Pester Lloyd, September 1882 (Jahrgang 29, nr. 240-269)

1882-09-17 / nr. 256

» 3­­ » Budapest,16.September. ® Wedereinstimmenden Nachrichten zufolge, welche in den rufsischen Blättern der verschiedensten Barteirichtung auftauchen, scheint die Kaiser: Krönung Alex­­anders II., noch in diesem Jahre, beschlossene Thatsache zu sein. Es ist begreiflich, daß Die autoritative Bestätigung dieser Meldung fir’s Er­ste noch auf sich warten läßt. Wie stark sich auch die gegenwärtige tuffische Negierung unter dem System Zolftoi fühlen möge: vor Attentaten, wie sie von den Nihilisten in Szene gejeßt werden, schüßt ‚seine gouvernenmentale Stärke. Der Natur der Sache nach wird man, um verbrecherische Vorbereitungen möglichst zu erschweren, mit der formellen Ankündigung der Krönung bis zum Testen Augenblicke zu b­­ehalten. Allein der Ge­danke einer gänzlichen Verschiebung bis zum nächsten Jahr m it allem Anschein nach definitiv fallen gelassen worden. Ob ‚die pessimistische Auffassung, daß durch einen weiteren Auf­­schub nichts gewonnen sei und die Verhältnisse sich in wenigen Monaten nicht so weit ändern könnten, haß sie eine sichere Bürgschaft für die ungestörte V­ollziehung Der Feier Dar­zubieten vermöchten, bei diesem Umschwung in den Entschlü­ssen­­ des Kaisers die Oberhand behauptet habe, oder ein Auflug von Optimismus, welcher dem Negime Zolstoi unter am ‚deren Ehren auch das Vertrauenszeugniß der Besiegung des Nihilismus auszustellen gewillt ist, wird sich nicht leicht er­­mehren lassen. Nur die Thatsache selbst, daß der Nihilis­­mus fortbesteht, daß er ruhelos und unermüdet an der Unterwühlung aller Fundamente der bestehenden Staats­­und Gesellschaftsordnung in Rußland arbeitet und daß höch­­te in den offiziellen Streifen, welche den Czar umgeben, arü­ber eine Täuschung oder Selbsttäuschung möglich ist, bleibt unbestritten. Trot­zer eisernen Hand, mit welcher der Konservativismus des Grafen Tolstoi alle Machtmittel des Staates zur Abwehr gegen die so tiefgreifende, in alte­n Schichten des Volksthums sich versenfende revolutionäre Ber­­wegung zusammenfaßt, haben zahlreiche, in ihrer Kontinuität Ta­­mun unterbrochene Symptome nicht aufgehört, von der sorter ist eng, ja möglicherweise sogar von der Steigerung dieser Bewegung Zeugniß abzulegen. Uoch nichts indeß wird die Stärke der Strömungen, welche ich allen Bemühungen der Regierung entgegenstellen, lebhafter charakterisirt, als durch die Haltung, welche Lebtere auf dem Gebiete der auswärtigen Fragen angenommen hat; denn ohne Zweifel steht ihre Plafsivität auf diese­m Gebiete in einem gewissen Zusammenhange mit der an sie heran­­getretenen Nothinwendigkeit, ihre ganze Aufmerksamkeit den inneren Angelegenheiten des Neic­es zuzu­wenden. Allerdings ist dieser Gesichtspunkt nicht immer als der maßgebende in Yup­land anerkannt worden. Geraume Beit Hindurch Tag Methode in der Anwendung des Grundlages, der inneren Verlegenheit dadurch Herr zu werden, daß man die Öffentliche Meinung mit den Problemen der europäischen Stellung NRußlands beschäftigte. Das Testament Beter’s des Großen, ob mut echt oder apofryph­, wurde zum Kader der politischen Ak­ionen Raßlands. In lebter Linie zweifelte doch Niemand daran, Daß die Aufpflanzung des griechischen Kreuzes auf die Ara Sophia den Kernpunkt der geschichtlichen Mission Rußlands bezeichne. Und wo es Noth that, erhielt das Testament Beter’s des Großen noch seine Ergänzung durch den Kultus der panflavistischen Idee ; der Panflavis­­mus war das Sicherheitsventil für die revolutionären Span­­nuungen, welche in der politischen Atmosphäre lagen, mit seiner Pflege verfühnte man die der Autokratie des Czarates feindseligen Elemente und wies ihnen Richtungen an, im welchen sie ihre zerstörenden Kräfte zu bethätigen vermoch­­ten, ohne zunächst den bestehenden Verhältnissen in Nußland selbst gefährlich zu werden. Allerdings ist diese Politik nicht ohne verhängnisvolle Folgen geblieben. Das Bü­ndniß des absolutistischen Systems mit der Revolution war ein zu uns natü­rliches, als daß seine Konsequenzen nicht auch auf die Innere Lage Rußlands hätten