Pester Lloyd - Abendblatt, Dezember 1881 (Jahrgang 28, nr. 274-298)
1881-12-03 / nr. 276
(Einzelne Nummern 3 kr.in allen Verschleißlokalett.) = Der Inneninnitätd:Ansfchng Des Abgeordneten: Hanjes verhandelte in seiner heutigen, unter dem Präsidium Defer Groomon’s abgehaltenen Situng die Immunitäts-Angelegenheiten Emerich Szalays und Julius Berhhovay's. An der ersteren Angelegenheit faßte der Ausschuß seinen meritorischen Besccluß, da sich die Herbeischaffung einiger Daten als nothwendig erwies. Bezüglich Berhbovay's beschloß der Ausschuß, die Gus PARHE des Immunitätsrechtes dem Abgeordnetenhause in Berschlag zu bringen, , Aus dem Deichstage, Präsident Becky eröffnet die Sigung des Abgeordnetenhanses um 10 Uhr. — As Schriftführer fungiren : Baross,Rafonkfy und Dufa — Auf den Minister- Hauteuils: Tipa, Szapoary Kemény Trefort,, Bedefovics. Das Protokoll der Letten Gitung wird verlesen und authentizirt. Präsident meldet, daß die Abgeordneten Alexander Dorday und Michael Brilepty nach Ablauf der Z-tägigen Frist definitiv verifizirt wurden. Der Abgeordnete Ludwig Zsiro8 hat sein Mandat niedergelegt ; der Präsident wird ermächtigt, hinsichtlich der Neuwahl das Nöthige zu veranlassen. Folgende Petitionen sind einge laufen:Vtmt Munizipium des Neutraer Komitats um Wiedererrichtung des dortigen Konvikts, von den Mitgliedern des Klausenburger Gerichtshofes, des Bezirksgerichts Györ-Szt.. Márton, des Neutraer Gerichtshofes um Abänderung, des 8.4. XXXII : 1871 (Regelung der Richtergehälter), vom pensionirten 1848/49er Honved-Major Kleeberg um Erhöhung seiner SP pension, von den Gewerbegenossenschaften zu Öyula um evision des Gewerbegefeges. — Alle diese Petitionen werden dem Betitiong- Ausschusse hinausgegeben. · Der Präschalbericht über die unerledigten Angelegenheiten wird zur Kenntniß genommen ··Handelsminister Baron Reines U legt einen Gesetzentwwurf vor·über die Baukosten des auf dem Fiumaner Quai zu errichtenden zweiten Lagerhauses. Der Gefegentwurf wird dem volkswirthschaftlichen und dem Finanz Musichuffe zur Vorberathung zugewiesen. Der Minister macht ferner die Anmeldung, daß er in der Montags-Sigung die Interpellation Ladislaus Szily’s beantworten werde. Clive Szlávy, als Referent des Berifikations-Ausschusses, gerichtet, daß die Abgeordneten Ladislaus Hámos und Ladislaus Zipa mit dreißigtägigem Vorbehalte verifizirt wurden. Hámos wird in die L. Tipa in die II. Sektion eingereiht. ohenn Kazy, Referent des Rechts-Ausschusses, Legt die Ausschußberichte vor Über die am 6. Mai 1881 mit Serbien abgel Verträge betreffend die gegenseitige Regelung des Berlaffenschafts-Verfahrens und der Waffen- und Vormundsscafts- Angelegenheiten, ferner betreffend Die gegenseitige Auslieferung gemeiner Verbrecher, ferner betreffend die Konsular-Konvention und · sprechen Handelsminister Baron Remény, Graf Albert Apponyi und Minister-präsident Tia, worauf die Debatte auf Montag verschoben wird. Ausführlicheres im Morgenblatte. os · · Gefäßentwurf über das zum Aufbau des auf dem I. Duaier Fiumaner Hafens projektirten LagerbHauses aufzunehmende Anlehen. 8. 1. Der Minister für Aderbau, Industrie und Handel wird ermächtigt, zum Zmede des Baues des auf dem II. Dual des Fiumaner Hafens projektirten Lagerhauses ein Anlehen von 260.000 ff. aufzunehmen. 8. 2. Das Kapital und die Binsen dieses Anlehens sind binnen 387/2 Jahren durch, halbjährliche, antizipando zu leistende Theilzahlungen zu amortifiren, welch weitere jährlichen 61,% der gesammten Summe entsprechen. §.3.Das Einkommen des·Lagerhauses wird zur Amortifirung des Anlehens zu verwenden sein. · · §.4.Mit dem Vollzug dieses Gesetzes wird der Minister für Ackerbau,Industrie und Handel betraut. Budapest,3.Dezember 1881. Baron Gabriel Kemény. · Budapest-3-Dezember. s-Aus London schreibt uns unser Korrespondent unter den 30.November,daß die politische Welt Englands durch das Eingreifen Rußlands in die finanziellen Verhandlungen,die gegenwärtig zwischen der Pforte und den Vertretern ihrer Prioritäts-Gläubiger in Konstantinopel gepflogen werden, sich höchlich beunruhigt fühle und daß der Alarm-Artikel, dem die»Times«über dieses Thema gebracht hat,der Gesinnung der Mehrzahl der englischen Politiker vollkommen entsprochen habe Eigenthümlich genug habe Lord Duffer in vor ganz kurzer Zeit in Konstantinopel die armenische Frage aufs Tapet gebracht und den ersten