Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1879 (Jahrgang 26, nr. 225-251)

1879-10-20 / nr. 241

a­m­mann in 1879. SEHEN Ur, 241, in allen Berichleiflofaten.) a ; a) & ng ee? 8 Montag, 20. O­kloder. " » Vadapest,20.Oktober­.­­Man wird wohl n­och lange Zeit in der großen­ Politik keinen anderen­,keinen­ wichtigeren Gesprächsstoff finden, als denjenigen, den die Manchester-Nede Lord Salis­­bury’s vom 17. Oktober bietet. Die neuen Mittheilun­­gen, die über diese wichtige Kundgebung vorliegen, stellen es dar, daß der edle Lord nur von einem Defensiv- Bündnisse zwischen Oesterreich-Ungarn und Deutsch­­land gesprochen, daß er sich also des Irrthums, dessen ihn einer unserer Wiener Korrespondenten auf die ersten telegraphischen Mittheilungen hin, die ihm das Wort DOffensiv- Allianz unterschoben, geziehen hatte, ni­cht schuldig gemacht habe. In Wiener Blättern begegnen wir der Meinung, die Darlegungen des englischen Ministers des Auswärtigen seien geeignet, die gesammten Berliner Kongreß­­verhandlungen in ein neues Licht zu fegen, und es sei nun ar, daß die österreichisch-ungarischen Wolizifer, die da wähnten, England ein Zugeständniß abgerungen zu haben, als sie das Mandat durchlegten, eigentlich mit England einen Dienst leisteten, als sie in Bosnien einvieten. Weder dieses Thema wird uns von einem umnjerer Wiener Kor­­respondenten geschrieben : Auf die Gefahr hin, der Andráffy­schen Politik eine plausible Vertheidigung und Rechtfertigung vor dem ungarischen Publikum, die sie ihr nachträglich freiwillig aufdrängt, zu entziehen, Fan ich bo nicht umhin, die neue Version, die über diese Politik verbreitet wird, die Version nämlich, daß Graf Andraffy, indem er das Oisu­­pations-Mandat in Berlin erwirkte, im Dienste Englands oder der englischen Politiker handelte, als ganz und gar irrig und mit dem Hergange der­ Ereignisse im Widerspruch­ stehend zu bezeichnen. Es sind dieselben Leute und dieselben Gegner Andrasiy’s, die früher immer behaupteten, er habe mit seiner Politik für das Interesse Nußlands gearbeitet, die später nicht müde wurden, zu er­­klären, er habe nur verführt, was ihm Deutschland vor­­geschrieben und die nun plöglich durch die Rede Salisbury’s zur Entdeckung gelangen, er habe die Dienste Englands verrichtet. Allerdings kommen die Konsequenzen seiner Bolität England zugute, wie­ sie jeder Macht zugute kommen, die ein Interesse daran hat, den panflavistischen Aggressivplänen einen Damm entgegen­­zulegen, aber der nächte Bortheil derselben fällt doch Desterreich- Ungarn zu. Denn, wenn es nach den Worten des Lord Salisbury Desterreich-Ungarns mächtige Stellung ist, die Rußland am mei­teren Borrüden verhindert, die ihm den Weg nach Konstantinopel und nach dem Wegäif d­en Meere versperrt, so jhüst Oesterreic- Ungarn in dieser Position vor Allem seine eigenen Interessen. Aller­dings auch die Interessen Englands und Europas überhaupt. Aber das ist doch sicherlich kein Fehler und wohl auf kein Grund, um die Cage so darzustellen, als wären unsere Staatsmänner von England überlistet worden. Weberdies ist es ein thatsächlicher Irrthum, wenn behauptet wird, Lord Beacon­field habe in Berlin den Grafen Andrassy lebhaft in der­dee bestärkt, daß die Ofsupation eine Nothwendigkeit für Oesterreich-Ungarn sei. Dazu kam es nicht und dessen bedurfte es bei dem Grafen Andraffy auch ganz und gar nicht. Der Legtere wäre entb­losfen gewesen, ganz direkt und ohne Umschweife den Antrag auf Ertheilung des Mandats seitens des K­ongresses an die österreichisch-ungarische Monarchie selbst einzubringen und nur mit Nachsicht auf die Türkei und um ihr die Ersprießlichkeit des An­trages durch eine ganz und gar unbefangene, ihr stets zur Geite stehende Macht plausibel zu machen, entschied man sich dafür, daß der Vertreter Englands diese Milton, zu der sich Fürst Bismarc früh­er Shon bereit erklärt hatte, übernehmen sollte. Das ist der wahre Hergang der Sache, dessen Klarstellung heute wohl am Plate sein mag, damit Graf Andräsfy und die Bolitifer, welche unsere Monarchie auf dem Kongresse ver­­treten haben, also auf Graf Károlyi und Baron Haymerle, nachdem sie länger als ein­­ Sache hindurch allen "Tadel, der über ihre Ossupationspolitik laut wurde, Hinnehm­en mußten, nicht um das Targe Lob, das dieser Politit nach langer Zeit einmal zufällt, ver­­kürzt werden zu Gunsten der englischen Minister, die an der Sache doch in einen sehr indirekten, allerdings fordernden und unter»­froßenden, aber keineswegs initiirenden Antheil hatten.