Pester Lloyd, Oktober 1876 (Jahrgang 23, nr. 242-272)

1876-10-18 / nr. 259

Mit separater Posiverfindung des gsmdskatte­.. Mäseil­ustrittezratzenteitung......... „ 1.50 “ das Wochenblatt für Sand- u. Forstwirtäshaft „ 1.— | Brittwodh, 18. Ofoter. | öUmaxem­ent für die österr.-ungar. Monarchie: Für den „Lefter Lloyd“ Morgen und Abendblatt­ (Erfepeint an Montag Hrüb und am Morgen nach einem Keiertag.) , Jürud»·st­ .. Wkkkvtiverendiine Oannbrlichsi.-2.— YVierteljährl. »5.50Ganz»1»abrl.fl.24.—· sektekjFHc » Haken-heb,.u.—Monatlich»2.—Hslbisbrl­­­.e.—­Monatlich» Nr. 14, I. Stod, außerhalb Budapest mittelst Beftanweisungen dur allepostämter. Beilagen Man pränumerirt für juss­eft in der A­dministration des „Peer Esopo", Dorotheagaffe werden angenommen für 1 fl. per 100. — Dieselden sind franco an die Expedition des „Reiter. Lloyd“ zu senden. A. 1.— vierteljähricch mehr. " N 6.— 2.20 Suforafe und Einschaltungen für den Offenen Sprechsaal werden angenommen, adapest Infertionspreis nach aufliegendem Tarif. 4 [3 Redaktion und Administration Dorotheagafse Nr. 14, ersten Stod, im Auslande 2 in der Ad­ministration, Dorotheagafse Nr. 14, ersten Stod, ferner : in den Annoncen-Expeditionen der L. Lang & Co., Badgasse Nr. 1; iaasenstein , Vogler, Dorotheagafle 11.— Josef Paulay, Baron ERRIERTE Nr. 20, 2. Stod (e 16, Banuskripte werden in Beinen Halle zurückgestellt. | | Dreiundzwanzigster Jahrgang. Einzelne Nummern 6 ir. in alen Verschleisslokalen. Inferate werden angenommen In. Wien: Bei A.Oppelik, Stus benbastei Nr.2; MR. Mosse, Seilers­stätte Nr. 25 Hansenstein , Vogler, Walfishhgasse Nr. 1o; A. Niemetz, Wlitervorstadt, Geogaife Nr. 123 G. L. Daube & Comp,. Biert n Abonnement für das Ausland: (Morgen- u. 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Staaten von ürfei bei uns 10 fl. 40 fr., bei den baselbít aufgestellten f. Tt. Bolti iti Pp v Hriehenland mit Egypten bei uns 10 fl. 50 n 5.8 a ae fl. 50. r., beim poftamte Kies f­n Br­ie­she: und Se­ei­ang 958 .; für bie ederlande bei uns 10 fl. 50 fl., 6. Poitanıte Ober für Montenegro 1. Serbien bei uns 9 fl., bei farund­, dortigen Folämtern Es Ik a oftanıte Triest 10 fl. 18 fu.) Zeber Auspruchs-Prozesse. Budapejft, 17. Dftober, (L. M­s.) Auf feinem Gebiete unseres praktischen Necht3­­lebens finden wir ein so sh­mwanfendes Vorgehen von Geste der Gerichte als bei den sogenannten Erfeindegungsklagen, oder wie man sie gemeinhin bei uns nennt, bei den Anspruchs-Bro­­zessen. So einfach das Ding sich darstellt, so verschiedenartig wird über dasselbe geurtheilt. Wir sollten meinen, es sei im Grunde durchaus nicht gleichgiltig, auszusprechen, wem eine Sade gehöre, wer eigentlich berufen sei, mit derselben zu Schalten und zu walten. Wir sollten meinen, daß der Gigenthümer einer Sade gerade nicht indolent zu bleiben brauche, wenn er erfährt, daß Gegenstände, die ihm gehören und die er, sei es aus Gefälligkeit, sei es aus Freundschaft, sei es für Geld für eine bestimmte Zeit aus seinem eigenen in eines Anden Bejis überließ, gerichtlich mit Be­­schlag belegt worden sind und er nun Gefahr läuft, für eines Dritten SHuld in seinem eigenen Vermögen Einbuße zu erleiden. Es wäre interessant, aus verläßlichen statistischen Daten zu erfahren, in wie vielen Fällen ein ganz gerechter Eigenthbums-Anspruch auf im Ge­wahrsam dritter Personen befindliche Gegenstände in Folge oft mangelhafter, oft eigenmächtiger, oft irriger Interpretation des Gefeges verloren ging. Ich glaube fest, daß derartige Fälle in Fülle erbracht werden könnten, als schlagender Beweis hessen, daß selbst mit dem heiligsten Nechte, in welchem jedes Individuum ges­chüßt werden müßte, leichtfertiges Spiel getrieben wird. Unsere Prozeßordnung diente bisher in dieser Richtung als alleiniger Leit­­faden in dem Labyrinth der verschiedenartigsten juristischen Auf­­fassungen der Rechtsanwälte Wer behauptet, hieß es, daß an ge­wissen gerichtlich mit Beschlag belegten Gegenständen ihm das Eigenthumsrecht zustehe, der müsse dies, entsprechend der allgemeinen Rechtsregel, auch bemweisen. So weit wäre Alles in Ordnung. Aber welches ist die Grenze der Bemweislast? Wie weit muß sich der Beweis im Allgemeinen erstreben behufs Geltendmachung des Eigenthumsrechtes? Fragen, die bei unseren Gerichts-Instanzen die mannigfachsten Auslegungen erhielten, und ist es merkwürdig, meld unsichere Gerichtsprazis fi) bei Beurtheilung