Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1883 (Jahrgang 30, nr. 26-48)

1883-02-21 / nr. 42

-s1«8sp83.——«xiv.­’42. . . · — Budagest, 21. Teber. = Aus den vor drei Tagen dem englischen Parla­mente zugegangenen Blaubüchern — es wurden daz non­ gleich drei Serien auf einmal ausgegeben — ist im Grunde wenig Neues und Bewerfenswerthes zu Holen. Die beachtenswerthefte unter den publizirten Depetchen ist eine Note Lord Dufferins an­­d Granville, in welcher der Exfrere sich über die Reorganisation der egy­pt­tischen Armee also äußert: „Auf die Annahme hin, daß Egypten durch­ diplomatische Mittel vor Angriffen von Seite Europas und der Türkei gesichert sein werde, war man auf den Gedanken gefommen, daß das Land einer Armee überhaupt nicht behirfe. Dies ist ein Irrthum. Allerdings mag eine wirksame Gendarmerie im Stande sein, in gewöhnlichen Beitläufen die Beduinen zu hindern, rings dem Lande der Wüste und den Ufern des Kanals Unruhen hervorzurufen, allen es ist unter allen Umständen nothwendig, diesen unbotmäßigen arabischen Stämmen Die Ueberzeugung beizubringen, daß die Regierung eine genü­gende militärische Kraft in der Neserve hält, um jeden ernsten Versuch, der von ihrer Seite zur Störung des Landfriedens­ unternommmen werden könnte, sofort nieder­­zuschlagen. Wenn ihnen diese Welterzeugung nicht beigebracht wird, so muß man sich von diesen "Stämmen versehen, daß sie die schwachen Grenzwachen durchbrechen und ins Land eindringen, isn der Hoffnung, Kairo zu plündern. Es gibt „Überdies noch andere Gefahren, welchen vorgebeugt werden muß. Egypten war zu allen Zeiten der Herd Heiner Totaler­nsurreltionen. Dieselben waren gewöhnlich religiösen Cha­­rakters, angestiftet von Halb verrücten Betrüger, die ich als von Gott inspirirte Führer und Propheten ausgaben. Wenn eine derartige Bewegung nicht sofort und in nach­dicklichter Weite unterdrük­t wird, so hat sie alle Chance, unter der leichtgläubigen Bevölkerung so weit zu verbreiten und deshalb muß die Negierung die nöthigen militärischen Kräfte ang­raffen. Niederschlagung derartiger Agitationen befigen. Aber wen auch Egypten auf eine Armee nicht ganz verzichten kann, so ist es Doch aus verschiedenen Grün­den winschensiwerth, daß ihre Zahl nicht um einen einzigen Mann die wirklichen Bedürfnisse des Landes übersteige. Diese Bedü­rfniffe sind­et der That gering, wenn man aller­­dings auch zugeben muß, daß für den Sudan und für die abyssinische Grenze besondere militärische Vorkehrungen zu treffen sind. Für alle militärischen Bedü­rfniffe im Lande wu­rde eine Armee von 5000, höchstens 6000 Man voll­ständig ausweichen. General Baker hat in seinen Blaue 10.000 Mann empfohlen und diese Zahl wurde aug von der ägyptischen Regierung angenom­men. General Baker hat dabei die nöthigen­­ Verstärkungen für die Garnisonen in Sudan, sowie die Bejagung für die M­ittelmeer-Festuungen mit in Rec­nung gezogen, so daß im Grunde zwischen feiner Aufstellung und meinem Kalkül keine wesentliche Differenz bestehe. 2. Einige der Minister werden wahrscheinlich­ geneigt sein, eine stärkere Truppenzahl zu befürworten, schon wegen des Schuges, den sie von der Arm­ee erwarten, aber Sheif und Miaz Pascha werden, so viel ich ihren Neden entnehme, auch mit einer bescheidenen Zahl­ei zufrieden geben. Selbst wenn es möthig sein sollte, schließlich zu einer höheren Zahl zu greifen, wide­ ich es für weise erachten, sich gegenwärtig auf die geringste Zahl zu beschränken. Wir würden in Dieser Art besser in der Lage sein, Die eingerveihten Soldaten zu überwachen und irgend­welche Fehler der Or­ganisation, die sich erst mit der Zeit zeigen, zu forrigiren. Später wird es immer leicht sein, etliche neue Bataillone aufzustellen, wenn die Noth­­wendigkeit dies erheirschen sollte. Das Allernothwendigste für den Moment aber ist Sparsamkeit und es gibt seinen Zweig in den Öffentlichen Ausgaben, auf welchem Desonomie ein so Elarer Gemeini tst als in dem militärischen Departement” Entwürfe über die Wiener elektrische Ausstellung über die im Jahre 1885 in Budapest zu veranstal­­tende Landes-Ausstellung, Über die Jagd umver­­ändert, die Gefegentwürfe über die Wahl eines Kron­­hüters und über den Wucher mit einigen Modifikationen an­genommen habe. Präsident: Geehrtes Haus! An dem Gefegentwurfe über die Wahl eines Kronhüters hat das Oberhaus eine M­odifikation vor­­nommen, die sie aus dem Ableben des Grafen Georg Veftetics von Elbst ergibt. 