“ Als Ergänzung dieser Bemerkungen unseres g. Kor­­respondenten wollen wir noch eine, unseres Wissens bisher noch nicht an die Oeffentlichkeit gelangte Thatsache erwäh­­nen, für deren Richtigkeit wir volle Bürgichaft übernehmen und welche die Annahme, Graf Andrássy sei von den Eng­ländern in Berlin überrumpelt oder gar dupirt worden, geradezu lächerlich erscheinen läßt. Ziemlich lange vor dem­­ Zusammentritte des Berliner Kongresses Anfangs April 1873 wurde Graf Andrásfy fortwährend von Seite Englands gedrängt,in Bos­­nien und Die Herzegovina einzuladen. Der Graf widerstand hartnäßkig diesem Drängen ; er sagte, und er hab­e die Nothunwendigkeit einer Okkupation jener Länder duch unsere Truppen seineswegs fir ausgeschlossen, allein darüber könne nur ein europäischer Kongreß ent­­scheiden, ohne dessen Mandat unsere Monarchie einen solchen Schritt nicht unternehmen werde; — es ginge nicht an, Ausland zu nöthigen, seine einseitigen und eigenmächtigen Abmachun­­gen von San Stefano von einem europäischen Areopag superrevidiven und modifiziren zu lassen, gleichzeitig aber selber einseitig und eigenmächtig, ohne Zustimmung Europas vorzugehen. Dabei blieb es auch, aber was die Eng­­länder wünschen und wollen, das hat Graf Andrássy, wie aus dem Borstehenden ersichtlich, bereits einige Monate vor dem­ Kongresse genau gewußt. — Und noch Eines ! Wir Haben in jüngster Zeit zur Entkräftung des Märchens, da­ Oesterreich-Ungarn eine ihm von England offerirte Allianz zurückge­wiesen habe, positive Thatsachen mit ge­nauer Angabe der Details angeführt und unsere Mitthei­­lungen sind von den angesehensten englischen Blättern bes­tätigt worden. Einige­­ Wiener Blätter, darunter auf solche, welche unsere erwähnten Mittheilungen reproduzirt haben, wiederholen dessen ungeachtet die alte Fabel von der pirücgewiesenen Allianz, als ob das eine gar feinem oreifel unterbiegende TIhatsache wäre. Wir begnügen uns, diese Kampfesinweise einfach zu konstativen ; ob sie eine cir­­fihe sei, bleibe dem Antheile unserer Leser anheimgestellt. Bisher liegt noch keinerlei Andeutung vor, wie die maßgebenden ru­ssischen Kreise die gegen sie gerichtete Rede Salisbury’s aufgeno­mmen haben ; dieselben sind jedoch schon doch die Thatsache des deutsch-österreichisch-ungarischen Einvernehmens so irritiert, daß man sich auf die stärksten Unmuths-Ausbrüche gefaßt machen darf. Hat doch ZFürst Sorticharoff vor wenigen Tagen seinen Berdruk und Verger so wenig zurückzudrängen vermocht, daß er einem Korrespondenten des „Soleil“ gegenüber die Yeufe­­rung that, er sehe schon voraus, daß Oesterreich- Ungarn der demüthige Satellit Deutschlands sein werde, welch wetteres dadurch seinen Einfluß von der Mündung der Schelde bis zur Mündung der Donau ausdehnt. Mittlerweile fahren die xuffischen Organe fort, recht eifrig um die Unterftügung Zranfreids — gegen Deutschland — und Italiens — gegen Oesterreich-Ungarn — zu werben. Besonders charakteristisch ist die Thatsache, daß des Generals Mezzacapo Aufforderung zu neuen Nützungen in aller Welt verworfen wird und nur in den russischen sonrnalen beifälligst aufgenommen wird. Auch eine Zu­sammenkunft der Herrscher Nußlands und Italiens zum Behnfe der Herstellung eines gemeinsamen Einvernehmens über das Syidial der europäischen Türkei wird in ruf­schen Blättern lebhaft propagirt. Das sind Symptome,­­­­ bemerkenswert erscheinen, wiewohl in Wahrheit all diesen Demonstrationen seine übermäßige Bedeutung bei­­zulegen ist. Man weiß es ja ohnedies, daß es nicht Der Wille, uns zu schaden, ist, der Rußland fehlen würde. Aus Konsantinopel trifft gang unerwartet die Nachricht von einem sehr gründlichen M­inisterwechsel ein. Der berüchtigte Mahmud Nedim Pascha wurde ins Ministerium berufen und diese Ernennung ist es denn auch­, welche dem neuen Kabinet den Charakter gab. Zwar hat Mahmud Nedim nominell das Ministerium des Innern zu verwalten, aber es erleidet seinen Zweifel, daß er auch­ die auswärtige Polität beeinflussen wird, zumal er in dem intriguanten, ehrgeizigen und zu Allem fähigen neuen Mini­­ster des Auswärtigen, Savas Pafcha, eine gleichgestimmte Seele findet. Dieser Lebtere, ein griechischer Christ, hat es mehr doch BVerschlagenheit als auch Talent in verhält­­nismäßig kurzer Zeit vom Kleinen Arzt zu den höchsten Würdenstellen im Neid­ gebracht. Diese beiden Männer werden die Regierung leiten