Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1883 (Jahrgang 30, nr. 26-48)
1883-02-21 / nr. 42
-s1«8sp83.——«xiv.’42. . . · — Budagest, 21. Teber. = Aus den vor drei Tagen dem englischen Parlamente zugegangenen Blaubüchern — es wurden daz non gleich drei Serien auf einmal ausgegeben — ist im Grunde wenig Neues und Bewerfenswerthes zu Holen. Die beachtenswerthefte unter den publizirten Depetchen ist eine Note Lord Dufferins and Granville, in welcher der Exfrere sich über die Reorganisation der egypttischen Armee also äußert: „Auf die Annahme hin, daß Egypten durch diplomatische Mittel vor Angriffen von Seite Europas und der Türkei gesichert sein werde, war man auf den Gedanken gefommen, daß das Land einer Armee überhaupt nicht behirfe. Dies ist ein Irrthum. Allerdings mag eine wirksame Gendarmerie im Stande sein, in gewöhnlichen Beitläufen die Beduinen zu hindern, rings dem Lande der Wüste und den Ufern des Kanals Unruhen hervorzurufen, allen es ist unter allen Umständen nothwendig, diesen unbotmäßigen arabischen Stämmen Die Ueberzeugung beizubringen, daß die Regierung eine genügende militärische Kraft in der Neserve hält, um jeden ernsten Versuch, der von ihrer Seite zur Störung des Landfriedens unternommmen werden könnte, sofort niederzuschlagen. Wenn ihnen diese Welterzeugung nicht beigebracht wird, so muß man sich von diesen "Stämmen versehen, daß sie die schwachen Grenzwachen durchbrechen und ins Land eindringen, isn der Hoffnung, Kairo zu plündern. Es gibt „Überdies noch andere Gefahren, welchen vorgebeugt werden muß. Egypten war zu allen Zeiten der Herd Heiner Totalernsurreltionen. Dieselben waren gewöhnlich religiösen Charakters, angestiftet von Halb verrücten Betrüger, die ich als von Gott inspirirte Führer und Propheten ausgaben. Wenn eine derartige Bewegung nicht sofort und in nachdicklichter Weite unterdrükt wird, so hat sie alle Chance, unter der leichtgläubigen Bevölkerung so weit zu verbreiten und deshalb muß die Negierung die nöthigen militärischen Kräfte angraffen. Niederschlagung derartiger Agitationen befigen. Aber wen auch Egypten auf eine Armee nicht ganz verzichten kann, so ist es Doch aus verschiedenen Gründen winschensiwerth, daß ihre Zahl nicht um einen einzigen Mann die wirklichen Bedürfnisse des Landes übersteige. Diese Bedürfniffe sindet der That gering, wenn man allerdings auch zugeben muß, daß für den Sudan und für die abyssinische Grenze besondere militärische Vorkehrungen zu treffen sind. Für alle militärischen Bedürfniffe im Lande wurde eine Armee von 5000, höchstens 6000 Man vollständig ausweichen. General Baker hat in seinen Blaue 10.000 Mann empfohlen und diese Zahl wurde aug von der ägyptischen Regierung angenommen. General Baker hat dabei die nöthigen Verstärkungen für die Garnisonen in Sudan, sowie die Bejagung für die Mittelmeer-Festuungen mit in Recnung gezogen, so daß im Grunde zwischen feiner Aufstellung und meinem Kalkül keine wesentliche Differenz bestehe. 2. Einige der Minister werden wahrscheinlich geneigt sein, eine stärkere Truppenzahl zu befürworten, schon wegen des Schuges, den sie von der Armee erwarten, aber Sheif und Miaz Pascha werden, so viel ich ihren Neden entnehme, auch mit einer bescheidenen Zahlei zufrieden geben. Selbst wenn es möthig sein sollte, schließlich zu einer höheren Zahl zu greifen, wide ich es für weise erachten, sich gegenwärtig auf die geringste Zahl zu beschränken. Wir würden in Dieser Art besser in der Lage sein, Die eingerveihten Soldaten zu überwachen und irgendwelche Fehler der Organisation, die sich erst mit der Zeit zeigen, zu forrigiren. Später wird es immer leicht sein, etliche neue Bataillone aufzustellen, wenn die Nothwendigkeit dies erheirschen sollte. Das Allernothwendigste für den Moment aber ist Sparsamkeit und es gibt seinen Zweig in den Öffentlichen Ausgaben, auf welchem Desonomie ein so Elarer Gemeini tst als in dem militärischen Departement” Entwürfe über die Wiener elektrische Ausstellung über die im Jahre 1885 in Budapest zu veranstaltende Landes-Ausstellung, Über die Jagd umverändert, die Gefegentwürfe über die Wahl eines Kronhüters und über den Wucher mit einigen Modifikationen angenommen habe. Präsident: Geehrtes Haus! An dem Gefegentwurfe über die Wahl eines Kronhüters hat das Oberhaus eine Modifikation vornommen, die sie aus dem Ableben des Grafen Georg Veftetics von Elbst ergibt. 