Pester Lloyd - Abendblatt, August 1869 (Jahrgang 16, nr. 174-198)

1869-08-04 / nr. 176

Mittwoch, 4. August. original depeschend Paris,4.August.Isabella ist geneigt zu Gut­ften ihres Söhnes abzudanken. Madrid,3.August.Die Nachrichten über die Ver­­folgung der Karlistenbanden sind sehr befriedigend­ Cairo,3.August.Die Minsterveränderungen werden dementirt,nur der Arbeitsminister soll durch eine andere Per­­sönlichkeit ersetzt werden. : Frankfurt, 3. August. Abendsozietät.­ Krediitattien 300.75, Staatsbabnattien 405"/., 1860er Lofe —.—, 1864er —.—, Steuerfreie —, _ Elisabethbagn —.—, ungar. Kredit —, Ame­rikaner —, Banfattien ne­b­en 118.50, ngarian ——, Rente ——, Franzedoseph3.Bahn —­.—, age­ Ati ——. Schluß felt. Berlin, 3. Augustl. (Gefreimarkt) Weizen per di In 67, per September-Oktober 68. Hafer per August 30, per September: Oktober 28 °/,. Roggen por August 53 °/s, per September-Oktober 53 °/,, per April Mai 49 °. Gerste 40—52. Der per August 112 °, per September-Oktober 11?° 7,,, per April:Mai 12/,. Spiritus per August 16%34. September-Oktober 16", per April-Mai 167/. Lollu,37 August·Schön.(Getreidemarkt.)Weizen­matter,Roggenniedriger.Weizenloco 6.20—7.65,perAugust6-13- vec September6151--.Roggen per August5.25,per September5121-,, per Oktober5·13.Oelfest per August13«-.»,per September131-k,, vekatscher13·h».SpirimelokoW«J«. · Stettin,3.August.(Getreidemarkt.)·Weizenloko 84—76,Termin731--,Roggenloko50—56,T»ekm1053«l­.Oel lokon­hwTermin11«!«,Spiritusloko17,Termin16«xx,,Amster­­­damer Wechselkurs­. · BreslaiyzAugust.(Getreidemarkt.)Wetzen85, Wog­­en66,­öafer42,OelperAugust­ September111Ak,perHerbstIllu, visituz locus limperAugustIblim per September-Oktober—,per Herbst 151­,. . hamburg,3.2 August.(Getreidemarkt.)Weizen per August 120,per Augusts September 120,per Herbst 121,Rog­­gen per August_94, per August-September 91, per Herbst 88. Del Toto 25Y,, per Oktober 25, per Mai 25%,, stile. Epiritus per August —, per September-Oktober —. Termine Haufe. Manchester, 30. Sul­. (Original:Telegramm) (Garn­markt) seite höhere Forderungen stören alle Geschäfte: 20er Glatt 313 °/,,40er Mayal 16”/,, 40er Wilfinson 18, 60er Hähne 19'/,, 36er Marp:Cope 17'/,, 20er Water 15 °/,, 30er Water 17'/,, 20er Mule 14'/,, 40er Mule 17%/,, 40er Double 18%. · Liverpool,3.Augst.(Getreidemark­t.)Wetzen steigendZPence,Rob­er2 Hence ,gutgefragt,Maiß-BatsseZPence Amsterdam-3.August.(Getreidemarkt.)Wetzen —,Rogsen per Oktober 2071l,,per MärzZOL Aus der Delegation Des ungarischen Reichstages. —v— Wien, 3. August. Die Heereskommission der ungari­­schen Delegation fuhr heute mit Feststellung der Zifferanlage bei Titel 7 fort, bis wohin man gestern gelangte. Von den Perpflegsma­­gazin­e und Personals:Ausgaben wurde ein Abstrich von 25 °­, von den Ausgaben für Bettenmagazine von 50%, von den Ausgaben für Montard:Depots von 5 °/, gemacht und ausgesprochen, daß beide le­­teren Rubriken zu vereinigen sind; beim Artillerier Zeugswesen wurden 25 °/,, bei den Fuhrwesens:Material:Depot3 20 °, in Abzug gebracht; Der Zifferanfag für Brom­ier­euge:Materiale blieb unbeanstandet. Die Ausgaben für die Militär-Bauverwaltung wurden um 6 ° bexrabges mindert; das für das militär-geographische Institut eingestelte Er­­­­forderniß blieb unverändert ; die für das Militär-Sanitätswesen bean­­spruchte Summe wurde um 3 ° reduzirt; das Erforderniß für das­­ Verfolgungswesen wurde vorläufig unverändert belassen, indem die bisher flüssig gemachten Pensionen nu­ pröglich eingestellt werden kön­­nen; bezüglich der Strafanstalten wurde ausgesprochen, daß die Ver­­pflegung pachtierte zu geschehen habe; unter dem Titel „Verschiedene Auslagen” wurde die von den Militär-Gesandtschafts-Attach 63 han­delnde Bost 115 mit 35.741 fl., ferner für die telegraphischen Gebüh­­ren der Deilitärverwaltung bewilligt, die übrigen Voten, darunter die für