Pester Lloyd - Abendblatt, September 1884 (Jahrgang 31, nr. 201-225)
1884-09-18 / nr. 215
. Bisher it uns in Bezug auf die Frontischen Landtagswahlen das Resultat aus 75 Wahlbezirken bekannt geworden. Hievon entfallen 44 auf die Nationalpartei, 21 auf die Rechtspartei, 6 auf die Unabhängigkeitspartei, 37 auf die „Wilden“. In einen Bezirken eine Stichwahl erforderlich. (Einzelne Nummern 3 je 47 in allen Berichleiflokalen.) I | Bomuerfing, 18, feptb 2 B 88 7 : ; « : ».. Engesuenigkeiten. (Ernennungen) Alexander Heim zum Bauinspektor im Kommunikations-Ministerium; Elisabeth Dömöt definitiv zur Bürgerschul-Lehrerin in B.GyarıatBudapest, 18. September. = Die Weisheit des „Staatemannes auf dem Throne“, der Belgien regiert, ist in diesen Zügen schweren Kämpfen und Versuchungen ausgeregt. Die persönliche Gesinmung Leopold II. ist weder in Belgien, noch in Europa für Higend gemanden ein Geheimniß. Der Hochgebildete und frei Denkende König ist ein Liberaler in des Wortes bester Be Deutung. Gleichwohl ist es nicht anders denkbar gewesen, als daß er — seine persönlichen Webterzeugungen und Sympathien niederkämpfend — dem Elerfalen Schulgefege seine Sanktion verleihen werde. In der bewegten Audienz, welche die Bürgermeister der größten und berühmtesten Städte Belgiens gestern beim Könige genommen hatten, wurde Dieser Entschluß des Herrschers in feierlicher Form bestätigt. Die Kleinfden haben die Majorität in beiden Kammern erlangt, sie haben, von ihrer Majorität Gebrauch machend, ein Gefeß geschaffen und der König vermag im Gifte der Berfassung nichts Anderes zu thun, als daß er Diejent Gefege die Sanktion ertheilt. Ueber den Charakter und den voraussichtlichen Eifert des neuen Schulgefeges kanır nicht der geringste ge bestehen. Der Elementar-Unterricht wird durch dieses seje ganz in die Hände dr internationalen Geistlichkeit gelegt. Das ist so wahr, daß ein Antrag der Liberalen verworfen wurde, der das geradezu selbstverständige Postulat aufstellte, jeder Lehrer müsse Die Staatsangehörigkeit besigen. Der Hlerikale Unterrichts-Minister hat in Betüngjung Dieses Antrages den Ausspruch gethan : „Um den Kindern die Liebe zum Vaterlande beizubringen, if man nicht eben selbst diesem Vaterlande angehören." Dan kannt also Die Vaterlandsliebe beibringen, wie die Mathematik oder wie das Zeichnen. ... Es wäre überflüssig gegen eine solche Auffassung auch nur ein Wort zu sagen. Der Krieg gegen die Liberalen bezieht sich übrigens nur auf die Schulfragen allein, fanden auf das ande Gebiet der Politis. Leberall hat sicher Liberalismus während seiner Herrsschaft Füh jchöpferin, wohltätig und bildend gezeigt. Natürlich gingen diese Reformen nicht ohne große Geldausgaben ab. Wenn die Liberalen z. B. die Armee um 20.000 Mann vermehren wollten, um Belgien vor der Begehrlichkeit und vor dem Wohlwollen seiner Nachbarn zu sichern, wenn sie Antwerpen und die exponirten Striche des Landes befestigten. Damit der Spaziergang nach Brüsfel für eine fremde Brenze etwas erschiwert werde, so wid ihnen Daraus sicherlich sein verständiger Politiker einen Vorwurf machen. Daß sie zugleich die großen Städte verschönerten — es genügt, auf den Brüsseler Justizpalast hinzuweisen, welcher eines der erhabensten Werke der Kunst unseres Jahrhunderts ist — das entsprach ebenso den Traditionen des Kunftstümigen Landes, als den besonderen Programm der Liberalen, die ihre vornehmste Stüge in den Großstädten haben. Alle diese Unternehmungen aber — und nicht zum wenigsten. die Schulreform — kosteten Leh, viel Geld. Der Baer, der gewohnt war, daß der Bischof in seiner unerschöpflichen Gnade das Dorf mit Gratisschulen versah, sollte nun plöglich eine Schultüre zahlen ; seiner natürlichen und „rein menschlichen" Aversion gegen Das Zahlen kam der Klerus noch zu Hilfe, indem er die Mittelhäter, welche ihre Kinder zur „gottlosen”, das ist zur Staatsschule schickten, in Acht und Bann legte ; sie wurden selbst von Den gewöhnlichen Unterhaltungen im Dorfe ausgeschlossen, konnten die Eirche nicht besuchen