Pester Lloyd - Abendblatt, November 1879 (Jahrgang 26, nr. 252-275)

1879-11-03 / nr. 252

? Ri 1879. — Ar. 252. 2, 3 Er. in allen zt Berfchteigipfalten.) ARE Ba Nu­nt ET E­tat De mu Monfag, 3. November Du Budapest, 3. November. " sz lieber den Zeitpunkt, in welchem die Delega­­tionen zu ihrer Diesjährigen geieglichen Session ein­­­­berufen werden sollen, ist, wie uns aus Wien mit getheilt wird, bisher noch nichts entschieden. Es besteht der Wunsch, die Delegationen jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres zusammentreten zu lassen, und zwar so, daß es ihnen möglich werde. Das gemeinsame Budget pro 1880 vor dem Stahre sichlaffe vollständig festzustellen. Die be­stimmte Entscheidung über den Termin hängt von dem Fortgange der Arbeiten des österreichischen und ungarischen Parlaments ab, da dem Zusammentritte der Delegationen nothwendig die Erledigung der bosnischen Verwaltungs­­frage und des Wehrgefeges in den beiderseitigen Parla­­menten vorangehen muß. Die Gerüchte von einer nahe bevorstehenden B­e­­­gegnung der Herrscher von Deutsch­­land, Oesterreich- Ungarn und Rußland wollen nicht zur Nähe kommen. Sie tauchen bald da, bald dort auf, doch, wie wir hinzufügen dürfen, überall ohne Grund. Ist es schon zweifelhaft, ob Ezar Alexander und Kaiser Wilhelm in der nächsten Zeit einander begegnen werden, so­llt von einem Zus­ammentreffen unseres Mon­archen mit den beiden Kaisern gar seine Rede, wenigstens ist den bestinformirten Kreisen von einem derartigen Steise­­plane unseres Monarchen nicht das Meindefte benannt. In England war in den legten Tagen viel von der bevorstehenden Auflösung des Parlaments die Rede. Die Diskussion dieses Themas wurde durch die eben stattgehabte Verlängerung der Parlaments-Ferien bis zum 19. Dezember angeregt. . Das ist indessen in England ein ganz normaler Vorgang. Von alters her ist es dort Brauch, das Parlament nicht auf unbestimmte Zeit zu ver­­tagen, sondern nur bis zu einem bestimmten Termin. Die­­ser Vorgang hatte die Tendenz, den Parlamentsmitgliedern ihre Immunitätsrechte. Die bei einer Befragung in s­ie bestimm­te­ vierzehn Tage nach der legten­digung erlöschen, für die ganze Dauer der Vertagung zu sichern. Zu England wird die Hebung solcher Bräuche in Ehren gehalten und deshalb werden sie alle noch gegenwärtig streng beobachtet, wo Die innere Nöthigung für dieselben nicht mehr in dem Maße wie früher vorhanden it. Nach dem 19. Dezember wird dann gewiß eine neue Ordre erscheinen, welche die Eröffnung des Parlaments auf einen der ersten Tage des Feber ver­­schiebt. Auf die Trage der Auflösung oder Nichtauflösung des Parlaments haben diese Maßnahmen keinen Einfluß. Wenn Kord Beaconsfield finden wird, daß der gegenwärtige Zeit­­punkt den Konservativen bei den Neuwahlen bessere Chancen bietet als der nächste Herbst, welcher Zeitpunkt den legten geieglichen Termin für die Neuwahlen bildet, dann wird er das Haus auflösen, wo nicht, nicht. Mit der aus­­wärtigen Polität hängt Diese Trage ganz und gar nicht zusammen,­ unt so weniger als das Kabinet Beacon­field des Wahlerfolges ziemlich sicher sein kann, mag die Wahl­­kampagne fest oder nach einem­ahre stattfinden. — 63 wird behauptet — schreibt „Belti Napló" —, daß die Vorlage bezüglich der Grundentlastungs- und Weinzehent-Ablösungs- Obligationen ursprünglich ein Brojekt Koloman SzéMS geiveten. Das entspricht, wie wir bestimmt wissen — heißt es weiter in der Mittheilung des genannten Blattes — nit ganz der Wahrheit. Ko­­loman Széll hatte die Maßregel ganz anders geplant. Wenn übrigens die betreffende Frage im Parlament aufgeworfen werden sollte, wird sicherlich Koloman Széll die kompetenteste Aufklärung darüber eben. — Die in Angelegenheit 963 BVolytechnikun-Baues entsendete Subkommisition hält morgen um 6 Uhr Abends eine Sigung im Hamelsm­inisterium. — Ueber den Stand der Befestigung Südtirols schreibt man ung von unterrichteter­­ Seite: Gegenwärtig wird die Grenze Südtirols doch 16 größere und kleinere, gut armirte Forts gedecht. Einige dieser Werke sind nach ganz modernem Style in die Erde versenfte Nedouten, welche eventuell als Kernwerke für im Bedarfs­­falle rarch zu errichtende passagere Befestigungen dienen können. Das legt vollendete Werk it die Schalsperre bei Sardaro in den Biudicarien, für welche jedoch die Armirung erst beschafft werden sol. Gegenwärtig ist der Geniechef des Innsbrucker Militärkommandos, Generalmajor Ritter v. Keil, an zwei Punkten mit ausgedehnten Befestigungs- Arbeiten