Pester Lloyd, Juni 1874 (Jahrgang 21, nr. 126-148)
1874-06-02 / nr. 126
— — O« »k- T"Bav"apsert,-1.TJIYL» T Fürs den Unbefangenen Beobachter des Völkers ist es sicherlich eine bedeutsame Wahrnehmung, daß der Regel bei verschiedenen Nationen unter gleichen ältnissen die nämlichen Vorzüge und Fehler zum Bort kommen. Das gilt zumal von den Konsequenzen hoch entwickelten Machtbewußtseins. Selten ber ist Bolt die sittliche Kraft, um die natürlichen Aeugerungen den Beruuptseins im internationalen Verkehr völlig zu erdrücen, und weder ein höherer Kulturgrad noch ungerborene Friedensliebe werden sich in diesem Falle als wirksame Memodien gegen das Gefühl überschäumender Kraftfilfe erweisen. Wie oft das rücksichtslose Walten einer nationalen Konferanz zur Trübung und Störung des europäischen tiedben geführt, das ist wohl überflüssig auseinanderten; jedes Blatt auch der neueren Staatengeschichte t Die für genügende Beweise. Nun wäre es vielleicht von Interesse zu untersuchen, wieviel von den, gelinde gesagt, rücksichtslosen Aeußerungen deutscher Organe gegen Janfreich auf die erwähnte Ursache und wieviel auf das Handensein einer natürlichen Gereiztheit zurüczuführen És Täpt fi) nicht leugnen, daß der überwiegende Theil deutschen Breije sich in einem so schneidigen Tone gegenrankreich gefällt, wie er mit den Bedingungen ungetrübter Wechselbeziehungen zwischen den beiden Völkern eben nicht ı Einklang sieht. Selten läßt man sich die Gelegenheit gehen, um Frankreich an seine relativ untergeordnete olle zu erinnern, und öfter sogar sucht man Anlässe, um französischen Nation die Superiorität Deutschlands zu Demonstriren. So hat erst in den sppteren Tagen ein publizistisches Organ, welchem man sehr intime Beziehungen zu deutschen Regierungskreisen nachfragt, ganz ohne äußere eranlassung die Frage der Neutralität Belgiens zum Anstande einer Untersuchung gemacht, die sie auffallend als gegen Frankreich zufpiste und in französischen Blutallerdings eine gewisse Unruhe erzeugte. Wo sollen wir die natürlichen Ursachen dieser Meinung finden ? Nach einem feldzerschmetternden Sege, wie ihn Deutschland über Frankreich errungen, üre es die normale Ordnung, daß in der deutschen Ma on ein gewisser Grad von Nahsicht selbst in dem Falle herren sollte, wenn die Franzosen außer Stande wären, ‚begreifliche Bitterkeit zu unterdrücken. Am Ende wäre "ja nur rein menschlich, wenn man den Gewinn von i Provinzen und fünf Milliarden leichter erträgt, als auf der andern Seite den Berfust derselben vernetzt. Aber fast können wir die entgegengesehte Wahrung machen. Insbesondere seit einigen Monaten riet man sich in Frankreich sorgfältig vor jeder Heupein Wort und Schrift — von etlichen inferioren ütben abgesehen — welche auch nur annähernd geeignet wären die Empfindlichkeit Deutschlands zu reizen , und in einem Fonfreten Falle, als nämlich die Agitation frangösischen Ultramontanen das Mißfallen der dritten Diplomatie erregte, beeilte sich die französische Negieg, dem Wink zu entsprechen, der ihr von Berlin gegena wurde. In Deutschland dagegen versteht sich die entliche Meinung nur sehr sehwer dazu, Schonung undücksicht walten zu lassen. Das ist eine Thatsache, die sich nicht mehr verhehlen läßt und von mancher Seite verfänglicher Weise interpretirt wird. Mean stellt nämlic die Sentenz auf, es sei ausgemacht, daß Frankreich seine Niederlage schlechterdings nicht ungeführt Taffenne und früher oder später den Revanchekrieg gegen tichland führen werde; aus dieser Vorauslegung aber man die Konsequenz ab, es sei im Intereffje Deutschgelegen, nicht so lange tatenlos zuzuschauen, bis reich wirklich in der Lage ist, seinen Revanchegelüsten fröhnen. Man darf wohl annehmen, daß die deutsche Regierung einem solchen Kalkül entschieden fernsteht, allein verfennen läßt sich nicht, daß der Gedanke in der öffentlichen Meinung Deutschlands heimlsch geworden, und nun liegt jedenfalls ein nichts weniger als erfreuliches Moment, denn eine solche Auffassung der Sachlage kann ywerlich zur Befestigung des Friedens führen. Die verhält sich aber die Sache in Wahrheit ? Daß e französische Nation sich über die Ereignisse des „fchzehn Jahres" getröstet und mit der Logik derselben sich völlig abgefunden habe, wird gewiß Niemand behaupten wollen. Die Franzosen müßten eben seine Franzosen sein, um die Macht der Ereignisse zu respektiven oder die Legeten als