u. s. w. Die Zumuthung, für alle diese Anwehmlichkeiten noch eine besondere Tüte zu entrichten, wurde wahrsceinlich auch für andere Politiker, als die belgischen Bauern er sind, wenig Berführerisches gehabt haben. Ein erhöhtes 7 Staats- und ‚Lommmmal:Budget «ud Krieg mit Bischof und Pfarrer — das ist die Dninfessenz liberaler Potitif, wie sie sich dem Bauer darstellte. Es muß übrigens gesagt werden, daß bei den diesjährigen Wahlen auch manche Städte, Brüsfel allen voran, den Liberalen den Rüden Tehrten. Set Haben sie das bereits bedauern gelernt und sie machen die größten Anstrengungen, um Den Zehler zu forrigiren, — vergeblich ! Das neue Schulgefäß ist votirt, es wird sanktionirt und auch durchgeführt werden. it das geschehen, dann ist es nicht unmöglich, daß der König das Parlament auflöse und Neuwahlen ausschreibe, bei denen die Liberalen ihr Süd neuerdings versuchen künnen. Würde der König jedoch fest, vor Sanktionirung des Geieges die Kammern vor die Wähler stellen und es gelänge den Klernkalen neuerdings den Sieg davonzutragen, dann wären König und Gefeßgebung für lange Zeit und bedingungslos dem Belieben der jeit noch ziemlich moderirten Ultramontanen ausgeliefert und es würde vielleicht ein Jahrzehnt vergehen, ohne daß der freisinnigen Partei die geringste Aussicht winkte, die Herrschaft zurückzuerlangen. Das Wesen des neuen Gesäßes it in Folgenden zu verunken: jede Gemeinde it verpflichtet eine Schule zu haben. Sind alle Gemeindemitglieder gewillt, eine „freie“ (bag heißt eine von Geistlichen geleitete) Schule zu unterrrügen, so beschließt die Gemeinde in diesem Sinne; verlangen zwanzig Familienväter, die schulpflichtige Kinder haben, die Errichtung einer Gemeindeschule (das ist einer weltlichen Lehranstalt), so hat die Gemeinde die Verpflichtung, diesen Wunde nachzukommen. Das erscheint an sich und ‚soweit nur der Wortlaut des Gefäßes in Betracht gezogen wird, nicht überaus Hart, bedenkt man jedoch, welchen Einfluß der Geistliche auf seine Gemeinde ausübt und zieht man Die oben angedeuteten dionomischen Nachichten in Betracht, so ist es gewiß, daß nach dem Inslebentreten dieses Gesees die weltlichen Schulen auf dem Lande eine Seltenheit werden müssen. Wer aber die Schule besißt, besißt zugleich die Gemeinde und die Wähler. Nichts natürlicher Datum, als daß die Liberalen sich durch die scheinbare Mäßigung der Ultramontanen nicht irre machen lassen, sondern eine Kraft der Agitation entfalten, welche in Hohem Grade imporsant is. Wenn Diese Agitation zu dem Resultate führt, ihnen im Lande den verlorenen Boden zurüdzuerobern, wird der König Sicherlich bereit sein, den Liberalismus wieder zur Regierung zu bringen, der für die Größe und die Sicherheit des Landes so viel gethan hat. Die derzeitige Opposition wird das freilich nicht bLo, doch Agitationen zu Stande bringen, sondern es wird einer ernsten Arbeit bedürfen, vor Allen des Zurückdrängens der Nachlaten, damit sie wieder das Vertrauen des Landes erlange. Die Zumuthung, eine Art von friedlichem Staatsstreich zu vollziehen — und ein Staatsstreich wäre wohl die Verweigerung der Sanktion, angesichts eines durch eine ansehnliche Majorität votirten Geieges, das für ein Grundgeieg genannt werden kann — ist der liberalen Partei so wenig wirdig, als des Königs und Belgien darf sich ofidfih Shägen, daß die hohe Einsicht seines Fürsten iyn solche unberechenbare Eventualitäten erspart. = Den zahlreichen Ausweisungen von Fremden aus Berlin it neuestens die Muchreckung eines ungarischen Staatdsbürgers, 028 Nedaktens Dr. Adolf Kohut, gefolgt, der seit einer langen Reihe von Jahren in Berlin — zumeist auf belletristischem Gebiete — thätig gewesen ist. Ohne uns in die Details dieses Altes der Berliner Polizeibehörde einzulassen, oder deren Berechtigung zu einer solchen Verfügung in Zweifel ziehen zu wollen, glauben wir doch bemerken zu dürfen, daß es sich hier um einen besonders berüncsichtigenswerthen Fall handelt. Es wäre des Minister-präsidenten, Hrn v. Tipa, dem die Gage bereits unterbreitet