Pester Lloyd - Abendblatt, März 1871 (Jahrgang 18, nr. 49-74)

1871-03-28 / nr. 71

1871.——Yr.71. 0­ DE (Die einzelne Nummer Toftet 4 fv. B. WB.) ··....· . ..·­»M­­ Pest,28.März.­­·Der Generaladjutant Sr.Majestist Graf Bel­­legarde,ist vorgestern Abends aus Berlin nach Wien zurückgekührt. „General-Major Graf Bellegarde hat wäh­­rend seines Aufenthaltes in Berlin einen in jeder Beziehung ausgezeichneten Empfang gefunden und beim Abschiede vom Kaiser Wilhelm den Roten Adler-Orden 2. Klasse erhalten." Diese Meldung bringt eine Wiener offizielfe Korrespondenz. Die Nachricht von der Ordensverleihung, mit der der Kaiserl­ s österreichische Abgesandte in Berlin bedacht worden i­, hat nun unsere Kenntniß des momentanen Standes der Beziehun­­gen zwischen Oesterreich und Deutschland allerdings nicht im Mindesten bereichert, aber wir müssen uns unter den gegebenen Verhältnissen vorläufig zufrieden geben, erfahren zu haben, daß wenigstend das Thaumetier der Steunbschaft mit dem neuen Raiserifume anhalte und vielleicht dereinst einem milden Sonnensteine weichen werde. Wie man uns aus Wien fereibt, ist Graf Bellegarde nahezu begeistert über den Em­­prang, der ihm in Berlin zu Theil geworben, besonders aber über die allseitige Anerkennung, die die von Oesterreich-ngarn eingehaltene Neutralität in Deutschland finde, forte über die Wärme, mit der man sich in maßgebenden Kr­eisen über die frem­dnachbarlichen Beziehungen zu unserer Monarchie ausge­sprochen. Graf Bellegarde hegt die vollständigste Weberzeugung, dag die preußische Regierung auf das gute Einvernehmen mit Oesterreich-Ungarn einen sehr hohen Werth lege und mit uns­­erem Staate keineswegs blos Tofettive, sondern die intimsten Verbindungen zu pflegen bereit sei. Graf Bellegarde ist neben dem Landeskommanditenden von Ungarn, dem General der Kavallerie Sreiheren 9. G­ab» Lenz, in der Militärpartei einer der entschiedensten Anhän­­ger und Verfechter der Allianz mit Deutschland, o­hne je 904 — was wir Hinzufügen hüssen — Ruppland als Dritten im Bunde herbeizuwänschen. Wenn wir nur einen Theil der Versicherungen und optimistie fegen Anschauungen des Grafen Bellegarve auf Kosten seiner persönlichen Gesinnung in Abschlag bringen und uns die Stimmung in Berlin durch das Prisma seiner Vorliebe für eine Allianz mit Deutschland vergegenwärtigen, so können wir immerhin noch einen guten­­ Nest zu Gunsten einer für den Anflug an Oesterreich plaßgreifenden Strömung in Rech­nung stellen. Wir verhehlen uns aber andererseits seineswegs, hat die Bemühungen, Deutschland an Oesterreich bheranzuzie­­hen, bis jet wohl erst den einleitenden Schritten der Diplo­­matie gegolten haben. Wir werden die Annäherung an Deutsch­land erst dann als thatsächlich und politisch bedeutsam begrüs­sen können, wenn es den Staatsmännern der dösterreichisch­­ungarischen Monarchie gelungen sein wird, Ru­ß­land zu ifoliren oder wenigstens vom Herzen Deutschlands 108 zu reißen. Zu resultatlosen Lebenbezeugungen für Deutschland, aber gar um der berüchtigten heiligen Allianz wieder auf die Beine zu helfen, dazu wird si Oesterreich-Ungarn nimmer­ mehr hergeben wollen. Die übermüthige Juntorpartei in Preußen scheint — nachdem dei Strauß mit Frankreich ausgefochten ist — frische Händel zu suchen. So und nicht anders muß man sich einen Artikel der jüngsten „StrengZeitung“ deuten, der plöglich eine preußisch-englische „Wabamafrage“ aufwirft. England habe, — heißt es dort — sich eine schwere Verlegung der Neutra­­lität zu Gunsten Frankreichs zu Schulden kommen lassen, in­­dem es während des ganzen Krieges und besonderes seit Se­­dan Frankreich mit Waffen und Kohlen versehen ließ. Eng­­land schuldet demnach den Deutschen eine Genugthuung, die wahrscheinlich die preußiscen „Kronjuristen“ werden bemressen müssen. Der Streit, der da augenscheinlich auf Kommando vom Zaune gebrochen wird, soll offenbar nicht­­ sofort gelöst werden, sondern vielmehr „sich alle Eventualitäten“ in der Schwebe bleiben. England hat Grund genug, mit einiger Ver­sorgniß im die Zukunft zu bliden. Bedrängt von der ameri­­kanischen "Wabama-" und der neu-deutschen „Waffen- und Kohlen-"Frage Tann­eg gegebenen Falls sehr leicht in eine Klemme gerathen, deren Ausweg einen gewaltigen Seekampf erheirschen würde. Wie man uns aus Wien schreibt, hat die Ernennung des früheren Finanzministers Grafen Larisch zum Ober­ Hofmeister Sr. Majestät in politischen Kreisen insofern Ein­­druck gemacht, als man