Pester Lloyd - Abendblatt, Dezember 1881 (Jahrgang 28, nr. 274-298)

1881-12-03 / nr. 276

(Einzelne Nummern 3 kr.in allen Verschleißlokalett.) = Der Inneninnitätd:Ansfchng Des Abgeordneten: Hanjes verhandelte in seiner heutigen, unter dem Präsidium De­­fer Groom­on’s abgehaltenen Situng die Immunitäts-Angelegen­­heiten Emerich Szalays und Julius Berhhovay's. An der ersteren Angelegenheit faßte der Ausschuß seinen meritorischen Bes­ccluß, da sich die Herbeischaffung­ einiger Daten als nothwendig er­­wies. Bezüglich Berhbovay's beschloß der Ausschuß, die Gus PARHE des Immunitätsrechtes dem Abgeordnetenhause in Berschlag zu bringen, , Aus dem Deichstage, Präsident Becky eröffnet die Sigung des Abgeord­­netenhanses um 10 Uhr. — As Schriftführer fungiren : Baross,Rafonkfy und Dufa — Auf den Minister- Hauteuils: Tipa, Szapoary Kemény Trefort,, Be­defovics. Das Protokoll der Letten Gitung wird verlesen und authentizirt. Präsident meldet, daß die Abgeordneten Alexander Dor­­day und Michael Brilepty nach Ablauf der Z-tägigen Frist definitiv verifizirt wurden. Der Abgeordnete Ludwig Zsiro8 hat sein Mandat nieder­gelegt ; der Präsident wird ermächtigt, hinsichtlich der Neuwahl das Nöthige zu veranlassen. Folgende Petitionen sind ein­ge laufen:Vtmt Munizipium des Neutraer Komitats um Wiedererrichtung des dortigen Konvikts, von den Mitgliedern des Klausenburger Gerichtshofes, des Bezirksgerichts Györ-Szt.. Márton, des Neutraer Gerichtshofes um Abänderung, des 8.4. XXXII : 1871 (Regelung der Richtergehälter), vom pensionirten 1848/49er Honved-Major Kleeberg um Erhöhung seiner SP pension, von den Gewerbegenossenschaften zu Öyula um evision des Ge­­werbegefeges. — Alle diese Petitionen werden dem Betitiong- Ausschusse hinausgegeben. · Der Präschalbericht über die unerledigten Angelegenheiten wird zur­ Kenntniß genomme­n ··Handelsminister Baron Reines­ U legt einen Gesetzentwwu­rf vor·über die Baukosten­ des auf dem Fiumaner Quai zu errichtenden zweiten Lagerhauses. Der Gefegentwurf wird dem volkswirthschaftlichen und dem Finanz Musichuffe zur Vorberathung zugewiesen. Der Minister macht ferner die Anmeldung, daß er in der Montags-Sigung die Interpellation Ladislaus Szily’s beant­­worten werde. Clive Szlávy, als Referent des Berifikations-Ausschusses, gerichtet, daß die Abgeordneten Ladislaus Hámos und Ladislaus Zipa mit dreißigtägigem Vorbehalte verifizirt wurden. Hámos wird in die L. Tipa in die II. Sektion eingereiht. ohenn Kazy, Referent des Rechts-Ausschusses, Legt die Ausschußberichte vor Über die am 6. Mai 1881 mit Serbien abge­­l Verträge betreffend die gegenseitige Regelung des Berlaffenschafts-Verfahrens und der Waffen- und Vormundsscafts- Angelegenheiten, ferner betreffend Die gegenseitige Auslieferung gemeiner Verbrecher, ferner betreffend die Konsular-Konvention und · sprechen Handelsminister Baron Remény, Graf Albert Apponyi und Minister-präsident Tia, worauf die Debatte auf Montag ver­­schoben wird. Ausführlicheres im Morgenblatte. os · · Gefäßentwurf über das zum Aufbau des auf dem I. Duai­er Fiumaner Hafens projektirten Lager­­bHauses aufzuneh­mende A­nlehen. 8. 1. Der Minister für Aderbau, Industrie und Handel wird ermächtigt, zum Zmede des Baues des auf dem II. Dual des Fiu­­maner Hafens projektirten Lagerhauses ein Anlehen von 260.000 ff. aufzunehmen.­­ 8. 2. Das Kapital und die Binsen dieses Anlehens sind binnen 387/2 Jahren durch, halbjährliche, antizipando zu leistende Theilzahlungen zu amortifiren, welch weitere jährlichen 61­,% der gesammten Summe entsprechen. §.3.Das­ Einkommen des·Lagerhauses wird zur Amorti­­firung des Anlehens zu verwenden sein. · · §.4.Mit dem Vollzug dieses Gesetzes wird der Minister für Ackerbau,Industrie un­d Handel betraut. Budapest,3.Dezember 1881. Baron Gabriel Kemény. · Budapest-3-Dezem­ber. s-Aus London schreibt uns unser Korrespondent unter den 30.Novem­ber,daß die politische Welt Englands durch das Eingreifen Rußlands in die finanziellen Verhandlungen,die gegen­­­wärtig zwischen­ der Pforte und den Vertretern ihrer Prioritäts-Gläubiger in Konstantinopel gepflogen werden, sich höchlich beunruhigt fühle und daß der Alarm-Artikel, dem­ die»Times«über dieses Thema gebracht hat,der Ge­­sinnung der Mehrzahl der englischen Politiker vollkommen entsprochen habe Eigenthümlich genug habe Lord Duffer in vor ganz kurzer Zeit in Konstantinopel die armenische Frage aufs Tapet gebracht und den ersten Schritt