Pester Lloyd, April 1879 (Jahrgang 26, nr. 91-119)
1879-04-30 / nr. 119
LMannen-einfür die öftere. kmgahgäkonarchke Fürdan»gwhterLlotd««(Morgen-und Abendblatt«) C Erschenkt auch Montag Früh und am Morgen nach eiktem Feiertage.) JürzzudaxskR Mitxostvkrfenduztgs «’sichfl.22.—;Viert-THEer fl. 5.50 | GLanzjähet, fl. 24.— Bierteljähtt, fl. 6.— Inserate and Einhaflungen für den Offenen Sprechflal werden angenommen, Budapest Hehsundzwanzigster Jahrgang. in der Administrcefrom, Dorotheagaffe Nr. 14, ersten Stod, ferner : in den Annoncen-Erpebitignen «-—zz-«si 2,.·—« .—’ i 2.20 | der IL. Lang, Dorotheagaffe Nr. 85 ih „MH Monatlig n Halsjährl, m 12 BespekB Haasenstein & ae Dow: mit fegarafer Polverzinsung des Anenddlalies . . fl. 1.— viertefjährtich mehr. thengaffe Nr. 12. Zar die Suflritte Frauenschlung‘. 2.2 20. .20 » %— ns “2 ·...· · »easigsmxjctwfatt für gandsn.fotstwirilzschafk»L- » PR Infertionspreis nach) aufliegendenZahfer . »MO pTZEUIUXEIHIUIETEssen-caindererdmvisnistisstisndes»Na-ratransDokpnxcagasssU"««"M"VIILTIQYFAF««Imch«"9· sit-ja,Les-LochartßeshalbBxxdapest mittelst Postanweisung durch alle Postämter. .——. Redaktion und Administration Dvrsthengaffe Nr. 14, erften Stoc, Wanxskripte werden in Reinem Male zurückgefiellte Einzelne Nummern & kr, in allen Verschleisslokalen. ‚Inserate werden angenommen im Auslande: In Wien: Bi A, Oppelik, Stubenbastei Nr. 2; MR. Messe, Scherzstätte No. 2; Hansenstein , Vogler, Ballfishgasse Nr. 10; A. Niemetz, Alserworflacht, Seegaffe Nr. 12; G. L. Baube & Comp. Singerstraße; Rotter & Cie, I Niemetz. 13. — Paris: Havas, Zafite & Comp., Place de la Bourse. — Frankfurt a. MM. G. L. Danse & Comp. Site Abonnement für das Ausland (Morgens u. Abendblatt.) Bierteljagung : Für Dentschland: Dei uns mit direkter Kreuzbandferbung 9 fl., bein nächsten Boltamte 13 ME. 76 BP; für die Donau-Fürstenigümern: bei und 9 fl., b. nächsten Postamt 17 cs. 20 Bent.; für Italien bei und 10 ff. 50 tr.,&, Postamtein Txieft 10 fl. 18 fr. ; für. gran- reich bei uns 10 fl. 50 Tr.; bei 5 August Yınmel in Straßburg 23% amte in Straßburg 23 M. 8 Bf.; für die Schweiz bei und 16 fl. 50 Tr. bei den Postämtern 18 frcs. 75 M. ; für Großbritannien bei ug 10 fl.50 fr, b. Rostamte in Köln 3 ML. 8 BF für Belgien bei ms 10 fl. 50 fr, b. Postamt Köln 23 DM, 8 Pf. für die Verein. Staaten von Mordametikta bei uns 10 fl. 50 x., b. Postamte in Köln, Bremen und Hamburg 23 MI. 8 Bi. für die Türkei bei uns 10 fl. 40 fr., bei den baseldort aufgestellten E. Tf. Polterpeditionen 7 fh 15 fr.5 für Griechenland mit Egypten bei uns 10 fl. 50 tv., 6. Postamte Zrielt 10 fl. 18 tv. für Schweden, Norwegen, Dänemark und Island bei und ıo fl. 50 Fr., beim Bestamte Kiel 23 Die. 8 P., für die Niederlande bei und 10 fl. 50 fl., b. Postamte Oberhausen 2 IE 8 BI. für Montenegro u. Serbien bei und 9 fl., bei für amtlichen dortigen Postämtern 7 fl, 15 Tv, a8, Laffite u. Co. in Paris. Place de la Bourse, 28 (Fic9.85 6, cé, 95 6., fir Spanien, Fortttgaf bei uns 10 ff. 50 fr, b. Polls , 30. sac«..-xMI-—s vé + e fandelsgelek und Doliggenbedingungen. B.K....n. Der die Lebensversicherung behandelnde Abschnitt unseres Handelsgefeges hat sich als unzieimäßig und ladenhaft herausgestellt. Der Unstand, das der die Lebensverfigierung betreffende Theil 963 Handelsgefeges geschaffen wurde, ohne daß man Bereicherungs- Fachmänner zu Mathe gezogen hätte, brachte nebst anderen üblen Folgen auch den Nater, daß die Versicherungs-Anstalten sich beeilten, auf Grund der ihnen im Handelsgefege gebotenen Handhabe, solche Bolizzenbedingungen zu Schaffen, mittelst welcher sie das Gefeß sozusagen in legaler Weise umgehen, und so kommt es, daß nachdem die Bolizzenbedingungen nict im Einklange