Pester Lloyd, Januar 1881 (Jahrgang 28, nr. 1-30)
1881-01-26 / nr. 25
-:..«—«--««-:-.-.- Hsomcement für die österr.-ungar.Modus-Mc fürden--Pestet Lloyd«(Morgen-sundAbendblatt) · cErscheint auch Montag Früh und am Morgen nach einem Feiertage-) Er gar Audapet: Bit Poslversendung: Ganzjährlich fl. 22.— Pierteljährt. fl. 5.50 | Langjahrt. fl. 24.— Pierteljährt, Salbsiäpih „ 11.— Monatlign 2 — | Hejährt, n 12.— Monatlich vs RB 1.— vierterjägstig megg. za reparater Xoflversendung des AbendBlattes Für die Läuftsirhe Mananzeitung. oo, rn 0 sun m Dan pränumerirt für Sudaprf in der Administration bes elter Ero, Dorotheagaffe Mir, 14, 1 Stod, et Budapest mittelst Boftenweisungbuch alle Bostämter. fl. 996.— 2.20 | Luferate a und Einschallungen für den Offenen Gpredfank werden angenommen, Budapest in der Administration, Dorotheagaffi Nr. 14, ersten Stod, ferner : in den Annoncen-Expriditionen, Leopold Langeifelleplat Nr. 3. Klaasenstein «& Vogler, Dyiıstheagafie Nr. 11 ; A.V. Goldberger, Servitenplag 3. SInfertionspreiß nach aufliegendem Tarif. 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Serbien bei ung 9 fl., bei samnttlichen dortigen Postämtern 7 fl. 16 ív fl. 50 £ r., bei den Postämtern Der Kampf gegen das Börsen-Schiedsgericht. So Ungarn seheinen Handel und Verkehr im klühendsten Zustande zu sein?! Gind wirklich bereits alle Erleiderungen geboten, daß der Güteraustausch ohne Schwierigkeiten vor si gehen kann ?_ Findet der industrielle Unternehmungsgeist ausreichende Unterstüung dur eine vollkommene Rechtsprechung ? It die Belastung der Gewerbe und Landwirthschaft eine so mäßige, mit einem Worte, ist das wirthschaftliche Sein so sehr fonsolidirt, dag man sogar daran gehen Fann, vorhandene segensreiche Institutionen, die nach dieser Nichtung heilsam wirken, einzuschränken und zu vernichten ? Wer glaubt dies in Ungarn ? Und dennoch kann vermuthet werden, daß Männer in diesem Lande vorhanden sind, welche sich einer solchen Täuschung hingeben, sonst erschiene es unbegreiflich, welches Motiv die BVerfasser des Gefegentwurfes zur Modifizirung der B Zivilprozeß-Ordnung vom Jahre 1868 leitete, als sie in den SS. 80, 81, 82, 83 und 84 des Gefegentwurfes eine derartige Beschränkung des Wirkungskreises des Budapester Börsen-Schiedsgerichtes und anderer ähnlicher Gerichte beantragten, die beinahe einer Aufhebung dieser näglichen Einrichtung gleichkommt. Würde Se Erzellenz der Herr Justizminister die in den verschiedensten Kreisen laut werdenden Stimmen berücksichtigen und fänden die Darlegungen der Handels- und Gewerbekammern, der landwirthschaftlichen, industriellen, gewerblichen und kommerziellen Korporationen und Vereine, in gleichem Maße Gnade vor feinen Mugen, wie beispielsweise die der Advokatenkammer, so müßte sich ihm die Weberzeugung unwoillkürlich aufdrängen, daß auf dem Gebiete der Rechtspflege viel geleistet werden muß, daß das große Geld der Justiz Reformen für einen thatendürftigen Minister offen steht, daß aber, diese Wirksamkeit nicht aus dem Niederreißen und Zerstören einer voreinsschaftlich zu Bedeutung gelangten Einrichtung, wie das Börsen-Schiedsgericht es ist, bestehen kann und darf. — Wenn wir nun annehmen, daß man sich kompetenten Ortes diesen Wahrheiten nicht verschließt, dann bliebe nichts Anderes übrig, als zu glauben, daß das Börsenschiedsgericht nicht den Anforderungen entspricht, welche bei der Rechtsprechung vorhanden sein müssen, daß diese Institution keine Lebensfähigkeit befundete, und daß sie ihre Gristenzberechtigung vermirkt habe. It dies der Fall dann gut, dann möge „der Jude verbrannt werden”. ” Wir wollen unterlassen, auf die beiden im Jahre 1870 gelegentlich der Verhandlung des 6.A II im Parlamente ausgesprocenen Anernennungen hinzuweifen, welche dieser außerordentlichen Gerichtsbarkeit gespendet wurden. Männer aller Parteien und Stände, Juristen, ja selbst ausübende Advokaten stimmten in dem Lob des Börsen-Schiedsgerichts überein. Ebensowenig wollen wir die Unterftügung unserer Anfhauung für das integre Aufrechterhalten dieser Gerichtsbarkeit in den freundlichen Aussprüchen suchen, die in einer jüngsten Gnunziation der Aevofatenkammer zu finden sind. Die Thatsachen selbst mögen sprechen. Im