Schritt gethan, um die Pforte zu bestimmen,auch auf diesem Gebiete die Stipulationen des Berliner Vertrages in vollem Maße zu erfüllen.Man hätte es mit dieser Campagne schwerlich so eilig gehabt,wenn man vorausgesehen hätte,daß die russische Diplomatie sich gleichfalls Armenien zum Versuchsfelde ihrer diplomatischen Aktion ausersehen und dabei Tendenzen verfolgen werde, welche die Empfindlichkeit Englands peinlich berühren.»Man Weißhker—so schreibt unser Korrespondent—,daß die russische Botschaft in Konstantinopel schon seit Wochen thätig ist,um die Frage der Kriegsentschädigung in den Vordergrund zu streben.Wenn es sich dabei lediglich um eine Geldfrage handeln würde,so würde man hier der Sache kein allzu großes Gewicht beilegen,denn die Interessen der türkischex Gläubiger in England berühren die Regierung und die maßgebenden Kreiseu nr in geringem Maße und dann weiß man auch wohl,daß es unter allen Umständen eine gemz vergebliche Mühe Rußlands wäre,300 Millionen Rubel,so groß ist der Betrag der Kriegsentschädigung,jemals von der Pforte zu erlangen.Aber gerade weil man dies so bestimmt weiß,ist man zu derlieberzeugung gekommen,daß die russische Diplomatie mit ihrem gegenwärtigen Drängen nicht finanzielle, sondern hautsächlich politische Zwecke verfolge,Zwecke,die in erster Reihe das Gebiet von Armenien betreffen.Die russische Regierung bestreitet zwar ganz entschieden,daß sie der Türkei das Ansinnen gestellt habe,Rußland die finanzielle Administration irgendeines Theiles von Armenien zu überlassen,allein man legt diesem Dementi nicht solche Geltung bei,11:11 sich durch dasselbe vollständig beruhigen zu lasen Die Frage ist nun einmal auf dem Tapet und wird eifrigst besprochen.In konservativen Kreisen weist man auf das Verspieleperns und Bosniens hin,um darzuthmt,daß Administration und Annexion gleichbedeutend seiz man zitht auch der Cyperip Vertracht zu erweisen, daß England verpflichtet sei,die Integrität des türkischen Besitzes in Kleinasien zu schützen.Wenn die russischen Pläne in dieser Hinsicht stärker hervortreten sollten, wird das Kabinet Gladstone sich auf die Dauer dem Druce der öffentlichen Meinung nicht widerlegen können, denn bezüglich Kleinasiens fühlen die Engländer nun einmal ihre Interesten lebhaft engagirt, weit stärker jedenfalls, als es bei Janina und Mepovo und bei der ganzen griechischen Frage überhaupt der Fall war." Die Erklärungen, die Gambetta ehegestern in der Kammer über die Absichten der gegenwärtigen französischen Regierung mit Bezug auf Tunis gegeben hat, zeugen von weifer Mäßigung und sind geeignet, wie in Frankreich so auch im Auslande guten Eindruck . Bor Allent stellen sie fest, daß es die Intention Gambetta’s ist. Die Militär-Operationen einem baldigen Ende zuzuführen. Bis ber wurde die Kampagne in Tunis wie ein förmlicher Krieg geführt und es war doch kein rechtes System darin, weil das Ziel für Niemanden offen lag. Gambetta kündigte man ehegestern an, daß die militärische Expedition ss zu Ende neige, und brachte damit allen Franzosen eine frohe Botschaft. Nicht minder günstig dürfte eine zweite von Gambetta verkündigte Botschaft sein, daß die Regierung nicht im Entferntesten an die Einverleibung von Tunis deute, daß sie vielmehr die Annexion als die schlimmste und schwierigste unter allen überhaupt möglichen Eventualitäten erachten würden. Ein Protektorat über Tunis mit dem Rechte der finanziellen und administrativen Kontrole, wie es in dem Vertrage von Bardo in allgemeinen Strichen vorgezeichnet ist, scheint das Ziel zu bilden, das der französischen Negierung vorschwebt und an dessen Realisirung alsbald gegangen werden sol. Man wird sich in Nom auch mit diesem gemilderten Ausgange schwerlich befreunden künnen, aber man wird so gerecht sein müssen, zuzugeben, Daß das Ministerium Gambetta das Tunis-Unternehmen seiner Vorgänger eher eingeschränkt, demm ausgedehnt hat. N " endlich bettreffend den gegenseitigen Rechtsschutz in Zivilrechts- Angelegenheiten. ··· · Die Berichte werden f einerzeit mit Umgehung der Sektonen auf die Tagesordnung gesetzt werden- Georg Sterb als delegierter Komissär zuxluntersuchung per Wahl im Bezirk Hospupälyi überreicht seinen Bericht-Der Bericht wird der IX.Gerichtskommission zugewiesen.