mit dem Geiste des Gefetes sind, das Gefeg nicht im Einklange mit den Anforderungen des prestischen Lebens steht. — Eine weitere Folge der obenerwähneten Unterlassung in die seit dem Snäfebentreten des Gefetes Fonstatirte bedeutend größere Anzahl von Verigerungs-Prozessen. Diesem Möbelstande könnte ohne Dazmischentreten der Gefäßgebung im Wege der „prinzipiellen Entscheidungen” der Obergerichte erst nach Nahen abgeholfen werden mnd 23 muß wohl nit erst erläutert werden, wie sehr bei solchen Zuständen das Sutereffe sowohl der Versicherer als der Versigerten geschädigt wird. Sie wollen hier einige Baraphen des Gefeges und einige Stellen der üblichen Bolitzenbedingungen, welche in der Praxis Schon zu unzähligen Schwierigkeiten und zahlreisen Brozefsen Aırlaß gegeben haben und bezügtig welcher eine Entscheidung nur doch richterlichen Spruch herbeigeführt werden könnte, der Erörterung unterziehen , müssen doch vorerst nom bemerken, Daß diese Entspeidungen nicht einmal al endgiltige zu betrachten sind, denn, da Die bezüglichen richterlichen Aussprüche nicht gleichlautend sind, so dürfte bei wieder vorkommenden Differenzen der Netzweg neuerdings betreten werden. Dir wollen uns vorerst mit den Bestimmungen des §. 505 des Handelsgesetes beschäftigen. Der genannte Baragraph zählt narrativ jene Fälle auf, bei deren Eintreten die Lebensversicherungs-Besitze ihre Giftigkeit einbüßt, dieser Fall tritt na But 3 dieses Paragraphen namentlich dann ein, wenn die Prämie 30 Tage nach dem Beifalltage der jeweiligen Rote nicht bezahlt wird. Diese gesehliche Verfügung ist von den m wenigsten Austalten angenommen worden, denn die meisten derselben gemähren , entweder ein weniger als 30 Tage andauernde Nespivo, oder sie machen dasselbe unter Berufung auf den§. 507 des Handelsgefebes duch Bechimanimgen illusorisch, die das Gefes überhaupt gar nicht lernt. Hier einige Verspieler: Die „Uzienda”, „Ziga“ u. A. gewähren entweder gar kein Respivo, oder sie nehmen nach Ablauf eines folgen in der Dauer von nur 15 Tagen die Brämse nur dann an, wenn der Versicherte nach am Leben tt und Dur "Beibringung eines ärztlichen Zeugnisfes fi) über seinen Gesindheitszustand in befriedigender Art ausweist. Nachdem um auf diese Meile eine Neaftivirung der Versierung stattfindet, so muß denselben eine Stornirung vorangegangen sein, 5. 9. die Anstalt hat, nachden die Prämie am sechten Tage der fünfzehntägigen Nespiıofeift nicht bezahlt sind, die Versicherung annullirt. Andere Institute (z. B. die „Vaterländische”) machen Unterschiede zwvischem gan, halbund vierteljähriger Zahlung, — denn während Die „Vaterländiie“ bei der ersterwähnten Zahlungsart in Webereinstimmung mit dem Befege ein dreißigkägiges Nespiro gestattet, gemährt sie bei Zahlungen, deren Glabenz eine fürzere als ein Sabre ist, einen nur fünfzehntägigen Spielraum. Dies Borgefen kann nun auf Webexeintommten Basiven, findet jedoch im Gefebe keinen Stilspunkt. Wir finden die Bestimmungen des Geieses in den Bolitzen- Bedingungen nur dann Strile angewendet, wenn diese Bestimung der Gesellschaft einen Anhaltspunkt bietet, fie der Zahlungverpfligtung ganz zu entziehen, oder dieselbe in Frage zu Stellen. So enthält beispielsweise $. 