worden ist, nicht unwürdig, im Interesse unseres Landsmannes die geeigneten Schritte zu unternehmen. Bei den durchaus Freundschaftlichen Beziehungen, die zur Stunde zwischen den beiden Staaten berrfchen, kann es kauım zweifelhaft sein, daß eine solche Art rrankion den gewünschten Erfolg haben würde. (Handelsminister Graf Paul Szecheny) ist gestern Abends aus Kecskemét in der Hauptstadt eingetroffen. (Neue Amtsstunde in Eintheilung bei der Polizei.)In der jüngsten Zeit haben sich die Agenden sowohl bei der Ober-Stadthauptmannschaft,als auch bei den einzelnen Bezirkshauptmcunnschaften derart verwehrt,daß eine Erledigung derselben beim besten Willen nicht möglich war und die Restanzen täglich anwuchsen,welcher Umstand einerseits die Durchführung der bezüglich krimineller Handlungen eingeleiteten Recherchen stark verszögerte,andererseits aber die Geduld der Parteien hinsichtlich der raschen Erledigung ihrer Angelegenheiten auf eine harte Probe setzte.Um diesem Uebel stande abzzt helfetk,werden von morgen angefangen die Amtsstunde bei der Polizei erheblich vermehrt, und zwar werden dieselben klir sämmtliche Polizeibeamte in der Zukunft von suvaorgens bis zur SJJ mittagstund von 6 Uhr Nachmittags bis 7 Uhrcends dauern Die Vormittags stunden sind für die Erledigung der laufenden Angelegenheiten und den Verkehr mit den Privatparteien bestimmt,während die Nachmittagsstunden der Anfarbeitnth der Resmuzen geiuidmet sein werden-Privatparteien werden Nachmitag nicht empfangen und haben sich dieselben,wie biesler,an dem InspektionssBeamten in der Polizei- Zentrale zuwende,dessene Dienst untZ Uhr Nachmittag z beginnt und bisslllr Mordhesmn11äcl)ftchageanh("ilt. (Die Wallschlacht in Jaska.)Jn Ergänzung eines Telegramms in unseren Morgenblatte wird uis heute aM Agrmn telegraphisch berichte an Jaskakaljtestiach detzt gestrigen Wahlakte wie einem äußerst blutigere Zusammenstoß Die Starosechsianer waren durch dass Kompomißs zischen der Nationalpartei und den unabhängigen,zufolge dessen Kantonar gewählt wurde,auf’s3höchstem bitten und griffen,1 wie ein hier eingetroffener amtlicher Bericht meldet,die heimkehrenden Wähler Ka11te war’s mit Stöcken und Steinen an.Die Gendarmerie legte sich ins Mittel;die aufgeregten Wähler setzten sich dagegen zur Wehre und wurde ein Gendarm verwundet,worauf das1vege1ö der Wahl in Orte noch anwesende Militär eingriff.Die Bauernverbarrikadirten sich in einem Hause,wurden aber bald gezwungen,ihre Position aufzugeben, wobei Stadt am Pchtze und 14 zum Theile schwer verwundet wurdA. Eitke grosse Anzahl Bauern wurde hierauf von den Gendarmen eingefangen und dem Gerichte überliefert.Schon wieder ein Eisenbahnunfall.) Vor Seite der Direktionx der Ungarischen Staatsbahnen geht unss folgendechlicht zur Gesternttsir 7 Uhr 29 Pinuten Abends fand in der Station Náros ein Zusammenstoß zwischen den Schnellzug Nr. 202 und einer Neferve-Lokomotive statt, welche, als der Zug schon abging, wo unter auf dem Abfahrtsgeleise Ttschen geblieben war. Ein Wartzwagen wurde biebei völlig zertrümmert, ein zweiter aber nur wenig bescädigt. „Der Schnellzug selbst erfuhr keinerlei wesentliche Beschädigung und konnte derselbe mit einer Verspätung von einer Stunde und 22 Minuten seinen Weg wieder fortfegen. Der dienstteuende Beamte, welcher an dem Unfalle die Schuld trug, wurde an Ort und Stelle von seinem Amte suspendirt und ist ale gegen ihn bereits die Untersuchung eingeleitet worden. Bereitelter Mord. Das Haus Tabakwasse Nr. 57 war heute Nachts der Schauplab einer blutigen That. Der Omibus£utscher Sofef Tóth wollte seinen Freund Johann Szabó ermorden, um sich in den V Befiß der Baarschaft des Legieren zu fegen. Ein glücklicher Zufall vereitelte indeß die Ausführung des Verbrechens, so daß der Mederfallene mit einer wohl schweren, aber nicht lebensgefährlichen Verlegung davonkam. Ueber den Vorfall, welcher heute namentlich in der Elisabeth- und Josefstadt das Tagesgespräch bildet, erfährt unter Berichterstatter die nachfolgenden Details: Der Omnibustaucher