becnäftigt: auf dem zwischen Torbola und Niva fich erhebenden Monte Brione, wo die Straße von Noveredo an den Gardasee beherrschende Fortifikationen angelegt werden, und In dem Thale von Brimor, welches seine militärische Bedeutung den hier selbst nach Venetien führenden Webergängen verdankt und das [don jest durch eine Chausfee mit Fleims verbunden it. Die in Bälde zusammentr­etenden Delegationen werden im außerordentlichen Erforder­nisse mehrere Bosten für die hier er­wähnten Befestigungen und deren Ar­mivung eingestellt finden. Aus dem Reichstage. Präsident Szlávy eröffnet die heutige Sienng des Abgeordnetenhanses nach 10 Uhr. Schriftführer: Antal, Baross Martus, Mednyandky. — Auf den Minister- Bauteils: Tipa, Szapáry Trefort, Szende Ber­defovics, Bauler, Bey. ER Das Protofoll der letten Sigung wird authentizirt. P­räsident meldet die Petition der Komitate Gömör und Kis Hont in Angelegenheit der Revision des Gewerbegefeges, des Szatmarer Komitats in Angelegenheit der Szamos-Negulirung, des Bipser Komitats in Angelegenheit der landwirthschaftlichen Reu­formen, des Bebprimer Komitats in Angelegenheit der Steuermani­­ulation, der Komitate Csanád, Wieselburg und Zip wegen Ber­kövanten, Der Wucherd, der Komitate Csandol und Gömör-Kisz Hont, wegen Meviston des GN. VII . 1875, der Arader Handels­­kammer wegen Modifikation der geieglichen Bestimmungen über die Einjährig-Freiwilligen, der Gemeinde Keu-Sorgedin in Angelegen­­heit nn Gelegenumwurfes über den Anschluß­­ dieser Gemeinde an Szegedin. Ri­ff Alle diese Gefüge werden dem BetitionsAusschüsse zus­gewiesen. s» « Präsident legt imI Same der Hausordnung das Ver­­zeichniß der bis jetzt unerledigten Gesetzeinwürfe Interpellation­en a.s.w.vor·M­ehrere der«Intexpellati;­neik,so diejenigen Wahls­mann’s und Ern­st Sis­tonyc’s,si­nd mittlerweile durch ei­­gebrachte Gesetzentwürfe(die letzterwähnte durch das Erlöschen der Astrachaner Best)gegenstandslos geworden­­· . Finanzminister Graf Juliszzapary überreicht zwei Gesetzentwürfe,einen über die Einführung der Verzehrungssteu­er ab­ Bier,Spiritus und Zucker in den Zollausschlüssen von Martin­­schizza,Buccari,Portore,Zenggun·d Carlopago und·den anderen über die Militärtaxe;der­ erstere wird an den volkswisshschaftlichen, verletztere an den»Finanzausschuß gewiesen­­­» Folgt die Spezialdebatte über den­ Gesetzentwurf,betreffend die Erwerb­ung und den Verlust des ungarischen Staatsbürgerrechtes. Weiteres im Morgenblatte,­sz über Gefegent teurt die Militär- Tare I. Kapitel. §. 1. Die Militär-Taxe sind zu zahlen verpflichtet: 1. a) Sene, die zum Militärdienst­ für immer untauglic­her Inden wurden und als Golde aus den Stellungs-Listen ge­­zeichen sind; — b) Sene, die in der legten Altersklaffe oder nach ihrem Aus­­witt aus derselben in die Stellungs-Lilten zurückverlegt werden. „2. jene, die in der letten Multerstraffe oder nach ihrem Austritt aus derselben im Sinne des $. 10 des von der Wehrkraft andelnden Ges.-Art. XL: 1868 befreit oder im Sinne des §. 40, unft e) des zitirten Gefegartikel 3 entlassen werden. : B.Jene,d.te.vyr«Vollendu­ng ihrer Militärs Dien­stzeit wegen Messokchen körperlichesn Gebreche dxseinsassen werdem welches den Betreffenden nicht erwerbsunfähig gemacht hat und Feine Folge der Erfüllung der Milittär-Dienstpflichten ist. c. „# diene Militärpflichtigen, die vor Ablauf, der gefeglichen Dienstzeit aus der österreichisch-ungarischen Monarchie auswandern. (G.A. XL : 1868 §. 55.) Bezüglich Derjenigen, welche vor dem Auslebentreten dieses Gefeges in eine der in den Punkten 1, 2 und 3 erwähnten Lagen kommen, beginnt die Pflicht zur Zahlung der Militär-Tore von dem Jahre, in welchem dieses Geseb ins Leben­ tritt. §. 2. Die Biligt zur Zahlung der Militär-Tare er­friedt sic : , a) bezüglich der in Buntt 1 und 3 des §. 1 erwähnten 9 In­­dividuen auf jedes Jahr der gesetlichen Dienstzeit (§. 4 des Wehr­­geheges), welches der Betreffende noch zu erfüllen gehabt hätte, in es Jake, als er eingeweiht, beziehungsweise nicht entlassen word­en wäre ; b) bezüglich der im Punkt 2 des §­ 1 erwähnten Individuen auf alle Jahre der 12jährigen Dienstzeit, während melder die Ber­­reiung oder Entlassung für den D­etreffenden aufrecht steht; 9 bezüglich den im Punkt 4 des §. 1 erwähnten Militär­­pflichtigen auf alle Sacre der 12jährigen Dienstzeit, in welche der Bet­­reffende im Sinne des Wehrgefeges noch zu erfüllen gehabt hätte, gleichviel ob er zum Militärdienst tauglich oder untauglich befunden wurde.