68 wurde nämlich der Parfus eingefügt, daß auch seine Erben der Verantwortlichkeit enthoben werden: 34 denke, das geehrte Haus Fünfte hierüber sofort bewathen. ·· ··· Das Haus tritt dieser Modifikation bei.Die Modifikationen mi der Wuchervorlage hingegen werden demnächst auf die Tagesordnung gestellt werde Folgt die Tagesordnung. Die Vorlagen über die zur Einrichtung des Asyls f··ur u·nheilbare Geisteskranke notwendigen Kosten, über die Ausübung des Omnibusgewerbes in Budapest und über die gegen die Phylloxeravastatrix 31 ergreifenden Maßnahmen werden in dritter Lesung angenommen. · · — Hierauf gelaigt die Vorlage über die»Gewehr-und Jagdsteuer«zur Verhandlung. · Referent Friedrich Harkäuyi:Die Vorlage ist einigermaßen eine Ergängung des bereits angenommenen Jagdgefäßes, da die Durchführung des letteren ohne die strenge Aufrechterhaltung der beiden Steuern, von welchen die Vorlage handelt, nicht denkbar ist. Unser Wildstand ist ein N lue Faktor, ‚ dessen Erhaltung eines der Hauptziele der Vorlage ist; andererseits müüsfen mir an für die Erhöhung der ständigen Staatseinkünfte sorgen, und es it zu hoffen, daß auch diese Lurussteuer, bei einer richtigen Gebahrung, um Vieles einträglichen werden dürfte. Die Vorlage erleichtert nun die Gebahrung und gewährt den das Sagdrecht gebenden mannigfache Vortheile. Was die Gewehrsteuer anbelangt, so sind von derselben Sammlungen, Familienfuüde, zum Scheibenschießen und zur persönlichen Sicherheit dienende Gewehre befreit; nur die Jagdgewehre unterliegen einer Verzeuerung. Auch bezüglich der Erlangung von Jagdlatten sind verschiedene Erleichterungen eingeführt; so braucht das betreffende Gefuch nicht gestempelt zu sein; auch sind die Heger von der Steuer befreit. Forsteleven zahlen nur die Hälfte und Diejenigen, sehe blos einen Monat ausüben, können die Karte für Lösen. Eine allgemeine Herabreichung der Stener hielt der Auschuß nicht für angezeigt, da dieselbe doch eigentlich eine Lurrustienerit und von der vermögenden Staffe, welche die Jagd zum Zeitvertreib ausübt, ebenso leicht getragen werden kann, wie von Senen, der das Erträgniß der Sand zu vermwerben pflegt. Er empfiehlt die Vorlage zur Annahme. (Zustimmung.) Gya Györffy will von der Vorlage den Schleier lüften, den der Referent nicht zu Lüften mwagte. Hebner erinnert an den am 18. März 1850 gefaßten Beichlag des Hauses, in welchem der Finanzminister angeriefen wonde, eine auf Serabminderung der Gewehr a u Sagdsteuer abzielende Gefebnovelle einzubringen. Der Miniter bekam also sozusagen gebundene Marschroute. Und mal sehen wir in der Vorlage? Diese Steuern werden in der bisherigen Höhe beibehalten. Die große Konzession besteht darin, daß man tünftig sein Gesuch einzureichen braucht, somit den 50-fr.-Stempel erspart. Diese Vorlage entspricht also dem Beschluffe des Hauses seineswegs. Nedner begreift nicht, weshalb das Gewehr, das absolut sein Eeträgniß abwirft, besteuert wird. Er findet weder in der Motivieung noch in den Ausführungen des Referenten die Gründe und lehnt die Vorlage ab.Lebhafter Beifall auf der äußersten Linken. Ludwig $ázár: Die Gewehrsteuer drüht die Waffen-Industrie, verweichlicht die junge Generation uic it wenig ergiebig. Statt dieser Steuer sollten die Waffen-Lizenztagen eingeführt werden. Auch die Jagdsteuer kann dedner nicht billigen. Sie wird dem fiskalischen Interesse nicht entsprechen , denn es wird zwar die Steuer von 12 fl. beibehalten, aber es werden so viele Ausnahmen gestattet, dab das Eeträgniß auf ein Minimum reduzirt wird. Wenn man die Waffen: Lizenztate mit 6 fl. firmen will für Ledermann ohne Ausnahme, so woird dies ergiebiger für das Aerar sein. Er lehnt die Vorlage ab. Clasius Orhan verviminirt es, warum die Negierung dem Beschlußantrage des Hauses auf Herabfegung der Gemwehrsteuer nicht Genüge gethan. Die Viermehlteilung der Jagd- und Gemehrsteuer sei eine dringende Notemendigkeit: Die Jagd habe unsere nationalen Helden geschaffen. Da ex sich einem so unpatriotischen Gefese, welches die Jagd verthewert und hiedurch die physische Erziehung der Nation hintanhält, nicht anschliegen kan, lehnt ex die Vorlage ab. (Lebhafte Zustimmung auf der äußersten Linken.) Finanzminister Graf Julius Szapary verleibt vor Allem auf den Einwurf, daß die Vorlage dem 1880er Beschluß des Hauses