Pester Lloyd - Abendblatt, September 1865 (Jahrgang 12, nr. 201-225)
1865-09-12 / nr. 209
nn TEE rare 2% zu weißenburger Komittat3 und Abgeordneten im Jahre 1847, $abislaus Horvát, im ersten Bizegespan, zum zueisten aber Koloman Benessey jubilitairen. Ich darf auch nicht unerwähnt lassen, was Diele unter den Männern des Komitat3 abweichender Meinung darüber waren, ob sie Thon ft, also im Mege ver Anstellung duch den Obergespan und, nicht durch freie Wahl, Vemter beim Komitat annehmen sollen.“ Endlich siegte aber auch in dieser Frage daz Quid consilii und vorzüglich der Beweggrund, daß zwar allerdings ver Obergespan die neuen Beamten anstelle, daß dies aber nicht willürlich, sondern nach Anhörung und auf Anempfehlung der Konferenz geschehe und daß die Betreffenden sich demnach auch aló die Kandidaten und ala der Ausfluß des öffentlichen Vertrauens werden halten künnen. An diesereise — schließt die mehrerwähnte Mittheilung — ging bei uns viel Installation des Obergespans zu Ende und wenn die Aufmerksamkeit des Landes allerdings auf und gerichtet war, so glaube ich, daß wir Grund haben, unser Berhalten als ein nachahmungswürdiges Beispiel hinzustellen ; denn wir wußten mit den Umständen 31 partiren, was derzeit suprema ix esto ! Wiederholt tauchte das Gerücht auf, das zwischen dem Hofkanzler und Heren Baul v. Somffich wegen Befehung der Bizehofkanzlerstelle Besprechungen im Zuge seien. Hierüber begennen wir nun im heutigen „PB. Napl“" der folgenden Mittheilung : „Wir haben dieses Gericht nicht verbreitet, jedoch an nicht widerlegt, denn da wir das vertrauliche Verhältniß kannten,welches zwisschen dem geehrten Patrioten und den gegenwärtig an der Seite der Regierung stehenden Männern besteht, hielten wir es nicht für unwahrscheinlich. Heute können wir jedoch mit entschiedener Sicherheit behaupten, daß unser Freund Raul Somfish für diesmal nicht in ein Amt treten wird, und so können wir mit Freude hoffen, hab wir ihn, den Veteranen von Somogy, auf dem künftigen Reichstag wieder auf seinem alten Blut werden begrüßen können.” Baron Sigmund Kemény kommt heute seinem Beisprechen nach und würdigt den Artikel des Grafen Andraffy nigt nur, Sondern zugleich den im vorgestrigen „Den an ihn gerichteten „Offenen Brief” “ 6 fat’ 3, in der Komitatsfrage, Die einleitenden Worte Kemeny's lautennd, fühle mich außerordentlich dadurch geehrt, hak zwei Notabilitäten, Graf Julius Andräffn und Mori; 36841, zu gleicher Seit mich nöthigen, aus meiner Zurtdhaltung heraussutzeten und meine Ansichten über Die Ylögliche Wiederherstellung der Komitate offen auszusprechen. 34 Ihäpe mich glüätid, hab sie, indem sie das Wort erhoben,Egg au ne feste Ausgangspunkte geliefert haben. Denn Sraf Andräsig hat mich, warüber beruhigt, daß die Beträge fordert Amt eine häusliche Angelegenheit ist. Selai aber hat herabezut und mihig die Höhen des G.A. 1848: XVII. (über die Wahl der Komitatsbeamten) eingenommen , nachdem er gesehen, daß ich diese Position offupirt zu halten anstehe, — obschon er in einem seiner Artikel mir eine solche Taktik zugeschieben hat. Nachdem also die Angelegenheit der Situation der Komitate seine Parteifragen, und nachdem auch Zófai vom 17. Genetaltitel befriedigt ist, muß ich die öffentliche Meinung für beruhigter halten, als ich es font gethan hätte, und so farn ich mir zu einer rackhaltloseren und ausfühlicheren Behandlung die Freiheit nehmen.” " Remény wirft hierauf einen Nachblick auf den Standpunkt, den die ungarische Negierung in der 1860/1er phase, ! »Korxitätsorganisation eigentlich keine Partei sowie auf den Wirkungskreis, den die damaligen Komitate eingenommen; er erwähnt noch flüchtig das Verhalten der Beamten im Momente der Auflösung der Komitate, und fährt dann fort : Die über unser Vaterland machende Vorsehung hat nach beinahe vier apathischen — aus geichzweigen wie leidensvollen — wahren mit dem Besuche Sr. Maiestät in Pest uns releder den Boten nolitiicher Mirtsamkeit aufgeschlossen und uns auch die Freude beschieden, daß unsere natürlichen trangleitbaniiche Büreaukratie, dezimirt und daß bigen