der Gigenthums- Man ging so weit, dem Gigenthums­­Jnfoxjjchebw gebildet hat . Wu er habe die werber e3 zur Pflicht zu machen, daß er sogar bemweife, en Samen AUS eigenem oOermuggen »s, da nur der Beweis dieser Thatsache ihm das Anrecht auf diese beanspruchten Sachen gebe.Diese Theorie wäre sehr hübsch,wenn sie richtig wäre,aber vom praktisch-juristischen Standpunkterst diese ganze ,»Geldfragen«in sogenannten Anspruchs-Prozessen ein Nonsens sonder­­gleichen.Wie absurd m­uß es klingen,ich sei bemüssigt,zu beweis­sen,daß ich das oder jenes Din­g aus eigenem Vermögen erworben habe-Liegt nicht der Versuch hier­ nahe,konsequent weiterzugehen und zu fordern,ich m­üsse dokumentiren,wobei ich dann eigentlich dieses eigene Vermögen genommen,und wenn ich glücklicherweise dargethan,daß ich es beispielsweise geerbt habe,wie der Erblasser zu demselben gekommen sei.Nach dieser Theorie muß man sich ge­­faßt machen,das ganze Zeitalter bis zu jener Generation hinauf durchzuschreiten,in deren Zeit zuerst das Geld das Licht der Welt erblickt hat.Risumtenent ist Es kann m­ir unmöglich zur Auf­ gabe gemacht werden,bei Beweis meines Eigenthums weiterzugeben, als Rechts-,resp.Gesetzesgründe dieser heischen Wurden durch mich mir eigenthumsweise gehör­ige Sachen einem Dritten z.B.in Miethe gegeben oder geliehen,und wurde bei diesem Letztern auf die mirgehörigen Gegenstände von irgendeinem Gläubiger des­­selben die gerichtliche Pfändung durchgeführt,so ist’s genügend, rvenn ich darlege,daß die Sachen durch mich rechtmäßig er­­worben,und dem Exekuten auf rechtmäßige Weise in Miethe gegeben,r­espektive geliehen wurden.Die rechtmäßige Erwerbung s­­tar beweise ich aber genügend durch einen geschehenen Kauf oder Tausch,durch ih­ren Schenkungsvertrag u.s.w.,und es ist wider­­sinnig und rechtswidrig zugleich,wenn man fordert,daß ich auch be­­weise, ich habe aus eigenem Gelde erworben. Bei einer Schenkung beispielsweise müßte nach dieser bei uns star! gang­­baren Rechtsanschauung in ultima analysi bewiesen werden, daß der Schenker die Sache aus eigenem Vermögen getauft habe, ergo zur Schenkung befugt ge­wesen sei. Habe ich aber die rechtmäßige Erwerbungsart dargethan, so wäre es Pflicht des Pfandgläubigers, sein stärkeres Recht auf die durch ihn gepfändeten Gegenstände zu erhärten, wenn seinem Ansuchen, ich sei mit meiner Gr­eindirungs- Klage abzu­weifen, Folge gegeben werden soll. Statt dieser allein rationellen Auffassung entsprechend in Ansprusfachen Hecht zu schöpfen, wurde diese Frage durch die leidige Ansicht über eigenes und fremdes Vermögen auf ein völlig unhaltbares Terrain geschoben, und es dürfte einige Zeit und manche Mühe hosten, sie von diesem Terrain wieder wegzuschaffen. Die Einführung des Notariatsgejeges und in Folge heffen die Erklärung der Parteien vor dem Notar, eine Erklärung, die vollinhaltlich glaubunwü­rdig erscheint, und au erscheinen muß, hat die Auffassung unserer Gerichte seineswegs zu alteriren vermoc­ht. Im Gegentheil kenne ich Fälle, in wel den das betreffende Gericht den Notariatsart ges­radezu als einen bloßformellen Wir bezeichnete, welchem bezü­glich des Meritorischen keinerlei Beachtung gewidmet zu werden braucht. Nehmen wir nun folgenden praktischen Fall. A. und B. begeben sich zum Notar und nehmen hier ein Istru­­­ment auf, in welchem A. erklärt, daß er gemisse inventarsmäßig verzeichnete Gegenstände, welches sein ausschließliches Eigenthum bilden, dem B. um eine ziffermäßig bestimmte Summe in Miethe gebe. Nun exmwirkt ©. gegen B. die gerichtliche Grefation auf die dem B. auch X. in Miethe gegebenen Gegenstände. A. bringt gegen G. sowohl auch gegen B. die Gr­eindirungsfrage ein, sich auf das zwischen ih­n und dem B. zu Stande gekommene Miethverhältniß stoßend, welches im Notariat 3-Dokumente seinen Ausdruck gefunden. ‚63 ist einleuchtend, daß si die Sache hier folgendermaßen verhält: A. hat ein vollständig glaubunwürdiges Dokument dafür in Händen, erstens, daß die bei B. befindlichen Gegenstände nicht Eigenthim des B. bilden, und dann, dag über diese Gegenstände durch ihn A.