hierin einen Beleg für den Grad der Fertigkeit der Stellung des Ministeriums Hohenwart erblidhen m­uß. Graf Larisch ist bekamntlich im Herrenhause gelegentlich der Debatte wegen Steuerbeiwilligung für die jeige Wiener Regierung eingetreten, aufnehmen und mit dem Aufgebote aller Kräfte zu Ende führen wird. Graf Anton Szapár­y, StephanBitts und Julius Kaus sind als Konzessionäre der zu errichtenden ungarischen HuP9­ thefarfredit­ und Befig-Bank bei dem Ministerium für Acer­­bau, Industrie und Handel um die Begünstigung eingeschritten, es möge die durch sie ins Leben zu rufende Anstalt derselben Rechtsvor­­theile theilhaftig gemacht werden, welche das ungarische Hypothetar: Kredit: Institut genießt. ma­n. Die mit den Königreichen Württemberg und Baiern ges­pflogenen Verhandlungen wegen Abschluß eines Vertrages über gegen­­seitige Auslieferung von gemeinen V­erbrechern sind zeit­­weilig suspendirt worden, weil die politische Umgestaltung, welde Deutschland in neuester Zeit erfahren, es nicht zeitgemäß erscheinen läßt, mit den einzelnen Bestandtheilen Deutschlands Rechtshilfs-Ver­­träge abzuschließen. IS­ — zu Können erklärten. Schaft, im Belaufe Herren Warring mit bleiben deponitt, Ostbahn ; 200.000 fl. Ueberfepuß­tigt; diese wird ihnen jedoch werden einem Vertreter War­ing’s von asz Morgen um 1 UHr Früh­netenhaufe widrigeng die namentliche wichtigen §. 70 bes findet im Abgeord­­ben Gemeindegefeges statt ; hoffentlich werden nicht wieder 116 Abgeordnete fehlen ! . In Angelegenheit der ungarischen Ostbahn ist weitern­abends das Webereinkommen zwischen der Gesellschaft und der Baus­unternehmung Warring Brothers unterzeichnet worden, wodurch leßtere vom Baue der Bahn definitiv zurücktreten, waren sich hinschleppenden Differenz lag darin, — wenn sie die Forderungen begründet an bisher nicht durch ein Organ der Gesellschaft im Vereine mit werden, zur Tilgung Siebenbürgen verwendet, die wenn Alles Herren Warning wurde von den Organen der so wie der die Der Grund ber feit Mos daß die Herren Wars ring für eine Reihe ihnen dur die Regierung auferlegter M­e­hrleis­­tungen, zu denen sie nach der Konzession nicht verpflichtet waren, Gr­­ungansprüche erhoben, deren sofortige Anerkennung sie den Bau nicht mit der erforderlichen Energie fortfegen Die Gesellschaft war bereit, das jene Ansprüche motivirende 140 Bogen starke Memorandum sorgfältig zu prüfen und­­ bei der Regierung zu befürworten, allein sie wie entschieden den Standpunkt zurück, daß die Fortfegung der Arbeiten tns mit Beischlag belegen Grít nach drei Monaten, im nicht mehr in ihren Händen belasfen Absimmling über den 1.000.000 fl, istau­gunstend­er Gesellíschaft per in nicht lände­vollen Umfange von einer solchen, oder überhaupt von irgend­einer Bedingung abhängig gemacht werden dürfe. Als hierauf die Hrn. Warring die Arbeiten fast gänzlich einstellten, vertweigerte die Gesellschaft die Zahlung auch für die noch nicht honorirtei­­lhheit3­ und Lieferungszertifikate, ließ auf der ganzen Linie alles, den Herren Warring eigenthümliche Materiale, zu so wie den fundus instruc­­und erklärte den Unternehmern, den Bau können. Nach langiwierigen Verhandlungen — welche wesentlich erschwert wurden durch den Um­stand, daß die Herren Warring London baar etablirt sind — kam nun ein Ausgleich zu Stande, dessen unwesentlichste Punkte die folgenden sind: die Herren Warring verzichten definitiv auf den Meiterhau­ber für alle ihre no­ch unbeglichenen Forderungen an die Gefell- von beiläufig einer Million Gulden, einer Pauschalsumme sofort bezahlt als von Schulden restlichen wer den die lebte, um die etwaigen anderweitigen Schulden der bisherigen Bauunternehmung für Lieferungen u. s. w. zu begleichen. if. ausgefolgt. Herren Darring gehörende fundus instructus, dessen die Gesellshaft zur Fort­­führung des Baues benöthigt, jene Materialien, welche eigenthum der Gesellschaft waren — Beides zusammen Gesellschaft auf 7—800.000 fl. geschabt — werden von der Gesellschaft um die Baushalsumme von 300.000 fl. angefauft. Alle aus dem erwähnten Memorandum resultirenden Erfab­­ansprüche gehen ohne alle Vergütung an die Ge­sellschaft über und werden von dieser gegen die Regierung, geltend gemacht Die bei der anglos österreichischen Bank er­­liegende Kaution von 1.200.000 fl., so­wie die Kaution bei der Regierung Aus dem Kreichstage. Prä­sident Majlát­h eröffnet die heutige Sigung des Ober: Banfed um 10 Uhr. Auf der