Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1883 (Jahrgang 30, nr. 224-250)
1883-10-22 / nr. 242
-883Ä«.-——-z (Einzelne Nummern 3 Er. in allen Berfchleißlokalen.) A ; 3 gy l Montag, 22. Oktober, s % a Bzidgpcf-22.Oktober.· . .s, ALTE Berichte aus Wien verssichernüsis,daß man auch et: a Meberzeugung it, die Delegationen mit Ar diesmal ohne besondere Anstremging ihre Aufgabe in Sn Zeitraume von drei Wochen zu lösen, im Stande sein. Man hält auch dafür, daß die Ausschüsse unmittelbar nach der Konstimirung der Session an die Arbeit gehen werden. in der Österreichischen Delegation wältet nit die Schwierigkett od, auf welche wir bereits Hingewiesen Haben, daß dämlich fast alle Referenten neu zu wählen sind, da gerade Diejenigen Abgeordneten, welche in der vorigen Session die Wichtigsten Referate besorgten, heuer, entweder der Delegation hat nicht angehören, oder aus irgendwelchen Gründen am Ersrepettten verhindert sind. as «. ,,-;L«gk;,Die Eröffnuiung der französischen Kammer steht uunmittelbar bevor-Alle Parteien des Parlamentes treffen ihre Vorbereiturgen für die neue Campagne.Die Radikalen haben es arf einen heftigen Sturm gegen das Kabinet abgesehen,dessen Chef ihnen in Rouerisoosfeir den Krieg angekündigt.Die ministerielle Partei ist jedoch der Zuversicht,daß Jules Ferryai seine Majorität von sobilen Stimmen rechnen könne.Sie scheint der parlamentarischen Kämpfe mülde und befindet sich hierin in voller Uebereinstimmung mit dem französischen Bürgerthum,das nun einmal in seiner Gesinnung einen stark konservativen Zug nicht verleugnet.Die republikanischen Institutionen haben gegenwärtig auf die volle Unterstützung des gesammten Bürgerthums zu rechnen,der in dassel be fürchtet Nichts so sehr,als werie politische Umwälzungen.Solinige das herrschende Regime den,Frieden und Wohlstand des Landes nicht beeinträchtigt,wird «dasselbe populär bleiben·Das antiradikale Programm,welches Jules Ferris in Rouen proklamirt hat,hat der Regierung thatsächlich viele Freunde zugeführt. Allerdings ist es mit dem Anti-Radikalismus allein nicht abgethan. Das mag eine nothmendige Beigabe sein, es gibt aber nicht den positiven Kern eines Negierungsprogramms. Nachdem er mit den Radikalen fertig geworden, wird Jules Ferry sich der Pflicht nicht entziehen können, seine eigenen Ideen über gewisse finanzielle und Verwaltungsfragen und wohl auch über auswärtige Belitit zu entwickeln, und Diese erst werden den in für Die Existenzfähigkeit des gegenwärtigen Kabinets abgeben. —H 77 Er « '- « —.Folgen eine nicht vorherzusehende Wirkung hervorrusselt würde.Da «ich·keineswegs den Wunsch haben kannan der Herbeisführung dieser Wirkung theil zunehme m binicls niclst in der Lage,der mir am 15. des Magnats Oktober sub.Zahl 32.335 zugekommenen hochschätzbaren Einladung Folge zu leisten. Inder.ich bitte,von dieser in seiner Erklärun g gütigst Kenntniß nehmen·«zu wollen,verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung Budapest,22.Oktober 1883. « Ew.Exzellenzergebenster Diener · M Martin Schiweiger. =Die Mitglieder der ungarischen Delegation hielten heute Vormittagsumkthr im Saale der ersten Sektion des Abgeordnetenhauses eine Konferenz,der·auch Minister-Präsident Koloman Tipa an wohnte Die Konferenz,unter Vorsitz des Grafen Franz Zichy,befaßte sich mit der auf die Konstituiirung der Delegation bezüglichen Kandidention u und kandidirte auf Grund derselben zum Präsidenten Kardinal-Erzbischof Ludzvig Hainiild,zum Vizepräsidenten Ludwig Tipa,zu Schriftführern Graf BSlaCzirakis,Alexander Hegedüs und Albert Verzeviczy und zum Quästor Baron Albert Wodianer.Ferner wurden für die Sliissolstisse kandidirt: Jn den Heeres-Ausschuß:Graf Theodor Andrassis,GrasAland Andrassy,Bar.Bela Bänbidy,Bar«. Lud.Döry,Ferdlseben Alexi Hegedüs,Emericlszarska, G·eor g Krestics,Baron Koloman Kemeny,Johann Mis- TicS, Raul Móricz, Thaddäus Brileßty, August Bulßty, Stefan Nakovsky, Graf Gedeon Rädaysen, Baron osef Rudnyansky, Birgit Szilágyi, Georg Szerb, Wioriz Wahrmann, Graf Heimich 3id v. In den Finanz-Ausschuß: Graf Mitol, Banffy, Balentin,Bor off, Sigmund Bohuss, Friedrich Hartányi, Graf Vinzenz Nemes, Markgraf Alexander Ballapincini, Diver