Pester Lloyd, Juni 1871 (Jahrgang 18, nr. 127-150)

1871-06-01 / nr. 127

Donnerflag Branumerationd-Bedingniffe : Fühen,Pester L­ovo,Moreai und Abendblatt gehst pensecden Wochenbeilag gux 3 oddenblatt fiz „gand- und gorstwirthichaft", „Ung. Shufteirte Zeitung“. Gangi. f. PeitsDfen fl. 20.80 Ganz. m. Boilverf. fl. 22.80 ” albj. ” „20.40 aló. ” " 11.80 iertelj. 5.20 Biertefj. „ n 5470 " " " " tertelj. natlich 3. Mit separater Bestversendung des Abendblattes 1 fl. vierteljährlich mehr. Man pränumerire für Werts Ofen im a sur­gets bes .Bester Moyd”­ hi vier Briefe durch alle Wortäm­ter. Ofen » — i­ a ge eitung" jo Anytzehnter Jahrgang, Iugerate Werden üvernostten z Si En Er A, he­ 4 ő 1 = N In der Administration : Dorotheag. 145 ferner bei der Int,­ransfurt a. M., Leipzig, Baser, Zürich,. u. forfivirtáfégalt s, ebodh ohne „Ang, Shuftritte Gangi. f.% Fe fl. ee Semi. m. Boltverf. fl. TE Redaktions­­,,4.50iertåc·»»«s:— Bach gr. ae Fra N salts "«"« "« ő außerhalbVesi Ofenmittelstimus Die einzelne Nummer kostet 6 kr. en bei ur 4 . u. Expeditions-Bureau | Augutinerstr. Nr. 8, den Hrn. Saafenstein u. Vogler, ed « -" - « , eriten Sto Dart Nr. 14, A. Oppelit, Wollzeile Nr. 22, U. Riemey, orotheagaffe im 14, Nr. 14, . Manummmwerdenknaemem Jacelzutü s InfmmUUV.EINIchackkuksenfmdwosstnenepk·chf««JMKIZ Erpebitiong-Burenu angenommen, SE­nden , el, K­ev­men,Haasensteiica.Vogtek in Hamburg,erl­m I noncen“ | Frankfurt Std­dents he Sales in Würzburg: En A (4 [4 (4 ] EDS Brutigant, , ee: i : en a a. M. — ©. 8. Daube u. Comp. in Franke Aliervorstadt,Seeg·M.12 u.N­ esse-Led­erstätte Nr.2.ZurtcpM.HambU­r­g«München, Augsburg.Nürnbe­­Rg«CUVTVSUHEMUR-PUNITIVEka Würzburg-«Berlinn Brüssel.—­Havas LZsite-sqsx·gs«­­Mu­rnberg , Frankfurt a. D., Hamburg und u Komp., Barid, Place de la Bourse Nr. 7. . [A je |­ ­ . Amtliche Notizungen der Peilter Waar­ unge 1 ernehmungen. REES Die Aufhebung des Hdankregales. Veit, 31. Mai. In unserer Nummer 259 vom 26. Oktober v. 3. haben wir unseren Lesern den wichtigsten Inhalt eines der hiesigen Handelsammer zur Begutachtung zugenommenen Gefegentwurfes über die Aufhebung des Schankregales mitgetheilt. Wir haben damals auch hervorgehoben — und zwar in völliger Webtereinstimmung mit dem von der Handels­­ammer abgegebenen Gutachten —, daß die Aufhebung des Schankregals in der That nothwendig sei, dab aber die Ablösung desselben eben nur dann ihren wahren volfswirthschaftlichen Zwed erreiche, wenn das in dem Regalrechte liegende Monopol als wirklich aufgehoben und nicht bloß, wie es der damalige Gefegentwurf in Aussicht stellte, von dem Grundherrn auf die Gemeinde übertragen werde. Mit großem Bergnügen können wir nun sonstauiren, daß in diesem Falle der Aus­­bruch der Öffentlichen Meinung nicht erfolglos geblieben ist. Der betreffende Gefegentwurf it nämlich in Bezug auf das wichtigste Prinzip einer vollständigen Umarbeitung unterzogen worden, und wie aus dem im­­ unserer Sonntagsnummer mitgetheilten neuen Gefegentwurfe ersichtlich ist, in den früher erwähnten Anschauungen vollkommen Rechnung getragen worden. Wir begrüßen die umso mehr mit Freude, als der in unserem jüngsten Morgenblatte enthaltene Mo­­tivenbericht das Gutachten der Bel­-Ofner Handelskammer besonders hervorhebt und jenem Gutachten ver­­tretenen Prinzipien vollständig acceptirt. Weder die Legislative Ausführung des Prinzipes dem wir im Hebrigen vollkommen zustimmen, enthalten ist, möchten wir uns aber doch einige Bemerkungen erlauben, welche uns vom administratiospolitischen Standpunkte gerechtfertigt seinen. Mach §. 