gethan, um die Pforte zu bestimmen,auch auf diesem Gebiete die Stipulationen des Berliner Vertrages i­n vollem Maße zu erfüllen.Man hätte es mit dieser Campagne schwerlich so eilig gehabt,wenn man vorausgesehen hätte,daß die russische Diplomatie sich gleich­­falls Armenien zum Versuchsfelde ihrer diplomatischen Ak­­tion ausersehen und dabei Tendenzen verfolgen werde, welche die Empfindlichkeit Englands peinlich berühren.»Man Weißhker—so schreibt unser Korrespondent—,daß die russische Botschaft in Konstantinopel schon seit Wochen thä­­tig ist,um die Frage der Kriegsentschädigung in den Vor­­dergr­und zu streben.Wenn es sich dabei lediglich um eine Geldfrage handeln würde,so würde man hier der Sache kein allzu großes Gewicht beilegen,denn die Interessen der türkischex­ Gläubiger in England berühren die Regierung und die maßgeben­den Kreiseu nr in geringem Maße und dann weiß man auch wohl,daß es unter allen Umständen eine gemz vergebliche Mühe Rußlands­ wäre,300 Millionen Rubel,so groß ist der Betrag der Kriegsentschädigung,jemals von der Pforte zu erlangen.Aber gerade weil man dies so bestim­mt weiß,ist man zu derlieberzeugung gekommen,daß die rus­­sische Diplomatie mit ihrem gegen­wärtigen Drängen nicht finanzielle, sondern hautsächlich politische Zwecke verfolge,Zwecke­,die in erster Reihe das Gebiet von­ Armenien betreffen.Die russische Regieru­n­g bestreitet zwar ganz entschieden,daß sie der Türkei das Ansinnen gestellt habe,Rußland die finanzielle Administration irgendeines Theiles von Arm­enien zu überlassen,allein man legt diesem Dementi nicht solche Geltung bei,11:11 sich durch dasselbe vollständig beruhigen zu lasen Die Frage ist nun einmal auf dem Tapet und wird eifrigst besprochen.In­ konservativen Kreisen weist man auf das Verspieleperns und Bosniens hin,um darzuthmt,daß Administration und Annexion gleichbedeutend seiz man zith­t au­ch de­r Cyperip Vertracht zu erweisen, daß England verpflichtet sei,die Inte­­grität des türkischen Besitzes in Klein­asien zu schützen.Wenn die russischen Pläne in dieser Hinsicht stärker hervortreten sollten, wird das Kabinet Gladstone sich auf die Dauer dem Druce der öffentlichen Meinung nicht widerlegen können, denn bezü­glich Kleinasiens fühlen die Engländer nun einmal ihre Interesten lebhaft engagirt, weit stärker jedenfalls, als es bei Janina und Mepovo und bei der ganzen griechischen Frage über­­haupt der Fall war." Die Erklärungen, die Gambetta ehegestern in der Kammer über die Absichten der gegenwärtigen französischen Regierung mit Bezug auf Tunis gegeben hat, zeugen von weifer Mäßigung und sind geeignet, wie in Frankreich so auch im Auslande guten Eindruck . Bor Allent stellen sie fest, daß es die Intention Gambetta’s ist. Die Militär-Operationen einem baldigen Ende zuzuführen. Bis­ ber wurde die Kampagne in Tunis wie ein förmlicher Krieg geführt und es war doch kein rechtes System darin, weil das Ziel für Niemanden offen lag. Gambetta kü­ndigte man ehegestern an, daß die militärische Expedition ss zu Ende neige, und brachte damit allen Franzosen eine frohe Bot­schaft. Nicht minder günstig dürfte eine zweite von Gam­­­betta verkündigte Botschaft sein, daß die Regierung nicht im Entferntesten an die Einverleibung von Tunis deute, daß sie vielmehr die Annexion als die schlimmste und schwie­­rigste unter allen überhaupt möglichen Eventualitäten er­achten würden. Ein Protektorat über Tunis mit dem Rechte der finanziellen und administrativen Kontrole, wie es in dem Vertrage von­ Bardo in allgemeinen Strichen vorge­zeichnet ist, scheint das Ziel zu bilden, das der französischen Negierung vorschwebt und an dessen Realisirung alsbald gegangen werden sol. Man wird sich in Nom auch mit diesem gemilderten Ausgange schwerlich befreunden künnen, aber man wird so gerecht sein müssen, zuzugeben, Daß das Ministerium Gambetta das Tunis-Unternehmen seiner Vor­gänger eher eingeschränkt, demm ausgedehnt hat. N " endlich bettreffend den gegenseitigen Rechtsschutz in Zivilrechts- Angelegenheiten. ··· · Die Berichte werden­ f einerzeit mit Umgehu­n­g der Sektonen auf die Tagesordnung gesetzt werden- Georg Sterb als delegierter Kom­­issär zuxluntersuchung per Wahl im Bezirk Hospupälyi überreicht seinen Bericht-Der Berich­t wird der IX.Gerichtskommission zugewiesen.