­­ §. 3. Die Militärtate sind zu zahlen nich­t verpflichtet . 1. Die Erwerbsunfähigen, insofern sie auch vermögens- 108 sind. 7 » .2.Jene Armen,denen eine öffentliche Unterstützung zu­­theil wird. 3. Die im $. 10 der von der Wehrkraft handelnden G­U. XL . 1868 erwähnten Militärpflichtigen und die zum Bolts­­aufgebot Gehörenden in jenem Jahre, für welches sie zur Dienst­­leistung einberufen wurden. · §.4.»Die Pflicht zur Zahlung der Militär-Taxe erlischt: a)mit dem Ablehe des steuerpflichtigen IndividuumsZ· b-wenn·der Steuerpflichtige in die Reihe der eine öffentliche Versorgung genießende Individuengeräch;" « c)thalle der Uebersiedlungch dem Gebiete des einen Staates der Monarchie auf das Gebiet des andern Staates derselben für jenes Gebiet, aus welchen der­­Betreffende aus­­gewandert ist. ‘ 8.5. Die unter dem Titel der Militär-Tare einfließenden Einnahmen werden in erster Reihe verwendet : 1. zur Aufbesserung der Versorgung der Invaliden (§. 8) ; 2. zur Versorgung der Witwen und Waffen der zum Stande des Heeres, der Kriegs-Marine und der Land­wehr gehörenden, vor dem Feinde gefallenen, ferner der in Folge von Verwundungen oder Kriegs-Strapazen verstorben Monate Gagisten und Mannscaften. (8. 9. Buitt a.) · . «­anwetter Reihe wird ein Theil der erwähnten Ein­künfte zur Unterstützung der hilflosen Familien der­ im­ Mobilisirungsfalle einberufenen dauernd Beurlaubten,Reservisten­,Ersatz-Reservisten­ und Honpedvektyendet werden.(§.9,Px1nkxb.) »DeethymedpsGAXI­»;·1868§.18zum Felddienste FInberufene je Militärpflichtigem schief-«die zum aufgebotenen Land Iturm Gehörenden sind den zum akt zvm Dienste in der Linie wi der Kriegs-ngi«n«ei und LandwehrEinberufEnen gleichzuachte11. ·«.6:"’·Je 11er Theil der unter dem Titel der Militär-Taxe einfließendhtE"tnkü­nfte,«welcher für die­ in Punkt 1 und 2 des§.5 bezeichn­etequbecke bestim­t ist,wird stimmt der hinsen durch den Finanzmrik­tift er als selbststän­diger Fond zu­ verwalten sein.Zu diesem Fond haben die Länder der ungarische t xKrmxe nach dem Verhältni1»ß ihres Rekruten-Kettringen­ts derzeit jährlicch 857.470ff. ö.W.bctzutragx11. , « §.·7».»DirkI-Recht der Verfügung über den im Sinne des §..G gebildeten F«onds stehtigeter Landesvertheidigungsmhnister im Einvernehmen mit dem gemeinsamen Kriegsminister zu. «­­Im Kriegsfalle kann dieser Fond für die in diesem Gesetze bezeichneten Zwecke auch gänzlich erschöpft werden. sta» §­8.Die Aufbesserung der Invaliden-Versorgung wird bemerk­­en­igt : 1. Bei jenen zur Nımee, zur Kriegsmarine und Landwehr gehörenden Individuen, welche auf Grund des G-U. LI.1875 zu einer Militär-Versorgung gelangt sind oder gelangen werden, durch eine von Fall zu Fall im Gnaden­wege zu verleihende Personal- Zulage, wenn die Sorgen von erlittenen Berwundungen oder, von Kriegs-Strapazen eine außerordentliche Berücsichtigung erherrschen, und wenn die Versorgungs-Bezü­ge des Betreffenden — Die Ber­­­wundungs-Zulage nicht mit inbegriffen — den Betrag von 1200 fl. nicht­ übersteigen . 2. Bet­roldten zur Armee und Kriege-Marine gehörenden In­dividuen, die vor dem Inslebentreten des G.­A. LI . 1875 eine Mi­­litär-Versorgung erlangt haben, durch Verleihung einer Perzentual- Zulage zu ihren bisherigen Versorgungs-Bezügen, und zwar : a) bei den zum Stande der früheren Rubefold genießenden Invaliden gehörenden Unteroffizieren, Gemeinen und diesen an Charge _gleichgestellten P­ersonen mit 50 Berzent der ihnen gebüh­­renden Aubefold-Dezüge ; « »» » b)betjenen Monats-Gagisten«deren in Smtxe der kxuher bestandenen Vorschriften bemessene bisherige MilitärsPemwnen tausenthilden nicht erreichen,bei einer Pension bis 500fl.1 mit 20 Perzent, v011500—800fl.11 mit 15 Perzent, von 800—1000 HA mit 10 Perzent. Bezüglich des Punkt 2 b) gilt jedoch das Prinzip, daß, wenn auch die ‘Wberzentualberechnung eine Höhere Summe ergeben sollte, die aufgebesserte Pension einerseit3 den Betrag von 1000 fl., anderer­seit3 jenen Betrag in seinem alle übersteigen darf, welcher den zur gleichen Gebührenklasse gehörenden Individuen gleicher Charge, bei den zu einer solchen Gebührenklasse nicht gehörenden Monats- Gagisten aber den hinsichtlich der Gebühren Gleichgestellten auf Grund des G.A. LI. 1875 und der gegenwärtig bestehenden Monats-Gagenfäge gebührt. W­enn die Jahrespension der zu einer Gebührenklasse ge­­hörenden Monats-Gagisten weniger als 300 fl. ausmacht, so ist die­selbe auf 300 fl. auch dann zu erhöhen, wenn die Berzentualberech­­nung einen kleineren Betrag ergeben sollte. 