Pester Lloyd, September 1871 (Jahrgang 18, nr. 203-227)

1871-09-01 / nr. 203

,. sz·.—-» -— Far TORTE Er­gan -EPist-«3.1·Wsts" (L.)Vorweitig manc­en hat«die äußeste Linke in ihrem Organe die Geneigtheit erklärt,die vom kroatischen Landtage zu entsendenden oppositionellen Abgeordneten freunds­­chaftlich in ihre Arme schließen und denselben auf ihren Bänken im Parlamente Platz geben zu woll.Natürlich wurde mit dieser Geneigtheit auch der Wille ausgedrückt,die Wunden der kroatischen Opposition zu pflegen und dieselben genesen zu machen mit der Zaubermacht einer zur Majorität gelangten Opposition.Heute wird in einem Organ der ge­­mäßigten Linken eine ähnliche Sprache gesprochen.»Wir sind verständigt worden«,heißt es darin,»daß die Abgeordneten Hans Agram im Ungarischen Reichstage nicht mehr auf der­­«Seite der Regierungspartei sitzen werden,sondern daß sie ihre Plätze­ in den Reihen der Opposition nehmen wollen.«'Er­­läuterns wird dann hinzugefügt:»Durch ihr Erscheinen wer­­den die kroatischen Abgeordneten Zeugniß geben,daß ihr Wunsch auf die Erhaltung der Union gerichtet ist; durch das hinübergehen zur Opposition,daß sie die Revi­­sion mancher Punkte der Union durchsehen möchten.««Nach dieser Verkündig­­ng einer bevorstehenden Thatsache und­ nach der aus Vorsicht rasch beigegebenen Interpretation gibt das Organ der gemäßigten Linken mit aller Feierlichkeit folgende Erklärung ab:»Wir begrüßen das Erscheinen­ der kroatischen Abgeordneten)herzlich und erblicken darin eine Garantie und keine Gefahr für das konstitutionelle Leben.In unserer Partei sträubt sich Niemand(nemidegenkedik)gegen die Revision der Unionsbedingungen,wenn die legale Vertretung Kroatiens dies als in ihrem Interesse gelegen bezeichnet.«" Wenn man bei Allgemeinheiten bleibt und diese Allge­­meinheiten in seinem eigenen Sinne zurechtlegt,dann hat man bald ein passendes Schema gefunden.So kommt man auch dazu,die Forderung der Ausgleichsrevision für ganz unver­­fänglich zu halten!Wiederm nicht die nationale Opposition will die Union mit Ungarn,nur einige Punkte des Ausglei­­ches sollen revidirt werden­;wer wird sich denn hingegen im Allgemeinen wehren,da der royale kroatische Landtag die Re­­vision fordert.Wollten freilich die Herren etwas näher zum Gegenstande rücken und würden sie dann die unangenehme Bemerkung machen müssen,daß die verlangte Revision gerade die Punkte betrifft,welche gegenwärtig,,die Union««ausma­­chen,und daß nach einer solchen Revision die Union wohl als Wort noch im Gesetze stehen könnte,der Verband selbst aber jedenfalls beim­ Teufel wäre;dann dürften sie mit weniger Nähe von der herzlichen Begrüßung der kroatischen Opposition reden.Ein ähnlicher Skrupel mag dem Verehrten Abgeordne­­ten gekommen sein,als er sein heutiges Einladungsschreiben an die Adresse der kroatischen Opposition im,,Ellener««er­­scheinen ließ,denn zum Schlusse seiner Zeilen wird ihm bange vor seiner Gottähnlichkeit und fast furchtsam setzt er noch die Worte hinzu:»Unsere Brüder in Kroatien können zur Er­­reichung ihrer Ziele nicht an chaotische Wege denken,auf wels ch m eine beklagenswerthe Reaktion,aber kein heilsamer Forts­­chritt möglich ist.«"Wozu ist es den­ not­wendig,die kroatis­­chen Brüder vor der»beklagenswerthen Reaktion«­zu mar­­nen,nachdem man annimmt,daß sie die union wollen und nur die Revision einiger Punkte wünschen?Es muß doch nicht ein allzu großes Vertrauen bei unsserer gemäßigten Linken für die siegreiche kroatische Opposition vorherrschen,wie dürfte sie sich sonst herausnehmen,sie,bei ihrer Begrüßung,vor«der be­­klagenswerthen Reaktion«zu warnen!Ja diese»beklagens­­werthe Reaktion4«,sie schnürt die Kehle der gemäßigten Lin­­ken zusammen und wo sie die Verbrüderung mit der kroati­­schen Opposition feiern wollte,da können keine Dithyramben, sondern es muß die frostige Erklärung herhalten,daß»die Abgeordneten Kroatiens versichert sein könne 11,daß sie bei der Partei der Linken keine Kälte finden werden betreffs der be­­rechtigten Wünsche ihrer Nation.