Pester Lloyd - Abendblatt, April 1872 (Jahrgang 19, nr. 75-99)

1872-04-02 / nr. 75

- - / ! BB I ABENDBLATT DES PES (Die einzelne Nummer kostet 4 kr. 5. W.) nach „Ellendr“ große Verwirrung­ herrschen, weil Graf Lönyay die Ernennungsvorschläge nicht genehmigen wollte und dieserhalben hätte angeblich ein Sektionsrath sogar seine Demission eingereicht. Auch Hollán selbst beabsichtige zurückzutreten, weil er das gegenwär­­tige Zentralpersonale zur Besorgung der Geschäfte nicht für hinrei­­chend halte. Wie nun „Pesti Napis“ erklärt, dürften diese Nachrichten des „Ellener“ zweifelsohne auf irrigen Informationen beruhen. Was die Demission gewisser Beamten betrifft, so weiß man hievon in den betreffenden Kreisen nicht das Geringste. Uebrigens dürften diese wa­ngen Gerüchte ihren Ursprung daher genommen haben, daß Graf Lönyay, welcher an den Kosten möglichst sparen will, sich gründlich darüber hat informiren lassen, inwieferne die verfügbaren Arbeits­­kräfte dem Bedarf wirkli entsprechen, damit man sie dort, wo sie nicht ausreichen, vermehren, dort, wo ihrer vielleicht mehr als nöthig sind, vermindern könne. [“ = Das königliche Reskript , durch welches der kroatische­re Landtag einberufen wird (u. a. auf den 15. Juni nicht auf den 15. Mai, wie es in den Blättern hieß) ist nam „M. Polit.“ bereits erlassen, und wurde der vorgestern von Pest nach­ Agram abgereiste Banal-Lokomtenent Bafanovich mit der je eheren­­ Ausschreibung der neuen Landtagswahlen im Sinne des Geseßes­­ betraut. Die von uns schon erwähnte Vertrauendadresse, welche von der General-Kongregation d.8 Belo­varer Komitat3 an FML. I Rosenzweig gerichtet wurde, lautet nach den „Südsl. Corr.“, wie­ folgt :­­ „Euer Exzellenz ! In der heutigen außerordentlichen Komitat: Kongregation erfuhren wir, daß Se. kais. und kön. apost. Majestät unser allergnädigster König und Herr Franz Joseph I. geruht hat, mit allerhöchster Entschließung vom 9. d. M. Euer Exzellenz von dem Amte eines kön. Kommissärs allergnädigst zu entheben und anzuordnen, daß die Verwaltung unseres Komitates in die Hände der k. kroat. slav.-dalm. Landesregierung zu übergehen habe. Wir beugen uns tief vor dem allerhöchsten Willen unseres er­­habenen Monarchen und Herrn, denn die Treue gegen­ die erlauchte­­ Krone und den Thron ist uns ein Heiligthum, welche unsere Ahnen und Väter mit Strömen für König und Vaterland vergossenen Blutes geweiht haben, und gerührten Herzens hörten wir Euer Er­­zellen; Gruß an, mittels, welchem Sie von uns Abschied nehmen. Wir würden unsere innigsten Gefühle verleugnen,­ wollten wir­­ unerwähnt lassen, wie sehr es uns schmerzt, daß uns Euer Exzellenz nun verlassen, bevor Sie noch jenes herrlich entworfene, bisher so rühmlich durchgeführte Werk, auf welchem unsere ganze Hoffnung betreff unseres Wohles und Ruhmes beruht, krönen konnten. 00: Aber auch so wird der ritterliche Name Euer Exzellenz von Mund zu Mund, von Generation zu Generation übergehen, und so us unser Volk, unser Stamm einft­gen wird, wird auch der Ruf Des Königs Vertrauensmann, Se. Exzellenz FML. Ferdinand Ritter­see. Draumehr hat­­ mit plüdlicher Hand uns die Hallen des Konstitutionalismus eröffnet, hat uns im heiligen Tempel Anerkennung aus für die vermittelnden Dienste, welche dieselben zum des Fortschrittes und der bürgerlichen Freiheit die leuchtende Fabel entzünden. Im goldenen Glanze wird der Name Eurer Exzellenz auf „einem der schönsten Blätter der Geschichte des Belovarer Komitates erstrahlen, der Name seines großen Wohlthäters.“ = Unsere Leser werden sich nach einer Nachricht erinnern, welch vor einigen Monaten durch die vaterländischen Blätter lief und im Publikum einen unangenehmen Eindruck­ machte. Es war dies, eine Notiz „des „Journal de Fribourg“, dahin­gehend, daß der Schweizer Bundesrath eine Verordnung erlassen habe, in welcher den scheizerischen Gouvernanten verse boten wird, ihnen bei ungarischen Fami­­lien angebotene Stellen anzunehmen. Unser Ministerium des Aeußeren unterließ nit, sofort beim Auf­­tauchen dieser Nachricht Schritte beim schweizerischen " Bu­ndesrath zu thun und erhielt die Aufklärung, daß jene Verordnung nur den Zwe hatte, zu verhindern, daß die Landestöchter von gewissen­­(o­en) Agenten in ihr Not gelobt werden, ferner, daß sie ganz allge­ „mein gehalten sei und­ darin kein Wort vorkomme, welches darauf „berechnet wäre, Schweizerinen von der Annahme einer Stelle bei un­­­garischen Familien abzuhalten. Der Schweizer Bundesrath sprach bei dieser Gelegenheit den ungarischen Behörden zugleich seine volle­n Sb­uße von Schweizerinen wiederholt geleistet und für die Energie, welche sie in der Verhinderung des