Pester Lloyd, November 1867 (Jahrgang 14, nr. 257-281)

1867-11-22 / nr. 274

» Tag Der finanzielle Ausgleich. — Wien, 19. November. Der finanzielle Ausgleich mit Ungarn kann Heute schon als in seinen wesentlichsten Mor­menten acceptivt angesehen werden. Behauptung aussprechen sei. Wir gehen, indem wir diese von der gewiß nicht unbegründeten­­ Vorauslegung aus, daß die beiden Neichvertretungen der An­­schauung , welche in den respettiven Ausgleichsausschüffen ver­­waltete, ihre Zustimmung geben werden. Diese Ausschüffe — sowohl die Sektionen des ungarischen Reichstages, ald der vom R Reichsrathe eingefegte Ausgleichsausschuß — haben aber eas von den beiden Negierungen der ersten gemeinsamen Deputation unterbreitete Uebereinkommen in seinen wesentlichsten Momenten gut gedeilten. Die Abänderungen, die an dem Ausgleichsinstru­­mente beschlossen wurden, sind entweder untergeordneter oder gar nur formaler Natur, welche den Ausgleich in merito nicht al­­teriven Fünnen. Das Ergebniß der Deputations - Berathungen ist in drei Vorlagen gefaßt, welche beide Regierungen in wortgetreuer Gleichheit hier für die Arbeit des Ausgleichsaussc­husses , dort für die Sektionen der Reichsvertretungen unterbreiteten. Wenn wir nun die Modifikationen überbliden, welche hier oder dort von den Ausschüsfen empfohlen werden, so wird es sofort ein­­leuchten, daß diese Abänderungen nicht im geringsten an dem Kerne des Ausgleichsaktes wühren, der Ausschuß die Beheckung des Defizit doch ein gemeinsames Ansehen befürworten würde. Ich Yanıı aus verläßlichster Quelle mittheilen, daß im Ausgleichsausschusse einmüthig die Anschauung verwaltet, daß die Bedehungsmodalität durch Auf­­nahme eines Ansehens gerad­e zu einer unmöglich­keit Weil man aber unser finanzielles Krebsibel nicht so weiter um sich greifen Lassen will,­ perhorreszirt man das allerdings sehr bequeme, aber _ Da ist erst das Gefes Über den Abschluß des Zoll- und Handelsbündnisses. Das Amendement, welches von dem Aus­­schusse des Reichsrathes an der Regierungsvorlage vorgenommen wurde, betrifft die Dauer des Vertrages, nicht aber seine, Die gegen­­seitigen Handels und DVerfehr8-Beziehungen regelnden Normen. Der Artikel XXII der R­egierungsvorlagen legt Die Giftigkeit des eben zu­ fliegenden Vertragsverhältnisses auf 10 Jahre fest und bestimmt, daß, wenn seine Kündigung eintritt, der­ Ver­­trag auf weitere 10 Jahre und so­fort von zehn zu zehn Jah­ren als fortbestehend anerkannt­­ werde; Die Kündigung, heißt es weiter in der Regierungsvorlage, könne jedesmal nur zu Ende des neunten Jahres stattfinden. Von dem hiesigen Ausschuffe wird das Amendement dar bin gehend empfohlen, daß schon mit dem fünften Jahre des Vertrages beiden Theilen das Net der Kündigung zustehen solle. Man wird von ungarischer Seite gewiß nicht die An­­nahme dieses Amendements verweigern ; vielmehr vernehme ich aus verläßlicher Duelle, daß die Sektionen des ungarischen Reichstages dieser Aenderung beistimmen zu wollen bereits er­­tört haben. Eine zweite Vorlage behandelt die Beitragsleistung der beiden Theile zu den gemeinsamen Angelegenheiten. Hier wird das BVertragsverhältnis von 70 zu 30 p&t. normirt , sowie endlich, daß von beim Meinerträgnisse des Zollgefälles die Steuer­­restitutionen für die über die gemeinsame Zolllinie ausgeführ­­ten versteuerbaren Gegenstände bestritten und der Rest vorweg für die gemeinsamen Angelegenheiten verwendet­­ werde. Die Annahme dieses Gefeg-Elaborates ist beiderseits zweifellos. Die bedeutendsten Aenderungen wurden in der die Staats­­schuld betreffenden Vereinbarung vom 25. September d. h. d vorgenommen. An den Sektionen des ungarischen Reichstages wollte man nichts von der im §. 2 des Uebereinkommens der signirten gemischten Kommission wissen, welche den Stand der Staatsschuld, wie er mit Ende Dezember 1867 sich heraus­­stellt, festlegen sollte. Man war der Ansicht, daß diese Ziffer fest schon unverrüdbar festgestellt werden könne ; es erschien nicht gerathen , der Vereinbarung eine unbekannte Größe in der erst später zu eruh­enden Ziffer der Staatsschuld einzu­­fügen ; endlich glaubte man des Apparates einer gemischten Kommission zu der nicht gar zu sehr komplizirten Operation, die öffentlichen Kreditbücher auf Grundlage der Nachweisun­­gen der bisherigen Kommission zur Kontrole der Staatsschuld abzuschließen, mit Leichtigkeit entbehren zu können. Wie ich mitzutheilen in der Lage war, ist diese Aufgabe bereit, auch eine aus Ablegaten beider Finanzministerien be­­stehende Kommission zur gedeihlichen Tötung gebracht worden. Die dieses kommissionelle Ergebung behandelnden Negierungs­­vorlagen werden in der kürzesten Zeit den beiden Reichsvertre­­tungen unterbreitet werden. Der hiesige Ausgleichsausschuß hat die Bestimmung des $. 