13 kann in den betreffenden Gemeinden das Schanz­­recht in Zukunft ausüben: 1. dief Gemeinde; 2. Jedermann, der a) von der zuständigen Gewerbebehörde eine Konzession dafür erhält und b)­ine Zahlung der festgestellten Taten in die Gemeindefafla übernimmt, polizeilichen Gesichtspunkt nicht wünschenswerth ist, ist fünf Jahre verstrichen sind. 2. wenn der Be­werber wegen Hehlerei, verbotenen Kartenspielen d­er Beförderung von Unzuct bestraft worden und seit Bestehung der Strafe noch feine Ih aufnimmt. Unseres Erachtens würde es für dieses Geset vollständig genügen, wenn es bestimmte, in Hinkunft den Bestimmungen des Gewerbegefeges unterliege, daß jedoch Private, welche dieses Gewerbe betreiben, an die betreffende Ge­­meinde die im­ Gefege erwähnten, und­ nach dessen Vorschrift festgefeg­­ten Taten zu bezahlen haben. 63 ist ein großer Uebelstand, wenn über gleich­artige Gegenstände in verschiedenen Gefegen Normativbestimmungen ent­­halten sind , und insbesondere Die Bestimmungen über daß die Ausübung des Schankgewerbes wenn, wie im vorliegenden Falle, die betreffenden Gefege (hier das Gefeß über das Schankregale, und das Gewerbegefes) exit definitiv festgestellt werden müssen, sollte und könnte eine derartige Vertheilung der Bestimmungen füglich des Schanfgemwerbes, soferne man überhaupt Spezialbestimmungen hierüber für nöthig fin­­det, gehören einmal entschieden in das Gewerbegefeh. Wird nun das Schanktregalegefeg vor dem Gewerbegefege verhandelt, so läuft man bei Aufnahme aufzustellenden , und in die Ausübung ähnlicher Bestimmungen Gefahr, Aufnahme vomselben vermieden wer­­den für das Gewerbegefet zu präjubieiren. Am besten wäre es also, in der von uns angedeuteten­­Weise auf die sie ja doch seinesfalls in solcher Ausführlichkeit aufgenommen werden könnten, daß sie eine Berufung­­ auf das Ge­werbegefeg überflüssig machen würden. In meritorischer Beziehung haben wir hauptsächlich gegen Punkt 1 des §. 14 etwas einzuwenden, nachdem die vorgeschlagene Fas­­sung allen gegen das Prinzip der Konkurrenz gerichteten Belleitäten Thür und Thor öffnet. G3 wird biebei gar zu leicht die Frage des sogenannten „Lokalbedarfs” hineinesfamptirt, und darauf hin mit scheinbarem echte eine ganz ungebührliche Einengung des Prinzipes der Gewerbefreiheit durchgeführt. Es mag uns erlaubt sein, dies mit einer administrativen Erfahrung, wie sie bei unseren nächsten Nach­­baren gemacht worden ist, zu beleuchten. Die österreichische Gewerbeordnung reiht bekanntlich die Gast- und Schanfgewerbe unter dief sogenannten „Konzessionirten Gewerbe” ein und zählt sie jenen bei, bei deren Verleihung „die Lokalverhältnisse und die Rücksicht der polizeilichen Ueberwachung ins Auge zu fassen” sind. Die Bezirksbehörden sowie die von Fall zu Fall um ihre Meinung ge­­fragten Gemeindevorstehungen waren der Mehrzahl nach natürlich nicht fähig, sich sofort in die neue Ordnung der