Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1869 (Jahrgang 16, nr. 224-249)

1869-10-18 / nr. 238

—-.--,.« ««-..-.-»—.-- 1869. — Nr. : tontag, 18. Oktober. ME” Die Telegramme befinden sich auf der drit­­ten Seite. Erpose über die Finanzlage, vorgetragen vom Heren Finanzminister v. gónyay in der Un­terhausfigung vom 18. b. M. gen — adhen. Erstens lege ich den Rechnungs Abschluß für das Jahr 1868 vor Meine zweite Vorlage bezieht sich auf den bereit vollendeten Theil des Bud­gets für 1870, speziell auf die Bededung. Die dritte Vorlage behandelt das Staatsvermögen überhaupt. Das wichtigste unter den konstitutionellen Rechten, ja man kann wohl sagen, die Basis so wie die größte Garantie aller Konstitutionell­­en Rechte ist die Feststellung des jährlichen Butgets, dan­n die Borz­­age an die Legislative und die Kritik der dem festgestellten Budget entsprechenden Schlußrechnung für das abgelaufene Jahr. Vom Ge­sichtspunkte des wahren Konstitutionalismus ist er somit ein bedeu­­tungsvoller Moment, wenn — zum ersten Male seit dem Bestande der ungarischen Berfaffung — ein detaillirter Rechnungsabschluß über den Stacshaushalt der Legislative ne wird zu dem Zweckk, damit sie denselben im Sinne der Gefebartitel IV.: 1848 und X., 1867 ihrer Prüfung und Skritil unterziehe. Es ist das ein neuer unums­­tößlicher Beweis dafür, daß vaz Jahr 1867 einem Konstitutionellen echte, welches unsere avitische Berfaffung nicht fannte, und meldhrs zuerst in den Gefegen von 1848 ausgesprochen ward — Geltung und Leben verliehen hat. In alten Zeiten disponirte der König frei über den größten Theil der Einkünfte des Landes ; die Eeträgnisse der Staatsgüter und Bergwerke, des Zoll und Salzmonopols wurden von ihm verwaltet, eingehoben und ausgegeben , ohne alle Rechnungslegung. Die soge­­nannte Kriegssteuer wurde zwar vom Landtage votirt, aber über ihre Verwendung konnte derselbe seine Nechenschaft verlangen, unsere avitis­che Verfassung entbehrte also­ jener Kardinal:Garantie, ohne welche eine Verfassung niemals eine Stüge der bürgerlichen Freiheit zu sein vermag. Aber nicht nur für die Legislative, sondern an für das Mini­­sterium ist derjenige Moment ein bedeutungsvoller, wo es über sein Gebahren Rechenschaft gibt, denn wir müssen uns nie nur der Wi­­tigkeit jenes Momentes bewußt sein, wo wir unsere verfassungsmäßi­­gen Rechte üben, sondern auch jenes, wo wir unseren gefeglichen Verpflichtungen nachkommen. Somit habe ich die Ehre dem 9. Hause ein authentisches Grem­­­­plar des Rechnungsabschluffes für das Jahr 1868 vorzulegen ; das Summarium, die Bilanz und einige Beilagen liegen auch Ion ges deut vor und werden unter die Mitglieder des g. Hauses vertheilt werden ; etwa 100 Bogen befinden sich no unter der Pfesse. Der während des vorjährigen Landtages von mir eingereichte und in den Landtagsa­kten sub Nr. 328 b findliche Ausweis über die Staatz-Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1867 kann nicht eine wirkliche Schlafrechnung genannt werden, ein ordnungsmäßig votirtes eng: für 1867 hat nnt­erift­rt, die Quote der Staatsschul und das Redungsverhältniß der gemeinsamen Auslagen war noch nicht bes­­timmt , die auf die einzelnen Zweige der Noministration zu­ verwen­­dende Summe wurde so aufgenommen wie dieselbe noch am 1. Jänner 1867, also noch vor Bildung des ungarischen Ministeriums ohne ver­­fassungsmäßige Behandlung festgelegt wurde, die Einnahmen und Aus­­gaben wurden während des ganzen Jahres­ 1867 von dem damals noch gemeinsam unwirkenden obersten Rechnungshofe verbucht und der im Borjahre dur­ mid) vorgelegte Nusmweis zeigt nur­ die Kafla.Ergebnisse und seine Positionen sind zwar bezüglich des Kafla-Ergebnisses richtig, doch bezüglich des definitiven Ergebnisses werden sie erst dann abge­­schlossen werden können, wenn über die aus der Vergangenheit verblie­­benen gemeinsamen Aktiva und Baffina ein endgültiges Hebereinkom­­men zu Stande gekommen sein wird. Diesbezüglich sind die beiden Finanzministerien in Verhandlung und ich hoffe, daß ich bald uns zwar wo während dieser Refsion darüber dem geehrten Haufe Bericht zu erstatten in der Lage sein werde. Ob ich, Angesichts der aufgetauchten Prinzipienfragen, von einer übereinstimmenden G Stipulation zwischen b­inen Ministerien w.rde be­­richten können, das im vorhinein zu bestimmen, bin ich nicht in dr Lage. Sollte eine gemeinsame Stipulation nit zu Stande kom­­men können, so wird es die Aufgabe beider Legislativen sein, auf Grundlage der bo­­zulegenden Berichte über die zur definitiven Erle­­digung nöthigen Schritte Verklüffe zu fassen. So viel tann ich aber meinerssitz schon im voraus aussprechen, daß ich während der bis­­herigen Verhandlungen bemüht war, die Interessen des Landes nicht einen Moment aus dem Auge zu lassen. Die Kafla-Ergebnisse des Staatshaushaltes vom Jahre 1867 werden dur­ch eine erwähnte Vorlage genügend motivirt und die Schlußrechnung vom Jahre 1868, welche dieselbe