· · Viktor·Jst-3ezy:G.Ha11·31Jcerbchte mir das Wort zu einer persönlichen·Bemerkung: · · Jst der SItzung am letzten·Mittwoch,fert welcher wir heute die erste Sitzung haben,hat der dperr Abgeordnete Geza Polonyi in seiner zur Vertheidigung des Abgeordneten Emerich Szalay gehaltenen Rede—meausdentharcum·des Hauses hervorgeht—unter Anderem Folgendes gesagt·(Rednekheft); ,, ,,..Wermer nicht glauben woll,g.Hau Z,daßtycrhte r einer Vexation gegenüberstehen,der wolle den UrFIstandberückskchtes gemdaß hier seit Jahre xt gegen die udeuechaxnpfgeführt, besser gesagt,eine Hetze betriebethtrd,öentlich,tn"·Zettungen und Flugschriften. So ist’3!.©o ist’3! auf der äußersten Linken !” (Rufe auf der äußersten Linken: Go its! Zoff Madaraß auf die rechte Seite des Hauses zeigend: Auch dort ward so gerufen!) Riktor Sidery: Wir werden gleich sehen, ob dem so ist. (Nedner fährt fort zu fejen.) : · · ,,....Und da findet der Staatsanwalt keine Gelegenheit zur Versetzung in den Anklagestand,während er einen Abgeordneten aus unseren Reihen wegen seiner politischen Ueberzeugung vor das Gericht stellt.So ift’s·auf der siußersten Linken Widerspruch auf der·Rechten·Warst hier die Rezeprozität,wo die Rechtsgleichheit?u.s.w.«« Geehrtes HauslJu diesem Passus ist von der sogenanntezt Judenhetzedke Rede;das·,,hier««bedeutet dieses zsdakitzantisemitische Flugschaftengebetch heraus,das Wort Reziprozität aber bedeutet,daß von einer agxder xt Partei,als der Partei des Herrn AbgeordneteI die Rede ist,in welcher atcherext Partei der zmaizncht beim Namen genannte und sonst auch vorsichtig genug umschriebene, aber dennoch von Jedermann·sofort erkannte Angeordnete sich befindet,der also kein·Anderer1·st als meine Wenigkeit. · · Ich war bei jenem Theile der jüngsten Mittepoch-Sitzung,in welcher die Auslieferung unseres Kollegen Erwerth Szalay verhandelt wurde,nicht zugegen,und konne daherparin als auf den Seitenangriff des Herrn Abgeordneten Geza Polonyt nichts erxvt der 11. Jchthnees daher jetzt. · Jchbinsofrec,der Aufmerksat Eckett des HerrtxAbgeordnete11, der die Aufhetzung einzelner Volksklassen der christlich·magyarischer Gesellschaft gegeneinander für erlaubt zu halten scll·e111t,aber ausgesichts bloßer Kritiken über die Handlungen des internatonalen Judenthums nach der Polizei schreit und an den Staatsanwalt appellirt,uterzuempfehlen,daß seit der 11großezt·KrachvohnJahre 1873(Sspi8111isat!)auf dem Erdenrunde kein zivilisirte·r·u11dkexnuns zivilisirter Staat existirt,welcher die Verfasser von Kritiken über das allen Kredits verlustig gegangene internationale Judenthum,und wären diese Kritiken noch so stark,auf Grund des Gesetzes verfolgen würde Es geschieht dies vor dern·frecesten Staate,vkm den nordamerikanischen Freistaaten angefangen bis zu dem absolutestischesten,bisR1;platzd,i11keiztent·Staate der Welt(Soist’s,rechts.) Einzig und allem,il)·weiß nicht aus welchem Grunde,dem Herrn Abgeordneten Polosch und den Herren Abgeordneten,welches eine soeben verlesene Erklärung mit den billigen dethurixten»Soist’sl« b·egleitet haben,·bliel es vorbehalte11,diesbezüglich bei uns in Ungarn eine andere Politik inauguriren zu wolle11.· Nindgß zuthlückllngarn noch keanu den landist(RUf·e auf·deräußerne anken:Doch doch,estslesschonl),wo die Meinung des Herrn Abgeordnetet Polonin und der Herren Abgeordnete 11,welche,,Soist’s!«gerxkfen haben,maßgebend wäre· Dieses heerzusagem hielt ich nicht nur zur Orientirung des Herret·Abgeordnete 1c Polonyi uncd der Herren Abgeordnetet welche »Soist’sl«gerufen haben,sondern auch zur Aufklärung des«Pester Lloyd«,der in Folge der Erklärung des Herr 11·Abgeordneten ein großes Gesetes gemmcht hat(Andauernde große Heiterkeit),für noths wendig. . Wenn es übrigens den Juden und ihren Freunden, wie es Scheint, soviel daran gelegen ist, so werde ich vielleicht in naher Zurunft Gelegenheit Haben, ihnen deutlich zu erklären, warum ich einen geworden, warum ich es bin und warum ich es auch in Zukunft bleiben werde. Präsident: Im Sinne S. 45 der Hausordnung Hatte der Herr Abgeordnete das Recht, auf einen persönlichen Angriff zu anteworten. Eine Schlußfassung ist nicht nothwendig. Géza Bolonyich bitte um Verzeihung, geehrtes Haus ! wenn ich) mit wenigen Worten an ihre freundliche Geduld appellire. Da man sichh in einer persönlichen Frage auf mich bezog, ist es meine Pflicht, meine Worte selbst zu erklären. Ich wartete, wenn der Herr Abgeordnete darauf kommen werde, Daß ich ihn in meiner Aeußerung verlegt habe. Er selbst hat