Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1883 (Jahrgang 30, nr. 224-250)

1883-10-22 / nr. 242

-883Ä«.-——-z (Einzelne Nummern 3 Er. in allen Berfchleißlokalen.) A ; 3 gy l Montag, 22. Oktober, s % a Bzidgpcf-22.Oktober.· . .s, ALTE Berichte aus Wien verssichernüsis,daß man­ auch et: a Meberzeugung it, die Delegationen mit Ar diesmal ohne besondere Anstrem­gi­ng ihre Aufgabe in Sn Zeitraume von drei Wochen zu lösen, im Stande sein. Man hält auch dafü­r, daß die Ausschüsse unmittelbar nach der Konstim­irung der Session an die Arbeit gehen werden. in der Österreichischen Delegation wältet nit die Schwierig­kett od, auf welche wir bereits Hingewiesen Haben, daß dämlich fast alle Referenten neu zu wählen­ sind, da gerade Diejenigen Abgeordneten, welche in der vorigen Session die Wichtigsten Referate besorgten, heuer, entweder der Delegation hat nicht angehören, oder aus irgend­welchen Gründen am Ersrepettten verhindert sind. as «. ,,­-;L«gk;,Die Eröffn­uiung der­ französischen Kammer steht uunmittelbar bevor-Alle Parteien­ des Parlamentes treffen­ ihre Vorbereitur­gen­ für die neu­e Campagn­e.Die Ra­dikalen­ haben es ar­f einen heftigen­ Sturm gegen da­s Kabin­et abgesehen­,dessen Ch­ef ihn­en­ in­ Rouerisoosfeir den­ Krieg angekündigt.Die ministerielle Partei ist jedoch der Zuversicht,daß Ju­les Ferryai­ sein­e Majorität von sobilen Stimmen rechnen könn­e.Sie scheint der parlam­­en­tarischen­ Kämpfe mülde und befindet­­ sich hierin­ in voller Uebereinstimm­ung mit dem­ fr­anzösischen Bü­rgerthum,das nun­ einm­al in­ seiner Gesin­nun­g einen­­ stark konservativen­ Zu­g nicht verleugn­et.Die republikanischen­ Institutionen­ haben­ gegenwärtig au­f die volle Unterstü­tzun­g des gesam­mten Bürgerthums zu­ rechnen­,der­ in das­­sel be fürchtet Nichts so sehr,als werie politische Umwälzungen­.Solinige das herrschende Regim­e den­­,Frieden­ und Wohlstand des Lan­des nicht beeinträchtigt,wird «dasselbe populär bleiben­·Da­s an­tiradikale Programm­,wel­­­ches Jules Ferris in Rouen proklamirt hat,hat der Regie­­rung thatsächlich viele Freunde zugeführt. Allerdings ist es mit dem Anti-Radikalismus allein nicht abgethan. Das mag eine nothmendige Beigabe sein, es gibt aber nicht den posi­­tiven Kern eines Negierungsprogramms. Nachdem er mit den Radikalen fertig geworden, wird Jules Ferry sich der Pflicht nicht entziehen können, seine eigenen Ideen über ge­­wisse finanzielle und Verwaltungsfragen und wohl auch über auswärtige Belitit zu entwickeln, und Diese erst werden den in für Die Existenzfähigkeit des gegenwärtigen Kabinets abgeben. —­­H­­ 77 Er « '- « —.­­Folgen­ eine nicht vorh­erzusehen­de Wirkung hervorrusselt wü­rde.Da «ich·keineswegs den­ Wunsch haben kannan der Herbeisführung dieser Wirkung theil zunehm­e m binicls niclst in der Lage,der mir am­ 15. des Magnats Oktober su­b.Zahl 32.335 zugekomm­enen­ hochschätzbaren Einladun­g Folge zu­ leisten. Inder­.ich bitte,von­ dieser in sein­er Erklärun­ g gütigst Kenn­­t­­niß nehm­en·«zu wollen,verbleibe ich mit vorzü­glicher Hochachtung Budapest,22.Oktober 1883. « Ew.Exzellenzergebenster Diener · M Martin Schiweiger. =Die Mitglieder der ungarischen Delegation­ hielten heu­te Vorm­ittagsumkthr im Saale der ersten Sektion des Abgeordneten­hau­ses eine Konferenz,der·au­ch Mini­ster-Präsident Kolom­an Tipa an wohnte Die Konferenz,unter Vorsitz des Grafen Franz Zichy,be­­faßte­ sich­ m­it der au­f die Konstituiirung der Delegation bezüglichen Kandidention­ u und kan­didirte au­f Gru­n­d derselben zu­m Präsidenten Kardinal-Erzbisch­of Lu­dzvig Hai­niild,zu­m­ Vizepräsiden­ten Lud­­wig Tipa,zu Schriftführ­ern Graf BSlaCzirakis,Alexander Hegedüs und Albert Verzeviczy und zum­ Quästor Baron Albert Wodianer.Ferner wurden für die Sliissolstisse kandidirt: Jn den Heeres-Ausschuß:Graf Theodor An­­drassis,GrasAland­ Andrassy,Bar.Bela Bänbidy,Bar­«. Lud.Döry,Ferdlseben Alexi Hegedüs,Em­ericlszarska, G·eor­ g Krestics,Baron­ Kolom­an Kem­eny,Johann­ Mis- Ti­cS, Raul Móricz, Thaddäus Brileßty, August Bulßty, Stefan Nakovsky, Graf Gedeon Räday­sen, Baron osef Rudnyansky, Birgit Szilágyi, Georg Szerb, Wioriz Wahrmann, Graf Heimich 3id v. In den Finanz-Ausschuß: Graf Mitol, Banffy, Balentin,B­or of­f, Sigmund Bohuss, Friedrich Hartányi, Graf