Pester Lloyd, Januar 1874 (Jahrgang 21, nr. 1-25)

1874-01-14 / nr. 10

Vudapest,18.Jänner­. =Wiederholt l)akten wir unsere Ansichten über die prinzipielle Nothwendigkeit einer topographischen Refor­m­ der Munizipien entwickelt und wir finden daran,trotz der vielen Widersprüche,welche der Gesetzentwurf der Regie­­rung hervorgeri­fen,nichts zu ändern;das kann m­an dessen nicht abhalten,den praktischen Einwendungen gegen »einzelne Bestimmungen des Entwurfes Raum zu geben, und wir veröffentlichen daher auch gern folgende jedenfalls interessante Korrespondenz aus Gran. Ober-Gymnasium, obmwaltet, was­­ Gran, 11. Sänner. Der Gejegentwurf über die Arrondirung der Munizipien hat hier die peinlichsten Empfindungen nachgerufen. Und in der That könnte diese uralte Königsstadt nicht Leicht ein härterer Schlag treffen, als er in der Verwirklichung des Gefehentwurfes für sie läge­­n­­ . Die Inauguiirung einer besseren Verwaltungspolitik,wel­­­cher durch Ab­k­ndirung der Munizipien Vorschub geleistet werden soll,ist heute bereits ein vielgehegter Wunsch,jedoch ohnte kon­­kreter Inhalt.Der Gedankencuß aber in seiner praktischen Aus­­führung den Erfolg verbürgen,soll das Land nicht abermals blos um eines jeneerperimentereicher werden,die es nie zur Ruhe kommen ließen. . · Ob der Gesetzentwurf,wie er dem Haupte eines Ministerial- Beamten entsprungen,dieser großennee einer Verwaltungsreform entspricht?Wir erlauben uns,dies«stark anzuzweifeln.Das Motiv des Gesetzvorschlages scheint hauptsächlich in Sparsamkeits­­rü­cksichten zu liegen,scheint,sagen wir,da eine Ersparung wohl gehofft wird aber durchau­s nicht verbürgt ist.Wirthschaftlichere, kulturellen Rücksichten wurde gar keine Rechnung getragen;in das bildende Element der Städte will man sogar auflösend hineingreifen. An dem ganzen Entwurf ist blos die beigefügte Karte von gefälliger Form und es scheint die Fähigkeit des Verfassers sich in dieser so ziemlich erschöpft zu haben.Wie wenig andere,als kartographische Rücksichten den Gesetzvorschlag beeinflußt haben, wollen wir durch die Kennzeichnung der absonderlichen Zusammen­­koppelun­g der Komitate Grcm und Komorn des Näheren be­­leuchten. i . Das Komitat Gratk,mit seinen­ Zentralpunkt Gran-Pär­­kin­1y,bildet das Emporium nicht nur dieses Komitats,sondern auch eines räumlich fast ebenso großen Theiles der angrenzenden Gespanschaften Bars und Hom. Dieser Zentrallpunkt,welcher mit stehst Eisenbahn-und Danif­fst«l)iffss-Hau­ptstation in den regsten Verkehr unterhält,aus welche­n gut erhaltene Landstraßen in sieben Richtungen auslau­­fen,diesen gu­tsituirten Punkt mit seinen vorwiegend intelligenten Einwohnern von über 15.000 Seelen,seinem aufblühenden Handel und Gewerbe, mit seinen bedeutenden Bildungsanstalten, Nealfegule, Seminarien, als Präparandie, vortreffliche Elementar- und höhere Mädchenschulen u. f. m. soll — dem Geiegvorschlage nach — als Komitatsfig aufgelöst, die kön. Freistadt sol ihres Munizipiums in das Komorner Komitat einverleibt und der Amtafis nag Ko morn verlegt werden. &3 wäre dies eine Mesalliance ohnegleichen, zumal da zwischen eben diesen beiden zu vereinigenden K­omitaten an in wirth­­cchaftlicher Beziehung die allergeringste Interessen-Gemeinschaft die schon an sich sonderbare Thatsache bemeisen mag, daß das Komorner Komitat vor mehreren Jahren die ein­­zige Komitatsstraße, welche es mit dem Graner Komitat verband, auflaffen, selbst das Material aufheben und anderorts verwenden konnte, ohne daß dagegen auch nur Ginfpraihe erhoben wor­­den wűre! Mal sollen wir nun erst in Bezug auf den nach Komorn zu verlegenden Zentral-Amtsfuß lagen ? Ein­ Ort, welcher durch Natur und Kunst seit einem Säculum möglichst unnahbar und zur Fe­tung ersten Ranges gemacht wurde, mag immerhin ein Buntt von europäischer Wichtigkeit sein, zur Konzentrirung bürgerlicher­­ selbst steht in jeder Beziehung Verwaltung wird er nimmer geeignet zn können. Die Stadt­­ rett nach und wird als Kriegswertstätte auch nie einer kulturellen Entwicklung fähig sein. Mie nun eine dur Festungsmauern eng umgürtete Stadt, über deren Thor und Schlüsfel ein Militär zu verfügen hat, welcher nicht der ungarischen Regierung untersteht, zum Sit eines großen freien Munizipiums erforen werden konnte, und wie dieser Ort als Vermittlungsstätte bürgerlicher Interessien in ihren