Pester Lloyd, Dezember 1875 (Jahrgang 22, nr. 277-301)
1875-12-03 / nr. 279
— - — — — . - ·.-., Z »Bu·a’Hef»t,12.Dezegnber. »Aus Wien erhalten wir in später Nachtstunde nachfolgende interessante Mittheilungen über den Abschluß der ungarischen Renten-Anleihe: . I Wien,2.Dezember.Im Laufe der nächsten Tage, ’k«wahrscheinlich schon morgen(Freitag)treffender Herr Finanzminister Szell,Geheimrath Hansemann und General-Direktor Weninger hier ein,um den Vertrag über die ungarische Renten-Anleihe zu formuliren und zu ,....rmterfertigen,nachdem anläßlich der wiederholten«Besprechungen die wesentlichen Bedingungen vereinbart worden sind.Wie seir vernehmen,soll die ungarische Regierung die·Anleihe ·mit der Rothschild-Kreditansicht-Gruppe diesmal nicht nur mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Gruppe,oder deshalb, weil ihr keine andere Wahl blieb,zum Abschlusse bringen, »denn Herr v.Szell hat auch mehrere andere—besonders von«französischer Seite—vorliegende Offerte in Erwägung ziehen künnen , sondern es ist diesmal der Antrag der kontrahirenden Gruppe als das aug in sich selbst vortheilhafteste Offert angenommen worden. Die Operation folt si) — wie verlautet — nicht blos auf die Schaffung des oft erwähnten Kaftefonds beschränken, sondern auch andere staatliche Zwecke umfassen und namentlich den Beginn der Konversion der für eine solche Operation geeigneten Ansehen bilden. Es handelt sich hiebei um eine in Gold verzinsliche, steuerfreie, operzentige Goldrente und verlautet über den Kurs, daß derselbe nicht weit entfernt MEGSZ ettem, it, zu welchem sieinerzeit die erste E mission der Shagbons-An- Leihe übernommen worden ist. Abgesehen davon, daß diesmal die ungarische Negierung in der angenehmen Lage war, unter verschiedenen Offerten die günstigsten Bedingungen zu wählen, ist es unleugbar von großer Tragweite, daß die neue ungarische Rente durch die mächtige Finanzgruppe, der fi Diesmal auch das Pariser Rothschild-Haus angeschlossen hat, auf dem europäischen Markte eingeführt wird, sowie man an andererseits in dem Umstande, daß eben jegt eine so bedeutende Finanz-Operation abgeschlossen wird, einen Bewweis . Dafür finden zu dürfen glaubt, daß die Finanzwelt der nächsten Zukunft, sowohl vom wirthschaftlichen als auch vom politischen Gesichtspunkte aus, wieder mit größerem Vertrauen entgegenblicht. Budapest, 2. Dezember. Ly. Vive la réforme &lectorale — Zlang der Herold3ruf der französischen Revolution vom Jahre 1848, so wie jede staatliche und soziale Umwälzung Frankreichs von 1789 an bis auf die jüngsten Tage mit einem neuen Wahlgeieg initiert oder doc zum Mindesten eng verbunden war. Die Geschichte des französischen Wahlrechts ist ein wenig die politische Geschichte Frankreichs , erst das Merkmal für die jeweilige Regierung Frankreiche. Gemwiß it, daß sein Staat im Laufe einer relativ so kurzen Zeit, im Raum 90 Jahren, eine gleich bunte Musterkarte der widersprechendsten Systeme des Wahlrechts durchgerortet hat, wie Frankreich. Direktes und hoher Zensus und zweierlei Wahlkollegien, universes, indirektes Wahlrecht, nämlich in jenen Verordnungen vom 8. und 15. September 1870, dann mit den beiden Verordnungen vom 29. Jänner 1871, betreffend die Einberufung und Wahl einer National- Versammlung, die Wahlgejeggebung des Kaiserreichs, ging auf die Gesetgebung von 1848 zurück, behielt aber mehrere Jreitende Bestimmungen des kaiserlichen Regimes bei. Das Land befindet sich daher thatsächlich in der sonderbaren Anomalie, die Basis seiner parlamentarischen Ordnung in Verordnungen einer Regierung mit zweifelhafter Vollmacht anzuerkennen. Es war höchste Zeit, im Sinne der Fundamental-Berfassungsgefege vom Jahre 1873 das Wesen und die Modalität der souveränen Bolfsvertretung auf ein Gefeg zu bafien. Scharf bezeichnend für die Nichtung und den Geist des öffentlichen Lebens in Frankreich war die Behandlung Dieses Gefeges. Steht im englischen Parlament eine Reformbill bezüglich des Wahlrechtes auf der Tagesordnung, so wird ein großes Treffen juridischer und Historischer Argumente innerhalb wie außerhalb des Hauses — in Meetings, Heitungen und Broschiven — durchgesämpft. Die endlose Reihe von Defegartiteln, die Zitate aus Kommentatoren des Verfassungsrechtes, Beispiele aus den Memoiren der Walpole und Belham, die Praxis in Wales und von diesseits des Tmweeds, Statistik und Ethnographie der speziellsten Art: sie müssen Alles herhalten, um als Grund einer allgemeinen Schlußfolgerung einiger knappen Süße zu dienen. Man muß in der englischen Berfassungslehre und in den sonstigen Einrichtungen ziemlich gut verürrt sein, um einer derartigen Debatte vollinhaltlich folgen zu können. Recht und Geschichte, Soziologie und Politik haben an dem Ergebnißfeld einer Behandlung zum Mindesten gleichen Theil, und dieses Ergebniß ist dann auch dieser Behandlung angemessen. Die französische Behandlung und besonders die jüngste,ist nahezu ausschließlich Naisonnement und schrankenlose Politik.Hie und da wird ein allgemeiner Satz Roger-Collard’s,Laine’s,Thiers’oder Guizot’s zitirt, irgendein Gesetzartikel angeführt;im Ganzen jedoch beeilt sich alle Welt,so kurz als möglich die unumgänglichsten matters of fact abzuthun, um dann ungestört die Abstraktionen und Affekte der allgemeinen Politik anzurufen und Effekt zu machen. Die Berfassungsgefege sind daher einseitige Produkte des Parteigeistes, deren Maß von dem Machtverhältnisse des herrschenden Faktors abhängt. Der heutige Stand der Nationalversammlung weist eine Kontrabalance der Parteien auf, wie sie einem legislatorischen Wirken durchaus nicht ungünstig zu sein scheint. Eine liberal-konservative Majorität, die durch mächtige Extreme von beiden Seiten zu einer maßhaltenden Mitte gedrängt, von konservativem wie fortschrittlichem Standpunkte aus gleich eifersüchtig kontrolirt wird, und in Folge dessen die einzig haltbaren Kompromisse der widerstreitenden Richtungen schafft. Ein solcher Kompromiß ist auch das Tahlgefet. Die konservative Strömung der Nationalversammlung wird mit dem Naditalismus der «herrschenden Wahlordnung verführt ohne Reaktion. Die entscheidende Bestimmung dieser Richtung ist wohl die Wiedereinführung des serutin d’arrondissement, wie es unter dem Empire geherrscht, an Stelle des bestehenden serutin de liste. Die ersten Wahlgefege der Revolution im vorigen Jahrhundert statuirten nämlich alle das legtere System, wonach jeder einzelne Wähler auf die Gesammtzahl der Abgeordneten seines Departements stimmte,. Das erste Kaiserreich, zu welchem wir auch die Jahre der Allgewalt des ersten Konsuls zählen, versümmerte das Wahlrecht und die B Wolfsvertretung bis zur Srage eines Parlaments, zu einer konsultativen Körperschaft, die nahezu von der Ernenmshabers abhing. Als nun die Charte der Restauration eine repräsentative Verfassung oft royirte, restaurirte sie auch das serutin de liste. E&8 geschah dies ganz ne dem konservativen Zuge der damaligen Verfassung gemäß. Dieses Wahlsystem besigt sich der einseitigen Präponderanz jener politischen Richtung ehder Des Wahlgefeges und der Verwaltung dienstbar gemacht sind. Das konservative Prinzip konnte si also unter der Restauration bei einem aktiven Wahlzensus von 300 zensus von 1000 Francs nebst sonstigen Einschränkungen viel leichter und durchgreifender bewähren, wenn ein Kollegium von 600 ponirte, etwaige lokale , nämlich Einflüsse die Eigenschaft, nacheZs vorzugzu dienen, die übrigen Einrichtungen Frances, einem passiven Wahlberechtigten über 5—10 Wahlstellen digarrondiffementweiten Wahl die starre Zentralisation dieses Systems durchkreuzten. Andererseits it es unleugbar, daß dasselbe System den radikalen Konsequenzen des suffrage universel gleichfalls Borjdub leistet. Der Massenhaftigkeit der Wahlberechtigung entspricht vollkommen jene Kumulation der Abgeordneten-Stellen, über welche das souveräne Bort verfügt. Wo 10.000 Wähler über einen Sig verfügen, it es jedenfalls Logischer, Konsequenter, daß 70.000 Wähler sieben Deputirte nominiren. Der herrschende Naditalismus, welcher dem suffrage universel innewohnt, gelangt solchermaßen zu überwiegender Macht. Eben aus den angeführten Gründen finden wir es für selbstverständlich, daß