Vinzenz Nemes, Markgraf Alexander Ballapincini, Di­ver Szlávy, Karl Sváb, Ludwig Buflotinovich, Ba­ron Albert Wodtiäner­ , On den Ausfguß für auswärtige Angelegen­­heiten: Graf Julius Andräffy, German Ungyelicz, Graf Uber Apponyi, Graf Béla Bánffy Edmund Barczay, Buido Baußner, Ludwig­­ Esernátony, Max Falk, Ludwig Haymald, Aend­o Spolyt, Moriz §­ót­ai,­­­udwig Bärm­an, Graf Stefan Keglevich, GSzvetczár Kuffevich, Ludwig Lang, Solo Miskatonics, Baron Eneid Miske, Graf Géza Szépary, Graf Anton Szécsen Desider Szi­­lágyi, Sofef Szlávy, Ludwig Tipa, Graf Franz Zip. In den Cahine-Ausschuf: Bau Andadazy, Albert Berzeviczy Graf Béla Cziváty, Graf Stefan Erdődy, Graf Guido Narázsonyi, Gabriel Satinovics, Bartholomäus Gmaic 8. In den Budget-Ausschuß: Graf Béla Cziráty, Di­ver Szlávy und Baron Albert Wodianer. Lin­den Diarien-Ausschuß: Baron Béla Bá­n­­hidy, Baron Gabriel Latinovics, Graf Stefan Keglevich, Baron Sojef Rudnyansky, Georg Szerd, Ludwig But­oz­tinopid. · · Die Delegation­ hält ih­re erste Sitzung morgen Nachmittags unic·Ul­r·sunter­ Vor·sitz des Alterspr­äsidenten Grafen­ Franz Zichy Br Wien in den gewöhnlichen Loyalitäten im ungarischen Mini­ertum. —= Das in Hermennstadt ersieinende rumänische Blatt „Lelegraful Roman“, welches das offizielle Organ der siebenbürgischen­en rumänischen Erzdiözese tt, brachte in seiner esten Donnerstägigen Jım­ımer einen „Resplata?” („Die Ver­­geltung“) betitelten Leitartikel, welcher die von Sr. Majestät auf die Huldigu­ngsansprache der Deputation der rumänischen Kirche entheilte Antwort in derben Ausbrücen bespricht und glei an einleitender Stelle behauptet, daß der ungarische Minister die bewußte Antwort . Er. Majestät in den Mund gelegt habe. Schon in der nächstfolgen­­den Nummer theilt das benannte Blatt den Nücktritt des bisheri­­gen Redakteurs „Nikolaus Eri­ten“ von der Redaktion und Die iterimistische Webernahme derselben durch Matthäus Boilean mit­ an der Spiße verselben Stummnter steht folgende D Verlautbarung des Erzbischof-M­etropoliten Miron Roman: „Der Einflüsterung jener loyalen Gefühle folgend, welche ich u Sr. Vajestät unserem allegnädigsten König und Herrn zu nähren fir meine erste bürgerliche Hauptpflicht stets hielt, drücke ich mein tiefgefühltes Bedauern über den in der gesteigen Nummer dieses Blattes unter dem Titel „Resplata ?" erschienenen Artikel aus, melden die Redaktion in einer unseligen Anwandlung der durch die be­­stehenden Verhältnisse verursachten Gindrüde genug unüberlegt war, in einer unstatthaften Zusammenlegung zu veröffentlichen ; gleichzeitig hoffe ich, daß die Spuren dieser Ausgleitung durch die vielfältigen­­ Beweise der unbegrenzten Verehrung, Treue und Anhänglichkeit zum allerhöchsten Throne, welche übrigens in den Spalten dieses Blattes Stets im Vordergrunde waren und auch in Hinkunft sein werden, misgeglättet werden sollen.” H­ermannstadt, 7.19. Oktober 1883. Miron Romanm.p, 3 Erzbischof-Metropolit.” = Für heute Vormittags 11 Uh war Herr Martin S hg­wet­b­e­r als Präsident der israelitischen Landeskanzlei ins U­nterrichts­­ministeriung zu einer Konferenz geladen. Dort wurde ihn eröffnet, daß die Konferenz, an der unter Vorsit des Staatssekretärs Gedeon Tenad­dy, Verkieter vs Dinisteriums Des­mer, VES Suffize und des Landes-Vertheidigungsministeriums theilnehmen, über ein Statut bezüglich der Führung der Matrikel in jüdi­­schen Gemeinden, welches wir weiterhin wit theilen, berather werde. Als Here Schweiger erfahren hatte, was den Gegenstand der Konferenz bilde, gab er sofort mündlich die nachfolgend reproduzirte, später auch schriftlich eingereichte Erklärung ab, nach welcher er seinerseits selbstverständlich) an der Konferenz nicht t­eilnehmen kann. Die Erklärung des Präsidenten der israelitischen Landeskanzlei lautet wie folgt: Em. Erzellenz! Ich befise von meiner Konfession sein Mandat, um Speziell an der Schaffung eines Statuts theilzunehmen, das den Charakter eines Spezialgesebes für Zuden befigen wide; auch wide ich ein solches Mandat nicht angenommen haben. Hiebei bemerke ich mit aller Ehrerbietung, daß in den auf Basis des Kongreßstatuts­tehenden israeliti­gen Gemeinden die Matrifeln seit 1870 im Sinne der von Sr. Majestät allergnädigst genehmigten „Beischlüffe in Sachen der