nicht entspreche. Jener Beschluß habe nach 1880 seine Geltung verloren und dies umso mehr, als das Haus im vorigen Jahre ausgesprochen hat, daß es die Durchführung des 1880er Beschlusses nicht wünsche. Der Here Abgeordnete Györffy beklagt sie Darüber, daß die Vorlage die Nation diszipliniren wolle. Nun handelt es sich hier aber nicht um die Disziplinirung der Nation, sondern um die Schaffung eines Gefebed, das auch EN: sein sol. (Zustimmung rechts.) Auch ii es nicht wahr, daß die Vorlage neue Steuergattungen enthalte, da dieselbe bloss seit 1875 bestehende Steuern modifizirt und zwar in einer Weise, welche gegen die früheren Verhältnisse Erleichterungen bietet. Man sagt, daß Diese Erleichterungen nicht jenen Erwartungen entsprechen, welche das Haus im Jahre 1880 gehegt hat. Der Minister führt mm aus, daß die von der Vorlage gewährleisteten V Begünstigungen gar nicht unbedeutend sind. So sind von der Jagdsteuer die Befiger von Jagdrevieren, die Heger und das gesammte Aufsichtspersonal befreit, ferner brauchen die Hörer der betreffenden Sachregulen blos die Hälfte zu zahlen. Auch ist das Verfahren bedeutend erleichtert und entfällt von nun an auch die Stempelgebühr. ·· Des Weiteren wird·die Durchführung des Gesetzes erleichtert und dessen Anwendung gesichert;dies wird theilweise auch durch Mittheilung der Namenslisten von Jagdschein-Inhabern und die Behörden erzielt Bezüglich des Einwandes,man dürfe nun solche Sache,die einen Ertrag abwerfen,besteuern,die Jagd aber sei nicht einträglich,bemerkt der Minister,es sei·eerrthum zuglauben,daß ß die Jagd nicht einträglich ist.Uebrigens sei auch die Aufstellmigirung, »daßincmblos einträgliche Sachen besteuern dürfe,denn das System der a beweist das Gegentheilte. Vorlage empfiehlt sich, übrigens auch vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit und von dem der Staatsfinanzen. Was den finanziellen Gesichtspunkt anbelangt, so darf derselbe bei unserer finanziellen Lage nicht zu gering geschäßt werden. · Auch der volkswirthschaftliche Gesichtspunkt verdient·Beachtung,deim die Jagd ist mit mir ein Amusement,sondern in Ländern,wo sie ent1ielt ist, für Gemeinden und Einzelne auch eine Einkommensquelle ;ein Einkommen aber darf besteuert werden. Man hat eingewendet, die 12 fl.-Tare sei auch finanziell ein Fehler und 6 fl. würden mehr abwerfen. Freilich : mein das Gefet, nicht durchgeführt wird — wie dieses Gefet nicht wirksam durchgeführt werden könnte, dann ist dies richtig ; aber in diesem Falle ist die Steuer weder bei 12 fl. noch bei 6 Hz. ergiebig. Wenn hingegen das Gefet durchgeführt wird, dann wird ohne Zweifel bei 12 fL. das Ergebniß größer sein als bei 6 fl. Das Gefek hat schon bei dieser raren Manipulation mehr als eine halbe Million getragen. Dies ist keine solche Bagatelle, daß wir unter umseren Verhältnissen darauf verzichten könnten. (Beifallrechte.) Im Jahre 1875,als die Jagdsteuer eingeführt wurde,betrug die Zahl der ausgegebenen Jagdkarte 1 121.942.Jantge der raren Aufsicht fand diese Ziffer allmälig, im Jahre 1879 bis auf 15.300. Seitdem in letter Zeit die Aufsicht strenger ist, stieg die Zahl der Jagdkarten wieder auf 23.500. Die Differenz zwischen den 12 fl. und 6 fl. m würde jährlich 120.000— 150.000 fl. betragen, eine Summe, auf welche der Staat nicht verzichten kann. Wenn unsere Finanzen sich gebessert haben, so ist Dies nur jener Nichtung zu danken, welche die Legislative bisher verfolgt, indem sie nämlich die Einnahmen nach Möglichkeit, wo es billig erschien, gesteigert hat. Wenn wir die entgegengetete Nichtung einschlagen, werden wir das Gleichgewicht nie erreichen. Der Minister erklärt sich daher nochmals gegen die Herabminderung und zwar aus dem moralischen Gesichtspunkte, weil, die Negierung gezwungen ist, viel dridendere Steuergattungen einzuführen und die Serabminderung einer leichter zur ertragenden Steuer ein unmotivirer Nachschritt wäre. (Lebhafte Zustimmung rechts.) an Emerich Szalay polemisirt gegen den Finanzminister.Die Vorlage ist blos gegen die ärmere Volksklasse gerichtet und deshalb hat der Finanzminister,entgegen der gegenzheitigen Weisung des Hauses,die Steuer auf 6 Gulden nicht herabgesetzt.Erreicht einen Beschlußantrag folgende anhalt sei: Der Finanzminister wird angewiesen,noch in dieser Session einen Gesetzentwurf über die Aufhebung der Gewehrsteuerind über