68 wurde nämlich der Parfus eingefügt, daß auch seine Erben der Verantwortlichkeit enthoben werden: 34 denke, das geehrte Haus Fünfte hierüber sofort bewathen. ·· ··· Das Hau­s tritt dieser Modifikation bei.Die Modifikationen mi der Wuchervorlage hingegen­ werden demn­ächst auf die Tages­­ordnung gestellt werde Folgt die Tagesordnung. Die Vorlagen über die zur Einrichtung des Asyls f··ur u·nheilbare Geisteskranke not­wendigen Kosten, ü­ber die Au­sübung des Omnibusgewerbes in Buda­pest und über die gegen die Phylloxera­vastatrix 31 ergreifenden Maßnahmen werden in dritter Lesung angenommen. · · — Hierauf gela­igt die Vorlage über die»Gewehr-und Jagdsteuer«zur Verhandlung. · Referent Friedrich Harkäuyi:Die Vorlage ist einigermaßen­ eine Ergängung des bereits angenommenen Jagdgefäßes, da die Durchführung des letteren ohne die strenge Aufrechterhaltung der beiden Steuern, von welchen die Vorlage handelt, nicht denkbar ist. Unser Wildstand ist ein N lue Faktor, ‚ dessen Erhal­­tung eines der Hauptziele der Vorlage ist; andererseits müüsfen mir an für die Erhöhung der ständigen Staatseinkünfte sorgen, und es it zu hoffen, daß auch diese Lurussteuer, bei einer richtigen Ge­bahrung, um Vieles einträglichen werden dürfte. Die Vorlage er­­leichtert nun die Gebahrung und gewährt den das Sagdrecht gebenden mannigfache Vortheile. Was die Ge­wehrsteuer anbelangt,­­ so sind von­­ derselben Sammlungen, Familienfuüde, zum Scheibenschießen und zur persönl­ichen Sicherheit dienende Gewehre befreit; nur die Jagdgewehre unterliegen einer Verzeuerung. Auch bezü­glich der Erlangung von Jagdlatten sind verschiedene Erleichterungen eingeführt; so braucht das betreffende Gefuch nicht gestempelt zu sein; auch sind die Heger von der Steuer befreit. Forsteleven zahlen nur die Hälfte und Diejenigen,­­ sehe blos einen Monat ausüben, können die Karte für Lösen. Eine allgemeine Herabreichung der­ Stener hielt der Au­schuß nicht für angezeigt, da dieselbe doch eigentlich eine Lurrustiener­it und von der vermögenden Staffe, welche die Jagd zum Zeitvertreib ausübt, ebenso leicht getragen werden kann, wie von Senen, der das Erträgniß der Sand zu vermwerb­en pflegt. Er em­pfiehlt die Vorlage zur Annahme. (Zustimmung.) Gya Györffy will von der Vorlage den Schleier lüften, den der Referent nicht zu Lüften mwagte. Hebner erinnert an den am 18. März 1850 gefaßten Beichlag des Hauses, in welchem der Finanzminister anger­iefen wonde, eine auf Serabminderung der Gewehr a u­ Sagdsteuer abzielende Gefebnovelle einzubringen. Der Miniter bekam also sozusagen gebundene Marschroute. Und mal sehen wir in der Vorlage? Diese Steuern werden in der bisherigen Höhe beibehalten. Die große Konzession besteht darin, daß man tü­nftig sein Gesuch einzureichen braucht, somit den 50-fr.-Stempel erspart. Diese Vorlage entspricht also dem Beschluffe des Hauses seineswegs. Nedner begreift nicht, weshalb das Gewehr, das absolut sein Eeträgniß ab­wirft, besteuert wird. Er findet weder in der Mo­­tivieung noch in den Ausführungen des Referenten die Gründe un­d lehnt die Vorlage ab.­­L­ebhafter Beifall auf der äußersten Linken. Ludwig $ázár: Die Gewehrsteuer drüht die Waffen-Industrie, verweichlicht die junge Generation uic it wenig ergiebig. Statt die­­ser Steuer sollten die Waffen-Lizenztagen eingeführt werden. Auch die Jagdsteuer kann dedner nicht billigen. Sie wird dem fiskalischen Interesse nicht entsprechen , denn es wird zwar die Steuer von 12 fl. beibehalten, aber es werden so viele Ausnahmen gestattet, dab das Eeträgniß auf ein Minimum reduzirt wird. Wenn man die Waffen: Lizenztate mit 6 fl. firm­en will für Ledermann ohne Ausnahme, so woird dies ergiebiger für das Aerar sein. Er lehnt die Vorlage ab. Clasius Orhan verviminirt es, warum die Negierung dem Beschlußantrage des Hauses auf Herabfegung der Gemwehrsteuer nicht Genüge gethan. Die Viermehlteilung der Jagd- und Gemehrsteuer sei eine dringende Notemendigkeit: Die Jagd habe unsere nationa­­len Helden geschaffen. Da ex sich einem so unpatriotischen­­ Gefese, welches die Jagd verthewert und hiedurch die physische Erziehung der Nation­ hintanhält, nicht anschliegen kan, lehnt ex die Vorlage­­ ab. (Lebhafte Zustimmung auf der äußersten Linken.) Finanzminister Graf Julius Szapary verleib­­t vor Allem auf den Einwurf, daß die Vorlage dem 1880er Beschluß des Hauses nicht entspreche. Jener Beschluß habe nach 1880 