Pester Lloyd - Abendblatt, November 1865 (Jahrgang 12, nr. 252-276)
1865-11-22 / nr. 269
, Mittwoch,22.Novemb. Nr. 269. (Die einzelne Nummer Eostet 4 Br. 6. 33.) FF Wien, 21. November... Es ist in den Blättern von einem NRundschreiben die Rede gewesen, in welchem der Justizminister. de Unvereinbarteit des Richteramtes mit der Stellung eines Landtagsabgeordneten betont haben sollte... Dieses Rundschreiben wird ohne Zweifel auf einen Erlaß zurückzuführen sein „ ‚in welchem der Justizminister gleich allen übrigen Ministerien den ihm untergeordneten Organen ansprüchlich den Wunsch zu erkennen gibt, daß sich die, Beamten bei den Landtagswahlen nit verdrängen möchten , und wir glauben diesen Erlaß, nicht sowohl als eine Beschränkung der Staatsbeamten auffallen zu fallen, als ihn vielmehr, als ein Zeugniß, gelten lassen zu dürfen, daß die gegenwärtige Regierung die Wahlen durch seinerlei Einflüsse beirrt sehen will, und, daß sie es verschmäht , an der Sorge einer uniformirten Landtagsmajorität zu marsiren. Die Landtage, werden sich, wie wir hören, zu allererst mit einer Vorlage zu beschäftigen haben, welche sie zur Neuerung ihrer Wahlmeinung über die Eintheilung der einzelnen Kronländer auffordert, und es werden auf Grund ihrer , Uenkerungen die Gntschließungen, dahin, vorbereitet werden , daß jedenfalls noch in der ersten Hälfte des nächsten Jahres mit wen ‚betreffenden Personalbewegungen vorgegangen werden kann. Gleichzeitig sind übrigens, die Statthaltereien angewiesen , dahin vorzusorgen, daß mit Beseitigung des alten Schlenphans wenigsteng ein Resume der Landtagsverhandlungen den Landtagszeitungen mit aller Beschleunigung , und wenn irgend, möglich noch am Tage der Stung zugefertigt werde. Das frühere Gerücht von der Ernennung des Grafen Solohomski zum Statthalter von Galizien ist seit gestern bestimmter als je und mit dem ansprüchlichen Beifügen wieder aufgetreten, daß derselbe schon den unmittelbar bevorstehenden Landtag zu eröffnen berufen sein werde, glaube noch weit bestimmter, erklären zu dürfen , daß dieses Gerücht an heute noch aller und jeder Begründung, entbehrt. X Agram, 20. November. Nach mehrtägiger Berathung bat ji unsere Antifusionistenpartei, an deren Spige Se Erzellenz der gemetene Hofkanzler Mazuranic steht, zu einem Programme geeinigt, und solches in der gestern Abends zu diesem Behufe in der Dvorana abgehaltenen Versammlung endgültig approbirt. Indem ich Ihnen die Punktationen dieses Programmes, dessen wesentlichen Inhalt ich Ihnen telegraphirte, im Nachstehen von mittheile, muß ich gleichzeitig bezerten, dabei noch sehr zweifelhaft ist, ob in diesem die Majorität unseres gesebgebenden Körpers vertreten sein wird. Das unter den gegenwärtigen Verhältnissen jedenfalls nicht zu unterfhagende Atemtüd lautet folgendermaßen : „1 Befestigung der Einheit und Großmachtstellung der Gesammtmonachie. — 2. Prinzipielle Anerkennung der gemeinsamen Angelegenheiten und ‚gemeinsame Konstitutionelle Behandlung derselben. — 3. Zu diesem Behufe beschließende Vertretung der Gesammtmonarchie gegründet auf gleichberechtigter Vertretung aller, dazu berufenen, Faktoren und die dieser Vertretung verantwortliche Regierung. — 4. Zur Ausarbeitung der zu diesem Berufe erforderlichen Gelegentwürfe hat aus dem Landtage des dreieinigen Königreiches eine aus verhältnismäßiger Anzahl bestehende Deputation an den allerhöchsten Ihron Sr. Majestät zu dem ‚Zmede ausgerendet zu werden, um dort im Cinvernehmen mit der,gleichen,Deputation des ungarischen Landtags, wenn Se. apostolische Majeztät und die erwähnte ungarische Deputation ebenfalls darauf eingehen, hinsichtlich ‚der präzisen Vereinbarung und allseitigen Prämistzung der gemeinsamen Angelegenheiten und Insiebentretung der gemeinsamen, im vorangehenden