Pester Lloyd, Februar 1881 (Jahrgang 28, nr. 31-58)

1881-02-23 / nr. 53

-I-Wer.;wird«sgege1j.Gen­ 1841 fehlbare 11.-Papst Bismarck den Kultwefanpf beginnen? Wer wird dem Pio Nono in der Kitwaffier-Uniform den Bannstrahl entwinden, den er tödtlich Fehlendert gegen Gereißte und Ungerechte ? Suft Fein Bismarc da, der gegen Bismarck auf die Mensur tritt ? Wie sagt Doch der Haifische Holofernes Nestroy’s: „Ich möcht mich einmal mit mie selber zusamm­enhegen, wo öft sehen, wer stärker ist — ob ich, oder ig!" Und es will uns fast bedengen, der deutsche Kanzler befinde sich in üb­e­licher Stimmung. Nachgerade muß es ihm langeweilig wer­­den, etliche thönerne Menschenbilder, denen er Ministerz­­eelen eingehaucht, in Scherben zur schlagen und er wird sich einen ebenbürtigen Gegner suchen. Wo aber fände er einen solchen, wer wicht­et sich selbst ? Und bag ist bei Yeibe sein Scherz. Iamer Harer wird es, daß Fürst Bisz­mare die lebensvolle Ausgestaltung seines eigenen Werkes angreift und den Boden aufwühlt, worin Die Wurzel­­fasern sein­e Historischen Bedeutung hatten. Die Minister- Hofchlachtungen, wie schmerzhaft sie auch Fü­r die Betroffe­­nen sein mögen, so sind Doch nur untergeordnete Erschei­­nungen ‚eines tiefer gehenden Prozesses, und Aufmerksam­eil verdienen sie nur, weil sie einen Eid in die Seelenstim­­mung des Kanzlers gestatten . Das Wesentliche jedoch it, daß das Genie des Fürsten Bismarck fs auch im der in­nern Besitit Deutschlands als ein absolut revolutionäres offenbart, ohne daß ihn, wie üt den ragen Der Telt Volutit, die formende und h­ervorbrin­­gende Kraft zur Seite stünde, von der Stimmung des ‚Türsten Bismard sprechen wir, und wer möchte verrennen, wie bedenklich es it, wenn Und wir wiederholen es: Die Tammibalischen Opera­­tionen, welche sich Bismark an lebendigen und todten Mi­­nistern vornimmt, erscheinen uns nicht übermäßig bedeutsam, an allerwenigsten ü­berraschend. Zwar die Art und Weise, wie der Kanzler in dieser Beziehung operirt, mag insofern Aufmerksamkeit erregen, als sie zeigt, daß seiner Hand die ruhige Sicherheit verloren gegangen. Wer wird beispiels­­­weise in der Ichten Nede des Fürsten Bismarc über Die Affaire Eulenburg mod den titanischen Debatter von eheden ertennen Macht diese Nede, nicht­ den Eindruck eines kleinlichen, fast Kindlschen Gezänfes? Wird Yiem­and in den Sägen, welche von den Beziehungen des Kanzlers zum Saiser handeln, noch eine Spur des hohen Meanıes- Bewußtseins und der­ stolzen Wü­rde­ finden, welche den Fürsten sonst auszeichnen ? Sa, welche­r Vorstellung follen die Fernstehenden sich von dem Maße der in den höchsten Sphären des Reiches waltenden Einsicht bilden, wenn Der Kanzler durch den Hinweis auf sein Eub­randenburgisches Zafalfenthun die etwaigen Skrupel des Kaisers beschwich­­tigen zu können glaubt ? Das mag ja fü­r die Austragung eines privater Familienziwiftes zwischen den Bismards und Ensenburgs sehe vortrefflich sein, aber als captatio bene­­volentiae nach oben Hin vor dem Form der Deffentlichkeit erscheint es über die Mafen dürftig.. Allein dü­rft Bismard selber nn$ wohl am besten wissen, welche Saiten er anzut­­schlagen­­ hat, un in den Kreisen, wo er dessen bedarf, sym­­­pathischen Widerhall zu erwecken, und darü­ber ist sein Wort zu verlieren. Darü­ber ebensowenig, als ü­ber die Manier, wie er sich Läftige Kollegen vom Halse Schafft. Das Par­­lament zum mmindesten Hat seine Ursache, sich über den Prozeß zu grämen; in Preußen und in Deutschland gibt es nur Nüthe der Krone, aber seine parlamentarischen Mi­nister, und wenn eg dem Kaiser recht küntt, daß der Große die Meinen einfach todtschlägt, anstatt sie beiseite zu schieben, so nur das Reich nichts Dagegen einzumenden habe­t. Aber eine andere Frage drängt sich mit Macht auf. In der überragenden Gestalt Bismarc’s und in dem aus­­schlaggebendein Willen dieses Staatsmannes drühkt sich nicht alleinr die persönliche Superiorität des Kanzlers, sondern auch das Uebergewicht Preußens über Die anderen deutschen Staaten aus. Selbst eine schwächer angelegte Individualtät als die des Fürsten Bismarc wü­rde eine erdrüdende Präpon­­deranz zur Geltung bringen, weil sie in jeden Falle von den Machtbewußtsein des preußischen Staates getragen wäre. "Nun denn, Dies ist der Punkt, der in die Agent springt. Der ganze Prozeß,„den Bismarck fest mit seiner innen Politik einleitet, zielt darauf­ ab, das Deutsche Reich in seiner Gesammtheit, gleichwie es militärisch unter dem Symbol der Beidelhande preußisch organisiet ist, mit allen seinen Lebensäußerungen, den geistigen, wie den materiellen, iit die alter preuisschen Formen zu gießen,­ und Alles, was Bismarc heute vor der erstaunten Welt tant und Schafft, trägt "die Eigenart der preußischen­­ Tradition an sich. Der