· · Viktor·Jst-3ezy:G.Ha11·31Jc­erbchte mir das Wort zu einer persönlichen·Bemerkung: · · Jst der SItzung am letzten·Mittwoch,fert welcher wir heute die erste Sitzung haben,hat der dperr Abgeordnete Geza Polonyi in seiner zur Vertheidigung des­ Abgeordneten Emerich Szalay gehalte­­nen Rede—m­­eausdentharcum·des Hauses hervorgeht—un­ter Anderem Folgendes gesagt·(Rednekh­eft); ,, ,,..Wermer nicht glauben woll,g.Hau­ Z,daßtycrhte­ r einer Vexation gegenüberstehen,der wolle den UrFIstandberü­ckskchtes gemdaß hier seit Jahre xt gegen die udeuec­haxnpfgeführt, besser­ gesagt,eine Hetze betriebethtrd,öentlich,tn"·Zettungen und Flugschriften. So ist’3!.©o ist’3! auf der äußersten Linken !” (Rufe auf der äußersten Linken: Go its! Zoff Madaraß­ auf die rechte Seite des Hauses zeigend: Auch dort ward so gerufen!) Riktor Sidery: Wir werden gleich sehen, ob dem so ist. (Nedner fährt fort zu fejen.) : · · ,,....Und da findet der Staatsanwalt keine Gelegenheit zur Versetzung in den Anklagestand,während er einen Abgeordneten aus unseren Reihen wegen seiner politischen­ Ueberzeugung vor das Gericht stellt.So ift’s­·­auf der siußersten Linken Widerspru­ch auf der·Rechten·Warst hier die Rezeprozität,wo die Rechts­­gleichheit?u.s.w.«« Geehrtes HauslJu diesem Passus ist von der sogenanntezt Judenhetzedke Rede;das·,,hier««bedeutet dieses zsdakitzanti­­semitische Flugschaftengebetch heraus,das Wort Reziprozität aber bedeutet,daß von einer agxder xt Partei,als der Partei des Herrn AbgeordneteI­ die Rede ist,in welcher atcherext Partei der zmaiznch­t beim Namen genannte und sonst auch vorsichtig genug umschriebene, aber dennoch von Jedermann·sofort erkannte Angeordnete sich be­­findet,der also kein·Anderer1·st als meine Wenigkeit. · · Ich war bei jenem­ Theile der jüngsten Mittepoch-Sitzung,in welcher die Auslieferung unseres Kollegen Erwerth­ Szalay ver­­handelt wurde,nicht zugegen,und konne daherparin als auf den Seitenangriff des Herrn Abgeordneten Geza Polonyt nichts erxvt der 11. Jchthnees daher jetzt. · Jchbinsofrec,der Aufmerksat Eckett des HerrtxAbgeordnete11, der die Aufhetzung einzelner Volksklassen der christlich·m­agyarische­r Gesellschaft gegeneinander für erlaubt zu­ halten scll·e111t,aber aus­gesichts bloßer Kritiken über die­ Handlungen des internatonalen Judenthu­ms nach der Polizei schreit und an den Staatsan­walt appellirt,uterzuempfehlen,daß seit der 11großezt·KrachvohnJahr­e 1873(Sspi8111isat!)auf dem Erdenrunde kein zivilisirte·r·u11dkexnuns zivilisirter Staat existirt,welcher die Verfasser von Kritiken über das allen Kredits verlustig gegangene internationale­ Judenthum,und wären diese Kritiken noch so stark,auf­ Grund des Gesetzes verfolgen würde Es geschieht dies vo­r dern·frecesten Staate,vkm den nordam­erikanischen Freistaaten angefangen bis zu dem absolutestische­­sten,bisR1;platzd,i11keiztent·Staate der Welt­(Soist’s,rechts.) Einzig und allem,i­l)·weiß nicht aus welchem Grunde,dem Herrn Abgeordneten Polosch und den Herren Abgeordneten,welches eine soeben verlesene Erkläru­ng mit den billigen dethurixten»Soist’sl« b·egleitet haben,·bliel­ es vorbehalte11,diesbezüglich bei uns in Ungarn eine andere Politik inauguriren zu wolle11.· Nin­dgß zuthlückllngarn noch keanu den landist(RUf·e auf·deräußerne anken:Doch­ doch,estslesschonl),wo die Meinung des Herrn­ Abgeordnetet­ Polonin und der Herren Ab­­geordnete 11,welche,,Soist’s!«gerxkfen haben,maßgebend wäre· Dieses heerzusagem hielt ich nicht nur zur Orientirung des Herret·Abgeordnete 1c Polonyi uncd der Herren Abgeordnetet welche »Soist’sl«gerufen haben,sondern auch zur Aufklärung des«Pester Lloyd«,der in Folge der Erklärung des Herr 11·Abgeordneten ein großes Gesetes gemmcht hat(Andaue­rnde große Heiterkeit),für noths wendig. . Wenn es übrigens den Juden und ihren Freunden, wie es Scheint, soviel daran gelegen ist, so werde ich vielleicht in naher Zur­­unft Gelegenheit Haben, ihnen deutlich zu erklären, warum ich ein­­en geworden, warum ich es bin und warum ich es auch in Zukunft bleiben werde. Präsident: Im Sinne S. 45 der Hausordnung Hatte der Herr Abgeordnete das Recht, auf einen persönlichen Angriff zu ante­worten. Eine Schlußfassung ist nicht noth­wendig. Géza Bolonyi­­­ch bitte um Verzeihung, geehrtes Haus ! wenn ich) mit wenigen Worten an ihre freundliche Geduld appellire. Da man sichh in einer persönlichen Frage auf mich bezog, ist es meine Pflicht, meine Worte selbst zu erklären. Ich wartete, wenn der Herr Abgeordnete darauf kommen werde, Daß ich ihn in meiner Aeußerung verlegt habe. Er selbst hat es nicht