Pester Lloyd, Dezember 1868 (Jahrgang 15, nr. 287-313)
1868-12-03 / nr. 289
Beliage su Hr. 289 des „Peter EiuHpb.” meinde den Beichluß gefakt, von Tage der Eröffnung des Kongresses angefangen, den ganzen Winter, hindurch, allwöchentlich bei 5 Zentner Brod an die isr. Ortsarmen vertheilen zu lassen. (Zum Beften des Wolfgerziehbungs Perein:) soll demnächst ein Konzert arrangiert werden, für welches die Mitwirkung der hervorragendsten hier weilenden künstlerischen Kräfte in Aussicht genommen ist. Zwei Gauner, Namens Mori. Brüll um 3. Liebermann versuchten vor einigen Tagen in dem Hause Nr. 168 auf der Erzherzog Albrechtstraße in Ofen einen Diebstahl zu verüben. Der erstere wurde in dem Keller, wo er sich versteckt hatte, ertappt, während seinem sauberen Kameraden, welcher vor dem Hause aufgepakt hatte, die Flucht gelang. Allein auch der erstere war stark genug, sich von Denjenigen, welche ihn verhaften wollten, loszureißen, und es gelang daher auch vielem die Flucht. Wenige Stunden darauf begaben sich die beiden Gauner in die Wohnung einer armen Familie, wo sie das ganze Bettzeug zusammenrafften und davontrugen. Der Krug geht indes so lange zum Brunnen, bis er bricht, und die beiden Subjekte sind denn heute auch bereits glücklich zu Stande und in sicheren Grabraam gebracht. (Verhinderter Diebstahl.)Gestern schlich sich ein Dieb in der Wasserstadt in ein Haus und nahm aus einem nächst der Küche gelegenen Spiisiziiiiiiieieinins soib mit sich,uii»elchem sich Verschiedenes Silbererzeug befand.Als der Dieb sich jedoch davort Machen wollte,um die Beute in Sicherheit zu bringen,begegnete ihm auf die Kaeppe die Köchin der bestohlenen Partei,welche den Korb erkannte und sofort um Hilfe schrie.Der erschrockene Dieb warf den Korb von sich und nahm Fersengeld. (Kuriose Waare.)Jm.,Ungv.Közl.««wird allen Ernstes erzählt,daß in einem dortigen Kaffeehaufe drei Männer einenc Ungv.rer städtischen Beamten—seinen Backenbakt abgekauft haben.Sofort nach dem dersandel geschlossen wan ließen die Käufer einen Barbier holen und jenem den Bart abnehmen.Es bleibt nun die Frage, wer der größere Narr ist, ob die Käufer oder wer Verkäufer ? Zur Beantwortung dieser Frage müßte man freilich erst den Preis wissen, um welchen das Bartexemplar verkauft wurde. Zur Aufbesserung der Offiziersgagen. I. Pest,1.Dezember. All-Damitbei Meinung sind,daß der Verfasser des in diesem Blatteattt 27.NovemberLJ.veröffentlichten Artikels—betreffend die Aufbesserung der OffiziersgageIr-diesen Gegenstand mit seiner trefflichen und schwungvollen Auseinandersetzung nicht als abgeschlossen betrachtet wissen will und weil wir glauben,daß dieses Thema,fvllen nicht die Worte von Einzelnen resultatlos in der Luft verhallen,mit Energie und Freimuth unablässig weiterverfolgt und beleuchtet werden solle,so wollen auch wir daran geben,zu dieser brennenden Frage eine kleinen,wenn auch weniger schwungvollen Beitrag zu liefern, wobei wir uns aber nicht scheuen werden,die schmutzige Wäsche,die im eigenen Hause nicht mehr reingewaschen werden kann,der Offentlichkeit zu zeigen. Schon vor mehreren Jahren,als die Theuerung noch nicht ihren jetzigen Grad erreicht hatte,wurde die Nothwendigkeit der Erhöhung der Offiziersgagen in maßgebenden militärischen Kreisen ernstlich besprochen;seit einem vollen Jahre hat man den Offizieren die Gagensaufbesserung in sichere Aussicht gestellt und seit einem halben Jahre insbesondere wurde diese Absicht in der bestimmtesten Form sowohl von Kriegsminister,als auch vom Armeekommmando mit einem gewissen Anfluge von Großmuth nach allen Seiten hin ausgesprochen. Doch siehe da der Finanzminister Dr.Brestl eröffnet in einer Ausschußsitzung des Wiener Reichsratles,daß zu diesem Decke kein Geld da sei und der Kriegsminister Kuhn sah sich in Folge dessen sogleich veranlaßt zu erklären,daß er das Projekt der Gagenaufbesserung fallen lassen werde. Man hat in uns durch die bis stimmtesten Zusicherungen Hoffnungen erweckt,um uns auf das Grausam stezt enttäuschen. Sollte der Kriegsminister vor einem halben Jahre,als er durch seine Organe mündlich und schriftlich die hoffnungsvollsten Erwartungen erwecken ließ,nicht gewußt haben,wie es mit unseren Finanzen steht?Da wir ihm aber eine solche Unwissenheit nicht zu mathen könen,so war es wirklich hart Hoffnungen zu ertrecken,deren Realisirung sich jetzt als unmöglich darstellt und der Vorwurf trifft umso schwerer,alsSe.Exzellenz das Projekt sogleich bei der ersten Widerrede, ohne es irgendwie zu vertheidigen,fallen lassen zu wollen erklärte. Als von einer gewissen Seite Schritte gemacht wurden,um die Veröffentlichung des letzten November-Avancements hinauszuschieben, da glaubte der Kriegsminister diesen Gegenstand zu einer