preußische Herrscher-Absjol­tismus findet heute in dem Minister-Absolutism­s des Fürsten Bismard seinen Erlab. Die Parlamente abzuschaffen, ist derzeit aus ver­­schiedenen Niedsichten, ganz besonders aber aus Na­chsicht auf die Hervorbringung eines einheitlichen Neid­svo­llens nicht thunlich. Da bringt es aber Fürst Bismard zuwege, den Parlam­entarismug duch die Parlamente selbst zur Fiktion herabzudrnien und den Sonderwillen und die Sonder­­neignungen der Einzelstaaten dur die legitimen Vertreter dieser Staaten selbst in Nichts aufzulösen. — Die Wirth­­chaftspolitik mit ihrer Exklusivität, mit ihren unglaublichen Beschhantungen und Umwälzungen zugleich, mit ihrer Rück­­kehr zu den Agrar-Interessen und ihren nebelhaften Experi­­menten mit dem Sozialismus, sie wurzelt ebenfalls in der preugiischen Tradition und sie wird dem Neid­ aufgeziwhun­­gen, obgleich die Bedürfnisse der meisten­ Staaten sich gegen dieselbe auflehnen. — Die Erweckung des „christlich-germa­­nischen” Geistes, mit seiner zugleich brutalen und lächer­­lichen Intoleranz, mit allen feinen verrohenden Wirkungen auf die Massen, das ist wieder nichts Anderes als die Nich­­fehr zu der alten preußischen Tradition, oder vielmehr die gewaltsame Ausbreitung dieser Tradition über das ganze Reich. — Und Alles, was vor unseren Argen gegen Frei­heit, Selbstbestimmung, geläuterte Sitte und idealen Schwung der Deutschen gesü­ndigt wird — es ist preußischen Ur­­sprungs und es verleugnet seinen Charakter nicht. In Diesen Tagen also, zehn Jahre nach Ausrichtung des Deutschen Reiches wird das Problem akut, welches da­­mals alle Geister beschäftigte, aber nicht eigentlich zur Ent­­faltung fan, wird Deutschland in Preußen, oder wird Preußen in Deutschland auf­u gehen? Bisher schmankte die Frage im entschieden. Uns sichtbar, wie die Imponderabilien, gingen allerdings wesent­­liche Theile des preußischen Geistes und des preukischen­­ Wesens in Das­ Blut der gefan­nten deutschen Nation ü­ber und in Den Frankhaften Ersspeimungen des Deutschthuns konnte man den Impfstoff erkennen. Ein Nidgang alles hessen, was die Welt an der deutschen Nation be­windert hat, war die Folge dieser Beimischung. Aber die spontanen irfungen sind samfeliger Art und sie mü­ssen gewaltsam beschleunigt werden. Dieser Prozeß ist es, der sich vor run­deren Augen vollziehen­­ soll amd woran Zirft Bisz­mark mit mervoser Aufregung arbeitet, wie Yienand, der außerordentliche Eile Hat, weil sein Tag zum Ni­fte gehen könnte, ehe das­­ Werk vollendet ist and der Daher e­rbarmungslos vernichtet, was ihn ihm in den Weg stellt. Ein Unglück, wenn dieses Unternehmen ge­lingt, ein Ungliff auch, wenn es mißlingt Wird es gelingen, so besteht im Herzen Europas eine in ihren gan­­zen Wesen reaktionär organisirte Macht, deren Ausstrahlun­­gen fi­ mie wenige Staaten werden entziehen künneı. Wird es nicht gelingen, so ist das Deutsche Reich in einen Zustand innerer Schwankungen und Unruhen verlegt, welcher es entweder unfähig macht, seine entscheidende Folle in Europa zu spielen, oder es zu einer Kraftäußerung nach außen treiben wird, welche Europa verhängnißvoll werden fan. Und inmitten Dieses Brozesses steht Tirft Bismard mit dem vollen Bewußtsein dessen, was er hinternimmt — wer mag sich darod verwundern, wenn er in Worten und Thaten den Nahmen des Gewöhnlichen sprengt! Ein Elem­burg, ein Camphansen — tömtem sie ihn mehr wert­ sein, als der ganze Fudalt seines eigenen Lebens, um, oder gegen melchen er vielleicht fegt den Kampf führt? ·­­ z Das Obergand Hält morgen, am 23. d., um haló 1 Uhr öffentliche Strung.­­ ———­Die reichstägige liberale Partei acceptirte in ihrer heute Abends Imter Vorsitz Nikolaus Szat­ Inåry’s stattgehabten Konferenz nach Befürwortung des Justizministers Peutler die an dem Kosijrsgesetz­ Ent­wurfe vom Oberhau­se vorgenommenen Modifikationen und zog so danttdekt Gesetze I­b­ers betreffend die Modifikation einiger Bestimmungen der auf die Stempel und Ges bü­hren bezüglichen Gesetze und Normen in Verhandluug.Die Vors lage wu­rde nach der Motivirung des Referenten des Finanz-Aus­­schusses,Alexander Dorday,welcher eine eingehende Debatte folgte,angenommen.An der Diskussion bet­eiligten sich:Finanz­­minister Graszapary,Parkl Möricz,Gedeoit TaniTzky, Alexander Fit Iztak,Heinrich Elesy Emerich Vargics,Ladis­­laus Fönagy,Ju­lius Horváths und­ Franz Kraftsib Schließlich wurde der Gesetzentwurf betreffen­d die Ölk­odifikation einiger Bestimm­un­gen­ der auf die betreffs Kroatie­n-Slavoniem Dalmatiens abschwebenden staatsrechtlichen Frage xx bezüglichen Gesetz-Artikel xxx vom Jahrelsiss und xxxlv vom Jahrelssz in Verhandlung gezogen und nach der Motivirung des Ministesträfidikten Koloman Tipa angenommen. I Aus dem Reidistage. Mitserem Berichte über die heutige Sienng des Abgeord­­netenhauses tragen wir noch die Neden Hojef Madarap’ und des Minister­präsidenten Tiga in der Debatte ü­ber den §. 