Ministerbank:Kerkapoly,Szlavy,An­­drässy,Gorove,Pejacsevics;für das Ministerium des Innern:Unterstaatssekretär Zeyk,Etwas­ Kultus-und Unterrichts­­ministerium:Unterstaatssekretär Tanarky,für das Landesvert­ei­­digungsministerium:Unterstaatssekretär Hollsn als Regierungs­­kommissäre: Der gestern nicht authentizirte T­eil des Protokolls der jüngsten Sitzung wird authentizirt. Präsident meldet,daß Graf Eduard Teleky aus Gesund­­heitsrücksichten einen längeren Urlaub angetreten. Graf Georg Apponyi interpellert den Unterrichtsminister bezüglich der Errichtung einer Lehrkanzel für Homöopathie an der hie­­sigen Universität,die von Seite dieses Hauses dem Abgeordnetenhause anempfohlen,von demselben genehmigt wurde,aus dem Budget aber dennoch nicht ersichtlich sei.Er verlangt daher Austritt,ob und wann die Klinik für Homöopathie eröffnet werde.Die Interpellation wird dem betreffenden Ministerium zugestellt werden. Auf die Tagesordnung übergehend,auf welcher das Budgetge­­setz pro 1871 steht,ergreift in der Generaldebatte das Wort Graf Georg Apponyi:Das Oberhaus werde bezüglich der Berathung des Budgets konsequent in eine Zwangslage versetztz auch jetzt,da­mit Ende März die der Regierung gewährte Invemnität abläuft,be­­findet er sich in einer solce 11.Das heiße aber das Budgetberathungs­­recht des Hauses geradezu zur Formalität herabsetzen.Er wotirt wohl aus persönlichem Vertraksen zu der Regierung im Allgemeinen uind zum­ Finanzminister im Besonderen dieses mal das Budget,empfiehlt auch dem Hause dasselbe zu thun,aber er verlangt zugleich auf’Z Be­­stimmteste,daß in Hinkmift Sorge getragen werde,damit das Obers­haus das Budget eingehend berathen könne. Finanzminister Kerkapoly würdigt vollständig den Stand­­punkt des Vorredners und gibt die Erklärung ab,daß die Regierung weit entfernt davon sei,das Berathungsrecht dieses hohen Hauses ver­­kürzen zu wollen.Die Zwangslage sei ohne Schuld der Regierung entstanden,die ihre Budgetvorlagen so zeitlich als möglich eingereicht abe.Theils durch das späte Tagen der Delegationen,theils durch nge Debatten des Unterhauses sei die Wotk­ung des Budgets bisher verzögert worden.In Zukunft werde dies jedenfalls vermieden werden. Graf Johann Ezi­áky schliekt sich den Ausführungen des Grafen Apponyi in Allem und Jedem an, votirt daher das Budget mit demselben Vorbehalte. Nachdem Niemand sonst das Wort ergreift, erklärt Präsident mit dem Bemerzen, daß Graf Apponyi dem Wunsche des ganzen Rufes Ausdruck gegeben habe und die Beachtung desselben von der egierung erwartet werde, die Generaldebatte. Das Budgetgefeb wird in generalibus einstimmig angenommen. An der Spezial­debatte gelangt der bereits mitgetheilte Antrag des Baron Julius Nyáry aufs Tapet. Finanzminister Kerfapol gibt die Aufklärung, daß die Einnahmen aus dem Schießpulververfehler im Budget des Kriegsministeriums, die aus den Taten für Mond­aten­­diplome erzielten Einnahmen unter dem Titel: „Ernennungen u. s. w.", die Einnahmen aus dem Brüdenzoll aber unter dem Titel des Prä­­mienansehens im Budgetgefeb verflommen. Den weiteren Verlauf der Situng tragen wir im Divigenblatte nachh. * Präsi­dent Somffich eröffnet die heutige Situng des AB­­geordn­etenhauses um 9 Uhr. Auf den Ministerfauteuils : Tóth. Das Protofoll der jüngsten Situng wird authentizirt. Der Präsident meldet mehrere Gesuche an, welche ebenso wie die von den Abgeordneten Stefan Perczel, Gabriel Barady, Johann B­iz­dats und Paul Nyáry eingereichten der Betitionskommission zu­­gewiesen werden. · · Josefbodossin interpetiert den Finanzminister in der An­­elegenheit der Kronstädter Kirche zur«heil.Dreifaltigkeit««,welche nach einer Aussage von den Griechen widerrechtlich an sich gebracht wurde, wodurch dem Staate ein Schaden von­ nahezu 400.000 fl.erwächst, und erfragt,ob die Regierung Kenntniß von der Angelegenheit hat und den Schaden vom Staate abwenden will? De Interpellation wird dem betreffenden Minister zugestellt. Adam Lazci­ bringt­ einen Beschlußantrag ein,wonach der Kommunikationsminister angewiesen würde die Blasendorf-Balavik­er Straße im Kokelburger Kom­tat ein’s nächste Budget aufzunehmen. Balthasar Hal­l legt einen Beichfußantrag vor, wonach das Haus sofort nach Erledigung des Gmeindegejegentwurfes den Yaga­­geseßent­wurf vornehmen würde. Die Beichlußanträge werden gebracht und vertheilt werden. Das Haus geht zur Tagesordnung über, auf welcher als erster Gegenstand die Wahl zweier Mitglieder des 25er Ausschusses