Pester Lloyd, Dezember 1877 (Jahrgang 24, nr. 333-362)

1877-12-01 / nr. 333

»JI . [ihre Handelsbezieh­ungen selbständig zu regeln. Und wir wagen zu behaupten, es Töne nichts geeigneter­­ sein, neue Anknüpfungspunkte für eine spätere Transaktion mit Deutschland zu bieten, als die ent­schiedene einmüthige Stellungnahme beider Theile der Mon­archie für einen selbständigen Zah­f. Dem energischen Willen imponirt nur der energische Wille um so wird die deutsche Negierung sicherlich eher ge­­neigt sein. Die Interessen-Gemeinschaft mit Deisterreich- Ungarn anzuerkennen, wenn ihr unsere Monarchie unab­­hängig, im vollen Bewußtsein ihrer Potenz und Bedeutung entgegentritt, als wenn wir uns selber zur Rolle eines Planeten verurtheiten, der Licht und Wärme nur von der Sonne des Deutschen Hei erhält. Das gilt zwar auch für unsere politische Stellung zu Deutschland, die heute vielleicht mehr denn je einer klaren Kennzeichnung bedürftig ist, aber für den Augenblick möchten wir es nur auf den aktuellen Gegenstand angewendet wissen. An Oesterreich-Ungarn ist es feßt, den Beweis zu erbringen, daß es die unfreiwillige Freiheit der Entschließung in Handels­­politischer Hinsicht weder zu schußzöllnerischen­tweden mitbrauchen, noch auch der bloßen Theorie oder der po­ Kitischen Nachsicht zuliebe auf die Wahrung berechtigter Interessen verzichten will. Nichts Darf uns ver­anlassen, den autonomen Larapeim einer W­eise einzurichten, die einen Nachschritt gegenüber den bisher gel­tenden freien­­ Prinzipien des Handels bezeichnen würde und es wären somit die Roul­­ine zu beseitigen oder zu ermäßigen, welche einen „höheren Schuß” involviren , nights aberfann und zwi­gen,den allgemeinen T­arif von vorn­­f éred mot meder Wette zuhdeshalten, da den fremden Staaten s selbst der Bun­d zum AbsichtLun eine8 Damdeliver- Mage er­imant,bLeibe., Dieieschiichnd­­ten werden unseres Erachtens bei der legislativen­­ Be­­handlung des autonomen Tarifs zur Geltung kommen müssen und dann können wir der Wirkung desselben bes vuhigt entgegensehen. Wir verhehlen mir nicht, daß in dem alle, als Deutschland den Zollkrieg im Sieg haben sollte, in erster Reihe die Produkte der Landwirthschaft und Viehzucht, also ungarische Produkte, getroffen wurden. Allein gerade der Umstand, daß Die deutsche „Retorsion" vorzugsweise auf diesem Gebiete plasgreifen könnte, scheint Die Gewähr zu enthalten, daß Deutschland Is zu sogenannten Kampfzöllen nicht verstehen wird, da die Retorsion auf Boden und Rohprodukte auch das eigene Interesse Deutschlands schädigen würde. Weder die eigent­­lichen Absichten der deutschen Regierung sind wir freilich noch­ im­­ Unklaren­, aber Eines gilt mns als feststehend, daß nämlich die Handelspolitisgen Beziehungen zweier Staaten von d­en allgemeinen politischen Beziehungen nicht gut­ an trennen sind E­­tweder besteht nun auch auf deutscher Seite die Erkenntniß politischer Solidarität mit Desterreig-Un­­garn, dann wird es, sobald wir nicht aggressiv auftreten, auch auf Handelspolitischem Gebiete nicht zum Kriege kommen; oder aber Deutschland plant die Handelspolitische Aggression gegen unsere Monarchie — dann, nun dann hätten wir einen größern Rechnungsfehler zu vermerken, als er in dem Zolltarif allein enthalten sein mag. Budapest, 80. November. * An dem von der Regierung Heute unterbreiteten­otivenberichte zu dem Zolltarif nehmen in erster Neihe anlegungen über den Gang der Vertrags-Negoziation­en mit dem Deutschen Neic­e unser Fonteresse in Anspruch, ein mir aus den Ursachen, an denem diese Verhandlungen erwettert sind, vermögen wir das Motiv für die Annahme der Ablehnung eines autonomen Tarif überhaupt abzus­eten. Rum denn, der Bericht macht jedem Zweifel in dies Pıunkte ein Ende Deutschland wollte einen Tarif-Bertrag — das stellen die That­­en, welche die Regierung troden und unkommentirt erbringt, vollständig klar. Diese Intention machte in den Kfangsstadien der Verhandlungen weniger duchsichtig sein,­­ vorhanden war sie unstreitig schon zu Begin. Es ist ddharakteristisch, Dab Die deutschen Delegirten ohne jede feste Basis in die Verhandlungen eintraten, während die österr­ei­che und die ungarische Regierung sofort ein konkretes Substrat