und so ist die neue Kabinetsbildung nur geeignet, das Mißtrauen betreffs der Konsolidirung der Türkei und insbesondere betreffs ihrer Beziehungen nach außen zu erhöhen. Nur Rußland hat Ursache, mit dem Minis­­terium zufrieden zu sein, während die Freunde der Pforte den schweren Mißgriff, welcher mit der Berufung Mahmud Nedim’s begangen wurde, tief beklagen müssen. Die Lau­­nen und Einfälle des Sultans Haben sich wieder einmal als umberechenbar­­ erwiesen und es zeigt sich mehr und mehr, daß an die Herstellung vernünftiger Zustände im türkischen Reiche nicht zu denken it, so Lange in den ober­­sten Regionen die mit Unverstand gepaarte Furcht herrjcht. An der Form soll übrigens­ das neue Ministerium sich offenbar den europäischen Einrichtungen nähern. Das Groß­­vezirat scheint aufgehoben zu sein, und es wurde anstatt eines Großvezirs ein Premier-Minister ernannt. Daß ein besonderer Deinister für Reformen ernannt wurde, könnte einen sehr komischen Eindruck machen, wenn man nicht be­­dauern müchte,, daß der Mann, der dieses „General- Suspektorat” erhalten hat, Saviet Bajcha, der in der That eines bessern Schiesals würdig wäre, zu einer solchen Farce bem­üst wird. Man müßte Die neue Kabinetsbildung als verhängnißvoll für Die ZTitrfei bezeichnen, wenn man nicht hoffen könnte, daß auch dieses Ministerium so wenig von Bestand sein werde, wie alle früheren Regierungen. Das für den 28. b. Mts. erwartete Armee-Ver­­ordnungsblatt mit den Herbst-Beförderungen wird besonders in den Streifen der Generalität und der höheren Stabsoffiziere eine ungewöhnlich große Personal­­bewegung hervorrufen. Unter den zu Feldmarschall-Lieus­tenants Avancirenden sol sich auch der Ober-Zeremonien­­meister Sr. Menjestät, Geheimrath Graf Hunyady de Kéthely, befinden, ferner die Generalmajore v. Kopfin­­ger, Kaiffel, Ritter v. Appel und der Plankomman­­dant von­ Budapest Edler v. Krautmwald. Unter den zu Generalmajoren V­orrüdenden nennt man Den Kronprinzen Erzherzog Rudolf, die Oberst-Brigadiere Hiltl, Edler v. Mes, Freiherr v. Urban König us­­w. Am weichlichsten bedacht ersgeint, wie immer, so auch Diesz mal das Generalstabskorps, an welches’ ft unmittelbar die Artillerie und die­­ M­ilitärzxutendanz anf­liegen. Na­­mentlich sind es Die Avancements-Verhältnisse bei dieser Beamtenbranche, welche schon seit einigen Semestern die Kritik der Armee herausfordern. Die Beförderungs-Vor­­schläge sind... bereits an die Militär-Kanzlei Sr. Vtajestät abgegangenr. .. "=’Der—vom­i Abgeordnetenhause entsen­dete Ausschusz zur Ve­­rachtung des Gefesetimmrfes über die Staatsbü­rgersc­haft etzte——­nziebereits ku­rzgemeldet—gesteh­t un­ter Graf Em­alin­el­echy’s-Vor­sitz seine Berathungen­ fort-NachsVerlesu­n­gsvnci­­rifizierung des Protokolle­ der letzten Sitzu­ng kam§.9de—JEiiiw­s.:ries an­ die Reihe VorVerhan­dlu­n­g desselben erinnert Veßter an seine in­­ der vorigen Sitzu­n­g ausgesprochene Ansich­t,daß man die Erwerbu­n­g des Staatsbürgerrechtes dii­er­ Adoption­ au­fn­ehm­en u­n­d möglichst erles erstern­ solle;diesbezü­glich­ beantragt er dieCtliischa­ltun­g eines beson­deren­ Paragraphen des­ Inhalts,daß die Adoption eines Auslän­ders in­ der Regel die Einwerbun­g des Staa­tsbürgerrech­t für denselben­ nicht«bedinige,aber­ das Staatsbü­­rgerrecht solle in­ diesem­­ Falle verlieren werden, wenn auch mit alle Bedingungen ve3.8. 8 erfüllt wären. Emmer meint, eS müsse dies klarer präzisier werden, und da Antragsteller hiebei wohl die Punkte über den fünfjährigen Aufenthalt und die Aufnahme, ins Steuer­ Iregister durch Fünf Jahre meine, so sei es geneigt, prinzipiell für die Erleich­­terung zu stimmen und werde seinerzeit hier die Für­rung von Drei Sahrven beantragen. “ Der Minister-Präsident hält dafür, daß diese Disposition eigentlich überflüssig sei; wenn man Erleichterungen bieten wolle, könne das in anderer Weie geschehen; soll aber der Gedanke festgehalten werden, so möge lieber zu §. 8 ein Alina hinzugefü­gt werden, des Inhalts, daß bei der Einheilung des Staatsbürgerrechtes für einen adoptirten Ausländer die Yinfor­­derungen der Punkte 3, 5 und 6 des §. 8 nachgesehen werden können. Diese Modifikation wird vom Ausschuß acceptirt. Bei §. 