­ frei verfügt wurde. Hieraus folgt Zweierlei: erstens, daß G. für eine ihm gegen B. zustehende Forderung unmöglich Gegenstände, die dem B. nicht eigenthü­mlich gehören, gerichtlich pfänden f dünne, und zweitens, daß laut Notariats- Instrument A. insolange als Eigenthümer der durch ihn vermietheten Gegenstände zu gelten habe, respettive präsumirt werden müsse, daß U. Eigenthümer dieser Gegenstände sei, bis U. den Gegen­­beweis hiefür erbracht hat. Selbstverständlich wäre die­dentität der Gegenstände durch A. zu bemessen. So lange A. seinen Beweis für ein stärkeres Recht als A. zu erbringen vermag, wird A. als rechtmäßiger Gigenthümer der in Rede stehenden Gegenstände be­­trachtet werden müssen, unbekümmert darum, ob vorerst er­wiesen ist, er habe dieselben aus eigenem oder fremdem Vermögen erworben. Mit anderen Worten: Bei solcher Sachlage kann A. nicht verhalten werden zu bewessen, auf welche Weise er die dem B. vermietheten Sachen erworben hat, nachdem die in feinen (A.­8) Händen befind­­liche öffentliche Urkunde ihm auf bitte Sachen sehen a priori ein stärteres Recht verleiht, als dem A., welches Recht EC. nur durch einen Gegenbewweis umzustoßen vermag. Gelingt ihm dies nicht, so wird dem A. gemäß der vorgelegten notariellen Urkunde das Eigen­­thumsrecht unbedingt zuzuurtheilen sein. Es könnte hier einge­wendet werden, daß eine durch die Parteien vor dem Notar­ abgegebene Er­­sMörung eine Behauptung sei, die einfach darum, weil dieselbe vor dem Notar abgegeben wurde, noch nicht­ erwiesen ist, sondern im Prozesse erst erwiesen werden müsse. Wenn also X. im Notar­iats- Instrumente behauptet, es gebe die sein Eigenthum bildenden Gegenstände dem . B. in Miethe, so müsse er, dass es zum Prozesse komme, auch­­ erweisen, daßs die im Notariats- Dokumente als desses Eigenthum erwähnten Sachen auch wirklich sein Eigenthum seien. Mit anderen Worten: die Beweislast des Eigenthumsrechtes falle auf A. trak Notgriats-Instrumentes und nut auf B. Frage man die Anhänger dieser Theorie, wie denn A. eigentlich sein Eigenthumsrecht noch bemeisen solle, 10 erhielte man ohne wweiters die Antwort „er­ möge. nachweisen, daß er die Sache aus eigenem Vermögen getauft oder auf andere rechte­mäßige Weise erworben habe“. Das ist aber meines Erachtens eine Ansicht, die durch keinerlei Rechtsgründe unterstüst wird. Hat A. eine Notariats-Urkunde in Händen, durch die er darlegen Fan, daß er die bei B. gepfändeten Sachen etterem bloß vermiethet oder leihmweise überlassen hat, so wird er auch als Gigenthiümer dieser Sachen präsumirt werden müssen, bis A. nachzumeisen im Stande sein wird, daß er ein stärkeres Recht auf die Gegenstände bessst, als A., und daß A. nicht Eigenthümer der Sachen ist. Kurz, wer die in einem Notariats-Instrumente enthaltenen Thatsachen angreift, muß, falls er Rechte erwerben will, diese Thatsachen auch umzustoßen wissen. Daß mir neben seinem Notariatz-Instrumente, auf einfaches Leugnen des Gegners bin, die volle Bewesslast für die in diesem Instrumente enthaltenen Thatsachen aufgebürdet werden könne, muß ich­ entschieden leugnen, und e3 wü­rde eine derartige Gerichtspraxis das ganze Notariatögefeb einfach über den Haufen rennen. E3 ist " feb bedauerlich, Daß bei unseren Gerichten das Notariatsgefeb überhaupt rar interpretirt wird, und wollte man unterlassen, auf die irrigen Ansichten, die si mälig herausbilden, hinzudeuten, wir könnten es wahrlich erleben, daß man die Bestim­­mungen des Gefeges überhaupt ganz ignorirt. Ein Notariatsakt ist seine bloße Formalität, sondern ein in glaubmwü­rdiger Form ausge­­stelltes Zeugniß über bestimmte Thatfahen. Diese Thatfahen müssen sich nicht nothwendigerweise so verhalten, wie sie im Notariats- Instrumente­firirt sind, das ist richtig ; allein Derjenige, der behaup­­tet, diese Thatsachen seien un­wahr, muß diese Behauptungen au erweisen. Daß es für meinen Gegner bequemer ist, einfach zu leug­­­­nen, und in aller Beschaulichkeit zu marten, bis ich, der ig mich auf nach note Memoire für die in Dieter Sin Kfandlichao Nofundho Stiibo Urkunde enthaltenen Fakta erbracht Haben wirde, — das will iM zugeben; und vom Standpunkte meines Gegners betrachtet auch erklärlich finden, daß aber diese Methode auch von Seite der Ge­­richte unterfragt werden künne, das ist denn doch etwas, was er uster Erwägung werth ist. Entweder — oder­ Entweder ein Notariats- Instrument ist dasjenige, was es laut Gefet sein sol, und dann erkläre man es nicht für eine bloße Formalität; oder aber es ist wirklich nur eine Formalität, dann benöt­igen wir aber den Luxus des Notariatsgefeges nicht! Wird behauptet, man glaube Alles recht gern, was in dem Akte enthalten ist, nur müsse bemie­­sen