die „Militärzeitfrist” und die für militärische Informationen verlangten Summen wurden verweigert. Die ziffermäßigen Ergebnisse der bisher festgestellten 18 Titel ein Subkomite, bestehend aus den Delegirten B. Rainer, 8. Széll und Ordődy ermittirt behufs­prüfung der Ergebnisse der bisherigen Reduktionen mit Rücksicht auf das Pensionspräliminare. Die Kommission beauftragte die Rechnungsrevisoren und das Subkomits, welches zur Prüfung der Monturs­ und Berpflegskontraste entsendet wurde, ihren Bericht balbigít einzureichen. Schließlich wurde Der Kriegsminister war weder in der gestrigen noch in der heu­­tigen Kommissionzeigung anmwefend ; auf morgen wird er erwartet. Aus der Delegation des Reichsrathes. R. C. Wien, 3. August. Die heutige Lisung des Budget­­ausschusses wird unter Vorsig des Ritter v. Hopfen um 10 Uhr et eröffnet. Von Seite der Regierung sind anwesend : Finanz­­minister Sreaibert v. Bede, Kriegsminister Freiherr v. Kuhn, Sek­tionscher v. ő­rü­hle, Oberst König, Oberstlieutenant Derihatta, Major Ortmann. Gegenstand der Beratbung ist die Fortlesung des Boranschla­­ges des gemeinsamen Kriegsministeriums. Delegierter Dr. Banhans referiert über Titel XVI. des Armeebudgets, welcher das Versorgungsinwesen in sich begreift und wo­­für von der Regierung eine Summe von 19.921.668 fl. in Anspruch genommen wurde. Referent beantragt die Resolution : „Das Reichskriegsministerium sei aufzufordern, das ganze Pen­­sionsnormale einer eingehenden Prüfung und gründlichen Reform zu unterziehen.” — Weiters schlägt der Referent einen Abstric von 180.000 fl. an der Anforderung der Regierung vor. Ueber­­­­iesen Titel entspinnt sich eine lebhafte Debatte. An derselben betheiligen si außer dem Reichskriegsminister die Delegirten Dr. Klier und Ritter v. Arneth. Delegirter Dr. Klier beantragt folgende zwei Resolutionen : 1. „Das Kriegsministerium sei aufzufordern, dahin zu wirken, daßh die in Bension lebenden, jedoch no viensttauglichen Offiziere wieder eingereiht werden ; 2. daß die Unfitte abgeschafft werde, wonach die bei Beför­der rungen übergangenen Offiziere sich pensioniren lasfen und zu diesem Ende von Xetzten und G Superarbitrirungskommissionen die gemesselsten Weisungen gegeben werden.“ Delegirter Ritter v. Verneth stellt zu der vom Referenten Dr. Banhans vorgeschlagenen Resolution einen Zusagantrag, mit welchen dieselbe lauten würde: „Das Reichskriegsministerium sei auf­­zuforder­n, das ganze Pensionsnormale einer eingehenden Prüfung und gründlichen Reform zu unterziehen, so daß dadurch eine durchgreifende­ne dieser übermäßig hohen Ausgabspost herbeigef­ührt wird. Delegirter Dr. Kaiser schließt sich diesen Anschauungen an und stellt das Amendement, daß in die Resolution die Worte: „im verfassungsmäßigen Wege" aufgenommen werden. Delegieter Dr. Nehbauer stellt den Antrag, die fragliche Resolution habe dahin zu lauten: „Das Reichskriegsministerium sei aufzufordern, ehestens einen Gelegentkwurf wegen vollständiger Regu­­liräng des Militärversorgungswesens und der Pensionsbezüge zur ver­­fassungsmäßigen Behandlung vorzulegen. Zugleich werde die Kriegs­­verwaltung aufgefordert, bis zum Austandekommen vieses neuen Pensionsgejeges im administrativen Wege die möglichste Herabmin­­derung des außerordentlich großen Erfordernisses für die Militärver­­waltung zu bewirken.