Pester Lloyd - Abendblatt, August 1884 (Jahrgang 31, nr. 177-200)

1884-08-02 / nr. 178

Einzeer Nummern 3 Fr. in allen Berichteiflokalen.) N | die Kabinetsfrage zu foreiven gedenke. So verstand er es überhaupt schon von allem Anfange an das Schicsal seines Ministeriums von denjenigen dieser heisten Frage zu trennen. (Seither hat die Kammer bekanntlich die Revision in der von Senate votirten Form acceptirt und wird der Kongreß nunmehr am Montag in Versailles zusammen­­treten. D. Re.) Für Budapest, 2. August. — Der neueste Konflikt, den­ die Bf­orte provozirt hat und der aus einem Konflikte mit dem­ internationalen Gesumdheitsrath zu einem Konflikte mit den europäischen ächten sich herauszubilden droht, dürfte wohl den Staats­­männern der Pforte ebenso wenig Lorbeeren bringen, als der fast noch beendigte Konflikt in der Trage der europäis­­chen Postänter i­­m Punkte der Cholera it man gegen­­wärtig in Konstantinopel übertrieben ängstlich, noch ängst­­licher als in Italien, und das will viel sagen. Zur Be­­wichtigung dieses Angstgefühls — einen andern Zweck hatte es wohl nicht — erlieh die Pforte Quarantaine-Maß­­nahmen von solcher Strenge und von solcher Ausdehnung, paß Fein Vernünftiger Dieselben biffigen Fonate.­­ Auch der iternationale Gesundheitsrath in Konstantinopel, “eine Kor­­poration, Die in ihrer pflichtgemäßen Obsolge für die fani­­en Verhältnisse bis an die unferste Grenze zu gehen ge­­pocht ist, Fand sich betwogen, den dratonischen Maßnahmen der RN­orte seine­ Anerkennung und Billigung zu versagen. Darob preeße Entrüstung auf der Pforte und die Verfügung, daß­pe Gesundheitsrath durch sieben Mitglieder zu verstärken ei, durch solche Mitglieder natürlich, welche von Haus aus entschlossen sind, ihre w­issenschaftlichen Ueberzeugungen und fachmännischen Urteile jederzeit den­­ Anordnungen, der­ hohen Pforte zu unterwerfen. Der internationale Gesundheitscatch, der selbstverständlich auf Grund bestimmter Statuten sonstiz tuivt und in feiner Zusammenlegung und im­ feinen Ver­handlungen an präzise Reglements gebunden ist, weigert sich natürlich, die ihn anf oktroyirten Mitglieder aufzunehmen ; die Pforte aber erklärt in einem Zirkular an die Mei­tionen, daß sie „über­­ diese Weigerung hinausgehen werden, was iit anderen Worten so viel heißt, daß sie sich an Die­ be­­stehenden Reglements nicht weiter­kehren werde. Das ist wieder ein Zug jenes nervösen unskrupulösen Geistes auf der Pforte, den wir erst gestern näher charakterisirt haben, der sich über Verträge und Neglements Leicht hinwegfegt und mit feinen Fauna verständlichen V­erirrungen des bisher nur dahin gebracht hat, der Pforte eine moralische Niederlage nach der anderen beizubringen. Heute it wieder eine Konferenzfigung, wahrscheinlich die legte oder doc wenigstens die lechte meri­­torische Sigung. Es steht der dritte englische Vermittlungs- Vorschlag auf der Tagesordnung, der ein provisorisches Budget mit einer provisorischen Zinsenreduktion um ein halbes P­erzent zur Basis hat. Die Mächte scheinen gewillt, nur um emdlich aus der Sache herauszukommen, dies provisorische Auskriftsmittel pafsiren zu lassen. Nur die Meinung Frankreichs steht noch aus. Der Umsta­nd, daß Baddington ehegestern noch nicht mit gemügenden I­nstruk­­tionen versehen war, wird günstig gedeutet, in dem Sinne nämlich, daß die französische Negierung doch noch überlegt und es nicht dahin treiben will, die Konferenz zum Scheitern zu bringen. Der heutige Tag wird Aufklärung in die Lage bringen. Die Welt it übrigens auf Alles gefaßt und jede Entscheidung, laute sie wie immer, wird mit der e­rforder­­lichen Gemüthsruhe ertragen werden. ( Berlin, 31. Juli. Orig-Korr) Wenn man als Erklärungs- und zugleich als Entschuldigungsgrund für die Aus­­w­eitung der Russen aus Berlin immerfort das bestimmte Verlangen der Petersburger Kabinets nach dieser Maßregel anführen hört, so fühle man sich beinahe in die Zeiten zu un­d verfeßt, wo Preußen durch die Schwäche seiner reaktionären Negierung wie ein Batallenstaat des Etars Nikolaus erschien und wo der russische Gesandte in Berlin mächtiger war, als unser eigener Minister-Präsident. Wir glauben nicht, daß die jenige Negierung geneigt sein wird, für das Vorgehen des Berliner P­olizei-P­räsidiums eine Deutung zu