Pester Lloyd, Januar 1875 (Jahrgang 22, nr. 1-25)

1875-01-16 / nr. 12

. .­­zu helfen vermöchten, allein ab, es muß dafü­r die Krone Budapest, 15 Männer. & Tiefen Sinn wird man in der Haltung des Finanz­­ausschusses vergebens suchen, vielleicht auch vergebens den der Lage angemessenen Ernst. Das heutige D­atum der Ausschußmajorität bedeutet eigentlich den massisrten Nb­­zug von einer Position, welche dem finanziellen Nihilismus auffallend ähnlich sah, allein ein faßbarer Gedanke prägt fin auch darin nicht aus, sondern nur ein Zustand grau­­samer V­erlegenheit. Gestern hatte man in dem pröglich entstandenen Wirrsal die Grundlage zu einem Votum über Die Bededungsfrage überhaupt verloren, heute gelang es mindestens die entsprechende Form zu finden, in welcher der Ausschuß erklären kann, daß er [ich der Yni- Bratine zu s­einer vorgängigen Ent­­scheidung über den wichtigsten Theil der Bededung ganz und gar begeben hat. Das ist der eigentliche Sinn des heutigen Be­schlusses. Wenn der Finanzausschuß erklärt, er werde er­ nach D­erhandlung des Erfordernisses und der Steuergefäß-Entwürfe im Hause in der Lage sein, in Sachen der Bedeutung einen Antrag zu stellen, so heit dies mit anderen Worten, daß der Ausschuß auf einen Antrag bezüglich der Mittel zur Behebung des Defizits überhaupt verzichtet, denn es liegt ja auf der Hand, daß na­ch Verhandlung der Steuer­­gelegentwürfe im Hause ein besonderer Antrag des Finanz­­ausschusses weder nöthig noch praktisch möglich ist. Dies an fi ist gewiß sein Unglück, wenigstens dürfte es Die­­jenigen nicht betrüben, die in der entschiedenen Prävalenz, welche der Ausschuß bisher in finanziellen Dingen geltend gemacht, eine gewisse Beeinträchtigung der freien Entschlie­­ßung des P­arlaments erblicken. Auch auf das Schicksal der Steuergefäßentwürfe dürften die Vorgänge im Finanz­­ausschusse nicht von entscheidender Wirkung sein ; hat sich einmal der­ Steuerausschuß für die Vorlagen erklärt und wird die Nothwendigkeit einer Steuererhöhung überhaupt nicht geleugnet, so muß si schließlich denn Doch die er­­forderliche Majorität für die Sesegentwürfe zusammen­­finden. Allein wenn man die moralische Seite der Sache, wie sie in dem gestrigen Artikel unseres Blattes erörtert wurde, in Betracht zieht, so wird man sich mit der Haltung des Finanzausschusses nur äußerst schwer ver­­führen künnen. Man mag es immerhin gelten lassen, daß der Fi­­nanzausschuß sich nicht berufen fühlen konnte, den „Opti­­mismus" des Finanzministers Hinsichtl­ des Ertrags der geplanten Steuererhöhung in seinem ganzen Umfange zu estemptiven , je rigoroser die Kritik des Ausschusses in diesem Punkte ist, desto besser entspricht er seiner Aufgabe, denn allerdings hat er darüber zu wachen, daß der Be­­dedungstheil sich nicht auf inhaltslosen Faktoren aufbaue. Aber wie wir uns den Widerstand erklären sollen, welchen die Deakfistischen Mitglieder des Ausschusses auch gegenüber dem von Wahrmann gestellten Antrage betreffs einer Steuererhöhung im Betrage von neun Millionen an den Tag legten, das wissen wir wahrhaftig nit. Was solle denn in Dieser Negation zum Ausdruch kommen, wenn nicht der geradezu ungeheuerliche Optimismus, daß es durch irgend ein Wunder gelingen künne, den Ausfall von dreizehn Millionen verschwinden zu machen, daß irgend ein freundlicher Genius, der nicht nur über fromme Ge­gens­prüche, sondern auch über gefüllte Kasten verfügt, unseren schönen Augen und unserer „tausendjährigen Ge­­­schichte" zuliebe sein Füllhorn über das Land ausgiegen wird ? Denn sie sind ja recht schön, recht löblich und zum Theile auch recht praktisch die Vorschläge, welche im Finanz­­ausschusse auftauchten, allein man darf getroft die Frage rissiren, ob denn die Herren sich nicht in der sonderbarsten Berlegenheit befänden, wenn man sie zufällig beim Worte nehmen, oder wenn an sie die Fonfreie Aufgabe heran­­treten würde, mit den von ihnen vorgeschlagenen Mittel: die Zahlungsfähigkeit Ungarns — und vorerst handelt es sie nur um diesen fatalen Punkt — aufrechtzuerhalten ? Konnten denn die Herren­ wurflich überzeugt sein, daß ihre weitaussehenden und jedenfalls von der Zeit be­­dingten Pläne über die Noth des Augenblicks Hin­weg­­oder müüsten sie es nicht viel­­mehr ebenso gut mwissen wie wir, daß ihre Bor­­fglüge nur in dem Yale praktische Berechtigung haben,­­ wenn vorerst für die unmittelbaren Erfordernisse gesorgt ist, wenn man zunächst die materiellen Mittel beschafft, um den Einwirkungen böser Zufälligkeiten vorzubeugen und die nöthige Ruhe und Muße zur Lösung aller der vorgebrachten Probleme zu gewinnen ? Wir begreifen es, wenn Mitglieder