erwähnt, und so kann ich seiner Gnunziation seine andere Bedeutung beilegen, als daß er die Gebe, die er auf dem Gebiete, der Bolemit und der Journalistit pflegt. ER hier betreiben will. (©o its! auf der äußersten intern. Geehrtes Haus! ALS ich in diesem Hause zuerst das Wort ergriff, erklärte ich, michh mit Personen, nicht beschäftigen zu wollen, daß ich nie die Absicht haben werde, Jemanden zu vers­iegen ; doch wü­rde ich als Abgeordneter es stets als meine Pflicht halten, die vor die Deffentlichkeit gehörenden Handlungen, die poli­­tischen Intentionen jedes Abgeordneten und jedes Menschen zum Gegenstand meiner Kritik zu machen. Sch bin verpflichtet, geehrtes Haus, jedermanns Welterzeugung zu respeltigen . Doch wolle der geehrte Here Abgeordnete mir ge­statten, daß der Vergleich zumindest erlaubt war angesicgts des Um­­standes, daß einer meiner Abgeordneten-Kollegen wegen einer über die Mächtigen von der Regierungspartei ersten Mittheilung in Anfragestand verfeßt wird, während ein unter den Mitgliedern der Regierungspartei fihender Abgeordneter, der ohne Zweifel zum Hasfe gegen die Anhänger eines Glaubens aufreizt (Viktor Yrtóczy ruft dazreifchen : Nicht wahr! Das it nicht wahr !) nicht in Allages stand_verfeßt wird. ch war berechtigt, Dies zu sagen, denn dies ist eine T­hatsache, eine unbestreitbare Thatsache und dabei bleibe ich auf heute. ch konnte nicht die Absicht haben, die Berson des Herrn Abgeordneten zu verlegen, wie es auch heute nicht meine Absicht ist ; übrigens hat er dies selbst gar nicht behauptet , aber von dem Ge tgk UWE ih­rein Sofa zurid. Beifall auf der äußerten Insel. Viktor Zastóczy: 6. Haus!­ch bemerke Hierauf nur... .­­Rufe auf der äußersten Linien: Gr darf nicht sprechen ! Lärm­­en LE adarab: Wir sind nicht dazu da, um dergleichen zu ören ! Präsidents E3 folgt die Tagesordnung. Der Gefegentwurf über die Altersversorgung der königlich ungarischen Gendarmerie wird in dritter Lesung angenommen. · Das Haus zieht dann den Gesetzentwurf über d­ie Indemnitätberathung· ·· ·· · ··Referen­t Alexander Hegeditömotwasthtrz die Nothwendig­­keit,die Vorlage anzun­ehm­en. Ignaz Helfy lehnt im eigenen und im Namen seiner Prin­­ipiengenosse 11 den Gesetzentwurf ab.· · echt der Parlamente und daher erb­etleit diese nu·r selten und in Ausnahmsfällen die­ Ermächtigung-Becuns ist die sd·te Regel un­d kaum ein-bis­ zweimal kam das Budget zur rechten Zeit zu Stande, und daran ist die fatale Institutio 011 der Delegationen Schuld.Die Majorität wird die Vorlage votc­en,denn sie hat Vertrauen zur Regierun­g.Warum hat sie VertrauenP Hat doch die Regierun­g weder ihr Versprechen, das Gleichgewicht im Staatshaushalte herzu­­stellen, eingelöst, noch hat sie politische Erfolge aufzuweisen, noch hat sie die Administration und die Justiz verbessert. Er empfiehlt fol­genden Beischluß-Antrag zur Annahme : · ·Die Thatsachen wie die Erfahrun­g beweisen unwiderleglich, daß jenes Regierungs-System,welches auf das im Jahre 1867·ver­­­­stümmelte Staatsrecht basert wurde,·unser Vaterland von Stuse zu Slu­fe au­f das Niveau einer Kolonie herabdrückt,die geistige En­t­­wicklun­g der Nation verh111dert,dieselbe materiell dem­ Ruin zuführt, und daß·trotzdem­·1 die Regierung hartnäckig an diesem System festhält,Iodaß Ihre Energielosigkeit dasselbe verschwirft und ver­­schlimmert. ·Jtt·ANIbetr­acl­tdesse11,daß sie die Herstellung des Gleich­­gesprchtes thtaaxshaute alte nicht einmal annähernd erreichte,ob­­gleich­ sie gerade diese übernommen hatte,ja sogar trotz der fort­­währenden Erhöhung der öffentlichen Steuern das Defizit voxi Jahr zie Jahr anwäch­t5 ntch inbetracht dessen,daß währen­d ihres sechsjährigen Regimes nen die Verwaltung als auch die Justiz zusehend g sshlechter ge­­worden, möge das Haus aussprechen, daß es aus den eben vorge­­tragenen Motiven der Regierung die verlangte Er­mächtigung nicht ertheilt. Eonard Kristinfovich spricht sich in demselben Sinne aus. Hierauf wird die Debatte geschlossen; die Majorität (auch die gem­äßigte Opposition stimmte dafü­r) nahm die Vorlage unver­­ändert an. Der nächte Gegenstand ist der Gelegentwing über den mit Serbien abgeschlossenen Handelsvertrag. Der Referent des volfswirthschaftlichen Ans­chui­ses Gabriel Baros empfiehlt die Vorlage so aus politi­­schen wie aus wirthschaftlichen Gründen zur Annahme, den: Eugen Gaál (Vilagos), der einen Beschlußantrag einbringt, daß Die dritte Lesung des Handelsvertrages bis zu der Bei vertagt werde, waren die Aoditional-Afte verhandelt und­ angenommen sein wird ; Sosef AMadarág, der den Gefiegentwing ablehnt; ferner Die Sanderbank-Interpellation. Original-Bericht des „Bester Lloyd“­ Wien, 3. Dezember. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erfolgte seitens des Minister - Präsidenten Grafen Taaffe die Be­antwortung der Interpellation wegen der „Län­derban­ki“ in nachstehender Weise ; in der Sigung­­ des Hohen Abgeordnetenhauses vom 23. No­­vember 1881 haben Die Herren Abgeordneten Neumwirth, Dr. To­­maszczuk und Genossen eine Interpellation an mich gerichtet, welche mit den beiden Fragen schließt : „Welche Gründe Haben vorgewaltet und melche Motive waren maßgebend für die der F. E. priv. Länderbank obendrein unter so auffallenden Ums­tänden gewährte Sonderbegünstigung „junge BEER vor erfolgter D Volleinzahlung der alten, ausgeben zu ürfen ?" 2. „Von welchen allgemein giftigen Sonderbegünstigungen ausschließenden­ Normen läßt sich die Negierung bei Prüfung und mann der Statuten für Aktien-Unternehmungen überhaupt eiten ?" 0. Auf diese Sinterpellation beehre ich mich Folgendes zu er­widern : Was zunächst die erste der beiden an mich gerichteten Fragen anbelangt, so veranlassen mich die zur Begründung der Inter­­pellation vorgebrachten Erwägungen vor Allem zu einigen Ber­merkungen über das daselbst berufene sogenannte „Negulativ” vom 1. März 1872. . In der ausgesprochenen Absicht, dem maßlosen Gründungs- Schwindel entgegenzuwirfen, einigte sich der Ministerrath Ende Feber 1872 über mehrere Grundlage, welche den Inhalt des sogenannten und auch von den Herren Interpellanten so bezeichneten Regulativs vom 1. März 1872 bilden. · · Mit Rücksieht darauf,·daß zu jener Zeit das baldige Zustande­­kommen eines Aktiengesetzes in bestimm­te Aussicht genommen wurde, und um­ durch die Anstellung solcher Grundsätze nicht der künftigen Gesetzgebung zu präjudizzrem wurde im Laufe der Berathlungen fyr Ministerrathe ausdrücklich bemerkt,daß das Ministerium durch die gefaßten­ Beschlüsse selbstverständlich nicht für immer gebunden sei, sondern später auch wieder·andere Beschlü­sse werde fassen könnte 11. Und in der That hat auch bereits­ im Jahre 1874 der Ministerrath fü­r nothwendig erkannt, mittels­ eines in dieser Beziehung gefaßten be­­sondern Beschlusses, in rücksichtswürdigen Fällen Ausnahmen vom „Regulativ” im Prinzip für zulässig zu erklären und hat sich der Ministerrath hiebei von der Erwägung leiten hasfen, daß die im er aufgestellten Grundfäße bloS pro foro interno beschlossen wurden. ‚ Eine Publikation der vorerwähnten Grundlage,, wie dies beispielsweise in Betreff der lebten Direktiven über die DVersicher­­ungs-Gesellscchaften mittelst der Verordnung vom 18. August 1830 Nr. 110 R.­©.-8. geschehen ist, hat niemals stattgefunden und man auch niemals beabsichtigt. Dieses sogenannte „Negulativ”, welches von vermöge feiner Genesis selbstverständlich weder den Charakter eines Gefeges, noch den einer Verordnung besist, sonnte somit vom ersten Momente an lediglich als interne Instruktion den und wird auch bis zum heutigen Tage als solche angesehen, so daß eine etwaige Aufhebung oder Abänderung desselben seine wie immer geartete Verlautbarung erheirscht. · Dies vorausgeschrickt,ist·es gewiß·nich­t hier der geeignete noch der geeignete Zeitpunkt,die Rechtigkeit des von den Herrerk In­­terpellanten angerufenen Grundsatzes,daß nämlich die Emission neuer Aktien Vor erfolgter Volleinzahlung der Aktien früherer Em­is­­sionen­ aus11ah1nslos unstatthaft sei,einer näheren Erörterung zu unterziehen Es muß jedoch hervorgehoben werden,daß nach den zu­stehenden­ Informationen dieser Grundsatz in den Gesetz­­gebungen maßgebender europäischer Staaten,nämlich Deutschs­lands,Frankreichs und Englands,keine Aufnahme gefunden hat Au­ch wird gewiß von allen Seiten zugestanden werden­,daß die Aufstellung der mehrerevähi1text Grundsätze,den damals beabsichtigten Zwecktik keiner Weise erreicht hat zumal dieselbest durch Kartell-Perträge jtmgaitgettwintdeq.JclHnuß übrigens an die schtellekomtatirem duß von den f jaglichen Grzmdsätzen und zwar selbst schon kurze Zeit nach ihrer Feststellthtgth(1·tiäd­)lich In zahlreiche 11 Fi­llen Ausnahmen bewilligt wurdemmie beispielsweise im Jahre 1874 deraw eiter Bankverein,der k.k.priv.allgem­.Verkehrsbasik in Wien,der Union­· Vatik in Wien­,im Jahre 1875 der Steiermärkischen·Eskomptebank, im