8. 9. Durch ein besonderes Gejeb wird geregelt werden : a) jenes Verfahren, welches bei der V­ersorgung der, Witwen und Waffen der zum Stande der Armee, der Kriegsmarine und der Landwehr gehörenden, vor dem Weinde gefallenen, ferner in olge von Verwundungen und Kriegs-Strapazen verstorbenen onat3-Öugisten und Mannschaften zu befolgen sein wird ; ferner b) die Modalität, nach welcher die Unterftügung der hilf­­losen Familien der im Mobilisirungsfalle einberufenen dauernd Be­urlaubten, Nefervisten, Erfag-Nefervisten und Honved zu bewerk­­stelligen sein wird. (Den Schluß des Gefegentwurfs tragen wir nach.) Tagesweuigkeiten, haft des Deutschen Reiches zu Beling an ihre Regierung entnom­­­­men sind. Der Bericht it von Peking, 29. August 1879, datirt: Heimk­ehr von der Jagd.) Ein Augenzeuge berich­­tet dem „Bud. Boten” über die NMadtehr des Königspaares vom gestrigen Jagdausfluge folgende Einzelheiten : Die königlichen Gquipagen warteten bereits um halb 1 Uhr Nachmittags auf der Yufabetsrampe des F. ungar. Staatsbahn­­hofes der Nackehr der allerhöchsten Herrschaften. End­ich um bald 4 Uhr kam eine Kavallade von der Steinbrucher Seite im­ scharfen Trab daher geritten, voran der König und die Königin. Der erste aus dem Sattel war der König, der sofort zur Königin eilte und der erlauchten Frau vom Pferde half.­­Unterdessen hatte der Leib­­jäger für den in einfacher Blouse erschienenen und vom scharfen Aut­erhisten Monarchen den Generals-Pakctot Re­den Der Monarch auch rasch auf fi nahm. in anderer Hofbedienter stand hinter der Königin mit einem prachtvollen Sammtmantel­­ allein die hohe Frau nahm, trog dem sie sichtlich echauffirt war weder vom Mantel noch vom Bedienten Notiz, sondern wandte ihre ganze Auf­­merksamkeit dem edlen Nenner zu, der sie dahin getragen hatte. Zwei Reitknechte hatten sich genähert, der eine, um das schöne Thier am Zügel zu halten, der andere mit allerlei Daten in den Händen, deren Inhalt bestimmt war, von der Königin ihrem Liebling P­­ferde dargereicht zu werden. Mit augerordentlicher Sorgfalt unter­uchte die hohe Frau den herrlichen Nenner, dann gab sie ihm unter­­schiedliche Lederbiffen, streichelte den fehlanten Hals­­ des Thieres, welches diese Lieblosungen damit, erwiderte, daß es seinen schönen Kopf auf die Schulter der Königin sehnte. Sast fünf Minuten ver­­gingen, bevor sich ihre Majestät von dem­ Thiere trennte, dann erst nahen sie den Mantel um. Während der ganzen Zeit stand der Monarch ruhig in der Nähe der reizenden Gruppe und wartete ge­duldig. Ihre Majestät bestieg einen geschlosfenen­ Wagen ; für den König war ein offener, mit­ zwei prachtvollen Orloff-Trabern be­­spannter Hofwagen in Bereitschaft. „Steigen Sie nur ein , ich fahre mit der Kaiserin !" rief der Monarch seinem Gefolge zu und flieg in den geschlossenen Wagen zu seiner Gemahlin. Die königlichen Equipagen wollten nach der Ofner Burg ; die wohlverfolgten Nenner und Jagdpferde aber wurden in Begleitung eines zahlreichen Stall­­m­­einwaggonixt und fuhren mittelst Separatzüges nach övellö.­­űMeber die Reife des Grafen Béla Széchenyi gehen uns heute von befreundeter Hand einige interessante Mittheilungen zu, welche einem Berichte der Gesandt­­Der deutsche Gesandte, Herr v. Brandt, meldet darin, daß er am­­ 26. August ein Schreiben des Grafen Béla Szechenyi aus Siningfu vom 10. August erhalten habe, worin der Graf von seiner neuesten Neiferoute erzählt. Er war über den Kia-yü-fuan-Paß nach Anfi- San und Tung-han-hien und von diesem lettern Pla nach einigen Ausflügen weiter nach Siningfu gegangen, wo er am 24. Juni ein­­getroffen war. Von dort hatte er Exkursionen gegen Norden nach Sing-Chüen und Tatung-chen und den Lama-Klöstern von Altin und Chobzon, gegen Süden bis Kumbum und Kwei-Te am rechten Ufer des Huang-Ho und gegen Westen nach Tonkerr und dem Ku­­fumor-See unternommen. Graf Szechenyi spricht sich sehr aner­­kennend über die große Freundlichkeit der chinesischen Beamten aus, die mit ihm und seinen Begleitern das Wenige theilten, was sie selbst hatten. Die Strapazen der Neffe schildert er als sehr groß, namentlich auf den brennenden Sand und Kies-Steppen, wo sogar die Pferde fast den Dienst verjagten. Sein und seiner Begleiter Befinden it befriedigend. Ueber seine weiteren Pläne schreibt Graf Szechenyi nichts, doch scheint er sich nach einer Aengerung in seinem Briefe entschlossen zu haben, nach Tibet den Weg über Szechuan einzuschlagen. Der Hunderter-A­usschuß