boten. Das Septere durfte immerhin in wesent­­cien Teilen revisionsbedürftig sein, aber es war eben uch revisirbar und zudem herrschte genug guter Wille, en Wünschen Deutschlands entgegenzukommen; von deutscher Seite Dagegen brachte man schlechterdings nichts Anderes, 18 eine Art platonischer Neigung mit, die sich nicht fassen nd nicht form­uliren ließ; man wollte weder den Vertrag 1868 n­oc­ den deutschen Tarif von 1873 am Grund­lage der Verhandlungen bieten. Es war eine gewisse zwangs Diskussion, zu welcher die deutschen Delegirten sich herbeiliegen ud welche allerdings dazu diente, Schritt für Schritt die legten Positionen der österreichischen und ungas­chen Regierung zu eflai­iren, die aber Deutschland in seiner Weise binden oder auch mir dessen Standpunkt befeu­chten sollte, so ist es genommen, daß nach den Abbruch der Ber­ dlungen die deutsche Regierung vollen Einblick in das „gegnerische Lager gewonnen Hatte, während auf aller­­ihischer und ungarischer Seite nach wie vor vollständige Tfenntnig bezüglich der Handelspolitischen Ziele Deutsch­­ands herrscht. In der That verlohnt es sie der Mühe. Die betref­­ende Partie des ungarischen Meotivenberichtes in den Haupt­­gen zusammenzufassen. Um im April 1­I. die Beh­andlungen aufgenommen wu­r­den, beeilten sich die Negie­­rngen Oesterreichs und Ungarns, den deutschen Delegi­­en­te Artikel bekannt zu geben, bezüglich deren sie Zollfreiheit der Zollermäßigung verlangten. Die deutschen Delegirten nahmen dies freundlichst zur SKenntniß, verzichteten aber verseits auf jede Broposition und sie hatten lediglich ben unt, ihre Wissenschaft noch weiter zu bereichern, indem e­in das Ministerium des österreichisch ungarischen Tarif Entwurfs eingeweiht werden. Ein sold billiges (2) Ber Tangen konnte natü­rlich nur erfüllt werden und die deutschen Delegirten erhielten den Tarif. Nun kehrten sie, selbstver­­ständlich, um den Tarif zu studiren, nach Berlin zurück. Aber eben sowohl die deutsche Grü­ndlichkeit, als vermutli­­ich an die freudige politische Aufregung, welche das nie aufgehaltene Vorwärtssü­rmen der russischen Macht in Bul­­­garien bei unseren deutschen Freunden hervorrief, mochte 3 verursachen, daß das Studium des Tarifs sich ü­ber­­mäßig in die Länge 309 ; es verstrichen die Monate Yuni und Suli, die Weltgeschichte stand indessen freilich nicht il­, sie brachte ganz unvorhergesehen den ARuffen denkwürdige Schläge in Asien und in Europa — und da traf endlich die lang­­ehnte Botschaft ein, daß die deutschen Delegirten wieder nach Wien kommen werden. Sie langten auch glücklich­ an und nun braten sie auch wirklich P­ropositionen mit, aber diese hatten ein ganz eigenthümliches Gesicht, sie waren so Häß­­­ ausstaffirt, daß sie jede „ehrbare Annäherung" zurüc­­heuchen wußten. Deutschland verlangte nicht weniger als Mes und bot kaum mehr als Nichts. Für Oesterreich­­ungarn sollte das Prinzip des Freihandels wirksam sein, in Deutschland aber das Prinzip der freien Hand. Der Vertrag von 1868­ und der deutsche Tarif von 1873 olíten in allen Bunften, wo für Deutschland ein Bartheil wächst, zur N­ichtschnur genommen werden, aber Vertrag­s Tarif wurden rundweg verleugnet, wo sie den öfter­ iprungarischen Forderungen als Stüßen dienen sollt­­en. Desterreich Ungarn Sollten die Zölle auf die wesent­­igsten deutschen Artikel vertragsmäßig binden, Deutschland er­follte, namentlich, was die ungarischen Exportartikel rat, einen­­ solchen Zwang nicht acceptiven. Kurz Die Bropositionen waren von der Art, daß zunächsts die tılga­­rische Regierung, der man ferugzöllnerische Gelüste schwer­­lich nachsagen kann, aus der Contenance geriet­ und die­­ Borschläge einfach zurückwies. Und wieder wandten sich Die Deutschen Delegirten um Umstrustionen nach Berlin, wieder zogen sich die Dinge beträchtlich in Die Länge, wieder nahmen unterdessen die Weltereignisse ihren Wort­­gang und wieder bekamen die Nuffen tichtige Schläge — da kamen Anfangs Oktober die neuen Iustruktionen an. Die neuen Vorschläge der deutschen Delegirten waren nun in der That disfutirbar, trugen ein ernsteres Gepräge und waren zum Theile vollkommen berechtigt, so dass die beiden Regierungen st vash zu einer Ermäßigung wesentlicher