Mädc­henhandels an den Tag Die Denkpartei der Theresienstadt hat sich gestern konstituirt. E38 waren nämlich für Vormittags 10 Uhr etwa dreihundert jener Bürger, die gelegentlich der lezten Wahl ein bemerkenswerthes Sued für die Sache der Denkpartei an den Tag legten, in die Spießstätte zu einer Konferenz einberufen worden. Die Geladenen waren beinahe vollzählig erschienen ; es waren auch viele Solche zugegen, welche, ohne eine Einladung erhalten zu haben, blos vom Interesse für die Partei hergeeilt waren. Emerich Beliczay bat um Entschuldigung, daß er seine Mitbürger wieher bemühte ; allein er b­at es im Interesse des Landes sowohl, als der Hauptstadt, und die große Zahl­­ derjen­igen, die seiner Einladung folgten, zeigt am besten, daß er nichts Unzeitmäßiges unternommen. Er fordert die Anwesenden zur Wahl eines Präsidenten und zweier Schriftführer für die heutige Sikung auf. Die Versammlung wählt Emerich Beliczay zum Präsiden­­te den Advokaten Mérő und Dr. Shermann zu Schriftf­ührern. Präsident Emerich Beliczay betont die Nothwendigkeit, eine kompakte feste Partei herzustellen, da nur eine solche hoffen kann, den Sieg bei der Wahl davonzutragen. Er fordert die Versamm­­lung auf, sie möge aussprechen, daß sie sich unter dem Banner Franz Deák­ 3 zu einer Partei konstituire. Sa 5­ie Versammlung bricht in laute, anhaltende Lijenz auf Franz Deák aus. Der Präsident spricht den Beschluß aus, daß die Deäak- Re­der Pester Theresienstantik Konstituirt­abe.­­ Die Versammlung wählt hierauf mit Akklamation Emerich Beliczay zum Parteipräsidenten ; die Herren: Sebastiani, Mendl und Szweiger zu Vicepräsidenten, und die Herren; Mérő, Dr. Sherman, Dr. Jonas Beliczay, Paul Ten­­zer und Karl Groß zu Schriftführern der Partei. Emil Leitner beantragt die Wahl eines Ausschusses von 100 Mitglieder.­­ ; Vizepräsident M­e­n­­dl hält es für vortheilhafter auszuspre­­chen, daß alle jene Herren, welche heute zur Konferenz erschienen wa­­ren und somit den Stamm der Theresienstädter Denkpartei bilden, Mitglieder des großen Ausschusses seien. Die Versammlung ist hiemit einverstanden. Sigmund Brsdy stellt den Antrag, daß nächsten Sonntag wieder eine Parteikonferenz zur Wahl eines en­gern Ausschusses einberufen werde, wer im Namen der Partei mit der Vollmacht aus­­m: werde, alle im Interesse der Partei gelegenen Verfügungen­­ treffen. Dieser Antrag wird akzeptirt, und das Präsidium betraut, eine Namensliste derjenigen Parteimitglieder anzufertigen, welche zu Mit­gliedern des engern Ausschusses am geeignetsten erscheinen. E38 wird natürlich jedem Parteimitgliede freistehen, über diese Liste seine Bemerkungen zu machen, und für den engern Ausschuß die Zim am geeignetsten erscheinenden Mitglieder in Vorschlag zu ringen.­­ Hiemit hatte die Versammlung ihre Agenden beendet. Der Prä­­sident schloß unter lauten l­ens der Erschienenen die Berathung. EI In der innern Stadt fand Montag (gestern) Abends 6 Uhr im Klublokale der Linken Wassnergasse) eine Wählerver­­sammlung statt. Die Herren Daniel Jranyi, Georg Far­­fas, Ernst Gaál, Anton Simonyi und Sever Wante, welche als Mitglieder der Innerstädter Opposition in den Zentral­­ausschuß der Linken berufen wurden, hatten eine Einladung an sämmt­­liche Wähler der inneren Stadt zu einer Versammlung erlassen. In Folge dessen versammelten sich Montag Abends etwa 30 Bewohner der inneren Stadt im Klublokale der Linken, wo Herr Jrängi in einer längerer Ansprache die Nothwendigkeit hervorhob, daß sich auch die oppositionelle Partei der inneren Stadt „am Vorabende der Reichstagswahlen” organisire. Ae Der Redner läßt in seinen Auseinandersezungen die bisherige Thätigkeit der­­ Regierung und der Majorität im Reichstage Nevue passiren und bemüht sich, den Beweis zu liefern, daß die Regierung und die Denkpartei nicht nur doch das Ausgleichsgeses die Unab­­hängigkeit des Landes aufgegeben haben, sondern fortwährend dafür thätig sind, die Rechte und Freiheiten der Nation einzuscränken und jedwede Reform zu perhorre3ziren. Alle diese freiheitsfeindlichen Gesin­­nungen, welche jede Reform verhindern und das Land geistig wi materiell ruiniren — sagt Redner — sind in dem bisherigen Ber­­treter der Innerstadt, Franz D­e ä­k , verkörpert. Er sei der Rath­­geber der Regierung, mit seiner Zustimmung und auf seinen Rath sind alle die schlechten Geseße zu Stande gekommen. . In diesem Sinne spri<t Herr Jränyi fast eine halbe Stunde und ergeht sich in seinen bekannten Ungeheuerlichkeiten, von welchen nicht die kleinste die ist, daß z. B. durch die Wahlgeseh-Novelle Hunderttausende von Wählen ihr Wahlrecht verlieren würden (!). Es sei hohe Zeit, sagt der Redner, daß auch die