die Herabminderung der Jagdsteuer einzureichen. DanielJrängi entwickelte es sei aus Gründen der Sicherheit und der Politik nicht rathsam,die Verteidigungsmittel zu besteuernte siein Feindisberiiiis hereinbricht,womit will man das Volk bewaffnen.Wenn ein Haus von Misterlätettnübe·fallen wird,wie soll mein sich gegen sie wehren?Er lehnt die Vorlage ab. · Rede die Vorlage Nachdei Referent Harkoint Jiin kurzer ·· Aus dem Beidetage, Das Abgeordnetenhaus nahm heute die gestern verhandelten drei Vorlagen (Asyl für unheilbare Geisteskränke, Omnibus-Betrieb, Phyllorera) in dritter Lesung an und begann sodann die Verhandlung der Vorlage über die „Sagd- und Gemehr- TELE EL“ Nachdem dreferent Harksäangti die Vortheile der Vorlage auseinandergefegt, entspann sich eine längere Generaldebatte, an welcher die Mitglieder der äußersten Linien Györffy, Dibán Szalay und Szanyi die Vorlage aus Gründen der zu hoc bemessenen Jagd- und Gewehrsteuer bekämpften. Im Laufe der Debatte beleuchtete der Finanzminister die von der Vorlage gebotenen Vortheile von finanziellen, volfswirthschaftlichen und vom Gesichtspunkte der öffentlichen Sicherheit und erbrachte er den Beweis, daß sich die Herabminderung der Steuer von seinem einzigen der erwähnten Gesichtspunkte empfohlen hätte. In der Spezialdebatte wurden die ersten fünf Paragraphen, nachdem verschiedene von Madarah, Bidovics Grenády Györffy usw. gestellte Anträge abgelehnt waren, unverändert angenommen. Chanddy hatte die Steuerfreiheit der Mitglieder des Herrscherhauses bekämpft. „Nur der König soll ausgenommen sein” — sagte er — „die Erzherzöge sind auch nur Menschen und sollen Steuer zahlen so wie wir!” Der Antrag ging, ‚wie erwähnt, den Weg der meisten von Papa Csanddy eingereichten Anträge. . . Präsident BéGY eröffnet die Sikungy des Abgeordnetenhauses um 10 Uhr. — Schriftführer?! Ratovkcov, Belacsevics und Dukla — Auf den Minister Fauteuils : Graf Szápáry, Graf Szchenyi, Baron Drégy und Bedberovid = Das Protokoll der geftigen. Sigung void "verlesen und mythentizirt. ... Praschent hat folgende Einläufe zu meldeut.Von der Ara der Appokiuenkammers betreffend das Strafverfahren;vom Landesverenk für bildende Kisnfth welcher seine Bemerkungean Gesetzentryurse über das geistige Eigenthum s einreicht. Wenn Eingaben gehen an den Nechts-Ausschuß, huffes Präsident meldet, daß ihm vom New-Yorker ungarischen „Hilsperein drei Geldsendungen, und zwar 238 1750 fl. für die durch die Donau leberschwendungen zugenommen seien. Er hat diese Summen dem Minister des Innern : ‚ Der Präsident wird ermächtigt, den Spenden ein Dankschreiben zu senden. Präsident beantragt, daß mit Nacsicht auf das um 2 Uhr stattfindende Leichenbegängniß des Grafen Emerich Degenfeld die Lisung um 1 Uhr geschlossen werde, weil sicherlich Viele den Tribut der Verehrung an der Bahre des verblichenen Batrioten abtragen wollen, der sich ein langes Leben hindurch so große Verdienste erworben. (Allgemeine Zustimmung.) , " „Hauptfeldminister Graf Szechenyi die Hafengebühren NE reicht ımd und Verunglückten zwei Gefäßentwürfe über das Ratenbriefgeschäft — Diese Vorlagen gehen zuerst an den voltawirthschaftlichen, dann an den Finanz-Ausschuß, des Verwaltungs-Ausdie Versorgung derjenigen vormaligen Komitats-Sicherheits- Beamten, welche bei der Einführung d Darmerie keine Verwendung gefunden werden. haben, und über den Gebrauch des ungarischen Staat Wappenss von Seite der Geschäfsfirmen und ... übermittelt. ein : über Anton € iSáD überreicht über die Gefäßentwürfe Die Berichte werden Tagesordnung geseßt werden. Baron E die Berichte betreffend in Drud gelegt . Eugen Nyáry überbringt ‚bauf es, mit welchen gemeldet wird, daß ff. und Bi 1000 seinerzeit das Doberhaus ff. die Gefeß- auf tar ein Nuntium des Ober · |I ko. 1. geben. TANIT LETT BENEREIEIENIEER SEE nochmals empfohlen, wird dieselbe zur Basis der an TK NEEKT Weiteres im Morgenblatt. Gesehentumef über die Mittelschulen und die Qualifikation der Lehrer an denselben. Nach der Fertigung des Unterrichts-Ausschusses.) I Abschnitt. Die Organisation der Mittelschulen. 8. 