acceptiven, welche uns in die Rolle einer vdienstwilligen Gefähigkeit herabdrickt. Was fest hier in Bezug auf die russischen Unterthanen geschieht, das­­ geschieht vielmehr auf die alleinige Verantwortlichkeit unserer einheimi­­sigen Behörden und man ermeist der Regierung seinen Dienst, wenn man die Verantwortung von ihr hin­weg auf eine fremde Macht abwälzen will. Das Urteil über die Ausweisungen­felber muß selbstverständlich ein ganz amdered sein, wenn man sich auf diesen einzig zulässigen Standpunkt stellt. Ein Einvernehmen mit der englischen Negierung in Bezug auf die allgemeinen Punkte mag ja vorhanden sein, aber es ist geradezu undenkbar, daß das Petersburger Kabinet ein Sintereffie daran Haben Fönte, ihre sämstlichen Nationalen, meistens friedliche und harmlose Leute, entweder über ihre eigenen Grenzen zurück oder aus Europa ganz hinausgetrieben zu sehen. Die Aufnahme, welche die hiesigen Maßregeln in der russischen Breite, auch in der von der dortigen Negierung abhän­­gigen, finden, spricht denn auch dafür, daß man in Petersburg gar nicht daran denkt, in der Aus­weitung der Landsleute durchgängig einen Ast der Freundschaft für das Gravenreich zu erblicen. Man ist dort gerade so bestürzt wie hier. Cs kamı nicht dringend genug gewünscht werden, daß die Polizeibehörden alsbald mit authentischen Mittheilungen über Umfang und Gründe ihrer Maß­­nahmen die Gemi­cher im Auslande beruhigen. Denn der Rückschlag der Ausweisungen macht si­­fehon jebt in einer verminderten Fre­­quenz der Berlin besu­chenden Fremden bemerkbar, eine Erscheinung, melde namentlich infever Geschäftswelt nicht gleichgiftig fein fallen. > + Die Revisen, Original-Korrespondenz des , Bester Lloyd”) Paris, 50. Juli. B. Der Senat hat selbstverständlich die Revision des Arti­­kels 8 der Verfassung über die Konstitutionellen Attributionen abge­lehnt, nachdem Herr Ferry von seiner Kammer-Majorität die Autori­­sation, dem Amendement Berlet beizutreten, nicht erhalten konnte und überhaupt nicht ermächtigt wurde, in irgend­einer Weise Konzessionen zu m­achen und Gavantien zu bieten, und er bat die Revision in ge­heimer Abstimmung mit 146 gegen 116 und die darauf bezü­gliche Resolution mit 161 gegen 111 Stimmen votirt. Da die Kammter- Majorität vorgestern­teren Ferry sehr unzweideutig zu verstehen gab, daß sie eher bereit sei, auf die Nevision dieses vielgenannten Artikels 8 zu verzichten, als in eine beschränkte Nevision desselben nach dem System Faye oder Berlet. Hinter welch’ Lebterem Herr Ferry Selber stand, einzugehen, so wird sie wohl die Nevision in der Form, wie sie der Senat beschlossen hat, acceptiven und der Kongreß wird dann am nächsten Montag in Derfailles zusam­mentreten. Dabei that der Minister- P­räsident, was er konnte, der Senat, was er wollte, und es ist nun an der Kammer, zu thun, was sie muß. In diesen Worten charakterisirt sich die Situation, die sich ganz anders und weit ungünstiger gestal­­tete, als es das Kabinet und die Kammer voraussehen und wünschen konnte. Die Revision wird sich also darauf beschränken, festzustellen, dab­­eine der künfzigen Nationalversammlungen mehr das Recht habe, das Prinzip der Staatsverfassung abzuändern, das Vorgehen nach einer Auflösung der Kammer präzisiven, die öffentlichen Gebete abschaffen und endlich die Organisation des Senats aus der Ber­­assung ausscheiden und ihre Bräzifivung der gefeßgeberischen Pararis der beiden Kammern überlassen. Darauf also wird sie die große­­ Aktion beschränken, welche so viel Lärm um sich verbreitete und so viele Gefahren in sich schloß. Man hat im Grunde wenig durch­­geseßt, aber im Großen und Ganzen für das Land, das sich in erster Linie für die Wahlreform im Senat interessit, genug ,und das ist der Hauptgrund, warum die Kammer sich den Senat beugen und seinen Nevisions-Entwurf approbiren muß, wie­­ beiß es auch in der Debatte darüber hersehen mag. Denn sie kann schließlich doch nicht gar nicht verdiven wollen, weil sie nicht ganz so vevidiven kann, wie sie will... 0 - « -- """’« Te 4 ' EDER 2 3. ee es EEE mann rei , 2. dnan — famfítag Was die Ausfchließung der Diskussion und Nevision der Mer gierungsform bezüglich aller Fünfzigen Nationalversammlungen . ber trifft, so wird damit eine Formsache erledigt. Restaurationen machen sie nicht