Dinge zu finden, den glöß­­lich und unvorbereitet zur praktischen Norm gewordenen Prinzipien voller Gemwerbefreiheit Rechnung zu tragen ; die Folge davon war, daß fast­ überall bei der Entscheidung über Gesuche um Gastgemwerbekongessionen der althergebrachte „Lofalbedarf" als Richtschnur­­ genommen würde, indem man die im Gewebe berührten „Lofalverhältnisse" als Lofalbes von gewerberechtlichen Bestimmungen gänzlich zu s darf auslegte. Erst die konsequenten Entscheidungen der Oberbehörden in Nelursfällen brachten eine andere, dem Geiste des Gefetes mehr ent­­sprechende Praxis zur allgemeinen Geltung. Die angeführten Thatsachen, deren detaillirtere Auseinander:­ießung hier wohl überflüssig wäre, beweisen jedenfalls, daß derartige Bestimmungen, wenn sie nicht leicht zu einer dem ganzen Geiste der Geießgebung widersprechenden Auslegung und Anwendung durch die Behörden führen sollen, sehr­ vorsichtig stylisirt sein müssen ; jedenfalls wäre es aber, wie wir zum Schluffe nochmals betonen wollen, das Allerbeste, die meritorischen Bestimmungen über die Ausübung des Schanfgewerbes gänzlich der Gewerbeordnung zu überlassen und si­cier Yeinglich auf die prinzipiellen Bestimmungen bezüglich der Ge­­meindetaten zu beschränken, in seiner ganzen Sallung die ın neuen Geseentwürfe. Nach §. 14 kann die Gewerbehörde in der Gemeinde die Vermehrung rechtlichen Bestimmungen über die Konzession verweigern : 1. wenn der schon bestehenden Schanfen vom die Ausübung des Schanfgewerbes in durchzuführenden Prinzipien beding­­en. Vor allem glauben wir, daß der des Schanfregales zu weit geht, wenn verzichten, und zwar umso mehr, als wie sie in dem Gelegentwurf über die Ruf­­er zugleich die gewwerbe: Börfen- und Handelsnadriditen. Veit, 31. Mai. — Die Modalitäten der Erneuerung der Titel der italienischen Staatsschuld sind in dem in legten Mor­­genblatte von uns erwähnten Gesebe folgendermaßen bestimmt : Art. 37. Jeder Schuldtitel hat eine Serie von Coupons zur Behebung der halbjährig fälligen Zinsen. Die Serie der Coupons wird gleichzeitig mit dem Schul­titel jedesmal nach Ablauf von zehn Jah­­ren und zuvar in gleicher Weise ‚bei­ der mit drei Bercent verzinslichen An Tiumonyuı VENCULUL Our vie ylei VEL il 9 PELLENS DELzINSLIHEN I Schulptitel hat das erste Jahrzehent mit dem ersten Juli 1861, für die Zinsen der mit drei Percent verzinslichen Schulptitel mit dem 1. Ok­­tober desselben Jahres begonnen. Sole Schulptitel, welche wegen des Ablaufens der ihnen auf zehn Jahre beigegebenen halbjährigen Cou­ Pong erneuert werden, unterliegen, wie bei einer jeden andern Hinaus­­gabe von Schulbttteln, der Stempelgebühr nach Art. 9 des Gefäßes vom 10 Juli 1861. Art. 75. Eine Zusammenlegung, Theilung oder Umschreibung kann bei Schuldtiteln, bei welchen die halbjährigen Coupons wegen des Ablaufens der auf zehn Jahre berechneten Serie versehlen fehlen, nicht geschehen, bevor nicht diese Schuldtitel gegen neue umgetauscht wurden. Da auf Grund der neuen Schuldtitel kann eine solche Operation erfolgen. Art. 317. Die Geruche um die zehnjährige Erneuerung der Ti­­tel­ ver consolipirten 5- und Spercentigen Staatsschuld müssen auf hiezu vorgewructen, amtlich hinausgegebenen Blanketten verfaßt werden; sie