Szlávy, Karl Sváb, Ludwig Buflotinovich, Baron Albert Wodtiäner , On den Ausfguß für auswärtige Angelegenheiten: Graf Julius Andräffy, German Ungyelicz, Graf Uber Apponyi, Graf Béla Bánffy Edmund Barczay, Buido Baußner, Ludwig Esernátony, Max Falk, Ludwig Haymald, Aendo Spolyt, Moriz §ótai,udwig Bärman, Graf Stefan Keglevich, GSzvetczár Kuffevich, Ludwig Lang, Solo Miskatonics, Baron Eneid Miske, Graf Géza Szépary, Graf Anton Szécsen Desider Szilágyi, Sofef Szlávy, Ludwig Tipa, Graf Franz Zip. In den Cahine-Ausschuf: Bau Andadazy, Albert Berzeviczy Graf Béla Cziváty, Graf Stefan Erdődy, Graf Guido Narázsonyi, Gabriel Satinovics, Bartholomäus Gmaic 8. In den Budget-Ausschuß: Graf Béla Cziráty, Diver Szlávy und Baron Albert Wodianer. Linden Diarien-Ausschuß: Baron Béla Bánhidy, Baron Gabriel Latinovics, Graf Stefan Keglevich, Baron Sojef Rudnyansky, Georg Szerd, Ludwig Butoztinopid. · · Die Delegation hält ihre erste Sitzung morgen Nachmittags unic·Ulr·sunter Vor·sitz des Alterspräsidenten Grafen Franz Zichy Br Wien in den gewöhnlichen Loyalitäten im ungarischen Miniertum. —= Das in Hermennstadt ersieinende rumänische Blatt „Lelegraful Roman“, welches das offizielle Organ der siebenbürgischenen rumänischen Erzdiözese tt, brachte in seiner esten Donnerstägigen Jımımer einen „Resplata?” („Die Vergeltung“) betitelten Leitartikel, welcher die von Sr. Majestät auf die Huldigungsansprache der Deputation der rumänischen Kirche entheilte Antwort in derben Ausbrücen bespricht und glei an einleitender Stelle behauptet, daß der ungarische Minister die bewußte Antwort . Er. Majestät in den Mund gelegt habe. Schon in der nächstfolgenden Nummer theilt das benannte Blatt den Nücktritt des bisherigen Redakteurs „Nikolaus Eriten“ von der Redaktion und Die iterimistische Webernahme derselben durch Matthäus Boilean mit an der Spiße verselben Stummnter steht folgende D Verlautbarung des Erzbischof-Metropoliten Miron Roman: „Der Einflüsterung jener loyalen Gefühle folgend, welche ich u Sr. Vajestät unserem allegnädigsten König und Herrn zu nähren fir meine erste bürgerliche Hauptpflicht stets hielt, drücke ich mein tiefgefühltes Bedauern über den in der gesteigen Nummer dieses Blattes unter dem Titel „Resplata ?" erschienenen Artikel aus, melden die Redaktion in einer unseligen Anwandlung der durch die bestehenden Verhältnisse verursachten Gindrüde genug unüberlegt war, in einer unstatthaften Zusammenlegung zu veröffentlichen ; gleichzeitig hoffe ich, daß die Spuren dieser Ausgleitung durch die vielfältigen Beweise der unbegrenzten Verehrung, Treue und Anhänglichkeit zum allerhöchsten Throne, welche übrigens in den Spalten dieses Blattes Stets im Vordergrunde waren und auch in Hinkunft sein werden, misgeglättet werden sollen.” Hermannstadt, 7.19. Oktober 1883. Miron Romanm.p, 3 Erzbischof-Metropolit.” = Für heute Vormittags 11 Uh war Herr Martin S hgwetber als Präsident der israelitischen Landeskanzlei ins Unterrichtsministeriung zu einer Konferenz geladen. Dort wurde ihn eröffnet, daß die Konferenz, an der unter Vorsit des Staatssekretärs Gedeon Tenaddy, Verkieter vs Dinisteriums Desmer, VES Suffize und des Landes-Vertheidigungsministeriums theilnehmen, über ein Statut bezüglich der Führung der Matrikel in jüdischen Gemeinden, welches wir weiterhin wit theilen, berather werde. Als Here Schweiger erfahren hatte, was den Gegenstand der Konferenz bilde, gab er sofort mündlich die nachfolgend reproduzirte, später auch schriftlich eingereichte Erklärung ab, nach welcher er seinerseits selbstverständlich) an der Konferenz nicht teilnehmen kann. Die Erklärung des Präsidenten der israelitischen Landeskanzlei lautet wie folgt: Em. Erzellenz! Ich befise von meiner Konfession sein Mandat, um Speziell an der Schaffung eines Statuts theilzunehmen, das den Charakter eines Spezialgesebes für Zuden befigen wide; auch wide ich ein solches Mandat nicht angenommen haben. Hiebei bemerke ich mit aller Ehrerbietung, daß in den auf Basis des Kongreßstatutstehenden israelitigen Gemeinden die Matrifeln seit 1870 im Sinne der von Sr. Majestät allergnädigst genehmigten „Beischlüffe in Sachen der Matrifelm" geführt werden und bak. seit dieser