“ Delegirter Dr. v. Figuly stellt den Antrag, es sei für die Gnadengaben eine nicht überschreitbare Ziffer in das P­räliminare einzustellen. Es sprechen über diesen Gegenstand noch die Delegirten Freih. v.Weih3, Ritt. v. Winterstein, Fürst Dietingstein, Steffen, F­reih. v. Mertens, Dr. Sturm. Resterer sprich sich für die Gründung eines vom Staate zu subventionirenden Pen­­sionsfondes aus Gehaltsrüclässen aus, und beantragt zu dem Ende folgende Resolution: „Die Regierung wird aufgefordert, die Umgestal­­tung des gegenwärtig bestehenden PVensionssystems durch Errigtung eines aus Gehaltsrüclässen und Staatsbeiträgen zu begründenden P­ensionsfondes und durch Beschränkung von Staatspensionszuschüssen auf die dur Unglücksfälle im Dienste untaugh­ gewordenen Militär­­personen anzustreben, und eine diesfällige Geseßesvorlage zur ver­­fassungsmäßigen Behandlung einzubringen.” · Delegirter Dr.Deine l regt den Gedanken an,daß die Inva­­lidenversorgung den einzelnen Ländern übertragen werden könnte,wo­­gegen Delegirtern Arneth bemerkt,takt dadurch statt einer En­leichterung,eine Mehrbelastung der Steuerzahler herbei­führt würde. Der letztere Delegirte weist darauf hin,daß die vom elegitten Dr. Sturm beauftragte Resolution allerdings höchstbeachtenswert b­iomente erzthalte,ein AuHspruch über Annahme oder Abehnung derselben aber für den Augenblick von der Delegation kaum gefällt werden könne. D­elegirter Dr. Sturm fließt fn diesen Anschauungen an, und modifiziert mit Rücksicht auf Kieselben seinen Antrag dahin, da­ derselbe bei Ausarbeitung des in R.5+ stehenden Gelegentwurfes in Er­­­wägung zu ziehen sei. Sämmtliche Antragsteller Schließen sich der vom Delegirten Dr. Rehbauer beantragten Resolution an. « Es wird zur Abstimmung geschritten,und bei derselben werden die Resolutionen der Delegirten Dr.Rehhbauer,Dr.vFiguly und ll angenommen, dagegen die Resolutionen des Dr. Klier ab­­gelehnt. Ebenso wird eine von Baron Weich 3 beantragte Resolution abgelehnt, dahin gehend: „Das Reichsministerium sei aufzufordern, der künfzigen Delegation einen Detailausweis über die Militär-pen­­sionisten seit 1849 nach den Chargen und Jahrgängen als statistisches Materiale vorzulegen und in Zukunft selbst dem Kriegsbudget einen folgen Detailaus­weis über die im abgelaufenen Budgetjahre pensio­­nirten Offiziere und Militärparteien beizulegen. Dagegen wird der vom Referenten beantragte Abstich von 130.000 fl. an der Anforderung der Regierung angenommen. Bei Titel 17, Militärstrafanstalten, beantragt Referent Dr. Banhand die Bewilligung der Anforderung der Regierung im Bei­trage von 75.575 fl., welchem Antrage der Budgetausschuß beitritt. Bei Titel 18, verschiedene Ausgaben, beantragt Referent Dr. Banband, das statt der Anforderung der Regierung mit 280.706 fl. nur jener Betrag bewilligt werde, der im Vorjahre eingestellt­­ wurde, ee 180.000 fl. Demgemäß sei ein Abstich von 100.706 fl. vers­zunehmen. Delegirter Dr. Rehbauer beantragt die vollständige Strei­­chung mehrerer unter diesem Titel vorkom­mender Sub-positionen, nämlich für die militärischen Zeitschriften mit 11.694 fl. für militär­iische Informationen im Auslande 20.009 fl., endlich für überkomplett zu führende Militärs Schreiber und Ordonnanzen 60.180 fl., außerdem noch eine Herabminderung bei anderen orten, so daß der ganze Ab­­stich 140.000 fl. betragen soll. Die Delegierten Dr. Sturm und Ritter v. Arneth und Referent Dr. Banhbans sprechen gegen die Streichung des für die Militärzeit ihrin­ eingestellten Betrages, und es wird bei der Abstim­­mung der Antrag des Referenten ROLE. Bei Titel 19, Militärgrenze, beantragt der Referent Dr. Ban­­bans, in der Anforderung der Regierung von 1.022,162 fl. den Abs­stich von 500.000 fl., welche für die Errichtung einer neuen Grenz­­sollwache gefordert werden, hindern. Nachdem sich an der Debatte hierüber die Delegirten Dr. Neh­­bauer, Dr. Sturm, Dr. Kaiser, Dr. v. Demel, dann der Negierungs­­vertreter Oberst König betheiligt hatten, beantragt: Delegirter Dr. Rehbauer, dab außer der vom Delegirten Dr. Banhans bean­­tragten Streichung des Erfordernisses für die Grenzwache noch ein Bei­trag von 600.000 fl. in den Noministrationstosten für die Militär­­grenze gestrichen werde. Deleg. Dr. v. Demel stellt, nachdem nach der Aufchauung des Dr. Rehbauer gar sein Zufluß zur Noministration der Grenze eingestelt würde, den Antrag auf