Pester Lloyd - Abendblatt, November 1866 (Jahrgang 13, nr. 251-275)

1866-11-22 / nr. 268

Reich­rads­ ein und­—die Frage der inneren Gestal­­tuns Oesterreichs ist gelös.«« Ueber die Eröffnungssetzung des kroatischen Land­­tags geht uns folgender Bericht zu: Der kroatisch-slavonische Landtag wurde heute am­ 19. November vom ersten Vizes Präsidenten Dr.Subaj eröffnet. Nachdem derselbe die Beschlußfähigkeit des Hauses konstatirt hatte,wurden die allerhöchsten Reskripte bezüglich der Verla­­sung und der Einberufung des kroatisch-slavonischen Land­­tags,dann jene hinsichtlich der Landtags-und Wahl­­ordnung und in Betreff der Urbarialangele­­genheiten verlesen.Man faßte den Beschluss,diese Ak­­tenstücke drucken zu lassen und unter die Landtagsmitglieder zu vertheilen. « Dr.Lubaj:»Seit unserer Trennung sind acht Mo­­nate verflossen, während dieser Periode trübte sich der politische Horizont und Mandes in Oesterreich erfuhr eine Aenderung. So entstand der Krieg, der für Desterreich so ausfiel, wie es Niemand dachte. Desterreich verlor einen Staatstheil aus dem Reichsverbande, und einem anderen Lande wurden sehr schwere Wunden zugefügt, welche zur Heilung längere Zeit bedarfen. Bei uns ergaben ss gleichfalls einige Nenderungen. Mehreren von Seite des Landtags allerhöchsten Orte unterbreiteten Gefeb­­entwürfen wurde die allerhöchste Sanktion nicht zu Theil; die südflanische Akademie konnte mannichfacher Hindernisse wegen bip sept nicht ins Leben treten. In den Annalen der Geschichte blieb manches Blatt leer, welches mit goldenen Lettern hätte verzeichnet werden können. (Zim­­o!) Das von unsreiem andtagenacb Peit entsendete Komits hat sein Operat vollendet, konnte jedoch troß des besten Willens den ersehnten Erfolg nicht erzielen. Die v­iesfälligen aus­­führlichen Berichte wird man aus den betreffender Akten ent­­nehmen. Ungeachtet bessen müssen wir auf eine bessere Zukunft vertrauen. — Das Hinscheiden des würdigen Patrioten und tüchtigen Munizipal:Beamten (National:Vertreters) Dr. Bra­­nicany kann ich nicht mit Stillsehmeigen übergehen, welcher flete die Nechte der Nation verfoht. Ach bitte, das hohe Haus möge si zur Chre seines Andenkens von den Sißen erheben. (Geschieht.) — An m­ehreren Orten Kroatiens und Slavoniens ‚wurden kürzlich die Feierlichkeiten des bekannten Herden Zriny begangen. Bei der in Diakovar abgehaltenen Srinyfeier hat Bischof Stroßmayer zum Andenken Zriny’s den ersten Grund­­stein für eine Anstalt gelegt, welche uns eine schönere und bessere Zukunft erschließen wird. — Sehr bleibt uns nicht3 Ans­­eres übrig, als daß wir uns unter eine Fahne schaaren und als gleiche Brüder unsere Nechte und Konstitution fliüßen und fiberis­ch heiße Sie, meine Herren, herzlich willkormen.” — Damit fchloß die erste Sikung­­en _ Die zwei erwähnten... Reskripte lauten : „Ohrwürbdige ax. ıc. Liebe Getreue! In den Mir Eud, Unseren königlichen Graf entbieten, geben Wir Cud­fund, daß Wir aus Eurer allerunterihänig­­ten Repräsentation vom 3. März 1366 mit voller Zufrieden­­heit entnommen haben, auf twelche eifrige und schnelle Art Eure Getreuen die beigelegten Entwürfe über die land­­tags­ und Wahlordnung geschaffen haben. Wir hielten es vennoch für notbwerbig, dur Unsere Tenat,flano­­nie Hoflanzlei in dem Entwurfe über die Zandtans: und MWahlerpuung unumgäng­lich notbwenvi Lenz: derungen vornehmen zu lassen, welche Eure Getreuen aus der Beilage werven entnehmen können. 9 wos wie die Nens derungen nexer reifen und umparteiiiggen Beurtheilung wärmstens empfehlen, hoffen Wir zunerfährlich, dab Euer e­­rs­treuen duch eine schleunige Verstänsigung ces möglich magen werden, dah Wir Euer geschrebentes Organ den Reitverhält­­nissen und dem Bedürfniß des Landes entsprecheny vollenden. — Wir verbleiben Euch im Leerigen mit Unserer faiserlichen und föniglicen Hule und Gare wohlgewonen. Gegeben it DIimis is Mähren, von 20. Oktober 1868, ‚Ehrwürhleinex. ı Liebe Getrenne! Auf Euere allerunterthänigste Unserer Katheriiden und Konigl. Apost. Majestät mit ehrerbietigster Berehrung aus der Landtagafigung vom 10. März 1866 unterbreitete Repräsens tarium, mittelst welcher Uns Cuere Getreuen wegen Unserer­­ Königlichen Sanktion die Gefegentwürfe über die