Zeit, meines Wilsens, in unseren führung eine Orönungswidrigkeit konstatiet wurde. Ach würde es daher mit Nüdicht darauf, daß unsere Gemeinden ihre sämmtlichen Institutionen,, besonders aber die der Matrikein mit gleicher Gewissenhaftigkeit und eben solcher patriotischer Tendenz, wie die christelichen Konfessionen, versehen, die Anwendung besonderer staatlicher Verfügungen ums gegenüber umso weniger für motivirt halten, als ein solches Vorgehen bei der gegenwärtigen Strömung in seinen A ee A " Gemeinden hinsichtlich der Matrikel". . . EB EEERN én c 3 züglich Statur eligions-Gemeinde gehörigen, im Drte befindlichen und an 1... in Angelegenheit der israelitischen Matrikeln. RNechte und Pflichten der Religion3 Gemeinde. 8.1. Sebe organiriirte und ein genehmigte Statut befigende nne Religions-Gemeinde ist berechtigt und verpflichtet, über je zur solchen Orten wohnende Mitglieder, wo eine israelitische Religions- Gemeinde überhaupt nicht einftirt, sowie über solche am Sitz der Religions-Gemeinde, aber zu einem andern israelitischen Ritus gehörigendividuen Geburts-, Heiraths- und Sterbe-Matrikeln zu führen, welche Individuen Mitglieder von Religions-Gemeinden in anderen politischen Gemeinden sind. Die Generalversammlung des Munizipiums bestimmt, welche Religions-Gemeinde für jene Israeliten kompetent ist, die in politischen Gemeinden wohnen, in welchen seine israelitische Neligions-Gemeinde besteht, d. h. auf dem Gebiete des Munizipiums die Matriteln-Bezirke zu orönen. . 8.2. Die Neligions-Gemeinde i verpflichtet, inerhalb eines Monats nach dem pnöleben treten Dieses Statut3 einen wenigstens vier Mittel oder Bürgerschul-Klaffen mit gutem Erfolg absolvirten, in jeder Beziehung geeigneten und verläßlichen ungarischen Staatsbürger als Matrikelführer und einen ebenso qualifizirten G Stellvertreter zu wählen, welcher Lebtere den ordentlichen Matrikelführer in dessen Abwesenheit oder Verhinderung”vertritt, die Wahl, unter Darweisung der Dokumente des Gewählten, dent. Bermaltungs- Ausschüsse binnen 15 Tagen anzuzeigen ; der gewählte Matrikelführer gut seine Thätigkeit nach der Genehmigung des Munizipiums eginnen.. Sollte der Bermaltungs-Ausíruk Den gewählten Matrikelführer nur für geeignet halten, ist Die Religions-Gemeinde verpflichtet, ein anderes Imdividuum zu wählen, und sollte auch dieses für ungeeignet befunden werden, so sorgt das Munizipium zu Lasten der Gemeinde für einen Matrikelführer. Wenn die Religions-Gemeinde die oben füirten Termine nicht einhalten sollte, wird die Gemeinde-Vorstehung mit einer Geldsunme von 50—100 fl. bestraft. Die Religions-Gemeinde ist verpflichtet, die Matrikelführer entsprechend zu honoriren, kann aber von ihm ‚eine materielle Garantie fordern. Die Gemeinde-vorstehung ist verpflichtet, das Vorgehen des Matrifelführers zu kontroliven. B. Bilicht der Matrifelführer. §. 3. Pflicht der Matrifelführer ist, in eine nach dem dem gegenwärtigen Statut beigeschlossenen Formular redigirte Matrikel jeden angezeigten Geburts-, Heirathg- und Todesfall pünktlich und in der Reihenfolge nich lüdenhaft einzutragen, die amtlich oder durch einzelne verlangte Auszüge nach den Hybriten und nicht, wie bisher, in der Form von Privat-Zeugnissen von Wort zu Wort authentisch auszufolgen. Sie sind verpflichtet, die Kopien der Matrikeln von einem Jahre durch ihre Unterschrift beglaubigt in einer den Gelegen entsprechenden Form und firdenlos bis 31. Sännerv des folgenden Jahres der Surisdiktion im Wege des betreffenden amtlichen Organs gegen Bestätigungs-Rezepte persönlich einzureichen. Sie sind verpflichtet, nicht angemeldete, aber doch zu ihrer Kenntniß gelangte Fälle der betreffenden Bezirks-, veipeitte städtischen Behörde anzuzeigen. Im Allgemeinen sind sie verpflichtet, alle jene in Sachen der Matrikeln erlassenen oder zu erlassenden speziellen Regierungs-Verordnungen pünktlich auszuführen, welche in diesem Statut nicht detailliert aufgezählt sind. Diejenigen, welche diese Bjitchten vernachlässigen, werden in jedem einzelnen Falle mit einer Geldbuße von 50 bis 100 Gulden bestraft. 0. Matrifeln. 