ergänzt, kann an eine sichere Grundlage zur Beurtheilung der Gebahrung vom Jahre 1867 bilden. Die Zusammenstellung der Staaterechnung beansprucht zwar p­ere Arbeit, doch kann sie ohne jede Schwierigkeit durchgeführt werden fort, wo dies nach langjähriger Praxis und feststehenden Normen aufchieht. Bei uns war die Zusammenstellung der Rechnung über das erste normalmäßig votirte Budget scwieriger, denn vor Allem mußte man das System selbst feststellen, nach welchem die Hauptbuchhaltung als Kontrollbehörde diese ihre Funktion auszuüben hat, da sie erst im­­ Anfange des vorigen Jahres ihre Amtirung begonnen hat. Außerdem mußte man die Rechnungs­abtheilung der einzelnen Ministerien, welche erst am Ende des Jahres 1867­ systemisirt wurden, mit ausführlichen Sufteuftionen versehen, damit der Zusammenhang unter ihnen geregelt werde. Aber ich mußte auch trag­en, daß die Rechnungen des vergans­genen Jahres im darauffolgenden Jahre zusammengestelt und vors gelegt werden künne; wenn odbzwar ver X ©.:X. 1867 festießt daß die abgesclosssenen Nehungen vorgelegt werden sollen, verfügt dass­ Ibe doch nicht präzise, daß die Schlußrechnungen immer im nächsten Jahre vorgelegt werden müssen. Dessen ungeachtet bin ic, wie gesagt, bemüht gewesen, bei der Rec­nungsführung ein solches System einzuführen, nach welchem es möglich wird den Rechnungsabschluß mit Ende des nächsten Sach­ez vorzulegen. Das Beispiel anderer, ein geregeltes Finanzwesen defilienter Staaten lehrt, daß die Vorlegung der Schlußrechnungen binnen einer so kurzen Zeit mit nur geringen Schwierigkeiten verbunden sein mag, wa mit Ausnahme Englands, wo nur ein Finanzbericht und eine Bi­­lanz, also seine detaillirte Schlußrechnung vorgelegt wird, überall­ eine längere Zeit für die Unterbreitung der detaillirten Schlußrechnung er­­forderlich ist.­­ In Preußen, das ein unwohlgeordnetes F­inanzwesen bessst, wird der Ausweis be­wirklichen Ergebnisses im en die Schlußrech­nung im dritten Jabre, in Fra­nreich und Belgien der summarische Ausweis (der „Compte general“) in der ersten Hälfte des folgenden Jahrs, die Schlußrechnung (riglement definitif) mit der Bilanz („bilan”) im dritten Jahr vom Rechnungsschluß an gerechnet, — in Oesterreich in der gleichen Zeit, im Königreich Sachsen aber nach drei Jahren, vom Abscluß der dreijährigen Rechnung an gerechnet, unter­breitet, und ‚das ist natürlich, da auf den Conto des abgelaufenen Jahres nothunwendiger­­ Weise bis zu einer gewissen Zeit noch Anmei­­sungen außgestelt und Zahlungen geleistet werden. Um den von mir gewünschten Zied zu erreichen, mußte ich solche Verfügungen treffen, daß die An­weisungen für das Jahr 1868 am lechten Tage des Monats März laufenden Jahres aufzuhoren, Zahlungen aber nur bis Ende des Monats April zu geschehen hatten. Anfänglich war festgestell, das die Zahlungen bis zur ersten Hälfte des nächsten Jahres, also bis a­m 30. Juni 1869 laufen sollten. 39 überzeugte mich jedoch, daß, wenn bis dahin Zahlungen geleistet wer­­den, es der als Kontrollbehörde unabhängig fungirenden Haupt-E­e­haltungsabtheilung auch bei dem größten Fleiße unmöglich sein werde, die Rechnungen im Detail zu prüfen und die Ergebnisse ver­­selben und die Bilanz binnen einer solchen Zeit zusammenzustellen, tab­ich sie noch im Laufe dieses Jahres vorlegen könne. Durch meine frühere erwähnte Verfügung aber, wenn sie au für einige Verwal­­tungsbranchen momentan hinter sich war, ist das angestrebte tä­tige Ziel, nämlich die Möglichkeit einer so raschen Vorlage der Schluß­­rechnungen, erreicht worden, und es freut mich, sagen zu können, daß die Staats-Hauptbuchhaltungs-Abtheilung während der Schwierigkei­­ten des Anfangs mit seltenem Fleiß ihrer wichtigen Aufgabe entsproc­hen hat, sowie auch Nedermann aus der Vorlage und den Beilagen die Weberzeugung gewinnen wird, daß die Staats-Hauptbuchaltungss Abtheilung die strengste Kontrole geübt hat. Die einzelnen Minister­­ien mußten bis auf den legten Pfennig Rechnung ablegen über die­­jenigen Summen, welche dur die Karsen in den Journalen verrech­­net wurden, und dak die Verbuchung verselben von der Hauptbuchh­­­altungs:Abtheilung auf das pünktlihite durchgeführt wurde, dafür zeugen die Bilanzen, welde sowohl untereinander, al­su mit den Ergebnissen der Journale vollommen stimmen. 63 mußten jedoch den k­onstitutionellen Begriffen gemäß auch die Grundmaße der Verrechnung und der Kontrole festgestellt und durch­­geführt werden. Das geehrte Haus, glaube ich, wird es billigen, daß die Schlußrechnung sowohl der Form, als der Anordnung nach sich an das 1868er Budget hält, wodurch auf den ersten Blick zu erten­­­en ist, in wie viel jede einzelne Ausgabe mit dem durch das Gefeb festgestellten Präliminäre übereinstimmt oder davon abweicht. « Nach dem Sinn des G.