dur­ Nationalversammlungen, welche von zwei Kammern beichtet werden, die unter einer republikanischen Regierung erwählt we­rden. Damit Farm höchstens der Derfschleppung von Kongreß­­verhandlungen dur aussichtslose Anträge monarchistischer, legiti­mistischer, im­perialistischer oder bonapartistischer Mitglieder, sind am Ende nicht einmal in peremptorischer Weise vorgebeugt werden. Uebrigens sind über diesen Theil der Revision beide Kammern einig und er wird seinerlei Schwierigkeiten hervorrufen. Er umfaßt den Paragraph 3 des Artikels S des BVerfassungsgefeges vom 25. Febe 1875 und der Senat hat dessen Nevision danach die Worte: „wit Bes zug auf die Frage, ob eine Nevision auf die republikanische Negie­­rungsform anwendbar sei“, limitier. — Der Paragraph 2 des Artikel 5 der Verfassung sagt: „Im Falle der Auflösung der Kammer der Deputirten sind die Wahlkollegien zu den Neuwahlen binnen drei Monaten einzuberufen.“ Die etwas unklare Fassung dieses Paragraphen wurde von der Negierung des 16. Mai dahin ausgelegt, daß das Einberufungs-Dek­et der Wähler in dieser Frist publiziert werden müsse, während der Sinn desselben offenbar ver­­langt, daß die Wahl-Kollegien auch in dieser Frist zusammenzutreten haben. Der Paragraph soll mut in diesem Sinne präzis formulirt werden. — Der Paragraph 3 des Artikels 1 des Gefeges vom 10. Juli 1875, welcher ebenfalls der Verfassung einverleibt ist, sagt: , am Sonntag, welcher­­ den Wiederzusammentritte der Kammern folgt, werden in den Sivhen und Tempeln öffentliche Gebete an Gott gerichtet, um seinen Segen für die Arbeiten der Versammlung anzus­enfern“ Dieser Paragraph F soll einfach­ abgeschafft werden. Die Artikel 1 bis 7 083 Verfassungsgefegel von "24. gebe 1875 beziehen fs auf die bekannte Organisation des Senats. Nach verselben besteht die erste Kammer aus 300 Mitgliedern, von welchen 75 von der Nationalversammlung auf Lebens­­zeit erwählt wurden. Die Balanzen, welche sie durch den Tod ergeben, belegt der Senat. Die übrigen 225 Senatoren werden von den Departem­ents und Kolonien auf neun Jabre, und zwar stufen­­weise von drei zu drei Jahren erwählt. Die Wahl­ der Senatoren findet im Hauptort des Departements mit absoluter Majorität, und, wo mehrere Senatoren zur wählen sind, nach den Listen-Skrutinium statt. Al Wähler fungiren die Deputirten, die Generalräthe, die Arrondissenentsräthe und die unter den Wählern der Gemeinden von den Munizipalräthen erwählten Delegirten, denen je Einer eine Ge­­meinde zu vertreten hat. Sin dieser Bestimmung hauptsächlich, welche die Kleinste Gemeinde der größten gleichstellt und somit eine Fälschung der Suffrage universel involvirt. Liegt die Not­wendigkeit der Revision, welche der Senat durch die Worte, „mit Bezug auf die Frage, ob sie aus den Verfassungsgefegen ausgeschlossen werden sollen oder nicht“, limitiert hat. Das heißt, die Organisation des Senats bleibt wie sie ist, oder die Renderung wird der gefeßgeberischen Behandlung durch die Kammern vorbehalten. Der Kongreß kann also an dieser­ Organisation nicht rühren. Nachdem der Senat im Kongreß im Verhältnisse von 1 zu 2 zur Kammer steht, so hat er sich durch diese Bestimmung vor einer Ueberraschung und Majorisirung gesichert. So wird er Kam­mer gegen Kammer zu bevathen und zu beschließen haben. Der betreffende Deferentwin f­­iegt übrigens im Ministerium des Innern fertig aus­gearbeitet und kann gleich nach dem Kongreß eingebracht werden. Er bezweckt eine Erweiterung der Wahlkollegien für die 225 Senatoren, welche in den Departements zu wählen sind, in der Art, daß die Zahl der Delegierten, welche in einer Gemeinde zu wählen sind, von der Zahl der Munizipalräthe abhängt, welche dieselbe gelegmäßig besißt, und­ zwar so, daß es neun Abstufungen gebet un daß die Zahl der Delegirten­ von 36.000 auf 60.000 erhöht wird, und­ die Zahl der 75 Senatoren,­ welche von der Nationalversan­m­uung ges­wählt und vom Senat erneuert wurden, durch beide Kammern, w­elche separat votiven werden, womit auch die Aufhebung der Lebensläng­­lichkeit verbunden sein wird. Auch Diese Serie der Senatoren wird nämlich künfzig nur auf neun Jahre erwählt, doch wird dieses G­ejek seine rückwirtende Kraft haben. Verliert die Kammer etwas bei den Grenzen, welche der Senat der Nevision gezogen hat? Nein, Sie