Pester Lloyd, November 1874 (Jahrgang 21, nr. 252-276)

1874-11-08 / nr. 258

. . ‚zu welche nur Derjenigenn befangen beantworten kann,der von jedem­ persönlichen Zusammenhange absieht.Der Zufall wollte es, daß der Fall ebenennen,in seinem Komitat sich der allgemeinen Liebe im höchsten Grabe erfreuenden Obergespan getroffen,und es scheint,daß nur bei Beurtheilung des­ Falles ausschließlich diese subjektiven Motive zur Geltung kommen. Im Goldenen Horn ein vernünftiges Ziel zu erreichen, kann die Loyalität der österreichisch-ungarischen Regierung Bei der Behandlung einer Frage,bezüglich welcher sie nicht Unk de­r Rechtsstandpunkt für sich hat,sondern auch der­­«1«z'stigjmuing anderer Großmächte in vorhinein versichert stejins konnte,kein anderes Resultat aufweist,als daß man sich Stambul jede gesunde Interessenpolitik verleugnet und sich immer tiefer in einen unmotivirten Widerstand vek- Kuntz sp muß man wohl auf den Gedanken kommen,die Method­e,­welche Fürst Gortschakoff in der Pontusfrage geübt hat,sei in orientalischen Dingen weit praktischer und upsirkfameyalsdiediplomatifchcdoucoviele-ace.Cghat nuch g­erade den Anschein,als müsse man der Pforte volls­endetes Thatsachen entgegenstellen,damit man einemJIts esse­—­und sei es auch das eigene Interesse der Pforte ,Geltung versch«1ffe;mit bloßem Parlamentiren richtet­­e­n offenbar nichts aus.Nach einem Vollwichtigen Prij­«­­­ens,wie es in dem Abschlu­ß der Posts und Telegraphen« s9xfoyvention gegeben war,hat die österreichisch-ungarische ,«·tplomati«e,anstatt ohne weiters die Handelskonventiont mit Rumän­­en abzuschließen vorerst die Pforte von den Un­­·­handlungen in Kenntniß gesetzt,und diese Loyalität wurde damit gelohnt, Daß die türkische Regierung eine Be­­ugung gestellt, von welcher sie wußte, daß sie schlechter­­fann — die Bedingung num­­her­ter Pforte der Konvention be­ “fand und Makland theilt, denn die identische Note der drei­­ Mächte fand genau dieselbe Antwort, welche unserer Diplo­­matie zu Theil geworden. — Und darin liegt das Bedeutsame und — jagen mir 08 unverhohlen —­ das Tritische Moment der Depesche ist Barchas. CS kommt darin ein Grad von Miß­­trauen gegen die Intentionen der drei europäischen Haupt­­mächte zum Borschein, der sich direkt oder indirekt an der Sition der Pforte empfindlich rächen muß. Die Frage : Handelskonvention an fid wird in Stambul offenbar oft als besonders wichtig erachtet, aber man stellt sich an, als scheute man die Konsequenzen des Altes, indem man ich besorgt fragt. ..ob nicht ein Tag kommen wird, an wel­­chem menschlicher Wille ohnmächtig ist, eine Strömung auf­­zuhalten, die man durch eine Reihe von Vertragsverlegun­­gen entfesselt hat". Nun möchte diese Scheu, wenn sie auch i­ motivirt ist, immerhin auf Berechtigung Anspruch er­heben, so lange die Pforte dem Wunsch einer einzigen und überdies zunächst interessirten Macht gegenüberstand ; sie urfte immerhin vorausfegen — obgleich in der ganzen Bosi­­it unserer Monarchie kein Anhaltspunkt dafür geboten ist . Österreichisch- ungarischen Diplomatie gehe die Realist­­g ihrer Handelsinteressen viel höher, als die Suzeränetät forte gegenüber den Fürstenthu­mern. Aber diese Skrupel­n selbst die äußere Berechtigung in dem Aagenblid­en, als für die Ansichten unserer Diplomatie auch , Negierungen Deutschlands und Nußlands eintraten und forte somit der einminthigen Manifestation jener drei