Jofef Tóth machte vor einigen Moden die Bekanntschaft eines Berufsgenossen, des 24jährigen Sodann SzaboH, mit welchen er bald intime Bekanntschaft schloß. Im Laufe der Zeit erfuhr Tóth von seinem Freunde, daß Lebterer sie im Resige einer ersparten Summe von 150 ff. befinde. Toth’s ganzes Sinnen und Trachten war von mut an darauf gerichtet, sich in den Belis dieses Geldes zu bringen. Da er nicht genau wußte, wo Szabó dieses Geld aufbewahre, suchte Tóth dies auf dieeise in Erfahrung zu bringen, indem er Szabó gestern besuchte und denselben unter einem Vorwande um ein Darlehen von 5 fl. ansprach. Szabó willführte dem MWuaf die Toth’s und öffnete seinen Koffer, um aus demselben die verlangte Geldsumme zu nehmen. Zoth war nun dessen gereiß, daß die Ersparnisse Szabó’s sich in dessen Koffer befinden. Da Szabó jedoch den Schlüssel zu dem Koffer stets bei fi) zu tragen pflegte, Faßte Tóth den Entschluß, 1 KŐ mit Gewalt, und sollte es selbst das Leben Szabós foften, um den Besich des Schlüffels zu Jeßen. Tóth hatte Kremttnip davon, daß Szabó Die Nächte zumeist im Hofe seines Dienstheren, des Miethimagendenkers Viktor Burger (Ehe der Tabat- und Maximiliangasse) zu verbringen’ pflege. Auf diesen Umstand bafite Tóth seinen Mordplan. Zwischen 2 und 3 Uhr Morgens drang er, mit einem Schari geschliffenen Raffrwerfer bewaffnet, in den Hof, indem er über die Holzplanie sprang, welche den Hof von der Gasse trennt. Langsang im Finstern sich forttappend, fügte er Szabó auf, welcher auf einem Wagen schlief. Im nächsten Momente wurden die übrigen in dem Hofe schlafenden Omnibustutscher durch einen gellenden Schrei aus ihrer nächtlichen Nähe gestört. Der Rutiger Karl Szente war der Erste, welcher munter geworden, sich auf seiner Schlafstätte aufrichtete und in der Dunkelheit einen Daun entfliehen frah. Zugleich wurde die erlöschende Stimme Szabó’3 hörbar, welcher die Worte rief: „Ur Gottes willen, zur Hilfe, man ermordet mich, fangt den Mörder.” Während sich man einige Kutscher in Szabó bemühten, welcher aus tiefen Halswunden blutete, machten sich Szente und der Pferdemärter Sofef Tischler an die Verfolgung des flüchtigen Attentäters, der nach längeren Suchen in einem Anstandsort versteht aufgefunden und als der Kutscher Töth erkannt wurde. Die blutbefreie Mordwaffe, welche Töth von sich geworfen hatte, wurde ebenfalls in einem Winker des Hofes entdeckt. Von dem Borfalle wurde sofort die Anzeige bei der Polizei erstattet und ersitien eine Gerichts-Kommission am Schauplage, um den Thatbestand festzustellen. Es wurde konstatirt, daß Töoth die Ab figt hatte, seinem Freunde Szabó die Kehle au durchschneiden, um sich dann den Schlüsfel zu dem Koffer Szabó’s zu bemächtigen. Im Belibe der Ersparnisse Szabó’s wollte dann Tóth Burdapest verlassen und sich in die Provinz begeben. Tóth ist ein Krüppel, da ihm der rechte Arm fehlt. Er mußte dahber den Streich mit der linken Hand führen. Er verfehlte wiebei glücklicherweise die Richtung und brachte Szabó anstatt an der Kehle, an der linken Halsseite die Verlegung bei. Als Szabó durch den fürchterlichen Schmerz aus dem Eglafe gewegt wurde, verlor der Attentäter den Muth zur Vollendung des Verbrechens und ergriff die Flucht, welche ihn aber, wie erwähnt, nicht gelang. Szabó wurde wo er st gegenwärtig in forgianter ärztlicher Pflage befindet, der Attentäter selbst kam zu Elisabethstädter V Bezufshauptmannscaft. Er simulirt Teübsinn und gibt auf die an ihn gerichteten Fragen feine oder unverständliche Antworten, aus welchen zu exsehen ist, daß der Verhaftete die Absicht hat, den Glauben machzurufen, daß er die blutige That in einem Anfalle von Geistesslärung unternommen habe. Gindbruch in ein Pulvermagazin Aus Wiener-Neustadt wird vom 17. d. M. geschrieben: Ein gewaltsamer Einbrick wide Heute in das Lusermagazin der Firma in das Nocdhusspital gebracht, Sofef Labnansky’3 Söhne vorgenommen. Das außerhalb der Stadt unweit des Trierhofes ganz tjoliot stehende Magazin wurde aber von den Thätern, nachdem zwei Schlösser abgedreht und die innere, versperrt gewesene Holzthür, sammt Thürstod aus der Mauer gesriffen worden waren, 10 viel fi) bis jeßt Fonstativen läßt, nicht beraubt, man nimmt an, daß die Einbrecher auf der Suche nach Dynamit geroefen seien, wovon zurzeit aber kein Vorrath vorhanden war. ,, a LEBE p Gerichtshelle, : Wreßprozeß. Arad, 18. September. (Drig.