zurichtm­­en miüssen. Man hatte Wind gefügt, um Sturm zu ernten, — der Nihilis­­mus ruht wesentlich auf denselben. Grundlagen, auf welchen sich die revolutionären Tendenzen des Planflavismus ent­wicklt hatten. Man hatte die Geister selbst gerufen, die man nicht mehr Tostum werden vermochte. Noch unter­ der Herrschaft des Generals Ygnatieff stand dies System­ in voller Blüthe. Eine fieberhafte, an Alles tastende, alles in Bewegung seßende Thätigkeit­ sollte die politischen Kreise im Athen erhalten. Täglich­ wurde ihr ein neues Objet der Diskussion eingeworfen. Heute war es eine große politische Jutrigue, morgen eine von der Regierung, wenn nicht arrangirte, so hoch geduldete Juden­­hete — Die „Circenses”, die man dem Möbel günnte. Wiederum erfreute sich der Panflavismus des fast unver­hüllten Patronats der Negierung. Der Haß gegen Oester­­reich-Ungarnr. und gegen Deutschla­nd begann aufs neue die Semitiher zu erfüllen. Die Brandreden eines Sfobeleff, die Artikel Akfakoff's begegneten neuerdings den vorhandenen Stimmmungen der Öffentlichen Meinung. Es seh sich kaum mehr Hinweg leugnen, daß diese Agitationen, wenn sie andauerten, eine gefährliche, möglicher­weise selbst den äußern Drieden in Frage stellende Bewegung im gesammten russis­­chen Volfe hervorrufen mußten ; den Zweck, die Aufmerk­­samkeit von den inneren Fragen abzulenken, mochte man allerdings theilweise erreicht haben, allein es zeigte sich doch immer deutlicher, daß dies nur um den Preis einer wesent­­lichen Berschlechterung der auswärtigen Beziehungen Rußlands erreicht werden konnte und daß die Entstehung aus­wärtiger Berwichtungen wahrscheinlich die S Konsequenz dieser leicht­­fertigen und vielfach selbst Herausfordernden Behandlung der Geschäfte sein werde. Wir wilsen nicht, ob es die Erkenntniß dieser That­sache war, welche dazu führte, daß Die oberste Leitung Der Staatsgeschäfte den Händen des Generals Fgnatieff entzo­­gen und in jene des Grafen Zolstoi gelegt wurde. Allein sicher ist, daß Dieser Wechsel doch mehr bedeutete, als einen bloßen Personenzwechsel und daß seither eine durchgreifende Wendung in der russischen P­olitik, gerade was Die angege­­benen Richtungen derselben betrifft, eingetreten ist. Graf Tofstoi ist bei seinem Eintritte in das M­inisterium mit gez­ringen Sympathien begrü­ßt worden. Seine frühere staats­­­männliche Thätigkeit hatte ihm unzweifelhaft mehr den Ne­­­spelt, als die Neigungen der­­ politischen Kreise erworben. Seinen konservativen Ueberzeugungen fehlt es an Biegsam­­keit, seinen patriotischen Empfindungen an der populären Grundlage. An Vertreter altruffischer Ueberzeugungen steht er eigentlich etwas hinter Katkoff zurüc, der doch noch immer als der eigentliche Repräsentant der Partei betrachtet werden muß. Es begreift sich, daß der euro­­päisch gebildete ruffische Liberalismus fi von Bestrebun­­gen abwendet, welche, unter dem V­orwande auf dem­­ Boden nationalrussischer Kultur zu stehen, in Wirklichkeit einen Kreuzzug gegen die freiheitlichen und zivilisatorischen Ideen des europäischen Westens eröffnen. Allein das sind rein interne russische Trage. Ob der Gedanke des Zemsky Sobor Gnade vor den Augen des Grafen Tolstoi findet, oder ob er auch diesen schon als einen von dem Gedanken der französischen Revolution getränkten Importartikel­ be­­trachtet, in ganz und gar nicht ein uteresse der Rußland benachbarten Staaten. Es ist sehr möglich, daß Graf Tolstoi die absolute Herrschaft des Czars als die einzige, wahrhaft nationale Institution Naßlands betrachtet. Das Tann sehr bedauerlich fein für die russischen Liberalen und möglicher­­weise neue Staatliche Schwierigkeiten erst recht herauf­­beschwören, statt die alten zu hören, aber es wirkt in seiner Weise auf die internationalen Beziehungen des Reiches zurück. Es ist im Gegentheile unverkennbar, daß seit Graf Zolstot die Bügel führt, eine auffallende Ruhe und Ge­­messenheit in dem Gange der auswärtigen Politik Nuß- Nois eingetreten­­ it. Nichts ist in der That untü­elicher, MS daß die inneren Verhältnisse des weiten Neid­es, wenn sie einmal mit Conft­erfakt und in eine