Pester Lloyd, Oktober 1865 (Jahrgang 12, nr. 226-251)

1865-10-10 / nr. 233

‚.. de Zur Verfassungsfrage. „Die gemeinsamen Angelegenhei­­tem", der Kernpunkt der Verfassungsfrage,­ dessen Formu­­lung die vornehmste Aufgabe des künftigen Reichstages bil­­det, war auch das Hauptthema jener Rede, mit welcher Baron Flath, der Wepprimer Obergespan, die Kommissionsfigung des seiner Leitung anvertrauten Nomitats eröffnete. Den Be­­griff der gemeinsamen Angelegenheiten befindete der Nebner vor Allem­­ in Folgenden : „Die gemeinsamen Angelegenheiten sind die Summe jener Rechte und Pflichten, deren Ausübung und Erfüllung die fürstlichen Völker der Monarchie,­­ d. h. Un­­garn sowohl, wie die Tänzer jenseits der Leitha, in gleicher Form berühren. Die Ausü­bung der Nechte Kient in der Idee des Konstitutionalismus, die Erfü­llung der Pflichten in der See der Einheit der Monarchie." Die Frage, welche Ge­­genstände in das Gebiet der gemeinsamen Angelegenheiten ge­­hören, beantwortet Baron Fiath wie folgt : Außer dem Haushalte Sr. Majestät des gemeinsamen Fürsten 1.di­e äußere Angelegenheit, d. h. diejenige diplomati­­sche friedliche Thätigkeit, "welche die, außerhalb der Grenzen der Ges­tammtmonarchie fallenden Interessen derselben beihüst und befördert ; es sind dies : das europäische Gleichgewicht, das Gemeinrecht z­wischen den europäischen Nationen, und so an das auf die Aufrechthaltung des Friedens zielende diplomatische Vorgehen und die Friedensschlüfe. 2. Die gemeinsame Handelsangelegenheit, hierher gehören die mit anderen Nationen geschlossenen oder zu schlie­­ßenden Handelsverträge, das Festlegen der Zölle für die Ein und Ausfuhr, die zur Beförderung des Handels der Gesammtmonarchie nöthigen Bauten von Eisenbahnen und Kanälen, Regulirung der dlüffe, Häfen, die Konsulate, welche im Interesse des Handels der Ge­­sammtmonarchie im Auslande wirken. 3. Die Kriegsangelegenheit, d. h. die Herstellung und Aufrechterhaltung jener Macht, welche zur inneren und äu­ßeren Sicherheit der­ Monarchie unbedingt not­wendig ist; hieher gehört Die Rek­utirung, das Bauen von Festungen und Burgen (värak), Ausstat­­tung von Geeschiffen, Fabriken zur Bereitung von Schießmaterial, Bet­­eflegungsmagazine und Militärerziehungshäuser. 4. Die gemeinsame Geldangelegenheit, d.h. die Feststellung, Herbeischaffung und Kontrolliung jener Geldsummen, welche für die gemeinsamen Angelegenheiten noth­wendig sind. Auf die Frage, wie die gemeinsamen Angelegenheiten behandelt werden, wie die darauf bezüglichen Beschlüsse gebracht werden , und auf welche Weise viefe vollzogen werden sollen, ern­ebert der Redner : . »Darauf ist meine Antwort Vorläufig nur kurz aber ent­­schieden,gemeinsam­1,konstitutionell und ein­­heitlich.Die Behandlung muß eine gemeinsame sein, weil die Angelegenheit und da Interesse gemeinsam sind,der Beschluß muß konstitutionell sein,denn es ist die edle Absicht Sr.Majestät,daß Seine Völker jenseits der Leitha konstitu­­­tionell regiert werden;die Handhabung und die Vollziehung muß einheitlich sein,weil dies die Bedingung der Einheit der Monarchie,und somit­ auch ein gemeinsames Interesse ist. Ungarn­ fährt Baron Fiäth fort—hat auch in seinem en­­­geren Verhältnissezqusterreich seine Verfassung und seine Unabhän­­gigkeit bewahrt,der Einfluß auf die gemeinsamen Angelegenheiten ge­­bührte ihm vermöge der Idee der Konstitution,aber auch vermöge seiner positiven Gesetze­.Daß aber ungarn auf diesem Gebiete des Konstitutionalismus eben nicht fortschreiten konnte,kann demeie­­spalte jenes unglücklichen Regierungssystemes zugeschrieben werden, nach welchem ungarn konstitutionell regiert­ werden sollte,während in den erblichen Ländern der Absolutismus herrschte;in Folgedessen würderenn Sr.Majestät die gemeinsamen Angelegenheiten mit dem urgmäischen Reichstage geordnet hätte,u­ngarn auch die gemeinsamen Rechts ausgeü­bt haben,während die erblichen Länder nur die gemein­­samen Pflichten erfüllt hätten,und somären die Bölker jenseits der Leitha und auch die Interessen derselben dem ungarischen Reichstage untergeordnet gewesen,das konnte der gerechte gemeinsame Fürst nicht thun,und so wurden die gemeinsamen Angelegenheiten auch in Bezug auf ungarn meistentheils trotz aller Gesete absolut gehandhabt. Die natürliche Folge hievon war die,waß die ungarische Ge­­ießgebung deanasch äußern mußte,die Verfassung auch in dieser Beziehung zu wahren und von jeglichem fremden Einflusse zu befreien und auf diese Weise die 1848er Gelege schuf, diese entsprachen auch theoretish vellommen dem festgelegten Ziele, weil sie die Unabhängig­­keit, die staatliche und nationale Gristenz Ungarns vollkommen sicher­­ten ; aber­ in Folge der späteren Interpretation schwächten sie das dur die pragmatische Sanktion gefilterte Band, und so gefährdeten sie die Einheit und die Großmantstellung der Monarchie. Diesen ent­­gegen erbahte man das Federpatent, und aulc bieses