Pester Lloyd, Juni 1874 (Jahrgang 21, nr. 126-148)

1874-06-02 / nr. 126

— — O« »k- T­­"Bav"apsert,-1.TJIYL» T Fürs den Unbefangenen Beobachter des­ Völker­­s ist es sicherlich eine bedeutsame Wahrnehmung, daß der Regel bei verschiedenen Nationen unter gleichen ältnissen die nämlichen Vorzüge und Fehler zum Bort kommen. Das gilt zumal von den Konsequenzen hoch entwickelten Machtbewußtseins. Selten ber ist­­ Bolt die sittliche Kraft, um die natürlichen Aeugerungen d­en Beruuptseins­ im internationalen Verkehr völlig zu erdrücen, und weder ein höherer Kulturgrad noch unger­borene Friedensliebe werden sich in diesem Falle als wirksame Memodien gegen das Gefühl überschäumender Kraftfil­fe erweisen. Wie oft das rücksichtslose Walten einer nationalen Konferanz zur Trübung und Störung des europäischen tiedben geführt, das ist wohl überflüssig auseinander­­ten; jedes Blatt auch der neueren Staatengeschichte t­ Die für genügende Beweise. Nun wäre es vielleicht von Interesse zu untersuchen, wieviel von den, gelinde gesagt, rücksichtslosen Aeußerungen deutscher Organe gegen Janfreich auf die erwähnte Ursache und wieviel auf das Handensein einer natürlichen Gereiztheit zurüczuführen És Täpt fi) nicht leugnen, daß der überwiegende Theil deutschen Breije sich in einem so schneidigen Tone gegen­rankreich gefällt, wie er mit den Bedingungen ungetrübter Wechselbeziehungen zwischen den beiden Völkern eben nicht ı Einklang sieht. Selten läßt man sich die Gelegenheit gehen, um Frankreich an seine relativ untergeordnete olle zu erinnern, und öfter sogar sucht man Anlässe, um französischen Nation die Superiorität Deutschlands zu Demonstriren. So hat erst in den sppteren Tagen ein publizistisches Organ, welchem man sehr intime Beziehungen zu deutschen Regierungskreisen nachfragt, ganz ohne äußere eranlassung die Frage der Neutralität­ Belgiens zum Anstande einer Untersuchung gemacht, die sie auffallend als gegen Frankreich zufpiste und in französischen Blut­­allerdings eine gewisse Unruhe erzeugte. Wo sollen wir die natürlichen Ursachen dieser Meinung finden ? Nach einem feld­­zerschmetternden Sege, wie ihn Deutschland über Frankreich errungen, üre es die normale Ordnung, daß in der deutschen Ma on ein gewisser Grad von Nahsicht selbst in dem Falle herr­en sollte, wenn die Franzosen außer Stande wären, ‚begreifliche Bitterkeit zu unterdrücken. Am Ende wäre "ja nur rein menschlich, wenn man den Gewinn von i Provinzen und fünf Milliarden leichter erträgt, als auf der andern Seite den Berfust derselben ver­­netzt. Aber fast können wir die entgegengesehte Wahr­­­ung machen. Insbesondere seit einigen Monaten riet man sich in Frankreich sorgfältig vor jeder Heupe­­in Wort und Schrift — von etlichen inferioren ütb­en abgesehen — welche auch nur annähernd ge­­eignet wären die Empfindlichkeit Deutschlands zu reizen , und in einem Fonfreten Falle, als nämlich die Agitation frangösischen Ultramontanen das Mißfallen der drit­­ten Diplomatie erregte, beeilte sich die französische Negie­­g, dem Wink zu entsprechen, der ihr von Berlin gege­­na wurde. In Deutschland dagegen versteht sich die entliche Meinung nur sehr sehwer dazu, Schonung und­ücksicht walten zu lassen. Das ist eine Thatsache, die sich­­ nicht mehr verhehlen läßt und von mancher Seite verfänglicher Weise interpretirt wird. Mean stellt näm­­lic die Sentenz auf, es sei ausgemacht, daß Frankreich seine Niederlage schlechterdings nicht ungeführt Taffen­ne und früher oder später den Revanchekrieg gegen tichland führen werde; aus dieser Vorauslegung aber­­ man die Konsequenz ab, es sei im Intereffje Deutsch­­gelegen, nicht so lange t­atenlos zuzuschauen, bis reich wirklich in der Lage ist, seinen Revanchegelüsten fröhnen. Man darf wohl annehmen, daß die deutsche Regierung einem solchen Kalkül entschieden fernsteht, allein verfennen läßt­­ sich nicht, daß der Gedanke in der öffentlichen Meinung Deutschlands heimlsch geworden, und nun liegt jedenfalls ein nichts weniger als erfreuliches­­ Moment, denn eine solche Auffassung der Sachlage kann ywerlich zur Befestigung des Friedens führen. Die verhält sich aber die Sache in Wahrheit ? Daß e französische Nation sich über die Ereignisse des „fchzeh­­n Jahres" getröstet und mit der Logik derselben sich völlig abgefunden habe, wird gewiß Niemand behaupten wollen. Die Franzosen müßten eben seine Franzosen sein, um die Macht der Ereignisse zu respektiven oder die Lege­ten als