gegenüberstand, deren harmonisches Vusammen­­ufrechterhaltung des fonsservatisen Ge tens in der Orientpolitik verbürgt. In diesem Miß­­:allen der Pforte, in dieser Vorauslegung, daß die eigent­­lichen Träger der stabilen Ordnung in den orientalischen­rhältnissen sich zu einem Afte vereinigen künnten, wel­­cher einer­ gegen den Bestand des Türkenreichs gerichteten Bewegung die Schleusen öffnen würde, siegt so viel bei­m provozirenden, das daraus nothmendig eine verhängnip­­olle Entfremdung gegen die Pforte entstehen muß. Man­n einem Reich mit freundschaftlichen Gesinnungen ent­­­­gegenkommen, ihm sogar die Wohlthaten einer­ Unter­ Migung aufoftroyiren, so lange man wenigstend an der Mederzeugung festhalten darf, daß man auf der anderen eh­e, wenn auch nachträglich, zur Erkenntniß solcher Wohl­­tat gelangen wird ; aber ein Verhältnis ist auf die Dauer nicht­ haltbar, in welchem der eine Theil Hinter jedem Affe ed Anderen Berrath und Tüde wittert. 7. Meberdies, von melcht beschränkter Auffassung der Sugeränetätsbeziehungen zu den Fürstenthü­mern zeugt nicht sc­hon der Roderung der vermeint­ üt wahrhaftig nicht ihr Mespert vor­geschriebenen Ber­­g trägen daran schuld ; sie Mespettiren schlechhtweg die Macht­­ zur opäischen Konstellation und sonst gar nichts. Und wenn nun die mihtigsten aftoren dieser Konstellation öllig Eines Sinnes Stellung in einer Frage nehmen, welche Dunsten der Fürstenthümer gelöst werden sol­l Kann man da in Konstantinopel ernstlic glauben, daß die bloße Berufung der Pforte auf eine zweifelhafte Bertragsposition reichen werde, um die Achtung der Fürstenthümer vor­m Bertrage zu erhöhen? Ober im Allgemeinen, wenn die Suzeränität der Pforte seine anderen Garantien hätte, 18 die nichtsw­eniger denn fehlerhaften Veiträge, wäre sie da nicht Schon Längst in Rauch aufgegangen ? Einzig und Hein in dem Willen der Mächte zur Wahrung der beste­­enden Ordnung im Orient ist die Gewähr für den Be­­fand der Suzeränetätsrechte und noch wichtigerer Interessen des Zaffenreichs gegeben; wes’ vernünftiger Sinn ist um Darin zu entdecken, wenn man um untergeordneter­­ Normalitäten mitten diese Mächte brüstirt und sich oben: Drein der Gefahr ausseht, säließlich doch nachgeben zu­­ müssen? Denn wie die Sachen heute liegen, ist an ein­em Zurückweichen der drei Mächte nicht zu denken. Man er­­greift nicht die Flucht, weil man sich in Konstantinopel auf byzantinische Haarspaltereien verlegt. Rumänien wird­­ heute weniger denn früher von seiner Position zurücktre­­en; die fürstliche Regierung wird si zu der Wallfahrt nach dem Goldenen Horn nicht bequemen und Oesterreiche Ungarn wird seine Handelsinteressen nicht preisgeben. "Für die Fürstenthümer entscheidet der Wahlspruch­ der drei Mächte — unser Mecht bedarf seines An­­waltes. Für alle Fälle ist es sonach die Pforte, welche die Sequenzen ihrer Hartnädigkeit zu befragen oder — was jedenfalls besser wäre — Diese Hartnädigkeit noch hinterher aufzugeben haben wird. Denn dieser unmotivirte der Stand in einer von allen politischen Nuancen freien Angelegenheit reicht in seiner Bedeutung über das spezielle ‚mag in Konstantinopel seinen Kultus finden, íden Mächte müssen politische Gedanken verfolgen. ssudapest, 7. November. U Sind wir doch beneidenswerthe Leute, vollendet glück­che Sterbliche! Jeden Tag irgend eine neue interes­­sante Affaire, jeden Tag eine neue cause celebre! Die neueste, die wir eben