Pester Lloyd, Januar 1882 (Jahrgang 29, nr. 1-31)
1882-01-14 / nr. 14
ee: > — —_ — - — — : —. > 7 : daß schted sund Antrittsworte der Präsidenten der beiden Abtheihungen k·«ADNocy klingen-upmx ferne Geiste,J -der-kö1figl.Kirrie,«mit welchen die faktische Vereinigunng des »Kassations-und des Obersten Gerichtshofes baugurtet .--wurde.Keine erfreuliche Perspektive eröffneten uns die Mäzester,die bisher an der Spitze der obersten Justizpflege standen.Die Wucht der Aufgabe1I,die Größe der Verantwortlichkeit,—als einziger Lohn der mühevollen Arbeit »die Stimme des Gewissens,die mit Selbstaufopferung erworbene Beruhig 1 111g,seine Pflicht gethan zu haben,——das war der Teich der Reden.Mit allem Nachdruck ward das ungeheure Amwachsen der Agenden hervorgehoben und der Präsident des Obersten Gerichtshofes konstativte mit Yedanern die immense Anzahl der unerledigten Altenstiche, während der Judex curiae seinerseits ebenfalls die gründes Erledigung der schwebenden Angelegenheiten besonders betonte. An nächsten Montag beginnt nun die neuorganisirte Tünigl. Kurie als oberste Iustanz in allen streitigen Bmvilund Strafangelegenheiten ihre meritorische Wirksamkeit und halten die neu formirten Senate die ersten Sichungen. Dies gibt uns Anlaß zu einigen anspruchslosen Bemerkungen, wobei wir vorerst den Eid nach südwärts wenden, um die Verhältnisse in unserer Judikatur während des rechten Jahrzehnts etwas näher ins Auge zu alten. Die Präsidenten haben vollkommen recht, wenn sie Mit Bangen auf das Taminenartige Anschwellen der Agenden bilden. Im Jahre 1872 betrug der Einlauf des Obersten Gerichtshofes 10.021 Zivil, 284 Urbarial-, 309 Handels und Wechsel-, 4003 Strafangelegenheiten. Ir vertroffenen Jahre (1881) wuchs der Einlauf auf 13.055 Biik, 458 Urbarial-, 1158 Handels- und Wechsel-, 12.983 Strafangelegenheiten an. Die Zivil-Streitsachen vermehrten sich daher troß der Einführung desBagatellgefäßes um 3034 Stunde, also circa 33 Perzent, die Strafangelegenheiten aber um 8980 Angelegenheiten, also in das Dreifache. Bei der Budapester fünfgl. Tafel it das Verhältniß gerade so ungünstig. Im Jahre 1872 war der Einlauf folgender : 50.200 Zivil, 585 Urbarial-, 3506 Wechsel-, 19.149 Strafangelegenheiten , im Sahre 1881 aber, also nach zehn Jahren, 54.400 Zivil, 593 Urbarsalz, 5417 Handels und Wechsel,, 58.000 Strafsachen. Die Zivilangelegenheiten liegen daher um 4200 Stunde b. i. 9 Berzent, die Strafsachen aber um beinahe das Dreifache. Dabei darf man das Anwachsen der Appellationen in Zivilprozessen nicht gering schoßen, denn man muß in Betracht ziehen, die Gefeßgebung im Jahre 1877 Die geringfügigen Zivilprozesse, darunter alle gewöhnlichen Prozesse unter 50 fl. der Kognition der Obergerichte entzogen hat, so daß im Jahre 1881 unter den ausgewiesenen Zivilangelegenheiten die Bagatellprozesse nicht mehr figuriren, welche im Jahre 1872 gewiß ein starres Kontingent stellten, worüber uns allerdings die offiziellen statistischen Ausweise des Justizministeriums seinen ziffermäßigen Aufschuß geben. Diesen Problemen gegenüber erweist sich das bisher landesübliche Mittel:Einschränkung der Appellation als erfolglos,wie wir dies deutlich aus der Wirkung,oder vielmehr Nichtwirkung des Bagatellgesetzes und der theilweisen «Einschränkung der Appellation in Kriminalsachen durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzesehe 11.Und wir fürchten, daß auch die neueste Errungenschaft auf dem Gebiete der Einschränkung der Appellation nicht die erhofft Wirkung im Interesse einer Verminderung der Agenden der Kurie haben wird. Bei den fön. Tafeln Hingegen ist durch Die Zuweisung der im Exekutionsverfahren statthaften Rechtsmittel mit geradezu