unabänderlich anzusehen. Allein zweierlei muß unseres Dafürhaltens als entscheidend in Betracht kommen. Einmal, daß Frankreich für fest und für lange Zeit absolut unfähig ist, ernsthaft an die Eventualität eines Konflikts mit Deutschland auch nur zu denken ; zweitens — und darauf legen wir nicht geringes Gewicht — daß alle französischen Politiker unter dem Gefühl dieser Ohnmacht stehen. Um über ersteres ins Klare zu kommen, genügt wohl nur ein Blid auf die Lage Frankreichs. Die allgemeine politische Desorganisation ist noch seiner festen Gestaltung gewichen, ja seit dem Sturze Thiers’ hat sich noch das Chaos gesteigert. Das Sceptennat ist zur Stunde noch genau eine solche innere Unwahrheit wie Die Republik überhaupt, und der Monarchismus ist vorerst ebenso aussichtslos, wie Die definitive republikanische Staatsform. Selbst der einzige flte Punkt, der bisher einigen Halt gewährte, die Majorität der Nationalversammlung, stiegt bedenklichen Schwankungen unterworfen, und obgleich die Assemblee ihre Lebensfähigkeit längst eingebüßt, wagt es Mac Mahon nicht, sie zu den Todten zu werfen. Neben dieser politischen Desorganisation besteht zudem auch die militärische. Nicht nur das physische Material, auch Die geistige Konstruktion der Armee ist in Verwirrung geraten und es wird jahrelanger angestrengter Reformarbeit bedürfen, ehe Franfreich wieder ein Heer besitz, welches einigermaßen Verlaß bietet. Es ist also für Frankreich zunächsie Möglichkeit nicht vorhanden, sich in abenteuerliche Unternehmungen zu stürzen ; es besteht aber außerdem an der Wille nicht. Die französische Nation ist zum Bewußtsein ihrer Schwäche gelangt. Darin sind die Nodomonaden, in welchen der Chauvinismus ji noch im vorigen Jahre Luft machte, zerstoben ist die Hoffnung auf schnelle „Rehabililirung” der Nation, und nicht nur die eigene Kraftlosigkeit wird empfunden, sondern drühend genug auch die isolirte Stellung, welche mn. zurzeit einnimmt. . Diese nüchterne Erkenntniß kann fi nicht deutlicher manifestiren, als in der Haltung der französischen Blätter gegenüber dem provozirenden Tone eines Theiles der deutschen Presse. Wenn es si nun um die Lage und die Stimmung in Frankreich thatsächlich so verhält — und wir glauben, da diese Schilderung der Wahrheit entspricht — so kann man dem Auftreten der Deutschen Organe selbst die politische Berechtigung nicht zugestehen. Es ist nun einmal evident, daß jede Provokation an der Nüchternheit der Franzosen scheitert; sie wollen sich nicht empfindlich zeigen und verbergen ihren Graf. Man läßt Demüthigungen über sich) ergehen und trägt eine Selbstverleugnung zur Schau, wie man sie den Franzosen niemals zugemuthet. Wenn es sonach schlechterdings nicht gelingen kann, die Französischen Machthaber zu einem unbedachten Schritt zu verleiten , wäre es da nicht angemessener, die Zeit, welche Ftankreich zu seiner Sammlung und Organisirung verwenden muß, deutscherseits zu dem Beruuch zu benügen, ob sich denn nicht die betehenden Beziehungen in günstigere ummandeln lassen, ob es durch Entgegenkommen und Schämung nicht möglich wäre, Die Geister allmälig zu beschwichtigen und an fremdnachbarliches Berhältnis zu gewöhnen ? Warum will man denn einen erneuten Zursammenstoß als a. ansehen und nicht lieber den Beweis schafdaß die beiden Nationen wohl in der Lage sein, in Thie- Leit zur Ber= wie vor in Händen, a die Konstell beherrschen und, wenn nur die Möglichmeidung eines fürchterlichen Krieges in Aussicht stünde, so wäre dies schon an sich ein Gewinn, um dessentwillen die deutsche PBresse fid) diejenige Neserve auferlegen dürfte, welche an den publizistischen Organen einer solch mächtigen Nation gewiß nicht als Zeichen der Schwäche gedeutet werden könnte. Budapest, 1. Sum. A Die hoffnungsvollen Jünger der Rechte, so sich in beträchtlicher Zahl als illustres Galeriepublikum zur Sikung des Abgeordnetenhauses einfanden, werden den heutigen Tag zweimal „roth auftreiben". Einmal wegen der Niederlage, die man um ihretwillen einer nicht um wesentlichen Bestimmung des Gelegentwurfes über die Advokatenordnung beigebracht, und das zweitental wegen des auserlesenen Gaudiums, welches ihnen zu Theil ward, als drei Professoren einander nach allen Negeln ermeglicher Diszutation in die Haare führen. Fa, dieser Professorenstrang muß sich aus der Vogelperspektive wunderbar ausgenommen haben. Sicherlich sind unsere