5 bes Webereinkommens abgelehnt. 68 wird hier normirt, daß die Bedbehung des Defizit für das Jahr 1868 in einer Vermehrung der schwebenden Schuld zu geschehen habe. Diese Bestimmung wurde im Ausschusse mit einer an Einmüthigkeit grenzenden Majorität, abgelehnt. Finanz­­minister Baron Bede erklärte bei diesem Anlasse, hak meder er, noch die ungarische Regierung hierin ein den finanziellen Ausgleich alter­rendes Moment erblichen. Ganz unwichtig ist die so sehr verbreitete und auch von einem meiner verehrten Kollegen im „Pester Lloyd“ wiedergegebene Meinung, als wenn Mobilmachung der Notenpresse, einen ihre dunklen Züge entgegenstarren giftige Mittel der Die definitive Ordnung unse­­rer Finanzverhältnisse wird somit — und dies beabsichtigte der Ausilug — jegt schon bei der Behandlung des Budgets für 1868 in Angriff genommen werden müssen. Man hat nicht Luft, bis zum 1. Mai 1868 — die Frist, welche die ministe­­rielle Vereinbarung anberaumt — zu warten; man will heute wissen, woran man ist; man will die ungeschminfte Wirklich­­keit. Die Wahrheit unserer länger , verhülit auch eben­so finanziellen Zustände bleiben , wie düster mögen, fol nicht auch­ sie ist immerhin uns ! nen mn |­t | ; nicht wenig an der Schuld unserer gegenwärtigen finanziellen | Glauben fänden, jenen Falschen, selbstzeügecischen Optimismus vorzuziehen , der Lage partizipirt. Das muß und wird den Schlufftein des Ausgleiches mit Ungarn bilden : Ordnung im unserem Staats Haushalte. . Sie sehen,der Ausschuß beabsichtigt die Intentivien des Finanzministers binnen­ Kürzestem an das Tageslicht zu ziehen. Hervor mit den geheimen Plänen­,die das Wunder wirken­ sollen, alle eingegangenen Rechtsverbindlichkeiten zu schonen Und doch gleichzeitig das Defizit, ohne am den öffentlichen Kredit zu appelliren, für immer zu beseitigen ! Man will und wird es der gegenwärtigen Beispaltung unmöglich machen, über die Ver­­legenheit 903 Momente m­ittelst der Motendreffe Hinüberzusprin­­gen und dann dem zukünftigen parlamentarischen Ministerium das Crbjiitk vier gemaltsamen Unifikation der Staatsschuld zu Hinterlassen. Darauf­­ ist si weder der Musikuß noch der Neidsrath ein! Die einstimm­ige Annahme beg Plener­­iden Antranes In der gestrigen Ceißung des Ausgleichs ans: fegelf:" spricht wohl beredt genug "für die Anschauungen der Vertretung bezüglich, unserer inähnzpolitil. Wenn nun der Reichsrath — was jenem Zweifel unterliegt — die Resolus­tion sagt, daß die Regierung in kürzester Zeit Vorschläge für Beredung des Abganges von 1868 unterbreite, dann werden wir endlich aus der Nebelregion algemeiner Vertröstungen und vielversprechender B Verheigungen in die prosaische, aber verläß­­liche Sphäre der Ziffern gelangen. Und nach den vielen Täu­­schungen und Enttäuschungen , die wir schon erlebt haben, hat fast jede Berechtsamkeit, mit Ausnahme der der trockenen Ziffern, allen Kredit verloren. Treten wir daher jegt am biefe das Wort ab. Bevor nicht­ diese hervorragendste Seite unserer Finanz­­frage entschieden ist, kann auch nicht an die Bildung eines cisleithanischen M­inisteriums gedacht werden ; denn es dürfte si schwerlich aus­ den Reihen der Vertretung jemand finden, wer dieses ungelöste Räthsel zu übernehmen Willens sein wird. Der Dualismus erfordert aber als nothwendige Konsequenz die Einfegung eines gesonderten cisleithanischen Ministeriums. Un­­garn kann nicht zugeben, daß diese Grundbedingung des Ge­fäßes für die gemeinsamen­ Angelegenheiten noch auf lange hinaus, ja für unbestimmte Zeit unerfüllt bleibe. Und so sehen wir auch an diesem Beispiele, wie die wirklichen und berechtigten Autoreffen der beiden Reichshälften nicht sich gegenseitig besüm­­pfen, sondern vielmehr ergänzen und fügen. Ach vernehme auch von sehr gut unterrichteter Seite, daß in der Mitte der Deal-Bartei ernstlich