«« Gemäßigte und äußerste Linke hätten sich also vom Ausgleiche losgesagtt und die Aufnahme der Revision ungese­­hen in Aussicht gestellt.Sollte man da nicht meine 11,der kroatische Ausgleich sei das alleinige Werk der Deskpartei, dem sich die Opposition immer entgegengestellt habe?Dem ist­ er aber nicht so.Der kroatische Ausgleich ist kein Werk einer einzelnen Partei;er ward nicht von einer Partei ge­­schaffen und wird auch nicht von einer Partei betrüb­t wer­­den«er ist das Resultat des Zusammenwirkens der ganzen Ration. Ein hervorragendes Mitglied der mit den Kroaten verhandelnden Negrikolardeputation war der Führer der Op­­position, Koloman © hHyc 35H, der sein publizistisches Wissen, welches alle Gebiete des ungarischen Staatsrechtes vollkommen beherrscht, in derselben sehr oft bethätigt hat. An der Ltgung des ungarischen Abgeordnetenhauses vom 25. September 1868 machte der Präsident die Mittheilung, daß nach eingegange­­nem Berichte des Präsidenten des Kroatischen Landtages , lez­terer das Ausgleichsgefeg mit 69 Stimmen gegen vier ange­nommen habe. Ein Abgeordneter von der Äußersten Linken, Stephan Patay, beantragte flugs, daß der Reichstag seine Brende im telegraphischen Wege dem Frontischen Landtage mittheilen solle, was­ an mit Afflamation angenommen wurde. Drei Tage später verhandelte der ungarische Reichs­­tag selbst das Ausgleichsgefet, und nachdem von der Linien Gabriel B ár­a bh, von der Rechten Ladislaus Bezerebh die Annahme empfohlen hatten, wurde dasselbe mit Afflamation angenommen. Die Herren, die heute so leicht bei der Hand sind, den Ausgleich aufzugeben, sollten sich dieser Szenen er­innern, da sie alle dem nach vielen Mühen geschaffenen Aus­­gletsch zugestimmt haben. Wenn die Linke erklärt, daß sie eine Renision nicht vers­pönt, so darf wohl angenommen werden, daß sie mindestens prinzipiell die Forderungen der froatischen Opposition bereits in Erwägung gezogen hat. CS wird daher die Interpellation wohl am Plage sein, welche Postulate die Linke zu jenen rechnet, deren Gewährung mit dem unwohlverstandenen Untereffe des ungarischen Staates und des autonomen Kroatiens noch vereinbarlich wären. Glaubt die Linke etwa die Forderung gewähren zu können, daß der Banus nicht unter Gegenzeich­­nung des ungarischen M­inisterpräsidenten, sondern über der. Schlag des kroatischen Landtages ernannt werde? glaubt sie die Losleisung Kroatiens von Ungarn so weit gehen lassen zu können, daß jeder Zusammenhang zwischen der Peter und der Agramer Regierung aufhören und auch der Fronttiche Minister in Ofen beseitigt werden sollte? It vieleicht die Linke darüber ‚mit sich im Reinen, daß auch die geforderten selbständigen Finanzen nicht dem kroatischen Lande entzogen werden sollten, auf die Gefahr hin, bas in wenigen Monaten bas selbständige Kroatien die Zinsengarantie für die gebauten Eisenbahnen, ja die Zinsen der Grundentlastung nicht zu zahlen im Stande wäre. Hat etwa die Linke selt 1868 die Ueberzeu­­gung als Wahn erkannt, daß Fiume ein integrirender Theil der Stephansskrone tít und will sie nun die edle Hafenstadt beim­ Seite der Ausgleichsrevision als Morgengabe von fronti­schen Brüdern barreichen Taffen? Denn dies Alles und viel­­leicht noch manches Andere wird der zusammentretende legale Landtag Kroatiens fordern und wir sind begierig die Stellung zu fennen, welche unsere Opposition zu den angeregten Fragen einzunehmen gedenkt. Wenn es wahr­st, daß von der Opposition Niemand die Revision verpönt, so muß sie sich auf diese Frage bereits geantwortet haben, aber ihre Einladung ist nichts als Phrase. Ein Koloman Ghyczy, der in allen Schächten unseres Verfass­­ungsrechtes so tief erfahrene Staatsmann, der als Mitglied der Regnikulardeputation die Stadien des Ausgleiches verfolgt, die Schwierigkeiten und die Kompromisse desselben zu erleiden hatte, ein Ohyczh, sagen wir, kann nicht seine Bereitwilligkeit zur Revision des Ausgleiches von Born herein und ungeprüft erklären, wenn man ihm Bedingungen nennt, welche die Union gerade in ihr Gegentheil verkehren, welche mit einem Worte die Staatseinheit Ungarns, die Integrität der Ränder der Stephanskrone zerreißen. Die Mitglieder der Opposition von Chyezh­is Mucarak sollten von der Ueberzeugung durchdrun­­gen sein, daß die ungarische Negierung und das ungarische Parlament