Jahre 1864 begann das Bester Börsen-Schiedsgericht seine M Wirksamkeit. Veranlassung zur Breitung derselben lag in dem Bedürfnisse, bei Produkten und Waarenlieferungen, im Allgemeinen in allen strittigen Angelegenheiten über Rechtsverhältnisse, deren Objekte durch eine lange gerichtliche Prozedur in ihrem Preise und Werthe großen Veränderungen und zumeiist einer Werthverminderung unterliegen, die außerdem sehr bedeutende Kapitalien repräsentiren, eine rasche Rechtsprechung zu erzielen. Das lag näher, als das das in allen bürgerlichen Gefeßbüchern rezipirte Prinzip des Schiedsgerichts hiefür als das gesignete Mittel erkannt wurde, welches Prinzip durch eine systematische Organisirung jener langwierigen Formalitäten entkleidet wurde, die mit der Bildung und Funktion der gewöhnlichen Schiedsgerichte verbunden sind? Dieses Institut ist, wie allgemein bekannt, also kein neues; es fragt sich nur, ob dasselbe seit dessen 17jährigem Bestehen den Vorauslegungen, die daran geknüpft wurden, entsprochen hat. Wir glauben nicht, daß die erste Anforderung, die an eine fote Gerichtsbarkeit gestellt werden kann, die der raschen Rechtsprechung, dem Börsen- Schiedsgerichte abzusprechen ist. Die Beschränkung der formellen Seiten auf das nothwendigste Minimum machte es möglich, daß in noch so bedeutenden und vergoldelten Angelegenheiten, deren Streitobjekt den Werth von vielen vielen Tausenden Gulden repräsentirte, wenige Sigungen genügten, um die Streitfrage zu erledigen. Zu nicht geringem Theil war dies auch dem Umstande zu verdanken, daß Vordaten von der Vertretung ausgeschlossen wurden, deren natürliche Vestrebungen oft dahin gerichtet sind, durch Deutungen, Interpretationen und Disputationen den Standpunkt ihrer Parteien zu vertreten, die Frist bis zur Urtheilssprechung möglichst zu verlängern, neue Tagtagungen zu erkämpfen, nicht etwa um den Prozeß zu einer ergiebigen Einnahmequelle zu gestalten — Gott behüte, daß ich Dies deuten würde, „denn Brutus ist ein ehrenwerther Mann" —, sondern ausschlicklich um der vertretenen gerechten Angelegenheit zum Siege zu verhelfen. So kam es, daß die bei dem Börsen-Schiedsgerichte geltende PBraris nicht die kompliziere Frage „quid juris“, sondern die viel einfachere Frage: „was ist gerecht“ zu erörtern, eine ralsche Gerechtsame zur Folge hatte und zur Popularität desselben wesentlich beitrug. Wir wollen zugestehen, dad das Kriterium einer Gerichtsbarkeit nicht allein in der raschen Rechtspflege, sondern auch in der gerechten, unparteilichen Urtheilssprechung zu suhen is. Vereinen si auch diese Qualitäten mit dem erörterten Umstand der raschen Judikatur, dann künnen die Erfordernisse des Gerichtsstandes als vorhanden bezeichnet werden. Die gerechte Urtheilssprechung wurde gesichert, indem zu Börsen-Schiedrichtern von jeher Männer unseres Kaufmannsstandes gewählt wurden, die nicht nur geschäftliche Erfahrung, Fachkenntniß, genaue Kenntnis der Waaren, der Gepflogenheiten und Natur jener Rechtsverhältnisse, die im Verkehrsleben vorkommen, für sich hatten, sondern auch jenes Maß von Saterett und Gerissenhaftigkeit besaßen, Rechtsanschauungen zu erfassen, Rechtsbegriffe sich zu bilden und so mit Verständniß ein Urtheil Sprechen zu können. Die Unparteilichkeit des Urtheils fand seine Gewähr in der Integrität des Charakters,in der selbstständigen Stellung,in der unabhängigen materiellen Lage,in welcher die Börsen-Schiedsrichter sich befanden. Diese Thatsache II und das allgemeine Bekanntwerden derselben hatten zur natürlichen Folge, daß sich immer mehr Kaufleute diesen Gerichtsstand für Streitigkeiten in den verschiedensten Rechtsverhältnissen wählten, daß später Landwirthe bei Kauf, Verkauf und Pachtverträgen sich der Kompetenz dieses Gerichts unterwarfen, daß Industrielle und Gewerbetreibende bei Arbeits-Lieferungsverträgen u. s. w. den richterlichen Ausspruch des Börsen-Schiedsgerichts anriefen, daß schlielich dieses Gericht nicht nur eine Wohlthat, sondern ein Bedürfniß für die verschiedenartigsten Vertragsbeziehungen wurde. Die Rechtssicherheit und rasche Justiz, die das Börsen-Schiedsgericht in den dieser Kompetenz unterworfenen Angelegenheiten bot und heute noch bietet, wurde zum preiserhöhenden