anderen Universitätsbürger in Heine’s Schriften so gut wie in den Pandekten zu Hause, und wir haben daher den frommen Wunsch, es möchte ihnen nicht die frivole Moral der bekannten „Disputation” in den Sinn gekommen sein. Es handelte sich um einen Paragraphen der Advokatenordnung, welcher die Begünstigung enthält, daß die Bestimmungen des Gelegentwurfes bezüglich der Qualifikation (Doktorgrad und dreijährige Praxis) nicht auf Diejenigen anzuwenden sind, die bei Anslebentreten des Gefetes die Studien absolvirt und die Rechtspraxis begonnen haben. Daran hätte man sie unseres Erachtens wohl genügen lassen können, wollte man nicht anders den Geist des Geldes auf eine Reihe von Jahren hinaus illusorig machen. Allein Dr. Banler denkt und die Herren Barady und die Professoren Rank, Veesey und Hoffmann denken ebens anders. Der außerordentlichen Milde des Herrn Barady schien es zu Hart, daß die jungen Leute, die Schon mit einem duke in den Hallen der Rechtswissenschaft stehen, den nämlichen „trengen” Verfügungen unterworfen sein sollen, wie diejenigen, die aus unbegreiflichen Ursachen um etliche Jahre jünger sind und vorläufig exit das Gymnastium schwänzen. Er stellte daher den menschenfreundlichen Antrag. Diejenigen Studenten, die das Glück haben, schon fest zu den Füßen der Herren Hoffmann, Kaug und Beesen zu figen, mögen von den Beschränkugen des Gejegentwurfes, zwar nicht Hinsichtlich der Doktorsprüfung, wohl aber der dreijährigen Praxis befreit sein. Und wenn ein „wildfremder" Mann wie Herr Birady gegen die Studenten so milde gesinnt ist, wie kann man es den geistigen Ernährern derselben, den weiblichen Professoren verargen, wenn alle sie ein menschliches Rühren empfinden ? Zwar sollte man meinen, es wäre , da es sie ja nicht mehr um eine Prinziption, sondern um ein Opportunitäts- Frage handelte — forvester gewesen, wenn die Herren, sich Schweigen auferlegt hätten, fintemal sich Teicht der Verdacht regen künnte, sie haben ein wenig zur Galerie hinausgesprochen ; allein offenbar ist ihnen die „Ueberzeugung" Höher gegangen als die Rücksicht auf Ihhnöde Mitdeutung, und so rüdten sie successive ins Treffen ein. BZuerst Herr Kauß, der allerdings noch die relativ vernünftigste Rücksicht wollte walten lassen, indem er beantragte, die von VBarady verlangte Begünstigung möge nur auf diejenigen Studenten ausgedehnt werden, die im laufenden Schuljahre ihre Studien an der Universität oder an einer Rechtsakademie mit vier Fahrgängen beendigen. Mit edlem Feuer aber, welches von den gerötheten Wangen der Galeriejugend zurücktrahlte, ging Herr professor Vécsey gegen Haut’ und für Bárady 8 Amendement ins Zeug, und mit philosophischer Breite entwickelte Johann Professor Hoffmann sehr Scharfsinnig, warum er die Argumente V Barady's, Kaub’ und Bécsen 8 allesammt verwerfe, aber den Antrag Bárady 8 — annehme. Und das Schidsal des Paragraphen 114 war man besiegelt. Vergeblic kämpfte Baczolay mit wirklich stichhaltigen Argumenten gegen das Amendement, vergeblich suchte, der Justizminister einen Vermutungsantrag geltend zu machen, die Professoren siegten und ihnen ward ein schüchterner Applaus seitens der hocherfreuten akademischen Jugend zu Theil. Mögen sie sich mit diesem Lohn für die Unannehmlichkeit der Betrachtung trösten, ob es die Aufgabe des Geseßgebers sein kann, ein nicht nur als richtig, sondern auch als absolut nothwendig anerkanntes Prinzip für eine Reihe von Jahren und fr eine ganze Universitäts-Generation lahmzulegen. Wenn man die dreijährige Praxis als ein Bostulat zur Hebung des Advokatenstandes ansieht, wie will man es ernsthaft rechtfertigen, daß man Hunderte Fünfziger Advokaten dieser Bestimmung entzieht ? Darauf haben die Herren Professoren trog ihrer phrasenreichen Erörterungen seine Antwort gegeben, und wir bezweifeln, daß sie überhaupt eine solche Antwort geben könnten, ohne ihre Reputation noch mehr zu schädigen, als ihnen dies schon durch ihr heutiges Auftreten gelungen ist. Iz Bezügli dhes nennen ‚ungsrischen W Ansehens ist, wie wir vernehmen, heute ein Telegramm an den Finanzminister eingelangt, welches den Stand der Angelegenheit in einem etwas günstigeren Lichte erscheinen läßt. (Sollte die Bukarester Konvention fo raj ihre „Wirkung in die Ferne” äußern ?) — Die Deal- Partei war auf heute Nachmittags 6hr zu einer Konferenz zusammenberufen. Der Bereibende, Vizepräsident Karl Jorma, richtete