der Opposition sich auf den Standpunkt der einfachen Bem­einung begeben oder ihre Negation in Vorschläge Hüllen, die lediglich einen abstraften Werth haben ; bei ihnen mögen politische Motive die Rücsichten auf die finanzielle Nothwendigkeit verdrängen ; völlig unfaßbar ist uns jedoch, wie Männer einer Parteistellung, in welcher die politischen und die finanziellen Motive vollständig zusammentreffen, eine gattit beobachten können, welche beide Momente ge­­fährdet. Fern ist es von uns, die Intentionen der beati­­stischen Mitglieder des Ausschusses anders zu interpretiven, als sie eben in Erscheinung treten; gewiß ist es ihnen einzig und allein um die Garantien des finanziellen Er­­folges bei möglichster Schonung der Volfskräfte und der wirtscchaftlichen Interessen zu thun. Allein das Problem, vor dessen Lösung wir heute stehen, erheircht eine andere Behandlung. Es gilt, für eine bestimmte, kurz bemessene Frist die Garantien für die ungestörte Aufrechterhaltung der staatlichen Funktionen zu schaffen und innerhalb die­­ser Zeit eine auf dauernde Grundlagen gestellte wirts­­­chaftliche und finanzielle Reformpolitik zu entfalten. Nun liegen die Dinge unstreitig so, daß die Bedingungen der legieren für sich allein, nämlich die Spostulate einer gesunden national - ökonomischen Politik, die Garan­­tien der ersteren, nämlich­ der Aufrechterhaltung der materiellen Staatsfunktionen, schlechterdings gefährden, während umgekehrt die in erster Reihe betonten Garantien den Erfolg der Iegieren verbürgen — fann hier für den einsichtigen WBolitifer die Wahl wirklich schwer­ fallen ? Tassen wir doc die Fonfreien Momente ins Auge. Es werden von den Gegner der GYyery­ischen Finanzpolitik zunächst weitgehende Reduk­­tionen verlangt. Daß solche im Rahmen der inneren Ad­­ministration nicht in beträchtlichem Maße möglich­ sind, das hat ja eben der Finanzausschuß demonstrirt, indem er das Präliminare sam­t wesentlich reduzirt hat. Es sollen daher die Ausgaben der gemeinsamen Armee verringert werden und diesem Wunsche stimmen wir vollkommen zu. Aber diese Reduktion hängt nit von unserem Willen und es missen dafü­r die österreichischen Faktoren gewonnen werden. Glaubt nun wirklich jemand, daß die in diesem Punkte gefor­­derten Ersparnisse als effektive Ergebnisse für das laufende Sahr, dessen gemeinsames Budget ja bereits votivt ist, in Mednung gezogen werden können und angesichts unserer Finanzlage gezogen werden dürfen? Hieße das nicht schlechtweg­­ mit dem Zufall rechnen? Eine große Wirkung verspricht man sich von der Lösung der Bant­­frage, und mit Recht; aber man wird doch zugeben müssen, daß diese Wirkung vorerst seine unmittelbare für den Staatsihn sein kann, während doch für Mittel zur angenblic­­hen Regelung gesorgt werden muß. Wehnlic verhält es sich mit allen oder­­ doch den meisten Borz­schlägen, welche dem Plane Ghyczy’s entgegengestellt mer­den ; sie sind ihrem Wesen nach ganz und gar berechtigt, aber sie seßen einen zeitlich­ geregelten Staatshaushalt voraus, weil sie eben nicht von heute auf morgen realisirt werden künnen. Trogdem wäre der Widerstand greet die Finanz­­politif Ghycay’s auch in dieser Lage morivat, wenn Die von ihm projefiirten Maßregeln auf m­ehr als proviso­­rische Dauer Anspruch erheben wü­rden, oder wenn der Finanzminister sich einfach auf den fiskalischen Naubbau verlegen und die Bedingungen einer rationellen Finanz­politik von sich weisen wü­rde. Das ist aber schlechterdings nicht der Tat. Ausdrücllich hat Herr v. Ghyczy den mei­­sten konkreten Vorschlägen, welche auf die definitive Rege­­lung der Finanzen und die Hebung der Steuerfähigkeit abzielen, so der Lösung der Bankfrage, der indirekten Steuern u. s. w., seine Zustimmung gegeben und er will nur den Staat für die Beit sicherstellen, bis diese Faktoren als wirksame Mittel in Betracht kommen künnen. Und wenn dem so ist, auf welcher Seite ist dann der Opti­­mismus zu finden? Auf der Seite des Finanzministers, der im Staatshaushalte dem Walten des Zufalls seinen Spielraum gestatten will, oder auf der Seite des Aus­­schhsses, Der den Staat mit seinen augenblicklichen Be­­­ürfnissen­­ mit einem Wech­sel auf lange Sicht ver­­tröffen will? Wie gesagt, uns geht das Verständniß für die Haltung der decfistischen Mitglieder des Aus­­schusses ganz und gar ab. Denn auch die Besorgniß, daß die einmal votirten Lasten perennigende werden könnten, ist nur das Produkt einer unberechtigten Vorstel­­lung. In den Händen des Reichstages wird es immerdar gelegen sein, die Lasten zu verringern, sobald dies ohne Gefährdung des Staatshaushaltes geschehen kann, und man sollte