erleuchtet genug sind, um weder aus unberechtigter Konsequenz hafcherei, noch aus persönlichen Gefühlen die Revi­­sion des Ausgleiches zurückzumelsen, wenn die Bedingungen nur überhaupt vom politischen und unwirtsichaftlichen Stand­­punkte bis fuh­rbar sind. Weiter als die Regierung ginge, um ihre guten Absichten zu bethätigen,, kann­ keine Parteigruppe gehen, denn dort m würde die Staatsauflösung beginnen. Im dieser Beziehung ist die freundliche Einladung der kroatischen Opposition von Seiten unserer Opposition eine Selbsttäu­­fte absichtlich nicht wissen will, was die Natio­­nalen in Kroatien anstreben, aber eine Täuschung der ermars Lints ebenso wenig ihr Heil finden als rechte. Der Kroatische Landtag tritt in wenigen Wochen zusam­­men. „Brüste und ungeprüft" wird die ungarische Regierung die „billigen und gerechten zu h­i­weisen, wenn Anspruch nehmen, Mehrheit, sie nur das Nachbarland zu hegen. Und das Mögliche, Parlament gewiß thun. Forderungen“ des Landtages nicht „billig und gerecht" sind. Die Ner­gierung, welche bei der Schaffung des Ausgleiches vom Jahre 1868 betheiligt war und in demselben die Kroatische Nationa­­ltät in Staat, Gemeinde und Schule mit den verläßlichsten Garantien umgeben, Kroatien überdier mit staatlicher Auto­nomie ausgestattet hat, Tann wohl das Zeugniß für sich in und wenn Im wenn wir ihrer dennoch gedachten, Lichte und Freundschaft mit dieser Freundschaft sollen die Wünsche des Frontischen Landtages sie mehr politischen Kern enthalten sollten, als die bisher bekannt gewordenen Bostulate Frontischer Selbständig­­keit, dann wird ihnen eine ernste Prüfung nicht entzogen wer­­den. alles Mögliche wird Regierung und auf diesem Gebiete weiter gegangen zu auf ab­­er und die viefe Möglichkeit als ein Wahnsinn, so geschah es, die Reliision einzugehen, wird dort beginnen, wo die Bedrohung der Staat­­lichkeit Ungarns und der wirthschaftlichen Interessen Kroatiens beginnt. Dazu wird Regierung und Parlament seine Hilfs­reiche Hand bieten ; wir trisfen es: Niemand! Den Ruhm wird wohl Graf Anpräffy gerne der Opposition überlassen, weil wir die Konsequenzen der Einladung zu ziehen befriffen­ waren,­­ welche­ heute ein Organ der gemäßigten Linken an die Adresse der­­ kroatischen Opposition richtet. Kung, indem töten Gäste, die schlteßlich Uns erscheint werden, wahres Wohlwollen Die Weigerung, fein, geprüft werden — Der Gefegentkwurf über die Staatspolizei. ist gu­­tem Bernehmen nach vollständig fertig und erübrigt nur noch die Des­tailausarbeitung der verschiedenen Dienstesinstenationen für die Beam­­ten und Diensteszweige der zu errichtenden P­olizeibehörde, was indeh die Vorlage "und geschäftsmäßige Behandlung Parlamente nicht im Mindessten hindert, des Gesehenttwurfes im­­ Der ständige Ausschuß des Pestsynchuristentages hält am 4.September umöl ihr Nachmittags in den Lokalitäten des PestOfner Juristenvereines eine Sitzung ab.Die Gegenstände der Ta­­gesordnung sind:I.Beschlußfassung über den Bericht des Subkomites bezüglich A Abänderung der Statuten und der Berathungsordnung,und über einen denselbm Gegenstand betreffenden Separatantrag.2.Ver­­fügung in Betreff des Tageblattes.3.Wahl des zur Eröffnung der Fachabtheilungen zu entsendenden Präsidenten.4.Die zutreffenden Anstalten wegen Einladung der Regierung und der Stadtbehörde zum Juristentag.5.Feststellung des vorläufigen Programmes des Juristen­­tages. ‚= Der Reichstagsabgeordnete Sigmund Borlea, wer schon im Reichstage den Finanzminister megen der Uebergriffe, welche sich weffen Beamten es erlaubten, interpellirt und sic) in derselben Angelegenheit auch unter seinem eigenen Namen an den Finanzmini­­ster wandte, bringt in der , Albina" unter einem Pseudonym die auf­­reizendsten Mittheilungen gegen die Regierung, deren Organe und über­­haupt gegen Alles, was ungarisch ist. n Nummer 67 des genannten Blattes ist wieder ein mit einemseudonym unterzeichneter Artikel enthalten,der die Uebersc­hrift trägt:»Was haben wir zu thun,um uns von den­ Betrügereien und Erpressungen der Kön­ung.Finanzbeamten zu befreien?««In diesem Artikel klagt er den N.