des IV. haupt­stadtischen Bezirks­ wird am 4. d. im Magistratssaal des alten Stadthauses um 4 Uhr Nachmittags eine Sigung­ halten. Das Budget der Hauptstadt für Dda( Jahr 1880.) Die hauptstädtische Finanzkommission begann heute mit der Vorberathung des Budgets pro 1380. Aus der mit einiger Lebhaftigkeit geführten allgemeinen Debatte verdienen namentlich die Anträge der­­Nepräsentanten Tavapy und Markus hervorgehoben zu werden. Der Erfrere wies auf die Bestimmung des G.A. X. 1870 hin, wonach die Kommune gehalten ist, 50 Perzent ihrer ordentlichen Einnahmen auf Kommunikationen und verwandte Bewede zu verwenden und beantragte, daß in Anbetracht der absoluten Höhe dieser Summe fernwohl, als auch der Kostspieligkeit der vielen dem Munizipium zur Besorgung über­­wiesenen staatlichen Agenden, alle zur Disposition stehenden Steuerquellen heranzuziehen und demzufolge an die Robott­­steuer, welche bisher unverkürzt in den Baurath-Fond flo, in die Reihe der ordentlichen Einnahmen aufzunehmen sei. Die Kommission beschloß, die Aufmerksamkeit der General­versammlung auf­­ diese Angelegenheit hinzulenken. — Herr Marius stellte drei Anträge: Im Hyblick auf den steigenden Bedarf der Kommune folle, um nicht der Noth­­wendigkeit einer Steuererhöhung zu verfallen, zu einer Revision der verschiedenen Gefälle geschritten, und mit dieser Aufgabe eine Kom­­mission betraut werden. 2. Handel und Gewerbe seien bereits über­­lastet; wenn auch in diesem Belange Direkt nichts geändert werden kann, so müsse man Doch indirekt Die Händler und Gewerbetreibenden vor unberechtigter Konkurrenz in der Weise hüten, daß es fremden Händlern und Hausierern unmöglich gemacht wird, ohne irgendwelche Steuern zu bezahlen, hier Geschäfte zu machen und bat durch die hiesigen, mit Steuern aller Art schwer belasteten Gemerber­u treibenden und Händler von der freien Konkurrenz abzudrän­­gen und zu xrainiren. Medner stellte den Antrag, daß die Gewerbepolizei-Kommission konkrete Anträge wegen Anbahnung legislatorischer Maßnahmen zur Besteuerung der Wanderlager und Regelung­­ des Hausierhandels vorzubereiten habe; bis dies geschehe, soll im eigenen Wirkungskreise der Kommune der Haufierhandel geregelt, beziehungs­weise der Haufierhandel mit Lebensmittel, auf welche das seinerzeit erlassene Haufiepatent seine Anwendung habe, gänzlich verboten werden. 3. Der Unfug, welcher durch die einzelnen Mittelschul-Lehrer vermittels der Schul­­bücher getrieben werde, sei auf das entfriedenste bint anzuhalten­. 63 ist zur Regel geworden, daß sowie irgend ein Lehrer ernannt wird, und mwäre es auch das geistig unbedeutendste Subjekt, er sich sofort daran macht, ein eigenes Lehrbu­ch zu schrei­­ben, es Jahr um Bahr, zu „verbessern“ uud zu „vermeh­­ren“ und­­dieses Werk seinen Schülern aufzuzwingn. Hieraus erwählt für die Eltern mehrerer Kinder eine oft ganz uns­geheure Belastung, da die nachwachsenden Kinder die Bücher ihrer im eine höhere Klasse vorgerückten Geschwister nicht benüsen können. Ein zweiter Nebelstand sei die ungleiche Ausnüsung der Räumlich­­keiten in den Gemeindeschulen. Nedner wünscht, daß behufs Aus­­gleichung der Schülerzahl ein genauer Ausweis über den Raum­inhalt sämmtlicher Schulen und deren BVerhältniß _ zur An­zahl­ der schulpflichtigen Kinder verfaßt werde. — Die Kon­­milsion beschloß nach eingehender Diskussion, an der sich die Repräsentanten Dr. Busbad, Mlerander v. Havas, Ober Buchhalter Lamp und Bize-Bürgermeister Ka­da be­theiligten, die vorstehend flizzirten Anträge bei den zugehörigen Titeln des Budgets in Betragt zu nehmen. Hierauf wurde der Bedeuungstheil des Budget-Entwurfes punktweise verhandelt. Titel I bis IV (Gemeindezufschlag, Hauszinzkreuzer, Derzehrungssteinerzufschlag, Pflastermanth) boten seinen Anlaß zu Bemerkungen, blos der An­­trag Markus betreffs Revision des städtischen Gefällsmwesens wurde an dieser Stelle zum Beischluffe erhoben. Bei Titel V (Ge­bühren nach der Umschreibung von Realitäten) wurde beschlossen, wegen Herabfeßung der Umschreibegebühren und ver­nunftgemäßer Berechnung der Umpfschreibegebühren eine Repräsen­­tation an die Regierung zu richten, da diese beiden Umstände den ganzen Verkehr in Realitäten ins Stoden gebracht und den Werth der Häuser künftlich verringert haben. Bei Titel VII (Hundesteuer) wurde beschlossen, eine­­ Vereinfachung der Hunde-Klassifikation und eine Herabfegung der Steuer in Borschlag­­ bringen. Beim Titel „Wasserleitung” wies Repräsentant Markus auf die abnorme