ewilligung eines solchen von 100.000 fl., somit statt der Streichung von 600.090 fl. blog eine solche von 422.126 fl. Bei der Abstimmung wird die Anforderung der Regierung abgelehnt, und der Antrag des Referenten angenommen, daher De Position Militärgrenze eine Summe von 522.162 fl. be illigt. Hierauf wird die Sigung um halb 3 Uhr geschlossen. = 68 ist schon oft Darüber geklagt worden, daß unsere Regierung noch immer mit der Ausarbeitung eines Vereinsgefeges zögert. Wie nun „Századunf“ erfährt, ist die Regierung überreich­ darauf bedacht, den diesbezüglichen Wunsch des Landes zu erfüllen , denn statt eines Vereinsgefeentwurfes werden sogar zwei ausgearbeitet, der eine im Justiz, der and­re im M­inisterium des Innern. Beide sind zwar noch in den ministeriellen Bureaus vergraben, allein das vermindert nit das Verdienst des guten Willens. Nur das freilich die gute Ab­­sicht wo immer nit zur That werden will. Die Frage ist jet nur die, an wem die Schuld liegt, daß wir noch immer sein Vereinsgeseß haben, und daß wir noch nicht einmal die Intentionen der Regierung in diesem Betreff fennen? Uns, sagt ,Száz.", ist nur so viel bekannt, da$ an dieser Verzögerung der Justizminister seine Schuld trägt. E­­iner uns von gutunterh­cl­ter Seite zugenommenen Mit­­theilung zufolge befindet sich der serbische Batriarch von M­ar firievit3 fammt dem Nationalsekretär Dr. M. Rai­s no immer hier, und gebenft die serbische Kongresfrage in der Weise zu lösen, daß er er vor Allem versuchen wird, jene Deputirten, die ihre Mandate in seine Hände niedergelegt haben, zur Rücknahme verselben und zum Grscheinen in die — durch ihn mittlerweile als vertagt zu errätenden Kongreßfisungen zu bewegen. = Der Standalproze Orofir-Talanyi wurde in der heuti­­gen Weiltung des obersten Gerichtshofes öffentlich verhandelt. Die Angelegenheit selbst dürfte unseren Lesern noch bekannt sein, da dieselbe nicht verfehlte, seinerzeit Aufsehen zu erregen. Es handelt sich näm­­lich um einen Rintelmord, die Erhumm­ung einer Leiche und die Aus­stellung eines falschen Zeugnisses. Sämmtliche, mit ven Angeklagten vor dem Szentefer Kriminalgerichte aufgenommenen Protofolle werden verlesen ; besonders interessant und wichtig sind die Aussagen des Drops, KAul­efär und der Haushälterin Talanyi’s, welch seßtere die ganz bestimmte Erklärung abgiebt, daß das neugeborene Kind nicht ermordet, sondern tant geboren wurde. Leber den weiteren Verlauf der Verhandlung berichten wir im Morgenblatte. AI be­­zeichnend wollen wir nur no die Thatiadhe anführen, dab die Zahl der Altenstüce dieses P­rozesses 132 beträgt. xx Wien, 3. August. Die allerh. Entschließung, betreffend die KRndstellung der Offiz­iers: Heirath3 «Kautio­­nen, ist vom 30. Juli batirt und dürfte bereits “morgen­amtlich publizirt werden. Nach derselben haben die Offiziere der Reserve, dir Landwehr, ferner die definitiv pensionirten Offiziere der Linie, solwie die Offizierswitwen, jedoch nur gegen Außstellung eines pensionsvers­eicht:Reverses, von Anspruch auf Rückstellung der Kautionen. A­sien, 3. August. Das Berliner Telegraphenbureau hat aus Bukarest eine Art Marin-Nachricht in die Welt gefegt. Von Ungarn aus soll eine bewaffnete Bande von 100 Mann in rumäni­­sches Gebiet eingebrochen sein, und die Bukarester Regierung sol zur Berhütung weiterer Gewaltthätigkeiten Truppen an die Grenze gesen­­det und gleichzeitig einen Protest an das Wiener Kabinet gerichtet haben. Sehr wahrscheinlich wird sich die ganze Meldung alsbald dahin aufklären, doch auf Angab von Weidestreitigkeiten eine jener Raufereien stattgefunden hat, wie sie bei der halbmwilden Nomadenbe­­völkerung der Grenze und bei den wenig geregelten Cigentririums­ und Befigverhältnissen von jeher an der Tagesordnung sind. Daß wenig­­stens dem, was dort vorgefallen, nicht die geringste Bedeutung beige­­messen wird, geht wohl flat