haben nur, wie eben dargethan wurde, einen positiven Einfluß auf die Neorganisation des GenatS. Nun wäre eine solche im Plenum des Kongresses, der ungemein schwerfällig arbeitet, umso schwieriger und langwieriger durchzufüh­­ren, als die „Ansichten über eine definitive Neorganisation dieser Körperschaft in der republikanischen Partei eigentlich noch nicht ge­klärt sind. Es handelt sich in Wahrheit zunächst noch, wie Herr Jules Simon in der Debatte sagte, nur um eine Art Renovirung, aus welcher die republikanische Partei allerdings bei den nächsten Wahlen im Sänner schon bedeutende Vortheile ziehen wird. Treyden wird diese Renovirung nur einen provisorischen Charakter haben; es ist daher nur vortheilhaft, wenn die Organisation des Senats­ der Legislative vorbehalten bleibt, weil dann die Kammer fortgefegt in der Lage it, sie zu vervollkommmen. Hiebei steht dem Senat aller­­dings ein Veto zu, allein er wird sich jedesmal fügen, wenn er die öffentliche Meinung auf der Seite der Kam­mer weiß, da er immer mehr und mehr von dieser öffentlichen Meinung abhängen wird, der er ja heute sc­hen die Konzesstion macht, überhaupt in eine Reor­­ganisation zu willigen, 5 Und verliert die Kammer dadurc etwas, daß der Artikel 3 ü­ber die finanziellen Attributionen von der Revision ausgeschlossen wurde ? Dieser Famose Artikel läßt in der Kammer das Recht der I­nitiative und folglich die Dominirende Macht in Finanzjachen. Dieses Net sollte der Kongreß näher präzisiren, aber damit, daß der Senat den Artikel S von der Revision ausschließt, wird es der Kammer nicht genommen. Diese Ansicht hat Here Nibot in der legten Lisung der demokratischen Union ausgeführt und Herr Ferry am besten Freitag dem Senat nahegelegt. Der Lebtere nannte den Arti­­kel 8 ein zweischneidiges Schwert, einen Artikel zu zwei Konflikten: In der Wirklichkeit it Fam anzunehmen, daß der Senat einen Kredit retabliren wird wollen, den die Kammer in Einverständnisse mit dem Ministerium gestrichen hat. Solchen Beschlüssen der Kammer der Kontrole, wofür sie der Senat hält, gegenüber der Kammer der Steuerträger, wide sich die öffentliche Meinung entgegenstellen. Die Kammer braucht nur ihre Suprematie in finanziellen Angelegenhei­­ten energisch und verständig geltend zu machen, um sie naturgemäß zu besigen. Das hat eben die Majorität der Deputieten begriffen, als sie Heven Ferry gestern Vormittags warmweideutig zu ver­stehen gab, daß sie Lieber auf die Revision Dieses Artikels verzichte, an dem Senat irgend­welche S Konzessionen mache. Diese Konzessionen konnten die Ansprüche, zu denen sie berech­­tigt ft, me b herabfegen, anstatt sie zu sanktioniren. Und darum beging Here Ferry einen großen Fehler, als er die Ne­vision ohne den Artikel S­ verstümmelt und unannehm­bar erklärte, denn er muß sie nun doch so­ annehmen, und einen weiteren großen Fehler, als er sich nur um des lieben Menscirens wegen anheisschig machte, das Amendement Berlet bei seiner Majorität Duwchzufegen, denn das gelang ihm nicht. Derartige Mißgriffe sind kaum danach angethan, die Position eines Ministers zu befestigen. Ohne dieselben hätte die Sache der Nevision übrigens auch zwei volle Tage gewinnen können ,und die Zeit fängt an Tostbar zu werden. Wenn aber die Herren Buffet, Jules Simon und, im tiefsten Brande seines Herzens, wohl auf Sreyeinet gehofft hatten, daß das Ministerium über die verwidelte Nevisiond-Angelegenheit stürzen künnte, so haben sie sich grü­ndlich geirrt. Here Ferry hat ebenso wenig Luft deshalb zu geben, weil der Senat die im­ Vorstehenden skizzirte Defokution votirt hat, als er sich niezu geneigt zeigen wird, wenn die Kammer sie nicht votiren sollte. An die leitere Möglichkeit glaubt zwar Niemand ernstlich, alfein Here Ferry, welcher die vom Senat „verstümmelte” Neviston Geute in der Kammer deponirte und fir dieselbe die Dringlichkeit und die sofortige Zu­weisung an die Kommission verlangte, it für sich und seine Kollegen, und zuvar m­it Necht, vorsichtig. Darum erklärte er, daß er Die Annah­­e dieser Nejolution in der Skanıner keineswegs dur Engeswenigkeiten. Fremde Orden­ Bund a. b. Entschließung vom 19. Juli wurde den Nachstehenden die Annahme und das Tragen fremder Orden gestattet, und zwar: dem TF. u. E außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Gabriel Baron Herbert- Nathkeal des Großkreuzes des L. sächsischen Albrecht-Ordens , dem Eu. E. Botschafts-Sekretär Eugen Blühdorn, des serbischen Takova-Ordens DI. KL. , dem Hop und Ministerial-Konzipisten Dr. Camillo Sames Samson und dem Hof und Ministerial-Kanzlei- Offizial I. Kl. Baron Nihard Marienburg des Ritterfrenzes I. Kl. des E. sächsischen Albrecht-Ordens , dem Titular-Brzefonsul in Kustendie A. Guen des Hitterfrenzes, des päpstlichen Gregor- Ordens. (A Unterrichtswesen.) Der Unterrichtsminister hat auf Grund der durch Gef.