Höhe der Maffergebühren und den verderblichen Einfluß dessen auf die Sanitätsverhältnisse namentlich der ärmeren Bevölkerung hin. Er beantragte demzufolge, daß die Wasserwerfs-Kommission die Frage der Preisreduktion studire und geeignete Vorschläge erstatte. Der Antrag wurde acceptirt; desgleichen ein weiterer Antrag des Repräsentanten Markus, daß in Steinbruch ein öffentlicher Brunnen errichtet werde. Starte Konkurrenz) Bekanntlich hat das Bolts­­theater einen Boltsstüdepreis von 100 Duk­aten ausgelöst. Wie „Slener“ vernimmt, sind bis zum Cinreidgungs-Termin, welcher gestern ablief, nicht weniger als 59 Konkurrenzitüde eingelaufen­­ ., Bahnverk­ehr) Die duch das­­ Hochmau­er­am der zwischen Királyhaza und Nagy-S­öllös befindlichen Theikbrüche der Ungarischen Nordostbahn verursachten Verschädigungen sind so weit hergestellt, daß am 2. b. der gemischte Zug Nr. 12 über die bezeic­­nete Eisenbahnbrücke geschoben werden kann. Vorläufig werden die gemischten Züge Nr. 11 und 12 über die Brücke geschoben und dadurch der Verkehr sowohl für V­ersonen als Güter wieder aufgenommen. . (In der Wohnung des Barons Ludmig Dolry) wäre — nach , B. Hirl.” — gestern beinahe ein Unglück geschehen. Graf Abraham Gyürky probb­te an einer Pistole von neuer Konstruktion herum, wobei das, geladene Schießgewehr plöb­­lich losging und die Kugel fauım einige Zentimeter weit am Kopfe des Baronz vorüberpfeifend, in die Wand flug. (eine_ P­riedhofs-Szene) Die Besucher des Wafferstädter Friedhofs beobachteten gestern Nachmittags in­ der gekleidete, noch junge Nähe der Ne Gruft eine in Trauer aber leihenblasse Dame, wie sie ihre Haare in lange Flechten auf­löste, sodann eine Semmel aus der Tasche zog, vor dem Broncer Gitter der Gruft niederfniete, das Kreuz Ball und sodann Die Steinplatten Semmel in Heine Stüdchen zerbeißend, diese auf die der Gruft warf. As fie seh Manöver bei der anstoßenden Gruft mit einer zweiten Semmel wiederholte, und dieses ihr Benehmen von Aufsehen zu erregen begann, trat ein Herr aus dem Publikum auf sie zu und fragte sie höflich, was sie Hier mache. Erstaunt blidte die Dame auf und antwortete: „Ich gebe, Nahrung den armen Seelen, damit sie nicht Hunger Leiden.” Die Dame, welcher eruivt worden, daß sie ene verwitwete Baronin Pc. wurde mittelst eines Fiakers nach der Wohnung ihres Bruders, eines Beamten des Obersten Rechnungshofes, überfühtt Die Rerimite leidet an religiösem Wahnsinn.­­ «­eberfahre11.)Die 60jährige Obsthändlerin Maite Hallberger wurde­ gestern Nachmittags in der verlängerten Palatin1­­gasse vonqucechnspänner überfahren­ un­d gefährlich verletzt.Die alte Frau ist an ihrem Unglück selbst Schuld,in­dem­ sie,der1wieder­­holt mthr des Kutschers überhören­d,vor dem Wagen über de StraßegzungKotheaths glitt,stürzte und unter die Räder ge­­rieth·Sie wurde ins Spital überführt. . Selbstmordversuch) Aus einer riesigen Lokal­­­orrespondenz haben wir im heutigen Morgenblatte die Nachricht gebracht, der Schuh­waarenhändler in der D Dorotheagasse, David Buchwald, habe sich im Bade die Adern geöffnet. Nun heißt der in der Dorotheagasse etablirte Schuhwaarenhändler Buchwald nicht David, sondern Anton, auch hat er seinen Geleitmordversuch gemacht. Herr Anton Buchwald war heute Morgens frisch und gesund in unserer Redaktion, um die Mittheilung zu berichtigen. Der Raubmörder Lohmann Madaraf­ be­findet sich seit heute 9 Uhr Vormittags in jener Haftzelle der Berichts-Strafanstalt auf der Kerepeferstraße, in deren z­weitem Hofe er morgen um 7 Uhr früh justifiziert wird. Mapdarap bleibt bis zu seinem legten Gange in dieser Zelle, welche im Mai vorigen Jahres auch der Raubmörder Stefan Roy ja unter denselben Umständen bewohnt hatte. Der Delinquent it an Händen und Füßen mit eisernen Ketten gefesselt und drei bewaffnete Gerichtswächter anstehen ihn. Der evangelisge Geistliche Wilhelm Syöry­ fibt (in Amtstragt) neben ihm an dem hölzernen, der Thür gegenüber stehenden Tische, auf welchem ein Kruzifix zwischen zwei brennenden Kerzen steht. Bis zur Hindichtung meist fortwährend ein inspizirender Vize-Staatsanwalt in der Strafanstalt. Vormittags fungirte Herr v. Nalovsky in dieser Eigenschaft. Auch der Gefängniß­­arzt Dr. Szirbay hat fortwährend in der Nähe die Delinquenten zu weilen. Madarda hatte unmittelbar bis zur Publizirung seine Kenntniß von der regtgiftigen Vertätigung des Todesurtheils. Exit gestern geschah es, dab er in seiner im Komitat Chaug- Gefängniß befindlichen Zelle den Beschließer ECsaplai, den