9 beantragt Zjinfovits, es solle in Demselben ausdrücklich der provisorische Charakter der Militärgrenze betont und auf deren bevorstehende Vereinigung mit Kroatien auch in administrativer Hinsicht hingedeutet werden. Minister-präsident Tip­a meint zwar, durch den Wert der Vorlage könne der Verdacht nicht wachgerufen werden, als ob man damit etwas an der Lage der Militärgrenze ändern wolle, zur Be­ruhigung des Borredners aber wolle er dessen­dee­ annehmen, mir meine er, man könne derselben im Schlubparagraphei. am geeignetsten Ausdruch geben. .. Zsiskovits erklärt sich hier­itzu­frieden­.Csern­a­­ton­y und Seitovsky sp»red­­en­ dagegen.Der Paragr­aph wird­ schließlich m­it einigen­ stylistischen­»Ren­ders­ ingen­ acceptirt,deren­ wich­tigste die«ist,daß auf Initiative Szederken­yi’s.an­statt ,,Ju­risdiktion«·gesetzt wird:der,,erste Beam­te der Jurisdiktion". Bei 8. 10 bezieht sic. Ve­tter abermals­ auf seine­ Ausfüh­­rungen in der Generaldebatte und spricht sich wiederholt dahin aus, daß er es unzulässig halte, daß der Banus und die Landesbehörde in der Militärgrenze das Verleihungsrecht bei Ertheilung der­ Staats­­bürgerschaft üben. Er führt Dies des Sängern aus und stellt schließ­­lich nachstehende Anträge: zu §. 10 sei eine Al­nen hinzuzufegen, des I Inhalts, daß die darin aufgeführten Behörden die Alten in Ange­legenheit der Staatsbürgerrechts-Ertheilung dem Ulridterpräsidenten zur definitiven Eriedigung zu unterbreiten haben, dann ,daß damit im Zusammenhang der §. 11 so zu modifizeren sei, daß in Dieser Trage der­ Ministerrath, beziehungsmerse der Miinisterpräsident die alleinige­legte Stiftung sei. Dieser Antrag ruft eine „heftige“ Debatte hervor. “ Siffovics stellt sich auf den Standpunkt des leer stehenden Ausgleichsgefeges zwischen Ungarn und Kroatien und it demgemäß für die Vorlage, welche diesem Gejege Rechnung trage. Auch dr Minister-präsident vertheidigt die Vorlage mit aller Entschiedenheit ud weist den logischen Zusammenhang nach, in welchem sie zu den bestehenden B ejegen steht. — Nahen S­ae­dertényi und Gyernatony den Antrag Vekter’S unter­frügt haben, wird abgestimmt und der Antrag Bekters erhält die Majorität ; darin, erklärt Minister-präsident Tipa, könne die Negierung nicht kompromittigen und wird hievon, wie von der Sondermeinung, weic e Dimag namens der Minorität an­meldet, im Brotofoll Alt genommen. e 8. 12 und 13 werden mit wenigen styfistischen Renderungen angenommen, ebenso 8. 14. e Beid 15 en­tsteht eine Debatte,«evelche dadu­rch provozirt wird, daß Szederkenyi und nach ihm auch Veßt er das Zuge­­ständni­ß verm­eikxerin­ wollen­,i­onach ein­ Ausländer,dem­ vom­ Köni­g wegen besonderer Verdien­ste,die er sich im­ Ungarn erworben­,da­s ungarische Staatsbürgerrecht ertheilt wu­rde,sofort in den Genuß des passiven Deputirten­s Wahlrechtes trete-Sie wollen hier keinejzl­iß­­nahm­e gelten lassen­.Orm­ai,Emin­evi­n­d der Min­ister- Präsident sind für Beibehaltun­g dieser­ Au­sn­ahm­­e;bei der Abstimm­ung bleibt der Paragraph unverändert. N $. 16 wird mit geringer Modifika­tion angenommen. — Der bei $. 17 von Szeder­­fenyi gestellte Antrag auf Streichung fällt, der W­aregraph bleibt aufrecht. Hierauf werden in rascherer Folge verhandelt die $$. 18—29, bei welchen bies solche Renderungen, die im Zus­ammenhange mit dem bei $. 10 und 11 gefaßten V­erschluffe stehen, oder unwesentliche stylavische vorgenommen werden, mit der einzigen Ausnahme, daß §. 26 bis nach gänzlicher Verhandlung in der Schwede bleibt. Hier­­auf wurde die Berathung, welche heute Nachmittage 4 Uhr Juli gejegt wird, geschlossen.­­ Der Ausschuß des Abgeordnetenhauses zur Berathung des Gelegenumwurfes betreffend die Administration von Bosnien und der Herzegovina hielt heute Vormittags unter dem Vor­­sibe Verd.E­derl­eitung. Von Seite der Regierung war Minister- Präsident Tiba anwefend. Nach Eröffnung der Generaldebatte seitens des Vorfigenden ergreift­­ Taray das Wort.Derselbe nimmt den vorliegenden Ent­­wurf als Grundlage für die Spezialdebatte an, nachdem die That­­sache der Oisupation durch die Beschlüsse der Delegationen, sowie die Annahme des Berliner Vertrages durch die beiden gefeßgebenden Körper von Desterreich-Ungarn sanktionirt worden und wohl nichts Anderes übrig bleibe, als in dem offupirten Gebiet eine admini­­strative Ordnung zu treffen; er nimmt den Entwurf­­ an, da zwei Momenten darn Rechnung getragen wird, nämlich dem proviso­­rischen Charakter der Maßregel, dann dem Umstande, daß der Ge­ießgebung ihr Recht und ihr Einfluß gewahrt wird. Szilágyi wendet sich gegen den Entwurf und erklärt, daß er denselben nicht als Grundlage für die Spezialdebatte an­­nehmen könne. Er unterzieht denselbn einer längeren Kritik; er theilt die Ansicht des Vorredners nicht, daß durch die Abstimmun­­­gen in den Delegationen der Art der Offupation sanktionirt worden sei, er leugnet nicht, daß es nothwendig und angezeigt sei, Bor­­zehrungen zu treffen, betreffend die administratve Ordnung der offupirten Landestheile, allein der Modus der Vorlage entspricht ihm umso weniger, da sie nicht aufrichtig, Be­inhalte nach Schlecht sei und ein gefährliches Präzedens in staatsrechtlicher Be­ziehung involvire. Ein Kardinalfehler derselben besteht in der Fin­­gerung geießlicher Thatsachen. Gleich im ersten P­aragraph wird sich auf den G.A. XII . 