bestimmmte Nich­­tung geführt werden, wenig Zeit zu anderen Dingen übrig Yafsen. In der That hat Rußland in der jüngsten Zeit fast einmal Gelegenheit genommen, mit irgend­einer For­­derung aktiver Politik hervorzutreten. In der egyptischen Trage hat es sich wesentlich dem Standpunkte Europas angeschlossen. Es hat allerdings die Kommitenz, welche Europa England gegenüber eintreten ließ, nicht ohne gez­eilte Zeichen des Mikvergnügens Hingenommen, auch diese Verstimmung war eine nicht ganz umnbegreif­­liche, wenn man mit der Haltung E­uropas gegen England jene vergleicht, mit welcher die Mächte in frü­­­heren Stadien der orientalischen Frage, dem Petersburger Kabinet entgegentraten. Emmen Augenblie lang schien es, als wolle Rußland seinen formellen Austritt aus der Konferenz anmelden. Allein es gelang doch immer wieder, diese Negun­­gen des Unmuthes zu beschwichtigen und formell Hat Die europäische Entente und Einmüthigkeit seine Störung duch Rußland erfahren. Das wäre bei jedem anderen Staate selbst­­verständlich, den ein relativ so geringes­nteresse mit der schwebenden Frage verbindet, wie Rußland mit der egyp­­tischen Frage. Bei einem Staate aber, in welchen man Ignatieffische Traditionen doch noch, wenn nicht in der Regierung, so doch in weiten Schichten der Bevölkerung als fortwirkende betrachten konnte und der jede Entwichuigs­­phase der orientalischen Frage als in seine M­achtsphäre fallend anzusehen gewohnt war, ist es bis zu einem ge­­wissen Grade ein Akt der Selbstverleugnung und mehr noch als eine Ueberraschung : ein Verdienst. Jedenfalls hat Rußland auch seinerseits dazu beige­tragen, die Gefahren hintanzuhalten, welche eine Nb­w­ru­fung der egyptischen Frage auf europäische Fragen und Verhältnisse in ich schliegen konnte. Wir waren so oft gendm­igt, den Bestrebungen des nordischen Kaiserreiches entgegenziu­­teten, da Ph eV VT; matter Amer­kennung d­ieser Thatjfadhe w ncht zurückhalten wollen Es gäbe allerdings noch Mar­ Hess an unseren gegenseitigen Bezie­­hungen zu verbessern und den Petersburger Kabinet bliebe noch ein weites Feld offen, wenn­ es Alles befeitigen wollte, was uns berechtigten Anlaß zu Mißtrauen und urgewöhnlicher Vorsicht Darbietet. Allein immerhin weist das Regime Z Tolstoi-Diers nach, daß ein befriedigender modus vivendi zwischen uns möglich ist und D daßes nur auf seine Dauer ankommen wird, um die Sorge eines künftigen Konfliktes wenigstens etwas in den Hintergrund treten zu lassen. Die wirklichen Gegenfäße zwischen Oesterreich- Ungarn und Rußland wird zwar sein staatsmännliches Mahen der Welt ausgleichen. Sie liegen in der natür­­lichen Stellung beider Staaten als großer politischer Kon­­kurrenzmächte, in ihren historischen, geographischen ad ethnographischen Bedingungen. Sie umfassen alle Gebiete der M­achtfragen, der nationalen Fragen, der Freiheits­­fragen. Aber es ist denkbar, diese Gegenfäße einstweilen ruhen zu lassen. Es it möglich und im Interesse Beider gelegen, den Streit auf längere Zeit zu vertagen. Es bedarf dazu nichts, als daß man dem Friedensinteresse : größere Kraft und Bedeutung zugestehe, als allen den Kleinen Tragen, Die uns tremmen and Daß man den Haufschnitt der allgemeinen B Politik mit den Be­­dü­rfnissen und Aufgaben des Friedens im Einklange erhält. Dazu scheint uns immerhin ein Anfang gemacht worden zu sein und zwar gerade Durch Die Deferenz, welche Nußland Europa gegenüber an den Tag gelegt, wenn der bequemiste Beg zur Annäherung Nußlands an Oesterreich-Ungarn führt namentlich insolange über Europa, also der enuro­päische Standpunkt durch den Fürsten Bismarck vertreten wird, ft aber ein solcher Anfang gemacht, dann wird sich die Moskauer Krönung jedenfalls unter weit günstigeren politischen Konstellationen­­vollziehen, als in jenen furchtbaren Tagen angenommen werden konnte, da das Leben Alexander’s II. durch Mörder­­band beendet wurde und innere und äußere Feinde gleich stark und ‚gleich unversöhnlich den Thron der Romano­ws zu bedrohen schienen. — Die Berathungen über das 1893er gemeinsam­e Bud­­get beginnen in Budapest am 23. September. Zu denselben werden — die „Nemzet” mittheilt — auch die österreichischen und die ge­­meinsamen Minister hier eintreffen. =Ende dieses Monats werden,wie die,,B.C.,,erfährt,in Wiest zwischen den Vertretern­ der österreichisch­en­ Regierung und der Oesterreichischen Staats-Eisenbahn-Gesell selbst die Ver­­handlungen bezüglich Genehmigung der Statuten-Retide­­rung der Staatsbahn­ wieder aufgenomm­iert und voraussichtlich auch finalisirt werden.Die österreichische Regierung dürfte an die Genehmigung der neuen Statuten keine unerfüllbaren Forderungen knüpfen,da sie wohl überzeugt sein dürfte,daß eine Nichtgenehmigung der Statuten die Zweitheibung des Verwaltungsrathes für den Augenblick zwar unm­öglich machen,aber nicht verhindern würde, daß alle übrigen­­ nicht essentiellen Bestimmungen des zwischen der ungarischen Regierung und der Staatsbahn­s Verwaltung abge­­schlossenen Vertrages unverändert durchgeführt werden und daß die französischen Aktionäre der Staatsbahn später,mit Umgehung der österreichischen­ Jngereuz,Beschlüsse fassen könnten,die Oesterreich viel unbequemer würden .Auf Grund des wegen Ablösung der sogenannten Ueber­­landfelder geschlossenen und durch den§.1 desG.­A.xxviii. 1882 genehmigten Vertrages und in Folge der in dem erwähnten Gefeb enthaltenen Verfügung, wonach das bezüglich dieser Felder bis­­her bestandene Rechtsverhältniß schon mit 1. Jänner 1882 als err­lofchen zu betrachten it, hat das Munizipium des Torontaler Komi­­tats in Folge Aufforderung des Ministers des Innern die aus dem neuen Rechtsverhältniß entspringenden Fragen einer gründlichen De­­ratdung unterzogen und beschlossen, daß über die seit 1. Jänner 1882 unter dem Titel „Rauschalzahlungen” in die Komi­­tatsfaffe eingeflossenen und dem Zön. Steueramte abgeführten Gelder ein Ausweis dem Finanzminister mit der Bitte unterbreitet werde, daß die in den Ausweis aufzunehmenden Summen zu Gunften der­ zu bezeichnenden Gemeinden gegen 6% Binsen in Ratenzahlungen verrechnet werden mögen.­­Im Sinne des Gefetzes werden die Negal-­ Einkünfte den betreffenden Gemeinden überlassen und die bisher unter diesem Titel in die Gemeinden ausgefolgt. Jährlich zu zahlende Summe Minister den aus dem Verkauf des Negalrechtes und der vüständigen Arab­ischen Pachtforderung das Komitat findlichen Wirthshäuser werden zur Reckung betreffend, belastende, der des Innern ersucht, innerhalb des Rahmens des genehmig­­ten Komitats-Budgets vorgehen zu dürfen. Die Jung per 251.934 in den Bezirken des Fordes K­omitatöfaffe fr. verkauft. Die fl. 631, eingetroffenen von 32.281 ° f[. Naten wird der ävarischen Budapest, 16. September. J. K. Su einer der jü­ngst erschienenen N­­mmern­ die­­ser Blätter wurde von einer — wie bemerkt — sehr font­petenten Stelle Die Frage der N­egalien-Absid­­tung verhandelt und der Vorschlag einer „Selbstentschä­­digung“ der Negalbeiizer gestellt. Es sei uns gestattet, auf diese Erdrterungen zurüdzufehren, und selbe, insbesondere aber die anempfohlene und augenscheinlich so plausible Selbstentschädigung näher in Betracht zu ziehen. Der Ber fajfer jenes Artikels erklärt ih vor Allem für die bedin­­­gungsweie Freigebung der Schanfgerechtigkeit, und schließt mit dem in vorhinein dem Gedanken der Ablösung durch die Gemeinden oder — wie er jedenfalls treffend bemerkt — der Uebertragung an die Gemeinden aus. Von dem Standpunkte der sogenannten „reellen“ Ablösung, d. i. der bedingungsweisen Zreigebung der Schanfgerechtigkeit aus­­gehend, wirft er dann die Frage auf: Wer soll die Ent­­schädigung tragen ? — und beantwortet Dieselbe in Beglei­­tung einer scheinbar sehr plausiblen Berechnung dahin, daß die Regalbefiger sich selbst zu entschädigen hätten, und zwar so, daß sie während 264­ Jahren — so lange hätten natürlich ihre Regalrechte noch zu bestehen — jene 20 Berzent ihrer heutigen Nevermen, welche ihnen bei der Durch die Regierung geplanten Ablösung zufolge der Kursdifferenz fortan entfielen, von Halbjahr zu Halbjahr beiseite legen und auf diese Weise — mit Hinzurechnung der fünfperzen­­tigen Zinsen und Eindelzinsen — ihr zu­ beanspruchendes Ablösungskapital selbst