­Halmagyerkön.Kassieran und behauptet, daß E­rpressungen von Tag zu TM zunehmen,und daß die­ Omanen gezwungen sein werden,sich vonurzeln zu nähren und mit den Blät­­tern der Bäume zu kleiden,wenn Gott dieselben nicht durch irgendein­ Wunder von dieser nicht sieben-,sondern 1 tausendköpfigen Hydra befreit. «»Ueber diesen Gegenstand««,fährt er fort,»habe ich mich mit m­einen Freunden berathen.Der Eine sagte die Regierun­g sei schuld, weil sie ihre Leute ungeschidt wählt ; ein Anderer sagte, die Schuld liege an der Verfassung, welche blos heuchelt, in der That aber nichts Anderes bedeutet, als ungarischen Absolutismus ; der Dritte sagte, beide haben die Schuld daran, daß das Bolt total herabkomme!" Herr Borb­a wünscht daher, wenn die Regierung die Schuld an den Leiden des Volkes hat, so möge Gott das Bolt bald von ihr befreien . Liegt aber die Schuld an Regierung und Behfaffung, so möge Gott das Bolt von beiden befreien ! Das Bolt aber möge dar­­auf achten, wen es in Zukunft in den Reichstag wählt, denn gegen den unter der Magie des Konstitutionalismus gegenwärtig herrschenden ungarischen Absolutismus müssen sich alle Romanen einigen, da deren nationale Griftenz bedroht ist. I· Mojorität fühlt sich in der Verbindung nicht gräclich und hat alle wetterwendlichen Launen eines leichtsinnigen Weibes. Alle Rachsicht und Zuverkommenheit, die auf sie verschwendet wird, muß nuß­ und fruchtlos bleiben und wenn es so fort­­geht wie bisher, so kann mit Bestimmtheit darauf gerechnet werden, daß sie eines schönen Morgens mit irgend­einem Ga­­lan und sei es selbst der hölzerne Changaruier, durchgeht, um erst dann velig in sich zu ehren, wenn sie sieht, daß sie Alles, was sie mit der aufopferndsten Liebe hätte umfassen, hegen und pflegen sollen und auch sich selbst zu Grunde ge­richtet hat. Die einzige Änderung an diesem wahrscheinli­­chen Ende kann höchstens bie sein, dag sie, anstatt durchzu­­brennen. Herrn Thiers jammt der Schwesterminorität vor die Thire fegt. Um es kurz zu jagen, so sind wir der Ansicht, daß Thierd fürderhin den verliebten monarchistischen Aspira­­tionen mit größerem Exraft und mit größerer Strenge entge­­gentreten und der zufälligen Majorität bei der nächsten sich darbietenden Gelegenheit die Perspektive voll und ganz vor das Auge führen muß, die sich ihr eröffnet, falls der Konseils­­präsident und die liberalen Fraktionen vereinigt an das Land appelliren würden. Wir gestehen, daß uns der heute gemeldete Umstand, demzufolge mag gegen die Zuerkennung der Konstituirungskoms­petenz der Assemblée gerichtete Amendement Gambetta’8 mit 433 gegen 227 Stimmen verworfen wurde, trug des anscheinen­­den Gewichtes der abgegebenen Voten nicht sonderlich impontrt. Wir fühlen uns auch zur Stunde nicht veranlaßt, die Be­deutsamkeit,, welche wir vor einigen Tagen an dieser Stelle der im Süden Frankreichs plaßgreifenden, auf die Auflösung der Assemblée abzielenden Agitation zuerkannten, erheblich zu reduziren. Denn die neueste Transaktion erscheint uns nur als ein — zudem nur sehr notddürftiges — Balliativ gegen den tief innerlich wurzelnden Zwiespalt zwischen Thiers und der Majorität und bieser kann bei der erstbesten Gelegenheit in vielfach verschärfter, vielleicht in nimmer auszugleichender Form wieder ausbrechen. ,Wir sagen darum nicht,daß es zum Aeuszersten kom­­men müsse oder soll er aber wir meinen,daß Thiere gut thäte,. . von nun ab ohne jede Zimperlichkeit und Weinerei offen und entschieden republikanisch-liberal aufzutreten, Frau­ Bron’s, denen man bei Zeiten den Herrn zeigt, Brennen nicht so leicht durch, Fannen vielmehr zu den besten Ehefrauen und Hausmüttern — herangebildet werden.