1867 bezogen, durch diese Bezugnahme aber wird die staatsrechtliche Natur der Delegationen alterirt, indem den­­selben Agenden zugewiesen­ werden, welche ihnen nicht gebühren. Der Entwurf it verschmwommen, die Ausdehnung der Kom­­petenz darin nicht prägisirt und in der Annahme liegt ihm eine Ge­fahr in staatsrechtlicher Beziehung, welche nicht frei ist von zentra­­listischen VBorgescmad. Auf diese Ausführungen bemerkt Minister-präsident Tiba, melde Szilágyi exhebe,, seien , nicht begründet, von der Gefahr der Alteilung des staatsrechtlichen Wesens der Delegationen und des Dualismus selbst sei seine Rede, — der ©.­U. XI. 1867 spreche allerdings bei der tarativen Aufzählung der gemeinsamen Angelegenheiten von der bosnischen Administra­­tion nichts. konnte Das aber auch nicht, weil das Objekt über­­haupt fehlte, h­at es so, und auch Szilágyi anerkennt es, daß Vorkehrungen für die Administration in diesen Landestheilen getroffen werden sollen, so fan dies weder einseitig durch Oester­­reich noch durch Ungarn geschehen, es muß ein Modus getroffen werden, welcher, innerhalb des Rahmens des Dualismus sich be­­findet. Nicht minder müsse der ungarischen Geießgebung der ge­bührende Einfluß gewahrt werden ; ver §. 3, welchen Szilagyi für unklar, verschwommen halte, sei nach seiner, des Minister-präsi­­denten Ansichten nicht nur prägis, sondern auch vollkommen auf­­richtig ; das Motiv für das Zustandekommen der Vorlage sei die Nothb­endigkeit, für die Administration der offupirten Landestheile Fürsorge zu tragen, allein dies müsse so geschehen, daß das gemein­­same Verhältniß zwischen Ungarn und Oesterreich nicht gestört werde; auch diesem lestern Erfordernisse entspricht die Vorlage; weiter sei vorgesorgt, daß die ungarische Geiesgeltung eine gebührende­­ Kon­­trole üben könne, damit nicht allzu kostspielige N Investitionen gemacht werden. — Was schließlich die Ansicht betrifft, als werde hiedurch ein gefährliches Präzedens geschaffen, theilt der Minister­­präsident dieselbe nicht, wohl aber sei es ein gefährliches Präzedens, wenn die Administration dieser Territorien auch weiterhin ohne gebührende Einflußnahme der Geietgebung geführt werde ; er bittet, den Entwurf als Grundlage für Die Spezialdebatte anzunehmen. — Ales Bedthy nimmt den Entwurf nicht an. Bei der Okkupa­­tion waren wir in einer Zwangslage, wir konnten das Geschehene nicht ungeschehen machen ; — heute aber können wir freier den Weg wählen, welchen wir gehen sollen. Er theilt Szilágyvs Ansichten und betont, daß die Presse so viel schon in der bosnischen Ossupa­­tionefrage gesagt, daß Neues kaum zu sagen übrig blieb. Redner­­ erinnert an die Seltsame Wirquidung der bei­den Souveränetäten, der­ fah­rigen und der des Gultans. Er theilt Szilágyi­s staatsrechtliche Bedenken, er hegt auch in finan­­zieller Beziehung Besorgnisse. Wenn auch die Annexion im Ent­­wurfe nicht ausgesprochen sei, so sei sie doch zwischen den Zeilen enthalten, durch die Umweitheilung der Investitionen, beziehungs­­weise ihrer Instanzen it ersichtlich, daß eine solche beabsichtigt it. Dam­ it der Entwurf eigentlich eine absolutistische Carta bianca, das Bolt von Bosnien erhält keine politischen Rechte; warum ist in dieser Beziehung nicht wenigstens für viel geschehen, als der Berliner Vertrag der Bevölkerung zugestehe­n­­ .«Ivaknka vertheidigt den En­t­wurf,er spricht sich offen für die Okkupation aus,ja er hätte dieselbe gern­ au­ch aus Serbien ausgedehnt gesehen,die Au­frechterhaltu­ng der Türkei erschein­t ihm unmöglich.Mani miß den gegenwärtigen abn­orm­en­ Zustand der Verh­alti­gun­g,in­ Bosiiien­­ und der Heiszegimvinacindern.Es m­uß dies instm­öglichst gerin­gen­ Kosten­geschehen­;diesem Erfordernisse ent­­spricht die Vorlage Was die befürchteten In­vestitionskosten betrifft, so m­­achen ihm­­ diese nicht ban­ge,den­n er verstehe danninter nu­r solche zu­ Kommunikationsz­vecken­,diese sei­ aber im Interesse Un­ga­rns; er nieint den­ Entiuurs an.