­A.XX.VIII.1868,in welchem die Haupt-Ausgabeposten festgestellt worden sind,hätte es streng genom­­men genügt,wenn die Schlußrechnung nach den im Gesetz vorkommen­­den Posten angefertigt worden wärez von dem Prinzip ausgehend, daß eine möglichst detaillirte Rechnungslegung das sicherste Bild von der Finanzverwaltung gibt,sind jedoch—abweichend von dem in Oesterreich bisher üblich gewesenen System—Einnahmen und Ausgaben nur bloß nach Portefeuilles, Abc­nitten und Fire -—-· —- «., -·-·w»nt-«’s irrt, ja es kommen darin auch die Rackstände des verfloffenen und des laufenden Jahres, nach Nubrifen detaillirt vor, und so kann man tübn behaupten, daß die gegenwärtige Rechnungslegung bis in die minutio­­ierten Details eine vollständige Orientirung über die Staatsausgaben des vergangenen Jahres bietet. Die gegenwärtige Schlußrechnung weit jedoch von den in Oesterreich bisher üblich gewesenen Schlußrechnungen an insofern wesentlich ab, als ich bemüht war, ein solches System aufzustellen, welches ein in allen Stüden mit der Wirklichkeit übereinstimmendes Hares Bild von den erreichten Resultaten zu geben geeignet­ ist. Diege mir das geehrte Haus gestatten, daß ich mit einigen Mor­­ten dies Gyttem zu erläutern versuche, bei dessen konsequenter Dar­­führung auch im der Zukunft die Schlußrechnung, jederzeit vor der egislative und der Finanzwelt zeigen wird, ob unsere Finanzen pro­­sperirend, ob ein wirkliches Defizit vorhanden ist , oder ein effektiver Ueberschuß ? · » « n so manche­m Staate entwickelt der Finanzmunster eine sel­­tene Geschicklichkeit in der Bemäntelung des wahren Zustandes der Finanzenz oft sehen wir ein scheinbares Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und Einnahmen des Staates,«wäh­ren­d bei fortwährender Verringerung des Staatsvermögens von einem Jahr­e in das andere stets ein wirkliches Defizit hinübergenommen wird.Ich meinestheils halte dafür,daß in der Finanzpolitik ebenso wie in der auswärtigen und inneren Politik die redlichestrufrichtigkeit das­ Meisteraugttmb am weitesten führt;demthenn bei der Bilanz die einfach hingestellten Zahlen zeigen,daß kein Defizit,sondern ein Ueberschuß dasei,so ver­­leiht dies neue Kraft und neuen Muth zur Fortsetzung des befolgten Weges;wen­n dagegen ein wirkliche­s Defizit und ein wirkliches Schwin­­den des Vermögens sich zeigt,so ist es besser,dies gleich­ beim ersten Begin­e zu erkennen,damit man die gehörte Energie fassen könne, dasUebel,solange dies möglich,noch i11 Heime zu beseitigen. Bisher stellte man den Rechnungsabschluß so zusammen,daß er die Einnahmen,woher sie auch stammen mochten,und die Ausga­­ben,welche thatsächlich vorkau­ten,auswies;nachdem von mit ein­­geführten System des Rechnungsabschlusses werdetn Unterschied ge­­macht zwischen Einkommen und Einlahntem sowie zwischen Auslagen und Ausgaben. ·« . Das geehrte Haus wolle mir gestattem daß Ich diese Worte defi­­nire.Im Privat-wie im Staatshaushalte kann jemand in einem Jahre ein große Einnahme,aber ein geringes Einkommen haben; wenn zumeispiel der Gutsbesitzer eine schlechte Ernte hat,wenn die Preise niedrig sind, so wird sein diesjähriges wirkliches Einkommen von seinem Gute ein geringes sein ; allein er kann eine große Ein­­nahme haben , wenn er beispielsweise seine vorjährigen Erntevorräthe verwerb­et oder Aktivforderungen eintreibt. Es wird indes Viele geben, welche solche Vorräthe oder Forderungen nicht haben , und so gezwun­­gen sind, einen Theil der Immobilien zu verlaufen oder eine Anleihe aufzunehmen, damit sie ihre Ausgaben in diesem Jahre reden können. G3 kann das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe be­­stehen, aber es kann sehr leicht geschehen, daß dessen ungeachtet ein Gleichgewicht zwischen dem Einkommen und den Auslagen nicht be­­steht. Umgekehrt kann der Private wie der Staat große Ausgaben haben, z. B. wenn er näglich Investitionen vornimmt, ein Gut acquis­tirt, Gelder ausleht, während seine wirklichen Auslagen, die er auf seinen Haushalt verwendet, verhältnißmäßig gering sind. Im diesem Falle wird sie der Stand seines Vermögens gewiß vermehren, wenn er aus seinem normalen Ein­ommen außer den normalen Aussagen noch Ausgaben zu nüßlichen Zwecken machen kann. Wenn wir diese Worte so befind­en , können wir nicht immer sagen, daß derjenige, dessen Einnahmen nit geringer sind als seine Ausgaben , ein guter Wirth sei ; allein wir können allerdings sagen, daß derjenige Staat, dessen Einkommen seinen Auslagen gleichkommt, an seinem Defizit laborire , wohingegen derjenige, bessen Auslagen Jahr für Jahr geringer sind als sein Einkommen, gewiß an Meidthum zunehmen wird und seine Weberschüffe auf nägliche Investituren, oder, wie es England that, auf die Ermäßigung der Steuersäße verwen­­den man. Verzeihen Sie mir biete DER, aber sie mal vielleicht nöthig, damit ich das für den Rechnungsabschluß aufgestellte System verständlich machen könne.