Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1866 (Jahrgang 13, nr. 224-250)

1866-10-10 / nr. 232

Mittwoch, 10 Oftober. Jir, 232, (Die einzelne Nummer Eoftet & Er, 5. 8.) END belegt. Depeschen des ‚Peter Lloyd‘. Wien, 10. Oktober. (Originaldepefge) Die Uebergabe der Festungspläne sowie der Militärobjekte V­enedigs hat bereits begonnen , die italienischen Truppen werden­ am 15. Oktober einrücken. Das Plebiszit wird am 21. Oktober­ stattfinden. Wien, 10. Oktober. (Originaldepesche.) Der Minister Friesen hat die preußisch-jächfiichen Verhand­­lungen abgeschlossen ; der König von Sachsen gesteht die Uebergabe des Königsteins zu, die Militärbeziehungen werden nach Analogie der sogenannten Federbedingungen, welche Preußen anläßlich der holsteinischen Frage, stellte, geregelt. Wien, 10. Oktober. (8­ B.) Die „Debatte“ werdet : Die Einberufung des ungarischen Landtages wird unmittelbar nach Ratifikation des Friedensvertrages mit Italien stattfinden. Der Zusammentritt erfolgt Mitte November, gleichzeitig erfolgt auch der Zusammentritt der übrigen Landtage. , Maris, 9. Oktober. (K.-B.) Nach einem Tele­­gramme der „Batrie" aus Balencia vom 9. b. telegra­­phirte der Kaiser von Merito an Almonte in Paris: Theilen. Sie allen Gesandtschaften mit, das in allen Klas­­sen ein vortrefflicher Geist Herrscht, das Ministerium ist definitiv gebildet, dag. beste Einvernehmen wartet mit den Alliierten ab. Die Eisenbahn nach Apizaco wurde eröffnet. sz „Beiti Napló" teilt heute wieder sehr energisch für die Ernennung eines Ministeriums vor Zusam­m­entritt des Reichstages ein. Auf die Frage „Wie stehen wir“, antwortet er nämlich folgendermaßen : Ein eigenthümliches Spiel des Shidjal i­st es, daß vielleicht eben jene Männer unbewußt der Herstellung des ge­­ieglichen Zustandes entgegenarbeiten, wie, als sie an die Spiße der Negierung gelangten, füh­ren Ausgleich, mithin die Her­­stellung des gejeslichen Zustandes, zum Ziele gesteht. Wir glaub­­ten, daß die gegenwärtige y provisorische Regierung, denn als eine andere können wir sie nicht betrachten, nur dazu dienen werde, die Annäherung zwischen Krone und Nation zu fördern, und sobald sie diesem Zweckk einmal entsprochen, sowohl die Regierung als auch die Krone von Meg, welcher am sichersten zum Siele führt, befolgen würde. Da wohin sehen wir uns­eue Angelegenheiten sich entwickeln? Man sagt, daßs man doch Deskripte von Ausgleich zu erreichen versucht, man stellt die Ernennung des Ministeriums in Aussicht, doch wide­rie Ernennung erst erfolgen, nachdbdem die Regelung der gemeinsa­­men Angelegenheiten geglüht sein wird. Dieses Vorgehen, falls e­in­­er That befolgt würde, scheint uns dasselbe zu sein, al wenn im Privatleben zwei Kontrahirende Parteien, die sich durch Bevollmäcdtigte einigen wollten, im Falle sie auf diesem Wege nicht zum Ziele gelangen, nicht in der Person der Bevollmächtigten, — die vielleicht gegenseitige Antipathie lie­gen, — eine Veränderung vornehmen, sondern die Sache ent­­weder weiteren fruchtlosen Experimenten ausfegen, oder sie ganz und gar fallen lassen. Oder gebt er uns etwa mit der Ver­­mittlung des Hofkanzlers anders ? Der ungarische Reichstag bat in der Hoffnung,­ daß­ der aeießliche Zustand je eher hergestellt­ würde, selbst einen, auf, die Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten, bezüglichen Entwurf ausgearbeitet, von welchem, selbst unsere Gegner nicht­ behaup­­ten können, daß er nicht als Basis­ des Ausgleiches dienen­ könnte. Nunmehr aber bezweckt man diesen Entwurf nicht mit Dazwischentunft einer