unabänderlich anzusehen. Allein zweierlei muß unseres Dafürhaltens als entscheidend in Betracht kom­­men. Einmal, daß Frankreich für fest und für lange Zeit­­ absolut unfähig ist, ernsthaft an die Eventualität eines­­ Konflikts mit Deutschland auch nur zu denken ; zweitens — und darauf legen wir nicht geringes Gewicht — daß alle französischen Politiker unter dem Gefühl dieser Ohn­­macht stehen. Um über ersteres ins Klare zu kommen, genügt wohl nur ein Blid auf die Lage Frankreichs. Die allgemeine politische Desorganisation ist noch seiner festen Gestaltung gewichen, ja seit dem Sturze Thiers’ hat sich noch das Chaos gesteigert. Das Sceptennat ist zur Stunde noch genau eine solche innere Un­wahrheit wie Die Re­­­publik überhaupt, und der Monarchismus ist vorerst ebenso aussichtslos, wie Die definitive republikanische Staats­­form. Selbst der einzige flte Punkt, der bisher einigen Halt gewährte, die Majorität der Nationalversammlung, st­iegt bedenklichen Schwankungen unterworfen, und ob­­gleich die Assemblee ihre Lebensfähigkeit längst eingebüßt, wagt es Mac Mahon nicht, sie zu den Todten zu werfen. Neben dieser politischen Desorganisation besteht zudem auch die militärische. Nicht nur das physische Material, auch Die geistige Konstruktion der Armee ist in Verwirrung gerat­en und es wird jahrelanger angestrengter Reform­­arbeit bedürfen, ehe Franfreich wieder ein Heer besitz,­­ welches einigermaßen Verlaß bietet. Es ist also für Frank­­reich zunäch­sie Möglichkeit nicht vorhanden, sich in abenteuerliche Unternehmungen zu stürzen ; es besteht aber außerdem an der Wille nicht. Die französische Nation ist zum Bewußtsein ihrer Schwäche gelangt. Da­­rin sind die Nodomon­aden, in welchen der Chauvinismus ji noch im vorigen Jahre Luft machte, zerstoben ist die Hoffnung auf schnelle „Rehabililirung” der Nation, und nicht nur die eigene Kraftlosigkeit wird empfunden, son­dern drühend genug auch die isolirte Stellung, welche mn. zur­zeit einnimmt. . Diese nüchterne Erkenntniß kann fi nicht deutlicher manifestiren, als in der Haltung der französischen Blätter gegenüber dem provozirenden Tone eines T­heiles der deutschen Presse. Wenn es si nun um die Lage und die Stimmung in Frankreich thatsächlich so verhält — und wir glauben, da diese Schilderung der Wahrheit entspricht — so kann man dem Auftreten der Deutschen Organe selbst die poli­tische Berechtigung nicht zugestehen. Es ist nun einmal evident, daß jede Provokation an der Nüchternheit der Franzosen scheitert; sie wollen sich nicht empfindlich zei­gen und verbergen ihren Graf. Man läßt Demüthigungen über sich) ergehen und trägt eine Selbstverleugnung zur Schau, wie man sie den Franzosen niemals zugemuthet. Wenn es sonach schlechterdings nicht gelingen kann, die Französischen Machthaber zu einem unbedachten Schritt zu verleiten , wäre es da nicht angemessener, die Zeit, welche Ftankreich zu seiner Sammlung und Organisirung verwen­­den muß, deutscherseits zu dem Beruuch zu benügen, ob sich denn nicht die betehenden Beziehungen in günstigere ummandeln lassen, ob es durch Entgegenkommen und Schä­­mung nicht möglich wäre, Die Geister allmälig zu beschwich­­­tigen und an frem­dnachbarliches Berhältnis zu gewöhnen ? Warum will man denn einen erneuten Zursammenstoß als a. ansehen und nicht lieber den Beweis schaf­­daß die beiden Nationen wohl in der Lage sein, in Thie- Leit zur Ber= wie vor in Händen, a die Konstell beherrschen und, wenn nur die Möglich­meidung eines fürchterlichen Krieges in Aussicht stünde, so wäre dies schon an sich ein Gewinn, um dessentwillen die deutsche PBresse fid) diejenige Neserve auferlegen dü­rfte, welche an den publizistischen Organen einer solch mächtigen Nation gewiß nicht als Zeichen der Schwäche gedeutet werden könnte. Budapest, 1. Sum. A Die hoffnungsvollen Jünger der Rechte, so sich in beträchtlicher Zahl als illustres Galeriepublikum zur Sikung des Abgeordnetenhauses einfanden, werden den heutigen Tag zweimal „roth auftreiben". Einmal wegen der Niederlage, die man um ihretwillen einer nicht um wesentlichen Bestimmung des Gelegentwurfes über die Ad­­vokatenordnung­ beigebracht, und das zweitental wegen des auserlesenen Gaudiums, welches ihnen zu Theil ward, als drei Professoren einander nach allen Negeln ermeglicher Disz­­utation in die Haare führen. Fa, dieser Professorenstrang muß sich aus der Vogelperspektive wunderbar ausgenom­­men haben. Sicherlich sind unsere anderen