Tariflage im Sinne der deutschen Forderungen entschlossen. Scheinbar waren all die Differenzen auf ein Minimum reduzirt und Die Aussicht auf eine baldige Verständigung schien durchaus begründet zu sein , als plößlich gegen Ende Oktober die deutsche Negierung zur Ueberzeugung ge­langte, daß „auf den bisherigen Grundlagen der Abschluß eines Vertrages unmöglich sei” und die Verhandlungen­­ abbrach, ohne diejenigen Differenzen zu bezeichnen, welche ihr als unausgleichbar erschienen. “ Das ist in großen Umrissen die Passionsgeschichte der Vertrags-Unterhandlungen mit Deutschland und wir meinen, es mi­sse sich angesichts derselben jedem Unbefangenen die­­ Thatsache ansprängen, Daß die Ursahren des Scheer­terns der Verhandlungen nict auf interrei­ Hische ungarischer Seite zu suchen seien. Geht man nicht von dem Grundfaße aus, daß Oesterreich-Ungarn sie sich alle Konsequenzen freihändlerischer Theorien zu tagen habe, ohne von den Staaten, mit denen es in Der­­vt steht, Neziprozität verlangen zu dürfen, so wäre der Dionarchie die Erneuerung des Vertrags-V­erhältnisses mit­­ Deutschland and dann unmöglich gewesen, wenn die Ver­­handlungen nicht von deutscher Seite wären abgebrochen worden Handels-verträge sind doch nur zwischen Staaten möglich, die sich auf der Bahn gleicher Prinzipien bewegen ; was dem Einen recht, ist dem Rndern billig, das ist zwar ein einfacher, aber nicht ignorirbarer Grundlag im Han­dels-Verkehr zweier Staaten, diese Gleichheit der­­ Posi­­tionen war aber nicht herzustellen, da die deutsche Ne­­gierung dem österreichisch-ungarischen Kontrahenten gegen­über prinzipielle Ansprüche formulirte, die sie für ih­reinft nut als bindend eractete. Wollte Die deutsche Negierung überhaupt in ein D Vertrags - Ber­­­hältnis eingehen, so wollte sie dies nur unter der Voraus­­teßung, daß ihr D Oesterreich-Ungarn für dieses Zugeständniß eine ausgiebige Prämie zahlt, daß ihr gericistermaßen ein B Präzivutum gegenüber dem österreichische ungarischen Stand­­punkte eingeräumt werde, und wenn sie schließlich die Beres Handlungen abbrac, ehe Oesterreich-Ungarn sein. Tegtes Wort gesprochen Hatte, so kann man den Verdacht nicht rüdwesen, Daß sie die Berehandlungen beih Haupt nur in der Absicht einleitete, um die N­nmöglickkeit einer Bdertrags­vereinbarung zu demonstriren. Aus alldem ergibt sich zunäcst Die Nothwendigkeit, einen autonomen Tarif festzustellen. Damit wollen wir­ nicht gesagt haben, daß gerade­ d­er Tarif, den Die Negierung vorgelegt hat, der richtige ‚sei, aber es Fan nicht mehr­ bestritten werden,­­ aß Dejtesreich und Ungarn in die Lage gedrängt wurden. Sudagpest, 30. November, DM­it der Fortlegung der Spezial-Diskussion über da3s Strafgesegbuch wurden in der heutigen Sagung des Abgeordnetenhauses der zweite Abschnitt (88. 139—141) über Thätliefeiten und Beleidigung gegen den König und gegen Mitglieder des k­öniglichen Hauses, der dritte Abschnitt (SS. 142—151) über Staats­­verrath und der vierte Abschnitt (SS. 152—162) über den Aufstand angenommen. Eine kurze Bemängelung ab» gerechnet, welche ein Straffuß des zweiten Abschnittes er­fahren hatte, wurden dieser und der folgende Abschnitt ohne Debatte approbirt ; dagegen gab der vierte Abschnitt über den Aufstand zu längeren Debatten Anlaß. Der vierte Abschnitt über den Aufstand it ganz an­­ders Tonstenk­t, als die betreffenden Abschnitte des öster­­reichischen oder des deutschen Strafgefeßbuches. Unser Ent­­wurf fennt nur den Aufstand und die Ge­waltthätigkeit gegen Behörden und behördliche Organe ; das Österreichische Strafgefeßbuch behandelt dieselben Materien theils als Anstand, theils als Aufruhr Unser Entwurf qualifizirt als Verbrechen des Aufstandes auch eine Fl­­ammenrettung zu dem Bwede, um einzelne Staf­fen, Nationalitäten oder Religions = Genossenschaften der Bevölkerung bewaffnet anzugreifen. Man ist in diesem Falle bei ung gewöhnt, nach dem österreichi­­schen Strafgefeßbuche von „öffentlichen Gewaltthätig­­kesten" zu Sprechen . Die Konstriktion des Gesethes ist also eine neue und Da auf der äußersten Linien die Leute nicht gar zu dicht gefügt sind, die als moderne Kriminalisten in der Technik der strafrechtlichen Kodifikation besonders