an die Konferenz die Frage, ob sie für zweckmäßig erachte, den Entwurf der Wahlgeieg-Novelle fest in Verhandlung zu nehmen, während ein Theil der Parteimitglieder in dem vereinigten Eisenbahn- und Finanzausschusse sich befinde, wo in der Ostbahnangelegenheit die Vernehmung festgelegt wird. Der Minister des Innern, Graf Julius Szapáry, erklärte die Abhaltung der gegenwärtigen Konferenz deßhalb urgirt zu haben, damit es nicht den Anschein gewinne, als wünsche er eine Verzögerung der Verhandlung des Entwurfes, im Hinblick auf das vom Vorligenden Vorgebrachte dürfte es jedoch zweckmäßig sein, die Verhandlung auf eine solche Zeit zu verschieben, wa es den Parteimitgliedern möglich sein wird, vollzählig zu erscheinen. Es wurde hierauf beschlossen, die Wahlgeieg-Novelle in einer nächsten Mittwoch um 10 Uhr Vorm. abzuhaltenden Parteikonferenz vorzunehmen, worauf die Konferenz auseinanderging. = Der Desat. Klub Hält Mittwoch Vormittags 10 Uhr eine Konferenz Gegenstand der Tagesordnung: der Wahlgefeßh- Entwurf. — Betreffs des Arbeitsprogramms des Abgeordnetenhauses hat „Naple” von einem neuen Plan Kunde erhalten. Dann würde das Abgeordnetenhaus nach Beendigung der Wahlgefeßes Novelle in dieser Saison nur noch den Ausschußbericht über die Abänderung der Hausordnung in Berathung ziehen und zwar derart, daß, während das Oberhand die Wahlgefeges-Novelle berathen wird, werden im Abgeordnetenhause die Debatten über die Hausordnung vor sich gehen. — Von den Sektionen des Abgeordnetenhauses sind heute die acht ersten um 12 Uhr Mittags zusammen getreten. Gegenstand der Berathung bildeten die Gefegentwürfe betreffend die Hintanhaltung der orientalischen Rinderpest, die Haftpflicht der Eisenbahnen, solche betreffend die Vermehrung der Anzahl der kaufmännischen Mitglieder des Budapester Handels- und Wechselgerichtes, an welch ersteren zwei Gelegentwürfen das Oberhaus bekamtlich Modifikationen vorgenommen hat. Huber der I. und V. Sektion haben alle anderen die Modifikationen angenommen , der bent Vermehrung der Anzahl der kaufmännischen Mitglieder des Budapester Handelsgerichtes acceptirt. Re Zn Referenten wurden gewählt: Arpád Kubinyi (I. Seft.), Gruft Hedry (II. Seft.), Nicolaus Szaplonczay (III. Seft.). Eugenau wurde der Gefegentwurf über die‘ Szentpály (IV. Seft.), Thomas Pehy (V. Sekt.), Ludwig Lepay Mitglieder des Budapester Hand then und angenommen wurden, ·· IDechrgrechtssAusschußkamm·seiner Samstag stattgehabten Verathung des Berggesetzentwurfes btås»§,«30.· Der§,1 wurde folgendermaßen texttrt:»Diejemaeaneralien und Mineralwasser,die nicht als Accessorlxcm deszinsstückes anzusehen sind,sind freie Mineralien und dürfen,gleichviel ob sie in ihren Lagerorten oder in verlassenen Hilden gefunden werden,unter Einhaltung des Bestimmungen des gegenwäitigen Gesetzes von wem immer als Eigenthum erworben werden.«« An Stelle des§.2 kommt der§.3mfolge xtder Fassung: ,,Freie Mineralien sind die folgenden:a)Drejkungen,"welche Metalle, deren spezifisches Gewicht größer als fünf it, enthalten und wegen dieses Gehaltes brauchbar sind. Dergleichen sind : Platin, Gold, Silber, Duedsilber, Kupfer, Eisen,lei, Zinn, Antimon, Zink, Radmium, Kobalt, Nitel, Mangan, Chrom, Arsen, Mismuth, Tellur, Molybdän, Wolfram, Titan, Iran u. f. m. ; b) solche Mineralien, die wegen ihres Schwefel-, Alaun- und Bitriolgehaltes brauchbar sind ; c) alle Arten Steinkohle, Graphit, Erotharz, Steinöl und ölhaltige Schiefer ; d) die Zementwasfer. Saff An Stelle des §. 3 kommt §. 2 in wenig geänderte Haffung. Die folgenden Varagraphe erhielten einige stylistische Nenderungen. — Wie „Magyar Állam" aus authentischer Duelle vernimmt, ist der Katholikenkongres jenseits des Kiralyhago für den 1. Suli d. 3. nach Karlsburg einberufen worden. = Weder die Zeit der Verhandlung des Mittelschulenzgefeges — schreibt , denn — wird noch heute in der zu diesem Bnede einberufenen Konferenz im Landhause berathen werden, so viel wir missen, ist die Majorität entschieden gegen den Plan, diesen Gefäßentwurf no in dieser Session zu verhandeln. Wir gestehen, daß wir diesen Aufschub für gefährlich halten, denn er würde eine Maffe Wirren im Gebiete des Studienwesens hervorrufen, während zur Klärung der Ideen de Faum Zeit bliebe. Das neue Schuljahr beginnt bekanntlich im September oder Oktober, und es wäre auch für die Professoren sehr unangenehm, wenn das neue