Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1865 (Jahrgang 12, nr. 226-250)

1865-10-23 / nr. 244

ler­ ­­ontag, 23. Oktober. i­. 24. (Die einzelne Nummer Fortet 4 Er, ő. 33.) SZOKAI ET Wien, 22. Oktober. Der Bodella von edig, Graf Bambo, befindet sich augenblicklich in Wien, die Blätter ließen ihn in Soden des lombardo­­etianischen Statut bieder berufen sein. Ich aus unmittelbarer Duelle Versichern, daß der Graf aus Antriebe und lediglich in Kommunalangelegenheiten hier aber allerdings hat verfelbe in einer von ihm nachge­­en Muvienz, in welcher fast selbstverständlich auch Die polt­­en Hustände seines Baterlandes im Allgemeinen nit uns bet blieben, an dem eigenen Munde des Kaisers bie mmte Grelätung entgegengenommen , daß die Regierung pirgentlich damit San sei, schon in nächster Zeit dem lombardo­ venetianischen Königreich die ausgedehnteste­tonomie zu gewähren und daß ed, sobald der Aus­ 0 mit Ungarn vollgegen, ihre erste Sorge sein werde, auch 3 Königreich in den Vollgenuß der verfassungsmäßigen na­tionen der übrigen Kronländer einzufegen. — Die Mad von einer bevorstehenden Aufhebung des Tabalmo­­polg wird mir als eutichteven grundlos bezeichnet. 63 d einmal, vor no nicht langer Zeit, die Verpachtung be3 opol3 in Frage, aber auch davon ist gänzlich Abstand ger­en worden. Die Ermmennung Benede e’s zum pmarschall betreffend, so höre ich positiv, da­ diese Grxen gnic­ erfolgt, und ebenso noiitiv, dab das Armeefom: do in Italien nicht aufgelöt i­st. Und daran reibt sich weitere ganz bestimmte Bersidherung, hak der Bischof roßmayer nicht nur nicht zum Kroatischen Hofkanzler am­t, sondern das seine Ernennung für diesen Bolten nie:­­3 Gegenstand der Verhandlung gewesen it­­t. Gran, 20. Oktober. In zahlreichen Wahlpro­­am­men, die ihr Blatt während der legten Wochen verm­utlichte, konnte man mit Gem­athuung den Fortschritt wahr­­­en, den das Nechtsgefühl gegenüber un 3 glämbigen Mahlprogramme gerade heraus , allenthalben im Lande gemacht, verlangen Trennung der Eiche vom Kate, andere fordern die Ausfüllung der Lüden, melde die Ber Gefee in dieser Beziehung gelassen ; noch andere sagen daß die Gleichheit Aller, Die ohne Unterscied Konfession, das Desiverat der Zeit sei. ES muß uns darum pelt schmerzen , hab gerade in unserer Stadt ein Kandidat tt , der sich diesem allgemein anerkannten Prinzipe nicht bliekt. Herr Mepena fügt nämlich in seinem soeben öffentlichten Wa­hlprogramm unter Anderem : „Es­­ ist meine ige und feste Welterzeugung , hab die Ruhe und Bufrieden der Menschheit, und also auch der Völker Ungarns, ich in Beziehung auf jene begeisterte Hoffnung gründet, melde vom gnadenreichen Steahl des Glaubens der dentenden oft leivenden Seele geboten wird! Daher feierlichen Pflichten zählen wenn er A­di­ng vor den gefeglich rezipirten Konfet­onen, den heiligen Glauben unserer Vorfahren zu beten­­und ihn, — wovor uns jedoch Haben möge! — Noih thäte, als Gingeborner an zu vertheidigen.“ séértágy die Vorsehung Man sieht er, Herr Mebena wichtige Konzeision der Stadt glaubt an mit der „Achtung vor den gefeglich rezipirten Konfessio­­“ eine zu machen ; was läßt sich also ihm gegenüber ven gejeglich ni­cht rezipirten erk­arten ? obige Baffus in seinem Be­mag ihm bei der am Elek­falen Stimmung Anhänger gewinnen , wer für den Reichstag kandi­­ti­ee­ndhen. “ Moor, 19. Oktober. Die au in unserem Bezirke­hafte Wahlbe­wegung ist zur vollen Klärung no­cht gelangt. Obwohl auch Baron Mi­ste genannt wird, so do ver talentvolle Cadislaus Szögyényi