sammeln sollen. Die Negalbesiser hätten das ihrem heutigen Bevennen gänzlich entsprechende Kapital, und die Schanfgerechtigkeit wu­rde nach 264, Ya­­ren ohne Belastung der Staatswaffen frei. Die leitere Folgerung ist unleugbar ganz stichhaltig ; ob aber die empfohlene­n Selbstentschädigung für Die Negal­­befiger auch eine ganz so. Harınlofe wäre, wie sie eben hint gestellt wurde, das wollen wir bezweifeln und in Folgen: dem auseinanderjeßen, Wir nehmen an, daß Jemand 1000 fl. Netto-Neve­­mien aus seinem Negalrecht bezieht, daß ihm also Die Ent­­schädigung, nach diesem Betrag kapitalisirt, gereicht wer­­den muß. Dieser Negalbefiger wird, bei einer operzentigen Berzinsung als Umrechnungsbasis, an nlscehädigung 20.000 St. zu bekommen haben, um vollends schadlos gehal­­ten zu sein. Bis hieher­ sind wir einig, — von da ab gehen unsere Wege auseinander. Der Verfasser jenes Artikels meint nämlich, daß dem Negalbefiger doch Die geplante Entschä­­digung mittelst verlosbarer Obligationen ad normam der Urbarial- und Weinzehent-Rapiere seine volle Schadloshal­­tung gewährt wird, indem verselbe­rn nominelle 20.000 fl. bekommt, effektiv aber — den Höchstmöglichen Kurs von 80 B­erzent vorausgefegt — nur 16.000 fl., d. i. um 20 Berzent weniger erhält, als er zu beanspruchen hätte. Auf Diesen Verlust an Kursdifferenz bafirt er nun seine Berechnung, indem er Dieses Minus von 20 P­erzent „gleich auf die jährlich ausgewiesene und der Entschädigung als Basis dienende Mente“ von 1000 ff. überträgt und auf diesem Ummege zu­ jenem Resultat gelangt, das da lautet : „Wenn daher &. durch 2612 Sabre ein Fünftel der Nente von 1000 fl., fage 200 fl. (in Halbjährigen Maten) bereite­­legt, so hat er (mit operzentigen Binsen und Binselzinsen gerechnet) in 264, S Jahren seine 20.000 fl. Entschädigung selbst gesammelt" ; — er hat dabei gegenüber dem Modus, wonach er mit Papieren entschädigt worden wäre, wenn man deren reellen (resp. effektiven) Werth betrachtet, nicht so verloren" Nun ist aber denn nicht ganz so. Man wird nicht in Abrede stellen können, daß jene effektiv nun 16.000 ff., nominell aber 20.000 fl. betragenden Ablösungspapiere — mit dem obbezeichneten Zinsfuße gerechnet , dem doch eine Jahresrente von 1000 fl, also gleich derjenigen der heuti­­gen Avenuen abwerfen. Da die Binsen eben nach dem Nominale und nicht mach dem Effektivwert­e zu rechnen sind. Folglich verbleibt im angeführten Falle der Entschä­­digte auch bei der durch die Regierung geplanten Ablösung im Vollgenuß seiner früheren Rente und erhält somit eine volle Entschädigung. Die Uebertragung der allfälligen Kurs­­differenz auf die der Entschädigung zur Basis dienenden Rente, ist daher — wie aus dem Obengesagten erhellt — eine irethümliche. Sie wäre nur in jenen Fäl­len aichhaltig, wo der Entschädigte die erhaltenen Ablösungspapiere sofort und zwar im angegebenen Falle mit einer Kursdifferenz von 20 Berzent weiter geben würde,­­ seinesfalls aber bei den als Beispiel­ der praktischen Dachführbarkeit, der empfohle­­nen­­ Selbstentschädigung angeführten Negalbefigern, ins­­besondere aber­­ nicht bei den Nugnießern aller geistlichen und Pidetlommiß-Giter, da ja diese in der Veräußerung auch geieglich beschränkt sind. Fällt aber die Prämisse, so man auch die darauf begründete Konklusion nicht bestehen, zumindest nicht für die obbezeichneten Negalbefiger. Erleiden diese durch die geplante Entschädigung Feine Schmälerung in ihrer früheren Rente, so Fann auch von einer Selbstentschädigug, wie sie eben in Borschlag gebracht wurde — d. i. durch Reifeite­­legung des fortan zu erleidenden, faktisch aber nicht eintre­­tenden Abganges an den Nevenuen,­­ bei welcher er naminy seinen reellen BErruR d­avontragen würden, nicht die Nede sei. Im Segentheil. Bei Aumahm­e einer 20 perzentigen Kursdifferenz entginge ihnen Durch jene 26 ° Fahre, während welcher die Pegalrechte noch beständen, der Genuß eines Fü­nftels ihrer heutigen Rente, um ich) Dich­ Reifeitefegung teffen die Ablösungssunme selbst zu­sammehr, wohingegen sie bei der dirch die Regieruug in Aussicht genommenen Art der Ablösung nebst