doch wahrhaftig meinen, die Neigungen unserer Bolfsvertreter bieten genügende Gewähr dafür, daß man nit unnöthigerweise die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler anspannen wird , thut man es ja, wie Figura zeigt, selbst dann nicht oder nur sehr sehwer, wenn es un­­umgänglich noth­wendig ist. Wie immer wir daher die Borz­gänge im Finanzausschusse betrachten mögen, wir künnen sie nur bedauern. Sehen wir all davon ab, daß sie wer fentlich zur Berwirrung und Verfchärfung der Budget­­debatte beitragen müssen, so können wir doch nicht Leich­­terdings über die Wirkung hinnweggehen, welche sie auf die Bevölkerung auszuüben geeignet sind. Ob unter solchen Einflüssen die Opferfähigkeit des Volkes fid entfalten kann, ob die Bereitwilligkeit zur Uebernahme neuer Lasten ge­­fordert wird, wenn man diese als entbehrli darstellt — darauf mögen die Herren sich selber antworten, die ja doch nicht leugnen können, daß unter allen Umständen an die Leistungsfähigk­iit der Bürger appellirt werden müßte, gleichviel ob in der Form der Ghyczy’schen oder anderer Steuergesebe. — Wie verlautet , dürfte Se, Majestät der König nur bis etwa 25. d. M. in Budapest verweilen. Auch der Minister des Heußern, Graf Julius Andraffy, gedenkt um diese Zeit nach Wien zurückzukehren. — Der Abgeordnete Paul Móricz wird — wie „Hon“ meldet — in der morgen Samstag stattfindenden Gitung des Ab­­geordnetenhauses die Regierung in der Banffrage inter­­pelliren und dabei auseinanderfegen, daß die Lösung dieser Frage weder mit den Interessen Defterreichs noch mit jenen der Dynastie im Widerspruche stehe und daß Ungarn, da es mit der Defterr. Nationalbank seinen Vertrag hat, auch zu nichts verpflichtet werden könne. Er­ wird gleichzeitig erklären, daß, falls die Negie­­rung den Interessen des Landes entsprechend kräftig auftreten wolle, das linke Zentrum in dieser Angelegenheit für dieselbe ein­­treten und sie unterjtügen merve. — In der heutigen Situng des Ausschusses zur Brüs­tung der Schlußrechnungen referirte Ludwig Esav­olety ü­ber die 1869er Schlußrechnungen des Kommunikationsministeriums, hierauf Raul Drdódy über jene des Finanzministeriums. Die Schlußrechnungen über das Budget der Staatsgüter, bei welchen, wie „Brtefite” erfährt, beträchtliche Mehrausgaben vorkamen, ge­­langen in der nächsten Situng zur Verhandlung. — Sin der gestrigen Konferenz der Mittelpartei kam das gelegentlich der Verhandlung des Budgets und der Steuergefäßenu­­mwürfe einzuhaltende Verfahren zur Sprache, da wurde sein Ber fchluß gefaßt, weil die Konferenz die Einreihung der Ausschuß­­berichte an das Haus abwarten wollte. Gegenüber jenen, mehrfach aufgetauchten Gerüchten, daß die Mittelpartei über ihren Bestand, resp. über den Anschluß an eine andere Partei beräth, it zu be­­merken, daß diese Frage bis jegt nicht den Gegenstand einer Kon­­ferenz bildete ; in der gestrigen Konferenz aber stellte Jul. Diab folgenden Antrag : hebenden und fest: Denjenigen , der sein Grbrecht gegen" „In Anbetracht, daß die zerfahrenen Verhältnisse unseres Vaterlandes es erheirschen, daß jene Barteischattigungen der ge­­mäßigen Opposition, die bezüglich der inneren Fragen überein­­stimmen und hinsichtlich des oft betonten Systemwechsels gleicher Ansicht sind, zur Durchführung ihrer im öffentlichen I­nteresse ge­­legenen Bestrebungen sich vereinigen; — in Anbetracht, daß die staatsrechtlichen Fragen längere Zeit nicht auf die Tages­­ordnung gelangen werden, — und endlich in Anbetrac­ht, daß die Nichtung und die Vertrebungen der Mittelpartei mit jenen des linken Zentrums identisch, sind: auf Grund dieser Motive, er­ Härt die Mittelpartei des Reichstages beschlußmeise, daß sie ihre besondere Parteistelung aufgibt und sich bezüglich der Lösung der im Vordergrunde stehenden wichtigen ragen mit der anderen Schattirung der gemäßigten Bartei, dem linken Zentrum, ver­­einigt.” Die Konferenz verwarf diesen Antrag, weil sie nicht nur nicht­ geneigt it, ihre nach­weisliche­ Niederlegung eingenommene politische Stellung zu verlassen, sondern weil sie es unter den gegenwärtigen­­ Verhältnissen für nothwendiger als je erachtet, den Pla zu reserviren, auf dem sich die unabhängigen Elemente der bestehenden P­arteien vereinigen können.