werden, daß der eventuelle Anspruchsmerker all wirklich Eigenthümer der Gaden­it und dieselben rechtmäßig erworben hat, so wünscht man eben, daß Alle­s bewiesen werde, nachdem sich doch schließlich der ganze Notariatsakt darum dreht, daß A. dem B. seine — heg A. — Gigenthum, bildenden Gegenstände überlassen hat, und gerade dieser Buntt geleugnet wird. Der ganze Notariats­­-Akt geht ja von dem Standpunkte aus, daß das Rechtegeschäft auf rechtmäßiger Grundlage beruhe und die Erklärungen der Parteien vor dem Notar richtig und wahr sind; dieser Umstand gibt in der Notariats-Urkunde den Stempel öffentlicher Glaubwürdigkeit. Prä­­fumirt muß also unbedingt werden, daß alles in dieser öffentlichen Urkunde Enthaltene auch wahr sei. Das Gegentheil zu bemessen, liegt Demjenigen ob, der diese Urkunde angreift.­­ Mit dem Leugnen allein it hier nichts gethan, man muß bemeisen; und unsere Gerichte thäten wohl, wenn sie in dieser Richtung dem Gefebe Nach» druch verleihen und in Anspruchsprozessen dem Geiste Dieses Gejebes entsprechender als bisher Recht schöpfen würden. 4 § FR % II e. Börsen- und Handelsnachrichten. (Die Angelegenheit der Militärgrenz Bahnen) ist, wie uns berichtet wird, in den legten Wochen in ein heuch, Erfolg versprechendes Stadium getreten und vor jenes Forum gelangt, wohin dieselbe unserer wiederholt geäußerten Ansicht nac) fon vom Beginne am gehört­ hätte.. Das Kommunikations Ministerium sei nämlich beabsichtigt, schon im kommenden Monate dem Landtage einen Hierauf bezüglichen Gefepl­enumwurf vorzulegen und hat zum Behufe der Verfassungen der Vorlage, sowie behufs Ueberprüfung der Projekte die Pläne und Kostenberechnungen vom General-Kommando in Agram abverlangt, in Folge dessen Feldmarschall-Lieutenant Mollinary alle Pro­­jekte und Boranschläge­ der Linie Siffel-Semlin nach Pest abge­sendet hat. Es werden somit alle weiteren Schritte in dieser An­­gelegenheit nunmehr seitens des königl.ungarischen K­ommunik­ations - Ministeriu­ms erfolgen und dürfte­n demnächst Näheres über die Diesfältigen Inten­­tionen der ungarischen Regierung verlautbaren. Insbesondere wird dieselbe über die von ihr bis jeßt festgehaltene Absicht endgiftig schlüffig werden müssen, nach welcher das Zustandekommen der Linie Siffer-Semlin mit der Linie Budapest-Sem- Lin in Verbindung gebracht werden soll und ist es nur unwahr­­scheinlich, daß der­ vorzulegende Gefegentwurf beide Linien umfassen wird. Außerdem bildet auch die Art uud Weise, wie Cifegg, ber­ziehungsweise die Alföld-Bahn mit den Grenzbahnen verbunden wer­­den sol, sowie die türkischen Anschlüsse Gegenstand der eingehend­­sten Grmwägungen. Wir brauchen wohl kaum darauf Hinzumeifen, melde Wichtigkeit das in Nede stehende, leider bereits nur allzu sehr verzögerte Bahnprojekt insbesondere angesichts der heutigen Verhältnisse befist und fehlten daher einer baldigen Bermwirtlichung desselben mit Zuversicht entgegen. Budapester Rolfsbank. Wie wir erfahren, hat der Direktionsrath der Bank nach eingehender Untersuchung die Schuld der ersten Beamten des Instituts festgestellt, die Kriminal­­anzeige gegen dieselben beschlossen und dürften in Folge dessen heute Abends bereits der Direktor, Kaslier und Buchhalter verhaftet worden sein. Noch immer sind seine Details über die Ausführung der sicherlich seit langer Zeit betriebenen betrügerischen Gebahrung der Beamten und über die Höhe der Schadensunmie bekannt. 68 wird ohne Zweifel interessant sein zu erfahren, auf welche Weise die Beamten im Stande waren, die Waltsamkeit des Verwaltungs­­rathes zu täuschen. (3nr Einlösung der Prioritäten-Goupons in ®o­ld.) Die sächsische Kreditbank in Dresden hat gegenüber der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn den Rechtsweg betreten, um dieselbe zur Einlösung einer gewissen Anzahl am 2. Jänner 1875 verfallener, auf fl. 22.50 8. W. Silber — 15 Bereins-Thaler — fl. 26.15 jüdd. Währung lautender Coupons ihrer Prioritäts- Obligationen mit effektiven Dereins-Thalern zu verhalten. Das T. E. Handels­­gericht in Wien hat nun die Klägerin, wie die Nordbahn den übrigen Bahn-Verwaltungen mittheilt, sub 3. 