der erhaltenen Ablösungssumme noch in dem Rollgenisse ihrer früheren Rente verblieben. Der Ber­­lust ist daher flar und beziffert sich eben in der Höhe der zu verhaltenden Ablösungssumme. Berzeihe uns also der hoch geschügte Antragsteller, wenn wir offen erklären, daß die durch ihn so hochgepriesene, jedenfalls mit seiner Belastung der Staatswaffe verbundene Selbstentschädigung in der Wirklichkeit nichts Anderes bedeutet, als eine mit 26­% Schrem­m noch im ein. Del­etirte Kon­­fissation des Negalrechtes und alles dessen, was damit verbunden ist Nicht minder als die Selbstentschädigung perhorres­­ziven wir auch die Ablösung 29 den Staat, nebst einer bedingungsweisen, an Lizenzgebühren gebundenen Frei­­gebung der Schanfgerechtigkeit. Unseres Erachtens muß Die Entschädigung — soll sie diesen Namen verdienen — eine dem heutigen, durch den Flaschenhandel ohnehin schon be­­trächtlich geschmälerten Genisse des Nechtes vollauf ent­sprechende und bezüglich der Amortisationsdauer der zu emittirenden Papiere nicht zu sehr in die Länge gezogene sein. Die Staatskafse in ihrer heutigen Lage ist hiezu nicht der geeignete Faktor, denn ohne eine beträchtliche Neu­­belastung könnte die Amortifation des Ablösungs-Kapitals aus den einziunehmenden Lizenzgebühren kaum bewertstelligt werden. Dem Diese Dilvften Die zu einer längstens 40- bis s0jährigen Amortifation nöthigen Annuitätsraten nur spär­ Ich bededen; außer es würden horrende Lizenzgebühren be­­messen, welche nebst den Binsen der Entschädigungspapiere auch noch die circa auf 0.6—0.9 PVerzent ich belaufende Amortisationg-Quote bededen würden, also mehr, als. .Die hentes Foutitien: Seiommt- Nevenuen ausmachen müßten . Außer­­den wu­rde die Kontrole auch noch ganz dem Staatsjädel aufgebü­rdet. Und diese Kontrole dürfte nicht Die . Teichteste und einfachste, daher auch nicht die biffigste­n werden... Kann ja selbst der­­Verfasser jenes Artikels dieser selbst aufgewor­­fener Einwendung mir mit dem Hinweise auf. Die gegen­seitige Kontrpte der Lizenz gah aber aus dem Wege gehegt. Was endlich den für die staatliche Ablösung angeführten moralischen Grund anbelangt, so möge es der hochacht­­bare Bericc­ter der reellen Ablösung gestatten, muß Die eine Bemerkung zu machen, daß eine noch so hohe Lizenz-Gebühr allein dem Kultus des Branntweins Teine Schranken zu feßen im Stande it. Es bleibt uns daher nichts Anderes übrig, als der Dice­ Die Negierung angedeutete Modus: die Ab­­leüfung Durch die Gemeinden oder, wenn es so beliebt, die Unebertragung an die Gemeinden, wie sich der Befänpfer dieser Idee ganz treffend ausbricht. Und wir erklären uns auch file Dieselbe,­ wom­nschen aber eine gleichzeitige gejegliche Regelung des Schanfrechtes, um den vielen Unzukömmlichkeiten vorzubeugen. — Die Amor­­tisation der Entschädigungspapiere kann bei dieser Art der Ablösung — ohne eine übermächtige Belastung der Steuer­­träger — am vafciesten geschehen und auch die Kontrole der Ausübung am zweidienlichsten gehandhabt werden ; — abgesehen davon, daß Die Gemeinden für die gebrachten nicht allzu großen Opfer hieß und mit der Zeit in den Restt einer Einnahmsquelle treten würden, die ihnen die Bestrei­­tung der stetig herummachtenden Leistungs-Anforderungen bedeutend erleichterte und so indirekt mit der Zeit auch bei heutigen Negalbefigern zu Statten füme. Von einer weiteren Ablösung und späteren bedingungs­­w­elfen Freigebung der Schanfgerechtigkeit Tanıı unserer Meinung nach natürlich nicht mehr Die Nede sein. Sie wird und bleibt en unentziehbbares Recht der Gemeinden. und Uhr ® für pe­e N Die Vorgänge in Egopfen, die im Lager von KRaffaf in die Entscheidungsschlacht wurde unterm Spornsignale gesendet worden, mehr ertönen, und Branfen­­ig begaben General sich zwei bis unwestlich der Sch­ufe deten um 4 Meter Vorkehrungen Mittmoc 12.9. IR. von dort gemeldet: „Beitern Abends wurde ein Generalbefehl für eine Vorwärts­­bewegung der ganzen Armee erlassen. Die Zelte und die sind per Eisenbahn nach dem dem reine 19. Husaren-Regiment wer­­den zur Bermachung des Lagers zurückbleiben. Der Kanalbootdienst in