die Bedenden in Erwägung gezogen wor­­den sind, welche sich aus der gegenwärtigen Verschmelzung der Reiche­ und der cisleithanischen Landesminister ergeben. Mem­ wird diese geselische, staatsrechtliche und politische Anomalie nicht lange mehr ruhig und gleichgiltig mit ansehen können. Nun der Ausschuß die Hauptbedingung des Lebereinkom­­mens vom 25. September d. h. — b. i. die auf Ungarn entfallende Ziffer, mit welcher es an der Staatsschuld partizi­­pirt — angenommen, ist auch das Zustandekommen des finan­­zielen Ausgleiches gesichert. An der Mitte des kommenden Monats sollen die Delegationen zusammentreten ; bis um diese Zeit müssen an der Seite der Verwaltung beider Reichshälf­­ten gesonderte verantwortliche Ministerien stehen. Als unbe­­dingte Vorauslegung dieser ventualität gilt aber eine ent­­scheidende Wendung in den­­ leitenden Grundlagen unserer inanzpolitis. rn be, FB, i­ m mp ern fen nn ne ra m tr fárn ee ri u nr ch mann phil m te etes '­­»Es­—­­Tree bee éb­pp ee aehsapp myee Wagrain nenn Ze saram. Be. aan­­ a termet Ger e emet egere EZTET Vele b ege e ert es n 1. 1 EY mea­ 7 emeltette mtv - W«--« »Mo­ _. 000 u des Ser .. ».... — TATE ar EZTET e —­­pen hohe Negierung die Aufhebung der zeitweiligen Guspenleirung big He jebca über die Nationalgarde erwirke. · Zum Schlusse dieser Agotafentation ersuchen wir noch Estx­zellenz,wer uns den beste fthllenvyk auszusktzen,vermöge welcheswx bemüht siud,jch vermöge welches Wesfu tuuseke Pflichtektep iskn sowohl da­s öffentliche Wohl unserers­.’—,tadt,abzquk·,iegesktz·1u·kse Intentionen des hochverehrten,ungarcschen,verantwortlichen sich­tste­rims fördern. · u Bs wir übrigens mit der ausgezeichnetsten Hochadhlung ver­harten, — Belt, auß der am 15. November 1867 abgehaltenen Dagi­stratifigung — u. |. w. Eine Repräsentation des Poster Stadt­­magistrates, Heft, 21. November. In Erwiderung auf einen die öffentliche Sicherheit in hiesiger Stadt betreffenden Ministerialerlag hat der Magistrat heute folgende Repräsentation an den Minister des Innern gerichtet : Em. Erzellenz ! Here Minister ! Nachdem aus Em. Erzellenz Erlaß vom 12. November o. %., 3. 5874, worin eine nicht geringe Unzufriedenheit über die Handha­­bung der Polizei in unserer Stadt ausgesprochen ist, bereits am 13. November, sub 3. 1320, ein vorläufiger Bericht durch den Oberbürgers­meister unterbreitet worden, haben wir unsererseits die Ehre, hierauf bezüglich Folgentes hbohachtungsvoll zu bemerken : Vor Allem halten wir es für unsere Pflicht, bezüglich des ge­ehrten Erlasses überhaupt die ergebene Bemerkung zu machen, daß wir von De ärgerlichen Erzeffen und solchen, die Nachtruhe der Eiuinwoh­­ner störenden lärmenden Straßenspeftafeln, die Grund zur Besorgung geben könnten, seine Kenntniß haben, und daß dergleichen während uns­­erer Amtirungszeit nicht vorgenommen sind ; denn daß z. B. einige heißblütige junge Leute, nachdem sie vielleicht gerade einen Abend luftig verlebt, ihren Meinungen und Gefühlen in lärmender Seite Anspruch geben, das können wir nicht als Besorgniß erregend ansehen. Wir woll­en damit nicht sagen, daß wir dergleichen Handlungen gutheißen ; all wir mißbilligen dieselben und möchten wünschen, daß sie niem­als statt­­fänden — aber wir fünnen in ihnen nicht so etwas erblidhen, wodurch die Sicherheit der Person und des Eigenthibums in beunruhigender Weise gefährdet oder wobei es auf die Erschürterung der öffentlichen politischen Ruhe des Landes abgesehen wäre. Bei einem freien ins­­titutionellen Leben, zumal in Webtergangsepochen , sind solche Borz­gänge mit den Tages, und besonders mit den politischen Ereigniss­­en verbunden , und obgleich unangemessen,, sind sie doch keineswegs von der Art, daß sie die energischhten Matregeln nothbvendig machen würden. Zeugen ähnlicher Demonstrationen waren wir selbst zu jener Zeit, als das konstitutionelle Leben in unserem Vaterlande erstorben war, als der Absolutismus , um sie zu unterdrücken, alle ihm zu Ger­bote stehende Mat, ohne selbst Blut und Leben der Bürger zu scho­­nen, mit dem größten Eifer und der energischh­en Weise zu gebrauchen sich bemühte, und Kennog nicht nur den Zweck nicht damit erreichte, sondern die Demonstrationsgelüste noch mehr steigerte. Einer kleinen Straßendemonstration legen wir nicht so viel Gewicht