Pester Lloyd, Oktober 1884 (Jahrgang 31, nr. 271-301)

1884-10-10 / nr. 280

T« Re Visdyprist,9.Oktk­ eck.­­* Aus unbedingt verläßlicher Quelle wird ung Die Nachricht bestätigt, daß das Wiener Kabinet sich gendebhigt gefehlten habe, eine ernste Mahnung an die Pforte zu richten deg entliich ihren Verpflichtungen bezüg­li­cher Eisenbah­n-Anschlüsfe nach­­zukommen Wir müssen gestehen: die Angabe, daß die Pforte mit der definitiven Zustimmung zum Eisenbahn­­bau noch immer im Nacstande sei, Hat für uns etwas Ueberraschendes. Denn schon zur Zeit der An­wesenheit des Fronprinzlichen Paares in Konstantino­­pel wurde im nahezu offizielleer Form­ mitgeteilt, daß der Sultan ein Krade in der Frage der Eisen­­en ganz im Sinne der Beischlüffe der Conference a quatre erlassen habe. Wenn seither eine Verzögerung in der Durchführung­ eingetreten war, so konnte man sie auf die übliche Saumseligkeit und Energielosigkeit der Pfortenorgane zurückführen. Daß noch irgendwelche prinzipielle Schwierig­­keiten bestünden, war danach nicht anzunehmen. Nun scheint es aber, daß solche Schwierigkeiten allerdings vorhanden sind. Worin sie eigentlich wurzeln, ob in fachlichen Differen­­zen oder im dem Mißtrauen und U­ebelmollen der Pforte, ist unbekannt. Thatsache ist nur, daß es weiterer Diplomati­­.­­scher Anstrengungen bedarf, um den Sisyphusstein dieser Angelegenheit auf die Höhe zurü­dzuführen, von der er aber­mals herabgerollt ist. Die Trage der Vollendung des tü­rkischen Eisenbahn- Nebes it seit nahezu zwei Dezennien das Objekt unablässi­­ger Bemühungen der österreichisch-ungarischen Bolitit. Zum ersten Male wurde sie unter dem Grafen Beust angeregt ; damals standen allerdings nicht wirthschaftlich Erwägungen allein im Vordergrunde. Der große Zusammenstoß zwischen Rußland, dem Staate der historischen Bedrängung des Ds­­manenthums, und dem türkischen Reiche war vorhergesehen, obwohl er damals nicht erfolgte. € s. waren Kombinationen denkbar, durch welche Oesterreich-Ungarn zu einer werkthäti­­gen Unterftügung der Türkei in dem für bevorstehend gehal­­tenen Kan­pfe gedrängt werden konnte und es war klar, entscheidende Rolle dabei einer direkten Schienen­­erbindung Konstantinopels mit der österreichischen a gas riischen Monarchie zufallen mußte. Selbst die Regie­rung des Sultans Abdul Aziz verschloß sich nicht ganz diesen Erwägungen. Ali Bajdja, der lechte Staatsmann großen Styls, den die Türkei aufzu­weifen hatte, war ein eifriger Förderer des Gedankens. Aber, wie immer, hefteten Unverstand und Sudolenz ihre Zentnerlast an die ferneren Entwürfe der türkischen Staatskinf. Was die Tir­­fei seither in Eisenbahnfragen gethan, war fast mehr zu ihrem Nachtheile als zu ihrem Bortheile; der Bau vom Meere weg in das Innere des Landes ohne weitere Verbindungen war ihr politisch und strategisch von seinem wesentlichen Nasen, ökonomisch aber schlug er ihre Pro­­vinzen in die Bande völliger Abhängigkeit von England. Denn die Schienenstränge von Konstantinopel nach Zatar- Bazardikis und von Saloniki nach Uesküp erschlossen nur England konmerzielle Defilden in das Herz des Neic­es, während sie jede anderweitige Konkurrenz, speziell die Ko­k­­urrenz Desterreich-Ungarns und Deutschlands, unmöglich machten. Das fan einem­­ Handelsmonopol gleich, das England nach Gefallen ausnügen konnte. Es erscheint