1. Unter Mittelschulen sind in diesem Gesebe die Gymnasien und Realschulen zu verstehen. ·· Das Gymnasium und die Realschule haben die Aufgabe,der Jugendhöhere,allgemeine Bildung zu vermitteln und sie für die höhere wissenschaftliche Ausbildung vorzubereiten··· · Das Gymnasium löst diese Aufgabe mit Hilfe der hygimnpstischen Studien jeder Richtung,insbesondere der altklkistischen Studien,die Realschule aber hauptsächlich durch das»Studium der modernen Sprachen,der Mathematik und der Naturwisenschaften. §2.Das Gymnasium sowohl als die Realschule hat acht Klassen mit ebenso vielen Jahreskortext.· · · Ausnahmsweise kann auch die Errichtung nicht vollständiger Anstalten gestattet werden(s.54);in keinem Falle aber sind Anstalten miti weniger als vier Klassen statthafen. Die Errichtung und Erhaltung oberer Klassen ohne die vier unteren kann nicht gestattet werden..Neu zu errichtende Institute können von der ersten Klasse angefangen auch successive organisirt werden ; dieselben können übergangsweise auch ein-, zwei- oder dreiklassig sein. Doch muß_ die Weiterentwickung bis zu mindestens vier Klassen von Jahr zu Jahr E kontinuirlich geschehen. §. 3. Die ordentlichen (obligatorischen) Lehrgegenstände des GymnasialUnterrichts sind folgende: a) Religionslehre und Moral. b) Ungarische Sprache und Literaturgeschichte. c) Lateinische Sprache und Literatur. d) Deutsche Sprache und Literatur. e) Griechische Sprache und Literatur. f) Geographie. 8) Ungarische Geschichte. h) Allgemeine Weltgeschichte. i) Die einleitenden Disziplinen der Philosophie (Psychologie und Logik). k) Mathematik. 1) Naturgeschichte. m) Rhysit und Chemie. n) Geometrisches Zeichnen. 0) Schünfegreiben. p) Turnen. , §.4)Die ordentlichen(obligatorischen)Unterrichtsgegenstände der Realschulen sind za)Religionsunterricht und Moral.b)Ungarische Sprache und Literaturgeschichte.·c)Deu·tsche Sprache·sind Literatur-d)Französische Sprache.e)Die einleitenden Disziplinen der Philosophie(Psychologie und Logik).f)Geographie.g)Ungarische Geschichte.h)Allgemeine Weltgeschichte.i)Mathematik. k)Naturgeschichte und Geologie.1)Physik.m)Chemie.n)Darstellende Geometrie und geometrisches Zeichnen.0)Freihandzeichnen. p)Schönschreiben.g)Turnen. §.5.Eine Dispens von obligatorischen Lehrgegenständen findet nicht statt,mit Ausnahme des Turnens,wovon wegen körperlicher Gebrechen dispensiri werden kann und am Gymnasium des geometrischen Zeichnens und des Schönschreibens.« Die Dispensertheilt auf Vortrag des Lehrhörers der Unterrichtsminister,beziehungsweise die kompetente kofessionelle Obersbehörde beanstitutes. 8.6.Was außer den obligatorischen Lehrgegenständen noch an außerordentlichen Gegenständen gelehrt werden soll,wird im Lehrplane festgestellt. 8. 7. Die Konfessionen bestimmen in den von ihnen erhaltenen öffentlichen Mittelschulen die Unterrichtssprache selber und sind, insofern dieselbe nicht die ungarische it, verpflichtet, außer, der Unterrichtssprache und deren Literatur auch für den Unterricht in der ungariscen Sprache und Literatur als obligatorischen Lehrgegenstände Sorge zu tragen, und zwar in so vielen Unterrichtsstunden, als zur entsprechenden Aneignung derselben nöthig sind. Der Kontroll wegen sind sie verpflichtet, wer auf die ungarische Sprache und Literaturgeschichte bezüglichen Lehrplan fanmt der Stundeneintheilung dem Unterrichtsminister in vorhinein vorzulegen. In Mittelschulen mit nichtungarische Unterrichtssprache wird (1i der)7.imd8.Klasse ungarische Sprache und Literaturgeschichte ungarisch gelehrt und ist aus diesen Gegenständen auch die Morturitätsprüfung in ungarischer Sprache zu machen. ·§.8.Juden der Verfüguug und unmittelbaren Leitung des Unterrichtsministers unterstehenden,sowie in den von Munizipien,Gemeinderat und Privatesi erhaltenen Mittelschulen bestimmt das in den obligatorischen und eventuellen nichtobligatorischen Unterrichtsgegenständen zu erreichende Ziel und auf Grund dessen den Lehrplan der Kultus siind·Unterrichtsminister,der nchi Anhörung der einzelnen Lehrkörper die nöthigen Verfügungen trifft,damit der Lehrplan den lokalen Verhältnissekn entsprechend eingerichtet und eventuell denselben entsprechend modifizirt werde.Bei detx von den Konfessionen erhaltenen Unterrichts-Anstalten bestimmt das in den obligitorischen Lehrgegenständen während des gesammten Kurses zu erreichende Endziel und vom Gesichtspunkte desselben dem Ausmaß der zu lehrenden Disziplinen (mit Ausnahme des Religions-Unterrichtes) der Kultus- und Unterrichtsminister von Zeit zu Zeit im Einvernehmen mit der Oberbehörde der betreffenden Anstalt. Doch kann das vom