innere Stadt einen oppositionellen Abgeordneten in den Reichstag sende und zu diesem Behufe sollen sich heute die oppositionellen Wähler als Partei konsti­­tuiren. Wer als Kandidat gegen Franz Deák aufgestellt werden soll das wird den Wählern später bekannt gemacht werden ; vorläufig wurde gewählt: Daniel­ brauchen sie darüber keine Meinung zu haben. Hierauf erfolgte die Konstituirung der Partei. Zum Präses Iranyi,zu Präses-Stellvertretern : Ernst Sim­on­yi, Eduard Horn und Anton Simonyi (leitere zwei waren gar nicht ans­wesend). Als Schriftführer wurden bestellt : Ludwig Ch8 ävolsky, Franz Kraj­czik und Dionis Szitär (die beiden Lehtoren wa­­ren nicht zugegen). Sodann wurde ein großer Ausschuß von 100 und ein Exekutivkomite von 50 Personen bestellt. Da, wie gesagt, nur 30 Personen anwesend waren, von welchen mehrere gar nicht in der innern Stadt wohnen, andere wieder mit Rücksicht auf die Jahre gar nicht wahlberechtigt sind, erfolgte die Bestellung der Ausschüsse ab invisis und in Anhaffung, daß die Betreffenden nicht „Nein“ sagen werden. Wie willkürlich die Listen dieser sogenannten Ausschüsse zu­­sammengestellt wurden, geht daraus hervor, daß die Namen von zwei Herren gelesen wurden, die gar nicht mehr in Pest wohnen. Zum Schlusse hielt sodann Herr Ernst Simonyi eine lange Rede, welche eine Fo­ließung der Iranqi’schen Auseinanderlegungen bildete­n­ der die Ansprüche in noch grelleren Farben zu Gehör gebracht wurden. In der zwölften Stunde ist die Versailler Nationalversamm­­lung davon abgegangen, eine neue Schwierigkeit wegen der Eröff­­nung der Generalrathsfizungen heraufzubes<wören und hat lieber die eigenen Giltungen bis zum 22. b. vertagt. Vor Thorschluß er­­griff no Thiers das Wort zu einer kleinen Situationsrede, die man fügli< eine gesprochene Präsidentenbotschaft nennen dürfte. Diese kleine Rede Thiers' war durchaus beruhigender Natur. Die Deputir­­ten können heimziehen, ohne für­­ die Ordnung und den Frieden fürch­­ten zu müssen. Der Parteikader hat zwar nicht aufgehört, aber er ist zur Stunde ohnmächtig. Auch nach der Lage nichts. Beunruhigendes. Europa läßt Frankreich in Ruhe und will ihm keine Regierungsform aufzwingen. Zum Schusse er­­klärte der Präsident der französischen Republik alle in Bezug auf Al­­lianzen zwischen einzelnen Mächten umlaufenden Gerüchte als durch­aus unbegründet. „Niemand — sagt Thiers — Niemand verbündet sich mit Jemanden, und nirgends existiren Anschläge, um den Frieden Europa­s zu trüben. Die Rede hat e­ien entschieden guten Eindruck hinterlassen. Großes­ Aufsehen erregte folgendes von der in Bordeaux er­­scheinenden „Tribune“ an die Dessentlichkeit gebrachte Aktenftüd : Erzbist­um von Bordeaux. Wir, Ferdinand Franz August Donnet, von Gottes und des apostolischen Stuhles Gnaden Kardinalpriester der heiligen römischen Kirche, Erzbischof von Bordeaux, Primas von Aquitanien, in Anbetracht­ des Briefes, welchen Herr Junca unter dem 1. März 1872 an den Herrn Erzbischof von Bordeaux gerichtet hat und der in allen Zeitungen der Stadt veröffentlicht worden ist ; in Anbetracht der unbedingten Zustimmung, welche Herr Mouls unter demselben Datum und in denselben Zeitungen zu diesem Briefe erklärt hat ; in Anbetracht des Skandals, welche diese beiden Veröffent­­lichungen hervorgerufen haben, gebieten den Herren Junca und Mouls, das kircliche Gewand abzulegen. Gegeben zu Bordeaux unter unserem Privatsiegel und dem Gegensiegel des Sekretärs unseres Erzbisthums, den 23. März 1872. (Gez.) Ferdinand Kardinal D­o­nn­et, Erzbischof von Bordeaux. Im Auftrage Sr. Ewinenz : . Ha . (Gez.) + Bellot, Kanonikus und Sekretär. Abschrift beglaubigt: Boutarel, gerichtlicher Polizeikommissär. Dem Herrn Junca persönlich, von mir, dem unterzeichneten, gerichtlichen Polizei Kommissär, notifizirt mit dem Bedeuten, daß er, wenn er dieser Verfügung nicht nachkäme, auf Grund des Art. 259 des Strafgesetbuches vor die kompetenten Gerichte gestellt wer­­den würde. Bordeaur, den 27. März 1872. Be A. Boutarel. Der von dem Polizei-Kommissär Boutarel angezogene Artikel 259 des Strafgesetbuches lautet : „Wer öffen­tlich eine Tracht, eine Uniform oder eine Dekoration trägt, die ihm nicht gebührt, wir mit Gefängniß von sechs Monaten bis zwei Jahren bestraft. 