8.4. Die Matrifeln sind in jedem Matrikel-Bezirk, respektive in jeder Religionsgemeinde ausschließlich in der amtlichen Sprache des Staates zu führen. Die Eintragungen sind bezüglich der Geburts-,Verheiratbringsund Sterbefälle in besondere Büchser,welche mit harten Einbänden versehen sein müssen effektieren.Durch diese Wücher sind,bevor sie in Gebrauch genommen werden,Schnüre zu ziehen,die Wücher sind mit laufenden Zahlen zu versehen . Die so vorbereiteten Büchser sind durch das behördliche Organ, in Städten durch den Bürgermeister,in Komitaten durch den Stuhmicister,nach der in dem bei geschlossenen Formular enthaltenen Klausel auf der ersten Seite zn authentiztrei. Die gänzlich vollgeschriebenerreiterer werdern die wohnten behördlichen Organe abgeschlossen. Die Matriken sollen in eisernen Kästen oder Laden und in möglicchst jeuerstclsern Gebäuden verwahrt werden;auch die abgeschlossenen Exemplare sind dort aufzubewahren. Da Pflichten der Privatparteien und Hebammen dureh § 5. Geburtsfelle haben die Hebammen, Eltern oder die nächsten Verwandten den DOrtsvorständen, in der Hauptstadt dem Bezirksvorstande, in anderen Städten dem Stadthauptmann binnen 48 Stinmen, den Matrikelführern, wenn sie in Loco wohnen, binnen 3 Aa DIN sie auswärts wohnen, binnen 8 Tagen anzuzeigen. Heirathen und Todesfälle sind von den Sinterefsenten, beziehungsweise den Eltern, Verwandten, oder falls solche nicht vorhanden sind, von den Vorständen der Steligionsgenossenschaft sowohl den Vorstehern der politischen Zollbehörde, beziehungsweise dem im vorherstehenden Punkte zu diesen Behufe bezeichneten Organe, als auch dem Matrizenführer binnen 48 Stunden anzuzeigen. In den mit konsessionellem Charakter ausgestatteten Krankenhäusern, Zaubstummen - Instituten, Waisenhäusern und Sinderbewahr-Anstalten sind die Anmeldungen aller Art dur den Direktor zu effertuiren. Mer solde Anmeldungen binnen den vorgeschriebeen Terminen we verabsäumt, wird mit einer Geldbuße von 5—50 Gulden ertraft. E. B Pflichten der Gemeindevorstehungen. 8.6. Die Gemeindevorstehung ist verpflichtet,die bei ihr einlaufenden Anmeldungen in ein Verzeichniß gefaßt, zu Ende eines jeden Halbjahres im Wege des Bezirks-Stuhleichterd dem Munizipium vorzulegen und auch darüber Bericht zu erstatten, wenn im betreffenden Halbjahre keinerlei Anzeige erstattet worden wäre. Die Berfäumniß Dieser Pflicht bildet ein Disziplinarvergehen, „welches nach dem im Gesebe vorgeschriebenen Verfahren durch die kompetente Disziplinarbehörde erster Instanz an von Amtswegen zu verfolgen ist. ENechte und B Pflichten des Munizipiums. „Ss 7. Das Munizipim ist berechtigt und verpflichtet, „die ‚ Matrizenführung der auf seinem Territorium befindlichen israelitischen Religionsgemeinden streng zu überwachen, zu inspiziren, in Fällen von Bekäufnissen, und Vergehen im Sinne des §. 8 Dieses Statuts vorzugehen, das Bonafe festzustellen und einzutreiben. Zu diesem Anrede macht es den G Stuhlwichtern, beziehungsweise den ermittigten städtischen Organen zur Pflicht, die Führung der Matrisenbücher in jedem Halbjahre zu prüfen. Dasselbe kontrolirt die matrifelführenden Aemter und hält sie fortwährend in Evidenz, und es unterbreitet das Verzeichniß derselben aljährlich dem Kultusund Unterrichtsminister. ES verschafft sich über die Befähigung undBerläßlichkeit der von den Kultusgemeinden gewählten und laut $. 2 ihm angemeldeten Matrikelbuchführer Ueberzeugung und entscheidet _ihoer_horen Normenhharfeit. 63 läßt die von den Gemeindevorstehern eingesendeten Anmeldungsbogen am Ende jeden Halbjahres mit den von den Matrikelbucführern vorgelegten Diatrikelbuch3-Kopien vergleichen, ordnet im Falle von Abweichungen zwischen beiden Dokumenten die Untersuchung an und entscheidet hierüber. 63 betraut mit der unmittelbaren Beaufsichtigung den Bezirk- Stuhlrichter oder dessen Gehilfen, in Städten einen Beamten, gegen welche es in Fällen von Nachlässigkeit oder Versäunmiß auf dem ordentlichen Disziplinarmege vorgeht. Die mit der unmittelbaren Aufsicht betrauten Stuhlrichter oder städtischen Organe sind verpflichtet, das betreffende Gericht sofort zu verständigen, sobald sie bei Gelegenheit ihres amtlichen Vorgehens auf die Spuren einer strafbaren Handlung kommen. G. Berfaehren. 8. 