die heutige Menjorität der Vertretung Frankreichs, die denn doc Manches gelernt und Manches vergessen haben mag, Flug genug war, um nicht allzu logisch zu sein. Die Wahl nach gesonderten Bezirken ist jedenfalls ein gesundes, wenn auch nicht allzu wirksames Korrektiv des suffrage universel. Die unabhängigen konservativen Elemente fünnen sic) jedenfalls im Einzelbezirk zu 50—100.000 Seelen erfolgreicher erwehren gegen Rer gierungspression oder radikale Ueberfluthung, als im großen Departement, wo sie die Wucht der Boltsmassen erdrüht. Die Zahl der Abgeordneten dürfte sich im Vergleiche mit dem heutigen Stande von 738 Abgeordneten um ein Bedeutendes, etwa auf 600 oder weniger reduziren. Doch auch dies wäre ein gesunder Fortschritt, da die gegenwärtige Zahl der französischen Gefeßgeber ein unverhältnismäßiges Anschwellen befindet. Einschränkungen enthält das Wahlrecht bezüglich des Erfordernisses eines längeren Aufenthaltes : zwei Jahre in der Gemeinde, gegen den von sechs Monaten, der gegenwärtig erfordert war. Merkwürdigerweise finden wir dieselbe Beschärfung in dem Gefege der Versammlung von 1850, welche so viel Aehnlichkeiten in ihren Tendenzen und in ihrem Gebahren mit der gegenwärtigen besaß. Es war eine der ersten Thaten Louis Napoleon’s nach dem Staatsstreiche, in einer Proklamation diese Bestimmung zu unwiderrufen, wie denn die Bonapartisten die Freiheiten der republikanischen Provisorien zu Gunsten einer freieren Agitation , dann später mit auszubeuten wußten, die konservativen Nestriktionen aber zum Zweckk von Popularitäts-Effekten verdächtigten, um sie Aplomb abzuschaffen. Die Beschränkung gewisser Amtskategorien als inkompatibel, soll die candidatures officielles ein wenig eindämmen. Gänzlich von ihnen abzugehen, dazu konnte sich Buffet nicht entschließen , ja er verfocht direkt Die allgemeine Berechtigung ihres Aufrechterhaltens. Doc mijten gewisse Bestimmungen, so Diejenigen, wonach der Vizepräfest in gar seinem Arrondissement seines Departements, also auch in jenem nicht, welches „er nicht administeirt, auftreten könne, daß der kompatible Stabsoffizier im Territorium seiner Division unwählbar — in dieser Richtung als Fortschritt gelten. Einen solchen Maditalismus der Inkompatibilität, wie ihn auf dem ganzen Kontinente unser reiches Dinterland allein initiierte, wagte das arme Frankreich selbstverständlich nicht. = Der neuernannte Botschafter der Pforte in Wien Aarifi Barcha it Heute Abends 5 Uhr aus Konstantinopel hier angenommen. Se. Exzellenz begibt sich, wie uns mitgetheilt wird, morgen mittelsteilzug nach Wien. = Der Verwaltungs: Ausschuß authentizirte zu Beginn seiner heutigen Situng den an das Abgeordnetenhaus in Angelegenheit des Gelegentmwurfes über die Verwaltung Ausschüffe zu erstattenden Bericht und wird derselbe vom Referenten Julius Gullner in der morgigen Sigung des Abgeordnetenhauses eingereicht werden. In Verbindung mit der Authentisation des Berichtes verhandelte der Ausschuß die Retition der Stadt Raab und sprach sich bei dieser Gelegenheit gegen die Notaunwendigkeit der neuerlichen Modifikation des Gelegentwurfes aus. Hierauf wurde der Befebentwurf über die Modifikation des Disziplinarverfahrens in Verhandlung gezogen und sofort ohne Debatte in die Spezialberathung eingegangen. Bei § 1 wurde bezugroffen, daß der §. 81 des Munizipal-Gefeges, nach welchem gegen seinen Beamten wegen Vollziehung des Gefebes das Disziplinarverfahren eingeleitet werden könne, in Giftigkeit belassen werde. Bei §. 2 wurde ausgesprochen, daß die einzelnen Netfortminister „nur nac Anhörung des Obergespans” die dem Disziplinarverfahren vorangehende Untersuchung anordnen künnen. Die Paragraphen 3 bis 6 wurden unverändert angenommen. Dem $. 7 wurde hinzugefügt, daß für den Fall, als nach Beendigung der Untersuchung der Fiskal die Aufhebung des Disziplinarverfahrens beantragt, er die Akten der Disziplinar-Kommission des Verwaltungs-Ausschusses vorzulegen hat. Sämmtliche Untersuchungs-Akten kann der angekragte Beamte durchsehen und auf dieselben binnen abh Tagen schriftlich seine Bemerkungen machen. Die 88. 