Pester Lloyd, Februar 1876 (Jahrgang 23, nr. 25-49)

1876-02-23 / nr. 44

| | Be. ..­· Set | — we. .· Budapest,23.Feber. & Die Methode des Herrn v. Tipa bei dem Aus­­——arbeiten und Einbringen seiner Gefäßentwü­rfe hat jeden­­falls den Vorzug einer rasschen Prozedur. Hat der Minis­­­­­terpräsident einmal die Nothwendigkeit einer neuen Gesehes­­schöpfung erkannt, so ist von solcher Erkenntnig bis zur Ausführung nur ein Schritt und der Gedanke reift, ohne­­ weitläufige Stadien durchzumüchen, von heute auf morgen zur That. Da wird nicht lange ventilirt, fombinirt und redigirt, eg tagen feine Konferenzen, seine Enquete-Kommis­­sionen und feine Subsominig , es wird die Weisheit der­­ Bartei nicht in Kontribution gefegt und man appellirt nicht an die Erfahrung von wirklichen oder auch nur sogenannten­­ Fachmännern ; der Minister steht si das Ziel aus, be­mißt Distanz und Tragweite und ehe man sich dessen ver­­sehen hat, it auch schon Die Kugel aus dem Rohr und dabei klimmert es ihn weiter nicht, ob sie Lärm verursacht und das Bublitum in Aufregung verfeßt. — Die Bet Jade ist, daß sie einschlage. Allerdings pflegen diese nur mit Geschwindigkeit, aber ohne Hörerei in die Welt gefeß­­tern Produkte nicht immer dem Berständnisfe und den Sympathien aller politischen Kreise zu begegnen und inso­­fern eine Geiegesvorlage nicht lediglich­ den individuellen Charakter ihres Schöpfers tragen, sondern auch die geklär­­teren Ansichten der öffentlichen Meinung zum Ausdruch bringen sol, mag diese Na­chheit der Konzeption und Ausz­u führung ihre Nachtheile haben; indessen läßt sich nicht ver­­rem­en, daß es ganz besonders der sehnelfen Entschlossenheit und der energischen Aktion des Ministerpräsidenten zu daf­­fen ist, wenn in verhältnismäßig kurzer Zeit eine Reihe von Verwaltungsgefegen ins Leben treten wird, die immer­­hin von Gebrechen behaftet und verbesserungsbedürftig sein mögen, die aber jedenfalls besser sind, als das absolute Nichts oder die administrative Desorganisation. Zur Konstativung dieser Thatsache hat uns die gänz­­­lich unerwartete Einbringung des Gesetzentwurfes über­­ die Regelun­g des Königsbodens veran­­­laßt und wenn wir auch bei anderen legislatorischen Vor­­­lagen die Ueberraschung gern vermieden sehen möchten,so gestehen wir doch ohne weiters zu,daß in dem speziellen «Falle schon das bloße Einbringen der Vorlage die Bedeu­­tung einer That hat.Seit dem Jahre 1869 ist die soge­­nannte»Sachsenfrage«in der Schwebe,ungelöst zog sie sich hin von Reichstag zu Reichstag,von Regieru­ng zu Regie­­rung,sie artete mehr u und mehr in eineodiose Agitation aus, die ihre Kreise weit über die Grenzen des Landes hinaus zog. Ihrem ganzen Wesen nach eine Vermwal­­tung3$ Angelegenheit, gewann sie nach­ und mac den Typus einer Namen­frage und als solche starrte sie ab­­schredend jedem Minister entgegen, der angesichts der son­tigen Verlegenheiten des Landes nicht noch ein nationales Wespennest aufscheuchen wollte. Nur mit lebhaften Dant können wir es Daher aufnehmen, daß Herr v. Zipa, frei von solcher Befangenheit und ferneren kleinlichen Bedenken, die Sache herzhaft anfaßt und zur Entscheidung bringt und ganz besonders fühlen wir uns gedrängt, unsere U­nerken­­nung dafür auszusprechen, daß er durch seinen Gefegent­­wurf die sogenannte Sachsenfrage auf ihr eigentliches Feld, auf das Gebiet der Vermwaltungs- Reform zurückführt und die Lösung nicht unter dem Gesichtspunkte nationaler, sondern ren administrativer Momente in Angriff nimmt. Korrekt kann die Angelegen­­heit auch nur von diesem Gesichtspunkte aus behandelt und gelöst werden. Die Nationalitäten-Frage als solche kann für die Gefeggebung nicht mehr existiren, seitdem sie in dem Nationalitäten-Gefege ihre Austragung gefunden hat und so wenig als das Bedü­rfniß besteht, für die Serben und Rumänen des Landes in irgend­einer Richtung neue legislatorische Verfügungen­­ zu treffen, ebenso"wenig " ist­­ dies­bezüglich der Siebenbürger Sachsen der Fall. Es gilt einfach, die administrative Organisation des Staates an in jenen Theilen Siebenbürgens wirksam werden zu lassen, welche sie bisher der allgemeinen­ Nora entzogen haben, jede So­nderstellung und jedes Privilegium zu beseitigen, welche mit der allgemeinen politischen und administrativen ‚Organisation nicht im Einklange stehen.