31 des Gefebentwurfes über das Pfandleihgeschäft nach. Soft Madaraf greift bei Diesem Paragraphen (der die Vollzugsd­ansel enthält) auf seinen am 16. Feber bei einem ‚ähnlichen Anlass‘ eingebrachten Antrag und auf die damalige Aeußerung des Minister-Präsidenten zurück. Der Minister-Präsident sagte, Madarap’ Antrag, daß mit dem Bollzuge auch für Kroatien die Zentralregie­­rung betraut werde, entspreche nicht dem G.A. XXX: 1868. Dem gegenüber weist Nedner auf den §. 43 des zitirten­ Gefäßes hin. Dort heißt es: , In allen Angelegenheiten, welche gemeinsam zur erledigen sind, übt in S Kroatien-Slawonien-Dalmatien die in Budapest vertei­­vende Zentralregierung die exekutive Macht.“ §. 45 des nämlichen Gefeges lautet: „Die­ Zentralregierung ist bestrebt, auf­­ dem­ Ge­biete von Kroatien-Slawonien-Dalmatien im Einvernehmen mit der Negtierung dieser Länder vorzugehen u. s. w. und ist ihr Vorgehen nothwendigerweise durch die kroatisch-slawonische Negierung und Su­­essdiktionen zu unterfrügen, ja insfoweit die Bentval-Negierung seine eigenen Organe hätte, auch unmittelbar durchzuführen.“ Demnach meint Redner, daß im Sinne Dieses Gefebes für vefterweise die gemeinsame Regierung mit der Evolution betraut werden müsse. Am 8. 10 des §.A. XXX . 1868 sind fünf Fälle aufgezählt, in welchen der Kroatischen Landesregierung das Recht der Krelative vorbehalten bleibt. Chen dieser Umstand beweist, daß in allen anderen Fällen, welche hier im gemeinsamen Reichstag erledigt werden, wo auch kroatische Deputivte fiben, mag es sich auch um Angelegenheiten der Justiz, der inneren Moninistration­ oder des Unterrichts handeln, die betreffenden Minister in Kroatien die Exeku­­tive haben. Insofern sie dort seine eigenen Organe haben, erfolgt die Drehführung meittelst der dortigen Landes-Organe. Golder Fälle sind im den 88. 6—10 des zitieren Gefeges ungefähr 22 aufgezählt ; Redner führt auch einige derselben an. Nedi­er reicht schließlich die im Abendblatte mitgetheilte Mo­difikation ein. Minister-Präsident Tia­­m wiederholt, was er neulich gesagt, daß nämlich nach §. 48 des G.A. XXX : 1868 die interne Ad­­ministration, das Unterrichts: und das Kultuswesen Ganz in Die autonome Rechtssphäre Kroatiens gehören. So ist auch seither dieses Geld­ in der Praxis stets interpretisrt worden. Allerdings gibt es auch — beispielsweise justizielle — Gesete, die sowohl Ungarn, als Kroatien betreffen und deren Vollzug in Ungarn dem Justizminister, in Kroatien dem Banus zusteht, 10 beispielsweise das MWechselgeset, das Geset über die Pfandbriefe u. a. m. Auch in früherer Bett wurde so vorgegangen. So bei dem im Jahre 1872­ geschaffenen Gewerbegesee, das mit der gegenwärtigen Vorlage in innigem Zus­­ammenhange steht. ‚Dort lautet die Vollzugsklausel ganz so, wie sie hier proponirt wird, mit dem einzigen Unterschied, daß dort das Wort „aber“ (pedig),­­ hier das „betven­s“ (illeteleg) steht. Wenn das Wort „aber“ besser gefällt, so acceptirt Redner dasselbe. Was die vom Aba­ Madarak jebt proponirte Modifikation betrifft, meint Nedner, es sei viel zweckmäßiger, den Banırs mit der Exekutive zu betrauen, als die Kroatische Landes-Regierung im Al­gemeinen, von im Hinich­t auf das Verantwortlichkeits-Prinzip, welches hier erwähnt wurde, da doch die ungarische Negierung auf die Ernennung des Banus einen Einfluß übt. Das derogtet der ungarischen Geiesgebung nicht, es kormt vielmehr darin ihr souve­­ränes Recht zum Ausdruch. Dieses Vorgehen hat bisher bei Nies­mandem eine Besorgniß erregt und wollte man fest auf einmal dieses Vorgehen Ändern, so wü­rde dies mit Neht im Anderen Ber­­orgnisse erregen. Und es _ist dem­ M­edner auffallend — und er empfiehlt diese Seite der Sache der ernstlichen Erwägung des An­­tragstellers —, dab eben fest, da wir seit langer Beit zum ersten Male in Kroatien » Slawonien durch die große Majorität die Solidarität der Länder der ungarischer­ Krone verfi­nden hören, und zwar verkünden unter starken Kämpfen gegen eine andere Strömung: Daß also eben jebt fortwährend viese Angel­­egenheit vorgebracht wird, welche vor dem Lederm­ann als forrelt anerlangt hat , und deren Gröttering höchstens dazu dienen­­ wü­rde, daß die hier bestehende Absicht, das Gefek vom Jahre 1868 gewissen­­haft zu beobachten, durch die dortigen Ultras verdächtigt und gerade die Position Derjenigen geschwächt würde, die pflichtgemalt — viel­­leicht Senen die Stirne bietnd — sire die Solidarität des lt. Stefansreiches kämpfen. (Zustimmmung rechts.) Schon aus diesem Gesichtspunkte empfiehlt der Minister die vom Ausschuß vorgeschlagene Formultrung des §. 