hundert­­fachen Abzweigungen dienen sol — dies sind wir außer Stande zu begreifen. Welche P­erspektive sich so mancher Gegend des Landes und insbesondere vielen regsamen Städten durch die etwaige Verwirk­­lichung des Geietvorschlages eröffnet, das möge durch diese getreue Llustration unserer Speziellen Verhältnisse ersichtlich sein. € 3 kann uns daher Niemand verargen, wenn wir das Vor­­gehen der Regierung dem eines gemissen Bojaren sehr ähnlich finden, welcher bei Restaurirung seiner Bildergalerie neue Rahmen von gleicher Größe auschaffen und dann seine Gemälde diesen anwaffen ließ, wodurch größere zugestußt, von kleineren aber zwei in einen Rahmen eingefügt werden mußten. — — — But Veform unseres Staatshaushaltes. Bon Eduard Horn. III, forten find gaben des Budgetgefeges, in Nehnung gebracht. ift umfere­den auf­ eine halbe und Erhebungskosten nach den eigenen An­­be­­laufen fi) anf mehr als einundfünfzig Mill. (fl. 51,085.797). Dor Aufzählung nicht erschöpfend ; mehrere Boten ähnlicher Art wurden, weil minder bedeutend, über­­gangen : z. B. das Budapester Berlagamt, welches 165.000 Gulden zu den Staateinnahmen liefert, aber allerwenigstens Abzüge zusammengenommen ebensoviel Nicht inbegriffen sind ferner in den vorstehenden Berechnungen die „angerordentlichen" Ausgaben, womit manche der angeführten Betriebe im Budget für 1874 be­­lastet sind “) und die deren Ertrag noch weiter herabmin­­dern. Beide Elemente zieh­en Regie» um belaufen sich Million vor­­stehende Totalsumme erhöbe sich dadurch von 51 auf 1’, Millionen Gulden. Abzüge ähnlicher, wiewoh­! nicht gleicher Art sind bei den eigentlichen Staatseinnahmen zu vollziehen : die fpe­­der direkten und in­direkten Steuern. Für Quellen die Bevölkerung, aus deren Süder allein immer der Staatsfrag­e köpfen kann, besteht aller­­dings ein sehr fühlbarer Unterschied zwischen diesen Negie­­und Erhebungstosten einerseits und obigen Betriebs- oder Selbsttorten andererseits ; wir kommen auf denselben zu­­rück. Für Staatsichab ist das Ergebniß dasselbe ; für ihn gilt es immer nur zu wissen , wie viel von einer gegebenen Einnahme als verfügbares Einkommen in sein Jahres-Haben einzustellen ist. Und wenn, nach dem Budgetgefäß für 1874, die eigentlichen Auswertungs- und Einhebungskosten fi bei den direkten Steuern auf 473.000, bei den Verzehrungssteuern auf 233.335, bei den Zoll- und anderen Gebühren auf 552.891 Gulden belau­­fen ; wenn überdies die Steuerämter 1,654.631 Gulden, die Finanz-, resp. Steuer- und Zollwac­he 2,548.734 Cult der beanspruchen , so findet sie das reelle Einkommen aus diesen die angeführten Beträge oder um 5,462.591 Gulden vermindert. Die (BI + + 57, Mill.) belaufen ss zusammen auf siebenundfünfzig Millionen. Die in das Budgetgefeg mit 194 Millionen eingestellten „ordentlichen“ Einnahmen ergeben somit ein Einkommen oder ein­­e dfei­­Millionen „außerordentliche" Das oder in das Budget der „Kreditopera­­tionen“ eingeftellte Boften. Von den meijten, unter diefen zwei ARubrifen eingestellten Beträgen läßt sich allerdings sagen, daß sie wohl höchst „außerordentlich“ sein mögen, daß aber nur eine sehr gefällige Phantasie sie als „Ein­­nahmen“ betrachten könne. Es handelt sie bald um die „Dersilbierung” vorhandener Ak­iva (Staatsgüter, Werth­­papiere), bald um den Aufbrauch früher zurückgelegter " Kapitalien (rüderhaltene Borsdülse), bald wieder­um blos durchlaufende Worten, wie das in Einnahmen und Ausga­­ben mit der gleichen Summe fi beziffernde Spezialfonto der Weinzehntablösung (fl 3,111.197) oder der Rüden­pfang der für die cisleithanische Negierung gemachten Tar­bafeinlösung stoffen (fl. 3,942.520). Sedo finden sich auch einige Boften, welche in Folge ihres positiven Cha­­rakters und ihrer­ Jahre Hinduckh anhaltenden Wiederkehr als reelles Staatseinkommen zu gelten haben. Derart sind nam­entlich : die Ablösungsrate der auf den Theiß-Kron­­gütern angesiedelten Gemeinden (fl. 185.714) ; die Zin­­sen der dem Grundentlastungsfonds gemachten Borschüjje (fl. 1.721.055); der Reinertrag der Rettenbrüche (fl. 455.582); der im Sinne des G.­U. X . 