63 em­ftiven z­wei gerichtliche Entscheidungen, die eine von dem Gerichte erster Instanz zu Montpellier, die andere von dem Raflations­­vore, erstere us­ dem Jahre 1850, Iebtere aus dem Jahre 1852 datirend, denen zufolge dieser Arti­­ l auf Priester, denen ihr geist­­licher Charakter durch Diocesan-Ur­ 3e­l aberkannt wurde, seine An­­wendung fände ; aber schon das Datum di­ jer Entscheidungen, welches mit te römischen Expedition und der von Ludwig Napoleon begün­­stigten klerikalen Reaktion im Innern zusammenfällt, beweist, daß jene Auslegung nichts weniger als unan“­<tbar­st. Auch hat der alt­katholische Abbé Junqua (dies ist sein wahrer Name) sogleich in den Blättern von Bordeaux gean­wortet : „In Erwägung, daß­ diese Art von Degradation durch Henkers­ Hand weder in unseren Gesehen, noch in dem französischen Kirchenrecht begründet ist, daß der Art. 259 nichts besagt, was sich auf uns be­­zieht , daß die besagte Traut uns als g­llikanischem Priester eigen­­thümlich ist ; daß der Kirche, was der Syllabus­ auch sagen­­ mag, eine Zwangsgewalt nicht zusteht ; daß der Staat, wofern er nicht geradezu den Syllabus anerkennen­­ will, gewalt Ansprüchen Es kann dies der Anfang zeichneten Vorschriften des genwärtig Hochverrath überraschend einen der Amt s­­ich gewillt nicht zu gehorchen und mich vor die Gerichte stellen zu lassen.“­­ Die „Republique Francaise“ widmet diesem Vorfall einen Ar­­tikel, worin u. A. gesagt wird :­­ „Der französische Episcopat hat seit der Revolution von 1789 selten einen so bedenklichen Schritt unter­­nommen und die bürgerliche Behörde wohl niemals den priesterlichen Unterwürfigkeit gegeben, welche unserer Zeit und unserer Zivilisation unwürdig wäre, einer Verfolgung wie jene, der die Protestanten, die Jansenisten und sonstigen lieber einst zum Opfer fielen. Wenn man die Beamten nicht de Savouirt, welche dem Kommissär Boutarel gestattet oder befohlen haben, sich dem Erzbischof für den von diesem gegen zwei Priester seiner Diözese unternomme­­nen Einschüchterungs-Feldzug zu, wenn den Herren Mouls und Junqua keine Genugthuung gegeben wird, so muß man gestehen, daß es in Frankreich keine Gewissensfreiheit mehr giebt.“ Die Verurtheilung der Sozialdemokraten Liebknecht und Bebel hat in Deutscland selbst in gut preußisch gesinnten Kreisen ein unangenehmes Aufsehen. Selbst die offiziöse „S.l. Ztg “ kann nicht umhin, darüber Folgendes zu äußern : „Für denjenigen, der den Ver­­­handlungen Sch­wurgerichts mit Aufmerksamkeit gefolgt ist und dem zugleich die Erfordernisse der von der Anklage als verleßt pflegen, daß eine kriminelle Kollegium Beweism­aterial zu­mn politischen Prozessen, die­­Strafgefegbuchs und deren Bedeutung ge­­diese Verurtheilung wegen Vorbereitung zum dies Resultat durch den Ausspruch von Geschworenen überraschender, als herbeigeführt wurde. „Die von gewisser Seite ja stets als die sichersten Bürgen für einen mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes im Einklang stehenden Wahrspruch, namentlich erachtet zu werden wenn wir behaupten, einem deutschen staat“; nunmehr folgende Erklärung ab: „Der Wahrspruch der die nicht gerade am Ruder Herren Geschworenen Unternehmen im Sinn des wir nicht vorbereitet Wenn wir schuldig sind, Schwurgericht“, die, ausschließlich aus der ist nicht wahr. Was wir gewollt und gethan, haben wir one Hehl bekannt ; ein hoch­­verrätherisches Strafgefegbuches ist jede Partei schuldig, man die freie Meinungsäußerung. „Durch Ihren Wahlspruch, meine Herren Geschworene, haben Sie im Namen der befinden Klasse ist das Resultat gleichgültig. Dieser Prozeß hat so unendlich viel für die Verbreitung unserer Principien gewirkt, daß wir befisende Klasse haben die Gewaltthat von Löten sanktionirt, und der Redaktion einen Freibrief in blanco ausgestellt. Uns persön­­lich gerne die paar Jahre Gefängniß hinnehmen, die — fas Rechtskraft eintritt — über uns verhäng­t werden können. Die Socialdemokratie steht über dem Bereich eines Schwurgesichts. Unsere Partei wird leben, wachsen und siegen. Wohl aber haben Sie, meine Herren Geschworenen, durch Ihr Verdikt das Todesurtheil gefällt über das Institut der heutigen gebildet, nichts sind als Mittel der Klassenherrschaft und Klassenunterdrücung. Leipzig, den 27. März 1872. hing des Hochverrathsprozesses, sowohl was Bespre­­che­be­handlungen im Gerichtssaal selbst als auch außerhalb desselben betrifft, in Aussicht gehen und 13 eröffnet sich damit eine köstliche Perspektive auf pikante­eiträge zur Tages­geschichte,­­ „­ des Königs Amadeus sich mit jedem Tage verschlimmert, seitdem phonsisten und Radikalen, die Letzteren Rivero, zu einer furchtbaren Koalition König zeige vielen Muth ; aber schickte der Nationen ist Kofes, der zu unter Anführung des geflossen ist. Genaueres ist noch nicht bekannt. Elihu Burrit — der bekannte Friedensapostel — hat­­ Die ehrwürdigste Vereinbarung je auf Erden eingesett wurde. In Würde umgeben hatten, kann da die eine oder bei errichtet, nachdem wir ihn geheiligt und mit einer beinahe­­ unparteiischer die Al­­sind, Herrn es scheine