ge­­radezu unbegreiflich, wie die Pforte diesen Zustand ruhig fortdauern hassen konnte, denn s­elbst noch auf dem Berliner Kongresse, wo die Vollendung des türkischen Nebes zum Gegenstande vertragsmäßiger Stipulationen gemacht wurde, konnte ihr die Zustimmung zu diesen Stipulationen nur mit Mühe abgerungen werden. Was sie seither an Aus­­flüchten, f­ünftlichen Verzögerungen und Berjchleppungen geleistet hat, um die Durchführung des Projektes hinaus­­zuschieben, it allgemein belaunt. Dan kann nicht sagen, dak es sehr glückliche­ Wege sind, welche die türkische Politis einschlägt. Das Register ihrer positiven Fehler und strafbaren Unterlassungen seit dem Berliner Kongresse i­ ein nahezu unermeßliches. Es ist wahr, daß auf dem Kongresse Hart mit ihr umgegangen wurde. Reiche und wichtige Provinzen wurden ihr entrisfen, bezüglich der inneren Verwaltung des Reiches trat man mit Zumuthungen an sie heran, die sie nur widerstrebend accep­­tiren konnte. Allein das Alles murde reichlich aufgewogen doch­ die Thatsache, daß ein einmüthiger Beschluß Europas der Türkei eine unbegrenzte Frist zu ihrer Wiedererstarkung, zu ihrer vollen politischen, militärischen und finanziellen Regeneration eingeräumt hatte. Den Gegnerschaften, die sich gegen sie erhoben hatten, war ein fester Danım gezogen, die politischen Freunde durften hoffen, daß die Türkei, der Ge­fahren enthoben, die sie bis dahin bedrohten, jene dritt in stetiger und konsequenter Staatsarbeit zur Entwickung ihrer Kräfte und Sicherung ihrer Hilfsquellen ausnäsen werde. Vor Allem aber durfte man erwarten, daß die Pforte nicht zögern werde, den Verbindlichkeiten gerecht zu werden, Die sie vertragsmäßig auf sich genommen. Allein von alldem­ ist das Gegentheil eingetreten. Die Ofsupation Bosniens vollzog sich eigentlich erst nach einem offiziösen Kriege mit der Türkei. Es bedurfte der Flottendemonstration vor Dulcigno, um die Pforte zu den stipulirten Gebiets­­­abtretungen an Montenegro zu zwingen und wesentliche Punkte der Delimitation gegen Montenegro sind Heute noch in der Schwebe. Eine ganze Serie von Kollektivschritten, diplomatischen Aktionen und selbst Drohungen ging der Regelung der griechischen Trage voran. Stets feste sich die Pforte in offenen oder verstedten Widerspruch gegen den Vertrag und gegen den Nath der eu­ropäischen Mächte. Wo sind Die inneren Reformen, zu welchen sie sich verpflichtet hat ? Wo ist die Kommission zur Ordnung der armenischen Brage und der albanesischen Autonomie ? Die Pforte, die stets bereit ist — und theilweise nicht mit Unrecht — Klage darü­ber zu führen, daß nur die ihr zum Nichtheil gerei­­bhenden Bestimmungen des Berliner Vertrages zur Durch­führung gelangt seien, sollte sich einmal auch die Frage vorlegen, wieviel Buitte d­ieses Vertrages ihrerseits umnerfüllt geblieben sind. Das Alles wäre begreiflich, wenn es der Negierung des Sultans in anderer Richtung gelungen wäre, ihre Autorität zu kräftigen und sich eine angesehenere und schwerer anzutastende Stellung den europäischen Mächten gegenüber zu sichern. Allein das ist seineswegs der Fall. Der große Anlauf, den die Pforte unmittelbar vor dem Bombardement von Alexandrien gegen die ägyptische Polität des Ministrs­riums Gladstone unternommen, hat mit einem Tiasto ge­endet. Selbst die moralischen Wirkungen, die man fi von den den gesammten