1870 seitens der ungarischen Filialen cisleithanischer Gesellscchaften und Unternehmungen zu entrichtende Steuerzuschlag (fl. 227.000) ; endlich das (ungemein hochgegriffene) Neinerträgniß der Gömdzer Bahn­­linien (fl. 413.480). Macht zusammen drei Millionen (it. 3.002.831). Dies zu obigen 137 Millionen geschla­­gen, rettet s­ic - masse Tertide FW­ TEDETTE fommen des ungarischen Staates auf einhundertundvierzig Millionen Gulden. · IV. 1. Die auf at Sahre festgestellte Zivilliste (G.-X.­III : 1873). melde fi mit dem Zuschlage ·(Kabinetskanzler:fl.74.691)·beläuft auf.-fl.4,724.691 2.Der Beitrag zu den gemeinsamen Aus­­gaben,welchen(G­.-A.XII:1867,§.41), nicht der ungarische Reichstag votirt und noch weniger diskutirt.........1129,217.503 3.Pensionen der zwischen 1849—1866 ver­­wendeten Beamten(si.248·392)und unter dem gegenwärtigen System erworbene Pensionsbe­­rechtigungen....».......fl.2,901.350 4.Beitragsm­äßiger Beitrag(G.­A.XXX:1868,mit Berücksichtigung der neulichen Revision)­suchen Kosten der autonomen Verwal­tung Kroa­­ti·e·n­·Slavoniens und resp.deren t­­rilitarisirten Grenzbezirke----fl.4,842.000 5.Vertragsmäßiger Beitrag G.­A.XV:1867,. §·§.1 und 2)zu denerzinsungs-,Ancortisa­­tions-und Verwaltungkosten der gemein­­s­amen Staatsschuld.... fl. 31.286.009 6. Binsen, Amortisations-, Verwaltungs: und an­­dere Kosten der Grundentlastung(""") . fl. 18,481.374 7. Zinsen, de Verwaltungs und an­­dere Kosten der seit 1867 aufgenommenen u­ng­ar­iischen Staatsanleihen und zwar: a) Eisenbahnanlehen (G.-U. 1867 : XIII) fl. 5,046.359) b) Lotterieanleihe . . (G.-A. 1870 : X) fl. 1,237.5007, c) Gömörer Oblig, (G.-A. 1871: XXX­VII) fl. 415.484 5 478.099 d) 30,000.000-Anleihe (G.-A. 1871: XLV) fl. 2,054.886 (= e) 54,000.000-Anleihe(G.-A. 1872: XXXII fl. 2.924.063­ f) 76%, - Millionen-Anleihe (Nov. 1873) ft. 5.000.00­­­8. Zinsen und Verwaltungskosten der fd weben­den Schuld (ungarische und gemeinsame) . 244.600 9. Verschiedenen Bahnen durch Konzessionsurkunde und Gefeß gewährte Zinsengarantie, deren Erforderniß für 1874 (sehr niedrig) veranschlagt 2.8­14.000.000 zusammen fi. 122,375.809 von einem fu­f einhundertvierzig Millionen Gulden sich beziffernden Jahreseinkommen sind sonah mehr denn einhundertzweiundzwanzig Mil­lionen (2), one wert übersin,nonierver Berfügung im vorhinein en trüdt! Die vorstehend namhaft gemachten Leistungen sind fällig und pflichtig, ehe der Staatsvoranschlag an nur entworfen, und gleichviel, ob er votirt wird oder nit. Sie mü­s­­sen, einige unbedingt, andere solange das System nicht gründlich geändert wird, von Jahr zu Jahr in das Bud­get eingestellt, müssen von Jahr zu Jahr volirt wer­­den! Dabei kann kaum ein Drittheil dieser unverweiger­­lichen 122., Millionen als mehr weniger zur Deckung von Gegenwarts-Bedürfnissen verwendet angesehen werden (die Posten 1,2, 4 und Sobiger Lifte ; zusammen 39,028.794 fl.) ; die anderen zwei Drittheile bezahlen die Leistungen der in früherer Zeit nüglig, nublos oder gar schädigend auf­­gebrauchten Kräfte (Bensionen) und Skapitalien (Binsen, Amortisation). Diese 122., Millionen vorweggenommen für un­­verweigerliche und permanente Ausgaben, was verbleibt von den 140 Millionen Staatseinkommen behufs Dedung der laufenden,­­ so zahllosen als vielgestaltigen Tages­­oder eigentlich Jahres-Bedürfnisse ? Richt ganz an zehn Millionen Gulden, für ein Staatsgebiet von 5.600 Geviertmeilen mit einer Bevölkerung von weit über fünfzehn Millionen Einwohner! Raum 1 ff. 20 ff. per Einwohner für die Kosten der Zentralverwaltung, der 2Zofalverwaltung (Jurisdiktionen), "der Gefeggebung, der Justizpflege,­­der nationalen Landesvertheidigung (Honved), Des­­ Verkehrswesens, des Unterrichtswesens und wie Die Anforderungen alle heißen mögen, welche die moderne Ge­sellschaft an den Staat stellt, welche um­so. gebieterischer auftreten je zahlreichere und län­­gere Versäumnisse nachzuholen sind, läßt der Heutige Stand unseren Staatseinkommens einerseits und unserer unabweichba­ren andermein­tigen Seiten, andererseits, mar­los Millionen Gulden jährlich zu engerer Berfügungt... Für all diese Bedürfnisse.. sind, da entkleidet, Stadt und Komitat Das Lotto liefert zu den Einnahmen 3,038.700 | Welche Verpflichtungen stehen diesem Cintomimen ge­­genüber, oder: wie hoch beläuft sich das , Sol", das aus vorstehendem „Haben Dedung finden sol? Indem wir aulf Diese. Frage am Leitfaden des für 1874 votirten Staatsvoranschlages zu beantworten versuchen, werden wir gleichfalls von der willkürlichen Dreitheilung absehen. Ob die Ausgabe als ordentliche, als