Matrifelm" geführt werden und bak. seit dieser Zeit, meines Wilsens, in unseren führung eine Orönungswidrigkeit konstatiet wurde. Ach würde es daher mit Nüdicht darauf, daß unsere Gemeinden ihre säm­mtlichen Institutionen,, besonders aber die der Matrikein mit gleicher Ge­wissenhaftigkeit und eben solcher patriotischer Tendenz, wie die christe­lichen Konfessionen, versehen, die Anwendung besonderer staatlicher Verfügungen ums gegenüber umso weniger für motivirt halten, als ein solches Vorgehen bei der gegenwärtigen Strömung in seinen A ee A " Gemeinden hinsichtlich der Matrikel­". . . EB EEE­RN én c 3 züglich Statur­ eligions-Gemeinde gehörigen, im Drte befindlichen und an 1... in Angelegenheit der israelitischen Matrikeln. RNechte und Pflichten der Religion3 Gemeinde. 8.1. Sebe organiriirte und ein genehmigte Statut befigende nn­e Religions-Gemeinde ist berechtigt und verpflichtet, über je zur solchen Orten wohnende Mitglieder, wo eine israelitische Religions- Gemeinde überhaupt nicht einftirt, sowie über solche am Sitz der Religions-Gemeinde, aber zu einem andern israelitischen Ritus ge­hörige­ndividuen Geburts-, Heiraths- und Sterbe-Matrikeln zu führen, welche Individuen Mitglieder von Religions-Gemeinden in anderen politischen Gemeinden sind. Die Generalversammlung des Munizipiums bestimmt, welche Religions-Gemeinde für jene Israeli­­ten kompetent ist, die in politischen Gemeinden wohnen, in welchen seine israelitische Neligions-Gemeinde besteht, d. h. auf dem Gebiete des Munizipiums die Matriteln-Bezirke zu orönen. . 8.2. Die Neligions-Gemeinde i­ verpflichtet, inerhalb eines Monats nach dem pnöleben treten Dieses Statut3 einen wenigstens vier Mittel oder Bürgerschul-Klaffen mit gutem Erfolg absolvirten, in jeder Beziehung geeigneten und verläßlichen ungarischen Staats­­bürger als Matrikelführer und einen ebenso q­ualifizirten G Stellver­­treter zu wählen, welcher Lebtere den ordentlichen Matrikelführer in dessen Abwesenheit oder Verhinderung”vertritt, die Wahl, unter Darweisung­­ der Dokumente des Gewählten, dent. Berm­altungs- Ausschüsse binnen 15 Tagen anzuzeigen ; der gewählte Matrikelführer gut seine Thätigkeit nach der Genehmigung des Munizipiums eginnen.­­. Sollte der Bermaltungs-Ausíruk Den gewählten Matrikel­­führer nur für geeignet halten, ist Die Religions-Gemeinde ver­­pflichtet, ein anderes Imdividuum zu wählen, und sollte auch dieses für ungeeignet befunden­ werden, so sorgt das Munizipium zu Lasten der Gemeinde für einen Matrikelführer. Wenn die Religions-Gemeinde die oben fü­irten Termine nicht einhalten sollte, wird die Gemeinde-Vorstehung mit einer Geldsunme von 50—100 fl. bestraft. Die Religions-Gemeinde ist verpflichtet, die Matrikelführer ent­­sprechend zu honoriren, kann aber von ihm ‚eine materielle Garantie fordern. Die Gemeinde-vorstehung ist verpflichtet, das Vorgehen des Matrifelführers zu kontroliven. B. Bilicht der Matrifelführer. §. 3. Pflicht der Matrifelführer ist, in eine nach dem dem gegenwärtigen Statut beigeschlossenen Formular redigirte Matrikel jeden angezeigten Geburts-, Heirathg- und Todesfall pünktlich und in der Reihenfolge nich lüdenhaft einzutragen, die amtlich oder durch einzelne verlangte Auszüge nach den Hybriten und nicht, wie bisher, in der Form von Privat-Zeugnissen von Wort zu Wort authentisch auszufolgen. Sie sind verpflichtet, die Kopien der Matrikeln von einem Jahre durch ihre Unterschrift beglaubigt in einer den Gelegen ent­­sprechenden Form und firdenlos bis 31. Sännerv des folgenden Jahres der Surisdiktion im Wege des betreffenden amtlichen Organs gegen Bestätigungs-Rezepte persönlich einzureichen. Sie sind verpflichtet, nicht angemeldete, aber doch zu ihrer Kenntniß gelangte Fälle der betreffenden Bezirks-, veipeitte städ­­tischen Behörde anzuzeigen. Im Allgemeinen sind sie verpflichtet, alle jene in Sachen der Matrikeln erlassenen oder zu erlassenden speziellen Regierungs­-Verordnungen pünktlich auszuführen, welche in diese­m Statut nicht detailliert aufgezählt sind.­­ Diejenigen, welche diese Bjitchten vernachlässigen, werden in jedem einzelnen Falle mit einer Geldbuße von 50 bis 100 Gulden bestraft. 0. Matrifeln. 