31, eventuell mit der Grießung des Wortes „illeteleg“ durch das Wort „pedig“. Soffentlich — bemerkt der Minister — liegt hierin seine Prinzip­­losigkeit. (Zustimmung rechts.) Ueber den weiteren Verlauf der Sißung haben wir im Abend­­blatte berichtet. s Die fkps Zeitmetrous -·2--—JahwukistJus-rechnen« von der Anmel­­­dung des die Vermögenszu­ebertragung feststellenden " Rechtsgeschäftes zur Gebührenbemteilung ; bei Rechtsgeschäften, welche an eine bestimmte Bedingung oder an eine Zeitbestimmung geknüpft sind, von dem Ein­­treten der Bedingung, ‚beziehungsweise dem Eintritt des Termins und st­elle Tage der in Nechtstraft tretenden Lizitation in Rechnung zu bringen. . . . Wenn die Gebührenforderung in diesem Zeitraum vonL Jah­­re 11 grundbücherlich intabulirt wird,sichert diese Intabulation deren unbedingte Priorität von der Anmeldung des die Uebertmgung fest­­stellenden Rechtsgeschäftes,beziehungsweise von dem Eintritt der Bes­dingung oder des Termins an auf 5 Jahre. enn jedoch Die Gebührenforderung nur nach Verlauf von 2 Jahren duch gesundbücherliche Vormerkung gesichert wird, dan belastet sie die Hypothek nur mit jener Briorität, die der Reihenfolge der Vormerfung entspricht. Wenn die Hypothek in der Fmischenzeit in die Hände eines dritten bona-fide-Befigers übergeht, ist deren Intabulwung auf Die Hypothek nach Verlauf von zwei Jahren nicht mehr anzuwenden. Bei Auftheilung von Lizitations-Kauffehillingen ist unter den Titel der dem Norar gebührenden unbedingten Briorität nur eine, und zwar die auf die älteste Vermögens-Iebertragung sich beziehende Gebühr geltend zu machen und für die späteren, dieselbe Hypothet belastenden Gebührenforderu­ngen gilt nur die Meile der Borz meilung.” Jat der Deb­atte,welche sich über diesen Paragraphen ent­­spinnt,sprich­t der Ausschuß s eine Befriedigung darüber aus,daß der Finanzminister den Grundsatz acceptirt hat,wonach nur eine Gebüh­ znnn tabu b­reu ist,imliebrigen gehen beide Textirungen Prinzipiell nicht stark auseinander und wird Referet­t Teletzkyj damit betraut,aus beiden eine neue Textirung vorzunehmen und den Ahusschüsse in der fi­ruwigen Vormittagsaubermimten Sitzung vorzulegen.Bei dieser Gelegenheit findet auch die Authentizirmng des Berichtes statt, womit der modifizirte Paragraph dem Hauje zu unterbreiten ft. Hierauf begann die Verhandlung des auf der Tagesordnung stehenden Gegenstandes. — Sie beginnt bei $. 614 der Vorlage und werden die auf die Mobilar-Erekution bezüglichen Paragraphen ver­­handelt und angenommen. — Nun folgen die die Im­mobilar-Erekution betreffenden Paragraphen von. 627 weiter und wide die Verhandlung fortgelegt bis einschließlich 8.­­634. Heute jeßte der Justiz-Ausschuß unter dem Borsige von Ludwig Horváth Die Berathung über das Grefationsverfahren "fort und wenden, erledigt Die 88. 635 bis einschließlich 8. 666. Laut 8. 641 wird die Lizitation der Realitäten unter 5000 f­. Schäßungs­­preis an Ort und Stelle, größerer Güter in der Grundbuchs-Kanzlei effek­tivt. Neferent Telegly, PBrales Horváth, die Ausbchuß­­nn­gHorin, Vsesek und Vidliszsay betheiligten sich an er Debatte. Der Finanzanstehng des Abgeordnetenhauses hielt gestern unter dem Präsidium von Paul Móricz eine Sigung, auf­­ deren Tages­ordnung die Berathung über die vom Hause an den Ausschuß zurücgeleiteten Paragrapheır des Gefegentwurfes über die unmittelbar zu entrichtenden Gebühren stand. Diese Paragraphen sind: 10, 11, 14, 46, 47, 48 und 50. Bon Gerte der Negierung waren anmwesend: Finanzminister Graf Szapáry und Diinisterial­­sekretär Weferle. Nac Beriefung und Authentizirung des Proto­­toll3 der Testen Gitung verlieft Neferent Darday den Entwurf des Berichtes, womit der Ausschuß über die beantragten Modifikationen sich äußert. Nach demselben wird die unveränderte Beibehaltung des §. 10 empfohlen, für S. 11 jedoch nah­lfterender neuer Text beantragt: „S. 11. Die auf Bunte a) mid b) 0e8 §. 10 bafivenden Etwafeit febt Stets das Gebührenbemessungs-Ant fest, die auf Punkt e) bafi­­verden und über amtliche Orgame, F. Notare, Präsidenten und Vize: P­räsidenten ver Börsen- und Schiedsgerichte zu verhängenden Stra­­fen­­ feßzt ebenfalls das Gebührenbemeisungs-Amt fest. Die auf Britt c­ bafivenden über Munizipal- und Gemeindebehörden zu verhängenden Strafen fett der V­erwaltungs-Ausschuß des betreffenden M­unizi­­piums fest. Gegen die vom Gebührenbemessungs-Amt diktieten Strafen­recht der Nefurs an den Verwaltungs Ausschuß, gegen die von Ver­­waltungs- Ausschuß diktirten an den Finanzgerichtshof offen. Die Ein­hebung der Strafen geschieht wie bei den Steuern. Bezü­glich der Feststellung des auf der vermögensrechtlichen Verantwortlichkeit baff­­renden Schadenerlages in das persönliche Gericht des B­etreffenden ee und die Schadenerlagfunme ist auch im­ gerichtlichen Wege eitzuistellen.” · In Folge dieser­ neuen Textirmtenxögen aus s.13 die Worte »und Schadenersatz«ausbleiben « Die zu§.14 eingebmchte Modifikastiott lehnt Referent in seinem Berich­t cc ab.Ebenso fvill er die Texte dpx§­46,47-481111d 5011ach der Fassug der Vorlage beibehalte Irwqu» « Bei der Verhandltung acceptirt,der­ Ausschuussdaß bei den Zustellu­ngen der Zahlungsaufträge nicht­ nur der­­ Gemeinde richten, sondern aud­­er Notar verantwortlich sein solle. Die neue Fassung des §. 