Pester Lloyd, Februar 1869 (Jahrgang 16, nr. 26-48)

- , NOT-JOH— ,»-s «-.l«4-t 1809.-——nk.25. (Die einzelne Nummer Toftet 4 Tr. B. men nennt =.) ein W—»--.—’»-"-«. «".. v. Montag,l.2feber. «:·1­.T." et issza armer rar Wegen Linienstörung heute noch keine Telegramme eingelangt. Pest,am 1.Feber 1869. Brag, der Abel, 31. Banner. Dach Korrespondenz Bureau: e­i­n Originaldepelchen des Pester Lloyd. (Original-Telegramm.) . Die böhmische Opposition ist in allen ihren Theilen einig, das Bolt, die Geistlichkeit harmoniven mit­einander, zum Bezirksvertretungs­­Konstantinopel,1.Feber.(O­rig.Telegr.) .Der nordamerikanische Gesandte wurde durch ein­e Depesche Seward’s ermächtigt,seine guten Dienste behufs Verkehrs­­­erleichterung zwischen­ der Türkei und Griechenland anzubieten. Madrid,31.Jänner-(Original-Telegramm.)­­ Die»Epoca«sagt:Der Gedanke,einem Direktorium die Führun­g der obersten Regierungsgewalt anzuvertrauen,findet allgemeine Theilnahme.Es werden­ bereits mehrere Namen für diese Funktionen genann.Dies sei nach der Corteseröffnung die endgültige Regierungsform.»Epoca«­meint,es liege hierin die Begründung der republikanischen Form:1,da,selbst wenn die Cortes die monarchische Form votirten,bis zur Wahl des Monarchen lange Zeit vergehen würde. « Frankfurt,30.·Jänner­.(Abendsozietät.)Kredit­­·ak­ten256-50,Staatsbahnaktien312.·50,1860erLose—­,1864erLose s—,neue Steuerfreie 52.03,Eli­sabethbahn—,ung.Kredit-,Ameri­­kaner—­,Bankaktien—,Nationalanlehen——-.—,Lombarden—.—.—, Schlüßmatt. X·Berlin,30.inner.(Getreidemarkt.)Weizenver­Jänner62,perJänner-eber62,per Frühjahr62,RoggenperJän­ner »--521­«,perJänner-FedexbOI,-4,per Frühjahr503-4,Hafer per Jänner 32114,perJänner-Feier32,per Frühjahr31ng.Gerste48—56.— ,OelperJänner9«-2,perJänner-Feber—per Frühjahr9’X,,.Spiri­­tue per Jänner151X24,per Frühjahr1511«­. Hanburg, 30. Jänner. (Getreidemartt.) Getreide­flau. Weizen per Jänner 12272, per Jänner-Feber 120, per April: Mai 119, Roggen per Jänner 89, per Jännerzgeber 89, per April: Mai 887/5, Hafer —, Rüböl per Jänner 204, per Jänner-Feber 20 °­, per April-Mai 21%, geschäftlos. Spiritus per Jänner 21/;, per Frühjahr 21, flau. .. Bariß, 30. Jänner. Mehlmarkt) Sechs Marken (auf Zeit) lieferbar im eber 58.50, per Jänner.Feber 58.—, per­ März . April 58.75. Spiritus per Hectolitre lieferbar im Feber 68 —, im Sinner März. April 70.—,­­in den vier Sommermonaten 70.75. Amsterdam, 30. Jänner. (Getreidemarkt.) Noggen per März 198, per Mai 200. Thaumetter, » Graf Slam-Martinig obmann wieder gewählt, wurde gestern . " . . - - · « · Zu den Wahlen. Ms eine Thatsache wird uns in einem Schreiben aus protestan­­tischen Kreisen Konstatirt, daß neuester Zeit in mehreren Gegenden, wie Gömör,­­ Borsod, Vebprim, Zemplin u. s. w. die protestantische Geist­­lichkeit bei der Wahlbewegung gegen die Deafpartei auftritt. Man war bemüht, den Ursachen dieser auffallenden Erscheinung nachzugehen, und soll von verschiedenen Seiten die Aufklärung erhalten haben : seitdem , Berti Napló­, das Organ der Deafpartei, den bekannten Hir­­tenbrief des Zürft-Birmas Tobend besprochen habe, könne ein Protestant die Männer der Deafpartei nicht mehr unterfrügen (!). sGestern Vormittags um 10 Uhr versammelten sich im Va­­lero’schen Hause In der Königsgasse die Anhänger Jokai’s zu einer Berathung. Den Vorsitz führte Herr SchöII,Vizepräses Bau­­manne richtete über das bisherige Vorgehen des großen­ Ausschus­­ses,und übergeht nun zu einer Darstellung der Prinzipien,zu welcher die Opposition sich bekannt.Es sei nothwendig,sagt er,daß das bür­­gerliche Element des Landes durch Bürger und nicht durch Aristokraten vom Schlage Gorove’s vertreten werde. Schriftführer Sigmlundlezorjni berichtet,daß es einem Ausschußmitgliede gelungen­ sei,in einer Nummer des«Ben Cha­­nanja“ von 1865 einen Artikel zu finden, in welchem die Judenfreund­­lichkeit des Gegenkandidaten nut eben im schönsten Lichte vastehe. Er verliert diesen Artikel, welcher den Empfang einer Deputation, die 1861 bei Desi, Szalay, Telek­, Eötvös, Gorove und Szilágyi die Ju­­denemanzipation urgirte, schildert. Die Worte Dea!’s, Teles’3 und der Anderen sind freundlich und Hoffnung gewährend, blos Gorove habe sich sehr oft ausgesprochen. Herr Chorimni äußert sich über diesen Ar­­tikel mit lobenswerther Mäßigung, und sagt, man dürfe solchen Korre­­spondenzen nicht zu viel Authentizität zutrauen, es sei möglich, daß die Farben zu statt aufgetragen wurden, und jedenfalls solle m­an si nicht eher zu einem Urtheile bestimmen lassen, als bis die Gegen­­partei fi auch über viesen Gegentian werde geäußert haben. " Arnold Vierteily legt die Broschüre „Iokai oder Gorove" vor, und verrut die einzelnen, zu Gunsten des Lebteren angeführten Punkte derselben zu widerlegen. Diese Widerlegung befrie­­digt die Versammlung so sehr, daß man beschliegt, sie druden und vertheilen zu Lasen. Schließlich zeigt der Vorfisende S­ch­ön an, daß Dienstag Borz mittags 10 Uhr in der Schießstätte eine große Versammlung stattfin­den und