zweifelhaft, ob er die Kata­­strophe werde beschwören können. Mit der Rolle des Herzogs von Montpensier scheine es zu Ende sein. Wenn die Partei des Prinzen Alphons den Sieg davonträgt, so würde die Regentschaft seinem Vater, dem König Franz von Assisi zufallen. — „In Granada haben Unruhen stattgefunden, denen in der Alabamafrage neuerlich ein Schreiben erlassen, worin im Wesentlichen Folgendes gesagt wird: der Ge­­holten Schiedsgerichts­­hofes in Genf. Es war für die Welt zum Besten, daß England und Amerika getrennt waren, weil sie sich dadurch zum einigen Zoll Der der Huldigung der Vernunft und Gerechtigkeit gegenüber verbinden konnten. Sie haben diesen zwei Märkten der Wahrheit einen Tempel errichtet, dessen Grundfesten höher stehen als die Zinnen des höchsten Gerichts­­seinen Attributen, in seinem Amte und in seiner Würde ist das Schiedsgericht das nächste Tribunal zu der Schranke der unendlichen Gerechtigkeit. Nachdem wir einen solchen Tempel für alle Nationen sowohl selbst göttlichen die andere Partei sich ‚wohl erlauben, vor seinen 3 A - " ertönen : I - = Im Land Ministerium soll | ; Wahlbewegung st. außen hin findet Thiers in. nicht gestatten kann, einen des sind, bin gleichen „Beweis muß rechtsgelehrter erscheinen. Wir glauben nicht zu Die beiden , viel solchen Mißbrauch Hinblick auf das „Volksstaat“ wird eine zusammengetreten blinder einer Verfolgung sein, Verfügung Und um­­ zu Richter, im ist. Indem gála] gewesen wäre.“ Verurtheilten geben in ihrem Organe, dem „Volks­­Wilhelm Liebknecht. August Bebel. Für die nächste Nummer ves sagen, man die Begründung weisen Thron des zu so Verurtheilung kaum vor irgend uns Das „Mem. dipl.“ verimmt aus Madrid, stellen, wie für vorgeführte Gerechtigkeit verurtheilt, "daß die Lage in uns ächter Blut Y 847 Prozeß Eilvan. (Original-Korrespondenz des Pester Lloyd.) Wien, 2. April. Ein in den Annalen flege unerhörter Fall, Gegenstand einer Untersuchung, Fünf Richter, von denen LGB. S­o waiger­­ wünschen wäre, 3 Mer — aber sie thatsächlich geführt worden zu sein scheint, Strafgerichte in öffentliche Verhandlung gezogen urde. Diese Schlußverhandlung es der enormen über die Ergebnisse dieses Monstreprozesses zu urtheilen haben. Auf der Anklagebank befindet sich : Belen E­st 352 mit Mathilde H­auf, 200 St.-B.-O. in den Anklagestand versetzt, weil derselbe des Verbrechens 3 Betruges nach den 88 197, 200, 201­4 strafbar nach 8. 203 St.G. echtlich beschuldigt erscheint. Ziel eines amerikanischen Obersten in Wien im Jahre 1867 auftre­­tnden Belen Estvän muß Angabe 9. Hingegen werden achn Tage nach seiner der österreichisch-ungarischen Strafrechte­ sie noc eingehender geführt worden wäre, des Beweismateriales kaum glaubbar klingt. j uad wäre ein unbeanstandet,­­ von der nur in m das seltene Verhältniß Regierender zu ihren Werkzeugen in frei­­e nicht überklare Beleuchtung tritt, ist es, der heute vor dem Wie­ soll nur fünf Tage dauern, was präsidirt, und an, angeb­­ich zu Bilteis in Siebenbürgen geboren, 56 Jahre alt, katholisch, verheiratet, richtiger : Heinrich Peter, zu Wien am 12. Juli 1827 "=o Margarethen geboren, somit 45 Jahre alt, katholisch, verhei: ; nah des unter dem insoferne als unaufgehellt betrac­htet wer­­en, als sich aus den gepflogenen Erhebungen ergab, daß jene Ereig­­isse, deren Schauplatz Estvän nach Desterreich und Ungarn verlegt, ößtentheils erfunden waren ; während jene, welche sich im Auslande getragen haben sollen, weder nur ein beweiskräftiges Dokument, do sonstwie thatsächlich erwiesen sind, er ein Sohn der Eheleute Paul he Anna Eitvän, Grundbesitzer zu Biltrng in Siebenbürgen ; seine jndheit hätte er zum Theil in Belgien zugebracht und dann einige Jahre beim Husarenregiment Kaiser Nikolaus gedient, im abre/1849 an der ungarischen Revolution betheiligt und nach deren Beendigung nach Amerika geflüchtet, wo er zuerst als Techniker eines O­hnbaues, dann als Oberst in dem Heere der konföderirten Süd­­aaten im Unionskriege , endlich aber in gleicher Eigenschaft bei den Nordstaaten sein Fortkommen fand u. s. w. Die Mittheilungen des Magistrates der Stadt Bistriz thun dar, ob alle obigen Angaben über die Existenz einer Familie dieses Na­­ens dort sich nicht bewahrheiten, daß Ortschaften unter bezeichneten amen daselbst nicht bestehen. Die Noten des Kriegsministeriums weisen nach, daß ein Indi­­­ vduum, Namens Estvän, in den Jahren 1841 bis 1849 weder als ladet noch Offizier im 9. Hußarenregimente diente und alle von ihm 13 damalige Kameraden bezeichneten Offiziere in den Standeslisten es Regimentes nicht erscheinen, hat sich ergeben, daß eine bejahte Frau, die schon seither allwö­­chentlich mit einer