außerordentliche oder un­ter die Kreditoperationen eingestellt ist, hat sehr geringe pcastische Bedeutung. Bon Belang für die Frage des Standes und der Aufbesserung der Finanzverhältnisse sind ganz andere Momente ; in erster Reihe: der peremptorische oder fakultative Charakter der Ausgabe. Der in Allem eminent praktiiche, auch in Fragen des verfassungsmäßigen Staatshaushaltes ab­bewanderte Eng­­länder hält mit Net in seinen Staatsvoranschlägen diese zwei Arten von Ausgaben streng auseinander. Nur die fakultativen Ausgaben bilden den Gegenstand alljährlicher Debatten und Festitelungen ; die anderen gelten als den­­selben entrügt, indem sie, ihrer Natur nach, nur durch­ ein besonderes Gefet oder, weil ein er­worbenes Recht Dritter bildend (P­ensionen, vertragsmäßige Subventionen, Binsen- und Amortisationen n. W.), durch den Gesehgeber Als Aus­­gaben dieser Art, denen in erster Reihe und unbe­­i allein überhaupt nicht geändert werden künnen. Suchen wir nun das wirkliche „Haben“ des Staates fir 1874 festzustellen, so begegnen wir in erster Reihe, der als „ordentliches Einkommen“ bezeichneten Ziffergruppe. Sie it im Budgetgefege mit 202.788.759 Gulden eingestellt, hat somit, nach dem schon erwähnten­­ ding t Neh­mung getragen werden muß, find im ungati­­lan ib Fine wenn es. al, nic ' schen Budgetgefeß für 1874 zu betrachten ; Abstric von neun Millionen, nahe 194 Millionen Gulden zu ergeben, das Nominal­, sondern das wirkliche, für die verschieden­­artigen Staatszwecke verwendbare Einkommen zu ermitteln — wesend­ie Beträge als blos durchlaufender Natur in Abzug zu bringen. So erscheint das Trabat­­monopol in den Einnahmen mit 29.237.346 Gulden ein­­gestellt, hat aber 13,624.262 Gulden en zu bestrei­­ten, was den Ertrag auf 15,613.084 Gulden herabmin­­dert. Das Salz­monopol erscheint mit einer Einnahme von 14,302.786 Gulden, kostet jedoch 3,345.906 Gulden, läßt somit nur einen Ertrag von 10,956.880 Gulden leer­stehen. Gulden, welcher Betrag durch die eigenen Auslagen dieses Dienstzweiges auf 1.106.799 Gulden herabsruft. Die Staatsgüter in Staatsumwaldungen er­scheinen mit einer Einnahme von 14.926.057 Gulden, welche durch die eigenen Auslagen sich um 8,013.961 Gulden verringert. Die Bo­ot figurirt unter den Ein­nahmen mit 5.404.000 Gulden, läßt aber, nach Bestrei­­tung der Selbstkosten, nur 183.000 Gulden zurück; beim Telegraphen­dienst absorbiren die Selbstkosten um 91.120 Gulden mehr als die Einnahmen (2.240.000 fl.) betragen. Die Staatsgestüte liefern zu den­ Ein­­nahmen 2.049.524 Gulden, welcher Betrag indeß von den eigenen Auslagen noch um 696.759 Gulden überholt wird. Endlich erscheinen Bergbau und Münzprägung im Einnahmebudget mit 14.035.602 Gulden, haben jedoch nicht weniger als 13.870.964 Gulden eigene Kosten zu be­­streiten, was einen Ertrag von nur 164.638 Gulden zurückläßt. Die vorstehenden Boten — etwa mit einziger Aus­­nahme der Gestüte, die besonderer Natur sind — umfassen durchgehends eigentliche Geschäftsbetrie­be, welche der Staat theils monopolistisch (Tabak, Salz, Lotto, Rost, Z Telegraph und Münzprägung), theils im freien Verkehr übt (Feldbau, Forstkultur, Bergbau). In dem einen wie in dem anderen Falle hat der Staatsbetrieb, ganz wie der P­rivatbetrieb, vor Allem die Kosten der Betriebsstätten und Mittel, des Nähmaterials, der­ Arbeitslöhne u. s. w. zu deben, welche Kosten natürlich in Abzug zu bringen sind, ehe vom Einkommen des bezüglichen Geschäftsbetrie­­bes gesprochen werden kann. Diese Betriebs- oder Selbst- (JAGD GÁ ARS ÉSA SAR NÉ GAS *) z. B. das Tabakmonopol mit 185.000, die Staatsgüter und -Waldungen mit 588.617, die Gestüte mit 80.000 Gulden. _ , 99) Anläßlich der Unterbreitung des 1874er Budgető im au 1873 hatte Finanzminister Kerfapoly (in einer besondern eilage) das „ordentliche” M Reineinkommen für 1874 auf fl. 144,934.927 geschäßt , da hievon die seitdem an direkten Steuerein­­kommen gestrichenen 9 Millionen abzuziehen sind, verblieben 136 Millionen. Die von uns im Terre ermittelte Ziffer (137 Mil.) ist demn­ach allenfalls eher zu hoch als zu niedrig gegriffen. (*) Die entsprechenden Zuschläge zu­­den Diverten Steuern sind in unsere Darstellung des effektiven Staatseinkommens mit inbegriffen. foffet. tives Gulden.**) es, welche „Haben” von Dasselbe ergänzt wir soeben, fid) jedoch Humndertfieben unddreißig Gie , doch einige in · « . 