daß auch Jótfas erscheinen und eine Neue halten werde, worauf die Konferenz ein Ende hatte. Wir haben schon berichteh daß Senator Kappian immms stadt seinen Wählern an 1«2.d.M.den Rechenschaftsbericht über­ sein reichstägliches Wirken erstatten wird,wozu die Aufforderung vonnlch­­ten WählertL ausgegangenk war.Unser Hexmannstädter Korrespondent l schreibt uns ein 11:Wie ichalls persößlicher Quelle höre,ist auch Ranniche versucht vordem seinen Rechenschaftsbericht—min­­destens schriftlich—zu erstatten;«er entschuldigte sich mit einem kör­­perlichen Leiden und trat auch sein Theil dem Mitdeputirten Kapp ab. In Kronstadt, wo die Wahl Bömdes, als gesichert angesehen werden­­ darf, wird — wie unser Korrespondent berichtet — Emil Traufhenfel3 einen­ harten Stand haben. Sein Gegen­­kandidat Mac­­er, der in den Heiden ver. Honweds als Offizier seine­n­ougiel an die ungarische Sache bethätigte, ist in Kronstadt sehr populär. .. Der Anhang Ödön Szentczeys im Paktchahlkreise des Tol­­naer Komitats vergrößertjehzmn­er mehr und mehr,sodaß seine­­ Er­wählung schon als voll­ gesichert werden kann.Szeniczey war schon 1865 a als Bewerber um die Deputirtenstelle aufgetreten,damals aber vor Kurcz,zurückgetreten­.­Diesmal war es Kurcz,welcher sich durch­ das Benehmen der oppositionellen Fraktion der Duna-Feldvärer Wähler zum Risicktritt veranlasst fühlte.Kurcz sowohl als Szeniczey gehören er, Deálpartei an. ,­­­on 3ág­i Árofszállás ist von den beiden Kandidaten der Deálpartei der Weizer Advotat Karl Nagy, zu Gunsten Alois Ki­­rályis zurückgetreten, welcher am 24. in Ärofszállás vor einer 700 bis 800 Köpfe starken Wählerversammlung sein streng deäfistisches, aber vom Geiste des liberalen Fortschrittes durchwehtes Glaubensbeteuninik ablegte. In 3ágberény hat Stephan Mizfer, dessen Auftreten zwei­­felhaft war, sich entschlossen, den Kampf mit der Linken aufzunehmen, und da, mit Ausnahme von Halas, auch aus den anderen jazygisch: rumanischen Wahlkreisen ähnliche Nachrichten eintreffen, so dürfte die er Majorität der Oppositionspartei dort wohl einen argen toß erhalten. .In KarpfetH Soht hat sich am 24.d.ein Deák-Klubkonsti­­tutiv mit dem Probst Mihulky und Ernst Szlarik als Präsidenten und einem Ausschuß von 67 Mitgliedern.Es wurde beschlossen,den gewesenen Deputirtecidwig Plachv neuerdings als Wahlkandida­­ten aufzustellen und ihn einzuladen, in der Mitte seiner Wähler zu erscheinen. . . undh in Myh­egyháza hat sich unlängst ein Bürgerklub der Deálpartei gebildet, welcher ein Wahlprogramm im Drud veröffentlicht fáh, er Bodnár für die Deputirtenwahl zu Fanvidiren bez­offen hat. Im Orawigaer Wahlbezirk des Krasicer Komitats haben die Rumänen Zeno Mocsonyi als ihren Kandidaten gegen Gustav Grenzenstein aufgestellt. ; .­on Maab war bisher im Schobe­rer Linken von mehreren Kandidaten die Rede, welche man Dr. Kaus entgegenstellen wolle ; unter Anderen wurden auch Siptan und Viraghalmi genannt. Mach per Berathung hat man sich schließlich für Michael Beregi geeinigt. . Die heutige öffentliche Situng wurde mit der Verlesung einer Reihe von Gemeindegefuhr um Unterstügung aus dem Schulfonde und nach Erledigung anderer unwesentlicherer R­etitionen eine Zuschrift verlesen , mittelst welcher diejenigen Herren in Groß­wardein, welche die Annullirung der dortigen Kongreßreputirtenwahl an­­fuchten ,­ jegt auch die behufs Einleitung der Untersuchung verlangte Kaution einsenden und Dr. Hirschler erklärt, daß es nunmehr Sache des P­räsidiums sei, die betreffende Kommission auszusenden. Es wird hierauf zur Tagesordnung übergangen. Auf verselben steht der Bericht der Minorität der Gemeinde­kommission. Herr Sigmund Kraus ergreift als Berichterstatter das Wort. Er bedauert, daß die Minorität nicht nachgeben konnte, aber nachgeben bieße hier so viel wie aufgeben. Den Minoritätsentwurf selbst haben wir bereits vollständig mitgetheilt. Berichterstatter bemerkt, daß dasselbe auf drei Momenten basire. Das erste Momente 8. 1-16 involoirt das Prinzip der religiösen Autonomie der Lokalgemeinden, das zweite Prinzip, 8. 17—26, invol­­dire das Prinzip der Autonomie der Gemeinde in ökonomischer Bezie­­hung, das dritte Moment endlich, §. 27—42, involvire die juristisch­­politische Autonomie des Gemeindekonfessionellen Lebens. eve israe­­litische Institution müsse von dem Geiste der göttlichen Gesebe durch­­woben und erfüllt sein, und zwar von dem Geiste, wie er durch den Schuldan-Arud überliefert worden sei. Der Motiven Bericht des Herrn Kraus wird von der Nechten mit Schweigen, von der Linken mit wiederholten, lauten Elfenrufen entgegengenommen, namentlich die Stelle, in­ welcher MNedner betont, daß hier nicht die Majorität, sondern, die Autorität entscheiden müsse, und daß hier die Stimmen nit ge­­zählt, sondern getragen werden müssen, und in welcher davon die Rede it, daß die Verwaltung des israelitischen Schulfondes nach wie vor der Regierung anheimgestellt bleiben soll. Am Schlusse des Berichtes wird beto1­t,daß die Minorität sich jeder