Universitäts­­bürger in Heine’s Schriften so gut wie in den P­andekten zu Hause, und wir haben daher den frommen Wunsch, es möchte ihnen nicht die frivole Moral der bekannten „Disputation” in den Sinn gekommen sein. Es handelte sich um einen Paragraphen der Advokatenordnung, welcher die Begünstigung enthält, daß die Bestimmungen des Ge­legentwurfes bezüglich der Qualifikation (Doktorgrad und dreijährige Praxis) nicht auf Diejenigen anzuwenden sind, die bei Anslebentreten des Gefetes die Studien absolvirt und die Rechtspraxis begonnen haben. Daran hätte man sie unseres Erachtens wohl genügen lassen können, wollte man nicht anders den Geist des Geld­es auf eine Reihe von Jahren hinaus illusori­g machen. Allein Dr. Banler denkt und die Herren Barady und die Professoren Rank, Veesey und Hoffmann den­­ken eben­s anders. Der außerordentlichen Milde des Herrn Barady schien es zu Hart, daß die jungen Leute, die Schon mit einem duke in den Hallen der Rechtswissen­­schaft stehen, den nämlichen „trengen” Verfügungen unter­worfen sein sollen, wie diejenigen, die aus unbegreiflichen Ursachen um etliche Jahre jünger sind und vorläufig exit das Gymnastium­­ schwänzen. Er stellte daher den men­schenfreundlichen Antrag. Diejenigen Studenten, die das Glück haben, schon fest zu den Füßen der Herren Hoffmann, Kaug und Beesen zu figen, mögen von den Beschränku­­gen des Gejegentwurfes, zwar nicht Hinsichtlich der Dok­­torsprüfung, wohl aber­ der dreijährigen Praxis befreit sein. Und wenn ein „wildfremder" Mann wie Herr Birady gegen die Studenten so milde gesinnt ist, wie kann man es den geistigen Ernährern­ derselben, den weiblichen Professoren verargen, wenn­ alle sie ein menschliches Rühren empfinden ? Zwar sollte man meinen, es wäre , da es sie ja nicht mehr um eine Prinziption­, sondern um ein Opportunitäts- Frage handelte — for­­vester gewesen, wenn die Herren, sich Schweigen auferlegt hätten, fintemal sich Teicht der Verdacht regen künnte, sie haben ein wenig zur Galerie hinausgesprochen ; allein offenbar ist ihnen die „Ueberzeugung" Höher gegangen als die Rücksicht auf Ihhnöde Mitdeutung, und so rüdten sie successive ins Treffen ein. BZuerst Herr Kauß, der aller­­dings noch die relativ vernünftigste Rücksicht wollte walten lassen, indem er beantragte, die von VBarady verlangte Be­­günstigung möge nur auf diejenigen Studenten ausgedehnt werden, die im laufenden Schuljahre ihre Studien an der Universität oder an einer Rechtsakademie­ mit vier Fahr­gängen beendigen. Mit edlem Feuer aber, welches von den gerötheten Wangen der Galeriejugend zurücktrahlte, ging Herr professor Vécsey gegen Haut’ und für Bárady 8 Amendement ins Zeug, und mit philosophischer Breite ent­­wickelte Johann P­rofessor Hoffmann sehr Scharfsinnig, warum er die Argumente V Barady's, Kaub’ und Bécsen 8 allesammt verwerfe, aber den Antrag Bárady 8 — annehme. Und das Schidsal des Paragraphen 114 war man besiegelt. Vergeblic kämpfte Baczolay mit wirklich stichhaltigen Argumenten gegen das Amende­­ment, vergeblich suchte, der Justizminister einen Vermu­t­­ungsantrag geltend zu machen, die Professoren siegten und ihnen ward ein schüchterner Applaus seitens der hoch­­erfreuten akademischen Jugend zu Theil. Mögen sie sich mit diesem Lohn für die Unannehmlichkeit der Betrachtung trösten, ob es die Aufgabe des Geseßgebers sein kann, ein nicht nur als richtig, sondern auch als absolut nothwendig anerkanntes Prinzip für eine Reihe von Jahren und fr eine ganze Universitäts-Generation lahmzulegen. Wenn man die dreijährige Praxis­ als ein­ Bostulat zur Hebung des­ Advo­­katenstandes ansieht, wie will man es ernsthaft rechtfertigen, daß man Hunderte Fünfziger Advokaten dieser Bestimmung entzieht ? Darauf haben die Herren Professoren trog ihrer phrasenreichen Erörterungen seine Antwort gegeben, und wir bezweifeln, daß sie überhaupt eine solche Antwort geben könnten, ohne ihre Reputation noch mehr zu schädigen, als ihnen dies schon durch ihr heutiges Auftreten gelungen ist. Iz Bezügli dhes nennen ‚ungsrischen W Ansehens ist, wie wir vernehmen, heute ein Telegramm an den Finanzminister eingelangt, welches den Stand der Angelegenheit in einem etwas günstigeren Lichte erscheinen läßt. (Sollte die Bukarester Konven­­tion fo raj­ ihre „Wirkung in die Ferne” äußern ?) — Die Deal- Partei war auf heute Nachmittags 6­hr zu einer Konferenz zusammenberufen. Der Bereibende, Vizepräsident Karl Jorma, richtete an die