bei ; wir können nicht den Weg wandeln, welchen was Will­ürregime sich gewählt hat — ob dieser der richtige gewesen ? darauf mögen die hauptstädtischen Vor­­fälle im Jahre 1860 Antiwort geben. Wir künnen nicht das Beispiel der früheren Regierung befolgen, das können au Ew. Erz. nicht von uns verlangen ; und wenn in dem erwähnten Erlaß denn do einiger An­schein eines solchen Verlangen wahrzunehmen ist, so müsen wir dies blos dem Umstande zur Last legen, daß Em. Erzellenz, wahrscheinlich in Folge falscher An­kunft, den friedlichen Geist der Einwohnerschaft unse­­rer Stadt zu verfennen belieben, und daß wir, leider, bisher no nit Gr. Örzellens Vertrauen tt dem Make zu­ getölne­­ üdít geefett . i ey El täglich übersandten amt'ichen Polizeiberichte mehr als die meist tedenziösen Nachrichten einiger Blätter over als die nicht selten aus bösem Willen stammenden Darstellngen es Privatpersonen. ; érés ei: e. en mögen überzeugt sein, daß die Ruhe, die Sicher­­heit der Versen und des Eigenthums der städtischen Einwohnerschaft Reinetti mehr am Herzen liegt, als eben uns, bie wir in erster Linie allen von Gefahren ausgelegt sind, die beim Zerfall der öffentlichen Ordmung entstehen könnten, und zum Beweise, das unsere Thätigkeit in dieser Richtung nicht öftmmert , lönnen wir auf die in der Gene­­ralversammlung vom 13. November von unserem substituirten Stadt­­hauptmann gemachte Vorlage, ums berufen, tele den Stand ber Sic­­herheit de Serien und bes a a­ar netten zeichnete und die all­gemeine Yiligunn und die Ertárung der vollen Zufriedenheit von Seite der Generalversammlung erhielt. « .Zu den Details»des etwskenten Erlasses nun KAVE tg Ali ben wir dieselben in folgende die Punkte zusamm­enfallen zu können : 1. Bab die Thäter felder Dee Demonstrationen Gußgestit­­telt und zur Strafe begonen werden sollen. 2.7.,Deiß, man Masche Fälle zu verhinvekn,die kräftigsten Maß­­kegeln zu treffen seien. 3.Wenn etwa bei Ordnungsstörungen nach Widerstandsfallei, wodurch die öffentlic Ordnung und sicherheit gefährdet wäre,unsere eigenen polizeilicheurgane sich als unzureichend erweisen sollten,·so mögen wir im Sinne des Erlasses Emszellenz­ vom·2·6.·Junid. J.,Z.2083,wegen Herbeistellung der notwendigen Militarassestenz uns an das in Pest befindliche Lk.Militärkommando wenden. 4.Sollen wir über alle in dieser Angelegenheit bereits getrofs MET und noch zu treffenden Anítalten Ew. Exzellenz sofort in Kennt­­niß sehen. · Wir wollen nun versuchen,Ew.Exzellenz auf alle diese vrek Punkte ausreichende und beruhigende Antwort zu geben,und dazwar mit der Aufrichtigkeit und dem Ernst-welche von der hochwichtigen Sache der öffentlicherkachung geboten sind. ·· Was den ersten Punkt betrifft,sobal der substi­mmte Stadt­­hauptmann keinen Augenblick mit der Untersuchung wegen der vorgenom­­menen Grzeffe gesäumt. Daß er dieselbe jedoch im so kurzer Zeit nicht zu Ende führen und abschließen konnte davon liegt der Grund in der Beschaffenheit des zu untersuchenden Vorganges, bei welchem nicht eine oder zwei Personen, sondern viele, eine ganze Masse betheiligt sind. In solchen Fällen ist das Ausfindigmachen der Urheber und Hauptfak­oren des Grzeffes am schwersten. Denn die Antezedentien der Demonstra­tonen sind der Behörde nicht bekannt, die pflegen von den Betreffen­­den nicht öffentlich verhandelt zu werden; es wird vielmehr sorgfältig jede Bewegung vermieden, wodurch der Plan vor der Zeit entdeckt werden könnte. Wenn aber Demonstrationen ohne vorher festgestellten Plan stattfinden, dann werden sie meist so improvisirt ausgeführt, da­ die Boliyei weder Zeit noch Gelegenheit hat, Kenntniß darüber zu erhalten. Zum zweiten Punkt bemerken wir, das es unserer Ans­eiz nach kaum bei jeder Gelegenheit möglich sein dürfte, beabsichtigten Demonstrationen vorzubeugen , selbst wenn die Stadthauptmannschaft über d­en betreffenden Ort und über die betreffenden Personen Kenntnis besagen sollte. Denn wenngleich einzelne Personen aus der Menschenmenge dem Zureden und den Warnungen der P­olizeiorgane nachgeben sollten, kann man body nie mit Sicherheit davon überzeugt sein , ob die große Menge geneigt sein wird, ihren Verrag aufzugeben ; bevor aber die De­­monstration erfolgte, kann Niemand in berechtigter Weise zur Verant­­wortung gezogen, und um so weniger bestraft werden. 