sind stempelfrei und frei von der Depositentare bezüglich der ihnen angeschlossenen Titel, sofern es sich nur um einen einfachen Umtausch handelt. Wird mit dem Um­tausch der Schuldtitel auch eine Zusam­men­­legung, Theilung oder Umschreibung angefacht, so ist in einem solchen Falle das Gesuch stempelpflichtig und die eingereichten Titel unterliegen der Depositentare. Derjenige, der um eine solche Operation­ anfucht, muß überdies die Stempelgebühr nicht nur für einen jeden aus dem von Amts wegen vorgenommenen Umtausche sich ergebenden neuen Ti­­tel, sondern an für jeden aus der angefachten Operation hervorge­­gangenen Titel entrichten. Meber die Anwendung des §. 27, lit. ec des österr. Rin­­derpestgesetes vom 29. Juni 1868 wurde folgende­r Verord­­nung des österr. Ministers des Innern, des Handel und des Ader­baues vom 13. Mai 1571 erlassen : „Wen in Anwendung des $..27, lit. c des Rinderpestgefeßes vom 29. Juni 1868 (N»G-Bl. Nr. 118) ausnahm­sweise unter besonders berücksichtigungswürdigen Verhältnissen der Handel mit­­ Raubfutter, Streumateriale, mit Schlachtvieh, oder mit dem als nothwendig für den Bela der Höfe UE­LN HAN, siehe von der politischen Bezirksbehörde innerhalb des Seuben-Grenzbezirkes oder auch über die Grenzen desselben hinaus gestattet wird, in das vorge­­schriebene Gertifitat (Ursprungszeugniß, Viehpaß) nur vom Gemeinde­­vorstande, sondern von der politischen Bezirksbehörde selbst, oder von der im Namen dieser Behörde amtirenden Seuchenkommission auszu­­stellen und darin die Anwendung der lit. c des §. 27 des Gefetes ers­te zu machen. Demzufolge hat in einem solchen Falle die Klau­­el 023 Viehpasjes (Beilage 1 der Berordnung vom 7. August 1868 R.­G.-Bl. Nr. 119) zu lauten : „Daß obiges Vieh bei feinem, na $. 27, lit. c des NRinderpestgefeßes vom 29. Juni 1868, ausnahms­­weise zum Handel als Schlachtvieh (zum Bejake des Hofes in R.) ge­­statteten Abtriebe aus dem in einem Seuchen-Grenzbezirke gelegenen seuchenfreien Orte N. gesund. befunden woorden ist, wird hiemit bestä­­tiget." „Dieser Biehpaß u. |. Tf." Diese Berorderung hat mit dem Tage der Kunomachung in Wirksamkeit zu treten.” — Die „Schw. 9.3." schreibt : . Der Betrug wird jebt Schon" bei hellem Tage mittel Prospettus, P­reislisten etc. cultivirt und es wird nicht lange dauern, bis er Batente Löft und den vollen geieglichen Schus in Anspruch nimmt. So bietet ein Hamburger „Haus“ den Gar­menhandlungen in der ungewirteften Weise gefärbten Sand in allen zur Verwendung geeigneten Sorten an, namentlich zur Ver­­mischung mit jee­ern­en. Die Waare sol in der That aus­­gezeichnet sein und selbst für das geübteste Auge die verschiedenen Qua­­litäten rothen und weißen Kleesamens­täuschenn nachahmen. — Nach den Mittheilungen der Chefs der Baumwollenkultur in Britisch:In­dien‘, Herrn Nivett Carnac in Calcutta, über die Aus­­sichten der diesjährigen Baumwollenernte dürfte vieselbe im Ganzen 230.000 Ballen Baumwolle übersteigen also ungefähr ein Zehntel der gesammten Baumwollenernte der nordamerikanischen Süd­­staaten oder den zwanzigsten Theil des jährlichen Verbrauchs an Baum­­wolle in ganz Europa betragen. Man schreibt aus Prag, 29. Mai: Unter dem 29. April d. %. antwortet der Gemeinderath von