­­ Szilágyi hält seine früheren Behauptungen aufrecht. — Nach dem Ausgleichsgeieg sind Krieg und Auswärtiges gemeinsan. It aber die Verwaltung Bosniens Dieses? Gewiß nicht; das 1867er Geset hat genau die Kompetenz angeführt, an dieser Kom­petenz darf nichts geändert werden. Warum sagt man nicht ehrlich in dem Entwurfe, man beziehe eine Ausdehnung dieser Kompetenz. Redner fragt, ob die Militär-Nödministration aufhören werde und was an deren Stelle treten solle ? Nebner kritisirt den §. 3 „über die Ausgaben“. Er fragt, in welchem Verhältnis werden die beiden Reiche beitragen ? im Entwurfe sei nur darüber enthalten. Nach einer längeren Darlegung der dur­chen Entwurf geschaffenen staatsrechtlichen Situation warnt Nedner nochmals vor der An­nahme dieses „gefährlichen Erűredens". Ministerpräsident TiBa erwidert: Was zunächst die Frage betrifft, ob die Militärgerichtsbarkeit fortdauern soll oder nicht, er­­kläre er, es sei allerdings die Absicht der Negierung, nach und nach die Zins-Reministration einzuführen. &3 sei im vorliegenden Falle nicht die Rede von einer stehenden, auf lange Zeit, für. alle Um­­stände geltenden gemeinsamen Administration ; im Gelegentwurf ist nur dafür vorgesorgt, daß diese Verwaltung nicht im prinzipiellen Gegensat stehe zum Gefege, das wäre aber der Fall, wenn eine oder die andere Reichshälfte damit betraut würde. &3 ist gesehlich, wenn beide Parlamente jenes Organ damit betrauen, welches gemeinsam it. Redner verwahrt sich gegen­­ den Verdacht zentra­­listi­ger Sympathien. Nachdem er nochmals gegenüber der Ansicht Szilágyys über die angeblich heraufbeschworenen Gefahren darauf hinwerst, daß ein gefährliches Präzedens eher in dem Fortbestand der jenigen abnormen Züge der Territorien liege, empfiehlt er den Gefäß­­entwurf nochmals zur Annahme. 63 folgt hierauf die Abstimmung und wird der Entwurf mit Majorität als Grundlage für die Spezialdebatte ange­nommen. Bei der Spezialdebatte, an welcher Völat, Szilágyi, Taray und der Ministerpräsivent sich betheiligen, wird der Gefebentwurf angenommen mit der vom Minister-präsidenten acceptivien Modi­­fikation des §. 1, daß dort, wo (im Entwurfe) die Regierung er­­mächtigt wird, auf die provisorische Verwaltung Bosniens und der Herzegovina Einfluß zu nehmen, die Cinschaltung kommt: „bes­­iegungs­weise ange­wiesen“. Gegen den Beschluß der Majorität meldet Szilágyi in seinem und Beöthy­s Namen ein Sondergutachten an. Mit dem Heferat wurde Schriftführer PBulay betraut.­­ Heute konstituirte ih der Kom­munikation-Ausschub des A­bgeordnetenhauses, welcher den Grafen Béla Banfy zum Borfigenden und Andreas György zum Schriftführer, dann der Heh­rungsprüfungs­ausschuß, der Grmwin ladar zum Borfigenden und Gabriel Dániel zum Schriftführer wählte. Die K­onftith­rung des Wehr- und Bibliotheks-Ausschusses fand nicht statt, wo Die erste Fadgrektion (Zivilrecht) wählte den Professor Dr. Julius S ág­hy zum Präsidenten, ferner zum Vize- Präsidenten Kornel Liothbay, zu Schriftführern Dr. Eugen Bligmondy und Dr. Géza A ő­d. In der ersten Trage, über den Pflichttheil, fungirte Dr. Dell’Adami als Referent. Derselbe findet, daß die bhiefür gehörigen Vorfragen noch nicht geklärt und noch nicht neserlich fest­­gestellt sind, so die Grundprinzipien und Ordnung der gefeglichen Erbfolge, ferner die rechtliche Natur des Pflichttheiles und die Groed­­mäßigkeit der Umgestaltung desselben. Der Referent beantragt des­­halb, der Juristentag möge über die vorgelegte Frage zur Tages­­ordnung übergehen. Si­Bvof. Dr. Paul Hoffmann motiviert sodann den für Die Schl­ußworte in der gestern von Gr. Erzellenz des Judex curiae Georg v. Mailath bei der Eröffnung des Juris­­tentages gehaltenen­­Nede follen, mit Nichtigstellung eines in unser‘ rem heutigen Blatt enthaltenen sinnstörenden Dundfehlers, folgenders­­­maßen lauten: „Sleich wie das Necht auf dem staatsrechtlichen Ges­biete die lanterste und sicherste ‚Duelle der Macht, so­ll es im Kreise der Privatverhältnisse gleichfalls die lauterste Duelle des auf der Rechtssicherheit beruhenden Gemein­wohles.