Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1879 (Jahrgang 26, nr. 225-251)
1879-10-20 / nr. 241
ammann in 1879. SEHEN Ur, 241, in allen Berichleiflofaten.) a ; a) & ng ee? 8 Montag, 20. Okloder. " » Vadapest,20.Oktober.Man wird wohl noch lange Zeit in der großen Politik keinen anderen,keinen wichtigeren Gesprächsstoff finden, als denjenigen, den die Manchester-Nede Lord Salisbury’s vom 17. Oktober bietet. Die neuen Mittheilungen, die über diese wichtige Kundgebung vorliegen, stellen es dar, daß der edle Lord nur von einem Defensiv- Bündnisse zwischen Oesterreich-Ungarn und Deutschland gesprochen, daß er sich also des Irrthums, dessen ihn einer unserer Wiener Korrespondenten auf die ersten telegraphischen Mittheilungen hin, die ihm das Wort DOffensiv- Allianz unterschoben, geziehen hatte, nicht schuldig gemacht habe. In Wiener Blättern begegnen wir der Meinung, die Darlegungen des englischen Ministers des Auswärtigen seien geeignet, die gesammten Berliner Kongreßverhandlungen in ein neues Licht zu fegen, und es sei nun ar, daß die österreichisch-ungarischen Wolizifer, die da wähnten, England ein Zugeständniß abgerungen zu haben, als sie das Mandat durchlegten, eigentlich mit England einen Dienst leisteten, als sie in Bosnien einvieten. Weder dieses Thema wird uns von einem umnjerer Wiener Korrespondenten geschrieben : Auf die Gefahr hin, der Andráffyschen Politik eine plausible Vertheidigung und Rechtfertigung vor dem ungarischen Publikum, die sie ihr nachträglich freiwillig aufdrängt, zu entziehen, Fan ich bo nicht umhin, die neue Version, die über diese Politik verbreitet wird, die Version nämlich, daß Graf Andraffy, indem er das Oisupations-Mandat in Berlin erwirkte, im Dienste Englands oder der englischen Politiker handelte, als ganz und gar irrig und mit dem Hergange der Ereignisse im Widerspruch stehend zu bezeichnen. Es sind dieselben Leute und dieselben Gegner Andrasiy’s, die früher immer behaupteten, er habe mit seiner Politik für das Interesse Nußlands gearbeitet, die später nicht müde wurden, zu erklären, er habe nur verführt, was ihm Deutschland vorgeschrieben und die nun plöglich durch die Rede Salisbury’s zur Entdeckung gelangen, er habe die Dienste Englands verrichtet. Allerdings kommen die Konsequenzen seiner Bolität England zugute, wie sie jeder Macht zugute kommen, die ein Interesse daran hat, den panflavistischen Aggressivplänen einen Damm entgegenzulegen, aber der nächte Bortheil derselben fällt doch Desterreich- Ungarn zu. Denn, wenn es nach den Worten des Lord Salisbury Desterreich-Ungarns mächtige Stellung ist, die Rußland am meiteren Borrüden verhindert, die ihm den Weg nach Konstantinopel und nach dem Wegäif den Meere versperrt, so jhüst Oesterreic- Ungarn in dieser Position vor Allem seine eigenen Interessen. Allerdings auch die Interessen Englands und Europas überhaupt. Aber das ist doch sicherlich kein Fehler und wohl auf kein Grund, um die Cage so darzustellen, als wären unsere Staatsmänner von England überlistet worden. Weberdies ist es ein thatsächlicher Irrthum, wenn behauptet wird, Lord Beaconfield habe in Berlin den Grafen Andrassy lebhaft in derdee bestärkt, daß die Ofsupation eine Nothwendigkeit für Oesterreich-Ungarn sei. Dazu kam es nicht und dessen bedurfte es bei dem Grafen Andraffy auch ganz und gar nicht. Der Legtere wäre entblosfen gewesen, ganz direkt und ohne Umschweife den Antrag auf Ertheilung des Mandats seitens des Kongresses an die österreichisch-ungarische Monarchie selbst einzubringen und nur mit Nachsicht auf die Türkei und um ihr die Ersprießlichkeit des Antrages durch eine ganz und gar unbefangene, ihr stets zur Geite stehende Macht plausibel zu machen, entschied man sich dafür, daß der Vertreter Englands diese Milton, zu der sich Fürst Bismarc früher Shon bereit erklärt hatte, übernehmen sollte. Das ist der wahre Hergang der Sache, dessen Klarstellung heute wohl am Plate sein mag, damit Graf Andräsfy und die Bolitifer, welche unsere Monarchie auf dem Kongresse vertreten haben, also auf Graf Károlyi und Baron Haymerle, nachdem sie länger als ein Sache hindurch allen "Tadel, der über ihre Ossupationspolitik laut wurde, Hinnehmen mußten, nicht um das Targe Lob, das dieser Politit nach langer Zeit einmal zufällt, verkürzt werden zu Gunsten der englischen Minister, die an der Sache doch in einen sehr indirekten, allerdings fordernden und unter»froßenden, aber keineswegs initiirenden Antheil hatten.