Zulage per 7 fl. für ihn bei Gericht erschien und uf Befragen sich protofollarisch Katharina Mayer nannte, an über e Provenienz jener Unterstüßung und den Anlaß ihrer Verbindung mit Estvän mehrfache erdichtete Angaben wachte, schließlich zu dem Zugeständnisse schritt, sie heiße Anna Peter und sei die Mutter des ver­­weintlichen Belen Estvän, der sonach eigentlich Heinrich Peter auf gen am 12. Juli 1827 hieße, in der Pfarre Margarethen getauft, eines Zeichens ein gelernter Schönfärbergeselle im Jahre auf Wanderschaft ging, sich seit 1850 in New York aufhielt, wo auch die anderen Söhne Georg und Josef sich befinden sollen. Diese Angaben stehen mit der Schilderung der Familienverhältnisse, wie sie Josef Peter in der gegen ihn in den Fünfziger-Jahren anhängig ger etenen Untersuchung zu Protokoll gab, so wie mit dem des Belen Estvän in vollem Einklange. ER­ATS eine durch zahlreiche Zeugen und mancherlei Briefschaffen e Thatsache aber ist festgestellt, daß Belen Estvän unter die­­amen im Jahre 1865, also zur Zeit, wo Erzherzog Maximilian Oesterreich sich als Kaiser von Mexiko dortselbst befand, sich als in Mexiko aufhielt, wohin er nach seiner Angabe als spondent der Zeitschrift „New-York Herald" Bildungs­­entsendet worden E38 erscheint neu, daß Est von den maßgebenden Personen aus der Umgebung des Kaisers den Vors­lag machte, in New York und in Washington theils durch seine persönliche Thätigkeit mittels Be­­einflußung einzelner Personen und bestimmter Journale, theils durch seine Feder selbst im Interesse des Kaiserreichs Mexiko zu wirken und die öffentliche Meinung der Vereinigten Staaten zu Gunsten dessel­­ben umzustimmen, um nach und nach die Anerkennung des Kaiser­­reiches seitens der Union zu erwirken. Schon damals war es dem Estván hauptsächli­g darum zu thun, daß die mexikanische Regierung ihm, wenn sie seinen Vor­­schlag annehme, einen möglichst hohen Gehalt auf zwei Jahre hinaus garantire. Nach seiner Angabe nun soll zwischen ihm und der mexikani­­schen Regierung eine Art Uebereinkommen zu Stande gebracht wor­­den sein, worüber er allerdings keinerlei, wie immer geartete authen­­tische Urkunden, sondern nur eine unbeglaubigte Kopie eines Vertrages des Ministers Castillo an Kaiser­ Max ddo. 20 Dezember 1865 ber­eit, in welchem jener die anzuhoffenden Bortheile aus dem Projekte Estväns darstellt, worauf dann Kaiser Mam­milan selbst den Wunsch nach Durchführung des Projektes schriftlich hinzufügt und der da­­malige Finanzminister Vanglais unter dem 10. Jänner 1866 seine Aeußerung abgegeben hatte, doch welche er den Gehalt des Östvän mit 5000 Dollars pro Jahr zwar für zwei Jahre anweist , die zu leistende Subvention aber auf 40.000 Dollars herabmindert. Von diesem Augenblick an begab sich Estván nach Mexiko und will daselbst und in Washington zwei kais. „mexikanische Bureaux“ in die amerikanische Presse organisirt haben, als deren Chef er sich ortan bezeichnete.­­­­ Für die vorliegende Strafsache ist es von geringem Belange, nachzuweisen, wie wenig faktischen Erfolg die Greifung dieser beiden Bureaux für das Gedeihen des Kaiserthums Mexiko hatte. Behufs der subjektiven Beurtheilung des Estván in dieser Epoche seines Lebens mag jedoch auf dasjenige hingewiesen werden, was aus der von ihm selbt geführten Korrespondenz jener Zeit er­­hellt. Alle in dem „Lettre Book“ enthaltenen Briefe, Berichte und das­ enthalten, meist nur gewöhnliche, jedoch mit dem Scheine der Bedeutsamkeit umhüllte Darstellungen der politischen Lage in New­ York, ausgedehnte Versprechungen für­ die Zukunft und hie und da das Geständniß, daß ihm bis dahin no nichts von seinem umfas­­senden Vorhaben gelungen sei. Stets wiederkehrend aber sind die Begehren und Forderungen um Geld und Zahlungen seitens der kaiserlichen Regierung, Forderungen, welche er fortwährend auf die verschiedenartigste Weise zu motiviren versucht. — Dieser Vorgang hatte zur Folge, daß man in Viexi­o an maß­­gebender S­eite einzusehen begann, daß Estván es mehr darauf abge­sehen habe, die kaiserlich mexikanische Regierung im eigenen Interesse auszubeuten, als derselben wesentliche Vortheile zu bieten; denn von dem Moment, wo die Leitung des Ministeriums der auswärtigen An­­gelegenheiten und des kaiserlichen Hauses aus den Händen Castello­ s in jene des Herrn Arcago und später Escuadero überging, wurden alle wie immer gearteten Zahlungen an Estvän eingestellt. Der Zeuge Graf Resseguier gibt an, er habe alsbald in Estvän eben wegen seiner großsprecherischen Betheuerungen den Glückritter erkannt, und alle von ihm hierüber befragten kompetenten Personen erklärten den Estvän­er einen Schwindler. Gleiche Erfahrung