504 des Handelsgefeges im Punkt 3 die Berfügung, daß die versichernde Anstalt zur Bezahlung der versicherten Summe nicht verhalten werden kann, wenn Gesundheit und Unverfeichbrtheit des Körpers den Gegenrand der Versicherung bilden und Das Ereignis, mit dessen Eintritt der versicherte Beitrag liquid würde, durch Beschulden des Bersiderten oder Begünstigten herbeigeführt wurde . Möglich, daß diesen Absgnitt durch Rezeption in fer Gefesbuch gelangte (im Code de Commerce figurirt dieselbe Bestimmung); jedenfalls wäre derselbe in anderer Fassung aufzunehmen gewesen; denn in seiner gegenwärtigen Formulirung würde beispielsweise die Frage, ob die Anstalt zum Zahlung zu verhalten sei, wenn der Versicherte bei einem Wettrennen, das doch bekamtlich sogar staatlich unterfragt wird, Hand oder uk bricht, nur vom Richter entschieden werden können. Der Unfall ist in diesem Falle durch den Versicherten herbeigeführt worden, dem hätte er an dem Mennen nicht theilgenommen, so hätte der die Haftalt zur Zahlung verpflichtende Unfall nicht eintreten können. Sole Eventualitäten wären ausgeschlossen, wenn es anstatt „Verschulden „Absichtlichkeit“ geheißen hätte. Einer gleichen Beurrtteilung verfällt der §. 502 des ofterwähnten Gefeges, melden zufolge die Bersicherung arliiht, wenn mit der Person des Versicherten Ber- Änderungen vorgeben, infolge deren das Mi Jilo der Anstalt so gefeigert wird. Daß die Gesellschaft, wenn Sie änderungen vorhergesehen B Vertfiherung entweder gar nicht, oder nur an einem Köhbern Prämienfable acceptirt hätte. Melde Verwirrung aus dieser Bestimmung entsteht, läßt si beu erheilen, wenn man erwägt, daß die Mehrzahl unseres verficherten Publikums über das ganze Wesen des Lebensziele: Der» hätte, „die versicherungs-Geschäftes nur sehr wenig aufgeklärt ist und in den wenigsten Fällen zu beurtheilen weiß, welche Umstände Das Nifilo der Anstalt in einer Detife erhöhen, mag diese in Boraussicht derselben die Bersicherung gereicht, oder nur 30 einem erhöhten Brämiensabe aufnehmen würde Allein die Mehrzahl der gegen die Versicherungsanstalten anhängigen Prozesse entspringt an den kückenhaften Bestimmungen der SS. 474 resp. 475, welche die Gesellschaft zur Ablehnung der Zahlungsverpflistung berechtigen, wenn der VBerfidherte beim Abschluß der VBerfidherung wichtige Thatsachen verschwiegen, oder unwahr angegeben hat. — In die Aufzählung der als wichtig zu geltenden Thatsachen läßt Ad DasGefeg nicht ein ; dagegen führen Die Bolitzen-Bedingungen so viele Umstände an, deren Verschweigen oder unrichtige Darstellung die Anmuflirung der Verfigerung zur Folge hat, daß die Feststellung der Wichtigkeit eines solchen Umstandes beinahe in jeden Falle dem Naziprude des Richters vorbehalten bleibt, besonders geschieht das, seitdem der Oberste Gerigtshof ausgesprochen hat, daß die Beschweigung oder umvichtige Darstellung einer als wichtig erkannten Thatsache Die Aufhebung der Zahlungsverpflichtung des Instituts auch dann zur Folge hat, wenn zwischen der verschhwiegenen Thatjache und dem eingetretenen Tode ein Zusammenhang nicht erkfärt, | Daß der Verheimlichung, resp. unwichtigen Darstellung die Hesicht, das Institut zu Schädigen, unterliegen müsse, das wird in den Polizzen-Bedingungen nicht gefordert. Genug, daß die Thatface stattfand! Die Intentionen der Partei fümmern die Anstalt nicht; so sagen z. B. der „Anker“, die „Tipa” u. a., daß die unrichtige Angabe des Alters, Charakters, des Wohnorts, der Beschäftigung und des Gesundheitszustendes die Nichtigkeit der Volitze zur Folge haben. Wenn demnach der Versicherte fi um 2--3 Jahre jünger, oder z. B. anstatt als Agent sich als Privatier dekarirt hat, 10 man der Begünstigte nach dem Tode des Versicherten seine Rechte der Gesellschaft gegenüber nicht geltend machen. Wenn man nun bedenkt, auf welche Weise die Versicherungen bei ung acquirirt werden, was der Versicherungs-Agent Alles anwendet, damit er die Partei für seine Anstalt gewinne, und wie er, damit ihm die Konkurrenz nicht zuvorkomme, den Abschluß des Geschäftes beschleunigt, wird man es erflärigh finden, daß bei Abschluß des Bereicherungsgeschäftes Die Beibringung des Geburts-Zeugnisses nicht einmal gefordert wird, sondern daß