Konferenz die Frage, ob sie für zweckmäßig erachte, den Entwurf der Wahlgeieg-Novelle fest in Verhandlung zu nehmen, während ein Theil der Parteimitglieder in dem vereinigten Eisenbahn- und Finanzausschusse sich befinde, wo in der Ostbahnangelegenheit die Vernehmung festgelegt wird. Der Minister des Innern, Graf Julius Szapáry, erklärte die Abhaltung der gegenwärtigen Konferenz deßhalb urgirt zu haben, damit es nicht den Anschein gewinne, als wünsche er eine Ver­­zögerung der Verhandlung des Entwurfes, im Hinblick auf das vom Vorligenden Vorgebrachte dürfte es jedoch zweckmäßig sein, die Verhandlung auf eine solche Zeit zu verschieben, wa es den Parteimitgliedern möglich sein wird, vollzählig zu erscheinen. Es wurde hierauf beschlossen, die Wahlgeieg-Novelle in einer nächsten Mittwoch um 10 Uhr Vorm. abzuhaltenden P­arteikonferenz vor­zunehmen, worauf die Konferenz auseinanderging. = Der Desat. Klub Hält Mittwoch Vormittags 10 Uhr eine Konferenz Gegenstand der Tagesordnung: der Wahlgefeßh- Entwurf. — Betreffs des Arbeitsprogramms des Abgeord­­netenhauses hat „Naple” von einem neuen Plan Kunde er­­halten. Dann­ würde das Abgeordnetenhaus nach Beendigung der Wahlgefeßes­ Novelle in dieser Saison nur noch den Ausschuß­­bericht über die Abänderung der Hausordnung in Berathung ziehen und zwar derart, daß, während das Oberhand die Wahl­­gefeges-Novelle berathen wird, werden im Abgeordnetenhause die Debatten über die Hausordnung vor sich gehen. — Von den Sektionen des Abgeordnetenhauses sind heute die acht ersten um 12 Uhr Mittags zusammen getreten. Gegenstand der Berathung bildeten die Gefegentwürfe betreffend die Hintanhaltung der orientalischen Rinderpest, die Haftpflicht der Eisenbahnen, solche betreffend die Vermehrung der Anzahl der kaufmännischen Mitglieder des Budapester Handels- und Wechsel­­gerichtes, an welch ersteren zwei Gelegentwürfen das Oberhaus bekam­tlich Modifikationen vorgenommen hat. Huber der I. und V. Sektion haben alle anderen die Modi­­fikationen angenommen , der bent Vermehrung der Anzahl der kaufmännischen Mitglieder des Buda­­pester Handelsgerichtes acceptirt. Re Zn Referenten wurden gewählt: Arpád Kubinyi (I. Seft.), Gruft Hedry (II. Seft.), Nicolaus Szaplonczay (III. Seft.). Eugen­au wurde der Gefegentwurf über die‘ Szentpály (IV. Seft.), Thomas Pehy (V. Sekt.), Ludwig Lepay Mitglieder des Budapester Han­d then und angenommen wurden, ·· IDechrgrechtssAusschußkamm·seiner Samstag stattgehabten Verathung des Berggesetzentwurfes btås»§,«30.· Der§,1 wurde folgendermaßen texttrt:»Diejemaeane­­ralien und Mineralwasser,die nicht als Accessorlxcm deszins­stückes anzusehen sind,sind freie Mineralien und dürfen,gleichviel ob sie in ihren Lagerorten oder in­ verlassenen H­ilden gefun­den werden,unter Einhaltung des­ Bestimmungen des gegenwäi­tigen Gesetzes von wem immer als Eigenthum erworben werden.«« An Stelle des§.2 kommt der§.3mfolge xtder Fassung: ,,Freie Mineralien sind die folgenden:a)Drejkungen,"welche Metalle, deren spezifisches Gewicht größer als­ fünf it, enthalten und wegen dieses Gehaltes brauchbar sind. Dergleichen sind : Platin, Gold, Silber, Duedsilber, Kupfer, Eisen,­lei, Zinn, Antimon, Zink, Radmium, Kobalt, Nitel, Mangan, Chrom, Arsen, Mismuth, Tellur, Molybdän, Wolfram, Titan, Iran u. f. m. ; b) solche Mineralien, die wegen ihres Schwefel-, Alaun- und Bi­triolgehaltes brauchbar sind ; c) alle Arten Steinkohle, Graphit, Erotharz, Steinöl und ölhaltige Schiefer ; d) die Zementwasfer. Saff An Stelle des §. 3 kommt §. 2 in wenig geänderte H­affung. Die folgenden Varagraphe erhielten einige stylistische Nende­­rungen. — Wie „Magyar Állam" aus authentischer Duelle ver­­nimmt, ist der Katholikenkongres jenseits des Kiralyhago für den 1. Suli d. 3. nach Karlsburg einberufen worden. = Weder die Zeit der Verhandlung des Mittelschulenz­gefeges — schreibt , denn — wird noch heute in der­ zu diesem Bnede einberufenen Konferenz im Landhause berathen werden, so viel wir missen, ist die Majorität entschieden gegen den Plan, diesen Gefäßentwurf no in dieser Session zu verhandeln. Wir gestehen, daß wir diesen Aufschub für gefährlich halten, denn er würde eine Maffe Wirren im Gebiete des Studien­wesens hervor­­rufen, während zur Klärung der Ideen de Faum Zeit­ bliebe. Das neue Schuljahr beginnt bekanntlich im September oder Okto­­ber, und es wäre auch für die Professoren sehr unangenehm, wenn das neue Jahr sie noch in der alten