steht. Die Wahl wird vorgenommen. Das Resultat wird morgen publizirt. Der Schriftführer des Oberhauses Baron Julius Nyáry überbringt die vom Oberhause unverändert angenommenen Gesebent­­würfe über die Verträge mit Italien, Frankreich und Schweden-Nor­­wegen, über die Vermehrung der Richter der E. Tafel und über den Nachtragskredit des Fiumaner Provisoriums. Die Gefegentwürfe wer­­den der Krone zur Sanktion unterbreitet. Folgt die Fortiegung der Spezialdebatte über den Gemeindes efebentwürf­­en (Schluß im Morgenblatte­) und Dome b)bei Besetzung der Benefiziatabteien,Propsteien(­herren stellen dem betreffenden Diözesankongressex o)bei Besetzung der Abteien und Propsteien der Benefiziat- Mönchsorden deren Provinzialversammlungen«den Ternavorschlag; Hoch bei Verleihung von kirchlichen Titeln unterbreitet es Sr. Majestät,nach Anhörung der betreffenden Diözesanbischöfe,sein eigenes empfehlendes Gutachten. Der Antragsteller verhehlt sich zwar nicht,daß der Rubikon bereits überschritten wurde und daß man beiderseits bereits dahin­ gelangte,wo·eine Verständigung nicht mehr zu hoffen ist, wie dies·schon bei den Vorbesprechungen zu ersehen war;doch hatte es die Minorität für ihre Pflicht,im Kampfe selbst angesichts der gewissen Niederlage auszuharren,und denselben bei jeder Gelegen­­heit wieder neu aufzunehmen.Er hält sich an den Spruch des römi­­schen Philosophen:»victrix causa placustdiis,sedvicincatoni.«« Redner erblickt im Kongresse eine Arena,in welcher sich die zwei Elemente der Kirche,nämlich Geistliche und Laien,gegenüber­­stehen,um auf Grund desdousches miteinander zu paktiren.Ziehe man nun­ in Erwägung,daß die Mehrheit des weltlichen Elementes in den­ Reihen der Minorität zu finden ist,so glaube er,ohne die Majorität berletzen zu wollen,dennoch bezweifeln zu dürfen,daß es der Minorität des weltlichen Elementes,welches sich dem Klerus anschloß, gelingen werde,die zur anderen Seite stehende Mehrert des weltlichen Elementes zu majorisiren Da die Autonomie ihre Haupttätze in der Heraus­ziehung des weltlichen Elementes zu suchen hat,so müsse man dieselbe so einrichten,daß sie,auch den Wünschen dieses Elementes und des unteren Kleruks Rechnung tragend,dieselben zu gewinneneeignet sei. Gestern,wo die Minorität mit ihrem Amendement durchfielt habe es si nur um die Belegung der Bischofsfige gehandelt, §. 35 beziehe sich aber auch auf die Benefizien der Domkapitel, und sehe sich die Mino­rität umso mehr veranlaßt, auch bei diesem Paragraph ein Amendement einzubringen, als dadurch auch einem Wunsche der Anhänger des Dal Ritus entsprochen wird, die auf Grund ihres geschichtlichen echtes für jede Diözese die Befugniß in Anspruch nehmen, das Prä­­sentationsrecht selbst auszuüben. Anton Pad­o3 stimmt gleichwie gestern für das Amendement der Minorität. Baron Paul Sennyey hält zwar den Gegenstand schon durch die gestrige Debatte für erschöpft, was jedoch die angeregte Frage in Betreff der Wünsche der Katholiten griech. Mitus betrifft, so werde die 27er­ Kommission, welcher dieser Gegenstand überwiesen wurde, denselben in der heute abzuhaltenden Sikung in Verhandlung neh­­men und möge daher die Entscheidung dieser speziellen Frage bis zum Einfangen des Beriptes der Kommission verschoben werden. Nenner verwahrt sich gleichzeitig gegen die Behauptung, daß der Kongreß ein Kampfplan wäre, wo fi Geistliche und Laien gegenüberstehen, um mit­einander zu parieren. Jedes Mitglied nehme im Kongresse seinen Plan auf Grund des von Sr. Majestal sanktionirten Wahlstatutes mit voller Gleichberechtigung ein und entscheide blos die Majorität ; Die Zergliederung der einzelnen Elemente, aus welchen diese oder jene Partei besteht, involvire daher eine Verlegung der Basis, auf welcher das Mandat eines jeden Mitgliedes beruht. Auch der Hinweis auf Fi ToNaere N DenEe Privatbesprechungen findet Rebner hier nicht am Blake. · Vinzenz Babesch stimmt für das Amendement der Minori­­tät,da e·r den Einfluß auf die Besetzung der höheren kirchlichen Bene­­fizten weiteren Kreisen·gewahrt wissen will. Salomon Garzago verwahrt sich gegen dennhalt und den Ton der Zurechttpeisung Baron Sennyey’s,welche ihm mit der hervorgehobenen Gleichberechtigung der Mitglieder nicht im Einklange erscheine.Er nimmt für jedes Mitglied das Recht in Anspruch,auch statistische Daten über die Zusammensetzung der Parteien zu erörtern. Auch lasse sich nicht in Abrede stellen,daß es sich im Kongresse that­­sächlich um