der Agent die Geburts-Daten des Versicherten, die demselben oft selbst nicht genau bekannt sind, nach eigenem Gimeffen in den Antrag aufnimmt, die Folge davon ist, daß der Bezugsberechtigte nach Ableben des Versicherten nicht einmal die eingezahlten Prämien beanspruchen kann. Die dialonischen Bestimmungen der Bolizzen-Bedingungen werden in etwas gemildert durch den Ausspruch des Obersten Gerichtshofes, daß die unrichtige Alters-Angabe mir dann die Entwerthung der Bolizze zur Folge hat, wenn das höhere Ater, in der Absicht die Anstalt zu schädigen, von ihw regen wird. Unserer Ansicht wag kann ein ohne böse Absicht unterlaufener Strtion als eine böse Miht nicht gedeutet werden und daher auch die Nichtigkeit der Polizze nicht nach fi) ziehen. — In den Fällen, wo die Polizzenbedingungen liberaler sind, als das ebt, wird ein noch höheres Interesse als das des Berficherten verleht, nämlich die Moral! — Betrachten wir den Punkt 1: des § 504 83 Handelsgesebes; nach den dieser Geregesstelle wird Der Berjficherer Zahlungsverpflchtung enthoben, wenn der in Solge Selbstmordes ausscheidet, die Bestimmung des Gießen als imperative und drese Polizzen- Bedingungen unverändert aufzunnehmende Bestimmung zu defiariren, denn es wäre hiedurch die Möglichkeit ausgeschlossen worden, Daß einige Institute („Greffam” „Anter”) ist auch für den Fall, als der Barfiherte einen Selbstmord verübt, als zahlunge bereit erklären, 68 Tanz hier nicht unsere Aufgabe sein, über bei t uuserer gesellschaftlichen Zustände Betrafftungen anzustellen — eine tranrige Llustration derselben bilden jedenfalls die so Häufig vorkormenden Selbstmordfälle, welche nichts Anderes sind, Folgen einer mit verschwenderischer Lebensweise gepaarten Ber verherungssucht. Und wie verhält sich das Gefeg dazu? Es duldet, daßs manche Bersicherungs-Gefelttigarten den Selbstmord divekt prämieren ; denn viel leichter entschlieht sich Derjenige zum Selbstmord, der das Bewußtsein hat, Daß feiner Familie aus seinv.That ein peluniärer Bortheil ermähft, aß Eimer der von berolldringung der furchtbaren That [gon doch das Bewußtsein zurückgehalten wird, daß seine Famlie dem Elend preisgegeben it, da die Bereicherungsanstalt im Falle seines Ablebens infolge Selbstmord:s Den versicherten Betrag zu bezahlen nicht verpflichtet it. &8 formut hiebei nicht in Betracht, daß nach unserer oberstm unzurechenungsfähigem Zustande begangen, die Anstalt der BZahblungsverpflichtung nicht enthebt — dag demnach die erwähnte Begünstigung nur Deinen zugute kommt, die sie bei vollem Bewißtsein selbst Das Leben nehmen — die Begünstiguung daher, wenn auch nicht mit dem Bitdje ftaben, doch mit dem Beiste und den Sputentionen Des Gefeßes kollidirt, in den angeführten Daten — deren Fortlegung wohl überügst — geht der Gegenfag deutlich hervor, welcher zwischen Dem Gefese und den Polizzen-Bedingungen besteht. Daß dieser Gegenfaß zu fortwährenden Reibungen zwischen Versicherer und BVersicherten Anlab gibt, ilustritt zu Genüge die nachfolgende Tabelle, auf welcher jene Prozesse übersichtlich dargestellt sind, welche im Vorjahre gegen inBudapest etablirte Versicherungs-Anstalten bein Budapester Tönigl. Handels- und M Wechselgerichte angestrengt wurden. Die große Anzahl dieser Prozesse wirft nur Schädli auf die gesunde Entwicklung des BVersicherungs-Geschäftes, da sie das Publitum den Anstalten entfremdet. Diesem Uebelstande wird nach unserer Ansicht nur dann abgeholfen sein, wenn der auf das Lebensversicherungs-Geschäft bezügliche Abschnitt des Handelsgefeges im Wege der Novelle abgeändert und ergänzt und den Anstalten zur Pflicht gemacht wird, ihre dem Gefege vollkommen entsprechenden Polizzenbedingungen dem Tompetenten Gerichtshofe