212.772 am 29. Sep­­tember b. S.abschlägig beschieden und zur Zahlung der Gerichtskosten per fl. 428 verurtheilt. In den Entscheidungs­­gründen wird hervorgehoben, daß die am 1. Jänner 1871 aus­­­­gegebenen fraglichen Obligationen ausdrücllich und in erster Linie auf Gulden österreichischer Währung Silber lauten, gleich so und so vielen Thalern Vereinsmünze oder Gulden süddeutscher Währung, und ist die Zahlung der Zinsen und des Kapitals ineffektiver S­ilbermünze zugesichert. Ebenso ist im Tilgungsplane, welcher auf jeder Obligation abgedruckt ist und als integrirender Bestand­­theil der Obligation bezeichnet erscheint, nur von österreichischer Währung in Silber die Rede. Demnach, konnten die in Gulden österreichischer Währung Silber den ersichtlichen Beträgen in Bereinsz Thalern, resp. süddeutscher Währung nur aus dem Grunde gleich­gestellt werden, weil diese Beträge nach dem innern Gehalte der fraglichen Münzen und den diesbezüglichen Münz-V­erträgen damals faktisch gleich waren. Somit konnte nur eine Umrechnung, nicht aber eine Erhöhung oder Verminderung des Werthes der Obligationen und Coupons in’s Auge gefaßt sein und ist eine Alternative — nach Wahl des Gläubigers — ausgewählosfen, und hat die Nordbahn den­selben nux die Wahl der Zahlstelle eingeräumt. Schließlich wird be­­merkt, daß die bestandene Parität zwischen österreichischer Währung Silber und Bereins-Thalern durch das deutsche Reidsmünz-Gefes vom 9. Juli 1873, welches dem Thaler den Werth von 3 Mark bei­­legt, aufgehoben wurde, die Einlösung des Coupons in effektiven Bereins-Thalern somit mit der Einlösung in ©­od identisch műre, während in den Obligationen ausdrücklich nur von effektiver Silber­münze die Rede ist. — Ohne uns in eine Kritik einzulassen, wollen wir hiezu nur bemerken, daß solche Vorgänge unserem Eisen­­bahn-Kredite keineswegs zuträglich sind und Die Regelung dieser Verhältnisse herbeimünschen, leider ohne dies in naher Zeit hoffen zu künnen. ...­­ ·(Eskomptirsung von November-Coupons.) Die Staatsschuldenkasse in Wien wurde ermächtigt,die am;.No­­vember fällig werdenden Coupons von Obligationen der einheit­­lichen,in Noten verinslichen Staatsschuld»de­s Lotto-An­­lehensvorza­ge e 1860 un­d der österreichischen Schatzscheme gegen Abnahme vonnerzent Zinsen zu eskomptiren (Offertverhandlung fü­r Montursbe­darf des k-k-Matrosen·Ko­rps­)Das k­ unpk-gem­einsame Kriegsministerium(Marine-Sektion)hat behufs Sicherstellung des Montursbedarfes ders Mannschaft des kzk·Matrosen-Korps für das Jahr 1877 eine Offertverhandlungus»den 1·3.November d.J. ausgeschrieben­.Die Lieferungsgegenstände sind­ Tuch,Tuch­­und Wollsorten,Wäsche und andere Leinwand-Artikel,Fuß­­heil-et-d—tt—n-g—mi-d—andere—­Ledersortens—W-k.r-k-w.a.,a.r..en eck.eibel).Kursbedeckungs-«A»rtikel-Pass­­schleifen,M Ba­ll w­­are zu ! Diejenigen, wer sich an dieser Lieferung betheiligen wollen, können in die auf Die Vertrags­­schließung bezughabenden allgemeinen Bedingnisse solwie in die auf die nähere Bezeichnung und Menge der einzuliefernden Artikel be­züglichen Berzeichnisse im Bureau der Anchanelter Handels und Ge­werbekammer (Marie-Baleriegasse, Börsengebäude, III. Stod) in den Amtsstunden von 9 bis 1 Uhr Vormittags­einsicht nehmen.­­­­­ Geschäfts- Berichte. Budapest, 18. Oktober. Witterung : Schön ; Thermometer + 16 °, Barometer 7636 Mm. Wasserstand abnehmend. P fettengeschäft.Anlage-Werthe,Lose und Spekula­­tions-Papiere entschieden flau und billiger,während Lokal­werthe, namentlich Mahler-und Assekuranz-Papiere begehrt waren und zu­­meist höher schließen,Valutenu und Devisen verfolgen eine steigende Tendenz.Der­ Verkehr blieb beschrän­kt.Art der Barbörse eröffneten Oesterr.Kredit 150.70,drückten sich bis 150.40,Ung.Kreditzu 120.50—121 geschlossen.Pester Kommerzial-Bank zu 550 gemacht. An der Mittagsbörse Defterr. Kredit zu 150.20—150.50 gehandelt, schloffen 150.40 ©. 150.50 W., Boden 30.50. Sofalbanten matter. Dfner Kommerzial drühten sich auf 110 G. Budapester Volksbank u 7.25—7.50 geschlossen. Bollsboden feiter, zu 53. gemacht, blieben 0 ©., Brämsenlose 71 ©., Ung. Eifenbahn-Anleihe 97.75­6. Von Mü­hlen erholten sich Glisabeth auf 165 ©., Louisen 152 ©. Dis­toria auf 245 G., Müller und Bäder behaupten 295 ©., Pannonia 810 6. Ganz u. Komp. Gifengießerei zu. 152 getauft,­ blieben 148 ©., Salgs-Tarjaner zu 70 gemacht, blieben fo Cel. Drafche’sche begehrt, stiegen auf 45 ©. Beiter Versicherungen stiegen auf 54 ©., Union zu 98 schlossen jo Geld. Dutaten 5.9, 20-Francs- Stüde 9.92, Silber 103.50 ©., Reichsmark 61—61.05 geschlossen. Amsterdam zu 102.40 abgegeben. · » Die Abendchöre war math Oesterrz Kredit eröffneten 149.50,drückten­ sich bis 149.10,Ungarische Kredit zulZO gemacht, bliebe­n so offerirt.Ung-Prämienlose 70.50 Waare.