3 bliebe daher nichts übrig, als den im Voraus bekannten Dit der Demonstration fortwährend bewahren zu lassen, würde aber ein derartiges Auftreten und Vorgehen der Behörde nur noch größeres Aufsehen verursagen, m würdet man dies nur als Provokation auffassen, würde dies auf die Gemüther der Bürger nicht noch aufregender wirten? Dies sind Fra­­gen, die, wenn man sie noch so ernstlic erwägt, ihre Lösung in der eins. fachen Antwort finden, daß «3 nicht rathsam it, wegen des in Rede stehenden 3wedes zu weit gehende und leißt zu mißdeutende Präventivs­maßregeln zu ergreifen. Es möge uns jedoch gestattet sein, bei diesem Punkte, obwohl wir e3 ungerne thun, uns wieder auf die Periode der t. t. Polizeidirektion zu berufen. Stand vieser Behörde nut ein ganzes Heer von Polizeimännern zur Verfügung , konnte sie zur Erreichung ihrer Zwecke nit das ganze in Belt garnisoniende Militär in Ans­­pruch nehmen ? Und doch , so fragen wir, wie viel Demonstrationen hat sie verhindert? Konnte sie sie selbst damals verhindern, als ihr energisches Auftreten blutige Ereignisse zur Folge hatte? Wir, die wir uns an jene traurigen Auftritte noch lebhaft erinnern, willen sehr gut, daß alle diesbezüglichen Anstrengungen der Polizei erfolglos waren, und ein ähnliches Verfahren würde auch gegen­wärtig zu seinem günstigeren Resultate führen. Unsere städtische Polizei wird es nie unterlassen, die Anwendung von gemäßigten, freien Bürgern gegenüber geziemenden Präventivmaßregeln zu versuchen , da dürfte er kaum nöthig sein, zu beweisen, daß es wohl möglich ist, die Ausführung von ernstlich und entschieden beabsichtigten Demonstrationen gewaltsam zu vereiteln, daß aber seine polizeiliche Maßregel im Stande it, der Ausführung der Der­monstration vorzubeugen und sie abzuwenden. ·· Zum dritten Punkte bemerken wir Folgendes:ch·w·tt schon oben zu erwähnen die Ehrebattem fand in der letzten setztn unserer Stad­ teine so Besorgnis erregende Demonstration statt, zu deren Bereitlung oder zu deren Vorbeugung — insoferne sie im Bors hinein bekannt war — unsere eigenen städtischen P­olizeiorgane nicht genügend gewesen wären. Bei derartigen unbedeutenden Ü­orfällen ist die faktische Zuhilfenahme der Militärgewalt nach unserer unmaßge­bli­­chen Ansicht nicht zweckmäßig, und zieht es für die öffentliche Ruhe viel nachtheiligere Folgen nach sich, wenn bei allen Heinen Vorfälen die Militärgewalt angewendet wird. Wir nehmen uns übrigens die­se eit, achtungsvoll zu bemerken, daß die am 26. Juni 1. 3. unter abl 2083 erlassene Verordnung Em. Cr­ellenz die Inanspruchnahme der Militärassistenz nicht für derartige Vorfälle im Auge hatte, son­­dern blos für Fälle, wenn die Widerspenstigkeit gegen das Gefek ärd­­ere Dimensionen annimmt, und wenn die Ursache, welcher sie zu entspringen scheint, nachhaltiger ist, als was man nicht nach einem momentanen Aufflammen auf das Grlöschen des Funfens zäh­­len könnte. Zum vierten Punkte bemerken wir Folgendes: Bezüglich der bisher getroffenen Unstalten behufs der zweckmäßigeren Landhaltung der Polizei können wir uns vor Allem auf die Repräsentationen beruf­­en, welche die städtische Generalverssammlung theilt in Folge der von dem geb­etenen ar­ng Alerius Thaib wiederholt vorgebrachten Bitten, wegen Anweisung der erforderlichen Kosten für die unumgäng­­lich nothbvendige Vermehrung der Polizeiorgane, an Ew. Erzellenz,­­ theils aber, auf Grund des von dem gegenwärtigen substituirten Stadthauptmann gemachten Borschlages, wegen Erwirkung von Mili­­tärpatrouillen unter Führung eines Zivilkommissärs, an das hohe k öö­niglich ungarische Ministerium für Landesvert­eidigung gerichtet hat. Wenn diese Repräsentationen eine günstige Erledigung erhalten, so werden wir auch mit mehr Erfolg gegen Demonstrationen verfahren können. Wir haben übrigens an in der Richtung Anstalt getroffen, indem die im Dienst stehenden Polizeiorgane zur strengsten Pflichterfül­­lung mit der Ermahnung angewiesen wurden, daß die geringste Saum­­seligkeit ihre Entlastung zur Lage haben werde , indem wir den subz­itu­wieten Stadthauptmann mit einem entsprechenden Geldpauschale ver­­sehen haben, um außerordentliche Ausgaben sofort bestreiten zu kön­­nen, und indem wir ihn aufgefordert haben, in der Bert­eilung der Agenden der stadthauptmannamtlichen