Pester Lloyd, Dezember 1868 (Jahrgang 15, nr. 287-313)

1868-12-03 / nr. 289

Beliage su Hr. 289 des „Peter EiuHpb.” meinde den Beichluß gefakt, von Tage der Eröffnung des Kongresses angefangen, den ganzen Winter, hindurch, allwöchentlich bei 5 Zentner Brod an die isr. Ortsarmen vertheilen zu lassen. (Zum Beften des Wolfgerziehbungs Perein:) soll demnächst ein Konzert arrangiert werden, für welches die Mit­­wirkung der hervorragendsten hier weilenden künstleris­chen Kräfte in Aus­­sicht genommen ist. Zwei Gauner­, Namens Mori. Brüll um 3. Lie­bermann versuchten vor einigen Tagen in dem Hause Nr. 168 auf der Erzherzog Albrechtstraße in Ofen einen Diebstahl zu verüben. Der erstere wurde in dem Keller, wo er sich versteckt hatte, ertappt, während seinem sauberen Kameraden, welcher vor dem Hause aufgepakt hatte, die Flucht gelang. Allein auch der erstere war stark genug, sich von Denjenigen, welche ihn verhaften wollten, loszureißen, und es gelang daher auch vielem die Flucht. Wenige Stunden darauf bega­­ben sich die beiden Gauner in die Wohnung einer armen Familie, wo sie das ganze Bettzeug zusammenrafften und davontrugen. Der Krug geht indes so lange zum Brunnen, bis er bricht, und die beiden Sub­­jekte sind denn heute auch bereits glücklich zu Stande und in sicheren G­rabraam gebracht. (Verh­inderter Diebstahl.)Gestern schlich sich ein Dieb in der Wasserstadt in ein Haus und nahm aus einem nächst der Küche gelegenen­ Spiisiziiiiiiieiein­ins soib m­it sich,uii­»elchem sich Verschiedenes Silbererzeug befand.Als der Dieb sich jedoch davort­ Machen wollte,um die Beute in Sicherheit zu bringen,begegnete ihm­ auf die Kaeppe die Köchin der bestohlenen Partei,welche den Korb erkannte und sofort um Hilfe schrie.Der erschrockene Dieb warf den Korb von sich und nahm Fersengeld. (Kuriose Waare.)Jm.,Ungv.Közl.««wird allen Ernstes erzählt,daß in einem dortigen Kaffeehaufe drei Männer einenc Ung­­v.rer städtischen Beamten­—seinen Backenbakt abgekauft haben.So­­fort nach dem dersandel geschlossen wan ließen die Käufer einen Barbier holen und jenem den Bart abnehmen.Es bleibt nun die Frage, wer der größere Narr ist, ob die Käufer oder wer Verkäufer ? Zur Beantwortung dieser Frage müßte man freilich erst den Preis wissen, um welchen das Bartexemplar verkauft wurde. Zur Aufbesserung der Offiziersgagen. I. Pest,1.Dezember. All-Damitbei­ Meinung sind,daß der Verfasser des in diesem Blatteattt 27.NovemberLJ.veröffentlichten Artikels—betreffend die Aufbesserung der OffiziersgageIr-diesen Gegenstand mit seiner trefflichen und schwungvollen Auseinandersetzung nicht als abgeschlossen betrachtet wissen will und weil wir glauben,daß dieses Thema,fvllen nicht die Worte von Einzelnen resultatlos in der Luft verhallen,mit Energie und Freimuth unablässig weiterverfolgt und beleuchtet wer­­den solle,so wollen auch wir daran geben,zu dieser brennenden Frage eine kleinen,wenn auch weniger schwungvollen Beitrag zu liefern, wobei wir uns aber nicht scheuen werden,die schmutzige Wäsche,die im eigenen Hause nicht mehr reingewaschen werden kann,der O­ffent­­lichkeit zu zeigen. Schon vor mehreren Jahren,als die Theuerung noch nicht ihren jetzigen Grad erreicht hatte,wurde die Nothwendigkeit der Erhö­­hung der Offiziersgagen in maßgebenden militärischen Kreisen ernstlich besprochen;seit einem vollen Jahre hat man den Offizieren die Gagens­aufbesserung in sichere Aussicht gestellt und seit einem halben Jahre insbesondere wurde diese Absicht in der bestimmtesten Form sowohl von Kriegsminister,als auch vom Armeekommmando mit einem gewissen Anfluge von Großmuth nach allen Seiten hin ausge­­sprochen. Doch siehe da­ der Finanzminister Dr.Brestl eröffnet in einer Ausschußsitzung des Wiener Reichsratl­es,daß zu diesem Decke kein Geld da sei und der Kriegsminister Kuhn sah sich in Folge dessen sogleich veranlaßt zu erklären,daß er das Projekt der Gagenaufbesserung fallen lassen­ werde. Man hat in uns durch die bis stimmtesten Zusicherungen Hoffnungen erweckt,um uns auf das Grausam stezt­ enttäuschen. Sollte der Kriegsminister vor einem halben Jahre,als er durch seine Organe mündlich und schriftlich die hoffnungsvollsten Erwartun­­gen erwecken ließ,nicht gewußt haben­,wie es mit unseren Finanzen steht?Da wir ihm aber eine solche U­nwissenheit nicht zu mathen kö­­­­nen,so war es wirklich hart Hoffnungen zu ertrecken,deren Realisi­­rung sich jetzt als unmöglich darstellt und der Vorwurf trifft umso schwerer,alsSe.Exzellenz das Projekt sogleich bei der ersten Widerrede, ohne es irgendwie zu vertheidigen,fallen lassen zu wollen erklärte. Als von einer gewissen Seite Schritte gemacht wurden,um die Veröffentlichung des letzten November-Avancements hinauszuschieben, da glaubte der Kriegsminister diesen Gegenstand zu einer Kabinetsfrage