ent­­sprach theoretisch dem bestimmten Ziele ; aber nur theoretisch, weil es, die Einheit mehr als nöthig filternd,, die Autonomie und sogar die Verhassung Ungarns verm­utete. Nachdem aber Lingarn seine Zu­­kunft und Nationalität nur im engen Verbande mit Desterreich filtern kann, andererseits aber Desterreich seinem Fürsoralichen Berufe und seiner Großmachtstellu­ng nur mit einem zufriedengestellten Ungarn ent­­sprechen Tann, entsprach keines von Beiden dem. Ziele. Unsere gegenwärtigen Verhältnisse — schließt der Herr Oberger jpan — unterscheiden si­ch­ nur wesentlich von den Verhältnissen des Jahres 1861, sondern sie sind deren Gegentheil; und daher nehme ich jegt, wo Se. Majestät erklärt, daß Er sein treues Ungarn nach Mögli­eit befriedigen will; — wo Er sollte Männer an die Sorge der Regierung stellte,, die das Vertrauen St. Majestät besigen , und der ungetheilten Achtung der Nation theilhaftigt sind ; wo Er den un­­garischen Landtag auf geießlicher Basis einberief , — wo Er die Inte­­grität, Rechtskontinuität, Gleichberechtigung des Landes ausgesprochen und mo Ersendlich das Federpatent, dieses „momento mori“ der unga­­rischen Berfassung, filtirte — mit sorgenloser Freude und hoffnungs­­voll die Obergespanswürde und den Präsidentenfiß an.“ ALs Ergänzung unseres Telegrammes im Abendblatte lassen wir die nachstehende Meittheilung der „Debatte" über den Erzbischof Sulutiu folgen: Se. Erzellenz der Herr Erzbischof Sulutiu — schreibt das ge­­nannte Blatt — hat hier von einer gewichtigen Seite, deren Unpar­­teilichkeit, Gerechtigkeit und versöhnungsvolle Gesinnung notorisch sind, sehr ernste und sehr strenge Worte zu hören bekommen. Der — in der gelinderten Bezeichnung — inopportune „Offene Brief” des Erzbischof h­at es offen dargelegt, daß Ge. Erzellenz der Leitung von Händen alaß Die seine rumänischen sind, und daß er si für Zmece ausbeus­ten , ir­­gend nichts gemein haben. I Dien, wie glauben Asgitatio­­nen des Erzbischofs einzugehen. Die Grelärung hiefür ist sehr einfach. Der Metropolit hat während einer jüngsten An­wesenheit in wir mit aller Bestimmtheit behaupten können, die volle Ueberzeugung gewonnen, Daß er weder in der albjiht­er. Majestät, nch in der Richtung, welche der ‘Monarch seiner Regierung vorgezeich­­net, gelegen ist, die Rechte, welche die rumänische Nation siebenbür­­gend im neuerer Beit erworben hat, auch nur im geringsten anzutasten­ .Nächst der Gnade des Monarchen haben die Rumänen Sieben­­bürgens ihre großen nationalen Erfolge den eminenten der außerordentlichen diplomatischen Gewandheit und wird, Nähigkeiten, dem politischen Scarfblide Schaguna’s zu danzen. Wir zweifeln nicht, iebt, wo er den Moment der Verföhnung mit den magyarischen daß sie auch Na­­tionen Siebenbürgens genommen erachtet, gerne seiner Anschauung sich anschliegen werden. Und weil diese versöhnliche Gesinnung von der überwiegend großen Mehrheit der unabhängigen rumänischen Ins­telligenz getheilt wir auch dem weiteren Verlauf der Dinge in Siebenbürgen mit aller­ Beruhigung entgegensehen zu können, im Anschlusse an die Drittheilung der „Deb.“ erwäh­­nen wir, daß Hermannstädter Berichten zufolge Se. Exzellenz der griechischs orientalische Metropolit Freiherr Andreas Scha­guma jedenfalls am Klausenberger Landtag e­­wähnte Mairegel nicht vereinzelt bleiben werde, erscheinen und sie am den Verhandlungen desselben betheiligen wird. Ein Wiener Blatt läßt si aus Pest schreiben, daß der ungarifhe Religionsfond, beilänfig 32 Millionen, an im Merthe von die ungarischen Behörden zur autonomen Verwaltunng desselben zurücerstattet werden solle. Auf Reflamationen ähnlicher Natur von Seite anderer Kron­­länder soll Graf Belcrebi versproc­hen haben , daß die obener­­sten erschei­tett umd den ombpetenzbeventen durch Ernen­­nung derselben Mitglieder in die Kommission, welche jett der­­selben angehören, ein Ende gemacht werden. Konstitutionelle Bewegung. In Ergänzung des kurzen, in unserem jingsten Abend­­bilatte gegebenen Berichtes über die heute Vormittags abge­­haltene Generalversammlung des O­b­er­städtischen Reprä­­sentantenkörpers haben wir Folgendes nachzutragen : ‚Nach der Eröffnungsansprahe des Bürgermeisters Baulo­­pics wurden das allerhöchste Neidstangeinberufungsrestrikt sorwie der die Wirksamkeit der ad hoc einzuberufenden städtischen Repräsen­­tanz normirende Erlah des königlich ungarischen Statthaltereirathes vorgelesen und für die Funktionen des Notars in Betreff der heuti­­gen Sigung einstimmig der Repräsentant Johann Hunfalpy­ne wählt. Sodann erafiff Here Kal Andorfin das Wort. Er hob gleich Eingangs hervor, daß man sich Angesichts der vierjährigen Un­­terbrechung, welche die konstitutionellen Funktionen dieser Körperschaft erfahren hatten, wohl versucht fühlen künne, dem Schmerze über die erlittenen Nechteverlegungen Ausbruch zu geben ; wenn er dies unter­­lasse, so weichehe er nur deshalb, weil er die