-Art. XXX : 1884 $. 70 erhaltenen Ermächti­­gung und auf motivirte Vorlage des Generalkonsistorums 065 sieben­­bürgischen evangelischen Kirchendistrikts MR. gestattet, dab die Pro­­fessurs-Kandidaten dieses Kirchendistritts ihre Befähigungs-P­rüfungen fü­r Mittelfehul-Professuren während der. nächsten zehn Jahre noch, jedoch­ unter S­tarterhaltung des B. 1­8.65 und des ké. 3 in deutscher Sprache ablegen können. Die Führung des Landeswappens­­ der Budapester Großhandlungs-Firma Grünwald& Gi gestattet. Statutengeneh­migung.­ Die Statuten des Szar­­vajer Gewerbetreibenden-Klubs wurden genehmigt. (Die Phylloxera)ist·in Kubin,Tenjefer Kon­tah ferner in1 Fok Babadi,Siöittaros und Bozsok,Veßpri­­mer Konfitat,aufgetreten.Seitens des Handelsministeriums wurden­­die erforderlich­en Maßnahmen getroffen(­­(,,Lept·inceZilali­'«)Wir haben­ das ausschließliche Recht der Uebersetzung und Veröffentlichung dieses neuesten,soviel Aufsehen erregert den­ Romans des illustren Pariser Feuilletonisten und Romancierthtles Claretie erworben und werden mor­­gejt mit der Publikation begi1111ex1.1111sere11 Lesern wird dieses schöne Werkarkch noch das besondere In­teresse biete11,daß hier zum ersten Male ein französischer Autor als ein ebenso farbenfrischer,wie sym­­pathischer Darsteller ungarischer National-Eigenthü­mlichkeiten er­­schein­t.Einzelne Kapitel des Roman­s erinnern geradezu an den Schlvung und die Phantasie Jókai’5.Manche unbedeutende sach­­liche U­nrichtigkeiten bezüglich u ungarischer Verhä­ltn­isse hat unser Uebersetzer ausgewetzt-Wir glauben nicht zu viel zu sagen,wenn wir unseren Lesern die Lektüre des,,Fü­rsten Zilah"alsebext so ge­­haltvoll,1viespa 1111e11d und amü­sant empfehlen. (Ihr An­wesenh­eit des Deutschen Kaiserstand­s.)Man berichtet aus heute ansWtem Die Festvorstellung im Ischler-Th­eater während der Anwesenheit des Kaisers Wilhelm­­ hat eine Abs­onderu­ng erfahren­,dasvegeke Beurlaubung des Fraixleitks Cerale anstatt des Ballets»Sylvia«der letzte Akt aus,,Rigoletto«und der dritte Akt aus»Troubadour«gegeben wird.In diesen Opern werden Pauline Lucca, Mierzmwinski, welcher derzeit in Licht weilt, Fräulein Meißlinger und Hir Hablawes aus Wien mitwirken. In der Bantomime „Harlefin als Glettifer“ haben die Damen Hauffe, Löscher und die Herren Haßreiter und Brice die Hauptrollen. Todesfall­ - Gestern ist hier der zur königlichen Kurie eingetheilte ordentliche Richter der­­ königlichen Tafel, Herr Lázár Hradzfies, im­ Alter von­ 71 Jahren gestorben. Der Ver­­gliehene war einst Richter der Stadt Groß-Vecskeref, im Jahre­ 1848 und 1849 Reichstags-Abgeordneter­­ und der erste Vizegespan des To­­rentäler Komitats. Sein Leichenbegängniß findet am 2. b., Nachmite­tags 5 Uhr, statt. Heinrich Laube. Aus Wien wind uns von heute berichtet : Die schmerzvolle Krankheit, welcher Laube erlag, wurde von den Nerzten vor 10 Jahren als Prostata-Hypertrophie diagnoziirt. Seine legtwillige Anordnung hat Laube bereits vor drei Jahren eigenhändig niedergeschrieben, nachdem er­ seinen be­­freundeten Rechtsanwalt Dr. Frank konsultirt hatte. Wie ver­­lautet, soll der Haupttheil der Erbschaft, welche 200.000 Gulden betragen dürfte, der Möoptivfohrer, Frl. Haas, zufallen. Mit größeren Legaten, so Heißt es, werden die beiden Brüder Laube’s und MBrofeffjor Hähnel bedatt werden. Der Lebtere, ein Sohn der verstorbenen Frau Honna Laube aus ihrer ersten Ehe, erbt mit Laube’s Tode den Nachlaß seiner Mutter in der Höhe von 140.000 Gulden, deren Fruchtgenuß­ der Verstorbene bis zu seinem­ Tode hatte. Der Eröffnung des Testaments wird mit besonderem Interesse entgegengesehen, weil dasselbe auch­­ Verfügun­­­gen über den literarischen Nachlaß enthalten soll, . (Sem­inar für Musiklehrer.