8—21 wurden unverändert angenommen, und ausgesprochen, daß jene Angelegenheiten, in welchen die Disziplinarklage zur Zeit des Inslebentretens des Gesetes bereits angeordnet war, nach dem bisherigen Verfahren durchzuführen sind. Damit war die Sigung zu Ende. — Der Nechte:-Ausschun des Abgeordnetenhauses nahm in seiner heutigen Situng den vom Justizminister eingereichten Gelegentwurf über die stalamäßige Feststellung der Nichter-Gehälter in Verhandlung. Die Generaldebatte gab Anlaß zu einer lebhaften Diskussion, in welcher Balthasar Horvaat, Hodoffy, Desider Szilágyi 9orandegu A. sich gegen den Defegentwurf aussprachen, während außerdem Justizminister, Ludwig Horváth, Teleksy und Hammersberg die Annahme desselben empfahlen. Der Ausschuß verwarf endlich den Gefebentmwurf auch im Allgemeinen und wurde zum Referenten Dieses Beischlufses in geheimer Abstimmung Horanßfyn gemählt. — Das in unserem jüngsten Abendblatt erwähnte, vom Handelsminister und Justizminister einvernehmlich mit dem Finanz und dem Kommunikations-Minister erxlaffene Statut in Bezug auf die Handels-Unternehmeungen des Staates lautet wie folgt : Die mieartig zu geschehende Anwendung der im I. Theil des G.A. XXXVII . 1875 enthaltenen Titel 3, 4 und 5 auf die Handels-Unternehmungen des Staates wird auf Grund der in den SS. 4 und 566 Al Gefeß-Artsfeld entheilten Ermächtigung folgendermaßen eregelt usw. 1. Die kommerziellen Unternehmungen des Staates sind zur Firma Improtofollirung verpflichtet ; solche sind namentlich : a) die Staats-Eisenbahnen ; · 1))das Personen-und Waaren-Beförderungs-(Fahrpost-) Geschäft derPosten; · · c)die Aerarial-Fabriken,Druckereien,Bergwerke,Hütten und Produkten-Verschleiße,diejenigen ausgenommen,welche sich mit Monopol-Artikeln befassen,·da·die Staatsmonopole Verschleisz- Unternehmungen überhaupt nicht in die Handelsfirmen-Register eingetragen werden dürfen, der von den Landes-Strafanstalten und den Gefängnissen, den f. Gerichtshöfen häuslich manipulirte Gewerbebetrieb, insofern e sie den Kreis des Kleingewerbes überschreiten ; e) das f. Berratamt. · ·· §.2.Die Anmeldung der Firma ist bei den·Staats-Eisenbahnen durch die Direktion,bei der k.Post durch die betreffenden einen übrigen Staatsum Diftritts-Boftbirettionen, bei den fibrigen durch den das Geschäft leitenden Totalen Oberbeamtenjenigen Gerichtshof, in dessen Distrift die Unternehmungslaffung fi befindet, hinsichtlicher Gebiete des Budapester f. Gerichtshofes und des Tt. Gerichtshofes für den Pester Landbezirk aber bei dem Budapester f. Handels- und Wechselgerichtshöfe zu bemerkstelligen. (9.-©. §§. 16 und 18.) Se Diese Anmeldung erfolgt durch den das Geschäft leitenden Oberbeamten und auf Grund der Beschlußfassung des kompetenten £. Ministerd. _ · · Ehen dieser Beamte ist gehalten, jede in Bezug auf diese Beige dent Veränderung behufs Improtofollirung anzumelden §. 8. Die Entscheidung darüber, ob irgendeine Unternehmung des Staates eine kommerzielle sei und ob sie vermöge ihres Umfanges zur Improtofollivung geeignet (9.©. §. 5 und $. 259, Punkt 6) steht dem zur Firmen-Improtofollivung berufenen Gerichtshofe Zu. · $. 4. Die Handels-Unternehmung entlehnt ihre Firma von dem Gegenstande ihres Geschäfts und in dieser Firma ist jedenfalls der staatliche Charakter der Unternehmung ersichtlich zu machen. · ·-· §.5·Als Firma-Inhaber ist immer der ungarische Staat einzutragen.· §.6.Bei Staats-Unternehmungen findet eine Unterzeichnung der Firma oder deren Beglaubigsung(H.-G.§.16)nicht statt. Die Firma ist mit der Erklärung anzumelden daß die Geschäftsleitung der Unternehmung,sowie diese duch“ Beamte als Handels-Bevollmächtigte bemerkstelligt werden wird,. 8, 7. Die Handels-Unternehmungen des Staates sind in die Einzelfirmen-Register einzutragen. Die im Sinne des Ahnen 2 des $. 6 gemachte Erklärung ist in der Nabrif „Anmerkungen“ zu erwähnen. §. 8. Wenn die Sinprotofollirung einer zur Sinprotofollirung verpflichteten Staats-Unternehmung verabsäumt wurde, ist der kompetente Gerichtshof gehalten, die betreffende vorgesetze Behörde darauf aufmerkssam zu machen und nach erfolglosem Ablauf des anzuberaumenden Termins den gal dem Justizministerium anzuzeigen. $. 