seine Geltung verloren und dies umso mehr, als das Haus im vorigen Jahre ausgesprochen hat, daß es die Durchführung des 1880er Beschlusses nicht wünsche. Der Here Abgeordnete Györffy beklagt sie Darüber, daß die Vorlage die Nation diszipliniren wolle. Nun handelt es sich hier aber nicht um die Disziplinirung der Nation, sondern um die Schaffung eines Gefebed, das auch EN: sein sol. (Zustim­­mung rechts.) Auch ii es nicht wahr, daß die Vorlage neue Steuergattungen enthalte, da dieselbe blos­s seit 1875 bestehende Steuern modifizirt und zwar in einer Weise, welche gegen die früheren Verhältnisse E­rleichterungen bietet. Man sagt, daß Diese Erleichterungen nicht jenen Erwartungen entsprechen, welche das Haus im Jahre 1880 gehegt hat. Der Minister führt mm aus, daß die von der Vorlage ge­währleisteten V Begünstigungen gar nicht unbedeutend sind. So sind von der Jagdsteuer die Befiger von Jagdrevieren, die Heger und das gesammte Aufsichtspersonal­ befreit, ferner brauchen die Hörer der betreffenden Sachregulen blos die Hälfte zu zahlen. Auch ist das Verfahren bedeutend erleichtert und entfällt von nun an auch die Stempelgebühr. ·· Des Weiteren wird·die Durchführung des Gesetzes erleichtert und dessen Anwendung gesichert;dies wird theilweise auch durch Mittheilung der Namenslisten von Jagdschein-Inhabern und die Be­­hörden erzielt Bezüglich­ des Einwandes,m­an­ dürfe nun solche Sache,die einen Ertrag abwerfen,besteuern,die Jagd aber sei nicht einträg­­lich,bemerkt der Minister,es sei·eerrthum­ zuglauben,daß ß die Jagd nicht einträglic­h ist.Uebrigens sei auch die Aufstellmigirung, »daßincmblos einträgliche Sachen besteuern dürfe,denn das System der a beweist das­­ Gegentheil­­te. Vorlage empfiehlt sich, übrigens auch vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit und von dem der Staatsfinanzen. Was den finan­­ziellen Gesichtspunkt anbelangt, so darf derselbe bei unserer finanziel­­len Lage nicht zu gering geschäßt werden. · Auch der volkswirthschaftliche Gesichtspun­kt verdient·Bea­ch­­tung,deim die J­agd ist m­it mir ein Amusement,sondern in Län­­dern,wo sie ent1­ielt ist, für Gemeinden und Einzelne auch eine Einkommensquelle ;­­ein Einkommen aber darf besteuert werden. Man hat eingewendet, die 12 fl.-Tare sei auch finanziell ein Fehler und 6 fl. würden mehr abwerfen. Freilich : mein das Gefet, nicht durchg­eführt wird — wie dieses Gefet nicht wirksam durchgeführt werden könnte, dann ist dies richtig ; aber in diesem Falle ist die Steuer weder bei 12 fl. noch bei 6 Hz. ergiebig. Wenn hingegen das Gefet durchgeführt wird, dann wird ohne Zweifel bei 12 fL. das Ergebniß größer sein als bei 6 fl. Das Gefek hat schon bei dieser raren Ma­nipulation mehr als eine halbe Million getragen. Dies ist keine solche Bagatelle, daß wir unter umseren Verhältnissen darauf verzichten könnten. (Beifall­rechte.) Im Jahre 1875,als die Jagdsteu­er eingefü­hrt wurde,betrug die Zahl der ausgegebenen Jagdkarte 1 121.942.Jantge der raren Aufsicht fand diese Ziffer allmälig, im Jahre 1879 bis auf 15.300. Seitdem in letter Zeit die Aufsicht strenger ist, stieg die Zahl der Jagdkarten wieder auf 23.500. Die Differenz zwischen den 12 fl. und 6 fl. m würde jährlich 120.000— 150.000 fl. betragen, eine Summe, auf welche der Staat nicht verzichten kann. Wenn unsere Finanzen sich gebessert haben, so ist Dies nur jener Nichtung zu danken, welche die Legislative bisher verfolgt, indem sie nämlich die Einnahmen nach Möglichkeit, wo es billig erschien, gesteigert hat. Wenn wir die entgegengetete Nichtung einschlagen, werden wir das Gleichgewicht nie erreichen. Der Minister erklärt sich daher nochmals gegen die Herab­­minderung und zwar aus dem moralischen Gesichtspunkte, weil, die Negierung gezwungen ist, viel dri­dendere Steuergattungen einzu­­führen und die Serabminderung einer leichter zur ertragenden Steuer ein unmotivirer Nachschritt wäre. (L­ebhafte Zustim­mung rechts.) a­n Emerich Szalay polemisirt gegen den Finanzminister.Die Vorlage ist blos gegen­ die ärmere Volksklasse gerichtet und deshalb hat der Finanzminister,entgegen­ der gegenzheitigen Weisung des Hauses,die Steuer auf 6 Gulden­ nicht hera­bgesetzt.Erreicht einen Beschlußantrag folgen­de anhalt sei: Der Finanzminister wird angewiesen,noch in dieser Session einen Gesetzentwurf über die Aufhebu­n­g der Gewehrsteueri­n­d ü­ber die Herabminderu­ng der Jagdsteuer einzureichen. DanielJrängi