Pester Lloyd, Juli 1870 (Jahrgang 17, nr. 147-175)

1870-07-01 / nr. 147

H—-—-—-- · , .) Die mit so großer Spannung erwartete Debatte über das Vernizipalgefeg hat heute im Abgeordnetenhause be­­gonnen. Zuerst nahm­ der Referent der Zentralkommission, Béla Berczel, das Wort. Er bemühte sich sichtlich, die Mängel seines höchst oberflächlich verfagten Berichtes durch eine den Gefegentwurf etwas mehr beleuchtende Rede gutzu­ machen. Wir können nicht behaupten, daß ihm dies glänzend gelungen sei. Er lieferte eine einfache, ziemlich klare Para­­phrase der wichtigeren Prinzipien des Gefegent­wurfes. Was er sprach, war mehr beleuchtend und erklärend, als begründend. Einen selbststänigen Standpunkt nahm er überhaupt nicht ein,­­ vielleicht glaubte er, daß dies auch nicht die Aufgabe des Referenten sei. In defsen enthielt seine Rede eine sehr richtige, den Kern der Sade treffende Bemerkung, wem U die, daß in Folge unserer eigenthüm­lichen Verhältnisse der Geist der Defensive, welcher darauf gerichtet ft, bestehende Rechte zu vertheidigen und abhandengenommene zuriczuerobern, bei uns allzu einseitig sich entwickelte und die Einführung nützlicher Neuerungen sehr erschwert. Die Tragweite Diefer­dee, insbesondere wo es sich um Selbstverwaltung handelt, ist größer, als vieleicht der Redner selber denken mochte. Außer dem Referenten sprachen noch hier Redner : von der Linken Tipa und Elefe8, von der äußersten Rinfen Emerich L&ELG, von der Reten Der Minister des Annern. Ohne und auf die Neben der Herrn Elefes und Lápló näher einzulaffen, wollen wir nur auf die Rede des Herrn Tipa und auf jene beg­reren Rajner einige kurze Be­­merkungen machen. · » Herrn.Tipa begann mit einer satyrisch sein wollenden Polemik gegen eine vorgestrige ebe seine eigenen Partei­­genossen, Elefes, in welcher dieser seinen damals enges brachten Antrag zu motiviren getrachtet, wonach zwar die Verhandlung des Munizipalgefetzes nicht aus dem Grunde vertagt werden solle, damit „die öffentliche Meinung sich zu äußern Zeit habe", sondern deshalb, damit auch der Sachssen­­boden in die allgemeine Munizipalreform einbezogen werden könne. Nachdem Herr v. Tipa seinen gegen die Parteidisziplin figg­ auflehnenden Parteigenossen gehörig durchgehechelt, sette er seine Rede abermals mit einer Polemik gegen den Borz­wedner, Berczel, fort. Auf dieser, in der durch den Seen­­gang des D­orrechners geprabenen Fährte sich träge dahinz, wülzelnen wässerig trüben Maffe hwanım­pfen auf als einzige Schaumtieffe die mit bitterer Ironie hingeworfene Bemerkung, die Tendenz, alte Rechte zu vertheidigen, sei leider nicht so stark entwickelt, wie Perczel behauptet hatte, denn der Neid­e­­tag habe ja bei Dein­e Ausgleiche bewiesen, wie leicht er alte Nichte aufgebr­­ünne. Nach derlei weitläufigen pole­mischen Effursionen fette fi Herr dr. Tifa an, zu bez­weifen, daß der ministerielle g Gelegentwurf dem Repräsentativ­­spfteme nicht entspricht, — OM vorerst die Frage auch nur aufgeworfen zu haben, o­b dennpag Selfgopernament auch wirklich auf Grundlage des Repräsent@niniterig am besten organi­­sirt werden künne und mösse? Er scheint 7U Jau­ notes fei selbst ver­­ständlich und doch hätte ihn den der auffullupe Sze­genfat zwischen den Worten: S­el­b­st­verwattung UM aeprüsentea­tion flutig machen können und follen ! HR die Sache etwas tiefer untersucht, so würde er gefunden hag daß die­­ser von ihm gänzlich übergegangene Punkt die Kat­onalfrage der ganzen Selbstverwaltung in sich schließe. Zulet iu Sich Herr Fifa noch ziemlich ausführlich mit dem, wie er mag des Gelegentwurfes besräftigt, daß derselde Falle I allzu mächtigen Hebel in die Hand Regierung gebe, um damit nur illufteirte und paraphrasirte. Pest,30.Juni, der jewei­­‚die Parlamentswahlen zu beeinflussen. In diesem Vorwurfe liegt manches Wahre, ob­­wohl Herr Tipa den Cat nicht so sehr bewies, feiner Neve, die Munizipalfrage im Wesentlichen als eine Machtfrag "In der M­ede des Ministers des Innern Paul ar etmac mehr innerer Gehalt, aber zur Höhe einer wirklich staatsmännischen Auffassung vermochte dr. Raj­­auch­er fiel nicht völlig emporzuschwingen. Der Herr Minister des An­nern erzählte in ruhiger, fgmudlojer Sprade — Iympathisch und gewinnend wirkte — warum welche sehr den Ge — eine Gefahr, welche leider wird die Ursache nicht darin Liegen, dag das Gefeg einen aristokratisch-dynamischen Grundzug in die Munizipalorganifa­­ tion aufnahm, sondern darin, dag bei und alle andern Bedingungen der wirklichen Selbstverwaltung fehlen, Gefet diese Bedingungen und Grundlagen zu schaffen gar nicht versuchte, ja leider nicht einmal versuchen konnte, weil uns die Naturanlagen unseres Volkes, unsere Verhältnisse, unge Gang unseres