be­­wandert wären, so fan es Niemanden Wunder nehmen, wenn die Neuerung in der technischen Konstruktion dort nicht recht verstanden wird. Und doch ist sie ziemlich leicht fagbar. Nachdem der Entwurf im dritten Abschnitt über den Staatsverrath) die auf die Herbeiführung eines auge­wärtigen S­ieges gerichteten Bestrebungen mit schwerer Strafe bedroht hatte, werden im vierten Abschnitt die Strafen für den Aufstand, d. hh. fü­r den inmern, file den Bürgerkrieg normirt. Das Objekt des Verbrechens ist die staatliche, die soziale Ordnung. Lettere wird bedroht, ao wenn der gewaltsame Angriff sich blos gegen einzelne Hafen, Nationalitäten oder Religionsgenossenschaften rich­tet. Aber auch die unberechtigten Werbun­gen mußten in unserem Entwurfe in dem Abschnitte über den Auf­stand behandelt werden, da auch diese den inner­frieden bedrohen. Nebst der Eintheilung stießen aud­ die strengen Straf­sanktionen des Entwurfes auf lebhaften Widerspruch, wie denn auch endlich bemängelt wurde, daß in dem Abschnitte der Bersuch und das vollendete Verbrechen als gleichgestellt erscheinen. Beides hat seine Richtige­keit, ist aber doch die Natur der Sache motivirt. Zur Hintanhaltung des Bürgerkrieges sind die schweren Strafen nothwendig und wollte man warten, bis aus dem V­er­su­che die verbrecherische That in ihrer Totalität her­­vorgegangen ist, so würde Die öffentliche Ordnung des nachbrüchlichen Schuges geradezu entrathen müssen. 1Lebris gens ist unter Entwurf nicht strenger, als die anderen europäischen Strafgefegbücher. Sonderbar nimmt er sich aus, daß Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Abwehr für allzu energisch Halten, welche den Reichstage, den Delegationen, der ungarischen Negierung und den einzelnen Gesellschaftstraffen gegen gewaltsame Zngriffe geboten wird. Der Abgeordnete Jofef Vidlicztay hatte bean­tragt, den ganzen Abschnitt an den Rechts-Ausschuß zu­­rückkumweifen, ja er hatte sie sogar die Mühe­ genommen, die Grundsage anzugeben, nach denen der Ausschuß Die Umarbeitung vornehmen solle. Nachdem aber Staateseh­etär Esemegi diese Grundlage in einer längern Ausfüh­­rung beleuchtet und deren Unhaftbarkeit nachgewiesen hatte, scheint auch der Abgeordnete Daniel Jranyi die Wurm­sü­chigkeit der Grundlage jenes Antrages eingesehen zu haben, denn nur so können wir uns erklären, der er statt des m­otivirten Antrages seines Gesinnmngss Genossen die einfache Zurü­dweirng des Abh­nittes in den Justiz-Ausschuß verlangte. 3bhui jefnndirte im­ län­gerer Mode der bg. ul SGuther Referant Bauler und Staatssekreitvr Csemegi theilten sich in die Aufgabe, diesen Anträgen entgegenzutreten und die richtigen entscheidenden Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Der Antrag Jrangls wurde mit 82 Stimmen gegen 78 Stimmen abgelehnt. Nach­ dieser Abstimmung ging das Haus auf die Berathung der einzelnen Artikel des Abschnitts ein. Schon der erste Artikel (§­ 152) desselben gab aber wieder zu einer politischen Debatte Gelegenheit. Der Abgeordnete Julius Meczmer stellte nämlich den Antrag, statt „die ungarische Negierung“ zu fegen, „die verfassungs­mäßige ungarische Negierung”. Es ist offenbar, daß diese Verschnürung eine ganz und gar überflüssige wäre. Wenn der Nichter im einzelnen alle an die Zeitstellung des Begriffs der „ungarischen Negierung“ geht, kann ihm nur das ungarische Staatsrecht als Nihtichitur dienen, gerade so, wie wenn er den Begriff des Königs, der Ver­faffung, des Territoriums, der Behörde u. s. w. festzus­­tellen hat. Nun ist aber eine nicht verfassungsmäßige ungarische Negierung nach unserem Staatsrecht über­­haupt seine Regierung. So lange also „das Net überhaupt nicht umgestoßen ist, bietet der Ausdruck „ungarische Regierung” gerade so viel Garantie wie der­ v­erfassungsmäßige ungarische Regierung”.