es nicht erwähnt, und so kann ich seiner Gnunziation seine andere Bedeutung beilegen, als daß er die Gebe, die er auf dem Gebiete, der Bolemit und der Journalistit pflegt. ER hier betreiben will. (©o its! auf der äußersten intern. Geehrtes Haus! ALS ich in diesem Hause zuerst das Wort ergriff, erklärte ich, michh mit Personen, nicht beschäftigen zu wollen, daß ich nie die Absicht haben werde, Jemanden zu versiegen ; doch würde ich als Abgeordneter es stets als meine Pflicht halten, die vor die Deffentlichkeit gehörenden Handlungen, die politischen Intentionen jedes Abgeordneten und jedes Menschen zum Gegenstand meiner Kritik zu machen. Sch bin verpflichtet, geehrtes Haus, jedermanns Welterzeugung zu respeltigen . Doch wolle der geehrte Here Abgeordnete mir gestatten, daß der Vergleich zumindest erlaubt war angesicgts des Umstandes, daß einer meiner Abgeordneten-Kollegen wegen einer über die Mächtigen von der Regierungspartei ersten Mittheilung in Anfragestand verfeßt wird, während ein unter den Mitgliedern der Regierungspartei fihender Abgeordneter, der ohne Zweifel zum Hasfe gegen die Anhänger eines Glaubens aufreizt (Viktor Yrtóczy ruft dazreifchen : Nicht wahr! Das it nicht wahr !) nicht in Allages stand_verfeßt wird. ch war berechtigt, Dies zu sagen, denn dies ist eine Thatsache, eine unbestreitbare Thatsache und dabei bleibe ich auf heute. ch konnte nicht die Absicht haben, die Berson des Herrn Abgeordneten zu verlegen, wie es auch heute nicht meine Absicht ist ; übrigens hat er dies selbst gar nicht behauptet , aber von dem Ge tgk UWE ihrein Sofa zurid. Beifall auf der äußerten Insel. Viktor Zastóczy: 6. Haus!ch bemerke Hierauf nur... .Rufe auf der äußersten Linien: Gr darf nicht sprechen ! Lärmen LE adarab: Wir sind nicht dazu da, um dergleichen zu ören ! Präsidents E3 folgt die Tagesordnung. Der Gefegentwurf über die Altersversorgung der königlich ungarischen Gendarmerie wird in dritter Lesung angenommen. · Das Haus zieht dann den Gesetzentwurf über die Indemnitätberathung· ·· ·· · ··Referent Alexander Hegeditömotwasthtrz die Nothwendigkeit,die Vorlage anzunehmen. Ignaz Helfy lehnt im eigenen und im Namen seiner Prinipiengenosse 11 den Gesetzentwurf ab.· · echt der Parlamente und daher erbetleit diese nu·r selten und in Ausnahmsfällen die Ermächtigung-Becuns ist die sd·te Regel und kaum ein-bis zweimal kam das Budget zur rechten Zeit zu Stande, und daran ist die fatale Institutio 011 der Delegationen Schuld.Die Majorität wird die Vorlage votcen,denn sie hat Vertrauen zur Regierung.Warum hat sie VertrauenP Hat doch die Regierung weder ihr Versprechen, das Gleichgewicht im Staatshaushalte herzustellen, eingelöst, noch hat sie politische Erfolge aufzuweisen, noch hat sie die Administration und die Justiz verbessert. Er empfiehlt folgenden Beischluß-Antrag zur Annahme : · ·Die Thatsachen wie die Erfahrung beweisen unwiderleglich, daß jenes Regierungs-System,welches auf das im Jahre 1867·verstümmelte Staatsrecht basert wurde,·unser Vaterland von Stuse zu Slufe auf das Niveau einer Kolonie herabdrückt,die geistige Entwicklung der Nation verh111dert,dieselbe materiell dem Ruin zuführt, und daß·trotzdem·1 die Regierung hartnäckig an diesem System festhält,Iodaß Ihre Energielosigkeit dasselbe verschwirft und verschlimmert. ·Jtt·ANIbetracltdesse11,daß sie die Herstellung des Gleichgesprchtes thtaaxshaute alte nicht einmal annähernd erreichte,obgleich sie gerade diese übernommen hatte,ja sogar trotz der fortwährenden Erhöhung der öffentlichen Steuern das Defizit voxi Jahr zie Jahr anwächt5 ntch inbetracht dessen,daß während ihres sechsjährigen Regimes nen die Verwaltung als auch die Justiz zusehend g sshlechter geworden, möge das Haus aussprechen, daß es aus den eben vorgetragenen Motiven der Regierung die verlangte Ermächtigung nicht ertheilt. Eonard Kristinfovich spricht sich in demselben Sinne aus. Hierauf wird die Debatte geschlossen; die Majorität (auch die gemäßigte Opposition stimmte dafür) nahm die Vorlage unverändert an. Der nächte Gegenstand ist der Gelegentwing über den mit Serbien abgeschlossenen Handelsvertrag. Der Referent des volfswirthschaftlichen Anschuises Gabriel Baros empfiehlt die Vorlage so aus politischen wie aus wirthschaftlichen Gründen zur Annahme, den: Eugen Gaál (Vilagos), der einen Beschlußantrag einbringt, daß Die dritte Lesung des Handelsvertrages bis zu der Bei vertagt werde, waren die Aoditional-Afte verhandelt und angenommen sein wird ; Sosef AMadarág, der den Gefiegentwing ablehnt; ferner Die Sanderbank-Interpellation. Original-Bericht des „Bester Lloyd“ Wien, 3. Dezember. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erfolgte seitens des Minister - Präsidenten Grafen Taaffe die Beantwortung der Interpellation wegen der „Länderbanki“ in nachstehender Weise ; in der Sigung des Hohen Abgeordnetenhauses vom 23. November 1881 haben Die Herren Abgeordneten Neumwirth, Dr. Tomaszczuk und Genossen eine Interpellation an mich gerichtet, welche mit den beiden Fragen schließt : „Welche Gründe Haben vorgewaltet und melche Motive waren maßgebend für die der F. E. priv. Länderbank obendrein unter so auffallenden Umständen gewährte Sonderbegünstigung „junge BEER vor erfolgter D Volleinzahlung der alten, ausgeben zu ürfen ?" 2. „Von welchen allgemein giftigen Sonderbegünstigungen ausschließenden Normen läßt sich die Negierung bei Prüfung und mann der Statuten für Aktien-Unternehmungen überhaupt eiten ?" 0. Auf diese Sinterpellation beehre ich mich Folgendes zu erwidern : Was zunächst die erste der beiden an mich gerichteten Fragen anbelangt, so veranlassen mich die zur Begründung der Interpellation vorgebrachten Erwägungen vor Allem zu einigen Bermerkungen über das daselbst berufene sogenannte „Negulativ” vom 1. März 1872. . In der ausgesprochenen Absicht, dem maßlosen Gründungs- Schwindel entgegenzuwirfen, einigte sich der Ministerrath Ende Feber 1872 über mehrere Grundlage, welche den Inhalt des sogenannten und auch von den Herren Interpellanten so bezeichneten Regulativs vom 1. März 1872 bilden. · · Mit Rücksieht darauf,·daß zu jener Zeit das baldige Zustandekommen eines Aktiengesetzes in bestimmte Aussicht genommen wurde, und um durch die Anstellung solcher Grundsätze nicht der künftigen Gesetzgebung zu präjudizzrem wurde im Laufe der Berathlungen fyr Ministerrathe ausdrücklich bemerkt,daß das Ministerium durch die gefaßten Beschlüsse selbstverständlich nicht für immer gebunden sei, sondern später auch wieder·andere Beschlüsse werde fassen könnte 11. Und in der That hat auch bereits im Jahre 1874 der Ministerrath für nothwendig erkannt, mittels eines in dieser Beziehung gefaßten besondern Beschlusses, in rücksichtswürdigen Fällen Ausnahmen vom „Regulativ” im Prinzip für zulässig zu erklären und hat sich der Ministerrath hiebei von der Erwägung leiten hasfen, daß die im er aufgestellten Grundfäße bloS pro foro interno beschlossen wurden. ‚ Eine Publikation der vorerwähnten Grundlage,, wie dies beispielsweise in Betreff der lebten Direktiven über die DVersicherungs-Gesellscchaften mittelst der Verordnung vom 18. August 1830 Nr. 110 R.©.-8. geschehen ist, hat niemals stattgefunden und man auch niemals beabsichtigt. Dieses sogenannte „Negulativ”, welches von vermöge feiner Genesis selbstverständlich weder den Charakter eines Gefeges, noch den einer Verordnung besist, sonnte somit vom ersten Momente an lediglich als interne Instruktion den und wird auch bis zum heutigen Tage als solche angesehen, so daß eine etwaige Aufhebung oder Abänderung desselben seine wie immer geartete Verlautbarung erheirscht. · Dies vorausgeschrickt,ist·es gewiß·nicht hier der geeignete noch der geeignete Zeitpunkt,die Rechtigkeit des von den Herrerk Interpellanten angerufenen Grundsatzes,daß nämlich die Emission neuer Aktien Vor erfolgter Volleinzahlung der Aktien früherer Emissionen aus11ah1nslos unstatthaft sei,einer näheren Erörterung zu unterziehen Es muß jedoch hervorgehoben werden,daß nach den zustehenden Informationen dieser Grundsatz in den Gesetzgebungen maßgebender europäischer Staaten,nämlich Deutschslands,Frankreichs und Englands,keine Aufnahme gefunden hat Auch wird gewiß von allen Seiten zugestanden werden,daß die Aufstellung der mehrerevähi1text Grundsätze,den damals beabsichtigten Zwecktik keiner Weise erreicht hat zumal dieselbest durch Kartell-Perträge jtmgaitgettwintdeq.JclHnuß übrigens an die schtellekomtatirem duß von den f jaglichen Grzmdsätzen und zwar selbst schon kurze Zeit nach ihrer Feststellthtgth(1·tiäd)lich In zahlreiche 11 Fillen Ausnahmen bewilligt wurdemmie beispielsweise im Jahre 1874 deraw eiter Bankverein,der k.k.priv.allgem.Verkehrsbasik in Wien,der Union· Vatik in Wien,im Jahre 1875 der Steiermärkischen·Eskomptebank, im