“ Als Ergänzung dieser Bemerkungen unseres g. Korrespondenten wollen wir noch eine, unseres Wissens bisher noch nicht an die Oeffentlichkeit gelangte Thatsache erwähnen, für deren Richtigkeit wir volle Bürgichaft übernehmen und welche die Annahme, Graf Andrássy sei von den Engländern in Berlin überrumpelt oder gar dupirt worden, geradezu lächerlich erscheinen läßt. Ziemlich lange vor dem Zusammentritte des Berliner Kongresses Anfangs April 1873 wurde Graf Andrásfy fortwährend von Seite Englands gedrängt,in Bosnien und Die Herzegovina einzuladen. Der Graf widerstand hartnäßkig diesem Drängen ; er sagte, und er habe die Nothunwendigkeit einer Okkupation jener Länder duch unsere Truppen seineswegs fir ausgeschlossen, allein darüber könne nur ein europäischer Kongreß entscheiden, ohne dessen Mandat unsere Monarchie einen solchen Schritt nicht unternehmen werde; — es ginge nicht an, Ausland zu nöthigen, seine einseitigen und eigenmächtigen Abmachungen von San Stefano von einem europäischen Areopag superrevidiven und modifiziren zu lassen, gleichzeitig aber selber einseitig und eigenmächtig, ohne Zustimmung Europas vorzugehen. Dabei blieb es auch, aber was die Engländer wünschen und wollen, das hat Graf Andrássy, wie aus dem Borstehenden ersichtlich, bereits einige Monate vor dem Kongresse genau gewußt. — Und noch Eines ! Wir Haben in jüngster Zeit zur Entkräftung des Märchens, da Oesterreich-Ungarn eine ihm von England offerirte Allianz zurückgewiesen habe, positive Thatsachen mit genauer Angabe der Details angeführt und unsere Mittheilungen sind von den angesehensten englischen Blättern bestätigt worden. Einige Wiener Blätter, darunter auf solche, welche unsere erwähnten Mittheilungen reproduzirt haben, wiederholen dessen ungeachtet die alte Fabel von der pirücgewiesenen Allianz, als ob das eine gar feinem oreifel unterbiegende TIhatsache wäre. Wir begnügen uns, diese Kampfesinweise einfach zu konstativen ; ob sie eine cirfihe sei, bleibe dem Antheile unserer Leser anheimgestellt. Bisher liegt noch keinerlei Andeutung vor, wie die maßgebenden russischen Kreise die gegen sie gerichtete Rede Salisbury’s aufgenommen haben ; dieselben sind jedoch schon doch die Thatsache des deutsch-österreichisch-ungarischen Einvernehmens so irritiert, daß man sich auf die stärksten Unmuths-Ausbrüche gefaßt machen darf. Hat doch ZFürst Sorticharoff vor wenigen Tagen seinen Berdruk und Verger so wenig zurückzudrängen vermocht, daß er einem Korrespondenten des „Soleil“ gegenüber die Yeuferung that, er sehe schon voraus, daß Oesterreich- Ungarn der demüthige Satellit Deutschlands sein werde, welch wetteres dadurch seinen Einfluß von der Mündung der Schelde bis zur Mündung der Donau ausdehnt. Mittlerweile fahren die xuffischen Organe fort, recht eifrig um die Unterftügung Zranfreids — gegen Deutschland — und Italiens — gegen Oesterreich-Ungarn — zu werben. Besonders charakteristisch ist die Thatsache, daß des Generals Mezzacapo Aufforderung zu neuen Nützungen in aller Welt verworfen wird und nur in den russischen sonrnalen beifälligst aufgenommen wird. Auch eine Zusammenkunft der Herrscher Nußlands und Italiens zum Behnfe der Herstellung eines gemeinsamen Einvernehmens über das Syidial der europäischen Türkei wird in rufschen Blättern lebhaft propagirt. Das sind Symptome, bemerkenswert erscheinen, wiewohl in Wahrheit all diesen Demonstrationen seine übermäßige Bedeutung beizulegen ist. Man weiß es ja ohnedies, daß es nicht Der Wille, uns zu schaden, ist, der Rußland fehlen würde. Aus Konsantinopel trifft gang unerwartet die Nachricht von einem sehr gründlichen Ministerwechsel ein. Der berüchtigte Mahmud Nedim Pascha wurde ins Ministerium berufen und diese Ernennung ist es denn auch, welche dem neuen Kabinet den Charakter gab. Zwar hat Mahmud Nedim nominell das Ministerium des Innern zu verwalten, aber es erleidet seinen Zweifel, daß er auch die auswärtige Polität beeinflussen wird, zumal er in dem intriguanten, ehrgeizigen und zu Allem fähigen neuen Minister des Auswärtigen, Savas Pafcha, eine gleichgestimmte Seele findet. Dieser Lebtere, ein griechischer Christ, hat es mehr doch BVerschlagenheit als auch Talent in verhältnismäßig kurzer Zeit vom Kleinen Arzt zu den höchsten Würdenstellen