machte der Zeuge Johann erzer. Bis zum 7. September 1866 scheint Estvän sich in New York aufgehalten zu haben. Nach dieser Zeit faßte er den Entschluß, sich nach Europa zu begeben, um durch persönliche Rücsprache mit dem in Paris und dann in Rom weilenden Minister Castillo, an den er schon bis dahin brieflich Forderungen gerichtet hatte, die Auszahlung seiner vermeintlichen Ansprüche an die mexikanische Regierung zu­­ erwirken. Es wird später erwähnt werden, weil absonderliche und ge­­heimnißvolle Motive Est von dieser Reise nach Rom zu unterlegen bemüht war und aus welchen Gründen er dies versuchte ; hier genügt der Hinweis, daß aus den eigenen Briefen Estvän's und aus dem Briefe Castillo's, ddo. Rom, 10. Oktober 1866, an Sennor Loui3 de Arrago zweifellos erhellt, daß Estvän's Reise nur den­ Zweck hatte, mit Castillo die Zahlung der Guthaben­ und Subventionen für die Presse­u regeln. D­iese Reise war ohne jeden Erfolg, da sich Senior Arrago an die Anempfehlung Castillo's in keiner Weise kehrte.­­ Vom Oktober 1866 bis März 1867 hielt sich Estván's angeb­­licher Sekretär Moreau in Jenes Auftrage in Mexiko auf, und es ergibt sich aus dessen zahlreichen Briefen, daß Moreau troß seiner vielfachen Bemühungen bei dem französischen Minister Dan­o, beim Minister Sereda und allen sonst denkbaren Stellen und Aemtern durchaus nicht­ zu Gunsten Estván's und seiner Forderungen erreichen konnte, daß ihm eine beim Kaiser Max nachgesuchte Audienz nicht bewilligt wurde, er keinerlei Kredit oder Vorschuß erhalten konnte und schließlich genöthigt war, einige Nächte ohne Unterstand und Sub­­sistenzmittel im Freien zuzubringen . Thatsachen, welche die Behauptung Estvän's, Kaiser Mar habe­ damals seinen Sekretär Diezelsfi oder dem Moreau die Rechnungen für volle zwei Jahre genehmigt und zur Zahlung angewiesen, in ihr gehöriges Licht stellen. Von diesem Zeitpunkte fehlen weitere Belege für die Thätigkeit Cstvän's in New York und erscheint nur das Eine von Bedeutung, daß er in einem vom 12. Jänner 1867 datirten Briefe an P. Augustin Fischer demselben die ganze Entstehungsgeschichte seiner angebli­­chen Mission und der darauf basirten Forderungen von Anbeginn weitläufig darstellt , um ihn zur Protektion derselben zu gewinnen, woraus hervorgeht, daß B. Augustin Fish­er ihn selbst gar nicht kannte und von seiner Mission und allen ihren Konsequenzen bis zum Beginne des Jahres 1867 gar keine Kenntniß hatte. Am 19. Juni 1867 endete der Sprosse des Kaiserhauses Habs­­burg zu Queretaro sein Leben und mit ihm sank das Kaiserreich Me­­xiko zu Grabe. Wie eingangs erwähnt, tauchte der angebliche Oberst Estván no< im Jahre 1867 in Wien auf. Auch hier gab er die von ihm hartnädig verfolgte Idee, er habe auf Grund seiner für Mexiko ent­­wickelten Thätigkeit Geldforderungen zu stellen, nicht auf. C3 mußte ihm­ aber wohl einr­ichten daß sich weder der kaiserlich österr. Hof noch die österreichische Regierung berufen fühlen würden, die vermeint­­lichen Sulden des Kaiserreiches Mexiko an Estvän nunmehr zu be­­richtigen, da ja die der tat. Familie angehörigen Erben nach Kaiser Maximilian, selbst nach der strengsten Auffassung ihrer diesfälligen ge­­ieglichen Verpflichtungen, sicherlich nur für etwaige rein persönliche, HE Schulden des Verewigten aus dessen Nachlasse aufzukommen atten. Estván konnte sich daher einen Schein zur Geltendmachung sei­­ner angeblichen Forderungen nur dann schaffen, wenn er dieselben als persönliche , gegen Kaiser Maximilian selbst gerichtete und somit erst auf ih Nachlaß übergehende bezeichnete und er t­at dies auch in der That. Zu diesem Ende mußte nun allerdings der bisher geschilderte Verlauf der Dinge von Anbeginn verdreht werden. Dem­entsprechend erzählt Estvän in den vorliegenden Maje­­stätsgesugen , in dem Promemoria an Erzh. Franz Karl, in seinen Darstellungen gegenüber seinem Advokaten Dr. Kastner, am meisten aber aus ganz naheliegenden Gründen seinen Gläubigern, daß er von Kaiser Maximilian y persönlich ersucht worden sei demselben seine Dienste zu wirmen , daß Kaiser Maximilian den zwisch­n ihnen ge­­schlossenen Vertrag persönlich genehmigt und unterfertigt habe, daß er ihm jährlich 5000 Dollars Gehalt und 80.000 Dollars Subvention persönlich garantirt habe ; ja er legte diesem Monarchen Worte in den Mund, die nach der Natur der Sache und nach dem Urtheile aller­­ kompetenten Personen undenkbar erscheinen. In seinem Verhöre nun hält er diese Fiktionen aufrecht. Hie­­nach habe Kaiser Maximilian seine Dienste, lediglich als persönliche Freundschaftsdienste angesucht, ihn seiner persönlichen Dankbarkeit versichert 2c. 2c. 7 Er behauptet weiters, ,er habe, als die Sendung der Gelder ausblieb, in Mexiko auf den Namen des Kaisers zur Führung jener Bureaux ca. 2510 Dollars Schulden kontrahirt, deren Spezifikation­ er aber ablehnt, für welche er jedoch moralisc haftbar sei, ohne zu sagen, wem er säuldet. . 