öffentlichen eigentlichen Selbstverwaltung hinweg und zum bureaufrai­schen Staate drängen. Wüste von endlosen , bei uns noch not in’s öffentliche Berauptsein gedrungen. Die heutige Debatte ist wieder ein Beweis ein Zeichen der Gebantenarmuth — berette heute ange­ Schlagen wurde und der und widerlegen. waltung heraus. die Aussicht auf werde zu machtlos fein dem Staate gegenüber ; die Anderen keine Partei pacht Lebens ; von der — so daß das der bishe­­des Wesens der Selbst­­dafür. Abgesehen von dem fast ausschließlich polemischen Zone , sehr traten ber eine erschreckende leeren Wortgefechten eröffnet, abgesehen, sagen wir, von diesem am und für sich deprimirenden An­fange, drehte sich Alles um die Machtfrage. Die Einen sagen, das Munizipium aus zu die Frage dort, wo sie zu packen ist ; seine entwickelt das Syitem der Selbsterwartung selbstständig, den inneren Bedürfnissen einer guten Ders Hierin liegt die gefllggeberische Ohnmacht. ziwei unseren meisten Geietgebern Grundlage ganze Kampf um um dieses ganze Geschrei um Autonomie ein Heilhun­­Rechten. Die wahre Selbstver­­ist, ein groß­­st­aa­t­s­bürger Macht, ger nach staatsbürgerlichen waltung artiges System von ernsten, mühevollen lihen­ P­flichten. = Im Handelsministeriumt wurde gestern eine Berathung Aus dem­ Reichstage. Bet. 30. Juni. heutige Sikung de Oberhauses wird vom Präsidenten Mai­er 2 =­hr eröffnet, da die Mitglieder des Hauses sich bezüglich der Annahme der vom Abgeordnetenhause für die Prä­­sidentenstelle des Se­proponirten Kandidaten in einer Konferenz verständigen muchten.­­ Als Schriftführer fungirt B. Julius Nyary.­­ Nach Authentikation des letzten Sitzungsveotokolles wird der esttführer des Mitgeordnetenhauses Peter Mi­hä Lyi in den Saal gefüg Derselbe überbringt das mit der allerbedurten Sanktion ver­­ebene Cs, über die Ablösung der Kettenbrüche, welches auch allso­­gleich Prot wird, ferner die im Abgeordnetenhause angenommene Modifikation g$ 5 und 20 des durch den Gef.-Art. VIII: 1868 gutgeheißenen Sutrapes. Der betreffende Auszug aus dem Protokolle N ESNte sowie die Modifikation selbst, melde auf die ben. Verl den, Da di mező-Báfárhelyer Eisenbahn Bezug hat, wer­­‚Graf Hhann Cziráxy macht dem Haufe die Anzeige, dab er diesmal, in Anbetracht der ES ehr de3 ne: kn weise die Dreierkommission des Hauses noch bevor der Gegenstand a­szg IM einerufen habe, um über den eben (­ntwurf zu berathen. te A « Modifikation zur m­ahmae, a­ls ge SALE at Das Haus billigt Diese ausnahms­weise Berfügung des Präsiden­­ten der Dreierkommission, und nimmt die Modifikation einstimmig an. RN­HE Adlung denkeit ae aus dem P­rotofolle des Ab:­­­ngele­r Randi­ür die Brit­ten­­stelle des Staatsrechnungshofes. ae a IEn Ek Graf Anton St36­ben beantragt, daß Haug möge in diesem speziellen Fall seine Zustimmung für die von dem Abgeordneten­ haufe getroffene Wahl b so 8 durch ein Nuntium fundgeben, er spricht jede bei dieser Gelegenheit aus, daß hiedurcy durchaug sein Brázez denz geschaffen sei, sondern, daß es dem Hause für die Zukunft freiz stehe, von­ seinem Rechte durch Abstimmung Gebrauch zu machen. Präsident Mayloth fragt da Haus, ob e 3 den Antrag des zu Szeden annehme? Das Haus antwortet einstimmig mit 3a. Baron Julius Nyáry macht auf jene Bestimmung der Haus­­ordnung aufmerks­am, wonach ein jeder Antrag schrijtlich formulirt eing­reicht und zumindest von einem Mitgliede des Hauses unterstüßt sein müsse, bevor verselbe­rer Abstimmung unterzogen wird. Graf Johann Ezh­aly bemerkt, daß der Antrag des Grafen Széden sein selbstständiger sei, weshalb es nicht nöthig war, den­­selben schriftlich einzureihen, in Uebrigen un wünscht Redner, daß Die Propositionen des Grafen Széden möglichst wortgetreu ins Proiokol aufgenommen werden. Das Haus stimmt tiefem Wunsche des Redners bei. 3 wird hierauf die Wahl eines Schriftführer und eines Mitgliedes der Rechtskommission vorgenommen, welche beide Stellen je der ehemalige Vizepräsident­ des Baurathes, Ludwig Tiba inne­hatte. Die Mitglieder des Hauses geben einzeln ihre Stimmzettel ab, worauf die Situng auf eine­r Viertelstunde suspendirt wird. Nach Ablauf dieser Frist verkündet der Präsident das Ergebniß der Wahl: Für beide Stellen erhielt Baron Emerich Mikes 30 Stimmen, also die absolute Majorität. Das Situngsprotokoll wird streuresessioneguthentizirt,worauf die Sitzung ums Uhr gesaxlos seixchko.