im Neid gebracht. Diese beiden Männer werden die Regierung leiten und so ist die neue Kabinetsbildung nur geeignet, das Mißtrauen betreffs der Konsolidirung der Türkei und insbesondere betreffs ihrer Beziehungen nach außen zu erhöhen. Nur Rußland hat Ursache, mit dem Ministerium zufrieden zu sein, während die Freunde der Pforte den schweren Mißgriff, welcher mit der Berufung Mahmud Nedim’s begangen wurde, tief beklagen müssen. Die Launen und Einfälle des Sultans Haben sich wieder einmal als umberechenbar erwiesen und es zeigt sich mehr und mehr, daß an die Herstellung vernünftiger Zustände im türkischen Reiche nicht zu denken it, so Lange in den obersten Regionen die mit Unverstand gepaarte Furcht herrjcht. An der Form soll übrigens das neue Ministerium sich offenbar den europäischen Einrichtungen nähern. Das Großvezirat scheint aufgehoben zu sein, und es wurde anstatt eines Großvezirs ein Premier-Minister ernannt. Daß ein besonderer Deinister für Reformen ernannt wurde, könnte einen sehr komischen Eindruck machen, wenn man nicht bedauern müchte,, daß der Mann, der dieses „General- Suspektorat” erhalten hat, Saviet Bajcha, der in der That eines bessern Schiesals würdig wäre, zu einer solchen Farce bemüst wird. Man müßte Die neue Kabinetsbildung als verhängnißvoll für Die ZTitrfei bezeichnen, wenn man nicht hoffen könnte, daß auch dieses Ministerium so wenig von Bestand sein werde, wie alle früheren Regierungen. Das für den 28. b. Mts. erwartete Armee-Verordnungsblatt mit den Herbst-Beförderungen wird besonders in den Streifen der Generalität und der höheren Stabsoffiziere eine ungewöhnlich große Personalbewegung hervorrufen. Unter den zu Feldmarschall-Lieustenants Avancirenden sol sich auch der Ober-Zeremonienmeister Sr. Menjestät, Geheimrath Graf Hunyady de Kéthely, befinden, ferner die Generalmajore v. Kopfinger, Kaiffel, Ritter v. Appel und der Plankommandant von Budapest Edler v. Krautmwald. Unter den zu Generalmajoren Vorrüdenden nennt man Den Kronprinzen Erzherzog Rudolf, die Oberst-Brigadiere Hiltl, Edler v. Mes, Freiherr v. Urban König usw. Am weichlichsten bedacht ersgeint, wie immer, so auch Diesz mal das Generalstabskorps, an welches’ ft unmittelbar die Artillerie und die Militärzxutendanz anfliegen. Namentlich sind es Die Avancements-Verhältnisse bei dieser Beamtenbranche, welche schon seit einigen Semestern die Kritik der Armee herausfordern. Die Beförderungs-Vorschläge sind... bereits an die Militär-Kanzlei Sr. Vtajestät abgegangenr. .. "=’Der—vomi Abgeordnetenhause entsendete Ausschusz zur Verachtung des Gefesetimmrfes über die Staatsbürgerschaft etzte——nziebereits kurzgemeldet—gesteht unter Graf Emalinelechy’s-Vorsitz seine Berathungen fort-NachsVerlesungsvncirifizierung des Protokolle der letzten Sitzung kam§.9de—JEiiiws.:ries an die Reihe VorVerhandlung desselben erinnert Veßter an seine in der vorigen Sitzung ausgesprochene Ansicht,daß man die Erwerbung des Staatsbürgerrechtes diier Adoption aufnehmen und möglichst erles erstern solle;diesbezüglich beantragt er dieCtliischaltung eines besonderen Paragraphen des Inhalts,daß die Adoption eines Ausländers in der Regel die Einwerbung des Staatsbürgerrecht für denselben nicht«bedinige,aber das Staatsbürgerrecht solle in diesem Falle verlieren werden, wenn auch mit alle Bedingungen ve3.8. 8 erfüllt wären. Emmer meint, eS müsse dies klarer präzisier werden, und da Antragsteller hiebei wohl die Punkte über den fünfjährigen Aufenthalt und die Aufnahme, ins Steuer Iregister durch Fünf Jahre meine, so sei es geneigt, prinzipiell für die Erleichterung zu stimmen und werde seinerzeit hier die Fürrung von Drei Sahrven beantragen. “ Der Minister-Präsident hält dafür, daß diese Disposition eigentlich überflüssig sei; wenn man Erleichterungen bieten wolle, könne das in anderer Weie geschehen; soll aber der Gedanke festgehalten werden, so möge lieber zu §. 8 ein Alina hinzugefügt werden, des Inhalts, daß bei der Einheilung des Staatsbürgerrechtes für einen adoptirten Ausländer die Yinforderungen der Punkte 3, 5 und 6 des §. 8 nachgesehen werden können. Diese Modifikation wird vom Ausschuß acceptirt. Bei §. 