Beamten und Organe zwecmäs­chige Hinderungen zu treffen und wegen etwa wünschenswerther Berfer­gung einzelner Angestellter Borschläge zu machen. · Energischere Maßregeln,als die obigen,sind­ unserer Ansicht nach nicht nothwendig;sollte übrigens ein noch energischeres Borgehezi gewünscht werdeth so bliebe kaum etwas Anderesübungsschatz die Generalkongregation Des Pest, Pilis und Soph­er Komitates. H Lv und am fünmtliche Gemeinheit veS scomume. .. Mitglieder der Komitatskommission versendet werden sollen, welcher Antrag beifällig angenommen wurde. Das Notariat legte hierauf den Entwurf einer Geschäftsordnung vor und wurde dieselbe an ein Komite zur Begutachtung ger­ieten. Béla Mäariäffn sagt darüber, daß bei der angeordneten Aufnahme der Waffenangelegenheiten die ermittirten Kommis­­sionsmitglieder nicht erscheinen und ihie durch die Durchführung dieser dus erst wichtigen Meafnahme unmögli ge macht wird. Nach einiger Diskussion werden die Oberstuhlrichter ermächtigt, vorkommenden Falls­prlagmänner für die nicht erscheinenden Kommissionsmitglieder zu dieser Amtshandlung einzuberufen. Die hierauf zur Berathung gelangten Gegenstände rassen wir in Folgendem zusammen : · « Das Pester städtische Steueramt hatte dem Vizegespansamte einen Bogenbehufs Einbekennung und Anmeldung der Landes-Arbeitss­­chuldigkeit rücksichtlich der im Komitatshause wohnenden Komitatsbeam­­ten zugesteitt.Da nun aber das Komitatshaus der städtischen Juriss­diktion nicht unterstellt ist und die Komitatsbeamten anderweitig ihren Steuerpflichten entsprechen,wird angeordnet,den Anmeldungsbogen dem städtischen Steueramte zurückzusenden.­­—Eine längere Debatte entspann sich über die bekannten Anordnungen des Finanzministeriums bezüglich der Vertheilung und des Bezugs von Viehsalz für den Bedarf der Viehzütter im Komitate.Im Zusamm­enhange damit kam zur Mi­­­theilung ein Erlaß des Finanzministeriums über die Verablösung des Viehsalzpreises beim Salzdepot in Kecskemét;ein zweiter Eclap über die Konstriktion und die Auftheilung der Viehsalstonätke nach Mass­gabe des Erfordernisses;eine Zuschrift des fönd­lichen Hauptsalzamtes über die beim Kecskeméter Salzdevotgetrossenen Verfügungm zursers­theilung des Viehsalzes,ein Zirkulatschreiben der Marmatoset Kochi­tatskommission in der Salzfrage,endlich verschiedene Privateingaben um Erlangung des Rechtes zum freien Salzhandel.Sämmtliche Schrifts­­tücke wurden allein Komite unter Vorsitz des ersten Vizegespans gewies­­en,damit dieser im Sinne des Ministerialerlasses das abverlangte Gutachten in der Salzfrage vorlege.Gleichzeitig wurde beschlossen,dem Finanzministerium in einer Repräsentation zur Kenntniß zu bringen, daß die für das Pest,Pilis und Selte-Komitat bestimmte Quantität von 10,000 Zentnern Viehsalz nicht im mindesten genüge.Das ents­pendete Komitåhat and­ Sachverständige der Betathung beizuziehen.Ein Aytrrag,daß die Regierung Sorge tragen möge,damit mehr Triester Viehsalz im Handel vorkomme,wurde beifällig aufgenommen.Der Erlaß des Ministers des Innern gegen das Ueberbandnehum des Bets­tels wird den Stuhlrichtern zur Darmschachtung hinausgegeben.Eine m­ehr als zweistündige Dis­kussion veranlaßte der Bericht des Oberstuhlr­ichters Michael Földvahr über die Zunahme der unter dem Namen »Nazarener«bekannten religiösen Sekte,welche sich namentlich im Holter Bezirke vermehrt.Es wird hervorgehoben,daß die Anhänger dieser Sekte,nachdem sie das Sakrament der Taufe nicht anerkennen, keine Geburts-und Sterbemattikeln führen;daß sie sich der seugens­schaft und der Eidesleistung vor Gericht,selbst in den schwersten Stis­mungsfällem enthalten,hiedurch den Zwecken des Staates und debüts qeci­chanflichten nicht entsprechen,v·ämmtliche ee Rn an die römisch-ka­tholischen Geisllichen , welche sich an der Diskussion betheiligten , anerkennen , daß im Sinne der Getete Kedermann zur freien Religionsausübung berechtigt sei, daß si aber Niemand seinen Pflichten dem Staate gegenüber entziehen dürfe. Aus diesem Grunde sollen diese Nazarener dur die Stuhsrichter darüber aufgeklärt werden, da­ das Komitee sich um ihren Glauben gar nicht bekümmere , aber die Achtung der Gefege verlange. Sie sollen demgemäß entsprechende Geburts- und Sterbematrikeln führen, dem richterlichen Nafe Folge leis­­ten, ansonst sie der gefeglichen Strafe verfallen. Das Ministerium für Kultus und Unterricht wird übrigens von dem Bestehen der Nazas tenerierte, als einer gegebenen Thatfadhe, in Kenntniß gefeht werden. Mit Rüdjigt darauf, daß sehr ausführliche Berichte über das Gerichtswesen im Komitate zu bevathen sein werden, ordnet der norfigende Obergespansstellvertreter den Beginn der morgigen Sigung um 9 Uhr an.