Brünn, nachdem er hierüber ein volles Jahr nachdachte, auf eine ihm am 10. April 1870 über­­reichte Eingabe von 78 die Brünner Märkte besuchenden böhmischen Sahrissfirmen, welche um Wiedereinführung, respektive Erweiterung der früher bestandenen und seit dem Maimarkte 1869 abgeschafften Auspadtage, ferner um Neuuzirung der 7 Märkte auf 5, peti­ten in folgender amtlicher Form : „Nachdem es bei der am 4. Dezember 1870 veranstalteten Enquete nicht gelungen ist, eine Einigung der divergi­­renden M­ünsche der hiezu eingeladenen Marktbesucher zu­ erzielen, in­­dem die Inhaber von Marktgewölben in den Häusern das Vorrecht der Auspadtage vor den Ihabern bloker ‚Markt­­buden anstrebten ; ferner, in­ Erwägung, daß bei der Schwierig­­keit, die Grenze zwischen Groß­ und Kleinmarkt auch nur annähe­­rungsweise festzulegen und bei der Unmöglichkeit, die Gewölbe-Inhaber ausschließlich als Großlisten, dagegen die Marktbuven-Inhaber aus­­schließlich als Detaillisten zu erklären, wohin den Ersteren das Barrecht der Auspadtage vor den Lektoren einzuräumen ; endlich in Erwägung, daß die Einführung einer­ von Verkehrsverhältnissen der Gegenwart entsprechenden Marktornung nur dann ausführbar it, wenn eine be­­stimmte Reihenfolge der diversen Marktartikel und zugleich der Tage, an welchen der Verkehr für jeden einzelnen Artikel zu beginnen habe, festgestellt werden kann, wozu die geeigneten Anhaltspunkte zu liefern, die Marktbesucher selbst zunächst in der Lage sind — beschlossen , bei Bitte um Wiedereinführung der früher bestandenen Auspadtage seine­olge zu geben, jedoch die Aussicht offen zu lassen, in Hinkunft nach Bedarf und im Interesse des Verkehrs nach dem Beipiele anderer Städte für gewisse Artikel einen Vor- oder Großmarkt dann einzufüh­­ren, bis hiezu­­ geeignete Anhaltspunkte vorliegen werden. Hierin werden die Bittsteller in Erledigung ihres Gesuches vom 10. April 1870 in die Kenntniß gerecht. Gemeinderath Brünn, 29. April 1871. Der Bürger­­meister d’Elvert.” . : — Die deutschen Blätter bestätigen übereinstimmend, daß die nacste Wirkung des Prämienanleihegefeges das Bestreben vdeutscher Bankier sein werde, große Summen von Lotterie - Effekten vor der Abstemplung nach Deutschland zu importiren, und daß dieß natur­­gemäß in dem Kurs der Lotterie-Effekten seinen Anspruch finden werde. Seitdem haben auch in der That gerade die älteren Lossorten, von welchen das Materiale mehr in festen Händen ist, sehr bedeutend ange­­zogen. Bei den jüngeren Losgattungen ist die Preissteigerung noch nicht (D­enischeren hervorgetreten, IDel( DOT vielen DD MV) größere 21508­­ ften in den Händen von Banken und Bankier sich befinden, die no­­torisch dort, wo sie­ als Zwischenhändler eintreten, mit geringeren Ge­­winnen si begnügen. Doch übt auch hier die Preiserhöhung der älte­­ren gleichartigen Werthe eine begreifliche Nachwirkung auf den Preis der jüngeren, ihnen nachgebildeten Effekten aus, wie sich das beispiels­­weise bei den 1864er Losen und der ungarischen Prämienanleihe jeißt Uebrigens bemerkt die B. B..3ta., das in Folge des Prämienanleihe­­gefäßes in Deutschland ein napeig, fich entwickeln werde, wel­­cher es in Oesterreich zu einem großen Adtor gebracht hat, nämlich der Verlauf auf Ratenbriefe, speziell auf Cole der jüngeren Gmis­­fionen, die dem Verläufer sowohl wie dem Käufer noch eine ansehnliche Gewinnmarge offen lassen. 