sypar­tcstischext Bestrebungen enthalte,und mac den Wunsch habe, auch Fünfzighin mit der Rechten eine Glaubensgenossenschaft zu bil­­den, ohne in der Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse gehindert zu sein. Wenn von einer „rechten“ und „Linken“ die Nede sei, so möge man doch bewenten, dab ja auch die rechte und linke Hand Glieder eines Körpers sind, von welchen allerdings die rechte stärker sei, namentlich im Schreiben ; dagegen sei die Linke die Trägerin des hei­ligsten religiösen Symboles (der Gedenkriemen). € 3 gelangt nun der Antrag Salomon Bentums­ zur Ver­­handlung, welcher Angesichts der vollzogenen Union mit Siebenbürgen bezwect, daß die Judenschaft Siebenbürgens einen­ verhältnißmäßigen Beitrag zum Schulfonde leiste. Ein Amendement Aronsohns wünscht, daß das Präsidium in dieser Hinsicht erst die nöthigen Aufklärungen von der Regierung einholen möge.­­ Neumann stellt zu der Frage einen Antrag dahin, der Kon­­greß möge sich erst darüber Kenntnis verschaffen, ob der Schulfond bloß für die an der Ginzahlung betheiligten Gemeinden gegründet wurde oder nicht. Cin Amendement Bo­sn­e­re bezweckt, daß alle sie­­benbürgischen israelitischen Gemeinden an nemwilfen Benefizien des Fon,­des partizipiren, dagegen nicht berechtigt seien, Subvention aus dem Lande zu beziehen. Nachdem Herr Bentum seinen Antrag in beifällig aufgenom­­mener Weise motivirt, sprechen die Herren Ahleronsohn, Neu­­mann und Boöner den Wunsch aus, daß das Präsidium sich vorher bei der Regierung über ihre Intentionen betreffs des­ israeliti­­schen Schulfondes erkundigen möge, und daß lettere im Wege der Ab­­stimmung beschloffen, und gleichzeitig die Berathung der Frage bis zur Herablangung der gewünschten Auskunft vertagt. Es wird nun zu dem Horovich’schen Antrage übergegangen, welcher zu verhindern bezwect, daß gewisse Gemeinden schon jett, mäh­­en der Kongreß seine organisirende Thärigkeit entfaltet, sich zer­­plittern. Bei Schluß unseres Berichtes empfiehlt Herr Horovik seinen Antrag, wogegen Herr Hofmeister sein Amendement empfiehlt, verar­­tige Angelegenheiten dem vom Songresse zu schaffenden Schiedsgerichte zuzumeilen. » — Fortsetzung im Morgenblatte.) NN N Er lehnt jede Verant­wortlichkeit für sofetlige Einführung­ der Geldmornengerichte in ea ab und gibt dennoch seine Zustim­­mung zur Einführung. Der Motivenbericht meint, die Vrefse genieße ge­­wiß ein ausreichendes Maß von Freiheit in Oesterreich, sie bedürfe daz­ber nicht der vascheren Einführung besonderer Garantien. Er geht also entschieden von dem Standpunkte aus, daß es ei hier um ein Priviz legium, eine Begünstigung der Breise handle. Er hat Skrupel darüber, ob es in der Ordnung műre, die Leichwom­engerichte, bevor die neue Strafprügelordnung eingeführt wird, gleichsam stücweise für Breß­­relikte einzuführen und nichts­desto weniger stimmt er dafür. So schei­nen also Prämissen und SKonklusion, Vorverras und Nachjab in flagrantem Widerspruche Stehen. 34 und meine Gesinnungsgenossen wollen, indem "wir für die Negierungsvorlage stimmen, nicht den Schein auf uns laden, mit den Forderungen der­ juristischen Logit im Wider­­spruche zu stehen. Wir­ gehen von der Ueberzeugung aus,daß es sich durch­aus nichtqu ein Privilegium der Presse handelt,handelte es sich dann 1111, dann würden wir trotz unserer gewiß ganz entschieden liberalen An­­schauung dennoch n­icht dafür stin 1111en;denn es scheint uns einer der wesentlichsten Grundsätze einer aufgeklärten Anschauung zu sein,glei­­ches soiecht für Alle gelten zu lassenl.Wir glauben in Uebereinstimmmung Inst der Regierung,daß nicht politische,sondern überwiegend juristische Gründe in erster Linie für die Einführung der Geschwornengerichte in Oesterreich sprechen. « Die Einfüh­run­g der Geschwor­engerichte ist ein Postulat der Rechtswissenschaft Es ist ein Ausspruch eines Mannes,der nicht nur in Deutschland,sondern auch in Oesterreich einer der größten jetzt lebenden Legisten ist,der zu allen Zeiten rückhaltslos und mit Energie für die Einführun­g der Geschwornengerichte in Oesterreich eingestanden hat,auch zu einer Zeit,wo es politischen Muth erforderte,sich zu de1­ Schwurgerichten zu bekennen­,eines Mannes,den ich mit Stolz mei­­nen besten Freund nenne,des gegenwärtigen Sektionschefs Glaser: ,,nicht weil die Jury politisch wünschenswerth ist,erklären wir Juristen­ sie für eine gute Rechtsanstalt,sondern weil sie eine gute Rechtsanstalt ist,erscheint ihre Einführung im konstitutionellen Staate als politischer Fortschritt.