zuversichtliche Hoffnung heat, daß die nächte schönere Zukunft die Wunden bald wieder helfen werde, werdhe die Vergangenheit aefschlagen. Das biete Hoffnung eine berechtigte sei, dazu genüge ein Hin­weis nicht nur auf das allerhöchste Einberufungsreskript, sondern insbesondere auch auf das allerhöchste Manifest vom 20. September , welches offen Zeugnis dafür ablegt, dab es im Wunsche des väterlichen Herzens St. Majestät gelegen sei, alle seine Völker zu beglüden. Diese zwei alerhöh­ten Verfügungen können — meint Redner — von Seite Ungarns als Errungenschaf­­ten angesehen werden, an das Vorgehen d­er Regierung sei geeignet, volles Vertrauen einzuflößen, und er glaube daher, daß sich auch die Generalversammlung ver ihe obliegenden patriotischen Pflicht nicht entziehen dürfe, sondern zur Ermögliung des Zusammentrittes des Reichstages auf dem ihr gebotenen Terrain beitragen müsse. Um jede auch den Bedenten in Betreff des Rechtsstandpunktes gerecht zu wer­den und das Festhalten der Versammlung an ihren verfassungsmäßi­­gen Rechten zu konstatiren, erlaube er sich­ren Entwurf einer Rechts­­verwahrung vorzulegen, und dessen Aufnahme in das Protokoll zu beantragen. Der Entwurf lautet: ‚noboleih uns das a. h. Neftu­pt Sr. E. & apost. Majestät in Betreff ver Einberufung des ungarischen Reichstages vom 17. Sep­­tember 1865, sowie das am 20. desselben Monats an alle Wölker der Monarchie erlassene kaiserliche Manifest vollommen darüber beruhigt, daß nebst der Wiederherstellung der Verfassung , geieglichen Unabhän­­gigkeit und territorialen Integrität Ungarns an die Jurisdiktionen des Landes bald wieder in ihren geieglichen Wirkungskreis eingefeßt erben, und obgleich auch die Repräsentanten der Stadt Ofen die all­­emeine Ueberzeugung theilen , dab­ei den Negierungsmännern in Folge ihrer, bisher bewährten patriotischen Haltung­ gelingen werde, die hierauf abzielenden väterlichen Absichten St. Majestät je eher zu ver­­wirklichen , so entbehren doch­ die Repräsentanten vieler Stadt ihre selbstständige jurisdiktionelle Wirksamkeit nur mit tiefem Bedauern, und indem sie sich bereit erklären, bei solchen Ausnahmszuständen sie der im S. 7 des GN. 1848: 5 vorgezeichneten Aufgabe zu unter­­ziehen, beabsichtigen sie hiedurch nur die Durchführung der a. h. Ab­­sichten Sr. Majestät zu erleichtern, und das Zustandekommen des Land­­tages zu ermöglichen , von dem sie das Herauskommen aus der geseh: midrigen Lage und den Lebertritt auf den gefeslihen Boden hoffen.“ Nachdem dieser Entwurf einstimmig angenommen wurde, erhob ich der Repräsentant Bartal, um die von uns bereits erwähnte Dantadresse an Se. E. f. Majestät zu beantragen und hiemit die Bitte in Verbindung zu möge allergnädigst Ofen zu nehmen bringen, wird über Antrag des Repräsentanten Barady in der Motreffe nach der wei­­teren Bitte Ausdruch gegeben werden, daß Se. Majestät jährlich eine Zeit hindurch seinen allerhöchsten Aufenthalt geruhen daß fi Se. Majestät die Kolumnalstellen der Stadt Ofen wieder durch konstitutionelle Beamte effekt werden. Auch­ dieser Antrag wurde zum Beschlusse erhoben, und in der Landeshauptstadt möge. Mit der Verfassung heim­­­finden dieser Adresse wurden die Herren Bartal, Várady, Hunfaloy und Andorffy betraut, dorffy, Johann Blum, Karl Sicher, Johann Hunfaloy, Johann Krsicz, Stephan Lovas, Franz Mandl,­oseph Steben. Auf Joseph Berz, Ignaz Janczer, Joseph Weninger,­­Joseph Kim: Habman , Kringmann Franz Derer, twig Kanel, Anton Müller, Franz Reinheimer. Ueber die munizipalen Bewegungen haben wir ferner Folgendes zu registriren : Die Kommission des Chanabder Komitates versammelte ih — wie und an Mars geschrieben wird — am 5. d. vormit­­tags 10 Uhr zu der vom neuen Obergespan Baron Albert Banhidy einberufenen Kommissiongfisung ad hoc. Der stattliche Komitatssaal, dessen Wände nebst von Porträts früherer Obergespane die lebensgroßen Bilnisse Sr. Majestät und Stephan Szöchenyi’s Ichmüden, war dicht gefüllt, und unter dem Auditorium war selbst das zarte Geschlecht vertreten. Der Herr Obergespan erschien und nahm, von lauten Ei­­seneufen begrüßt, seinen Sı8 ein. In seiner Ansprache wies er auf die Schwierigkeit der zu lösenden Aufgaben hin. Die­­ Wiederherstellung der alten Verfassung des Larivdes, die Aufrechthaltung des Verbandes mit der Gesammtmonarchie und der Großmachtstellung der legieren, die Vertretung der Nationalitäten, bilden die Gruppe der dem künftigen Reichstage zugewiesenen Aufgaben. Aedter wies auf das Stadium der Umgestaltung hin, in dem sich das Land befinde. Mäßigung sind Klugheit fei ing und Alles müsse unterlassen werden, was die Lage erschwere und die Gemüther ohne Grund verbittern könnte. Die Zukunft­et wieder in die Hand der Nation gegeben, diese Aufgabe sei mit großer­­­erantwortlichkeit, aber auch mit Ruhm verbunden. Diese mit Be­­geisterung aufgenommene Rede wurde mit einer Ansprache des Herrn Zubmwig Do­ba er­wrdert, in welcher