entwickelte es sei aus Grü­nden der Sicher­­heit und der Politik nicht rathsam,die Vert­eidigungsmittel zu­ besteuernte siein Fein­disberiiiis hereinbricht,womit will man das Volk bewaffnen.Wenn ein­ Haus von Misterl­ätettnübe­·­­­fallen wird,wie soll mein­ sich gegen sie wehren?Er lehnt die Vorlage ab. · Rede die Vorlage Nachdei­ Referen­t Harkoin­t Jiin kurzer ·· Aus dem Beidetage, Das Abgeordnetenhaus nahm heute die gestern verhan­delten drei Vorlagen (Asyl für unheilbare Geisteskränke, Omni­­bus-Betrieb, Phyllorera) in dritter Lesung an und begann sodann die Verhandlung der Vorlage über die „Sagd- und Gemehr- TELE EL“ Nachdem dr­­eferent Harksäangti die Vortheile der Vorlage auseinandergefegt, entspann sich eine längere General­debatte, an welcher die Mitglieder der äußersten Linien Györffy, Dibán Szalay und Szanyi die Vorlage aus Gründen der zu hoc bemessenen Jagd- und Ge­wehrsteuer bekämpften. Im Laufe der Debatte beleuchtete der F­inanzminister die von der Vorlage gebotenen Vortheile von finanziellen, volfswirth­­schaftlichen und vom Gesichtspunkte der öffentlichen Sicherheit und­­ erbrachte er den Beweis, daß sich die Herabminderung der Steuer von seinem einzigen der erwähnten­ Gesichtspunkte empfohlen hätte. In der Spezialdebatte wurden die ersten fünf­­ Paragraphen, nachdem verschiedene von Madarah, Bidovics Gre­nády Györffy us­­w. gestellte Anträge abgelehnt waren, unverändert angenommen. Chanddy hatte die Steuerfreiheit der Mit­­glieder des Herrscherhauses bekämpft. „Nur der König­ soll aus­­genommen sein” — sagte er — „die Erzherzöge sind auch nur Menschen und sollen Steuer zahlen so wie wir!” Der Antrag ging, ‚wie erwähnt, den Weg der meisten von Papa Csanddy eingereichten Anträge. . . Präsident BéGY eröffnet die Sikungy des­­ Abg­eord­­netenhauses um 10 Uhr. — Schriftführer?! Ratovkcov, Belacsevics und Dukla — Auf den Minister­ Fauteuils : Graf Szápáry, Graf Szchenyi, Baron Drégy und Be­dberovid = Das Protokoll der geftigen. Sigung void "verlesen und mythentizirt. ... Praschent hat folgen­de­ Einläu­fe zu meldeut.Von der Ara der Appokiuenkammers betreffend das Strafverfa­hren­;vom­­ Landesverenk fü­r bildende Kisnfth welcher­ seine Bemerkungean Gesetzentryurse ü­ber das geistige Eigenthum s einreicht. Wenn Eingaben gehen an den Nechts-Ausschuß, huffes Präsident meldet, daß ihm vom New-Yorker ungarischen „Hilsperein drei Geldsendungen, und zwar 238 1750 fl. für die durch die Donau­ leberschwendungen zugenommen seien. Er hat diese Summen dem Minister des Innern : ‚ Der Präsident wird ermächtigt, den Spenden ein Dank­schreiben zu senden. Präsident beantragt, daß mit Nacsicht auf das um 2 Uhr stattfindende Leichenbegängniß des Grafen Emerich Degenfeld die Lisung um­ 1 Uhr geschlossen werde, weil sicherlich Viele den Tribut der Verehrung an der Bahre des verblichenen Batrioten ab­­tragen wollen, der sich ein langes Leben hindurch so große Verdienste erworben. (Allgemeine Zustimmung.) , " „Hauptfeldminister Graf Szechenyi die Ha­fengebühren NE reicht ımd und Verunglückten zwei Gefäßentwürfe über das Raten­­briefgeschäft — Diese Vorlagen gehen zuerst an den volta­­wirthschaftlichen, dann an den Finanz-Ausschuß, des Verwaltungs-Aus­­die Versorgung d­erjenigen vormaligen Komitats-Sicherheits- Beamten, welche bei der Einfüh­rung d Darmerie keine Verwendung gefunden wer­den. haben, und über den Gebrauch des ungarischen Staat Wappenss von Seite der Geschäfsfirmen und ... übermittelt. ein : über Anton € iSáD überreicht über die Gefäßentwürfe Die­­ Berichte werden Tagesordnung geseßt werden. Baron E die Berichte betreffend in Drud gelegt . Eugen Nyáry überbringt ‚bauf es, mit welchen gemeldet wird, daß ff. und Bi 1000 seinerzeit das Doberhaus ff. die Gefeß- auf tar ein Nuntium des Ober­ · |­­I ko. 1. geben. TANIT LETT BENEREIEIENIEER SEE nochmals empfohlen, wird dieselbe zur Basis der an TK NEEKT Weiteres im Morgenblatt. Gesehentumef über die Mittelschulen und die Qualifikation der Lehrer an denselben. Nach der Fertigung des Unterrichts-Ausschusses.) I Absc­hnitt. Die Organisation der Mittelschulen. 8. 1. Unter Mittelschulen sind in diesem Gesebe die Gymnasien und Realschulen zu verstehen. ·· Das Gymnasium und die Realschule haben die Aufgabe,der Jugendhöhere,allgemeine Bildung zu vermitteln­ und sie für die höhere wissenschaftliche Ausbildung vorzubereiten··· · Das Gymnasium löst diese Aufgabe mit Hilfe der hygimnp­stischen Studien jeder Richtun­g,insbesondere der altklkistischen Studien,die Realschule aber hauptsächlich durch das»Studium der modernen Sprachen,der Mathematik un­d der Naturwisenschaften. §­2.Das Gymnasium sowohl als die Realschule hat acht Klassen mit ebenso vielen­ Jahresko­rtext.