­­­­ Und indem der Minister an die Abstellung­­­ieser Verwaltungs-Anomalie geht, wie sie in den Einrichtungen­­ des Königsbodens verkörpert ist, begegnet er zunächst der territorialen Ungeheuerlichkeit der Organisation. Sind die topographischen Verhältnisse der Munizipien im Allgemeinen darnach angethan, einen um die wirksame Aus­­übung der administrativen Aufgaben besorgten Minister zur­­­erzweiflung zu treiben, 10. ist dies ganz besonders in Siebenbürgen der Fall, in Siebenbürgen mit der außer­­ordentlichen Ungleichmäßigkeit, mit den vielen Enklaven, der territorialen Zerrissenheit der Meunizipien. Als erster Grundlag wird dann in dem Gelegentwurfe ausgesprochen, daß bei der Regelung der territorialen Verhältnisse Der Königsboden d­enselben NRNid fichten, Eine alle anderen Theile des Landes unterliegen werde. . Mit anderen Worten: der Königsboden hört auf, das verschanzte Terri­­torium zu bilden, auf i welchem ei eine Nationali­­tät gegen jede Berührung mit der Außenwelt abgeschlossen hat, und das , Sachsenland" ist nicht mehr das noli me tangere, vor welchem jede territoriale Reform in Sieben­­bürgen Halt machen, ja an welchem jeder Versuch einer vernü­nftigen topographischen Neugestaltung scheitern muß. Diese Bestimmung ist eine der wichtigsten des Gefeßent­­wurfes, sie löst prinzipiell die Frage des Königs­­bodens — Die praktische Ausführung ist einem andern Gefege vorbehalten — und signalisirt zugleich die territo­­­­riale Reform der siebenbürgischen Munizipien. Ferner begegnete der Minister in seiner Aktion zur Ausgleichung der administrativen Zustände einer Organi­­sation auf dem Königsboden, welche zum Theile durch alle lebendigen V­erhältnisse und Anstitutionen des Staates überwunden ist, zum Theile eine Durdans unzulässige Aus­­nahmestellung der sächsischen Administration involvirt. Bert für Bert ist diese Anomalie in der Universität. Die­ses Institut nahm zunnächst po­litische Rechte­ für sich in Anspruch,. Nun muß es wohl nicht weitläufig bewiesen werden, daß eine Körperschaft, welche angesichts der al­gemeinen Rechtsgleichheit der Bürger und inmitten des parlamentarisc­hen Regierungs-Systems politische Befugnisse geltend machen will, schlechterdings nicht geduldet werden kann, es sei denn, man wollte sich auf einen nationalen Föderalismus einrichten. Dieses Privilegium, von welchem die Sachsen übrigens einen thatsächlichen Gebrauch gar nicht mehr machen konnten, mußte also unbedingt fallen und es it Denn auch in dem einen Sage des Gelegentwurfes ab­­geschafft, welcher ausspricht, daß nag der Regelung des Territoriums alle speziellen Unterschiede des Königsbodens im Gebiete der Administration aufhören. Die Universität hat aber auch in ad­ministrativer Hinsicht ganz eigenartige Befugnisse geübt; sie war eine Art Obertribunal­­ über die anderen Munizipien und absorbirte einen Teil der administrativen Aufgaben der legieren. Nun mußte zweierlei in Erwägung kommen: entweder die Universität übte solche administrative Funktionen, welche im Kreise jedes autonomen Munizipiums gelegen sind, dann mußten die Aufgaben in den Prechtstreis der einzelnen Munizipien zurückehren, denn es ist sein Grund vorhanden, warum den legierenm die autonomen Rechte zu Gunsten einer andern Körpershaft versümmert werden sollen; oder die administrativen Funktionen der Universität waren von der Art, daß sie einer munizipalen Körperschaft überhaupt nicht zustehen konnten, dann mußten sie nothwendig in die Kom­petenz des Staates übergehen, welcher seine Ursac­he hat, auch nur Das geringste seiner Befugnisse an eine nationale Körperschaft abzutreten. Der Gelegentwurf macht nun auch dieser administrativen Anomalie ein Ende.­­ Gleichwohl wird die Universität bestehen bleiben. Sie wird bestehen, jedoch nur in der Eigenschaft, welche ihre E­xistenz motiviert, nämlich als Behörde zur Verwaltung des sächsischen Vermögens, welches kulturellen Zwecken zu dienen hat. Daraus ist ersichtlich, wie total unbegründet die antizipirten Kammerrufe der Sachsen waren, daß man auf die „Beraubung ihres Eigentums" ausgehe. Ihr Vermögen wird nicht nur nicht angetastet, es wird nicht nur nicht ihrer eigenen Verwaltung entzogen, man geht sogar aus Ni­cksicht auf dieses Eigenthumsrecht der Sachsen so weit, daß man lediglich behufs Wahrneh­­mung dieser materiellen Steressen die Form und Einrich­­tung einer Institution beibehält, welche fürwahr solche Schonung nicht verdient hat und deren Bestand ja noch immer eine Ausnahme von der allgemeinen Regel bezeich­­net — nämlich die Form und Einrichtung der „Universi­­tät". Freilich ist in dem