8.4. Die Matrifeln sind in jedem Matrikel-Bezirk, respektive in jeder Religionsgemeinde ausschließlich in der amtlichen Sprache des Staates zu führen. Die Ein­tragun­gen­ sind bezüglich der Geburts-,Verheiratbrin­gs­­und Sterbefälle in­ besondere Büchser,welche mit harten Einbänden versehen sein müsse­n effektie­ren­.Du­rch­ diese Wücher sind,bevor sie in Gebrau­ch genomm­en werden­,Schnüre zu ziehen­,die Wü­cher sind m­it lau­fenden Zahlen zu verseh­en . Die so vorbereiteten­ Büchser sind durch­ das behördliche Organ­, in Städten durch den Bürgerm­eist­er,in Kom­itaten du­rch­ den­ Stuh­m­­­icister,n­ach der in dem­ bei geschlossenen­ Formular enthaltenen Klausel auf der ersten Seite zn au­thentiztrei. Die gänzlich vollgesch­riebenerreiterer werdern die wohnten­ behördlichen Organe abgesch­loss­en­. Die Matriken sollen in­ eisernen­ Kästen oder Laden un­d in m­öglicchst jeuerstclsern Gebäuden­ verwahrt werden;auch die a­bgeschlos­­senen Exemplare sind dort aufzubewahren. Da Pflichten der P­rivatparteien und Heb­ammen­ dur­­eh §­ 5. Geburtsfelle haben die Hebammen, Eltern oder die nächsten Verwandten den DOrtsvorständen, in der Hauptstadt dem Bezirksvorstande, in anderen Städten dem Stadthauptmann binnen 48 Stinmen, den Matrikelführern, wenn sie in Loco wohnen, binnen 3 Aa DIN sie auswärts wohnen, binnen 8 Tagen anzuzeigen. Heirathen und Todesfälle sind von den Sinterefsenten, bezie­­hungsweise den Eltern, Verwandten, oder falls solche nicht vorhan­­den sind, von den Vorständen der Steligionsgenossenschaft sowohl den Vorstehern der politischen Zol­lbehörde, beziehungsweise dem im vor­­herstehenden Punkte zu diesen Behufe bezeichneten Organe, als auch dem Matrizenführer binnen 48 Stunden anzuzeigen. In den mit konsessionellem Charakter ausgestatteten Kranken­­häusern, Zaubstummen - Instituten, Waisenhäusern und S­inder­­bewahr-Anstalten sind die Anmeldungen aller Art dur­ den Direktor zu effertuiren. Mer solde Anmeldungen binnen den vorgeschriebeen Terminen we verabsäumt, wird mit einer Geldbuße von 5—50 Gulden ertraft. E. B Pflichten der Gemeindevorsteh­ungen. 8.6. Die Gemeindevorstehung ist verpflichtet,­­die bei ihr einlaufenden Anmeldungen in ein Verzeichniß­ gefaßt, zu Ende eines jeden Halbjahres im­ Wege des Bezirks-Stuhleichterd dem Munizipium vorzulegen­ und auch darüber Bericht zu erstatten, wenn im betreffenden Halbjahre keinerlei Anzeige erstattet worden wäre. Die Berfäumniß Dieser Pflicht bildet ein Disziplinarvergehen, „welches nach dem im­ Gesebe vorgeschriebenen­­ Verfahren durch die kompetente Disziplinarbehörde erster Instanz an von Amts­wegen zu verfolgen ist. ENechte und B Pflichten des Munizipiums. „Ss 7. Das Munizipim ist berechtigt und verpflichtet, „die ‚ Matrizenführung der auf seinem Territorium befindlichen israeli­­tischen Religionsgemeinden streng zu überwachen, zu inspiziren, in Fällen von Bek­äufnissen, und Vergehen im Sinne des §. 8 Dieses Statuts vorzugehen, das Bonafe festzustellen und einzutreiben. Zu diesem Anrede macht es den G Stuhlwichtern, beziehungsweise den ermittigten städtischen Organen zur Pflicht, die Führung der Matrisenbücher in jedem Halbjahre zu prüfen. Dasselbe kontrolirt die m­atrifelführenden Aemter und hält sie fortwährend in Evidenz, und es unterbreitet das Verzeichniß derselben aljährlich dem Kultus­­und Unterrichtsminister. ES verschafft sich über die Befähigung und­­Berläßlichkeit der von den Kultusgemeinden gewählten und laut $. 2 ihm angemeldeten M­atrikelbuchführer Ueberzeugung und entscheidet _i­hoer_horen Normenhharfeit. 63 läßt die von den Gemeindevorstehern eingesendeten An­meldungsbogen am Ende jeden Halbjahres mit den von den Matrikel­­bucführern vorgelegten Diatrikelbuch3-Kopien vergleichen, ordnet im Falle von Abweichungen zwischen beiden Dokumenten die Unter­suchung an und entscheidet hierü­ber. 63 betraut mit der unmittelbaren Beaufsichtigung den Bezirk­- Stuhlrichter oder dessen Gehilfen, in Städten einen Beamten, gegen welche es in Fällen von Nachlässigkeit oder V­ersäunmiß auf dem ordentlichen Disziplinarmege vorgeht. Die mit der unmittelbaren Aufsicht betrauten Stuhlrichter oder städtischen Organe sind verpflichtet, das betreffende Gericht sofort zu verständigen, sobald sie bei Gele­­genheit ihres amtlichen Vorgehens auf die Spuren einer strafbaren Handlung kommen. G. Berfaehren. 8. 