2 = Die Sektionen 068 A­bgeordnetenhauses feßten heute Vormittags ihre Verhandlungen über den Gefegentwurf zur Regulirung der Grundsteuer fort. Die 1.Sektion, die gestern bis §. 16 genommen, kam heute bis §. 64. wesentliche Modifikationen geschahen bis §. 44, wo Koloman G­hyczy 8 Amendement angenommen wurde, nach welchem die Leitung der Rektifikationsarbeiten in den Kataster- Stundbüchern den d­urch die Gemeinden zu bildenden Komissionen anvertraut werden sol , welche Kommissionen die Pflicht haben, die in den Gemeinden vorgenommenen Veränderungen und Rekla­­mationen zu sammeln und auf Grund derselben die Rektifikationen zu bewertreifigen. . Bei­ der Feststellung der Grundsteuerskalen ergab sich eine lebhafte Diskussion darüber,ob die Tarifirungi sofort bei­ der Auf­­nahme eine definitive sein solle oder erst nach der Klassifizirung. Kerkapoxy beantragt gegen den­ Entwurf der Kommission, dc­ß die Tarifirung erst nach der Klassifizirung definitiv festgestellt werden solle.Nach längerer Debatte,an welcher außerdem An­tragsteller,Ghyczy,Lipthay,August Pulpky und Murslay theil­­nahmen,wurde Kerkapoly’s Antrag angenommen.Beiglich beider Punkte­ wurde der Referent der Sektion Augustuspky ange­­cw­esen,im Namen der Sektion ein­ Separatvotum einzureichen,­­ der Antrag im Zentralausschhsse in der Minorität bleiben olte. Die 2.Sektion gelangte bis zu 1n§.55 und acceptirte die Fassung der Kommission ohne jede Renderung mit bloßen stylarischen Modifikationen.Die Sektion setzt morgen um 10 Uhr Vormittags die Berathung fort. Die 3.Sektion­ verhandelte von§.22 ange­fangenden Entwu­rf zu Ende und acceptirte denselben.Der Referent wurde angemessen im Zentralausschüsse den Antrag zu stellen,daß die partielle Auswertung und Eintreibung der Steuer dort,tv oder Kataster festgestellt worden,sofort in Angriff genom­­en werden. Die 5.Sekt­ion berieb­ den Gesetzentwur­f­ von§­54 bis e zu Ende durch und nahen denselben mit unwesentlichen Aenderun­­gen an. Die Sektion mie den Referenten an, im Zentrum die Regierung aufzufordern, dafür zu sorgen, daß, die Grundbücher a dem vorliegenden­ Gehege in Miedereinstimmung gebracht werden. Die 6. Sektion, in welche bis §. 44 gelangte, wünscht bei­ 8. 27 anstatt­ der Aufnahme der Gesammtsteuer bei den Curial­­wahlen, daß die Bezirkskommissionen im­ Wege gradueller Wahlen zusammengestellt werden und zwar derart, das ein Wahlkörper, in welchen nach je einem Steuerbetrage von 500 fl. ein Mitglied ent­­endet würde, die Schäßungskommission des Bezirkes mähle. Die 8. Sektion nahm in ihrer heute 10 Uhr Früh fortgefeßten Berathung über den K­atastergeiesvorschlag den nachträglich duch Paul Somffich gestellten Antrag an, daß bei der Berechnung des Grundeinkommens auch die Kosten des Dinges dort, wo derselbe verwendet wird, in die Bemirth­ Shaftungstosten eingerechnet werden mögen, was der Ausschuß sonderbarer Weise und zum Nahtheil des Oberlandes gestrichen hatte. Die Verfügung des 46. §.,­­wonach die Tage- und Reise­gelder des vom Bezirke gewählten Schachmeisters der Staatsfhas zu bestreiten hätte, während nach dem Vorschlag des Finanzmini­­sterd diese Kosten von den betreffenden Grundbefigern jedes ein­­zelnen Bezirkes zu tragen wären, indem diese Schußmeister aus­­schließlich deren Interessen zu wahren berufen sind, gab zu einer längeren Grörterung Anlaß. Die Mehrheit nahm den Vorschlag des Ausschusses an, weil duch diese Kontrole des von der Negie­­rung ernannten Schägmeisters vielen Klagen und Gesuchen vorge­­beugt wird, deren Untersuchung und Erledigung mehr als fl. 198.000 Kosten würde, um melde Summe die fraglichen Tage­­und Messegelder die Kosten des Katasters vermehren. Eine zweistündige Debatte rief die im den SS. 54 bis 73 enthaltene Bestimmung des Ausschusses hervor, daß die Feststellung des Grundeinkommens per Koch, glei bei der Klassifikation nac­h dem aufgestellten Musterfeld plasgreife, nicht aber, wie der Finanz­minister vorfeglug, exit nach im ganzen Reiche beendeter Einreihung der Felder in die verschiedenen Klassen stattfinden möge. Ministe­­rialsekretär Dobner vertheidigte im Namen des Ministeriums die leitere Ansicht, indem bei Alufarbeitung des massenhaften Ma­­terials und bei der voraussichtlich großen Verschiedenheit der An­­sichten so vieler Mitarbeiter es