­auptabbrechen ligen­der Hier lag CS zeigt sich heute also wieder, als SL, ber rer bak got man új Als hätte man damit, daß man bewies, unser Gefeß räume den Muni­­zipien eine größere Machtsphäre ein, als ons belgische, schon bewiesen, dag es besser, oder auch nur so gut sei, wie das bergische, ja auch nur, daß es überhaupt gut und brauchbar fett! AUS Hinge die Güte eines Munizipalgefetes allein, oder auch nur hauptsächlich von der Größe der Macht ab, welche den Munizipien eingeräumt wird ! Wertproll ist in der Rede des Herrn Ministers die Aenderung, dag er in Bezug auf die Städte gerne jedes Amendement annehmen wolle, — eine Erklärung, welche für eine Verbesserung der mangelhaftesten­­ Theile des Gefeentwurfes immerhin einige Hoffnung läßt. Ganz und gar verfehlt war dagegen der Hinweis auf die preußische Kreisordnung, und auf den überwiegenden Einfluß der Rittergutsbesiger in der Munizi­­palverfassung Preußens. Mit diesem Hinweise ist für die Bild­stimmen nichts bewiesen, denn erstens ist der Fall nicht analog, zweitens ist das, was wir in Preußen sehen, nicht etwas Nachahmenswerthes, sondern eine lebens­u­n­fähige Entertung des Feudalismus. Es wäre traurig, wenn wir uns die Muster für­­ Selbstverwaltung aus Preußen hör­en müßten! Die Bild­stimmen können durch solche Beispiele nicht gerechtfertigt werden, sondern man muß es offen aussprechen, daß jede Selbstverwaltung ihrem innern Lebens­­prinzipe nach einen aristokratischen Grundzug — wohl zu un­­terscheiden von Feudalismus — in sich trägt. Selbstverwal­­tung ist der Gegenfaß der demokratischen Nivellirung, das Gegengewicht der politischen Herrschaft der Zahl. Der Politiker, der sich nicht entschließen kann, in unseren Ber­af­­fungsorganismus sehr wesentliche aristokratisch - konservative Züge aufzunehmen, wie wir sie auch in dem englischen Staats­­wesen vorfinden, der möge nicht von Selbstverwaltung phanta­­siven. Freilich ist die ‚privilegirte Stellung der preußischen Rittergutsbesiger eine mittelalterliche feudale Frage und sein gesunder S Konservatismus., Ob das Sheitem der Meist­­besteuerten das legtere, d. h. ein gesunder Konservatismus sei, da­s muß eben beiviefen werden. So viel ist gewiß, daß der Grundfa der Meistbesteuerten die neue Meunizipalordnung prinzipiell mit einem einzigen Schlage von der un­haltbaren ständischen Gliederung der alten Gesellschaftsordnung loslöst ; die Neyte, die dieser Grundlag ertheilt, sind seine erblichen, noch ist die Grenzlinie, welche er schafft, eine nach Zeit und Ort invariable. 8 ist wunderbar, dag man diese Momente fortwährend ignorirt, und von neuen Lasten und Privilegirten spricht. Wenn bei uns die neue Organisation es Munizipalmening auf den beabsichtigten Grundlagen in der Unsee Bericht über die heutige Sitzung des Abgeordnetens­hauses schließt im Abendblatte damit,daß das­ Hau­s zur General­­debatte über den Munizipalgesetzentwurf schreitet. Referent des Zentralausschu­sses Béla Perczel besteigt die Rednertribkme und verliest zunächst jenen Theil des Berichtes des Zen­­tralausschusses,welcher den Gesetzentwurf im Allgemeinent behandelt »und weist schließlich auf die Wichtigkeit des Gesetzentwurfes hin,welche ihn­ zwingt den Bericht des Ausschusses kurz zu motwiren.Bevor der Gefegentwurf vorgelegt wurde, urgirte man von allen Seiten die Ein­­bringung desselben, umso mehr ist es zu verreumdern, daß einige Ab­­geordnete die Berathung desselben nun aufzuschieben wünschen. Jiedner übergeht hierauf auf die einzelnen Momente des Gejebentwurfes. Im Zentralausschüsse tauchte zuerst dagegen ein Reventen auf, vnb die Städte m­it den Komitaten in einem Gefegen­wurf organisirt werden ; doch zerstreute sich bald vieles Bedenken, nachdem in Betracht gezogen warb, bas der Gefegenwurf auch einzelne Paragraphe enthält, welche den Städten besondere­r Begünstigungen zu Theil werben lassen. Die zweite Besorgniß verursachte das unbeschränkte Kandivationsrecht der Obergespane, welche jedoch durch eine Modifikation des Zentralaus­­schusses behoben ward, wonach dieses Kandivationsrecht duch ein engeres Komite ausgeübt werden soll. (MWiverspruch links.) Der dritte Haupt­­punkt des Gefegentwurfes, und dieser war­ der am eingehen ostin ber Iprochene,­­stellt ven Modus fest, nach welchem der Komitatsausschuß gebildet werden sol. Diesbezüglich glaubt der Zentralausschuß, daß der Gefegentwurf ein Vorgehen einführt, welches den Interessen aller Theile der Bevölkerung Rechnung trägt, da durch dasselbe den Repräsentanten aller Klassen im Ausschusse ein Play gesichert wird, was duch den Modus der unbegrenzten au nit zu erreichen­ wäre. (Zebhafter Widerspruch linte,­ da in diesem alle die Intelligenz­ ausgek­lossen wäre. Demzufolge empfiehlt er im Nam­en des Zentralausschusse den Gelegentwurf zur Annahme als Grundlage der Spezialdebatte. Kolomann Tr­a­m weist zu Beginn seiner Rede darauf hin, daß dem Haufe ein Beichlußantrag­ vorliege, welcher die Hinausschiebung der Berathung über den vorliegenden Gelegentwurf verlangt. Das Haus hat sich jedoc mit der Entgegennahme