der Redner, in wirksamen Mor­­ten dem berrihenden Vertrauen in die­ Wendung der vaterländischen Angelegenheit Ausbruch gab. Hierauf wurde im Interesse der stren­­gen Geseilichkeit auf den Antrag Andreas Bertans folgende Ber­­nmahrung einstimmig angenommen : In Anbetracht , dab nach _G.:A. 1848 : XVI, $, 2,, Bunt­a, ein permanenter Ausschuß mit Hinzumweisung der Komitatsbeamten, in welcher so oft und so lange all es nöthig zusammentritt,, zur Aus­­übung jener Gewalt berechtigt ist, welche man Gejes und Verfassung der Generalkongregation des Komitates in jeder Beziehung gebührt, und daher an nach Punkt f. des zitirten Paragraphen desselben Ger­stes mit den Komitatsbeamten gemeinschaftlich beschlußweise verfügen kann ; in Anbetracht ferner, daß nicht nur die gefegliche Rekonstituie­rung des Granader Komitates bisher wo nicht gesciehen it , sondern vielmehr weilen ganzer Nechtöfreis und alle Gewalt geseßtwidrig, fat, uich dem Obergespan übertragen ist, wab sein im Sinne unserer Ver­­fassung gewählter Beamtenkörper ernftirt, und dab­­e. Hochgeboren der Obergespan auch diesen Aussluß nur behufs der betreffenden geieß­­lichen Schritte zur Wahl von Abgeordneten für den durch allerhöchstes Königl. Restritt von 17. September auf den 10. Dezember d. h. nach Veit einberufenen Reichstag, also nur „ad hoc“ zusammenberufen hat, und dieser, da nach $. 7 des ©.­A. 1848: V. die Zentralkommission nur unter dem Vorsige eines Bizegespand zusammentritt und da gegenwärtig aber sein verfassungsmäßig gewählter Beamtenkörper vor­­handen ist, daher in seiner gejeglichen Aufgabe nicht nach dem Gefege fürgehen kann : so erklären wir, auf Grundlage der im Jahre 1860 geschehenen Wahl bestehender Ausschuß des Caanover Komitat , sowohl Kung seit unserer Auflösung im Jahre 1861 bis zum heutigen Tage bestandenen polisorischen Zustand für gefegt und verfassungswidrig, als auch die nur „ad hoc“ geschehene Einberufung dieses Ausschusses für eine Rechteverlegung, als eine mit dem Buch­aben wie mit dem Geiste des Gesetes gleich unvereinbare Maßregel. In Anbetracht anderseits, daß der Csanáder Komitatsausschub in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten vermöge Gejeg und Ber­­fassung dur das einseitige Vorgehen der Regierung fortwährend fat­­tlich gehindert it ; und in Anbetracht schließlic dag awar unter einem vnuseifen, also ungefehlichen Zustande und nicht in vorscchriftmäßi­­ger Weis — dennoch da Zusammentreten eines Heicidtages im Sinne der 1848er Geseche beabsichtigt wird , wollen wir, als Ausschuß dieses Granader Komitats, in Nadsicht auf diesen heiligen Swed, aber all darum, weil wir von der väterlichen Absicht Sr. Majestät überzeugt sind, der gegenwärtigen ungarischen Regierung sowie dem Obergespan unseres Komitats unser Vertrauen nicht entziehen, aber wir leben auch des Glaubens, daß unser noch im Laufe dieses Jahres zusammentreten: der Reichs­tag, der ‚ohnehin, nach unseren Geseten das „salutare tol­­lendorum gravaminum remedium” ist, vor Allem die provisorische Lage des Bundes als eine geieswidrige befeitigen und die Komitatäju­­inspirtionen nach ihrem ganzen Rechtsumfange veranstituiren wird. „SM Anbetracht: alles vdeilen also will die Zentralkommission ihre Wirksamkeit unter einem gewählten Project nicht verweigern, mit der ausdrüclichen Erklärung : da, so wie wir feierliche Verwahrung ab­­geben gegen das einseitige geld­widrige Verfahren der Regierung, wir und anderseit ebenso entschieden auc) dagegen verwahren, ala dürfte aus unserem , durch die Abnormität unserer gegenwärtigen Lage und den batans h­ervorgehenden moralischen Zwang unvermeidli genor, sowohl bezüglich unserer ererbten fon­­eiheit, vorzüglich aber rücksichtlich unserer Stellung nach stitutionellen b­­­esetzen,wann immer oder durch wen immer gezogen den 1848er werben. Makö, von 5. Oktober 1865. Aus der­eikung des CZand der Komitatsausschusses. Von den beiden Motionen, eine Danladresse an Se. Majestät Vertrauensadresse an die Regierung zu richten, wurde die erstere einstimmig angenommen und lautet die von Gmerich Babs ebigirte Moreise folgendermaßen : Kaiserliche und apostolisch Königliche Majestät ! außerordentliche im Leben der Völker Augenblicke, in welchen der von den Regie­­rungssorgen erfüllte Monarch gleichsam auf Eingebung der Vorsehung von der Bahn abweichend, die er bis dahin ala und erhabenen Handlung war jeglicher Weise zu vollenden, gnädigst geruhten, den Reichstag die zmelmäßige zur Beglückung seiner Völker gehalten, und nur dem Zuge seines Herzens folgend, vertrauensvoll in die Mitte seiner Völker tritt, in der Absicht I Grundlage gegenseitiger Interessen und die ob ihmwebenden Hindernisse jeität im Zunn d. h. im Herzen gegenseitigen jenem allerhöchten königlichen Nestript, welches in­genheit darzubieten. x . Zwar hätten wir sehr gewünft, einer feierligen unser Vaterland Zeuge, als Em. Ma. des Landes persönlich Schupfigung unseres