9. Bei den Handels-Unternehmungen des Staates wird die Führung der Bücher durch die von den betreffenden Ministern erlassenen diesfälligen Instruktionen geregelt. Die nach diesen Instruktionen geführten Bücher werden, was ihre Glaubwürdigkeit betrifft, so angesehen, wie die nach § 25 des Handelsgesetes geführten Bücher. Die SS. 26, 27 und 28 des Handelsgefeges finden seine Anwendung auf die Staats-Unternehmungen. Hinsichtlich der Aufbewahrung und Kopirung der Geschäftsbücher (SS. 29 und 30 des 9.©.) sind die Handels-Unternehmungen des Staates nur an die diesbezüglich bestehenden oder zu erlassenden Instellftionen gebunden. S §.10.Da bei Handels-Unternehmungen des Staates keine Firmaführer bestellt werden(§.6),so können solche auch nicht in das Firmenregister eingetragen werden. §.11.Die bei Staats-11·11ternehmungen angestellten Beamten sindyermöge ihrer diesbezüglichen Eigenschaft als Handelsbevollmächtigte anzusehen sind bewerkstelligen die Unterschrift mit Bezeichnung ihrer Amtseigenschaft· · · ·Der Umfang ihrer·Bevollmächtigung ist nach ihrem amtlichen Wirkungskreis zu beurtheilen ·· Dieser amtliche Wirkungskreis ist auf Wunsch derselben mitzutheilen. Budapest, 1. Dezember 1875. Jeder interessirten Partei 7 · · Baron Ludwig Simonyim.p. Bela Berczel m.p. — Auf Grundlage der Vereinbarungen des St. Petersburger Telegraphen-Kongresses wird jeit zwischen Ungarn und Oesterreich ein neuer Telegraphen-Vertrag geschlossen. Die siebenbürgischen Abgeordneten hielten heute in Angelegenheit der vom Finanzminister geplanten Aufhebung der Staufenburger Bergwerks-Direktion eine Konferenz. 3 erregte allenthalben Befremden, daß der Minister eine Stelle aufzuheben gedenke, welche im Budget als fortbestehend vorgesehen it; desgleichen hat es überrascht, daß das gestrige Amtsblatt diesbezüglich auch bereit Ernennungen veröffentlichte. Es wurde allseitig der Ansicht Ausdruck gegeben, daß die Aufhebung dieser Direktion die volkswirthschaftlichen Interessen des Staates schwer schädigen und eine smwedműs:e Verwaltung des siebenbürgischen Bergwerksmefenzer möglich machen würde. Vorläufig einigte man sich dahin, ehe man über die weiter zu unternehmenden Schritte einen Beschluß haffe, sich vorerst sichere Information über den Standpunkt zu verschaffen, welchen die Regierung in dieser Angelegenheit dermalen einzunehmen gedenkt, - als wenn im der Mr «---—- —. Rede Kofef Mada den Ant 8 aus. Da Nemeth Befclutantrag, welche iie die deutschen Vorlesungen an der Ungar.-Altenburger Akademie mit 1. Jänner 1877 aufzuhören hätten, ·Minister Baron Simonyit heilt,’·dem Wunsches des" Fintanzausschusses entsprechend,·mnit,daß die GsskUMUkzahl dsk Schuler·an den landwirthschaftlichen Lehranstalten 490 betrage.Von den Isterertt der Altenburger.Akademien sind 49 Ausländer, welche 3920 fl.Schulgeld bezahlenz mtttleser Summe sind die KOJISZIden Parallelvorlesungen nahezu gedeckt.Der Antrag Mocsarys·,den er abzulehnen bittet,gewährt de1 n 11ac1 keine finanziellen Vortheile··D er Minister theilt auch die Ansicht des Referenten daß es zweckmäßig sein werde, die Zahl der Anstalten zu reduziren und die verbleibenden intensiver zu entwickeln. „Bei der Abstimmung wird zunächst der Antrag Memete's mit 99 gegen 58 Stimmen abgelehnt; ferner bewilligt das Haus — mit Gewährung des Birementő sämmtliche Kosten dieses Titels in der von dem Finanzausschhsse präliminirten Höhe. Die Bededung wird mit 95.990 ff. eingestellt. Folgt Zitel V : „Staatliche Pferdezucht-Anstalten”. Ludwig Mocsár anerkennt mehr die Wichtigkeit der Pferdezucht, hält aber die Kosten derselben für viel zu hoch und meint, es künnte viel erspart werden, mein man die Zuchtpferde den Privat-Grundbefigern in Verpflegung gäbe, da die Privatverpflegung weit wohlfeiler zu stehen fäme als die militärische. Redner bittet den Minister, dahin zu wirken, daß die Vermaltung der ©estüte aus den militärischen Händen genommen werde, und unterfragt den Antrag des Separatvotums, laut welchem als