Minister festgestellte Ausmaß einerseits jenes Ausmaß nicht übersteigen, welches in den der staatlichen Unterrichtsleitung unterstehenden Anstalten gleichen Nanges angewendet wird; und andererseits bestimmt dasselbe für die betreffende Anstalt nur das Minimum. Innerhalb dieser Grenzen stellt die kompetente ,konfessionelle Oberbehörde der betreffenden Lehranstalt das Unterrichtssyften, den Lehrplan und die Lehrbücher fest. Die Munizipien, Gemeinden, Korporationen und Privaten können in den von ihnen erhaltenen öffentlichen Mittelschulen nur solche Lehrbücher gebrauchen, deren Gebrauch der Minister in den seiner unmittelbaren Leitung unterstehenden Mittelschulen gestattet oder empfohlen hat. 23 Die vom Unterrichts-Minister für die, seiner Verfügung und unmittelbaren Leitung unterstehenden Schulen erlassenen Normalverordnungen bezüglich der Unterrichtslotalitäten sind auch für diese Schulen maßgebend. §. 9. Bei nichtkonfessionellen Anstalten verfügt bezüglich der ‚Unterrichte‘ in Religion und Moral je besonders für die zu einer Konfession gehörigen Schüler, desgleichen bei Konfessionellen, Anstalten für die anderen Konfessionen angehörigen Schüler die eigene Kirchenbehörde derselben. Den Unterricht besorgt ein dem Unterrichtsminister angemeldetes und von ihm acceptirtes Individuum. 8. 10. In die erste Klasse des Gymnasiums, wie der Neal fchule werden nur solche Schüler aufgenommen, welche voll neun Jahre alt sind und entweder ein Zeugniß einer öffentlichen Boltszegule über die erfolgreiche Absolvirung der vier unteren Volfsschul- Haljen vorweisen, oder durch eine Aufnahmsprüfung bekunden, daß sie die gleichwerthige Vorbildung besigen. (Fortlegung folgt. # Berlin, 19. Febr. Drig-Korr) Die Gerüchte, welche man seit mehreren Tagen in parlamentarischen Kreisen in Kurz zu feben versucht hat, "freilich ohne dadurch viele Gläubige einzufangen und nach welchen der Eintritt des Heren v. Bennigsen in das Ministerium erneut zum Gegenstande ernsthafter Erwägungen gemacht worden sein sol, sind eigentlich zu absurd, als daß es si verlohnte, sie zu widerlegen. Dennoch, und damit den Konservativen und Ultramontanen die fir sie jeher angenehme Gelegenheit genommen werde, ihren schumpfen Wis an den Liberalen zu schärfen, mag hier ausdrücklich und mit guten positiven Gründen versichert werden, daß man nirgends mehr als im national-liberalen Lager und speziell in der nächsten Umgebung drs Herrn v. Bennigsen erstaunt darüber gewesen ist, derartige falsche Mittheilungen, wenn nicht geglaubt, so doch verbreitet zu sehen.Abgesehen von der politischen Gesammttlage, die nicht darnach angethan ist, um dem genannten Parteiführer die Theilnahme an der Führung der Staatsgeschäfte zu erlauben, müßte fan ein Bit auf die äußerliche Situation zeigen, wie wenig gerade fegt von Verhandlungen im gedachten Sinne gesprochen werden darf. Der Reichskanzler it Frank und empfängt außer seinen Verwandten und denjenigen Beamten, mit denen ein persönlicher Kenner unnerläßlich ist. Niemanden. Here v. Vötticher ist nicht nur gleichfalls Frank, sondern auch von Berlin abwesend ; mit wem sollte also der Abgeordnete v. Bennigsen Konferint haben, da da ein Arrangement, wie das in Hede stehende, nicht anders als mad den eingehendsten Auseinanderlegungen getroffen werden konnte? Etwa mit Heven v. Vouttlamer, dem Vizepräsidenten des Staatsministeriums? Wer das Verhältniß Dieser beiden Personen auch nur oberflächlich fennt, wird den Gedanken zu belustigend finden, als daß er sich bemühen Sollte, ihn zu entkräften. Denn es sind im politischen Leben bei aller gesellschaftlichen Mäßigung und Sinnehaltung der äußeren Formen nicht leicht größere Gegenfüge denkbar, als derjenige, der zwischen deren v. Bennigsen und dem Nachfolger eines Fall und Eulenburg besteht. Will man den Gerüchten, die feit über den nationalliberalen Führer umgehen, wirklich die Ehre anthun, ‚sie für einen offiziösen ballon d’essai zu halten, so könnte eine plumpere und ihren Zweck mehr verfehlende captatio benevolentiae nicht erdacht werden. , Ongesweuigkeiten, Verleihungen) An den dem Generalkonsulaten in Paris zugetheilten Baron Eugen Lao 68 den Titel eines Kon. Vizekonsuls; — an den Kanzlei-Offizial beim Safiyer_ Konsulat Georg Dordin das goldene Verdienstkreug ; — an den Patrouillen — führer Dominit Pal beim 4. Gendarmerie-Kommando, in