Komitates fundgegeben worden, worin Sie bei fortgejegter Vertrauens erschien, und würdigend die seit Jahrhunderten dauernde verfassungsmäßige Griftenz des Vaterlandes, die treue Anhängth­­eit der Nation an dieselbe und deren gelehmäßige Anforderungen, ihre Hand dazu beten, um gemein­­sam wirfend das große Werk des unterbrochenen Staatsbaues in ge: Mit Freude sehen mir, wie seitdem das alerhöchste Fürgehen Em. Majestät nichts Anderes ist, als eine fort­­währende Kundgebun­g Ihrer, väterlichen reinen und aufrichtigen Abs­­ccht, die uns zu den berechigtesten Hoffnungen anregt. Das sicherste Unterpfand unserer allfälligen Hoffnungen und die höcste Bürgschaft für unseren verfassungsmäßigen Zustand finden wir aber jüngst in der heutigen Aus: aller: auszuschreiben und damit, zur Hei­­lung unserer schweren Leiden, zur geseßmäßigen Ordnung unserer ver­­widelten Verfassungsverhältnisse die allein geeignete Weise und Gele: verfassungs­­mäßiger Thätigkeit unseres Komitatslebens, einerseits als ergänzende Theile der Staatsgewalt mitwirken zu dürfen, andererseits aber, unfes­ter Bestimmung gemäß, das Wächteramt über die Geseke üben zu können. Aber übergehend Alles das, was wir auf diesem Gebiete vom konstitutionellen Gesichtspunkte als unsere Bekümmerniß aussprechen könnten, hat der Ausschuß­ des Csanover Komitates, von den ober und mit voller Beruhigung der Zu für seine Pflicht anerkannt, alle zur Künst­e zeichneten Gesinnungen geleitet funft entgegengehend, ed tuh­ung Angriff zu nehmen­ und hieduch die Verwirklichung jener väterlichen Absicht Em. Veniestät möglichst die Befeitigung des Thrones geistigen und materiellen Wohlfahrt des V­aterlandes zu erwarten be­­rechtigt sind. Mittheilung ver­sah der, vorzügliche Vornahme ver zu fordern, dauernde Begründung der zahlreich besuchte Listing Komitatskommission dauerte kaum eine volle Stunde, mit stürmischen Elfen aufgenommenen Rede in wir sowohl 2 Aus Beleprim geht uns ferner vom 7. d. die nachstehende des Herrn Obergespans , hielt Graf Epterházy eine Rede, in welcher er, bauend auf die Gerechtigkeitsliebe des Monarchen und mit vollem Ver­­trauen auf die Beer Regierung und den Obergespan die Vorarbeiten zu den Abgeordnetenwahlen be­­antragte, was einstimmig angenommen wurde. — Die Wahlen finden am 17. November in allen Bezirken des Komitates statt. Im Szabolc3er Komitate hat am 3. d. in Ballany, im Laufe des 1861er Vizegespann Janıy Somoljn, eine Konferenz der unabhängigen Männer vieses Komitates stattgefunden, welche der Wichtigkeit der gegenwärtigen entscheidenden Tage bewußt, nach den von Samuel Bönis gesprochenen Worten : „die aufgehende Sonne mit Freude begrüßen , und bebend warten, ob sie von Segen oder lud­ begleitet untergehen wird." Die Konferenz hatte den Red, die Meinungen zu Hären und für die auf den 4. d. einberufene Versamm­­lung ‚der Komitatskommission zu einigen, doch ergab es si später, das die abgegebenen Neu­erungen einander nicht bekämpfen , ragen übereinstimmten. — Am 4. d. war der Saal des Komitatshauses von einer gespannt wartenden Menge gefüllt. Der Obergespan, Graf Daniel Bay, nahm um 10 Uhr in feierlicher Stile das Prä­­sidium ein, und eröffnete die Sigung. Graf Emerich Degenfeld erklärte, daß der gegenwärtige Beamtenkörper nicht ein integrirender Theil der Komitatsigung sein könne, und wurde auf seinen Antrag nach der, vor 1848 bei N Restaurationen üblichen Gewohnheit für den gegenwärtigen Fall ein Notar, Komitatsfiskal, Stuhlrichter und Ju­­raljor gewählt. Hierauf hat die Kommissionsfisung einen Beschluß gefaßt, der, was Form und Anhalt anbelangt, hinter den bisher in die Oeffentlicheit gedrungenen staatsflugen Yeußerungen unserer Mu­­nizipien weit zurücksteht. Dieser Beschluß lautet nach dem „Hon“ fol­­gendermaßen­: „Der Ausschub erklärt, daß er mit patriotischer Besorgniß der Zukunft entgegensieht , wenn er bedenkt , dab, während in der Nation die Hoffnung auf Wiederherstellung ihres Selbstständigkeit und­ ihrer verfassungsmäßigen Rechte und auf einen auf dieser Basis im Stande kommenden Ausgleich der zwischen ihr und dem Dionarchen schwebenden staatsrechtlichen Fragen wieder erwacht it, von Seite der Regierung die zur Realisirung des erwähnten Rivedes not­wendigen Schritte bis­­her thatsächlich wo­cit geschehen sind. Im den Aprelien des 1861er Reichstags — welche der Ausschuß auchh jeht un­­abänderlich als sein politisches Glaubensbe­­kenntniß erklärt — wurde um die Seerstellung der territo­­rialen Integrität des Landes gebeten. Wiewohl nun der Ausschuß an­erkennt, hab in dieser Beziehung die Einberufung der Landtage von Siebenbürgen und Kroatien so ausgelegt werden kann, als wäre dieselbe zum Briede der Herstellung der territorialen Integrität des Landes geschehen , so kann unsere um die hessere Zukunft unserer Nation befümmerte Brust dies doch nicht mit voller Beruhigung auf­­nehmen , denn die Entscheidung ist den zweifelhaften