Jahr sie noch in der alten babylonischen Verwirrung fände. — Die gemeinschaftliche Direktoren-Konferenz der österr. ungar. Bahnen hatte seinerzeit beschlossen eine für sämmtliche österr. ungar. Bahnen giltige und obligatorische Verkehrs- Instruktion ausarbeiten zu lassen, und wurde zu diesenm Behufe ein Romits gemählt, bestehend aus der Defterr. Staatsbahngesellschaft (welche gleichzeitig den Dorfis führt), der Desterr. Südbahn, der Franz Sosefsbahn, der Theißbahn, und den F. ungar. Staatsbahnen. Dieses Komite hat die diesbezügligen Arbeiten bereits seit einiger Zeit begonnen und fest dieselben abwechselnd in Wien, und Beft thätig fort, sobab in kurzer Zeit ein Mesultat erhofft werden kann. Die Einführung besagter Instruktion, für welche bezüglich des Bertegres ein gemisses einheitliches Vorgehen bei fünmiligen Bahnen erzielt wird, kann im allgemeinen Interesse nur als höchst wünschenswerth bezeichnet werden. = Ueber die n SChabburg am 26. Mai stattgehabte Wählerversammlung, in welcher der Abgeordnete Fabricius seinen Wählern Nehenshhaft über sein Verhalten gab, bringt „Relet“ folgenden ausführlichen Bericht. Nachdem die Versammlung Ferdinand Roth zum Präsidenten gewählt hätte, forderte dieser den anwefenden Abgeordneten Karl Fabricius auf, seinen Bericht zu erstatten und vor Allem den Grund anzugeben, warum er nicht aus der Deal-Partei ausgetreten sei. Nachdem Fabricius seinen Bericht vorgetragen, sprach die Versammlung aus: a) sie stellt es der Einsicht ihres Abgeordneten anheim, weshalb und wann er aus der Deát-Bartei austreten sol; b) in Angelegenheit der Territorialeintheilung wird Karl Fabricius ersucht, mitzuwirken, daß noch vor dieser Regulirung ein eigenes Gefäß über die Regulirung des Königsbodens, dem gegebenen Beisprechen gemäß, geschaffen werde. Abgesehen von den wegen der geographischen Lage unvermeidlich gewordenen Einverleibungen sol die Zusammengehörigkeit und Gelbständigkeit des Königsbodens gewahrt werden. Bei der Verhandlung des Gefegentwurfes über die Gebietsregulirung sol er in den vorhergehenden Berathungen oder im Meichätage selbst einen Antrag vorlegen, des Inhalts, daß der Königsboden, mit Anregluß der dazmitcen liegenden Dörfer und Neen’s, mit Bermeidung von sehr großen Komitaten, mit Ausschließung fremder Elemente, in eine angemessene Anzahl Munizipien getheilt werde, in denen den bedeutenderen sächsischen Städten der Rang als Hauptort gesichert sei und so, daß auch Schäßburg Zentralpunkt einer Jurisdikion sei, mit Aufrechthaltung des Prinzips der Zusammengehörigkeit des Königsbodens und mit Vorbehalt des über die Regelung desselben zu schaffenden eigenen Gefäßes. Der Abgeordnete sol verlangen, daß dieser Vorschlag vor der Verhandlung den Komitaten und der fähhsischen Universität zur Meinungsäußerung darüber zugesandt werde. Fabricius sol traten, mein es möglich, die Majorität der fächsischen Abgeordneten für diesen Vorsolgtag zu gewinnen und sol, wenn es nothwendig, auch nur allein dafür stimmen. Bezüglich des Mittelsschulen-Gefegentwurfes forderte die Versammlung Fabricius auf, die Autonomie der evangelischen, sowie jeder anderen Kirche aus allen Kräften zu verteidigen. Ueder Antrag des Präsidenten gab sodann die Versammlung dem Abgeordneten Fabricius ihre Anerkennung seines Gifers in Vertheidigung der Interessen seiner Wähler dur „Hoc !"Rufe zu erkennen. Die Vernehmungen in der Ostbahnangelegenheit. Der heutigen Sagung des vereinigten Eisenbahn- und Finanz- Ausschusses präsidirten Anton Csengery und Ladislaus v. Rortzmic ®. Als Schriftführer fungiren:Koloman Szåll und Eugen Szentpály. p « » Der Präsident Anton Csengery eröffnet die Sitzung umbuhe und zeigt an,daß der Verwaltungsrath der Ostbahn den Generalsekretär Cngly mit der Vorlage der Antworten auf jene Fragen betraute,auf welche derselbe letzthin keine Antwort ertheilte. . . « . Präsident Ladislaus v.Kortzmics legt die von Achilles Thommen schriftlich eingesendeten Außerungen vor. Der Ausschuß vernimmt sodann die gewesene Minister Karl v.Kerkapoly und Ludivig v.Tipa.Zuerst spricht Karl Kerkapoly:Es sei mirckgestattet, beginnt Redner, vorerst mein Bedauern darüber auszudrücken, daß ich der erstmaligen Aufforderung des geehrten Ausschusses in Folge des verspäteten Gehaltes derselben nicht entsprechen konnte. Die erste der an mich gerichteten Fragen unter Nummer 18 lautet: „Warum hat die Regierung, als sie die Wirren der Ostbahn wahrnahm, nicht sofort der Legislative Bericht erstattet, und melde Gründe retteten die Regierung, als sie der Bahn zuerst 1, Millionen unden noch mehrere Vorschüsse unter eigener Verantwortlichkeit entheilte?