· · · Ausnahmsweise kan­n­ auch die Errichtung nicht vollständiger Anstalten gestattet werden­(s.54);in kein­em Falle aber sin­d An­stal­­ten miti weniger als­ vier K­lassen statthafe­n. Die Errichtu­n­g und Erhaltung oberer Klassen ohne die vier unteren kann nicht gestattet werden­.­­.Neu zu errichten­de Institute können von der ersten Klasse angefangen auch successive organisirt werden ; dieselben können­ über­­gangsweise auch ein-, zwei- oder dreiklassig sein. Doch muß_ die Weiterentwickung bis zu mindestens vier Klassen von Jahr zu Jahr E kontinuirlich geschehen. §. 3. Die ordentlichen (obligatorischen) Lehrgegenstände des GymnasialUnterrichts sind folgende: a) Religionslehre und Moral. b) Ungarische Sprache und Literaturgeschichte. c) Lateinische Sprache und Literatur. d) Deutsche Sprache und Literatur. e) Griechische Sprache und Literatur. f) Geographie. 8) Ungarische Geschichte. h) Allgemeine Weltgeschichte. i) Die einleitenden Disziplinen der Philosophie (Psychologie und Logik). k) Mathematik. 1) Natu­r­­geschichte. m) Rhysit und Chemie. n) Geometrisches Zeichnen. 0) Schün­­fegreiben. p) Turnen. , §.4)Die ordentlichen(obligatorischen)Unterrichtsgegenstä­nde der Realschulen sind za)Religionsunterricht und Moral.b)Unga­­rische Sprache un­d Literaturgeschichte.·c)Deu­·tsche Sprache·sind Literatur-d)Französische Sprache.e)Die einleitenden Disziplin­en­ der Philosophie(Psychologie und Logik).f)Geographie.g)Ung­a­­rische Geschichte.h)Allgemeine Weltgeschichte.i)Mathematik. k)Naturgesch­ichte u­nd Geologie.1)Physik.m)Chemie.n)­Dar­­stellende Geom­etrie und geometrisches Zeichn­en.0)Freihandzeichnen­. p)Schönschreiben.g)Turnen. §.5.Eine Dispen­s von obligatorischen Lehrgegenständen findet nicht statt,m­it Ausnahme des Turnens,wovon wegen körper­­licher Gebrechen­ dispensiri werden kann und am Gymnasium des geometrischen Zeichnens und des Schön­schreibens.« Die Dispensertheilt auf Vortrag des Lehrhörers der Un­ter­­richtsminister,beziehungs­weise die kompetente kofessionelle Obers­behörde beanstitu­tes. 8.6.Was außer den obligatorischen Lehrgegenständen­ noch an außerordentlichen Gegenständen gelehrt werden soll,wird im Lehr­­plane festgestellt. 8. 7. Die Konfessionen bestimmen in den von ihnen erhaltenen öffentlichen Mittelschulen die Unterrichtssprache selber und sind, insofern dieselbe nicht die ungarische it, verpflichtet, außer, der Unter­­richtssprache und deren Literatur auch für den Unterricht in der ungariscen Sprache und Literatur als obligatorischen Lehrgegen­­stände Sorge zu tragen, und zwar in so vielen Unterrichtsstunden, als zur entsprechenden Aneignung derselben nöthig sind. Der Kon­troll wegen sind sie verpflichtet, wer auf die ungarische Sprache und Literaturgeschichte bezüglichen Lehrplan fan­mt der Stundeneinthei­­lung dem Unterrichtsminister in vorhinein vorzulegen. In­ Mittelschulen m­it nichtungarische Unterrichtssprache wird (1i der)7.imd8.Klasse ungarische Sprache und Literaturgeschichte ungarisch gelehrt und ist aus diesen Gegenständen auch die Morturi­­tätsprüfung in u­ngarischer Sprache zu machen. ·§.8.Ju­den­ der Verfü­guug und unmittelbaren Leitung des Unterrichtsministers unterstehenden,sowie in den von Munizipien,Ge­­meinderat un­d Privatesi erhaltenen Mittelschulen bestimmt das in den obligatorischen­ und eventuellen nichtobliga­torischen­ Unterrichtsgegen­­s­tänden zu­ erreichende Ziel und auf Grund dessen den Lehrplan der Kultu­s siin­d·Unterrichtsminister,der nch­i­ Anhörung der einzelnen­ Lehrkörper die nöthigen­ Verfügungen trifft,damit der Lehrplan­ den lokalen Verhältnissekn entsprechend eingerichtet und eventuell denselben­ entsprechen­d modifizirt werde.