Vereinbarungen zwischen dem weltlichen und kirchlichen Elemente handle. Peter Hatala beruft sich auf die Mittheilungen der Tages­­blätter über die von ihm erwähnten Vorbesprechungen und glaubt da­­her nicht­ der Jurisdiktion beschuldigt werden zu können. Graf Georg Apponyi sieht mit Bedauern,daß die faktische Anwendung des Jus placeti auch bei den Berathungen des Kongresses um sich greift. Dem einen Redner werde Vehemenz, dem anderen ein mißliebiger Zon zum Vorwurfe gemacht. Er bittet die Betreffenden, auf dieses Plazetum zu verzichten, wenn endlich gebe jedermann seiner Meberzeugung in der Weise Anspruch, wie es eben in seinem Tempera­­mente gelegen ist. Bei der Abstimmung wurde§.35,nach der Fassung des Majo­­ritäts-Entwurfes,mit Stimmenmehrheit angenommen. · §.36.Das Direktorium stellt das von dem dirigirenden Sek­­tionschef vorbereitete Budget zusammen und legt es in Begleitung seines Gutachtens,und ebenso auch die Schlußrechnungen vom voran­­gehenden Jahre behufs Feststellung,respektive Prüfung,dem Landess­kongresse vor. wird unverändert angenommen. §. 37. „Bei Fragen, die sich aus dem Patronatsverhältnis ergeben, sorgt das Direktorium dafür, daß selche im Sinne der bestei­benden Gehege und der Gepflogenheit geschlichtet werden. In Fällen, wo von Geste eines Patrons oder einer Gemeinde die Initiative zur Ablösung oder sontigen Uebertragung der Patronatslasten und Rechte angemeldet wird, ernennt das Lirertorium aus seiner Mitte einen Ber­vollmächtigten zu dem Ziwede, wamit derselbe die Regelung der Ablö­­sungs­ vespettive Webertragungsfrage zwischen Patron und Gemeinde mittelst eines unter Einflumahme der betreffenden bischöflichen Behörde zu Stande zu bringenden Bergleiches bemerkstellige.” Graf Georg Apponyi stellt folgendes Amendement : „Ss. 37. SIn solange nicht das Patronats­verhältnis auf kompet­­entem Wege geregelt wird, sorgt das Direktorium bei Fragen, die sich aus dem Patronatsverhältniß ergeben, dafür, daß selbe im Sinne ıc. 2 új Wird mit Mejorität angenommen. Nächte Sikung Dienstag T. fichten gezwungen sein, aggressiv gegen Versailles vorzugehen. 63 fehlt ihr nämlich noch immer an Geld und fie­l heut ft noch, dasselbe derselben Zwangslage befindet sich aber auch die Dinge nicht länger wie bisher sich Anarchie müßte selbst a und muß auf feiedlichem oder auf dem Wege der Gewalt in den efiß­staat zu gelangen bereits der Insurrention, Vessionen an die Kommune jedenfalls vorzuziehen. Stanfreih hat theilt unterm 26. Folgendes mit: heiten in: erregt und man schien zu einem Waffenstillstande geneigt, Beendigung der Wahlen dauern sollte; tier dart beginnt­ der Haupt, der gegenwärtigen ihres ohneh­es bringen und die Flamme die in einigen größeren P­rovinzstädten bereits auf­­fladerte, ‚J jedoch glückkic bewältigt ist, würde unter dem Hauche der Nic einnistenden Anarchie zu einem neuen, nicht so Leicht mehr zu bes­wältigenden Brande emporlodern. General Binoy drängt auch Aus­wendung von Gewalt ; wenn die Ordnung jedoch ohne Blutvergießen hergestellt werden kann, so ist dies selbst um den Preis größerer Kons­olen Blut genug „Ind. b." ehrbare und glaub­­würdige Persönlichkeit, die Paris gestern Abends um 9 Uhr verlassen hat, mat­ung EN Mittheilungen über den Stand der Angelegen­­waren weniger der bis zur bis dahin würde jedes Quarz die eigene Nationalgarde bewacht. Man spricht sogar von einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Regierung und Kommune, die Wahlen bis zum 3. April zu­ vertagen und die Ernennung Saifjet’s zum Oberbefehlshaber, der Obersten Schöldher und Langlois zu Be­­fehlshabern der Nationalgarde provisorisch gelten zu lassen. Da sind dies nur Gerüchte und so glaubwürdig sie au) er­scheinen, so entsprechen sie dennoch nur insoweit der wirklichen Lage, als sie ein Vorzeichen des Umschwunges bilden, welcher in den Gemüthern und Anschauungen der Menge sid­ zu vollziehen Wichtiger it, daß seitdem Saiflet bekannt gemacht hat, daß er der Nationalgarde einen Sold von 1’; Fre3. pr. Tag und Mann gebe, die Reihen der Anhänger des Zentralsomites sich immer stärker lichten. Endlich — und das fab unser Gewährmann mit eigenen Augen — fcritten um 6 Uhr Abends 600 Belleviller Nationalgereiften über den Boules­vard des Italiens mit gesen­ten Waffen und fraternisieren mit ihnen ob dieser Friedensdemonstration zujubelnden Menge. Der,,s·trott«·theilt mit,daß trotz der Erneute die höhere Ge­­richtsbarke­t nicht feierte-Richter und Anwälte