Islam beherrschenden Ynideen des Khal­­fates versprach, sind ausgeblieben. Wenn die Pforte in ihren Souveränitätsrechten über Egypten noch gesichtigt erscheint, so darf sie das weder der politischen noch der religiösen Macht, des Sultans zuschreiben. Dieser Schuß liegt wahr­­scheinlich in der konservativen Haltung Europas. Gemeiß haben die Mächte dabei nicht blos das Interesse der Türkei vor Augen. Die allgemeinen Friedensfragen, der Wunsch, die Ruhe und Ordnung bes Orientes möglichst unange­­fochten zu sehen, sind für die europäischen Botschüfte in erster Linie maßgebend. Aber die Pforte hätte alle Ursache sich vorzuhalten, wohin sie ohne die Unterfrügung Europas gerathen würde, was ihr Shidfal sein müßte, wenn sie auch nun von dem Zwei­falter Bündnisse aufgegeben,und sich selbst überlassen werden sollte­m eigentlichen Sinne des Wortes Hat die Türkei in den legten Jahren nur für ein Ziel ihre ganze polittifche Thätigkeit eingefeßt: für das der Selbstsfolirung. Es könnte ein verhängnisvoller Moment für sie werben, wein dies Ziel der Sfolirung einmal auch von anderer Seite acceptirt würde, g jedenfalls verfü­gt die Negierung des Sultans Abdul Hamid nicht über so zahlreiche Freundschaften in Europa, daß sie sich veranlaßt sehen sollte, ganz insbesondere das freundschaftliche B Verhältniß zu D Oesterreich-Ungarn Leichte fertigen Experimenten zu unterwerfen. Das Wohl­wollen unserer Monarchie für die Türkei war allezeit so ziemlich die stärkste moralische Kraft, über welche Seitere in Europa verfügte. Aus zahlreichen politischen Krisen ist die Türkei wesentlich nur durch die Unterftügung Oesterreich-Ungarns herausgeführt worden. Allein was Lehteres dafür not­wendig verla­ngen muß, ist die Achtung seiner Rechte und die dank­bare Berücksichtigung seiner güteref­fen. Es steht durchaus nicht im freien Ermesser der Pforte, ihre Zustimmung in den Fragen des Eisen­­bah­nbaues zu geben oder zu versagen, sondern Oester­­reich-Ungarn bessst einen vertragsmäßig erworbenen Rechts­­anspruch, auf welchen es seine Begehren stellen darf. Aber selbst wenn die Pforte ni­ch­t gebunden wäre, läge es in ihren Interesse, diese Begehren zu erst füllen. Von politischem Standpunkte, weil ihre bei Flarer Erkenntniß ihrer Lage nichts mehr am­ Herzen liegen müßte, als si die Nachbar-Monarchie zu verpflichten, und von wirthschaftlichem Standpunkte, weil sie von einer engeren kommerziellen Verbindung mit Oesterreich-Ungarn nur Boc­hheile zu erwarten hat und keinerlei Nachtheil. Das ist so handgreiflich, daß man fast nicht begreifen kann, wo eigent­­lich die Motive für die bisherige Haltung der Türkei zu suchen sind. Das Eine aber scheint sicher, daß Desterreiß-Ungarn dbiegorthaner die­­ser Haltung dog nicht ganz ruhig hin­nehmen könnte Es is selbstverständlich, daß an den konservativen Prinzipien nichts geändert werden darf, welche nicht nur stets das Berhaltung der Monarchie zur Türkei beherrscht, sofern auch ihre europäische Politik in der orientalischen Frage bestimmt haben. Aber es sollte vielleicht der Regierung des Sultans da in Erinnerung gebrach­t werden, Daß Defterreigling arn even­tuell um die Mittel nigt verlegen zu sein brauchte, Unfreundlichkeit mit Unfreund­igkeit, Mißtrauen mit Ver­weigerung Des Seigenmen Bertrauens zu vergelten Es hat genügende Auswahl unter den dunkeln Punkten