Gelegentwurfe dafür gesorgt, daß die Universität ihre Kompetenz nicht überschreite und nicht abermals in einen politischen Separatismus verfalle ; da­­für sind Garantien gegeben in der Ernennung des Präsi­­denten der Universitäts-Versammlung, welcher nicht mehr ein besonderer , Comes", fordern der jeweilige Obergespan des erst zu schaffenden Hermannstädter Komitats sein wird und in dem Rechtskreise, welcher dem Präsidenten und der Regierung vorbehalten ist. Das sind die wesentlichen Züge des Geießentwurfes, mit welchem wir uns durchaus einverstanden erklären. Die Vorlage geht in den administrativen Reformen weit genug, um den unerträglichen Anomalien ein Ende zu machen, und sie beobachtet dabei einen Konservativismus in der Form, welcher vollständig am Plage it. Daß die Siebenbü­rger Sachsen darüber in Jammer und Weh ausbrechen werden, ist allerdings zu gewärtigen ; allein nachgerade mußte man ja — mit Bedauern sprechen wir es aug — darauf ver­­zichten, die Frage der Reform des Königsbodens im Ei­n­­vernehmen mit den Sachsen lösen zu künnen. Der Konflikt war vorhanden, noch ehe die Organisation versucht wurde und ärger als bisher dann dieser Konflikt sich nimmer manifestiren. Da bleibt nur der Trost, daß die Reform, wenngleich gegen die Sachsen, doch nicht gegen ihr wohl­­verstandenes nationales und kulturelles Interesse und nicht gegen die Bedingungen ihres materiellen und politischen Gedeihens durchgeführt werden wird. Hoffentlich werden die Sacsen selber dies einmal anerkennen, kraft der Thatsache, daß sie auch fortan in der Entwicklung und Bewahrung ihrer Eigenart nicht gehemmt und nicht gehindert sein werden. und . «. immer Herr Buffet an der Spike der Geschäfte stände. Mit Dufaure dürften auch Kasimir Perier an die Stelle Buffets und Jules Simon für Kultus und Unterricht in das neu zu bildende Kabinet treten. Dufaure, Berier und Simon sind sämmtlich ehemalige Minister und persönliche Freunde Thiers’ und es­st mehr als alles Andere bezeichnend, daß Marshall Mac Mahon, um seine Negierungsfähigkeit zu retten, auf die Minister Thiers’ zurücgreifen muß, wie das Land zur Politik Thiers’ zurückkehrt. Gewiß ist ferner, daß der ‚Herzog von Decazes auch Fünfzig seine jegige Stellung be­­r­g hält, da es zu einer Art stillschweigender Vereinbarung zwischen den französischen Parteien geworden ist. Die Leis­tung des Auswärtigen und des Kriegsamtes, so lange als möglich, in denselben Händen zu belassen. Fassen wir das Gesagte zusammen, so ergibt sich , daß der ruhige und friedliche Fortgang der französischen Politik mehr als je gesichert erscheint. Die Nation hat bei den Wahlen gezeigt, daß sie mit weiser Mäßigung von ihren Rechten Gebrauch macht und daß sie mit großer Selbständigkeit auf der Durchführung ihres Willens ver­­harrt , der Präsident der Republik seinerseits hat, indem er die Demission Buffet’s annahm, gezeigt, daß er seine persönlichen Neigungen seinen geseßmäßigen Pflichten unter­­zuordnen weiß. Gerade die Zähigkeit, mit der er bisher an der Politik seines frühern Ministers festgehalten, ist ein Beweis und eine Garantie dafür, daß er auch die neue Bolitit, welche ihm der Wille des französischen Volks auf­­erlegt, mit Ernst und Fertigkeit zu handhaben wissen wird. S Budapest, 23. Feder. (7) Seit dem Sturze des Ministeriums Bolignac, der gleichzeitig den Sturz Karl’s X. und des Hauses Bour­­bon mit sich führte, hat seine französische Negierung eine so furchtbare Niederlage erlitten, wie das Kabinet, dessen gesammte innere Bolitis in den Händen des Herrn Buffet lag Wenn es noc eines Beweises bedurft hätte, um den Prozeß der Läuterung und der Besseiung darzutuun, den das französische Bolt seit dem schredlichen Jahre durchgemacht, durch den ruhigen Verlauf und das überraschende Resultat der Wahlen vom besten Sonntag, sowie durch die Niederlage Buffet’8 wäre dieser Beweis vollkräftig erbracht. In demselben Augenblicke, wo in Deutschland selbst Blätter von liberaler Tendenz offen erklären, man werde auf Mittel und Wege sinnen müssen, um die W­olfswahlen vor dem immer steigenden Einflusse der Demagogie zu fehtigen, das heißt auf gut Deutsch ; man werde daran gehen müssen, das allgemeine Stimmrecht einzuschränken, wenn nicht aufzuheben . In demselben Augenblick­ zeigt es sich, daß das französische Bolt vollkommen auf der Höhe der von ihm blutig er­­rungenen politischen Nechte steht, und daß es von denselben mit eben so viel Unabhängigkeit als Mäßigung