machen zu sollen,als aber der cisleithanische—nicht einmal der gemein­­same­—­Finanzminister erklärte,daß er zur Erhöhung der Offiziersgagen kein Geld habe,da wußte der Kriegsminister nichts Anderes zu erwieder, als daß er diese Frage fallen lassen werde. Aus der brennenden Frage der Gageerhöhung, die das Wohl und Wehe der ganzen Armee berührt, hätte der Kriegsminister, außer welchem die Armee leider sonst seinen Vertreter hat, mit Rück­­sicht auf die dur­ ihn selbst gewedten Hoffnungen eine Kabinetsfrage machen sollen ; hier wäre es in erhöhtem Grave am Plate gewesen, von seinem Posten zurückzutreten, wenn er nicht im Stande war, seine Verpflichtungen zu realisiren, um den traurigen N Radschlag, den eine solche bittere Enttäuschung im Gefolge haben mus, nach Möglichkeit zu paralysiren. Die Dringlichkeit der Gagenerhöhung wurde schon oft und oft besproc­hen, und ist auch von der öffentlichen Meinung sowohl in offi­­ziellen al auch in unabhängigen Zeitungen anerkannt worden. Nicht bloß die enorme Theuerung, die seit der Zeit der Für­rung der Offiziere gagen, wo der Fähnrich mit 19 fl. eine Gquipage halten konnte, um mehr als die Hälfte zugenommen hat, spricht für diese Nothinwendigkeit, sondern insbesondere auch der Umstand, daß man die Anforderungen an die Offiziere seit jener guten alten Seit um mehr als das Doppelte gesteigert hat. Zur Zeit der großen Schafferin hieß es im Reglement, daß der Hauptmann wenigstens zur Musterung in einem geflichten Rode erscheinen müsse, eine Bestimmung, aus dem die wei­­teren Konsequenzen von selbst gezogen werden können. Sei aber sol dher Offizier nach den hohen und höchsten Intentionen in jeder Bezie­­hung den Kavalier spielen ; man fordert eine reichhaltige und stete tadellose Uniformirung und hat in diesem Punkte Anforderungen, wie sie in seiner ausländischen Armee, von denen doch jede weit besser bezahlt ist als die österreichische, je vorkommen. Die in Folge der allgemeinen Wehrpflicht nur kurze P­räsenzzeit der Mannschaft und die dadurch bedingte ununterbrochene Abrichtung rez fpertive Ausbildung wird die physische Thätigkeit der Offiziere auf das Aeußerste in Anspruch nehmen ; doch die eingeführten Offiziersschulen, die man leider erst­ießt, aber wie Kraut und Nüben ohne Gyrtem freu­t hat, wird die geistige Thätigkeit derselben — abgesehen von dem sonstigen Dienste — auf das Höchste angesvannt. Was wüsen aber dem Offizier unter den jenigen Verhältnissen, wo der Nächstbeste die Stelle eines Professors vertreten muß, die system­­losen Schulen, wenn er sich nicht dar Selbststudium weiter ausbil­­den kann ? Zum Selbststudium aber braucht er Bücher, Bücher Kosten Geld und Geld hat er Feines ! Will man etwa den Lieutenant, dem, wenn er rangirt ist, nach den Abzügen für Uniformirung, Mufii, Bibliothek, Kasino oc. monatlich nur einige 20 fl., von denen er einen ganzen Monat ans tändig leben sol, übrig bleiben, vielleicht auch noch zumathen, daß er sich von seiner jegigen Gage Fortspielige militärische Bücher kau­­fen sol ? Welch’ vernünftig denfende Mensch kann von einem subalternen Offizier verlangen, daß er, wenn er si den ganzen Tag mit der Aus­­bildung der Rekruten abgeradert, oder in den Mannschaftsschulen ab­­gemüht hat, — Abends, statt sich in Gesellschaft zu erholen oder Thea­­ter zu besuchen, nach Hause gehen soll, um seinen Hunger mit Kom­­mißbrot zu fü­llen und feinen Durst mit Wasser aus­­ einem st­nfenden Kasernenbrunnen zu löschen ? Die kann ein solcher Mensch, der fort und fort mit Nahrungs­­sorgen zu kämpfen hat, Luft und Liebe zum Gelbitstudium und Liebe und Freude zu feinem Stande haben ? Wie soll unter solchen Umständen der „bessere“ Ehrgeiz, von dem Baron Beust unlängst gesprochen hat und der in einem ge­wissen Grade in jedem Stande, besonders aber bei den Offizieren un­­bedingt nothmwendig ist, geweht und erhalten werden, wenn man ss in materieller Hinsicht gegen alle anderen Staatsdiener so weit zurück­gefegt sieht ? Wie können sich bei einem solchen — — Leben, zu dem der Subalterne verurtheilt ist, die für jeden Offizier unentbehrlichen Eigenschaften , Charakterfestigiei­, Muth und Energie, entwickeln, wenn man Hunger leiden muß und fort und fort von Eristenzforgen ge­­quält it ? Die Anforderungen an die Offiziere hat man aufs Höchste ges­­pannt ; ihre Lage aber hat man, statt sie zu verbessern, bisher nur verschlechtert. Doer ist etwa das blos halbjährige Avancement in der Armee, das man mit Rücksicht auf die Gageerhöhung aus Ersparungss­­üdfihten eingeführt hat, nicht eine Verkürzung der Offiziere ? Das Avancement ist in einem Rechtsstaate keine Gnadensache mehr, sondern wenn Stellen offen sind, ein Recht jedes Einzelnen, der hiezu qualifizirt ist. Durch die Einführung des halbjährigen Avance­­ments wird