der heutigen Pfortenpositif. Sudesien it vielleicht docy zu Hoffen, daß es dazur nicht zu Tower braucht. B Vorläufig scheinen figh die Arseinanderlegungen noch ganz auf diplomatischen Boden zu bewegen. Nun is allerdings nichts schwieriger, zeitrankender und gedulderprobender, als eine Verhandlung mit der Pforte. Orientartiger, Omielismns und byzantinische Hinterhaltigkeit haben sich in der türkischen Staatskunst zu einem Ganzen vereinigt, das die Höchsten Anforderungen an die europäische Art stellt, praktische Ges­äfte zu betreiben. Allein Diesmal ist Das Recht Oesterreich-Ungarns ein so unzweifelhaft es, die Verpflichtung der Zürfei eine so unbestreitbare, daß doch ejt gikfliges Ergebung Dieser endlosen Negationen zu erwarten it. Sollte Dies aber nicht der Fall sein, so müßte unseres Erachtenz do ernstlich in Bet­racht gezogen werden, ob wir der Weg der we­nigstens moralischen Repressia­lien: „ betreten wäre und Suterele Oesterreich-Ungarns an der Berwhkflichung jener “Ideei, die es mit seinen wirthschaftligen Fragen, mit seinem Handel und seinem Unternehmungsgeist an den Orient gewiesen haben, ist ein zu großer, als daß es sich völlig ungerechtfertigter Halsstarrigkeit und einem Uebelwollen beugen könnte, dessen Gründe weder im, den allgem­ein politischen, noch in den Hfonamischen Beziehungen beider Staaten gefunden werden können. Im der einen oder der andern Forst wird den firstschen Staatsmännern zum Bewußtsein gebracht werden müssen, Daß Die österreichisch-ungarische FGrenundichaft weder eine so bedingungs- toch eine so vorbehaltlose if, als man in So­ftantinopel anzunehmen scheint Sie kann nur auf der Basis einer gewissen Neziprozität ruhen. Wenn die Türkei glaubt, die Sch­wierigkeiten ihrer allgemeinen Situation aus eigener Kraft zwin­­gen zu können, so­lt das ganz ihre Lage, wenn sie aber, woran nicht zu zweifelr ist, in dieser Richtung einige Ent­­täuschungen erleben wird, so ist ihr nahezulegen, daß die wohl­­wollende Unterfrügung von Seite fremder Mächte nicht etwas Selbstverständliches,und Naturnot­wendiges ist, sondern durch Achtung der Beiträge, Erfüllung der internationalen Pflichten, doch rücksichtsvolles und frem­dnachbarliches Ent­­gegenkomm­en erst erwworben werden muß... . Die Türkei hat in unserer Hauptstadt einen geistvollen Vertreter, der täglich Gelegenheit hat, sich von dem Wohl­­wollen zu überzeugen, welches man namen­tlich in Ungarn dem von ihm repräsentirten Staate entgegenbringt und welches sich unter Umständen als nicht eben ganz werthlos ertwiesen hat. Er wird vielleicht Gelegenheit nehmen, Die vorstehenden, von aufrichtiger Freundschaft diktirten Betrach­­tungen zur Kenntniß, seiner Regierung zu bringen und ide dann wohl auch auf Grund seiner eigenen Erfahrung be­­greiflich zu machen, daß das Spiel, welches sie treibt, denn doch Fein ganz ungefährliches sei. 1 Ihatfrage: überhaupt Me Aberfläffig” erflärtz eb tt Dies­em "zitiren aberralt T­ wohrtfich”" bie” betreffende telle umferkig Standpunkt, der respettirt werden kann, wenn wir ihm, auch entschie­­den nicht theilen, weil uns die Dualität unserer erstgerichtlichen Or­gane hiezu nicht die genügende Garantie bietet und weil selbst in jenen Ländern, welche diesen Standpunkt faktisch einnehmen und von aller Welt für denselben auch reif genug gehalten wurden, fast die ge­­san­mte