Faktor bei dem Verkauf von Wannen, Verwerbung von Gütern der verschiedensten Art. Ui die Sympathien Eines Standes konnte sich diese Institution nicht erwerben, die des Aovolatenstandes, ja viel mehr mit der steigenden Popularität derselbe, wuchs die Antipathie der Rechtsfreunde gegen diese Gerichtsbarkeit. Die Gratistik der seit dem Bestande des Börsen-Schiedsgerichts durch dasselbe entschiedenen Brozesse bewegt die fortwährend steigende Inanspruchnahme desselben durch Kaufleute und auch Nicht- Kaufleute. So zwar wurden 1864/65: 225, 1870: 644, 1875: 857, in den lethten Jahren 1100 bis 1200 Brozesse entschieden, unter welchen in den seßten Jahren eine bedeutende Zahl solcher, deren prozgeffirende Parteien ausschließlich im Auslande domizilirende, fremdländische Bürger waren. Wir heben gleichzeitig eine andere erfreuliche, Ungarn ehrende Thatsache hervor, daß während wir sonst nachahmensunwerthe Institutionen aus dem Auslande zu uns importiren, die bei uns eingebürgerte Eigenart der geschilderten Fehteds gerichtlichen Organisation im Auslande nicht nur Anerkennung, sondern Nachahmung fand. Allein die angeführte Statistik erschöpft nicht vollständig den Erfolg der börsenschiedsrichterlichen Einrichtung, da diese nur die Zahl der progessualen Fälle erweist. Viel höher noch ist die Wirkung der für umschriebenen, fortwährend vervollkommmeten und bündig abgefaßten Rechtsgepflogenheiten und Whancen zu veranschlagen. Diese wurden in dem allgemeinen Theil der Nechtsgewohnheiten immer erweitert und zu den Spezial-Bestimmungen für Getreide, Produkte, Del, Effekten u. s. w. nach und nach auf die für Eichenrinde, Wein, Spirituosen, Brennholz ausgearbeitet und publizier. Trot des immer zunehmenden Güterverkehrs wurde durch die immer häufiger werdende Berufung auf die Kompetenz des Börsen-Schiedsgerichtes und Duck die Befolgung der urancegemäßen Rechtsbestimmungen seitens der vertragsfließenden Parteien einer großen Zahl von Prozessen vorgebeugt, welche bei Nichtvorhandensein desselben unbedingt entstanden wären. Um das nur durchn Bespiel zu beleuchten, führen wir an, daß troß des auf viele Hundert Millionen Gulden sich belaufenden jährlichen Gffeftenverkehrs an der hiesigen Börse die Zahl, der aus demselben sich ergebenden Prozesse jährlich auf 10 bis 15 beschränkt ist. Dies wurde nur dadurch erreicht, daß DieRrechte und Pflichten jeder Partei genau präzisier sind und die Außerabtlaffung verselben die ralsche Urtheilssprechung nach sich zieht. Als ein erfreuliches Zeichen des steigenden Vertrauens ist anzusehen, daß nicht nur Private und Geselltehaften privater Natur des verschiedensten Berufs, sondern sogar offizielle Behörden, so z. B. das ungarische Handelsministerium, bei Bau- und Lieferungsverträgen, das E. u. E. Militär-Notar für sehr viele Transaktionen u. s. w. die Berufung auf das Budapester Börse-Schiedsgericht file Streitfälle angeordnet haben. Nach dieser erfolgreichen siebzehnjährigen Thätigkeit des Schiedsgerichts können wir fübn die Ansicht aussprechen, daß dieses zur nicht zu unterschäßenden Stüße des Verfehrslebens sich herausgebildet hat, deren Schwächung im Lande nicht zu ermessende Summen foften würde. Aus dieser genetischen Erörterung, welche jeder unparteiische Loser nicht im Entferntesten als Apologie, sondern nur als Verthchäsung dieser näglichen Einrichtung betrachten wird, geht hervor, dab das Wesen des Budapester Börsen-Schiedsgerichts eine Beschränkung des Kompetenzfreises oder gar die Nullifizirung desselben absolut nicht reätfertigt. Und dennoch geht das Trachten gemisser juristischer Reife dahin, die gänzliche Beseitigung des Börsen-Schiedsgerichts erzwingen zu wollen, oder zumindest eine solche Bretche in diese Rustitution zu schlagen, daß die wohlthätige Wirksamkeit versellen lahmgelegt werde, Mum fragen wir, warum angesichts solcher desinuftiver Tendenzen das Handelsministerium nicht das Vollgewicht seines Ansehens für die unberührte Aufrechterhaltung jener Einrichtungen in Die Maagshale wirft, die für Landmathigaft, Handel und Industrie von vitaler Bedeutung sind, und hiezu ist gewiß diese, um sie so zu nennen, geld- und zeitersparende, ökonomische Gerichtbarkeit zu zählen, ebenso wie das