7 — Nach einer Mittheilung des General­postamtes in Berlin können von fest ab wieder Geld­- und Werthrennungen nach London auf dem Wege über Belgien und Calais ohne Be­­schränkung in Bezug auf die Höhe des angegebenen Werthes unter den bisherigen Bedingungen aufgenommen werden. Eine Vergleichung der Zuckerrübenverarbei­­­tung in Defferreich vom­­ August 1870 bis Ende Feber 1871 mit der gleichen Periode der vorjährigen Campagne wurden während der sieben Monate angemeldet in : Die Zunahme der Anmeldung beträgt also nicht weniger als 5.553.658 Wiener Zentner. Dieses Faktum it umso bemerkenswerther, als die Naben - Verarbeitung schon in der Kampagne 1869—70 eine sehr bedeutende ‚war, und erklärt hinlänglich , daß die Zuder­­preise troß Ausfuhr und Krieg auf ihrer Höhe sich nicht gehalten haben, die sie zeitweilig einnahmen. Die Steuervorschreibung betrug in der ersten Stamtweißperiode 9.210,323 fl., in der zweiten 11.499.131 fl., somit heuer um 2.288,808 fl. mehr. Der Zudererport während d­ersel­­ben Perioden, beziffert sich für die ganze Monarche mit 170,649 Boll Rentner Raffinat, und 573,804 Bollztr. Rohzuder, vom August 1870 bis Ende Feber 1871 aber mit 354,068 Bollztr. Raffinat und 411,310 Zollte. Rohzuder. Der Raffinaterport ist also heuer weit überwiegend, da Oesterreich eben anstatt Frankreich die Länder mit Zuder versorgte, die keine eigenen Raffinerien befigen.­­ « 1869—1870 1870—1871 Miederösterreicicch :: 627,682 Wr. Ztr. 907,733 Wr. Bir. Böhmen 13:5­68,356 E 16.956,685 „ ,, Mähren 6.003, NK 7.888,788 , Schlesien ::1.643,0537 21,225, 1.753,465 „ » Galizien 379,107 n " 527,627 „ " Zusammen 22.480,640 Wr. Str. 28.034,298 Wr. Ztr. · ‚Geschäftsberichte. Pest,31.Mexi.Witterung starkwindig,des Mor-«·genstrüb, später sonnig und­­ heiter. Thermometer + 15 °, Barometer 28" 5", afferstand abnehmend,­­ im Geländegeschäfte keine Veränderung. Effertengeschäft. Die Tendenz der Börse blieb auch heute eine recht günstige. Banken , Anlagepapiere höher, ung. Eisen­­bahnanleihe,, zu 107.40 gemacht, schließt so Geld, ung. Kredit, zu 1087/7—109 gemacht, Schließen 108", Geld, Srancosurg. 79%, Gelo. 2ose steigend, ung. Prämienlose, Tebhaft zu 947/,— 94 °, gekauft, schlie­­ßen 94 °, ©. Bon Lofalbanten wurden Ofner Kommerzial zu 192 ge­­schlossen­, Industriebauf­fest 266. Bon Sparkassen wurden Haupt­­städtische zu 168 gekauft, schließen 167 °. ©. , Vorstädtische 45 Geld. Mühlen­reiter, Concordia erholten ich auf 535 ©., Müller und­ Bäder, zu 212—213 geschlosfen, blieben, "213 ©. , Victoria gefragt , 210 Geld, Erste Öfen:Reiter, zu­ 575 gemacht, blieben 572 ©. , Dfner Fabrikshof 71­6. , Königsbrauerei zu 79 getauft, Straßenbahnen stille, Prioritä­­ten ber­eit So­tz­ung, Dampfschiff. zu 82 geschloffen, Waggonfabrik höher, 72 ©, Baluten und Devisen wenig verändert, Dulaten 5.88, Napoleon v’or 9.86 , Silber 122",, Kafjenb­eine 1.82" ©. An der Abendbörse wurden ölfterr. Kredit zu 282.70 ge­schlossen, ung. Kredit zu 109­9—110 gekauft.