troß der größten Sorgfalt nicht zu vermeiden sei, daß bei Abschälungen des reinen Einkommenz in 336 verschiedenen Bezirken sich nicht Fehler einschleichen sollten, welche das gegenseitige­­ Verhältniß oder wichtige Ebenmaß in der Besteuerung des ganzen Reiches vom Grunde aus stören künnten, ja der eigentl­iche Werthmesser der verschiedenen Einkommensabstufungen hänge davon ab, wie durch die Ausschäfle, welche die Einreihung der Felder in die Klassen bestimmen. D­iese Abstufungen thatsächlich angepaßt werden. Gegen die für ganze Klassen bestimmte Steuer könne seine Reklamation stattfinden ; ob aber in allen Theilen des Landes dieselbe Klasse mit einer gleichen Steuer belegt sei, dafür müsse die Regierung Sorge tragen. Baczolay trat für den Kommissionsantrag in die Schranten, weil die Einkommensabstufungen am gerechtesten und parteilos nur so bestimmt werden können, wenn die betreffenden Eigenthümer noch, nit wissen, in welche Klasse ihre Felder ein­­gereiht werden, wie dies die Erfahrung von 1853 unter Bach’s Ministerium bemeist, wo die erfolgten Beziehungen unwahrlich Auf­­sehen erregende Mißverhältnisse in der Verteuerung hervorriefen; dann könne die einmal erfolgte Einreihung in die verschiedenen Klassen nicht mehr duch die Abänderung der Einkommensstufen vertifizier werden, sondern diese gehöre eine vollkommen neue Mattstrationseinteilung. Desidver Szilágyi bekämpfte diese Gründe in ausführlicher Rede, bedauert, daß der Minister von seinem ursprünglichen Entwurf, nach melchem den Reklamationen nach Beendigung des Operats im ganzen Lande sein Raun­ ge­­geben wurde, abgewichen ist; er halte indessen auch den modifi­­zirten V­orschlag des Ministers für zweckmäßiger als den des Aus­­schusses und stimme umso mehr dafür, als man nur auf diese Art erfahren künne, ob jenes oder Dieses Komitat über die Gebühr belastet, oder weniger besteue­t sei als andere. Somifid erwiderte, daß man im­­ Gegentheil eben hiedurch zur richtigen Kenntniß komme, was Diele oder jenes Komitat im richtiger Würdigung seiner Leistungsfähigkeit gebührendermaßen an Grund­­steuer zu leisten habe. Die Mehrheit stimmte der Sastung der Sem wie in denselben der­ Ausschuß unterbreitete, bei. Der legte A Mann in Betreff der Evidenzhaltung des Katafierd ab zu seiner Kontroverse Anlaß. Zum Zentralreferenten wurde Johann Baczolay gewählt. · · Di29.Sektion kam bis zum§.50 und nahm diesen Theil des Gesetzentwurfes unverändert an. Bis jetzt ist dieser Gesetzentwurf von der 3.,5.und 8.Sek­­tion erledigt.Zu Referenten wählte:dies.Sektion Karl Eötvös, die 5.Thomas Pechy,die 8.Johann Paczolay.­­Die vereinigte Eisenbahn­-und Finanzkommission hielt heute Nachmittagsum b Uhr eine Sitzung,deren Gegenstand die Ostbahnfrage, bildete. Dieselbe nahm den Vorschlag der Siebener-Subkommission, m wonach dieselbe durch zwei Kommis­­sionsmitglieder und einen th, god vermehrt werden sol, an und wählte Ludwig Horváth, Johann Baczolay und Eugen Szentpály in die Subfommission ; der Legtgenannte, welcher Schriftführer der Eisenbahnkommission, wird in der Subkommission ebenfalls mit den Schriftführer-Agenden betraut sein. Nac Schluß der Geltung der vereinten Kommissionen blie­­ben die Mitglieder der Subkommission beisammen und begannen ihre Arbeit. Es wurde ein Theil der Berichte und übrigen Schrift­­ftücke verlesen, aus denen die Sublommission Notizen über die zu stellenden Fragen macht. Die Sigung der Sublommission war um 8 Uhr zu Ende. Die nächste Sigung, wird Donnerstag den 15. b. stattfinden und welden auch die neugewählten 3 Mitglieder daran theilnehmen. · ·· ; Wegen des großen Umfanges des Materiales wird die Subkommission unabrsheinlich längere Zeit brauchen, bis ihr Ope­­rat eine Form erhalten wird und die Fragen und die Zahl der Einzuvernehmenden festgestellt sein werden. — Der Finanzausschug wollte heute vor der gemeinsa­­men Gißung den Antrag Koloman Tipa’s in Angelegenheit der Nothlage in Verhandlung ziehen; da jedoch der Minister verhin­­dert war zu erscheinen, wurde die Verhandlung verschoben. = In der heute um 5 Uhr a ESA abgehaltenen Sigung Des Unterrichts­ausschusses wurde die Verhandlung des Mit­­telsgurgejegentwurfes fortgefegt. Bevor der Ausschuß zur Tages­­ordnung schritt, bat Roloman Ti­ka, der Präsident desselben, an seine Stelle einen andern Präsidenten zu wählen, da er im 21er- Ausschuß occupirt sei. Die Wahl wird in der nächsten Sikung stattfinden. Die Berathung begann beim §. 