­­Bei detx von­ den Konfessionen erhalten­en­ Unterrichts-Anstalten­ bestimmt das in­ den oblig­itorischen­ Lehrgegenständen während des gesam­mten Kurses zu erreichende Endziel und vom Gesichtspunkte des­­selben dem Ausmaß der zu lehrenden Disziplinen (mit Ausnahme des Religions-Unterrichtes) der Kultus- und Unterrichtsminister von Zeit zu Zeit im Einvernehmen mit der Oberbehörde der betreffenden Anstalt. Doch kann das vom Minister festgestellte Ausmaß einerseits jenes Ausmaß nicht übersteigen, welches in den der staatlichen Unter­richtsleitung unterstehenden Anstalten gleichen Nanges­ angewendet wird; und andererseits bestimmt dasselbe für die betreffende Anstalt nur das Minimum. Innerhalb dieser Grenzen stellt die kompetente ,konfessionelle Oberbehörde der betreffenden Lehranstalt das Unter­­richtssyften, den Lehrplan und die Lehrbücher fest. Die Munizipien, Gemeinden, Korporationen und Privaten können in den von ihnen erhaltenen öffentlichen Mittelschulen nur solche Lehrbücher gebrauchen, deren Gebrauch der Minister in den seiner unmittelbaren Leitung unterstehenden Mittelschulen gestattet oder empfohlen hat. 23 Die vom Unterrichts-Minister für die, seiner Verfügung und unm­ittelbaren Leitung unterstehenden Schulen erlassenen Normal­­verordnungen bezüglich der Unterrichtslotalitäten sind auch für diese­­ Schulen maßgebend. §. 9. Bei nicht­konfessionellen Anstalten verfügt bezüglich der ‚Unterrichte‘ in Religion und Moral je besonders für die zu einer Konfession gehörigen Schüler,­­ desgleichen bei Konfessionellen, An­stalten für die anderen Konfessionen angehörigen Schüler die eigene Kirchenbehörde derselben. Den Unterricht besorgt ein dem Unter­­richtsminister angemeldetes und von ihm acceptirtes Individuum­. 8. 10. In die erste Klasse des Gymnasiums, wie der Neal fchule werden nur solche Schüler aufgenommen, welche voll neun Jahre alt sind und entweder ein Zeugniß einer öffentlichen Boltsz­­egule über die erfolgreiche Absolvirung der vier unteren Volfsschul- Haljen vorweisen, oder durch eine Aufnahmsprüfung bekunden, daß sie die gleichwerthige Vorbildung besigen. (Fortlegung folgt.­ # Berlin, 19. Febr. Drig-Korr) Die Gerüchte, welche man seit mehreren Tagen in parlamentarischen Kreisen in Kurz zu feben versucht hat, "freilich ohne dadurch viele Gläubige einzufangen und nach welchen der Eintritt des Heren v. Bennigsen in das Ministerium erneut zum­ Gegenstande­ ernsthafter Erwägungen gemacht worden sein sol, sind eigentlich zu absurd, als daß es si verlohnte, sie zu widerlegen. Dennoch, und damit den Konservativen und Ultramontanen die fir sie jeher angenehme Gelegenheit genom­­men werde, ihren schumpfen Wis an den Liberalen zu schärfen, mag hier ausdrücklich und mit guten positiven Gründen versichert werden, daß man nirgends mehr als im­ national-liberalen Lager und speziell in der nächsten Umgebung drs Herrn v. Bennigsen erstaunt darü­ber gewesen ist, derartige falsche Mittheilungen, wenn nicht geglaubt, so doch verbreitet zu sehen.­­Abgesehen von der poli­­tischen Gesammttlage, die nicht darnach angethan ist, um dem genannten Parteiführer die Theilnahme an der Führung der Staatsgeschäfte zu erlauben, müßte fan ein Bit auf die äußerliche Situation zeigen, wie wenig gerade fegt von Verhandlungen im gedachten Sinne ge­­sprochen werden darf. Der Reichskanzler it Frank und empfängt außer seinen Verwandten und denjenigen Beamten, mit denen ein persönlicher Kenner unnerläßlich ist. Niemanden. Here v. V­ötticher ist nicht nur gleichfalls Frank, sondern auch von Berlin ab­­wesend ; mit wem sollte also der Abgeordnete v. Bennigsen Konferint haben, da da ein Arrangement, wie das in Hede stehende, nicht anders als mad den eingehendsten Aus­einanderlegungen getroffen werden konnte? Etwa mit Heven v. Vouttlamer, dem Vizepräsidenten­ des Staatsministeriums? Wer das Verhältniß Dieser beiden Personen auch nur oberflächlich fennt, wird den Gedanken zu belustigend finden, als daß er sich bemühen Sollte, ihn zu entkräften. Denn es sind im­­ politischen Leben bei aller gesellschaftlichen Mäßigung und Sinnehaltung der äußeren Formen nicht leicht größere Gegenfüge denkbar, als derjenige, der zwischen deren v. Bennigsen und dem­ Nachfolger eines Fall und Eulenburg besteht. Will man den Gerüchten, die feit über den nationalliberalen Führer umgehen, wirklich die Ehre­ anthun, ‚sie für einen offiziösen ballon d’essai zu halten, so könnte eine plumpere und ihren Zweck mehr verfehlende captatio benevolentiae nicht erdacht werden. , Ongesweuigkeiten, Verleihungen) An den dem Generalkonsulaten in Paris zugetheilten Baron Eugen Lao 68 den Titel eines Kon. Vizekonsuls; — an den Kanzlei-Offizial beim Safiyer_ Konsulat Georg Dordin das goldene Verdienstkreug ; — an den Patrouillen — führer Dominit Pal beim 4. Gendarmerie-Kommando, in Anerken­ nung heifen, daß er mit Gefährdung des eigenen Lebens zwei Mens­­chen vom Tode des Berbrennens gerettet und zwei berüchtigte Häus ber mit Muth und Energie verfolgt und gefangen genommen hat, das silberne Verdienstkreuz mit der Krone. « (Ernen­nunge­n.)Alexan­der Lovaszikaultur-Inge­·" m­eisrdefin­­tiv;—Geza Tóth zum unbesoldeten Rechtspraktikanten beim Kecskemeter Gerichtshof ·· ·­­Die staatlic­­e Fabriksbegi­nstigung w­irbt den­·Szucsänge·rInsassen Ludwig Schulz für seine landwirths· schriftliche Spiritusfabrik bewilligt. »­­DerZollagio-Zu­schlag wurde für den Monate März 1883 mit 19% festgestellt ."