9 beantragt Zjinfovits, es solle in Demselben ausdrücklich der provisorische Charakter der Militärgrenze betont und auf deren bevorstehende Vereinigung mit Kroatien auch in administrativer Hinsicht hingedeutet werden. Minister-präsident Tipa meint zwar, durch den Wert der Vorlage könne der Verdacht nicht wachgerufen werden, als ob man damit etwas an der Lage der Militärgrenze ändern wolle, zur Beruhigung des Borredners aber wolle er dessendee annehmen, mir meine er, man könne derselben im Schlubparagraphei. am geeignetsten Ausdruch geben. .. Zsiskovits erklärt sich hieritzufrieden.Csernatony und Seitovsky sp»reden dagegen.Der Paragraph wird schließlich mit einigen stylistischen»Renders ingen acceptirt,deren wichtigste die«ist,daß auf Initiative Szederkenyi’s.anstatt ,,Jurisdiktion«·gesetzt wird:der,,erste Beamte der Jurisdiktion". Bei 8. 10 bezieht sic. Vetter abermals auf seine Ausführungen in der Generaldebatte und spricht sich wiederholt dahin aus, daß er es unzulässig halte, daß der Banus und die Landesbehörde in der Militärgrenze das Verleihungsrecht bei Ertheilung der Staatsbürgerschaft üben. Er führt Dies des Sängern aus und stellt schließlich nachstehende Anträge: zu §. 10 sei eine Alnen hinzuzufegen, des I Inhalts, daß die darin aufgeführten Behörden die Alten in Angelegenheit der Staatsbürgerrechts-Ertheilung dem Ulridterpräsidenten zur definitiven Eriedigung zu unterbreiten haben, dann ,daß damit im Zusammenhang der §. 11 so zu modifizeren sei, daß in Dieser Trage der Ministerrath, beziehungsmerse der Miinisterpräsident die alleinigelegte Stiftung sei. Dieser Antrag ruft eine „heftige“ Debatte hervor. “ Siffovics stellt sich auf den Standpunkt des leer stehenden Ausgleichsgefeges zwischen Ungarn und Kroatien und it demgemäß für die Vorlage, welche diesem Gejege Rechnung trage. Auch dr Minister-präsident vertheidigt die Vorlage mit aller Entschiedenheit ud weist den logischen Zusammenhang nach, in welchem sie zu den bestehenden B ejegen steht. — Nahen Saedertényi und Gyernatony den Antrag Vekter’S unterfrügt haben, wird abgestimmt und der Antrag Bekters erhält die Majorität ; darin, erklärt Minister-präsident Tipa, könne die Negierung nicht kompromittigen und wird hievon, wie von der Sondermeinung, weic e Dimag namens der Minorität anmeldet, im Brotofoll Alt genommen. e 8. 12 und 13 werden mit wenigen styfistischen Renderungen angenommen, ebenso 8. 14. e Beid 15 entsteht eine Debatte,«evelche dadurch provozirt wird, daß Szederkenyi und nach ihm auch Veßt er das Zugeständniß vermeikxerin wollen,ionach ein Ausländer,dem vom König wegen besonderer Verdienste,die er sich im Ungarn erworben,das ungarische Staatsbürgerrecht ertheilt wurde,sofort in den Genuß des passiven Deputirtens Wahlrechtes trete-Sie wollen hier keinejzlißnahme gelten lassen.Ormai,Eminevind der Minister- Präsident sind für Beibehaltung dieser Ausnahme;bei der Abstimmung bleibt der Paragraph unverändert. N $. 16 wird mit geringer Modifikation angenommen. — Der bei $. 17 von Szederfenyi gestellte Antrag auf Streichung fällt, der Waregraph bleibt aufrecht. Hierauf werden in rascherer Folge verhandelt die $$. 18—29, bei welchen bies solche Renderungen, die im Zusammenhange mit dem bei $. 10 und 11 gefaßten Verschluffe stehen, oder unwesentliche stylavische vorgenommen werden, mit der einzigen Ausnahme, daß §. 26 bis nach gänzlicher Verhandlung in der Schwede bleibt. Hierauf wurde die Berathung, welche heute Nachmittage 4 Uhr Juli gejegt wird, geschlossen. Der Ausschuß des Abgeordnetenhauses zur Berathung des Gelegenumwurfes betreffend die Administration von Bosnien und der Herzegovina hielt heute Vormittags unter dem Vorsibe Verd.Ederleitung. Von Seite der Regierung war Minister- Präsident Tiba anwefend. Nach Eröffnung der Generaldebatte seitens des Vorfigenden ergreift Taray das Wort.Derselbe nimmt den vorliegenden Entwurf als Grundlage für die Spezialdebatte an, nachdem die Thatsache der Oisupation durch die Beschlüsse der Delegationen, sowie die Annahme des Berliner Vertrages durch die beiden gefeßgebenden Körper von Desterreich-Ungarn sanktionirt worden und wohl nichts Anderes übrig bleibe, als in dem offupirten Gebiet eine administrative Ordnung zu treffen; er nimmt den Entwurf an, da zwei Momenten darn Rechnung getragen wird, nämlich dem provisorischen Charakter der Maßregel, dann dem Umstande, daß der Geießgebung ihr Recht und ihr Einfluß gewahrt wird. Szilágyi wendet sich gegen den Entwurf und erklärt, daß er denselben nicht als Grundlage für die Spezialdebatte annehmen könne. Er unterzieht denselbn einer längeren Kritik; er theilt die Ansicht des Vorredners nicht, daß durch die Abstimmungen in den Delegationen der Art der Offupation sanktionirt worden sei, er leugnet nicht, daß es nothwendig und angezeigt sei, Borzehrungen zu treffen, betreffend die administratve Ordnung der offupirten Landestheile, allein der Modus der Vorlage entspricht ihm umso weniger, da sie nicht aufrichtig, Beinhalte nach Schlecht sei und ein gefährliches Präzedens in staatsrechtlicher Beziehung involvire. Ein Kardinalfehler derselben besteht in der Fingerung geießlicher Thatsachen. Gleich im ersten Paragraph wird sich auf den G.A. XII . 