Gebrauch zu machen weiß. Wenn man bedenkt, daß Herr Buffet über jene un­geheueren Machtmittel verfügte, die in­ einem zentralisichen Staate, wie Frankreich, jeder Negierung zustehen ; daß feine Volitis die offenfundigen Sympathien des­ Staats- Oberhauptes genoß und daß feine Organe alle Mittel des Belagerungszustandes in Anwendung brachten , daß end­­lich die Unversührlichen wader der Regierung in die Hände arbeiteten und von der Regierung ziemlich unverhüllt un­terftügt wurden : da fällt es Einem schwer, sich aus der Ferne auch mir einen Begriff zu machen von jenem hohen Grade der Erbitterung oder der Ernüchterung, der sich des ganzen französischen Volkes bemächtigt haben muß, da er dem leitenden Minister nicht einen einzigen Bezirk in ganz Frankreich gönnte, dessen Mandat er hätte in Versailles ausüben können, da es in seiner so wungeheneren Majorität sich gegen die­­ Politik der Halbheiten, der Intriguen, der Gewaltstreike und der Ueberspanntheiten erklärte, um zu jener besonnenen und phrasenlosen Politik zurückzukehren, welcher Thiers­man schon seit fünf Jahren das Wort redete. Als die gegenwärtigen Wahlen ihren An­­fang nahmen, wurde von verschiedener Seite der Gedanke angeregt, eine Art Plebiszit zu Gunsten Thiers’ zu veran­­stalten, indem man die gesammte republitanische Bevölke­­rung aller Bezirke veranlaßte, beim ersten Wahlgang für den ehemaligen Präsidenten der Republik zu stimmen. Es­ ist sein Zweifel, daß Thiers, hätte man diese Demonstra­­tion ins Werk gefegt, in mindestens 300 Bezirken gewählt worden wäre ; allein Demonstrationen dieser Art und jeder Art entsprechen dem neuen politischen Geiste der Franzosen nicht mehr, wie sie auch von keinerlei Noten oder Bedeu­­tung wäre. Seine glänzendere Rechtfertigung der Bolitit Thiers’, seine herbere Verurtheilung der Bolitit des Her- 3098 von Magenta konnte erdacht werden, als das einfache Hiffern-Resultat der besten Wahlen. Der Telegraph unterrichtet ung, daß Herr Buffet sich nicht damit begnügte, seine Demission zu geben, was vorauszusehen war, sondern daß er auch erklärte, ihm fehle die nöthige Autorität zur Weiterführung der Geschäfte selbst bis zum Zeitpunkt, wo die neuen Kammern zusammen­­treten sollen. Der Präsident der Republik­­ soll in Folge dessen Herrn Dufaure mit der obersten Leitung der G­eschäfte betraut haben. Es wird gut sein, sie bezüglich des neuen Kabinets-Chefs seinen übergroßen Hoffnungen hinzugeben. Herr Dufaure unterscheidet si höchstens durch eine Nuance seiner staatsrechtlichen Politik von Herrn Buffet; der neue Chef des französischen Kabinets iI auf seinen Fall freisinniger und sicherlich auch nicht geschäfts­­tüchtiger als Herr Buffet, der ja unter die ersten admini­­strativen Talente seines Landes gehört. Herr Dufaure it­test 84 Jahre alt, er ist unzähligemale Minister gewesen und hat — die auswärtigen Angelegenheiten abgerechnet — im Laufe der Zeiten abwechselnd alle W­ortefeuilles ge­­tragen. Unter Louis Philipp hat er seine gouvernementale Laufbahn als M­inister Für öffentliche Arbeiten begonnen, dann wurde er Handels-, dann Justizminister. Als Thiers zur Negierung kam, berief er seinen alten Freund an die Sorge der Justiz- Angelegenheiten, und der neue Meinister hatte nichts Dringenderes zu thun, als alle liberalen Maß­­regeln, welche sein Vorgänger Cremienz während seiner fungen Ministerschaft durchgeführt hatte, so rasch und so weit als thunlich wieder außer Kraft zu fegen. Bis zum Sturze Thiers’ hat sein Minister sich in so schroffer Weise gegen Gambetta und seine Genossen gefehrt, als Herr Dufaure, und es ist vorauszusehen, daß wenn die Repu­­blikaner in der nächsten Kammer die Phantasie haben sollten, irgend­welche gegen den Ultramontanismus gerich­­tete Gefege zu verlangen, sie bei Dufaure einem ebenso hartnädigen Widerstande begegnen dürften, als ob noch . Heute 7 Uhr Abends hat ein Ministerrath begonnen, der sich in erster Reihe mit den vor der Wiener Neife zu erledigen­­den laufenden Angelegenheiten beschäftigte.