Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1866 (Jahrgang 13, nr. 224-250)
1866-10-10 / nr. 232
Mittwoch, 10 Oftober. Jir, 232, (Die einzelne Nummer Eoftet & Er, 5. 8.) END belegt. Depeschen des ‚Peter Lloyd‘. Wien, 10. Oktober. (Originaldepefge) Die Uebergabe der Festungspläne sowie der Militärobjekte Venedigs hat bereits begonnen , die italienischen Truppen werden am 15. Oktober einrücken. Das Plebiszit wird am 21. Oktober stattfinden. Wien, 10. Oktober. (Originaldepesche.) Der Minister Friesen hat die preußisch-jächfiichen Verhandlungen abgeschlossen ; der König von Sachsen gesteht die Uebergabe des Königsteins zu, die Militärbeziehungen werden nach Analogie der sogenannten Federbedingungen, welche Preußen anläßlich der holsteinischen Frage, stellte, geregelt. Wien, 10. Oktober. (8 B.) Die „Debatte“ werdet : Die Einberufung des ungarischen Landtages wird unmittelbar nach Ratifikation des Friedensvertrages mit Italien stattfinden. Der Zusammentritt erfolgt Mitte November, gleichzeitig erfolgt auch der Zusammentritt der übrigen Landtage. , Maris, 9. Oktober. (K.-B.) Nach einem Telegramme der „Batrie" aus Balencia vom 9. b. telegraphirte der Kaiser von Merito an Almonte in Paris: Theilen. Sie allen Gesandtschaften mit, das in allen Klassen ein vortrefflicher Geist Herrscht, das Ministerium ist definitiv gebildet, dag. beste Einvernehmen wartet mit den Alliierten ab. Die Eisenbahn nach Apizaco wurde eröffnet. sz „Beiti Napló" teilt heute wieder sehr energisch für die Ernennung eines Ministeriums vor Zusammentritt des Reichstages ein. Auf die Frage „Wie stehen wir“, antwortet er nämlich folgendermaßen : Ein eigenthümliches Spiel des Shidjal ist es, daß vielleicht eben jene Männer unbewußt der Herstellung des geieglichen Zustandes entgegenarbeiten, wie, als sie an die Spiße der Negierung gelangten, führen Ausgleich, mithin die Herstellung des gejeslichen Zustandes, zum Ziele gesteht. Wir glaubten, daß die gegenwärtige y provisorische Regierung, denn als eine andere können wir sie nicht betrachten, nur dazu dienen werde, die Annäherung zwischen Krone und Nation zu fördern, und sobald sie diesem Zweckk einmal entsprochen, sowohl die Regierung als auch die Krone von Meg, welcher am sichersten zum Siele führt, befolgen würde. Da wohin sehen wir unseue Angelegenheiten sich entwickeln? Man sagt, daßs man doch Deskripte von Ausgleich zu erreichen versucht, man stellt die Ernennung des Ministeriums in Aussicht, doch widerie Ernennung erst erfolgen, nachdbdem die Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten geglüht sein wird. Dieses Vorgehen, falls einer That befolgt würde, scheint uns dasselbe zu sein, al wenn im Privatleben zwei Kontrahirende Parteien, die sich durch Bevollmäcdtigte einigen wollten, im Falle sie auf diesem Wege nicht zum Ziele gelangen, nicht in der Person der Bevollmächtigten, — die vielleicht gegenseitige Antipathie liegen, — eine Veränderung vornehmen, sondern die Sache entweder weiteren fruchtlosen Experimenten ausfegen, oder sie ganz und gar fallen lassen. Oder gebt er uns etwa mit der Vermittlung des Hofkanzlers anders ? Der ungarische Reichstag bat in der Hoffnung, daß der aeießliche Zustand je eher hergestellt würde, selbst einen, auf, die Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten, bezüglichen Entwurf ausgearbeitet, von welchem, selbst unsere Gegner nicht behaupten können, daß er nicht als Basis des Ausgleiches dienen könnte. Nunmehr aber bezweckt man diesen Entwurf nicht mit Dazwischentunft