Pester Lloyd, Januar 1881 (Jahrgang 28, nr. 1-30)

1881-01-26 / nr. 25

-:..«—«--««-:-.-.- Hsomcement für die österr.-ungar.Modus-Mc fürden--Pestet Lloyd«(Morgen-sundAbendblatt) · cErscheint auch Montag Früh und am Morgen nach einem Feiertage-) Er gar Audapet: Bit Poslversendung: Ganzjährlich fl. 22.— Pierteljährt. fl. 5.50 | Langjahrt. fl. 24.— Pierteljährt, Salbsiäpih „ 11.— Monatlig­­n 2 — | Hejährt, n 12.— Monatlich vs RB 1.— vierterjägstig megg. za reparater Xoflversendung des AbendBlattes Für die Läuftsirhe Mananzeitung. oo, rn 0 sun m Dan pränumerirt für Sudaprf in der Administration bes elter Ero, Dorotheagaffe Mir, 14, 1 Stod, et Budapest mittelst Boftenweisung­buch alle Bostämter. fl. 99­6.— 2.20 | Luferate a und Einschallungen für den Offenen Gpredfank werden angenommen, Bu­dapest in der Administration, Dorotheagaffi Nr. 14, ersten Stod, ferner : in den Annoncen-Expriditionen, Leopold Lang­eifelleplat Nr. 3. Klaasenstein «& Vogler, Dyiıs­­theagafie Nr. 11 ; A.V. Goldberger, Servitenplag 3. SInfertionspreiß nach aufliegendem Tarif. 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Serbien bei ung 9 fl., bei samnttlichen dortigen Postämtern 7 fl. 16 ív fl. 50 £ r., bei den Postämtern Der Kampf gegen das Börsen-Schiedsgericht. So Ungarn seheinen Handel und Verkehr im klühendsten Zustande zu sein?! Gind wirklich bereits alle Erleid­­­erungen geboten, daß der Güteraustausch ohne Schwierigkeiten vor si gehen kann ?_ Findet der industrielle Unternehmungsgeist aus­­reichende Unterstüung dur­ eine vollkommene Rechtsprechung ? It die Belastung der Gewerbe und Landwirthschaft eine so mäßige, mit einem Worte, ist das wirthschaftliche Sein so sehr fonsolidirt, dag man sogar daran gehen Fann, vorhandene segensreiche Insti­­tutionen, die nach dieser Nichtung heilsam wirken, einzuschränken und zu vernichten ? Wer glaubt dies in Ungarn ? Und dennoch kann vermuthet werden, daß Männer in diesem Lande vorhanden sind, welche sich einer solchen Täuschung hingeben, sonst erschiene es unbegreiflich, welches Motiv die BVerfasser des Gefegentwurfes zur Modifizirung der B Zivilprozeß-Ordnung vom Jahre 1868 leitete, als sie in den SS. 80, 81, 82, 83 und 84 des Gefegentwurfes eine derartige Beschränkung des Wirkungskreises des Budapester Börsen-Schiedsgerichtes und anderer ähnlicher Gerichte beantragten, die beinahe einer Aufhebung dieser näglichen Einrichtung gleichkommt. Würde Se­ Erzellenz der Herr Justizminister die in den ver­­schiedensten Kreisen laut werdenden Stimmen berücksichtigen und fänden die Darlegungen der Handels- und Gewerbekammern, der landwirthschaftlichen, industriellen, gewerblichen und kommerziellen Korporationen und Vereine, in gleichem Maße Gnade vor feinen Mugen, wie beispielsweise die der Advokatenkammer, so müßte sich ihm die Weberzeugung unwoillkürlich aufdrängen, daß auf dem Ge­biete der Rechtspflege viel geleistet werden muß, daß das große Geld der Justiz Reformen für einen thatendürftigen Minister offen steht, daß aber, diese Wirksamkeit nicht aus dem Niederreißen und Zerstö­­ren einer voreinsschaftlich zu Bedeutung gelangten Einrichtung, wie das Börsen-Schiedsgericht es ist, bestehen kann und darf. — Wenn wir nun annehmen, daß man sich kompetenten Ortes diesen Wahrheiten nicht verschließt, dann bliebe nichts Anderes übrig, als zu glauben, daß das Börsenschiedsgericht nicht den Anforderungen entspricht, welche bei der Rechtsprechung vorhanden sein müssen, daß diese In­stitution keine Lebensfähigkeit befundete, und daß sie ihre Gristenz­­berechtigung vermirkt habe. It dies der Fall dann­­ gut, dann möge „der Jude ver­­brannt werden”. ” Wir wollen unterlassen, auf die bei­den im Jahre 1870 gele­­gentlich der Verhandlung des 6.