apodiktischer Gewißheit sogm eine Berueherung der Agenden zu gewärtigen. Unter Diesen Umständen fordert man von der Justizzeitung Die rettende That, oder auch nur das erlösende Wort, welches den fatale Zauber breiben, die bösen Geister bannen soll, die bisher unfabar, das Amwachsen der Appellationen verfälsden. — DVergebens! ORBIT TODE CS au) MATTI, waß Dre vVerste zsuptze leitung, speziell das Justizministerium nicht helfen kann, außer wenn es einfach die Appellationen verbieten und die Nestanzen wegdekretiven Fünfte. Ledermann, Der bei uns über Justizpolitik nachdenkt, oder sie mit der praktischen Rechtspflege beschäftigt, weiß es ja, daß der Urquell der zahllosen Appellationen in nichts anderem, als in der Uns sicherheit, im Schwanken der Zucifatur liegt. Dem kann aber nicht durch bloße Verordnungen oder Gesehe abgeholfen werden, und jede administrative Maßregel vertritt langsam, ohne eine Spur zu hinterlassen in dem Sumpfe, den Die widersprechenden gerichtlichen Entscheidungen bisher geschaffen. Bon dort, vom Negiermgsfige aus wird und kann also nicht die Erlösung kommen. Das lehrt uns Die Vergangenheit, die Fruchtlosigkeit der bisherigen gut gemeinten Bestrebungen, sowie auch der Rückblick auf die Ursachen der Kalamität. Das Hebel muß Durch die Gerichte selbst sanirt werden unch eine strenge, konsequente Befolgung der einmal ausgesprochenen Prinzipien, durch Neuschafung einer verläßlichen Judikatur und durch sorgsame Erfüllung aller Maßregelr, die zu diesen Ziele zu führen geeignet sind. Wir fühnen dies am Vorabend des Beginnes der Faktischen Wirksamkeit der reorganisirten Kurie den Präsidenten Derselben nicht genug ans Herz legen. Gu ihren Händen — wir wifen aus Erfahrwung, wie weit in dieser Hinsicht der Einfluß der ersten Präsidenten reicht — in ihren Händen ruht die einheitliche Gestaltung der Judifatur, sie haben einen großen, ja den ausschlaggebenden Theil der segensreichen Aufgabe zu Lösen, dem Lande eine porregnente Rechtsprechung zu schenken, und die Rechtsgeschichte wird ihre Namen in dankbarer Erinnnnerung vereinigen, wer sie Die ihnen zusommende initiative kraftvoll ergreifen und ziel- und zwecbewußt die ihrer Leitung amnvertrauten lande schlägt man die zitirten Bescheide nach, wenn das Ges. — Körperschaften so führen, wie es die Schaffung einer imposanten Ludikatur ehelicht. Fern sei es von ım3, zu verlangen, die Präsidenten sollen die Erledigung jeder einzelnen Angelegenheit überwachen oder aber immer selbst präsidiven, oder gar präponbderirenden Einfluß auf die Entscheidung konkreter Angelegenheiten nehmen. Nein, das kann nicht die Aufgabe der ersten Präsidenten sein. Er Streben sei lediglich dahin gerichtet, die Richter zum eifrigen Studium der bereits entschiedenen Rechtsfälle zur Feststellung der Prinzipien, die aus den Bestimmungen des Gewebes resultiven, zur fertipuläsen Festhaltung an der bereits acceptivten Rechtslügen anzueifern. Die neue Geschäftsordnung bietet hiezu genügende Handhaben und mit denselben kann jede Discordanz in den Entscheidungen vermieden werden. Ein mächtiger Faktor zur einheitlichen Gestaltung der Fudikatur ist die sorgsame Beachtung der Präzedenzfälle. Wir brauchen nicht auf die Entwicklung des englischen Rechtes hinzuweisen, Dessen Kommpendien beinahe ausschließlic aus Fonfreien Entscheidungen bestehen und wo in Prozessen kaum eine Entscheidung ohne ängstliches Zuratheziehen der Presedenzfälle und mit ausdrücklicher Berufung auf Diele gefällt wird. Auch in Frankreich, Deutschland, Oesterreich it das Zitiven der Entscheidungen der Obergerichte in gleichen Rechtsfällen an der Tagesordnung. Freilich zitiven auch bei uns bie und da junge Mordaten Entscheidungen