63 mochte ihm angesichts dieser Tendenz sehr daran gelegen sein, die Veranlassung und den­ Zweck seiner Reise nach Rom im Sep­­tember 1866 zu verhüllen­de erfindet er ohne weiter 38 die Fabel, er sei damals mit einer geheimen Mission zur Kaiserin Char­­lotte unmittelbar von­ Seite des Kaisers betraut gewesen,­­wobei er sich allerdings in die unentwirrbarsten Widers­prüche mit sich selbst und mit den Angaben der maßgebenden Personen verstribt. .So­ ver­­steigt er sich sogar zu der Behauptung, man­­­ habe­ ihm damals in Paris die laufenden Geschäfte der mexikanischen Gesandtschaft über­­tragen ; er habe eine Audienz bei dem Kaiser Napoleon III. gehabt, sei in Rom am 1. Oktober 1866 angekommen und habe sich seiner angeblichen Mission in­ einer Audienz bei der Kaiserin Charlotte ent­­ledigt. Diese Erfindungen erscheinen endlich in der Form eines Feuille­­t. Ist die von Estván erhobene Forderung eine staatsrechtlich zu begründende und realisirbare, und inswieferne erscheint sie erweist bar ihrem Wesen nach und liquid ihrer Ziffer nach ? IT. Mußte dem Estvän selbst die Natur seines Rechtstitels aus seiner eigenen Erfahrung bekannt sein ? RL ersterer Beziehung num bedarf es wohl keiner weitwendigen juristischen Erörterung, daß die Forderungen des Estvän auch dann durchaus nur als staatsrechtlich, ihm jedenfalls nur gegen das Staats­­wesen teu bestandenen Kaiserreiches Mexiko zustehende anzusehen sind, wenn man annehmen wollte, Estväan sei in der That als Chef der Bureaux der mexikanischen Regierung angestellt worden, habe als sol­­cher einen Gehalt bezogen und sei somit als Beamter anzusehen. Allein geregt, man würde sich zu der Annahme, welche aus dem Begriffe der Persönlichkeit des Staates als solchen gegenüber dem Oberhaupte und den Unterthanen als Glieder desselben, resultirt, hinneigen und sonach gelten lassen, daß alle amtlich begründ­ten Verpflichtungen entg gen den rein persönlichen des jeweiligen Regen­­ten, auf dessen Nachfolger übergehen und von diesem respektirt werden sollen ; ja wollte man sogar annehmen, daß die auf das Kaiserreich in Mexiko folgende Regierung zum Mindesten bis 34 ihrer endlichen Anerkennung von Seite der Mächte, selbst blos de facto und nicht de jure bestanden hätte und somit alle früheren staatsrechtlichen For­­derungen hinsichtlich ihrer Realisirbarkeit nur suspendirt, nicht aber ungüftig geworden wären, so käme es doch hauptsächlich bei der Be­­urtheilung des vorliegenden Straffalles nicht auf diese, sondern nur auf jene Realisirbarkeit an, da eine, obgleich rechtlich begründete Forderung nur dann als Berechtigung zur Kredit­ Inanspruchnahme anzusehen kommt, wenn, was in vorliegendem Falle durchaus nicht dargethen werden kann, die Forderung mit der Möglichkeit ihrer Effek­­tübrung zusammenhängt. Speziell im vorliegenden Falle konnte Kaiser Maximilian ir­­gend­einen Vertrag im Interesse des von ihm beherrschten Staates gar nicht anders, als in seiner Eigenschaft als dessen Beherrscher ab­­soließen, und Verpflichtungen aus einem solchen Vertrage nur im Namen des Staates, kraft der ihm als Kaiser innewohnenden Macht­­vollkommenheit und nach Maßgabe der Wirkungssphäre des Staates übernehmen, niemals aber als Privatperson ; denn deren Interessen werden hiebei in keiner Weise berührt. Abgesehen von diesen allgemeinen Prinzipien sprechen einzelne ganz­­ bestimmte Thatsachen in dem gegenwärtigen Falle gegen Est­­vän's ganz unerweisbare Behauptung. Schon die Beschaffenheit jenes angeblichen Vertrages vom 20. Dezember 1865 beweist, wenn man auch von dem Mangel äußerlicher Authentizität abstrahiren wollte, daß die von Estvan der Regierung unterbreiteten Projekte, die Einwirkung auf die nordamerikanische „Presse betreffend, ein Gegenstand der Erörterung zwischen dem Staats­­­minister­­ Castillo und dem Kaiser Maximilian wurden , daß dieser ihre Ausführungen wieder seinen Ministern übertrug, daß hierauf der damalige Finanzminister L­anglais die Vollziehung anordnete, die Bezüge aus dem­ Stratsverm­ögen anwies und in Anbetracht der Lage der Staatsfinanzen auf­­ eine geringere Summe reduzirte, daß demnach alle diese Abmachungen­ niemals ihren Charakter als politi­­sche Angelegenheiten verleugneten. Landes: als in Exsaprihter Seiner daß Masse Anklagegründe: Die Verhaftung Vergangenheit am 23. Juli und _ : sei, Straffall, AM der 8. fih ; ; |

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