8. Die gegen diese Verordnung begangenen Webertretungen mit Ausnahme der gegen Absag 6 begangenen gehören, insofern sie nicht schwererer Verantwortung unterliegen, zum Kompetenz der im Gef.-Art. XXXVII : 1880 §. 42 aufgezählten administrativen Behörden. In Bezug auf Eintreibung, Manipulation und Verwendung der Geldstrafen it die sub Zahl 38547 am 17. August 1880 herausgegebene Verordnung des Ministers des neun beziehungsmeije Die damit verlautbarte Instelktion maßgebend. H. Uebergangs- und besondere Bestimmungen. Die Subsdiktion wird ermächtigt, jene Aultusgemeinden, biewelcher sie überzeugt ist, daß dieselbe die Matrikeln richtig führe, dem Aultusminister in einer motivierten Unterbreitung zu dem TAT en vzádató Behnse namhaft zumachen,daß der Minister dieselben von der Verpflichtung,die Matrikelfälle der Gemeindevorstehung anzuzeigen,entheben könne Die Jurisdiktion wird angewiesen,nachdem Jnslebentreten dieses Statuts sofort die Konsersibierung der vor dem Jnslebentreten desselben geführten Matrikeln einzuordnen,welche bei dieser Gelegenheit mit der amtlichen Abschluß-Klausel zunversehen und dem bestätigten Matrikelführer bei fernerer Verantwortlichkeit zu übergeben sind, der dann befugt sein wird aus der abgeschlossenen Matrikel die benötigten authentischen Auszüge zu liefern. ER · Eingedrucktes Exemplar dieses Statuts ist jeder israelitischen Gemeinde von Amts wegen gegen eine Gebühr von einem Gulden auszufolgen. ··· Die eingehobenen Gebührer sind auf diesür Strafgelder festgestellte Weise zu manipulieen. ·· Die in diesem Statut enthaltenen Verfügungen sind im Laufe des Jahres 1883 durchzuführen und hat die Matrikelführung nach den bestimmten Pormularien vom 1. Jänner 1884 zu beginnen. Nach diesem Termine tritt jede in dieser Angelegenheit erlassene Berzordnung außer Kraft, wobei nur jene Negierungs-Verordnungen in Geltung bleiben, welche hinsichtlich der Matrikelführung der gesammten Konfessionen "© " u wurden, oder in Zukunft mevden erlassen war » . Tagesnenigkeiten. (Affaire der "Függetlenfeg") CS war bereits erwähnt, daß zahlreiche Daten für die Mitfilnd Julius Berhovay'Ss vorliegen. Die wichtigsten dieser Daten sind — wie , Nemzeti Újság" Fonftatirt — jene aus Nyivegyháza, Boglár und Badacsony an Ludwig Verhovay gerichteten Telegramme, in welchen Julius Berhovay von seinem Bruder Geld verlangt. 3 sei ein Telegramm aus Nyivegyháza faitet worden, welches in seiner i nfonischen Kinze die Komplizität Sulius Berhovay’3 vollkommen herstelt. Das Telegramm lautet „Sende mir sogleich vierhundert Gulden, gleichviel woher Du sie nimmt. Lulius Berhovnay.” Dieses Telegramm sei von Ende Juli datirt; Ludwigerhovay habe das Geld noch am nämlichen Tage an Julius Verhovay abgesendet. Weberdies wäre Julius Berhovay bei seiner Abreise nach Nyiregyháza von seinem Bruder, als dieser ihm das Neisegeld gab, aufmerksam gemacht worden, daß er kein anderes Geld habe, als das zu wohlthätigen Zwecken eingeflossene. Heute Vormittags wurden im Präsidialzimmer des Fortunagebäudes in einem aus den Gerichtsräthen Josef Papp, Dr. Kaka und Tholdt und dem Schriftführer Dr. Ger ő bestehenden Grenate der Bescheid des Untersuchungsrichters Czárán und die Appellation des Vertheidigers Dr. Nagy referirt. Nach Halbstündiger Berabhung wourde der Bescheid des Untersuchungsrichters, wonach die Baruntersuchung in dieser Affaire angeordnet und Ludwig Verhovay mit Nachsicht auf eine obschwebende Kollusionsgefahr auch weiter in Haft behalten wird, aus den Motiven desselben bestätigt. Mittags wurde dieser Gerichtsbeschlag dem Inhaftirten Ludwig Berhovay in Anwesenheit seines Vertheidigers Dr. Nagy durch den Untersuchungsrichter Ezarán publizier. Nach einer kurzen Besprechung mit seinen Vertheidiger erklärte Ludwig Verhovay, daß "" enem den Gerichtsbeschluß nicht weiter appelliren wolle, wo Vize-Staatsanwalt Dr. Faustin Heilift gegenwärtig damit beschäftigt, aus den einzelnen Nimmatern, sowie aus den Büchern des , güggedenfég" die seit 1. März i. $. zu verschiedenen Zwecken eingetroffenen Spenden zu registriren und mit den Duittungen und anderen Ausweisen zu vergleichen. gestis, selbstzufrieden vor den Spiegel stellt und sein eigenes Abbild mit dem Gruße