­­ Demzufolge weist das Summarium des Rechnungsabschlusses nach Titeln , Kapiteln und Nefjorte neben­einander das Einkommen und die Einnehmen, die Auslagen und die Ausgaben aus. Bilanzen sind zweierlei gemacht worden : die eine ist die Kassen­­bilanz, welche die Staatseinnahmen und Ausgaben ausweist ; die Ein­kommensbilanz dagegen zeigt das Staatseinkommen und die Auslagen, und schließlich, damit die ganze Verrechnung um so klarer sei, wurde an noch eine Vermögensbilanz, al­ler Schluß­ und Brobhrstein des Ganzen, gemacht. Die V­ermögensbilanz thut dar und beweist, daß das Staatsvermögen sich um so viel vermehrte, als die Einkommensbilanz Ueberschuß zeigt, und endlich sind der Vermögensbilanz vier Bermor­gensausweise beigelegt, und zwar nach den Rechnungsbränden abge­­sondert, die Ausweise über das unbewegliche Staatsvermögen, die Feh­­lungen, Stoffe, Werkzeuge und Geräthe, die Aktiva und P­afsiva und die Kastenreste, und zwar detaillirt nach dem Stande von 1867 und 1868 ; bei jedem Posten ist die Vermehrung oder Verminderung aus­­gewiesen. Schließlich habe ich außer dem erwähnten Summarium noch zwei vergleichende Ausweise angefertigt ; in dem einen sind die Ein­­künfte und Auslagen, in dem andern die Einnahmen und Ausgaben in Parallele mit dem Budget gestellt. Daß diese beiden Ausweise von­einander abweichen, ist natürli ; ebenso natürlich ist es, daß dieselben, mit dem Staatsbudget verglichen, abweichende, ja entgegengelegte Un­­terschiede zeigen. Werden soll man nun für maßgebend betrachten ? Gewiß nicht den auf die Einnahmen und Ausgaben bezüglichen, wel­­cher nicht die Vermehrung oder Verminderung des Gtantevermögens ausweist, sondern denjenigen, welcher das Einkommen und die Aus­­lagen ersichtlich macht. Demnach glaube ich nun, er werde Niemand unter den geehrten Mitgliedern des Hauses sein, der nicht anerkennt, daß das Ministerium durch Vorlage eines solchen Rechnungsabflusses die ehrliche, aufrich­­tige Finanzpolitik sich als Prinzip vorgezeichnet hat, daß ich eine offene und gewissenhafte Rechenschaft über die Verwaltung der Staatsfinanzen abzulegen bemüht war. · · Bisher habe ich das befolgte Systemcharakterk si­tz jetzt gehe ich auf die Ergebnisse über.Bevor ich jedoch die ziffermäßi­gen Resultate des auf diese Weise zusammengestellten Rechnungsabschlusses und der Bilanz in den Hauptzügen charakterieire, muß ich noch bemerken, daß der Bor­­anschlag für 1868 zum großen Theile nach den Prinzipien des Netto­ Budgets verfaßt wurde; daher bedeutet das in den Einnahmen bei mehreren Positionen sich zeigende günstigere Resultat nicht durchgehends eine Steigerung der Einnahmen, sondern dasselbe rührt zum Theile von Ersparnissen bei den Gebährungskosten her, welche nicht bei den Ausgaben, sondern bei den Einnahmen Anspruch gefunden haben. Ferner muß ich bemerken, daß die Zahlen, die ich aus dem Rechnungsabschlusse zu zitiren beabsichtige, von den Ziffern, welche ich am 14. Juli I. 9. vor dem geehrten Haufe zitiert hatte, erheblich ab­­weichen; denn festere wurden nur nach dem Kaffaergebnisse zusammen­­gestellt, welches sich Ende Dezember des vorigen­ahres zeigte, das heißt, dieselben wurden nach den Einnahmen und Ausgaben zusam­­mengestellt, während der Nehnungsabschluß das Einkommen und die Auslagen ausmeist, und die Ergebnisse der in das Jahr 1869 über­­gehenden Nachtragsgebahrung enthält, sowohl in Bezug auf das Ginfommen, al in Bezug auf die Auslagen, das heißt, derselbe enthält die während der ersten vier Monate des Jahres 1869 auf Rechnung des Jahres 1868 eingeflossenen Einkünfte, sowie auch die Auslagen, was das Endresultat gewiß zu einem günsti­­geren macht, besonders bei den direkten Steuern, da in Folge hesjen, daß die Steuerauswertung wegen des in den neuen Geseten festgestell­­ten Vorgehens sich verspätete, die direkten Steuern am Anfang des laufenden Jahres in bedeutendem Masse auf Rechnung des Barjahres eingeflossen sind. . . Gewiß werden alle, welche offene oder geheime Feinde des un­­garischen Staatztrevit3 und der ungarischen Finanzen sind, und die gerade in den lebten Tagen mit Schadenfreude das Gerücht verbreiteten, in den direkten Steuern werde sich für das verfloffene Jahr ein nam­hafter Rüdstand herausstellen, ein­ wenig unangenehm berührt sein, wenn ich das Gegentheil melden kann. 63 gibt wos bei den diresten “Steuern bedeutende Rüdstände, diese rühren jedoch von früheren Jahren her, während für das Jahr 1868 der bei den direften Steuern sich zeigende Müdstand nur 702.859 Gulden beträgt; namentlich waren die direkten Steuern im Voranschlage mit 54.744.000 Gulden präliminirt und in­ Wirklichkeit sind 54.041.141 Gulden eingefloßen. Und zwar ist das Erträgniß ge­­ringer bei der Grundsteuer um 207.674 Gulden, bei der Haus­ Haffensteuer um 191.252 Gulden, bei der Personalerwerbsteuer­ um 490.620 Gulden, bei der G Einsommensteuer um 910.023 Gulden. Diese vier Steuergattungen haben zusammengenommen, ein um 1.799.569 Gulden geringeres Cr­rägniß geliefert; dagegen­­ ergab die Hauszin­steuer, welche mit 3,077.000 Gulden präliminirt war, 4,142.805 Gulden und so machte bei dieser Steuergattung, wenn man für Verzugszinsen noch 30.905 Gulden