­Der Direktor des Nationale Konservatoriums Edu­ardo Bartay hat in einer motivirten Eingabe die Angelegenheit der Errichtung eit­es Lattch Seminars für­ Mu­siklehrer und­ eines ANHANG­»sich­­kurst­s für Kantoren sämmtlichen Konfessionen der Entscheidung des Kultusministers unter­breitet Unter densm­­itgliedern des Lan­des- Sängerbtcndes,welcher­ demnächst in Miskotc zusammentritt, Meine­ Bewegung im Zuge,die Errichtung eines solchen Instituts nach Kräften zu fördern.Es wird beabsichtigt,MAX-Generalver­­sammlung des Landes-Sängerbundes einen dahin zielenden Antrag einzubringen, dessen einstimmige Annahme außer Zweifel steht. Der Landes-Sängerbund hat seinerzeit durch eine ähnliche, einstimmig ge­ faßte Resolution die Errichtung einer Landes- Musif-Akademie in An­regung gebracht und das Zustandekommen derselben wesentlich geför­­dert ; einen gleichen moralischen Erfolg dürfte­ auch der auf der näch­­ten Veh­andlung zu fassende Beichluß in Angelegenheit des Landes Musiklehrer-Seminars haben. Zum Diebstahl der­ 30000 Gulden Staatsgelder) Die polizeilichen Recherchen haben, wie wir erfahren, eine neue Nichtung genommen. Die hiesige­­ Sicherheits­­behörde scheint sie der Ansicht der Wiener Polizei hinzuneigen, daß der U­ntausch der Original-Geldfitte gegen die Riegelliste ni­ch­t in Wien geschehen sei; andererseits aber weisen zahlreiche Momente darauf hin, daß Die Auswechshung der Kite auch in Oien nicht erfolgt ist, woraus sich — so folgert man in Polizei­­treifen — von selbst der Schluß ergibt, daß der Diebstahl der 30.000 Gilden nur auf der Strecke von Wien nach Budapest geschehen sein konnte. Die Untersuchung wird in Folge dessen recht divekt gegen die Rostbeamten und Diener geführt, welche sich auf dem Eisenbahnzuge befanden, mit welchen die Geldsendung befördert wurde. Die Erhebun­­gen erstreden sie schließlich auch auf mehrere Eisenbahn-Bedienstete, welche am 29. v. M. den Dienst beim Ofner Südbahnhof versahen. F­ranz-Josef-Elisabeth-Goldstipendien.­ Vom näcften Studienjahre 1884/85 werden an den Uniersitäten zu Bu­dapest vier, an jenen zu Prag und Staufenburg je zwei, dann an jenen zu Graz, Sim­sbrud, Lemberg, Krakau, Gzer­omig a ud Hyran je eines, der fü­r Dü­rftige und milchige Hörer der vier Fakuıltäten gestifteten Franz - Josef - Elisabeth - Goldstipendien im Jahresausmaße von 300 fl. in Gold zur Verkleidung kommen. Be­­werber um eines dieser Stipendien haben ihr eigenhändig geschrieben­es, an Ge. f. n. apolt. E. Winjertät gerichtetes Gesuch zu belegen: 1. mit dem Tauf- oder Geburtsscheine; 2. mit glaubwürdigen Diskum­enten über ihre Dürftigkeit, unter Nachweisung des Standes, der Ver­mögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse der Eltern, eventuell im Falle der Verwaltung mit einem Belege der V­ormundschafts­­behörde über den allfälligen Vermögensstand ; 3. mit der Maturitäts- Bergnisse und, wenn sie schon Universitätshörer sind, ü­berdies mit den Kolloquien- oder Staatsprüfungs-Zeugnissen bezüglich des zweiten Studiensemesters 1883/84, in wobei jedoch bemerkt wird, daß unter gleichen Verhältnissen jene Kom­petenten, welche die Universitätsstudien exit antreten, den Vorzug genießen. Die Gesuche haben auch die Angabe zu enthalten, ob der Bewerber bereits im Genusse eines Stipendiums oder irgend eines Bezuges aus öffentlichen Kassen steht, ferner jene von Abiturienten, welchen Fakultätsftudium sie sich zu widmen beabfitigen und sind längstens bis 31. August 1884 bei der E. E. Direktion 088 allerhörsten Beirat- und Familienfonds in, Wien, f. Hofburg, einzureichen. Auf später einfangende oder nicht gehörig belegte Gesuche wird seine Rücsicht genommen werden. N­eue Handelsschule) Zu Beginn des Schuljahres 1884/85 wird in den Lolalitäten der Schwaben-Bürgerstule des I. Bezirkes Bärengasse Nr. 5­ die erste Klasse einer Handelsschule mit 3 Jahrgängen eröffnet. Aufgenommen werden Schüler, die die IV. Klasse der Bürger, Realschule, oder eines Gymnasiums mit Er­­folg absolvirt haben, oder in einer Aufnahms-Prüfung die nöthigen Börsenntniffe befunden. An Ginfchreibegeb­ühr ist 1 fl. zu entrichten, das Schulgeld beträgt halbjährlich 5 fl. Das Maturitäts-Zeugniß dieser Schule berechtigt um Einjährig Freiilligen-Militärdienst. (Sinnener Strike) scheint im Zuge