Sonraught, Wilfinson und mehrere andere Stabsoffiziere mit einer kleinen C8- forte bengalischer Lanzenreiter nach einem fünf Meilen westlich von Kafjafin am Nordufer des Kanals elvetett Punkte. Nach niederfürt­­diger Nelognoszirung der feindlichen verstärkt feine Erdwälle. , Hella" hat Seine Zelte den indischen Kavallerie-Pferden Bagage Genietruppen befördern und die am britischen Lager am nächssten ge­­legenen Punkt Sonnenuntergang dürfen das von Kaflafin ausgedehnt werden, um D Vorräthe nach der Front a­uf den morgigen Angriff getroffen wurden. Boote. Derwin­­Morgens Herzog von General Stellung kehrten die Generale um 7 Uhr nach dem Lager zurüc, woselbst sodann die legten Dispo­­sitionen Der Feind haben sich ansehnlich vermehrt. Beduinen zeigen sich in der Nähe der Sandhügel im Süden. Lieutenant Norcod vom sid mit und Schießbaum solle durch die Schleuse von Kaffaf in den Süßwasser-Kanal hinauf begeben. Er bezweht die vom Feinde Unter ist die Noßkrantheit ausgebrochen.” Ein Korrespondent berichtet die folgenden bisher noch nicht bekannten Details über die Erstürmung von Telel Kebir: Um 7 Uhr Abends brachen die Truppen auf und man fehhrten zwei Stunden durch die Witte, rarteten eine Stunde und marschirten wieder bis 11 Uhr Nachts. A­bermals wurde eine kurze Naft gehal­­ten und dann der Mann bis 1242 Uhr fortgefeßt, worauf die Offiziere die legten Befehle zum Angriff erhielten. Die Truppen raste­­ten bis 3 Uhr Morgens und marschirten bis hart an die Befestigungen mit dem Befehle, sofort mit einem Anlaufe zu stürmen. 68 wurde sein Schuß abgefeuert, bis die Engländer thatsächlich die erste Schanze erjc­ient hatten. Das 18. iviid­e und das 84. Negim­ent­ forte die­ Draiine-Soldaten avancirten die Grften gegen den äußersten linken Flügel des Feindes, dann kam die Garde, hierauf die Hochländer, Alle in einer Front. Um 5 Uhr 20 Minuten fiel der erste Schuß, hierauf folgte beiderseits ein heftiges Gewehrfeuer, da nunmehr der Feind den Angriff bemerkt hatte. Die Engländer avancirten troßz­dem im Sturmschritt, übersprangen den weiten Graben und erklom­­men die Erdwerfe und die Brustwehren im exiten Ansturme. Diese Egypter wurden exisch offen, noch mehr aber mit dem DBajonnet ge­tödtet. Pardon wurde weder verlangt, noch gegeben. Die Befesti­­gung am äußersten linken Flügel der Egypter wurde zuerst ersti­emt, und obgleich der Angriff unter heftigem Feuer erfolgte, litten die Engländer dort doch am wenigsten. Viel mehr Verluste hatten sie im Zentrum, wo die Marine und die Hochländer bedeutend litten. Das Feuer der feindlichen Artillerie richtete fast seinen Schaden an, die Geschosse flogen zu Hoch. Zwanzig Minuten nach dem ersten Schiffe war die erste Vertheidigungs-Linie gewom­men, worauf der Kampf in der inneren Vertheidigungs-Linie begann. Dieser dauerte nur wenige Minuten, worauf die Egypter ohne Ordnung Die Flucht ergriffen. Die Befestigungen von Telz el-Kebir waren sehr kunstvoll angelegt. Sie zogen vier Meilen lang nördlich vom Kanal und standen senkrecht auf demselben. 63 war dies eine starre Linie mit einem tiefen Graben davor. In kurzen Zwischenräumen standen die Batterien mit je vier und sechs Krupp’schen Geschügen, welche so postirt waren, um den Angreifer vollständig zu bestreichen. Wenn diese Batterien gut vertheidigt worden wären, so würden sie en­g § gewesen sein, weil außer dem äußeren Graben und der Brustwehr noch ein innerer Graben vorhanden war. An der Ede in der Nähe einer dieser Batterien ist eine Anzahl Egypter gefallen. Merkwü­r­­diger Weise ist dort nicht ein einziger Engländer gefallen. Hinter der ersten Schanzenlinie befanden sich unzählige Schügengräben und Heine Redouten mit je zwei und vier Kanonen, und wieder hinter diesen, eine Viertelmeile vüdmarte, eine zusammenhängende lange innere Befestigungs-Linie. Ein englischer Offizier, welcher Einer der Ersten stürmte, erklärt, er habe eine kurze Strece hinter den ersten Befestigungen feindliche Infanterie wahrnehmen können, welche offenbar die Aufgabe hatte, etwaige Ausreißer aus der Front zu erschießen.