der Obergerichte. Doch was geschieht in solchen Fällen bei uns und was im Auslande? Im Ausricht sie nicht ohnehin fennt, man vergleicht den schon entschiedenen Fall mit dem strittigen, und acceptirt das Gericht das Prinzip, so geschiegt ausdridlich Berufung auf das innere Zucifat. Auch die Obergerichte berufen sich auf ihre Die Obergerichte sihb nicht anfidhren, solange wird in ungarn die Ludilatur in allen anstanzgericht fonfocm, und solange ist an eine Abnahme der Appellationen und Nullitäts-Beschwerden gar nicht einmal zu denkten, wenn die Kurie für sich auch noch so konsequent um ihren Entscheidungen festhält. Wir hoffen, diese Behauptung sogleich auf's überzeugendste beweisen zu können. Der Raffationshof hat während seines zwölfjährigen Bestandes an sechshundert Wienarentscheidungen gefaßt. Die, wie wir wissen, bei den Entscheidungen der fünfteten Fälle duch den Kaffationshof immer berücksichtigt und bei der geheimen Berathung des Staffationssenates auch zitirt wurden. Mit der Formel juxta plenum war die fonforme Entscheidung der einzelnen Fälle gesichert. Das wußten oder nur Die TALE Des wayıgaternahofes und diejenigen wenigen Personen, Denen es Die Näthe sagten. Leider versäumte es der Raffationshof, Diese Plenarentscheidungen in seinen einzelnen Fonfreten Entscheidungen zu zitiven und troß aller Konformität der einzelnen Beschlüsse kamen ganz Dieselben Fehler bei den Untergerichten nach wie vor zu Hunderten vor. Die konsequente Befolgung der Prinzipien ist daher nicht genügend, um eine konforme Judikatur bei den Untergerichten hervorzurufen, sondern sie muß von Fall zu Fall in den Entscheidungsgründen durch Berufung auf den früheren Beschluß Klaren und unzweideutigen Ausdruch erhalten, dem nur so bekonmen Die Varteien das Mittel in Die Hand, gleich bei den Untergerichten die bei den Obergerichten befolgten Prinzipien darlegen und glaubhaft nachweisen zu künnen ; nur so können Die Untergerichte in Die Lage verjeht werden, die feststehenden Artone Tennem zu lernen, und nur so fan vernünftigerweise die konsequente Befolgung der Dich Die Obergerichte acceptirten Rechtsgrundlage verlangt und das Afhören der endlosen Appellationen erwartet werden. Die ausdrückliche Berufung auf die Präzedenzfälle hat aber auch noch andere Vortheile. Wenn ein gewisser Beitrann verstrichen ist, so daß Die proflamirten Prinzipien bereits zur allgemeinen Kemmtniß gelangen konnten, dann wird gegen jene Parteien, welche gegen die auf Präzedenz-Entscheidungen der Obergerichte beruhenden Urtheile der Untergerichte ohne besonderen Grund appessiven, mit guten Ge wilfen eine strenge Muthwillensstrafe angewendet werden können. Andererseits, wenn ein Gericht mehrere Male nacheinander denselben Fehler begeht, fan das Obergericht mit Beruhigung den Bmitt 2 des §. 66 des Gefeges über „die richterliche Verantwortung ammenden und die Gerichtsperson, wilder bis Sehler gye Doft FE, ges fuhr die Ogg very tiongkosten verhalten. Das sind so kleine Mrspornungen, mit welchen der landesüblichen Berschleppungssucht und Der Schen vor der Lossagung vom alten Schlendrian ein Ende gemacht werden kannt. Mit vorstehendem Haben wir den Weg gezeigt, auf welchen man in das gelobte Land gelangt, wo die Prozesse seltener werden, die Untergerichte sie an die Praxis der Obergerichte Halten und das Recht der Appellation nun dann benügt wird, wer in ber teren Iunstanz wirklich ein Mißgriff begangen wurde prinzipielle Löfung der HKreisigen Fragen, so mi möglich if, Fontsequentes aussprüchliches erhalten san von ausgebrogenen Morten, nur TELE Derupuimg oNT die Brüzedenz-Entscheidungen und Gebrauch aller geiäßlichen Mittel, damit diese Maximen iu erster Iustanz