Kabinetsfrage machen zu sollen,als aber der cisleithanische—nicht einmal der gemeinsame—Finanzminister erklärte,daß er zur Erhöhung der Offiziersgagen kein Geld habe,da wußte der Kriegsminister nichts Anderes zu erwieder, als daß er diese Frage fallen lassen werde. Aus der brennenden Frage der Gageerhöhung, die das Wohl und Wehe der ganzen Armee berührt, hätte der Kriegsminister, außer welchem die Armee leider sonst seinen Vertreter hat, mit Rücksicht auf die dur ihn selbst gewedten Hoffnungen eine Kabinetsfrage machen sollen ; hier wäre es in erhöhtem Grave am Plate gewesen, von seinem Posten zurückzutreten, wenn er nicht im Stande war, seine Verpflichtungen zu realisiren, um den traurigen N Radschlag, den eine solche bittere Enttäuschung im Gefolge haben mus, nach Möglichkeit zu paralysiren. Die Dringlichkeit der Gagenerhöhung wurde schon oft und oft besprochen, und ist auch von der öffentlichen Meinung sowohl in offiziellen al auch in unabhängigen Zeitungen anerkannt worden. Nicht bloß die enorme Theuerung, die seit der Zeit der Fürrung der Offiziere gagen, wo der Fähnrich mit 19 fl. eine Gquipage halten konnte, um mehr als die Hälfte zugenommen hat, spricht für diese Nothinwendigkeit, sondern insbesondere auch der Umstand, daß man die Anforderungen an die Offiziere seit jener guten alten Seit um mehr als das Doppelte gesteigert hat. Zur Zeit der großen Schafferin hieß es im Reglement, daß der Hauptmann wenigstens zur Musterung in einem geflichten Rode erscheinen müsse, eine Bestimmung, aus dem die weiteren Konsequenzen von selbst gezogen werden können. Sei aber sol dher Offizier nach den hohen und höchsten Intentionen in jeder Beziehung den Kavalier spielen ; man fordert eine reichhaltige und stete tadellose Uniformirung und hat in diesem Punkte Anforderungen, wie sie in seiner ausländischen Armee, von denen doch jede weit besser bezahlt ist als die österreichische, je vorkommen. Die in Folge der allgemeinen Wehrpflicht nur kurze Präsenzzeit der Mannschaft und die dadurch bedingte ununterbrochene Abrichtung rez fpertive Ausbildung wird die physische Thätigkeit der Offiziere auf das Aeußerste in Anspruch nehmen ; doch die eingeführten Offiziersschulen, die man leider erstießt, aber wie Kraut und Nüben ohne Gyrtem freut hat, wird die geistige Thätigkeit derselben — abgesehen von dem sonstigen Dienste — auf das Höchste angesvannt. Was wüsen aber dem Offizier unter den jenigen Verhältnissen, wo der Nächstbeste die Stelle eines Professors vertreten muß, die systemlosen Schulen, wenn er sich nicht dar Selbststudium weiter ausbilden kann ? Zum Selbststudium aber braucht er Bücher, Bücher Kosten Geld und Geld hat er Feines ! Will man etwa den Lieutenant, dem, wenn er rangirt ist, nach den Abzügen für Uniformirung, Mufii, Bibliothek, Kasino oc. monatlich nur einige 20 fl., von denen er einen ganzen Monat ans tändig leben sol, übrig bleiben, vielleicht auch noch zumathen, daß er sich von seiner jegigen Gage Fortspielige militärische Bücher kaufen sol ? Welch’ vernünftig denfende Mensch kann von einem subalternen Offizier verlangen, daß er, wenn er si den ganzen Tag mit der Ausbildung der Rekruten abgeradert, oder in den Mannschaftsschulen abgemüht hat, — Abends, statt sich in Gesellschaft zu erholen oder Theater zu besuchen, nach Hause gehen soll, um seinen Hunger mit Kommißbrot zu füllen und feinen Durst mit Wasser aus einem stnfenden Kasernenbrunnen zu löschen ? Die kann ein solcher Mensch, der fort und fort mit Nahrungssorgen zu kämpfen hat, Luft und Liebe zum Gelbitstudium und Liebe und Freude zu feinem Stande haben ? Wie soll unter solchen Umständen der „bessere“ Ehrgeiz, von dem Baron Beust unlängst gesprochen hat und der in einem gewissen Grade in jedem Stande, besonders aber bei den Offizieren unbedingt nothmwendig ist, geweht und erhalten werden, wenn man ss in materieller Hinsicht gegen alle anderen Staatsdiener so weit zurückgefegt sieht ? Wie können sich bei einem solchen — — Leben, zu dem der Subalterne verurtheilt ist, die für jeden Offizier unentbehrlichen Eigenschaften , Charakterfestigiei, Muth und Energie, entwickeln, wenn man Hunger leiden muß und fort und fort von Eristenzforgen gequält it ? Die Anforderungen an die Offiziere hat man aufs Höchste gespannt ; ihre Lage aber hat man, statt sie zu verbessern, bisher nur verschlechtert. Doer ist etwa das blos halbjährige Avancement in der Armee, das man mit Rücksicht auf die Gageerhöhung aus Ersparungssüdfihten eingeführt hat, nicht eine Verkürzung der Offiziere ? Das Avancement ist in einem Rechtsstaate keine Gnadensache mehr, sondern wenn Stellen offen sind, ein Recht jedes Einzelnen, der hiezu qualifizirt ist. Durch die Einführung des halbjährigen