­A II im Parlamente ausgesproce­­nen Anernennungen hinzuweifen, welche dieser außerordentlichen Gerichtsbarkeit gespendet wurden. Männer aller Parteien und Stände, Juristen, ja selbst ausübende Advokaten stimmten in dem Lob des Börsen-Schiedsgerichts überein. Ebensowenig wollen wir die Unter­­ftügung unserer Anfhauung für das integre Aufrechterhalten dieser Gerichtsbarkeit in den freundlichen Aussprüchen suchen, die in einer jüngsten Gnunziation der Aevofatenkammer zu finden sind. Die Thatsachen selbst mögen sprechen. Im Jahre 1864 begann das Bester Börsen-Schiedsgericht seine M Wirksamkeit. Veranlassung zur Breitung derselben lag in dem Bedürfnisse, bei Produkten und Waarenlieferungen, im Allgemeinen in allen strittigen Angelegenheiten über Rechtsverhältnisse, deren Objekte durch eine lange gerichtliche Prozedur in ihrem Preise und Werthe großen Veränderungen und zumeiist einer Werthverminderung unterliegen, die außerdem sehr bedeutende Kapitalien repräsentiren, eine rasche Rechtsprechung zu erzielen. Das lag näher, als das das in allen bürgerlichen Gefeßbüchern rezipirte Prinzip des Schiedsgerichts hiefür als das gesignete Mittel erkannt wurde, welches Prinzip durch eine systematische Organisirung jener langwierigen Formalitäten entkleidet wurde, die mit der Bildung und Funktion der gewöhnlichen Schieds­­gerichte verbunden sind? Dieses Institut ist, wie allgemein bekannt, also kein neues; es fragt sich nur, ob dasselbe seit dessen 17jährigem Bestehen den Vorauslegungen, die daran geknüpft wurden, entspro­­chen hat. Wir glauben nicht, daß die erste Anforderung, die an eine fote Gerichtsbarkeit gestellt werden kann, d­ie der raschen Rechtsprechung, dem Börsen- Schiedsgerichte abzu­­sprechen ist. Die Beschränkung der formellen Seiten auf das nothwendigste Minimum machte es möglich, daß in noch so bedeutenden und ver­­goldelten Angelegenheiten, deren Streitobjekt den Werth von vielen vielen Tausenden Gulden repräsentirte, wenige Sigungen genügten, um die Streitfrage zu erledigen. Zu nicht geringem Theil war dies auch­ dem Umstande zu ver­­danken, daß Vord­aten von der Vertretung ausgeschlossen wurden, deren natürliche V­estrebungen oft dahin gerichtet sind, durch Deutun­­gen, Interpretationen und Disputationen den Standpunkt ihrer Parteien zu vertreten, die Frist bis zur Urtheilssprechung möglichst zu verlängern, neue Tagtagungen zu erkämpfen, nicht etwa um den Prozeß zu einer ergiebigen Einnahmequelle zu gestalten — Gott behüte, daß ich Dies deuten würde, „denn Brutus ist ein ehren­werther Mann" —, sondern ausschlicklich um der vertretenen gerechten Angelegenheit zum Siege zu verhelfen. So kam es, daß die bei dem Börsen-Schiedsgerichte geltende PBraris nicht die kompliziere Frage „quid juris“, sondern die viel einfachere Frage: „was ist gerecht“ zu erörtern, eine ralsche Gerechtsame zur Folge hatte und zur Popularität desselben wesent­­lich beitrug. Wir wollen zugestehen, dad das Kriterium einer Gerichtsbarkeit nicht allein in der raschen Rechtspflege, sondern auch in der gerechten, unparteilichen Urtheilssprechung zu suhen is. Vereinen si auch diese Qualitäten mit­ dem erörterten Umstand der raschen Judikatur, dann künnen die Erfordernisse des Gerichtsstandes als vorhanden be­­zeichnet werden. Die gerechte Urtheilssprechung wurde gesichert, indem zu Börsen-Schiedrichtern von jeher Männer unseres Kaufmannsstandes gewählt wurden, die nicht nur geschäftliche Erfahrung, Fachkenntniß, genaue Kenntnis der Waaren, der Gepflogenheiten und Natur jener Rechtsverhältnisse, die im Verkehrsleben vorkommen, für sich hatten, sondern auch­ jenes Maß von Saterett und Gerissenhaftigkeit be­­saßen, Rechtsanschauungen zu erfassen, Rechtsbegriffe sich zu bilden und so mit Verständniß ein Urtheil Sprechen zu können. Die Unparteilichkeit des Urtheils fand seine Gewähr in der Integrität des­ Charakters,in der selbstständigen Stellung,in der unabhängigen­ mater­iellen Lage,in welcher die Börsen-Schiedsrichter sich befanden. Diese Thatsache II und das allgemeine Bekanntwerden dersel­­ben hatten zur natürlichen Folge, daß sich immer mehr Kaufleute diesen Gerichtsstand für Streitigkeiten in den verschiedensten Rechts­­verhältnissen wählten, daß später Landwirthe bei Kauf, Verkauf und P­achtverträgen sich der Kompetenz dieses Gerichts unterwarfen, daß I­ndustrielle und Gewerbetreibende bei Arbeits-Lieferungsverträgen u. s. w. den richterlichen Ausspruch des Börsen-Schiedsgerichts an­riefen, daß schlielich dieses Gericht nicht nur eine Wohlthat, sondern ein Bedürfniß für die verschiedenartigsten Vertragsbeziehungen wurde. Die­­ Rechtssicherheit und rasche Justiz, die das Börsen-Schiedsgericht in den dieser Kompetenz unterworfenen Angelegenheiten bot und heute noch bietet, wurde zum preiserhöhenden Faktor bei dem Verkauf von