heute erst geb­iegt haben, nennt sich „Affaire Migazzi-Szapary“ . Ste­ht unsern Lesern zwar aus verschiedenen Mittheilungen unseres Blattes bekannt, neu aber ist,­ daß sie heute an vor den Reichstag gelangte... . Es ist geradezu erstaunlich, welche Begriffsverwirrung noch heutigen Tages in den Kreisen unserer Politiker über Ver­­waltungsfragen bereit. Seit Jahr und Tag unwiderhalt es an allen Ehen und Enden, in Klubs und Kommissionen, im Parlament und in der Breite von administrativen Sentenzen und Schlagworten und noch ist man nit baz hin genommen, die elementaren Unterscheidungszeichen zwi­­schen den Befugnissen der Geiesgeltung und der Erefative zu erkennen. Zwei Sonterpelationen in rascher Folge, die eine vom Abgeordneten Brogyänyi, über die Ent­­hebung des Herrn Marköth, Kommissärs für die Maag­­regulirung, die andere, welche Herr Erni Simonyi heute wegen der Gatherin des Barjer Obergespans Migazzi von Stapel­te, zeigen Dies in frappanter Weise. Allerwärts, wo man die­ Befugnisse der Exekutive rennt und achtet und wo man die Ministerverantwortlich­­keit ernst nimmt, wird man es als selbstverständlich an­­sehen, daß ein Minister irgend ein ihm­ unterstehendes Ver­­waltungsorgan ernennt oder enthebt,­ weil das eine sein Ver­­trauen genießt und das andere nicht, weil das eine tüchtig, das andere unbrauchbar ist. Nirgends aber wird es einem Ab­­geordneten in den Sinn kommen, den Minister zur Rede zu teilen, warum er im eigenen Rechtstreife einen Beam­­ten entläßt, denn jeder Volksvertreter wird sich sagen m­üssen, das Parlament hat sich im rein administrative Angelegenheiten nicht zu mengen, und der Minister man nur dann für seine Akte oder Unterlassungen verant­­wortlich gemacht werden, wenn er volle Freiheit in der Wahl seiner Organe genießt. Allein bei uns kann man sich in aller Ewigkeit von der Unsitte nicht emanzieiren, bei jeder Gelegenheit die Autorität des Parlaments in die Schranken zu stellen und für die verfolgte Unschuld jedes entlassenen Beamten von dem Minister Rechenschaft zu Fordern. Daß man dadurch die praktische Negierungsthätigkeit in hohem Grade erschwert und Unzukömmlichkeiten schafft, welche dann das öffentliche Interesse führen muß, daran denkt man nicht oder will man nicht denfen, wenn man nur die Genugthuung hat, sich in der Eigenschaft des Geieggebers als administratives Forum gerixt und dem Minister Eins am Zeug geflicht zu haben. So das Meritum des Streites zwischen dem Minister des Ariern und dem ge­wesenen Barjer Obergespan mischen wir uns nicht ; die Sache wird verschiedenartig dar­­gestellt und wir sind nicht berufen zu entscheiden, wer Recht hat, allein das Schlimmste, was wir dem Minister bisher vorwerfen hörten, war Unflugheit oder Un­zartheit; eine Ungefeglichkeit ist ihm un­­seres Wissens noch von Niemandem nachge­wiesen worden und Doch ist es nur eine solche, wofür ihn das Parlament zur Rechenschaft ziehen könnte. Die zweite Antwort des Ministers des neun auf die Konterpellation Simony’s — mir sagen die zweite, denn die erste war allerdings bedenklich „ver­­haspelt" und dürfte dem Grafen Szapári den Gedanken nahegelegt haben, daß 83 zumeilen besser sei, ex tempore zu­ — schweigen, als zu sprechen — diese Antwort, sagen wir, war daher vollständig, korrekt und erschöpfend. D­­ie streng in den Wirkungskreis der Exekutive gehörigen Agenden hat der Minister, so lange er sich streng auf dem Boden des