Diskussionen der erwähnten Landtage anheimgestellt. — den zweifelhaften Disks­sionen ist die Entscheidung einer Angelegenheit übertragen, die — was Kroa­­tien anbelangt — der unsere Jahrhunderte alten Gefege und dar ununterbrochenes stetes Zusammenleben , bezüglich­h Siebenbürgens aber durch die auf Grundlage der geschichtlichen Vergangenheit des Landes sanktionirten 1848er Gefege, garantirt worden ist. Aber nicht nur die Grenzen des Landes sind wo nicht ganz hergestellt , sondern auch die Komitatsorganisation, auch das Komitatsleben, in welchem wir eine der vorzüglichsten Garantien der Erhaltung unserer Gefege erbliden , welches unter den gegenwärtigen Verhältnissen der Presse, die nicht nach unseren vaterländischen Geleben normirt sind, allein im Stande wäre, eine geklärte und bei der Legislative fernwohl im Interese des Vaterlandes wie des Monarchen gleich methiwendige öffentliche Meinung zu bilden, melde das miriiamste Bildungsmittel zur Befähigung für die Selbstregierung i­ — auch dieses , obwohl dessen At­ommacirung an das veränderte Regierungssystem und dessen Aufreterhaltung auch dür die 1848er Gehege gesichert tourde, wird gänzlich beseitigt. Indem der Ausschuß daher einerseits die Gelegen­­heit zur Ausgleichung­ der zwisgen der Nation und dem Monarchen abschwebenden staatsrechtlichen Fragen mit voller Bereitwilligkeit ergreift, und in dieser Absicht die duch das Gefech v. 3. 1848 angeordneten vorläufigen Schritte zur Deputistenwahl — der Bildung einer Zen­­tralkommission — vornimmt, gibt er anderseit , gegenüber jenem Tributbestande, wonach der legale Zustand im Vaterlande noch nicht her­­estellt ist, hiemit eine feierliche Berwahrung fand. ndem er En erlärt daß nur derjenige ein treu­er Unterthan von fester Gesinnung sein kann, der an seinen eigenen Rechten festhält ; indem er erklärt, daß er eben so, wie er die konstitutionellen Rechte des Mon­­erchen in Chren halten will, auch jenes Verhältniß, das uns an die unter der Regierung des erhabenen Herrschers befindlichen Erbländer duch das Band der Personalunion knüpft, als ein unumgänglich zu beachtender erkennt und ehrt, erwartet er von den zum wählen­­den Deputirten, daß biese es für ihre erste patriotische Pflicht erkennen werden , vor Allem unsere in­­en erwähnten Moreslen des 1861er Reichstages entwickelten verfassungsmäßigen Rechte unverkürzt zur Geltung zu bringen und in­erbindung damit, die­ territoriale Integrität des Baterlandes herzustellen und die Munizipien ins Le­ben treten zu lassen. Schließlich erklärt der Ausschuß in Bezug auf die gegenwärtige Regierung des Vaterlandes, daß er, bei dem­ gegen­­wärtigen fritischen Stande des­s­aterlandes jede Parteiung , die seine prinzipielle Be­deutung hat und, nicht im aufrichtigen, ehrlich, gemeinten Interesse des Vaterlandes arbeitet, für ein politisches Verbrechen hal­­tend , es für seine Bürgerpflicht erkennen wird, die gegenwärtige vater­­ländische Neu­erung insoferne sie für die geiesliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit de­s Vaterlandes und für die Herstellung des legalen Zustandes wirkt, zu unterstoßen ; da aber das Gefeg und das Unterelle der Konstitutionellen Freiheit und Selbstständigkeit des Vaterlandes den Hauptgesichtspunkt bilden, werden der Ausschuß niemals außer Acht lassen darf, so erklärt er, daß ihm bei seiner Unterfrügung der gegenw­ärtigen oder welcher anderen Regierung immer nur dieser Hauptge­­sichtspunkt an Norm und Grenze dienen kann.“ Nachdem diese die Gesinnung des gesammten Ausschusses aus­­drücende Verwahrung verlesen und angenommen worden , wurde sie zum Beschluß erhoben. Säl­erlich wurde der Zentralausschnk für die Reichstagswah­­len konstitutit, und zwar wurden auf Somojiys Antrag alle Mit­­glieder des 1861er Ausschusses in denselden gewählt und mit vier neugewählten Mitgliedern ergänzt. Nach einer kaum zweistimmigen Dauer OB der Obergespan die Sikung auf, indem er der Hoffnung Ausdruck gab, daß er die Kommission bald wieder versammelt sehen, und ihr die gejegliche M Wiederherstellung der Komitate kundmaßen können werde. Der Administrator des Depenburger Komitates lud einen T­eil der dortigen guteiligen auf den 30. September zu einer Paris vat­onferenz ein. Die Geladenen wie die nicht Geladenen beh­loiten daher am 29. zusammenzukommen und die zu befolgende Richtung festzustellen und forderten , da der 1861er erste Vizegespan mittler­­weile mit od Pony­it — den im Jahre 1861 zurückge­­tretenen zweiten Vizegespan, Grafen Göza Batthyányi, auf, eine olte Zusammenkunft einzuberufen. Dieselbe fand auch am 29. in HR statt und am man über folgende Punkte überein : Die f Vom Noministrator zur Konferenz am 30. geladenen Mitglieder bei Dedenburger Intelligenz follen der Einladung zu „wenn anders ihre individuelle Leberzeugung sie davon nicht abhält, ferner sol der Kommnistrator das bob fran in wirkung rechnen den 5. berufen. Anbetracht des allgemeinen