-Telegr.) In dem heute verhandelten Breßprozeß der Staatsanwalt: fast (vertreten durch Vize-Anwalt Georg Balecz) gegen den Kiss Halmagyer Einwohner Gerő Horváth de Kolto wegen Befleumdung des DBeleser Bezirksrichters Merander Tulucz, gegen welchen Horváth mehrere Artikel im „Offenen Sprechsaal“ des Journals „Arad és Vidéke", so auch mehrere zu diesem Blatte beigelegte Flugschriften veröffentlichte, fällten die Geschworenen nach Vertheidigung durch den Mordaten 2. MaleE und wag längerer Berathung folgendes Verdikt: Auf die Frage: Enthält der inkriminerte Artikel eine Verleumdung des Bezirksrichters Tulucz oder nicht ? antworteten 8 ja, A nein; auf die Frage: It Angeklagter der Betraffer der Artikel? 12 ja; und endlich auf die Frage: St Gefragter schuldig ? antworteten 10 nein, 2 ja. — Der Gerichtshof-CBräsident fin. Rath Nagy, Protanten Fabian um Szablczsay, Notar Seres) sprach hierauf den Angeklagten frei und verurtheilte die Staatsanwaltschaft zur Tragung der Kosten. Das Reydut erregte Sensation. Das Snnkarfhaft E28, Hera. Original-Telegramm der „Pfeiter 2loyd“) Wien, 18. September. Das Leben bildet gar vielerlei Gestalten und Charaktere. Der Hang zu noblen Passionen, die Sucht, Geld, recht viel Geld zu erwerben, sei es auf welchem Wege immer, hat eine Gruppe von Menschen herangezogen, die man gemeiniglich mit dem Namen "dodgítaptler" zu bezeichnen pflegt. Diese Leute sind nicht sehr rigoros in der Wahl ihrer Mittel, sich ein behagliches Leben zu verschaffen. Von der Natur gewöhnlich mit Wit und Schlauheit bedacht, spefuhren sie auf die Einfalt und Vertrauensseligkeit einfacher Bürgersleute, um dieselben doch schöne Worte, vielleicht auch durch einen falsshen Schein zu blenden und sie dadurch ihren Ansichten zugänglicher zu machen. D er Ein solcher „Hochstapler“, oder wie ihn die Anklage nennt, ein „Betrüger“, steht Heute vor dem hiesigen Schwurgerichte. Es ist der sogenannte „Bankier Ned Lid, der Inhaber des gewiß weit und breit bekannten Bankgeschäftes 3. W. Horn. Aus armem Hause stammend, wegen Arbeitsfehen, Erwerbs und Subsistenzlosigkeit im Jahre 1877 für beständig aus dem Polizeirayon Wien ausgewiesen, hat es Nedlichtrog alledem verstanden, neuerlich auf dem hiesigen Blade zu erscheinen, und zwar unter Entfaltung eines ganz außergewöhnlichen Zurus, wie sich ihn nur der Inhaber eines großen Bankgeschäftes erlauben darf. Die Leute wunderten sich wohl sehr, wenn der ehemalige „Zaufbursche“ in Equipagen durch die Straßen Lutschtete, wenn er auf dem Tinf Hunderte verspielte, und wiewohl das verständige Bublikum den Kopf schüttelte und sich sagte: „Das Bankhaus Horn ist ein Kartenhaus!“, so gab es doch eine ganze Schaar von Gimpeln, denen dieses Auftreten Nedlich’s imponirte und die unbedingtes Vertrauen zu demselben faßten. Heute beklagen sie dieses Vertrauen mit dem Berluste bedeutender Sunmen Geldes. Um 4:10 Uhr nahm die Schlußverhandlung unter großer Theilnahme des Bublitums ihren Anfang. Der Schwurgerichtssaal war bis zum legten Bläschen offupirt. Der Angeklagte, ein Mann von eleganter Erscheinung, präsentirt sich in sorgfältiger Toilette. Nachstehend sei in umfangreichem Auszuge die zur Verlesung gelangte Anklage wiedergegeben: Huflageschrift: Die FE. £.