Gefeges hält, nicht Mode und Antwort zu ste­­hen, und es ist endlich an der Zeit, daß das Parlament aufhöre, in die Angelegenheit der Verwaltung einzugreifen. Das Parlament hat die administrativen­­ Gefege zu schaffen, innerhalb des Rahmens tiefer Gefege aber muß der voll­­streifenden Gewalt freier Spielraum gewährt sein, will man nicht anders, daß die Zeit und Kraft der Gejeßgebung an nebensächlichen Dingen vergeudet werde und die Ver­­waltungsmisere fannibalisch weiter gedeihe. kal = 48 * Ueber den hier besprochenen Gegenstand finden wir im Abendblatte des , Bejti Napló" nachfolgende Mit­­theilung Die Affaire des Obergespans des Barser Komitats macht Lärm in der Presse und kam auch im Abgeordnetenhause zur Sprache. Der von seinem Posten entfernte Obergespan Graf Migazzi sieht mit Recht in allgemeiner Achtung. Dem Vernehmen nach wird das Komitat in der am 16. b. M. stattfindenden Kon­­gregation die Angelegenheit verhandeln, und bereitet sich der Beamtenkörper­ des Komitat, nachdem es die Sache des Ober­­gespans zu seiner eigenen macht, vor, in corpore abzudanken, wenn er „für die ihm in der Person des Obergespans zugefügte Ehren­­fränburg eine Genugthuung nicht erhalten werde“. Dieser Halt bef ist, von dem persönlichen Charakter abstra­­hirt, auch prinzipielle Wichtigkeit. Uns (dem , Napló") erzählt man die Genesis der Angesenheit wie folgt: Im Barser Komitat wendete ein Stuhrichter in dem poli­­zeilichen Verfahren das Lattengefängniß an.Nachdem die Sache zur Kenntniß der Regierung und der Oeffentlichkeit kam,forderte das Ministerium den Obergespan zur Untersuchung und zur Be­­richterstattung über diese Angelegenheit auf.Hieraus antwortetete derselbe,die Komitat­s Kongregation habe,nachdem ihr über das Verfahren des Stuhsrichters Bericht erstattet wurde,gegen dasselbe keinen Einspruch erhoben.Auf das hin forderte der Minister den Obergespan auf die Vorlage behufe Einleitung des Disziplinar- Verfahren zu unterbreiten,damit er das Verfahren­ anzuordnen­ vermöge.Der Obergespan erwiderte,er könne das nichtthun Der­ Minister forderte den Obergespan ein zweitesmal auf,aber au­ch diesmal erfolgte eines«verweigernd­n­twort,worauf der Ober­­gespan enthoben wurde Man behauptet auch,daß der Obergespan­ früher aufgefordert wurde,abzudanken;da er aber auch dies zu thun sich weigerte,erfolgte die Enthebung,,ohne eigenes Er­suchen«. Die prinzipielle Bedeutun­g der Sache­—fährt«Naple« fort—besteht darin,daß durch dieses Präzedens und dessen Verss­handlung im Abgeordnetenhause wahrscheinlich entschieden wird, welche Disziplinarmacht der Regieru­n­g über­ ihre eigene 11 Organe, die Obergespirne,zu­steht.Bezüglich des Disziplinarverfahrenks lau­­tet der fragliche Pamgraph des­­ 83.-21.xLliv.J.1870 folgender­­maßen:§.80.Zweites Ah­nea:Wenn­ dietseiteralvriss­sammlung das Disziplin­arverfahret­ nicht an­­ordnet,kann der Minister des Innern über den motivirtb­ericht des Obergespan­s (Ober-Königsrichters u.s.w.)dasselbe anordnet.Das ist eine sehr einfache Sache reme der Minister und der Obergespan einer und derselben Meinu­­g sind,od er wenn dieser geneigt ist, die Verordnungen des Ministers zu vollstreckm Abeem­,1viedics in Bats der Fall ist,zwischen dem­ Ministern em Obergespan c eine Meinungsverschiedenheit platz­­greift.D«­ech wei er der Obergespan die Verordnuungen des IJkiuistesrs zurückweist,­was geschieht dann?Das Gesetz sagt,der Minist­er kam­ das Disziplinarverfahren über den motivirten Budapest,7.November. Das Grundprinzip des Erwerbsteuer-Entwurfes,die­ Ersetzung der Einkommenss durch die Betriebssteuer oder die vorwaltende Belastung des vorausgesetzten c an die Stelle des erzielten Arbeitsertrages wurde in uuserm vom­ letztten Artikel ruseht­ entschieden bedauerlicher,antidemo­­kratischer und antiwirthschaftlicher,dabei höchst unbilliger Rückschritt nachge­wiesen;ein weiterer Artikel versuchte den Nachweis,daß das verfehlte Grundprinzip dieser Vorlage in den«Einzelbestimmun­gen keinesfalls korrigirt,eher noch verschlimmert wird..... Wir möchten jedoch aus dieser Doppelkritik nicht den Schluß gezogen wissen,daß die Vorlage ganz zurückzuweisen sei.Wie scholt bemerkt,ver­­sucht«sie’s wenigstens,einige Klarheit und eine gewisse Vereinfachung in das bisherige Durcheinander unserer Er­ Mer-und Einkommenssteuern zubringm Das­ ist im­­merhin Etwas,in einem Satkde namentlich,wo der schö­­pferischen Thätigkeit,der gründlichen Reform auf allen Gebieten systematisch aus dem Wege gegangeIx und bestens­­falls«—'­—geflickt wird.Auch für’s Steuerwesen scheint der Tag der durchgreifenden Reform,der schassenden und schi­m­­pferischen­ Thätigkeitsklage nicht gekommen;als Flickwerk aber,womit wir ums so nach big auf Weiteres begnückt müssen,läßt sich mich der Er­werbsteuer-Ent­wurf hinneh­­men,wenn genügend­­­ nachgeflickt wird.Ich möchte einige der unerläßlichsten Nachflickungen andeuten. So­ wäre z.B.i11«der ersten Klasse(eigentlicher Ar­beiterstand)die geplante durchgängige Er­­höhung der Kopfsteuer ganz aixfz11­ lasse11.Wenn ein­e andere finanzministerielle Vor­­lage seitens des kleinen Rentiers(315fl.)sich mit jenem Beitrag zu der Staatslastung begnü­gt,1velcl­ehrer aufde­se Wege der indirekten SteuerIr leistet,so läßt sich durchaus nicht absehen,warum der eigentlichen arbeitenden Klasse diese Begünstigung versagt werden sollz im Gegentheil ließe sich für dieselbe anführen,daß der schmale Arbeits­­ertrag durch Arbeitmangel oder momentane Arbeitsunfähig­­­keit geschmälert werden kann,was beim Rentier nicht vor­­­kom­mt,daß wir fern er Interesse daran haben,fremde Ar­­­beiter heranzuziehen und festzuhalten,was heute durch die außerordentliche Höhe der Miethe wie jedes anderert Lebensbedarfe zum Theil Folge der schweren indirekten Steuern)und durch die direkte Besteueru­ng des Arbeiters erschwert wird.Gestattet unser Finanzjammer nicht die einfache Berzichtleistung auf letztere,so dürfte sie wenig­­stens unter dem heutigen allgemeinen Erwerbsmangel nicht erhöht werden. Noch härter als dem eigentlichen Arbeiter und den Zuglöhner trifft die andauernde Ber­ehrsstedung den ohne Gesellen arbeitenden Kleinmeister. Der Hand­­werfer, welcher in der Hauptstadt seinen einzigen Gesellen zu beschäftigen vermag, hat weder eigene Kundschaft noch selbständige Thätigkeit ; er arbeitet auf Stüdlohn für die Fabrik, für den begünstigteren Kollegen, oder liefert höch­­stens selbständige­­ Wildarbeit, wie unsere Geseßgebung. Selbst in normalen, volkswirthschaftlich günstigen Beit­­käuften zählt die Gegenwart diese Klasse der Ge­werbe­­treibenden zu den bedauerns­werthejten . Die steigende Ent­­wicklung des Großbetriebes, des Konfektionssystems brüht sie mehr und mehr zu deren weißen Sklaven herab ; sie unterscheiden sich vom Gesellen und Sabrifarbeiter nur durch die größere Unsicherheit des alltäglichen