­­ In der heute Abends abgehaltenen Konferenz der liberalen Partei legte zuerst Minister-P­räsident Tipa Die Antworten vor, welche er in der morgigen oder übermorgigen Sigung des Abgeordnetenhauses auf die Interpellationen Simonyi’s und Helfy’s ertheilen wird. Er kü­ndigte an, daß er kurz antworten werde,, daß die fraglichen Interpellationen ungefähr das enthalten, was die diesbezügliche Interpelation Madarap’ enthielt, welche der Minister-Präsident seinerzeit bereits beantwortet hat. Neu in den­­selben ist bloß die Forderung, die ungarische Negierung möge, wenn sie Son nicht das Minimum ihrer Forderung sagen könne, m wenigstens betreffs des Marimums ihrer Forderungen gegenüber der österreichischen Regierung sich äußern. Sindem Redner wiederholt, daß er sich betreffe der im Stadium der Verhandlung befindlichen wichtigen Fragen im Interesse der Sache nicht äußern künne, nachdem er die Motive dargelegt, weshalb die ungarische Regierung sich ebenso wenig über das Minimum als über das Maximum ihrer Forderungen äußern könne, bemerkt er bezüglich des Standpunktes der österreichi­­schen Regierung, daß von seiner Seite Ungarns Recht zur Errich­­tung einer selbständigen Bank in Zweifel gezogen wurde. Die Konferenz beschloß, die Antwort des Ministerpräsidenten im Hause zur Kenntniß zu nehmen. Die Modifikationen des Oberhauses an dem Gefjegentwürfe über die Bermwaltungs - Ausschüsse nahm die Konferenz ohne Debatte an.­­ Schließlich wurden die noch unerledigten Paragraphen des Sanität3-Gesebentwurfs mit mehreren von Georg Sztupa ein­gelernten Amendement3 acceptirt und hierauf die Konferenz aeschlossen. — Mag Erledigung des Sanitätsgefeg-Entwurfs wird das Abgeordnetenhaus in dieser Woche wahrscheinlich nur noch die Berichte über die vom Oberhause bei den Gefegentwürfen über die Bermwaltungs-Ausschüsse, die Vorlage über den Nachtragskredit des Ministeriums des Innern und die Petitionen erledigen. Wenn der Gefegentwurf über das Wechselgefes rechtzeitig gedruct wird, gelangt derselbe in der nächsten Woche Mittwoch zur Ver­­ne Bis dahin wird das Abgeordnetenhaus seine Sigungen alten. = Der Nechte:Ausschub nahm heute den Gefäßentwurf über die Sicherung der durch Hypothekar-An­­stalten ausgegebenen Brandbriefe in Berathung, die wir in unserer Nummer vom 16. Jänner in der Fassung Yo­­dofjy’s mitgetheilt. Außer den zahlreich erschienenen Mitgliedern des Ausschusses war der Justizminister Berczel, der Handels­minister Baron Simonyi und der Geltionsrathb im Handels­­ministerium Schnierer anmefend. Referent Hodoffy ent­­mittelte die Beweggründe, welche ihn veranlaßten, den vom Mi­­nisterium vorgelegten Entwurf gänzlich fallen zu lassen und einen neuen auszuarbeiten, welcher nunmehr auch die Genehmigung des Justiz- und Handelsministers hat, obsehen von der Regierung für die Spezialdebatte Amendements in Aussicht gestellt werden, welche ihren Ursprung in dem Gutachten einiger Yachmänner haben, wel­ches das Handelsministerium über das Glaborat Hodofiy’s einholte. Dem umfassenden, einen historischen Rücbild und vergleichende Studien enthaltenden Referate entnehmen, wir an dieser Stelle nur die bedeutendstten Differenzen zwischen dem ursprüng­­lichen Regierungsentwurfe und dem vorliegenden Glaborate. Während nämlich Gitterer die Einführung des Konzessions- Systems und die permissive Einmischung der Negierungs-Organe zur Basis hatte, ruht Hodoffy’s Entwurf auf folgenden Prinzipien: 1. Regelung der Bedingnisse des Wfandbrief-Geschäfts mit Aus- Schluß des Konzessionsmesens. 2. Ausschluß präventiver, administra­­tiver und Anwendung repressiver Maßregeln. 3. Sicherung der möglichsten Deffentlichkeit 4. Sicherung der Prioritätsrechte der Hypothefar-Forderungen der­nstitute durch anredmäßige Verbin­­dung der Gebahrungs-Deffentlichkeit mit dem Grundbuch-Institute, endlich 5. die Erstredung des Gefeßes auf Kroatien. Ueberdies wurde die Konformität, beziehungsweise Webereinstimmung dieses Gefeges mit dem Handelsgefebbuce ins Auge gefaßt und im Laufe der Debatte wiederholt betont. Diese Nachsicht unterfrügte denn als auf das wirfsamste die Auffassung des Referenten, wonach er das Konzessions-System fallen zu lassen empfahl und wurde sein Ent­­wurf nach einer kurzen Debatte, an welcher sich Ludwig 9 0­o­­váth, Tele$fy und Horänffty bet­eiligten, im Allgemei­­nen zur Basis der Spezialdebatte angenommen. Der $. 1 handelt von der Berechtigung zur Emission von Pfandbriefen und führt Grundbesiger-Genossenschaften und Aktien­gesellschaften an. Bei diesem Warngraphen regt Sektionsrath Schnierer auf Grund der oben er­wähnten fachmännischen Gut­achten die Fragen an, ob nicht für beide Fälle ein Werth-Minimum zu füriren ; ferner, in welcher Höhe dieses Minimum festzustellen wäre; ob z­wischen jenen Genossenschaften und den Aktiengesell­­schaften diesbezüglich ein Unterschied obwalten solle; endlich ob jene Genossenschaften auf das ‚Pfandbriefgeschäft strenge zu beschränken seien Nach einer längeren Debatte, an welcher sich Telepsy, Szilágyi und Ehorin besonders ber­theiligten, schritt man zur Abstimmung, deren Resultat in dem Ausspruche besteht, daß sjowohl bei Genoffenihaften als auch bei Uk­iengeselfehaften ein Minimum von 100.000 fl. zu fordern sei. Die obige Beschränkung wird speziell nicht ausgesprochen, wohl aber die von Hodoffy beantragte Verfügung ausdrücklich aufges nommen, daß dies Gefeh in der Berechtigungsfrage keine rücmir­­tende Kraft habe. Bei §. 