-Staatsanwaltschaft in Wien erhebt gegen Jofef Adolf Redlich, in Kranig in Mähren gebürtig, dahin zuständig, 34 Jahre alt, moralisch, verheirathet, aber gerichtlich geschieden, gewesenen Börsengeschäfts-inhaber, gerichtlich wo nicht bestraft, die Anklage: L Derselbe habe in den Jahre als SZ und Issx,hier i11 Wien,sich im Betrußtsein seiner Zahlungsunvermögenheit und Ueberschuldung hinter det tt falschen Scheine einescnufrechten,zahlungsf(ih)ige1,javerntönlichen Geschäftsmannes verborgen,der in seinen so seit 1823 wohlakkreditirten Battks 1111d Wechslergeschäfte alle ihm zukommenden Bist-fetts Transaktionen pünktlich,reell und gewissenhaft durchführe,habe durch diesen liftigen Vorgang eine Reihe von Personen inJrrthim geführt und zu einer ihnen nachtheiligen Geschäftsverbindung mit ihm,namentlich auch zur Uebergabe namhafter Depots in Baargeld und Werthpapieren verleitet,wozu sie sich ohne den gedachten listigen Vorgang nicht würden verstanden haben und wodurch dieselbext an ihrem Eigenthum seinen 300 fl. weit übersteigenden Schaden erleiden sollten und unter Anderen auch, und zwar:Lorenz Muckensturm in der Höhe von 1299 fl.,Franz Jakombek in der Höhe von circa LOOO fl,Johann Mestezky in der Höhe v0113000fl.Bernhard Löschner in dershöhe von circa 3000fl.,Johann Csizek in der Höhe von 917fl.,Jakobrippel in der Höhe v9113256fl zukr.,Johanthemann in der Höhe von 854fl.78kr.,Josechuwirth in der Höhe von 500fl.baar und 473fl.40kr.in Papieren,Dr.Johann Damm in der Höhe von 705fl.48kr.,Franz La1fkas in dersöhe von 500fl.,Eduard Novakinderssoöhe vons()0fl,Emil Scholz in der Höhe von 693fl.,Jaroslaw Komers Freiherr von Lindenbach in der Höhe von 26’0fl.,Franz Nocars des Werthes zweier Wochenkredit-Lose,Barbara Messinger eines Sechzigen,eines Kreditlofes und 60fl.baar,Franz Brejcha in der Höhe von 4()0fl.,Ernst Kubin in der Höhe von 1200fl.,Georkov-Wieukowski in der Höse von 1660 fl.45kr. wirklich erlitten haben. IT. Derselbe habe in derselben Zeit, die Private Louise Spangenberg dnd die listige Vorstellung, daß er ihr in Hussicht stellte, sie zu heirathen, und duld; ‘den weiteren listigen Vorgang, daß er sie im Bermußtsein seiner Ueberschuldung Hinter den Falschen Scheine eines aufrechten, ja vermögligen Geschäftsmrannes verbarg, in Strtdum geführt und nach und nach zur Uebergabe ihres ganzen Vermögens verleitet, mozit sie sich ohne Den gedachten listigen Vorgang nicht würde verstanden haben, und wodurch dieselbe an ihrem Eigenthume einen 300 fl übersteigenden Schaden erleiden sollte und in der Höhe von 27.430 fl. 27 tl. wirklich erlitten hat. Derselbe habe hiedurch das Verbrechen des Betruges begangen. Gründe. Der Beschuldigte, Sohn eines Kaufmannes in Ranis, hatte in Wien und Brünn die Real- und Handelsschule absolvirt, war zwei Jahre in der Kanzlei des Predigers Dr. Yelliner als Schreiber bedienstet, erhielt dann eine Anstellung als Beamter der Nordwestbahn, avancirte bald zum Stationsvorstand, wurde jedoch wegen Lanheit im Dienste und wegen verschiedener Unregelmäßigkeiten in der Kassengebahrung zu Ende des Jahres 1373 entlassen. Nedlich, der vollständig mittellos war, vermochte nach seiner Entlassung seine fire Stellung zu erlangen, sondern fristete seine Existenz als Agent, Schreiber, Aufseher bei Schmeifal im Musikvereinshaufe 2c fort. Aus den zur Verlesung beantragten polizeilichen Vorarten geht hervor, bag der Beschuldigte sich bereits im Jahre 1874 darauf verlegte, bei höher gestellten Persönlichkeiten minofisch und schriftlich um Untersüügungen zu bitten, wobei er große Frechheit und Zudringlichkeit an den Tag gelegt habe. Auf Grund mehrerer diesbezüglichen Anzeigen wurde er, da er die öffentliche Mildthätigkeit in besonderd raffinirter Art in Anspruch genommen und sich als arbeitlichen ertwiesen hatte, mit polizeilichen Erkenntnisse 000. 8. März 1877 wegen Arbeitöiheu Erwerb und Subsistenz-Mittellosigkeit für beständig aus dem Polizeirayon Wien ausgewiesen — Der Beschuldigte wendete sich nach seiner Abschaffung nach Prag, diente einige Monate an Dimmnist bei der dortigen Finanz Profiratur, dann in den D Bankhäusern Kramer und Klima als Ratenbrief-Ugent. — Dadurch gestalteten sich Erwerbs und Vermögens Verhältnisse günftiger, und es ihn, am 13. November 1880 bei der niederösterreichischen Statthalterei die Aufhebung seiner Nbiharfuna zu erwirken; zugleich muß aber hier erwähnt werden, dab den Beschuldigten seine Shatigfett als Natenorief-Agent mit verschiedenen Strafbehörden