Erdwerkes. Natür­­lich ist auch sie es, welche bei allgemeiner Stagnation wie Die heutige, am ersten und am härtesten ereilt wird. Nach dem vorliegenden Entwurf aber kann der fragliche hauptstädtische Industrielle mit 20 fl. direkter Steuer belastet werden und hat ferner 1 fl. 50 fl. für jedes Familien­­mitglied zu zahlen. Biel zu viel. Die Hälfe, namentlic des ersten Steuertages, wäre als Marimum jedenfalls hochg­­enug. Bei der zweiten Klasse mögen wir uns nicht Länger aufhalten; sie begreift blos den vorigef­ahr vollrten Aperzentigen Baufschlag, welcher die Boden, Haus- und Kapitalssteuer trifft, und die auf 1 bis 2 Gulden erhöhte Kopfsteuer, welche für jedes Familienglied dieser Steuer­­pflichtigen zu entrichten ist; mit dem projektirten allgem­ei­­nen 5perzentigen Steuerzuschlag begründet dies immerhin seit 1873 eine Ueberbürdung von 9 Perzent; wir haben unsere Ansicht über die Unzulässigkeit dieses allgemeinen Aufschlages schon früher unummunden geäußert... . Wichtiger sind die Verfügungen des Gelegentwurfs betreffs der dritten Klasse (Fabrikanten, Kaufleute, Industrielle, sogenannte freie Gewerbe). Hier hätte, nach unserer An­­sicht, jedesfalls die Verhältnißziffer H­erabge­­löst zu werden, nach welcher die bezahlte Wohn- und Geschäftsmiethe als Maßstab zur Schädung des besteuer­­baren Einkommens genommen wird. Gestern wurde bereits nachgewiesen, wie unvereinbar mit den thutfächlichen Ver­­hältnissen der Neuzeit die Voraussehung des Regierungsprojek­­tes ist: Daß die besteuerbare Einnahme des Industriellen, des Advokaten, des Arztes u. s. w. das Sechs­fache feiner Miethe betrage, oder dag die Wohnung nur !/, feiner Jahresausgaben absorbire. Wenn gestattet wird, als Mar­mum bei der Schägung des Einkommens blos das Bierfade der Miethe anzunehmen, so wird noch immer über die Wirklichkeit eher hinausgegriffen als hinter derselben zurückgeblieben werden. Bier angezeigter jedoch wäre das völlige Kal­tenlassen dieses Maßstabes Wir haben­­ die allgemeinen Unzukömmlichkeiten dessel­­en waggemieten und welche Ungerechtigkeiten zu jeder Zeit die Zugrundelegung der Miethe bei Feststellung des besteuerbaren Einkommens herbeiführen kan. Fassen wir diesmal in konkreter Weise die unmittelbarste Anwen­­dung ins Auge, welche dem Gefege zutheil würde. Die Vorlage wird im Laufe der Session angenommen und die neuen Bestimmungen treten mit 1. Juli 1875 im Strafe. Nach §­ 14 hat der Durchschnittsertrag der vorangegange­­nen drei Jahre als Steuerobjekt zu gelten . Dieser wird dort, wo nicht fah­rt oder die Passion von den Steuer­­organen unzureichend erachtet wird, auf Grundlage der Wohn- und Geschäftsmiethe der Jahre 1873/­75 festger jtelt. Nun weiß alle Welt, daß, um bei der Hauptstadt stehen zu bleiben, die Privat- und Geschäftsmiethen in diesen drei Jahren ungemein hoch, die Geschäftsergebnisse oft unter Null waren. Es kann sehr leicht geschehen , es muß gewissermaßen vorkommen, daß viele Kaufleute, Fr­dustrielle auf Grundlage der von ihnen in den Jahren 1873 bis 1875 bezahlten Miethen z. B. auf ein durch­schnittliches Jahreseinkommen von 10.000 fl. besteuert werden, während sie so viel und mehr verloren haben. Die durch kompetente Organe — am besten durch­ Vertrauensmänner jeder einzelnen Gruppe — vorzuneh­­mende Ermittlung des erzielten Einkommens anstatt der Belastung des phantastisch vorausgelegten Einkommens scheint sonach eine gebieterische