2 tauchten die Schägungs-Schwierigkeiten auf. Telepsy miünschte nach der Analogie des §. 19 die Auf­­nahme einer Sicherung der Pfandbriefbefiger gegen eine auf den Schägungs-Modus hinauswirkende Abänderung der Statuten, wonach eine solche nur mit Sontervention des Gerichts, beziehungs­­weise edifitaler Aufforderung und Anhörung der Pfandbrief­­befißer erfolgen könnte. Die Majorität sprach fs für die Beibehaltung des Wertes aus. Bei §. 3 wurde die Terminfrage der Üccomodirung der Statuten schon bestehender Pfandbrief- Anstalten den Uebergangs-Bestimmungen vorbehalten. Der §. 4 wurde angenommen, so auch das 1. und 2. Alinen des §. 5, während beim 3. Alinen desselben sich eine Debatte über die Frage ent­­spann, ob Industriegebäude, Theater und Bergmette, von der Neihe der hypothekfähigen Objekte beim P­fandbrief-Geschäfte aus­­zus­ließen seien. Sektionsrath Schnierer erblichte in einem solchen Anschlusse einen auf die Synöustrie geübten Druck und behält ı­an schließlich den Varagraph bei, blos mit Westaffung der Theatergebäude, die d­emnach geignete Brandobjekte sind. Sämmt­­liche prinzipiellen Abänderungen werden erst am Schluffe der Ber Handlung des Entwurfs redigirt und eingestellt. Nächste Sikung am Freitag 5 Uhr. — Der Ä Unterricht d:Angsb­ung beendigte in seiner heutigen Sigung, welcher seitens des Ministeriums Unterrichts- Minister Trefort und die Ministerialräthe Gönczy und 6 3 . 8 beimwohnten, die Spezialberathung des Gefebentwur­fes über die BV Vollschul-Aufsichtsbehörden. Bei 8. 6, welcher die Kompetenz des Verwaltungs-Ausschusses hinsichtlich der Volls­chul-Angelegenheiten regelt, spricht zuerst B. Kállay Er findet die Saltung des Paragraphen nicht ge­­nügend klar, nachdem die Scheidung der Kompetenzen des Schul- Inspertors und des­­ Vermaltungs-Ausschusses nicht genügend er­­achtih it. Esengery erachtet es für nöthig, im Gefege zu erwähnen, daß der Bermaltungs-Ausschuß das Munizipium um Abhilfe jener Mängel erfuhr habe, welche er selbständig nicht abzustellen im Stande ist, und nur in dem Falle, als dies nichts wügen sollte, erstattet der Ausschuß eine Vorlage an den Minister. Aladár Molnár wünscht den Schul-Inspektor zu ermächtigen, hinsichtlich der Ermahnung der dem Gewege nicht entsprechenden konfessionelen Säulen dem Minister eine selbständige Vorlage erstatten zu können. Minister Trefort empfiehlt die Beibehal­­tung der ursprünglichen Verfügung. Zfilinßty hält dafür, daß die im 1868er Gefege festgestellte 5%ige Schulsteuer entweder erhöht, oder die hierauf bezügliche Bestimmung gänzlich beseitigt werde. Aladár Molnár meist darauf hin, daß die gemünschte Fälle gel­ten, welche er ohne Verlegung des in den 88. 11—13 des” Abänderung nit in den Rahmen dieses Gefebentwurfes passe. Evengery münfht, daß die Benüsung von solchen Büchern, welche von der Regierung verboten wurden, unter jene reiht werde, melde die Suspendirung und Strafuntersuchung nac­h sich, ziehen. Mit Annahme eines Theile dieser Modifikationen und einiger vom­ Präsidenten Barady beantragten stylarischen Abände­­rungen wird dieser Paragraph in folgender Haflung ange­nommen: „Der Verwaltungs-Ausschuß hat außer den im Gefege über die Verwaltungs-Ausschüsse festgelegten Agenden 1. Berathungen zu pflegen über die gesammten Unterrichts-Angelegenheiten des Muni- BUT­en jene externen Angelegenheiten der konfessionellen Schulen mit inbegri­ff. XXXVIII : 1868 ausgesprochenen Selbstverwaltungs-Rechtes erledigen kann; er ist bestrebt, den obewaltenden Mängeln selb­­ständig oder aber unter Requisition der kompetenten Munizipal- Behörde abzuhelfen und erstattet über diejenigen, denen er nicht ab­­zuhelfen vermag, Bericht, beziehungsweise Vorschläge an den Un­­­terrichts-Minister. 