­st aber einmal das Recht durch die Gewalt verdrängt worden, dann ist die Garantie, welche in dem Ausdruck „ver­­fassungsmäßige Regierung“ stehen soll, eine ganz nichtige. Nicht recht klar ist uns übrigens der heute zwei­mal vorgebrachte Einwand geworden, daß nämlich der Entwurf des Strafgefegbuchs wohl einen Schuß gegen die von unten, nicht aber gegen die von oben fom­menden Angriffe auf den Staat, die DBerfassung,­­ die Regierung biete. Wenn Dieser Vorwurf so viel sagen will, daß der Entwurf seinen geießlichen Schuß gegen die Angriffe von oben bietet, Kann fann man si nicht genug über Diese Auffassung wundern, welche den einfachsten Belegen der Interpretation widerspricht. Ohne Zweifel ist auch derjenige Minister nach dem Entwurfe als Hochverräther mit lebenslänglichem Zuchthaus zu bestrafen, der eine Verordnung erläßt und auch führt, nach welcher das Territorium der einstigen serbischen Vojvodschaft wieder als solche organisirt würde ; auch derjenige Demnister müßte als Hofverrät­er mit Staatsgefängniß von 10—15 Jahren bestraft werden, der die ungarische Verfassung als ver­­wirkt gewaltsam beseitigen und an ihre Stelle eine neue Konstitution publiziren wide. Gefeglich bietet also der Entwurf gerade so viel Schuß gegen die gewaltthätigen An­­griffe auf die Verfassung von oben, als gegen Diejenigen, die von unten ausgehen. Der Vorwurf beruht also auf einer­ vollständig unrichtigen Auffassung des Ent­wurfes. Will jener Vorwurf aber soviel jagen, daß faktisch sein Schuß gewährt werde gegen Angriffe von oben, dann wiederholt man nur den Sag, daß das Neht nur so lange geschüsßt ist als die Macht an seiner Seite steht und sich nicht gegen dasselbe wendet. Syn Dieser Beziehung leistet freilich der Entwurf nicht mehr als alle anderen Ber­affungs- und Gefeßbücher der Welt, gegen Bajonnete Tünnen sich eben papierene Ge­hege nie und nirgends behaupten. Der Antrag Meczner’s wurde abgelehnt, nachdem wieder Referent Bauler und Staatssekretär E3e­­megi eingehende Argumente gegen denselben vorgebracht hatten. Der A­bgeordnete Mocsary ließ es sich nicht nehmen, bei dem P­reß-Baragraphen, unmittelbare Auffor­­derung zum Aufstande (S. 158), wieder die Preßfreiheit als gefährdet zu erklären und einen milderen Straffaß zu ber­antragen. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt ; das Haus scheint merkwürdigerweise von der die Preffreiheit der drohenden Gefahr noch immer seine Ahnung zu Haben ! = Morgen findet, wie wir vernehmen, ein Wlinisterrath Statt; nag Demselben wird sich die Regierung in der — morgen Nachmittags 6 Uhr stattfindenden­­ Konferenz der Tibe­realen Partei über die demnächtigen Agenden des Neiche* tages, sowie darüber aussprechen, wie lange das Abgeordnetenhaus in Folge des Zusammentrittes der Delegationen Ferien halten wird­­. Die Bereinigung vertragsfreundlicher österreic bischer Abgeordneter hielt Geute Vormittags­üibung, in welcher Abg. Ruß im Namen des Komite’3 zunächst über die Finanzzölle verehb­te und folgende Abänderungen an der Regierungsvorlage in Antrag brachte: a­e jebt 16 fl., Regierungsvorschlag 24 fl. Komite-An­­trag 20 fl. | Surrogate jest 2 fl., Regierungsvorsclag 6 fl., Komite- Antrag 4 fl. , 1fl gåfike is jetzt 50 kr·,Regiertugsvorschlag 2 fl.,Konjite-Autmg . V-­i­lelä­ringe jetzt frei,Regierungsvorsschlag 2 fl.,KomititEZ-2­ n­­vag 5 Betroleum jest 1 fl. 50 fl., Regierungsvorschlag 8 fl., Komite-Antrag 4 fl. Die Ziffern des Komités beruhen auf der V­orauslegung, daß die von der Regierung angeführten Daten richtig seien, welche das Komite jedoch durchaus nicht als maßgebend anerkennt. Gleichzeitig erklärt das Komite, daß die Berathung der einzelnen Positionen ges­teigt habe, wie schmierig eine autonome Negelung des Tarifes sei und daß Alles auf die Nothiwendigkeit einer vertragsmäßigen Neges­lung der Frage im Interesse der Stabilität dränge. Hg. Schauß glaubt, daß die Finanzzölle nicht gleichzeitig mit den Industriezöllen in Berathung gezogen werden sollten. Nach längerer Debatte erklärt derselbe­n Abgeordnete, er werde unter seiner Bedingung für eine Erhöhung irgend­einer Bollpost sim­men, außer bei jenen Bolten, welche als Ausgleichsmaterial für den Wall des am. von Handelsverträgen in Aussicht genommen werden­önnen. Abgeordneter Walter Sterken erklärt sich gegen jede Erhöhung und bemerkt, daß er für Die Goldzölle gestr­mmt habe mit dem Vorbehalt, die ziffermäßige Herabminderung jener Hollräge um den Betrag der Erhöhung durch Das Goldagtio zu beantragen, wo eben dieses Goldanio eine Erhöhung des Zolles involvirt. Hierauf referirt Abgeordneter Fürth über Kaffee und vere weist darauf, daß seit dem vorigen Winter eine Preiserhöhung des Kaffees um 20 fl. eingetreten sei, ohne daß Dabei eine V­erminde­­rung des Konsums ersichtlich geworden wäre. Er glaubt daher, hab eine Erhöhung des Balles auf 20 fl. von keiner Bedeutung für den Konsum műre. . Sodann wird die Sikung unterbrochen und wegen der Drüinge Tichleit des Gegenstandes die nächste Sigung für Heute Abends mit 5 Wr anberaumt. 