­­ Inge der griechlichen Kirche angehören werden, gespiegelte Bopdenvertheilung aber bannte stattgefunden. Es würde zu weit führen, hier die ungeheuerlichen Gewaltthätigkeiten und alle die jam­­mervollen Szenen anzuführen, welche aus dieser „Politit“ ver­nufftigen Regierung nothwendig erfließen mußten. Dean kann sich leicht denten, in welcher moralischen Verfassung die sol­­cherart vussifizirten Bauern sich befinden. Großdem haben sich die Erb­en neuester Zeit zu einigem nationalen Selbstbewußtsein emporgeschwungen und die Be­­strebungen ihrer Boltemänner, um Bildung und Gestttung unter ihnen zu verbreiten, haben bereits schöne Erfolge aufzu­­meisen. Auch das Verhältnis z­wischen Efb­en, beziehungs­­weise Steven, und Deutschen it seit zwei Dezennien ett welt besseres als vordem, wie Solches erst jüngst in dem Werke *) eines sehr glaubw­ürdigen, gelehrten Kompatrioten Tonstatirt wurbe, welches bezüglich der baltischen Provinzen sehr füg­bare, Historische und ethnographische Daten enthält. Da die Bauern sich troßdem an den Grundherren vergreifen, ist weiter sein Wunder. Die rohe Maffe wendet sich immer gegen denjenigen, dem sie eben zu Leibe kann, im vorliegenden Falle um so eher, als sie überdies weiß, dak die gewaltige waffische Negierung den Deutschen nicht Hold ist, und wohl auch aus dem Grunde, weil die Phantasmagorten von Bodenvertheilungen, wo sie einmal unter dem Volke ver­­breitet wurden, nicht so leicht wieder entschwinden. Schließlich wird es auch an Agitatoren nicht fehlen, welche die Bauern mit diesem allezeit verfangenden Mittel unter das füge Joch des Baumoskontzentriums roden. Es wird sich zeigen, inwieweit die deutsche Regierung den geschilderten Verhältnissen in den baltischen Provinzen, un­ter deren Sommelseligkeit die eigenen Stammes- und Glau­­bensgenossen am schwersten lei­en, eine eingehendere Beach­tung widmen wird. Nach dem oben Mitgetheilten tst eg je­denfalls eine unleugbare Thatsache, daß Die Angelegenheit das intensierte deutsche und freiheitliche Untereffe Herausfordert, und daß die wuffische Negierung Hierbei, wo nicht als der­ meistfehuldige Theil, jo doch jedenfalls als Meitfehuldiger am gesehen werden muß. Zum Schlusse möchten wir die Bemerkung nicht unter­­drücken,daß die höhnische Abfertigung,welche Fürst Gortscha­­koff der evangelischen Weltdeputation zu Theil werden ließ, nicht nur eine Beleidigung der Glaubensfreiheit und aller evangelischen Glaubensgenossen überhaupt involvirt,sondern zugleich als ein Schlag ing Antlitz anzusehen ist,der speziellxf den Berliner Hof betraf. « Die : Bett, 31. August. (—y.) Wieder einmal Liegen in den Armen sich Bethe, und weinen vor Schmerz und Freude. Mit derselben Erregt­heit, mit demselben Aufwande pathetischer Redensarten, i wo­­mit sie anläßlich des jüngsten häuslichen Streites zum found» foriesten Male auseinandergingen, mit versehlten Erregtheit und mit den nämlichen pathetischen Redensarten fanden Thiers und die Majorität der französischen Nationalvers­ammlung zum som­brovierten Male sich wieder zusammen. Die zur Be­­gutachtung der Anträge Rivet und Adnet entsendete Kommis­­sion hat sich endlich entschlossen, das von Dufaure im Namen des Ministeriums gestellte Amendement, betreffend ein unum­wundenes V­ertrauensvotum zu Gunsten There’, in ihren Bericht einzufügen. Dagegen machte man ver Majorität die Konzession, der gegenwärtigen Afsembide die Kompetenz einer Konstituante zuzuerkennen. Wie aus den jüngsten Nummern unseres Blattes zu ersehen ist, haben wir seinen Augenblick daran gezweifelt, dag auch biefegmal eine Transaktion zwischen den streitenden Bar­­teten zu Stande kommen und auf die stürmischen Kämpfe auch bei dieser Gelegenheit eine „wonnige Ausführung” folgen werde. Ebensowenig aber, als wir annehmen mochten, es werde zwischen Thierd und der Majorität der Nationalver­­sammlung schon jegt zum Bruche kommen, ebensowenig vermögen wir heute, nach der glückich vollzogenen Transaktion, an eine rechte Dauer des Einvernehmens zwischen den­ Beiden zu­ glauben. Su der That erinnert das zwischen Thiers, der Majo­­rität und der Minorität der Nationalversammlung bestehende Verhältniß sehr lebhaft an die in den neueren französischen Dramen so naturgetreu geschilderten Bariser Ehen, insbeson­­dere aber an die Fabel des bekannten Sardow’schen To Srou". Der Mann, welcher der Gatte der „Frousfrou” wird, wäre wie geschaffen, um mit der Schwester der Erforenen, die ihn überdies aufrichtig Lebt, das­­licklichste eheliche Leben zu führen. Nichtsdettoweniger fügt er sich so, daß er mit jenem anderen, allen Lebensernstes entbehrenden, unreifen Ge­­schöpfe sich verbindet. Keine Opportunität der Verhältnisse, sein noch so heiliges, sittliches Bindemittel ist im