“ ) Auf den ersten Theil dieser Frage kann meine Antwort seine andere als die vom gemesenen Kommunikationsminister Gorove gegebene sein. Nachdem ich die Geduld des geehrten Ausschusses mit der Wiederholung derselben nicht bemühen will, mache ich bezüglich dieses Theiled der Frage die gegebene Antwort auch zu der meinigen. hf den zweiten Theil der Stage antworte ich Folgendes : Die Regierung fühlte sich ihrer Aufgabe gemäß verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das den Ausbau der Ostbahn verfügende Geset durchgeführt und daß die Bahn nach den Bestimmungen der Konzessionsurkunde ausgebaut werde. Das Gefühl dieser Pflicht war für die Haltung der Regierung in dieser ganzen Angelegenheit maßgebend. Daneben vergaß die Regierung jedoch nicht, daß der Ausbau der Bahn — daher auch das Recht und die Pflicht, zur Beschaffung der hiefür nöthigen Beträge — im Rechte und in der Pflicht des Organs oder der Organe der Gesellschaft — insolange dieselbe besteht gelegen sei. Nachdem auch der Verwaltungsrath und die Gesellschaft selbst diese Verpflichtung begriffen und dieselbe selbst unter erschwerten Verhältnissen zu erfüllen wünschte, konnte sich die Negierung weder berufen no berechtigt fühlen, antelle des Vermaltungsrathes zu beschließen oder eine Meinung abzugeben. Und wenn ein oder Das anderemal in Mitte der schwierigen Verhältnisse der Vermaltungsrath, einen auf dergleichen, hinzielenden Wunsch kundgab und die wiederholt ausgesprochene Bereitswilligkeit der Regierung zur Unterfrügung auf diese Weise erklärte, hatte er sich in seinen Erwartungen immer getäuscht ; daher rühren auch diese in der an das Abgeordnetenhaus gerichteten Vorlage, beziehungsweise Petition desselben vorkommenden Klagen. Dagegen mußte sic die Regierung umso mehr berufen fühlen, die Aktion der Gesellschaft, beziehungsweise des Verwaltungsrathes zu unterstoßen,, je schwieriger Die Lage N der Gesellschaft und in Folge dessen je schwieriger, ja sogar gefährdeter der entsprechende Ausbau der Bahnmulde, und zwar in alldem hilfreiche Hand zu bieten, was sie im Interesse der Bahn für gut und zweckmäßig erachtete, indem sie annahm, daßs mit ihrem in Aussicht genommenen Schritte innerhalb ihres edtettettes geblieben sei und das Staatsinteresse nicht gefährdet habe. Die Regierung durfte au, davor nicht zurückschreden, die Kontinuität des Baues im Tale äußerster Notwendigkeit doch, 8 = A 02. ea Daß die Nothunwendigkeit des Worwurfes mit März 187 eintrat, damit der g. Kommission aus den Vorlagen der Negierung, sowie des Verwaltungsraths benannt. Aus der Vorlage der ersteren geht auch hervor, daß die Staatsvorschüste gegen genügende Garantie, resp. Dekung gegeben wurden. Eine Million war dur die im Besit der Negierung befindliche Kaution der Gesellschaft im Betrage von 1 Million, eine halbe Million dur den Werth jener Mehrleistungen, die das Kommunikationsministerium schon damals anerkannte. Die weiteren Borshhüife aber wurden theild erst nach der bestimmten Gklärung gegeben, daß sie im Falle der Nichtruikerstattung aus jenem Theile des garantirten Ginsommens verzinst, resp. amortifirt werden, welcher nach Eröffnung der Bahn den Aktionären zugute käme, theils erst dann, als die Generalversammlung der Gesellschaft durch einen rechtsgistigen Beschluß die Ermächtigung gab, die zum Bau nothwendigen Summen auf Kosten der Aktionäre zu beschaffen und als Garantie der aufzunehmenden Gelder jener Theil des garantirten Einkommens der Bahn verpfändet werde, welcher über der Verzinsungs- und Amortisationsquote für die Prioritätsobligationen zu Gunsten der Aktionäre verbleibt. Die unter der erwähnten Bedingung gegebenen Staatswottschüffe wurden aus dem auf Grundlage jener Ermächtigung aufgenommenen Ansehen faktisch zurückerstattet... Für einen unter solcher Dedung, resp. Garantie gegebenen Vorschuß glaubte sie eher die Verantwortlichkeit übernehmen zu können, als für jene Uebelstände sind Schäden,die mit dem Stocken des Baues verbunden waren und nicht ausgeblieben wäre,wenn·die«Regierung immer nur daran gedacht hätte,der Veantwortlichkeit auszuweichen.In die Detaillirung der Schäden,d·tem1·enem Falle