einer aus jenen Mitgliedern des Repräsentantenhauses gebildeten gefeblichen Regierung zu verhandeln und durchzuführen, welche denselben schuf , sondern durch solche Regierungsorgane, mit welchen "bereits die 1861er Komitate sich weigerten, in amtliche Beziehungen zu treten. Der 1865er Rihetag aber ließ den an einem Haare hängenden Faden aus dem Grunde nit fallen, um das vertrauensvolle Auftreten des Herrschers mit Loyalität zu erwidern. Folgt nun hieraus, daß wir auch weiterhin auf dem betretenen Wege bleiben sollen ? Erwogen es wohl die Betreffenden, was dann geschehen werde, falls die 1866er Komitate oder der 1866er Neichstag sagen würden , daß sie, insolange der III. Geseartikel vom Jabre 1848 nicht in Erfüllung gehe, mit Niemanden in Berührung treten wollten ? Ober haß sie nicht weitergeben können, bis nicht auf die zwei Aoreilen, melche die Wünsche der Nation zur Genüge verdolmet ichen, eine befriedigende Antwort ertheilt wird? Haben sie die Sache dann ihrem Ziele näher geführt? Over kann jemand dafür bürgen, daß dies auf dem eingeschlagenen Wege nicht geschehen wird ? Man Sagt, voz Gejeb werde zu gleicher Zeit mit der Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten erfüllt werden. Wie aber, wenn ohne Herstellung des gejesisihen Zustandes auch diejenigen gegen den Vorschlag stimmen, welche beim Vorhandensein des gefehlihen Zustandes dem Borsdlage beitreten würden’? Dies sind Eventualitäten, mit denen die Stone oder die Nation zu Kompromittiven mehr als eine schlechte Bolität wäre. Nehmen wir an, daß jener Theil des Repräsentantenhauses , welcher dem Komiteelaborat in der Kommission die Majorität verschaffte, nur im Stande sein sollte, dasselbe im Reichstage durchzulesen. Liegt es nun selbst in diesem schlechten Falle im Interesse der Regierung und der Monarchie, daß Ungarn seine bewegliche Regierung nicht erlange ? Wäre es nicht Hunger, selbst auf eine solche Eventualität damit zu antworten, daß bereits die gefegliche Regierung von Neidholtag auflöse und ein ‚neuer eidetan mit dem Name einer solchen Regierung gebildet werde ? Over glauben die Betreffenden, daß man in Ungarn auch ohne gefegliche Negierung eine Neichstagsmajorität erlangen künne, welche nach der Weile tanzt, die ihr von Anderen vorgespielt wird ? Täuschen wir weber und unod die Krone; Häven wir ven vom besten Willen beseelten Fürsten ebenso wie uns selbst auf; Sprechen wir es offen aus, dab die Disasterialregierung ihre edle und patriotische Aufgabe mit der Einberufung des Reichstages beendet habe; nunmehr habe sich aber der Neidhdtag |chon geäußert; aus dieser Neußerung und aus dem in der Ziirchenzeit Geschehenen können die Krone sowie sämmtliche Völker der Monarchie die Heberzeugung schöpfen, daß Ungarn nicht nach Lostrennung, sondern — unter Umgestaltung seiner tausendjährigen unabhängigen Regierung in den Anforderungen des Zeitgeistes entsprechender Weise — nach thatsächlicher Festigung des Verbandes und der Orobmachtstellung der Dionarchie strebe. Inwieweit zur Sicherung dieses Zieles in dem alten Staatsrechte feine auf Details sicherstrebende Verfügungen enthalten sind, müssen viele im legislativen Wege geschaffen werden. Nun kann aber die Legislative nur dann eine legale sein und ihrer vorgestedten großen Aufgabe ent: Sprechen , wenn sie mit der Krone und, so weit er nöthig ist, mit der andern Hälfte der Monarchie dur fclhe Regierungsorgane in Berührung treten kann, welche auch der Ausfluß des im Wege der Bollswahlen Konstituirten Neidhetages sind. Eine