daraus hervor, daß aus Meft, wohin sich die gemeinsame Regierung schon vor vier oder fünf Tagen um Auf­­lärung gewendet, wo gar nur einmal eine Antwort eingetroffen ist, und gar die Meldung von einem hierher gelangten rumänischen Brotest ist vollständig erfunden. Die am Samstag in der furchtbarsten Hipe in’3 Bruder Lager von hier abmarschirten Regimenter Corizzutti, Ramming, Gondrecourt und Heb haben unterwegs fünf Töpfe gehabt, 150 Mann waren marod. Die am Sonntag aus dem Lager hierher abgerückten Regimenter Gate und Reifbach haben auf dem Marsche nur den Meerluft des Banda:Hundes von Reisbach zu beklagen gehabt, gen­au erinnert und bie sich doch in unseren Tagen, inmitten der Gesellschaft des neunzehnten Jahrhunderts, in dem Konstitutionellen­ Oesterreich ereignete. Ales Gefühl der Zusammengehörigkeit müßte erloschen sein, wenn eine an der Grenze der Monarchie aufbrechende, auf ein den ganzen Organismus durchdringendes Gift hin­weisende Munde im Herzen des Reiches nicht schmerzlich gefühlt würde und der Gemeinderath von Wien glaubte einer ernsten Pflicht zu fehlen, wenn er nicht den tiefverlegten Gefühlen, von vollberechtigten Wünschen der Bevölkerung Worte leihen und dahin richten würde, von wo hie re die kräftigste Initiative zur Abhilfe zu erwarten berech­tigt ist. Was in Krakau geschehen it, werden die Gerichte des Staates untersuchen und bestrafen, und ferne sei von uns jeder Versuch einer Einmengung in diese gerigtlichen Amtshandlungen, — hak aber eine soldge Mittel hat geschehen, daß sie unentwedt durch fast ein Menschen­­alter hindurch fortgefeßt werden, daß ein Mensch, der einmal die Klo­­sterpforte überschritten hat, jeder Unbil mehrlos preisgegeben, für die Welt, für die [hügende Staatsgewalt verschwinden konnte, das liefert den feglagendsten Beweis dafür, wie wenig unsere Gesebe zum Schuße der modernen Kultur, der bürgerligen Sie, der Humanität und Aufklärung gegen ihre unversöhnlichen Feinde und deren Bollwerke genügen. · s· Gerade dieser Fall beweist,daß weitaus nicht gepuggethan ist,« wenn auch die letzten Reste des Konkordates,dieser Zwingburg des Geistes,gesprengt werden.Allerdings ist die totale Aufhebung des Konkordates die unerläßliche Vorbedin­­gung jeder gedeihlichen Reform.Aber man darf nicht vergessen,daß das Konkordat bereits schlimme Zustände antraf und nur das traurige Verdienst hat, sie noch verschlechtert und Die Mög­­lichkeit einer Reform erschwert zu haben. Der Fall von Krakau aber reicht ja zurück in die Zeit vor dem Konk­ordate, ja sogar in das Jahr der geistigen Wiedergeburt Oesterreichs. Damals bestand ja neben vielen mittelalterlichen Gelegen auch noch manche wohlgemeinte, wenn: auch nir ausreichende Bestimmung der josefinischen Zeit, damals bes­­tand noch das allerhöchste Restript vom 31. August 1771, das die Klosterkerker abschafft und für die Korres­ionszimmer, der Klöster rein­­liche, den übrigen M Wohnzimmern gleiche, und jederzeit der geistlichen und weltlichen D tigkeit zur Beaufsichtigung offenstehende Räumliche­keiten vorschreibt, damals bestand ja noch das Hof-Dekret vom 8. Juli 1783, welches ver­ügt, daß jeder in einem Kloster sich zeigende Fall von Wahnsinn allsogleich der politischen Obrigkeit anzuzeigen ist — oder vielmehr, diese Vorschrift hat nie zum bestehen aufgehört, da sie mit seinem Artikel des Konkordates in Widerspruch steht. Damals­­ stand neben zahlreichen ähnlichen Vorschriften auch das Hof-Dekret vom 4 August 1784, welches verfügt, daß sowohl ‚die Ordensregeln, als die Ordentstatuten nur insoweit zu befolgen sind, als sie ‚nicht damaligen oder künftigen landesfürstlichen Gelegen­­widerstreiten. Aber viele Gefeße blieben oder wurden wen gstens todte Buchstaben, und sind ebenso machtlos, als der dritte Ablas des 14. Artifel 3 und der Edlukpafius des 15. Artit­e 8 des Staatsgrundgefeges über die allge­­meinen