Jahre 1876 der Oester 1.Zentrale Bodenkredits Anstalt,ihchte " 1881 der Böhmischen Unionbank und das der Triester Bersiderunger Gesellschaft Assicurazioni generali, deren Akten nur zu drei Zehneten des Nominalbetrages eingezahlt sind, im Jahre 1830 die Bewilligung zur Ausgabe neuer, gleichfalls nur mit drei Zehntel des Nominalbetrages eingezahlter Aktien ertheift wurde. Aus diese 11 Ausführungen geht wohl zur Genijge hervor,daß die Genehmigung der von der Generalversammlung der Aktionäre der Länderbank betroffenen Kapitalserhöhung der Emission neuer Arten den Charakter einer Sonderbegünstigung durchaus nicht an sich trägt. Mit gleicher Entschiedenheit muß die Regierung auch den Vorwwurf zurücweisen, daß diese angebliche Sonderbegünstigung unter auffallenden Umständen gewährt wurde. Dieser auffällige Charakter wird seitens der Herren Interpellanten, namentlich durch die „in der bisherigen Praxis mit Nachsicht auf, die Tragweite der Angelegenheit, geradezu vereinzelt dastehende Nachheit“ der zustimmenden Erledigung begründet. Für Diejenigen verehrten Herren, denen die diesbezüglichen Gepflogenheiten nicht bekannt sind, habe ich nun die Ehre zu eröffnen, daß die Negierung, seit jeher in wichtigeren Angelegenheiten solcher Art angegangen wird, sich über ihre Geneigtheit zur Genehmigung projektivter Statutenänderungen in vorhinein und für den Fall auszusprechen, als diese Nenderungen in statutengemäßer Weise thatsächlich beschlossen werden sollten. Dieser Vorgang ist auch in dem von den Herren Sinterpellanten hervorgehobenen Iyalle eingehalten worden, und bereits mit dem Schaffe des Ministeriums des Innern vom 12. August 1881, Zahl 12.782, wurden nach sehr eingehender Erörterung der Sache der f. E. priv. österr. Länderbanf auf ihr schriftliches Ginfchreiten die Bedingungen bekanntgegeben, unter welchen die Negierung bereit wäre, die projektive Emission weiterer 200.000 Aktien zu 209 österreichischen Goldgulden oder 500 Francs mit 50 perzentiger Einzahlung zu genehmigen. Dieser Vorgang stellt sich insbesondere bei einer Unternehmer·stg als begründet dar,deren Aktionäre sich notorisch im Auslandebefmsdestund kamn früher zu einer Generalversammlung einberufen werden konnten,ehe sich die Verwaltung über die Stellung der Regierung zu den beabsichtigten Anträgen Gewißheit verschafft hatte. Da nun diesen Bedingungen vollkommen entsprochen wurde, so unterlag die definitive Genehmiguug der bei der Generalversammlung vom 19. September 1881 beschlossenen Statutenänderungen nicht dem mindesten Zweifel und kann in der ungeräumten Erledigung des betreffenden Geschäftsstücks nichts Auffallendes erblich werden, zumal die Konstativung der Erfüllung der wichtigsten Bedingung, Dieseg_ Vorbejcheives, nämlich des baaren Grlages von 15 Millionen Franc für den Reservefond der Bank, seitens der finanzirenden Gesellschaft noch vor der Generalversammlung erfolgt war, und in vielen Fällen 1. 1. Kommissäre ermächtigt wurden. Sofort in der Generalversammlung selbst die staatliche Genehmigung von Statutenänderungen auszusprechen. Was nun die Ertheilung der fraglichen Bewilligung zur Ausgabe sogenannten,,junger«Aktien vor erfolgter Volleinzahlung der alten selbst anbelangt,so ist die Regierung der Ansicht,daß der diesfälligen Begehren s einer Aktiengesellschaft nicht ohne wetters und namentlich nur dann stattgegeben werden könne,wenn eine solche M·aßrege·l·· im Interesse der Kräftigung des betreffendennstituts gelegen ist. Im vorliegenden Falle müßt: erwogen werden, daß es sich um ein Institut handelt, dessen Aktien ihren Markt in grantreich haben, und bei dessen Behandlung somit auf französische Ufanzen nach Thunlichkeit Rücksicht zu nehmen wäre. So lange das Konzessionsunwesen in der Aktiengesebgebung in Defteyreich besteht, wird es nicht blos das Nest, sondern auch Die Pflicht jeder Regierung sein, ignoriren. · ·Aber auch abgesehen von allen diesen Erwägungen,ist eine ausreichende Antwort auf die erste anrichgestellte Frage wohl in den Bedingunngen etzt halten,·tnter welchen der k.k.priv.österr. Länderbank··die·fragliche Bewilliguung ertheilt wurde,—Bedingungen, deren vollständige Erfüllung zum Theil bereits eingetreten ist,zum Tl··e··1l ·aber durch entsprechende Staunen-Bestimmungen gesichert erekn. Einerseits nämlich übernahm die societé des Union generils Ip Paris die Garantie dafür,daß die neu auszugebenden Aktien linigstens bis 15.