« Damit für die übrigen Fälle,deren der Artikel 11 des Grund­­gesetzes über die richterliche Gewalt ertwähnt,bei den politischen Delikten und den ge­n einen schweren Verbrechen,die Geschwornengerichte einge­­führt werden können­,dazu bedarf es noch erst einer Revision des m­a­­teriellen­ Strafgesetzes:mit der gegenwärtigen Preßgesetzgebung kann man dagegen auch bei Geschwornengerichten ausreichen;allein es kom­tt noch ein tieferer GrItn­d dazu,weshalb man für Prißdelikte die Ge­­schwornengerichte einführen soll, bevor sie in­ den anderen Fällen des Artikels eingeführt werden können: es ist die Natur des Breßveliktes. Warum verlangt die Wissenschaft, verlangt das tägliche Leben Geschwo­­rene im Allgemeinen 6108 bei den schweren Verbrechen, während sie für jeden Brec: und politische Vergehen als nothwendig erkannt werden ? Weil die Frage, ob ein Preßvelist begangen worden oder nicht, die Ve­­antwortung nach einer ganz anderen Michtung hin verlangt, als bei den gemeinen Verbrechen. Bei den legteren fragt er sich: Sit gestoh­­len, ist geraubt worden und von wen? Die That trägt schon ven Stempel des Strafbaren an sich ; bei den Preßdelikten ist nicht der ge­­ringste Zweifel über die That und die Thäterschaft vorhanden ; höcjit schwierig ist dagegen die Subsumtion unter das Gefeg und sein Gefäß, sei es noch so genau, kann diese Subjumtion erleichtern. Wer soll be­antworten, ob eine That so beschaffen ist, has man sagen kann: sie wiegelt auf gegen die Negierung, sie verlegt Ueberzeugungen im Bolt: leben ,­­ sie beleidigt eine religiöse Genossenschaft oder Die individuelle Ehre eines Einzelnen ? Die Geschwornen sind eine Art Repräsentation des Mob­s. Die That ist vor den Volke verübt worden, mer soll sa­­gen was empört unser Gefühl, verlegt unsere Ueberzeugung ?_ Diejeni­­gen, die man zu treffen gesucht hat. Woher soll das Echo­­ ertönen, als wohin der Schall ertönte. Wenn es sich um die Frage­ handelt, ob der Spiegel getrübt worden ist, so wird man do den Spiegel vor Allem hernehmen. « » So muß auch eine Versammlung,welche die ganze soziale Ge­­sellschaft repräsentirt,beurtheilen,ob einie Verletzung des Rechtsgefühls stattgefunden hat oder nicht.Das können die Richter nicht,mag man sie noch so unabhängig erklären.Sie bilden einen Stand für sich,der nothwendig abgesonso­rt sein muß von den täglichen Strömungen des Lebens.So hat den­ ein Mann,wie Getitz,an dessen­ konservativer Richtung gewiß nicht zu zweifeln ist,dem übrigens axxch Die neuere Ge­schichte gerechter zu­ werden sucht-nachdem in scüherer Zeit sein Charakter von der Ungunst der Parteien verzerrt worden ist,ein Mann von so großer politischer Einsicht,in seinen berühmten Aufsätzen für die Zensur den Ausspruch geb­an..Sollte aber jemals die Zensur in Deutschland aufgehoben und Preßfreiheit eingeführt werden-so ist das einzige Korrektiv für die Preisfreiheit das Geschwornengericht.«Nicht eine Begünstigung der Preßfreiheit wird daher in Anspru­ch genommen, sondern eine Entlastung des Richterstandes von einem Privilegium odiosum. In Frankreich sind trotz der Findelbarkeit der«Re­gimes doch alle juristischen Schriftsteller darüber einig,daß die·Gerich­tsbarkeit in Preßsachen den Richternch überlassen,das·beste Mittel»ist,um den Richterstand selbst in unangenehme Komplikatypen zu bringen. an weiter Listie muß es für die Nesterxung wünschenswerth sein,wenn durch ein Organ,gegen das kein««weifel erhoben werden kann-über Schuld und Unschuld bei Preßdelikten gesprochen wird. Wenn heute eine Verurtheilung ergeht-es mag traurig sein, daß es so ist,aber es ist so—so ist das für die Regierung nie ein Sieg, unter Umständen ein Vyrrhussieg. Menn aber aus dem Bolt hervorgegangene Männer in öffent­licher Sigung aussprechen:: der Staat ist verleßt und wir finden uns im Namen des Staates verlebt — dann ist der Gindrud ein ganz anderer. Mir erscheinen die Geschworenen wie der Chor in der griechischen Tragödie, der zwischen den Parteien ausspricht, auf ellen Seite: die Schuld und auf weilen das echt­et. Indem wie mit vollem Herzen und freier Welterzeugung uns­ für die Regierungsvorlage erklären, möchten wir dafür Zeugniß geben, daß wir es nicht geiwiltermaßen mit dumpfer Resignation, quasi unter dem Gindruch einer moralischen Zwangslage thun, daß­ wir nicht etwa die Verantwortlichkeit vor uns ablehnen wollen, sondern so weit dieses Haus überhaupt verpflichtet ist, eine Veran­twortlichkeit zu tragen, bereit sind, diese Verantwortlichkeit mit dem Abgeordnetenhause und der Regierung vollständig zu theilen. “­­ Denn wir tragen eben so in uns die volle Meberzeugung, daß heutzutage ‚eine politische Korporation, welche nicht kräftig entschlossen ist, ihre Verantwortlichkeit zu tragen, damit auf einen entscheidenden Einfluß in politischen Dingen selbst verzichtet. (Beifall) Regierungsrath Dr. Neumann will, nachdem sein Vorredner die juristische Seite der Frage beleuchtet, auch­ vom politischen Stand­­punkte Einiges sprechen. Er acceptirt die Negierungsvorlage als die, theilweise Erfüllung des Art.