eingetreten wären,gehe ich darum nicht,tm weil dies in den vor mir abgegebenen Erklärungen,sowie in den Vorlagen der Regierung und des Verwaltungsraths schon genügend geschehen ist.. In der zweitenmtk vorgelegten Frage(der»20.)heißt es: »Nach der Entfernung Warting’s bezahlte die Regierung die Arbeitsausweise und andere Ausgaben.;wie konnte die Regierung eine solche Last für den Verwaltungsrath übernehmen.Und wenn sie es that, mie konnte sie den Verwaltungsrath belassen ?" Darauf antworte ich, daß Die Regierung die Arbeitsausweise und andere Ausgaben nach der Entfernung Waring’s nur infomweit bezahlte, als darauf Staatsvorteüffe verwendet wurden. Die Regierung hat aber diese Last nur darum übernommen, damit die Thatsache außer Zweifel gestellt werde, daß die Staatsgelder in die Unternehmung investirt wurden und so dieser zum ortheile gereichten. Daß aber diese Thatsache über jeden Zweifel erhoben werde, hat die Regierung als ihre Pflicht erachtet, in Folge der großen Tragweite, welche dies vom rechtlichen Gesichtspunkte aus eventuell besiten kann. Den Bermalungsrath hat sie aber an troßdem ‚belassen, weil sie um nur Dies zu erwähnen — darf eine Mitwirkung jeden Seiten der Gesellschaft zu erhebenden Zweifel darüber ausschließen wollte, ob alle jene Leistungen nothwendig waren, die mit Staatsgeldern bezahlt undob so nicht übermäßig bezahlt wurden. Das geschah, wie ich glaube, im Interesse des Staates. Die 22. Frage lautet: „Die Regierung garantirt außer de Ansehen von Hi fl. 15,200.000 vie Go ujdgülte zu dem eventuell no nothmendigen Bau, aber blos bis zur Höhe der im Gewebe gas rantirten Linsensumme; im Betrage von fl. 3,799.837.50. Wie versteht Die Negierung diese Zinsensumme ? Go, daß von dieser Summe jl. 1,592.772 fest nit mehr den Aktien, sondern den Belegern der Sefondprioritäten gebührt ?" Meine Antwort auf Diese Frage hätte ich hiemit eigentlich ichon sprach, die Anglo-Aufi bant den erwachsenden A = Auf diese Frage erlaube ic mir zu antworten, daß die Mer gierung bei Gewährung der erwähnten Garantie die Gage so aufgefaßt hat, daß die für die Ostbahn garantirte ganze Summe der Gesammtheit der Aktionäre oder der Gesellschaft zusteht. Dieses Recht der Gesellshaft dem Staate gegenüber wird seinerzeit auch grundbücherlich einzutragen sein. Drei Fünftel dieser der Gesellschaft gebührenden ganzen Summe wurden zu Gunsten der Ber figer der Prioritäts-Obligationen erster Emission vinkulirt, deren, Diesbezügliches Recht seinerzeit durch Super ntabulation gegenüber den Aktionären zu siltern sein wird. Nach Auffassung der NegieRegierung, sondern der Gesellsshaft zustand, darüber zu entscheiden, ob sie es für gut und imnteresse der Gesellschaft legend befinde, von dem ihr vorbehaltenen Rüdkaufsrechte Gebrauch zu machen. Der Verwaltungsrathb hat dies für gut befinden. Die Ursachen, welche den Verwaltungsrath bewogen, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, haben natürlich gegenüber der Negierung Gewicht genug befehlen, damit sie den Verwaltungsrath bei diesem Vorhaben nicht hindern, selbst wenn sie hiezu ein unbestreitbares Recht gehabt hätte. Und in dieser Beziehung war nicht der Vortheil, welcher von der neuerlichen Bermerbung der zurückgelösten Obligationen zu erwarten war, bei der Regierung maßgebend, denn Dies hing ja unter Anderem von der Entschließung der Legislative ab, welche man im vorhinein nicht fennen konnte, und war daher sehr problematisch Wohl mar aber jene vom Verzwaltungsrath so treu gemalte riesige Gefahr maßgebend, melde mare, wenn das Konsortium dem ihm vorbehaltenen Nechte zufolge seinerzeit erklärt hätte, daß es die Obligationen nicht behalte, den. Diese Vorauslegung war vollkommen richtig in dem Falle, als das Agio zur Zeit der Einforderung der damals noch nicht eingezahlten 48 fl. ebenfall 21 fl. 25 fl. nach je 100 fl würde. Für den gal als das Agio bis dahi jung ist derselbe Fall bei der Emission der Selendprioritäten auf bezüglich Dieser eingetreten, nur mit dem Unterschied, daß das Net der Befiger derselben blos an zweiter Stelle intakuilirt werden konnte. Die 23.Frage lautet:»Als das Ansehen geschlossen wurde, ist in den betreffenden Dokumenten von dem Verkaufe von 16 Millionen Sekondprioritäten die Rederenn bis zu einem gewissen Termin keine entgegengesetzte Aeußerung geschieht.Gibt es eine, solche Verzichtsäußerung,und wenn nicht,warum hat die Regie-««rung nicht gewünscht,diesen Verkauf aufrechtzuerhalten?'