zu unterbreiten, der dieselben prüft und entweder betätigt oder zur Abänderung zurückweist. Auf diese Art wären die Untresfen sowohl des Versicherers als des Versicherten in die erforderliche Medereinsimmung gefragt und der Ausspruch Rape’s „all discord is harmony not understood" mirde sich neuerdings glänzend bewähren, gemütlichen Brarns der Selbstsmord, wenn Bestimmungen der Bersiderte: Senen] 83 wäre ganz besonders wünschenswerth gewesen, dem Rorenmpivts als‘ ww 8 a erzörfer- und Handelsnachrichtet. Das Theigreguliring3- Ansehen it in den legten Tagen wiederholt Gegenstand der Erörterung gewesen. Bon verschiedenen Seiten wurden die Summen genannt, die hier in Frage kommen. Es wurde auch von der Konkurrenz verschiedener Finanzkonsortien gesprochen und dergleichen mehr. Wir glauben nicht, daß der Finanzmuster im gegenwärtigen Momente an eine weit ausgreifende große Operation denkt, weil Diezu der Anlaß fehlt, die Negalivungs-Arbeiten können nur in wenigen Wochen Festgestellt, noch weniger aber binnen kurzer Zeit in ihrer ganzen Ausdehnung in Angriff genommen werden. Schon die Feststellung des Planes und die Organisieung der Arbeiten wird Monate in Anspruch nehmen und die Ausführung wird auf mehrere Jahre vertheilt werden. Nun dürfte es an dem Finanzminister wenig rationell erscheinen, sich heute sehen viele Millionen in seine Waffen zu placken, für die er erst nach Fahren Verwendung finden wird. CS wird daher unseres Cradhtens von den Minister wahrscheinlich der Modus gewählt werden, sich vorerst für die dringlichen Arbeiten der ersten Zeit auf Entent Mege das unnöthige Kapital zu fiern und dann nachträglich, nachdem Íchon die Arbeit in vollem Gange it, tiese Borshäte zu refundien Wenn wir nicht irren, haben sich die Bourparlers des Finanzministers mit den Wiener Bankiers in dieser Nichtung bervert. |! Behbuf( Errichtung eine ungarischen Eisenbahn -Abrechnung( - Amted) sind bereits im Jahre 1871 Konferenzen abgehalten worden. Damals vollrte die Majorität der Eisenbahn-Direktoren zu Gunsten einer gemeinsamen Haupt-Zentral-Abrechnungsstelle für alle Bahnen und die ungarische Abrechnungsstelle wurde somit abgelehnt. Man hat nunmehr die seither erfolgte Vergrößerung des ungarischen Bahnnetes und die Hebung des internen Verkehrs, sowie Die übergroße Grension des Geschäftskreises der Zentral-Abrechnungsstelle geltend und will eine Dezentralisation herbeiführen. Auch sind, da die ungarische Sprache bei den vaterländischen Bahnen als Geschäftsprache vorgeschrieben ist, die Errichtung einer ungarischen Abrechnungsstelle in Budapest als Konsequenz dieser Verfügung deflarirt. 63 läge — so argumentixt man — im Unteresfe der in Budapest ihren Git habenden Bahnanstalten, wenigstens in Angelegenheit des direkten Verkehres untereinander ein an dem Sige ihrer WirkfantDer Berwalfeit amtirendes Übrechnungs-Bureau zu etabliren. Jungscath der Königlich ungarischen Staatsbahnen hat den General- Direktor dieser Bahnen ermächtigt, an die betreffenden einzelnen Direktionen diesbezüglich eine Aufforderung zu richten und wendet sich auc ran den Kommunikations Minister mit Der Bitte, er möge seinen Einfluß bei den einzelnen Bahnen zur Erreichung Dieses essultat3 aufbieten. Wir sehen in dem angedeuteten Bestreben nur dann seinen Nachheil für das internationale Verkehrswesen, wenn diese Abreinungsstelle, ohne an den Agenden des Zentral-Abreinungdantes irgend etwas zu ändern, lediglich für die abgedachten internen Bertehrszmede Tveit und ihr Wirkungstreis genau usschrieben wird, Meder die Divisonde der Öeterreichischen Staatsbahn dpűdt sich „La semaine financiere” vom 25. April aus und jagt, selbe variire von 28 bis 30 Frames, je nachden man das Baukonto für Tentesnar-Orfova offen läßt bis zur völligen Sinbetriebfegung Der ganzen Sivede, welche erst mit 1. Mai zugestanden worden ist (also ein Jahr nach der Vollendung) oder nigt. Dem Bau-Konto würde in jenem Falle die Verzinsung der Obligationen Für diese Theilftvede vom 17. Mai bis 31. Dezember 1878 imputirt. Das genannte Blatt findet, analog dem Vorgange bei Französischen Bahnen, daß die im Laufe eines Betriebsjahres vollendeten Bahnen erst mit Jahresschluß als in die Exploitation übergegangen aufgeführt werden. Das österreicische Seist und 8. 