21. Der Antrag zur­­ Er­­höhung der obligaten Lehrstunden wurde nit angenommen. Bei §. 22 wird die Zahl der ordentligen Lehrstunden außer den Turn­­übungen auf 28, resp. auf 30 festgestellt. §. 23 wurde unverän­­dert angenommen, ebenso die SS. 24 und 25. Bei§.26 wird die Ferienzeit in den Schutten über Antrag Varady’s auf die Monate Juli und August verlegt.Bei§.27 entspann sich ein längerer Ideenaustausch in Sachen der Schluß­,­ beziehungsweise Maturitätsprüfungen, an welchem sich Kaus, August Bulßky, Aladár Molnar, Bárady, Hoffmann, Schwarcz und Koloman Tipa beteiligten. · · Die Zeit war jedoch bereits so weit vorgerückt-daß mair die Schlußfassung auf die nächste Sitzung Vertagte.——­Kau­tz und Pulßky wollen die Prüfu­nge11 durch Kommissionen abhalte11 lasseNJ Welche der Minister zu­ erneunej­ hätte­·——Molna­k wünscht eine,an einer Hauptschu­le·bestandene Prüfung als Auf­­nahmsprüfung betrachtet zu wissen.—·—·Vä·rad1­ Best dafür, daß bei konfessionellen Schulen die ministerielen Kommissionen aufgelassen werden. — Die Sigung fg liegt um 9 Uhr. — Die Rechtskormission des Abgenrönetenyanfes beginnt ihre Berathungen am 15. d., Vormittags 10 Uhr. Als erster Gegenstand wird der Gelegentwurf über die Institution der öffentlichen Notare vorgenommen werden. =1, in Folge der seitens des E. u. Justizministers getroffe­­nen Verfügungen ist die Ausarbeitung eines Entwurfes zu einem bürgerlichen Gefesbuch für Ungarn in Angriff genommen. Neben den gegenwärtig in Rechtskraft­ stehenden privat­­rechtlichen Gefesbüchern sind auch die in neuerer Zeit veröffent­­lichten Gelegentwürfe zu berücksichtigen und verdient unter den auf das Obligationsunwesen bezüglichen Entwürfen der Dresd­­ner &nt­wurf über die Schuldverhältnisse als neueste und bedeutsamste Erscheinung auf diesem Gebiete eine bes­­ondere Beachtung. Da jedoch bis zum heutigen Tage zu diesem Entwurfe weder die Motive, noch die bei der Verhandlung ge­­führten Protokolle, welche Aufschlüsse über die Formulirung des Textes geben könnten, publizirt w­urden,ghat sich das f. ung. Ju­ftigministerium, veranlaßt gefunden, an das Ef. £. Justizministerium — bdeffen Vertreter bei diesen Verhandlungen in hervorragender Weise betheiligt war — das Glauhen zu stellen, alle jene Mate­­rialien, welche sich auf diesen Obligationsentwurf beziehen, wenn dagegen feine Hindernisse obmalten, dem E. ung. Justizministerium zur Verfügung zu stellen und ist diesem Ansuchen insomeil Folge gegeben worden, aló dieser Tage seitens des f. f. Justizministe­­riums dem Tf.­ung, Justizministerium ein Gremplar des von der Bundeskommission in Dresden ausgearbeiteten Entwurfes eines Beieges über die Schuldverhältnisse, Tom wie die­ hiezu gehörigen Verhandlungsprotokolle (zusammen 6 Bände) mit dem Beifügen zur Verfügung gestellt wurden, daß ein das Meritorische behan­­delnder Bericht des bei den Dresdner Verhandlungen betheiligten österreichischen Kommissärs noch nicht vorliege. = In Angelegenheit der Wahl des Abgeordneten Trajan Doda erhält , B. N“ eine aus Karanfebes vom 9. h. datirte, von Iynaz Paulovics gezeichnete Zuschrift, welche im Wesentlichen Nachstehendes besagt: 653 ist bekannt, daß die Karanfebeser Deás-Bartei Herrn Doda auf Grund jener Programmrede als ihren Kandidaten pro­­amirte, welche derselbe vor der Wählerversammlung vom 3. De­­zember v. a. hielt. In­­ dieser Programmrede erklärte Herr Doda, er acceptire den Ges.-Art. 12 : 1867 als staatsrechtliche Basis, solche die seither sanktionirten Gesete; er sei bereit für die Terri­­torialintegrität des Landes einzuflehen ; seine Treue gegen den gefrönten König und das Vaterland sei über allen Zweifel er­­haben; er anerkenne die ungarische Sprache als Amts-, das ist­als Diplomatische Sprade; bezüglich der Nationalitäten anderer Zunge endlich hege er nur den Wunsc,, daß es ihnen auf Grund der zu­recht bestehenden Gleichberechtigung ermöglicht werde, ihre Kinder in ihrer eigenen Muttersprache und zwar auch in den höheren Schulen erziehen zu lassen und diese ihre Sprache wiegt nur in der Gemeinde, sondern auch auf dem Gebiete des munizipalen Lebens und der Nechtepflege zu gebrauchen. ‚Dieses Programm wurde von Herrn Doda in bündiger unzweideutiger W­eise ent­wickelt