Punkte erwähnten Organe, so wie. hinsichtlich der. Ausarbeitung und, Formulirung der: betreffenden Lesekentwürfe mit der, von der Strone hiezu velegirten Kommission in Verhandlung zu treten, wobei sich bei dem Ganzen streng nach dem, die Beziehungen des dreieinigen Königreiches zur Krone und Ungarn behandelnden Gelege vom Jahre 1861 , und ebenso die Konstitution, Selbstständigkeit und Autonomie des Landes dadurch vor Augen zu halten ist, daß zu gleicher Zeit die Integrität des dreieinigen Königreiches zur Wahrheit werde. — 5. Das Resultat dieser Verhandlung hat zur " konstitutionellen Entscheidung dem Landtage des dreieinigen Königreiches und "der darüber gefaßte Landtagsbeschluß im fonstitutionellen Wege zur abh. Sanction Sr. apostolischen Majestät vorgelegt zu werden. — 6. Für den Fall, wenn "gegen den Willen und den Wunsch des dreieinigen Königreiches auf diesem Wege die definitive " Hofung dieser Frage nicht gelingt, haben aus den inzwischen iver Sache gefaßten Landtagsbesschlüssen hinsichtlich des Staatsrechtes dieses Königreiches seinerlei Folgerungen ausgeführt zu werden.” Dieses Programm dürfte bis zur Stunde 120 Unterschriften zählen, darunter der gewesene Hofkanzler Mazuränic, die Bischöfe und sämmtliche Obergespane. — Dem Programme der Fusionspartei wird täglich entgegengesehen, weil‘ die künigliche Proposition, betreffend "die Annahme des Oktoberdiploms und des Feberpatentes, schon in den nächsten Tagen, und zwar gleich nach Erledigung der Berifitationsangelegenheit, zur Verhandlung gelangen wird und bis dahin auch die Fusionspartei bezüglich ihrer Haltung im Reinen sein muß. " Der heutige Leitartikel des offiziellen „Sorgens“ it an die Berifitationskommisssionen "des in den nächsten Tagen zusammentretenden Reichstages gerichtet. Das amtliche Blatt in der Hoffnung, daß diese Kommissionen es nicht unterlassen werden, die, hie und da bei den Wahlen vorkommenden ,Verstöße im Geiste der Geieglichkeit zu berichtigen. Nachdem der „Sürgöny‘‘, von dem schweren Exnite der Situation ausgehend, für den gesekgebenden Körper eine reine und jeder Anfechtung unzugängliche Basis gefordert, fährt er folgendermaßen fort : Jedes Verfahren, welches im Stande ist die unversehrte Ausübung des Wahlrechtes ob unmittelbar, ob mittelbar zu vereiteln, zieht Die Verantwortung vor dem Richterstuhle Der Nation, selbst nach, sich, welche sich in dem, Mae steigert, als dies nicht in den Handlungen von Einzelnen oder von Gruppen, sondern in der parteilichen, einseitigen Wirksamkeit der mit der Leitung der Wähler betrauten autonomen" Körperschaften, eine im Voraus berechnete Unterfrügung finden sollte. Die in mehreren Gegenden des Landes aufgetauchten Beihmwerden geben zu der begründeten Annahme, étert, daß diese amtlichen Körperschaften nicht überall im Sinne ihrer, vom Gesäß ihnen vorgeschriebenen Aufgabe vorgegangen sind, als deren ersten Ausflug die strengste Ankerabtlatjung ver Parteiinteressen betrachten mußten. Aus der Schwierigkeit der Lage, der ungarischen Negierung, melde in somritischen Tagen zwischen das Vertrauen des a. b. Thrones und der Nation gestellt it, entsprang es, daß sie, sowie sie es einerseits zu ihren Pflichten rechnete, ‚streng. aufo die, Beobachtung der Belege zu sehen und in dieser Sichtung mit den zu ihrer Verfügung, stehenden Mütttern zu wirfen, andererseits auch die Nachsichten nicht übergehen konnte, " welche sie warnend mahnten, darauf zu achten, hab irrige ‚Auffassung f ‚sowie befangenes' und blinde Barteiinteresse nicht im Stande seien, aus den zur Verscmnderung der Ungefeglichkeiten getroffenen Berfügungen, die Klage, die Regierung übe eine Rezession, ableiten, und dies zur Störung des ‚allgemeinen harmonischen Vertrauens, 2 STER LLOYM Abenslatt is spesterllo bes... 8 Fa