Deutsglands, nämlich den Gerichten in Hamburg, Berlin, Bauten, Güstow in unliebsame Berührung brachte. Die diesbezüglichen, zur Einsicht vequivirten Vorakten, konnte die betreffenden Vorschriften des Landesgerichts Prag weden, wohl nach, daß die strafgerichtigen Untersuchungen zur einer Abstrafung Nedfich’3 nicht Führten, es muß aber ausdrücklich betont werden, daß Das seine gelang großherzogliche Landgericht in Güstram seinerzeit bei dem Landesgericht in Bra Auskieferung Nedlich’3 begehrt, und sich die Fortlegung der an gerichtlichen Verfolgung Nedlich’So wegen Betruges für den Fall vorbehalten hat, daß er nach Deutschland zurückehrt. — Wenngleich also die Thätigkeit, welche Nedlich als Ratenbrief-Agent in Deutschland entfaltet hat, seinen Anlaß zur weiteren Verfolgung desselben fit , welcher im Jahre 1882 auf kurze Zeit zur katholischen Kirche übergetreten war und eine Ehe eingegangen hatte, die nach halbjährigestande wieder getrennt wurde, begnügte sich nun nicht mit de Betriebe des Prager Geschäftes, sondern gründete im Jänner 1882, obwohl er nach seinem eigenen Geständnisse damals dem Wiener Haufe Theodor Kantor mehrere Tausend Gulden schuldig war und diesen Schulden ein Aktivvermögen nicht entgegenstellen konnte, eine Filiale in Wien, Schottenring Nr. 6, deren Leitung er sofort selbst übernahm, während er das Prager Geschäft einem gemilten Ka Friedrich Holz zur Leitung übergab. Ungeachtet der mit solchen Gründungen verbundenen bedeutenden Kosten folgten dieser ersten Zweigniederlassung bald im Juli 1882 eine zweite in Graz und eine dritte in Budapest, welche ab nach furzem Bestande, wegen der damit zugestandenermaßen gebundenen Verluste wieder geschlossen werden mußten. — Ma sollte nun meinen, daß eine solche Expansion des Geschäftes, meld mit bedeutenden Regie-Auslagen verbunden war, ein von Kraftüberschuß, von Lebensfähigkeit gemesen sei. Sie mitre egt auch, bei solider, reeller kaufmännischer Gebahrung, denn die Anklage kann die Behauptung aufstellen, daß nur der Kaufmann auf Vergrößerung seines Geschäftsbetriebes bedacht sein darf, der solge ist und die Geschäftsvergrößerung ohne Nachtheil des bestehende Geschäftes ertragen kann. Nichts von alledem war bei dem Schuldiaten der Fall. Er gehegt selbst zu, daß sein aa i Sahre 1881 eine Hrisis überstanden habe, daß ein gemisser Sei eine, wie er behauptet, falsche Bilanz aufgestellt habe, nach die damals mit 1660 fl. pasiiv, getreten wäre, daß er zur Zeit Errichtung der Wiener Zweigniederlassung nicht so viel Mittel selten habe, um einen Vertreter in Wien zu bezahlen, daß Grazer und Budapester Filialen namhafte Verluste verursachtea daß in den Jahren 1883 und 1884 ein ununterbrochener Kampf uui die Existenz der Firma bestanden habe, der ihn selbst nöthigte, Teiterer Zeit seine Esquipage, Möbel, Schmud 2. zu verkaufen. diesen zugestandenen U Umständen geht hervor, daß das Gerhait Tichy 5. zur Zeit der Expansion, ja man kann mehr behaupten, beim Beginne den Todesterm in sich trug, daß die mit bedent Kosten verbundene umfassende Zreilame und Vergrößerung in dem Bwede geschah, un den unvermeidlichen Zustammenbruch als möglich hinauszuschieben. Dieser erfolgte in der That am 5. I. $., an welchen Tage von dem Handelsgerichte der Konkurs das Vermögen Nedlich’s eröffnet wurde, nachdem Tags vorher in Verhaftung Nedlich’s wegen dringenden Verdachtes des Betrug stattgefunden hatte. . Der Stand der Masse ist in·der That ein kläglicher.