auf grobe immenmehrheit Aussicht. Derselbe ist bis fest formell noch ht aufgetreten, wird aber wohl nächstens vom Drängen seiner äbler nachgeben, und wann gewiß die in ihn gefegte Hoffnung jeres Wahlbezirkes glänzend rechtfertigen. == Der geitrige Tag hat uns dreiinteressante und gebungen gebracht, mit denen wir unsere Leser leih bekannt machen wollen. Wir führen zunächst die Xeube­­ha X65tais an, der es für paffern hielt, nach der „Ruf­­ung von Möglichkeiten”, die er uns jüngst geboten und deren Anhalt er weder sich selbst no weniger die burd­­im , Son" vertretene Bartel verantwortlich wilsen wollte,­­ die eigene Ansicht über die gemeinsamen Angelegenheiten und Art ihrer gemeinsamen Verhandlung zu­ veröffentlichen. Er st­hied allerdings vorerst nur in sehr buntem­, mancher Auf­­tung bedürftigen Worten ; aber j­ venfall befunden sie eine näherung an das bekannte Maiprogramm und rüden die fürchtung in die Ferne, als könnte die allenfallfige Spal­­a im „kompak­en Lager” unserer Liberalen auch auf das rien und die Kardinalfrage der Lösungsmoralität sich er­den. — „Hon“ läßt sich nämlich von seinen Ko­rrespondenten Brüsfel, Herrin Ludvigh, Folgendes Schreiben : „Mit den nicht zum deutschen Bunde gehörigen Ländern österreichischen Monarchie wurde baz Gemisdt von etwa 23 Uionen Einwohnern in die Wagichale der veutichen Meicha­­itis geworfen, — was wohl von seinem einzigen Lande in Jopa mit Gleichmuth angesehen würde. Curopa will aller: 98 die Österreichische Monarchie im Statuquo erhalten, aber wonkt mit Gifersucht darüber, daß sie ihre Macht nicht aus­ ne, sowie er sich an darum nicht sümmert, wenn der eine al­ler Monarchie den andern aufreibt,, und hierin hat ihr an Rußland, zu seinem eigenen Bortheil schon geholfen, n mit einem schwachen Ungarn ist auch Oesterreich schwach, bald aber die Schwarzenberg: Bag die Regierung Ungarn , den übrigen nichtedeutschen Ländern in den deutschen and einführen zu können wähnte, va wurde sofort das te ultra" [gut in den Depeschen und Noten der europäischen o­ematte. . . . Die­ Frage steht nun so: Worüber kann die ton transigiren, wenn sie ihre eigenen Rechte nicht verkür­­und fremde nit verlegen, wenn sie die Machstellung der Monarchie retabliren und doch die Einsprache Europas vermei­­den will? ‚Sie kann ni­cht trandigiren ; über ihre staatliche Selbstständigkeit , die sich in der unabhängigen Gefeggebung und in der Selbstregierung manifestirt ; über die Rechte und die Integrität des Gebietes und der Krone Ungarns ; über die Rekrutenstellung und das Steuerwesen ; über das Kirchen­­und Schulwesen und über die Art der Regelung von Privat­­verhältnissen ; über ungarisches Kredit: und Zettelbankwesen und auch nicht über Kanal-, Eisenbahn:, Telegraphen: und Handelssystem. Denn jede Einrichtung im Wege der Gesettge­­bung und Verwaltung kann doch nur der gemeinsame Zu­­simmung des Monarchen und der Nation zu Stande kommen. 60 lange aber hat ungarische Gejet sich nur auf die Gren­­zen Ungarns beschränkt, hat kein Anderer als der König darein­­zureden. Die Giftigkeit jedes Du­ros im andern Theile der Monarchie erstrebt sich blos bis zur Leitha.