2. Cr sorgt dafür, daß die auf Durchführung des Schulgefeges bezüglichen Verordnungen des Unterrichts-Mini­­sters, forte die Verfügungen, welche der Schul-Inspektor im Sinne des Geheges, der ministerielen Weisungen oder der Verclüffe des Verwaltungs-Ausschusses trifft, dur die Gem­einde- und konfessio­­nellen Schulbehörden rechtzeitig effektuirt werden, daß überhaupt die Munizipal-Beamten den Schul­nspektor in seiner geieglichen Wirksamkeit unterfrügen und darauf achten, daß die Gemeinde und konfessionellen Schul-Behörden in Schulangelegenheiten ihren Pflichten ordentlich nachkommen. 3. Cr stellt dem Minister Anträge wegen Ermahnung derjenigen konfessionellen Schulen, von denen er aus den Berichten des Schul-Inspektors die Weberzeugung ge­­wonnen hat, daß sie dem Gefäße nicht entsprechen ; desgleichen stellt er dem Minister die nöthigen Anträge, daß anstatt jener Schulen, welche auch nach der, vom Minister im Wege der konfes­­sionellen Oberbehörde in halbjährlichen Intervallen entheilten drei­­maligen Ermahnung dem Gehege nicht entsprechen, Gemeinde- oder Staats-Schulen errichten werden. 4. Cr überwacht die Ausmer­­fung der im $. 35 des G.A. XXXVIII . 1868 vorgeschriebenen Schul-Steuer. Wo er es für nöthig erachtet, verfügt er die Aus­­merfung dieser Schul-Steuer und bestimmt den Schlüssel derselben innerhalb der Grenzen des zitirten Gefeßes. 5. Gr erstattet an den Minister Vorlage betreffs der Errichtung oder Unterstüßung der im Schulbezirk­ nothwendigen Volksunterrichts-Anstalten, forte betreffs Auflösung der gefdswidrigen oder gar schädlichen Lehranstalten. 6. Er veridirt die vom Gemeinde-Schulstuhle geprüften Rechnun­­gen — unter Mithilfe der betreffenden Organe der Gemeinde- Rechnungs-Revisiond-Behörde — die Rechnungen der durch den Staat unterstüßten Gemeinde-Schulen unterbreitet er dem Minister. 7. In Gemeindeschul-Angelegenheiten, resp. in Angelegenheiten der Eltern mit den Lehrern und in allen Disziplinar-Angelegen­­heiten der Boltsschulen urtheilt er als zweite Instanz, in Klagen zrwischen dem Gemeinde-Schulstuhle und dem Lehrer als erste Instanz, und diesbezüglich können die Parteien von da aus direkt an den Minister appelliren. — 8. Er kann gegen den Gemeinde­­lehrer bei schwerer Nachlässigkeit, bei moralischen Ausschreitungen, bei Verbrechen oder Benügung der durch die Negierung verbotenen Lehrbücher eine Untersuchung anordnen, und auf die Aufforderung des Ministers ist er verpflichtet, sie anzuordnen; er kann solche Lehrer dem Resultate der Untersuchung gemäß, oder einen Lehrer, welcher wegen eines­­ Verbrechens in Untersuchung steht, suspendiren oder amoviren ; seine in solchen Angelegenheiten gebrachten Untheile unterbreitet er jedoch behufs Bestätigung dem Minister. — 9. Ebenso kann er eine Disziplinar-Untersuchung anordnen, auf Wunsch des Ministers ist er verpflichtet, diese bezüglich der Schul-Angelegenheiten in den durch das 1876er Gemeindegefeth bezeichneten Fällen gegen die Mitglieder des Gemeinde-Vorstandes anzuordnen, in ee Falle betreffs des Verfahrens die SS. 18—24 des Gemeindegeseches maßgebend sind. S. 7 wurde ohne meritorische Abänderung angenommen. — $. 8 erhielt folgende Fassung: „Behufs Förderung und Entwicklung des Volksschulwesens Tonstituirt die Munizipal-Kongregation aus Individuen, die Vorliebe für das Schulwesen und Fachkenntnisse haben, eine ständige Volkserziehungs-Kommission, deren Mitglieder auch die mit dem Schulbesuch provisorisch Betrauten sind. Die Organisation dieser Kommission wird von der Kongregation durch ein Statut festgestellt. Ihre Präsidenten sind in den­ Städten der mit dem Schulreferate betraute Rath, in den Komitaten das von der Kongregation zu diesem Briede entsendete Mitglied. Diese Kommission hat das Recht der Begutachtung und Antragstellung hinsichtlich sämmtlicher­­ Volksschul-Angelegenheiten des Komitats. Bezüglich der Förderung und Entwicklung derselben ist sie jederzeit vom Verwaltungs-Ausschusse einzuvernehmen; sie gibt Gutachten ab aug in allen solchen Volksschul-Angelegenheiten, die vom Ver­waltungs-Ausschusse zu diesem Umwede an sie gemieten wurden.” 5. 9 wurde, angenommen. — In $. 