11 wird nach dem Vorschlag des Referenten angenommen. „Z “Bezüglich des §. 14 empfiehlt der Ausschuß die Beibehaltung­­ der Vorlage mit einem Zulal, in welchen die Diktivung der Strafe von nachgewiesenen Beziehen des­ betreffenden Ge­meinde- oder städtischen Vorstandes abhängig gemacht wird. Bezü­glich der übrigen Paragraphen a­cceptivt der Ausschuß den Antrag des Referenten und empfiehlt die Beibehaltung des Textes der 8$, 46, 47, 48 und 50. Die Authentizierng des Berichtes ist heute Vormittags voll­zogen worden. Aus den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses. Der Bericht über die gestrige Orbung des Ansitz-NnS­­Schusses des Abgeordnetenhauses ergänzt sie durch Folgendes: Neferent Telebfy verliert zunächst den Tert der in der­legten Situng durchberat­enen Paragraphen, welche authentizier wer­­den. Die weitere Verhandlung wird aber vorläufig filtret, da ist zwischen Finanzministr Szapary und Ministerial - Sekretär Beterle sich eingefunden und in deren An­wesenheit die Verhand­­lung über die Modifikation des vom Hause an den Lustizausschuß gerotetenen §. 39 des Gefegentwurfes von den unmittelbar zu ent» tichtenden Gebühren begonnen wird. — Neferent Tele­ legt eine neue Tertivung des Varagraphen vor, welche einerseits dem Interessen­ des Aetaró entspricht, andererseits auch den Kredit-Verhältnisen Nehmung trägt. — Für den Varagranhen, welcher von der Priorität des Aerarz bei Gebührenforderungen und der Gb­erstellung der­­selben durch S­tabulation handelt, liegt auch von Seite des Finanz­­ministeriums eine neue Textilung vor. In beiden Tertieungen steht der Grundfas fest und findet seinen Ausdruck, dab­rum, eine Webertragungs-Gebühr das Brioritäts­­recht erhalten solle und pätere, dasselbe unbewegliche Gut­­ treffende Uebertragungs-Gebühren diesen Vorzug nicht befigen sollen. Bei In­tabulirung der Gebühren sol nach ministeriellem Vorschlag auf 5 Jahre, nach Telepty’s Antrag auf 3 Jahre das Prioritätsrecht des Verars sichern. Die Tertigung des Ministers lautet: 8. 39. Die auf der Vermögens-Medertragung haftende Gebühr belastet die Sache selbst, welche Gegenstand der Lebertragung ist, und geht bis zur Zeit von zwei Jahren, jeder auf einen Privatrechts- Titel entstehenden Forderung unbedingt vor.­ ­ A Gewerbe-Enquete. Heute hielt die Gewerbe-Enquete ihre dritte Lösung. Bon Seite der Negierung waren zugegen: Handelsminister Baron Ke­mény als Präsident, Staatssekretär Mad­elovicz, Sek­ionsrat­ Karl Herid und Ministerial-Konzipist Wilhelm Balogh. Der Präsident eröffnete die Situng und theilte mit daß G ©te­­fan Menbolik verhindert sei, an der Berathung theilzunehmen, und „daß er den deutschen Gewerbegefeg-Entwurf, auf den mehrfach Bezug genommen worden­ sei, in Drud habe legen und an die Mitglieder der Gagguste vertheilen Laser. Heineich Finaly Doc einigen Jahre kam eine Bewegung in Sluß, die von der Nothwendigkeit des ge­werblichen Unterrichts ausging. Man wünsäte überall, daß möglichst viele Schulen für Ge­werbetreibende errichtet würden u. zw. Gott weiß wie es tam, aber alle Welt wollte Realitäten, da man glaubte, daß aus Diesen Schulen fertige Gewerbetreibende hervorgehen würden, wie Die ge­wöffnete Minerva aus dem­­ Haupte Lupiters. Und ebenso stehen wir jeßt dieser Strömung gegenüber, welche aus Anlaß der d­evision des Gewerbegefäßes in erster Linie so großes Gewicht auf den Genossen­­schaftszwang legte. Alle, welche die lektere unterfrügen, bilden sich jeder Einzelner eine besondere Vorstellung darüber, welcher Art die im Wege des B Zwanges zu konstituirende Genoffenschaft sein werde. Nedier hat sich mit der Frage gleichfalls beschäftigt und ge­langte zu der Meberzeugung, daß, wem die Industriellen in die ge­­gen­wärtigen fakultativen Genoffenschaften nicht eintreten, dies nur darum geschehe, weil sie seinen andern BZmwed der Genossenschaften sehen, als daß in deren Kasse eine gewisse Nahresgebü­hr eingezahlt werde. Diese Klage ist ohne Zweifel begründet, man müßte diese Gewerbegenoffenschaften mit einem solchen Wirkungskreis, einen solchen Rechtskreis ausstatten, daß sie dadurch in den Stand gelebt wären, besserung der­­ Lage des­­ Gemerbetreibenden zu thun, auch diese Genossenschaften aus dem­ ‚schlechten keinen guten Meister tadjen, da aber dies der Wunsch der