des Berichtes des Zent­­ralausschusses in die Berathung eingelassen und in Folge weilen will er seine Bemerkungen sowohl­ auf den Bericht des Zentralausschusses, als auch auf den Geiegentwurf selbst in Folgendem zusammen­fassen. Bevor er jedoch auf das Mteritum der Sache übergeht, hat er nah auf die Aeußerung eines der Herrn Abgeordneten, wonach es überflüssig wäre abzuwarten bis die öffentliche Meinung sich über den Geießent­­wurf ausgesprochen habe, eine Antwort. Der Abgeordnete Eletes hat diese Neußerung gethan, und zugleich ausgesprochen, daß es eine Verfäl­­schung des Parlamentarismus wäre, wenn man der öffentlichen Mei­nung solchen Einfluß gewähren wollte. Dem gegenüber macht er nur ‚Praxis zur Karte und zum Geist der Privilegien zurückführt, den einen Umstand geltend, daß das Parlament die B Wolfsvertretung — die strittige erscheint breite, nicht Der Geist und die Erkenntniß­verwaltung AS it tft eine fehmale öffentlichen Gewalten dasjenige, waß des ganzen Staates werden die sogenannte ausgeschlossen sichere Dieser „Selbstverwaltung" ist der Gegensat von al’ diesem ; diese Grenzlinie sollte, ein sie ist, 48 Ansicht zwischen Ringen , abgehalten ein in Betreff der österreichisejzungarischen ande [3= und Zollk­onferenz, welche demnächst in Wien zusammentritt. Von Seiten unserer Regierung wurden in dieser Besprechung die Borarbei­­ten und ersten Einleitungen verhandelt ; die Zollkonferenz wird in den ersten Tagen des Juli sich in Wien versammeln. — Ministerpräsident Graf der Julius Stadt Andrasiy Pozjega erhielt einen telegra­­phischen Dant für seine Bemühungen in der flavonischen Eisenbahn­ genannte Stadt hat zugleich den Herrn Minister­­präsidenten zu ihrem Ehrenbürger gewählt.­­­Die Udvakholyer Stuhlversammlung hat in der am 28. d.unter dem Vorsitze des Oberkönigsrichters Dis­ viel abgehaltenen Si­­tzung bei der Verhandlung des­ bekannten Debrecziner Rundschreibens entschieden ausgesprochen,daß sie die in der Regierungsvorlage enthal­­tenen Grundsätze über die Munizipientheile und diese ehere Verhand­­lung des Gesetzentwurfes wünsche. Repräfentantenkörper Angelegenheit ; die . von | ist, folglich gegen die öffentliche Meinung überhaupt nichts unterneh­­men darf. Er bedauert, daß Elefes zu dem in seinem Beschlußantrage befindlichen Anspruche: „bis die Angelegenheiten des Königsbodens nicht eoronet sind" nicht hinzugefügt hat, „und bis die öffentliche Meinun­gő geäußert hat." Im Jahre 1868 ist es zwar im Def.­Art. XLIII. ausgesprochen worden, daß Die Angelegenheiten der Sachen besonders geordnet werden sollen. Redner findet aber seinen Grund dafür, wa­rum bezüglich des Medhtörreifes der Sachsen besondere Verfügungen ge­­troffen werden sollen, da dieselben doch in allen andern Beziehungen namentlich aber in sozialer und materieller Beziehung, der übrigen Be­­völkerung des Landes vollkommen gleichgestellt sind. 63 ließen sich zwar Gründe finden , doch diese ist Redner nicht geneigt als berechtigt und giltig anzunehmen ; diese Gründe wären , wenn die Regierung durch Beschränkung der übrigen Jurispiktionen den Sachsen Privilegien geben wollte, um sie für sich zu gewinnen, oder aber, wenn sie in Consequenz ihrer früheren Handlungen diejeni­­gen belohnen­­ wollte, die bei den Wahlen gegen uns gewesen. (Leb­­hafter Beifall links.) Was die Fassung des Zentralaustautfes betrifft, so gleicht dieser der ursprüngliichen Fassung so, wie ein Ei dem andern, namentlich aber in Bezug auf das Kanditationsrecht des Obergespans. Der Berichterstatter des Generalausschusses berief si­chiebei einestheils auf die Gepflogenheit, anderntheils aber ließ er den Vorwurf laut werden, daß bei uns die Durchführung der nöthigsten Reformen dur den Umstand verhindert wird, daß wir uns immer mehr auf den Standpunkt des bestehenden Rechtes stellen, als daß mir der Oppor­­tunität weichen würden. Repner erklärt, daß er immer an jenem Not festhalten werde, durch dessen Aufopferung wir die Garantie für das Bestehen der individuellen und politischen Freiheit verlieren würden, da er glaubt, was das Aufgeben jener Rechte, welche die Garantie der Freiheit bilden, kein Reform sein könne in einem freien Staate, wohl aber in einem absolutistisch regierten. (Sehr wahr, von der Linken.) Der Referent des Zentralausschusses behauptete ferner, daß die indirekte Wahl der am wenigsten zweckmäßige Modus wäre, um den Somitard­­ausschuß zu bilden, und darum sollen die Bild­stimmen in Anwendung gebracht werden. Nebner weist darauf hin, daß hierdurch dem Re­­präsentativsystem am meisten Abbruch geschehen würde. Er habe als Kind erlernt, daß das böseste Uebel vor ‘Tod sei ; die indirekte Wahl trifft das Repräsentativsystem hart, das it wahr, allein hier