2 — Neulich reproduzieren wir einen Artikel der , Breffe" über die Situation in der Orientfrage, in welchen unter Anderen die Unsicht ausgesprochen wurde, daß Frankreich sie zu einer Aktion in der Orientfrage veranlaßt sehen könnte. Auf diese Ausführungen antwortet Beute Die „National-Zettung“ mit einem Urtitel, der an Frechheit des Tones gegen Oesterreich-­Ungarn mit den Auslassungen der xuffitisch geschriebenen Auffenblätter wett­eifert. Zur Remmzeichnung des Artikel 3 reprovoziven wir die Schlupfzellen desselben, welche lauten : „Man Sagt in Wien, Deutschland werde den Musichlag gaben, woenn Frankreich sich unter dem Marschall erheben sollte auf ak­iven Belitit im Orient. Aber man vergißt, daß wenn diese Träumne sich verwirklichen sollten, wir Desterreich-Ungarn der Schlimme Tag hereinbräche, wo zur Wahrheit würde, womit man fest dort spielt, wo leicht statt Der einen Lebensfrage des Orients fig zwei auftribun könnten und der Donau-Staat nag Ost und Welt bin zugleich seine vita­lsten Unt­ressen zu vertheidigen hätte. Deutschland wünigt seinerlei Ausschlag, im Dsten zu geben, sondern überläßt das heute noch Oesterreich-Ungarn und Rußland. Einmal doch Frankreich gegrungen, sich in diese Dinge wider Willen zu milden, dürfte es ihm leicht unmög­­lich werden, die Selbstlosigkei zu bewa­hren, von welcher es h­eute geleitet ist. Das weiß Graf Andeaffy ganz genen und wir glauben, er­­ und Nachwelt iit seiner Bolitit sehen lassen, der unter feinen feinen Zandsteinen dießseits und jenseits der Leitha, offiziele­len, offiziösen und privaten, berindt jener Bug nag Veränderung, jenes Spielen mit der Zukunft, die das Vertrauen von Bolt an Bolt immer wieder von neitem­ erschlittelt.“ er darf sich vor Mit­t­ergriff nach dem Referenten Baufer, dessen Aus­führungen wir im Ebeneblatte bereits kurz frisziet haben, das Dar BESE , Wolf Jay. Er nimmt den Antrag Stanyis an, da er die Nachweisung des Abschnittes an den Ausschuß ohne gebundene Marshordre fordert. Die Umarbeitung muß erfolgen, weil der Abschluß den wesentlichen Unterschied zwischen einfacher Ansammlung und ae­rhaltsamer, berechneter Zusa­m­menrottung nicht aufsielt und durch­« führt. Die unserem Entwurf zu Grunde liegenden Operate unterschei­­den gar konsequent: Aufstand und Aufruhr. Da dieser unbedingt nöthige Unterschied im vorliegenden Abschnitte nicht flatuirt wird, und in Folge dessen die angedrohten Strafen zu streng­ sind — die Musteroperate haben ein einjähriges, respektive sechsmonatliches Minimum — kann Redner den vorliegenden Text nicht acceptiven. ... Sul C­ulner meint, es sei Pflicht der Legislative, dem Nichter präzise Belege an die Hand zu geben. Ein großer Mangel des Abschnittes sei, daß zwischen dem Versuch und der vollzogenen That sein Unterschied gemacht wird. Dies mag betrefft des Hoch= verrathes Korrest sein, tut es aber nicht betreffs 068 Aufstandes. Auch sei es nicht gleichgültig, ob die Zusammenrottung eine bewaff­­nete oder unbewaffnete ist. Die Vorlage frügt die Gefeßgebung gegen Vergewaltigung von unten, nicht aber gegen einen Angriff von oben. Er unterfrügt den Stanyi’schen Antrag. ‘ Sofef Bidlicakay zieht seinen Antrag zurück und die Hostimmung erfolge über den ZSranyi’schen­ Antrag, der mit 82 gegen 73 Stimmen abgelehnt wird und das Haus geht nun in die Beratbung der einzelnen Paragraphen des Abschnittes ein. . Bei $. 152 beantragt Julius Mes­ner, es möge im dritten Ah­­en vor die Worte „ungarische Negierung” das Wort „Konstitus­tionelle” eingefügt werden. 