1867 bezogen, durch diese Bezugnahme aber wird die staatsrechtliche Natur der Delegationen alterirt, indem denselben Agenden zugewiesen werden, welche ihnen nicht gebühren. Der Entwurf it verschmwommen, die Ausdehnung der Kompetenz darin nicht prägisirt und in der Annahme liegt ihm eine Gefahr in staatsrechtlicher Beziehung, welche nicht frei ist von zentralistischen VBorgescmad. Auf diese Ausführungen bemerkt Minister-präsident Tiba, melde Szilágyi exhebe,, seien , nicht begründet, von der Gefahr der Alteilung des staatsrechtlichen Wesens der Delegationen und des Dualismus selbst sei seine Rede, — der ©.U. XI. 1867 spreche allerdings bei der tarativen Aufzählung der gemeinsamen Angelegenheiten von der bosnischen Administration nichts. konnte Das aber auch nicht, weil das Objekt überhaupt fehlte, hat es so, und auch Szilágyi anerkennt es, daß Vorkehrungen für die Administration in diesen Landestheilen getroffen werden sollen, so fan dies weder einseitig durch Oesterreich noch durch Ungarn geschehen, es muß ein Modus getroffen werden, welcher, innerhalb des Rahmens des Dualismus sich befindet. Nicht minder müsse der ungarischen Geießgebung der gebührende Einfluß gewahrt werden ; ver §. 3, welchen Szilagyi für unklar, verschwommen halte, sei nach seiner, des Minister-präsidenten Ansichten nicht nur prägis, sondern auch vollkommen aufrichtig ; das Motiv für das Zustandekommen der Vorlage sei die Nothbendigkeit, für die Administration der offupirten Landestheile Fürsorge zu tragen, allein dies müsse so geschehen, daß das gemeinsame Verhältniß zwischen Ungarn und Oesterreich nicht gestört werde; auch diesem lestern Erfordernisse entspricht die Vorlage; weiter sei vorgesorgt, daß die ungarische Geiesgeltung eine gebührende Kontrole üben könne, damit nicht allzu kostspielige N Investitionen gemacht werden. — Was schließlich die Ansicht betrifft, als werde hiedurch ein gefährliches Präzedens geschaffen, theilt der Ministerpräsident dieselbe nicht, wohl aber sei es ein gefährliches Präzedens, wenn die Administration dieser Territorien auch weiterhin ohne gebührende Einflußnahme der Geietgebung geführt werde ; er bittet, den Entwurf als Grundlage für Die Spezialdebatte anzunehmen. — Ales Bedthy nimmt den Entwurf nicht an. Bei der Okkupation waren wir in einer Zwangslage, wir konnten das Geschehene nicht ungeschehen machen ; — heute aber können wir freier den Weg wählen, welchen wir gehen sollen. Er theilt Szilágyvs Ansichten und betont, daß die Presse so viel schon in der bosnischen Ossupationefrage gesagt, daß Neues kaum zu sagen übrig blieb. Redner erinnert an die Seltsame Wirquidung der beiden Souveränetäten, der fahrigen und der des Gultans. Er theilt Szilágyis staatsrechtliche Bedenken, er hegt auch in finanzieller Beziehung Besorgnisse. Wenn auch die Annexion im Entwurfe nicht ausgesprochen sei, so sei sie doch zwischen den Zeilen enthalten, durch die Umweitheilung der Investitionen, beziehungsweise ihrer Instanzen it ersichtlich, daß eine solche beabsichtigt it. Dam it der Entwurf eigentlich eine absolutistische Carta bianca, das Bolt von Bosnien erhält keine politischen Rechte; warum ist in dieser Beziehung nicht wenigstens für viel geschehen, als der Berliner Vertrag der Bevölkerung zugestehen .