Stande, die junge Frau an das Haus zu fesseln, das eigene Kind müsse elendiglich versümmern, wenn nicht die „fiten gebliebene“ Schwester sich desselben annähme. Mit der Zeit müssen sich wohl auch die Augen des Gatten öffnen und er kann sich den Zugenden und Vorzügen der „Schwester” nicht verschließen. Solgen Häusliche Szenen, die zu wiederholten Malen mit inni­gem „einander Wiederfinden" endigen. Allein was ist das un­vermeidliche Ende ? „Brous Frou" geht mit dem ersten besten Galan duch und ehrt erst, nachdem Gatte und Schwester alles erdenkliche Elend ausgekostet haben, wieder zur , um zu sterben. Er war seine glückliche Sügung,, welche den Chef der Exekutive Frankreichs mit der aktuellen Majorität der Natio­­nalversammlung verband. Noch ist sein Jahr vertroffen seit der Konsekration des Borbelatfer Rates und ihon hat es zielfehen­den Beiden­ eine ganze Reihe von Zerwirfnissen und Auftritten gegeben und was­­ diesem unglücklichen Bunde bis­­her entsproß, gedeiht auch nur unter der Fürsorge der Libera­­len Minorität zu einiger Lebensfähigkeit. Die Frou­ Frous Belt, 31. August. (2.) In unserem vorgestrigen Abendblatte wurde einer St. Petersburger Korrespondenz des Brüsseler „Nord er­­wähnt, worin auf die immer steigende Zahl der Agrar-Ver­­brechen hinge­wiesen wird, welche in den baltischen Provinzen Rußlands dur die Bauern an den Gutsbesikern verübt wer­­den. Ein Baron Huten, Mitglied einer der meistbegüterten ert­ländischen Familien, kam erst legt er Tage auf jämmerliche Weise in Folge der Mißhandlungen, die er von Seite seiner Arbeiter erlitt, um’s Leben. Das raffenfreundliche Brüsseler Blatt knüpft an seine Mittheilung die Bemerkung, daß­ derartige Thatsachen die be­­ugenswerthe materielle und moralische Lage der Bauern in den baltischen Provinzen bemessen. CS wäre aber auch für die mit der besten panflanistischen Salbe geschmierte Feder kaum möglich, aus derlei gen Himmel schreienden Thatsachen zu einem andern Schluffe zu gelangen. Hierüber ist es dem­nach überflüssig, noch ein Wort zu verlieren. Doch verlohnt es si wohl der Mühe, die Sache aus anderen, und zwar aus internationalen politischen Gründen einer näheren Prüf­­ung zu unterziehen. Betreffend die Lage der Bauern in den baltischen Provinzen, insbesondere aber in Esthland, darf, sor­fern man eine klare Webersicht in der Sache gewinnen und ein gerechtes Urtheil darüber fällen will, der wichtige Moment nicht außer Auge gelassen werden, daß die Bauern Efthen (beziehungsweise enen oder Reiten), die Grundbefiger Deutsche, die Machthaber aber Ruffen sind. Ohnedies geschah letter Zeit in den öffentlichen Blät­­tern öfters Erwähnung von dem gegenwärtigen Schiefale und von der Zukunft der baltischen Provinzen. " Die ruffischen Or­­gane werfen den deutschen Einwohnern dieses Reichsgebietes regessionistische Bestrebungen vor und möchten daselbst die Ruf­fifizirung mit den nämlichen, mehr als vraftischen Meitteln bes­treichen, wie in Bolen. Und auch hier soll, wie in Polen, der Bauer als Vorwand und zuglii­ als Werkzeug herhalten, um die lutherischen Deutschen der orthodoxen Kirche und dem al­­lein resig machenden Panslavismus zuzuführen. Andererseits lassen es die baltischen Deutschen an Schmerzensschreien nicht fehlen und es ist ziemlich natürlich, daß diese in dem nun­mehr geeinigten deutschen Neid­e nicht wirkungslos verhalten, vielmehr die öffentliche Meinung in lebhaftester Weise erl­regen. a Wir wollen damit keineswegs gesagt haben, als verfolge die russische Regierung in den baltischen Provinzen von Amtes wegen eine deutschfeindliche Politik oder als schü­re sie vielleicht selber die agrarische Bewegung, die sich am unmittelbarsten gerade gegen die Deutschen wehrt. Allein, ob wifsentlich oder unwissentlich, jedenfalls trägt die russische Negierung die größte Schuld sowohl an dem materiellen, als auch an dem moralis­chen Elend der e­thnischen Bauern. Ueber Initiative und unter Leitung der russischen Ne­gierung kam das Gefe vom Feber 1819 zustande, welches die Leibeigenschaft der Bauern aufhob, aber bezüglich des Grundbefiges nicht nur feine Vertheilungsnormen schuf, son­­­dern selbst den durch ein früheres Gefek — v. 93. 