Rechte der Staatsbürger und die Paragraphe des allgemeinen Strafgefeßbuches, welche die Sklaverei und die widerrechtliche Beshrän­­kung der persönlichen yeah mit strengen Strafen ahnden. — Sollen alle diese Gefege zur Wahrheit werden, sol der Geist der persönlichen Freiheit, der Achtung, vor der Menschenmorde, der Geist des Fort­­schrittes und der Aufklärung, der unsere Grundgefege durchzieht, zu Kraft und Wirksamkeit kommen, so muß Gefeßgebung und Evelative in zweierlei Richtungen statt und entschieden zusammen­wirken. Aler­dings dringt in immer weitere Kreise die Ueberzeugung, daß nur die Aufhebung der Klöster eine bleibende und sichere Abhilfe bietet, aber bis die Zeit kommt, in der diese mittelalterliche Auime gser vielen anderen in sich zusammenstürzt, thut zweierlei noth : Das Erste ist die Einführung einer umfassenden weltlichen Auf:­fit, aehandhabt von Beamten der Staatsverwaltung in Verbindung mit Mitgliedern der gewählten Gemeindevertretungen. Das allein gibt Gewähr dafür, daß die Gefege beobachtet und die gerechten Besorgnisse des Volkes in dieser Richtung zerstreut werden. Vergebens würde man sich dageen auf das Gesetz zum Schutze deshausrechtes beruf.Auch Privat-kkenhäuser,Sp­iäler,Armen­­häuser,ja sogar Privathäuser werden ebenzim Schutze der persön­­lichen Sicherheit und einheit,aus Rücksichten der Bau-,Gesänd­nis und Feuerpolizei untersucht-Wie soll der inter Haft gehaltene Mynch, die für die Welt begrabene Nonne es wissen,daß das Gesetz verbietet, sie an dem Wiedereintritt in die Welt,andemtwechsel·­veö Religiones bekenntnisses zu hindern,wie solleiiie solche Unglückliche von ihrem Rechte­,auch wenn sie sich desselben bewußt ist,Gebrauch«machet·t, wenn sie von der Staatsgewalt nicht geschürt wird?­—Oder soll·vie bischöfliche Visitation­,die sich eben in Krakau in so seltsamem Stäike gezeigt hat für dieses wecke genügenZ Es hieße dies geradezu mit dem heiligsten unveräußerlichen Rechte des Menschen grausamen Spott treiben. Werden die Bischöfe, welche die Geltung der Staatsgrundge­­fege leugnen, ja zu deren Nichtachtung von ihrem Oberhaupte aufgef­fordert werden, etwa diese Gefebe gegenüber den Kirchengefegen­­in Schuß nehmen? Gewiß nicht, und die Bevölkerung würde in einer solchen Mairegel mit Recht nicht die Sanktion, sondern das Grab der Gelege erblichen.­­­­Mit einer weltlichen Aufsicht ist aber der Sache noch nicht­­ ge­­nügt,wenn den zur Aufsicht berufenen Organen nicht eine gesetzliche Norm gegeben ist,um zu beurtheilen,ob die Ergebnisse der Untersu­­chung den Gesetzen entsprechen oder nicht. Die Gesese der josefinischen und der sozäteken Periode,das Kons­kordat und die Staatsgrundgesetze bieten selbst den ungedeökundig­­sten und gewiegtesten Juristen ein ebenso unentwirrbares,in sich wi­­dersprechendes,als absolut ungenügendes Chagg,·sodaß es für den Kenner des Gesetzeseradezu alero nie erscheint,wenn·§..3 des Vereinsgesetzes davonpricht,daß geistliche Orden,Kongregatonen un­d Religionsgenossenschaften überhaupt nach den für dieselben bestehenden Gesetzen und Vorschriften zu beurtheilen sind. ·· · Da nun in der That das Vereinsgesetz für die Eigenthümlich­­keit geistlicher Orden einerseits nicht durchaus paßt,andererseits nicht ausreicht,so bedarf es eben eines das Vereinsgesetz gleichsam ergäns­zenden Gesetzes,das die bestehenden Gesetze zusammenfaßt,reformirenv ergänzt und den§­15 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger aus einem rü­ htigen Prinzip e in ein lebendige Gesetz umwandelt,immer­ wandern Grundsätze ausgehend,daß alle Ordensre geln­ und Statuten,nngeduldet zu werdem mit den GeseHen in Uebereinstimmung gebracht F werden müssen­ Dine genaue Prüfung der Ordensregeln wird dann zmgen,ob·die m­wtverr­ufliche Profeß mit den Gesetzen über die persönliche Freiheit,ob die geistliche Jurisdiktion mit dem Staatsgrundgesetze über die