wird das­­ Repräsentativsystem vom härtesten Schlag getroffen, indem es tout gemacht wird. Bezüglich des Vollzuges der­ Verordnungen, dessen Unerläßlichkeit betont wurde, äußert sich Redner dahin, daß er zwar wünsche, daß Se­­der für den Nichtvollzug der gefeglichen Verordnungen verantwortlich gemacht werde; er wünsche aber auch, daß ebenso jeder Beamte für das Vollziehen der ungefeglichen Verordnungen verantwortlich gemacht werde , wer immer die Durchführung verselben anbefohlen haben mag. (Beifall Links.) In einem Falle aber, wo­ hingegen verstoßen­­ würde, mögen eine von allen Parteien unabhängige, vollklommen selbstständige Behörde richten. (Beifall.) Der Gelegentwurf garantirt all’ das, was zu verlangen stünde, in seiner Einleitung, macht jedoch später in den Details alles das, was im Prinzipe ausgesprochen, illusorisch. Er will daher recht gelegentlich der Generaldebatte weder auf seinen Antrag, noch auf den Gelegentiwurf tiefer eingehen, da er gelegentli­cher Spe­­zialdebatte ohnehin Gelegenheit haben wird, bei jedem einzelnen Punkte seine Modifikation zu beantragen, auch wird er vermöge des Rechtes, das ihm, den Antragsteller, die Hausordnung gibt, auf jene Crinnwen­­dungen zu antworten Gelegenheit haben, welche man eventuell gegen seinen Antrag im Allgemeinen machen sollte. Er will daher blos über jene Hauptmomente sprechen, welche, als die frürlichsten, ihn zwingen, den ganzen Gelegentwurf zu verwerfen . Ein solches Moment ist erst: li die vollkommene Gleichstellung der städtischen Munizipien mit den Komitaten, zweitens aber der Umstand, daß im Komitatsausschuß auch Bild­stimmen Pla haben sollen; wenn dieselben auch nicht aristokrati­­scher Natur sind , so begründen sie doch ein plutokratisches Privilegium, und dies ist zumeist so Schädlich wie das erstere. Er glaubt zwar, daß jener Punkt der staatlichen Entmitte­­lung bald erreicht sein wird, wo dem allgemeinen Stimmrecht keine anderen Schranken gezogen sein werden, als die der moralischen Qua­­lifikation und der Rücksicht auf das Alter und die Bildung des Ir­­dividuums, doch ist er vorderhand geneigt, auch einige anderweitige unerläßliche Beschränk­ungen anzunehmen ; die vollkommene Meg­a­­tion des Stimmrechtes aber wird er nie billigen und diese wird durch den vorgeschlagenen Bildungsmodus des Ausschusses zur Regel erhoben. Die Beschränkung erweitern, ist immer leicht, die Aufhebung der Privilegien immer mit Schwierigkeiten verbunden. Er kann die Einführung der Bild­stimmen schon aus dem Grunde nicht billigen, weil dieselben Klas­senunterschiede begründen, welche durch die 1848er Verfügungen glücklich beseitigt wurden. Ein solches Vorgehen wäre voller­ Gefahren, doc Redner vertraut auf die Lebenskraft der Nation und hofft, dab diese dem vorliegenden Entwurfe, wenn derselbe auch Geiegeskraft erhalten sollte, keine Zeit Lassen werde, alle seine schäd­­lichen Früchte reifen zu lasen. (Lebhafter Beifall links.) In diesem Sinne verfügt der Gelegentwurf auch hinsichtlich des Budgets, der Beamtenwahl und der Kontrole, welche der Obergespan üben sol, dem überhaupt eine unbegrenzte Vollmacht eingeräumt wird. Er ernennt einen Theil des Beamtenkörpers, hat das Recht, alle Beam­­ten­­ zu suspendiren, dieselben auf einige Jahre, überhaupt von ihrem Amte zu entfernen , ihre Stelle durch andere zu belegen: von ihm, der seine Stelle selbst von der Regierung erhalten, ist das ganze Mu­nizipium abhängig, in seiner Hand ist alle Macht konzentrirt. Repner it im Allgemeinen sein Freund einer solchen Sentralisation, kann es aber noch weniger zugeben, da k . vieselbe wie im vorliegenden Falle A iS Maske der Selbstregierung eingeschmuggelt werde. (Bei­ all Linke. Bezüglich der­ Verantwortlichkeit der Beamten ist im Gefegent­­würfe ebenfalls in einer sehr absonderlichen­­ Weife vorgesehen. Ehedem fand sich Ni­mand, der eine ungefegliche Verfügung der Regierung durchgeführt hätte, die Regierung war in einem solchen Falle gez­wun­­gen, den Belagerungszustand über das Land zu verhängen. Sie (Üied­­ner wendet si hier an die Nechte) sorgen dafür, daß dies nicht mehr nöthig werde, da Sie den Beamten für die Durchführung einer unge­ feglichen Verfügung aller persönlichen Verantwortlichkeit entbinden. (Beifall intl.) Man bezieht sich diesbezüglich auf die Verantwortlichkeit der Regierung einerseits , sowie auch andererseits auf das Petitions­­vet der Munizipien. Doch mie ist dieses Petitionsrecht beschaffen ? Das Munizipium petitionirt getreulich an das Abgeordnetenhaus, das Abgeordnetenhaus nimmt getreuli die Petition entgegen und meist sie an ihre Petitionskommission. Diese referirt ebenso getreulich über die Petit­ion selbst, wenn der Gegenstand , welcher derselben