hinzurechnet, 1,096.710 Gulden aus; zieht man diesen von dem bei­den früher erwähnten vier direkten zeugenden Ausfalle ab, fommens nicht mehr als 702.859 Gulden. Die Verzehrungssteuer wurde mit 10.723.000 Gul­­den phalmunikt,das wirkliche Ergebniß war 12,127.675 Gulden.Die Verzehrungssteuerrestitutionen, welche sich auf 1.165.217 Gulden belau­­fen,kommen in Voranschläge nicht vor,nachdem dieselben inbiege- Meinschaftlichen Zolleinkünfte eingerechnet sind. ‚Die Gefälle wurden mit 20,875.000 Gulden das wirkliche Ergebnis machte jedoch 26,328,142 Gulden aus beträgt der Meberidus 5,453,142, Gulden, 404 sum 4. Va. A a td m mm · isqssmbet­ mpcksrzocge vergrößerenomuntion auch die Produktionskosten großer waren—was bei den Auslagen vorkommt,——und auf diese Art die Ausgaben des Finanzministeriums erhöhten,so ist der Ueber­­schuß des tvirklichen Neineinkommens verhältnißmäßig geringer. Bei dem Tabakgefälle beträgt die Steigerung des Ein­­kommens 4,142.924 Gulden,was größtentheils daher kommt,daß die Auslagen klein­er waren,als es im Voranschlag angenommen wurde. Gld Das Lottogefälle ergab einen skehrertrag von 146.073 ulven. Die Gebühren wurden mit 9.393.000 Gulden präliminirt und haben geliefert 11.930.449 Gulden, der Mehrbetrag macht somit 2.537.449 Gulden. Das Einkommen des Staatsvermögens war mit 2.859.000 Gulden präliminirt; dasselbe ergab 5.803.924 Gulden ; der Mehrertrag beträgt somit 2.944.924 Gulden, und zwar entfallen hie­­von auf die Domänen 485.649 Gulden, auf die Staatsforste 284.683 Gulden, auf das Staats:Montanunwesen 2.218.600 Gulden. Unter den außerordentlichen Einnahmen, welche im Staatsvoranschlage vorkommen, befinden sich nur zwei Bosiz tionen, welche als ein wirkliches Einkommen angesehen werden können. Beide haben einen geringeren Ertrag geliefert, als es präliminirt war. Die eine­n­ ver­schlagjhas aus der Prägung der ungarischen Scheidemünzen, welcher mit 900.000 Gulden präliminirt war , da jedoch die Sanktionirung des Gesehes erst im Laufe des Jahres erfolgte und daher die Prägung zurückblieb, belief sich das gesammte Einkommen unter diesem Titel nur auf 610.921 Gulden. Die andere außerordentliche Einnahme wird von den Summen gebildet, welche auf die Obligationen der ungarischen Kron­­güter und auf die Zehentablösung in Voranschlag gebracht und mit 570.000 Gulden präliminirt waren; bie von fünnen jedoch nur die Binsen dieser Summen als Einkommen gelten, welche 162.414 Gulden ausmachen.­­ Außer diesen gab es­ doch auch noch andere außerordentliche Einnahmen,welche nicht präliminirt waren.Rechnet man diese zu den obigen Summen,so beläuft sich die gesammte außerordentliche Ein­­­nahme auf 2,722.270 Gulden,danun 1,470.000 Gulden präliminirt gar um so zeigt sich auch hier eine Mehreinnahme von 1,252.270 oden. Auch bei den Ausgaben kommen Positionen vor,welche im Bereleiche zum Präliminare günstiger sind;unter diesen sind die be­­deutenderen: » Bei den Auslagen für die gemeinsamen Angelegenheiten beträgt das Ersparniß·1,416.056«Gulden,da das Zollgefälle um 5,04­9.680 Gulden mehr eintrug,hievon entfallen an Ung amnZO Perzent oder 1,514.904 Gulden,wovon jedoch auf die imxli I.G.­A.1868 festgestellten gemeinschaftlichen Pensionen und als Korrektur eines Rechnungsfehlers zusammen 97.948 Gulden abzuziehen sind.Daher mußte auf die ge­­meinsameren Auslagen um 1,416.956 Gulden weniger gezahlt werden, als prälmz mirtwan Bei dem«Titel der Staatsguldens Quote wurden 1,125.498 Gulden erspart,indem das Agioimudget mit 173 J.pCt­ aufgenom­­men wurde,thatsächlich aber weniger betrug. Außerdem kommen Minderausgaben vor:beim Ministerium am hohen Hoflager,beim Kommunikations-,beim Handels-,«beimunter­­richt»-,beim Justizministerium und bei den außerordentlichen Ausga­­ben;—ungünstigere Positionen sind bei der Kabinetskanzlei Sr- Majestät,beim Reichstage,beim Ministerpräsidium,bei den Ministerien für Inneres,für Finanzen,für Landesvert­eidigung,bei der kroatischen Hofkanzei und bei der Grundentlastungsschuld Wenn man aber die ungünstigen Positionen von den güns­tigen subtrahirt,zeigt sich den­­noch eine Ersparniß von 1.577.600 Gulden. Beim Finanzministerium kommen im Vergleiche zum Voran­­schlage Mehrausgaben vor,bei den direkten Steuern mit 12.116 Gul­­den,was aber in jener Bestimmung des im Jahre 1868 geschaffenen Gesetzes bezüglich der Steuer-Auswertung seine Motivirung findet, nach welcher bei der Haussteuer ebenso wie bei der Einkommensteuer bedeutende Spesen erfordernde Kommissionen amtirt haben,welche Spesen, da sie bei der Anfertigung der Präliminare unbekannt waren, au nicht genügend berücsichtigt werden konnten. Bei den Gefällen kommt eine Mehrausgabe von 550.730 Gulden vor, was aber die natürliche Folge der gradativ gestiegenen Einkünfte­n­. Hievon entfällt auf das Salgefälle 469242 Gulden, welche Summe hauptsächlich auf die vermehrten Salztransporti­efen, auf den Zurückkauf des Viehsalzes und für das nach der Militärgrenze trans­­portirte