“­­­­ Die Anklagen,­genden Antrag: „Ein Pflichttheil gebührt: 1. den Nachkommen des Verstorbenen; 2. in Grmanglung derselben seinen Eltern; 3. mit diesen und jenen zusammen, ebenso auch in Symanglung von Eltern und Nachkommen derselben den Gatten der Verstorbenen­. Gefeglichen Kindern gebühre die Hälfte ihres gefeglichen Gro­­theiles , den Eltern ein Drittel ihres geieslichen Grotheiles, in Kon­kurrenz mit den Kindern so viel, wie der Antheil je eines Kindes als Ausnießung, sonft ein Drittel des gefeglichen Untheiles als Eigenthum.­­ . ‚Dr. Bröde zeigt ein Ymendement zu Hoffmann’s An­lag ein. .. Zeles fy nimmt die angegriffene Institution des Pflicht­theils in Schuß und vertheidigt die diesfälligen Beschlüsse des 187204 Juristentages. ... Dr. Mannheimer, Dr. Barah und Dr. Fenyvefjy bringen N. Amendements ein; es spredgen mod der Referenz v. Dell’Adami und Dr. Hoffmann, worauf im­ Wege der Abstim­­mung der exite Theil des Antrages Dr. Paul Hoffmann angenom­men wird , was die näheren Bestimmungen des Billigttheils gen­au den Verlust desselben betrifft, wurde im Sinne beg mendemente Dr. Brodes die Versagung der Beschlußfassung ausgesprochen. Rap ; : · Morgens wird die Sektion die ihr zugetheilte zweite Frage in Berathung ziehen. F­fl- Die dritte Fachsektion­(Strafrecht sind·Str­afver­­fahren)i wurde du­rch den’Senats-Präsiden­ten­ der·königl. Tafel Josef Sarkony eröffnet un­d dieser mit Akklamation neuerdings zum Vorsitzenden gewählt.Zum Vize-Präsidenten wurde Alexander arday,zu­ Schriftfü­hrern wun­den An­disecis Murinyi un­d Ign­az Barna gemählt.Auf Antrag des Präsiden­ten wird von­­den zwei der Sektion zugewiesenen Fra­genn Jene au­s dem­­ Gebiete des Strafverfahren­s,als die wichtigere un­d durch«die Legislative nachzulösende,zuerst in­ Verhan­dlu­n­g gezogen 11.«Die Frage lautet: ,,Wird in jenen Strafsachen,in­ denen die ordentlichen­ Gerichte zu urtheilen berufen sind,gegen das Urtheil der Gerichte erster In­stanz auch in der Thatfrage der Sippellcition­ Folge gegeben?«": 3 Die vier Antragsteller zu »dieser Frage verzichteten auf das ihnen gebührende Wort und Staatsanwalt Ferdinand Helmz­bach­er legte sein Referat über die eingereichten motivirten Ans­träge vor. Der Refer ent hält dafür, daß die Appellation in der Thatfrage auszuschließen Sei, umso mehr, als die Gestattung der Appellation von dem gelehrten Richter die Anklage gegen denselben involvire, daß nur die Volksrichter, von denen bekanntlich die Appell­­ation in der Thatfrage nirgends gestattet sei, nicht aber auch die gelehrten Richter die Beweise zu erwägen im Stande seien. Die Appellation in der Thatfrage von dem Linzelrichter sei schon deshalb zu gestatten, weil der " Veitere mit­ Arbeit überhäuft ist. Im Brevnzip also mit den Antragstellern übereinstimmend, erhebt er gegen den Antrag Dr. B. Friedmann’ nur die Einwendung, daß derselbe den Alternativ-Antrag stellte, wengemäß wenn die Appella­tion in der Thatfrage gestattet werden sollte,dieselbe auf die Rechts­­und Thatfrage mit Wiederholung des Beweisverfahrens stattzufinden habe, ferner die Ansicht Dr. Friedmann’s auch in der Nechtsfrage seine Appellation stattfinde ; auch die Ansicht Dr. Szétely 3, dergemäß nur die Nullitätsfrage gestattet werden­ solle, theilt Reoner nicht. Der Referent beantragt zum Schlufse, daß von Einzelgerichten d­er Appellation in der Thatfrage Folge gegeben werde, von den Kollegialgerichten aber nicht.­­ Professor Kördjfy, kann sich der Ueberzeugung nicht ent­schlagen, daß in Ungarn die Schmurgerichte in Strafsachen einge­führt werden, denn es wäre beschämend für uns, wenn in ganz Europa nur Ungarn und die Türkei,der Srg in Strafsachen ent­behren sollten. Wenn wir Oesterreich in allem Andern nachgahmen, warum nicht auch auf dem Gebiete der richtigen Justizreform ; zur vorliegenden Frage stellt Redner folgenden Antrag: ,1. In dem auf Miündlichkeit und Unmittelbarkeit beruhenden Strafverfahren fäll­ig jenen Angelegenheiten, in denen die ordentlichen Kollegialgerichte tv­­theilen, in der Schatfrage des durch das erste Gericht gefällten Ur­theils keine Folge gegeben werden; jedoch­ sollen die Gerichtssenate erster Instanz aus so vielen Richter-Mitgliedern gebildet werden, daß die Parteien das Rekurationsrecht ausüben könnten.