zur endgiltigen Anwendung gelangen, das ist unserer Ansicht nach das wirfsanfte Mittel, womit wir der Krebsschaden unsererustiz heilen können. Gewiß wird dies in der ersten Zeit den Obergerichten mehr Mühe machen, als die Entscheidung ohne ausdricliche Niücksichtnahme darauf, was früher in ähnlichen Fällen gejagt wurde ; allein die Herstellung der Konkordanz in der Kudikatur, die Verminderung der Rechtsmittel und der Brotrejfe verdient diese Mühe umso eher, da unserer Ansicht nach, abgesehen von dem unmöglichen Verbieten der Appellation oder gar des Prozehführens, dies das einzige Mittel it, das in unnsere zerfahrene Rechtspflege Ordnung bringen man. Daß wir Heute unsere Stimme erheben, hat seinen Grund darin, weil fest die Umstände einer solcher Neuerung, "wie die Zitirung von Präzedenzfällen in Urtheilen und die Mahnung zur steiften Besolgung der bereits acceptirten Grundlage in der Yudilatır — besonders günstig sind. Die Kurient reformirt und Fan mit den bisherigen diesbezüglichen Traditionen leicht brechen; die Plenar-Entscheidungen der neuen Kurie sind dem Gefege nach bindend. Aeurere und innere Umstände erleichtern daher fest die Einschlagung des richtigen Pfades. Möge die reorganisirte Kurie unter der weitenitiative ihrer erleuchteten Präsidenten als leuchtendes Beispiel file Die untergeordneten Gerichte diesen Bad wandeln, denn er führt zur Erhaltung und Sicherung des Nechtes, zur gütlichen Ausgleichung vieler Streitigkeiten, zur Befestigung und Stärkung des Nechtsgefühles, zur Konsolidirung des ungarischen Nechtes und damit auch mittelbar zur Kräftigung der ungarischen Staatsidee, dröhne sie, um Wellen der Barbarei Monumente fallen, die selbst Nur leise, kaum sichtbare Spuren sind es, fast ein Nichts, das übriggeblieben von Dem herrlichsten Neice der Welt. Aber sein Geist, der römische Geist der Staatsfunft und der Weltherrschaft, er steigt gewappnet hervor aus dem Grab, und doch — fürperlog, denn nicht mit den Mitteln weltliche Macht — beherrscht er noch über die tausend Jahre das ganze Abendland im römischen Papstthum. Und so gewaltig it Die Nachwirkung vergangener Geistesarbeit, daß die Weltgeschichte seither zum, dritten Male den Sturz des Papstthimes von seinen Höhen gesehen, zum dritten Male hat dieses jene mektiische Herrschaft, und vor Jahrhunderten idom Hat es" zum "Theile — doch immer nur zum Theile — an Die, Herrschaft über Die Geister verloren, aber das Ende der römischen Frage hat die Weltgeschichte noch nicht erreicht, und nur wer nicht sehen noch Hören will, sieht micht amd Hört nicht, daß die „römische Frage” wieder da tft, daß „der Kampf um Nom“ zwiederau entbrennen Draht... 20... So lange es in allen Theilen "der Welt Millionen und Millionen gläubiger Katholiken‘ geben "wird, wird der römische Papst nicht aufhören, , wenn auch Feine weltliche, doch eine sehr positive, umd.. eine ‚eminent politische Macht zu sein, eine Weacht, von welcher der Doktrinarismus noch 10 haarklein nachweisen kan,” daß’ sie keine Berechtigung habe, daß sie zu ignoriren sei, mit der aber dennoch jede wahre Staatskunst rechnen muß, wenn sie sich nicht selber täuschen will, weil es sich eben um eine Macht: Handelt, die Niemand wegdekretiven Fam! Und nu ‘der größten Hilflosigfeit, ja, gerade in der gegenwärtigen Lage des Bapsttuns braucht nur eine große weltliche Macht Diese Frage aufzugreifen und auszuspielen, damit sie formidabel für das Bestehen von Staaten und für die Nähe Europas bedrohlich werde. Und wenn ein Mann, wie der Schöpfer und nuunmehrige Kanzler des neuen Deutschen Reiches die römische Frage wieder auf Die Tagesordnung zu feßen scheint — denn wenigstens der Anschein ist vorhanden —, so glauben