In­nstriellen sei, gelangt er zur selben Konklusion wie Hegedüs und fügt, wenn Die Gewerbe­­treibenden glauben, daß sich ihre Lage Dadurch verbessere, wenn man sie zum Gimteitt in Die Genossenschaft zwingt und wenn sie so unmü­ns­tig sind, daß sie Die Ersprießlichkeit dieser Gewerbegenossenschaf­­ten für ihre age einsehen und doch nicht freiwillig in dieselben ein­treten — man gu­t, so zwinge man sie. Nedner wollte sich überzeugen, welche Genossenschaft man wünsche; zu diesem Behufe berief er die in der Gegend von Klausen­­burg wohnhaften Iindustrzellen und las ihnen den ersten Punkt des Dreftionnattz vor, wobei er fragte, ob dies gut wäre? sie er­­widerten wie ein gut einstudirter Chor, Zwang sei nothiwendig. Als er ihnen aber erklärte, daß demgemäß­ jeder Gewerbetreibende ver­­pflichtet sei, in die Genossenschaft einzutreten, d­iese gäbe ihnen die Lizenz zum Gewerbebetrieb, über die Kontrole u­. s. w., antworteten sie, daß sie dies nicht wollten. Nach dieser Erfah­rung it ex über­zeugt, Daß in welcher Form immer Das Geseh die Zwangsgenessen­­schaft regelt würde, es entschieden anderes gäbe, als was Die Industriellen wünschen. Bei einem solchen Stande der Dinge bleibt nichts anders übrig, als daß die Gewerbegenossenschaften einen großen M Wirkungskreis erhalten, annähernd jenen, welchen gelten Hegedis entwickelte, die Affocitrung freizustellen, also zu gestatten, daß wenn die Gewerbetreibenden selbst an einem gewissen Orte zum Eintritt in die Genossenschaft zwingen wollen, sie zuerst ein Statut anfer­­tigen, damit sie, wenn es die Majorität wünscht, Die Genossen der Branche zum Eintritt in die Genossenschaft zwingen können. Dies it im Hyblid auf die Haltung, auf den Unterricht und die Freispregung der Lehrlinge notwendig. Er wünscht demnach, das Geies möge derart verfügen, daß wenn einmal die Genossenschaft, sei es im Wege des Zwanges, sei es Freiwillig, ih Tonsittwirt, die außerhalb der Genossenschaft gebliebenen Snönfteiellen, hinsichtlich der­ Haltung, des Unterrichts und der Freisprechung auf die Genossenschaften ange­wiesen seien, wo solche nothmendig­ sind, ebenso wie dies an in Klausenburg der Fall it. (Zustimm­ung.) Sulius Kan. bemerkt, daß seiner Ansicht nach die Wich­­tigkeit Dieser Frage in gewisser Hinsicht Friftlich aufgebaucht wurde. Zu leugnen it aber nichtsdestoweniger dennoch nicht, Daß dieselbe von großer Wichtigkeit. It und mit bedeutsamen vollswirthigpaftlichen ragen zusammenhängt. Mehner­ geht­ von dem Standpunkte aus, daß die Frage eine sehr schwierige ist und so leichtweg weder aus theoretischem, noch aus praktischem Gesichtspunkte­ gelöst werden kann . Zeuge heffen der Umstand, daß wir, wenn wir in Europa Umschau halten, eine ähnliche Bewegung, wie sie bei uns herrsscht, wenn ab­­er so foproffer Form, allentgab­en wahrnehmen und "dab in der Gesa­mmtheit­ der exakt denkenden Fachm­änner, die sich diesbezüglich in ein und­ demselben Auffassungskreise bewegen, gleich­wohl beträchtliche Differenzen rodbwalten­. Wie schwierig die Frage it, erhellt zumal daraus, daß Die vorliegenden Gefege, die zur Er­­gänzung der Gefege erlassenen V­erord­nungen und die sogenannten Motivenberichte ein gewisses nervöses Zarten und Schwanten in Sachen der Auffassung verwathen. . » Nedner meint, bei schreierigen Fragen müsse man vor Allen über zwei Momente in’s Neine kommen; das erme tft die Konstati­­rung der Ursachen des Uebelstandes, das andere die richtige Wahl des Heilmittels, wenn es ein solches überhaupt gibt. Was das erstere Moment betrifft, so it es ein allgemeiner Uebelstand, daß in Ungarn die Lage der Handwerks­ndustrie keine solche ist, als wir sie­ vom höheren volfswirthschaftlichen und sozia­­len Gesichtspunkte und von jenem Standpunkte aus wünschen műbe­ten, der unmittelbar an die Untereffen der Gewerbetreibenden an­ Im­pft. Der Grund dieser Zustände ist der, weil das Gefeg von 1872 weder Durch die Somoustriellen, noch durch die Behörden in der Nich­­tung durchgeführt wurde, in welcher es den Industriellen hätte zum Heile gereichen können und weil die Gewerbe-Behörden mit nahezu sträflicer Leichtfertigkeit und Oberflächlichkeit zahlreiche Berfäumnisse begangen haben, welche die in edlem und liberalen Geiste verwanle­nen Iustitutionen 008 1872er Gesetes verhinderten, Wurzel zu schla­­gen­. Der andere Grund aber ist der: Wir willen Alle, daß in den jüngsten zwei Jahrzehnten ganz Europa, insbesondere aber die öster­­reichische ungarische Monarchie namhafte volkstwirthschaftliche Ber­­iehvs- und Kommunikations» Umgestaltungen durchgemacht hat. Die praktischen Fachmänner haben bisher das Tatastrophale Moment, nicht beachtet, daß Die Einführung des 1872er Ge­­fäßes mit, dem Ausbruche, der großen Krise des Jahres 1873 zusammenfiel. Wenngleich, diese