Avancements wird demnach der Offizier an seinen ihm von Rechtswegen zusommenden Gebühren offenbar verkürzt und doch war man mit dieser Maßregel die man eben mit der in Aussicht gestellten Gageerhöhung zu beschönigen suchte, schnell bei der Hand; die Gageaufbesserung aber, die da dieser Verkürzung wenigens hätte vorausgehen sollen, scheint man ad graecas calendas vertagen zu wollen und man wird viel eher eine weitere Bekürzung dur das bereits angekündigte Pensionsnormale erwarten dürfen, als die Ausweiterung versagen. Über wird etwa der Finanzminister im nächsten Jahre überflüssiges Geld hasben, um auch den Offizieren ihre materielle Lage zu verbessern . Gefäßentwurf über Die Kontrole der fehlgebenden Schulden. wählt §. 1. Zufolge der immeinsamen Haltung wird die der dieselbe sondert verwalten Zeitdauer des Mandats 15. Gefegartikel 1867 ausgesprochenen der Verwaltung der schwebenden Schuld sowohl von Seite der Länder der ungarischen Krone, wie auch von Seite der im Reichörathe vertretenen Länder dem gemeinsamen Finanzminister übertragen, durch eine Sektion seines Ministeriums abgelößt. §. 2. Zur Kontrollrung dieser Verwaltung wählen, sowohl die Länder der ungarischen Krone, wie auch die im eichsrathe vertretenen Länder, jede Gruppe abgesondert, eine aus 6 Mitgliedern und 3 Ersatzmitgliedern bestehende Sontrolfommission. §. 3. Die Mitglieder dieser Kommission werden auf die ganze der respektiven legislativen S Körperschaften ge Thätigkei auch im Falle einer Auflösung des Reichstages und des Reichsrathes so lange fort, bis die neu zusammentretenden legislativen Körperschaften neue Wahlen . In jede Kontrollommission werden vornehmen können. 2 Mitglieder und 1 Er fagmann aus dem Oberhause und 4 Mitglieder und 2 Grfagmänner aus dem Abgeordneten, respektive dem Unterhause gemählt. $. 5. Die in der Zwischenzeit austretenden Mitglieder werden zur Einberufung der Erfagmänner erfeßt. §. 6. Jede Kommission wählt ihren Vrales aus ihrer Mitte und nimmt das bezüglich ihrer Thätigkeit getroffene gemeinsame Webern sowie auch das Resultat der Kontrole in ihr eigenes Brotofoll auf. §. 7. Jede Kommission übt einen Gegenverfehluß bezüglich der Hauptreserve der Staatsvoten aus. §. 8. Die Mitglieder der Kontrollommission erfüllen ihre Oblies genheiten ohne fültemisirten Gehalt. Außerhalb Wiens wohnende Mitglieder beziehen jedoch Nesselpe fen und Diäten, welche die betreffende Legislative festlegt. §.L»).Zu einer Beschlußfassung ist in jeder Kommission die Anwesenheit von mindestens 7 MitgliederI nothwendig §.10.Die Mitglieder der Kontrolkommission sind für ihr Verfahren nur ihrer betreffenden Vertretungskörperschaft verantwortlich. §.11.Die nothwendigen Arbeitskräfte werden durch das gemeinsame Finanzmiisisterium aus dem Personal der betreffenden KAR- und Rechnungsämter den Kommissionen zur Verfügug beigestellt. §.12.Die Aufgabe der Kontrolkommissionen istt: a) mit Anwendung richtiger Kontrolnormen darüber zu wachen, daß der Betrag der in Umlauf gefegten Geldzeihhen,, also der Betrag der Staatsnoten und Münzscheine, nicht das durch die gefeßgebenden Körperschaften bestimmte Maximum überschreite ; b) von Borrath an Staatsnoten und Münzscheinen, die Anfertigung derselben und die Vernichtung der abgenügten zu kontrollien ; c) darüber zu wachen, daß das im §. 5 des G.A. 15 : 1867 festgestellte Verhältniß zwischen Salinenanmweitungen und Staatsnoten dem Sinne des Gefeges gemäß vergestalt erhalten werde, daß nach zu Zeiten eintretender Verminderung der Salinenanmweisungen die Vermehrung der aus Staatsnoten und Münzscheinen bestehenden und zusammen 312 Millionen betragenden schwebenden Schuld nicht eine permanente werde ; . d) allmonatlich Ausweise über die sehwebende Schuld zu veröffentlichen. S. 13. Der gemeinsame Finanzminister und seine untergeordneten Organe sind gehalten, bei jedemn jak gefehlt den Wirkungskreis gehörende Operation den Kontrol Kommissionen Aufklärung zu geben und ihre Bücher und Rechnungen ihnen zur Einsicht offen zu halten. S. 14. Jede Kontrollommission erstattet jährlich einen eigenen Bericht über ihr Vorgehen dem beteffenden gefeggebenden Körper.. $. 15. Falls in diesem Berichte eine Vorlage enthalten ist, die eine gemeinsame legislative Verfügung nöthig macht, fordert die betreffende Legislative ihre Regierung auf, daß sie auf Grund des §. 5 des G.A. 15: 1867, nach getroffenem Einvernehmen mit dem verantwortlichen Ministerium verändern Legislative, einen Gelegentwurf in der betreffenden nie. berlege. $. 