Justizministerium in Folge der Wahlverwandtschaft dahin trachtet, wie dieser Fall es augenscheinlich macht, den Anforderungen und Ansprüchen des demselben näher stehenden Zuriften- und Advokatenstandes, unter der Flagge theoretisirender Rechtslehren und Dogmatisihender Systeme zu willfahren. Berthold Ysei, (Schluß folgt.) Serfe- und Handelsnaghrichten. In Angelegenheit der Fusion der best ftehbenden beiden Industrie- Vereine) hat der Landes- Industrie-Verein an den Allgemeinen Gewerbe-Verein eine Zuschrift gerichtet, in welcher derselbe das jüngste Schreiben des Allgemeinen Gewerbe-Vereins als ungenügend bezeichnet und eine präzisere Umschreibung der Modalitäten und Bedingungen der Fusion wünscht. — Diese Zuschrift bietet übrigens wenig Handhaben für die Fortießung der Fusions-Verhandlungen und es fegeint, als ob es mit der Fusion einstweilen seine guten Wege hätte. Wir haben übrigens dieses Resultat der Verhandlungen vor längerer Zeit vorausgesehen, weil wir wußten, daß diejenigen Elemente, die sich zur Gründung des Allgemeinen Gewerbe-Vereins gedrängt sahen, nicht leicht in den Schoß desjenigen Vereins zurückehren würden, der bei aller Anerkennung seiner Verdienste um das Gemelbewesen dem Vorwurfe fich nicht entziehen Fan, der Politie und persönlichen Interessen viel zu großen Spielraum gestattet zu haben. Die leitenden Personen des Industrie-Vereins waren oft Alterne in Bewegungen, welche sich der Zustimmung besonnenerer Elemente nicht zu erfreden hatten und sie waren es, welche Gegenfäge, die früher so schroff nicht vorhanden Beispielsweise wurden die Gegenfäße zwischen gewerbetreibenden Klasfen und Handel in einer Weise verschärft, wie dies absolut unnöthig und unbefestigt is. Revision des Gewerbegefeges) Die „Bud. Korr.” theilt den Text der Fragen, welche seitens der Regierung der in Angelegenheit der Revision des Gewerbegefeges für den 20. Feber einberufenen Enguste vorgelegt werden, wie folgt mit: I. Ist es zweckmäßig, die Gewerbetreibenden zu verpflichten, daß sie in Gewerbegenossenschaften eintreten ? Wenn ja, tf dieser Zwang a) auf die Fabrikanten, b) Kaufleute und c) Handwerker gleichmäßig oder blos auf die Handwerker anzuwenden ? 2. welches 100 der, Beruf der Gesellsshhaften sein, ein rein Humanistischer oder al ein disziplinärer ? — das heißt, sollen diese Genossenschaften Einfluß haben : bei der Aufnahme des Lehrlinge, bei der Kontrpte des Lehrvertrages, bei der Freimagung des Lehrlings, respektive bei der Ausstellung des Lehrzeugnisses, bei der Ordnung des Verhältnisses zwischen Gehilfen und Meister, bei der Ausstellung und Kontrole der Arbeitsbücher, bei eventuellen Zmiltigkeiten ? 3. hat sie die Verpflichtung zum Eintritt in die Genossenschaft auf jeden im irgendwelcher kleinen Ortschaft des Landes wohnenden Industriellen, zu erftreden, oder blos auf die Industriellen der eine bestimmte Zahl (10.000) Einwohner zählenden Orte? 4. Hat für jede Drtichaft blos eine (allgemeine) Gewerbegenoffenschaft zu bestehen, oder können fie den Beschäftigungszwneigen nach mehrere Gewerbegenoffenschaften konstitiiven und wer bestimmt in festerem Falle, wann für einzelne BesHäftigungen eine besondere Cesellschaft entstehen kann? Wenn nicht, wäre es zweckmäßig, die Gewerbegenossenschaften mit gewissen behördlichen Befugnissen zu befleiven, besonders bei der Aufnahme von Lehrlingen, bei der Kontrole der Lehrkontraste, bei der Freisprechung der Lehrlinge, respettive bei der Ordnung des Verhältnisses zwischen Gehilfen und Meister, bei der Ausstellung und Sons waren, auf's äußerste zu fpisten, sense ee [=trole der Arbeitsbücher, bei eventuellen Zwistigkeiten ? Unter meiden Bedingungen könnte man derlei behördliche Befugnisse bieten. R II. It jene im §. 1 des G.A. VIII: 1872 enthaltene Ber. Ins monac „auf dem Gebiete der ungarischen Krone jedes großjährige oder für großjährig erklärte Individuum, ohne ARüdsicht auf das Geschlecht, innerhalb der Schranken dieses Gesetes jedweden Industriezweig, mitinbegriffen den Handel, wo immer selbstständig und frei ausüben kann“, aufrechtzuerhalten oder nicht? Wenn nicht: 1. welche Bedingungen wären zu Stellen ? vorzüglich der Nachweis der gehörigen Ausbildung ? daß der Industrielle eine gereifte bestimmte Zeit Lehrling war, als Lehrling theoretischen und praktischen Unterricht erhielt, als Gehilfe eine gehilse Zeit thätig war, daß er seine Ausbildung durch eine besondere Prüfung, rechtfertige ? 