8. Die gegen diese Verordnung begangenen Webertretungen mit Ausnahme der gegen Absag 6 begangenen gehören, insofern sie nicht schwererer V­erantwortung unterliegen, zum Kompetenz der im Gef.-Art. XXXVII : 1880 §. 42 aufgezählten administrativen Behörden. In Bezug auf Eintreibu­ng, Manipulation und Verwendung der Geldstrafen it die sub Zahl 38547 am 17. August 1880 heraus­­gegebene Verordnung des Ministers des neun beziehungsmeije Die damit verlautbarte Instelktion maßgebend. H. Uebergangs- und besondere Besti­mmungen. Die Sub­sdiktion wird ermächtigt, jene Aultusgemeinden, bie­­welcher sie überzeugt ist, daß dieselbe die Matrikeln richtig führe, dem Aul­tusminister in einer motivierten Unterbreitung zu dem TAT en vzádató Behnse namhaft zum­­ach­en,daß der Minister dieselben von­ der Ve­r­­­pflichtung,die Matrikelfälle der Gemeindevorstehung anzu­zeigen,ent­­heben könne Die Jurisdiktion wird angewiesen,nachdem Jnslebentreten­­ dieses Statuts sofort die Konsersibierung der vor dem Jnslebentreten desselben gefü­hrten­ Matrikeln einzu­ordn­en,welche bei dieser Gelegen­­­heit mit der amtlichen Absch­lu­ß-Klausel zunversehen und dem­ bestätig­­ten­ Matrikelführer bei fern­erer Verantwortlichkeit zu übergeben sind, der dann befugt sein wird aus der abgeschlossenen Matrikel die benöt­igten authentischen Auszüge zu liefern. ER · Eingedrucktes Exemplar dieses Statuts ist jeder israeliti­­schen Gem­einde von­ Am­ts wegen­ gegen ein­e Gebü­hr von­ ein­em­ Gul­­den auszufolgen. ··· Die ein­gehobenen Gebührer­ sind auf diesür Strafgelder fest­­gestellte Weise zu m­anipulieen. ·· Die in diesem Statut enthaltenen Verfügungen sind im Laufe des Jahres 1883 durchzuführen und hat die Matrikelführung nach den bestimmten Pormularien vom 1. Jänner 1884 zu­­ beginnen. Nach diesem Termine tritt jede in dieser Angelegenheit erlassene Berz­ordnung außer Kraft, wobei nur jene Negierungs-Verordnungen in Geltung bleiben, welche hinsichtlich der Matrikelführung der gesamm­­ten Konfessionen "© " u wurden, oder in Zukunft mevden erlassen wa­­r » . Tagesnenigkeiten. (Affaire der "Függetlenfeg") CS war bereits erwähnt, daß zahlreiche Daten für die Mitfilnd Julius Berhovay'Ss vorliegen. Die wichtigsten dieser Daten sind — wie , Nemzeti Újság" Fonftatirt — jene aus Nyivegyháza, Boglár und Badacsony an Ludwig Verhovay gerichteten Telegramme, in welchen Julius Berhovay von seinem Bruder Geld verlangt. 3 sei ein Telegramm aus Nyivegyháza fai­tet worden, welches in seiner i nfo­­nischen Kinze die Komplizität Sulius Berhovay’3 vollkom­men her­­stelt. Das Telegramm lautet „Sende mir sogleich vierhundert Gulden, gleichviel woher Du sie nimmt. Lulius Berhovnay.” Dieses Telegramm­ sei von Ende Juli datirt; Ludwig­­­erhovay habe das Geld noch am nämlichen Tage an Julius Verhovay abgesendet. Weberdies wäre Julius Berhovay bei seiner Abreise nach Nyiregy­­háza von seinem Bruder, als dieser ihm das Neisegeld gab, aufmerk­­sam gemacht worden, daß er kein anderes Geld habe, als das zu wohl­­thätigen Zwecken eingeflossene. Heute Vormittags wurden im Präsidialzimmer des Fortuna­­gebäudes in einem aus den Gerichtsräthen Josef Papp, Dr. Kak­a und Tholdt und dem Schriftführer Dr. Ger ő bestehenden Grenate der Bescheid des Untersu­chungsrichters Czárán und die Appel­­lation des­­ Vertheidigers Dr. Nagy referirt. Nach Halbstündiger Ber­­abhung wourde der Bescheid des Untersuchungsrichters, wonach die Bar­untersuchung in dieser Affaire angeordnet und Ludwig Verhovay mit Nachsicht auf eine obschwebende Kollusionsgefahr auch weiter in Haft behalten wird, aus den Motiven desselben bestätigt. Mittags wurde dieser Gerichtsbeschlag dem Inhaftirten Ludwig Berhovay in Anwesenheit seines Vertheidigers Dr. Nagy durch den Unter­­suchungsrichter E­za­rán publizier. Nach einer kurzen Besprechung mit seinen Vertheidiger erklärte Ludwig Verhovay, daß "" enem den Gerichtsbeschluß nicht weiter appelliren wolle, wo Vize-Staatsanwalt Dr. Faustin Hei­lift gegenwärtig damit beschäftigt, aus den einzelnen N­immatern, sowie aus den Büchern des , gügged­enfég" die seit 1. März i. $. zu verschiedenen Zwecken ein­­getroffenen Spenden zu registriren und mit den Duittungen und anderen Ausweisen zu vergleichen. gestis, selbstzufrieden vor den Spiegel stellt