16. Wenn von den Kontrollommissionen, welche immer gegen den gemeinsamen Finanzminister hinsichtlich der Verwaltung der schwebenden Schulden eine Beschuldigung erhebt, welche die Inanklageland Verlegung nac fi ziehen könnte, und die betreffenden Gejeßgebungen die Anklage aussprechen, so werden die Delegationen davon in Kenntniß gefeßt. Die Delegationen werden in diesem Falle mit Umgehung jeder Verhandlung, welche sich auf eine zum Kreise der fehmebenden Schulen nicht gehörige Frage bezieht, sogleich zur Konstituirung des Gerichtes jreiten. §. 17. Die auch Anfertigung der Staatsnoten und der Minzscheine, durch die darauf bezügliche Aufsicht, duch die Vernichtung der abgenagten Noten, dur die Einlösung der außer Verkehr gefegten Noten und durch das Verfahren hinsichtlich dieser Operationen beanspruchten Offen und Honorirungen tragen die Länder der ungarischen Krone im Verhältniß von 30 Prozent, und die im Reichsrath vertretenen Länder im Verhältniß von 70 Prozent. $. 18. Für das gegenwärtige Jahr wird der Finanzminister unter dem Titel dieser Kosten dem gemeinsamen mine unter der Last der Rechnungslegung 200.000 fl. übergeben. $. 19. Die Verwaltungskosten der schmebenden Schuld werden in Zukunft auf Grund des Präliminares der Kontrollommission im die DBupgetS der, betreffenden Gefeßgebungen aufgenommen, und über die D Verwendung dieser Kosten wird der Kommission die Rechnung vorgelegt, welche jene ihren betreffenden Gefeßgebungen vorlegen. §. 20. Da bei der von Zeit zu Zeit vorgenommenen Nenderung der Staatsnoten und Münzscheine gewöhnlich nicht alle außer Verkehr geseßten Noten und Scheine eingelöst werden, so wird der hierdurch auf den Staat entfallende Gewinn in Zukunft einen zur Deckung der Anfertigungs- und Ausstattungskosten des Geldpapieres dienenden Fond bilden. Sobald ein solcher Fond besteht, und so lange darin zu den Manipulationstosten eine genügende Summe gefunden wird, werden die Manipulationskosten der schwebenden Schuld daraus gedeckt. S. 21. Der im vorigen Paragraphen berührte Deanipulationsfond wird ebenfalls der Kontrole der S Kontrolstommission unterstellt, und darüber wird jährlich im Wege der Kontrollstommissionen ben a Gejeggebungen (Meichsrath und Reichstag) die Rechnung vorgelegt. §. 22. Wenn die gemeinsame Verwaltung der fehmebenden Schulen in Folge der Verfügung der beiden Gejeggebungen wann und wie immer aufhört, so wird der im §. 20 berührte Manipula tionsfond zwischen den Ländern der ungarischen Krone und den im a vertretenen Ländern nach dem in §. 17 erwähnten Schlüssel vertheilt, über die Errichtung und den Wirkungsfreispieg E ung. obersten Rechnungshofes. §. 1. Behufs Konfeolivung der Staatseinnahmen und Ausgaben, des Standes des Staatsvermögens und der Staatsrechnungsführung, wird ein E. ung oberster Rechnungshof errichtet. §. 2. Der oberste Rechnungshof hat einen selbstständigen und vom Ministerium unabhängigen Wirkungskreis. §. 3. Der oberste Rechnungshof besteht aus einem Präsidenten, den Se. Majestät auf Vorschlag des Ministerpräsidenten ernennt, aus der nöthigen Anzahl von Beamten höheren Ranges, welche auf Bort Schlag des Präsidenten des obersten Rechnungshofes von Sr. Majestät ernannt werden, und aus dem Hilfspersonal, dessen Ernennung dem Präsidenten des obersten Nechnungshofes zustcht. ..34. Die Präsidentschaft des obersten Nehnungshofes it ein stabiles Amt und hängt als solches nicht ab von den im Negierungspersonal vorkommenden Renderungen. $. 5. Der Präsident des D. NR. H. darf von seinem der beiden Häuser des Reichstages Mitalier sein. 8.6. Per D. A. Hof hält die Staatsausgaben nach den im Budgetgefeg festgestellten Titeln in Evidenz und kontrolirt sie mit besonderer Aufmerksamkeit darauf, ob die Ausgaben dem Gefeß entsprechen, und wacht darüber, ob die in dem einen oder dem andern Titel geschehene Gesparniß nach der vom Gefeb ertheilten Virementsbewilligung manipulirt wird. §. 7. 63. ist demnach die Pflicht des Präsidenten des 9. R. 9. von allen wahrgenommenen Mehrausgaben oder jedem unzichtigen Verfahren bei den bemilligten Ausgaben von Ministerpräsidenten sofort zu benachrichtigen. Dieser theilt die erhaltene Anzeige dem betreffenden $. und feßen ihre Gefäßentwurf gy Bortefeuille-Minister und dem Finanzminister mit, und wenn das in der Anzeige ausgedrücte Bedenken nicht zerstreut werden sollte, unterbreitet er dem aaal dur eine gemeinschaftliche Konferenz den Gegen 2 ° zu dessen Verhandlung der Präsident des 9. NR. Hofes einzuladen ist. §. 8. Die einzelnen Ministerien senden dem D. R. Hofe diese ihrer Rechnungs-Abtheilungen zur Verbuchung und Kontrole zu.§. 9. Die über die often der Zentralleitung der Ministerien lautenden Rechnungen, so wie auch die Rechnungen der Zentralfasten werden unmittelbar durch den D. R. Hof geprüft. $. 10. Die Prüfung aller anderen über die Gelder der Staatswasfe und die Materialien geführten Rechnungen ist Sache ver Rechnungsabtheilungen der betreffenden Ministerien. $. 