wir, daß man einen solchen sehr ernsten, sehr schwerwiegenden und sehr weittragenden Entschluß unmöglich dahin Deien Dilrfe, daß solchh ein Staatsmann einer solcher Frage neuerdings ihren bedrohlichen Charakter verleihen, sondern daß er ihr im Gegentheile Diesen bedrohlichen Charakter, wenigstens so weit Menschenwille weicht, benehmen wolle. Seit Jahren ist First Bismard in eine neue Phase seines schöpferischen Wirkens getreten, u. zw. voll und ganz, und nach allen Richtungen hin, wie er immer voll und ganz und einheitlich gehandelt. Wer Mittel und Zwecke zu scheiden vermag, wird in dieser neuen Phase, der alten gegenüber, weder Widersprüche noch Unvereinbares erbliden. Sie ist mir die folgerichtige Fortlegung der ersten. Der Meister reißt Baufälliges nieder, um Neues fester aufzuführen. Mean fann das vielleicht auch so ausdrücken, wenn man will, und es wir dann anders klingen: Dismarc sei aus fehter revolutionären Phase in seine konservative Phase getreten. Es wird an der Thatsache nichts ändern, daß er ein bant fülsiges Deutschland, ja ein baufälliges Europa umgestürzt hat, um vom Tage von Bersailles angefangen das Neue, Zettere zu Schaffen. Darin liegt feine und seines Werkes große politische Superiorität gegenüber dem Wirren eines anderen gewaltigen Staatenschöpfers, dieses Jahrhunderts.. Was Napoleon I. auch geschaffen, er hat nie aufgehört umzustrzen, bis er schließlich sich selbst und sein Werk umgestürzt hat. Bismard, ein festgestecktes Ziel vor Annon zerltörte, 1045 ihm im Au Inn, mit der Erweichung BrILLE wer yuw pur” EY JEVE ZerjwWrende, Jede aggres]we Thätigkeit, jede Führung nicht nur aufgehört wünschenswerth zu sein, fieht ihm in und außer dem Hause geradezu unerwünscht, weil sie auf die ruhige Festigung desselben nur störend eimmicken kann. Bismarc hat seine wichtige Hand gegen die katholische Kirche erhoben, nicht etwa um irgendwelchen mehr oder un weniger avancirten liberalen Docteinen zu fröhren, für welche er als „realistischer" Staatsmann nur Gefühle absornter Würftigkeit hegt, sondern weil er nach Versailles „die ganze katholische Bevölkerung Deutschlands gegen sich mobilisiet gefunden". Trifft er nunmehr auf friedlichere Gesinmungen, so üt er viel zu sehr Staatsmann, um eine soldge Wunde, wie es ein, wenn auch latenter Religionskrieg im Sumern ist, nicht Schließen zu wollen. Aber ein Großstaat macht nicht nur innere Politik, er mu auch internationale Bolitik machen. Und eine ähnliche Wunde besteht auch in Europa, so lange der römische Papst, zwar seine weltliche mehr, aber doch noch immer eine sehr positive und politische Macht repräsentirt, so lange das Oberhaupt einer solchen geistigen Organisation, wie es die katholische Kirche it, feindselig oder auch,nur schmorzend und greifend, protestirend und anfragend, der bestehenden europäischen Ordinuung gegenübersteht. Vor Allen aber i ein solcher Bapst in Rom, mag er nun persönlich friedfertigen oder Friegeriigen Geistes sein, für Italien wenigstens eine permanente Verlegenheit, und zwar eine solche, die doch jede Großmacht in einem gegebenen Momente zu einer wahren Gefahr gesteigert werden hat. Fir und also wäre es durchaus nicht unerklärlich, wenn der mächtige Mann, dessen höchstes Streben es derzeit augenscheinlich ist, für feiner und für Europa die Nähe zu siltern, sich mit dem Gedanken befassen sollte, ob es nicht wünschenswerth, ob es nicht möglich wäre, einem derartigen Stande der Dinge ein allseitig befriedigendes oder doch für längere Zeit hinaus beruhigendes Ende zu bereiten. Und für Italien insbesondere scheinen uns hierin viel mehr freundliche als übelmollende Absichten zu Liegen, Winfhenswerth und möglich! Wem wäre das