babylonischen Verwirrung fände. — Die gemeinschaftliche Direktoren-Konferenz der österr. ungar. Bahnen hatte seinerzeit beschlossen eine für sämmtliche österr. ungar. Bahnen giltige und obligatorische Verkehrs- In­­struktion ausarbeiten zu lassen, und wurde zu diesenm Behufe ein Romits gemählt, bestehend aus der Defterr. Staatsbahngesell­­schaft (welche gleichzeitig den D­orfis führt), der Desterr. Südbahn, der Franz Sosefsbahn, der Theißbahn, und den F. ungar. Staats­­bahnen. Dieses Komite hat die diesbezügligen Arbeiten bereits seit einiger Zeit begonnen und fest dieselben abwechselnd in Wien, und Beft thätig fort, so­bab in kurzer Zeit ein Mesultat erhofft werden kann. Die Einführung besagter Instruktion, für welche bezüglich des Bertegres ein gemisses einheitliches Vorgehen bei fünmiligen Bahnen erzielt wird, kann im allgemeinen Interesse nur als höchst wünschenswerth bezeichnet werden. = Ueber die n SC­habburg am 26. Mai stattgehabte Wählerversam­mlung, in w­elcher der Abgeordnete Fabri­cius seinen Wählern Nehenshhaft über sein Verhalten gab, bringt „Relet“ folgenden ausführlichen Bericht. Nachdem die Versammlung Ferdinand Roth zum Präsi­­denten gewählt hätte, forderte dieser den anwefenden Abgeordne­­ten Karl Fabricius auf, seinen Bericht zu erstatten und vor Allem den Grund anzugeben, warum er nicht aus der Deal-Partei aus­getreten sei. Nachdem Fabricius seinen Bericht vorgetragen, sprach die V­ersammlung aus: a) sie stellt es der Einsicht ihres Abgeord­­neten anheim, weshalb und wann er aus der Deát-Bartei aus­­treten sol; b) in Angelegenheit der Territorialeintheilung wird Karl Fabricius ersucht, mitzuwirken, daß noch vor dieser Reguli­­rung ein eigenes Gefäß über die Regulirung des Königsbodens, dem gegebenen Beisprechen gemäß, geschaffen werde. Abgesehen von den wegen der geographischen Lage unvermeidlich geworde­­nen Einverleibungen sol die Zusammengehörigkeit und Gelbstän­­digkeit des Königsbodens gewahrt werden. Bei der Verhand­­lung des Gefegentwurfes über die Gebietsregulirung sol er in den vorhergehenden Berathungen oder im Meichätage selbst einen Antrag vorlegen, des Inhalts, daß der Königsboden, mit Anregluß der dazmitc­en liegenden Dörfer und Neen’s, mit Ber­­meidung von sehr großen Komitaten, mit Ausschließung fremder Elemente, in eine angemessene Anzahl Munizipien getheilt werde, in denen den bedeutenderen sächsischen Städten der Rang als Hauptort gesichert sei und so, daß auch Schäßburg Zentralpunkt einer Jurisdik­ion sei, mit Aufrechthaltung des Prinzips der Zu­­sammengehörigkeit des Königsbodens und mit Vorbehalt des über die Regelung desselben zu schaffenden eigenen Gefäßes. Der Ab­­geordnete sol verlangen, daß dieser Vorschlag vor der Verhand­­lung den Komitaten und der fähhsischen Universität zur Meinungs­­äußerung darüber zugesandt werde. Fabricius sol traten, mein es möglich, die Majorität der fächsischen Abgeordneten für diesen Vorsolgtag zu gewinnen und sol, wenn es nothwendig, auch nur allein dafür stimmen. Bezüglich des Mittelsschulen-Gefegentwurfes forderte die Versammlung Fabricius auf, die Autonomie der evangelischen, sowie jeder anderen Kirche aus allen Kräften zu vert­eidigen. Ueder Antrag des Präsidenten gab sodann die V­ersamm­­lung dem Abgeordneten Fabricius ihre Anerkennung seines Gifers in Vertheidigung der Interessen seiner Wähler dur „Hoc !"­­Rufe zu erkennen. Die Vernehmungen in der Ostbahnangelegenheit. Der heutigen Sagung des vereinigten Eisenbahn- und Finanz- Ausschusses präsidirten Anton Csengery und Ladislaus v. Rortzmic ®. Als Schriftführer fungiren:Koloman Szåll und Eugen Szentpály. p « » Der Präsident Anton Csengery eröffnet die Sitzung umbuhe und zeigt an­,daß der Verwaltungsrath der Ostbahn den Generalsekretär Cngly mit der Vorlage der Antworten auf jene Fragen betraute,auf welche derselbe letzthin keine Ant­­wort ertheilte. . . « . Präsident Ladislaus v.Kortzmics legt die von Achilles Thommen schriftlich eingesendeten A­ußerungen vor. Der Ausschuß vernimmt sodann die gewesene Minister Karl v.Kerkapoly und Ludivig v.Tipa.Zuerst spricht Karl Kerkapoly:Es sei mirckgestattet, beginnt Redner, vorerst mein Bedauern darüber auszudrücken, daß ich der erstmali­­gen Aufforderung des geehrten Ausschusses in Folge des verspä­­teten Gehaltes derselben nicht entsprechen konnte. Die erste der an mich gerichteten Fragen unter Nummer 18 lautet: „Warum hat die Regierung, als sie die Wirren der Ostbahn wahrnahm, nicht sofort der Legislative Bericht erstattet, und melde Gründe ret­teten die Regierung, als sie der Bahn zuerst 1, Millionen und­en noch mehrere V­orschüsse unter eigener Verantwortlichkeit entheilte?