11. Damit der oberste Rechnungshof füch griümpliche Leberzeugung von der zwedmäßigen Gebahrung der Nehrungsabtheilungen der einzelnen Ministerien, von der ordentlichen Führung der Staatswaffe und der Zwedmäßigkeit des Verfahrens sich verschaffen könne, werden auf sein an die Minister gerichtetes Grauchen die von ihm beszeichneten Urkunden, Rechnungen und amtlichen Akten demselben zur Einsicht und Durchprüfung mitgetheilt werden. §. 12. Der oberste Rechnungshof benachrichtigt schriftlich den betreffenden Minister von dem R Resultat der angestellten Prüfungen , hinwieder it auch der oberste Rechnungshof von allen gegen die aufgevdedten Mängel, Fehler oder Mißbräuche getroffenen Anordnungen des Ministers zu verständigen. §. 13. Der D. R. Hof ist gehalten, darüber zu wachen, daß der Staatsrechnungs-Dienst einfach, pünktlich, bar und verläßlich erfüllt werde. §. 14. Ale in vieser Hinsicht wahrgenommenen _Lehler _nner Schwierigkeiten sind sammt den entsprechenden Vorschlägen zur Beseitigung derselben dem betreffenden Minister mitzutheilen. s. 15. CS ist die Aufgabe des D. R. Hofes, die jährliche Schlußrechnung über die Einnahmen und Ausgaben anzufertigen, und dieselbe mit dem von der Geseßgebung festgestellten Kostenpräliminar zu verleihen. en S. 16. Damit die Schlußrechnung angefertigt werden könne, ist jeder Minister und wejsen Rechnungsabtheilung, so wie jede anweisende Staatsbehörde gehalten, die erforderlichen Ausweise dem D. NR. Hofe zur gehörigen Zeit mitzutheilen. «»» §.17.Wenn die Schlußrechnung sein gut,so unterbreitet der Präsident des obersten Rechnungshofes dieselbe dem Ministerratbt und theilt dem 11 Ministerium diejenigen Bemerkungen mit,welchem rücksichtlich flcher Ergebnisse des Staatshaushaltes dieses Jahr zu machen für nöthig findet. 8. 18. Die Schlußrechnung wird dann dur den Ministerpräsidenten dem Reichstag vorgelegt. 8. 19. Der oberste Rechnungshof beginnt seine Wirksakeit am 1. Jänner 1869. Melchior Lönyay, Finanzminister. Gefegentwurf über die Amortifirung der Schuld der Theißbahn: Gesellschaft. §. 1. Bezüglich Amortifirung des der Theißbahngesellschaft von 1861—1867 als Zinsengarantie ertheilten Vorschufes von 4.566.978 fl. 31 kr., so wie der bis zum 1. November I. 3. auf 742.202 fl. 34 kr. sich belaufenden Apert. Zinsen dieses Vorschusses, somit der insgesammt 5.309.180 fl. 65 fl. betragenden Schuld der Gesellschaft, wird das von gedachter Gesellschaft dem Finanzminister gemachte Anerbieten angenommen. §.2.Nach diesem Anerbieten wird die Gesellschaft 26.515 Stück über 200 fl.lautende Gesellschaftsaktienqon Acrarzultz Urkommabwerbe übergeben,die übrigbleibende Differenz aberutmbaarem Geldecms zugleichen· · . §.4.Durch Emission dieser neuen Aktien wird das Garantie- Capital der Gesellschaft u 111276.077fl.35kr.erlebt. §.5.Jene Bestimmungen,welche sich auf den Ausbau der Großwardeinssegger Strecke der Alföldbnnanec Eisenbahn beziehen, sowie diejenigen,welche in den Konzessionsurkunden der ungarischen Nordostbahn über die Rückzahlungsmodalitäten der aus der Zinse 11 garantie herstammenden Vorschüsse lauten,werden auch auf die Theißbahngesellschaft ausgedehnt,denen gemäß die Gesellschaft von dem sich ergebendetx Ueberschusse des Reinerträgnisses die einex Hälfte auf die Tilgung des als Zinsengarantie künftig ein eventual zu gebenden Staatsvorschusses zu verwenden hat,die andere hälfte aber unter die Aktionäre als Dividende vertheilen kanm. §. 6. Der Finanzminister wird beauftragt, der Gejeggebung während der nächsten Session einen Gejegentwurf zu unterbreiten über einen zur Deckung der Zahlungen, welche aus der Yinfengarantie entspringen können, dienenden Neservefonde, für dessen Gründung die im $. 2 erwähnten Aktien dienen werden. $. 7. Mit der P Vollziehung dieses Gefeges wird der Finanzminister betraut. = Melchiorkönyay, Finanzminister, daß Diskussionen von politischer Bedeutung nach $. 13 der Gemeinde: Statuten, als den Geschäftsteil der Gemeinde überschreitend in Diskussion nicht gezogen werden dürfen — von dem Antragsteller unter Zustimmung sämmtlicher Anmwesenden mit dem Bemerken zurückgenommen wurde, daß er mit demselben an die Bepelferung selbst appelliren werde. Maria-Theresiopel am 26. November 1868., Die Berstebung der Kultusgemeinde, Literatur und Wissenschaft. * Am Verlag von A. v. Waldheim erscheint in sechster, “vielfach vermehrter Auflage „Soll und Haben“. Es sind dies Brake Lektionen für Geschäftsleute und allen Denen bestens zu empfehlen, welche sich durch Selbstunterricht in der Buchhaltung ausbilden wollen. Die beiden Lustspiele „a fertaly magnasok” und „a nepszerüseg” von Arpad Berczif sind soeben bei Wilhelm Lauffer in Drud erschienen. Freunden