­­ jó -—-—«z« » : s mon vénámat ven; genen ve mer ss me­nn in London­er Vergnügungsorte. London­ im November.Die Saison ist längst vor­­über,obgleich es ein langes Hin-und Herschwan­ken gab,bis sie glücklich zu Grabe gebracht werden konnte.In der langen Reihe von Equipage 11,die sich nach Hydepark zu bewegen pflegen,sind bedenklich­e Lücken eingerissen,und manche gefeierte Reiterin ist von der Szene verschwunden.Vesucht man Sonntags den zoolo­­gischen Garten,wo sonst zu beiden Seiten der,merkwürdigerweise in unmittelbarer Nähe der»Fleischfresser«gelegenen Allee die Eleganz Londons in sechsfacher Sesselreihe ihre glänzende Toilette zur Schau stellt,so fand man den Garten trotz des einladenden Wetters ziemlich menschenleer,die Känguruhs und Bären aber ganz verwundert über das Ausbleiben der vielen zarten Hände, die ihnen sonst reichlich Leckereien zu reichen pflegen,und selbst der alte Elephant,gewohnt,mit einem Dutzend geputzter Kinder durch den Parl zu stolziren,schien sich mehrüthigen Betrachtun­­gen über verschwundene schönere Tage hinzugeben.Doch ist aller Frohsinn aus der großen Weltstadt noch lange nicht entschwunden. Die zahlreiche,nach Hunderttausenden zählende Mittelklasse ist uns geblieben,welche sich die Stunden des Abends in den kleinen Theatrn verkürzt. Die eigentlichen,alltäglichen Unterhaltungsorte Londons sind die Music-Halls,meist recht hübsch ausgestattete,mit einer Bühne versehene Lokale, in denen neben Erfrischungen Musik, Tanz, fomische Veiträge, Akrobatenfünfte u. dgl. geboten werden. Das größte derartige Etablissement, das indessen schon den Uebergang zu den Theatern bildet, ist die viel besuchte und gerühmte Al­hambra. Ursprünglich für wissenschaftliche Vorträge bestimmt, fam das Gebäude allmälig so weit, ein­­ Freudentempel zu werben. Der in weichem, maurischem Style gehaltene Saal bil­­det ein Achter, dessen eine längere Seste von der großen Bühne eingenommen wird. Nings herum ziehen sich zwei geräumige Galerien, während der Bühne gegenüber sich noch zwei kleinere Balkone und im Hintergrunde derselben einige Bogen befinden, deren feine weiße Vorhänge­ keinen inbisfreren gen­­affen. Die Mitte des Parterres nehmen Tische und Stühle ein, an den Wänden hingegen ist ein breiter, etwas erhöhter Gang für das promenirende Publikum. Hier sind reiche Büffet- und Zigarren­­laden, während abgesonderte Gemächer für die vollen Soupers bestimmt sind. Das Publikum ißt, trinkt und wandet, während auf der Bühne sie das Programm abspielt. Und wahrlich­ Fein geringes Pro­­gramm. Nach einigen einleitenden Menfitfun­den des starren und gewiß nicht des schlechtesten Orchesters in London, folgt ein komi­­sches Ballet, für das Matrosenpublikum die Perle des Abends. Das Sujet desselben bildet das Liebesverhältnis zwischen dem pfiffigen Dorfbarbier und Aldermann’s Schmuden . Töchterlein. Die Berwidlung beginnt mit dem Ertappen des Fofenden Paares durch den grausamen Vater , Fulminirt im Erscheinen eines zwei­­ten, vom Bater begünstigten Liebhabers und findet nach mannig­­faltigen Variationen von Puffen, Ohrfeigen, Fußtritten, Hinaus­­werfen und ähnlichen Liebkosungen in der endlichen Bereinigung des liebenden Paares bei bengalischer Beleuchtung feine glücliche Lösung. Es erscheint nun eine üppige Blondine in männlichen Trikot, die, nach einigen beifällig aufgenommenen komischen Strophen mit Klavierbegleitung, singend einen Tanz eröfuh­rt, der, ein tolles Stampfen und Hin- und Heriwirfen der Füße, mit einem graziösen, dem Publik­um zugeworfenen Rußhändchen endigt. Nun folgt eine Serie ganz erstaunlicher Akrobatenfünfte, dann das haarsträubende Messer- und Fabelspiel einer Indianerfamilie, zwei feenhaft ausgestattete Ballets in denen nicht weniger als hundert leichtfüßige und kurzredige Französinen mitwirken, hat zwischen Duartette, Einzelngesänge und Orchestermusif in so un­endlicher Reihe, daß das zum Schluffe