­­ Die Hauptmomente des vom Justizminister in der gestrigen Unterhäusfigung eingebrachten Gefeßentwurfes über die Regelung­ des Verlassenshafts-Verfahrens sind in ge­­drängter Darstellung folgende : Ein Grundprinzip des Entwurfes ist die Gleichheit der Erben vor dem Gefege. Der Umstand, daß die Erben oder ein Theil der­­selben unter V­ormundschaft oder Kuratel stehen, darf auf das rich­­terliche Verfahren nicht störend einmirten. Ohne Zweifel sind im Interesse solcher Erben verschiedene Anordnungen nöthig, welche hinsichtlich selbstberechtigter Erben entweder gar nicht oder nur in Ausnahmefällen plangreifen. Diese Anordnungen haben ihren Grund in der Notaunwendigkeit der Inventirung und in gemilsen Fällen der Genehmigung durch die Vormundschafts-Behörde. Die Genehmigung­­ dieser Septeren verlangt indessen Der Gefegentwurf nicht für den Vorgang des Gerichts, sondern nur für die Handlungen des Vormunds oder K­urator. Das Gericht geht ebenso unab­­hängig von den Waffenstühlen an dann vor, wenn an der Grb­­haft unter V­ormundschaft oder Kuratel stehende Personen ber­­heiligt sind, wie es vorgeht, wenn alle mituntereffirten Bersonen selbstberechtigt sind, und hat nur zu untersuchen, ob der V­ormund oder Kurator die Berechtigung zum Vollzug irgend­einer Yandlung befsst, sowie es auch zu untersuchen hat, ob der im Namen einer selbstberechtigten Person auftretende Bevollmächtigte eine Rollmac­ bef ist. Nach dem Gefegentwurf it das Gericht zu jeder Anord­­­nung und zu jeder Beschlußfassung selbständig berechtigt ; der Waffenstuhl darf auf das Gerichtsverfahren seinen Einfluß aus­­üben und der Wirkungskreis des Waffenstuhles (außer, daß dieser den Vormund oder Kurator ernennt und zu den Handlungen des Vormunds oder Kurator seine Genehmigung er­theilt) beginnt erst dann, wenn, nachdem das­­ Gericht das Erbrecht ins Meine ge­­bracht hat, die vormundschaftliche oder Kuratelverwaltung der Erbtheile der unter Vormundschaft oder Kuratel stehenden Per­­sonen beginnt. Die übrigen Grundzüge sind folgende : Von jedem Todes­­fall muß dem Verlassenschaftsgericht Anzeige gemacht werden. Das Schihpaftsverfahren ist nur in jenen Fällen obligat, wo eine münd­­liche oder schriftliche Erb - Erklärung erforderlich it. Für die Refikergreifung der Erbschaft fordert der Gelegentwurf eine Erb- Erklärung ; die offene Willenserklärung der Erben it jedoch nur im Interesse der Gläubiger und außerdem noch in dem alle nöthig, wenn das Erbrecht zwischen mehreren Interessenten strittig ist, deren Interessen einander entgegengefegt sind. Jeder Erbe darf aus eigener Vollmacht die Erbschaft in Besis nehmen, wenn die­­selbe seinen strittigen Gegenstand bildet. In diesem Yale kann er sogleich ein Erbischafts-Nedertragungs-Zeugniß erhalten und auch die Umschreibung intabulirter Rechte des Grblafferd ohne Betzug bemwerfstelligen.. Bildet das Crbrecht einen Gegenstand des Streites , so gestattet der Gefegentwurf die Snbefisfegung ous, eigener Vollmacht nicht. In diesem alle prüft das Gericht die Mechte der auf die Crbídalt Ansprug­er­­über Solden , melche mit sehr älterem Recht oder gar ohne jeden Rechtstitel die Erleschaft beanspruchen oder offupiren, in den Defis derselben ; es vermeist Niemanden auf den Prozeßweg, denn Jeder, der auf seine Nechte vertraut, kann auch ohne Vermeisung auf den Prozeßweg seine Nechte gegen den in Besit b Gefegten im ordentlichen Verlasfenschaftsprogeß zur Geltung bringen. Wenn das Berlaffenschaftsgericht im Wege eines solchen summarischen Berfahrend den wahrscheinlichen Erben in den Besit eingefegt hat, so kann dieser die Umschreibung intabulirter Nechte des Erblaffers gleichfals ohne jedes weitere KRundmachungsverfahren bemerkstel­­ligen, aber erst dann, wenn binnen 45 Tagen nach Zustellung des Einantwortungsbeschlusses Niemand einen Erbschaftsprozeß anhängig gemacht hat. Endlich ordnet der Gefegentwurf die Beschlagnahme der strittigen Hinterlassensgaft nicht unbedingt an, sondern gestat­­tet nur, daß dieselbe nach den allgemeinen Normen der Prozeß­­se beim Richter des Erbsschaftsprozesses angefacht wer­­en dürfe. Im Interesse der Gläubiger münscht der Gefegentwurf im Allgemeinen hinsichtlich jeder Erbfschaft von dem Erben eine Gr­­­ärung, ob er die Erbfschaft­ unbedingt oder cum beneficio imven­­tarii annimmt? Er bestimmt die Folgen der verabsäumten Weiße Jung und ertheilt den Gläubigen behufs Geltendmachung ihrer auf die Erbschaft bezüglichen echte einige [chon längst für noth­­wendig befundene Rechte. Hinsichtlich dessen, in welcher Weise die Erben die mit der Erbtschaft verbundenen Lasten zu tragen haben, stellt er abweichend von der in den verschiedenen Landestheilen geltenden Verfü­gung des österr. Zivil-Gefegbuches die Norm des ungarischen Gefebes als Prinzip auf, daß die Erben verpflichtet sind, die mit der Erbschaft verbundenen Lasten bis zur Höhe der­­selben solidarisch zu tragen ; aber diese Verpflichtung besteht nur auf die Dauer von drei Monaten nach der Theilung. Hinsichtlich der Theilung der Grafschaft