“ ) Auf den ersten Theil dieser Frage kann meine Antwort seine andere als die vom gemesenen Kommunikationsminister Gorove gegebene sein. Nachdem ich die Geduld des geehrten Ausschusses mit der Wiederholung derselben nicht bemühen will, mache ich be­­züglich dieses Theiled der Frage die gegebene Antwort auch zu der meinigen. hf den zweiten Theil der Stage antworte ich Folgendes : Die Regierung fühlte sich ihrer Aufgabe gemäß verpflichtet, dafü­r zu sorgen, daß das den Ausbau der Ostbahn verfügende Geset durchgeführt und daß die Bahn nach den Bestimmungen der Kon­­zessionsurkunde ausgebaut werde. Das Gefühl dieser Pflicht war für die Haltung der Regierung in dieser ganzen Angelegenheit maßgebend. Daneben vergaß die Regierung jedoch nicht, daß der Ausbau der Bahn — daher auch das Recht und die Pflicht, zur Beschaffung der hiefür nöthigen Beträge — im Rechte und in der Pflicht des Organs oder der Organe der Gesellschaft — insolange dieselbe be­­steht­­ gelegen sei.­­ Nachdem auch der Verwaltungsrath und die Gesellschaft selbst diese Verpflichtung begriffen und dieselbe selbst unter erschwer­­ten Verhältnissen zu erfüllen wünschte, konnte sich die Negierung weder berufen no berechtigt fühlen, an­­­telle des Ver­­maltungsrathes zu beschließen oder eine Meinung abzugeben. Und wenn ein oder Das anderemal in Mitte der sch­wierigen Verhält­­nisse der Vermaltungsrath, einen auf dergleichen, hinzielenden Wunsch kundgab und die wiederholt ausgesprochene Bereitswillig­­keit der Regierung zur Unterfrügung auf diese Weise erklärte, hatte er sich in seinen Erwartungen immer getäuscht ; daher rühren auch diese in der an das Abgeordnetenhaus gerichteten Vorlage, beziehungsweise Petition desselben vorkommenden Klagen. Dagegen mußte sic die Regierung umso mehr berufen fühlen, die Aktion der Gesellschaft, beziehungsweise des Verwal­­tungsrathes zu unterstoßen,, je schwieriger Die Lage N der Gesell­­schaft und in Folge dessen je schwieriger, ja sogar gefährdeter der entsprechende Ausbau der Bahn­mulde, und zwar in alldem hilf­reiche Hand zu bieten, was sie im Interesse der Bahn für gut und zweckmäßig erachtete, indem sie annahm, daß­s mit ihrem in Aussicht genommenen Schritte innerhalb ihres edtettettes geblieben sei und das Staatsinteresse nicht gefährdet habe. Die Regierung durfte au, davor nicht zurückschreden, die Kontinuität des Baues im Tale äußerster Not­wendigkeit doch, 8 = A 02. ea Daß die Nothunwendigkeit des Worwurfes mit März 187 eintrat, dam­it der g. Kommission aus den Vorlagen der Negie­­rung, sowie des Verwaltungsraths benannt. Aus der Vorlage der ersteren geht auch hervor, daß die Staatsvorschüste gegen genügende Garantie, resp. Dekung gegeben wurden. Eine Million war dur die im Besit der Negierung befindliche Kaution der Gesellschaft im Betrage von 1 Million, eine halbe Million dur den Werth jener Mehrleistungen, die das Kommunikationsministerium schon damals anerkannte. Die weiteren Borshhüife aber wurden theild erst nach der bestimmten Gk­lärung gegeben, daß sie im Falle der Nichtruikerstattung aus jenem Theile des garantirten Ginsommens verzinst, resp. amortifirt werden, welcher nach Eröffnung der Bahn den Aktionären zugute käme, theils erst dann, als die General­­versammlung der Gesellschaft durch einen rechtsgistigen Beschluß die Ermächtigung gab, die zum Bau nothwendigen Summen auf Kosten der Aktionäre zu beschaffen und als Garantie der aufzu­­nehmenden Gelder jener Theil des garantirten Einkommens der Bahn verpfändet werde, welcher über der Verzinsungs- und Amor­­tisationsquote für die Prioritätsobligationen zu Gunsten der Aktionäre verbleibt. Die unter der erwähnten Bedingung gege­­benen Staatswottschüffe wurden aus dem auf Grundlage jener Er­mächtigung aufgenommenen Ansehen faktisch zurückerstattet... Für einen unter solcher Dedung, resp. Garantie gegebenen V­orschuß glaubte sie eher die Verant­wortlichkeit übernehmen zu können, als für jene Uebelstände sind Schäden,die mit dem Stocken des Baues verbunden waren und nicht ausgeblieben wäre,wenn·die«Regie­­rung immer nur daran gedacht hätte,der Ve­antwortlichkeit aus­­zuweichen.In die Detaillirung der Schäden,d·tem1·enem Falle eingetreten wären,gehe ich darum nicht,tm weil dies