1804 — gesicherten bäuerlichen Befig aufhob. Die Befreiung von der Leibeigenschaft verlegte die Bauern in eine wahrhaft trostlose Lage; das Verhältniß, in welches sie nunmehr, von der Noth getrieben, zu den Grundherren auf Grundlage „freier Bei­träge” eintraten, gestaltete sich weit brühender als die Leibei­­genscaft je gewesen. Erst als das Elend der Bauern geradezu himmelschreiend und eine staatliche Abhilfe unausweichlich ge­­worden, wurde­n in den Jahren 1849 und 1868 — eine Reihe von Verfügungen getroffen, welche einerseits das Mevin­­disationsrecht der Grundherren einschränkten, andererseits die Pachtfristen rationell erweiterten und zugleich die Pachtleistung durch Arbeit — der Frohndienst in neuer Form — abbestell­­ten. Daß unter solchen Umständen die materielle age Der Bauern eine jammervolle sein mußte und ein moralischer Auf­schwung gar nicht möglich war, bewarf wohl seines Beweises. Weit verderblicher aber als diese Unterlassungsfünde der Regierung wirkte auf die Lage der Bauern die orthonoge Propaganda ein, welche von Seite der russischen Regierung zuerst geduldet, dann aber bireft unter ihrer Firma betrieben­­­urte. Erst im Jahre 1836 wurde in den baltischen Provin­­zen ein orthodoxes Bisthum errichtet, welches mit der Zeit zu einem Erzbisthum au­wuchs. Um diesem neuen Episfopat auch Gläubige zu beschaffen, deren es anfänglich durchaus ent­­behrte, wurde die berüchtigte Bauernfängerei in Szene gefekt. Es wurde mit allem Anscheine amtlicher Glaubwü­rdigkeit unter den Bauern ausgesprengt, dieselben wü­rden, so zahlreich sie si auch selten, in Süßrußland mit freiem, fruchtbaren Grundbeft bedacht werden. Die Retenten drängten sich na­­­ürlich Haufenmweife herbei und Tiefen sich bei den orthodoren Geistlichen und deren Affiltierten aufzeichnen. Dann wurde ihnen gesagt: eine Hauptbebirgung, um bei der Bodenverthei­­lung­ bedacht zu werden, sei der Uebertritt zur orthodoxen Kirche. Als man solcherart für eine genügende Anzahl von Pfarrfindern gesorgt hatte, traf man auch Berfügungen. Dies­­elben sammt ihrer Deszendenz im neuen Glauben, beisen pri­­mitierte Lehrräte ihnen nicht einmal bekannt waren, auch zu erhalten. Der Austritt aus der orthodoren Kirche wurde mit äußerster Strenge hintangehalten, ebenso das Zaufen von Kindern solcher Neophiten durch lutherische Geistliche, endlisch durfte bei Mischehen Die Trauung nur dur­ den orthodoxen Geistlichen vollzogen werden, der dieselbe nicht eher vornimmt, als bis ihm ein Nevers zu Händen gegeben wird, demzufolge sämmtliche aus der einzusegnenden Ehe entflammenden Spröß- Bett, 31. August. (22.) Ganz in der Stille volieht sich morgen in unserem Staatswesen eine Aenderung von bemerkenswerther politischer Wichtig­­keit, welche wir nicht ohne Beachtung vorübergehen Lassen, in welche wir freudig­ begrüßen mollen. (63 ist dies die Auflösung der f. u. E. Landes: Militärgerichte in Ungarn und dessen Nebenländern, deren Agenden mit dem morgigen Tage auf die ordentlichen bürgerlichen Gerichts­­behörden übergehen. Der Sinn dieser Bestimmung ist der, daß von nun an in allen Red­estreiten und anderen gerichtlichen Angelegenheiten der Militär­­personen — wenn sich dieselben nicht unmittelbar auf die Dienstes­­pflichten im Armeeverbande­ beziehen , die Zivil-Gerichtsbehörden zu verfahren haben. Diese konstitutionelle Verbesserung unserer sozialspolitischen Ver­­hältnisse wird dur zwei ungemein bescheidene Kundmachungen des heutigen Amtsblattes bekannt gegeben, welche Kundmachungen da etwas Auffälliges durchbilden Lassen. 