richterliche Gewalt,ob das Ge­­lübde des unbedingten Gehorsams,welches die Aufhebung des freien Willens zur Gewissenspflicht macht,mit den sittlichen Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft vereinbar ist,nach dem Aktckells des Staat­s kundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger selbst die gänzliche Religionsübung nur gestattet,insoferne d­eselbeneder rechts­ sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich : Ordentliche­ Erforderniß. ·» ; Roman in fünf Bänden von Moriz Jökal, (101. Fortfeßung.) Biertee Band — VII Kapitel. So viel wollte der Fuhrmann aber doch mwissen, ob er in die obere oder in die untere Gegend mit Herrn Zebulon fahren soll und auf wie viele Tage er st reisefertig zu machen hat? Zebulon entschied sich für die „obere Gegend” und er sol so lang mit ihm herumfahren, so lang es „geht.” est verfolgt man ihn von von vorn und von hinten; seines Bleibens ist nirgends; er hat seinen Ort, wohin er si flüchten könnte; sein Ziel ist nur, immer davon zu laufen. Fängt ihn der Deutsche, so erschiebt er ihn; fängt ihn der Ungar, so erschießt er ihn; dort ist er ein Nebel, hier ein Randesver­­täther. Welchem von beiden er in die Hände fällt, sein Todesurtheil liegt schon bereit. „Bin ich gefahren dur wahre Galgenallee”, so bezeichnete später Zebulon die peinliche Situation, in die er gerathen war. Auf der nächsten Station verlangte Zebulon, während der Kut­­seher die Pferde tränzte, vom Gastwirth eine Scheere und ein Raffere­­meiler.­­ Er hatte einen schönen langen Bart, der in der Mitte etwas fahl war, lie und da mit grauen Haaren durchspiclt. Dieser Bart war sein Stolz, das Symbol seiner Herrenwürde, ein nie von der Schärfe des Eisens berührter, und nur selten vom Kamm durchhedhelter Bart, von dem es ihm so wohl that, nach Tisch dies hängen gebliebenen Bro­­tamen herabzustreifen. Jebt macht er sich an dieses Wappen seines Stolzes mit Scheere und Mafiermesser, und schneidet es an der Wur­­el ab , ihr wißt nit, ihr feinen Bart tragenden Völker, welcher Entschluß dazu gehört, um sich den Bart abzusgneiden. 8 ist das ein partielle Begräbniß. Zebulon sah lange auf den zum Opfer gefallenen Kinnbart in seiner Hand, wischte sich ein paar Thränen aus den Augen, widerte dann diesen weiland Fortbarsten Theil seines leiblichen 3943 in ein Papier und stedte ihn in die Brust. Er wird ihn unwenigstend dort mit sich herumtragen. Dann blichte er in den Spiegel und strebte die Zunge heraus gegen den garstigen Menschen, der von dort ihn ansah, worauf er ihm den Rüden zumwandte. Kon jekt an wird er aber schon täglich diesen garstigen Mens­cchen im Spiegel sehen müssen , denn der abgeschnittene Bart läßt eine gewisse Sklaverei nach sich : den Sklavendienst, sich täglich zu raff­en. Als dann Zebulon wieder vor dem Fuhrmann erschien , wurde er von b diesem in seiner neuen Ausgabe höhlich angestaunt. So lange sie im Wirthshaus waren, sprach der Fuhrmann kein Wort; solche sie aber sich wieder auf der Straße befanden, drehte er sich auf seinem Kutfherfig nach Zebulon um. — Nicht wahr, der Here will jegt in solche Gegenden, wo die Welt mit Brettern verschlagen it? — Ya wohl! antwortete Zebulon. — Berstehe, sagte der Fuhrmann, ich will nicht weiter fragen ; ich will den Herrn schon so führen, daß­ ihm nichts geschieht Nicht wahr, der Herr will nach Bolen ? — a. — Zebulon ließ ihn dabei. Weiß er doch selbst nicht, was bin er will. — 34 hab’ schon einmal seinen Herrn dahingeführt, der nach Polen gegangen ist. Ich mere auch den Herrn an einen entlegenen Orte bringen, wo sein Vogel sich rührt, bis ganz dahin, von wo wie­­der Andere ihn weiter führen, bis nach Polen. Mehr brauch’ ich nicht zu sagen. — Nun,darüber hatte Zebulon erst recht seine Freude.Als aber nicht schon tief genug und der Patsche säßu fest will man ihn auch noch in eine kleine polnische Konspiration