· Getreidegeschäft.Frühjahrs-Weizen»wurde heimzqu-11.05 und fl.11.10 gemach­t.Korn per Frühjahr­ zu fl. 9.04. Hafer per Oktober zu fl. ab Naab. Banater Mais per Mai-Suni zu fl. 6.32, Alles per Mötz. » Wein­markt im»sztelek«,17.Oktober­.Der­ heutige Markt verlief in flauer Tendenz und der Verkehr war nur auf den Verkauf von Flaschennwein begrenzt. Die Folge des ungünstigen Ergebnisses der Weinlese wurden von mehreren Produzenten Die Preise älterer Weine höher gehalten. 653 Tiefen aus der Provinz mehrere Berichte ein, daß die Produzenten von den hier ausgestell­­ten Weinen einiges verkauft haben. Vorzügliche Tafelweine sind angelangt, welch­e zu 40—50 fr. per Dianh-Bouteille erhältlich sind. Neuere Mustersendungen sind angenommen und wurden ausgestellt. Renhänsel, 13. Oktober. (Bericht der Neuhäusler Spar und Kredit-Anstalt) Wetter: Reif, sonst ihön. Weizen­effekt. 77.40 Kilo fl. 10.60, 78.31 8. fl. 10.80 bis fl. 11. 79.22 8. fl. 11.20—11.40, 80.13 8.76 11.50—11.80 Wohenmarkt-Zufuhr 4000 Mitr., Transaktion 5000 Mittr. Stim­­mung: angenehmer, wegen Schwacher Zufuhren steigend. Gerite florafi­che: 61.92 £ fl. 7.20, 62.83 8. 1.50— 7.60, 63.74 R. fl. 7.70—7.90, 64.65 fl. 8—8.50. Wochenmarkt-Zufuhr:_ 2500 Mite., Transaktion 4000 Mitr. Stimmung : feine Sorten gesuchter. Roggen florakiicher: 71.02 R. fl. 9. 70.80, 71.94, 72.84 8. fl. 9.10 bis fl. 9.40. Wochenmarkt-Zufuhr 1500 Mitr., Transaktion 2500 Mitr. Stimmung sehr animirt bei steigender Tendenz. Hilfe, robe, effekt. 72.84 R.fl. 5.20—5.30, 73.75 g fl. 5.40—5.50. Hafer­­effekt. 44.61 R. fl. 7.30, 45,53 8. fl. 750—7.60. Saatenstand: Herbstanbau befriedigend. . B.I-I.Alt-Kanizfa,13.0ktober-DasMacS-Vrocken ist, vom sehensten Wetter begleitet, im besten Zuge, und nur, Der­ günstigen Witterung der lechten Wochen ist es zuzusc­hreiben, daß wir eine leidliche Dualität erzielen werden, und daß auch die Duan­­tität günstiger ausfallen wird, als man anfangs glaubte. Das M­eizen:Geschäft war in dieser Woche sehr lebhaft ; bewilligt wurden für bessere Qualitäten fl. 10.20—10.25 ab Schiff, mindere fl. 10 , gegenwärtig zt fast nicht3 oder nur sehr wenig aufzubringen. Das Aufgebot beschränkt sich auf ein Minimum, und werden über­spannte Preise geordert (fl. 10.5011), wodurch es zu feinem Ge­schäfte kommen kann. Auch am heutigen Wochenmarmkfte waren sehr beschränkte Zufuhren, und wurde Weizen zu fl. 10.20 per Mitr. vergriffen. G­erste notirt fl. 3.80 per Kühl. J. L. Zora, 13. Oktober. Wir haben noch immer­ heiße teodene Witterung, als wären mir noch im Hochsommer, und wäre Regen sehr nothroendig. Die Mais-Grate dürfte in einigen Tagen beendet sein; das Resultat ist befriedigend, nur werden unsere hiesigen Desonomen wenig verlaufen können, da man selce für eigenen Bedarf verwenden muß. Wir hatten eine schlechte M­eizen-Ernte und mußten die ärmeren Bauern auch allen Hafer verkaufen, um ihre Zahlungen zu deben. Die Lage unserer hiesigen Bauern ist wahrlich eine verzweiflungsvolle, denn wir hatten fünf Lehrjahre und die Steuern müssen zur Er­der Gre­­lation bezahlt werden. Man seufzt nach einem Bani-Institute, welches mehlfeiles Geld bieher säaften würde. Der Anbau wird seit Ihmach betrieben, da die Hite noch zu groß ist und Viele warten, bis es regnen wird. zség B. St. gepfény, 14. Oktober. Mir haben seit einer Woche anhal­­tend schönes, trockenes Wetter, was die im Zuge befindliche Kufuruz und Weinlese außerordentlich begünstigt und den Her­bst Anbau und die Drush Arbeiten zu beendigen ermöglicht. Dank diesem außerordentlich günstigen Wetter wird die Dualität des neuen Rukuzuz eine zufriedenstellende sein. — Im geschäfte ging es in den legten Wochen ziemlich lebhaft her und dürften seit meinem jüngsten Berichte ca. 10.000 Myte. Prima- und Mittel- Weizen, größtentheild für den OBerland nach Der Schweiz und Süddeuts­chland aufgelauft worden sein. Die Stimmung it heute in Folge eingelangter flauer Berichte etwas ruhiger, Breite haben jedoch, keinerlei Nenderung erfahren. We­i­­zen 78—79 Kilogr. per S Heftoliter fl. 11.60 -11.70, dio. 76—77 Kilo per Heft. fl. 11—11.20, dio. 74—75 Kilo per Heft. fl. 10.30 bis 10.50. Korn 71 Kilo, per Heft. fl. 8—8.10,. Gerste 63264 EL, 670680 Lutter 6001 Rün per Sekt. FL. 5.50—5.60, afex gereutert fl. 6.70—6.80, Alles per 100 