44 der Gesellsschafts-Statuten gestatte dies gleichfalls. Nebrigens beweise auch die Schadenerfas Klage, melde gegen die ungarische Regierung aufgestrengt worden, daß der Verwaltungsrath nicht der Ansicht sei, den 17. Mai als den Tag des Eintretens der vollen Grpbstation anzusehen. — Teotden glaubt das genannte Blatt, die Situation des Unternehmens erlaube die DVertheilung der höheren Dividende, eine Ansicht, welcher wir — nebenbei bemerkt —, von den Grundlagen solcher Bilanzirung ausgehend, nicht beipflichten können. (Dalya- Brood) Die Errichtung der Wasserstationen, Brüdenwaagen, Wechsel und Kreuzungen auf der Dalya-Brooder Linie hat die General-Bau-Unternehmung bei der Marginenfabrik Bet =ung. Staatsbahnen bis zum Belaufe von fl. 71.312,50 etelt. Hörsolvenzen. Da Wiener Kreditoren- Berlin zum Schuße der Forderungen bei Sursolvenzen gibt unterm 28. April nachstehendenfolvenziälte heran: Boret Mayer, Kaufmann in Tipa-Ujlat. Elias Rappaport, Eisenhändler in Boryslav. Maria Bienert, Modiltin in B.-Leipa, derzeit in B.-Stamnit. Sofer Holfeld, Kaufmann in Numburge. Marie Gröschel, Modiltin in Bran Hermann Grünbaum, SKaufmann i in 3&ap - Aldo - Szent- György. Bio Riva, Kaufmann in Triest, San X, Batel, Baunwollmaaren-Erzeuger in Warnsdorf, Sofer Moto, Kaufmann in Beres8-Esaba, Brüder Engel, Spezereiwaarenhändler in Raab - Sziget, Saleh Popper, Modewaarenhändler in Güneg bh. I. Bergles in Marburg. Privatschiff Bertehr) Um 28 April am Linien Donauufer gelandet: 4 Flöße 528 Heinrich Ehrenwald mit 80 Mitr. Holzhindeln aus Komorn. — Shif des Joh. Liptay mit 40 Stv. Rartoffeln, 4 Hekol. Wein, 2 Mtv. Sauerampfer aus Tótfalit. — Schiff des Joh. Haron mit 8 Mtv. Hafer, 20 Mitv. Mais, 40 Mite. Weiche und 60 Mitv. Brod aus St-Nifalı. — Schiff des af. Weib mit 80.000 Stud Dachziegel aus Apatin. — Schiff des Mark. Fohrener mit 14 Klafter Mauerslieien aus Bromontor. — Schiff des Paul Ruezenbacher mit 1709 Nite. Steinkohlen aus Tóth. — Schiff des Gnerch Biácsi mit 2092 Myte. Weizen, 524 Mitr. Mars aus T.Becse. — Schiff des Adolf Woliger mit 570 Mitr. Zement aus Pipte. : a SZETT TET DES x en Schäfts-Beriche, Budapest, 29. April. Witterung: _ Nach ausgiebigen Nahhtregen diente statt bewölkt mit zeitmeiligen Sommenbilden ; Thermometers -- 10 ° 97.; Barometer: 752.3 Wim. ; Wasserstand : .abnehmend. · · Effektengeschäft.Der encretenizemnmno hat die Spekulation veranlaßt,einen Theil ihrer Effekten zu realisirern in Folge dessen ein mäßiger Druck alssche Inaszgebenitzcthredits- Aktien ausgeübt wurde(Oestern Krediitwochen vor 125t).5()bi5 249.10,Ungar.Kreditschlicschiumfl-1billig ser alsgestern.s.1xc« »die Kurse von Anlagewerthen und Losen schmähten sich ab.Gold- RenteJ welche gestern 91.156.schloß,blieb heute 90.0)sz.Der Verkehr war sehr müßig.Lokalwerthe haben von ihrer Beliebtheit nichts verloren,einige Kategorie 1c schließen sogar hohechalnten und Devisennmit.An der Vorbörse Oesterreichisch Kredit zu 249.60—248,an der Mittagsbörse zu 248.60——24S1.20·gekauft,blieb 249.10G.,Ungarische Kredit 234G.