Wannen, V­erwerb­ung von Gütern der verschiedensten Art. Ui die Sympathien Eines Standes konnte sich diese Insti­­tution nicht erwerben, die des Aovolatenstandes, ja viel mehr mit der steigenden Popularität derselbe, wuchs die Antipathie der Rechtsfreunde gegen diese Gerichtsbarkeit. Die Gratistik der seit dem Bestande des Börsen-Schieds­­gerichts durch dasselbe entschiedenen Brozesse bewegt die fortwährend steigende Inanspruchnahme desselben durch Kaufleute und auch Nicht- Kaufleute. So zwar wurden 1864/65: 225, 1870: 644, 1875: 857, in den lethten Jahren 1100 bis 1200 Brozesse entschieden, unter welchen in den seßten Jahren eine bedeutende Zahl solcher, deren prozgeffirende Parteien ausschließlich im Auslande domizilirende, fremdländische Bürger waren. Wir heben gleichzeitig eine andere erfreuliche, Ungarn ehrende Thatsache hervor, daß während wir sonst nachahmensunwerthe Insti­­tutionen aus dem Auslande zu uns importiren, die bei uns einge­­bürgerte Eigenart der geschilderten Fehteds gerichtlichen Organisation im Auslande nicht nur Anerkennung, sondern Nachahmung fand. Allein die angeführte Statistik erschöpft nicht vollständig den Erfolg der börsenschiedsrichterlichen Einrichtung, da diese nur die Zahl der progessualen Fälle erweist. Viel höher noch ist die Wir­­kung der für umschriebenen, fortwährend vervollkommmeten und bündig abgefaßten Rechtsgepflogenheiten und Whancen zu veran­­schlagen. Diese wurden in dem allgemeinen Theil der Nechts­­gewohnheiten immer erweitert und zu den Spezial-Bestimmungen für Getreide, Produkte, Del, Effekten u. s. w. nach und nach auf die für Eichenrinde, Wein, Spirituosen, Brennholz ausgearbeitet und publizier. Trot des immer zunehmenden Güterverkehrs wurde durch die immer häufiger werdende Berufung auf die Kompetenz des Börsen-Schiedsgerichtes und Duck­ die Befolgung der urancegemäßen Rechtsbestimmungen seitens der vertragsfließenden Parteien einer großen Zahl von Prozessen vorgebeugt, welche bei Nichtvorhandensein desselben unbedingt entstanden wären. Um das nur dur­chn Bespiel zu beleuchten, führen wir an, daß troß des auf viele Hundert Millionen Gulden sich belaufenden jährlichen Gffeftenverkehrs an der hiesigen Börse die Zahl, der aus demselben sich ergebenden Prozesse jährlich auf 10 bis 15 beschränkt ist. Dies wurde nur dadurch­ erreicht, daß DieRrechte und Pflichten jeder Partei genau präzisier sind und die Außerabtlaffung verselben die ralsche Urtheilssprechung nach sich zieht. Als ein erfreuliches Zeichen des steigenden Vertrauens ist an­­zusehen, daß nicht nur Private und Geselltehaften privater Natur des verschiedensten Berufs, sondern sogar offizielle Behörden, so z. B. das ungarische Handelsministerium, bei Bau- und Lieferungsverträ­­gen, das E. u. E. Militär-Notar für sehr viele Transaktionen u. s. w. die Berufung auf das Budapester Börse-Schiedsgericht file Streit­­fälle angeordnet haben. Nach dieser erfolgreichen siebzehnjährigen Thätigkeit des Schiedsgerichts können wir fübn die Ansicht aussprechen, daß dieses zur nicht zu unterschäßenden Stüße des Verfehrslebens sich heraus­­gebildet hat, deren Schwächung im Lande nicht zu ermessende Sum­­men foften würde. Aus dieser genetischen Erörterung, welche jeder unparteiische Loser nicht im Entferntesten als Apologie, sondern nur als Verth­­chäsung dieser näglichen Einrichtung betrachten wird, geht hervor, dab das Wesen des Budapester Börsen-Schieds­­gerichts eine Beschränkung des Kompetenzfreises oder gar die Nullifizirung desselben absolut nicht reätfertigt. Und dennoch geht das Trachten gemisser juristischer Reife dahin, die gänzliche Beseitigung des Börsen-Schiedsgerichts erzwingen zu wollen, oder zumindest eine solche Bretche in diese Rustitution zu schlagen, daß die wohlthätige Wirksamkeit versellen lahmgelegt werde, Mum fragen wir, warum angesichts solcher desinuftiver Ten­denzen das Handelsministerium nicht das Vollgewicht seines Ansehens für die unberührte Aufrechterhaltung jener Einrichtungen in Die Maagshale wirft, die für Landm­­athigaft, Handel und Industrie von vitaler Bedeutung sind, und hiezu ist gewiß diese, um sie so zu nennen, geld- und zeitersparende, ökonomische Gericht­­barkeit zu zählen, ebenso wie das Justizministerium in Folge der Wahlverwandtschaft