2. sind die geforderten Bedingungen bei dem Falerikanten, Kaufmann und Handwerker gleichmäßig zu beanspruchen, oder blos beim Landwerfer ? 1 III. Hat sich jene Verfügung des 8. 5 des Gewebes, welche die Verwaltungsbehörden berechtigt. Hinsichtlich der dort bekannten Gewerbe (1. das Halten von Hotels, Wirthshäusern und Kaffeehäusern, 2. Zrödelhandel, 3. Leihen auf Bänder, 4. Dienstbotenvermittlung, 5. Schornsteinfegen, 6. VBerfertigung von Yeuermerz- Negquisiten, 7. an bestimmte Fahrtzeiten gebundener Bersonentransort und 8. das Gewerbe Derjenigen, welche an öffentlichen Plägen ür das Bublikum Personentransportmittel bereit halten, oder ihre Dienste anbieten, als Träger, Lohndiener u. |. w.) vom Standpunkte der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Moral, der öffentlichen Gesundheit und anderer öffentlicher Lautereffen dem Lokalen Bedürfniß entsprechend allgemeiner aber auf dem Prinzipe der Gewerbefreiheit beruhende Regeln aufzustellen, als zweckmäßig erwiesen? oder märe die Regelung der Regierung vorzubehalten und diese Gewerbezweige überhaupt nicht nach dem Prinzipe der Gewerbe. Da sondern nach dem Prizzip der Konzessionigung zu regeln IV. Ist es nothwendig, die Gehilfen (Handelsgehilfen und auch Fabriksarbeiter) dazu zu zwingen, daß sie von ihrem Arbeitslohn zu Hilfsfonds beitragen ? Wenn ja: 1. Können die betreffenden Arbeitgeber mit der Verantwortung Hinsichtlich der pünktlichen Einzahlung dieser Beiträge belastet werden ? 2. Wenn die betreffenden Gehilfen in eine andere Stadt gehen, in welcher Weise iide Anspruch auf den Hilfsfond aufrecht zu erhalten 3. Worauf hat sich diese Unterftügung zu erstreden ? blos für den Krankheits- und Todesfall oder auch auf andere und auf welche Fälle? 4. Sind diese Hilfsfonds durch ein Gefeb oder durch behördliche Normen zu regeln, und nach welchen Prinzipien ? V. It die bisherige Organisation der Gewerbebehörden erster und zweiter Instanz zwecmäßig ? Wäre es nicht zwecmäßig, daß die Gewerbebehörde erster Instanz mit den zu diesem Zreed durch die ee RE gewählten Industriellen im Vereine — die Gewerbebehörde zweiter Instanz mit den duch die Gewerbe- und Handelskammern gewählten Industriellen im Verein vorgehen ? VI. Sind die Verwaltungsausschiffe als Gemwerbebehörden dritter Instanz aufrecht zu erhalten ? oder sol das Ministerium die Gemwerbebehörde Dritter Stanz sein ? Buchtviehmarkt für Rindvieh und Schafe in Budapest) Der Aderbau-Minister Hat mit Nachsicht auf den Unmstand, daß die Nachfrage nach gutem Zuchtmaterial das Madgebot bedeutend überwiegt, die Veranstaltung eines Zuchtviehmarktes in Budapest für den Monat Mai beschlossen, und hiezu eine bedeutende Anzahl von Prämien, im Werthbetrage von ungefähr fl. 3500 bestimmt. Der Minister hat der Hauptstadt hievon mit dem Aersuchen Mittheilung gemacht, daß dieselbe für die Abhaltung des Zuchtviehmarktes den Viehmarkt auf vier Tage überlasfen möge. Der Minister nimmt fünmalige Kosten, die Herstellung der Stände, die Ausschmüdung des Ausstellungsplages u. dgl. auf fich. er .. « » J. je & es, wünscht nur das Entgegenkommen der Hauptstadt, in deren Interesse es liegt, daß die Zuchtviehmärkte ich jährlich wiederholen sollen. Auch der Landes-Agrikultur-Gesellschaft wurde die Veranstaltung des Zuchtviehmarktes bekanntgegeben, mit der Andeutung, daß die Bartheile solcher Zuchtviehmärkte vielfache sind. Man gewinnt die erforderliche Orientirung über das im Lande vorhandene Zuchtmaterial, man kann Vergleiche anstellen und so das Vorzügliche, oder in gewisse Verhältnisse Raffende auswählen, der Käufer findet Alles, was er benötigt, in gehöriger Auswahl vor, und geden stand der Minister einen Theil des Bedarfes an Zuchtthieren, bei Gelegenheit des Zuchtviehmarktes dur Ankauf der vorzüglicheren Stiere, Kühe und Böde zu deden. Die Landwirthe, die gutes Zuchtmaterial befigen, haben daher, wenn sie ihre Thiere zum Zuchtviehrmarkte bringen, die Aussicht, hohe Preise zu erlangen und gute Käufer zu finden, Vortheile, die sie sie