Jahre 1876 der Oester 1­.Zentrale Bodenkredits Anstalt,i­hchte " 1881 der Böhmischen Unionbank und das der Triester Bersiderunger Gesellschaft Assicurazioni generali, deren Ak­ten nur zu drei Zehne­ten des Nominalbetrages eingezahlt sind, im Jahre 1830 die Bewil­­ligung zur Ausgabe neuer, gleichfalls nur mit drei Zehntel des No­minalbetrages eingezahlter Aktien ertheift wurde. Aus diese 11 Ausführungen geht wohl zur Genijge hervor,daß die Genehmigung der von der Generalversammlung der Aktionäre der Länderbank betroffenen Kapitalserhöhung der Emission neuer Arten den Charakter einer Sonderbegünstigung durchaus nicht an sich trägt. Mit gleicher Entschiedenheit muß­­ die Regierung auch den Vorwwurf zurücweisen, daß diese angebliche Sonderbegünstigung unter auffallenden Umständen gewährt wurde. Dieser auffällige Charakter wird seitens der Herren Inter­­pellanten, namentlich­ durch die „in der bisherigen Praxis mit Nach­­sicht auf, die Tragweite der Angelegenheit, geradezu vereinzelt da­­stehende Na­chheit“ der zustimmenden Erledigung begründet. Für Diejenigen verehrten Herren, denen die diesbezüglichen Gepflogenheiten nicht bekannt sind, habe ich nun die Ehre zu eröff­­nen, daß die Negierung, seit jeher in wichtigeren Angelegenheiten solcher Art angegangen wird, sich über ihre Geneigtheit zur Geneh­­migung projektivter Statutenänderungen in vorhinein und für den Fall auszusprechen, als diese Nenderungen in statutengemäßer Weise thatsächlich beschlossen werden sollten. Dieser Vorgang ist auch in dem von den Herren Sinterpellan­­ten hervorgehobenen Iyalle eingehalten worden, und bereits mit dem Schaffe des Ministeriums des Innern vom 12. August 1881, Zahl 12.782, wurden nach sehr eingehender Erörterung der Sache der f. E. priv. österr. Länderbanf auf ihr schriftliches Ginfchreiten die Bedingungen bekanntgegeben, unter welchen die Negierung bereit wäre, die projektiv­e Emission weiterer 200.000 Aktien zu 209 öster­­reichischen Goldgulden oder 500 Francs mit 50 perzentiger Einzahlung zu genehm­igen. Dieser Vorgan­g stellt sich insbesondere bei ein­er Un­ternehmer·stg als begründet dar,deren Aktionäre sich notorisch im Auslandebefms­destun­d kamn früher zu einer Generalversammlung einberufen wer­­den konnten,ehe sich die Verwaltu­n­g über die Stellung der Re­­gierung zu den beabsichtigten Anträgen Gewißheit versch­afft hatte. Da nun diesen Bedingungen vollkommen entsprochen wurde, so unterlag die definitive Genehmiguug der bei der­ Generalversamm­­lung vom 19. September 1881 beschlossenen Statutenänderungen nicht dem mindesten Zweifel und kann in der ungeräumten Erledi­­gung des betreffenden Geschäftsstücks nichts Auffallendes erblich werden, zumal die Konstativung der Erfüllung der wichtigsten Be­­dingung, Dieseg_ Vorbejcheives, nämlich des baaren Grlages von 15 Millionen Franc für den Reservefond der Bank, seitens der finanzirenden Gesellschaft noch vor der Gene­ralversammlun­g erfolgt war, und in vielen Fällen 1. 1. Kommissäre ermächtigt wurden. Sofort in der Generalversammlung selbst die staatliche Genehmigung von Statutenänderungen auszusprechen. Was nun die Ertheilung der­ fraglichen Bewilligung zur Aus­­gabe sogenannten,,junger«Aktien vor erfolgter Volleinzahlung der alten selbst anbelangt,so ist die Regierung der Ansich­t,­daß de­­r diesfälligen Begehren s einer Aktiengesellschaft nicht ohne wetters und namentlich nur dann stattgegeben werden könne,wenn eine solche M·aßrege·l·· im Interesse der Kräftigung des betreffendennstituts gelegen ist. Im vorliegenden Falle müßt: erwogen werden, daß es sich um ein Institut handelt, dessen Aktien ihren Markt in grantreich haben, und bei dessen Behandlung somit auf französische Ufanzen nach Thunlichkeit Rücksicht zu nehmen wäre. So lange das Konzessionsunwesen in der Aktiengesebgebung in Defteyreich besteht, wird es nicht blos das Nest, sondern auch Die Pflicht jeder Regierung sein, ignoriren. · ·Aber auch abgesehen von allen diesen Erwägungen,ist eine ausreichende Antwort auf die erste anr­ichgestellte Frage wohl in den Bedingunngen etzt halten,·t­nter welchen der k.k.priv.österr. Länderbank··die·fragliche Bewilliguung ertheilt wurde,—­Bedingungen, deren vollständige Erfüllung zum Theil bereits eingetreten ist,zum Tl·­·e··1l ·aber durch­ entsprechende Staunen-Bestimmungen gesichert erekn. Einerseits nämlich übernahm die societé des­ Union gener­ils Ip Paris die Garan­tie dafür,daß die neu auszugebenden Aktien l­inigstens bis 15.