10 wurde auf Antrag E3engery’s die Bestimmung aufgenommen, das Mitglieder des Gemeinde-Schulstuhls nur Individuen sein können, die lesen und begreiben können. — In §­ 13 wurde auf Antrag ESengery's ausgesprochen, daß hinsichtlich des Schulgeldes der Gemeinde-Schul­­stuhl im Einvernehmen mit der kompetenten Gemeindebehörde ent­­scheidet; — auf Antrag Antally’s, daß der Schulstuhl die Säulen woch­entlich wenigstens einmal nur ein Mitglied besuchen läßt und daß er für die Ausbesserung der Schulgebäude und für die Beziehung mit Lehrmitteln „im Einvernehmen mit der Gemeinde­­behörde” sorgt. — Als S. 16 wurde der — von uns bereits mitge­­teilte — auf die Hauptstadt bezügliche und vom Unterrichtsminister acceptirte Antrag CE gengery’s mit der Modifikation eingefügt, daß man die Erwähnung der städtischen Realschulen moeglich, da­ss die Vorlage nicht auf dieselben bezieht, und die Kleinkinderbemahr- Anstalten erwähnte. Mit der Annahme der SS. 17 und 18 war die Berathung des Gelegentwurfes beendigt. Zum Referenten wurde Aladár Mol­­­nár gewählt; der Ausschuß wird das Haus erfuhen, die Vorlage mit Umgebung der Sektionen in Berathung zu ziehen.­­ Die siebenbürgischen Abgeordneten hielten heute Nachmittags eine Konferenz in Angelegenheit der jüngst vom Justizminister über das Verfahren bei Regelung der siebenbürgischen Reiisverhältnisse erlassenen Verordnung. Die legtere wurde von Mehreren Heftig angegriffen; man hob hervor, daß durch dieselbe das bestehende System nicht verbessert, sondern verschlechtert, die Durchführung der Regelung verzögert, Gelegenheit zu noch zahl­­reicheren Verschleppungen der Verhandlungen gegeben und die Ber­­wirrung der bestehenden­­ Verhältnisse erhöht werde. Demzufolge wurde beantragt, die Konferenz solle aussprechen, daß sie mit der Verordnung des Ministers nicht zufrieden ist und eine gründliche Verbesserung der siebenbürgischen Belegverhältnisse nur von einem Gefegentwurfe erwarte. Zur Vertheidigung der Verordnung wurde angeführt, daß Hinsichtlich der Befigregelung ein derartiges Ver­­fahren eingeführt wurde, welches die siebenbürgischen Abgeordneten in einer Repräsentation an den Minister selbst gewünscht hatten, daß dieselbe einen wahren Fortberitt bildet und daß die Konferenz dem Minister zur Anerkennung verpflichtet ist. Auf Antrag Kar­dislaus Tipa’s wurde endlich beschlossen, behufs Meinungs-Abgabe bezüglich des weitern Verfahrens, eventuell zur Ausarbeitung eines diesbezüglichen Gefebentwurfes ein engeres Komite zu entsenden; diesem Komité wurde auch der vom siebenbürgischen landwirthc­­haftlichen Vereine Hinsichtlich dieser Frage ausgearbeitete Geseh­­entwurf, welchen Graf Bégy vorlegte, zugewiesen. — Der Bericht über die heutige Sigung des Abgeord­­netenhauses befindet sich auf der Beilage. . XV- # y «« 66 Velegr. Deperdien d. , Pefter Lloyd“. Wien, 23. Feber. Orig.-Telegr.) Die Kai­serin tritt am nächsten Donnerstag die Neffe nach England an. — Beim Grafen Andraffy fand heute Nachmittags eine Konferenz mit den Mitgliedern des volfswirthschaft­­lichen Ausschusses über die rumänische Konvention statt. Gegen die Konvention sind schon 21 Redner vorgemerkt. — Der Reichsrath wird Ende der nächsten Woche vertagt. Wien, 23. Teber. (Orig-Telegr.) Kardinal Ledochomsti hat dem Nuntius Zatobini zu zweistindigem Besuche empfangen. Alle sonstigen, zahl­reichen Audienz- Werber wurden unter dem Vorwande eines Un­wohlseins abgewiesen. Wien, 23. eber. (Abgeordnetenhaus) Die Eisenbahn- Vorlage Faltenau-Graslit wurde in zweiter Lesung mit dem Amendement "angenommen, wonach die Dedkung für den Staatsvorschuß nur in Prioritäten zu leisten ist; über den Geseh­­entraurf betreffs Vereinigung der Mährischen Grenzbahn mit der Mährisch-Schlesischen Nordbahn wird nach längerer erregter Debatte, in welcher der Handelsminister auf den bei Verfassung der Eisen­­bahn-Vorlagen zu Grunde liegenden gemeinsamen Plan hinwies, mit 108 gegen 95 Stimmen zur Tagesordnung übergegangen ; die Defegvorlage über Vereinigung der Lundenburg-Grusbach-Zöllern­­dorfer mit der Ferdinand-Nordbahn wurde in zweiter Lesung an­­genommen ; das Gefeb über Betheiligung der Staatsverwaltung an der Dur-Bodenbacher Eisenbahn-Unternehmung wurde abgelehnt. Die Abgeordneten aus Böhmen haben sich bezüglich der Wahl in die Delegationen über folgende Mitglieder geeinigt : Dr. Herbst, Dr. Klier, Freiherr v. Scharfschmid, v. Oppen­­heimer, Ritter v. Streerumis, Dr. Ruß, Dr. Stöhr, Schier, Kar­dach, Dr. Banhans, und über folgende Gringmänner : Neumann, Seidemann. Wien, 23. Zeber. Orig-Telegr) Die „De. fr. Brefje” enthält eine interessante, vom Abgeord­­neten Professor Eduard Stieh bherstammende, pragma­­tische Darstellung der Vorgänge während der jüngsten Hoch­­wassernot(­ in Wien mit besonderer Nachsicht auf die Donau­regulirung. Wien,23.Feber. Aus Kladno wird gemeldet, daß im dortigen DBergmerse eine furchtbare Dynamits 1 FÚ,

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