­ 11 des Staatsgrundgesetzes und als Vorbereitung zur allgemeinen Einführung der Gelc­tornengerichte. Er erleb­ce darin nicht blos einen Schuß, der Presse, sondern auch des Staates und der wichtigsten gesellschaftlichen Interessen ; der echten Freiheiten könne man nie zu viel haben, wer Ausschreitungen ver Sehe y wird man immer zu viel haben. Das Institut der Geschtvornen sei eben so gut gegen Ausschreitungen der Presse, wie für deren Freis­heit. Die Ehre ver Gesellschaft, die Zucht und Sitte der Familie werde — bei aller Ehrerbietung vor dem Nichterstande sei es gesagt — von den Männern des Voltes eben so gut gewahrt werden, wie von den Männern des Nichterstandes. Der Nichter müsse im Unt­resse des Staates und der Rechts­pflege jene erhabene und objektive Stellung einnehmen, welche dur politische Strömungen anbefret bleibt. Cr acceptive den Gefebentwurf, weil wir gewiß nicht minder reif , für Geschwornengerichte sind, als unsere tranzleithanischen staatsrechtlichen Zwillingsbrüder, er acceptire ihn, weil das Institut der Geschwornengerichte in allen gefitteten Staa­­ten und vornehmlich in Deutschland bestehe und weil, wenn wir auch staatsrechtlich von Deutschland ausgeschieden sind, wir uns troh Nikols­­burg und Prag von der Strömung des deutschen Geistes und der deutschen Rechtspflege nie ausschlicken können und follen. (Bravo, Bravo. B­erichterstokter Freih. v. Szymonomci betont, es stehe ge­­genwärtig nur die prinzipielle Frage nach den Geihmwornengerichten auf der Tagesordnung, diese Frage sei bereits durch das Staatsgrund­­geseß­enpgiltig beantwortet ; es handle sich nur um die Opportunität der Einführung im gegenwärtigen Augenblicke und da konnten denn die Motive nicht umhin, zu bemerken, daß es noch einzelne Ironlän­­der gibt, in welchen die politische Strömung der Wirksamen­ der Ge­­sd­mornengerichte gewiß sein sehr günstiges del bieten wird. Justizminister Dr. Herbst: Auch ich betrachte, wie ber Here Berichterstatter, die Frage Über die Einführung der Geidmornengerichte als eine nicht mehr auf der Tagesord­nung stehende. Sie ist bereits durch Artikel 11 des Staatsgrundgefeges über die richterliche Gewalt, welcher erfreulicher Weise mit einer sehr großen Majorität in beiden Häusern des Reichsrathes angenommen worden ist, entschieden worden. Der Regierung, welche die Verfassung durchzuführen hat, mußte daran gelegen sein, sobald als möglich den Artikel mit seinem ganzen Umfange der Verwirklichung zuzuführen, und gewiß wäre es ihr am erwünschtesten gewesen,­­wenn vieles sofort hätte geschehen können. Bei meinem Eintritte in das Ministerium lag bereits der Ent­­wurf einer Strafprozeßordnung dem Abgeordnetenhause vor. Allein ich war mir wohl bewußt, wie weit entfernt wir noch von dem Zeit­­punkte sind, wo wir uns einer vollständig neuen Strafprozeßordnung werden erfreuen können. 3 ist seit seit ver Einbringung ein Jahr verflossen, und wod­it nicht einmal die Plenarberathung in einem Hause erfolgt. Ich nahm daher das Datum auf mich, für Prefrelikte einseitig vorzugehen. Den Artikel 11 der Verwirklichung zugeführt zu haben, soweit es möglich war, ist sein Verdienst der Regierung, sondern nur ihre Pfligt, und Pflichterfüllung it­ehen sein Verdienst. Die Regierung theilt nir die Ansicht, daß das Justehentreten des neuen Strafgesethes der vollen Verwirklichung des Artikel 11 des Seraelitischer Kongres­­ s= Die gestern Nachmittags von 3 bis 7 Uhr abgehaltene Sagung der Mitglieder des Fortschrittsklub war vielleicht die am zahlreichsten besuchte seit dem Bestande des genannten Klubs. Das Interesse gipfelt in der Frage, ob das Landespräsid­ium nach dem Vorschlage de3 Majoritätsvotums aufrecht­erhalten werde, oder im Sinne des Claborats des Oberrabbiners Hirsh, dem sich 20—30 Mitglieder des Klubs angeschlossen zu haben scheinen, fallen gelassen werde. Die Be­­wathung wurde vom Vizepräsidenten Fis­cher geleitet. Die meisten Neoner Sprachen sich für das Majoritätsdatum aus, und wurden die Gegenargumente von Seite des Herrn Oberrabbiners Hirich auf das Ent­ ‚fchiedenste widerlegt. Zu einem Beichluffe kam es nicht, indem Herr Oberrabbiner Hirich das Versprechen gab, in der heute Nachmittags wieder abzuhaltenden Sigung ein seinen Prinzipien entsprechendes or­­ganisches Operat vorzulegen, worin es für gemacht sein wird, daß die Organisation der Gemeinde all ohne ein Zentralorgan, was das „Landespräsidium” am Ende doch it, oder sich zu einem solchen ent­ puppen kann, auf das Beste zu Stande zu bringen sei. . ÆWicit,31-Jänner.Ueber,die Haltung,welche Grie­­chenland Angesichts der Konferenzbeschlüsse zu beobachten beabsich­­tigt,hat man heute weder hier noch in Paris auch nicht den minde­­sten positiven Anhaltspunkt.Thatsächlich ist nur,daß sich im gegen­­wärtigen Augenblicke in Athen eine Ministerkrise vollzieht,die nach ihrem wahrschein­lichen Verlaufe kaum zu einer friedlichen Lösung des Konfliktes führen dürfte.Wird die Demission des Ministerium­s Delgari­­nis-Bulgaris vom Könige angenomm­en­,so ist die Stellung der Krone geradezu gefährdet,da der König nur mit einem im vollen Si­nne des Wortes parlamentarischen Kabinett regieren kann.Woher dies aber bil­­den,wo die Stimmungsb­evölkerung­ u­nd des Parlamentes selbst eine auf’s höchste erregte ist und der Schrei nach Krieg das Land von­ einem Ende bis zum andern durchtöntI. Es ist absolut unmöglich,daß aus diesem in Griechen­land herr­­schenden wilden Chaosiquite des faktischen Rücktrittes des Kabinets