63 war in jener Zeit, von der wir gerne aló von einer vergan­­genen sprechen, in dem Zeitraume, welcher auf die Unterbrücung der 1848/9er Bewegung folgte, eine Konsequenz des starren Militarismus und einer renktionären Pelitit, Bestimmungen zu treffen, der welche Zivil und Militär in allen ihren Verhältnissen auf’8 Sorgsamste­n ge­­schieden wurden, welche Absonderung si Togar bis über das Grab hinaus erstreckte, indem zu jener Zeit auch der abgesonderte s. u. E Militärfriedhof unweit vom Ofner Stadtmeierhof entstand. Jener Ten­­denz gelang es auch, in der Folge Zivil und Militär wie Wasser und Del zu scheiden, wobei naturgemäß das Del immer oben auf ihm warten. Diesen Bestrebungen entsprach es, die Rechtsangelegenheiten der Mili­­tärpersonen­­ seien sie auch von reinster bürgerlicher Natur — den ordentlichen Landesgerichten zu entziehen und solchen Militärgerichten zuzu­weisen, deren Griff eng — wie es nun die Folge zeigt — ganz un­­gerechtfertigt war. « Dieser Auswachs der dam­alige 1­ politische Institution­en besaß aber auch die kontagiöse Eigenschaft­ sich auf Rechtsangelegen­heiten­der Zivilpersonen sobald diese ein gemeinschaftliches Interesse mit einer Militärperson­ hatten,zu erstrecken,und wah so hartnäckiger Natur,daß Niemand,der eine mit Charakter zurückosligke militärische Laufbahn hinter sich hatte,beim Nachwehen desselben zu entrinnen vermochte Der Widerwille gegen eine solche Militärgerich­tsbarkeit in bürger­­lichen­ Rechtsangelegenheiten stammte bei uns aus dem Umstandeber­­baß diese Militärgerichte nichts­ weniger als die Garantien boten,welche wir mindestens in den­ Zivilgerichten jener Zeit aufzufinden bestrebt waren,11nbfer1ter,daß die Herren Auditore,welche bei diesen militä­­rischen Gerichtshöfen­ bestellt waren,in ihrem Verfahren nichts weniger als die Vorschriften­ des ungarischen Privatrechtes befolgten und dieser letztere Umstand dauerte nicht blos währen­d der Sistirungs-und Pro­­visoriums-Periode,sondern­ zog sich bis an den heutigen Tag in unsere neue konstitutionelle Aera hinein! Besonders diese zurecht gemachte Bemerkung veranlaßt die vor­ liegenden Zeilen. Wie kommt es, daß eine verfassungswidrige Institution, die die ob bezeichnete, bis zum heutigen Tage ihr Leben fristen konnte?! Schon der Umstand, daß diese Institution nicht, wie es selbst­­verständlich gewesen wäre, bei Gelegenheit des Ausgleiches mit Defter­­res einfach einging, sondern daß zur Auflösung derselben auch heute noch ein wiederholter Ausspruch Sr. Majestät nothwendig war, beweist, daß sie ein äußert zähes Leben hatte. Wir erinnnern ung näm: ich aus einigen Enunziationen des gemetenen Herrn Luftigzministers, welche derselbe im Landhause in Beantwortung mehrerer Interpella­­tionen that, daß schon im verfroffenen Jahre eine allerhöchste Ent­­schließung erfolgte, mit welcher die Wiederherstellung des nunmehr neu beginnenden legalen Zustandes und die Beschränkung der Militär­­gerichtsbarkeit dem gemeinsamen Kriegsministerium­­ anbefohlen wurde. Diese allerhöchste Entschließung muß erfolglos gemacht worden sein, indem in der gestrigen Kundmachung des F. ung. Justizministeriums eine allerhöchste Entschließung vom 8. v. Mt. also eine zweite Ent: Bu: zitirt wird. » » A­­­ußer diesem U­mstande erinnern wrrung seiner,daß ebenfalls aus Abeaß einer Interpellation welche im Abgeordnetenhause schon im Verlaufe dieses Jahres gestellt wurde,die Mittheilmng gemacht ward,der K«­«ssationshof habe schon bei einer Gelegenheit das Urtheil eines Militärgerichtes mit Bezug auf eine Zivilperson für unvollstreck­­bar erklärt;und im Widerspruche mit den sanktionirten Gesetzartikel 11. vom Jahre 1867:X11(§.14)und 1868:XL(§.54),h­at diese ab­­norme Gerichtsbarkeit bis zum­ heutigen­ Tag nicht aufgehoben werden können! Je unbegründeter und deshalb­ auch schwächer die Institution der Militärgerichtsbarkeit in Rechtssachen bürgerlicher Natur schon an und für sich ist:bestokräftiger,entschlossener und hartnäckiger muß oder jene Gewalt sei,welche deren Abschaffung bis heute bintanzu­­halten vernochte.Wie aus dieser allgemeinen Betrachtung erhellt, muß es auch jetzt einen heftigen­ Kampf gekostet haben,bis es dem Kämpfer für Konstitutionalismus endlich gelungen ist,den geharnischi­ten Vertreter des Soldatenthums zu bezwingen. Und eben dies it der Grund, welcher uns bemog, die Aufhe­­bung der Militärgerichtsbarkeit mit Freuden zu registriren, und einen Schritt zu kennzeichnen, der, obwohl er genau genommen sein Fort­­schritt it, uns dennoch dem Ziele unserer“fortwährenden” Bestrebungen näher bringt, der Entfaltung unseres konstitutionellen Staatswe­­sens nämlich. 7 - *) 6. Utazasa a Balttenger vidékein, Pál. Verlag von M. Rát b. Irta Hunfalvy \ vor |

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