der zentralistischen Martei mit großer VBedrängnis wett worden sind. Aus der Meihe der Staatsmänner in Schmerling und aus der österreichischen Staatslehre die Verwirrungstheorie verschwunden. Die gegenwärtige ungasiicher Regierung will — wie wir sünft erwähnten — aus dem uns gesehlichen Zustande in die vollständige Legalität hinüberführen. Das ist ihre Aufgabe. Das Prinzip der Rechtskontinuität erstrebt sich auch auf die Ortsrungenschaften vom Jahre 1348. Ihre Rechter giftigkeit zieht Niemand in Zweifel; nur von Modilizirung derselben in die Nede, und diese wird theild im Namen der allgemeinen Interessen, theild im Namen der Nationalitätsansprüche gefordert. Die Regierung hat das Gewicht auf die Einberufung de Reichstages gelegt und ihre Kraft zu dem Zwede konzentrirt, damit der Verwirklichung der Union Siebenbürgens ein großer, ein entscheidender Scritt zur Ergänzung des Neidigtages und also zu dessen Befähigung, Geseche zu statuiren, geschehe . . . Gegenüber dem Vorwurfe, daß die Journalistik sich einzigermaßen enthalten hat , die Beamtenrestauration und die feststituirung des sogenannten vollständigen M Wirkungskreises der Komitate vor Zusammentritt des Reichstages zu urgiren, — bemerkt Kemeny : Ich spreche zuerst von der Frage der Beamtennrestauration Wo ich das erste Drängen in dieser Beziehung wahrnahm, suchte ich die während des Provisoriums in gen Winkel geworfenen 1848er Geseke hervor , um zu sehen, was diese in der so großen, so wichtigen Sache bestimmen. An der Spibe des Artikels XVII. fand ich den vielsagenden Titel: „Von den Wahlen der Komitatsbeamten." Gierig machte ich mich an das Durclesen des Wertes, aber mit Staunen bemerkte ich, daß dieserf wirklic nichts anderes als „lucus a non lucendo” it, d. b., daß in dem Artikel XVII. eben nichts von dem steht, was man nach ungarischem Begriff eine Restauration heißt. Ich führe hier das Geseh selber an. „Von den Wahlen der Komitatsbeamten. S in den Komitaten werden bis zur Verfügung des nächsten Neichstages keine Restaurationen abgehalten, sondern sowohl zur Ergänzung der in den Reihen der Beamten entstehenden Erledigungen, als auch in den Fällen, wo nach Artikel XI. die Wahl neuer Beamten nöthig wäre, wird einstweilen und substituirungsweise der Obergespan, einverständlich mit der, nach G.A. XVI, zu errichtenden Zentralkommission die erledigten Stellen verleihen und die bestreffenden neuen Nemter besehen.” Nachdem ich das Gefeß gebesen , mwägte ich, als Gegner der Oktregieung, nicht die Nestauration laut margiren und wartete ab, welche Erklärung erfahrenere Bolititer als ich in dieser heilen Frage geben werden. Aber auch diese zögerten mit ihren Neußerungen , bis endlich an einem und demselben Tage, am 10. September , Graf Andräffy und Mor. Fatat der G.A. XVII, Tömmi entirten. Andreäsin sagte Folgendes: „Mir haben ach vorbrinnen gehört, der bezuglige Ar» tifel der 1848er Gefege ordne teine Wahlen an, sondern bloß die Belegung jener Nemter, welche unter der Zeit erledigt worden sind. Die irrthümliche Auffassung dieses Punktes hat vielleicht das größte Unheil verursacht. Man mientive bei den Buchstaben des Gewebes oder von Geistesfelden zur Nichtschnur nehmen. Wenn wir uns an den Buchstaben halten, so waren in jene Nemter zu befesen, die recht erledigt sind. Nehsmen wir dagegen den Geist des Gefetes, und Zwar eines provisorischen, für einen bestimmten sal geschaffenen Gefetes, so konnte das 1848er Gefeth, welches die Komitate Schubwälle der Berfassung nennt, dieselben nicht abschaffen wollen. Ohne Mahl gibt es aber sein Komitat, denn das ist ja der Angelpunft des ungarischen Dimnizipalrechtes,, der Mahl befegt. Da aber die gegenwärtigen Aemter alle durch Ernennung befegt werden, so sind sie als erledigt zu beztraten.” Nun bören wir, welche Ansiht Mor, Yókai im Sinne des GN. XVII. ausspricht dab das Nomitat die Nenter Obergespäne befssen das Recht, den Beamtenkörper im Einverständniß mit der Kommission, zu ernennen. Die Obergespane können Konferenzen zusammenberufen, in welchen bezüglich des men 1 . | ! ji f . : „Die bie zu bis: . .