·Okt·ober 1881 gezeich­tet und ec·ngezahlt·sein werden, tycdregens sie selbst die von anderen·Personen nicht gezeichneten und eingezahlten Aktien zu zeichnen und einzuzahlen verpflichtet wäre, und bezahlte für die ihr überlassene Financirung dieser Aktien einen Bantbetrag von fünfzehn Millionen Francz an die E. E. priv. österr. Länderbant, aus welchem effektiv eingezahlten Betrage ein Meterver­band der legteren Bant gebildet wurde. Ferner war die Société de l’Union générale verpflichtet, den Belegern der Atten der frühen Emission die sämmtlichen Arten der jenigen Emission zu überlassen, in der Art, daß für je eine Aktie früherer Emission eine neue bezogen werden konnte. Andererseits wurde die Länderbank von der Regierung ver­ halten, in den §. 7 ihrer bisherigen Statuten, laut dessen ihr in ähnlicher Weise, wie dies bei der E­gf. priv. öfterr. Kreditanstalt für Handel und Gewerbe nach, §. 5 der Statuten noch recht der Ball ist, das Recht zur Ausgabe eigener verzinglicher Schuldverschreibungen zustand, einen Betrag des Inhalts aufzunehmen, daß zu der Ausgabe solcher Schuldverschreibungen in jedem Hale die Genehmigung der Regierung erforderlich sei. Bei Aufstellung dieser Bedingung­ek sich die Negierung von der Erwägung leiten, dab mit Rücksicht auf Die beabsichtigte Ver­­mehrung des Kapitals der F. f. priv. öfter v. Länderbank durch­ Aus­­gabe neuer Aktien eine weitere Kapitalsvermehrung, der­ Ausgabe von Obligationen, zunächst nicht als gevathen erscheinen dürfte und daß überhaupt bei Emission von Werthpapieren, welche für eine Aktiengesellschaft bestimmte, ziffermäßig feststehende Verpflichtungen begründen, besondere Vorsicht geboten sei. Schließlich wurde in die Statuten der Bank die Bestimmung aufgenommen, daß die Volleinzahlung der gesammten 400.000 Stüd AUk­ten, daher die V­olleinzahlung des gesammten Aktienkapitals von 80 Millionen österreichischen Goldgulden längstens bis zum 15. Oktober 1884 zu erfolgen hat­ . derartige Umstände nicht völlig zu Daß nebst der obgesagten Transaktion auch diese Statuten Bestimmung für die Erhöhung der Kapitalskraft des Instituts von großer Bedeutung war, kann nicht verlannt werden, wenn erwogen wird, daß, wenn auf der in den ursprünglichen Statuten festgelegten Bolleinzahlung des emittirten Aktienkapital von 40 Millionen öfterl, Goldgulden vor der Emission der neuen Aktien bestanden mor­­den wäre, das Gesellschaftskapital diente Lediglich 40 Millionen Goldgulden, daher nur die Hälfte des künfzigen, respeltive dermaligen Attenkapitals betragen würde. Die Regierung ist überhaupt bei der Konzessionirung der Länderbank von der Ueberzeugung ausgegangen und geht noch voll derselben aus, daß nach mehrjähriger Stagnation auf wirthschaftl­ichem Gebiete die Gründung eines neuen, kräftigen, mit billigem ausländischen Kapital, dotirten Bank-Instituts fü­r die Löung mich­­tiger staatsreicthschaftlicher Aufgaben von großer Bedeutung sei. €$8 wird nämlich kaum bezweifelt werden können, daß durch die Heranziehung großer ausländischer Kapitalien eine wohlthuende Konkurrenz auf finanziellem Gebiete geschaffen und d­iedurch der wieder erwachenden wirthschaftlichen Arbeit ein kräftiger Impuls und jene Stüße geboten wurde, deren dieselbe mit Rücksicht auf Zahl und Umfang der gestellten Aufgaben nicht entbehren kann, wenn auf den Gebieten des Verkehrs, des Handels und der Industrie die wünschenswerthe und nachhaltige Thätigkeit überhaupt entwickelt werden soll. · · Zu der zweiten an micch gerechteten Frage übergehend,kann« Ich mcch nur darauf berufen,­daß neben­ denPestim­mungen­ des­ Handelsgesetzbuches sowie zahlreicher sonstiger einschlägiger Gesetze­ und Berordnungen bei Prüfung und Genehmigung der Statuten von Ak­ien-Gesellschaften auch derzeit noch das kaiserliche Patent vom 26. November 1852 Nr. 253 R.