heiterer dramatischer Muse dürfte vieleftüre eine angenehme Stunde bereiten. „Der Gesundheitsdienst im Krieg und Frieden ist ein bei Wilhelm Braumüller in Wien erschienenes Nademecum für Offiziere, welches vom Dr. Schaible nach den besten Vorbildern : Dr. Barkes, Nofsignol, Maillot und Buel, Boudin, Mezler u. a. bearbeitet wurde, um dieselben in den Elementen der Gesundheitslehre mit besonderer Beziehung auf das Kriegsleben zu unterweisen. Das Werk verdient seines praktischen Zweckes wegen bestens empfohlen zu werden. Im Beilage von Senf’s Buchhandlunga in Leipzig erscheint eine mit Stahlstichen ausgestattete „Weltgeschichte“ für Kinder, von Dr. Adolf Geisler Das ganze Merk wird in 24 Liesterungen beendet sein und dürfte die biografische Form der Bearbeitung das Wert gerade für Kinder sehr empfehlenswert machen. Aus dem Verlage der Haude ud Syenerichen Buchhandlung in Berlin (3. Weidling) liegt uns eine Feine Sammlung von Novitäten vor. Da üt zuerst: „Deutsches Turnliederbuch” von Engelbach und Siegemund. Dasselbe enthält 294 ausgesuchte deutsche Lieder und in allen Turnvereinen zu empfehlen. Dann tritt ung unter dem Titel „Blüthen Emplischer Liebe und Dankbarkeit” eine Sammlung ausgewählter Weihnachts-, Neujahrs- und Geburtstagswünsche für die Jugend entgegen, welche in jeher geschmahvoller passender Auswahl viel Schönes und Gutes enthält. Ferner bietet uns die genannte Verlagshandlung „Lessing's Zapfoon” für weitere Kreise der Gebildeten bearbeitet und erläutert von Dr. MB. Kofad in Danzig und endlich den bekannten Zitatenshaß von Georg Büchmann „Geflügelte Morte” in fünfte Auflage. Die beiden leiteren Werke bedürfen feiner besonderen Empfehlung, sie empfehlen sich selbit. Von Lieferungs und Sammelnwerfen sind uns ferner neuestens zugenommen : „Kaiser Ferdinand I. und seine Zeit“ (I. und II. Lieferung) ein historischer Roman von der bekannten, fruchtbaren Louise Mühlbachh erscheint bei Siegmund Bensinger in Prag: „Die interessantesten Ehescheidungsprozesse der älteren und neuern Zeit” (I. Lieferung) erscheint bei Carl Minde in Leipzig. Es ist bics die erste Sammlung ähnlichen Anhalts und wurde das Material dazu durch neunzehn Jahre von einem alten Juristen zusammengetragen. Dem vorliegenden ersten Hefte nach verspricht der Anhalt viel bei Pflanzen. · » Endlich ist erschienen in Waldheims Verlag die 12.Lieferung von Heinrich Reschauer’s Geschichte der Wiener Revolution »Das Jahr 1848.« Der Eisenbahnunfall bei Szobb. Die im Beisein des kön. ungarischen Eisenbahninspektors Herrn Karl v. Fakh getroffene Untersuchung des den gestrigen Wiener Personenzug Nr. 5 bei Szobb betroffenen Unfalles hat Folgendes ergeben : Der Lastzug Nr. 19 i um 2 Uhr 22 Minuten Nachts von Gran abgefahren und hätte, da ihm 40 Minuten Fahrzeit bis Szobb vorgeschrieben sind, dort um 3 Uhr 2 Minuten eintreffen sollen, während der Personenzug frühestens um 3 Uhr 36 Minuten daselbst anfangen konnte. » In Folge eines während der Fahrt und nach Passirung der Gran-Brücke an der Lastzugmaschine eingetretenen Gebrechens,welches die Dampferzeugung erschwerte und die Geschwindigkeit des Zuges verringerte , blieb der Zug beim Mächterhaus Per. 120 circa drei Achtel Meilen vor der Station Szobb stehen. Während nun der zugführende Oberkondukteur die ihn zugestheilten Zugspader an das rückwärtige Ende des Zuges beorderte, um dem derzeit nach zu erwarten stehenden Personenzuge entgegenzugehen und der Signale aufzuhalten, begab er sich für seine Berson in das Mäderhaus Nr. 120, um die für foe Fälle vorgeschriebenen Glodensignale, „alle Züge aufhalten“, auf dem elektrischen Apparate zu geben. Es war dies aber leider van zu spät, denn kaum daß die zur Deckung des Zuges abgesendeten Leute 200 Klafter hinter den rechten Magen des Zuges gekommen und die Glodensignale gegeben waren, kraufte bereits der Personenzug heran und konnte, da er des außerordentlich dichten Nebels halber die optischen Haltsignale nur auf eine sehr geringe Entfernung wahrzunehmen vermochte, froß der Aufmerksamteit des Maschinenführers, der mit Toresverachtung auf seinem BVosfen blieb, nicht mehr rechtzeitig zum Anhalten gebracht werden und fuhr in die legten Wagen des Lastzuges hinein. Der hiedurch verursachte Stoß war aber verhältnißmäßig so gering, daß die Mehrzahl der Reisenden nur einmal aus dem Schafe geweht wurde. Nan diesem, glückicherweise ohne schlimme Folgen gebliebenen Vorfall muß in erster Reihe der zugsführende Ober fondukteur des Lastzuges bezeichnet werden, der die Zeit hätte bemessen und den Maschinenführer wenigstens 10 Minuten früher zum Anhalten des Zuges verhalten sollen, in welchem Falle die Reckung gegen den Personenzug rechtzeitig und vollständig hätte stattfinden