Ende eines beunruhigenden Zustandes nicht wünschenswerth, der die Ruhe überhaupt will ? Aber möglich? Hier liegt die Schwierigkeit. Rom, das alte Nom, der vieltausendjährige Kampf um Nom, das ist die Schwierigkeit der Trage. Ein Italien ohne Nom, das it Hat, wäre ein Herd fortwährender Gährung Für ganz Europa. Ein Banft ohne Nom, oder gar außer Rom, wäre für Italien seine Beruhigung, für alle Staaten aber, in welchen er sie nicht befindet, und wohl auch für denjenigen, in welchen er sich befindet, ein Element der Beunruhigung. Papı und Kautig nerpohnt zu Rom, das wäre für Europa das Wünschenswertheste, die Italien selbst der höchste Grad der Beruhigung, ein Zustand, wert eines Opfers. Was dann aber das italienische Königthum, ohne sich selbst unmöglich zu machen, dem Bapste als Entgelt für Ansprüche bieten, die auch nur an Aunsprüche ihm eine politische Bedeutung verleihen, welche Die Bedeutung eines gewöhnlichen Meittelstaates weit überragt? Was hat andererseits ein Papst zu befürchten, Der MLS zu verlieren hat? Zwar wird sich das Papsttyum über Gefangenschaft, über Anfuhen, über Gefahren, wenn sie vorkommen sollten — und sie sind vielleicht vorgekommen — immer beklagen. Aber so lange es einen Bapst gibt, in dem der Geist des Bapstthums lebendig ist — und ohne diesen Get hat das Papstthum aufgehört zu sein — wird er jede Unbill freudig dulden, denn Die dee des Bapsttyums und die Katholische en 39 Act wien Biel mehr, als die Zusicherungen des Garantiegefeges vom 13. Mai 1871 wird das italienische Königsthum nicht zugestehen können. Und ein aufmerksame Studium Dieses Garantiegefeßes drängt Jedem die Ueberzeugung auf, daß es fast Alles bietet, was an Souveränetät und Exterritorialität, also an demjenigen, was an der weltlichen Herrschaft für die katholische Sirche und, für die katholischen Mächte von prinzipiellem und wesentlichem Lintereifen, geboten werden kann, wen es vielleicht auch nicht in ganz formeller Weise geboten und ausgesprocen ist. Zwei Einwendungen sind allerdings zu erheben. Erstens ist es Thatfahe — man braucht sich nie der Leichenfeier Pius IX. zu erinnern — daß sich das Garantie Gejeg bei der ersten Gelegenheit, als es wirksam sein sollte, nur in besdhänztem Maße bewährt hat. Zweitens ist es Thatsache, daß gegenüber den Klagen , 2eo’( XII. ras) die Drohung mit der Aufhebung des Sarantie-Defeges erhoben, ja dieselbe von extremer Seite in Italien sogar gefordert wire. In einer solchen Drohung und Forderung liegt nichts an sich Unmögliches. Das Garantie-Gefeß is weder ein bilateraler, noch ein internationaler Beitrag. Es ist einfach italienisches Gefeß und kann doch die italienische Legislative auch einsfach wieder aufgehoben werden. Was heißt das? Es heißt so viel, daß das Garantiengefe ein Gefeß‘ ohne Garantien ist. An Stelle des Garantiegefehes einen bilateralen Bertrag zwischen Papst und König zu fegen, it faum denkbarz E35 ist Faum denkbar, daß der Papst seine Ansprüche formtelf aufgebe, sich formell befriedigt erfläre. Wäre aber auch nur das Eine zu erreichen, daß der Bapst, wenn auch nicht befriedigt, wenigstens beruhigt it, so wäre auch das schon für den Frieden der Geister und den Frieden Italiens ein nicht zu unterschägender ewinm. ‚= Die reichstägige liberale Partei hat heute unter Boris Gustav Bizsoly rs eine Konferenz gehalten, in welcher seitens der Partei Alexander Körösfy als Mitglied des Justiz- Ausschusses Fandidiet wurde. · =Zxc9 ictglte·de731 der Advokatenphäftlings-Kommssten hat der Justizmuuster aus der Reihe der nicht zur Advokatens kammer gehörigen Okechtsgelehrten für die Dauer des Jahreslsst unter Vorsitz der Kurtalrchter Enterzich Szabó und Emil Mass nojlovics die