apostrophirt : Servus Spisbube öz von welchen Beiten leben wir, daß solche Existenzen Meg Bat b hindurch angesichts des ganzen Landes nicht nur bestehen, fand auch eine Rolle spielen können! Sst es eine Gattung moralisch Versunkenheit, auf der Jeder nahelieben herumtollen kann, wen es nur eben so unversehämt, als verworfen ist; oder ist es beispiello Naivetät, arglose Glaubensseligkeit unverderbter Herzen, die dem abgefeimten Betrüger zum Opfer fällt, der den Mantel der Tugend«haftigkeit ebenso usurpirt, wie die Gelder Anderen? Sindelsen mag mum die Gesellschaft in ihrer Naivetät gefoppt oder in ihrer Schwäche terrorisirt worden sein, — er wird ihr unter allen Umständen zur Beruhigung gereichen, zu sehen, daß die Nemesidno immer unter und wandelt, um, wenn auch mit einiger Verszögerung, mit ihrem, eisernen Fuße niederzutreten Denjenigen, der ihre unenbittlichen Gefee gegen fi heraufbeschworen hat. Gott tas nicht mit Vrügeln. Des Blatt, das nach Skandalen jagte und sie dem Schakal der Beute mittelnd nachging, e3 muß nun, selbst es Opfer eines Zandes-Skandals, zugrunde gehen. Die ‚Infamie umhüllt sein Andenken und Niemand bedauert e3 in seinem sehmählichen Sturze. ® Folgende Erklärung geht uns mit der Bitte um Veröffentichung zu: EDES „Gegenüber der Nachricht, als hätten mir Unterfertigte mit Herrn Zulins Verhovay einen Wechsel auf 4000 fl, welcher behufg E3romptirung der Ersten DBaterländischen Sparkasse eingereicht wurde, unterschrieben, erklären wir hiemit, daß dieses Gerücht vollkommen nie wahr ist und jeder Begründung entbehrt. Budapest, 22. Oktober 1883. morgen Sigungen, sä· · Baron Edmund Splenginpr Ludrvig Herstaller m.p.«« Wienian»Egyet6rtes«ausNyiregyhöizavomjxsxfy neldet,hat dort die Asfairejdes,,Fi«iggetlenseg«·'peinliches Aufsehen erregt. Die intimsten Anhänger Berhovays sind lärmendsten gegen ihn demonstriren. Das Kasino und der bürgerliche Leseverein halten der um die Ausmessung „Szüggetlenseg“ zu beschließen. Wehnlich Tautende Berichte und dem , temzett Újfág" aus Steinamanger, Prebreczim Klaufenburg Raab zugegangen, einem·Borss5der BlGatth En,se der 5 gi ar feine Kachmänner seien, beziehungsweise daß sie nicht der Forderung der aefepreibung gemäß den Nachweis ihrer Bewandertheit in diesem Gewerbe geliefert haben ; ferner daß Information zufolge Samuel damit Seftiong und Deutichide Offert nicht im Allgemeinen, einiger nisterial-Sektionsratb vilfioihe Offert im Allgemeinen den heutigen Preisverhältnissen entspräche, was seitens der Ingenienwantes bejaht wurde, beschloß die Konmission, ien Stünden Vertrag in Nulius Bukonicsim und 11 rufspreis soll 15 Hinsicht ihrer. Betreff, Ehe der Mester und Spargasse Nachtragsfredit von 11.459 eine einjährige Frist eines empfehlen, Verläßlichkeit (von Hierauf Deutschder Kontune benannten Sanalreinigungs - Firma Haufe i Gutwillig abgeschlossen werde. — eines Grundftüdes an Architekten Offerenzen mir die Wahl gelassen zwischen zwei Grundftüden, deren Preise mit 15 fl. per Quadratklafter festgestellt wurden. Infolge eines Offerte des Ingenieurs Kornel Baltonit3pflegung der Findlinge wird empfohlen, eine Baustelle an der Sparkasse zur Lizitation zu bringen. Der Aus. fl. bewilligt. — Der floranischen evangelischen Kirchengemeinde wird für die Zahlung eines Pflasterungsbeitrages von 983 fl. ein fünfjähriges zinsenfreies Moratorium bewilligt. — Den Chefenten Lady wir für die ee Hl Kauffchillings Br 97 als geb. Guttmann, · ·. hier Frau Amalie die Mutter des bekannten Industriellen Anton Tebtorg, eine in vielfacher Beziehung ausgezeichnete Dame, im Alter von 69 Jahren gestorben. Das Leichenbegängniß findet morgen um aus Statt. Mayer, Nachmittags vom Trauerhaufe (Destandation.)Die unter diesem Schlagworteniis· getheilte Notiz unseres Morgenblattes·werden wirersucht dahinzu, berichtigen, daß Wilhelm Mayer nicht verhaftet, Ober Stadthauptmannscaft vorgeladen wurde, seinem vormaligen Chef aus Nancyne gegen ihn erstattet worden. , feiner 4Uhe welcher lichkeiten Unternehmer Schaden figende Vize-Bürgermeister habe, was Mácz als süggetenfég" See brieflich darauf aufmerksam, ohne daß dies felten Offerts fl. UT Testory zwei Gulden Offerenten, sein Anderer - Ingenieur Martin entschieden zu widerrathen und Rada bezüglich 063 bemerkte, Nupp fe, der Annahme Laufe für all die Deutsch daß Offert Dem vorkommender Arbeiten um 23% fl. per Quadratklafter ‚betragen. — aus mit der die Anzeige denim und fragte, es nun, U | viel bat. Der der Kommune, so bereits zugefügt bewilligt. Seite Morgens wegen Veruntreuung ob das Hanfe u. des der und die am Csangó gesandt, machte er den Nein genütt hätte, Dr. Dolesondern nur bezügli bhilliger sei. Berathung vorge Lara Mondgasse Nr. erklärte, daß es seine Nichtigte wird ein Wreinzip acceptirt. Waisen Pollatichet zu im Sabre ist · · von au) 18 ,die Bor M Su vorgebracht hat, das Pollatich sondern blos zur behauptet Herr fl. műre von Des u. ir 1883 bab 4000 Der de die Verz wird es fl. 9) ·, beiden Kofer Bary Herren . Wie mitgetheilt wird, hat die Untersuchung in der Affaire des „Süggetenfeg“ abermals eine neue Malversation zu Tage gefördert. Das genannte Blatt sammelt schon seit Jahren mildherzige Spenden für einen armen, alten, erblindeten Schriftsteller, der auf die öffentliche Wohlthätigkeit angewiesen ist, um sein Dasein in Fümmerlicher Meise leisten zu können. „Függetlenfeg“ ließ seine Gelegenheit unbewußt, um das Schiefal Dieses Greifes der Beachtung nunwohlthätiger Menschenfreunde zu empfehlen. Wie man eine Revision der Gescäftsbücher der genannten Zeitung gezeigt hat, ist den für diesen armen Menschen eingetroffenen Spenden zum Theil das nämliche Schicksal voiderfahren, wie den Csángó Geldern und den Beiträgen für das Hrany- Denkmal: sie wurden unterschlagen. Die Untersuchung wird sich selbstverständlich auch auf diesen Umstand erstveden, gemieten. 3 In Bezug auf die auf Julius Berkovays Haus in Oien angeblich intabulirten Posten enthält die von uns nach „ Nemz. Uflag“ reproduzirte Mittgeilung einige Unrichtigkeiten. Das Haus wurde von fachverständigen Schäßgmeistern nicht auf 16.000 Fl., sondern auf 30.000 fl. geschäßt. Die Ungar. Hypothesenbank ist nicht an vierter, sondern an zweiter Srelle unmittelbar nach der mit 10.000 fl. intabulirten Forderung der Waffentasfe auf 5500 fl. intabulit, nachdem Frau Döry-Sepenkiy bis zur Aufnahme eines tonvertinbaren Ansehens von 16.000 fl. zu dieser Vorrückung ihre Einwilligung entheilte. 2 Wie wir aus unbedingt verläßlicher Duelle erfahren, entbehrt die in unserem heutigen Morgenblatte nach „Nemgeti Ujfag“ reproduzirte Mittheilung, al ob Herr Karl Gardos (Giekriegl) sich erbötig gemacht hätte, die Kaution für „Függetlenfeg“ zu erlegen, jeder Begründung und entfallen somit auch alle jene Beziehungen, welche wir an diese, wie sich nun herausstellt, durchaus falsche Meldung geknüpft haben. Weder die Art und Weise, wie die Esángó-Gelder bei dem Blatte , Függetlenség" verwaltet wurden, berichtet "Nemzeti Újság" Folgendes : Die Spenden sind dem Blatte im Wege von Postanweisungen und in Geldbriefen zugegangen. Die im Wege von Postanweisungen eingelaufenen Gelder (Hrämumerationen, Spenden u. dgl.) wurden von der Firma Wildens u. Waidl verwaltet, Ludwig Verhovay nahm lediglich täglich Kenntniß von der Höhe der eingetroffenen Beträge. Die Geldbriefe dagegen wurden von der BRost direkt zu Ludwig Verhovay gebracht; er war es, der sie erbrach und so gelangten auch die Spenden für die ESänge in seine Hände. Wie viel von diesen Spenden im Blatte ausgewiesen war, das wird hoffentlich die Untersuchung aufklären. Eine dritte Gruppe von Spendenbeträgen wurde von Kulins VBerhovay persönlich verwaltet ; es waren dies jene Gelder, die persönlich in die Redaktion gebracht wurden ; diese hat in der Regel Julius Verhovay selbst in Empfang genommen, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben für die Esangd, für das Arany-Denkmal oder für andere Ewede bestimmt waren. Der Abgeordnete Ludwig Hentaller hat — die „Nenzett Uifag“ meldet — die an ihn ergangene Einladung, der Redaktion der „Függetlenfeg* "fannten Siguren aus dem Lipw&ptier Prozeß, Trologei mittels Eizuges von Nyiregyháza hiehergefommen. In Budapest steht zurlidim Zusammenhange mit einigen wichtigen Schriftfinken, die bei Gelegenheit Redaktion des „Függetlenfeg” reifirt worden sind. „Budapesti Hirlap" spricht ich Über die Affaire in der nachstehenden, drastischen Weise aus: . »Die I Konstriosität dieser Angelegenheit übertrifft Alles.