er wegen seiner humanen und sorgfältigen Behandlung sehr lieb­­gewonnen hatte, sagte: , Wenn ic fest nach Java komme, so wird es mein Grttes sein, Ihnen, Esaflat Bácsi, einen schönen Brief zu schreiben! Ich werde erst Ihnen und dann exit meinem Vater schreiben! Bekanntlich Icht Ma­­darap’ Vater, ein schlichter, aber ehrlicher Landmann, im Arader Komitat als unherrschaftlicher „beresgazda“ (Oberfnecht). Die Tröstungen und der Zuspruc des Herrn Györy, der Madarak noch­ aus Orosháza rennt, wo er einst Seelsorger war, scheinen das harte Herz des Delinquenten erweiht zu haben. Bald traten ihm Schränen in die Augen, er beichtete und nahm das heilige Abend­­mahl zu sich). Mittags wurde ihm Suppe, Sleifh mit rot­en Rüben und Gebäd gebracht, welches Madaraß mit gutem Appetit verzehrte. Die Frage des Gefängniß-Snspektors August, ob er Wein wünsche, verneinte er und verlangte nur Wasser im­ Laufe des Vormittags besuchte den­­ Verurtheilten auch sein D Vertheidiger Advokat­us, welcher dem Verurtheilten versprach, sich nach Gödöllő zum König zu begeben und um Bardon zu bitten. 33 + —. Der Vizepräsident des­ Gerichtgehofes,Heerrißt,erhielt schon—berichtet,,Függ.HERR­—­am Freitag Vormittags das Urtheil zugesendet und traf, nachdem er von dem I­nhalt desselben Kenntnig genommen, mit der nöthigen Vermeidung alles Aufsehens die Boranstalten. 63 heißt, K­ozarek sei fon am Freitag­ Nachm­ittags gerufen worden. (Er ist aug glücklich angelangt, und zwar in einem leidlichen „Nahtisch-Zustande“) An das Militär Kommando erging am Samstag das Grauchen, daß am Dienstag Früh 5 Uhr eine Kompagnie auf den Nichtpla auslide. Auch an die Stadtbehörde gelangte eine Zuschrift des Gerichtshofes wegen der Beistellung der im Gefäß vorgeschriebenen 12 amtlichen Zeugen. P­rofessor Lenhoffer hat bereits beim Gerichtshof­präsidenten darum angefucht, daß ihm der Beichnam des Hingerichteten zu anatomischen Zwecken überlassen werden möge. — Die Eintritte- Zarten, im Ganzen 100, sind schon gedruckt , doch werden kaum mehr welche zu­ bekommen sein, weil alle schon vorgemerkt sind. — Der Strie, welchen Kozarek bei der Grefation verwenden wird, ist der­­selbe, den er auch bei der Hinrichtung des Stefan Rózsa und des gewesenen Honved-Lieutenants Franz Tóth benugt hat. Da mir schon bei den Details dieses traurigen Falles sind, so bemerken wir wo, daß dem Staate aus der Hinrichtung des %. Madarab fol­gende Kosten erwahren: Dem Henker Kozarek für die Aufstellung des Galgens 6 fl., für den Stil 2 fl. für das Senken 15 fl, fie die Herabnahme des Leichnams 6 fl., den drei Henfersmnechten (3 fl. Taggeld jedem) 9 fl. , für kleinere Ausgaben 10 fl., zusammen Seien Darin sind die Ausgaben für Fiaferwagen nicht inbegriffen, welche bei der Urtheilspublikation und Bollstrebung den Gegenstand einer andern Verrehnung bilden. ER BumN Raubmorde in der Esterhazygaffe. Man meldet uns heute telegraphisch aus Wien . « »Der Mörder der Aloisia Parissek wurde gestern Nachts zusz Stande gebracht,derselbe ist der in MinikoH UngariV gebürtige dreißigjährige Fleischhauer Franz Prokessovitch,zuletzt zn Meidling wohnhaft. Gestern Abends kamen exit der Behörde einige wichtige Andeutungen zu und wenige Stunden später erfolgte Durch Die Polizeiräthe Breitenfeld und Stehling, unter Afsistenz z­­eier Deten­­tivs die Verhaftung des Mörders, wer ein Keiner, schwächlich aus­sehender Mann it. Bei Eintritt der Amtsorgane war Britoffovity einer Ohnmacht nahe und mußte sich an eine Sessellehne fügen. Er hat gleich beim ersten V­erhör ein umfassendes Geständnis­abe­gelegt. Als Motiv der Unthat gibt der Mörder Noth an. In Angelegenheit der „Sekuritas“. In den besten Tagen war im „ Bester Lloyd“ vielfach von der „Rekonstruktion“ der „Sekuritas“ die Rede, welche anläßlich ineiner Demission als Direktor der „Securitas“ durch die Erste Ungarische ins Werk gefegt werden sol. Sofern unter „Rekonstruk­­tion“ nichts Anderes verstanden werden soll, als die Neubelegung der Direktors­ und etwaiger erledigter Verwaltungsrathestellen, hätte ich gegen diese Mittheilung nichts zu erinnern. Insoweit aber unter der „beabsichtigten Nefenfaustion“ Maßnahmen verstanden werden könnten, welche eine Korrektur der bisherigen Leitung bedeuten sol­­len, sehe ich mich zu der Erklärung veranlaßt, daß die gegenwärtige Situation der „Sekuitas” eine Rekonstruktion in die Sinne nicht nothwendig macht. , Während vor drei Jahren, als der Beiter Gründer und Verwaltungsrath der „Sekuritas“ dieselbe verlassen hat, die Gesellschaft einen 100.000 fl. übersteigenden Kapitalsverkuft hatte, ist das Gesellschaftskapital gegenwärtig intakt, und die Be­schäftslage eine durchaus befriedigende, so zwar, daß ich in der Lage war, dem Verwaltungsrathe die Proposition der Kompagnie Neaffurance Generale in Paris (welche mit de Gruppe VBontanz in gar Feiner Beziehung steht) vorzulegen, nach wel­er fir Sämmt­­liche vor 2 bis 3 Wochen mit 170 fl. notirte Gesellschaftsaktien des Parisurs von 300 fl. geboten wurde.