öffentliche Meinung der Juristenwelt sich in neuerer Zeit abermals für die Einführung der Appellation auch in Bezug auf die Thatfrage ausgesprochen hat. Aber vollkommen unbegreiflich ist es ung, wie man unter unseren V­erhältnissen die Appellation gestatten, dabei aber die Beibehaltung des schriftlichen Verfahrens in zweiter Infitanz noch weiter beibehalten möchte. Genügen die traurigen Er­fahrungen, die wie in d­ieser Beziehung von Tag zu Tag machen, die Thatsachen, daß bei unseren Obergerichten in einer Stunde mehr MBiozeffe erledigt werden müssen, als dieselbe Diinuten enthält, die unnöthige Berschleppung ganz einfacher Angelegenheiten in Folge der von dem schriftlichen Ver­­fahren in den meisten Fällen ungertrennlichen „Grgänglingen“ u. s. w., genügt dies Alles nicht, um ung eines Befseien zu belehren und dem alten Schlendrian endlich den Garaus zu machen? Wir sehen hierbei von der theoretischen Seite der Frage gänzlich ab, weil sie uns, so gewichtig sie auch in die Waagschale fallen mag, gegenüber den praktischen Anforderungen unserer Zustände bo nur von mehr untergeordneter Bedeutung erscheint ; dennoch aber müssen wir noch auf den einen Punkt reflektiren, in welchem sie die Besorgung konzentrirt, daß bei der gegenwärtigen Gestaltung unserer zweiten Instanz, oder im Falle der geplanten Dezentralisation der königlichen Tafeln diese Fein Forum für die einheitliche Rechtsprechung bilden kann. Hierauf antworten wir ganz einfach, daß die Einheitlichkeit der Rechtsprechung dort, wo es eine dritte Instanz gibt, die das Uniheil der zweiten zu überprüfen hat, gar nicht Sagte der septeren ist, son­­dern den vornehmen und bedeutsamften Beruf der ersteren, bei uns also der Kurie bildet. Mit Freuden Tonflativen wir aus den in den legten Jahren gelernten Dezisionen unseres obersten Gerichtshofs, daß derselbe­ zur Erkenntniß dieses Berufes gelangte und das hohe Stre­­ben zeigt, ihm in untadelhafter Weise nachzukommen. An ihm finden wir auch die sicherste Gewähr dafü­r, daß er bei Einführung der M­ündlichkeit und Unmittelbarkeit vor der höheren Strafinstanz alte Bortheile dieses Systems im Sinteresse der Rechtsprechung bewüsen, die etwaigen Schwierigkeiten aber, die sich demselben im Anfange entgegenstellen sollten, bald siegreich beseitigen werde. Ueber die in unserem Artikel ebenfalls besprochene Dezen­­tralisationsfrage erhalten wir aus juistischen Reifen die folgenden Zeilen : „Eine Mittelinstanz soll bestehen, sie soll ihre bisherigen Befugnisse beibehalten, denn die Reform muß in dieser Beziehung bei dem­ O Obersten Gerichtshofe anregen, dessen Aufgabe nicht in der meritorlichen Ueberprüfung und Abänderung der Entscheidungen, sondern bloß in der Untersuchung dessen bestehen soll, ob die eine Garantie der Rechtssicherheit bildenden Formen gewahrt wurden, und ferner ob die meritorisch urtheilenden Instanzen nicht offenbar dem Wortlaute oder dem­ Geiste des Gesehes zuwider entschieden haben. Hiedurch wird er die Einheit der M­echtipreung wahren und damit seine oberste und wichtigste Aufgabe erfüllen. .. Doch nicht von diesem Gesichtspunkte ist die Frage der Degen­­tralisation zu betrachten. Sie ist hauptsäclg und in erster Linie eine Stage der geordneten Justiz-Administration. 