Erforderniß blos 410.000 ff. einzustellen wären. Referent Wahrmann meist darauf hin, daß der Finanzausschuß sich mit der Verhandlung dieses Titels sehr eingehend befaßt und alle vorgebrachten Argumente erwogen hat. Er mußte namentlich vor Augen halten, daß die Resultate der legten Jahre erwiesen haben, daß die Beregung in weit geringerem Maße eingeflossen ist, al man erwartet hatte. Den größten Theil der Einnahmen der Gestüte bilden die Gestütsdomänen, deren Ertrag aber weit weniger beträgt, als man annimmt, wodurch die resultirenden Defizite weit größer werden, als präliminirt worden. So war für 1874 das Defizit mit 696.000fl.präliminirt, während es sich faktisch auf 1·.060·.000fl.belief,weil sowohl die Ausgaben größer,als auch die Einnahmen geringer waren,als nxanpräluniert hatte.·Das Resultat für 1875 läßt sich wohl noch m·chta·ngeben,doch ist es wahrscheinlich,daß das Defizit größer sein wird,als man·annahm,da man für heuer die Einnahmen u·Sn3·50.000 fl.höher ein stellte als im Vorjahre,während bekanntlich die Ernte schwach,die Getreidepreise niedrig waren.Deshalb mußte der Finanz-Ausschuß sich für die stufenweise Erleichterung der Kosten diese HZxweiges der Staatswirthschaft aussprechen. Handelsminister Baron Simonui erwidert auf Mocserry’s Bein·erku·ngen-dass die Regiertetg bei genügender Garantie gernbereibt,die Gestütspferde zu Privaten in Verpflegung zu geben,wenn aber der genannte Abgeordnete meint,die Verwaltung der Gestüte durch Zwtlpersonen wäre wohlfeiler,so sei er in eineerrthum befangen.· Johann Simonyt empfiehlt der Antrag des Separat- Votums zur Annahme. ·»Bei der hierauffolgenden Abstimmung wird das Erforderniß Der Pferdegestüte nach dem Antrage des Finanz-Ausschusses acceptirt. 3 Die Bededung, zu welcher mehrere Redner vorgemerkt sind, wird morgen zur Erledigung gelangen. Schluß der Lisung um 2 Uhr 15 Minuten. Nächte Situng morgen 10 Uhr Vormittags. Nach dem Handels-Budget kommt das Unterrichts-, dann das Austiz-Budget an die Reihe.-. Aus dem Reichstage. Als Ergänzung unseren Berichtes über die heutige Sigung des Abgeordnetenhauses haben wir noch Folgendes nachzutragen : Titel III des Budget-Voranschlags des Handelsministeriums „Der Hebung der verschiedenen Zweige der Landnwirthschaft” ist mit 50.000 fl. präliminirt. Referent Morz Wahrmann empfiehlt die Bewilligung dieser Summe, die kaum niedriger sein kann und von deren richtigen Verwendung sich der Ausschuß überzeugt hat. In Zukunft möge aber der Minister in der Motivirung seines Budgets alle jene Posten detaillirt aufzählen, für welche dieses bewilligte Bauschale im Laufe des Jahres thatsächlich verwendet wurde. (Zustimmung.) ,, . Nach einigen Bemerkungen Erncst Simonyz’s und Egyd Berzeviczy’s,der dem Ersteren gegenüber nachweist,daß mit jener Summe,geräuschlos zwar,aber doch Erhebliches geleistet wurde,stellt Christian Roth den Antrag,jene·50.000fl.auf 100.000fl.zu erhöhetc,senn der Landirthschaft einen neuen Aufschwung zu geben In dieser Beziehung sei hei uns noch Alles primitiv.Man müsse dem Landmanne ermöglichen,daß er,was bei uns gänzlich mangelt, den Nebenzmeigen der Landwirthschaft mehr Beachtung widme. Der Minister habe eigentlich nur 10.000 fl. zur Verfügung, da 40.000 fl. schon für bestimmte Zmede systemiert sind. ff Minister Baron Simonyt erklärt zunächst,daß er dem vom Referenten namens des Ausschusses ausgesprochenen Verlangens entsprechen werde.Er gibt·zu,daß Rothrn·v1·ele·m Recht habe, doch künne man auf diesem Gebiete mit der präliminirten Summe auch Grsprießliches leisten, wenn sie rationell verwendet wird. Er empfiehlt die Votkung der präliminirten 50.000 fl. Dieselben werden bemilligt. Rehr-Anstalten“ Titel II „Landwirthschaftliche 227.750 fl. präliminirt. Referent Moriz Wahrmann empfiehlt die Annahme. Das Plus gegen das Vorjahr beträgt,da auch die Bedeckung um 95.379 fl.höher eingestellt wurde,nur 1737 fl.Der Minister erklärte,daß er namhafte Ersparungen nur dann durchzuführen im Stande sei,wenn ihn das Verement zwischen den einzelnen Posten dieses Titels gewährt wird.