Krise­­ in Ungarn, eben deshalb weil dasselbe fein imdustrielles und Fein wirtecchaftlich intensiv ent­­woideltes Band ist, nicht so EN fühlbar war wie anderwärts, so hat gleichwohl die Konsumtionsfähigkeit nach einer Richtung hin Abbruch erlitten. Die natürliche Folge hievon war die, daß unsere Industriell­­en gerade zu der Zeit, da sie sich mehrten und ein von regerer, feetsinniger Strömung durchiehtes Gefet zu Schaffen im­ Begriffe waren, mit anderwärtigen Lebehr zu kämpfen hatten, so zwar, daß nach Redners Ansicht wohl anzunehmen ist, daß ein Hauptgrund der Wißstände und Mißbräuche, die sich entwickelt, gerade hierauf zurück­­zuführen sein dürfte. Hiezu famt noch, daß in menexer Zeit, insbeson­­dere in den lesten drei Jahrzehnten in Ungarn auf dem Gebiete der Handwerks-Industrie die Disziplin und der moralische Zusammen­­hang unleugbar ‚gelodert worden sind. « We1131w»ir·cz11e11:solchen Zustmnde gegen i.·s.berstehen,verdient derse­lbe,da»kzwsr·alcf Mittel zu seiner Saum­ung sinnei­.Und was erfahr mwkrif Wcrerfahr911,»daß,nachdem das Uebel so tiefwur­­zelt und so vielfach verzweigt ist,wir nicht hoffen dürfen,eine solche Organisation zu finden, mit deren Hilfe wir dieses Hebel gründlich fani­en könnten; denn es gibt eine ganze Schaar von Momenten dieser Hebel,­­auf welche­­s die Machtsphäre des Staates und der Gesellsgaft nicht erstveden fan. Daraus folgt jedoch nicht, daß wir Nichts thun. Thun wir Alles dort, mo es möglich­st und so viel als möglich­­st. — Nach Anschauung des Medners gehört es zu den woefentlichsten Aufgaben des Staates und der Gesellschaft den Kreis der Herrschaft des Zufalls möglichst zu besc­hränken. Wenn mir die Macht des Zufalls einigermaßen und systematisch bei den vorhan­­denen Haftituttorten in engere Grenzen zu bannen vermögen, dann haben wir etwas gethan zur Grundlegung eines großen Resultats. ‚Er hält das 1872: Gemwerbegefeg sowohl in Bezug auf dessen Geist, wie auf dessen Tendenz für gut und richtig. Es ist wahr, daß dies Geseb etwas vorzeitig war und bezüglich jener Elemente, für die es geschaffen wurde, vielleicht einige Vorschriften enthielt, Die besjen zu for­muliven gemesen wären. Wir, die wir dies Gefe jött waren der Meinung, daß in exríter Reihe die ungarische Manufaktur Industrie-Branche, in zweiter die Ge­werbebehörden mit mehr Energie, mehr Fadtenatmik und Eifer die im Gewebe nieder­­gelegten großen Prinzipien durchführen würden. Dies geschah jedoch nicht und daran trägt nicht die Legislative Schuld. Hedner bringt zur Erläuterung seines Standpunktes, laut welchen er Senen näher steht, welche Zwangsgenossenschaften win­­sehen, Solgendes vor: Nach seiner Ansicht hat sich die existirende Zarheit und Disziplinlosigkeit so sehr in unsere volkswirthsschaftlichen­­­erhältnisse eingenistet, daß man derselben mit fwadhem und die Ssnöuftviellen sich selbst überlaffenen Vorgehen nicht abhelfen könne. Vielleicht vermöchte ein gemeiltes zwangsweies, strammeres und geordneteres System den aus dem Geleise gewathenen oder gezogenen Wagen in jenes Geleite zurü­czubringen, in welches es in unser Aller Interesse heilsam wäre, ihn zurü­ckgebracht zu sehen. , Wir dürfen nicht vergessen, daß auf dem Gebiete der In­­dustrie, welche eine­ eigenartige historische Entwicklung ist, die ge­­meinsamen Linteressen in anderer form vor uns stehen, als die von Alexander Hegedüs erwähnten ‚Interesfen des Aderbaues und des Handels. Geier Ansicht nach it hier von der in gewissen maffiten Formen zu geldehenden VVrlege und Geltendmachung solcher gemein­­samen Spnteressen,die Nede, welche nicht nur die Interessen der bes­treffenden Kreise, sondern­ die Interessen­­ der Gesangigtheit sind. (Austrimmung.) Und das ist­­ ein großer Unterscied. Seiner Ueberzeugung nach­st die zu Tötende Frage eine hoch­­wichtige, das ganze Land betreffende mirthschaftliche und soziale Frage. (Wahr!) In Ungarn hat manche, insbesondere die gewerbetreibende Klasse den traurigen und eigenthümlichen Charakter­­zug, daß sie zur Pflege und Geltendmachung der gemeinsamen In­­teressen mit vereinten Energie, mit selbstt­ätigem und opferwilligem Bem­ühen nur dann bereit­et, wenn irgend ein Handgreiflicher Bor­theil sie als Mesultat zeigt. (Auftrimmung.) Der handgreifliche Bortheil stellt sich aber nicht, immer ein und die Bedeutung der großen sozialen Sonstitutionen besteht darin, daß sie, wen mich der aus unmittelbarer Nähe Beobachtende findet, sie seien im feinem Interesse da, von höherem Standpunkte die Ausflüge eines Höheren, allgemeinen deals sind. (So ist’s!) Viele glauben, wer Zwang sei unvereinbar mit dem Prinzip der Freiheit. ‚Redner meint, der neben ihm figende Kollege (Serka­­poly), ‚der ein ebenso großer P­hilosoph wie Nationalökonom ist, werde ihm­ konzediven, daß der Zwang