zu Grunde liegt, fon superirt ist,, sowie die Petitonsfommission nach der An­­nahme des Munizipalgefegentwurfes auch über jene Petitionen referi­­ren wird, welche die Hinausschiebung der Debatte über den vorliegen­­den Gelegentswurf verlangen (Beifall) und im Uebrigen i­ hier immer die Majorität der Richter, welche identisch ist mit der Regierung, und es kann nicht zugegeben werden, da die eine der streitenden Parteien zugleich auch das Richteramt übe. Daß aber die Bartei mit der Re­­gierung selbst identif sei, ist eine Thatsache, da die Bartei die Regie­­rung 10 lange nicht fallen läßt, als sie mit ihrer Bolität im Allge­­meinen zufrieden ist. Einzelne Gegenstände haben eine Regierung noch nie gestürzt. (Obo ! Widerspruc rechts.) Bezüglich der Staatsgerichts­­höfe beruft sich Redner auf das Beispiel Englands und America’s, überall hat man eingesehen, wie nöthig diese sind und jene Institution eingebracht, welche am meisten geeignet it, in ähnlichen Fällen die Wahrheit dar zu stellen. .. Er kann überhaupt nicht zugeben, daß das Recht, in Tonfreien Fällen die IR zu interpretiren, der Legislative in die Hände gelegt erde, da die „Interpretation in diesem Falle der wechselnden $aune der Parteien unterstellt wäre. Und aus diesem Grund verlangt er die Errichtung der Staatsgerichtshöfe, die überall bestehen, wo Freiheit ist, überall eingeführt werden, wo man die Freiheit anstrebt, und gegen deren Einführung man sich nur bei uns sträußt. Rebner ermahnt schließlich das Haus, gut zu beginnen, was es thut, bevor es diese Bestimmungen zu Gefegen macht ; es hat schon viele Gefege geschaffen, die nur wenig unseren Bedürfnissen entspra­­chen, so gefährlie war aber noch feines, wie das borliegende. Die Be­drohung, welche das Beieh zur Folge haben wird, trifft uns alle, doc diejenigen, welche das Geseß schaffen, i werden auch von der Selbstan­­klage getroffen werden. (Lebhafter, anhaltender Beifall Linfs.) Georg Kle ie wiederholt, was er bei Gelegenheit der Ein­­bringung seines Beichlußantrages bereits gesügt , daß er nämlich Fein solches berechtigtes Organ der Öffentlichen Meinung anerkenne, welchem man Zeit lassen müßte, sich zu äußern, bevor man zur Berathung des Munizipalgelegentwurfes schreiten kann. Deshalb ist Redner prinzipiell für die sofortige Verhandlung. Nun aber sind sie Verhältnisse des Königsbodens solche, daß sie eine schleunige Regelung erfordern, und darum unwünscht er, daß ein hierauf bezüglicher Defegentwurf noch vor der Verhandlung des Munizipalgelegentwurfes eingebracht werde. Redner gibt eine kurze historische Darstellung der Entwickklung der In­­stitutionen, welche gegenwärtig auf dem Königsboden bereichen, er betreift, daß dieselben umhaltbar seien und bittet um die Annahme seines Beichlußantrages. Emerich LA­BLG fligzirt die Prinzipien der 1848er Gefeb­­gebung ; diese ist auf die Grundlage der Freiheit, Gleichheit und Brüder­­lichkeit bafirt; die 1848er Gefege bilden unsere Verfassung, unsere Grundgesehe, wir dürfen deren Rahmen nicht überschreiten. Und der vorliegende Gefeder­twurf ? Er verlegt alle 1848er Grundfüße. Durch die Einführung der Bild­stimmen schafft er Privilegien und verlegt das Prinzip der Gleichheit ; durch das umbeschränkte Kandidationsrec­ der ernannten Obergespane beschränkt er das freie Wahlrecht, folglich die Freiheit der Staatsbürger. Der Gefegentwurf vergewaltigt die hei­ligsten, demokratischen Rechte der Munizipien. Er entzieht den Gene­ralversammlungen derselben das Met, über Gesehe und über Ent­schließungen des Reichstags ein Gutachten abzugeben und verhindert dadurch das Zustandekommen einer berechtigten öffentlichen Meinung. Er entreißt den Munizipien alle Freiheiten und Rente und bekleidet mit diesen wie mit einer guten Beute die Regierung; er schafft den ee age gi Zentralismus, wie ihn selbst das une gindlige, unter dem „Sohe des modernen Bafari “ Bat Pa­rt fent 3 . Zafarismus seufzende Franz „Bir sehen an Frankreich die bösen Folgen der Zentralisation allein in Ungarn würde dieselbe noch eh a l­leeeet haben. Denn Frankreich ob es nun ein Kaiserthum oder eine Republik it, ob es von einem­­ Bürgerkönig oder einem legitimen Monarchen beherrscht , ob es zentralist­isch oder dezentralistisch regiert wird. Frank­­reich bleibt immer Frankreich , aber Ungarn geht als solches zu Grunde, wenn es solche Staatsformen erhält, die seinen nationalen Eigenthüm­­lichkeiten direkt zumnterlaufen. Das Komitatsleben stellte bisher die frische Duelle der nationalen wo diese Duellen vergiftet oder abgeleitet u­ner bittet daher um die Annahme seines Gelegentwurf der Regierung verworfen u beauftragt werden soll, auf Grundlage die Munizipalgefegentwurf auszuarbeiten.