Anforderung des Rechtse Heine Kaufmann oder industrielle, vom Schicsal nicht begünstigte Arzt, Advot­at u. |. w., wenn er mühsanm 2000 fl. jährlich erwirbt, besser fituirt als der Beamte, welcher diesen Betrag als fires Gehalt bezieht ? Und doch wird Lebterer nur 40 fl., Exstere, hin­­gegen werden 200 fl. zu entrichten haben. Das Wenigste, was Dieser Un­­gerechtigkeiten verlangt werden kann und soll, ist , daß der Fiskus auch der dritten, jo zahlreichen als gemischten Klasfe gegenüber auf Die Bequemlichkeit des absolut einförmigen Steuertages von 10 Perzent zu verzichten geruhe. Wenn schon die, im Rentensteuer-Entwurf zugelassene Idee des steuerfreien Existenzminimums im G Erwerbsteuer-Entwurf durch das angenommene Prinzip der Kop­f­steuer von vorn­­herein beseitigt scheint, so möge bei der dritten­ Klasse das Lüften der steigenden Skala zur Anwendung kommen, welches für die vierte Kaffe proponirt it; ob dieselbe, ob eine andere Skala, bleibe vorläufig dahinge­­stellt ; wir sprechen vom Bringzip, das hier so berech­­tigt ist als bei der Beamtenwelt, wo die volle Zehnperzent- Verpflichtung erst über 6000 fl. hinaus eintritt. Der Kleinindustrielle, der Lehrer u. s. w. mit 1000 fl. Ein­­formen, it (auch proportionell) weniger leistungsfähig als der Fabritant, der Advokat, welcher 5000 fl. erwirbt ; die Lesteren sind nicht so leistungsfähig als der Bankier oder der Bahndirektor, der 30.000 fl. jährlich erwirbt. Ein mit dem Einkommen steigender Werzentrag scheint demnach entschieden angezeigt. (8 sollen Hiemit bei Weiten nicht alle Renderungen erschöpft sein, welche der Erwerbsteuer-Entwurf Heirscht. Wir wollten nur an einigen Beispielen zeigen, daß und wie, wenn der Fiskus nicht mit der Unbeugsamkeit des Unfehlbaren jede Aenderung zurückweist, aus dem vorlie­­genden Flidwerk durch sorgfältiges Nachfliden ein wenig­­stens zeitweilig tragbarer Mantel für unnsere staats­­finanziellen Blößen fin zumege bringen läßt. €. Horn. = Der Finanzaus­chug hat heute von 5 bis­ 9 Uhr Abends das Budget des Kultusministers verhandelt. Die Reihe kam an das Zentral-Lehrerseminar, für welches 34.300 fl. (gegen 34.500 fl. im Vorjahre) präliminirt erscheinen. — Nach einigem Bedenken gegen die Zahl von 20 Professoren — wo nur 50 Zöglinge die Anstalt besuchen — wurde das Prälimi­­nare gutgeheißen. Für die Klausenburger Universität sind 1875 : 197.379 fl. (gegen 198.240 fl. 1874) präliminirt. Der Aus­­hu strich zwei Diuinisten mit 1095 fl. — Bei den Stellen des Kurators, Duästors und M­athinotärs, die mit 2260 ff. präliminirt sind, wu­rde der Antrag gestellt, die beiden legten Stellen in einer Person zu vereinigen. Der Minister war dagegen, da diese Aemter systemisirt sind, worauf ermidert wurde, daß bei der jegigen Lage des Landes, wo alle Bürger Opfer bringen müssen, auch die forte­­misirten Stellen nicht ewig dauern können. — Endlich einigte man sich dahin, daß ein Diametralabzug von 5705 fl. an dem Gesammt­­personal plasgreife ; ebenso wurden bei den fachlichen Ausgaben 16.865 fl. gestrichen. Für das Klausenburger Lehrerseminar sind für 1875 16.000fl.präliminirt(für­ 8­ 74­ 15.500ffl.) Nach längerer Diskussion über die große Zahl der Hilfspros­­essoren,die nurL0 Schüler haben,wurden zweis Professorenstellen mit 1000fl.gestrichen. Die Kosten des Polytechnikartig sind fü­r 1875 mit 198.368fl.(gegen 188.234 fl.für 1874)präliminirt.