dahin trachtet, wie dieser Fall es augenscheinlich macht, den Anforderungen und Ansprüchen des demselben näher stehenden Zuriften- und Advokatenstandes, unter der Flagge theoreti­­sirender Rechtslehren und Dogmatisihender Systeme zu willfahren. Berthold Ysei, (Schluß folgt.) Serfe- und Handelsnaghrichten. In Angelegenheit der F­usion der best ftehbenden beiden Industrie- Vereine) hat der Landes- Industrie-Verein an den Allgemeinen Ge­werbe-Verein eine Zuschrift gerichtet, in welcher derselbe das jüngste Schreiben des Allgemeinen Gewerbe-Vereins als ungenügend bezeichnet und eine präzisere Um­­schreibung der Modalitäten und Bedingungen der Fusion wünscht. — Diese Zuschrift bietet übrigens wenig Handhaben für die Fort­­ießung der Fusions-V­erhandlungen und es fegeint, als ob es mit der Fusion einstweilen seine guten Wege hätte. Wir haben übrigens dieses Resultat der Verhandlungen vor längerer Zeit vorausgesehen, weil wir wußten, daß diejenigen Elemente, die sich zur Gründung des Allgemeinen Gewerbe-V­ereins gedrängt sahen, nicht leicht in den Schoß desjenigen Vereins zurückehren würden, der bei aller Aner­­kennung seiner Verdienste um das Gemelbewesen dem V­orwurfe fich nicht entziehen Fan, der Politie und persönlichen Interessen viel zu großen Spielraum gestattet zu haben. Die leitenden Personen des Industrie-Vereins waren oft Alterne in Bewegungen, welche sich der Zustimmung besonnenerer Elemente nicht zu erfreden hatten und sie waren es, welche Gegenfäge, die früher so schroff nicht vorhanden Beispielsweise wurden die Gegen­­fäße zwischen­­ gewerbetreibenden Klasfen und Handel in einer Weise verschärft, wie dies­ absolut unnöthig und unbefestigt is. Revision des Gewerbegefeges) Die „Bud. Korr.” theilt den Text der Fragen, welche seitens der Regierung der in Angelegenheit der Revision des Gewerbegefeges für den 20. Feber einberufenen Enguste vorgelegt werden, wie folgt mit: I. Ist es zweckmäßig, die Gewerbetreibenden zu verpflichten, daß sie in Gewerbegenossenschaften eintreten ? Wenn ja, t­f dieser Zwang a) auf die Fabrikanten, b) Kaufleute und c) Handwerker gleichmäßig oder blos auf die Handwerker anzuwenden ? 2. welches 100 der, Beruf der Gesellsshhaften sein, ein rein Humanistischer oder al ein disziplinärer ? — das heißt, sollen diese Genossens­­chaften Einfluß haben : bei der Aufnahme des Lehrlinge, bei der Kontrpte des Lehrvertrages, bei der Freimagung des Lehrlings, respektive bei der Ausstellung des Lehrzeugnisses, bei der Ordnung des Verhältnisses zwis­chen Gehilfen und Meister, bei der Aus­­stellung und Kontrole der Ar­beitsbücher, bei eventuellen Zmiltig­­keiten ? 3. hat sie die Verpflichtung zum Eintritt in die Genossen­­schaft auf jeden im irgend­welcher kleinen Ortschaft des Landes wohnenden Industriellen, zu erftreden, oder blos auf die Industriellen der eine bestimmte Zahl (10.000) Einwohner zählenden Orte? 4. Hat für jede Drtichaft blos eine (allgemeine) Gewerbegenoffenschaft zu bestehen, oder können fie den Beschäf­­tigungszwneigen nach mehrere Gewerbegenoffenschaften konstitiiven und wer bestimmt in festerem Falle, wann für einzelne Bes­­Häftigungen eine besondere Cesellschaft entstehen kann? Wenn nicht, wäre es zweckmäßig, die Gewerbegenossenschaften mit gewissen behördlichen Befugnissen zu befleiven, besonders bei der Aufnahme von Lehrlingen, bei der Kontrole der Lehrkontraste, bei der Frei­sprechung der Lehrlinge, respettive bei der Ordnung des Verhält­­nisses zwischen Gehilfen und Meister, bei der Ausstellu­ng und Sons waren, auf's äußerste zu fpisten, sense ee [=­­­­­­­­­­­­­­­trole der Arbeitsbücher, bei eventuellen Zwistigkeiten ? Unter meiden Bedingungen könnte man derlei behördliche Befugnisse bieten. R II. It jene im §. 1 des G.­A. VIII: 1872 enthaltene Ber. Ins monac „auf dem Gebiete der ungarischen Krone jedes groß­­jährige oder für großjährig erklärte Individuum, ohne ARüdsicht auf das Geschlecht, innerhalb der Schranken dieses Gesetes jedweden Industriezweig, mitinbegriffen den Handel, wo immer selbstständig und frei ausüben k­ann“, aufrechtzuerhalten oder nicht? Wenn nicht: 1. welche Bedingungen wären zu Stellen ? vorzüglich der Nachweis der gehörigen Ausbildung ? daß der Industrielle eine gereifte bestimmte Zeit Lehrling war, als Lehrling theoretischen und praktischen Unterricht erhielt, als Gehilfe eine gehilse Zeit thätig war, daß er seine Ausbildung durch eine besondere Prüfung, recht­­fertige ? 