folgendensjittgliederertranitzt Universitäts- Professor Dr-Ju 1111s Antyb,Universitäts-Professor und Rektor Dr.Stefan Apåthy,Kurtalrichter Koloman Yahos,Ersatzrechter an der KL Tafel Joferallegh,Kurtalrichter Andreas Halmo·s·s«y,·Pens,Staatssekretär-Stellvertreter Alexander Hanas,IN J111terealrath»Dr.Likdwthajtdid Hegedijs,Richter am Exxdapester Wechselgericht Ladislaus Hegedüs,Universitäts-Professor Dr. Michael Herczegh, Gektionsrath Dr. Kurt Herich, Nichter an der E. Tafel Ludwig Kereßtßegi, Griagrichter an der E. Tafel Dr. Tiburtius Kikely, Nichter am Budapester E Geerichtshof Dr. Yosef Lapy,, Nichter an der E. Tafel Anton Marceglia, Erlasrigter an der £. Tafel Sulius But die Richter an der E. Tafel Theodor Negner, Ludwig Scheding, Alexander Selley, Kurialrrichter Dr. Emerich Suhay, Ober- Staatsanwalts-Substitut Dr. Franz Szétely, Kurialrichter Emes und Szentgydrgyi, Vige-Staatsanwalt (dem Justizministerium zugetheilt) Dr. Julius Wlaffics, Sektionsrath Dr. Alexander Weterle, und die Richter an der E. Tafel Dr. Theodor Ben csel und Sofef Zubriczky. Iz On Agnetseln fand am 9. d. M. eine Wählerversammlung statt, in welcher nach Furzer Debatte folgende, von 3. Frontius eingebrachte Defokation angenommen wurde: 5 „Die versammelten Reichstagswähler erklären hiemit, daß der in der Gisung des Unterrichts-Ausschusses vom 15. Dezember v. a. man Montieton " Kaz Morsesblen Mörhlkosifen Biss ». Baumerit gestellte und in den Nummern 357, 358 und 359 des „Reiter Lloyd“ abgedeucte Antrag vinsichtlich der der Gefechtsvorlage der Regierung gegenüber gemachten Konzessionen ihren Rechtsanschauungen durchaus nicht entspricht. Sie erwarten daher von ihrem Abgeordneten, Daft er es ohne Nicksicht auf das weitere Schiejal seines Antrages für seine Gemwissenspflicht halten werde, zu dem von der Negierung er gereichten Gefegentwurf über den Gymnasial- und Realschulunterricht jene Steling einzunehmen und um erschütterlich zu vertheidigen, die nit nur den evangelischen A. B., sondern allen Konfessionen Siebenbürgens duch Landtagsbeschlüsse, Staatsverträge und Krösnungseide feierlich gewährleistet tt — jene Stellung, die dem Herrn Deputirten „die — nach jenen eigenen Worten — durch gar feine Vernünftelei meg disputirbare und — duch die siebenbürgischert Religionargefese — gewährleistete thatsächliche Rechtslage riresichtlich der Schulautonomie der siebenbürgischen Konfessionen“ Bar und deutlich aufreist.” Der Antrag wurde angenommen, troßdem Herr Guido v. Baufßn ein folgendes Telegramm gesandt hatte, das in der Versammlung auch zur Verlesung gelangte: „Soeben von übermorgiger Wählerversammlung behufs Stellungsnahme zu meinem motivsten Antrage aus dem „Tageblatt“ Kenntniß erhalten, mweife ich einfach darauf hin, daß mit der Neulifirung dieses Antrages die Hauptjfahe — nämlich die Dualifikation unserer Mittelschullehrer nicht b08 in deutscher Sprache, sonderne im eigenen Wirtungskreise unserer Kirche gerettet it; gelingt mir dieses Groß der heutigen, die entscheidenden Kreise mächtig beeinflussenden Strömung, dann habe ich uniform, Bolt einen Dienst erwiesen, wie nochfein Sacjse: in der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart? Allerdings, wenn Enunziationen, wie jene des Abgeordneten Dr. Wolff im „PBeiter Lloyd“ vom 4. Jänner das vollständige Scheitern mneiner mit dem Cinfameiner ganzen öffentlichen Stellung unternommenen Bmd von langer Hand vorbereiteten Aktion bezwehen, dann wird Dieser Beiwedamgweifelhaft erreicht werden. Ob aber damit dem wohlverstandenen Synteresie unseres Volkes wirkli darauf gibt das tragische Resultat jener Bolitit, welche in der Munizipalfrage von uns befolgt, zur Vertrümmerung des Königsbodens führte, die harste Antwort für Seden, der aus den Erfahrungen derergangenheit lernen und die Konsequenzen für sein weiteres Verhalten ziehen will. So und nicht anders zu handeln, befehlen mir Webterzeugung und Gemwilfen, und wenn meine geehrten Wähler sich dagegen aussprechen wollen, so würde mich das nicht wegen meiner Person, an der nichts gelegen ist, sondern uns unseres Volles willen, dessen Bettes wir ja Alle wollen, sehr schmerzzlich berühren. Guido Baußnern.