und sein eigenes Abbild mit dem Gruße apostrophirt : Servus Spisbube­ öz von welchen Beiten leben wir, daß solche Existenzen Meg Bat b hindurch angesichts des ganzen Landes nicht nur bestehen, fand auch eine Rolle spielen können! Sst es eine Gattung moralisch Versunkenheit, auf der Jeder na­helieben herumtollen kann, wen es nur eben so unversehämt, als verworfen ist; oder ist es beispiello Naivetät, arglose Glaubensseligkeit unverderbter Herzen, die dem ab­­gefeimten Betrüger zum Opfer fällt, der den Mantel der Tugend«­haftigkeit ebenso usurpirt, wie die Gelder Anderen? Sindelsen mag mum die Gesellschaft in ihrer Naivetät gefoppt oder in ihrer Schwäche terrorisirt worden sein, — er wird ihr unter allen Umständen zur Beruhigung gereichen, zu sehen, daß die Nemesid­no immer unter und wandelt, um, wenn auch mit einiger Vers­zögerung, mit ihrem, eisernen Fuße niederzutreten Denjenigen, der ihre unenbittlichen Gefee gegen fi heraufbeschworen hat. Gott tas nicht mit Vrügeln. Des Blatt, das nach Skandalen jagte und sie dem Schakal der Beute mittelnd nachging, e3 muß nun, selbst es Opfer eines Zandes-Skandals, zugrunde gehen. Die ‚Infamie umhüllt sein Andenken und Niemand bedauert e3 in seinem sehmählichen Sturze. ® Folgende Erklärung geht uns mit der Bitte um Veröffent­­ichung zu: EDES „Gegenüber der Nachricht, als hätten mir Unterfertigte mit Herrn Zulins Verhovay einen Wechsel auf 4000 fl, welcher behufg E3romptirung der Ersten DBaterländischen Sparkass­e eingereicht wurde, unterschrieben, erklären wir hiemit, daß dieses Gerücht vollkommen nie wahr ist und jeder Begründung entbehrt. Budapest, 22. Oktober 1883. morgen Sigungen, sä­­· · Baron Edm­und Splenginpr Ludrvig Herstaller m.p.«« Wienian»Egyet6rtes«ausNyiregyhöizavomjxsxfy n­eldet,h­at dort die Asfairejdes,,Fi«iggetlenseg«·'peinliches Aufsehen erregt. Die intimsten Anhänger Berhovay­s sind lärmendsten gegen ihn demonstriren. Das Kasino und­­ der­ bürger­­liche Leseverein halten der um die Ausmessung „Szüggetlenseg“ zu beschließen. Wehnlich Tautende Berichte und dem , temzett Újfág" aus Steinamanger, Prebreczim Klaufenburg Raab zugegangen, einem·Borss5der BlGatth En,­se d­er 5 gi ar feine Kachmänner seien, beziehungsweise daß sie nicht der Forderung der a­efepreibung gemäß den Nachweis ihrer Bewandertheit in diesem Gewerbe geliefert haben ; ferner daß Information zufolge Samuel damit Seftiong und Deutichide Offert nicht im Allgemeinen, einiger nisterial-Sektionsratb vilfio­ihe Offert im Allgemeinen den heutigen Preisverhältnissen entspräche, was seitens der Ingenienwantes bejaht wurde, beschloß die Konmission, ien Stünden Vertrag in Nulius Bukonicsim und 11 rufspreis soll 15 Hinsicht ihrer. Betreff, Ehe der Mester­ und Spargasse Nachtragsfredit von 11.459 eine einjährige Frist eines empfehlen, Verläßlichkeit (von Hierauf Deutsch­­der Kon­tune benannten Sanalreinigungs - Firma Haufe i­ Gutwillig­ abgeschlossen werde. — eines Grundftüdes an Architekten Offerenzen mir die Wahl gelassen zwischen zwei Grundftüden, deren Preise mit 15 fl. per Quadratklafter festgestellt wurden. In­folge eines Offerte des Ingenieurs Kornel Baltonit3­pflegung der Findlinge wird empfohlen, eine Baustelle an der Sparkasse zur Lizitation zu bringen. Der Aus. fl. bewilligt. — Der flora­nischen evangelischen Kirchengemeinde wird für die Zahlung eines Pflasterungsbeitrages von 983 fl. ein fünfjähriges zinsenfreies Moratorium bewilligt. — Den Chefenten Lady wir für die ee Hl Kauffchillings Br 97 als­ geb. Guttmann, · ·. hier Frau Amalie die Mutter des bekannten Industriellen Anton Tebtorg, eine in vielfacher Beziehung ausgezeichnete Dame, im Alter von 69 Jahren gestorben. Das Leichenbegängniß findet morgen um aus Statt. Mayer, Nachmittags vom­ Trauerhaufe (Destandation.)Die unter diesem­ Schlagwortenii­s· getheilte Notiz unser­es Morgenblattes·werden­ wirersucht dahinzu­, berichtigen, daß Wilhelm Mayer nicht verhaftet, Ober­ Stadthauptmannscaft vorgeladen wurde, seinem vormaligen Chef aus Nancyne gegen ihn erstattet worden. , feiner 4Uhe welcher lichkeiten Unternehmer Schaden figende Vize-Bürgermeister habe, was Mácz als sügget­enfég" See brieflich darauf aufmerksam, ohne daß dies felten Offerts fl. UT Testory zwei Gulden Offerenten, sein Anderer - Ingenieur Martin entschieden zu widerrathen und Rad­a bezüglich 063 bemerkte, Nupp fe, der Annahme Laufe für all die Deutsch daß Offert Dem vorkommender Arbeiten um 23% fl. per Quadratklafter ‚betragen. — aus mit der die Anzeige den­­­im und fragte, es nun, U | viel bat. Der der Kommune, so bereits zugefügt bewilligt. Seite Morgens wegen Veruntreuung ob das Hanfe u. des der und die am Csangó gesandt, machte er den N­ein genütt hätte, Dr. Dole­­sondern nur bezügli bhilliger sei. Berathung vorge Lara Mondgasse Nr. erklärte, daß es seine Nichtigte wird ein Wreinzip acceptirt. Waisen Pollatichet zu im Sabre ist · · von au) 18 ,­­die Bor M Su vorgebracht hat, das Pollatich sondern blos zur behauptet Herr fl. műre von Des u. ir 1883 bab 4000 Der de die Verz wird es fl. 9) ·, beiden Kofer Bary Herren . Wie mitgetheilt wird, hat die Untersuchung in der Affaire des „Sügget­enfeg“ abermals eine neue Malversation zu­ Tage gefördert. Das genannte Blatt samm­elt schon seit Jahren mildherzige Spenden für einen armen, alten, e­rblindeten Schriftsteller, der auf die öffent­­liche Wohlthätigkeit angewiesen ist, um sein Dasein in Füm­merlicher Meise leisten zu können. „Függetlenfeg“ ließ seine Gelegenheit unbe­­wußt, um das Schiefal Dieses Greifes der Beachtung nunwohlthätiger Menschenfreunde zu empfehlen. Wie man eine Revision der Gescäfts­­bücher der genannten Zeitung gezeigt hat, ist den für diesen armen Menschen eingetroffenen Spenden zum Theil das nämliche Schicksal voiderfahren, wie den Csángó Geldern und den Beiträgen für das Hrany- Denkmal: sie wurden unterschlagen. Die Untersuchung wird sich selbstverständlich auch auf diesen Umstand erstveden, gemieten. 3 In Bezug auf die auf Julius Berkovays Haus in Oien angeblich intabulirten Posten enthält die von uns nach „ Nemz. Uflag“ reproduzirte Mittgeilung einige Unrichtigkeiten. Das Haus wurde von fachverständigen Schäßgmeistern nicht auf 16.000 Fl., son­dern auf 30.000 fl. geschäßt. Die Ungar. Hypothesenbank ist nicht an vierter, sondern an zweiter Srelle unmittelbar nach der mit 10.000 fl. intabulirten Forderung der Waffentasfe auf 5500 fl. inta­­bulit, nachdem Frau Döry-Sepenkiy bis zur Aufnahme eines ton­vertinbaren Ansehens von 16.000 fl. zu dieser V­orrückung ihre Ein­willigung entheilte. 2 Wie wir aus unbedingt verläßlicher Duelle erfahren, entbehrt die in unserem heutigen Morgenblatte nach „Nemgeti Ujfag“ repro­­duzirte Mittheilung, al ob Herr Karl Gardos (Giekriegl) sich erbötig gemacht hätte, die Kaution für „Függetlenfeg“ zu­ erlegen, jeder Begründung und entfallen somit auch alle jene Bez­ieh­ungen, welche wir an diese, wie sich nun herausstellt, durchaus falsche Meldung geknüpft haben. Weder die Art und Weise, wie die Esángó-Gelder bei dem Blatte , Függetlenség" verwaltet wurden, berichtet "Nemzeti Újság" Folgendes : Die Spenden sind dem Blatte­ im Wege von Postanweisungen und in Geldbriefen zugegangen. Die im Wege von Postan­weisungen eingelaufenen Gelder (Hrämumerationen, Spenden u. dgl.) wurden von der Firma Wildens u. Waidl verwaltet, Ludwig­ Verhovay nahm lediglich täglich Kenntniß von der­ Höhe der­­ eingetroffenen Be­­träge. Die Geldbriefe dagegen wurden von der BRost direkt zu Ludwig Verhovay gebracht; er war es, der sie erbrach und so gelangten auch die Spenden für die ESänge in seine Hände. Wie viel von diesen Spenden im Blatte ausge­wiesen war, das wird hoffentlich die Untersuchung aufklären. Eine dritte Gruppe von Spendenbeträgen wurde von Kulins VBerhovay persönlich verwaltet ; es waren dies jene Gelder, die persönlich in die Redaktion gebracht wurden ; diese hat in der Regel Julius Verhovay selbst in Empfang ge­nommen, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben für die Esangd, für das Arany-Denkmal oder für andere Ewede bestimmt waren. Der Abgeordnete Ludwig Hentaller hat — die „Nen­­zett Uifag“ meldet — die an ihn ergangene Einladung, der Redak­­tion­­ der „Függetlenfeg* "fannten Siguren aus dem Lipw&pti­er Prozeß, Trologei­ mittels Eizuges von Nyiregyháza hiehergefommen. In Budapest steht zurlid­­im Zusammenhange mit einigen wichtigen Schriftfin­ken, die bei Gelegenheit Redaktion des „Függetlenfeg” reifirt worden sind. „Budapesti Hirlap" spricht ich Über die Affaire in der nach­stehenden, drastischen Weise aus:­­ . »Die I K­onstriosität dieser Angelegenheit ü­bertrifft Alles.