2. sind die geforderten Bedingungen bei dem Falerikanten, Kaufmann und Handwerker gleichmäßig zu beanspruchen, oder blos beim Landwerfer ? 1 III. Hat sich jene Verfügung des 8. 5 des Gewebes, welche die Verwaltungsbehörden berechtigt. Hinsichtlich der dort bekannten Gewerbe (1. das Halten von Hotels, Wirthshäusern und Kaffee­häusern, 2. Zrödelhandel, 3. Leihen auf Bänder, 4. Dienstboten­­vermittlung, 5. Schornsteinfegen, 6. VBerfertigung von Yeuermerz- Negquisiten, 7. an bestimmte Fahrtzeiten gebundener Bersonentrans­­ort und 8. das Gewerbe Derjenigen, welche an öffentlichen Plägen ür das Bublikum Personentransportmittel bereit halten, oder ihre Dienste anbieten, als Träger, Lohndiener u. |. w.) vom Standpunkte der­ öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Moral, der öffentlichen Gesundheit und anderer öffentlicher Lautereffen dem Lokalen Bed­ürf­niß entsprechend allgemein­er aber auf dem P­rinzipe der Gewerbefreiheit beruhende Regeln aufzustellen, als zweckmäßig er­wie­­sen? oder märe die Regelung der Regierung vorzubehalten und diese Ge­werbezweige überhaupt nicht nach dem Prinzipe der Gewerbe. Da sondern nach dem Prizzip der Konzessionigung zu regeln IV. Ist es nothwendig, die Gehilfen (Handelsgehilfen und auch Fabriksarbeiter) dazu zu zwingen, daß sie von ihrem Arbeits­­lohn zu Hilfsfonds beitragen ? Wenn ja: 1. Können die betreffen­­den Arbeitgeber mit der Verantwortung Hinsichtlich der pünktlichen Einzahlung dieser­ Beiträge belastet werden ? 2. Wenn die betreffen­­den Gehilfen in eine andere Stadt gehen, in welcher Weise i­­ide Anspruch­ auf den Hilfsfond aufrecht zu erhalten 3. Worauf hat sich diese Unterftügung zu erstreden ? blos für den Krankheits- und Todesfall oder auch auf andere und auf welche Fälle? 4. Sind diese Hilfsfonds durch ein Gefeb oder durch­ behördliche Normen zu regeln, und nach welchen Prinzipien ? V. It die bisherige Organisation der Gewerbebehörden erster und zweiter Instanz zwecmäßig ? Wäre es nicht zwecmäßig, daß die Gewerbebehörde erster Instanz mit den zu diesem Zreed durch die ee RE gewählten I­ndustriellen im Vereine — die Ge­werbebehörde zweiter Instanz mit den duch die Gewerbe- und Handelskammern gewählten Industriellen im Verein vorgehen ? VI. Sind die Verwaltungs­ausschiffe als Gemwerbebehörden dritter Instanz aufrecht zu erhalten ? oder sol das Ministerium die Gemwerbebehörde Dritter Stanz sein ? Buchtviehmarkt für Rindvieh und Schafe in Budapest) Der Aderbau-Minister Hat mit Nachsicht auf den Unmstand, daß die Nachfrage nach gutem Zuchtmaterial das Mad­gebot bedeutend überwiegt, die Veranstaltung eines Zuchtviehmarktes in Budapest für den Monat Mai beschlossen, und hiezu eine bedeu­­tende Anzahl von Prämien, im Werthbetrage von ungefähr fl. 3500 bestimmt. Der Minister hat der Hauptstadt hievon mit dem Aer­­suchen Mittheilung gemacht, daß dieselbe für die Abhaltung des Zuchtviehmarktes den Viehmarkt auf vier Tage überlasfen möge. Der Minister nimmt fünmalige Kosten, die Herstellung der Stände, die Ausschmüdung des Ausstellungsplages u. dgl. auf fich. er .. « » J.­­ je & es, wünscht nur das Entgegenkommen der Hauptstadt, in deren Interesse es liegt, daß die Zuchtviehmärkte ich jährlich wiederholen sollen. Auch der Landes-Agrikultur-Gesellschaft wurde die Veranstaltung des Zuchtviehmarktes bekanntgegeben, mit der Andeutung, daß die Bartheile solcher Zuchtviehmärkte vielfache sind. Man gewinnt die erforderliche Orientirung über das im Lande vorhandene Zucht­material, man kann Vergleiche anstellen und so das V­orzügliche, oder in gewisse Verhältnisse Raffende auswählen, der Käufer findet Alles, was er benöt­igt, in gehöriger Auswahl vor, und geden st­and­ der Minister einen Theil des Bedarfes an Zuchtthieren, bei Gelegenheit des Zuchtviehmarktes dur­ Ankauf der vorzüglicheren Stiere, Kühe und Böde zu deden. Die Landwirthe, die gutes Zuchtmaterial befigen, haben daher, wenn sie ihre Thiere zum Zuchtviehrmarkte bringen, die Aussicht, hohe Preise zu erlangen und gute Käufer zu finden, Vortheile, die sie sie nicht sollten entgehen haffen. Der Minister fordert den Verein auf, die Fury und das Komitt für die Organisirung des Marktes aus seiner Mitte zu entsenden. Behufs Ermäßigung der Tarife für den Transport der Zuchtb­iere wurden unter Einem die erforderlichen Schritte eingeleitet. Landwirtc­schaftliches Bereinswesen.