nicht sollten entgehen haffen. Der Minister fordert den Verein auf, die Fury und das Komitt für die Organisirung des Marktes aus seiner Mitte zu entsenden. Behufs Ermäßigung der Tarife für den Transport der Zuchtbiere wurden unter Einem die erforderlichen Schritte eingeleitet. Landwirtcschaftliches Bereinswesen. Der Ackerbau und Handelsminister hat an sämmtliche landwirthschaftliche Vereine, die Garten- und Obstbaus, Weinbau» und Schelfervereine inbegriffen, ein Rundschreiben gerichtet, in welchem dieselben aufgefordert werden, die auf den Stand und die Mittel der Vereine bezüglichen Daten ehestihunlich anzugeben. Als Motiv führt der Minister den Umstand an, daß die landwirthhaftlichen Vereine häufig Subventionen beanspruchen, über deren Begründung und Ausmaß der Minister nur dann billigerweise Entieidung treffen kan, mögt ihmt die betreffenden Daten zur Disposition stehen. Zu Diesem Behufe wurde ein Fragebogen zur Ausfüllung an die Vereine versendet, der unter Anderem die folgenden Fragen enthält: 1. Gründungsjahr des Vereins ; 2. Anzahl der Mitglieder nach Kategorien (b. 1. gründende, ordentliche 20.); 3. Beiträge der Mitglieder; 4. Namensverzeichniß der Funktionäre des Vereins; 5. Stand des Vereinsvermögens Ende 1880; 6. Boranfájlag für das Sahe 1881; 7. Thätigkeit des Vereins im Jahre 1880 in kurzen Hagen, insbesondere Ausstellungen, Unzahl der Aussteller, Besucher, Bilug und sonstige Konfierenzen ; Institutionen, die zum Belten der Mitglieder bestehen, z. B. Vereinsgarten, Baumschulen, Agenturen, AffelnwangBermittlung 26. Breisausschreibungen. d. Ueber die Getreide-Ausfuhr Nußlands in den Jahren 1879 und 1880) Die ungenügende Ernte Nußlands im legten Jahre Fernzeichnet am besten die bedeutende Abnahme des Getreide-Grportes aus diesem Neide, auf den vorliegenden statistischen Nusweisen exportiete Rußland im Jahre 1880 42.728.600 Heftoliter Getreide, gegen 69.392.000 Heftoliter im Jahre 1879. An Weizen speziell wurden im Jahre 1880 11.138.000 Heftoliter, gegen 26.131.900 Heftoliter im Jahre 1879 ausgeführt. Ebenso fand in Roggen eine Minderausfuhr statt, indem dem Duantum von 11.531.000 Hektoliter im Jahre 1880 ein solches von 21,106.090 Hektoliter im Jahre 1379 entgegensteht. Bemerkenswert h ist, daß die russischen Getreide-Grporttarife auf den Bahnen derselben jüngst eine nicht unwesentliche Erhöhung erfahren haben, die auf die Exportfähigkeit des Produktes nur ohne Nachwirkung bleiben kann. Die Eisenbahn- Bolitit Auklands scheint gerade zu einer Zeit in ungünstigem Sinne eingreifen zu wollen, wodur die immer siegreicher auftretende Konkurrenz Anerifas gerade eine Solche Wendung nicht am Plageat. Die Bhyllorera in Frankreic.. Die Regierung veröffentlichte vor Kurzem das amtlich Festgestellte Verzeichniß der duch die Bhyllorera infizirten Arrondissements nach dem Stande Ende des Wienats Dezember. Im Namen hat die Phyllozera bis fest in 45 Departements und 131 Arrondissements Fuß gefaßt. Ausländische Neben und solche, die aus durche Phyllozera infizirten Arrondissements stammen, dürfen nur in 18 Departements, resp. in 57 Arrondifsements eingeführt werden, in denen Die Neben sozusagen gänzlich zerstört sind. Unter Einem versendet die Regierung die jährliche genaue Aufnahme des infizirten Terrain, der die Bräsetten, die vor dem ersten Oktober 1881 eine Karte an das Aderbauministerium einzusenden haben, in der die Ausdehnung der Phylloxeraberde, insbesondere aber die Progression, die das Uebel im abgelaufenen Jahre gemacht hat, verzeichnet sein muß. Diese Einzel-Karten sind dazu bestimmt, zur Zusammenstellung der großen Bhyllorera- Karte von Frankreich zu dienen, die vor dem Ende des Jahres 1881 erscheinen muß. Wie aus den Vorhergebenden ersichtlich, nimmt die französische Regierung die Berner Phylloxrar- Konvention nicht eben ernst. Karten und Ausweise werden zwar behufs Mittheilung an die der Konvention beigetretenen Negierungen vorbereitet. Hingegen wird den Bestimmungen der Konvention entgegen der internationale Verzehr der Reben überhaupt und die Einfuhr derselben, wenn auch in nur 57 Arcondissements gestattet. (Frankfurter Deutsche Handelsgesellschaft) Der Aufsichtscabch dieser Gesellschaft publizirt folgende