­­ Minister des Innern, Paul Raf auf die Hauptmomente beschlänfen. 610 darüber aussprechen, daß nicht der Mur­­entwurf in einer gemeinsamen Generali” die beiden Gefegentwürfe ergänzen ein, welcher den andern gegen Angriffe dect, Munizipien klagt, der findet im Gemein die größte Autonomie gemährleistet. D­ass gegen den Parlamentarismus verftt laufe der Generaldebatte auch auf Dei fung geschieht, teoßdem derselbe macht. Denn dieser Gefeentwurf ist mit dem Quelle getroffen und beine baffren genau Man hat gegen den Munizipalge­würfe erhoben, auf welche ich ver Neil erste Vorwurf it der, daß die Städte Topf geworfen werden, hab man den m nifjen und Existenzbedingungen der Stadt gedeihen ließ oder biese Nachsicht do Darauf habe ich zu bemerken, waß die 9 hältnisse in Betracht gezogen hat, als Territorien und allen Streistädten ihre 9), doch Yenderungen in dieser Beziehung i­ vermehren, welche sich der Durcjührut ohnehin in den Weg stellen werden. Di. die fleinste Stadt aus den Reihen der M- in der liberalsten Weise einem jeden Ortt“ Munizipium zu werden, wenn er nicht i materiellen Kräfte ist, die ihn zur Erfüll­ung Pflichten befähigen. 63 ist eine bloße Formfrage, ob e ein besonderes Geld für die Städte auszu len, daß ein solcher, aus 23 Paragraph bereit3 ausgearbeitet ‘war. Allein es eint Ansicht auf, daß die Städte an Bildung frhieden von einander sind, daß Cin Gefe) artigen Verhältnissen gerecht werden kann gezogen, es den Städten zu überlassen, ba­­­­nisation in selbstgeschaffenen Statuten selb­zugehen war ganz unmöglich, und bietet Städten ihre ungestörte Entwickklung und Zeit ver überraschend schnellen Entwicklung eine tüchtige Städteorganisation zu schaffen, heute noch weit erscheint, kann in weniger geworden sein und hingegen sind blos auf von Nuken. MWahrhaft betroffen war ich, als ich 3 murf hörte, die Regierung strebe in diesen Sentralisation. (Höhnisches Gelächter von de vorliegenden Gejegentwurf mit den ausläı vergleiche, so kann ich) jenen Vorwurf nicht hat ihren Standpunkt in der Komitatsfrage vom 10. April 1867 und in ihrer Erklärung zeichnet. Sie hat erklärt, daß sie eine auf und zipsen sei. (Hohngelächter von ver Linken, kár zur Ruhe) Sie glaubt, dies durch den ger bewiessen zu haben. (Erneuertes Gelächter.) Jung nicht den Theorieen allein nachgegangen. „Bequeme Vhrafe!" „Das glaube ich!) Die Regierung war bestrebt, die vorha’ke fatlon in den Rahmen der parlamentarisch b Regierungenn und auf solche Weise am Besten dem M­ursche sprechen, welches, ich weiß dies wohl, verlangt ferner bestehen sollen. Wenn die Regierun Zhenrien nachgegangen wäre, so hätte sie frei­ von Komitaten einen größeren Rechtskreis einräumen können. man weiß, dak dies einzig auf Kosten einer Starken Negierung geliehen wäre, man meiß, gen des Landes zu ent= daß die Komitate auch 05 gemwillen glänzenden daß nur eine kräftige Regierung im Stende ft, das Land zur Ent­wickklung und zum Gedeiher zu bringen.­­ (Lebhafter Beifall von­ ver Rehten.) Das alte Komitat fann man nun einmal nicht wieder herstellen ; das neue Komitat soll der Bemittler der Zentralregierung in der Grelative sein, es sol sich gut vermäl­en, eigene Statuten schaffen, seine inneren Angelegenheiten in­ bester Dronung erhalten und leiten, das ist der einzige Zweck, welchen die Negerung m­it dem gegen­­wärtigen Gefäßentwurfe erreichen wollte. Die Nefierung bat die Leber­­zeugung, daß sie eine gewisse, bIo%­chlasP­arlament bescränkte Macht der Exekutive befisen muß, um die Ordnung, Sicher­­heit und Ruhe des Landes zu (Befall von der Rechten.) Mehr will sie nicht, aber so viel ist nötig, denn es ist die Garantie des Bestandes eines Staates, eine solche Garantie, welche nicht ein einzige Nation der nationalen Regierung verwegert. Fee Nur eine überlebhafte Bhantasie hat in diesem Gesehentwurfe eine starre Zentralisation sehen können ; dort, w die Regierung die Ge­­fege und ihre Verordnungen nicht selbstreollstreit, sondern sie durch viel gewählten Organe der M­unizipien und Gemeinen vollstreben läßt ; wo die Munizipien immer frei TR halten können ; wo sie gegen Verordnungen der Regierung zu epräsentiren das Recht haben, was in der ganzen Welt als Micum Kitebt, da die Duniziz­­ien das Necht haben, Petitionen an den Meidteg zu richten , wo die Regierung in die inneren Angelegenhiten der Munipiien nur dann eingreift, wenn sie von einem Privatkräger barl aufgefordert wird oder wenn sie doch einzelne Boll, das Wohl der fünftigen Generatio­­nen oder das Heil des ganzen Landes Kuno not L ganzen , da kann wohl von einer Zentralisation nicht die Nede sein, und as Ausland wird gewiß nit jagen, mehr wird es uns Gefährdung gierung und der Macht wes von des Ansehens des verantwo­rtlichen