Salz als Preisdifferenz, an die den Transport bemerkstelligende Kreditanstalt bezahlt wurde. » Alles dies sind Umstände,die im vorhinein nicht berechenbar­eg doch dur die bedeutend gestiegenen Einkünfte mehrfach ge­­decht sind. Bei der Gebahrung mit dem Tabakgefälle sind mit 88.227 Gul­­den mehr verausgabt worden, was aberm­als dur die Steigerung der durch die erhöhte Consumtion entstandenen Verkaufs- und Transport­­spefen verursacht wurde. Endlich kommt eine Mehrauslage bei den Pensionen vor und sivar 271.110 Gulden, welche im Sinne des XLVII. G.A. vom Jahre 1868 gebecht wurden, aber auch die Pensionsauslagen des Finanzmini­­steriums sind mit 111.262 Gulden gestiegen, was DNEIRE durch die in größerem Maßstabe erfolgte P­ensionirung solcher Beamten ent­­standen ist, die der amtlichen Sprache nicht fündig sind. Hingegen kommen Ersparungen im Bortefeuille des Finanzministe­­riums vor bei dem Erforderniß für das Zentrale 161.902 Gulden, bei der Landes- Finanzdirektion 11.679 Gulden, bei der Akademie in Schemnik 3808 Gulden, bei den Verzehrungs-Steuern 60.841 Gulden, bei den Gebühren 51.673 Gulden, zusammen 243.903 Gulden. Dies abgezogen von den durch die Einkommenssteigerung und die vom Gefäß bestimmten Maßregeln verursachten Mehrausgaben per 947.463 Gulden, bleibt beim Bortefeuille des Finanzm­inisteriums eine Weiterschreitung der präliminirten Ausgaben um 709.560 Gulden. ” glaube aber, daß jede Position dieser Mehrauslagen in den gesteigerten Einkünften ihre Motivirung findet, deren Erzielung, ohne gemeinte verhältnismäßige Spesen zu machen, unmöglich getreten wäre. 39 will nun sagen, wie die Endresultate stehen: — 3m Budget Re­en ne mit en­d veran­­agt; das wirkliche Y­esultat betrug 110.385.568 Gulden; demzufolge macht das Plus 11.705.568 Gulden aus. An An außerordentlichen Einnahmen kamen im Budget 47.535.800 Gulden vor; wenn wir jedoch hievon nach dem für den Medringer­abschluß aufgestellten Systeme all jene offen abziehen, welche sein ordentliches Einkommen bilden, wie: die Eisenbahnanleihe, die ge­­meinsamen Aktiven, Steuer- und Bahnradstände, unter der Liquidation befindlichen Forderungen, die Einkünfte aus den, vom Berlauf des Staatsvermögens herrührenden Radständen, — so machte das veranschlagte ordentliche Einkommen 1,470.000 fl. aus; das wirkliche ae ist jedoch 2,722 270 fl., und so ist das Plus 1,252.270 ulden. Demzufolge ist das Resultat den Ein­nah­men im Ganzen um 19,957.8388 Gulden günstiger. Wie die präliminirten Ausgaben fin zu den wirklichen gaben verhalten, geht aus folgenden Zahlen hervor: Die ordentlichen Ausgaben waren dem Rechnungsab­­schuß 95,657.990 fl. aus; es wurde also um 1,078501 Gulden weniger ausgegeben, als veranschlagt war. Die außerordentlichen Ausgaben waren mit 31.081.800 Gulden berechnet ; die Investirungsposten, neue Telegraphenlinien, Walzwerke und Errichtung von Amtsgebäuden ver­­anschlagten Summen machen 17.516.000 Gulden aus; ganzen veranschlagten Summe außerordentlichen Auslagen jedooch nach wie eine M­ehrausgabe von 262.049 Gulden; bei mir 99,536.500­ Plus ein kommen die für Eisenbahnbauten, fich Ein­­präliminirt, so wovon auf baz G­al­­a ez en fl. veran­­schlagt ; hievon jedoch, als nicht zu den eigentlichen Auslagen gehörige Ausgabe die zur Tilgung der Grundentlastungsschule, also zur Til­gung von Passiven verwandte Summe von 2.800.000 Gulden abge­­sogen, betrugen die für das vergangene Jahr vorveranschlagten ordentl­ichen Auslagen 96,736.500 Gulden. Das unwirkliche Resultat macht diese von der betrugen die präliminirten eigentlich nur 13,565.800 Gulden, das wirkliche Resultat aber macht 13,827.849 Gulden, den Gesammtersparniß addirt zu dem, zwischen fommen fid zeigenden diese bedeutende Summe günstigeren dies abgezogen von den und dem wirklichen Ein: Resultate, den Auslagen ein vollkommenes Gleichgewicht gezeigt hätte, die Verrechnung sic) also bei 1,078.501 Gulden, bleibt eine Ausgabenersparniß weist der Rech­nungsabschluß dem Budget gegenüber im an: je Ars um 13,774290 Gulden günftigeres Reful: ataus,. zwischen dem. Einkommen und so müßte in Baarem oder in walchen Investirungen vorhanden sein; allein nah­men für. Griesheim Ki war der Abgang ein bedeutender, wie die folgenden Zahlen bes­eiten: 98,680.000 Gulden, Gulden, und so das Gesammteinkommen mit 100,150.000 Gulden prä­­liminirt, während anderseits die ordentlichen Auslagen mit 96,735.000 Gulden, die außerordentlichen mit 13,565.800 Gulden, Sammtauslagen mit 110,302.300 Gulden die Staatseinkünfte sich nit vermehrt hätten, Vermögensbilanz aus­weist, si auf so betrug im Allgemeinen angefeßt waren. Wenn also das günstigere Resultat, und so die Ge­­fo hätte sich demzufolge ein Abgang am Einkommen von 10.152.000 Gulden herausgestellt. Mein ir nun dies Defizit von den ausge­wiesenen, günstigeren Resultaten abziehen, welche — wie ich oben erwähnt und wie bie belaufen — in der Staatsfafle blieb, im­ Jahre 1868 die Summe von 3,621.990 Gulden