“ — Die von mehreren Blättern gebrachte Mittheilung, daß FZM. Baron Philippopics designirt sei, das Kommando in Dalmatten zu übernehmen, falls der Aufstand größere Dimensionen annehmen sollte, entbehrt, wie das„Fremdenblatt” bestimmt erfährt, jedweder Begründung. ,« "’ ő — Das deutsche Gefeth vom 4. Mai 1874 betreffend die Berabinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, dessen Aufhebung der gestern vom deutschen Netcstage angenommenei Antrag Windtgorst bezweckt, lautet in seinen Hauptbestimmungen wie folgt : §. 1. Einem Geistlichen oder anderen Religionsdiener, welcher durch gerichtliches Mitheil aus jenen Amte entlassen worden ist und hierauf eine Handlung vornimmt, aus welcher hervorgeht, daß er die Sportdauer des ihm entzogenen Amtes beansprucht, tann durch Versfügung der Landespolizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten Bezirafen oder Drten verjagt oder angemiesen werden. . _ Besteht die Handlung Desselben in der ausdrücklichen Artzmaßung des Rntes, oder in der tatsächlichen Ausführung desselben oder Handelt er der gegen ihn ergangenen Verfügung der Landes: Polizeibehörde zinpider, so kann er seiner Staatsangehörigkeit zur Verfügung der Zentralbehörde seines Heimathistaates verlustig erst Hart und aus dem Bundesgebiete ausgewiesen werden. §.4.Personet,welche nach den Vorschriften dieses Gesetzes ihrer Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate verlustig erklärt worden sind,verliert ji dieselbe auch in jedem ande·ren·Bundesstaate und können ohne Genehmigung.des Bundesrathes In keinem Bundesstaate die Staatsangehörigkeit von Neuem erwerben. · · §.5.Persmkemn welche wegen Vornahme von Amtshandlungei e in einem Kirchenamte,das den Staatsgesetzen zuwider ihnen übertragen oder vom ihnen übzernommen ist,zur·Untersuchug gezogen werden,kann nach Eröffnujtg»der geri chtlichen Untersuchung durch Verfügung der Landes-Polizeibehörde bis zur rechtskräftigen Beendigung des-Verfahrens der-Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Deten versagt werden.—..-Italienische und deutsche Blätter-beschäft igen sich noch immer mit der,,Papstfrage«;vielfach wird hiebei auch der-Stellung Oesterreichsungarns zu derselben gedacht,-doch.kåntze ed. umd übersättigt, von der über gedient: ist, E53 zu ver 8 Baß rückt · Budapest, 13. Länger.*) a wo Die Schlachten vergangener Tage geschlagen wenden. Farmohl, eg it etwas Umnsterbliches iie Menschengeiste, etwas, mal weit hinaus, in kommende Jahrhunderte wirkend, späte Geschlechter nicht ruhen läßt. Dem Orte, wo mächtige Menschenkraft, gewaltet und geschaffen, verleiht sie Bedeuttung noch aus dem Grabe heraus. Körperlos übt sie noch ihre Herrschaft, segnend oder schredend, unheimlich oder verklärend, der todten Geschlechter ewig lebende Geisterkraft, 7) Der Beifalfer dieses Artikel gehört nicht dem Verbande unserer Redaktion an, deren Ansichten nicht in allen Einzelheiten, namentlich ‚nicht, wo es sich um die Politik des Fürsten Bismarc handelt, mit denjenigen übereinstimmen, die hier zum Ausdruch gelangen. Wir geben dennoch — unter Boranscheidung dieser Bemerkung — den Artikel unverändert wieder, weil wir mit den Komplusionen des Verfassers durchaus einverstanden JELES E , /