können. In zweiter Reihe erscheint als schultragend der Bahnwächter, hinter dessen Haufe der Zug angehalten hat, und der vom nachfahrenden Personenzuge sein Reihen zum „Halten“ gegeben hat. Beide Bedienstete wurden der öffentlichen Sicherheitsbehörde zur Bestrafung übergeben. Dieser authentischen Darstellung des Sachverhaltes fügen wir die für das reifende Publikum sicherlic beruhigende Nachricht hinzu, daß die Fürzlich für Ungarn eingelegte Niepräsentanz der Staatsbahn: Gesellschaft er nicht bei Erniung der Schuldtragenden bewenden ließ, sondern sofort mit aller Energie daran ging, für die Zukunft ‚ähnliche Unfälle, so weit dies überhaupt im Bereiche menschlichen MWollens und Könnens liegt, zu verhüten. Es ist eine Reihe von Drabregeln theils sofort in’$ Leben gerufen, theils behufs schleunigster Effektairung in Borschlng gebracht worden, welche den seit Kurzem in erschrechender Anzahl vorkommenden Unfällen ein Ziel zu fegen geeignet sind. *) Die für diese Mubrit aus dem Publitum einlangenden An wünsche und Beschwerden.*) Herr Nevakteur An Nr. 275 Ihres geihäften Blattes vom 17. E. M. erscheint eine Mittheilung aus M.Theresiopel, worin die von Zeite Der bh. v. fer bishen Bevölkerung von Reichstagsabgeordneten Herren Branovaczki und ‚Miletic votirte Vertrauensadresse besprochen, und unter Anderem ersrwähnt wird, daß der diesbezügliche Antrag in der briefigen serbischen Kirchengemeinde,Versammlung von den Mitgliedern der bekannten Mileticiden Dmilodina gestellt, und unter allgemeinem Gelächter eintimmig verworfen wurde. Das Präsidium der serbischen Kultusgemeinde hält ich nicht berufen, den Herrn Berichterstatter über seinen irrigen Begriff von Der, bloß wissenschaftliche Zwecke verfolgenden serbischen Omlodina zu belehren, und beschränzt sich" daher bloß auf die Nichtigstellung jener ungenau dargestellten Thatsachen, welche die Gemeinde selbst angehen. Unmwahr it die Behauptung des Herrn Berichterstatters, daß die fragliche Gemeindefitung über Anregen der Omladina abgehalten wurde, weil dieselbe eine ordentliche gemesen ; und ebenso unrichtig ist die weitere Bemerkung, daß der Antrag unter allgemeinem Gelächter verworfen wurde, — weil derselbe nach Erledigung der laufenden Geschäftsstüde von einem Gemeindemitgliede gestellt, und mit gebührendem Ernste in Verhandlung genommen, — jedoch über Erinnerung des Vorfigenden. Schriften sind wir, soweit deren Veröffentlichung dem allgemeinen Interesse zuträglic erscheint, gern zu berücksichtigen bereit. Für die Einsendungen über Ginfenber verantworti 9. Xnonoms Ruflriften nun i aber niei bundichtigt werken. Ab ! W Kunst und Theater. X0’111 Kunstverlagev«orkqusavölgyiixitd Korkxp. “sind soeben folgende Musikalien für Pianoforte erschienen: „Transfription des KRofjuth- Marcches”" von Anton Sipos, „Rozi-Csarvas” von Vartas, „Zwei famose Boltas" von Klepsch und „Behy:Marih" von Berne. Vereinsnachrichten. (Pest:Ofner Honvédverein ) Das Unterstühungs-Komite dieses Vereines bittet alle Diejenigen, welche im Befuge von Substriptionszögen dieses Komite’s sind, dieselben auch für den Fall, als Feine Substriptionen erzielt worden wären, an den Wrájes des Unterfrügungs: Komite’s Herrn Ignas Harfanyi (Maggaffe Nr. 1 in Beltie eher einzusenden. (Der fünfmännische Verein „Mersur”) hält Donnerstag Abend 8, Uhr die 3. Wochenversammlung ab, welcher ein humoristischer Vertrag eines Mitgliedes vorhergeht. Sonntag den 6. Dezember Nachmittags 3. Uhr findet im Vereinslokale die sonftiz ruhende Generalversammlung statt. Montag den 7. Dezember 8 Uhr Abende Vortrag des Hrn Prof. Conlegner. Gerichtshalle. Weit, 2. Dezember. (Bei der Hohen fen. Septentviraltafel) kommen demnächst folgende Nehbistrahen zum Vortrag. Am ersten Senate: Johann Lucgzenbacher gegen den Diener Barmherzigen Brüder-onvent puncto 750 fl.; Anton Rimely gegen Heinrich Unger puncto, 159 fl. 95 kr.; Lauren; Breig gegen Stanz Nemeth puncto 39 fl. 84 Kr.; Georg Belesiy gegen Anton Kuhajda puncto 280 fl. und 50 fl.; Samuel Bollat gegen Sofer Billoth und Konforten puncto 400 fl.; Jakob Singer und Konforten gegen Abraham Klein und Konforten puncto 930 fl. 77, fl. ; Beter Nohady und Konforten gegen Salamon Bindinger puncto 89 fl.; Martin Horvath gegen Mathias Gegel puncto 25 fl.; die Konkursmafia der Eheleute Johann Arvay gegen die , Matha Szrbszta" puncto 4075 fil. MM. MW; Sofef Löbl gegen die Anton Schinagl’schen Grben puncto 500 fl. ; Sofef Molnár gegen die Gräfin Gmerich Degenfeld" de Berlaffenschaft, Nachhasfung unbewegliger Güter; Frau Johann Mattafih gegen Georg Borbás, Anspruch; Johann Pfeiffer gegen Moriz Laub puncto 77 fl. 45 fl.; Georg Aradi gegen Hermann Steiner puncto 472 fl. 50 fl. ; Michael Zanner gegen Juan Sztojanetzl puncto 