und machum­ 400 agt 1868 uverging, 3,602.644 Gulden ausmachte, wozu neh­eu, die zu Gunsten des Jahres 1867 im Verlaufe des Jahres lsSs ein­­geflossene Einnahme von 46.258 Gulden kommt,wovon dagegen die im Jahre 1868 zu Lasten des Jahres 1867 nachträglich verausgabten 1.187.487 Gulden abgezogen werden muüssen — so wurde aus dem „Jahre 1867 in die Staatstafja ein Reineinkommen von 2,461.416 Gul. übertragen ; dies abwitt zur Vermögensvermehrung während des Jah­­res 1868, welche 3,621.990 fl. beträgt, erscheint als Reinerspar­niß während der zwei Jahre nach der konsequent durchgeführten Bi­­lanzrechnung im­­Betrage von 6,083.406 Gulden. Dies ist das wirkliche Resultat der Finanzgebührung währendp­er ER a­ZA zwei Jahre. Auf mehr als 6 Millionen beläuft sich also die Summe, welche das erste zweijährige Verwaltungsergebniß der ungarischen Regierung als aktiven Vermögenszuwachs , beziehungsweise als Ueberschuß auf: weit­ möglich, daß ss Leute finden, welche dies Ergebniß geringfügig finden, aber­­ hinweggeleugnet und hinweggedeutelt kann es nicht wer­­den, die Logik der wirkliche Thatsachen beweisenden Zahlen ist stärker als alles Raitonnement. Ein bedeutender Faktor dieses günstigen Ergebn­isses war wäh­­rend des­ Verlaufs der letzten zwei Jahre auch die Witterung,denn sowohlxthahrels SL als besonders im Jahre 1868 hat der Himmel den Fleiß des Landmanns gesegnet und daher konntte ich mit Recht am 14. Juli (. 3. vor dem g. Hause sagen, daß wir das Glüc zum Begleiter hatten, da uns günstige Jahre eben damals geschenkt wurden, als wir mit den Schwierigkeiten der Niedergangsperiode zu sümpfen atten. Das gegenwärtige Jahr gehört zwar nicht zu den günstigeren , bei den direkten Steuern sind die Radstände noch immer groß, das Fi­­nanzministerium findet noch immer nicht bei den Munizipien jene Un­­terftügung, welche den klaren Verfügungen des Gewebes entsprechen würde. Bei den bedeutendsten indirekten Steuerarten wird beständig Schmuggel getrieben ; dennoch aber zeigt sich bei denselben seine Abnahme, sondern im Gegentheil einige Zunahme. Wenn nun auch im Jahre 1869 große und außerordentliche Ausgaben zu machen sind, da die Errichtung und Ausrüstung der Landwehr große Kosten erheirscht,­­obwohl die aus 7 Millionen fich belaufende Ausrüstung mehr als Investitur denn als wirk­­liche Ausgabe anzusehen ist) und die 1869er Schlußrechnung, was Ein­­kommen und Ausnahme betrifft, nicht ohne ein Defizit wird abschließen können; so darf troßdem gehofft werden, daß, sofern nur in der vd übrigen Zeit die Steuern ordentlich eingehen, das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe wird aufrecht erhalten werden künnen, ohne daß er nöthig sein wird, zu den vom Geheg bemilligten Kassenanmei­­sungen unsere Zuflucht zu nehmen. Jedenfalls ist es für uns ein Vortheil, daß wir die ersten zwei Jahre in finanzieller Beziehung mit günstigem Resultate und an das dritte Jahr unwahrscheinli­chne Kontrahirung unproduktiver Schulden abschließen können . Hüten wir uns jedoch hierin, insofern es ein Glück zu nennen ist, vor Welterhebung , im Gegentheile, dbun wir alles Mög­­liche zur Beseitigung der geordneten Finanzen. Nach dieser Richtung bin kann man das, was zu thun ist, nach meiner Ansicht, wie ich es bereits bei der Vorlage des ersten Budgets ausgesprochen habe, beson­­ders in drei Punkte zusammenfafsen:: wir müssen vor Allem trachten, die öffentlichen Lasten durch eine proportionelle und gerechte Nepartition, so­wie der die Regelung der Gebahrung und Einhebung leichter er­­träglich zu machen ; dur­chwedmäßige legislative Verfügungen und nüsliche Investitionen die materielle und geistige Kraft der Nation und somit deren Steuerfähigkeit möglichst zu heben ; endlich bei der Feststellung der Staatsausgaben möglichst sparsam vorzugehen. Damit in dieser Richtung die Gereggebung Maßnahmen treffen könne , lege ich mit den Rechnungsabschlüssen auch die auf den V­oran­­schlag für 1870 bezüglichen bisher gebrachten Hefte vor, nämlich­ jene, melde waz Ministerpräsid­ium, baz Ministerium um die BersonS.Maiestät um pastinanzministerium betreffen *) ; — ich werde auch die übrigen Hefte, sobald vieselben vie BVreffe verlassen, dem geehrten Haufe vorlegen. Obwohl also der ganze Voranschlag, insbesondere dessen Sum­­marium bisher nicht hergestellt werden konnte, so glaube ich doch, viel sei tein Hinderniß, daß, die Finanzkommission in Folge einer Ver­­fügung des geehrten Hauses die Verhandlung über das Budget für 1870 beginne, da im Budget des Finanzministeriums bie gesammten Einnahmen, beziehungsweise der größte Theil der Beregung präliminirt sind ; die Finanzkommission und auf Grundlage des Gutachtens der­­selben das geehrte Haus kann in Bezug auf den Beginn der Verhand­­lungen verfügen, da die Bededung zusammengestellt ist, welche wie bei jedem Privathaushalte, so auch bei dem Staatshaushalte das Wichtigk­e­it, da man hieraus ersieht, wie groß auf Grundlage des Präliminare