angestimmte National­­anthem nur mehr einem kleinen Publikum das Geleite zum Aus­­gange gibt. — Aehnlich ist das Programm in den meisten Menfit­­halfen, nur fehlen natürlich die großartigen Ballets ; eine unver­­meidliche Figur bildet hier mod)­­ überdies der Neger, wer in’s Trivialste überfegt ungefähr dieselbe Rose spielt, wie der Zigeuner im ungerischen Volfsftüd. Eine so reichere Auswahl von Genüssen bietet der am gelegene­ Cremonn-Gar­­den, welcher bei stanzender Beleuchtung feiner schönen Anlagen allabendlic ein ebenso zahlreiches, arg gemischtes Publikum versam­­melt. Ein Ballethaus, Kirkus, der Feuerwerksplag, hübsche Ke­­gelbahnen und zahllose Restaurants umgeben einen freien Pla des Cartend, in dessen Mitte von einem erhöhten Glaspavillon Tanzmufii shallt, nach der das jugendliche Publikum, die Damen in Hüten, im Kreise auf einem weiten, von eleganten Lampenfer fiang erleuchteten Parquete mit dem den Engländern eigenem Ernste Herumwirbelt, während in den Zwischenpausen einzelne Paare die schattige Kühle der vielen versteckten Tauben aufsuchen. Es wären nun noch einige Worte über die blos für Tanz bestimmten Lokale, die Tancing rooms, zu sagen ; es genüge indelfen, daß sie, ausnahmslos auf das Glänzendste ausgestattet, den ausschließlichen Tummelplag der Halbwelt bilden. Eine ganz eigenthümliche Art von Unterhaltung hat man Hingegen in der bekannten „Judge and Jury“. Es ist dies nichts weniger, als die Nachahmung einer ordentlichen englischen Gerietsverhandlung, wo auf einem Podium die Geschwornen mit ihrem Präsidenten, Anfläger und B Vertheidiger, Alle­in den gebräuchlichen alterthüm­­lichen Talaren und weißen Allongeperüden, über einen fall zu Gerichte figen, dessen Betheiligte vom alten Gerichtsschergen in aller Form zu ihren Plägen geleitet werden. Der Fall betrifft einen englischen Landgeistlichen, der auf seiner Reise nach London zufällig mit einer eleganten Dame sich in einem Koupé befand und nan, von dieser wegen unanständigen Benehmens angeklagt, dur; die Zeugenschaft eines Barones, des Freundes jener Dame, arg in die Klemme getrieben wird. Ein ausführliches Verhör, Anklage und­­ Vertheidigung nehmen ihrem regelmäßigen Fortgang, Alles mit dem größten Exnfte, wobei sich aber natürlich die aller­­fomilchesten Situationen herausstellen, bis es endlich dem Ver­­theidiger gelingt, in der Dame eine entlaufene Dienstmagd, im angebligen Baron aber einen unterstandslosen Stalltrecht zu ent­­larven, worauf Die Bezeichneten unter allgemeinem Label des Publikums der Sicherheitswache überantwortet werden.­­ Sm­ Bird hineindrin­­ , westlichen Ende Londons am der Themse­­ 4 en BET AN zur Lagesgeschichte. Bert, 21. November. Man lügt sich im französischen Negierungskreisen von einer peinlichen Empfindlichkeit beherrschen, wenn man sich durch die Worte der englischen Thronrede über Italien verlett fühlt. England hat nie ein Geheimniß daraus gemacht , da er dem Nichtinterventionsprinzip Huldige. Auch hatte in dem speziellen Falle der Imtervention Frankreichs in der römischen Angelegenheit das englische Ministerium sich zur rechten Zeit miß­billigend ausgesprochen. Er geschieht aus Freundschaft für Frankreich, wenn die Thronrede der Königin Viktoria dem Wunsche nach einer baldigen Räumung des Kirchenstaates Aus­­druck gibt , man kann den Kaiser nicht Lebhaft genug ermah­­nen, von einer Politik abzulassen , die nirgends S­ympathien finden kann. Die offiziösen Organe geben dem Unnwillen über die englische Thronrede in der ungeschiterten Weise Anspruch, England, bemerkt die „France”, sei eifersüchtig auf das Ueber­­gewicht Frankreichs. Wenn man in England blos die schön­­färbenden Artikel der „France” seien würde, dann wäre eine solche Eifersucht möglich. Aber in England ist man ja über die „Schwarzen Punkte" am Himmel Frankreichs sehr wohl unterrichtet , von Schadenfreude, aber nicht von Eifersucht Tieße figy­ra prechen. Was das französische italienische Verhältniß anbelangt, so wird es augenblicklich nicht als günstig geschildert. LUnterrich­ . pe enter, RETRO NE TREE U Ba VALA AAA Bataname) > egett in harten Gindrud. Man sieht, daß die jenige Direktion sehr viel Glüd hat; nun aber müßte sie all dieses Glüd in Wahrheit zu verdienen fugen.

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