·Der·Rese·re·nt empfiehlt die Bewilligung des Birements und gibt gleichzeitig dequnsche des Ausschusses Ausdruch daß in Zukunft die Zahl·der·Schüler der einzelnen Anstalten im Budgetvoranschlage ersichtlich·gemacht werde, sowie daß die Zahl der·erwähl1ten Anstalten reduzert und die verbleibenden intensiv enttweckelt werden sollen.(Zustimmmung.) Nach einigen Bemerkungen Emerich Szalay’s und Johann Simonyi’s beantrathe zu Mocsary,von dem Präliminare der Ung.-Altenburge·14600fl.,welche·für die deutschen Parallel- Vorlesungen benötigt werden,zustreccm · · Ferdinand Horänßk1J erklärt sich entschieden gegen diesen Antrag.Derselbe mag wohl durch den Umstand,daß durch dessen Annahme einige tausend Gulden erspart werden und daß er mit speziell ungarischen Gesichtspunkten—von denen sich auch Rechtec leiten läßt,wenn davon ernstlich die Rede sein kann— motivirt ist,für Viele verführerisch sein.Mocsary sagte,dass der ungarisch-nationale Geist gefährdet sei,wenn in Ungarisch-Altenburg auch Vorlesungen in deutscher Sprache gehalten werden. Redner würde es für einen großen Fehler halten,wenn diese Parallel-Vorlesungen sistirt würden.Nicht davon ist jetzt die Rede, ob diese Vorlesungen mit der Staatlichkeit des ungarischen Staates vereinbar seien oder nicht;denn es wäre sehr bedauerlich,wenn jene auf so schwachen Fristen stünde,daß sie durch die deutschen Vorlesungen gefährdet würde.Davot ist die Rede,ob eine Art statt,die mit großen Opfern auf die Höhe der europäischen Kulttur erhoben wurde,auf diesem Nveau erhalten werden soll.Mit der Sistirung der deutschen Vorlesungen würden aber jene Faktoren erschüttert,welche der Altenburger Anstalt ihre Blüthe verliehert haben.Die deutschen Vorlesungen werden von achtzig,theils ausländischen,theils inländischen Hörern besucht. Diese werden mit dem Aufhören der Parallel-Vorlesungen vermutlich nach dem Auslande gehen und die Anstalt wird ihre ganze Bedeutung verlieren.Im nächsten Jahre wird man dann einen Antrag stellen,daß die Ausgaben für die Lehrkräfte, die für die übrig bleibenden wenigen Schüler in übergroßer Anzahl vorhanden sind, reduzirt werden sollen. So wird ein Schritt den andern nach sich ziehen, bis die Akademie, heute eine Zierde unserer Lehranstalten, zugrunde gerichtet sein wird. Nedner meist dann die finanziellen Nachtheile des Antrages 100 und berührt den Umstand, daß mit dem Aufhören der Parallel-Vorlefungen vermuthlich auch die bisherige Subvention der erzherzoglichen Herrschaft entfallen würde. MNedner wiederholt, daß er die wichtigen Rücsichten auf die Staatlichkeit zu respektiven gewohnt ist, aber er kann sich diese mit den Kulturzmeden nicht im Gegensat denken. Er bittet daher aus den angeführten Gründen den Antrag abzulehnen und bemerkt schließlich, daß es münschensmerth sei, mit dieser Frage überhaupt ein» für allemal ins Reine zu kommen. (Lebhafter Beifall im Zentrum.) . Op Hermannstadt, 29. November. Das von der delegirten Universität (Romes und Universitäts-Notar) verfaßte Budget für das Jahr 1876 ist den einzelnen Universitäts-Deputirten bereits zur Dem Budget-Entwürfe zufolge beziffern sich die erwöhnlichen und außerordentlichen Einnahmen der National-Hauptaffe auf 140.106 fl. 83 fl., die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Ausgaben auf 140.037 fl. 96", fr., die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Einnahmen der Siebenrichter-Waffe auf 41.827 fl. 24 fl., die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Ausgaben auf 41.677 fl. 3319 fr., und es bleibt somit Ende 1876 in der erstgenannten Kaffe verfügbar 32 fl. 86%), fl., in der sotgenannten Kaffe 149 fl. 90%). Er. Für Kulturzwecke zahlen beide Kaffen jährlich 83.280 fl., hievon bezieht die evangelische Landeskirche allein nach der Ein-Millionen-Dotation vom Jahre 1850 jährlich 52.500 fl., die Besoldungen, ARubhegehälter u. s. w. der Beamten belaufen sich auf 17.597 fl. Der ganze Beamten-Status ist lediglich, da, um größtentheils mit der Manipulation des Geldes für die verschiedenen Dotationen be=chäftigt zu sein und der ganze Apparat wäre überflüssig, wenn das Dotations-Kapital einfach den