“ Staatsanwalt Dr. Ignaz Szegheö stellt nach einer von großer Vertrautheit mit der Literatur und praktischer Sachkenntniß zeugenden Rede den Antrag, daß der Appellation in der That­frage nur zur zweiten Instanz und nur im Interesse des Angefragten Bolge gegeben werde. Die­ zweite Instanz kann ohne Wiederholung der Verhandlung von den im ersten Urtheil enthaltenen thatsäch­­lichen Vertregungen nicht abweichen. Nach einen sehr grü­ndlich motivirten Amendement Dr. Arthur Selliners ud einer Rede BhHors nimmt der Senats­präsident am Obersten Gerichtshof, Karl v. Esemegi, das Wort. Er erklärt, daß er seinen einzigen der vorliegenden Anträge’ annehme. Die Frage könne zwar hier doch Beischlüsfe entfehieden, aber nicht gelöst werden und zwar weder theoretisch noch praktisch. Seit 1835, da die P­ariser Akademie diese Frage als jenem Gesichts­­punkte studirte, was das Bolt dazu sage, wenn es sehe, daß frühere Urtheile doch die höheren Instanzen über den Laufen geworfen werden, ts­t diese Frage kontrovers, es konnte noch keine Ueber­­einstimmung auf diesem Gebiete erzielt werden, nämlich­ in Bezug darauf, durch welches E System die größte­­ Rechtssicherheit erzielt werden könnte. Die Nichtgestattung der Appellation in der Thatfrage führe sehr oft nicht zu diesem Ziel und ein italienischer Rechtsgelehrter sagte, die vermehrten Nullitätsfragen seien nichts, als denaturalisiche Appellationen ; die Folgen solcher Nullitätsklagen­­ sind beim öster­­reichlschen Verfahren ersichtlich. Die Auristen sind heute nur dar­­über einig, daß die abgeschaffte Appellation ein anderes Rechtsmittel erregen müsse. Nedner hätte nicht den Muth, in Ungarn die Ap­­pellation auszuschließen. Die richterliche Ueberzeugung könne matt, zwar nicht superrevidiven, wohl aber Die ei Wie ag vn immer auch die A­ustände in unseren Obergerichten sind, ‚so bieten sie dennoch so viele Garantien, daß wir die regieren nicht aufgeben können. 7, 1 « Die Justiz sei nicht nur­ rasch,sondern auch in erster Reihe gründlich,nur ein­e solche Ju­stiz sei en­tsprechend,welch­e die That­­­frage mit ebensolcher Liebe wie die Recht­sfr­age umfaßt. Medner bringt folgenden Antrag ein: In Angelegen­­heiten, die den Gerichtshöfen zuge­wiesen sind, ist dem Angefragten die Appellation gestattet, gegen das Urtheil der II. Sunstanz jedoch nur die Nullitätsfrage, wegen nit richtiger Ge­ietesan­wendung. (Klien­ ufe.) A­ar Die Fortlegung der Debatte wird vom Präsidenten Sarfang sodann auf morgen vertagt. , 5 seiner Borgefesten, die Achtung des Professoren-Kollegiums und die Liebe seiner Schüler zu erwerben wußte. (Wagenverzehr.) Bei dem gestrigen Wettrennen haben im Ganzen 386 Wagen die Linie zum Turfplage pallett. 7 Hauptstädtische Lagerhäus­er.) An der heuti­­gen Ligung der Entrepots:Kommission wurden die bis zum Schlusse des Konkurs-Termins eingelangten Crevatop­rojekte vorgelegt. 63 sind deren Tieren eingereicht worden. Nr. 1 en das Wiorg „Budapest“, Mr. 2 „Salus patriae“, Mr. 3 „Confide ferro“ „Selfacting“ (aus Lübek),­­Nr. 5 „Az ide penz", gi it von Herrn 3. Dade, ‚Ingenieur construet Projekt Nr. 6 von Herrn Alexander Shi fertigt. Die Kommiliton, beschloß, Eleinexes, aus sieben Mitgliedgg Die Namen der Mitgliedge [3 Ehe fi Aus den Fachsektionen des VEL ungarischen Suristentages. Heute Vormittags arbeiteten in zwei Sälen der Akademie zwei der vier Fachsektionen des Suristentages, die I. und II. Sestion, während Nachmittags die II. und IV. Sektion zusammentreten wer­­den. 65 soll hiedurch den Mitgliedern die Möglichkeit geboten wer­­den, in zwei Sestionen arbeiten zu können. Die Betheiligung war in beiden Sektionen eine sehr lebhafte, ax > ERENTO NEE TTEETET TOLLE Zi­me en — 048 . Wagesneuik­eiten. Der König über die Königs-Loge am Wettrennplatz­ MS gestern Se­ Majestät nach Bes­endigung de­s Wettrei­mens Ihre Majestät aus der Königlichen Loge zu ihrem Wagen geleitete, war es wegen der eingetrete­­nen Dämmerung und der unzmedmäßigen Konstruktion der Treppe genöthigt, die Königin bei der Hand zu nehmen und sie vorsichtig hinabzu­geleiten. Dabei rief der König nicht ohne Verdrießlichkeit, aber doch in gemüthlichem Tone und unverfälschtem­ Wiener Dialekt aus: „St dasa Hühnersteigen!“ Au­szeichnung­ 62. Majestät hat dem Bugbeförde­­rungs und Werkstätten-Chef der Alfold-Finmaner Eisenbahn-Gesell­schaft, Karl R­appes, als Anerkennung seiner bei der Oisupa­­tion Bosniens und der Herzegovina, sowie bei der Szegediner Ueberschwemmung geleisteten ausgezeichneten Dienste das Ritter­­kreuz des Franz Forer-Ordens verliehen. 3 Dem Professor Lenhoffer sind gestern anläß­­lich seines Jubiläums zahlreice Gratulations- Schreiben zugegangen, so auch eines vom Unterrichtsminister Trefort, welcher hervor­ hob, daß Lenhoffer während seines Wirkens sich die Anerkennung­­ .

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