zu sein. Es geht im­ nämlich heute folgenden Aufruf an sämmtliche in Budapest beschäftigten Spenglergehilfen, Gas und Wasser­leitungs-Konstallateure zu: „Kollegen! Das im der Versammlung am 18. Juli gewählte Komite­e­ im Sinne des Ver­sammlungsbeschlusses mit der Spengler-Genossenschaft, in Verhand­­lung getreten und erachtet es als seine ‘Pflicht, Euch über den Ber fcluß desselben Bericht zu erstatten. Su diesen Ywede wird am Sonntag, 3. August, Nachmittags 3 Uhr, im Garten der alten Better­birgerl. Schießstätte eine öffentliche Veh­am­mlung abgehalten mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht des seitens der Gehilfen gemähl­­ten Komités über die bei der Genossenschaft erzielten Resultate. 2. Verhandlung etwaiger hierauf bezüglicher Anträge. Kollegen ! = Angelegenheit ist wichtig, erscheinet vorzählig, Mit Gruß! Das Komite.“ Arbeiterwohnungen­ Der Eigenthümer der­ weit­­läufigen leeren Grümde in der Nottenbillergasse N­r. 31 gedenkt dort Arbeitermohmungen zu errichten und ist bereit um Gewährung von Begünstigungen beim Magistrat eingeschritten. (Kur«-rentirter Mörder­)Die hiesige Polizei wurde­ vom Ocsaer Bezirksgerichtes um die Kutrentiung eines nur s seine­r Taufnamen-Bism-nach gekannten Öll­örders ersucht,­der d­ 1ei Zigeunerin Veronika Horvåth in Soroksär erschlagen und sodann die Flucht ergriffen hat.Der V­iörder istLti—­28 Jahre altt und hielt sich­s seit seinen Kinderjahren immer unter Zigeunern auf. (Selbstmord eines u­nbekanntenJ Hatte Morgen-IS Uhr hat sich­ auf einer Bankinder Elisabeths Prom­ekzzide ein junger Mann mittelst eines Revolvers in die Brust getchonen. Ein Konstabler transportirte den Schwerverb­undeten in das RochuFZs­spital doch gab auf dem Wege dahin der junge EDramc seinetheift auf.Die Identität des Tochters konnte bisher nicht festgestellt werden.. Es wurde bei dem­ Selbstmörder nur ein Brief ohne Adresse vor­­gefunden,in welchem der Lebensü­berdru­sst geseht­:Absicht kundgibt, fig- dadeebeix­zunehmen-Das Sch­reiben trägt die Unterschrift: „Leopold“. Gefundene Kinderleichen.­ In einer Holzkam­m­er 028 Haufes Neuere Stationsgasse Nr. 14 wurde heute Morgens der bereit in Verweisung gevathene Leichnam eines neugebornen Kindes­­ gefunden. Der Verdacht, das Kind besestigt zu haben, trifft die Dienstmagd Elise Brecske, welche in dem genannten Haufe bedienstet war und vor zehn Tagen ihren Blat­t plößlich verließ, um nachause in die Provinz zu weisen. — Gestern Abends wurde in einem Graben nächst der Steinbrucherstraße der Leichnam eines vier­ bis fünf meonatlichen Knäpleins entdeckt und in die Leichenfanmer des N­ohusspitals befördert.­­(Ueberfahren.)Im Szektsundreer Streinbrüche wurde gestern Nachm­ittags der Taglöhner Alexander Szetevi von einem Wagen,d­essen Bremskette gerissen1 war,ü­berfahren-Szetevi wurde higbeichaxt bei den Füßen schmierversetzt und heute in das Rochnsspital gebracht. (Bolizeiínadgridten) Die Weißnäherin Anna Danber hatte von dem Kaufmann Moriz Arnstein Leinwand im­ Werthe von 37 fl. zum Anfertigen von Hempden erhalten, welche sie indes bisher abzuliefern vergab. Arnstein erstattete demnal, gegen Die Näherin — welche er der Berinttreuung beschuldigt —­ die polizeiliche Anzeige. — Der Schneiderlehrling Géza Fife­er veruntreute seinen Meister einen werthvollen Rat und fürchte mit demselben das Weite. — In der Wohnung des Iuspektors Hoff Sakabfalvan er fhlen gestern Vormittags der polizeibefannte­­ Dieb Edurund Marcio und bat um ein Almofen, welches­ er auch erhielt. Der Gamer Inndichaftete bei dieser Gelegenheit die Wohnung aus und verübte daselbst heute Nachts einen Einbruch. Er fragt eine silberne Taschenuhr sam­it Kette. Gefunden­ wurde gestern beim Landungssteg am­ Bomben­­piat ein Etui mit­­ chieurgischen Anfrenmenten. Das Etui is bei dem Sinder, Herrn Lotaldoot,Aevilvn Schneider, zu über­­nehmen.­­ . . . ; (Milite«i­ifches·­Aus Oedenburg»schreibt·ma»­1« unsunterml.d.:Das h­ier garnisonireude»DragonerReglement Graf Pejacsevich III­.Er erläßt nächste Worbe am Dienstag unsere Stadt und begibt sich z­unächst zu den in Fertö-Szent-Miklószabzus haltenden Manövern;vorläufig verbleibt hier ein Rücktaß von circa 100 Mann unter Konink und odesZ Rittmeisters Baron unters richter.In Fertö SzentiUkiklös verbleibt das Regiment bis zum 22.d.und geht von dort nach Kitsee ab.And­.September er­­­folgt der Abmarsch nach Stampfen und Malaczka,von wo das Regiment nach­ sechstägigem Aufenthalte zu den großen­ Korps- Manövern dirigirt wird.Nachdem­ Rückkehr bezieh­t das Dragon­er-­­Regiment die neue Garnison"Wicster-9­ie11stadt.