offizielle Erklärung: Anläßlich der von der Slow-Porker Kommandite ung zugeführten umfangreichen Schienen-Exportabschlüsse war eine außerordentliche Geldvorlage der Handelsgesellschaft für die New Yorker Kommandite unvermeidlich. Bei dem uninbedingten Verteauen in die Geschäftsführung der Kommandite und, da die Kommandite w mittheilte, daß es sich bei den Schienen-Tranzaktionen größtentheils um volgogene Verkäufe handle, für welche Geld eingehen werde, sobald die Schienen drüben zur Ablieferung kämen, fichmrte die Dirersion der New-Yorker Kommandite Beträge, welche, wie erst jet zur Kenntniß des Aufsichtsrathes gelangte, die vom Aufsichtsrathe gegebenen Normen weit übersteigen. Bei der Ankunft der Schienen in New York war ein bedeutender Preisfall eingetreten, viele Käufer stellten ihre Zahlungen ein und zahlreiche Geschäfte wurden rückgängig gemacht. Am Donnerstag Abend hier eingetroffene genaue Aufstellungen ergaben, daß in Folge der oben erwähnten Kredite Die Verbindlichkeiten der New Yorker Kommandite gegen unser Anstriht einschließlich deren Kommandit-Kapital sich auf 7.199.971 Mark beziffern und daß nach der gegenwärtigen Situation hierauf so .. Berichte zu befürchten sind, daß hieruch nach Absorption des Lteuervefonds und der diesjährigen Gemwinne sich eine Reduktion des Aktienkapital auf 10 Millionen Mark ergeben wirde. Vorstehendes ist der volle Umfang des Schadens, welcher das Auftitut Ihlimmstenfalls treffen kan. Geaihhte Fäffer Rir erhalten nachstehende Zufgrift: Schon zu wiederholten Malen war in diesen Blättern Erwähnung davon gethan, Daß die Freizligiafeit der ungarisch und österreichisch geaichten Fäffer in beiden Reichshälften anerkannt und im Prinzip auch bereilligt wurde und hierüber nur noch die formellen Verhandlungen zu pflegen seien. Mit Bedauern müssen wir aber sonstatiren, daß noch immer, und zwar zum empfindlichen Schaden der Handelswelt, diese Sache nicht endgültig beigelegt ist, indem häufig Wälle vorkommen, daß österreichisch gemichte Fäffer zum Transport hier nicht zugelassen werden, je nachdem es den betreffenden Organen beliebt, die hier einschlagende Verordnung ohne Nachsicht auf die Aufereffen des Handels nach eigener Anschauung zu interpretiren. Wäre es nicht sehten an der Zeit, diesen Mißbrauch, welcher nur dazu angesehen ist, die Steuerträger zu belasten und den freien Handel zu hemmen, gänzlich aus dem Wege zu schaffen ? · (Oesterreichis·c()eStaatsbahn1.)In der 3.Betriebswoche vom 15.bis 21.Jc’inner betrugen die Einnahmen nach·69.191Perso·u 3n·und 1·01.643Tonmen nach·tfl.592.889 (-I—sc.74.159).Die Gesamnteinnahmen betrugen jei·tI.Järtner nach 196.742Reise 11 des1 und 2c31.471 Tonnen Frachtfl.1,666.082 (+ ff. 105.938). · (Insolvenzen.)Der Wiencer Krtzditore 11verein zxtthSchtrtze der FörderxttIgctibet Insolvenzen gibt unterm 23.Jänner nachstehende Insolvenzfälle bekannt: Karl Guttmar 11x,nichtprotokollirter Kausnthmm Budapest.—Karl Reich·mann,Kleiderhändler in Budapest. ——Hermann Fabca II(Verlassemschaf·t)InH.20i.-Våsårgelu. kBernhard Weiß,Kaumann inLåva.— ·gnaz·ä iipper,Handelsmann in Olmütz.—Paul Artnex,Handelsmann in Baumgarten. .» hd y Gebjäfls-Zerichte, Budapest, 25. Yänner Witterung: falt, Temperatur 17.3 Grad &., Barometer 776.2 Mm., Wasserstand zunehmend. Bei gemäßigten Winden hat sich der Luftdruch wesentlich gesteigert. Die Temperatur ist im Stockylet beträchtlich gestiegen, im Südwesten gesunken. Die Kälte ist im Zentrum größer, wie selbst in der Karpathenlinie. Größere Kälte herrschte bei Agram, wo der Thermometer auf 24 Grad fand und in Syatmar-Niimeti, wo derselbe 23 Grad E. zeigte. Die Witterung ist heiter, nur an einigen Drten in Nordkosten bewölkt, bei geringem Schneefall. Es liegt bei sich verringernder Kälte heiteres Wetter zu erwarten. Frost ist auch in den beiden Tagen voraussichtlic. Effektengeschäft.Auf günstige auswärtige,namentlich Pariser Nachrichten eröffnete die Vordör1«ein günstiger Stimmung, Spekulationspapiere und Renten erholten sich wesentlich;auch die Umsätze gestalteten sich belangreicher.Oesterreichische Kredit zu 283.30 bi5282.80—283.10,ungarische Gold-Rente z11108.50——1us.35gemacht,schlosse:1108.421!26.,Eskompte-und Wechslerbank zu«128 bis 