aus jenen Mitgliedern des Repräsentan­­tenhauses gebildeten gefeblichen Regierung zu verhandeln und durchzuführen, welche denselben schuf , sondern durch solche Re­gierungsorgane, mit welchen "bereits die 1861er Komitate sich weigerten, in amtliche­ Beziehungen zu treten. Der 1865er R­ihetag aber ließ den an einem Haare hängenden Faden aus dem Grunde nit fallen, um das vertrauensvolle Auftreten­ des Herrschers mit Loyalität zu erwidern. Folgt nun hieraus, daß wir auch weiterhin auf dem betretenen Wege bleiben sollen ? Erwogen es wohl die Betreffenden, was dann geschehen werde, falls die 1866er Komitate oder der 1866er Neichstag sagen würden , daß sie, insolange der III. Geseartikel vom Jabre 1848 nicht in Erfüllung gehe, mit Nieman­den in Berüh­­rung treten wollten ? Ober haß sie nicht weiter­­geben können, bis nicht auf die zwei Aoreilen, melche die Wünsche der Nation zur Genüge verdolmet ichen, eine befrie­­digende Antwort ertheilt wird? Haben sie die Sache dann ih­­rem Ziele näher geführt? Over kann jemand dafür bürgen, daß dies auf dem eingeschlagenen Wege nicht geschehen wird ? Man Sagt, voz Gejeb werde zu gleicher Zeit mit der Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten erfüllt werden. Wie aber, wenn ohne Herstellung des gejesisihen Zustandes auch diejeni­­gen gegen den Vorschlag stimmen, welche beim Vorhandensein des gefehlihen Zustandes dem Borsdlage beitreten würden’? Dies sind Eventualitäten, mit denen die Stone oder die Nation zu Kompromittiven mehr als eine schlechte Bolität wäre. Neh­­men wir an, daß jener Theil des­­ Repräsentantenhauses , wel­­cher dem Komiteelaborat in der Kommission die Majorität ver­­schaffte, nur im Stande sein sollte, dasselbe im Reichstage durchzulesen. Liegt es nun selbst in diesem schlechten Falle im Interesse der Regierung und der Monarchie, daß Ungarn seine bewegliche Regierung nicht erlange ? Wäre es nicht Hunger, selbst auf eine solche Eventualität damit zu antworten, daß bereits die gefegliche Regierung von Neidholtag auflöse und ein ‚neuer eidetan mit dem Nam­e einer solchen Regierung gebildet werde ? Over glauben die Betreffenden, daß man in Ungarn auch ohne gefegliche Negierung eine Neichstagsmajorität erlan­­gen künne, welche nach der Weile tanzt, die ihr von Anderen vorgespielt wird ? Täuschen wir weber und unod die Krone; Häven wir ven vom besten Willen beseelten Fürsten ebenso wie uns selbst auf; Sprechen wir es offen aus, dab die Disasterialregierung ihre edle und patriotische Aufgabe mit der Einberufung des Reichstages beendet habe; nunmehr habe sich aber der Neidhd­­tag |chon geäußert; aus dieser Neußerung und aus dem in der Zi­irchenzeit Geschehenen können die Krone sowie sämmt­­liche Völker der Monarchie die Heberzeugung schöpfen, daß Un­­garn nicht nach Lostrennung, sondern — unter Umgestaltung seiner tausendjährigen unabhängigen Regierung in den An­forderungen des Zeitgeistes entsprechender Weise — nach that­­sächlicher Festigung des Verbandes und der Orobmachtstellung der Dionarchie strebe. Inwieweit zur Sicherung dieses Zieles in dem alten Staatsrechte feine auf Details sich­erstrebende Verfügungen enthalten sind, müssen viele im legislativen Wege geschaffen werden. Nun kann aber die Legislative nur dann eine legale sein und ihrer v­orgestedten großen Aufgabe ent: Sprechen , wenn sie mit der Krone und, so weit er nöthig ist, mit der andern Hälfte der Monarchie dur fclhe Regierungs­­organe in Berührung treten kann, welche auch der Ausfluß des im Wege der Bollswahlen Konstituirten Neidhetages sind. Eine

Next