erschienen pünktlich im Justizpalastix und die·insurrektionelle Nationalgarde,welche­ die Thore und Saleb bewachte,ließ nur solche Personen ein,die nachweisen konnten,dass sie dort thatsächlich Geschäfte zu besorgen hätten. In 500.000 ausgefolgt, sondern wird der allfällige sie fordierten, fl. abgefer: werden 300.000 dieser fl. · Selbsterhaltungsra­t . auf dem Wege traten ‚ der Requisition sie unvermeidlich um den zu beschaffen, die Regierung; denn eine Fortdauer nur zu sehr geschwächten Ansehens der ungläckigen Hauptstadt. Cine lebten Nest Die Geister thatfächlich zur Aktion,, zur verloren! äußerst Die Im sie kann­­ der Aus dem Katholiken- Kongresse. (Schluß aus dem Morgenblatte.) .§. 27. Der Kongreß veranlaßt die in Betreff der Organisation der Katholischen Autonomie zeitweise erforderlichen Renderungen, innerh­alb der im §. 2 festgelebten Grenzen seiner Kompetenz. In solchen allen ist zur endgültigen Beschlußfassung die Zustimmung von zwei Drittheiten der am kath. Landeskongresse anwetenden Mitglieder erforderlich.” · · Notar Horansky beantragt die Weglassung des Schluß­­saches,,,in solchen Fällen u.s­w.«« Wird abgelehnt,somit die ursprüngliche Fassung beibehalten, ,,§.28.Die Beschlüsse des kath.Landeskongresses vollziehen, beziehungsweise überwachen: a) das Direktorium, und b) der leitende Sektionschef. M wird unverändert angenommen. . Direftorium. 8. 29. An der Spite des Direftoriums steht der Fürst-Primas. Wenn der Graner erzbischäfliche Stuhl nicht belegt ist, gebührt das RBräsivium dem im Amte ältesten Erzbischofe. Nikolaus Perczel beantragt folgende Fassung : „Der Direktionsrath wählt seinen eigenen Präfi­denten aus der Neihe der Direktionsräthe, auf die Dauer eines Jahres.” Die ursprüngliche Fassung wurde mit Ablehnung des Amende­­ments beibehalten. ··· Die§§30,31,32,33 und 34 wurden unverändert einstimmig angenommen. ·· · ,,§.35.Die Besetzung der höheren kirchlichen Benefizienbewerke stelligt das Direktorium dadurch,daß es für jeden erledigten· Platz drei Personenbehufs der Ernennung unter diesen dem apostol.Könige vor­­schlägt,jedoch in der Weise,daß es· ··· s­)bei Besetzung der erzbischöflichen und bischöflichen Sitze,so wie auch bei Verleihung von Real-Abteien und Propsteien den Episkopat und den betreffenden Diözesanrath darüber einvernimmt;· ·· b)bei Abteien und Propsteien der Mönchsorden die Kandidation dieser letzteren seinem Vorschlage zu Grunde legtz· · o)bei Kapitel-Benefizien die Terrakandidation nach Anhörung des betreffenden Diözesanrathes,einverständlich mit dem betreffenden Diözesan-Bischof,oder,im Falle das Bisthum erledigt ist,einverständ­­lich mit dem Kapitel feststellt.«« Dr.Peter Hatala bringt folgenden Abänderungs-Vor­­schlag ein. Der§.35 soll lauten: · · ,­§.35.Bei Besetzung der höheren geistlichen(Venefiz­en s)fordert es im Falle der Vakanz der Diözesani Bischofsitze sowohl denEiskopat als den betreffenden Diözesankon­greß zur­ Dar­­legung ihrer Urschläe auf und unterbreitet deren Aeußerungen mit seinem eigenen Gutaten dem katholischen Landeskongresse. Die zur Beratung des hauptstädlishen Gefek­­entwurfes exmittirte Hubkommission hat gesternt Tr.Montag,vorläufig ihre letzte Sitzung abgehalten. Es wurden die von der Verantwortlichkeit der Repräsentanten­ und Beamten handelnden§§.73——87 des allgemeinen Munizipal­­gesetzes mit nur sehr geringen Modifikationen angenommen. Ebenso wurden die§§.90,91,92 bezüglich der Uebergangs­­bestimmungen acceptirt und beim Schluß bemerkt,daß mit der Durch­­führung des Gesetzes der Minister des Innern betraut werde. Bezüglich der Staatsbürgerschaft,der Zuständigkeit,sowie be­­züglich der Verpflichtung,für die eigenen Armen zu sorgen,wurden die betreffenden Bestimmungen des vor dem Reichstageeben in Ver­­handlung stehenden Kommunalgesetzes acceptirt. Schließlich wird­ in einem separaten Paragraphe,entsprechend dem§.64 des allgemeinen Munizipalgesetzes,bezüglich der inneren Org­anisirung der Verwaltung das Statutar-Recht der Stadt betont werden. Auf Grundlage der in neun Geigungen gefaßten Beischlüsse wurde nun der Schriftführer, Herr Seltiongrat­b Alexander Havas, mit der Redaktion des Gefegentwurfes betraut, welcher sodann litho­­graphirt und den einzelnen Kommissions-Mitgliedern zugesendet werden wird. Die endgültige Redaktion des Kommissions-Elaborates dürfte sodann Anfangs der­ nächsten Woche stattfinden,um noch vor Ostern dem Herrn Minister,resp.der durch denselben