“ Mir unterlassen es hier, der Argumentation des Herrn Ludvigh entgegenzutreten, man weiß ja, was die Proteste der europäischen Großmächte gegenüber von Bolen zur Folge ge­­habt, und wie sich die lekteren gegenüber vom Feder:­patente verhalten. Für uns hat die Anmerkung Wichtigkeit, mit wel­­cher Herr Islai Mór die Brüsseler Korrespondenz begleitet und in­ der er wörtlich feat: „Um wenigstend meine eigene Meinung aus der Speen­­verwirrung, die bezüglich dieser Frage in neuester Zeit intra et extra muros, absichtlich und unwillkürlich entstanden it, frei zu machen, bin ich genöthigt meine folgenden Ansichten auszu­­sprechen. Bezüglich mehrerer der hier aufgezählten Angelegenheiten leugne auch ich nicht die Nothwendigkeit eines, zur Förderung der durch die Interessenbeziehungen angefaidenen Harmon­­ie mit den österreichischen Ländern dienenden ineinan­­dbergreifend, einer nach einem gemeinsamen Ziel stre­benden freien Richtung, einer gegenseitigen Kon­­trole und eines gerechten Repartitionsschlüs­­sels, so wie i­ es auch begreifen kann, wenn die Regelung vieles Verhältnisses einer Bun­deskommission über­wiesen wird. Aber meine Ansicht geht entschieven dahin, daß die Beischlüfte, Verfügungen dieser Bundeskommission zur Ge = fegestraft für Ungarn nur dur­ den Reichstag und den ungarischen König erhoben werden können , und selbst in de­m Sale, wenn es als unerläßliche Basi­ser Lösung gefordert und an angenommen würde, daß der ungarische Neich3tag seine Delegirtenkommission mit Bollmact belleive, würde ich nur eine auf s­pezielle Fälle reihende Wirkung die­ser Bollmacht für möglich halten, ohne daß dieselbe die Duali­­tät eines auch für die Zukunft bindenden Gefeßızu­feld befähe.“ Eine nicht geringere Annäherung, als sie in diesen Wor­­ten Yolai’s Liegt, finden wir auch in dem als „Cho an Tre­­fort“ veröffentlichten autonomistischen Programm und in den Worten, die „Betti Naple“ vemselben vorausshidt. Das eben genannte Organ sagt nämlich : während die Wiener zentralistischen Blät­­ter seit dem Abtreten des Ministeriums Schmerling eine Politik der bloßen Negation einhalten und noch seine einzige bee darüber veröffentlichten, wie die in der Schwebe befindli­­chen groben staatsrechtlichen Fragen formalist und gelöst wer­­den können ; während sie dur ihr unfruchtbares Murren sel­­ber sich zur Unbedeutendheit in Bezug auf praktische Bor litit verurtheilen , gibt es unter den Reichsrathsmitgliedern einige Repräsentanten, die aufrichtig und freundlich an das Ausgleichswerk gehen wollen , die sich wenigstens mit den Sipeen beschäftigen und si mit­einander in ed­ießen, um das mit gemeinsamer Kraft biese allgemeine Angelegenheit vorwärts bringen zu können; — und mit Achtung erwähnen wir in dieser Beziehung ver Autonomisten, deren auf­geklärte und patriotische Stätigkeit — zu einer Zeit, wo An­­dere müßig verharren — die Stadt Graz fast zum dermaligen Gravitstionszentrum für die Deutschen jenseits der Leitha ge­­macht hat. Je weniger erbaulich und die unfruchtbaren Hebel­zeien der Wiener zentralistischen Blätter scheinen, besto beach­tenöwerther halten wir das Streben jener trangleithanischen Politiker, die die Lösung nicht hindern, sondern fördern wollen und nach Annäherungspunkten sucren. Wir theilen hier ein Schreiben eines liberalen Österreichischen Landtagsreputirten mit, welches etwas mehr als das Relume inbinueller Ansich­ten zu sein scheint. Wir veröffentlichen es zur Orientirung über die feanzleithanische Auffassung, ohne für jegt Bemerkun­­gen zu den einzelnen Punkten vesselben machen zu wollen. Das Schreiben it at „Eho’ an August Trefort, aus Anlas der Rede desselben an die Gyomasi Mähler gerich­tet und lautet wie folgt : al- Wir fordern die Integrität und Selbst­tändigkeit der zum deutschen Bunde gehö­­renden Länder der österreichischen Monarchie ; wir wollen eben­­sowenig Unterthanen der Länder der Sankt