und allgemein auch so verstanden; Beuge heisen, daß es in verschiedenen Provinzblättern von ver­­schiedenen Berichterstattern übereinstimmend so und nicht anders reproduzirt und besprochen wurde Am 9. Jänner nun erschien der angebliche Wortlaut jener Programmrede Doda’s vom 8. De­­zember, mit bdeffen vollem Namen gezeichnet, in. Drud. Dieser Abdruck weicht aber in versc­hiedener Hinsicht von der am B. De­­zember fak­isch gehaltenen Rede ab und enthält namentlich in den auf die Nationalitätenfrage bezüglichen Punkten solche Prämissen und Ausdrücke, deren in der Wählerversammlung seine Erwäh­­nung geschehen war und auf Grund deren, wenn er sie ausgespro­­chen hätte, die Deal-Bartei Herrn Doda auf seinen Fall kandidirt haben würde. Das Schreiben Konflatirt Jonah, die nachträglich im Drud erschienene Kandidatenrede sei mit der faktisch gehalte­­nen nicht identisch und gibt zum Schlufse der Ansicht Ausdrud, das mehr erwähnte Drudmert müsse, b­endem es Trajan Doda’s Unterschrift trage, ohne dessen Willen und Willen geschrieben und verbreitet worden sein. “ Ueber das verunglückte Kortes-Gastspiel Albert Némethő in Szolmos schreibt man der „Magyar Újság" von dort Folgendes : Albert Nimet war auf Einladung der zur 1848er Partei gehörenden Wähler nach Szolnof zu einer Konfe­­­renz über die bevorstehende Wahl gekommen und bei der Bahnsta­­tion von etlichen hundert Bürgern mit Begeisterung empfangen worden. Nachdem er bei Dr. Bécsi gemittagmahlt, wollte er zu den uf dem Plate vor dem Nepfer versammelten mehr als 300 Ge­­sinnungsgenossen sprechen. Sogleich wurde er aber in diesem­ Bor­rat durc den „wilden Lärm von etwa 40 Personen“ gehindert, die Horansky’s Namen „brüllten“ und als ex fid an einen Bei­ Teraufseher Namen? Molnár mit der Frage wandte, ob man denn ihn, den Abgeordneten, und seine Prinzipiengenossen am Sprechen hindern wolle, antwortete ihm jener : „Sa­ ich will es verhin­­dern“. In Schwager 9.3 wandte sich heftig gegen Nemeth und fragte ihn, was er da wolle, er möge sich zum Teufel scheren, man werde nicht dulden, daß N. das Volk aufmiegle. N. ging hierauf mit seinen Freunden, die er zur Ruhe ermahnte, in das Haus des Dr. Bécsi; aber auch dorthin folgten ihm Horansky’s Karte unter Drohungen und Studien gegen ihn und die 1848er Partei; sie drangen sogar in den Hof des Hauses ein und fetten da ihr Lärmen und Seelten und ihre Infulten fort. Endüich kam A. Nemethb doch zu Worte und erklärte, das er mit solchen Leuten nichts zu thun habe, bestieg den Wagen und fuhr davon. Aber sogar zu Wagen verfolgten ihn die An­­hänger Horanßty’s, warfen ihm Roth nach und infultirten ihn so­­viel wie nur konnten. — In Folge dieser Vorfälle schrieb Albert Nimeth an Herrn Ferdinand Horänfly, in welchem Schreiben er diesem, „da die Sache [imnerlich ohne dessen Wissen gesche­­hen konnte", Klar seine Meinung sagte. · · Dies der wesentliche Inhalt des Vertchtes i»M.Ujsag«·. Letzteres Blatt spricht die Hoffnung aus,daß es nicht sein Be­­wenden dabei haben werde. — „Dunnia“, melche den Bericht re­­produzirt, theilt diese Hoffnung der „M. Ujfag“ und mündet ebenfalls die Niederlage Horändly’3. In dessen kann sich „Hun­­nia“ da­mit enthalten, zu bemerken, daß "es" denn doch nicht die einzige ja eines Abgeordneten sei, bald in Bataj, bald in Szolnof als Kortes aufzutreten, und vollends findet es „Hunnia“ unangemessen, daß „M. Ujfag“ bei dieser Gelegenheit so sehr den „Abgeordneten“ Charakter Nemeth’s betont. Als Kor­­tes, meint „Hunnia“, befige ein Abgeordneter seine Immunität. Wenn ein Erzeß vorgenommen, sollen die Grzedhenten bestraft werden, aber nicht gerade darum, weil er gegen den Abgeordne­­ten Nemeth gerichtet gewesen. Allerdemokratischefte Gleichheit sol auch in dieser Beziehung herrschen. · Es? . 4 Konstantinopel, 27. Dezember. Die hier erscheinende Zeitung „Bravo“ („Das Recht“) veröffentlicht ein äußerst mert­würdiges Schreiben an die Adresse des gegenwärtigen serbischen Ministerpräsidenten 9. Marinovit3, in­­ welchem Dinge er­­zählt werden, die auf das agitatorische Treiben des Herrn Yiftu­s ein helles Licht nicht­ werfen. 349 will Ihnen in Kürze den Ge­­darkengang des „offenen Schreibens“ mittheilen, das zwei einfluß­­reiche Literärgesellschaften der Bulgaren, welche die reichsten und

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