zusam­menberufenen Enquste vorgelegt zu werden. —ch—Wien,27.März.Hier hält man die Stellung des Fürsten Karl von Rumänien für völlig unhaltbar.Sein Sturz,in­ den nächsten Tagen bevorstehend,wird aber russischen Gelüsten nicht so förderlich sein­ wie in Petersburg wohl gehofft wird.Oesterreich, England und Deutschland werden­ in irgendeiner Weise sich mit der Türkei ins Einvernehmen setzen,um die Ordnung in den Fürstenthü­­mern bis zur Einsetzung einer neuen Regierung aufrechterhalten Der gestern aus BerlinJ wieder hier angekommene Graf Bellegarde bringt positive Vorschläge in dieser Richtung,wie sie vom Grafen Bismarck unserem Gesandten mitgetheilt wurden.Aus denselben geht hervor,daß die Regierung des deutschen Reiches das Bedürfniß, den Fürsten Karl zu stützen,nicht empfindet. 7. Wien, 27 März. Charakteristisch ist die Thatsache, daß der preußische Bevollmächtigte zur Brüsseler Friedenskonferenz, Herr v. Balan, gleich bei der ersten Zusammenkunft, die er mit dem französi­­schen Bevollmächtigten Baron Baude hatte, an denselben die Frage richtete, ob er nur Bevollmächtigter des Herrn Thiers sei oder nicht, etwa auch Instruktionen des Herrn ANY (Mitglied des sogenannten Centralfomite’s) annehmen werde ? Auf diese höhnische Frage erm­i­­derte Baron Baude mit aller Nähe, daß er nur Eine rechtmäßige Autoris­tät in Frankreich tenne, nämlich die von der Nationalversammlung­ ein­­gefeßte, und daß er anderweitige Aufträge nur ignoriren kann: Weit und fichtevoller als Herr v. Balan benimmt sich Graf Arnim, der erste deutsche Bevollmächtigte. Zur Tagesgeschichte. 3 ist zwar der gemäßigtere Theil das Zentralsomite’s, aber immerhin ist es doch die Kommune, welche bei den am Sonntag stattg­efundenen Munizipalwahlen in Paris den Sieg davon getragen hat. Dieses Resultat mag zumeist der schmachen Betheiligung der Bevölke­­rung an der von den meisten Journalen im Voraus als ungeweglich erklärten Wahlaktion zu verdanken sein, jedenfalls fühlt sich die Grenze dadurch g­estärkt und wird nicht 10 leicht die gewonnenen Positionen wieder aufgeben. Sie befindet sich tha,fählich im Refike von ganz Baz­tis und wird nun, wenn nicht mittlerweile wieder eine zeitweilige Ver­­einbarung zwischen ihre und der Regierung zu Stande kommt, aus ES EN PRESENT tüden lagen. gutsdemzckjwurgericijtssaake. (Preßprozesz des Gange-kamregalium-Direktors contra Nikolaus Bugarsky.) Den Bericht über die esternabhaltene wureritlie Verhandlung setzen wir in Folgeqsidem fort.gh­schgwich .Nach einer halbstündigen Pause eröffnet der Präsident die Sitzung wie den Zeuge Burian,der­ mittlerweile herbeigeholt worden,wird zuerst vernommen. Er nennt die Angelegenheit Toborfy, die in einem der infriminirten Mrtitel berührt werden. Er war Bostbeamter in Szegedin, doch als der Ministerialsekretär Luger zur Untersuchung ausgesandt wurde, war Zeuge vom Amte suspenirt. Das R Resultat der ae nennt er nicht, hat an derselben nicht theilgenommen, da er zu jener Zeit schon vom Amte suspendirt gewesen. Dem An­­gefragten hat er das Material zu den Artikeln nicht zur Verfügung ertellt. Der Angeklagte hat die bewußten Daten sich aus den Alten: Prozeffe des Zeugen zu Grunde Bugarkly hat die Reden, die der Zeuge vor dem Gericht hielt, fopirt, und da gewann der An di­­e Kenntniß von dem, was er in den infriminirten Artikeln veröffentlichte. Auf den Verlauf der Un­­tersuchung kann sich Zeuge nicht erinnern und verweist auf die vor iss Untersuchungsarten, die über Alles genauen Aufschluß geben­önnen. Der Angeklagte legt zwei Schriftstüde vor, ersichtlich, daß Zeuge von Allem Kenntniß hat, sind von seiner eigenen Hand geschrieben. feinig Zeuge agnoszirt‘ einige, aus welchen denn die Schriftfinde · Der Angeklagte verlangt, daßs der Zeuge die Alten hergäbe, in welchen die­ Szegebiner Untersuchungsangelegenheiten o­­ft gezeichnet sind. Nas ir­räsident: Wir disponiren blos über das, was der Zeuge eiß. Zeuge Buriam verwahrt si dagegen, als hätte er seine Afs­ten dem Angeklagten zu beliebigem Gebrauche zur Verfügung gestellt. Otte REHAU hat sich die Daten ohne Wissen des Zeugen heraus­­geschrieben. Der Angeklagte stellt dies entschieden in Abrede. Postoffizial Nikolaus Kühsenberger ge an, daß unter seiner Hand zwei Briefe in Verlust gerathen sind. Die Direktion leitete die Disziplinars und veranlaßte die Kriminaluntersuchung gegen den Zeugen. Der Kriminalgerichtshof sprach ihn frei, die Direktion vers bielt ihn zum Gr­abe des Verlustes. Zeuge