­ Der Ackerbau­ und Handelsminister hat an sämmtliche land­wirthschaftliche Vereine, die Garten- und Obstbaus, Weinbau» und Schelfervereine inbegriffen, ein Rundschreiben gerichtet, in welchem dieselben aufgefor­­dert werden, die auf den Stand und die Mittel der Vereine bezü­g­­lichen Daten ehestihunlich anzugeben. Als Motiv führt der Minister den Umstand an, daß die landwirthhaftlichen Vereine häufig Sub­­ventionen beanspruchen, über deren Begründung und Ausmaß der Minister nur dann billigerweise Entieidung treffen kan, mögt ihmt die betreffenden Daten zur­ Disposition stehen. Zu Diesem Behufe wurde ein Fragebogen zur Ausfüllung an die Vereine versendet, der unter Anderem die folgenden Fragen enthält: 1. Gründungsjahr des Vereins ; 2. Anzahl der Mitglieder nach Kategorien (b. 1. gründende, ordentliche 20.); 3. Beiträge der Mitglieder; 4. Namensverzeichniß der Funktionäre des Vereins; 5. Stand des Vereinsvermögens Ende 1880; 6. Boranfájlag für das Sahe 1881; 7. Thätigkeit des Vereins im Jahre 1880 in kurzen Hagen, insbesondere Ausstel­­lungen, Unzahl der Aussteller, Besucher, Bilug und sonstige Kon­fi­erenzen ; Institutionen, die zum Belten der Mitglieder bestehen, z. B. Vereinsgarten, Baumschulen, Agenturen, AffelnwangBermitt­­lung 26. Breisausschreibungen. d. Ueber die Getreide-Ausfuhr Nußlands in den Jahren 1879 und 1880) Die ungenügende Ernte Nuß­­lands im legten Jahre Fernzeichnet am besten die bedeutende Abnahme des Getreide-Grportes aus diesem Neid­e, auf den vorliegenden sta­­tistischen Nusweisen exportiete Rußland im Jahre 1880 42.728.600 Heftoliter Getreide, gegen 69.392.000 Heftoliter im Jahre 1879. An Weizen speziell wurden im Jahre 1880 11.138.000 Heftoliter, gegen 26.131.900 Heftoliter im Jahre 1879 ausgeführt. Ebenso fand in Roggen eine Minderausfuhr statt, indem dem Duantum von 11.531.000 Hektoliter im Jahre 1880 ein solches von 21,106.090 Hektoliter im Jahre 1379 entgegensteht. Bem­erkenswert h ist, daß die russischen Getreide-Grporttarife auf den Bahnen derselben jüngst eine nicht un­wesentliche Erhöhung erfahren haben, die auf die Exportfähigkeit des Produktes nur ohne Nachwirkung bleiben kann. Die Eisenbahn- Bolitit Auklands scheint gerade zu einer Zeit in ungünstigem Sinne eingreifen zu wollen, wo­dur­ die immer siegreicher auftretende Kon­kurrenz Anerifas gerade eine Solche Wendung nicht am Plage­at. Die Bhyllorera in Frankreic.. Die Regierung veröffentlichte vor Kurzem das amtlich Festgestellte Verzeichniß der duch die Bhyllorera infizirten Arrondissements nach dem Stande Ende des Wienats Dezember. Im Namen hat die Phyllozera bis fest in 45 Departements und 131 Arrondissements Fuß gefaßt. Aus­­ländische Neben und solche, die aus dur­che Phyllozera infizirten Arrondissements stam­men, dürfen nur in 18 Departements, resp. in 57 Arrondifsements eingeführt werden, in denen Die Neben sozusagen gänzlich zerstört sind. Unter Einem versendet die Regierung die jährliche genaue Aufnahme des infizirten Terrain, der die Brä­­setten, die vor dem ersten Oktober 1881 eine Karte an das Aderbau­­ministerium einzusenden haben, in der die Ausdehnung der Phylloxera­­berde, insbesondere aber die Progression, die das Uebel im abgelau­­fenen Jahre gemacht hat, verzeichnet sein muß. Diese Einzel-Karten sind dazu bestimmt,­ zur Zusammenstellung der großen Bhyllorera- Karte von Frankreich zu dienen, die vor dem Ende des Jahres 1881 erscheinen muß. Wie aus den Vorhergebenden ersichtlich, nimmt die französische Regierung die Berner Phylloxrar- Konvention nicht eben ernst. Karten und Aus­weise werden zwar behufs Mittheilung an die der Konvention beigetretenen Negierungen vorbereitet. Hingegen wird den Bestimmungen der Konvention entgegen der internationale Ver­­zehr der Reben überhaupt und die Einfuhr derselben, wenn auch in nur 57 Arcondissements gestattet. (Frank­furter Deutsche Handelsgesells­­chaft) Der Aufsichtscabch dieser Gesellschaft publizirt folgende offizielle Erklärung: Anläßlich der von der Slow-Porker