Anerken nung heifen, daß er mit Gefährdung des eigenen Lebens zwei Menschen vom Tode des Berbrennens gerettet und zwei berüchtigte Häus ber mit Muth und Energie verfolgt und gefangen genommen hat, das silberne Verdienstkreuz mit der Krone. « (Ernennungen.)Alexander Lovaszikaultur-Inge·" meisrdefintiv;—Geza Tóth zum unbesoldeten Rechtspraktikanten beim Kecskemeter Gerichtshof ·· ·Die staatlice Fabriksbeginstigung wirbt den·Szucsänge·rInsassen Ludwig Schulz für seine landwirths· schriftliche Spiritusfabrik bewilligt. »DerZollagio-Zuschlag wurde für den Monate März 1883 mit 19% festgestellt ." (Die Leiche des Grafen Emerich Degenfeld)«wurde heute sj nachmittags um zwei Uhr im Palais Degenfeld eingesegnet.Der Leichenfeier hatte zunächst den Familien angehörig die meisten Notabilitäten unserer politischen Kreise ungewohnt,l·d hiesige Aristokratie war fast vollzählig erschienen.Die Leiche bleib bis fünf Uhr Nachmittags aufgebahrt und wird um zehn Uhrs nachg dem ungarischen Staatsbahnhofe überführt in Der Separatzug, welcher heute Nachts die Leiche des Grafen Emerrich Degenfeld nach Téglás bringt, ist ausschließlich Für die nächsten Familienglieder und eine Heine Anzahl von Dienern berechnet und nimmt sonst Niemanden auf. (Neuer Erzbischof in Warschau.)Nach« einer der»Pol.Korr.«aus Warschein zugehenden Mittheilung gilt in Folge des zwischen dem russischen Kabinet und dem Vatikan erzielten Uebereinkommens die Belegung des vasanten erzbischöflichen Stuhles in Warschau für unmittelbar bevorstehend. Der lebte Erzbischof Felinski meldet im Jahre 1863 nach Sibirien erportirt worden war, hat gegenwärtig seinen Aufenthalt in Sarog=lam. Us muthmaßlicher Erzbischof von Warschau gilt allgemein der Bischof Vopiel. Das Fechtturnier, dessen wir im Morgenblatt Er wähnung gethan, wird heute im Athletil-Klub seinen Anfang nehmen und voraussichtlich mehrere Tage dauern. Herr Benedes aus Theresiopel wird Sich heute Abends um 7 Uhr mit Eduard Karl, morgen Donnerstag mit Ferdinand Sztrafay, am Freitag mit dem alten Alexander Kerepteffy, am Sonntag mit Sigmund Haläpmeren. Nach diesem interessanten Turnier werden die Schüler der einzelnen Meister untereinander ein Turnier veranstalten. Ampreisrichter werden fungiren die Herren : Eugen Asbóth Dr. Elemér Lidnyay, Dr. Morz Rapp, Kornel Szofolay, Eugen Borzsol, Ludwig Bermes und Sofef Farkas. Zum Arader Trieaterbrand. Heute findet in Arad eine außerordentliche Generalversammlung des Munizipal-Ausschusses statt; auf der Tagesordnung stehen folgende Gegenstände: 1. Magistratsbericht über den Brand des sädtiichen Theaters. 2. Magistratsbericht betrefft Entsendung einer Liquidirungs-Kontimission zur Feststellung des durch den Brand entstandenen Schadens. 3. Magistratsvorlage über die zu treffenden vorläufigen Verfügungen bezüglich des Wiederaufbaues des Theaters. — Die Stadthauptmann Schaft hat vorgestern das Verhör mit jenen Personen vorgenommen, die noch kurz vor Ausbruch 03 Brandes auf der Bühne beschäftigt waren, so mit dem Direktor Mannsberger, Daniel Gaz, Lombort, Wilhelm Faludi, Frau Margarethe Hunyadi und Anderen, um eventuell einen Anhaltspunkt dafür zu erhalten, in welcher Weile der Brand eigentlich zum Ausbruch Tanz ; da aber durc das Verhör seinerlei Resultat erzielt werden konnte, hat das Stadthauptmann-Amt die Angelegenheit dem Gerichte abgetreten. — Im Innere des Theaters it der Brand nahezu ganz gelöscht und glimmt es nur ‚wo an einizelnen Stellen, weshalb auch bereits mit der Ausräumung 068 Schuttes begonnen wurde. — In dem Befinden des bei dent Theaterbranche verunglückten Schauspielers Faludi ist bisher noch seine wesentliche Besserung eingetreten. · «(Eine große Feuersbrunst)iüthete jüngst Gemeinde Pußtafiilii des Barmiyaer Komitats,w wobei ein groer Theil des Dorfes ein Raub der Flammen wurde.Es trarller- Nachts, als einige aus der in der Nähe des Ortes befindlichen Mühle Heimkehrende bemerkten, daß es im Dorfe brenne und die kaum zur Nähe gegangenen Bewohner mit dem Name „Yeuer” aus dene Schlummer wehten. Doc hier war jeder Berunch zur Rettung uns möglich, denn ein fürchterlicher Sturm fachte die Flammen an und diese vernichteten Alles, was nur vernichtet werden konnte. Leider ging auch ein Menschenleben zugrunde und Viele erlitten zahlreiche tandmunden. Das Elend it unbeschreiblic, da die Bewwohner zumeist