demnach der Offizier an seinen ihm von Rechtswegen zusom­­menden Gebühren offenbar verkürzt und doch war man mit dieser Maßregel die man eben mit der in Aussicht gestellten Gageerhöhung zu beschönigen suchte, schnell bei der Hand; die Gageaufbesserung aber, die da dieser Verkürzung wenigens hätte vorausgehen sollen, scheint man ad graecas calendas vertagen zu wollen und man wird viel eher eine weitere Bek­ürzung dur­ das bereits angekündigte Pensionsnor­­male erwarten dürfen, als die Ausweiterung ver­sagen. Üb­er wird etwa der Finanzminister im nächsten Jahre überflüssiges Geld has­ben, um auch den Offizieren ihre materielle Lage zu verbessern . Gefäßentwurf über Die Kontrole der fehlge­­benden Schulden. wählt §. 1. Zufolge der im­meinsamen Haltung wird die der dieselbe sondert verwalten Zeitdauer des Mandats 15. Gefegartikel 1867 ausgesprochenen der Verwaltung der schwebenden Schuld so­­wohl von Seite der­ Länder der ungar­ischen Krone, wie auch von Seite der im Reichörathe vertretenen Länder dem gemeinsamen Finanzminister übertragen, durch eine Sektion seines Ministeriums abge­­lößt. §. 2. Zur­ Kontrollrung dieser Verwaltung wählen, sowohl die Länder der ungarischen Krone, wie auch die im eichsrathe vertretenen Länder, jede Gruppe abgesondert, eine aus 6 Mitgliedern und 3 Ersatz­mitgliedern bestehende S­ontrolfommission. §. 3. Die Mitglieder dieser Kommission werden auf die ganze der respektiven legislativen S Körperschaften ge­ Thätigkei­ auch im Falle einer Auflösung des Reichstages und des Reichsrathes so lange fort, bis die neu zusammen­­tretenden legislativen Körperschaften neue Wahlen . In jede Kontrollommission werden vornehmen können. 2 Mitglieder und 1 Er­ fagmann aus dem Oberhause und 4 Mitglieder und 2 Grfagmänner aus dem Abgeordneten­, respektive dem Unterhause gemählt. $. 5. Die in der Zwischenzeit austretenden Mitglieder werden zur Einberufung der Erfagmänner erfeßt.­­­ §. 6. Jede Kommission wählt ihren Vrales aus ihrer Mitte und nimmt das bezüglich ihrer Thätigkeit getroffene gemeinsame Weber­­n sowie auch das Resultat der Kontrole in­ ihr eigenes Brot­ofoll auf. §. 7. Jede Kommission übt einen Gegenverfehluß bezüglich der Hauptreserve der Staatsvoten aus. §. 8. Die Mitglieder der Kontrollommission erfüllen ihre Oblies genheiten ohne fültemisirten Gehalt. Außerhalb Wiens wohnende Mitglieder beziehen jedoch Nesselpe­ fen und Diäten, welche die betreffende Legislative festlegt. §.L»).Zu einer Beschlußfassung ist in jeder Kom­mission die Anwesenheit von mindestens 7 MitgliederI­ nothwendig §.10.Die Mitglieder der Kontrolkommission sind für ihr Ver­­fahren nur ihrer betreffenden Vertretungskörperschaft verantwortlich. §.11.Die nothwendigen Arbeitskräfte werden durch das ge­­meinsame Finanzmiisisterium aus dem Personal der betreffenden­ KAR- und Rechnungsäm­ter den Kommissionen zur Verfüg­ug beigestellt. §.12.Die Aufgabe der Kontrolkom­missionen istt: a) mit Anwendung richtiger Kontrolnormen darüber zu wachen, daß der Betrag der in Umlauf gefegten Geldzeihhen,, also der Betrag der Staatsnoten und Münzscheine, nicht das durch die gefeßgebenden Körperschaften bestimmte Maximum überschreite ; b) von Borrath an Staatsnoten und Münzscheinen, die Anferti­­gung derselben und die Vernichtung der abgenügten zu­ kontrollien ; c) darüber zu wachen, daß das im §. 5 des G.A. 15 : 1867 festgestellte Verhältniß zwischen Salinenanmweitungen und Staatsnoten dem Sinne des Gefeges gemäß vergestalt erhalten werde, daß nach zu Zeiten eintretender Verminderung der Salinenanmweisungen die Ver­­mehrung der aus Staatsnoten und Münzscheinen bestehenden und zu­­sammen 312 Millionen betragenden schwebenden Schuld nicht eine per­­manente werde ; . d) allmonatlich Ausweise über die sehwebende Schuld zu ver­­öffentlichen. S. 13. Der gemeinsame Finanzminister und seine untergeordne­­ten Organe sind gehalten, bei jede­mn jak gefehlt den Wirkungskreis gehörende Operation den Kontrol­ Kommissionen Aufklärung zu geben und ihre Bücher und Rechnungen ihnen zur Einsicht offen zu halten. S. 14. Jede Kontrollommission erstattet jährlich einen eigenen Bericht über ihr Vorgehen dem bet­effenden gefeggebenden Körper.. $. 15. Falls in diesem Berichte eine Vorlage enthalten ist, die eine gemeinsame legislative Verfügung nöthig macht, fordert die betref­­fende Legislative ihre Regierung auf, daß sie auf Grund des §. 5 des G.A. 15: 1867, nach getroffenem Einvernehmen mit dem verantwort­­lichen Ministerium ver­ändern Legislative, einen Gelegentwurf in der betreffenden nie. berlege. $. 