Kommandite ung zugeführten umfangreichen Schienen-Ex­portabschlüsse war eine außerordentliche Geldvorlage der Handelsgesellschaft für die New­ Yorker Kommandite unvermeidlich. Bei dem uninbedingten Ver­­teauen in die Geschäftsführung der Kommandite und, da die Kom­­mandite w mittheilte, daß es sich bei den Schienen-Tranzaktionen größtentheils um volgogene Verkäufe handle, für welche Geld ein­­gehen werde, sobald die Schienen drüben zur Ablieferung kämen, fichmrte die Dirersion der Ne­w-Yorker Kommandite Beträge, welche, wie erst jet zur Kenntniß des Aufsichtsrathes gelangte, die vom Aufsichtsrathe gegebenen Normen weit übersteigen. Bei der Ankunft der Schienen in New­ York war ein bedeutender Preisfall eingetreten, viele Käufer stellten ihre Zahlungen ein und zahlreiche Geschäfte wurden rückgängig gemacht. Am Donnerstag Abend hier eingetroffene genaue Aufstellungen ergaben, daß in Folge der oben erwähnten Kredite Die Verbindlichkeiten der New­ Yorker Kommandite gegen unser Anstriht einschließlich deren K­ommandit-Kapital sich auf 7.199.971 Mark beziffern und daß nach der gegenwärtigen Situation hierauf so .. Berich­te zu befürchten sind, daß hieruch nach Ab­sorption des Lteuervefonds und der diesjährigen Gemwinne sich eine Reduktion des Aktienkapital auf 10 Millionen Mark ergeben wirde. Vorstehendes ist der volle Umfang des Schadens, welcher das Auftitut Ihlimmstenfalls treffen kan. Geaihhte Fäffer­ Rir erhalten­ nachstehende Zufgrift: Schon zu wiederholten Malen war in diesen Blättern Erwähnung davon gethan, Daß die Freizligiafeit der ungarisch und österreichisch geaichten Fäffer in beiden Reichshälften anerkannt und im Prinzip auch bereilligt wurde und hierüber nur noch die formellen Verhandlungen zu pflegen seien. Mit Bedauern müssen wir aber sonstatiren, daß noch immer, und zwar zum empfindlichen Schaden der Handels­welt, diese Sache nicht endgültig beigelegt ist, indem häufig Wälle vorkommen, daß österreichisch gemichte Fäf­fer zum Transport hier nicht zugelassen werden, je nachdem es den betreffenden Organen beliebt, die hier einschlagende Verordnung ohne Nachsicht auf die Aufereffen des Handels nach eigener Anschauung zu interpretiren. Wäre es nicht sehten an der Zeit, diesen Mißbrauch, welcher nur dazu angesehen ist, die Steuerträger zu belasten und den freien Handel zu hemmen, gänzlich aus dem Wege zu schaffen ? · (Oesterreichis·c()eStaatsbahn1.)In der 3.Be­­triebswoche vom 15.bis 21.Jc’inner betrugen die Einnahmen nach·69.191Perso·u­ 3n·und 1·01.643Tonmen n­ach·tfl.592.889 (-I—sc.74.159).Die Gesam­nteinnahmen betrugen jei·tI.Järtner nach 196.742Reise 11 de­s1 und 2c31.471 Tonnen Frachtf­l.1,666.082 (+ ff. 105.938). · (Insolvenzen.)Der Wiencer Krtzditore 11verein zxtthSchtrtze der FörderxttIgctibet Insolvenzen gibt unterm 23.Jänner nachstehen­de Insolvenzfälle bekannt: Karl Guttmar­ 11x,nichtprotokollirter Kausnthmm Buda­­pest.—Karl Reich·mann,Kleiderhändler in Budapest. ——Hermann Fabca II(Verlassemschaf·t)InH.­20i.-Våsår­­gelu. kBernhard Weiß,Kaum­ann inLåva.— ·gnaz·ä­ iipper,Handelsmann in Olmütz.—Paul Artnex­,Handels­­mann in Baumgarten. .» hd y Geb­jäfls-Zerichte, Budapest, 25. Yänner Witterung: falt, Tem­peratur 17.3 Grad &., Barometer 776.2 Mm., Wasserstand zunehmend. Bei gemäßigten Winden hat sich der Luftdruch wesentlich gesteigert. Die Temperatur ist im Stockylet beträchtlich gestiegen, im Südwesten gesunken. Die Kälte ist im Zentrum größer, wie selbst in der Kar­pathenlinie. Größere Kälte herrschte bei Agram, wo der Thermometer auf 24 Grad fand und in Syatmar-Niimeti, wo derselbe 23 Grad E. zeigte. Die Witterung ist heiter, nur an einigen Drten in Nord­­k­osten bewölkt, bei geringem Schneefall. Es liegt bei sich verringern­­der Kälte heiteres Wetter zu erwarten. Frost ist auch in den beiden Tagen voraussichtlic. Effektengeschäft.Auf günstige auswärtige,namentlich Pariser Nachrichten eröffnete die Vordör1«ein günstiger Stimmung, Spekulationspapiere und Renten erholten sich wesentlich;auch die Umsätze gestalteten sich belangreicher.Oesterreichisch­e Kredit zu 283.30 bi5282.80—283.10,ungarische Gold-Rente­ z11108.50——1us.35ge­­macht,schlosse:1108.421!26.,Eskompte-und Wechslerbank zu«128 bis 1stIJmGimzu.Komp.Eisengießerei zwöOS gemacht. An der