Stephanskrone sein, als wir erwarten, dab für diese Die, ohne ihre Mitwir­­kung gefoßten Beichlüsse unserer Gesammtvertretung Geltung haben sollen. ·· · 2.Die im Reichsrath(vereinigten Landtag)in Wien versammelten gesetzlichen Repräse­stanten·der österreichischen Erbländer müssen das Berhal·tni·sz dieser Länder zur Gesammtmonarchie im Geiste vorbestehenden und,wenn es nöthig,mittelst neuer Gesege im Wege eines ehrenhaften Ausgleichs ins Reinerringen­·jedoch den Forde­­rungen­ des Konstitutionalismus und der FrAheit gemäß,also unter­ Voraussetzung e­ines­ gemeinsamen verantworlichen Ministeriums zur Durchf­­ührung der gemeinsament­­ngelegeh­­­eiten. 3. Der Gegen Sac ,wilhen den in den Erbländsen bestehenden Verfassungsgefügen und den Thatfahhen ist zu b­es­­eitigen wid beinneren ngelegenheiten niefert Länder find vond den gemeinsamen Angelegenheiten der Monarchie auszu­­sondern. 4. Wir halten den Konstitutionalismus in den österreic­hischen Ländern nur dann für gesichert, wenn derselbe in den Ländern der St. Stephanssront nicht gefährdet sein wird. Die Formen des Konsttutionalismus möger in den ungarischen Ländern von unseren Formen abweicht ; dort mag das verant­wortliche Ministerium das vollziehen, womit hier Minister , Statthalter und Landtagsausscüse — unter Verantwortlichkeit — betraut sind; — nur das Mal der Freiheit sei dasselbe. 5. Die Österreichische Monarchie kann nur auf Bali des Dualismus sicher organisirt werden. · 6.Es unterliegt ke­inem Zi­eifel,daß,sowie der ver­ s­einigte Landtag(Reichsrach)in Wien,ebenso auch die einzel­­­nen Landtage alle billigen und politisch möglichensm­­pi sich edex in den Erbländern wohnenden Nationalitäten so beirw­digen,und wemzufolge das Federpatent und die Landes­­­verfassungen zugleich mit den Wahlgesetzen auf Grundlage eines Ausgleichs revidiren werden­. 7.Es leidet keinen Zweifel,daß die Vertretungen beider Hälften der Monarchie,sowohl jede einzeln wie beide zusamm­en, v­or keinem Opfer zurückschrecken werden,um­ die Stellung ihres Monarchen in Deutschland und ebenso die Großmachtstellung der Monarchie­—insbesondere bei der Lösung der orientalischen Frage­ aufrechtzuerhalten. 8.Die politische­ Freiheit hat nie dann Werth, wenn wir durch sie die geistige und volkswirthschaftliche Freie beit, Die Freiheit des Bodens, der I­ndustrie und des Handels erreichen.” Die dritte Kundgebung , die wir unseren Zeisen nicht vorenthalten wollen, suht eine Vermittlung zwischen der Forderung Ungarns, das sich berechtigt hält, " biz Lösung der staatsrechtlichen Frage alein mit der Krone zu vereinbaren, und dem Verlangen der Länder jenseits der Leiter, die, gestüßt auf das Ditober-Diplom und Feber-Patent, an der Entscheidung über den Umfang und die Behandlungsweise der gemeinsamen Angelegenheiten gleichfalls theinnehmen wollen. Der Vermittlungsvorschlag 003 „Wor.“ lautet nun folgen­dermaßen : „Daß die Initiative zur Feststellung der gemeinsamen An­gelegenheiten namentlich seit dem 20. September d. 3. der uni­garischen Hälfte des Reiches zusomme , darüber ist eine Kontroverse nut möglich. Ungarn wird die gemeinsamen An­­gelegenheiten formuliren, wie er sich dieselben denkt und zugleich die Art und Weise der Behandlung feststellen. Dann hat der eine Faktor der Legislative in Ungarn gesprochen und der weite — die Krone — erhält das Wort; ihr allein steht das Recht der Entscheidung zu ; das ist ganz richtig. Allein nachdem der ungarische Landtag der Krone nicht v­orschreiben kann, welcher Rathgeber sie sich vor