Delyannis ein Ministerium hervorgehe, welches es unternehmen wird, im Widerspruche mit der aufs Höchste erregten Stimmung im Lande eine Bolität der Nachgiebigkeit, so Hug sie an immer wäre, einzu­­schlagen. Die meisten Chancen hat unter diesen Verhältnissen ein Mi­­nisterium Comoumduros für sich. Das Programm dieses Par­­teiführers bildet ein großes, völlig unabhängiges Griechenland als Schulstaat der Christen im Orient. Domounduros weist m­it Entschied­­enheit die Bevormundung Griechenlands durch Rußland zurück und will dessen Einfluß im Oriente durch die Entwicklung eines mächtigen griechischen Staates brechen. Ein solches Kabinet wäre zwar nicht der Friede, aber es bedeutete wenigstens seinen Krieg mit der Perspektive auf eine europäische Verwicklung. In dem Kalkül aller bisher an der Spike Griechenlands gestandenen Staatsmänner spielte die Hilfe Nupz­­­lands eine große Rolle; die Situation würde sich aber in dem Mio­­mente ändern, in welchem, somit der Konflikt zum Ausbruche, ein Kabinet in Griechenland dominirte, welches mit seiner Perhorreszirung Auslands die beste Garantie für eine Lokalisirung des Krieges wäre. O Wien, 31. Jänner. G Sicherem­ Vernehmen nach wird Art. XIV. des Konkordats , resp. vie angebli neben v demselben bestehende geheime Vereinbarung ‚ven Gegenstand eine I­nterpellation im Reichs­­rathe bilden. A Wien, 30. Jänner. Man hält hier und — wie ich hinzu­­fügen darf — gleicher­­­eise in Paris auch heute noch an der Welter­­zeugung fest, daß der tarkisch:griechische Konflikt einen friedlichen Aus: EN Tam MEZ Ve 207­0 gang nehmen und daß Griechenland allerdings nicht ohne Weiteres ein zexkifeichtes pater peccavi sprechen, aber doch eine Antwort ertheilen wird, welche jede unmisllommene Striegsgefahr beseitigt. Daß frei­­lich die Konferenz, auch den entgegengelegten das bereits in Er­­wägung gezogen hat, ist nicht weniger richtig; sie würde, das ist jetz­tein Geheimmiß mehr, einen eventuellen bewaffneten Auftrag des Kon­­fliktes von beiden streitenden Z Theilen selbst und­­­ allein überlassen, und nur bereit sein, im­ geeigneten Moment zur Wiederaufnahme des unterbrochenen Friedenswertes zw­ischen dieselben zu treten. Das griechische Memorandum, dessen Analyse gegenwärtig auch nie Blätter geht, hat gar keine Bedeutung mehr, denn es ist nicht etwa ein neues, sondern einfach dasjenige Claborat, welches der griechische Bevollmäch­tigte, wenn er unter den von ihm gestellten Bedingungen zugelassen worden wäre, in der Konferenz selbst vorzulegen den Auftrag hatte. A Wien, 31. Jänner. Wenn die Antwort Griechenlands aus­­weichend oder in der Hauptsache ungenügend ausfallen sollte — in die­sem, aber als nur in diesem Fall wird die Konferenz ihre Verhand­­lungen nochmals wieder aufnehmen und in Erwägung ziehen, ob auf Grund einer solchen Antwort eine weitere Aktion der Mächte noch zu­­lässig oder möglich sei, oder ob dieselben zunächst auf jedes Dazwischen­­treten verzichten und es der Pforte überlassen sollen, mit den ihr geeig­­net erscheinenden Mitteln ihr echt zur Geltung zu bringen. Einst: meilen it jedochy nochh Alles in der Schwebe, und der blutgierigen Stim­­mung gegenüber, welche hier speziell der Schwiegersohn des Baron Sina zur Schau tragen zu müssen glaubt, bewahrt man seine volle Kaltblü­­tigkeit. Man wird uns ins Wasser werfen, wenn wir nachgeben, moti­­virte vor Kurzem der Fürst Dpsilanti seine und seiner Regierung Ent­­schlossenheit. Was hängen soll, er läuft nicht, entgegnete ihm eine duch ihre rücsichtälose Derbheit bekannte diplomatische Persönlichkeit. Aus dem Reichsraths:Herrenhanfe. Wien, 30. Sinner. Die heutige Sibung wurde unter Vorsis des Präsidenten, Fürsten Colloredo, um 117, Uhr eröffnet. Auf der Ministerbank : Taaffe, Hafner, Herbst, Gistra. Mach Verlesung des Protokolls wird sofort zur Tagesordnung, dem Bericht der judiziellen Kommission über die Gelegentwürfe, betreffend die Einführung der Sch­wurgerichte für Brebbdelitte und die Vorschrift über die Bildung von Geschwornen-Listen für Preßfaden geschritten. Berichterstatter Freiherr von Szimonopicz verliert den Bericht. In der Ge­­neraldebatte meldet sich zum Worte : Hofrath Dr. Unger: Ich bin von einigen meiner Herren Freunde und Gesinnungsgenossen aufgefordert worden, in der General­­debatte das Wort zu ergreifen, um den Standpunkt zu charak­trisiren, von dem wir unsere Zustimmung zu dieser Negierungsvorlage erklären. Ob sehen wir gestern aus dem Vlrive des Herrn Berichterstatterd ver­­nommen haben, daß eigentlich ein Motivenbericht Fein Gegenstand einer besonderen Grörterung ist, so liegt uns da daran, ansprüchlich zu fonstativen, daß, indem wir dieser Negierungsporlage aus vollem Her­­gen beistimmen, wir uns diesem Motivenbericht nicht anschließen­önnen. Der Motivenbericht stellt Präamissen auf, aus denen andere Konsequenzen zu ziehen wären, als die er wirklich zieht; er erklärt es eigentlich dir weventlich, für P­reppeliste allein Geschwornengerichte ein­­zuführen ; doch kommt er zur­ Konklusion : sie seien einzuführen, Staatsgrundgelegel vorangehen müsse. Sie glaubt, da sobald Strafprozeßordnung die verfassungsmäßigen purch­ritten­ haben wird, die Sch­wurgerichte in allen im Artikel 11 normirten farum werden ins Leben treten können. Ein Hinderniß dafür im gegenwär­­tigen Strafgejege, welches Hinderniß nicht auch bei Breppelitten bes­­tände, kann­it nicht anerkennen, denn Predelikte gibt es ja­ im Strafs gefechbuche nicht, sondern dieselben sind entweder gemeine oder politische Delikte; in der Regel sind sie politischer Natur. Sobald daher die Strafprogehordnung der legislativen Vollen­­dung Wird Umfenge zugeführt sein, durchgeführt werden. Grnstweilen ist es möglich mit den Hiwurgerichten in PBrepladhen vorzugehen, weil da Fein prozessuales Hinderniß der sofortigen Einführung im Wege steht, eine Voruntersuchung nothwendig ist , nachdem im feinem ganzen da Feine weitläu:­es aber Pflicht der Ner­­ierung ist, die verfassungsmäßigen Bestimmungen ins Leben zu rufen, soweit e nur immer möglich ist, so war er Pflicht der Regierung, die gegenwärtige Vorlage einzubringen. Der wahre Gewinn, den gierung auf jeden Fall daraus ziehen wird, wird der sein, die­se daß man an der Aufrichtigkeit ihrer Ueberzeugung, ihrer Absicht, die Verfassung dem vollen Umfange nach ins Leben treten zu lassen, nicht zweifeln wird, denn wenn irgendwo die Regierung der Einführung der Geschwor­­­renengerichte Widerstand geleistet hat, so war es stets bei den Preß­­delitten und eine Negierung, welche die Einführung der Geschmornen­­gerichte gerade bei Brekladen befürwortet, gerade dort, wo anderwärts sehr häufig deren Einführung perhorreszirt wird, der kann man die auf­­richtige Heberzeugung von tem Merthe des Schwurgerichtsinstitutes und ihre kräftige Absicht, dasselbe alsbald im ganzen Umfange einzuführen, nicht absprechen. Die Regierung wird also unter allen Verhältnissen aus der Annahm­e vieser Vorlage den Vortheil ziehen, daß die Ueber­­zeugung von ihrer Verfassungstreue im Wolfe gekräftigt werden wir. _E3 wird Br Spezialbehandlung übergegangen und es werden beide Gefekentwüfe ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung anges­nommen. "wird der Stadien Artikel 11 vie­­ Generalversammlung der Theisbahn: Gesellschaft. Wien, 30. Jänner. , Die außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Zheiß-Eisenbahn fand heute um 10 Uhr statt. Von den aus­gemeldeten 1200 Stimmen (im Ganzen waren 2300 Stüd Aktien depo­­nirt) gehören 800 Stimmen der Kreditanstalt für Handel und Gewerbe, 300 Stimmen der österreichischen Bodenkreditanstalt und die übrigen 100 Stimmen selbstständigen Aktionären. Da Präsident Graf Georg Andrasfy in Folge eines Unmahlseins uit erscheinen konnte, eröffnete die Sibung Vizepräsident Graf Johbann Barköczy mit der­­ Vorlesung des Berichtes, welden der Verwaltungsrath über die Zuneirung der Schuld erstattete, die aus den durch die Negierung erhaltenen Staatsgarantie-Vorschüften herrührt und im Folge einer Hebereinkuift mit dem F. ungarischen Finanzminister auch Titel der Gesellschaft, das heißt 26.545 Stud An­ten getilgt wurde, zugleich stellte der Verwaltungsrath den Antrag, die bisher auf K.­M. lautenden theilweise voll, größtentheils aber mit 70 pot. eingezahlten Aktien, beziehungsweise Interimsscheine in vollein­­gezahlte auf 200 Sl. österr. W. lautende und mit Koupons und Talons zu versehende Aktien umzumandeln. . . Per Warrens (ver bekannte Antragsteller in vielen Aktien­­gesellschaften) äußert seine Unzufriedenheit mit der Webereinkunft, welche der ungarischen Regierung , nach dem jebigen Börsenunwerb­ der Theiß­­bahnaktien, über ihre Forderung hinaus ein plus von anderthalb Mil­lionen Gulden zuwendet; er wäre für eine haare Bezahlung der Vor­­schüfte gewesen, nachdem jedoch diese Uebereinkunft durch den Verwal­­tungsrath mit Zustimmung des Hauptaktionärs,­ der österreichischen Kreditanstalt, getroffen wurde, so wolle er seine weiteren Einwendungen machen, knüpfe jedoch seine Bestimmung an die Bedingung, daß der Verwaltungsrath sich „verpflichte in der ordentlichen Generalversamm­­lung den Antrag zu stellen, daß der Meberschuß der Einkünfte von 1867 und 1868 den alten Aktionären­­ baar ausgezahlt were. Verwaltungsrath Herr Jaques erwiderte hierauf, daß man das wahre Verhältniß der Sage verfenne, wenn man glaubt, daß ohne obiger Uebereinkunft die Aktien der Theißbahn den­jebigen­ MWerth er­ tungen hätten ; übrigens habe nach derselben die ungarische Regierung seine Ansprüche auf die Ueberschüfle von 1867 und 1868, was also selbstverständlich ist, braucht nicht besonders beschlossen zu werden ; hat­gegen­über, daß der Verwaltungsrath ziffermäßig die Vertheilung die­ser Meberschüffe in diesser außerordentlichen Generalversammlung aus­­spreche, müsse er von Seite derselben Einsprache erheben. Nachdem Warren troß dieser Erklärung seinen Antrag wie­­derholte, machte Herr v. Hredenyi, Vernwaltungsrath, denselben darauf aufmerksam, dab die Entscheidung der Frage, ob der Ueberschuß von 1867 ganz oder theilsweise zwischen den Aktionären vertheilt werden soll von den Ergebnissen des Berichtes abhängt, welcher über den materiellen Stand der Eisenbahn und über die Gebührung von 1868 in der ordentl.