«Ivaknka vertheidigt den Entwurf,er spricht sich offen für die Okkupation aus,ja er hätte dieselbe gern auch aus Serbien ausgedehnt gesehen,die Aufrechterhaltung der Türkei erscheint ihm unmöglich.Mani miß den gegenwärtigen abnormen Zustand der Verhaltigung,in Bosiiien und der Heiszegimvinacindern.Es muß dies instmöglichst geringen Kostengeschehen;diesem Erfordernisse entspricht die Vorlage Was die befürchteten Investitionskosten betrifft, so machen ihm diese nicht bange,denn er verstehe danninter nur solche zu Kommunikationszvecken,diese sei aber im Interesse Ungarns; er nieint den Entiuurs an. Szilágyi hält seine früheren Behauptungen aufrecht. — Nach dem Ausgleichsgeieg sind Krieg und Auswärtiges gemeinsan. It aber die Verwaltung Bosniens Dieses? Gewiß nicht; das 1867er Geset hat genau die Kompetenz angeführt, an dieser Kompetenz darf nichts geändert werden. Warum sagt man nicht ehrlich in dem Entwurfe, man beziehe eine Ausdehnung dieser Kompetenz. Redner fragt, ob die Militär-Nödministration aufhören werde und was an deren Stelle treten solle ? Nebner kritisirt den §. 3 „über die Ausgaben“. Er fragt, in welchem Verhältnis werden die beiden Reiche beitragen ? im Entwurfe sei nur darüber enthalten. Nach einer längeren Darlegung der durchen Entwurf geschaffenen staatsrechtlichen Situation warnt Nedner nochmals vor der Annahme dieses „gefährlichen Erűredens". Ministerpräsident TiBa erwidert: Was zunächst die Frage betrifft, ob die Militärgerichtsbarkeit fortdauern soll oder nicht, erkläre er, es sei allerdings die Absicht der Negierung, nach und nach die Zins-Reministration einzuführen. &3 sei im vorliegenden Falle nicht die Rede von einer stehenden, auf lange Zeit, für. alle Umstände geltenden gemeinsamen Administration ; im Gelegentwurf ist nur dafür vorgesorgt, daß diese Verwaltung nicht im prinzipiellen Gegensat stehe zum Gefege, das wäre aber der Fall, wenn eine oder die andere Reichshälfte damit betraut würde. &3 ist gesehlich, wenn beide Parlamente jenes Organ damit betrauen, welches gemeinsam it. Redner verwahrt sich gegen den Verdacht zentralistiger Sympathien. Nachdem er nochmals gegenüber der Ansicht Szilágyys über die angeblich heraufbeschworenen Gefahren darauf hinwerst, daß ein gefährliches Präzedens eher in dem Fortbestand der jenigen abnormen Züge der Territorien liege, empfiehlt er den Gefäßentwurf nochmals zur Annahme. 63 folgt hierauf die Abstimmung und wird der Entwurf mit Majorität als Grundlage für die Spezialdebatte angenommen. Bei der Spezialdebatte, an welcher Völat, Szilágyi, Taray und der Ministerpräsivent sich betheiligen, wird der Gefebentwurf angenommen mit der vom Minister-präsidenten acceptivien Modifikation des §. 1, daß dort, wo (im Entwurfe) die Regierung ermächtigt wird, auf die provisorische Verwaltung Bosniens und der Herzegovina Einfluß zu nehmen, die Cinschaltung kommt: „besiegungsweise angewiesen“. Gegen den Beschluß der Majorität meldet Szilágyi in seinem und Beöthys Namen ein Sondergutachten an. Mit dem Heferat wurde Schriftführer PBulay betraut. Heute konstituirte ih der Kommunikation-Ausschub des Abgeordnetenhauses, welcher den Grafen Béla Banfy zum Borfigenden und Andreas György zum Schriftführer, dann der Hehrungsprüfungsausschuß, der Grmwin ladar zum Borfigenden und Gabriel Dániel zum Schriftführer wählte. Die Konftithrung des Wehr- und Bibliotheks-Ausschusses fand nicht statt, wo Die erste Fadgrektion (Zivilrecht) wählte den Professor Dr. Julius S ághy zum Präsidenten, ferner zum Vize- Präsidenten Kornel Liothbay, zu Schriftführern Dr. Eugen Bligmondy und Dr. Géza A őd. In der ersten Trage, über den Pflichttheil, fungirte Dr. Dell’Adami als Referent. Derselbe findet, daß die bhiefür gehörigen Vorfragen noch nicht geklärt und noch nicht neserlich festgestellt sind, so die Grundprinzipien und Ordnung der gefeglichen Erbfolge, ferner die rechtliche Natur des Pflichttheiles und die Groedmäßigkeit der Umgestaltung desselben. Der Referent beantragt deshalb, der Juristentag möge über die vorgelegte Frage zur Tagesordnung übergehen. SiBvof. Dr. Paul Hoffmann motiviert sodann den für Die Schlußworte in der gestern von Gr. Erzellenz des Judex curiae Georg v. Mailath bei der Eröffnung des Juristentages gehaltenenNede follen, mit Nichtigstellung eines in unser‘ rem heutigen Blatt enthaltenen sinnstörenden Dundfehlers, folgendersmaßen lauten: „Sleich wie das Necht auf dem staatsrechtlichen Gesbiete die lanterste und sicherste ‚Duelle der Macht, soll es im Kreise der Privatverhältnisse gleichfalls die lauterste Duelle des auf der Rechtssicherheit beruhenden Gemeinwohles.