Miltrauens Dedenburger Komitat gegen ihn gedient wird, von dieser Stimmung in Kenntnis geregt und zugleich angefordert werden , seine Demillion einzureichen. Eines der geladenen Mitglieder wurde aufgefordert , den Aominiftrator no vor der am andern Tag mit­te3 stellt, höchstens auf Bassivität und nicht ; zugleich aber beschloß sie Aus Hont wird dem „Kon“ berichtet, daß der dortige Oberge, zur Webernahme des Turnier der stattfindenden Konferenz unter Darlegung der Gründe zum Nachtritt aufzufordern. Im Uebrigen erklärte die Majorität, die Negierung könne, so lange sie nicht een an die Soige de3 Kto, das Bräsivium des Zentralwahl so mit 63 zu übernehmen und erklärte si biezu bereit. — Trac dieser Borkonferenz wurde der Administrator von dem ‚ daß er bleiben werde und unter den gegenwärtigen Umständen e3 für eine Feigheit halte, som Plas zu weichen. Theil der 1861er Beamten span dieses Komitates, der auf energische Mit, das Zustandekommen des Landtags fördern zu helfen und an den Wahlen theilzunehmen. Der zweite Vizegespan wurde aufgefordert , seinerzeit bat , das im betrauten Mitglied in der That aufgefordert, durchzutreten, erklärte je­­den größten Verwaltung berief, und hab die Betreffenden diesem Rufe GR­u­ne. Die Inteligenz. Komitates #t Deputirten als Kandidaten für die­ bevorstehenden Wahlen aufgeh­elt und beschlossen, im Provisorium seine Wetter anzunehmen, so wie Komitates nicht ala Bräses des Zentralausschusses zu acceptiren. Der Komitatsausschuh nie OL . DieGömörerKomitatämntjionrfuevsiuug einer Rechtsverwahrung wegen der nichtbeobachteten Formen ei­lität an die Vorarbeiten zu den Reichstagswahlen gegangen . B des Zentralausschusses wurde Gustan 54 Yy, der Abani gerichtet und für­­ die an der Spite der ungarischen Regierung stehenden Männer trauensvotum abgegeben. em Ber: Zum Präses des Zentralausläusses für die Abgeordnetenwahlen wurde der 1861er gewesene Eonstitutionelle Bizege­ Iyan Botep Benpe&ghy bestellt, abgehaltenen Kommilitonsfigung furrogirte der Obergespan­n um: Bänyinac alter Gepflogenheit für diesen Fall die Herren Franz Hyrväth zum Stuhsrichter, Anton Bidovich zum Jurator, Emerich Jeney zum Komitatzfistal und Joseph Obtrovupin zum Obernotar, welche Ernennungen mit lauten Beifall aufgenommen wurden. Lerner erklärte der Obergespan, daß der­g. 1848 , 5 ausdrücklich die Vizegespane mit dem VBorsis im Zentralwahlausschuß betraue ; da jedoch das Komitat gegenwärtig seine Konstitutionellen Vizegespane befist, so ernannte er kraft seiner Amtsgewalt als Ober: Valentin sollte wieder angetreten. Aus Temesivår berichtet die»T.Z.«unterm7. d.M.:Der Herr Finanzlandesdirektor Konstantin M»a­­nassh,desse11erfolgteckrnennung vz«rmk.Kom­issär fü­r unsere Stadt wir vor mehreren Tagen in Folge einer eingetretenen Krankheit zufolge Se. Exzellenz Ludwig publizirt worden, gemeldet haben, gezwungen, auf ‘die Annahme vieses neuen Postens zur verzichten. vdl. Am­brogd zum königlichen Kommissär für die Stadt Temesvar ernannt, und ist dessen Ernennung bereits in der heutigen Magistratsfigung läßt, die mit den Interessen der rumäni Nati Der Metropolit Schaguna hat es abgelehnt, auf die man ferner aus Wien berichtet, nächten Tagen ein Dekret Staatsshnfpen sor die schon in den mit provisorischer Giftigkeit ü­ber « Romtroletom mir­­zu gestatten, daß wenigstens bewogen * venen Verfahren ein Folgerung und oft eine so Allergnädigster Herr ! Nach dem Beugniß der Geschichte gibt es des Reichstages zu: Die zu­­ bekämpfen. Solle nothwendigen Voranstalten bereitwillig ala al die ungewöhnlich von welcher ‚un:­­ allgemeine Vertrauen An der gleichfalls um die Stelle des besigenten Mann, brovisoriten Beamtenkörpers provisorischen Vizegespan im Temeser Komitate wurde, hie „Arad“ Sigmund Or­m 53 zum ersten Vizegespan ernannt. Michael Nönay und Tördkals sollte zu Vorfigenden des Zentralausschusses. Im Sároser Komitate haben die gespan gespäne Die die am 5. 1861er Felir d. zusammengetretene Komitatskommislion hat an Se. Majestät eine Dantadresfe am 5. de3 CHongräder Komitate DVizegespäne Szinnyey d. und Luzian WVreiherr , die 5 erfährt, Herr „i hiermit ist auf den 2 1861er erste Bizeges PshH u­nd wurde vorn war dem­­1861er gewesenen Vige: ihre Aemter als . Der Zentralausschuß der Stadt Pet hat in Angelegenheit der Reichstagsreputisten­­wahlen in der königlichen Freistaat Pet nachstehende Rundmachung erlassen: « ee Ale jene Einwohner der Stadt Pelt, melde im­ Sinne des, V. GA. v. 3. 1848 zur Wahl der N­eihetagsdeputisten, ohne Unter­­schied der gefeglich anerkannten Religion, stimmberechtigt sind, werden hiemit aufgefordert, sich bei der zur Konskription entsendeten Deputa­­tion des betreffenden M Wahlbezirkes innerhalb der unten­ jeilgefehten Frist und am unten angegebenen Orte, zum Behufe ver. Einschreibung iu den Wählern, um so gemisier persönlich zu melden, als font im Sinne des V. G.:A. v. 9. 1848 $. 