·Okt·ober 1881 gezeichtet und ec·ngezahlt·sein werden, tycdregens sie selbst die von anderen·Personen nicht gezeichneten und eingezahlten Aktien zu zeichnen und einzuzahlen verpflichtet wäre, und bezahlte für die ihr überlassene Financirung dieser Aktien einen Bantbetrag von fünfzehn Millionen Francz an die E. E. priv. österr. Länderbant, aus welchem effektiv eingezahlten Betrage ein Meterverband der legteren Bant gebildet wurde. Ferner war die Société de l’Union générale verpflichtet, den Belegern der Atten der frühen Emission die sämmtlichen Arten der jenigen Emission zu überlassen, in der Art, daß für je eine Aktie früherer Emission eine neue bezogen werden konnte. Andererseits wurde die Länderbank von der Regierung ver halten, in den §. 7 ihrer bisherigen Statuten, laut dessen ihr in ähnlicher Weise, wie dies bei der Egf. priv. öfterr. Kreditanstalt für Handel und Gewerbe nach, §. 5 der Statuten noch recht der Ball ist, das Recht zur Ausgabe eigener verzinglicher Schuldverschreibungen zustand, einen Betrag des Inhalts aufzunehmen, daß zu der Ausgabe solcher Schuldverschreibungen in jedem Hale die Genehmigung der Regierung erforderlich sei. Bei Aufstellung dieser Bedingungek sich die Negierung von der Erwägung leiten, dab mit Rücksicht auf Die beabsichtigte Vermehrung des Kapitals der F. f. priv. öfter v. Länderbank durch Ausgabe neuer Aktien eine weitere Kapitalsvermehrung, der Ausgabe von Obligationen, zunächst nicht als gevathen erscheinen dürfte und daß überhaupt bei Emission von Werthpapieren, welche für eine Aktiengesellschaft bestimmte, ziffermäßig feststehende Verpflichtungen begründen, besondere Vorsicht geboten sei. Schließlich wurde in die Statuten der Bank die Bestimmung aufgenommen, daß die Volleinzahlung der gesammten 400.000 Stüd AUkten, daher die Volleinzahlung des gesammten Aktienkapitals von 80 Millionen österreichischen Goldgulden längstens bis zum 15. Oktober 1884 zu erfolgen hat . derartige Umstände nicht völlig zu Daß nebst der obgesagten Transaktion auch diese Statuten Bestimmung für die Erhöhung der Kapitalskraft des Instituts von großer Bedeutung war, kann nicht verlannt werden, wenn erwogen wird, daß, wenn auf der in den ursprünglichen Statuten festgelegten Bolleinzahlung des emittirten Aktienkapital von 40 Millionen öfterl, Goldgulden vor der Emission der neuen Aktien bestanden morden wäre, das Gesellschaftskapital diente Lediglich 40 Millionen Goldgulden, daher nur die Hälfte des künfzigen, respeltive dermaligen Attenkapitals betragen würde. Die Regierung ist überhaupt bei der Konzessionirung der Länderbank von der Ueberzeugung ausgegangen und geht noch voll derselben aus, daß nach mehrjähriger Stagnation auf wirthschaftlichem Gebiete die Gründung eines neuen, kräftigen, mit billigem ausländischen Kapital, dotirten Bank-Instituts für die Löung michtiger staatsreicthschaftlicher Aufgaben von großer Bedeutung sei. €$8 wird nämlich kaum bezweifelt werden können, daß durch die Heranziehung großer ausländischer Kapitalien eine wohlthuende Konkurrenz auf finanziellem Gebiete geschaffen und diedurch der wieder erwachenden wirthschaftlichen Arbeit ein kräftiger Impuls und jene Stüße geboten wurde, deren dieselbe mit Rücksicht auf Zahl und Umfang der gestellten Aufgaben nicht entbehren kann, wenn auf den Gebieten des Verkehrs, des Handels und der Industrie die wünschenswerthe und nachhaltige Thätigkeit überhaupt entwickelt werden soll. · · Zu der zweiten an micch gerechteten Frage übergehend,kann« Ich mcch nur darauf berufen,daß neben denPestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie zahlreicher sonstiger einschlägiger Gesetze und Berordnungen bei Prüfung und Genehmigung der Statuten von Akien-Gesellschaften auch derzeit noch das kaiserliche Patent vom 26. November 1852 Nr. 253 R.