befolgt der Entwurf das Prinzip, daß diese nit zum BVerlaffenschaftsverfahren gehört. Er gestattet aber namentlich mit Rücksicht auf die Kleineren Grafschaften, daß sich Die Erben nach Erlangung des betreffenden Zeugnisses wegen Durch­­führung der Theilung an das­­ Verlassenschaftsgericht wenden, be­­schränkt jedoch dessen Agenden hauptsächlich auf die Herbeiführung des Ausgleichs und wenn dieser nicht gelingt, auf die nur provi­­sorische Vornahme der Theilung. — Die Wähler des Ndvarhelyer Stuhls haben ein Sefudh an das Abgeordnetenhaus eingereicht, in welchem darüber Klage geführt wird, daß die Abgeordneten Ugron, Bartha, Orbán und Raffai, statt ihrer Mission im A­bgeordneten­­hause obzuliegen, daheim seien, um die MWahlagitation zu beginnen.­­ Derartige Abgeordnete , melde sich mit ihren eigenen An­­gelegenheiten statt mit den Angelegenheiten des Landes beschäftigen, gibt es — bemerkt hiezu „M. Poli.” — hier und in der Provinz gar viele und es wäre gut, wenn sich die Wähler hinsichtlich der­­selben orientiren würden. Aber nicht im Mdvarhelyger Stuhl allein, sondern überhaupt auf dem Szelleer Boden hat die Wahlbewegung in sehr leb­­hafter Weise begonnen. Aus M.-Bäjärhely wird geschrieben, der Zentral-Wahlausschuß habe am 11. b. M. die Zusammenstellung der Wählerlisten bereits begonnen. Die königl. Streistadt M.-Vasär­­hely wurde in zwei Wahlbezirke getheilt, und sind die Präsidenten der Konskriptionskommissionen in beiden Bezirken Dealisten. In die Wählerliste wurden 250 bis 300 Personen nicht aufgenommen, darunter gegen 50 Beamte, deren Gehalt den gefeglich geforderten DBetrag von 500 fl. nicht erreicht. (Das geringste Beamtengehalt be­­trägt 450 fl. und 100 fl. Quartiergeld , welches jedoch nicht als Gehalt gerechnet wird.) Die Zahl der Kandidaten wählt von Tag zu Tag. Heute selten sind sämmtliche bisher unterlegene Kandi­­daten von den Todten auferstanden, selbst der in Disziplinar- Untersuchung befindliche Bürgermeister, welcher bereits als Kandi­­dat der Linken wie der Rechten mit Eklat unterlgen ist.­­ Der von der strafrechtlichen Sektion des Budapester No­­vofatenvereind behufs Begutachtung des Strafgefeg-Ent­­wurfes entsendete Neuner-Ausschuß hat in seinen, unter dem Borfibe des Dr. Eduard Körnges abgehaltenen legten Sigun­­gen drei Abschnitte berathen u. a. den III. Abschnitt: „Die Stra­­fen", Referent: Unter-Staatsanwalt Dr. Karl Esufäffy; den IV. "Der Berfud", Referent wegen Abmesenheit des Dr. Moriz Stiller Ober-Staatsanwalt-Substitut Dr. Tobias Löw, und den V. „Die Theilnahme”, Referent Dr. Roloman Held. Die Debatten waren immer sehr lebhaft und interessant und betheiligte ih an denselben außer den Ausschußmitgliedern noch der Univer­­sitäts-professor Dr. Aladár Schnierer. Eine besonders rege Diskussion fand über die Aufnahme der Todesstrafe in das Gefäß statt, wobei die für die Verwerfung der­­selben Blasdirenden in Minorität blieben. An wichtigeren Ver­änderungen wurden folgende beantragt: Bei §. 27 wurde das Max­mum der Geldstrafe vor 4000 fl. auf 6000 fl. erhöht; bei $. 52, welcher über die Dauer der Aufhebung politischer echte handelt, wurde die Bestimmung des Minimums verworfen. Die leiteren zwei Abschnitte wurden fast unverändert angenommen. In der nächsten Lesung gelangen der VI. und VII. Abschnitt — über Absicht und Fahrlässigkeit und über die Zurechnung­­ zur Verhandlung. Referent: Dr. Ladislaus Fayer Aus dem Finanzausschuffe. Ueber die heute Vormittags abgehaltene Sigung des Finanz- Ausschuffes haben wir bereits im Abendblatte in Kürze das MWe­ Tentliche mitgetheilt; mir lassen nun einen ausführlichen Bericht über dieselbe folgen : Nach Eröffnung der Sigung fordert Präsident Gsengery die Ausschußmitglieder auf, sich — nachdem in der gestrigen Sikung der Berekungsvorschlag des Finanzministers abgelehnt worden — ü­ber einen Modus für die Bedekung auszusprecen­. Eduard Ssedényi meint, daß man, nachdem gemäß der gestrigen Abstimmung der Ausschuß die Höhe jener Dutate des Defizits im Betrage von 25 Millionen, welche durch Steuererhöhung bedeckt werden sol, vorderhand nicht fesstellen will, bis er auf Basis des Steuerausschuß-Berichtes, welcher dem Haufe vorgelegt wird, vom Haufe dazu angewiesen wird, dies im Berichte des Finanzausschusses mit ganzer Offenheit aussprechen müsse, u. am. mit der Bemerkung, daß die Majorität des Ausschusses einen Theil dieses Defizits Durch Steuererhöhung bededt willen will, doch abgesehen von der Feitstellung der Größe der so zu bedeuenden Summe fi jest auf die Lösung jener Fragen beschränkt, welche während der Berathung von mehreren Mitgliedern des Husfehuffes