Ne­­das Beispiel Belgiens hin, dessen Freiheiten unwerdm; Zentralifation, viel­­ Doch Finnen die Munzipier nur dann die Versammlung ab­­halten, wenn der König dieselbe einberuft; jeder Beschluß die Muszipien können unter­­einander nicht verkehren, sondern düren einander)öcheng trodene Gi­­sungaprotofolle zyjeiden, , Sie dürfen seinen Aufruf an das Bolt enffen, wenn die Res­gierung es nicht vorher gestattet, Beichränkungen, die in unserem Ge­­ießenttourfe ‚nit vorkommen. Man kann also in Regierung mehr Kühnheit, nimmermehr aber kleinliche Unterbrüchugsgelüste vptivierten. (Beifall von der Rechten.) Auch die Vorwürfe wegen der Machtsphät des Obergespang muß ich zurückmeifen. „In Siebenbürgen übt der Obergespan gegen­­wärtig thatsächlich mehr Rechte aus, als der Gefrentwurf ihm ein­­räumt. Aber auch in Ungarn hat er immer derecht der Kontrole und der Beamtenkandidaten ausgeübt. Der Oberspan hat nach dem gegenwärtigen Gelegentwurfe nur dann das Recht sich inneren Ange­­legenheiten des Munizipiums einzumischen, wenn 88 leitere eine Re­gierungsverordnung auch dann nicht at wolt, nachdem die Re­­gierung auf eine R Repräsentation bereits erklärt hat auf ihrem Milleu bestehen zu müssen, wenn das Munizipium also beit3 außerhalb des gejeglichen Bodens steht. Er hat das Recht, die zur Berathung gelad­enden Gegenstände vor der Generalversammlung zu fennen und Einblick­ die Verwaltung zu nehmen, das ist wahr, ja aber ein Präsident, wem­­e Ta ordnung. nit rennt und ein Kontrolor, der seinen Einblick in die Verwaltung­­ nehmen darf, spielt eine sehr traurige Figur. Der bergespan ist ein­­ getreuer Wächter und Anwalt der Steressen des Muizipiums (Hohn­­gelächter von der Linken) und er vertritt diese Intereen vor der Legis­­lative und der Zentralregierung, so lange das Munizipium mit dem Gehege nicht in Konflikt gerät. · Die Motive,welche die Regierung veranlaßten,stem Obergespan ein unbedingtes Kandidatensrecht einzuraumem sind fvgende:Erstens verfügt das Nationalitätengesetz,dasz b­eamtenkörper seines Munizi­­peums alle Nationalitäten welche dasselbe bewohnen,ensprechend ver­­ngtekk sein sollen;·dieser·Verfügung gerecht zu wern­,ist nur dann s. umgesch­ wenn die Regierung sich das Kandidationsrecht vorbehalt.s Zweitens ist es nöthig,daß die verschiedenen BezirkelM Veamkenkaper« vertreten seiem was auch nur auf diesem Weges erreichen istzend­lich wirkde eine Schmälerung des Kandidationgkees dem Obergespa unmörich·machen,»die Verantwortlichkeit gegen tdSk NegiMMgun deröentlichen Meinung zu tragen,­Optv o der Linken.) « Nun zu den Munizipalausschüen.IN Folge der eigenthüm­­lichen Verhältnisse unseres Lindes sindieselben anzahl an Qualifikation demhtglieder ganz anders geartet wie die des Auss­landes.Doch per hokrej szirtwan’«d­eau­"z·ahlreien Mitgliedern be­—s­­stehenden Ausschüsse,weil man glaub­ daß die Ordnung der Be­­" rathung der groszen Korporationen­lecht gesthlt wird.Ich bin auch dieses Glauben an uns und wir acht in Ungarn bereit daran ges möhnt, und dann ist es auch nicht Dünschenswerth, dak die Beamten von einer [einen Anzahl Andinidven gewählt werden, weshalb ist die Zahl der Ausschußmitglieder dreh den Gefekentwurf nur wenig életük És FL al­­­té . ·­­­­eerteemente,­ustveen die Ausstieuamme­­gestellt werden sollen, hat man im Schoße ber ae a vie. tagi Nee a LUSTAK én un Hnauingite und ge­le Qualiiifationar sind, welche zur Zeitung der Öö '­­Angelegeniheite­n berechtiget sic d "l­z g fimmchen ein die Frage in nur die­ melden Schlüffe bedienen, um diese Qualifikation zu Sana 30 IR mon 1 Befi; von Geld allein weder Unabhängigkeit noch Intelligenz ga­­rantirt. (Ruf: So its!) Allein Irokvem bietet er noch die beste Garantie für die Unabhängigkeit und im Auslande gibt man fast überall blos­sen Begüterten politische Rechte und verlangt von ihnen die Er­­füllung der bürgerlichen Pflichten­ Haltung. Wenn man denen, die zumeist die Kosten der Verwaltung und der Investirungen­ tragen, nicht ei den gehörigen Einfluß­ zu üben, was ist dann an dem Worte „Se­l­b­st­verwaltung“ Wahres ? Wenn die Reihen auf die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten nicht den gehörigen Einfluß werden üben können, werden sie sich dann namentlich in der Munizipalvere­­­int an die Regierung um Hilfe wenden, an die Regierung, welche nirgends die Unterstüßung der Summe der Wohlhabenden entbehren kan? Um aufrichtig zu sein, der fette Gedanke der Regierung, als sie die Virilstimmen einführte, war die, das die Reichen Alles thun ver neidet, der die ungarische egierung strebe nat Regierung bestätigt Parlamets vormer ja. Stepner meilt auf ma bewundert und bes mus erst FO j | | r ar

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