der ärmeren Klasse angehören. Sammlungen, die in den uiliegenden Oxtsehaften sofort eingeleitet wurden, linderten einigermaßen die momentane Noth. Gleichzeitig,, ergeht die Bitte, milde Gaben, wie geringfügig immer dieselben sein mögen, an den Pfarrer von Lovaß-Heteny (l. 3. Pecsvárad) zu senden. · ·. GlissPreßburm schreibt«iiani.nc:Die Wohlthatics Teits sTcttioxi für die Ueberschwenn*iten der Stadt Raabimdlc —ebinig,sowie der mit ern Schuttmischhiervotji Preßkrirger· Au Schuffe des Bereine vom Mothen Kreuze kräftigst geführt: die eingeleitete Sammlung ergab ein so günstiges Resultat, daß bisher bereits 2000 fl. nach Raab abgeschicht wurden, wovon 1000 fl. die Raab, 500 Fl. für die Ugebung rund 500 fl. für die untere Schütte gewidmet wurden. Bu demselben Zıvede veranstaltete, der Bevevent Rothen Kreze am 8. Feber eine große Akademie unter A wirkung ausschließlich einheimischer Kräfte, welche auchh Evzher Friedrich mit seinem Besuche beehrte: der reizende Vortrag Komtefse Miza Gfterházy, der schöne Alt der Baronesse Franyiärg Stillfered, die gefehulte Stimme der Gräfin Marie ou, die Klaviervorträge der Gräfin Szápáry, Gräfin Lamberg, Barzáth und Sieben Fit und schließlich die überaus interessante Vorlesung der Tran D Zauscher erhoben diese Akademie über das Niveau einer Dilettante Vorstellung. Wenn wir noch hinzufügen, daß dem wohltätiger Zwecke der Neinertrag von 800 ff. zugefiset hache, so ist der Erfolg in jeder Nichtung ein glänzender zu nennen, und gereicht dem Beret vor Nothen Kreuze, namentlich der umermindlichen Bize-Bräleri Gräfin Gisela Esterházy-Ießenä, der Liebenswürdigen Betti vnlerg Obergespans, zur Ehre. ··· »· (Achtunddreißig·Jahreinsth«tri·eit.)-Ein« interessanter Gast weiltgenwärtig NOT-rad-ck-Ji"k·i:«r dies derKMäcsai in Arader Komitat gebürtige Kürschnermeister Denj Leo Madacsy,der sein Gewerbe in Arad erlerntyatimdnuzie·· 7s Jahren in Sibirien,sind zwax ixiJrkiitsk wohgih Woepfl sehr günstigen materiellen Verhältniisen befindet.Wer-F·Madacs·y·th· die lange,eschwerliche Reise,von der er den gtoizten·T·heil·pe·rz Schlitten macheni mißte,demim asiatischen Rußland seine Eisenbahnen existiert,und deshalb unternommen und seixieiki Akyd wohnenden Verwandten, insbesondere seine Schwester, die, Föriteráz witwe Frau Du 58baba zu besuchen, zu welchen Zmede er einige Zeit hindurch dort verweilen wird. Here Madacsy beficht ausgedehnte Pelze waaren-Niederlagen nicht nur in Zukunft, sondern auch in Yalutsi, der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz in Ds-Sibiren, die als Hauptstanelplak des Belzhandels und Verbamungsort für politiiche Verbrecher, sowie als dieälteste Stadt der Erde befangt it. =’· + Gerichtshalle. Ein doppeltes Todesurteil wurde gestern vom erste Strafsenat des Obersten Gerichtshofes unter dem Vorsis des Senats Präsidenten Csemegi gefällt. Der Fall hat großes Aufsehen eregt, daher wir uns blos auf die gedrängtere des Thabestandes beschränken. Julie Bernot galt für das schönste Bauerweib in Kalocsa. Sie war an den dortigen weichen Bauer de Bargacz jun. verheirathet, allein sie liebte ihn nicht und unterhielt mit dem Bauerndurfchen Paul Batta ein Liebesverhältnißk Bargacz, dem die Untreue der schönen Gattin bekannt war, ergab si aus Verzweiflung hierüber dem Trunke. Die schöne Bäuerin ber fchloß mit ihrem Geliebten, den trunksüchtigen Gatten aus dem Wege zu räumen. Sie warben zur Ausführung dieser That einen verkomsenen Menschen Namens Johann Kovács an. Dieser unterhielt sich eines Abends im vorigen Winter mit Bargacz im Wirthshause und begleitete ihn dann spät Nachts nach Hause. Vor dem Hause Bargacz' fließt ein Bach, der zugefroren war. Vargacz’ Gattin und Geliebter schlugen eine Deffnung ins Eis und warteten, bis Kovács mit Vargacz tant Kovács schleppte den Betrunkenen zur Deffnung und stieß ihn in Hilfe Bakim’s unter’3 Eis, wo der Unglückliche ertrank. Das Karlocsaer Strafgericht verurtheilte Paul Balja zu lebenslänglicher, Johann Kovács und Julie Bargacz Esse fünfjähriger Zuchthausstrafe. Die Königliche Tat änderte das Urtheil ab und verurtheilte Paul Balfa zum Toduch den Strang, Johann Kovacs zu lebenslängiger Zuchthanssstrafe und ließ blos die Strafe der Saft des Gemordeten unverändert. Der Oberste Gerichtshof beließ das Todesurtheil Bakja’s, änderte aber auch die Strafe für Kovác zur Todesstrafe ab. Bi