­­­­­ Vollmarkt. Die Zufuhren in Zweihuren sind noch immer sehr spärlich , von Einschuren kommt fast gar nichts. Käufer sind in ziemlicher Anzahl anwesend. Das bis jehr verkaufte Quantum kann sich auf ca. 3000 Btr. belaufen, bestehend aus Gebirgs-Imen­hur-Win­­terwollen von 100—105 fl., blaue, hererschaftliche 92—98 fl., Baranyaer 82-84 fl., Gerber:Wollen 68—72 fl. und etwas XTheiß 87—88 fl. ; von Einshuren wurden ca. 200 Ztr. vorjährige Tuchwollen und einige feinere Bartien­heurige verkauft. = Maab, 30. Mai. (Geschäftsbericht des Raaber Handelsfasinos.) Die Stimmung für Weizen erhielt sich unverändert­­ gut und wurden 7.­ ­ bei etwas lebhafterem Beriebre nachstehende Breite bewilligt : Bács: faer Weizen 81—82pfd. per Zollstr. 5 fl. 45—50 fl., hiesiger Gegend Weizen 831­—85pfd. per Zollstr. 5 fl. 60—75 fr. Korn verflaute und notirt Raaber 75—78pfo. per 80 Pfo. zu 3 fl. 10-35 fr. Gerste be­­gehrlos 76pfo. per 72 pfo. zu 2 fl. 80—85 fr. Hafer feiter, bessere Sorten gesucht und einige Streuzer höher bezahlt , Kanalwaare gefunde 44—46pfo. per 50 Pfo. zu 2 fl. 18—20 Fr. Mais steigend , Bäcskaer per. Zollstr. zu 3 fl. 10—15 fr. , Banater per Zollstr. 3 fl. 15—20 fr. M. H.M.:VBafarhely, 25. Mai. Seit letteren Tagen zeigt sich die Witterung für den Anbau ungünstig wir hatten Stoff und kalte Tage, wodurch der Maisanbau namentlich stark gelitten hat, und sind demzufolge viele Produzenten mit dem Verkaufe von Getreide zurückhaltend , ob dies jedoch für gerechtfertigt gehalten werden darf, it fraglich, obzwar die Vorräthe so ziemlich gelichtet sind. Seit Kurzem haben wir auch hier eine Kom­bhalle, an deren Geike die Herren Karl Weiß und Em. Kohn sind. Die legten Notizungen sind folgende: 2000 3tr. Mais ab Schiff 2 fl. 65 kr, 1600 3tr. ab Bahn 2 fl. 57 ° tr., 800 tr. Prima 2 fl. 67% fr. ab Magazin; Weizen 3000 Rentner 86pfo. 5 fl. 47/e Er, 1500 tr. 86pfo. 5 fl. 55 Er., Gerste 79pfo. 2 fl. 10-25 tr. Schaffwolle 85—95 fl. per Bir. Prag, 29. Mai. (Geschäftsbericht von Michael Bondy.) In der verflossenen Wocherist Doc enpich warme Witterung eingetreten, wir hatten gestern und heute über 20 ° Wärme; der Stand der Saaz ten ist bis seht befriedigend, nur wäre für die Sommerfrüchte ein bal­­diger Negen­ek erwwünscht. Auf unserer Waarenbörse ist der Besuch zahlreich, aber von einem größeren Geschäftsverkehr täglich ziemli­­ ist nichts zu bemerken, da die Müller und Griesler die Börse nicht besuchen, und die Wochenmärkte zur Genüge den Lokalbedarf reden­­­ auf dem germigen yranımarıı wurden 1264 Degen Verreive zuge­führt, die bei raschem Ablab zu nachstehenden Preisen sammt Steuer protokollirt wurden: Weizen 80—86pfo. 5 fl. 60 Tr. bis 6 fl. 90 Er., Korn 86pfd. 4 fl. 50 fr., Gerste 74pfo. 3 fl. 83 fr., Hafer 44—48pfo. 2 fl. 50—90 fr. Rüböl unverändert im Preise, prompte Waare 3079 fl., Herbstlieferung 28"/e fl. bewilligt. In N Repsfaaten Kleiner Umfab, da bereits die größeren Herrschaftsposten begeben sind; für Lieferung per Suli-August wird 8 fl. 10—20 fr. per Megen bezahlt. Repskuchen für L­ferung per Herbstmonate 4 fl. 20 Er. gezahlt. In Kleefaaten ist die Saison als beendet zu betrachten. Spiritus in flauer Tendenz, da nach Auswärts unsere Breite kein Rendiment geben, und der Umfa nur auf den inlän­dischen Bedarf angewiesen sind; man zahlt für Kar­­toffelmaare 46— 46”, Melassewaare 45—45"/e per Grad Lieferung per Herbst 47. ° « Neupa.NheimglMac.