Fass­­ung eines Entschlusses bedienen solle, kann er es auch nicht hindern, und darin keine Schmälerung seiner Rechte erbliden , wenn die Krone ein Votum der d­e= leithanischen Vertreter einholt, ehe sie eine Ent­­scheidung trifft. CS sind dann eben nur zwei Fälle denkbar. Findet die Krone die Anträge des ungarischen Landtages nicht „diskutirbar“ , so meidet sie dieselben ohnehin einfach an dieser Landtag zurück. Im entgegengefegten Falle gelangen sie an die Vertreter der mweitlichen Reichshälfte, aber nicht als Bes­chlüsse des ungarischen Landtages (welche nit Gegenstand einer parlamentarischen Diskussion außerhalb dieses Landtages sein können), sondern als Vorlagen der Regierung, über welche dann die diesseitigen Vertreter zu berathen und zu besöließen haben. Hier mie verholt sich nun der frühere Fall. Findet die Krone die Vorschläge der w­e­st­­lichen Vertreter, insoferne dieselben von den Beichlüffen des ungarischen Landtages abweichen, annehmbar , so gelangen sie an den ungarischen Landtag, aber nicht ale die Beichlüffe einer andern parlamentarischen Körpers­­haft (mit denen der ungarische Landtag nichts zu thun hat), sondern in der Form eines Resk­riptes des Königs von Ungarn an den ungarischen Landtag. In solcher­­­eise lassen sich die Pflichten des Königs von Ungarn mit jenen des Kaiser von Oesterreich, an die konstitutionellen­ Rechte beider Reigghälften mit­einander volliäh­ig in Einklang bringen, ohne daß irgend ein Theil seinen geichlich vollkommen gerechtfertigten Standpunkt aufzugeben gerethigt wäre. · Dieser Weg­—wird man sagen—wäre allenfalls prats­titabel,wenn die Differenzen nur unter geordnetem Natursinn wenn die Sache allenfalls mit einer einzigen Replit und Dupliz« abgethan ist;wie aber,wenn sich erhebliche Meinst­niederschie­­denheiten herausstellen,wenn die Eizigung nuc zäbe und lang­­sam vorwärts schreitet zwoistoneannde abzusehen?­— Wir meirien,auch da ist guter Rath nicht gar so theuer­­ungarische Landtag wird eifersüchtig seine Rechte wahren­ k und nicht gewillt sein­ sich den Aussprüchen eines andern parlamen­­tarischen Körpers unterzuordnen. Das­st nun einmal, wie noch der­andtag beisammen ist, so auf wie ausgemacht. Met bieser Landtag kann und wird sich nicht Dagegen firäge­ben, wenn Ge Majestät eine Konferenz, deren Mite­glieder von den Vertretern seider Reichshälften aus deren eigener Mitte gewählt werden, zusammenberuft, um eine Ver­­ständigung über die streitigen Punkte im möglichst ftgen Wege zu versuchen. Diese Konferenz wäre aller­dings sein Parlament und dürfte dies auch gar nicht sein; das Mecht der Beb­lukfassung bleibt hüben und drüben den verfah­rungsmäßigen Vertretungsfö Körpern ne­wabrt, allein diese werden gewiß ihre bedeutendsten Kapa­­zitäten in die Konferenz entsenden, und es ist hoch geradezu undenkbar, daß Borikläne von solchen Mankataren da wie dort zur Annahme empfohlen, nicht wirklich ohne alle Schwierigkeit, angenommen werden sollten.“ An Detailmittheilungen haben wir die nachstehenden an­zuführen : Vorgestern Morgens empfing Se. Majestät ver fiai fer den ungarischen Minister, Grafen Chterhazn, und später von TIME. v. Solcsevic und den FINE. Tre. v. Bhilig povid — Reifer Ferdinand­it am 18. ertas Hifangs traten Schauer und Fieber ein, später wurder Spuren von Entzündungen an den Füben bemerkbar . 20. bat dag teher bedeuten­d nachgelatsen. — Geh RT b­be des Fürit­:Primas nden aber die Ansichten werbe , vorherrshenden bes bei ich eö zu meis aller Landes zu vertre mann | Dem Pr - 11

Next