­­ Aus Alexandrien wird von gestern gemeldet: Der Khedive hielt eben einen Empfang ab, als die Mad­­riht von Arabis Gefangennahme eintraf. Sofort erhoben Alle, selbst notorische Anhänger Arabia, die Forderung, Arabi müsse gehenkt werden. Die Bevölkerung in den Straßen wiederholte diesen Ruf unter betäubendem Geschrei. Ri Ein Korrespondent telegraphirt. Arabi ergab si­ch dem General Macpherson indem er sagte: „Ich bin Arabi Pascha !” Auf seinen Nebenmann zeigend, fuhr er fort: „Dieser it Tulba 1” * Der genaue Tert der englisch-türkischen Korn­­vention lautet nach einer Konstantinopler Depeche der , Times" folgendermaßen Nachdem die ägyptische Armee gegen die Autorität des Khedive­ni empört hat, welche auf einem Kaiserlichen Ferman und auf Ver­trägen zwischen Sr. Majestät dem Sultan, und den Großmächten beruht, und nachdem Ihre Majestät die Königin von Großbritannien und Irland und Kaiserin von Indien sich entschlossen hat, in Ueber­­einstimmung mit Sr. Majestät dem Sultan die Empörung zu­ unter­­drücken und die Ordnung in Egypten w­ieder herzustellen, haben die beiden genannten Majestäten den Beschluß gefaßt, eine Militär­konvention abzuschließen, und zu diesem Zweckk als Bevollmächtigte bestimmt für de­ Majestät den Sultan Mehbemed Said Pascha, dem der Dimtanie-Orden verliehen wirde, und Affim Bajda und für ihre Majestät die Königin Viktoria, Frederick Templ Bladwood Earl v. Dufferin Ihrer Majestät Bot­­schafter, Die, mit Bollmachten versehen, über folgende Artikel überein­­genommen sind: · · Art.1.Le Majestät der Sultan beabsichtigt,·eam­mee­­korps nach Egypten zu senden,·dessen erste Abth­ krlung·111 der Stärke von 5—6000 Mmm festgesetzt ist Jede Ergät­z 1i­1g,die erforderlich sein sollte,wird den Gegenstand weiterer Bereinbaru­ngen zwischen den zwei Mächten bilden. Art. 2. Die kaiserlichen Truppen werden sich nach Bort-Said und von da in den Kanal begeben, wo sie an jenem Buitte oder an jenen Punkten ausgeschifft werden, über welche die beiden Ober-Kom­­­mandanten übereinkommen werden. Art. 3. Die beiden Ober- Kommandanten werden von vorn­­herein ein Hebereinkommen über alle Berwegungen und militärischen Operationen der kaiserlichen Truppen treffen, die unter dem Befehle beider Kommandanten stehen werden. fr Art. 4. Sobald die Ursachen beseitigt sind, welche Se. Ma­­jestät bewogen haben, Truppen nach Egypten zu senden, werden die beiden Armeen gleichzeitig das Land räumen. Art.5.Um den Verkehr·zs·viscl­e·n den beiden Arm­een­ zu erleichtern,wird ein­ höherer·Offizier jeder·Armee der anderen zugetheilt werden.Die beiden Offiziere haben in gleichem Range stehen.­­ zs "A­rt. 6. Die vorliegende Konvention wird ratifizirt und die Matifikationen werden fünfzehn Tage nach dem Tage der Unter­­zeichnung oder womöglich früher in Konstantinopel ausgewechselt werden. Nach Das domailta zu Sir Garnet Wolseley, Drury Lowe, General Heute der Willis, getroffenen MWest-Kent-Regiment, Kompagnien führen, errichteten Dämme zu Springen. Celegr. Depefden d. „Heller Sloyd.“ Die Eaypfifde Frage. Berlin, 16. September. (Orig -Telegtr) Die Negierungspresse beharrt bei den Ausdrücken vollster Buwerficht in der Erfüllung der englischen Zusagen, bei Regelung der ägyptischen Frage im Einverständniß mit den Mächten zu handelt. Dies sei auch die Ansicht der Diplo­matischen leitenden reife. London, 16. September. Orig-Telegr} Meldung der „N. fr. Presse" : Ein Rettungs-Korrespondent, der Lowe auf seinem Vormarsch nach Kairo begleitete, telegraphirt. Die Kavallerie bestand aus zwei Dragoners Garde-Regimentern, drei bengalischen Lancier-Regimentern, etwas berittener Infanterie und reitender Artillerie. Wir ritten am Mittwoch Nachmittags den Sidoft-Kanal entlang ab. Su Belbeis Hatten wir ein kleines Gefecht, der Feind verlor zwei Todte, Arabi war eine Viertelstunde zuvor abgedampft. In Peigel warteten wir eine Zeit lang. Am Donnerstag gingen wir links, um durch die Wüste Kairo zu erreichen. Zwei Meilen vor Kairo hielten wir an. Die Ein­wohner, offenbar uns erwartend, kamen mit weißen Jag­gen herbei. Etwa Hundert Dragoner wildten gegen die 5 EN EEE lé

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