«Dieses Frage wurde auch an den Verwaltungsrath gerichtet und derselbe«t hat darauf gebührend geantwortet. Dem vom a ! Vorgetragenen kann ich nur hinzufügen, daß es, da die fraglichen Obligationen Gigenthum der Gesellshaft und das auf dieselben aufgenommene Geld die Schuld der Gesellshaft war, nicht der in dem mehr als mahrfeinlden al unbedingt eingetreten beendigt. Dennoch möge mir die geehrte Kommission gestatten, mit einigen Worten darauf zu verleiben, was der Beimwaltungsrat bezüglich dieses Punktes in seiner dem Abgeordnetenhause unterbreiteten Eingabe klagend darlegte. In der fraglichen Eingabe sagt der Verwaltungsrath, daß er nach der Mittheilung des Kommunikationsministers ddto. 6. März 1873 und nach meiner Zuschrift ddto. 28. desselben Monats seine Kühnheit war, wenn er die Hoffnung nährte, daß mir jenes vertrauliche Angebot des Gläubigerkonsortiums der Legislative noch rechtzeitig unterbreiten werden, daß diese über das Schidsal desselben orientirt sei und der für den 18. Juni einberufenen Generalversammlung einen positiven Vorschlag in Angelegenheit der definitiven Regelung des Unternehmens werde unterbreiten können. Der g. Ausschuß fennt die Geschichte der Ostbahn und den damaligen Stand der Angelegenheit, er weiß, melde Arbeit und in Anbetracht der sonstigen unaufschiebbaren Agenden der Ministerien auch welche Zeit es erforderte, die diesbezügliche Vorlage gerade während der Delegationsression, welche noch überdies in Wien stattfand, anzufertigen; er weiß, welche Zeit die gründliche Verhandlung derselben bedingte, und vermag Jonac zu ermessen, inwieweit diese Erwartung und Hoffnung des Verwaltungsrathes berechtigt war. An derselben Vorlage Tagt der Verwaltungsrath auch darüber, daß er aus dem im Laufe des Monats Juni v. a. dem Abgeordnetenhause eingereichten Negierungsberichte mit Befremden habe erleben müssen, daß die Negierung dem Abgeordnetenhause einen Plan zur Annahme empfohlen habe, welcher meitaus nun günstiger gewesen sei, als das dem Verwaltungsrath hierüber mitgetheilte Projekt. 7 « Ich glaube,daß angesichts der mittlerweile eingetretenen Krise,angesichts der je»länger desto deutlicher ersichtlichen Thats fache,daß sich nämlich die Kosten der Gesellschaft weitaus höher belaufen werden,als auf jepe veranschlagten 15,200.000fl.,beziehungsweise 16,200.200fl.,melcher·der Umstand hätte befremdend erscheinen müsse 11,u.zw.Demjenigen,der einen Erfolg wünschte,sehr unangenehm befrem«dend,wenn die Regierung vor Allem,was um»sie herumging,die Augen geschlossen,und unverbrüchlich alseine FN Projekte festgehalten hätte,dessen Vokalssetzungen mittlerweile gefallen waren,und von welchem der Verwaltungsrathip seiner Vorlage sel»berragt,daß"schon die am .Mai v.J.eingetretene»Börsenkrisis allein die Ausführung derselben unmöglich gemacht habe. Die Frage Nr. 24 lautet : „Die Werthe der Gesellschafter seinen in der Negierungsvorlage und zwar im Supplementarbes ticht nur mit 52,074,685 fl. ‚angegeben , während dieselben, die Aktien zu 64%, die Prioritätsobligationen zu 74% gerechnet, 52.523.450 fl. betragen und aue der Verwaltungsrath selbst sie also als warum fett die Negierung diese Werthe geringer an?" Deshalb, weil in dem Negierungsberichte von der effektiv eingetroffenen Summe die Rede, diese aber troß der Richtigkeit der in der Frage enthaltenen Berechnung gleichwohl nicht größer ist, als die im Negierungsberichte genannte. Die Gage steht folgendermaßen : Im Sinne des bordereau regulateur, welches einen ergänzenden Bestandtheil des Bariser Vertrages bildet, belastete die Einzahlung von 128 fl. nach dem Nominalmerte der Aktien die Brüder Waring. Die g. Ausschüsse mijen, daß der fragliche Bunff des bordereau regulateur auc) von Waring, der Anglo-Austrian Bank und dem Bermwaltungsrathe derart interpretirt wurde, daß, die erwähnten 128 fl in Papier zu verstehen seien. In Folge dessen wurden von den bei der ersten Einzahlung eingegangenen 80 f. Silber blos 69 fl. 80 fl. in Papier der Gesellschaft gutgeschrieben in der Vorausjebung, daß die dann noch einzufordern verbliebenen 48 fl. Silber 58 fl. 20 fl. in Papier werth seien, also soviel als nöthig war, damit jene der Gesellschaft gutgeschriebenen 69 fl. So fr. auf die vertragsmäßig festgelesten 128 fl. ergänzt mitre des Ausbaues der | e. Akt | | | \ — d | / « bs | MJ Art