Bezugsberechtigten — 10 z. B. der evangelischen Landeskirche ihre Million Gulden — zur Selbstverwaltung ausgefolgt, der emporbleibende geringe N Reft hingegen unter die betreffenden Eigenthümer (Jurisdiktionen) gleichfalls zur Selbstverwaltung ausgefolgt und derart einerseits die jährliche Ausgabe von mehreren tausend Gulden, welche die Diäten und Reisekosten der in die Universität von den einzelnen Jurisdiktionen entsendeten Deputirten verschlingen, erspart, andererseits aber die Frage über den „Nechtpfreis“ der Universität praktisch gelöst würde, ist mitgestellt worden. Velegr. Deperdhen des Pelzer Lloyd. Wien, 2. Dezember. Orig. -Telegr. Die Entscheidung in der Frage, wer der Nachfolger des Kardinal Rauscher in Wien werden solle, wird erst nach dem Wiedereintreffen Sr. Majestät in Wien erfolgen. Ungeachtet des Widerstandes der Kirchenfürsten durfte Weihbischof Kutfehrer ernannt werden. — Die Publikation des Gefeges, betreffend den Vernwaltungs-Gerichtshof, findet zu Neujahr statt. . Wien,«3 Dezember.Das»Fremdenblatt«erfährt, Die Behauptungen der»Times«über das angebliche Scheitern der austro-russischen Verhandlungen in der Orientfrage seien vollkommen unbegründet,was den Meinungsaustausch zwischen den drei kaiserlichen Kabineten betrifft,sind die österreichischen Vorschläge in Petersburg prinzipiell seit längerer Zeit angenommen;es handelt sich nurmehr um die Details,die definitive Einigung über dieselben hängt von der unmittelbar bevorstehenden Rückkehr des russischen Kaisers und des Fürsten Gortschakoff nach Petersburg ab. Wien, 2. Dezember. Orig.-Telegr) Die Meldung des Brüsseler , National": Nuißland projektire die Einberufung einer europäischen Konferenz zur Neutralisirung des Suez-Kanals unter Leitung einer europäischen Kommission , in welcher Holland den Borsig und England die Vize-Präsidentschaft führen sollen, wird vom „Neuen Fremdenblatt” dementirt. Weder Nurland noch irgendein anderer Staat habe einen derartigen Vorsschlag gemacht. Wien, 2. Dezember. Der Justiz-Ausschuß nahm den Gefäßenumwurf betreffs Ausdehnung des Bagatellverfahrens auf Rechtsstreitigkeiten bis zu 50 Gulden an. — Der Ausschußbericht über den Staatsvoranschlag gelangt erst morgen zur Vertheilung. Der Präsident beabsichtigt für die Dauer der Generaldebatte täglich zwei Gitungen anzuberaumen ; die Spezialdebatte soll dann in täglichen Sigungen von längerer Dauer durchgeführt werden. Brag, 2. Dezember. (Drig-Telegr) Beim Brande der Königgräger Zuckerfabrik kamen außer den schton gemeldeten noch weitere sechs Personen (Feuerwehrmänner) um. — GutSbefiger Nezabel in Blovic wurde gestern mit fegs 3 Mefferstichen getödtet aufgefunden. Man vermuthet einen Nache-st des Ausgedingers Davides und wurde derselbe verhaftet. Berlin, 2. Dezember. Die heutige Neichstagsfißung wurde durch den Ausbruch von Feuer im Neichstagssaale gestört. Der Brand wurde sofort gelöscht. "Versailles,2.Dezember.Die Komsssion zur Prüfung der Auflösungs-Anträge wurde gewählt;dieselbe besteht auss Mitgliedern der Rechten und der Linkenmllestimmen der baldigen Auflösung zum Bukarest,2.Dezember.Deutschland ließ der rumänischen Regierung offiziell ihre Geneigtheit mittheilen,auf die Handels- Konvention einzugehen-Der Senat hat den Metropoliten zum Präsidenten gewählt.—Der Fürst genehmigte die Statuten der Banque de Bucharest;dieselbe eröffnet in wenigen Tagen ihre Thätigkeit. Wirst,2.Dezember.(Orig.-Telegr.)Die»Presse« meldet:Die Waagthals Bahn erhielt kürzlich auf ihre Obligationen ein Lombard-Darlehen von 5.200.000 fl.von der Oesterreichischen Sparkasse in Pfandbriefen der Letztere 11.Diese Pfandbriefe hat nunmehr die Breslauer Diskontobank als Bankier der Waagthal- Konzessionärelombardirt. Wien,2.Dezember.(Orig.-Telegr.)Wie die»Neue fr.Presse«meldet,bestehen zwischen der Regierung und der ungarisch-galizischen Wahn noch Differenzen wegen der Emission der Goldprioritäten.Die ungarische Regierung behauptet,daß jener Betrag,aus welchem die ungarisch-galizische Bahn die Reserve für"die Agro-Differenz schaffen will,zur Detirung des Baus unds gehören, SER ki «f· ·"·