“ Die Anklagen,genden Antrag: „Ein Pflichttheil gebührt: 1. den Nachkommen des Verstorbenen; 2. in Grmanglung derselben seinen Eltern; 3. mit diesen und jenen zusammen, ebenso auch in Symanglung von Eltern und Nachkommen derselben den Gatten der Verstorbenen. Gefeglichen Kindern gebühre die Hälfte ihres gefeglichen Grotheiles , den Eltern ein Drittel ihres geieslichen Grotheiles, in Konkurrenz mit den Kindern so viel, wie der Antheil je eines Kindes als Ausnießung, sonft ein Drittel des gefeglichen Untheiles als Eigenthum. . ‚Dr. Bröde zeigt ein Ymendement zu Hoffmann’s Anlag ein. .. Zeles fy nimmt die angegriffene Institution des Pflichttheils in Schuß und vertheidigt die diesfälligen Beschlüsse des 187204 Juristentages. ... Dr. Mannheimer, Dr. Barah und Dr. Fenyvefjy bringen N. Amendements ein; es spredgen mod der Referenz v. Dell’Adami und Dr. Hoffmann, worauf im Wege der Abstimmung der exite Theil des Antrages Dr. Paul Hoffmann angenommen wird , was die näheren Bestimmungen des Billigttheils genau den Verlust desselben betrifft, wurde im Sinne beg mendemente Dr. Brodes die Versagung der Beschlußfassung ausgesprochen. Rap ; : · Morgens wird die Sektion die ihr zugetheilte zweite Frage in Berathung ziehen. Ffl- Die dritte Fachsektion(Strafrecht sind·Strafverfahren)i wurde durch den’Senats-Präsidenten der·königl. Tafel Josef Sarkony eröffnet und dieser mit Akklamation neuerdings zum Vorsitzenden gewählt.Zum Vize-Präsidenten wurde Alexander arday,zu Schriftführern wunden Andisecis Murinyi und Ignaz Barna gemählt.Auf Antrag des Präsidenten wird vonden zwei der Sektion zugewiesenen Fragenn Jene aus dem Gebiete des Strafverfahrens,als die wichtigere und durch«die Legislative nachzulösende,zuerst in Verhandlung gezogen 11.«Die Frage lautet: ,,Wird in jenen Strafsachen,in denen die ordentlichen Gerichte zu urtheilen berufen sind,gegen das Urtheil der Gerichte erster Instanz auch in der Thatfrage der Sippellcition Folge gegeben?«": 3 Die vier Antragsteller zu »dieser Frage verzichteten auf das ihnen gebührende Wort und Staatsanwalt Ferdinand Helmzbacher legte sein Referat über die eingereichten motivirten Ansträge vor. Der Refer ent hält dafür, daß die Appellation in der Thatfrage auszuschließen Sei, umso mehr, als die Gestattung der Appellation von dem gelehrten Richter die Anklage gegen denselben involvire, daß nur die Volksrichter, von denen bekanntlich die Appellation in der Thatfrage nirgends gestattet sei, nicht aber auch die gelehrten Richter die Beweise zu erwägen im Stande seien. Die Appellation in der Thatfrage von dem Linzelrichter sei schon deshalb zu gestatten, weil der " Veitere mit Arbeit überhäuft ist. Im Brevnzip also mit den Antragstellern übereinstimmend, erhebt er gegen den Antrag Dr. B. Friedmann’ nur die Einwendung, daß derselbe den Alternativ-Antrag stellte, wengemäß wenn die Appellation in der Thatfrage gestattet werden sollte,dieselbe auf die Rechtsund Thatfrage mit Wiederholung des Beweisverfahrens stattzufinden habe, ferner die Ansicht Dr. Friedmann’s auch in der Nechtsfrage seine Appellation stattfinde ; auch die Ansicht Dr. Szétely 3, dergemäß nur die Nullitätsfrage gestattet werden solle, theilt Reoner nicht. Der Referent beantragt zum Schlufse, daß von Einzelgerichten der Appellation in der Thatfrage Folge gegeben werde, von den Kollegialgerichten aber nicht. Professor Kördjfy, kann sich der Ueberzeugung nicht entschlagen, daß in Ungarn die Schmurgerichte in Strafsachen eingeführt werden, denn es wäre beschämend für uns, wenn in ganz Europa nur Ungarn und die Türkei,der Srg in Strafsachen entbehren sollten. Wenn wir Oesterreich in allem Andern nachgahmen, warum nicht auch auf dem Gebiete der richtigen Justizreform ; zur vorliegenden Frage stellt Redner folgenden Antrag: ,1. In dem auf Miündlichkeit und Unmittelbarkeit beruhenden Strafverfahren fällig jenen Angelegenheiten, in denen die ordentlichen Kollegialgerichte tvtheilen, in der Schatfrage des durch das erste Gericht gefällten Urtheils keine Folge gegeben werden; jedoch sollen die Gerichtssenate erster Instanz aus so vielen Richter-Mitgliedern gebildet werden, daß die Parteien das Rekurationsrecht ausüben könnten.