­­ Großes Befremden erzeugte die Position von 49.518 fl, welche für die verschiedenen Quartiere dieser Lehranstalt gezahlt wer­­den, und zwar im Napl’shen Haufe 43.800 fl., im Kerkapoly’shen Haufe für vier Zimmer zu ebener Erde 3000 fl., der Rest sind Zinskreuter und Kehrichtabfuhr-Gebühren. Da jedoch­ die Verträge auf 9 Jahre geschlossen sind, konnte daran nichts geändert und nur das Bedauern ausgesprochen werden, dok diese Lehranstalt von Ofen nach Belt verlegt wurde ; von der Gesammtsumme werden 8368 fl. gestrichen. Das Landesseminar für Zeichenlehrer für 1875 : 39.940 f­., für 1874 : 39.640 fl.; die leitere Summe wurde beibehalten. Für Männer-Leh­rerseminar­ien sind 319637 fl. präliminirt, davon wurden gestrichen 1637 fl. Für weibliche Leh­rerseminarien für 1975: 156.°52 fl., für 1874: 120,820 #. Da gegen die Errichtung zweier neuer Seminarien in Raab und Kashau finanzielle Einwendungen gemacht wurden, so wurde die meritorische Entscheidung bis dahin vertagt, wo vielleicht durch andere Gesparnisse dag­erfordernis für diese zwei Seminarien bestritten werden könnte. Die gemeinsamen Auslagen der Lehrer­­seminarien für 1875 : 20.000 fl. für 1874: 30.000 fl. Mit Müdficht auf die schon im vorigen Jahre be­willigte Summe wurden heuer nur 10.000 fl. bemiligt.­­ Für Die H­ermannstädter Rechtsakademie für 1875: 18.135 fl., für 1874: 18.285 fl. Die erstere Summe wurde bemilligt. Für Gymnasien 1875: 129971 fl. für 1874: 96.843 fl. Da die Errichtung des Gymnasiums in Karansebes und eines in der obern Gegend, ersteres mit 8805 fl., das andere mit 12.305 fl., Sinnwendungen erfuhr, wurden diese strichen. Für Realsschulen 1875: 527,598 fl, 1874: 301.675 fl. Der Antrag auf Abstrich von 21.000 fl. wurde dahin modifizirt, daß in runder Summe auf Virement "16.600 fl.­­" Haufe zur Annahme empfohlen werden. Auf gemeinsame Kos­ten der Gymnasien sind 18.000 fl. präliminirt, davon wurden 6000 fl. gestrichen Für die Hebammenschule wurden 4225 fl. bemilligt. Für den nachträglichen Turner(Lehrt­rs Torna­pettanfolgamok) sind 20.000 fl. präliminiet, vote pro 1874 und werden bemilligt. Desgleichen für das Ofner Bürger­schul- Seminar 15.250 fl. und für das Diner meib­liche Lehrer-Seminar 9­0 fl. per 1874: 8809 fl. Die Auslagen für Volk­serzieh­ung, prälimiert mit 960.000 fl. (für 1874 waren 829.960 fl) wurden bemilligt. Referent schlägt den Abzug von 160.600 fl. vor, nachdem der Aus­schuß demselben­­ beipflichtet, wird die Errichtung von zwei neuen weiblichen Lehrer-Seminarien in Naab und falban bewilligt. Fortlegung Montag 10 Uhr. = Der Steuerausschug des Abgeord­netenhaufes feßte heute nach der öffentlichen Sigung des Unterhauses die Spe­­zialdebatte über den Gelegentwurf betreffs der Steuermanipula­­tion fort. Bei §. 5 gibt Graf Lönyay seiner Besorgniß darü­ber Ausdruck, wenn in den Gemeinden die Steueragenden blos der Notar und der Richter erledigen sollten. Mocsary unwünscht den ganzen Taragraph­ wegzulassen, Koloman Zip­a zur Vermeidung von Mitverständnissen blos aus dem ersten Alinea die Worte „Ueberwagung und Berfügung” zu streir den tutács beantragt, nach dem RR wog auc) Der Ober-Königsrichter” zc erwähnt werden. Kolomen Kyc3Y fließt sich dem Antrage Tipa’s an. Die Ansicht Mocsárys, mit iags nicht realisirt werden ich, die rumänische Regierung muüsse zunächst anfragen, ob Diefe — a die Abschließung­­ zur Befeitigung Summen ger,

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