verwickeln,und bringt ihn zuletzt unter die Krakusen. Der Fuhrmann führte ihn in der Thatfo,wie er versprochen hatte,zwei Tage­ zwei Nächte auf Wege undte nie einen Stuhlrichter, einen Straßenkommissär gesehen hatten,über Berge und Thäler,in verdächtige Herbergen. Am dritten Tage hatte Zebulon die Herrlichkeit satt. Er bat seine Duft, eine polnische Legion anzu­werben. Als er in einer Thal­­mündung den Kirchthurm eines Dorfes erblidte, ließ er den Wagen halten, zahlte den Fuhrmann aus und sagte ihm, er möge nur ums wenden und zurück nach Hause fahren ; von hier werde er, Zebulon, Schon weiter finden. In diesem Dorfe habe er apparte Geschäfte. Dem Fuhrmann b­at es sehr leid, er hätte ihn so­­hön bis nach Bolen geführt. Zebulon trug wieder seinen Tornister zu Fuß. Er hatte nie den Namen des Dorfes gehört, in das er pilgern wollte; es gefiel ihm aber sehr, denn es hatte zwei Thürme. « Der eine Thurm,der kleinere,gehörte den Papister­,der größere mit dem Blechdach den Lutheranern.Das gefiel ihm an diesem Dorfe sehr. Er ging geraden Wegs in dastarrhaus des­ evangelischen Geistlichen. Der wackere Mann hieß Valentin Schneiderius. Zebulon stellte sich dem Geistlichen vor.Schneiderius war ein belesener Mann,und der Name des berühm­­ten Herrn war ihm nicht unbekannt. Zebulon beichtete ihms Alles getreulich von Anfang bis Ende. Nachdem was geschehen,ist schon seines Bleibens nicht mehr in diesem Lande;denn hier ist er allein in der ausnahmsweisen Lage, daß jegliches Gewehr,inwessen­ Land es auch sei,auf sein Haupt ge­­richtet ist. Valentin Schneiderius war ein sehr gescheicter und gutherzi­­ger Mann.Er entwarf sogleich einen Plan zur Befreiung dieses be­­rühmten Mannes. Zebulon mußt sich in­s Ausland flüchten. Einen Bat in’s Ausland kann ihm nur der Regierungskom­­missär der Kaiserlichen Truppen geben. Der ist jegt gerade in Eperies. nisso.) Um einen Reifepaß von ihm zu erhalten, muß man aber einen teistigen Grund angeben künnen. Dieser triftige Grund ist da. Valentin Schneiderius hat einen Sohn, Theophil Schneiderius, der in Göttingen stubb­t. Dieser hat seinem Vater geschrieben, er möchte ihm eiligst Geld schiclen, denn er sei todtfrank. Das Geld schichte ihm natürlich der Alte nicht, denn der „Fuchs“ ist nicht Frank, sondern ein Zump; aber auf Grund­ dieses Briefes wird es dem bes­tümmerten Vater nicht schwer fallen, einen Reifepaß zum Besuch sei­­nes todtscanfen Sohnes sich zu erwirfen. Zebulon kann dann mit dem Pak des hochehrmürdigen Herrn Baz­­entin Schneider seine Flucht in’s Ausland ungefährdet bewertstelligen. — Das ist Alles sehr schön , Lieber geistlicher Herr — sagte Zebulon , wenn nur nicht möchten regen Personalbescgreibung in bim­men Haß; hab’ ich blondes Haar, wie Flah3, und ehrwürdige Vater haben Haar, wie Wildfchein, schwarz und steif; wo, Haar könnt’ man färben ; aber was mach’ ich mit Nasen; meinige ist Ad­ernasen und ehrwürdige Vater hat Stumpfnasen. —Dem ist leicht abzuhelfen,sagte der Geistliche­ Reise-takes­­tabilis selbst nach Everies unter meinem Namen und lassen Sie ihre eigene Personalbeschreibung hineinsetzen. —Ich soll selber gehn?In der Reverenda des geistlichen Aber was ist mit Schnurrbart? —Den schneiden wir ab. C FortsebunafolaLs Herrn. (Dad war noch vor Bras - Die Petition des Wiener Gemeinderathes um Aufhebung der Klöster. [D) Wien, 3. August. In der heutigen Sigung wurde von der Rechtssektion folgende, von Dr. Joseph KR­op­p ausgearbeitete Petition vorgelegt und zum Beischluffe erhoben : Hybes­zt. E. Ministerium ! Das furchtbare Ereignis von Kralau hat allerorts Entrüstung und Bestürzung hervorgerufen. Weberall entstand ein Aufschrei des Ent­­feens, als die Kunde einer That fich verbreitete, die an die scheußlich­­sten Gräuel des Mittelalters, an die teuflischen Mitjeldaten ver­heilts —­

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