1stIJmGimzu.Komp.Eisengießerei zwöOS gemacht. An der Mittagsbörse erhielt sich die Stimmung recht günstig, Desterreichische Kredit zu 283.40—282.90 gemacht, Klichen 233 ©., Ungarische Kredit zu 258.50 ©, Anglobant 127 6., Uillonbant 114.75 ©., Ungarisge Eskompter und MWechslerbant zu 127.75 bis 127.50 gemacht, ungarische Gold-Rente 108.40, ungarische Vrämien-Yofe zu 107.25, Therhthal-&ofe zu 107, ungarische Papier-Rente zu 80.20— 79.95 gemacht, einzelne Lokalpapiere lebhaft begehrt, Elisabeth- Mihlen zu 209-210, Bannonia zu 1150. Ganz u. Co. Eisengiekerei zu 507—516 gekauft, blieb 517 ©., Brauereien zu 500, Schlie’sche zu 182, Drafheide zu 141, Borstädtiie Sparkassen zu 73 geschloffen, Baluten und Devisen steifer, Neidsmarf zu 58.15 geschloffen. · Die Abendbörse war lebhaft und bewegt.Oesterreichische Kredit-Aktien anfangs zu 232.d’u—·2·83 gehandelt, wichm rapid bis 281.9(),schließen 282.Ungarische Gold- Rente zu 108.45 prompt auf Lieferung zu 108.5()gehandelt,drückten sich auf schwaches Paris bis 108,blieb 108.05. Getreidegeschäft.Termine:Weisen per Frühjahr zufl.11.30,;«erSeptember-Oktoberil··10.50und fl.10.40Mais per Mai-Junizufl.6.011,«2verfehlt-new Getreide. A.Sc.Palanka,21.Jänner.Zu Beginn dieses Monats trat nach mehrwöchentlicher milder Witteruug Frost und starker Säk122fallei11,1veid’letzterer deI Saat eng gnügende Schnizdeckeboy seit 4 Tagen jedoch folgten reichliche Niederschag,welche die bereits starken Schneemassen verschwinden ließen.Heute Nachts hatten wir abermals starkes Frostwetter,somit unsere·Oke·konomenyoffnungsvoll in die Zukunft blicken Jxxt Getreidegeschäftnikein nennenswerther Verkehr,größere PerstieI sind in festen Händen von Großgrundbesitzern und Spekulanten,die vorderhand nichts Ungehegu wxnd so mach nur Weniges für den Lokalkonsum zunachsten entdegt Preisen aus den Markte genommen: Weizen je nach Dualität von fl. 10.50 bis fl. 11.25, Hafer von fl. 5.30 bis fl. 5.50. Alles per 100 Kilogramm. · Wokle. W.Posen,19.Jc·iimex.Während man von··Verlmund Breslau über einen regerext Geschäftsverkehr berichte·t,«itte-Z·anu1·1- serem Platz ganz entgegengesetzt der Falltrxtdverrixtger21·s1ch die Umsätze immer mit Auswärtige Käufer fehlen fast gänzlich und die wenigen,die am Platze waren,kaufftenn1rr·geringe Postc:1,obgleichuoi x Seite der Lager-Inhaber in jeder Hinsicht·de211ell·cnKotezessionen gemacht worden sind.CswuxdeirikxtrklecIZcPostgxt von Stoff-und T«tchwollen zu bisherigen Preisen nach der Lausitzka kauft,ferner ging Einiges von Schmitt 51uollen um,wofür auswärtige Händler Nehmer waren. In den feinen Wolfen ruht das Geschäft vollständig, obgleich namentlich in diesen Gattungen unter Bla ein reichhaltiges Lager aufzuweisen hat. Troy der schon vorgeriichten Saison, wo gewöhnlich die Bestände abnehmen, sind Dieselben in diesem Jabre noch beinahe vollständig intakt. Auch in der Provinz ruht das Geschäft fast gänzlich und sind uns Umjäge nnt bekannt gesworben. Neue Zufuhren sind geringfügig, doch immer noch groß genug, um das verfaufte Duantımm fast zu erregen. Kontraktschlüffe für frische Wollen haben weder hier, noch in der Provinz stattgefunden, weil jede Unternehmung dafür fehlt. Borstenvieh, Steinbrruch, 25. Sommer. (Orig-Dner) Bericht der Borstenviehhändler-Halle in G Steinbruch. Das Geschäft und die Breite blieben unverändert. Wir notiven: Ungeriiche alte, schwere 52 bis 53 fr., Dio. junge fehwere 54 bis 54%, fr., Dio. junge mittel-schwere 53 bis 531, fr., Bauernwaare 50 bis 52 fr., walachhsche Stachel, fehwere 50 fr., dio. dio. leichte 48%], fr., serbische leichte 52 fr. Alles per Kilogr.) · Mein der SonntagsNummer gebrachte Notezz dask man Steinbruch«-Szälläsen unter den Schweixteki die Maukschmelkseuche ausgebrochen wäre,beruht auf einemJrrthiken,·da unter deik in den Szålleisen befindlichen Schweinen keine Memmer namengabende Krankheit vorgekommen ist ,,--·- goasferstaad: Esticrukeg: Budapest,25.Jänner.2.4.2M·überNul zunehmend.·Eisstoß. P2.-Sziget,25·Jänner.0.79M.überskull,ab11ehittetid.Bewölkt -Szatmir,2’)Järmer.1.50M.überNull,abnehmend. ,, Tokaj,25.Jär«11er.2.90M über Null,abnehmend. « Szolnok,25.Jc«inner.5.20 M über PulL abnehmend Rebel. Drjova, 25. Sinner. 8.78 M. über Null, abnehmen. 37