“ Staatsanwalt Dr. Ignaz Szegheö stellt nach einer von großer Vertrautheit mit der Literatur und praktischer Sachkenntniß zeugenden Rede den Antrag, daß der Appellation in der Thatfrage nur zur zweiten Instanz und nur im Interesse des Angefragten Bolge gegeben werde. Die zweite Instanz kann ohne Wiederholung der Verhandlung von den im ersten Urtheil enthaltenen thatsächlichen Vertregungen nicht abweichen. Nach einen sehr gründlich motivirten Amendement Dr. Arthur Selliners ud einer Rede BhHors nimmt der Senatspräsident am Obersten Gerichtshof, Karl v. Esemegi, das Wort. Er erklärt, daß er seinen einzigen der vorliegenden Anträge’ annehme. Die Frage könne zwar hier doch Beischlüsfe entfehieden, aber nicht gelöst werden und zwar weder theoretisch noch praktisch. Seit 1835, da die Pariser Akademie diese Frage als jenem Gesichtspunkte studirte, was das Bolt dazu sage, wenn es sehe, daß frühere Urtheile doch die höheren Instanzen über den Laufen geworfen werden, tst diese Frage kontrovers, es konnte noch keine Uebereinstimmung auf diesem Gebiete erzielt werden, nämlich in Bezug darauf, durch welches E System die größte Rechtssicherheit erzielt werden könnte. Die Nichtgestattung der Appellation in der Thatfrage führe sehr oft nicht zu diesem Ziel und ein italienischer Rechtsgelehrter sagte, die vermehrten Nullitätsfragen seien nichts, als denaturalisiche Appellationen ; die Folgen solcher Nullitätsklagen sind beim österreichlschen Verfahren ersichtlich. Die Auristen sind heute nur darüber einig, daß die abgeschaffte Appellation ein anderes Rechtsmittel erregen müsse. Nedner hätte nicht den Muth, in Ungarn die Appellation auszuschließen. Die richterliche Ueberzeugung könne matt, zwar nicht superrevidiven, wohl aber Die ei Wie ag vn immer auch die Austände in unseren Obergerichten sind, ‚so bieten sie dennoch so viele Garantien, daß wir die regieren nicht aufgeben können. 7, 1 « Die Justiz sei nicht nur rasch,sondern auch in erster Reihe gründlich,nur eine solche Justiz sei entsprechend,welche die Thatfrage mit ebensolcher Liebe wie die Rechtsfrage umfaßt. Medner bringt folgenden Antrag ein: In Angelegenheiten, die den Gerichtshöfen zugewiesen sind, ist dem Angefragten die Appellation gestattet, gegen das Urtheil der II. Sunstanz jedoch nur die Nullitätsfrage, wegen nit richtiger Geietesanwendung. (Klien ufe.) Aar Die Fortlegung der Debatte wird vom Präsidenten Sarfang sodann auf morgen vertagt. , 5 seiner Borgefesten, die Achtung des Professoren-Kollegiums und die Liebe seiner Schüler zu erwerben wußte. (Wagenverzehr.) Bei dem gestrigen Wettrennen haben im Ganzen 386 Wagen die Linie zum Turfplage pallett. 7 Hauptstädtische Lagerhäuser.) An der heutigen Ligung der Entrepots:Kommission wurden die bis zum Schlusse des Konkurs-Termins eingelangten Crevatoprojekte vorgelegt. 63 sind deren Tieren eingereicht worden. Nr. 1 en das Wiorg „Budapest“, Mr. 2 „Salus patriae“, Mr. 3 „Confide ferro“ „Selfacting“ (aus Lübek),Nr. 5 „Az ide penz", gi it von Herrn 3. Dade, ‚Ingenieur construet Projekt Nr. 6 von Herrn Alexander Shi fertigt. Die Kommiliton, beschloß, Eleinexes, aus sieben Mitgliedgg Die Namen der Mitgliedge [3 Ehe fi Aus den Fachsektionen des VEL ungarischen Suristentages. Heute Vormittags arbeiteten in zwei Sälen der Akademie zwei der vier Fachsektionen des Suristentages, die I. und II. Sestion, während Nachmittags die II. und IV. Sektion zusammentreten werden. 65 soll hiedurch den Mitgliedern die Möglichkeit geboten werden, in zwei Sestionen arbeiten zu können. Die Betheiligung war in beiden Sektionen eine sehr lebhafte, ax > ERENTO NEE TTEETET TOLLE Zime en — 048 . Wagesneuikeiten. Der König über die Königs-Loge am Wettrennplatz MS gestern Se Majestät nach Besendigung des Wettreimens Ihre Majestät aus der Königlichen Loge zu ihrem Wagen geleitete, war es wegen der eingetretenen Dämmerung und der unzmedmäßigen Konstruktion der Treppe genöthigt, die Königin bei der Hand zu nehmen und sie vorsichtig hinabzugeleiten. Dabei rief der König nicht ohne Verdrießlichkeit, aber doch in gemüthlichem Tone und unverfälschtem Wiener Dialekt aus: „St dasa Hühnersteigen!“ Auszeichnung 62. Majestät hat dem Bugbeförderungs und Werkstätten-Chef der Alfold-Finmaner Eisenbahn-Gesellschaft, Karl Rappes, als Anerkennung seiner bei der Oisupation Bosniens und der Herzegovina, sowie bei der Szegediner Ueberschwemmung geleisteten ausgezeichneten Dienste das Ritterkreuz des Franz Forer-Ordens verliehen. 3 Dem Professor Lenhoffer sind gestern anläßlich seines Jubiläums zahlreice Gratulations- Schreiben zugegangen, so auch eines vom Unterrichtsminister Trefort, welcher hervor hob, daß Lenhoffer während seines Wirkens sich die Anerkennung .