160 fl.; Sohann Greb als Kurator der Sufa Scholz; gegen Gouard Kaltenstein, Anspruch : Johann Petrovits gegen die Gebrüder Luczenzbacher puncto 317 fl. 26 ff.; Abstehung von der Appellation in dem vorerwähnten Prozesse ; Wolfgang Ader gegen Raul Demján, Cretation. Ref. ist HereLeov. Marshal to, Beil. o. E Tafel. — Rechtssache des Theodor Wihazy gegen die Rechtenachfolger des Anton Wjhazy. Ref. ist Hr. Karl v. Bajlay, Beil. o. E. Tafel. Im 2.Senate: Sufe Bethe gegen Blasius Bethe Grund:buchssace ; Uroz Anpreits u. Consorten gegen die Staffenberger’schen Erben, do. ; Thomas Lieber gegen Sebastian Wieber, Exekution ; sofer Szüts gegen Johann Szilavecsky, do. ; Franz B. Szabó gegen Sobann € 3. Beres puncto 49 fl. ; die Jamolyer Herrschaft gegen Stefan Somogyi, Grekution ; Katharina Steiner gegen Josef Wanner, Erhaltungstosten ; Franz Kiss gegen Witwe Franz Toms , Grundbuchstabe ; Ref. it Herr Fofef v. Lendvay, Sekr. o. E Tafel. — Johann Gmber gegen Eduardo Notenfeld u. Konsorten , Arbeitslohn ; Lanz Gottfried gegen Emerich Baulényi , Beschimpfung ; Sarah Szechödy gegen She Szeerödy, Erbprozest. 2. Lemberger gegen Philipp Langsfeld, gerichtliche Sperre ; Karl Hauser gegen venfelben , do. ; Gustav Eisler gegen venfelben, do. 3. Dobler gegen Christine Brunner puncto 511 fl. 22 kr. ; die Verlassenschafts:angelegenheit nach Johann Holle; Sosef Baufenberger gegen die Eheleute Matthias Kabl, punto 195 fl. ; die Weltprimer Spartajia gegen Frau Neichel Marony , Erelution ; die Verlassenschaftsangelegenheit nach Hermann Yapix ; Andreas Guntji Kováts gegen Karl Hozler punkte 272 fl. ; Johann Lazar gegen Herrmann Glaudius , Grundbuchstabe ; Referent ii Herr Elias v. Horvath, Sekt. der E. Septemviraltafel. — Die Vinzenz. Beöthy'schen Erben gegen Gmerich Sezernicziy, Theilung eines Brandauslösungsbetrages ; dieselben gegen Gmerich Sezerniczy und dessen Geschwister , Grefation ; die Waffenkommission der Stadt Szathmar gegen Sofef Sonstrós, Grundbuchssabe ; Frau Yndwig Holpü gegen Heinrich und Cdard Wahltampf, wegen Vergütung der Erhaltungs- und Erziehungskosten für Rosa Wahltampf ; Johann Burg gegen Andreas Wopnaf, Grefation ; Andreas Kirschner gegen Paul Simits puncto 1000 ar Jofef Fogaraffy als Zessionär gegen Josef Kontrss, Grundbuchsiade ; Anton Bördeziy gegen Emeric Horváth, Grefation ; Frau Stefan Ladanyi jun. gegen Frau Johann Bonta, do. ; Israel Bárány gegen osef Neubert, Grundbuchsiade ; Nekurs des Sranz Blahunta als Testamentserefator in Sachen der Heinrich Wahlkampf’schen Berlaffenschaftsangelegenheit ; der Anton Amber’sche Konkursmafialurator gegen Feliz von der Bee, Gretation ; Franz Kováts gegen Michael Nyita, Cretution ; die Krankenhausstiftung des Preßburger Somitates gegen Michael Blader, de. ; Johann Hemmen gegen Witwe Marie Lindner, Schulpforderung ; Witwe Josef Schurm gegen Heinrich Wahkampf jun., Grundbuchstabe ; Frau Baruc Pasterz gegen Abraham Bollát , Anspruch ; Jadarias Wujevics gegen Julie Bujevics , Berlaffenhaftsangelegenheit; Yavislaus Devay gegen G. Borges , Grefation ; Frau Johann Mastó gegen Jofef Szeghö , D Verlassenschaftsangelegenheit ; Emil Müller gegen Julius Khör, Grefation ; Salamon Schwark gegen Sosef Sitethy, do. ; die Jakob Fischer’sche Konfursmafia gegen weil. Gräfin Andreas Forray, do. Referent ist Herr Bartholomäus v. Rozgonyi, Beiliger der E. Tafel. Verstorbene in Ofen (vom 20. bis 25. November) Festung. Beredy 3., 63 3, Buchbinder, Altersflow. Tanjch 6., 43%, Amtsdiener, Schlagfluß. — Wasserstapdt. Szlovarfel R., 4 ° &., Zimmermf., Rabenbr. Trugli 3, 7 M., Taglt., Szailen. Blah 6., 4 °, 3., Glasgraveurst., Hirnentz. Gruber A., 6 M., Beamtenf., Wasserfopt. Rostyal M., 3 W., nandarbt., Frailen. Gyurtovits A., 49 3., Schneider, Zehrfieber. Stozadet Tb., 3 M., Schuhmt., Frailen, Taban. Jamcsits St, 5 W., Auszehrung. Martó St, 18 M., Darrjucht. Yang E., 30 3., Kaufmg., Yungentub. Leitmann M., 13., Blattern. — Schattner Th., 30 3., Schneidersg., Typhus, Emmer 3., 11 M., Blattern. Fallmann St, 7 %., Zyphus. Geríig M., 16 £., Eisenbaufff., Schw. Huba 3., 9 T., Zaalf., Krampf, Schwaiger 3, 3 M., Magdf., Aussehrung. Gubiet $., 23 %., Maurer, Typhus. Kegl 3, 8 M., Tagli., Blattern. — Christinenstadt: Keller M., 4, 3, Mildmt., Typhus Weber E., 8 T., Magdf., Schwäde. Grauer Th., "4 St., Eisenbpt., Schw. Kangit %., 11 M., Taglt., Darmf. Bogmaier 2%, 45 3., Zimmerm., Lungentub. — Sandstraße: Hollner A., a 3., Taglf., Typhus. Gut 6., 76 3., Bishof, Altersschw. Neuhäusel 3., 52 3., Zagl., Wassersucht. Balogb 9., 15 %., Beamtent., Luftröhrenschwindl. Titat. R., 23 9., Scheidering., Inphus. — Neustift: Szemanet M., 50 3., Malerög., Lungen]. — Städt. Spital: Kelner 6., 62 3., Zagl., Zehrfieber. wh . _