­ (Die Leiche des Grafen Emerich Degen­­feld)«wurde heute sj nachm­ittags um­ zwei Uhr im Palais Degenfeld eingesegnet.Der Leichenfeier hatte zunächst den Familien angehörig die meisten Notabilitäten unserer politischen Kreise ungewohn­t,l­·d hiesige Aristokratie war fast vollzählig erschienen.Die Leiche bleib bis fü­n­f Uhr Nachmittags aufgebahrt und wird um zehn Uhrs nachg dem ungarischen Staatsbahnhofe überführt in Der Separatzug, welcher heute Nachts die Leiche des Grafen Emerrich Degenfeld nach Téglás bringt, ist ausschließlich Für die nächsten Familienglieder und eine Heine Anzahl von Dienern berechnet und nimmt sonst Niem­anden auf. (Neu­er Erzbischof in Warschau.)Nach« einer der»Pol.Korr.«aus Warschein­ zugehenden Mittheilung gilt­ in Folge des zwischen dem russischen Kabinet und dem Vatikan er­zielten Uebereinkommens die Belegung des vasanten erzbischöflichen Stuhles in Warschau für unmittelbar bevorstehend. Der lebte Erz­bischof Felinski meldet im Jahre 1863 nach Sibirien erportirt worden war, hat gegenwärtig seinen Aufenthalt in Sarog=­­­lam. Us muthmaßlicher Erzbischof von Warschau gilt allgemein der Bischof Vopiel. Das Fechtturnier,­ dessen wir im Morgenblatt Er­­ wähnung gethan, wird heute im­ Athletil-Klub seinen Anfang nehmen und voraussichtlich mehrere Tage dauern. Herr Benedes aus Theresiopel wird Sich heute Abends um 7 Uhr mit Eduard Karl, morgen Donnerstag mit­ Ferdinand Sztrafay, am Freitag mit dem alten Alexander Kerepteffy, am Sonntag mit Sigmund Haläp­meren. Nach diesem interessanten Turnier werden die Schüler der einzelnen Meister unter­einander ein Turnier veranstal­­ten. Am­preisrichter werden fungiren die Herren : Eugen Asbóth Dr. Elemér Lidnyay, Dr. Morz R­app, Kornel Szofolay, Eugen Borzsol­, Ludwig Bermes und Sofef Farkas. Zum Arader Tri­eaterbrand.­ Heute findet in Arad eine außerordentliche Generalversammlung des Muni­­zipal-Ausschusses statt; auf der Tagesordnung stehen folgende Gegen­stände: 1. Magistratsbericht über den Brand des sädtiichen Theaters. 2. Magistratsbericht betrefft Entsendung einer Liquidirungs-Konti­mission zur Feststell­ung des durch den Brand entstandenen Schadens. 3. Magistratsvorlage über die zu treffenden vorläufigen Verfügungen bezüglich des Wiederaufbaues des Theaters. — Die Stadthauptmann­ Schaft hat vorgestern das Verhör mit jenen Personen vorgenommen, die noch kurz vor Ausbruch 0­3 Brandes auf der Bühne beschäftigt waren, so mit dem Direktor Mannsberger, Daniel Gaz, Lombort, Wilhelm Faludi, Frau Margarethe Hunyadi und Anderen, um eventuell einen Anhaltspunkt dafür zu erhalten, in welcher Weile der Brand eigentlich zum Ausbruch Tanz ; da aber durc das Verhör seinerlei Resultat erzielt werden konnte, hat das Stadthaupt­­mann-Amt die Angelegenheit dem Gerichte abgetreten. — Im Innere des Theaters it der Brand nahezu ganz gelöscht und glimmt es nur ‚wo an einizelnen Stellen, weshalb auch bereits mit der Ausräumung 068 Schuttes begonnen wurde. — In dem Befinden des bei dent­­ Theaterbranche verunglückten Schauspielers Faludi ist bisher noch seine wesentliche Besserung eingetreten. · «­­(E­ine große Feuersbru­nst)i­üthete jüngst Gemeinde Pußtafiilii des Barmiyaer Kom­itats,w wobei ein groer Theil des Dorfes ein Raub der Flammen wurde.Es trarll­er- Nachts, als einige aus der in der Nähe des Ortes befindlichen Mühle Heimkehrende bemerkten, daß es im Dorfe brenne und die kaum zur Nähe gegangenen Bewohner mit dem Name „Yeuer” aus dene Schlummer wehten. Doc hier war jeder Berunch zur Rettung uns möglich, denn ein fürchterlicher Sturm fachte die Flammen an und diese vernichteten Alles, was nur vernichtet werden konnte. Leider ging auch ein Menschenleben zugrunde und Viele erlitten zahlreiche tandmunden. Das Elend it unbeschreiblic, da die Bewwohner zum­­eist der ärmeren Klasse angehören. Sammlungen, die in den ui­­liegenden