16. Wenn von den Kontrollommissionen, welche immer gegen den gemeinsamen Finanzminister hinsichtlich der Verwaltung der schwe­­benden Schulden eine Beschuldigung erhebt, welche die Inanklagel­and­ Verlegung nac­ fi ziehen könnte, und die betreffenden Gejeßgebungen die Anklage aussprechen, so werden die Delegationen davon in Kennt­­niß gefeßt. Die Delegationen werden in diesem Falle mit Umgehung jeder Verhandlung, welche sich auf eine zum Kreise der fehmebenden Schulen nicht gehörige Frage bezieht, sogleich zur Konstituirung des Gerichtes jreiten.­­ §. 17. Die auch Anfertigung der Staatsnoten und der Mi­nz­­scheine, durch die darauf bezügliche Aufsicht, duch die Vernichtung der abgenagten Noten, dur­ die Einlösung der außer Verkehr gefegten Noten und durch das Verfahren hinsichtlich dieser Operationen bean­­spruchten Offen und Honorirungen tragen die Länder der ungarischen Krone im Verhältniß von 30 Prozent, und die im Reichsrath vertrete­­nen Länder im Verhältniß von 70 Prozent. $. 18. Für das gegenwärtige Jahr wird der Finanzminister un­­ter dem Titel dieser Kosten dem gemeinsamen mine unter der Last der Rechnungslegung 200.000 fl. übergeben. $. 19. Die Verwaltungskosten der schmebenden Schuld werden in Zukunft auf Grund des Präliminares der Kontrollommission im die DBupgetS der, betreffenden Gefeßgebungen aufgenommen, und über die D Verwendung­ dieser Kosten wird der Kommission die Rechnung vor­­gelegt, welche jene ihren betreffenden Gefeßgebungen vorlegen. §. 20. Da bei der von Zeit zu Zeit vorgenommenen Nenderung der Staatsnoten und Münzscheine gewöhnlich nicht alle außer Verkehr geseßten Noten und Scheine eingelöst werden, so wird der hierdurch auf den Staat entfallende Gewinn in Zukunft einen zur Deckung der Anfertigungs- und Ausstattungskosten des Geldpapieres dienenden Fond bilden. Sobald ein solcher Fond besteht, und so lange darin zu den Manipulationstosten eine genügende Summe gefunden wird, werden die Manipulationskosten der schwebenden Schuld daraus gedeckt. S. 21. Der im vorigen P­aragraphen berührte Deanipulations­­fond wird ebenfalls der Kontrole der S Kontrolstommission unterstellt, und darüber wird jährlich im Wege der Kontrollstommissionen ben a Gejeggebungen (Meichsrath und Reichstag) die Rechnung vor­­gelegt. §. 22. Wenn die gemeinsame Verwaltung der fehmebenden Schulen in Folge der Verfügung der beiden Gejeggebungen wann und wie immer aufhört, so wird der im §. 20 berührte Manipula­ tionsfond zwischen den Ländern der ungarischen Krone und den im a vertretenen Ländern nach dem in §. 17 erwähnten Schlüssel vertheilt, über die Errichtung und den Wirkungsfreispieg E ung. obersten Rechnungshofes. §. 1. Behufs Konfeolivung der Staatseinnahmen und Ausga­­ben, des Standes des Staatsvermögens und der Staatsrechnungsfüh­­rung, wird ein E. ung oberster Rechnungshof errichtet. §. 2. Der oberste Rechnungshof hat einen selbstständigen und vom Ministerium unabhängigen Wirkungskreis. §. 3. Der oberste R­echnungshof besteht­­ aus einem P­räsidenten, den Se. Majestät auf Vorschlag des M­inisterpräsidenten ernennt, aus der nöthigen Anzahl von Beamten höheren Ranges, welche auf Bort Schlag des Präsidenten des obersten Rechnungshofes von Sr. Majestät ernannt werden, und aus dem Hilfspersonal, dessen Ernennung dem Präsidenten des obersten Nechnungshofes zust­cht. ..3­4. Die Präsidentschaft des obersten Nehnungshofes it ein stabiles Amt und hängt als solches nicht ab von den im Negierungs­­personal vorkommenden Renderungen. $. 5. Der P­räsident des D. NR. H. darf von seinem der beiden Häuser des Reichstages Mitalier sein. 8.6. Per D. A. Hof hält die Staatsausgaben nach den im Budgetgefeg festgestellten Titeln in Evidenz und kontrolirt sie mit be­­sonderer Aufmerksamkeit darauf, ob die Ausgaben dem Gefeß entsprec­hen, und wacht darüber, ob die in dem einen oder dem andern Titel geschehene Gesparniß nach der vom Gefeb ertheilten Virementsbewilli­­gung manipulirt wird. §. 7. 63. ist demnach die Pflicht des Präsidenten des 9. R. 9. von allen wahrgenommenen Mehrausgaben oder jedem unzichtigen Ver­­fahren bei den bemilligten Ausgaben von Ministerpräsidenten sofort zu benachrichtigen. Dieser theilt die erhaltene Anzeige dem betreffenden $. und feßen ihre Gefäßentwurf gy Bortefeuille-Minister und dem Finanzm­inister mit, und wenn das in der Anzeige ausgedrücte Bedenken nicht zerstreut werden sollte, unterbreitet er dem a­aal dur eine gemeinschaftliche Konferenz den Gegen­ 2 ° zu dessen Verhandlung der Präsident des 9. NR. Hofes einzula­­den ist. §. 8. Die einzelnen Ministerien senden dem D. R. Hofe die­se ihrer Rechnungs-Abtheilungen zur Verbuchung und Kon­­trole zu.­­§. 9. Die über die often der Zentralleitung der Ministerien lautenden Rechnungen, so wie auch die Rechnungen der Zentralfasten werden unmittelbar durch den D. R. Hof geprüft. $. 10. Die Prüfung aller anderen über die Gelder der Staats­­wasfe und die Materialien geführten Rechnungen ist Sache ver Rech­­nungsabtheilungen der betreffenden Ministerien. $. 