­­ Gegenüber den etwas mys­teriösen und jedenfalls tendenziös klingenden „Refonstrustions Mittheilungen“ fühle ich mich zu Diesen Erklärung veranlaßt. Wien, 2. November 1879, Louis Mostovicz Gerichtshalle, Die tirrgeitspublikation in der Affaire des Mauch­­mörders Madarás. Der Leiter des Budapester f. Gira­gerichts, Gerichtshof-Vizepräsident Johann Kript war aus den bereits mitgetheilten Gründen exit geitern Vormittags in der Lage, die seit Donnerstag Mittags in seinem Beth befindlichen Viten, welche die allerhöchte Entscheidung enthielten, beim Emreichungs- Protokoll unter Zahl 20.465 eintragen zu lassen, und nachdem­ er im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt Vern von Sellyey alle zur Bollftrecung des Todesurtheils nöthigen Vorkehrungen ger­troffen hatte, konnte die Publizirung der allerhöchsten Entscheidung auf heute 8­0gg Morgens anberaumt werden. Diese frühe Stunde der Publizirung war außer der Absicht, überflüssige Boltszusammen­­läufe zu vermeiden, auch durch den Umstand motivirt, da­ für 9 Uhr eine bedeutendere Schlußverhandlung anberaumt war. Der Gerichtssaal war schon kurz nach Z Úgy Morgens ge­­falt. Um 7­ Uhr Morgens langte Madarak in dem geschlossenen grü­nen Gefängniß- Omnibus beim Ofner Fortuna-Gebäude an. Von drei Gerichtswächtern mit aufgepflanzten Gewehren umgeben, wurde er in die Gefängniskanzlei gebracht, i woselbst Gefängniß-Suspekton Corváth ihm die Ketten abnehmen ließ; in derselben Begleitung wurde er kurz nach 8 Uhr in den Verhandlungssaal geführt, selbst Präsident Kript Die Gerichtöfigung bereits eröffnet hatte Als Referent fungirte Gerichtsrath Tholdt, als Votant Gerichts­rath Matavorßfy, als Protofollführer ,Gerichts - Notar Gyürkfy, Staatsanwalt Johann Baro3. Hinter dem Richter­tisch nahmen zahlreiche Personen, die in dem für das Auditorium bestimmten Raume nicht mehr unterkommen konnten, Blag, unter ihnen auch der Prediger der Pester ungarisch-evangelischen Gemeind­ilhelm ©­y­dry, der amtlich aufgefordert war, dem Delinquerten die legten Tröstungen seiner R­eligion zu spenden. Ale Blide richteten sich nach dem Delinquenten, der in Sträflingstracht aus braunem Zwild gekleidet war. Madaraf schien sehr ruhig und gefaßt zu sein; sein Aussehen war sein schlechtes zu nennen, namentlich mit Rücksicht auf den Umstand, daß er in legter Zeit an einer Halsdrüsengeschwulst litt, nur die tief eingefallenen Augen waren schwarz umrändert. Madarap trägt einen blonden Schnurbart, der seit seiner Verurtheilung bedeutend gewachsen zu sein scheint. ·« .— Präsiden­t Kript:Sie hegßen Johmm Madakckäßjssss Madara b: Fa wodl. ·» . Vräix:HörenSke«deyit brennt das rechtskräftige Urtheil an Der Präsident verliert hierauf das folgende urtheil:. Zah 1889211829.Jstt·Ika111enSx­.Ma·csth des Königz· Die königlich m­artsche Kurke,als oberstere rechtshof­ hat die­ Strafsache gegen Johannz Madarå Luc welcher der Budapester­­-Gerichtshof am­ 23.­Mac 1879 unter Zah 110.000,dann diek.B1td’a­pester Tafel in Folge Appellation des Angeklagten und des­ Staats­anwaltes(von Amts wegen)amZ6.Junil.J.und Zah 120.»631­ s Urtheil gefällt haben— ·« » = in Folge der durch den Angeklagten schriftlich motivirien any durch den Staatsanwalt von Amts wegen angemeldeten Appellation in­ seiner am 22. September 1879 gehaltenen öffentlichen Sigung „2 bung gezogen und sodann folgendes Urtheil gefällt: 3 An Anbetracht heffen, daß der Angeklagte seinem eigenen Geständnisse_ gemäß mit vorher erwogener, dezidirter Absicht an seinem Dienstgeber den Haubmord beging, mit dem von 1. August 1879 datirten Gutachten der gerichtsärztlichen Sachverständigen und dem vom 11. September b. 3. u. 3. 98 datirten Superarbitrium aber, welches dieses Gutachten betätigt, es im einer jeden Umweifel ausschließenden Weise festgestellt ist, daß der Angeklagte Yohanı Mavarap, als er sein Verbrechen beging, im voll­ommenen Belise seiner freien Selbstentschließung war: ; 9 7 4 uw

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