·ohne Schluß,GoldsRMlezu 90.85——91gekauft,blieb 9().90G.,Wecnzeheiktzi8678 geschlossen, bliebIfxsbG.,Eisenbahn-Anleiheging»von 107 bis 106.77G., Prämienlose zu 96.7ögekafft,solsionensåöOG Bahnen still. Ungarn Sadostbahn122.50G., Dessen Staatsbahn 26kisp50G» StraßenbahnzuÆsgekansh blieb 2157.50(3).,Bergbahnrzuse geschlossen,bliebe1183G.Von Sparkassen winden Lmkdeszentril zu UB geInacht,bliebe1199G.,ErsteBaterländische zu Zöco gekaueft, blieben 254 OG Ganzn-Co.zic300—300.50geschlossen,behaupten WAG»Drasche’sche und Steinbrncher mancher sich zwäsHO bisZ 56.5()gemacht,blieben 1515.256.,legtere120W.Für Pesteerrsicherung hat sich 1176.ausgesprochen.Londmc 117.10 geschlossen· » ·· Abendbörse.Austhheauswciryge entwickelte sich bei günstigchtrömungern lebhaftciexkehH Kredit-Akien zu 249.70 eröfffnend, stiegen bis auf 250.50, Ungarische Kredit 235 nominell, ungarische Gold-Rente von 91 bis 91.17’), bezahlt. Getreidegeschäft Weizen per Habit wurde zu fl. 9.30 gemacht; Banater Mais per Mabzjunt zu fl. 4.81, per Suli-August zu fl. 5.19 geschlossen. Getreide, Göcrventa, 26. Apil. Im Getreidegeschäfte sind seit meinem jüngsten Berichte keine bedeutenden Preisschkwanstungen vorgefallen, die Tendenz ist eine matte, jedoch war der Verkehr, insbesondere in Weizen und Mais, nicht unbedeutend. Wir notizen heute: Weizen von fl. 77.80, Hafer fl. 4.60—4.65, Mais fl. 4—4.05 ; Alles per Mite. Gr.:BeesFerck, 27. April. Die Kanflust für Weizen und effektiven Mais ist noch immer eine Gegend widersteuer je nach Dualität von fl. 6.50—8.20, septerer zu fl. 44.10 getauft. Alles per Mytr. franjo Schiff oder Magazin. Gerste und Hafer ohne Geschäft. Begafanal-Widerstand unverändert. Ezegedin, 27. April. Vom Getreidegefgärte Lädt sich von unserem Markte momentan nur wenig berichten. Das Wenige, was in Motzen und Mais bis nach New Szegedin kommt, wird fich den Sonjun aufgelauft, und zwar Weizen von Sl. 7—8.50 und Mais fl. 410; Alleseper Mitr. Berlin, 27. April. Emil Treitel) Im der verflossenen Woche war die Witterung am Tage milde, die Nächte waren jedoch noch rauh und fait. Negen hatten wir nur wenig. Die Geldberichte lassen noch seine genaue Auskunft über den Saatenstand vernehmen. Roagen sei sich in einzelnen Gegenden gebessert haben, dagegen wird über Weizen und Delfanten vielfach geklagt. — Der Getreidehandel variirte in seiner Tendenz an den verschiedenen in und ausländischen Märkten, und Mittel-Deutschland zeigten fortgefeht guten darf für einheimisegten Weizen, welcher noch sehr knapp zugeführt ist, fremde Waare hat jedoch bedeutende Arkünfte, welche vorderhant seine Befseiung im Breite aufformen lassen. Frankreich blieb fest und erhöhte feine Weizen und Mehlpreise An Holland erfuhr Noggen und Weizen eine Surfermäßigung und beeinflußte dieser Nachgang auch die rheinischen Märkte, weite mit Ginlünfen von effektiver Waare von dort zurüähielten. Die übrigen westeuropängen Bläge und Süd ein Bedarf und blieben fest. An deutschen und zufiziehen Ost- und Nordseeplagen war der Handel gering und kamen ihsils nach hier, theils nach den Auslande nur wenig Abschlüsse zu. Stande. — An unseren Markte war Weizen in guter polnischer und inländischer Darität nur schwach angeboten und wurden mehrere Partien, um. Die Nachfrage seitens 508 Konsums zu befriedigen, vom Boden verlauft. Im Terninhandel brag anfänglich in Folge der niedrigeren. Mem Horker Diehlnauz die flaue Tendenz weiter durch). Nach einem Naggange von 1—2 Mark verschaffte sich schließlich der gesunde Strihäftegang im Greftenmarkt in umfangreichen Deckungen Ausdruch, 10 daß die Preise eine Steigerung von mehreren Mark erzielten: dir Roggen nimmt der Bedarf immer größere Diminsionen an, ebenso gestaltet sich das Berfandgeschäft weht lebhaft. Die bisher duch Die Schleuse gegangenen 23.000 Tonnen sind fehlanf placht, ebenso finden die tägligen Heinen Gifenbahr Aufuhren, wenn sie nicht gerade vom zw Schlechter Dualität sind, sonellen. Abfek. Schwinmende Ladungen mit polnischer Waare wurden zu 122 b.