11. Damit der oberste Rechnungshof füch griümpliche Leber­­zeugung von der zwedmäßigen Gebahrung der Nehrungsabtheilungen der einzelnen Ministerien, von der ordentlichen Führung der Staats­­waffe und der­ Zwedmäßigkeit des Verfahrens sich verschaffen könne, werden auf sein an die Minister gerichtetes Grauchen die von ihm bes­zeichneten Urkunden, Rechnungen und amtlichen Akten demselben zur Einsicht und Durchprüfung mitgetheilt werden. §. 12. Der oberste Rechnungshof benachrichtigt schriftlich den be­­treffenden Minister von dem R Resultat der angestellten Prüfungen , hinwieder it auch der oberste Rechnungshof von allen gegen die aufgevdedten Mängel, Fehler oder Mißbräuche getroffenen Anordnungen des Ministers zu verständigen. §. 13. Der D. R. Hof ist gehalten, darüber zu wachen, daß der Staatsrechnungs-Dienst einfach, pünktlich, bar und verläßlich er­füllt werde. §. 14. Ale in v­ieser Hinsicht wahrgenommenen _Lehler _nner Sch­wierigkeiten sind sammt den entsprechenden Vorschlägen zur Beseiti­­gung derselben dem betreffenden Minister mitzutheilen. s­­. 15. CS ist die Aufgabe des D. R. Hofes, die jährliche Schluß­­rechnung über die Einnahmen und Ausgaben anzufertigen, und dieselbe mit dem von der Geseßgebung festgestellten Kostenpräliminar zu ver­­leihen. en S. 16. Damit die Schlußrechnung angefertigt werden könne, ist jeder Minister und wejsen Rechnungsabtheilung, so wie jede anweisende Staatsbehörde gehalten, die erforderlichen A­usweise dem D. NR. Hofe zur gehörigen Zeit mitzutheilen. «»» §.17.Wenn die Schlußrechnung sein gut,so unterbreitet der Präsident des obersten Rechnungshofes dieselbe dem Ministerratbt und theilt dem 11 Ministerium diejenigen Bemerkungen mit,welchem­ rück­­sichtlich­ flcher Ergebnisse des Staatshaushaltes dieses Jah­r zu machen fü­r nöthig findet. 8. 18. Die Schlußrechnung wird dann dur den Ministerpräsi­­denten dem Reichstag vorgelegt. 8. 19. Der oberste Rechnungshof beginnt seine Wirks­a­keit am 1. Jänner 1869. Melchior Lönyay, Finanzminister. Gefegentwurf über die Amortifirung der Schuld der Theißbahn: Gesellschaft. §. 1. Bezüglich Amortifirung des der Theißbahngesellschaft von 1861—1867 als Zinsengarantie ertheilten Vorschufes von 4.566.978 fl. 31 kr., so wie der bis zum 1. November I. 3. auf 742.202 fl. 34 kr. sich belaufenden Apert. Zinsen dieses Vorschusses, somit der insgesammt 5.309.180 fl. 65 fl. betragenden Schuld der Gesellschaft, wird das von gedachter Gesellschaft dem Finanzminister gemachte Anerbieten ange­­nommen.­­ §.2.Nach diesem Anerbieten wird die Gesellschaft 26.5­15 Stück über 200 fl.lautende Gesellschaftsaktienqon Acrarzultz Urkommab­werb­e übergeben,die übrigbleibende Differen­z aberutmbaarem Geldecms zugleichen· · . §.4.Durch Emission dieser neuen Aktien wird das Garantie- Capital der Gesellschaft u 111276.077fl.35kr.erl­ebt. §.5.Jene Bestim­mungen,welche sich auf den Ausbau der Großwardeinssegger Strecke der Alföldb­nnanec Eisenbahn beziehen, sowie diejenigen,welche in den Konzessionsurkunden der ungarischen Nordostbahn über die Rückzahlungsmodalitäten der aus der Zin­se 11­ garantie herstammenden Vorschüsse lauten,werden auch auf die Theiß­­bahngesellschaft ausgedehnt,denen gemäß die Gesellschaft von dem sich ergebendetx Ueberschusse des Reinerträgnisses die einex Hälfte auf die Tilgung des als Zinsengarantie künftig ein eventual zu gebenden Staats­­vorschusses zu verwenden hat,die andere h­älfte aber unter die Aktionäre als Dividende vertheilen kanm.­­ §. 6. Der Finanzminister wird beauftragt, der Gejeggebung während der nächsten Session einen Gejegentwurf zu unterbreiten über einen zur Deckung der Zahlungen, welche aus der Yinfengarantie ent­­springen können, dienenden Neservefonde, für­­ dessen Gründung die im $. 2 erwähnten Aktien dienen werden. $. 7. Mit der P Vollziehung dieses Gefeges wird der Finanz­minister betraut. = Melchiorkönyay, Finanzminister, daß Diskussionen von politisc­her Bedeutung nach $. 13 der Gemeinde: Statuten, als den Geschäftst­eil der Gemeinde überschreitend in Dis­­kussion nicht gezogen werden dürfen — von dem Antragsteller unter Zustimmung sämmtlicher Anmwesenden mit dem Bemerken zurückgenom­­men wurde, daß er mit demselben an die Bepelferung selbst appelliren werde. Maria-Theresiopel am 26. November 1868., Die Berstebung der Kultusgemeinde, Literatur und Wissensc­haft. * Am Verlag von A. v. Waldheim erscheint in sechster, “vielfach vermehrter Auflage „Soll und Haben“. Es sind dies Brake Lektionen für Geschäftsleute und allen Denen bestens zu empfehlen, welche sich durch Selbstunterricht in der Buchhaltung ausbilden wollen. Die beiden Lustspiele „a fertaly magnasok” und „a nepszerüseg” von Arpad Berczif sind soeben bei Wilhelm Lauffer in Drud erschienen. Freunden heiterer