Kilo ab hiesiger ahn. C) Totis, 14. Oktober. Der hiesige Blab scheint der etwas retrograden Bewegung, welche die Zerealienpreise auf den hiefür maßgebenden Pläten annehmen, nicht im geringsten Beachtung zu scheinen. Wir haben sogar höhere P­reise zu verzeichnen, und wurde während unseres heutigen Wochenmarktes alles Angeführte zu den unten angefesten Bretten wasch aufgefauft. — Witterung schön, fast sommerlich. Der Verbstanbau, zumeist schon vollendet, wurde bisher unter den günstigsten Ausspizien bemerkstelligt­­ und ist alles recht schön aufgegangen. Die Weinlese ist in unserer ganzen Ge­gend beendet, und it das Ergebniß ebensowohl quantitativ als qua­­litativ nicht sehr befriedigend. Die Raccolta in Mais liefert ein Mittel, in Kartoffeln ein gutes Resultat. Wir notiven: Weizen 73.7—76.4 fl. 7.32—7.96, dto. 77.3—78.2 fl. 88.50. Roggen 71.9—728 fl. 5.20—5.68. Hafer 39.6—40.5 fl. 3 bis fl. 3.08 per. Heftoliter. Menes-GHyoros, 14. Oktober. (Weinleseberigt.) Die Weinlese in unserem Gebirge, Be am 2. d. M. begon­­nen, ist nahezu beendet. Das sonnige warme Wetter der verfloffenen zwei Wochen hat den Zudergehalt der Traube, die im Beginne der Lefe zwischen 14 und 17 Grad warnete, bedeutend vermehrt, denn fest weil die Wagner’sche Mostwaage 18—21 Grad Zudergehalt nach. Diejenigen, welche später zur Lefe schritten, erhielten entschieden bessere Dualität, auch schon „deshalb, weil die durch häufige Segen und zum Theil durch Fäulniß angekräuselte Traube fest vollkommen geheilt zum Keltern kam. Die Leseresultate waren äußert verschie­­den: Während manche Produzenten­­ ihre Lese nur mit Körben bes werkstelligten, bekamen Andere ein mittleres und einige sogar gutes Ergebniß. Weiße und Schiller- Weine stehen den vor­­jährigeng nur wenig nach. Rothmweine, die heuer blos in gerin­­g Quantitäten vorkommen, sind noch nicht abgelesen und entziehen ich für jegt noch jeder. Beurtheilung. Die Mostpreise variieren je nach Dualität von fl. 4—6.50 per 56 Liter. Das Geschäft it leis­tet flau, nur im Ankauf alter Weißweine macht sich größere Lebhaf­­­­tigkeit bemerkbar. Einige Tausend Eimer gingen zu fl. 7—9.50 ab Gyorofer Beahn größtentheils für das flache Land, wo die Fechtung gänzlich fehlschlug, rasch ab. Treber werden mit fl. 1.20—60 val) aufgekauft. Witterung warm und heiter, etwas windig. , Bancsoda ‚14. Oktober. (Bericht von Ludw. Bolatsde­tt) Begünstigt von prachtvollem Wetter, geht die Mais-Ernte in unse­­rer Gegend rasch von­statten. Das Ergebniß ist sowohl qualitativ als auch quantitativ vorzüglich und­ wird das Durchschnitts-Erträg­­nis auf 25—30 Rollgentner per­sch gefräst. Der durch den Frost zurüdgebliebene Mais ist vollkommen gereift und läßt nichts zu wünschen übrig. Die Zufuhren in Kolben-Mais sind sehr gut, nur haben die Breite zufolge Konkurrenz der Schweinehändler tupp | bewilligt. In Bälde treffen Zufuhren von Reinmais flauer Tendenz der oberen Märkte eine bedeutende Avance erfah- x ala ...«- »»«-t ’ « s I, ein, und Der spricht man sich hierin, zufolge der ausgezeichneten Qualität, ein startes Geschäft ; es dürfte, ihm der Preis auf fl. 4 per 100 Kilo teilen. Im Allgemeinen wird die gute Mais-Grnte den Ausfall der M­eizen-Grnte erregen. Die Zufuhren sind zufolge Mais-Ernte und Anbau Schwach, und bewegt sich das Geschäft in anderen Getreide­sorten in engen Grenzen. Weizen wird je nach Sorte von fl. 8 bis fl. 9.50 per 100 Kilo bezahlt. Halbfrucht für Konsumenten bis fl. 7.20 per 100 Kilo bemilligt.. G­er­ät­e vernachlässigt, fl. 4.50 ar 100 Kilo ausgeboten. Hafer war vergangene Worhe stark ger­ät, bis fl. 6.30 $lett gefauft, verflaute sich und bleibt heute fl. 6.20—6.25 per 100 Kilo­paare. Breslau, 13. Oktober. Wolle) Die Haltung unseres Marktes ist im Wesentlichen dieselbe geblieben, d. t. bei völlig un­­veränderten Preisen erhält sich ein ziemlich regelmäßiger und nicht unbedeutender Abjas in allen hier vertretenen Gattungen. Am bes­­iebtesten sind augenblicklich gute, mittelfeine Tuchwollen aller Abe­stammungen von 56-65 Thle., Stoff- und Kammwollen mit Rüchenwäsche und Kunstwäsche von 58—74 Thle. und feine Lam­wollen von 75—85 Thle. Auch von Gerber-Wollen von 38—43 Thle., solche unge­waschenen Wollen von 17—18!­, The. it Manches abgelöst worden. Im Ganzen sind et­wa 1000 Ztr. aus dem Markt g­enommen worden und­ waren die Käufer Laufiser Zabrilanten, er fähriiche und rheinische Kommissionäre. Bordeaux,10.Oktober.