68 ist un­möglich, daß ein Obergericht nahe an 400 Gerichte erster Instanz ge­hörig beaufsichtige, die Disziplinargewalt über dieselben aussübe und unmittelbare Einsicht in die Mängel der Rechtspflege bei diesen Ge­­richten gewinne. Die Ueberwälzung­ dieser Agenden vom Justizmini­­sterium auf die Obergerichte ist nicht eine Vermengung der Admini­­stration mit dev Juli sondern eine ausschließlich interne Angelegen­­heit der Gerichtskorporationen. Die Unabhängigkeit und Unantastbar­­keit der Nichter erfordert als Korollar eine genaue Kortrole, welche sich zwar nicht auf das Meritum der Sache einlasfen darf, aber desto strenger über die Einhaltung jener Regeln zu wachen hat, welche in terliche Uebergriffe hintanhalten sollen. Die periodischen Neffen eines oder mehrerer M­inisterialräthe, die Beaufsichtigung durch­ das Mini­­sterium birgt viel eher die Gefahr einer Abhängigkeit der Justiz von der Administration in sich; sie­ht jedenfalls viel schwerfälliger und unverläßlicher als die Beaufsichtigung dur­ die in fortwährenden und unmittelbarem Verkehr stehenden Obergerichte.. . bieser Frage beseffen sind ?" Artikels: „It es bureaukratische Aengstlichkeit oder Bor­­nlichheit, ist es böser Wille oder der nun ein­­mal nicht vollständig auszutreibende altösterreichische Teufel, von welchen die Berath­er des Grafen Taaffe in Wir haben also von den „Berathern des Grafen Taaffe” und nicht von „Oesterreich“ gesprochen, und da gibt es nunmehr nur zwei Möglichkeiten: entweder die „Neue freie P­resse” Hat unsern Ausspruch absichtlich; gefälscht und uns eine Impertinenz­­ gegen Oesterreich angedichtet, die wir nicht begangen haben, um damit gegen uns heben zu können, — oder für sie sind die „Berathber des Grafen Taaffe in Dester­­reich" identische Begriffe, wie fann dann die „Neue freie Breffe" diese Berather des Grafen Taaffe bekämpfen und si dabei dennoch ein gut österreichisches Blatt nennen?! Wir überlasfen es dem geschägten Wiener Kollegen, sie von diesen zwei Möglichkeiten diejenige auszuwählen, die ihm am besten zusagt. Und wie die „Neue freie Treffe“ nun einmal zart von Gesinnung ist, reibt sie uns Ungarn bei dieser Gelegenheit zum fo und so vielten Male auch wieder unter die Nase, daß wir eigentlich arme Teufel sind, die einfach baz Maul zu halten Hätten. X Wenn mir unser gutes Recht vertheidigen, so find­baz nach der „N. fr. Breffe“ „ange­ficht“ Der jegigen Getreidepfeife, angesichts der schwierigen Verhältnisse, mit welchen die ungarische Land­wirtschaft zu kämpfen hat, reine Fanfarom­aden” und es sei b­ericht von Ungarn, „bei jedem Zmpifchenfalle sich wie ein Frosch aufzublasen, wenn man im Innern vor der Möglichkeit zit­­tert, daß die ausgesprochenen Drohungen sich jemals erfüllen könn­ten.” Leider Gottes müssen mir in dieser Beziehung die Inferiorität Ungarns zugestehen, denn bei uns hat man es noch nicht dahin gebracht, ehe man zur Verteidigung seines guten Nechtes in die Schranfen teilt, den Kurszettel der Weuchtbörse zu Hab­e zu ziehen und das Maß der patriotischen Aufwallung nach den Weizenpreisen zu reguliren. Ungarn hat übrigens schon viel schlimmere Zeiten erlebt, als die­jenigen und es hat si das doch in der Behauptung seines echtes Oesterreich gegenüber nicht wankend machen lassen‘’; und dam­als war nicht Graf Taaffe ang Nuder, gegen den wir uns ja im Großen und Ganzen nicht zu bes­­agen haben, sondern Herr von Schmerling und andere gute Freunde