·Die geräuschlose Arbeit der Destaudatoren von Bank-und sonstigen Kassen,selbst die verwegenste Leistung dieserLirtist miserable Pfuscherarbeit dagegen,wenn ein Journal,dessen Herausgeber und Redakteur Reichstags-Abgeordneten der Arzeingehr vomi Tiiniisten, der Tage lang Schlachten schlagende Feind des Kasim gegen welches er den mit Steinen bewaffneten Mob der Hauptstadt führt, der Held von Duellen, der Urheber politisger Barteilrijen. Die vermögene Geißel der Vaterlandsverrether und der Meister der Korruption ist, wenn ein solches Journal zur Linderung von Landesfalamitäten, oder für die Opfer partieller Unglücksfälle, für Elende, Witwen und Waisen, zur Förderung von Werken der Mildthätigkeit mit sehmwulstigen Worten um Almosen bettelt und im Streife seiner milöherzigen Zeier sammelt, die Beiträge öffentlich quittirt, die Spender erhebender Salbung und herzermreicenden enereifers voll rüuhmt und pfeift, hinterher aber die Spenden — in die Tasche, steht, die Maste der Ehrlichkeit abwirft, die Narren verlacht und si anschtet,, fortan sein anderes Leben zu führen, im welchem man sich, rebus bene als Hauptmitarbeiter beizutreten, so sind Koloman BPeczely, die beiden be- hama | Die Ankunft der der Hansjuhung in der 4 · x egyes | Der Brand alt): Gerichtehalle, der Ben-Stettiner Synagogen von Sepmnrgericht, der „Belera, Böskin, 19. Oktober Zweiter Tag der Verhandlung. (Original- Berigt Gegen 94, reltor Bub hatte Uhr Vormittagsgericht3-Direftor Buhrom wiederum Sello: 99 fühle mich ratbung verkündet der Präsident: Anfänglich hatte er bekundet: (15 Jahre alt) deponirt der Gerichtshof . — Denzin: Genau weiß ich das nicht mehr; Ich habe am fraglichen einen sewarzen Vollbart; standen. — Bräf.: Wieso tam Herr Rieper sagte, daß die aus der Synagoge kamen? — kannt Du Dich erinnern, Präsident, Berth. NA. Die bereits gestern gestellten Antrag , eine richterliche Besichtigung des fraglichen Klasfene aimmers in Neu-Stettin vorzunehmen, um festzustellen, es übershaupt möglich sei, von irgend einer Bank jenes Zimmers genau den G Synagogenplat zu übersehen, zu wiederholen. — Nach Lutzer Ber hat beschlossen , einen richterlichen Beamten in Neu-Stettin mit der gemünschten Rofalbesichtigung zu beauftragen. — Auf Antrag des Vertheidigers RU Dr. &. Ilo wird dem Zeugen Denz in seinen früheren Vernehmungen anders in Händen gehabt, während er jebt jagt: ein Stuhl ohne Lehe gewesen, jünger war , hatte einen Stuhl vorgehalten, Freitag Bormittags— zweien .kannte alltänner aus der Synagoge herauskommen sehen-Einer der Männer der vier in der Hand. — Präf.: Wo faßet Du? — Zeuge: Auf der dritten Bant, aber zum Senster hinaus. — Präf.: Kanntest Du Die beiden Lesheim sind Dir doch schon ob es diese Leute gebesen sind ; sieh Dig doch einmal dieselben an? — Zeuge: 68 ist möglic, daß wie es gewesen sind, genau weiß ich e aber nicht. — Iation der fenne er wieder, den älteren Lesheim vermag fennen. — Schulmabe Robert Krüger (13 Jahre alt) bekundet ähnlicher Weise, wie die andern Knaben. Er habe ebenfalls die beiden Lesheim aus der Synagoge herausformen. sehen. Den ältere Lesheim erkenne er nicht mehr wieder, dagegen misse er ganz gend daß Leo Lesheim, den in der Hand hatte, den er antrat auf den Stuhl, hob ein Fenster BZenge: Nein, ich einen Stuh Der ältere Mann aus und stellte es an die Mauer. — Bräs.: War Die denn Leo Lesheim von früher bee fannt? — sah ihn aber bald darauf beim Feuer. — Berth. Lustizrath Scheiunemann, bei seiner ersten Vernehmung aus der Synagogentum, eröffnet der die Gigung.genöthigt, meinen der jüngere Lesheim es, daß Du standest eine Wand stellte, beiden Lesheim mit dem G Stuhle. Den gesagt, er habe Der ob als gestern ausgesagt — Knabe Wilfelm , wer der andere, er jedoch nit ? Zeuge: Nein. — Wilfelm in ähnlicher Weise wie Ewer er sofort wieder erkannt habe, am Lande es ist hat , daß eu habe, habe eine Bank es sei ein Stuhl gewesen. ich glaube einmal vorgestellt worden (14 h) habe ge — geniger es dort warde, deshalb stand ich auf und tat die beiden Männer Präft die Manipux Leo Lesheim eve zu erzeuge hai —