(Wein.)Die jetzt von allen Sesten einlaufenden Berichte stimmen in der Klage überein, daß das Ergebnis der diesjährigen Weinlese in Bezug auf Quantität große Enttäuschung bringt. Man hatte noch auf­ die Hälfte­ des vorjährigen Herbstes gehofft, es stellt sich aber heraus, daß hievon noch ein großer Abzug zu machen it. Ob die Qualität den Ausfall in der Quantität th­­­eilweise beden wird, das ist eine Frage, die sic­h heute noch nicht mit Sicherheit beantworten läßt; die Meinungen über diesen Gegenstand sind getheilt und stehen sich häufig diametral gegenüber. Konstativt muß nur werden, daß die Lese allerdings unter den denkbar günstigsten Witterungsverhältnissen stattgefunden hat. — Aus dem dieswöchentlichen Geschäft sind einige Abschlüsse zu sehr festen Breiten zu registriren, nämlich: (1876) Charron, cru de Bivarnon, palus St. Bincent Fres. 250; Dumszil, Chateau de Nout, cötes et palus VBeaureh, 400. (1875) Chateau Malleret, Gadaujac, 500 ; Chateau La Ehaufjer-Blandıy, Camblannes, 475. De Baty, palus St. Vincent, 350, Bacon-Gonperic, St. Vincent 300, Chateau PBeydevont-Öalloin, Civrac, bas Medoc, 425, Chateau Safon-Delord, Brignac, baz Medoc, 500, Person LHöpital, Gt, Germain, baz Medoc, 490, Laporte, : Civrac, bas Medoc 460, Chateau Montigny, Beautivan 475, Auszug aus dem Amtsblatte des , közlöny". Konkurs in Budapest. Gegen den hiesigen 'protofol­­­irten Kaufmann Johann Stampfl (Mariengasse 11), Anwel­dungen 18. bis 20. Dezember zum Budapester Tt. Handels: und M Wechselgerichte, Litiskurator Dr. Wilhelm Siegmund. Konkurse in der Provinz: Gegen den Kronstädter Getreiber Eiiegg, 16. Oktober, 2.02 über Null, abnehmend. Kaufmann Wilhelm Dreßnandt, bis 18. November zum Ef. Gericht daselbst. — Gegen den Neusohrer Kaufmann Denit Gugen Eifert, 7. bis 9. November zum E. Gericht dafelbit..— Gegen den Baransebefer Glas- und P­orzellanhändler Rk. Sebestyén bis 12. Dezember zum £ Gericht dafelbít. — Gegen den Batto­­nyaer protokollirten Kaufmann Wilhelm Dihner, 21. bis 23. November zum £. Gericht in Szegedin. — Gegen die Arader Firma Bat G. Lipót, 28. bis 30. Dezember zum Tt. Gericht daselbst.. Konkurs-Aufhebungen in der Broviny: Des Ha fater Lederhändlers Jakob Großmann vom f. Gericht daselbst. — Des Köhalmer Kaufmanns Anton Beteler, vom f. Gericht Elisabethstadt. — Des Tallyaer Kaufmanns Lazarus Rosen­berg, vom f. Gericht ©.AAN.-Ujhely. Yewegung—d—eY-Frukbischijse. Vom 15.Oktober- Angekommen in Budapest:»Pet«er«des P.ükzyw beladen in Gußtus für die Ung Kreditbant mit ZLöO Mitr. Weizen. — „2ajos“ des Michael Tombas, beladen in Szentes für Leopold Kepi mit 3900 Mitr. Weizen. — „Hermine“ des Ortner u. Röhl, beladen in Gservenka für eigene Rechnung mit 2800 Mtr. Hafer. — „Grafebet” des Salomon Bilhis, beladen in D.­Fölovär für eigene Rechnung mit 1550 Mtr. Weizen — , Bilma" des Hermanır Bilhis, beladen in D.­Fölendr für eigene Reh­nung mit 1340 Mate. Diverse. — „Sulianna” des Michael Meleg, beladen­ in D. Földvár für David Biihis mit 1700 Mtv. Roggen und Gerste. — „Anna“ des Mjatob Weib, beladen in Baja für Berthold Weiß mit 500 Mto. Weizen und 2000 Mit. Hafer. — „Xheresia“ Des Emerich Fleischmann, beladen in Baja für Berthold Weiß mit 2250 Mitr. Hafer. — , Szt. Yános", des Gmerich Fleishmann, best­aaden in D.­Földvar für Mlerander Krauß mit 1900 Mitr. Weizen. Transitirt nach Naab: „Ferenz“ des Franz Töth, bela­­den in Zenta für die Naaber Dampfmühle mit 3032 Miztv. Weizen. — „London“ des Franz Exdensohn, beladen in Szegedin für Karl Winter mit 3550 Mztr. Weizen. — „Sitvan“ des Michael Boras, beladen in Verbäß für Moriz Bopper mit 2550 Piztv. Hafer. — „Arad“ der Ranaz Leopold Söhne, beladen in Mald für Brüder Repich 1750 Mutr, Weizen Witterung: Raffersiand. Budapest, 17. Oktober, 1.77 M. über Null, abnehmend. Zroden. Preßburg, 17. Oktober, 1.40 M. über Null abnehmend. M.­Sziget, 17. Oktober, 0.99 M. über Null, abnehmend. Szatmár, 17. Oktober, 0.62 M. über Null, unverändert. Tofaj, 17. Oktober, 1.85 M. über Null, zunehmend: Szolnos, 17. Oktober, 2.54 Mt. über Null, abnehmend­ Szegedin, 17. Oktober, 3.31 M. über Null, abnehmend: Arad, 16. Oktober, 0.75 M., unter Null abnehm:: 5. Gr.­Becskeres, 16. Oktober, 0.10 M.unter Null, annehmend: Bezdán, 16. Oktober, 1.18 über Null, abnehmend. n éa s Zt SR zs s ÉSE . : 2 7 2 éz,

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