dramatischer Muse dürfte vie­leftüre eine angenehme Stunde bereiten. „Der Gesundheitsdienst im Krieg und Frieden i­st ein bei Wilhelm Braumüller in Wien erschienenes Nademecum für Offiziere, welches vom Dr. Schaible nach den besten Vorbildern : Dr. Barkes, Nofsignol, Maillot und Buel, Boudin, Mezler u­­. a. bearbeitet wurde, um dieselben in den Elementen der Gesundheitslehre mit besonderer Beziehung auf das Kriegsleben zu unterweisen. Das Werk verdient seines praktischen Zweckes wegen bestens empfohlen­ zu werden. Im Beilage von­­ Senf’s Buchhandlunga in Leipzig erscheint eine mit Stahlstichen ausgestattete „Weltgeschichte“ für Kinder, von Dr. Adolf Geisler Das ganze Merk wird in 24 Lies­terungen beendet sein und dürfte die biografische Form der Bearbeitung das Wert gerade für Kinder sehr empfehlenswert­ machen. Aus dem Verlage der Haude ud Syenerichen Buch­handlung in Berlin (3. Weidling) liegt uns eine Feine Samm­­lung von Novitäten vor. Da üt zuerst: „Deutsches Turnliederbuch” von Engelbach und Siegemund. Dasselbe enthält 294 ausgesuchte deutsche Lieder und in allen Turnvereinen zu empfehlen. Dann tritt ung unter dem Titel „Blüthen Em­plischer Liebe und Dankbarkeit” eine Sammlung ausgewählter Weihnachts-, Neujahrs- und Geburtstagswünsche für die Jugend entgegen, welche in jeher geschmahvoller passender Auswahl viel Schönes und Gutes enthält. Ferner bietet uns die genannte Verlags­­handlung „Lessing's Zapfoon” für weitere Kreise der Gebildeten bear­­beitet und erläutert von Dr. MB. Kofad in Danzig und endlich den bekannten Zitatenshaß von Georg Büchmann „Geflügelte Morte” in fünfte Auflage. Die beiden leiteren Werke bedürfen feiner beson­­deren Em­pfehlung, sie empfehlen sich selbit. Von Lieferungs und Sammelnwerfen sind uns ferner neuestens­ zugenommen : „Kaiser Ferdinand I. und seine Zeit“ (I. und II. Lieferung) ein historischer Roman von der bekannten, fruchtbaren Louise Mühlbachh erscheint bei Siegmund Bensinger in Prag: „Die interessantesten Ehescheidungsprozesse der älteren und neuern Zeit” (I. Lieferung) erscheint bei Carl Minde in Leipzig. Es ist bics die erste Sammlung ähnlichen Anhalts und wurde das Material dazu durch neunzehn Jahre von einem alten Juristen zusammenge­­tragen. Dem vorliegenden ersten Hefte nach verspricht der Anhalt viel bei Pflanzen. · » Endlich ist erschienen­ in Waldheims Verlag die 12.Lie­­ferung von Heinrich Reschauer’s Geschichte der Wiener Revolution »Das Jahr 1848.« Der Eisenbahnunfall bei Szobb. Die im Beisein des kön. ungarischen Eisenbahninspektors Herrn Karl v. Fakh­ getroffene Untersuchung des den gestrigen Wiener Per­­sonenzug Nr. 5 bei Szobb betroffenen Unfalles hat Folgendes ergeben : Der Lastzug Nr. 19 i­ um 2 Uhr 22 Minuten Nachts von Gran abgefahren und hätte, da ihm 40 Minuten Fahrzeit bis Szobb vorgeschrieben sind, dort um 3 Uhr 2 Minuten eintreffen sollen, wäh­­rend der Personenzug frühestens um 3 Uhr 36 Minuten daselbst an­­fangen konnte. » In Folge eines während der Fahrt und nach Passirun­g der Gran-Brücke an der Lastzugmaschine eingetretenen Gebrechens,welches die Dampferzeugung erschwerte und die Geschwindigkeit des Zuges ver­­ringerte , blieb der Zug beim Mächterhaus Per. 120 circa drei Achtel­ Meilen vor der Station Szobb stehen. Während nun der zugführende Oberkondukteur die ihn zuges­theilten Zugspader an das rückwärtige Ende des Zuges beorderte, um dem der­zeit nach zu erwarten stehenden Personenzuge entgegenzugehen und der Signale aufzuhalten, begab er sich für seine Berson in das M­äd­erhaus Nr. 120, um die für fo­e Fälle vorgeschriebenen Gloden­­signale, „alle Züge aufhalten“, auf dem elektrischen Apparate zu geben. Es war dies aber leider van zu spät, denn kaum daß die zur Deckung des Zuges abgesendeten Leute 200 Klafter hinter den rechten Magen des Zuges gekommen und die Glodensignale gegeben waren, kraufte bereits der Personenzug heran und konnte, da er des außer­­ordentlich­ dichten Nebels halber die optischen Haltsignale nur auf eine sehr geringe Entfernung wahrzunehmen vermochte, froß der Aufmerk­­samteit des Mas­chinenführers,­ der mit Toresverachtung auf seinem BVosfen blieb, nicht mehr rechtzeitig zum Anhalten gebracht werden und fuhr in die legten Wagen des Lastzuges hinein. Der hiedurch ver­­ursachte Stoß war aber verhältnißmäßig so gering, daß die Mehrzahl der Reisenden nur einmal aus dem Schafe geweht wurde. N­an diesem, glückicherweise ohne schlimme Fol­­gen gebliebenen Vorfall muß in erster Reihe der­ zugsführende Ober­ fondukteur des Lastzuges bezeichnet werden, der die Zeit hätte bemessen und den Maschinenführer wenigstens 10 Minuten früher zum Anhalten des Zuges verhalten sollen, in welchem Falle die Reckung gegen den P­ersonenzug rechtzeiti­g und vollständig hätte stattfinden können. In zweiter