1. ‚Adolf May reicht ein Amendement ein, daß die Strafe mit 1—10jährigem Staatsgefängniß bestimmt werde. ‘»Karleemegi wendet sich gegen die eingereichten Modis­fikationen und bemerkt zunächst gegen das Metzner’sche Amendem­ent, daßunter,,9 Reichstag·«1ind«sk’egierung«immer»konstitutioneller Machstand»konstitu·tionelle Regierung«verstanden seien-Sollte einmal eine illegijle·s­kegterk1tkg zur Macht gelangen,so werde sie sich an das Wort,,ksomi­timon·ell«nicht kehren.Zu Gullier’s Amende­s mksnx bem­erkt Bedusen die Gesetzgebung sei nach oben durch die mnpustqreelle Gegenseitiniiw geschützt-Die Minister-Verantwortlichs kejchsei keine prnmkrechtliche,sondern eine staatsrechtliche.Würde ilt die Vorlage auch eine Verfügung betreffs der Miniister-Verant­worts l­exzkect anf genom­men so wäre damit noch nicht der GA 111:1848 axtlJch TJHxxesetz hchte im das privat-oder strafrech­tliche Gesetz hebt das am­tsrechtliche Gesetz nicht auf.Was die Strenge der Stmfen hytmkt,·nzeist Redngt auf das belgische Sxmfgesetz him in welchem fort die gestrafbaren Handlungen lebenslänglicher Kerker bestimmt ist. JBd­ Vorhandknj ein mildernder Umstände kann der Richter ohne die H tndckStWehist­ abgehen Er empfiehlt den Pamgraphen zur Annahme. » sZ Sm­oufay verlangt von de diferentenun Johann dem Sumtssekretär Essenregieinfü­r allemal Aufklärung darüber Ob auf dsis Miniaum oder Maximum des Strafausmaßes bezüg­­liche Modisjkcktiox mc—de 1 11 Geiste der Vorlage nach­ Aussicht auf Annahme habe und mnit sich im verneinenden Falle Niemend mehr bewen­k­e,ein­e solch­e Modifikation einzureichen. Minister Perczel erwidert,ü­ber das gesetzlich zulässige Minimum und Maximum des Strafausmaßes habe das Haus in der Generaldebatte entschieden;dies schließe jedoch nicht aus,daß der Strafscitz bei deitem seinen strafbaren­ Handlungen Modifiziel werden kö­ne. Ernst Simon­yi erklärt, er werde sich an der Debatte nur in sehr geringem Maße bethelligen. Er überläßt den Muhm, dieses Geieg geschaffen zu haben, ganz Denjenigen, die dasselbe votiven.­­ Nach einigen Gegenbemerkungen des vacrenten Paulek wird der s.152 unverändert angenom­men.­­­­§.153 wird unter Ablehnung einer von Michael Remann eingebrachten stylarischen Modifikation 1111 Ve­­rändert angenommen. Die§§.154—157 werdet­ ohne Bemerkung angenommen- Bei§158bksa»ntragt«Lud1vig Mocsary,das­ Straf­­maximum für Aufreizung im Wege der Presse mit 4 Jahren zu bestimm­en. 5 Karl E3emegi g erítreut die Besorgnisse des Borredners und erfügt, das Amenvdentent desselben abzulehnen. Bei der Abstimmung wird $. 158 unverändert angenommen, ebenso die SS. 159—102. Schluß der Sigung nach­h 2 Uhr. ‚­ei der morgen 10 Uhr abzuhaltenden Giltung wird die Spezialdebatte über den Strafgelegentwurf fortgelegt. Der Finanzausschuß Des Abgeordnetenh­auses 309 beute vor Allen das Gelug des Preßburger Vereins zur Vor­­bereitung des gewerblichen Unterrichts um eine Jahres-Subvention von 5000 fl. in Berathung. Referent. Wahdtmann theilt mit, daß der Verein auf bisher vom Handeldminister eine Jahres-Subvention von 5000 fl. erhielt und auch der Unterricht3-Minister­önnte eventuell von der zur Untersu­ghung des gemerblichen Fach-Unterrichtes bestimmten Summe etwas geben, so hab der Verein auch ohne Systemisirung der Sub­­vention und bestehen können. — Der Ausschuß schlägt vor, das Gesuch mit der Empfehlung dem Unterrichts M­inister zuzumetsen, aus den ihm zur Berfugung stehenden Summen, insofern diese nicht ertgöpft sein sollten, den Verein zu untersrügen. Nero Wahrma­nn berichtet, der Minister habe gegen­­über dem für das Statistische Bureau bedingungs­weise votirten Plus von 12.000 fl. mit eine Grsparnıß von 2400 fl. nachgewiesen. Der Dinister wäre aufzufordern, auch die übrigen zur Behedung des fragichen Miehrbetrages noth­wendigen Grsparungen nachzumessen­­— Der Ausschuß beschließt in diesem Sinne. Hierauf wurde der Budgetvoranschlag des Finanzministeriums vorgenommen. — Referent O­rd 8dy Demerit, daß si; die Bilanz dieses Ministeriums, vergingen mit der Des laufenden Jahres, um 2.950.000 fl. bessere. Das Bus bei den BZentral-Ausgaben um 17.400 ff. sei nur scheinbar, weil es aus einem entsprechenden Webertrag von den Finanzdirektion n entsteht. — Minister SzéL[ sagt, daß bei den Zentralausgaben dieses Ministeriums in den legten Jahren die größte Reduktion erfolgte. Ein bedeutender Theil der Ausgaben besteht aus fachlichen Ausgaben nicht nur dieses­ Minis­­teriums, sondern auch anderer Zweige der Staatsverwaltung. Die 