Siftirung­­ eo oBumo LE RemDAhteR,­­ · .2 Art.VI. über die nähere Bestimmung der«Vorschrift§ 1882-6,endlich den Gesetzentwurf über den Zehent DIE ZEIT der anderen Abgabe von einem und demselben nee­ Adlaft geleistet worden, hergeh­nt haben, finden wir uud aller z­u antworten, wie folgt: er: Mit Rücsicht darauf,, daß die Gelegentwürfe auch Ver­timmungen mit einer rückwirfenden Kraft enthalten , Bestimmungen , wenn sie Gelegkraft erhalten möchten, er Eigenthum und das Eigenthumsrecht starr verlegen und­­ Grundlage des Befiges und die Sicherheit des Eigenthum. vollständig erschüttern würden ; mit Rücksicht darauf, daß da­­dur die Bestimmungen Unseres Allerhöchsten Patentes vom 2. März 1853 aufgehoben würden, nach meiden bisher die bir treffenden Urbarialangelegenheiten verhandelt , theilz Thon rechtskräftig gelöst, theilz in Verhandlung genommen wurden, daß daher die Gueren Uns allerunterthänigst vorgelegten Ge­ fegentwürfe nicht blos das öffentliche Ansehen , sondern auch den Nechtezustand in Frage stellen und seine Grundlage er­­schüttern würden; mit Rücsicht darauf, daß Euere ‚Getreuen diese wichtigen in’s Leben der Nation tief eingreifenden Be­­stimmungen ohne alle begründete Bedürfniß — weil in der Hinsicht positive Gefege bestehen — und ohne ruhige und ge­­genüber un­en­gleich unparteiische Brüfung und Ber­andelung geschaffen haben :­­ Kae Wir in Unserer väterlichen Gorafalt, melde alle Klaffen der Gesellschaft mit gleichem Maße umschlicßt, den Un­serer Majestät mittelst der erwähnten Repräsentation unterbreis­teten Gefegentwürfen nicht blos die Sanktion zu vermei­­gern, sondern vielmehr anzuordnen, dab die kraft Unseres allergnädigsten Befehles in Urbarial angelegen­­heiten erlassenen Geseche, namentlich Unser Allerböchtes potent vom 2. März­ 1853, von nun an und in Zukunft bin in den Urbarialangelegenheiten zur Nichtschnur dienen sollen, und daß die von den kompetenten Behörden aus­gesprochenen rechtskräftigen Beschlüsse in ihrer Kraft zu erhal­­ten und die noch laufenden oder noch anfangenden Angelegen­­heiten im Sinne dieser D­orfschriften zu erledigen sind. — Wien, 27. April 1866. Der „Spiel” bemerkt zur Geöffnung des Landtages : „Wir haben Grund, zu fürchten, daß unser Schicsal nit mehr in unserer Hand liest. Unserem Vaterlande proben Ge­­fahren , biese Lienen sowohl außerhalb wie inner­­halb des Landes. Unser Doel glänzt dur seine Ab­wesen­­heit im Landtage, er scheint es bereits für einen Anachronis­­mus zu halten, in Horam Landtagsfige einzunehmen. Die Session unseres Lartdiages scheint furz bemessen, und er hat in feiner Mitte sozar Leute, die sie noch mehr abzukürzen si bestreben werden.“ Ueber die Eröffnung des galizischen Landtages wird Folgendes berichtet : « Jananzesxiot der Landtag so ziemlich denjrlbenålsks blick,soi­in bei1 früheren seffiozzen5 sowie früher wurdrote Linkewurthchiichvmrren Polen­,die Nechte von den Krrchens fürsten­(diesmal vollzählig beisammen),dem Klei­nsitzcr den Bauernsingenommen Der Landmarschall Fürst Sapi«eha, rer erstem Tast vorher dac­it Verlassen hatte zhobzwprk Eröffnungssrede hernac,deß fast alle in der vorigen Gession beiäjlossenen Gefegentwürfe, wenigstend die wictigsten veriel­­bet, die allerhöchste Sanktion erhalten haben; hab jedoch die Ditte um Einregung eines galizischen Hoflanz- Lex3 zu sehe mit der Organisation der ganzen Monarchie zu­­sammenhänge, um som­it ihre Gelebigung zu finden. Da­­gegen habe Se. Majestät einen innnigen Munich des ganzen Landes erhört, indem Hierhöhstserfeite einen Landsmann zum­­ Statthalter gereivet habe, Ben Tas Land so viele Beweise des Zutrauens und der Anerkennung seiner früheren Verdienste gegeben habe. (Bravo!) Unsere Sache sei es nun, seine schwierige Aufgabe nicht nur Ungebule und übermäßig bocs gespannte Erwartungen zu erschweren. Die schweren und trau­­rigen Erfahrungen, an denen dieses jahr­reich sei, müssen uns ald Warnungen dienen, jedoch uns nicht entmuthigen. (Bravo !) Mir stehen vor dem schwierigen Werke der Reorganisation un­­seres Landes ; früher galten bei uns Gelege, die ohne uns für uns und daher ohne Kenntniß unserer Bedürfnisse und MWüns nenn ne nung ee an N Hu 3 EEE re

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