Reihe erscheint als schul­tragend der Bahnwächter, hinter dessen Haufe der Zug angehalten hat, und der vom nachfahrenden­­ Personen­­zuge sein Reihen zum „Halten“ gegeben hat. Beide Bedienstete wurden der öffentlichen Sicherheitsbehörde zur Bestrafung übergeben. Dieser authentischen Darstellung des Sachverhaltes fügen wir die für das reifende Publikum sicherlic beruhigende Nachricht hinzu, daß die Fürzlich für Ungarn eingelegte Niepräsentanz der Staatsbahn: Gesellschaft er nicht bei Erni­ung der Schuldtragenden bewenden­­ ließ, son­­dern sofort mit aller Energie daran ging, für die Zukunft ‚ähnliche Unfälle, so weit dies überhaupt im Bereiche menschlichen MWollens und Könnens liegt, zu verhüten. Es ist eine Reihe von Drabregeln theils sofort in’$ Leben gerufen, theils behufs schleunigster Effektairung in Borschlng gebracht worden, welche den seit Kurzem in erschrechender Anzahl vorkommenden Unfällen ein Ziel zu fegen geeignet sind. *) Die für diese Mubrit aus dem Publitum einlangenden An­­­ wünsche und Beschwerden.*) Herr Nevakteur An Nr. 275 Ihres geihäften Blattes vom 17. E. M. erscheint eine Mittheilung aus M.­Theresiopel, worin die von Zeite Der bh. v. fer bishen Bevölkerung von Reichstagsabgeordneten Herren Branovaczki und ‚Miletic votirte Vertrauensadresse besprochen, und unter Anderem ers­rwähnt wird, daß der diesbezügliche Antrag in der briefigen serbischen Kirchengemeinde,Versammlung von den Mitgliedern der bekannten Mileticiden Dmilodina gestellt, und unter allgemeinem Gelächter eintimmig ver­worfen wurde. Das Präsidium der serbischen Kultusgemeinde hält ich nicht be­­rufen, den Herrn Berichterstatter über seinen irrigen Begriff von Der, bloß wissenschaftliche Zwecke verfolgenden serbischen Omlodina zu beleh­­ren, und beschränzt sich" daher bloß auf die Nichtigstellung jener unge­­nau dargestellten Thatsachen, welche die Gemeinde selbst angehen. Unmwahr it die Behauptung des Herrn Berichterstatters, daß die fragliche Gemeindefitung über Anregen der Omladina abgehalten wurde, weil dieselbe eine ordentliche gemesen ; und ebenso unrichtig ist die wei­­tere Bemerkung, daß der Antrag unter allgemeinem Gelächter verwor­­fen wurde, — weil derselbe nach Erledigung der laufenden Geschäfts­­stüde von einem Gemeindemitgliede gestellt, und mit gebührendem Ernste in Verhandlung genommen, — jedoch über Erinnerung des Vorfigenden. Schriften sind wir, soweit deren Veröffentlichung dem allgemeinen In­­teresse zuträglic erscheint, gern zu berücksichtigen bereit. Für die Einsen­dungen ü­­ber Ginfenber verant­worti 9. Xnonoms Rufl­riften nun i aber niei bundichtigt werke­n. Ab ! W­­ Kunst und Theater. X0’111 Kunstverlagev«orkqusavölgyiixitd Korkxp. “sind soeben folgende Musikalien für Pianoforte erschienen: „Transfription des KRofjuth- Marcches”" von Anton Sipos, „Rozi-Csarvas” von Va­rt­as, „Zwei famose Boltas" von Klepsch und „Behy:Marih" von Berne. Vereinsnachrichten. (Pest:Ofner Honvédverein ) Das Unterstühungs-Komite dieses Vereines bittet alle Diejenigen, welche im Befuge von Substriptionsz­­ögen dieses Komite’s sind, dieselben auch für den Fall, als Feine Sub­­striptionen erzielt worden wären, an den Wrájes des Unterfrügungs: Komite’s Herrn Ignas Harfanyi (Maggaffe Nr. 1 in Belt­­ie eher einzusenden. (Der fünfmännische Verein „Mersur”) hält Donner­­stag Abend 8­, Uhr die 3. Wochenversammlung ab, welcher ein humo­­ristischer Vertrag eines Mitgliedes vorhergeht. Sonntag den 6. Dezember Nachmittags 3­. Uhr findet im Vereinslokale die son­ft­iz ruh­ende Generalversammlung statt. Montag den 7. Dezember 8 Uhr Abende Vortrag des Hrn Prof. Conlegner.­­ Gerichtshalle. Weit, 2. Dezember. (Bei der Hohen fen. Septent­­viraltafel) kommen demnächst folgende Nehbistrahen zum Vortrag. A­m ersten Senate: Johann Lucgzenbacher gegen den Diener Barmherzigen­ Brüder-onvent puncto 750 fl.; Anton Rimely gegen Heinrich Unger puncto, 159 fl. 95 kr.; Lauren; Breig gegen Stanz Nemeth puncto 39 fl. 84 Kr.; Georg Belesiy gegen Anton Kuhajda puncto 280 fl. und 50 fl.; Samuel Bollat gegen Sofer Billoth und Konforten puncto 400 fl.; Jakob Singer und Konforten gegen Abraham Klein und Konforten puncto 930 fl. 77­­, fl. ; Beter Nohady und Konforten gegen Salamon Bindinger puncto 89 fl.; Martin Horvath gegen Mathias Gegel puncto 25 fl.; die Konkurs­­mafia der Eheleute Johann Arvay gegen die , Math­a Szrbszta" puncto 4075 fil. MM. MW; Sofef Löbl gegen die Anton Schinagl’schen Grben puncto 500 fl. ; Sofef Molnár gegen die Gräfin Gmerich Degenfeld" de Berlaffenschaft, Nachhasfung unbewegliger Güter; Frau Johann Mat­­tafih gegen Georg Borbás, Anspruch; Johann Pfeiffer gegen Moriz Laub puncto 77 fl. 45 fl.; Georg Aradi gegen Hermann Steiner puncto 472 fl. 50 fl. ; Michael Zanner gegen Juan Sztojanetzl puncto 160 