—Am 18.d.veranstaltet das Offizierskorps ein Pferde-2!Bettrennen in Fertös Szent-Miklós. (Sch­adenfeuer.)JttTztröcz-Sztccsät 11)ist itt der Nacht vom Ska auf dens L Juli in der Wohnung des dortigen­ Notärsein Feuerztthusbrnch­ getonune minolches·atti­er der Woh­­nung des Notärs,desse­n Kanzlei und stinmttliche daselbstverwahrten Aktenstücke nach Wanderb­inser und fast ebenso viele Schemma einfischerte Dies konnte unt so leichter geschehen weil die Männer mit Stroh und Holszhindeln gedeiftt u­rd sehr nahe aneinandergebath sind­ Erst zwei Stunden nach Entstehung des BrwkdeS erschien die Rntknechtierwehr an Ort und Stelle,die Szt.-Martoner Feue­r­­mehr kam viel spä­ter.Die Szucscmyer Feuer­mehrselbst,welchem Folge der unaufhörlichen Notionalität Schibnng cuitzt Schoße·Het­s selben nicht ztc prosperirenvermung,konnteteidermtch bei diesem Brandenurllc bedeutendes leiste­ kl­ 9.378. 66, . 1 [exe­trde wiesen werden. beweisen in der Lage ist, dab das Couvert so Schließe dies nicht aus. Gericht­ hatte Ein Postdiebstab.Durch einen Aussprun·des öster­­reichischen Obersten Gerichtshofes ist soeben einkxs zuzeit beendigt worden,welcher aus«3einem unentdeckt gebliebenen Postdiebstahll­ her­­vorgegangen ist und der insbesondere mich deshalb inter­ess­emt ist, weil er die Frage,wer in diesem Falle diestt­ck­t,den Schade­n zu ersetzen­ hat,prinzipiell löst.AmJ Feber 1880 hatte ein Wiener Bankinstitutkm eit­e Krakauer Wechselstube als HVorschiß einen Betrag v0112500 fl.ztcsende11;die Bamkka111 diesc1n­ Auf­­trage nach,111de111 sie zwei Stück Tausender I und fünf Stück HIW derter per Post,1111dz­ worauf ausdrückliche Weisung der­ Wechsel­­stube in einem einfach rekommandirten Briefe abschickte.Alit Postwendungtmfans Kmkau in Wien diethchrichtem, daß der Brief angekmmmert,jedoc­)nur 1500 Lentk halten habe Ischrief sei völlig v­erfehrt gewesen und esser kei11Zweisehdafz hier ein Versehen­ seitens der Bartk·vot-c­ cge, umd sie nıöge daher die fehlenden 1000 fl. nachsenden. Eine sofort vor­­genommene Kaffen-Skontierung, konnte die Einvernehmung der bei dem Bestand beschäftigten Personen ergab, daß wirklich 2500­ fl. in das Convert gegeben und auch auf die Molt waren. Bei einer solchen Sachlage war es den Schaden die denn diese abgefchtet werde, aufgegeben worden wohl sein Zweifel, daß die 1000 fl. während der Fahrt abhanden genommen mandirten Briefe der Expedition es entstand nunmehr am wilden beiden Parteien ein langwieriger Rechts­­streit, wer den Schaden zu tragen habe. Die exite Sustanz, Das Handelsgericht in Wien, erkannte im vorigen Jahre, daß Den Schaden das Wiener Institut zu erregen habe, indem es annahm, daß die Tausend-Gulden-Note nicht während Durch die Wort, sondern schon früher in Verlust gerathen war. Das Ober­landesgericht zu Wien und der Oberste Gerichtshof erkannten, das habe ausdrücklich angeordnet, offenbar um die höheren Worte-Auslagen zu ersparen, daß das Geld in einem einfach refom: und tragen habe, mi­sse daher die Folgen eines solchen, allerdings für Geldsendungen gefährlichen Transportes tragen ; daß aber die Bank 2500 fl. in das Convert gelegt und auf die Bol­ aufgegeben habe, sei durch Zeugen und durch einen Eid bei Wechselstube waren, und in Krakau zu Wenn­and die Wechselstube durch Zeugen eidlich doch die Möglichkeit einer Spaltirung zur umversehrt angekommen, des Briefes. « — Cholera. Notat,2.August.(Orig.-Telegr.)Auts PoncaI­liori meldet man,daß mar siebzehn Personen an­ der Cholera erkrankt darniederliegen,wovon zwei bereits starben. . » Ausweis des hauptstädtischen Oberphysis tate über den Gesundheitszustand in der Hauptstadt vom 2. Aug­ust. 2 Infektionskrankheiten kamen vor: 3, U. Am. an Typhus 2, Blattern —, Scharlah —, Mafern —, Diphtheritis 1, Group —, Cholerine —. · » Krankenstand der städtischen Spitälep 1285.« :-im-Schnie·-des gestrigen Tages-first-»auc-dem-Geblendet- Hauptstadtgestorbsenl.6,u­sw.1.Beztrkl,«ll...Beztrk-«1

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