(Wochenbericht von­ Hubert Dür­­felen.) Mit dem Beginne dieser Woche­n­ in der Witterung endlich ein Umschlag eingetreten, indem wir nunmehr die so Lange, ersehnten warmen Tage bekommen haben, denen gestern Nachmittag ein leichter Gewitterregen gefolgt ist. Für Getreide hielt die gute Stimmung im Laufe dieser Woche an und wenn es auch an einzelnen Tagen flauer war, so ist doch ein reger Bedarf zu bemerken und nicht geringe Mei­­nung vorhanden. Weizen wegen Knapper­ee am Land marfte et­­was höher bezahlt, schließt aber matter. In Roggen ziemlich umfang­­reiches Geschäft zu unveränderten Breiten. Brauergerste und Buchei­­zen bei stillem Handel wie zuleit zu notiren. Prima Hafer zu vorind­­­­entlichen Preisen leicht zu plack­en. Deliaaten fehlen. Rüböl ohne Henderung, Kuchen flau und unter den notirten Preifen erhältlich. Mehl fand zu den lechten Preifen couranten Ablag. Kleien Tuftlog. Heutige Breite: Weizen, neiter nach Dual. per 200 Pfo., Thle. 8,8—8,23, Roggen, reine Waare ,,» » » 6,5,—6,10, Winter:Gerste " " " " RENT, do., frd. Braumaare «,, » » 5,20— Hafer » " " " " 5,25—6,5, Buchweizen »»»»6, Winterrübsen per 2223pfd.,,, 1372 Winterraps ««»,,«14Vs- Rübölper Etr­o FaszThlr 14«­«,,rass.,,15«X1», Preßkuchen per 2000pfd., ,,64, M­eizenvorschuß Nr. 00, p. 200 Pd. brutto „ 12, Meizenkleien per Etr. vr 2,— Verkehr der Fruchtgifte. Vom 30. Mai. Angenommen in BestOfen : „Schlepp Nr. 31" b. v. u. D.D.-G., bel. in Baja für M. Gold und Sohn mit 5650 Meter Roggen. — „Schlepp Nr. 10" derselben Gesellshhaft, bel. in Beesteret für Straßer und König mit 5550 tk. Mais. — „Schlepp Nr. 407 verselben Gesellschaft, bel. in Neu-Becse für die francos ungarische Bank mit 5612 Mg. Mais. — Sophie“ ver „Becskereter Gesellschaft, bel. in Beczkeret für Hu­fflopics mit 2080 Mb. Weizen. — „Sultana” des Michael Banour, bel. in Egyházi für Meier mit 1170 Mb. Gerste. — „Szava“ des Ignaz Braun, bel. in D.­Földgar für Braun und Sta­­ber mit 2496 Mb. Weizen, 903 Mb. Gerste. — „Schlepp Nr. 17” der Raaber Gesellschaft, bel. in Neufag für Ullmann mit 4784 Meben Diversen.. — „Schlepp Nr. 1” der Raaber Gesellschaft, bel. Alt-Be­­ese für Moorph König mit 3120 Ms. Weizen, 1110 Pb. Mais. — „Kalman“ des Joseph Kováts, bel. in D.­3ölovár für David Bitchig mit 2912 Mk. Weizen. — „Kis-Baator” des Stephan Somogyi, bel. in Solt für Kaspar Heiler mit 1736 Mt. Diversen. —­, Duna" des Emerich Biocsy , bel. in Szentes für Bamberger mit 5200 Ms. Mei­zen. — , Adam" des Moriz Fischer, bel. in Kalocsa für Mark. Reich mit 1456 Megen Weizen, 1683 Meben Korn. — „Georg“ des Adam M Wiedermann, beladen in Zenta für Holitfisher und Herzl mit 4995 Meben Mais. »­­Trausitirt nach Naab:»Schlepp Nr.»32 der v.u.D.­­D.­G.,bel.it1 Vajas für Schreiber und Sohn mit 8262 Mtz.Hafer, 2331 Mb. Mais. ; Transitirt nach Wiens „Schlepp Nr. 34" der dv. u. D.­­D.:©., bel. in Baja für M. Gold und Sohn mit 10.085 Ms. Hafer. Ballersland : BWilterung : Pet, 31. Mai: 776" ü. N. abn. Bemwölkt. Brekburg, 30. Dlai: 7­5" ü. R. umv. Mr Szolnof, 30. Mai: 18" 5" ü. RN. unv. Troden Szegedin, 30. Mai : 20 ° 9" ü. A. zum. _

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