in den vor mir abgegebenen Erkläru­ngen,sowie in den Vorlagen der Re­­gierung und des Verwaltungsraths schon genügen­d geschehen ist.. In der zweitenmtk vorgelegten Frage(der»20.)heißt es: »Nach der­ Entfernung Warting’s bezahlte die Regierung die Arbeitsausweise und andere Ausgaben.;wie kon­nte die Regierung eine solche Last für den Verwaltungsrath ü­bernehmen.Und wenn sie es that, mie konnte sie den Verwaltungsrath belassen ?" Darauf antworte ich, daß Die Regierung die Arbeitsaus­­weise und andere Ausgaben nach der Entfernung Waring’s nur infomweit bezahlte, als darauf Staatsvorteüffe verwendet wurden. Die Regierung hat aber diese Last nur darum übernommen, damit die Thatsache außer Zweifel gestellt werde, daß die Staats­­gelder in die Unternehmung investirt wurden und so dieser zum ortheile gereichten. Daß aber diese Thatsache über jeden Zweifel erhoben werde, hat die Regierung als ihre Pflicht erachtet, in Folge der großen Tragweite, welche dies vom rechtlichen Gesichts­­punkte aus eventuell besiten kann. Den Bermal­ungsrath hat sie aber an troßdem ‚belassen, weil sie um nur Dies zu er­­wähnen — dar­f eine Mitwirkung jeden Seiten der Gesellschaft zu erhebenden Zweifel darüber ausschließen wollte, ob alle jene Leistungen nothwendig waren, die mit Staatsgeldern bezahlt und­­ob­ so nicht übermäßig bezahlt wurden.­­ Das geschah, wie ich glaube, im Interesse des Staates. Die 22. Frage lautet: „Die Regierung garantirt außer de Ansehen von Hi fl. 15,200.000 vie Go ujdgülte zu dem eventuell no nothmendigen Bau, aber blos bis zur Höhe der im Gewebe gas rantirten Linsensumme; im Betrage von fl. 3,799.837.50. Wie ver­­steht Die Negierung diese Zinsensumme ? Go, daß von dieser Summe jl. 1,592.772 fest nit mehr den Aktien, sondern den Belegern der Sefondprioritäten gebührt ?" Meine Antwort auf Diese Frage hätte ich hiemit eigentlich ichon sprach, die Anglo-Aufi bant den erwachsenden A = Auf diese Frage erlaube ic mir zu antworten, daß die Mer gierung bei Gewährung der­ erwähnten Garantie die Gage so aufgefaßt hat, daß die für die Ostbahn garantirte ganze Summe der Gesammtheit der Aktionäre oder der Gesellschaft zusteht. Die­ses Recht der Gesellshaft dem Staate gegenüber wird seinerzeit auch grundbücherlich einzutragen sein. Drei Fünftel­­ dieser der Ge­sellschaft gebührenden ganzen Summe wurden zu Gunsten der Ber figer der Prioritäts-Obligationen erster Emission vinkulirt, deren, Diesbezügliches Recht seinerzeit durch Super­ ntabulation gegenüber­­ den Aktionären zu siltern sein wird. Nach Auffassung der Negie­­Regierung, sondern der Gesellsshaft zustand, darüber zu entschei­­den, ob sie es für gut und im­nteresse der Gesellschaft legend befinde, von dem ihr vorbehaltenen Rüdkaufsrechte Gebrauch zu machen. Der­­ Ver­waltungsrathb hat dies für gut befinden. Die Ursachen, welche den V­erwaltungsrath bewogen, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, haben natürlich gegenüber der N­egierung Gewicht genug befehlen, damit sie den Ver­waltungsrath bei die­­sem Vorhaben nicht hindern, selbst wenn sie hiezu ein unbestreit­­bares Recht gehabt hätte. Und in dieser Beziehung war nicht der Vortheil, welcher von der neuerlichen Bermerb­ung der zurückge­­lösten Obligationen zu erwarten war, bei der Regierung maßge­­bend, denn Dies hing ja unter Anderem von der Entschließung der Legislative ab, welche man im vorhinein nicht fennen konnte, und war daher sehr problematisch Wohl mar aber jene vom Verz­waltungsrath so treu gemalte riesige Gefahr maßgebend, melde mare, wenn das Konsortium dem ihm vorbehaltenen Nechte zu­­folge seinerzeit erklärt hätte, daß es die Obligationen nicht behalte, den. Diese Vorauslegung war vollkommen richtig in dem Falle, als das Agio zur Zeit der Einforderung der damals noch nicht eingezahlten 48 fl. ebenfall 21 fl. 25 fl. nach je 100 fl würde. Für den gal als das Agio bis dahi­­ jung ist derselbe Fall bei der Emission der Selendprioritäten auf bezüglich Dieser eingetreten, nur mit dem Unterschied, daß das Net der Befiger derselben blos an zweiter Stelle intakuilirt wer­­den­ konnte. Die 23.Frage lautet:»Als das Ansehen geschlossen wurde, ist in den betreffenden Dokumenten von dem Verkaufe von 16 Millionen Sekondprioritäten die Rederenn bis zu einem gewis­­sen Termin keine entgegengesetzte Aeußerung geschieht.Gibt es eine, solche Verzichtsäußerung,und wenn nicht,warum hat die Regie-««­rung nicht gewünscht,diesen Verkauf aufrechtzuerhalten?'