warb blos von dem einen en betroffen, daß man ihn bei der graduellen Vorrüdung präs­erirte. Der Angeklagte behauptet,Zeuge sei erst dann dem Kri­­minalgerichtshofe übergeben worden,als der Fall durch ihren An­­geklagten­ im«Pester Journal««veröffentlicht worden. Zeuge sagt das Gegentheil aus. Aus den hieherbezüglichen Aktenstücken,die nun verlesen wer­­den,geht hervor,daß die kriminalgerichtliche Untersuung auch wäh­­­rend der Veröffentlichung des Artikels fortdauerte. ann die Anges­­egenheit dem Kriminalgerichte übergeben worden h ist aus den Alten nicht zwar zu ersehen. Die Zeugen Butlerit und Hutter, beide Postbeamten, sagen nichts auf den Gegenstand .Bezügliches aus. Ministerialsekretär Danielit bestätigt, daß der Angeklagte darum nachsuc­e, es möge ihm gestattet werden, in den Prostnormas len, die das Handelsministerium sammelt, Hinsicht zu nehmen. Er wurde abgewiesen, weil diese Normalen ganze Bibliotheken füllen und überhaupt Niemandem zugesandt werden können. Der Angeklagte behauptet, daß durch diesen Bescheid des Ministeriums seiner Vertheidigung halbwegs der Boden entzogen sei, da er, wenn er in das Normale seine Einsicht haben darf, an nicht beweisen kann, daß viel Normale von den höheren Postbeamten nicht eingehalten wird. Auf die Übernehmung des Zeugen Sigmund Haspelyi verzichtet der Angeklagte, Zeuge Emerich Baumann, Bostoffi­al in Ofen, gibt ver­­schiedene Fälle aus seiner eigenen Praxis an, in welchen Geldbriefe verloren gingen. Einmal wurde Zeuge wegen eines Formfehlers suspen­­dirt, als aber der Gerichtshof ihn von jeder Schuld freisprach, erhielt er wieder sein Amt. Wegen des mit 18.000 fl. beschwerten Geldbriefes, den der Prostbedienstete Kunz gestohlen, war Zeuge nicht sugpendirt ; allein die Untersuchung ist auch in dieser Angelegenheit im Zuge. Die Wostoffiziale Georg Kö­ber und Julius Bukajfeind geben an, daß auch ihnen Briefe abhanden kamen. Sie wurden zum Rai des Verlustes verurtheilt, sonst aber von jeder Schuld freiges­prochen. Angek­agter zum Zeugen Bulaffevi h:­at es wahr, daß Ihnen beim Geldpostamte Nr. 3 über zehn Briefe verloren gingen? — Zeuge: Das it mabr. Allein ir ward freigesprochen, und das Ministerium erließ mir die Erjegung des Schadens. Vertheidiger Dr. Stiller: Ich ließ diesen Zeugen im Aufs­trage des Angeklagtn vernehmen, um durch seine Aussagen zu beweis­ten, daß Postbeamte, denen mehr als ein Dusend Briefe abhanden kamen, die besten Stellen innehaben. Auch Zeuge dient in der Land­­hausfiliale, und seine Stelle trägt um 21 fl. monatlich mehr, als die eines jeden anderen Offizials. Die Aussagen aller bisherigen Zeugen dienten zur Bekräftigung dessen, daß mit manchen Postbeamten gar zu glimpflich verfahren wird, selbst wenn sie sich ansehnliche Vergehen zu Schulden kommen Lassen. Die Aussagen der nächsten Zeugengruppe soll zum Beleg wersen dienen, daß die Herren Gervay, Rácz und Weidinger vereint das Aerar übervortheilen. Zeuge Paul Beraner, Landes-Post,Defonomieverwalter, weiß nichts zu sagen, was der obigen Behauptung­ gleichsäme. Weidin­­ger ist sein Borgefegter und sehr streng in seinem Amtsverfahren. I­n Bekanntschaft Weidinger’s mit Gervay bat er. Feine nähere enntniß. Zeuge Karl Weidinger fennt in Gervay nur feinen Bort gefegten, bat seine nähere Bekanntschaft mit ihm, dem Aerar hatte er nie etwas zu erleben. Bom Ofner Militärgerichte ward er im Jahre 1864 zu namhafter Strafe wegen Mißbrauch der Amtsgewalt verur­­theilt, jedoch von Seiner Majestät dem Könige wieder begnadigt. Die Strafe war ihm erlassen, und er ward wieder angestellt. Seines Amtes enthoben wurde er wegen eines Fußübels. Einen schriftlichen Beweis seiner erfolgten Begnadigung kan er nicht beibringen. Johann Kracser, Postbeamter, weiß, daßs Weidinger vor Zeiten als Beamter in Wien einen Kassenabgang in der Höhe von 13.000 fl. hatte, da aber Weidinger wegen anderer Vorgehen, er hatte nämlich Rollmateriale veruntreut, eingezogen wurde, unterbrüchte man die Untersuchung betreffs der 13.000 fl. Ueber das Verhältniß zwischen Meidinger, Rácz und Luger weiß Zeuge nur so viel, Hal Weidinger dem Gervay drohte, er werde über einige Thatsachen die Anzeige er­statten ; in­folge dieser Drohung erhielt Weidinger auch wieder eine Anstellung. Zeuge will all das von Beraner und anderen Personen erzählen gehört haben, herausgeschrieben, die dem dieselben und erkennt die Schrift für die .

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