Oxtsehaften sofort eingeleitet wurden, linderten einiger­maßen die momentane Noth. Gleichzeitig,, ergeht die Bitte, milde Gaben, wie geringfügig immer dieselben sein mögen, an den Pfarrer von Lovaß-Heteny (l. 3. Pecsvárad) zu senden. · ·. Glis­sPreßbu­rm schreibt­«ii­ani.nc:Die Wohlthatics Teits sTcttioxi fü­r die Uebersc­hwenn­*­iten der­ Stadt Raabimdlc —­­ebinig,sowie der mit ern Schu­ttm­­ischhiervotji Preßkrirger· Au Schuffe des Bereine vom Mothen Kreuze kräftigst geführt: die ein­geleitete Sammlung ergab ein so günstiges Resultat, daß bisher bereits 2000 fl. nach Raab abgeschicht wurden, wovon 1000 fl. die Raab, 500 Fl. für die U­­gebung rund 500 fl. für die untere Schütte gewidmet wurden. Bu demselben Zıvede veranstaltete, der Beve­vent Rothen Kreze am 8. Feber eine große Akademie unter A wirkung ausschließlich einheimischer K­räfte, welche auch­h Evzher Friedrich mit seinem Besuche beehrte: der reizende Vortrag Komtefse Miza Gfterházy, der schöne Alt der Baronesse Franyiärg Stillfered, die gefehulte Stimme der Gräfin Marie ou, die Klavier­­vorträge der Gräfin Szápáry, Gräfin Lamberg, Barzáth und Sieben Fit und schließlich die überaus interessante Vorlesung der Tran D Zauscher erhoben diese Akademie über das Niveau einer Dilettante Vorstellung. Wenn wir noch hinzufügen, daß dem wohlt­ätiger Zwecke der Neinertrag von 800 ff. zugefi­set hache, so ist der Erfolg in jeder Nichtung ein glänzender zu nennen, und gereicht dem Beret vor Nothen Kreuze, namentlich der umermindlichen Bize-Bräl­e­ri Gräfin Gisela Esterházy-Ießenä, der Liebenswürdigen Betti­ vnlerg Obergespans, zur Ehre. ··· »· (Achtunddreißig·Jahreinsth«tri·eit.)-Ein« interessanter Gast weiltgenwärtig NOT-rad-ck-Ji"k·i:«r dies derK­­Mäcsai in Arader Komitat gebü­rtige Kürschnermeister Denj Leo Madacsy,der sein­ Gewerbe in­ Arad erlerntyatimdnuzie·· 7s Jahren in Sibirien,sind zwax ixiJrkiitsk wohgih Woepfl sehr günstigen­ materiellen Verhältn­iisen befin­det.Wer-F·Madacs·y·th· die lange,eschwerliche Reise,von­ der er den gtoizten­·T·heil·­pe·rz Schlitten m­acheni mißte,demim­­ asiatischen Rußland seine Eisen­­­bahnen existi­ert,u­nd­ deshalb un­tern­ommen und seixieiki Akyd wohnenden Verwandten, insbesondere seine Schwester, die, Föriteráz witwe Frau Du 58­b­a­b­a zu besuchen, zu welchen Zmede er einige Zeit hindurch dort verweilen wird. Here Madacsy beficht ausgedehnte Pelze waaren-Niederlagen nicht nur in Zukunft, sondern auch in Yalutsi, der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz in Ds-Sibiren, die als Hauptstanelplak des Belzhandels und Verbamungsort fü­r politiiche Verbrecher, sowie als die­­älteste Stadt der Erde befangt it. =­­’·­­ + Gerichtshalle. Ein doppeltes Todesurt­eil wurde gestern vom erste Strafsenat des Obersten Gerichtshofes unter dem Vorsis des Senats P­räsidenten Csemegi gefällt. Der Fall hat großes Aufsehen e­regt, daher wir uns blos auf die gedrängte­re des Tha­bestandes beschränken. Julie Bernot galt für das schönste Bauer­weib in Kalocsa. Sie war an den dortigen weichen Bauer d­e Bargacz jun. verheirathet, allein sie liebte ihn nicht und unter­­hielt mit dem Bauerndurfchen Paul Batta ein Liebesverhältnißk Bargacz, dem die Untreue der schönen Gattin bekannt war, ergab si aus Verzweiflung hierüber dem Trunke. Die schöne Bäuerin ber fchloß mit ihrem Geliebten, den trunksüchtigen Gatten aus dem Wege zu räumen. Sie warben zur Ausführung dieser That einen verkoms­­enen Menschen Namens Johann Kovács an. Dieser unterhielt sich eines Abends im vorigen Winter mit Bargacz im Wirthshause und be­gleitete ihn dann spät Nachts nach Hause. Vor dem Hause Bargacz' fließt ein Bach, der zugefroren war. Vargacz’ Gattin und Geliebter schlugen eine Deffnung ins Eis und warteten, bis Kovács mit Vargacz tant Kovács schleppte den Betrunkenen zur Deffnung und stieß ihn in Hilfe Bakim’s unter’3 Eis, wo der Unglückliche ertrank. Das Kar­locsaer Strafgericht verurtheilte Paul Balja zu lebens­länglicher, Johann Kovács und Julie Bargacz Es­se fünfjähriger Zuchthausstrafe. Die­ Königliche Tat änderte das Urtheil ab und verurtheilte Paul Balfa zum To­duch den Strang, Johann K­ovacs zu lebenslän­giger Zuchthanssstrafe und ließ blos die Strafe der Saft des Gemordeten unverändert. Der Oberste Gerichtshof beließ das Todesurtheil Bakja’s, änderte aber auch die Strafe für Kovác zur Todesstrafe ab. Bi

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