ventilirt­­ wurden. Er beantragt, den Ausschußbericht in diesem Sinne­ abzufalfen. Wahrmann erklärt, dach, so sehr er auch das Resultat der gestrigen Berathung bedauere, er doch noch heute der Ansicht sei, daß er gestern forrest gehandelt habe. Auch an anderen Orten hat die vom Finanzminister geplante Steuergattung Anwendung gefunden, und überall war es üblich, daß bestimmt wurde, wieviel auf diesem Wege durch das Land bedecht werden müsse, und dann erst wurde die Steuergattung in Anwendung gebracht. Das Defizit wollte Niemand der Steuererhöhungen vollständig deben, der Finanzminister wollte ebenfalls blos, daß ein gewiisser Theil des­­selben auf diese Weise gedecht werden solle, und diesen Theil hat der Ausschuß allzu groß gefunden. Redner ist überzeugt, daß die vom Finanzminister firirte Summe nicht dur Erhöhung der Steuern hereingebracht werden künne. Er ist indessen nicht dage­­gen, daß nur im Allgemeinen der Nothwendigkeit der Einnahm­en- Erhöhung Erwähnung gethan werde und tritt demnach dem An­­trage Zsedenyi’s bei.­­­011 ähnlicher Weise äußert sich PantSoms sich . Koloman Szöll hält dieses Expedient für jene am praktischesten,welche gestern gegen die Vorlage des Finanzministers gestimmt haben.Seinerseits hält er an dem gestern eingenomm­enenen Standpunkte fest,welcher nicht durch den Moment ge­­schaffen,sondern n­ach langem,reiflichenc­ Nachdenken zur festen Ueberzeugung bei ihm geworden.Das auf YB Millionen­ ange­­nommene Defizit kann, wenn mir nicht ein sehr günstiges Jahr haben, leicht 30 Millionen erreichen, nicht sowohl durch die bei den direkten Steuern möglichen Mindereingänge, denn dieselben wurden konform mit dem 1873er N Resultate präliminirt, sondern durch die Mindererträgnisse bei den Bergwerken, Forsten, beim Tabakgefälle und bei den Staatsbahnen. W Wenn von diese­m großen Defizit 13 Millionen durch Steuererhöhungen nicht gedecht meist den, dann fürchtet er, daß wir für 1876 die Steuerfähigkeit des Landes gefährden und daß für das nslebentreten der zur Siche­­rung unserer Zukunft nothwendigen Institutionen uns die Kraft mangeln wird. Er würdigt die Argumente der Andersdenkenden, er stellt sich aber auf einen höheren Standpunkt ; er sieht ein ges­ringeres Uebel in der Erbringung von Opfern und acceptirt die Vorlage des Finanzministers. Er stimmt daneben auch für jedes mögliche Gesparniß, denn das Defizit werde ohnedies groß genug sein. Er will seine Steuererhöhung für die Giungfeit, sondern nur materielle Garantien, bis die zur­­ Herstellung des Gleich­­gewichts nothwendigen Verfügungen und Leben treten können. Präsident Anton Esengery erklärt, daß es der Vor­lage des Finanzministers zustimme, daß es aber nach der gestrigen Abstimmung heute unmöglich sei, darauf zurückzukommen. Zur Erleichterung der Verhandlung formulirt er den Antrag Zsedenyi’s folgendermaßen : „Die Majorität­ des Ausschusses in der Ansicht, daß ein Theil dieses großen Defizits nicht anders, als durch die Inan­­spruchnahme der Opferunwilligkeit des Landes, im Wege der Be­­steuerung, gedecht werden künne, inwieweit die dur) den Finanz­minister dem Abgeordnetenhause eingereichten Gefeßentwürfe zur Bededung dienen, wird nur nach eingehender Verathung der Gefeß­­entwürfe zu beurtheilen sein, nach einer Berathung, in welcher einerseits die Steuerfähigkeit des Staates, andererseits die Zmangs­­lage in Betracht gezogen werden. An dieser Berathung hat das Haus einen besonderen Ausschuß entsendet. Nach den Verhaud­­lungen dieses Ausschusses und des Hauses wird der Finanzausschuß in der Lage sein, die Bededung definitiv feststellen zu können.“ Bau Möritz glaubt, ebenfalls, daß das ganze Defizit ohne Steuererhöhung nicht zu deden sei. Doc gegenüber den ver­­schiedenen, eine Stauerer­höhung bezwehenden Befegentwü­rfen hält er den Antrag Zsedenyr’s nicht für genügend und beantragt aus­zusprechen, daß die Steuererhöhung auf Grund der durch den Steueranstehuß bereits angenommenen Gefegentwürfe nur 5 Mil­­lionen betrage. « Eduard Horn hat gestern aus dem Grunde die Vertagung der Beschlußfassung beantragt,weil er geglaubt habe,daß jeman heute mit neuen Vorschlägen hervortreten­ werde,er habe sich aber in seinen Erwartungen getaiuscht,denn Zsedänyi’s Antrag bezweckt nur, daß der Ausschuß bezüglich, der Bededung gar nichts sage, womit sich derselbe aber nur ein Armuthszeugniß geben würde. Der Ausschuß hat auf die Vorlage des Miniters, 13 Millionen des Defizit im Wege der Steuererhöhung zu bededen, mit Nein geantwortet und muß also dabei bleiben Das künne er nicht bil­­ligen, daß der Ausschuß bezüglich der Beredungsfrage vollständig neutral bleibe, denn