-G-Bl. Anwendung zu finden hat. Das durch dieses Gefeb bei Prüfung und Genehmigung der Gra­­‚turen für Allen-Unternehmungen der Berg eingeräumte Necht übt dieselbe an der Hand der über das Nfllenwesen gemachten­ Eva­fahrungen in der Richtung aus, daß einerseits dem Entstehen lebensk­­räftiger Unternehmungen sein Hinderniß in den Weg gelegt, aus dererseits aber auch erkennbaren Mißbräuchen gesteuert und eine all­zu weitgehende Nachgiebigkeit bei Entheilung von Korzessionen­­ vers­chieden werde. Was insbesondere die in dem,,Regulativ«vom 1.März 1872 pkofoxoimekne aufgestellten Grundsage anbelangt,so kann so sich­ die Re­gierung,insofennge die dermalige Gesetzgebet sig über Aktien Gesellschaften keine Aenderung erfährt,nicht des Rechtes begeben,weil diese zu Grundsätzen Ausnahmen zu gestatten,wenn dies mit Rücksicht­­auf ihren eben gekennzeichneten Standpunkt sich als zulässig darstellt Das Budgetrecht ist das höchste. Noch Ipres ' Gebote angesehen werd ; N s I gi­g es wem gäed­em (Audienzen.)Se.Majestät ertheilt am Mittwoch­ z.d.,in der königlichen Burg zu Ofen allgemeine Audienz.Vor­­ merkungen zu derselben werden von morgen ab in der KabinetskanzleiH­­(kön.Burg zu Ofen)entgegengenommen. (Kronprin­z Rudolp hat der Stadt Marosf Väsärhely wie auch dem Maroser Komitat seinen Demk für den herzlichen Empfangbrieb­ ausdrücken lassen,­der ihm in Siebenbürgen zu Theil geworden. Das Schreiben, das der Bürgermeister von Maros-Bafarhely in der jüngsten Repräsentantenz­­eh­amdlung zur Befleiung brachte, wurde mit lebhaften Elsen­rufen aufgenommen. (Malheur.)Frenz Pulpky,dessen Vielseitigkeit nur von seinem Fleiße übertroffen wird,wollte sich heuek auch auf dramatischem Gebiete versuchen­ und schrieb im jüngsten Herbst ein fünfaktiges Lustspiel,in welchem er unser Parteileben mit Humor und Gatire traitirt. Er reihte sein Stück anonym beim National­theater ein, wo man aber das Werk des anonym gebliebenen Gel­­h­rten unnachrichtlic zurüchrief. Drei Dramaturgen lasen das Werk. Der Erste derselben verfaßte über dasselbe eine diplomatisch fein und höflich gehaltene, aber nichtsdestoweniger abfällige Kritik ; das Stück befasse sich vorwiegend mit Bolitit, diese aber sei von der Nationalbühne unbedingt ausgeschlossen. Der Zweite wies das Opus brass und kurz zurück; der Dritte Sprach sich vollends dahin aus, es sei nicht einmal zur Leseprobe zuzulassen. Der Autor tröstet sich über sein­ Mißgefhhd und wird sein Werk in der nächsten Monats­­versam­mlung der Kisfalndy-Gesellscnaft lesen. “ So erzählt „Pelti Mapló." (Statistik der ungarischen Hodgidyulen) Die Zahl der Hörer an der Budapester­ Universität beträgt für dieses Schuljagg 3237 gegen 3067 des vorigen Jahres. Zuges­­ommen hat die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät um 91, die medizinische Fakultät mum 79 Hörer und der Hebammenkurs um 59 Hörerinen. Eine Verringerung zeigt sich bei der theologischen Fakultät um 2, bei der philosophischen Fakultät um 47 und bei den Pharmazeuten um 10 Hörer. — Die Klausenburger Uni­­versität bes ist in diesem Jahre nahezu dieselbe Anzahl von Hörer, wie im vorigen Jahre : heuer 426, im vorigen Jahre 427. Auch die Variation bei den einzelnen Fakultäten ist eine unbedeutende. — Das Königl. Hofer-Polytechnikum in Budapest zählt um 5 Hörer weniger als im vorigen Jahre, nämlich 476 gegen 481 des vorigen Schuljahres. · (Liptö-Szent-Miklöser Kasino.)Man schreibt.. uns aus Liptös Szt.-Miklös: Bei der letzthits abgehalte­1e 11 Generalversammlung des hin­ortigen­ ungarischen Kasinos wurden folgende Neunwahlen vorgenom­­men:Vizepräsident Länyi,Anwalt AdIzgkat S Fec­cer, Quästor Koloman v.Bobrovniczky,Kaister B­i«zr·deky. Nach erfolgter Wahl beschloß die Versammlu­ng dastäsidium­ des Kasik­os dem Obergespem des Liptauer Komitats anzubieten und zu diesem Decke an denselben eines Deputation zu entsend. Herr Martin v. Szentiványi empfing die Deputation, geführt vom­ Bezirksrichter Balugyay, auf das freundlichste und erklärte auf die schwungvolle Ansprache Lanyis, das Präsidium,­­beziehungs­­weise das Protektorat des Vereins anzunehmen, indem er gleichzeitig die Gründe anführte, die ihn bestimmten, dem Verlangen der Depu­­tation zu willfahren, besonders die Tendenz des Kasinos, die eine durchaus patriotische sein müsse, auf das entschiedenste betonte. Am folgenden Abend wurde ein Banket gegeben, wobei zu wiederholten Malen auf den Brotester des Kasinos, sowie auch auf dessen Fun­tionäre das Glas erhoben wurde. ( Der Filatori-Damm­ dürfte, wenn die Witterung eine anhaltend günstige bleibt, in 14 Tagen vollendet sein. Polizei-N­achrichten. Gegen die 3djährige Tage­löhnerin Franziska Meblenyi erstattete heute der Taglöhner Stefan Droß die Anzeige, dieselbe habe die Dokumente des im Frühjahr in ihrer Wohnung verstorbenen Honved-Invaliden Karl Szefeiyg widerrechtlicherweise an sich genommen und auf Grund derselben, die Pension Széfelys bei der Staatsfaffe behoben ; ferner soll die . , ·

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