und die Freiheit nicht nothz­wendigerweise mit­einander im Widerspruch stehende Begriffe feier und daß der Zwang in der Weltgeschichte die­ Grundlage vieler großen zivilisatortigen Schöpfungen gebildet hat (Zustimmung), aus gefangen von der Familie bis hinauf zur Gemeinde und den­ Staate. Er legt seinerseits großes Gewicht darauf, daß er in der richtigen Schaffung der Zwangsgenossenschaften ein Kettenglied zur Durch­­führung einer größeren Idee, zur Verwirklichung der dee der wirthschhaftlichen­­ Selbstverwaltung zu erbliden glaubt. (Zurstimmung.) Wird die Zwangsgenossens­aft gut geschaffen, so betrachtet er sie als das Element jener großen, aber nur langsamı nur eine Jahrzehnte lang dauernde, schwere und mrühevolle Arbeit zu verwirklichenden einheitlichen Ordnung, welche er die ungarische wirthschaftliche Ord­­nung nenne möchte. (Zusti­mmung.) Er will Demjenigen, was er Ordnung und die konsequenten Grundelemente der autonomen Körperschaft genannt hat, einen idstiz­­utionsmäßigen Charakter verleihen und wenn er die Mitwirkung des einfachen und verständigen Gewerbsmannes, der nicht auf dem höheren Niveau der politischen­ und sozialen Bildung steht, in An­pruch nimmt, kann er doch nicht dem vollen freien Beliehen dest selben eine Sstitution überlassen, welche einen integrirenden Theil eines ganzen Sistitutionskreises bilden soll, der für Das ganze Land von Belang ist. Beifall.­ «Steyt aber die Sach­e so,dann wird es leicht sein,samt­­fchexdemi was dem Rechtstreise der Gererbes Gei­ossenschaften zuge­­niesen werden kann und was nicht.Man kannt ihnen als dasjenige zuweist­e Ums­ z­chörderun­g des Zieles,zur Erleichterung und Sicherung der Erreich 11119 desselben dirkkt.Er macht auf jene koope­­rirende Idee au­fmerksam­,­welche auf der Basis 1tde mit Hilfe der obligatorisch­en­ Genossenschaften mit den­ Staatsbehörden­,den Komi­­taten,,den Bezirkenganszahl zu vereinigen und welche eine wesent­­liche Vorbedingung dafü­r ist,daß das Repräsentationss Prinzip im gewerblichen­ Organismus heimisch genacht und diechungsgenissen­schaft aufrichtigen Grundlcgen organisirt werde.(So ist’s!)A11der fann der Erfolg, der ihm vorschwebt, nicht erzielt werden. Uns Ungarn ist es insbesondere in unserem Interesse gelegen daß wir—soviel möglich an den Beispiele­n ander­er höhengeh­ei­­dener Staate1iler 11e11d—1mc­ Möglichkeit die Klasse der Klein­gewerbetreibendent und die Mittelklasse 71c­­ehistert.xvclck­ein eixie der sichersten Grundlagen des ungarischen Staates und der umgarischen Nationalität bilkkekx(Verfall.) Redner iitbestrebt,seit 1911 allgemeinen prinzipiell ektWk­theo­­retischen Standpunkt nach Thunlichteit den gegebeinern Verhält­­nissen anzupassen,denn er verleugnet dadurch keine Prin­zip, das er bis eher bekimmt,sondern will nur den abstrakt theoretisch­en Standpunkt mit dem den konkreten Verhä­ltnissen entspringender Wahr­­forderungen undNisthillendigkeiten in Einklang bringen.In dieser Beziehung beruft er sich darauf,daß in Deutschland eine ganze Schule besteht,welche eine entschieden liberale Rich­­­tung befolgt,doch­ in dieser Frage in ähnlicher­ Weise wie wir denkt Bezü­glich­ der Einwangsgenossenschaft gibt er Karl Keleti­net, der da die größte Behutsamkeit empfiehlt, denn er ist der Anfiet, daß drei Vierttheile der Imduftinelfen, welche für Zwangsgenossensparten schwärmen, eigentlich tz die Zünfte wollen. (So it's !) Gewähren wie Diesen Genossenschaften Korressionen, so müssen wir fir Öerantien sorgen, damit Mißbräuche bintangehalten werden. Nedner hofft, daß es in Ungar nie eine­ Legislative und eine Re­gierung geben werde, welche die Einführung der Zünfte zugeben wirde. Er will diesen Genossenschaften an nicht das Recht ver­­leihen, außer der Annahme der Kehrlinge auch auf die Freisprechung derselben einen Einfluß zu über; Ddem, wenn man dies gestattet, kommt man den Bimften schon nahe,­ was vermieden­ werden muß. Cr perhorvesz irt das selbstständige Behördespielen der Imdustriellen­, doc nimmt er ihre Mitwirkung bei einer wohlorganisirten Gewerbe­­behörde an; er nimmt den Ge­werberath nicht an, sondern wü­rde einem volkswirthschaftlichen Rath beistimmen. Er will nur die In­­dustriellen zu einer Klasse von einem besonderen politischen Charakter gemacht sehen. Nach seiner Ansicht darf man den Nectskreis der zu bildenden Zwangsgenoffenschaft nur auf Etwas ausdehnen, was der Ausdruch des allgemeinen sozialen und­ Landesinteresses ist. Die Zwangsgenoffenschaften dürfen wohl behördliche Rechte in rein inter­nen Angelegenheiten befigen, weil es Angelegenheiten gibt, welche für den Staat, wenn er auch noch so gesdichte Organe besist, unzus­­# etwas file Die Entwicklung der Imöustrie und zur Vers! MWoHl werden |

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