endlich müsse ja auch der Steuerausschuß mis­­sen, wie viel vom Bedarf durch Steuererhöhung zu deden sei. Er glaubt, da, nachdem die Majorität die Vorlage des Ministers nicht angenommen habe, der Ausschuß die Aufgabe hätte, für an­­dere Arten der Bededung zu sorgen. Ministerpräsident Stefan Bitte: Hinsichtlich der Rege­­lung des Staatshaushalts konnte Ledermann wahrscheinlich als Ausgangspunkt nehmen, daß die­­ Wiederherstellung des Gleich­­nemwichts in allen Theilen schon im Budget von 1875 nicht möglich­st. Die erste Aufgabe bestand also darin, für die Bed­ürfnisse des Augenblicks und für die Sicherung jener Zeit zu sorgen, binnen welcher die zur vollständigen Wiederherstellung des Gleichgewichts nothwendigen Mittel und Leben treten können. Er­iett von dem Ausschusfe voraus, daß er in den Ersparungen so weit ging, als er für zweckmäßig erachtete und er muß jeßt für die Bededung der vollrten Ausgaben sorgen. Mit einiger­­­ Verwunderung hat er (Redner) gehört, daß der Ausschuß diesbezüglich E­ine Entscheidung treffen will. E 8 wurden mehr einzelne Mittel vorgeschlagen und er gibt zu, daß auf dem Gebiete der Justiz und der Administration mit Anmendung der Dezentralisation noch etwas erspart werden könne ; dies sei aber nicht die Aufgabe des Moments; in der D­ankfrage machte die finanzielle Smangslage einen Erfolg ver­­sprechenden Lösungsversuch unmöglich ; auch von der Revision des Vollvertrags erwartet er bedeutende V­ortheile, aber auch diese ere besteht längere Verhandlungen ; auch die theilweise Uebestragung der Amortisationssummen auf spätere Generationen und die Aversion der Staatsschulden find­e treffliche Ideen; aber die unerläß­­liche Vorbedingung zu Allem ist, daß wir jeit für die Bededung des gegenwärtigen Erfordernisses sorgen. Das würde er niemals aussprechen, daß das Land nicht im Stande sei, dies zu leisten, denn dadurch wäre gewiissermaßen aus­­gesprochen, wir vermögen die Staatlichkeit nicht zu ertragen, was dem Kredit des Landes einen noch größeren Schaden zufügen müßte. Ebenso, wie die Regierung erbötig­t war, bei den Gripar­­nisten bis an die äußerste Grenze zu geben, so miüsse er darauf großes Gei­­cht legen, daß nicht immerfort Dinge wiederholt werden, die im Grunde nicht wahr sind und deren ewiges Vorbringen dem Lande schaden muß. Redner hält an dem Standpunkte der Re­­gierung fest, welchen der Finanzminister bereits dargelegt hat, daß das Land seine Opferwilligkeit manifestiren müsse, damit wir dem Sabre 1876 ohne jede Krise ruhig entgegensehen und die zur Sicherung der Zukunft nothwendigen Mittel auch herbeishhaffen können. Nebner hätte wohl lieber die Annahme der Ghyczy’schen Vorlage gem­ünscht, doch gibt er sich auch mit der von Zsedenyi und Grengery vorgelegten Formuliung zufrieden. ‚Thomas Beh­y: Selbst 13 Millionen Steuererhöhung wür­­den für 1875 nicht genügen, für die Zukunft aber bietet das, was der Finanzminister als Programm vorgelegt, seine Garantie, so daß die gestrige Abstimmung des Ausschusses ganz natürlich war. Das Resultat dieser Abstimmung müßte im Ausschußberichte Ausdruck erhalten. Zsedeny­’s Antrag gibt keine entschiedene Antwort auf die vorliegende Frage; der Ausschuß muß sich entschieden erklären. Redner lehnt den Antrag Bredenyi’s ab. Finanzminister Koloman Ghyczy: Cr habe sich zwar vorgenommen, an der gegenwärtigen Berathung des Ausschusses fi meiter nicht zu betheiligen, er halte es aber für nöthig, dennoch auf Einiges, was hier vorgebracht worden, zu antworten. In Re­­friminationen in Bezug darauf, wer Schuld an der gegenwärtigen Lage, wolle er sich nicht einlassen ; er glaube, daß Jedermann sei­­ner besten Meberzeugung gefolgt sei und nur in der Wahl der Mittel fid möglicherweise geirrt habe. Er billige jene Richtung, welche in den auf die Zukunft fid beziehenden und vom Ausschuß im Prinzip angenommenen Vorschlägen sich manifestirt ; es sei je­­doch eine unerläßliche Bedingung, daß wir den Staatshaushalt in einen solchen Zustand bringen, daß uns zur Durchführung der Pläne Zeit bleibe. § 3 würde das Vorgehen der Regierung sehr erleichtert und eine gute Wirkung hervorgebracht haben, wenn der Ausschuß seine geitrige Vorlage angenommen hätte, so jedoch bleibe ihm nichts mehr übrig, al an das Vaterland zu appel­liren. Er verharre bei seinen gegenwärtigen Ansichten und bitte den Ausschuß — obwohl dieser thun könne, was er wolle — doch seine solchen Beschlüsse zu fallen, melde die Bermitt­­lichung dieser Ansichten im Vaterlande hindern würden. Ihbajlovich und Somffid erklären sich für Zsedenyi’s Antrag, desgleichen Muz33lay, der aber bezüglich der Darlegung des