·Die geräuschlose Arbeit der Destaudatoren von Ban­k-un­d sonstigen Kassen,selbst die verwegenste Leistu­n­g dieserLirt­ist miserable Pfuscherarbeit dagegen,wen­n ein Journal,dessen Herausgeber und Redakteu­r Reichstags-Abgeordneten der Arzeingeh­r vomi Tii­niisten, der Tage lang Schlachten schlagende Fein­d des Kasim­ gegen­ welches er den mit Steinen bewaffneten Mob der Hauptstadt führt, der Held von Duellen, der U­rheber politisger Barteilrijen. Die vermögene Geißel der V­aterlandsverrether und der Meister der Korruption ist,­­ wenn ein solches Journal zur Linderung von Landesfalamitäten, oder für die Opfer partieller Unglücksfälle, für Elende, Witwen und Waisen, zur Förderung von Werken der Mildthätigkeit mit sehmwul­­stigen Worten um Almosen bettelt und im Streife seiner milöherzigen Zeier sammelt, die Beiträge öffentlich quittirt, die Spender erheben­­der Salbung und herzermreic­enden enereifers voll rüuhmt und pfeift, hinterher aber die Spenden — in die Tasche, steht, die Maste der Ehrlichkeit abwirft, die Narren verlacht und si anschtet,, fortan sein anderes Leben zu führen, im welchem man sich, rebus bene als Hauptmitarbeiter beizutreten, so sind Koloman BPeczely, die beiden be- hama | Die Ankunft der der Hansjuhung in der 4 · x egyes | Der Brand alt): Gerichtehalle, der Ben-Stettiner Synagoge­n von Sepmnrgericht, der „Beler­a, Böskin, 19. Oktober Zweiter Tag der Verhandlung. (Original- Berigt Gegen 94, reltor Bub hatte Uhr Vormittags­­gericht3-Direftor Buhrom wiederum Sello: 99 fühle mich ratbung verkündet der Präsident: Anfänglich hatte er bekundet: (15 Jahre alt) deponirt der Gerichtshof . — Denzin: Genau weiß ich das nicht mehr; Ich habe am fraglichen­ einen sewarzen Vollbart; standen. — Bräf.: Wieso tam Herr Rieper sagte, daß die aus der Synagoge kamen? — kannt Du Dich erinnern, Präsident, Berth. NA. Die bereits gestern ges­­tellten Antrag , eine richterliche Besichtigung­­ des fraglichen Klasfene aimmers in Neu-Stettin vorzunehmen, um festzustellen, es übers­haupt möglich sei, von irgend einer Bank jenes Zimmers genau den G Synagogenplat zu übersehen, zu wiederholen. — Nach­ Lutzer Ber hat beschlossen , einen richterlichen Beamten in Neu-Stettin mit der gemünschten Rofalbesichtigung zu beauftragen. — Auf Antrag des Vertheidigers­ RU Dr. &. Ilo wird dem Zeugen Denz in seinen früheren Vernehmungen anders in Händen gehabt, während er jebt jagt: ein Stuhl ohne Lehe gewesen, jünger war , hatte einen Stuhl vorgehalten, Freitag Bormittags— zweien .­­kannte alltänner aus der Synagoge herauskommen sehen-Einer der Männer der vier in der Hand. — Präf.: Wo faßet Du? — Zeuge: Auf der dritten Bant, aber zum Senster hinaus. — Präf.: Kanntest Du Die beiden Lesheim sind Dir doch schon ob es diese Leute gebesen sind ; sieh Dig doch einmal dieselben an? — Zeuge: 68 ist möglic, daß wie es gewesen sind, genau weiß ich e aber nicht. — Iation der fenne er wieder, den älteren Lesheim vermag fennen. — Schulm­abe Robert Krüger (13 Jahre alt) bekundet ähnlicher Weise, wie die andern Knaben. Er habe ebenfalls die bei­den Lesheim aus der Synagoge herausformen. sehen. Den ältere Lesheim erkenne er nicht mehr wieder, dagegen misse er ganz gend daß Leo Lesheim, den in der Hand hatte, den er an­trat auf den Stuhl, hob ein Fenster BZenge: Nein, ich einen Stuh Der ältere Mann aus und stellte es an die Mauer. — Bräs.: War Die denn Leo Lesheim von früher bee fannt? — sah ihn aber bald darauf beim Feuer. — Berth. Lustizrath Scheiunemann, bei seiner ersten Vernehmung aus der Synagogent­um, eröffnet der die­ Gigung.­­genöthigt, meinen der jüngere Lesheim es, daß Du standest eine Wand stellte, beiden Lesheim mit dem G Stuhle. Den gesagt, er habe Der ob als gestern ausgesagt — Knabe Wilfelm , w­er der andere, er jedoch nit ? Zeuge: Nein. — Wilfelm in ähnlicher Weise wie Ewer er sofort wieder erkannt habe, am Lande es ist hat , daß eu habe, habe eine Bank es sei ein Stuhl gewesen. ich glaube einmal vorgestellt worden (14 h­) habe ge — geniger es dort ward­e, deshalb stand ich auf und tat die beiden Männer Präft die Manipux Leo Lesheim eve zu er­zeuge hai —

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