fl.; Sohann Greb als Kurator der Sufa Scholz; gegen Gouard Kaltenstein, Anspruch : Johann Petrovits gegen die Gebrüder Luczenz­bacher puncto 317 fl. 26 ff.; Abstehung von der Appellation in dem vorerwähnten Prozesse ; Wolfgang Ad­er gegen Raul Demján, Creta­­tion. Ref. ist HereLeov. Marshal to, Beil. o. E Tafel. — Rechts­­sache des Theodor Wihazy gegen die Rechtenachfolger des Anton Wjhazy. Ref. ist Hr. Karl v. Bajlay, Beil. o. E. Tafel. Im 2.Senate: Sufe Bethe gegen Blasius Bethe Grund:­buchssac­e ; Uroz Anpreits u. Consorten gegen die Staffenberger’schen Erben, do. ; Thomas Lieber gegen Sebastian Wieber, Exekution ; sofer Szüts gegen Johann Szilavecsky, do. ; Franz B. Szabó gegen Sobann € 3. Beres puncto 49 fl. ; die Jamolyer Herrschaft gegen Stefan So­­mogyi, Grekution ; Katharina Steiner gegen Josef Wanner, Erhaltungs­­tosten ; Franz Kiss gegen Witwe Franz Toms , Grundbuchstab­e ; Ref. it Herr Fofef v. Lendvay, Sekr. o. E Tafel. — Johann Gmber gegen Eduardo Notenfeld u. Konsorten , Arbeitslohn ; Lanz Gottfried gegen Emerich Baulényi , Beschimpfung ; Sarah Szechödy gegen She Szeerödy, Erbprozes­t. 2. Lemberger gegen Philipp Langsfeld, gerichtliche Sperre ; Karl Hauser gegen venfelben , do. ; Gustav Eisler gegen venfelben, do. 3. Dobler gegen Christine Brunner puncto 511 fl. 22 kr. ; die Verlassenschafts:angelegenheit nach Johann Holle; Sosef Baufenberger gegen die Eheleute Matthias Kabl, punto 195 fl. ; die Weltprimer Spartajia gegen Frau Neichel Maron­y , Erelution ; die Verlassenschaftsangelegenheit nach Hermann Yapix ; Andreas Guntji Kováts gegen Karl Hozler punkte 272 fl. ; Johann Lazar gegen Herr­mann Glaudius , Grundbuchstab­e ; Referent ii Herr Elias v. H­or­­vath, Sekt. der E. Septemviraltafel. — Die Vinzenz. Beöthy'schen Erben gegen Gmerich Sezernicziy, Theilung eines Brandauslösungsbetra­­ges ; dieselben gegen Gmerich Sezerniczy und dessen Geschwister , Gre­­fation ; die Waffenkommission der Stadt Szathmar gegen Sofef Sons­trós, Grundbuchssab­e ; Frau Yndwig Holpü gegen Heinrich und Cd­ard Wahltampf, wegen Vergütung der Erhaltungs- und Erziehungs­­kosten für Rosa Wahltampf ; Johann Burg gegen Andreas Wopnaf, Grefation ; Andreas Kirschner gegen Paul Simits puncto 1000 ar Jofef Fogaraffy als Zessionär gegen Josef Kontrss, Grundbuchsiade ; Anton Bördeziy gegen Emeric Horváth, Grefation ; Frau Stefan La­­danyi jun. gegen Frau Johann Bonta, do. ; Israel Bárány gegen o­­sef Neubert, Grundbuchsiad­e ; Nekurs des Sranz Blahunta als Testa­­mentserefator in Sachen der Heinrich Wahlkampf’schen Berlaffenschafts­­angelegenheit ; der Anton Amber’sche Konkursmafialurator gegen Feliz von der Bee, Gretation ; Franz Kováts gegen Michael Nyita, Cretu­tion ; die Krankenhausstiftung des Preßburger Somitates gegen Mi­­chael Blader, de. ; Johann Hemmen gegen Witwe Marie Lindner, Schulpforderung ; Witwe Josef Schurm gegen Heinrich Wahk­ampf jun., Grundbuchstab­e ; Frau Baruc Pasterz gegen Abraham Bollát , An­­spruch ; Jadarias Wujevics gegen Julie Bujevics , Berlaffenh­afts­­angelegenheit; Yavislaus Devay gegen G. Borges , Grefation ; Frau Johann Mastó gegen Jofef Szeghö , D Verlassenschaftsangelegenheit ; Emil Müller gegen Julius Khör, Grefation ; Salamon Schwark gegen Sosef Sitethy, do. ; die Jakob Fischer’sche Konfursmafia gegen weil. Gräfin Andreas Forray, do. Referent ist Herr Bartholomäus v. Roz­­gonyi, Beiliger der E. Tafel. Verstorbene in Ofen (vom 20. bis 25. November) Fe­­­st­ung. Beredy 3., 63 3, Buchbinder, Altersflow. Tanjch 6., 43%, Amtsdiener, Schlagfluß. — Wasserstapdt. Szlovarfel R., 4 ° &., Zimmermf., Rabenbr. Trugli 3, 7 M., Taglt., Szailen. Blah 6., 4 °, 3., Glasgraveurst., Hirnentz. Gruber A., 6 M., Beamtenf., Wass­­erfopt. Rostyal M., 3 W., nandarbt., Frailen. Gyurtovits A., 49 3., Schneider, Zehrfieber. Stozad­et Tb., 3 M., Schuhmt., Frailen,­­ Taban. Jamcsits St, 5 W., Auszehrung. Martó St, 18 M., Darrjucht. Yang E., 30 3., Kaufmg., Yungentub. Leitmann M., 1­3., Blattern. — Schattner Th., 30 3., Schneidersg., Typhus, Emmer 3., 11 M., Blattern. Fallmann St, 7 %., Zyphus. Geríig M., 16 £., Eisenbaufff., Schw. Huba 3., 9 T., Zaalf., Krampf, Schwaiger 3, 3 M., Magdf., Aussehrung. Gubi­et $., 23 %., Maurer, Typhus. Kegl 3, 8 M., Tagli., Blattern. — Christinenstadt: Keller M., 4, 3, Mildmt., Typhus Weber E., 8 T., Magdf., Schwäde. Grauer Th., "4 St., Eisenbpt., Schw. Kangit %., 11 M., Taglt., Darmf. Bogmaier 2%, 45 3., Zimmerm., Lungentub. — Sand­straße: Hollner A., a 3., Taglf., Typhus. Gut 6., 76 3., Bishof, Altersschw. Neuhäusel 3., 52 3., Zagl., Wassersucht. Balogb 9., 15 %., Beamtent., Luftröhrenschwindl. Titat. R., 23 9., Scheidering., Inphus. — Neustift: Szemanet M., 50 3., Malerög., Lungen]. — Städt. Spital: Kelner 6., 62 3., Zagl., Zehrfieber. wh . _

Next