«Dieses­ Frage wurde auch an den Verwaltungsrath gerichtet und derselbe«t hat darauf gebührend geantwortet. Dem vom a ! Vorgetragenen kann ich nur hinzufügen, daß es, da die fraglichen Obligationen Gigenthum der Gesellshaft und das auf dieselben aufgenommene Geld die Schuld der Gesellshaft war, nicht der in dem mehr als mahrfeinl­den al unbedingt eingetreten beendigt. Dennoch möge mir die geehrte Kommission gestatten, mit einigen Worten darauf zu verleib­­en, was der Beimwaltungs­­rat­ bezüglich dieses Punktes in seiner dem Abgeordnetenhause unterbreiteten Eingabe klagend darlegte. In der fraglichen Ein­­gabe sagt der Verwaltungsrath, daß er nach der Mittheilung des Kommunikationsministers ddto. 6. März 1873 und nach meiner Zuschrift ddto. 28. desselben Monats seine Kühnheit war, wenn er die Hoffnung nährte, daß mir jenes vertrauliche Angebot des Gläubigerkonsortiums der Legislative noch rechtzeitig unterbreiten werden, daß diese über das Schidsal desselben orientirt sei und der für den 18. Juni einberufenen Generalversammlung einen positiven Vorschlag in Angelegenheit der definitiven Regelung des Unternehmens werde unterbreiten können. Der g. Ausschuß fennt die Geschichte der Ostbahn und den damaligen Stand der Angelegenheit, er weiß, melde Arbeit und in Anbetracht der sonstigen unaufschiebbaren Agenden der Mini­­sterien auch welche Zeit es erforderte, die diesbezügliche Vorlage gerade während der Delegationsression, welche noch überdies in Wien stattfand, anzufertigen; er weiß, welche Zeit die gründliche Verhandlung derselben bedingte, und vermag Jonac zu ermessen, inwieweit diese Erwartung und Hoffnung des Verwaltungsrathes berechtigt war. An derselben Vorlage Tagt der V­erwaltungsrath auch darüber, daß er aus dem im Laufe des Monats Juni v. a. dem Abgeordnetenhause eingereichten Negierungsberichte mit Befremden habe erleben müssen, daß die Negierung dem Abgeordnetenhause einen Plan zur Annahme empfohlen habe, welcher meitaus nun günstiger ge­wesen sei, als das dem Verwaltungsrath hierüber mit­getheilte Projekt. 7 « Ich glaube,daß angesichts der mittlerweile eingetretenen Krise,angesichts der je»länger desto deutlicher ersichtlichen­ Thats fache,daß sich nämlich die Kosten der Gesellschaft weitaus höher belaufen werden,als auf jepe veranschlagten 15,200.000fl.,be­­ziehungsweise 16,200.­200fl.,melcher·der Umstand hätte befrem­­dend erscheinen müsse 11,u.zw.Demjenigen,der einen Erfolg wünschte,sehr unangenehm befrem­«dend,wenn die Regierung vor Allem,was um»sie herum­ging,die Augen geschlossen,und unver­­brüchlich alseine FN­ Projekte festgehalten hätte,dessen Voka­ls­­setzungen m­ittlerweile gefallen waren,und von welchem der Ver­­waltungsrathip seiner Vorlage sel»berragt,daß"schon die am .Mai v.J.eingetretene»Börsenkrisis allein die Ausführung der­­selben unmöglich gemacht habe. Die Frage Nr. 24 lautet : „Die Werthe der Gesellschaft­er seinen in der Negierungsvorlage und zwar im Supplementarbes ticht nur mit 52,074,685 fl. ‚angegeben , während dieselben, die Aktien zu 64%, die Prioritätsobligationen zu 74% gerechnet, 52.523.450 fl. betragen und aue der Verwaltungsrath selbst sie also als warum fett die Negierung diese Werthe gerin­­ger an?" Deshalb, weil in dem Negierungsberichte von der effektiv eingetroffenen Summe die Rede, diese aber troß der Richtigkeit der in der Frage enthaltenen Berechnung gleichwohl nicht größer ist, als die im Negierungsberichte genannte. Die Gage steht fol­­gendermaßen : Im Sinne des bordereau regulateur, welches einen ergänzenden Bestandtheil des Bariser Vertrages bildet, belastete die Einzahlung von 128 fl. nach dem N­ominalmert­e der Aktien die Brüder Waring. Die g. Ausschüsse mijen, daß der fragliche Bunff des bordereau regulateur auc) von Waring, der Anglo-Au­­strian Bank und dem Bermwaltungsrathe derart interpretirt wurde, daß, die erwähnten 128 fl in Papier zu verstehen seien. In Folge dessen wurden von den bei der ersten Einzahlung eingegangenen 80 f. Silber blos 69 fl. 80 fl. in Papier der Gesellschaft gutge­­schrieben in der Vorausjebung, daß die dann noch einzufordern verbliebenen 48 fl. Silber 58 fl. 20 fl. in Papier werth seien, also soviel­ als nöthig war, damit jene der Gesellschaft gutgeschriebenen 69 fl. So fr. auf die vertragsmäßig festgelesten 128 fl. ergänzt mitre des Ausbaues der | e. A­kt | | | \ — d | / « bs | MJ A­rt

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