——Na» der per April lssst abgeschlossenen Kkidabilanz betragende Aktiva,die zum großchheit ausdem der Louise Spangenberga genommenen Vermögen bestelln daher als von einem Betrugeherührend,den Angeklagten in keiner Richtung zu entlasten vermöge aus 17.979fl.55kr.,die Passion,deren bedeutlindeihe die Annahme rechtfertit,dass die Insolvenzschmklange bestanden habe, betragei 164.664fl.39kr.,somit das unbedeckte Defeztt 146.684·fc 84kr.repräsentirt. Die Kreditorct bestehen nur durchwegs aus solchen PerspkxeM welche,zumeist veranlaßt durch die Annoncen Redlici's«3,mit demselben derart in Geschäft«soer«bindung traten,daß sie ihn mit Käufen und Verkäufen a11d börse betreifttett,und ihm zu dem Behliff« über sein Begchranaargeld und Werthpapiere als Deckung über gaben,und es mag gleich hier bemerkt werdeki,daß die Anklage des Beschuldigten strexfrechtlichhuur jene Beträge zur Last legt,welchedie Beschädigtekoeffektiv gegeben und wie die Anklagebehalte"" durch die strafbare Gebchtung des Beschuldigten eingebüßt haben, daß also auf etwaige Börsengewinnfte keine Rücksicht genom« wurde,und daß alglichkogen nur jene Personen angeführt..., die sich mit den Erlasansprüchen in die in der Anklage An Aus ven at druce gebrachten Höhe als Privatbetheiligte dem Strafverfa geschlossen haben. Nachdem nun der Beschuldigte wohl selbst nicht versuchen uud dieses enorme Defizit als ein ganz unmverschuldetes darzustellen, aı feinem Berhere vielmehr zugibt, einen bedeutenden Aufwand get trieben zu haben, bleibt der Anklage nunmehr übrig, zu untersuche ob der dem Angeklagten von der Anklage imputirte Schaden eine betrügerische Art entstanden ist, weil dem Beschuldigten Zusammenbruch 905 Geschäftes nur in diesem Falle als ein Vergehen sonst nur al eine Wahrlässigkeit im Sinne des $. 486 des © zur Last gelegt werden könnte. · Br In Dieser Nichtung Steht der Anklage ein üiberreiches Materia zu. Gebote. Ya .. . Die Anklage kann vor Allem an der Grundlacke der bishe entwickelten Thatumstände die Behauptung aufstellem daß sich die Beschuldigte in den Jahren IIIZ und 1884,in welccher Seile noch immer neue Kommittenten warb,im Zustande der Zahlungs« unvermögenheit,ja der Ueberschuldung befunden habe——·Der·Beschuldigte,der das Thatsächliche der Geschäftsverbindung mitferne Kommittenten sowie deren Beschädigtenchgibt,nur die Schadese absicht leugnet,und weiter zugibt,den größten Theil der Auftrag im Sinne des Artikels 376 Handelsgelegbuch als, Kommissionär nicht faktisch durchgeführt , sondern „in sich“ abgemwndelt zu haben war Hiezu zweifellos nur dann berechtigt, wenn er sich in voll“kommen solventem Zustande befand. Er durfte dann bei Kaufaufträgen selbst liefern, bei Verkaufsaufträgen selbst behalten, am mußte nur den Nachweis liefern, daß er bei dem berechneten Pre den Börsenpreis zur Zeit der Ausführung des Auftrages eingehalten und sich mit der gewöhnlichen Erovision und dem Crjab die reallmäßig vorkommenden Untosten begnügt habe. — Abgesehe davon, daß der Beschuldigte nun selbst gesteht, in undeeller bei diesen Geschäften zum Nachtheile seiner Kommittenten stets sogenannten Schnitt verdient zu haben, indem er bei Käufen den Kurs höher und bei Verkäufen niedriger berechnete, hat der Ber fchuldigte bei den ihm gegebenen Aufträgen und mit den ihn gegebenen Depots zugestandener, und nach den anderweitigen Erhebungen nachweisbarermaßen in einer Weise gebahrt, die selbst über den Rahmen der Liberalen Gesegesbestimmung des Artikels 376 Handelsgeseßbuches weit hinausgeht. Der Beschuldigte hat nämlich die ihm geiwordenen Aufträge gar nicht, auch nicht in sich selbst, durchgeführt, sondern die ihm von den Konmittenten gegebenen Dedungen, die noch nur dann herangezogen werden sollten, wenn durch Kursschwankungen Berluste eintraten, einfachst zugeeignet, von denselben feinen Iuturtóten Aufwand bestritten und mit denselben unbefiimmert um die Winnsche seiner Klienten an der Börse gespielt. ES kann mohl seinem Biweifel unterliegen, daß eine solche Handlungsmeise nicht nur unreell, Sondern, daß sie strafbar ist, zumal dann, wenn der Rommissionär sich in so pretärer Vermögenslage befindet, wie der Angekragte. Es könnte sich also nur um die Frage handeln, ob eine solche Handlungsweise als eine Veruntreuung, oder ob sie als Betrug auffallen ist. Die Anklage muß ich nun bei der Bestimmung des Urtitels 376 Handelsgeseßleiches, welche der Beschuldigte zu seiner Entlastung anruft, auf den Standpunkt stellen, daß eine solche Ha hma nur als Betrug aufgefaßt werden saut, wenn der Kommisstonär im Beyouptsein seiner Insolvenz mit den Devots auf eine fold ,· 7