Mittagsbörse erhielt sich die Stimmung recht günstig, Desterreichische Kredit zu 283.40—282.90 gemacht, Klichen 233 ©., Ungarische­ Kredit zu 258.50 ©, Anglobant 127 6., Uillonbant 114.75 ©., Ungarisge Eskompter und MWechslerbant zu 127.75 bis 127.50 gemacht, ungarische Gold-Rente 108.40, ungarische Vrämien-­­Yofe zu 107.25, Therhthal-&ofe zu 107, ungarische Papier-Rente zu 80.20— 79.95 gemacht, einzelne Lokalpapiere lebhaft begehrt, Elisabeth- Mihlen zu 209-210, Bannonia zu 1150. Ganz u. Co. Eisen­giekerei zu 507—516 gekauft, blieb 517 ©., Brauereien zu 500, Schlie’sche zu 182, Drafheide zu 141, Borstädtiie Sparkassen zu 73 geschloffen, Baluten und Devisen steifer, Neidsmarf zu 58.15 geschloffen. · Die Abendbörse war lebhaft und bewegt.Oesterrei­­chische Kredit-A­ktien an­fan­gs zu 232.d’u—·2·83 gehandelt, wichm rapid bis 281.9(),schließen 282.Ungarische Gold- Rente zu 108.45 prompt auf Lieferung zu 108.5()gehan­delt,drück­­ten sich auf schwaches Paris bis 108,blieb 108.05. Getreidegeschäft.Termin­e:Weisen per Frü­hjahr zufl.11.30,;«­erSeptember-Oktoberil··10.50und fl.10.40Mais per Mai-Junizufl.6.011,«2verfehlt-new Getreide. A.Sc.Palanka,21.Jänner.Zu Beginn dieses Monats trat nach mehrwöchentlicher milder Witteruug Frost und starker Sä­k122fallei11,1veid­’letzterer deI­ Saat eng gnügende Schnizdeckeboy seit 4 Tagen jedoch folgten reichliche Niederschag,welche die bereits starken Schneemassen verschwin­den­ ließen.Heute Nachts hatten wir abermals starkes Frostwetter,somit unsere·Oke·konomenyoffnungsvoll in die Zukunft blicken Jxxt Getreidegeschäftnikein nennenswerther Verkehr­,größere PerstieI­ sind in festen Händen von Großgru­ndbesitzern und Spekulanten,die vorderhand nichts Ungehegu wxnd so mach nur Weniges für den Lokalkonsum zunachsten entdegt Preisen aus de­n Markte genommen: Weizen je nach Dualität von fl. 10.50 bis fl. 11.25, Hafer von fl. 5.30 bis fl. 5.50. Alles per 100 Kilo­­gramm. · Wokle. W.Posen,19.Jc·iimex­.Währen­d man von··Verlmund Bresla­u über einen regerext Geschäftsverkehr berichte·t,«itte-Z·anu1·1- serem Platz ganz entgegengesetzt der Falltrxtdverrixtger21·s1ch die Umsätze immer mit Auswärtige Käufer fehlen fast gänzlich und die wenigen,die am Platze waren,kaufftenn1rr·geringe Postc:1,ob­­gleichuoi x Seite der Lager-Inhaber in jeder Hin­sicht·de211ell·­cnKote­­zessionen gemacht worden sind.CswuxdeirikxtrklecIZcPostgxt von Stoff-und T«­tchwollen zu bisherigen Preisen nach der Lausitzka kauft,ferner ging Einiges von Schmitt 51uollen um,wofür auswärtige Händler Nehmer waren. In den feinen Wolfen ruht das Geschäft vollständig, obgleich namentlich in diesen Gattungen unter Bla ein reichhaltiges Lager aufzuweisen hat. Troy der schon vorgeriichten Saison, wo ge­wöhnlich die Bestände abnehmen, sind Dieselben in diesem Jabre noch beinahe vollständig intakt. Auch in der Provinz ruht das Geschäft fast gänzlich und sind uns Umjäge nnt bekannt ges­worben. Neue Zufuhren sind geringfügig, doch immer noch groß genug, um das verfaufte Duantımm fast zu erregen. Kontraktschlüffe für frische Wollen haben weder hier, noch in der Provinz stattgefun­­den, weil jede Unternehmung dafü­r fehlt. Borstenvieh, Steinbrruch, 25. Sommer. (Orig-Dner) Bericht der Borstenviehhändler-Halle in G Steinbruch.­ Das Geschäft und die Breite blieben unverändert. Wir notiven: Unge­riiche alte, schwere 52 bis 53 fr., Dio. junge fehwere 54 bis 54%­, fr., Dio. junge mittel-schwere 53 bis 531­, fr., Bauernwaare 50 bis 52 fr., walachhsche Stachel, fehwere 50 fr., dio. dio. leichte 48%], fr., serbische leichte 52 fr. Alles per Kilogr.) · Mein der SonntagsNummer gebrachte Notezz das­k man Steinbruch«-Szälläsen unter den Schweixteki die Maukschmelkseuche ausgebrochen wäre,beruht auf einem­Jrrthiken,·da unter deik in den Szålleisen befindlichen Schweinen keine Mem­mer namengabende Krankheit vorgekom­men ist ,,--·- goasferstaad: Esti­crukeg: Budapest,25.Jänner.2.4.2M·überNul zunehmend.·Eisstoß. P2.-Sziget,25·Jänner.0.79M.überskull,ab11ehittetid.Bewölkt -Szatm­ir,2’)Järmer.1.50M.überNull,abnehmend. ,, Tokaj,25.Jär«­11er.2.90M über Null,abnehmend. « Szolnok,25.Jc«inner.5.20 M über PulL abnehmend Rebel. Drjova, 25. Sinner. 8.78 M. über Null, abnehmen. 37

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