17.000 fl. wurden warum von den Finanzdirektionen übertragen, weil die Buchhaltungs- Prüfungen von diesen ins Zentrale über­tragen wurden, was keinerlei Vermehrung der Ausgaben verursacht hat. — Hegedüs fragt, ob hufsichtlich der Manipulation der indirekten Steuern bei den Smangdirektionen nichts geschehen werde? — unter Szell ermidert, dab es vielleicht möglich sein werde, in Betreff der Gebührenbemessungs-Center in Kombi­­nation zu ziehen ; es sei aber nicht möglich, die Manipulation der übrigen indirekten Steuern nach dem Wufto der GSteuer-Insper­­iorate zu reformiren und milde dies auf seine Ersparungen zur Sorge haben. Emi Simonyi hält es nicht für zweckmäßig, daß titulo der 17.000 ff., welche sich bei den Finanzdirektionen ersparen lassen, die Zahl der Rechnungs-Offiziale bei der Zentrale vermehrt werde. — Hiller Szell erwidert, daß es sich hier nur um eine Aus­sparniß handelt, sondern um die Verlegung einer wichtigen Agende ins Bent. — Kerrapoly hält dafür, daß, nachdem die direkten Steuern den Finanzdirektionen entzogen worden, die Dias­lozirung und der Wirkungskreis der legteren mit Nasen verändert werden konnte. Er fragt, ob die erfolgte Dezentralisation der land­wirthschaftlichen und Montan-Nehrungs-Departements sich als zuede­mäßig erwiesen habe? — Minister Szell antwortet auf die Veitere Frage, daß sie der Niugen derselben schon gezeigt habe, ein endgültiges Urteil lasse sich aber noch nicht aussprechen, denn der neue Organism­us fungire erst seit einem Jahr. Die Eintheilung einiger Direktionen wäre auch nach seiner Ansicht zu modifiziren und er habe [gon hie und da sie zu verbessern gesucht, aber eine fortwährende Abänderung des Organismus könnte laun zweckm­äßig genannt werden. "an, bed: die Schwerfällige bureaukratische Manipulation it­eing : Ziedenyi findet die Zahl der Nehrungs-O­ffiziale zu bo. — Minister SzEell beruft si auf die äußerst zahlreichen Agenden derselben; man fünne deshalb das Personal nicht reduzie­ren. — Lulacz findet, daß die fachlichen Ausgaben zu niedrig prälimmirt seien und da er ein reales Budget haben will, fordert er den Minister auf, diese Post dem thatsächlichen Bedarf entsprechend zu prälimmiren. — Minister Széll hofft mit dem Prälimmare das Auslangen zu finden; im vorigen Jahre wurden infolge der neuen Steuergehege 100.000 fl. auf Drucksorten ausgegeben. Somific bittet den Minister, in Fällen, wo sich jemand durch das­­ Vorgehen der Finanz- Organe beschädigt glaubt, waiche und wohlfeile Abhilfe zu schaffen. Das Bolt ist wegen zahlreicher Mischbräuce erbittert. > Minister StELL weiß,, daß in der Finanz­administration viele Weberstände herrschen und ist auch bestrebt, bieselben zu fan­ren! Doc jet durch das neue Steuermanipulations-Gefeg auf dem Ge­biete der direkten Steuern ein bedeutender reformatorischer Schritt geschehen. Bei den Gebühren bestehen mehr viele Mängel, doch werden dieselben duch die Gebührenbemessungs-Arunter b­ei­mweise beheben werden, sürwie auch durch jene neue Instruktion, welche Die In­ Evidenzhaltung der Gebühren anordnet und gestattet, oa die Zahlung auch bei den Gemeinden geleistet werde. Alle zu seiner Kenntniß gelangenden Berfäumnisse oder Mitbräuche ei er bereit, mit Strenge zu fah­ren. Seinerzeit werde die Einführung der Ver­­waltungs-Gerichtebarkeit ohne Zweifel die Reform der Adminniitra­­tion frönen. Dafür aber sei die Zeit nicht gelohnten. Anton Csengery findet die Hauptursache der Uebel in dem Verfahren bei der Steuer-Repartirung und bemerkt, daß im dieser Hinscht namentlich in Budapest große Unordn­ung herrscte. _ Sirtanzminister Széll meint, die Ursache , sei die, daß die Organe der Hauptstadt die Konstriptionen unordentlich vornehmen und jede Steuerart besonders verbuchen. Er hofft, daß auf legislativem­ Wege selche Verfügungen getroffen werden, durch melde dem Viebel ‚abgehol­en wird. .. Paul S-z»»-t«"s"gh«eikkniikdkiihinsa-Wian·d’kss7Mj;ni«sikr-YT gefeßentruutfe ; k Ss Aus den Reichstage­ ­nfern Bericht der die Heutige Sigung des Abgeord­­­netenhanfes ergänzen reir mit folgendem: An­ der » von­ Skofef Biolicztan angeregten Debatte über den IV. Abschnitt de Strafe Ns yo / /

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