-G-Bl. Anwendung zu finden hat. Das durch dieses Gefeb bei Prüfung und Genehmigung der Gra‚turen für Allen-Unternehmungen der Berg eingeräumte Necht übt dieselbe an der Hand der über das Nfllenwesen gemachten Evafahrungen in der Richtung aus, daß einerseits dem Entstehen lebenskräftiger Unternehmungen sein Hinderniß in den Weg gelegt, aus dererseits aber auch erkennbaren Mißbräuchen gesteuert und eine allzu weitgehende Nachgiebigkeit bei Entheilung von Korzessionen verschieden werde. Was insbesondere die in dem,,Regulativ«vom 1.März 1872 pkofoxoimekne aufgestellten Grundsage anbelangt,so kann so sich die Regierung,insofennge die dermalige Gesetzgebet sig über Aktien Gesellschaften keine Aenderung erfährt,nicht des Rechtes begeben,weil diese zu Grundsätzen Ausnahmen zu gestatten,wenn dies mit Rücksichtauf ihren eben gekennzeichneten Standpunkt sich als zulässig darstellt Das Budgetrecht ist das höchste. Noch Ipres ' Gebote angesehen werd ; N s I gig es wem gäedem (Audienzen.)Se.Majestät ertheilt am Mittwoch z.d.,in der königlichen Burg zu Ofen allgemeine Audienz.Vor merkungen zu derselben werden von morgen ab in der KabinetskanzleiH(kön.Burg zu Ofen)entgegengenommen. (Kronprinz Rudolp hat der Stadt Marosf Väsärhely wie auch dem Maroser Komitat seinen Demk für den herzlichen Empfangbrieb ausdrücken lassen,der ihm in Siebenbürgen zu Theil geworden. Das Schreiben, das der Bürgermeister von Maros-Bafarhely in der jüngsten Repräsentantenzehamdlung zur Befleiung brachte, wurde mit lebhaften Elsenrufen aufgenommen. (Malheur.)Frenz Pulpky,dessen Vielseitigkeit nur von seinem Fleiße übertroffen wird,wollte sich heuek auch auf dramatischem Gebiete versuchen und schrieb im jüngsten Herbst ein fünfaktiges Lustspiel,in welchem er unser Parteileben mit Humor und Gatire traitirt. Er reihte sein Stück anonym beim Nationaltheater ein, wo man aber das Werk des anonym gebliebenen Gelhrten unnachrichtlic zurüchrief. Drei Dramaturgen lasen das Werk. Der Erste derselben verfaßte über dasselbe eine diplomatisch fein und höflich gehaltene, aber nichtsdestoweniger abfällige Kritik ; das Stück befasse sich vorwiegend mit Bolitit, diese aber sei von der Nationalbühne unbedingt ausgeschlossen. Der Zweite wies das Opus brass und kurz zurück; der Dritte Sprach sich vollends dahin aus, es sei nicht einmal zur Leseprobe zuzulassen. Der Autor tröstet sich über sein Mißgefhhd und wird sein Werk in der nächsten Monatsversammlung der Kisfalndy-Gesellscnaft lesen. “ So erzählt „Pelti Mapló." (Statistik der ungarischen Hodgidyulen) Die Zahl der Hörer an der Budapester Universität beträgt für dieses Schuljagg 3237 gegen 3067 des vorigen Jahres. Zugesommen hat die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät um 91, die medizinische Fakultät mum 79 Hörer und der Hebammenkurs um 59 Hörerinen. Eine Verringerung zeigt sich bei der theologischen Fakultät um 2, bei der philosophischen Fakultät um 47 und bei den Pharmazeuten um 10 Hörer. — Die Klausenburger Universität bes ist in diesem Jahre nahezu dieselbe Anzahl von Hörer, wie im vorigen Jahre : heuer 426, im vorigen Jahre 427. Auch die Variation bei den einzelnen Fakultäten ist eine unbedeutende. — Das Königl. Hofer-Polytechnikum in Budapest zählt um 5 Hörer weniger als im vorigen Jahre, nämlich 476 gegen 481 des vorigen Schuljahres. · (Liptö-Szent-Miklöser Kasino.)Man schreibt.. uns aus Liptös Szt.-Miklös: Bei der letzthits abgehalte1e 11 Generalversammlung des hinortigen ungarischen Kasinos wurden folgende Neunwahlen vorgenommen:Vizepräsident Länyi,Anwalt AdIzgkat S Feccer, Quästor Koloman v.Bobrovniczky,Kaister Bi«zr·deky. Nach erfolgter Wahl beschloß die Versammlung dastäsidium des Kasikos dem Obergespem des Liptauer Komitats anzubieten und zu diesem Decke an denselben eines Deputation zu entsend. Herr Martin v. Szentiványi empfing die Deputation, geführt vom Bezirksrichter Balugyay, auf das freundlichste und erklärte auf die schwungvolle Ansprache Lanyis, das Präsidium,beziehungsweise das Protektorat des Vereins anzunehmen, indem er gleichzeitig die Gründe anführte, die ihn bestimmten, dem Verlangen der Deputation zu willfahren, besonders die Tendenz des Kasinos, die eine durchaus patriotische sein müsse, auf das entschiedenste betonte. Am folgenden Abend wurde ein Banket gegeben, wobei zu wiederholten Malen auf den Brotester des Kasinos, sowie auch auf dessen Funtionäre das Glas erhoben wurde. ( Der Filatori-Damm dürfte, wenn die Witterung eine anhaltend günstige bleibt, in 14 Tagen vollendet sein. Polizei-Nachrichten. Gegen die 3djährige Tagelöhnerin Franziska Meblenyi erstattete heute der Taglöhner Stefan Droß die Anzeige, dieselbe habe die Dokumente des im Frühjahr in ihrer Wohnung verstorbenen Honved-Invaliden Karl Szefeiyg widerrechtlicherweise an sich genommen und auf Grund derselben, die Pension Széfelys bei der Staatsfaffe behoben ; ferner soll die . , ·