20, DR welcher fi­gur. Seniärei­­bung bei seiner der zur Konskription entsendeten Deputationen meldete, den Zentralausschuß deswegen nicht mehr angehen kann. ..­­Die Wahlbezirke sind folgendermaßen bestimmt worden:Den 1.Wahlbezirk bildet die innere Stadt,den 2.die Leopo­ld­­stadt,den 3. die Theresienstadt, den 4. die Joseph­sta­dt,den 5. die Stanzstadt. Die von der Kerepesker Landstrafe lint3 gelegenen oder Er­­travilangründe klönnen nach freier Wahl sich entweder sum. Leopold­­städter oder zum Xiheresienstädter, — die von der Kerepefcher Land­­straße rechts gelegenen unteren Grtravillangründe „hingegen ebenfalls Bad FeRce SEIeR entlveder zum Sosephstädter oder Ftanzstädter Mahl­­bezirk gesellen. £­ben einem dieser Wahlbezirke werden in Gemäßheit des V. ©. 4.0.3. 1848 $. 1 alle Diejenigen , welche bis zur Einführung der 1848er Gefege zur Wahl der Reichstagspeputirten stimmberechtigt waren, in Ausübung dieses Nechtes belalier, außer diesen aber sind laut 2. $. desselben Gefegartitels alle jene in Pest gebornen oder ein­­gebürgerten , wenigstend 20 Jahre alten und weder unter väterlicher nochh unter vormundschaftlier, noch unter dienstherrlicher Gewalt, noch wegen Hochverrathes, Veruntreuung, Raub, Mord oder Brandlegung unter Strafe stehenden Einwohner der Stadt Belt, mit Ausnahme der Frauen , ohne Unterschied der neferlich anerkannten Religionen, Mähler : a) Die in Pet ein Haus oder ein Grundstich im Werthe von 300 Silbergulden beiegen ; b) bie al Handwerker, Handelsleute, Fabri­­kanten ansäßig sind, wenn sie eine eigene Werkstätte oder Handels­­etablissement oder Faben­ befigen, und alle Handierler ununterbrochen wenigstens mit einen Gehilfen arbeiten ; e) die, wenn sie all im feine der obigen Klassen gehören, ein stabiles und jährliches Einkommen von 1:0 Silbergulden als Ertrag ihres Grundbejisthums oder Kapitales aufzuweisen im Stande sind ; d) ohne Rücksicht auf ihr Einkommen wie Doktoren , Chirurgen , Advok­ten , Ingenieure , akademische Künstler, Professoren die Mitglieder der ungarischen gelehrten Gesellschaft, Apotheker, Seelsorger , Kapläne , Gemeindenotäre und Schullehrer, in dem Wahlbezirke , in welchem sie ihren ordentlichen Wohnsig haben ; e) die bis zum 11. April 1848 als dem Tage der Sanktionirung der 1848er Gehege Bürger der Stadt Pest wurden, wenn sie bie in den obigen Punkten beschriebenen Qualifikationen auch nicht besigen. Demgemäß berechtigte Wähler können sich behufs Einschreiben bei der für jeden Wahlbezirk abgesondert zur Konstriktion­ entsendeten Deputation vom 25. Oktober 1865 angefangen bis zum 7. November 1865 inklusive melden, und zwar: Im Wahlbeziet der inneren Stadt am Rathhause zu ebener Erde Nr.1. Im Wahlbezirk der Leopol­dstadt in der Dorotheagasse im Lan­­desstands: (Lloyd:) Gebäude ‚Im Wahlbezirk der The­resienstadt in der Königsgasse im Saale des Blindenin­stitute3 1. Stad. Im Wahlbezirk der Josefphstadt in dem Gebäude der hinter dem Museum gelegenen National-Reit Thule, endlich im Wahlbezirk der Stanz­stadt an der Uellder Straße im „Köttelet“ täglich von Morgen? 9-12 und Nach­­mittags von 3—5 Uhr. l­, werden im Sinne ded V. G.3. vom Jahre 1848 $. 15 die sich Delvenven aufmerksam gemacht, hab sie sich zur Erweisung ihrer M­ännerfähigkeit mit den nöthigen Bewei­­sen für den Jal zu versehen haben, als si die zur Konstription ent­­sendete Deputation aus den in ihren Händen befindlichen Velegon von derselben nicht überzeugen könnte. Die weiteren auf die Deposirten­­wahl Bezug habenden Verordnungen werden nachträglic­h undgemacht werden. Aus der zu Weit am 5. Oktober 1865 abgehaltenen Sagung des zur Leitung der Wahlen der Landtagsdeputirten entsendeten Zen­­tralausigusses, Ignaz Havas, Präls. Eduard Lon­d, Schriftführer. e Zur Wahlbewegung. Aus den Munizipien Liegen uns heute zahlreiche ,auf die bevorstehenden Reichstags­wahlen bezügliche Nachrichten vor, welche wir im Folgenden zusammenfassen : Aus dem Reiter Komitate theilung zu, geihtieben , erster Vizegespan dieses Komitates, geht dem „PB. Navlo“ die Mit: der 1861er Nepräfen: tant Emerih Jvanka und dessen Gegenkandidat Jana Nagy­ sich um die Stimmen der Wähler bewerben ; im Skeczeler Bezirke sind außer dem 1861er Repräsentanten Georg Blinkignoch Gtepkan Ne­viczty und Sebö als Kandidaten aufgetreten; die Intelligenz des Monorer Mahlbezirkes endlisch hat den Grafen Bela Kepalevic aufgefordert zu fandibiren. — Aus dem Hiper Komitate wird und daß Herr Emerich Fe­it, im Jahre 1861 Fonstitutioneller welcher fi mit Recht der ausge­ vehntesten Popularität erfreut, von den Wählern des Göllntzer Wahl­­besitzes aufgefordert­ wurde, daselbst für die bevorstehende Abgeordne­­tenwahl zu fanbiliren. — In Nyiregpybäzas sind bisher der städtische Obernotär Johann Nikdorfer und Herr Joseph Bin­s als Kandidaten aufgetreten, und soll die Wahl des Erstgenannten ala vap im Dunapatajer Wahlbezirk­

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