­­Generalversammlung duch den Verwaltungsrath erstattet werden wird. Von den Beschlüssen dieser Versammlung wird es abhängen, ob und wie viel sie für die Mehrung des Betriebsmateriales bestimmt, ob sie nur die statutenmäßigen 4 pCt. dem Neservefond zuwenden will­ oder auf die Verfügung des §. 4 des 51. Artikels 1868 — nach welchem ein Tilgungsfond für eventuelle Garantievorschüfte gebildet werden­ast —schon jetzt in Betrachtung zu ziehen gedenke,ob ein Hausnnest zu­r Plack­u11q dem-Direktion gekauft werden soll u.s.w.Zur Fas­­­sung dieser Beschlüsse sei nu­r die ordentliche Generalversammlung be­­fugt,welche frei über die Einkünfte beider Jahre verfügen wird,aber durch einen voreiligen­ Beschluß der jetzigen Versammlung nicht gebun­­den werden kann. Diese Berufung auf eine die Vertheilung der Meberschüffe bez fchlänfende Verfügung des ungarischen Gesees fehlen mehreren Actio­­nären, die einen Beschluß für die Börse zur Hebung des­ Actienkurses erzwingen wollten, nicht sehr angenehm zu sein. Herr Warrens wollte in der Erklärung Zjepenyi’s einen Widerspruch mit dem An­­trage des Herrn Jaques finden und protestirte gegen jedwebe Vermen­­­­dung des Ueberschuffes auf Gegenstände, welche nicht auschließlich in das Eigenthum der alten Actien übergehen, deren Interessen auch durch den Ankauf eines Hauses in Belt verlegt würden, da ihie durch die un­­­garische Regierung für ihre neuen­­ A­ctien Vortheile erhielt, die ihr nicht gebühren.­­ Obgleich nun a­dényi ansprüchlich erklärte, war in der ordentlichen Generalversammlung nur die alten Actionäre in Betreff der Weberschüffe von 1867 und 1868 die nöthigen Beischlüsse fassen werden, der Hauskauf durchaus schon vor Jahresrechnung von 1869 an­­heimfalle, indessen der ungarische Staat nach seinen neuen 26.545 Stüd vom 1. Jänner 1869 an dieselben Vortheile mit den alten Actien genießen müsse, gaben die Herren Hetionäre Ludwig v. Haber und der Gemeralsekretär der Siebenbürger Bahn, Herr Freund, ihren Besorgnissen dadurch Austruch, bat sie im Sinne des Warrens’schen Antrages auf eine verpflichtende Zusage des Verwaltungsrathes prangen, daß der­ Meberschuß beider Jahre baar zwischen den Actionären ver­­theilt werde. . Nachdem von Seite des Verwaltungsrathes noch Heereye­r­­hofer und Graf Barkóczygesprochen hatten­,vereinigte man sich in dem veruittelnden Antrage des Herrn­ Jaquerak der Ver­­waltun­gsrathi 11 der ordentlichen Generalversammlung bezüglic) " der Uebershüfje von 1867 und 1868 und deren Bertheilung, einen 10 ge­­arteten Antrag stellen werde, welcher das Gigenthbumsrecht der alten Theikbahn:Actien auf diese Ueberschüsse voll­ommen wahrt. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen, sowie die An­­träge des Verwaltungsrathes in Betreff der Uebereinkunft mit dem ungarischen Finanzminister und der Umwandlung der Action. — Nach Schluß der Sikung strömten die meisten Mitglieder derselben auf die Börse, um obigen Beschluß zur Hebung des Actiencurses auszubeuten, wer auch sogleich auf 201 stieg.. Dies war der Hauptzweck des Warrens: fchen Antrages­­­sen könne, au­chim Engelneuigkeiten. Am­tliches. Wie man die Erfahrung gemacht, werden­ manchmal die der Bertanstalt zur Laft fallenden Schavenetjähe für­ aufgegebene und nicht an ihre Aoresse­n gelangte oder während der postamtlichen Manipulation beschädigte Wert­sendungen von den betreffenden Rostorganen aus einer oder der anderen Ursache mit Läffigkeit erledigt. Um diesfällige Klagen“ zu beseitigen und damit das Ministerium viebezügliche Verhandlungen mit Aufmerksamkeit verfolgen Steflamationen einreihen kann. Veit, 26. Jänner 1869, und eventuell Befriedigung der zu Schaden gekommenen von den betreffenden Postorganen geltend gemachte von Fall­enleistungen sprüde und onen­d Kenntniß des Handelsministeriums gebracht werden. Demnach wird das Nublitum aufmerksam gemacht, daß Földväry erhielt, den Parteien Verfügungen tref­­Titel hinsichtlic daß hinsichtlic­her Er: zu Fall gleichzeitig auch es biesfällige Reklamationen eines Anz und Handel Minifterium fie Bon .­ ungar. Aderbau, Imdustrie, und Handel, königlichen Rathes und der griechisch-katholische Bischof Do­bra in Lugos den Titel eines geheimen Rathes. Beide tatfrei, seinerzeit, geworbene Oberbürgermeisters­telle, nach dem Beschlusse der Mar­jorität des Repräsentantenkörpers, im Wege der Substitution, nach der Mangstufe der Magistratsbeamten von Vize-Bürgermeisterd, Alois und zwar in der Rerson des frübe: befest wurde, die Mi fant Karl stellt­­sich als als nothwendig heraus. £. ungar. Ministerium Bestätigte Wahlen) einer schnellen _ für Aderbau, Industrie in Folge Nachtrittes ES wird erinnerlic sein, des Herrn v. Szentkirályi die vaz Gamper Y, zur daß direkt. . ETE szk ER

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