Ministerpräsidenten bemerkt, daß er es auf Grund­­lage der unverhältnißmäßigen Steuerumlage für unmöglich hält, die vom Minister geforderte Summe anzunehmen. Der Präsident stellt nun die Frage; der Antrag 3sedényis bleibt, nachdem außer­ den der Linken angehörigen Aussgußmitgliedern auch die den Standpunkt des Ministers thei­­­ Ienden Mitglieder Széll, 2. Horváth und Torma dagegen stim­­men, in Minorität. Der Präsident fordert die Mitglieder auf, einen an­­deren Bededungsmodus zu empfehlen. Eduard Horn it bereit, diesbezüglich seine Ansichten aus­­einanderzufegen. Das Defizit des laufenden Jahres fhäst er auf 35 Millionen , das des nächsten Jahres auf 15, wozu noch kommt, daß der Staatsfhag 20 Millionen disponibel haben muß, so daß im Laufe der Jahre 1875 und 1876 ein Gesammtdefizit von 70 Millionen zu deden sein wird. Seiner Ansicht nach kann dies ohne Steuererhöhung aufer doch die noch vorhandenen Ansehensreite und die Kaffenvorräthe dadurch bededt werden, daß nach erfolgreichem Resultate der hin­sichtlich der Revision des Zollvertrages unverzü­glic zu beginnen­­den Verhandlungen bei den indirekten Steuern in diesem Jahre ein Einnahmenplus von 4, im nägsten Jahre von 9 Millionen zu erreichen sein wird und dadurch), daß die Steuerrüdstände im Laufe dieser beiden Jahre dur eine Kreditiperation bis zur Höhe von 20 Millionen realisirt werden. Hinsichtlich der Zukunft hält er es für möglich, bei den Heeresausgaben (gemeinsame Armee und Hon­­véd) ein Fünftel, 8 Millionen, bei den Eisenbahnen 3 Millionen, in Folge der Valutaregelung bei den Silberbeschaffungskosten 3 Millionen zu ersparen; bei den indirekten Steuern hofft er in Folge der Revision des Vollvertrages jährlich ein Einnahmeplus von 8, in Folge der natürlichen Entwicklung der übrigen Steuern ein Plus von 5 Millionen und damit zusammen könnte schon im Jahre 1877 mit einer Summe von 26 Millionen das Gleichgewicht des Staatshaushaltes hergestellt sein. Paul Moricz billigt wohl im Allgemeinen das von Horn Gesagte, glaubt jedoch nicht, daß die finanziellen Resultate des­­selben schon fest positiv in Rechnung genommen werden könnten. Bahrmann bemerkt, daß das von Horn bezüglich der Zukunft Gesagte im Prinzip bereits angenommen sei, das finan­­zielle Resultat desselben jedoch gegenwärtig nicht konstatirt werden könne. Vür 1875,76 habe derselbe faktisch nur zwei Vorschläge: der erste Borschlag bezieht sich auf die Revision des Zollvertrages, davon kann jedoch fest unmöglich ein Einkommen präliminirt wer­­den ; der zweite Borschlag bezieht, sich, auf die V­erwert­ung der Steuerrüdkstände und dies bedeute nichts Anderes als die Aufnahme eines Ansehens. Redner hat einen leichteren Modus als den von Horn empfohlenen bezeichnet. Die Majorität sei jedoch einem jeden Ansehen auf das bestimmteste entgegen und darum könne auch Horn’ Antrag nicht auf Annahme rechnen. Eduard Zied Eenyi glaubt, daß es, nachdem seine Ansicht die Majorität habe, genügen würde, in den Bericht die Vorlage des Ministers einfach aufzunehmen und bezüglich der Bededung außer dem bereits Angenommenen nichts zu sagen. In Folge dieses Antrages einigt der Ausidhuk sich 19(iez li) dahin, daß im Berichte, welcher die Vorlage des Ministers enthalten wird, erklärt wird, daß er erst nach der Ver­handlung des Erfordernisses und Der Steuervorlagen im Abgeordnetenhbause in der Lage sein wird,über die Bededung,seine Meinung auszusprechen. Koloman SzOllbetriet in Folngieses Beschlusses voi­ der Einreichung­ des Generalberichtes befreit zu werden­,da er wegent seiner abweichen­den Ansicht denselben nicht mit genügendem Ge­­wichte vertheidigen könnte.· Niko werden der Retheilach Zsedänyi,Wahrmann, Somistch aufgefordert,das Referat zu übernehmen doch diese lehnen ab.Schließlich wird trotz seiner Weigerung Muzslatt damit betraut.­­ Der Ausschußbericht wird in der Montag, um 5 Uhr Nach­mittags stattfindenden Sigung authentizirt und Dienstag im Hause eingereicht werden. 5 Aus dem LHienerausschule. In der heute Abends abgehaltenen Situng des Ausschusses wurde die Verhandlung über den Ermwerbsteuer-Gejeß­­entwurf fortgejebt. Nachdem im Sinne des gestrigen Beschlusses die betreffs der 1. Klasse der Ermwerbsteuer verfügenden Baragraphen an den Minister zurücgewiefen werden, beginnt die Berathung bei §­ 11, welcher die Erwerbsteuer der in die 2. Klasse dieser Steuer fallen­­den Grund-, Haus- und Kapitalsbefiger mit 4 p&t. der Grund-, Haus-und Kapite­lssteuer fixirt.· Tipa hebt hervor,dass er eigentlich nicht s Attderes als eine Erhöhung der genannten Steuern und sollte lieber als Zu 4

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