$ 124 M. verkauft. 3% Unter dem Einfluß dieser günstigen Geschäftslage konnte sich der Nidgang der rufitigen Baluta, sowie die zahlreichen Realisationen und mehrfache Blankoverläufe nur vorübergehend Geltung verschaffen, so dah die Breite nach unten nun wenig schwannten. Sir Ganzen behielt vielmehr die feste Tendenz, die Oberland, wenn auch nur Die Burse wenig Befserung erfuhren. Hafer blieb im BSoto waare dem umfangreichen Bedarfe nur wenig offerirt und konnte seine Pfeife in Folge dessen abermals erhöhen: Stand der Oesterreichisch-Ungarischen auf vom 23. April 1879. (Ab Artikel 104 der Statuten.) Der Geldbedarf hat in der abgelaufenen Woche mit 22, Millionen Gulden zugenommen ; trotdem konnte dr Banknoten- Umlauf um 1", Mill. verringert werden, da 5’, Mill Gulden durch Steigerung, de3 Guthabend, der m. €. Reichs:fllianzverwaltung aus dem Kommissionsgeschäfte zur Disposition standen. Die überschüssigen 1%,, Mill. sind auch Vermehrung der Staatsnoten mit dreingelösten verfallenen Effekten absorbirt.. Die Zunahme der Giro-Ginlager um ho Mill. Gulden it duch Vermehrung von Effekten des Neservefonds um Effekten angetauft aus den laufenden Erträgnissen, äaufparkt, gleichhofe Zinahme der börsemäßig angesaufter Brandbriefe fälligen Verbindlichkeiten um 6 Mil. Auch die Zunalleberträge gedecht. Unerheblicher fluktuirte der Metallicas Abnahme a Mil), wogegen fi die „sonstigen Baffinen“ ebenfalls in Yo Mill. verringerten. 3 a en ‚fl. 35,568.893.85, in den österreichischen Filialen fl. 21,549.732,33 °, im « , Der Steigerung 7. der Brandbriefe im Umlaufe um, Mill. steht eine gegenüber, ebenso ist eine Abnahme der sofort Auszug aus den Antsblatte „Budapest Közlöm“. Konkurs Aufhebung in Budapest: Des gemeieneitig Hansbefisrs Franz Treuntner, vom Budapester t. Gerät. Konkurs: Aufhebung mar Bädermeilias Anton Chizmazta, vom Tf Beirät leuten. Desterreichische Schlußnotiwungen in Der Propinz: Des Na — 4-"’««—««7 Bewegung der Fruchtschiffa V011129..April«, der Banker Angekommen in Budapest:»thoäu« 11.Schleicher,beladen in Gr.Becskerek für Albert Kohn mit ZZä Tonn·en9jiais.—,,Naczi"der Brüder Fichtl,beladenin Gr.Becskerek für LB-Holitscher mit 190 Tonnen Weizen-»Dum- Feldes-TM der Jatzkon.Strauß,beladen in Mauern-Strauß muss Tonnen Weizem 40 Tonnen Haferps,,?.D?ariska«der Freund J.Trebitsch,beladckc.in Pakksfüvasüder Salkczbadz mit 100·Tonnexth·izen,70·Tonnen Mass:j,,,Faskob«"esJakkstrit3,belade-trittR.Almstsfurt.Frktznnt ast-·Tamten»Mai·s.—,,Jstvan«des·Si1-11·on« D-Bentele für eigene Rechnung mit 103 Tonnen Weizen. Zranfiurt nach Naab: ,Gyula" des Rat. Ammon, beladen in Zombor für eigene Nechnung mit 228 Tonnen Weizen. 35 Tonnen Weizen; : Brudh, beladen in Dunagöldvar fin Wafelmda Witterung: 3 Budapest, 29. April. 2.82 M. über Null, abnehmend Negeri. Breßburg, 29. April. 2.45 M über Null, abnehmend. Momplek MM. Sziget, 29. April. 1.42 M. über Null, abnehmend. Troden. Szatmár, 29. April. 185 At. über Null, abnehmend. DBewölkt. Tokaj, 29. April. 624 M. über Mat, abnehmend. Neenrich. Szolnot, 29. April. 6.52 M. über Null, zunehmend. Windig. Szegedin, 29. April. 7.45 M. über Null, zunehmend. Troden. Arad, 28. April. 1.52 M. über Null, abnehmend. Bemwölkt. Gr.Becsieret, 28. April. 1.42 M. über Null, wwerändert. Regen, Berdan, 28. April. 2.40 M. über Null, abnehmend. Berbäß, 28. April. 1.80 M. über Null, abnehmend. Bewölkt, Effegg, 29. April. 3.28 Mi. über Null, zunehmend. a April, 2.37 M. über Null, zunehmend: Barcs, 29. Apr April, 6.10 M. über Null, abnehmend: Giffet, 29. ER « a