jene Summe sei, über welche man verfügen könne. In Bezug auf die Redelung kann ich ganz im Allgemeinen melden, daß die P­ositionen der operativen Einkünfte auf Grundlage sorgfältiger Berechnungen zusammengestellt wurden, und z­war wurde bei der Sesstellung der Mittelzahl nicht nur der Durchschnitt der frühe­­ren Jahre, sondern auch der Zuwachs, der sich im der ersten Hälfte des laufenden Jahres zeigte, berücksichtigt. Berücksichtigen wir die Re­­sultate, welche sich in dem recht vorgelegten Rechnungsabschluffe zeigen, so hätten die Uinfünfte für das Jahr 1870 vielleicht auch in höheren Beträgen präliminirt werden können; ich glaube indessen, es ist viel zwecmäßiger, wenn wir alle Eventualitäten in Berücksichtigung ziehen und nu­ blos die in dem außerordentlich günstigen Jahre 1868 er­­reichten Resultate für einzig maßgebend betrachten. Doch zwar nun die Wege und Brüdenmauthen nicht in Rechnung gezogen wurden, nachdem ich in Bezug auf diese eine besondere legisla­­­iven Makahme vorschlagen will, von deren Leitstellung er abhängt, ob das Geträgniß der Weg­ und Brüdenmauthen in den Boranschlag auf­­genommen werden soll oder nicht; obwohl ferner bei der Grund­­teuer, melde unter allen Steuergattungen am unverhältnißmäßig­­sten und brüdendsten die Steuerzahler belastet , und bei welcher ich ge­­trade deshalb eine bedeutendere Steuerermäßigung in Vorschlag zu brin­­gen gewünscht hätte, wenn die ordentlichen Auslagen des Staates im Jahre 1870 nicht mehr beanspruchen würden, als für das­ Jahr 1869 von der Gesettgebung festgestellt wurde, — so kann ich doch behufs der leichteren Berechnung die Wegnlassung des Bruchtheiles über­ 29 Prozent beziehungs­weise die Ermäßigung der Grun­dsteuer zu jenem Betrage, also um 875.000 Gulden, in Vorschlag bringen. — Die gejlam­mten Einnahmen des Finanzministeriums, also die ordentliche Bededung für das Jahr 1870, sind dessen ungeachtet mit 140.602.000 Gulden prälimi­­nirt ; rechnet man hiezu die Ueberschüsse der Einnahmen des Aderbau- und Handelsministeriums mit 52.700 Gulden , sowie die eigenen Ein­­nahmen des Auktussministeriums mit 62085 Gulden, so beträgt die prä-­lminirte Bedeckung 140. 716.785 Gulden. . Vergleicht man diese mit der gesammten ordentlichen Bedeckun des Jahres 1869,so würde sich für das Jahr 1870 eine Mehrbedeckung von nahezu 47­ Millionen ergeben,was jedenfalls als ein günstiges Resultat angesehen werden kann. Uebrigens sind die Grundsätze,nach welchen das 1870er Budget angefertigt wurde,dieselben,welche bei dem 1869er Budget mastgebend waren.Rücksichtlich des Budgets des Finanzministeriums zeigt sich jedoch insofern eine Abweichung,als die Kosten des Katasters,welche bisher in der Reihe der außerordentlichen Ausgaben vorkamen,unter die ordentlichen Ausgaben aufgenommen wurden,ferner,daß beim­ Aerarialbergwesen die durchlaufenden Einnahme-und Ausgabeposten­ weggelassen wurden. Das kroatische Ministerium und das kroatische Pauschale sintd an die Stelle der Kosten der kroatischen Hofkanzlei getreten und der oberste Rechnungshof ist als neuer Titel aufgenommen worden;endlich wurden die Rückstände des census regius der Städte jetzt im außer­­ordentlichen Budget aufgeführt. Bei dem Erforderniß des Finanzministeriums wurden etwas größere Positionen aufgenommen,als im vorigen Jahre,u.z.um 507·800fl.mehr,was jedoch durch die präliminirten größeren Ein­­nahmen motivirt ist.Im Allgemeinen habe ich für nöthig gehalten, eine auf das ordentliche Gesammterforderniß des Finanzministers und die Bedeckung bezüglicher Motivi nu­ anfertigen zu lassen,welche gleichfalls im Drucke ist und rücksichtlich jedes einzelnen bedeutenderen Postens,oder dort,w oo eine Renderung Platz gegriffen hat,die nöthige Begründung enthält. Die bei den Gefällen und bei dem Staatsvermögen vorkom­­menden Abweichungen werden gleichfalls in dieser nachträglich von mir zu machenden Vorlage motivirt werden ; hier bemerke ich nur noch, daß das Reinerträgniß der Gefälle und des Staatsvermögens für das kommende Jahr mit einer größeren Summe für das Jahr 1869 ver­­anschlagt wurde. Schließlich möchte ich nur noch das Eine zum Budget des Fi­­nanzministeriums bemerken, da sich bei den Ausgaben, wie bisher, so au im fünfzigen Jahr die strengste Sparsamkeit einzuhalten wünschte, und wenn Sie die einzelnen Positionen des ordentlichen Erfordernisses prü­­­en wollen, so werden Sie si davon überzeugen, daß der Kostenauf­­wand der Finanzverwaltung, im Hinblick auf das NReinerträgniß, *) Wir theilen das Wesentliche bietet drei Budget weiter­er mit. 1" MD . \ ordentlichen Auslagen von Weberschuß an so beträgt der eigentliche abgezogen, ersparten 816.452 Gulden, dem präliminirten 3 Wenn bas 1888er Staatsbudget — Diefe das Steuergattungen Rüdgang e3 zeigt des und us: Im 1868er Budget war das ordentliche Einkommen außerordentliche , das 13.774.290 Gulden effektiv mit IE oc welches auch . —....»-­­7

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