der „NR. fr. Brejfe“, denen selbst die Bach’schen Nuthen noch zu schwach schienen und die uns deshalb mit Skorpionen züchtigen zu müssen glaubten. Doch das it sehen zuviel des Ernstes gegenüber den eigentlich doch recht ungefährlichen Angriffen der „R. fr. Vreffe” ; nur Eines möchten wir ihm noch zu bedenken geben, daß es nämlich nicht ratbsant sei, allzu mehr an die Geschichte vom aufgeblasenen Frosche zu erinnern, wenn man selber einer Partei angehört, die längst — geplatt it! — des erstwichterlichen Untheiles in Straflagen in Bezug auf die = Vor einigen Jahren berüh­rte sich ein sehr Hochgesteilter Nichter an unserem Obersten Gevichtehofe, in seinem Genate sei man trog der mit dem schriftlichen Verfahren verbundenen Mileren doch fon so weit gekommen, daß man in einer Stunde über fünfzig Brozesse erledigt. Ein hervorragender Jurist, der eben anwesend war, feßte dieser Berühmung die ernste Frage entgegen: „Und. Gie können ruhig Schlafen, Exzellen, ?” Dann fügte er Hinzu: Man beeile ss doch, die Mündlichkeit und Unmittelbarkeit­ aus einer Rechtsfrage zur lebendigen That werden zu lassen, dann werden nicht nm die rechtsprechenden Exzellenzen, sondern auch­­ die rechtsuchenden Parteien ruhiger schlafen k­önnen. An dieses Zwiegespräc erinnerten wir uns, als wir in der jüngsten Zeit die Wahrnehmung machten, wie seit dem Beginne der neuen Reichstagsperiode die Stimmen immer lauter werden, welche dem­ geießgebenden Körper die dringende Rothiwendig­­keit justizieler Meforiten nahe legen, unter welchen wieder die Reorganisation unserer Obergerichte einen hervorragenden Pla­tine nimmt. In Verbindung mit dieser Frage hat jüngst eine berufene Feder an leitender Stelle unseres Blattes auch 068 Entwurfen einer Strafgerichtsordnung gedacht und an­gedeutet, daß der im­ Auftrage des Luftigministers verfaßte, auf dem Prinzip der Mimßlichkeit und Unmittelbarkeit auch in der zweiten Sunstanz basirende Entwurf fallen gelassen wurde und daß in Strafsachen die Beibehaltung des schriftlichen Appellationsverfahrens geplant werde. Diese Behauptung hat in politischen und juristischen Kreisen überraschend, um nicht zu sagen geradezu verblüffend gewirkt. An zahlreichen an uns gerichteten Zuschriften werden wie mit der Frage bestürmt, ob diese Behauptung eine authentische sei und ob es figh bewahrheite, daß die Hoffnung aller freisinnig Denkenden auf die baldige Einführung eines mündlichen Kriminal-Verfahrens vor der zweiten Synstanz nun wieder zunichte werden soll. Darauf können wir auf Grund authentischer Information verfigern, daß von einem Ballenlassen des Esemegischen Strafprozeß- Ent­wurfes — denn um diesen handelt es sich hier — wenigstens in jenen Kreisen, in welchen man dies zu allererst wissen müßte, bisher noch seine Rede gewesen ist. Und fast ebenso apodiktisch könnten wir­­ auch der Behauptung entgegentreten, daß das Prinzip der Mündlich­­keit und Unmittelbarkeit in der zweiten Instanz fallengelassen sein soll, weil wie nicht glauben können, daß man an maßgebender Stelle ganz blind geworden sei gegenüber den hierauf bezüglichen Erfahrungen und Bestrebungen des Auslandes, sowie gegenüber den von unseren eigenen Verhältnissen unerbittlich geforderten Bedürf­­nissen. Wir können es begreifen, wenn jemand die Nebelprüfung — Als wir den, in unseren Mittwoch-Morgenblatte erfehten neuen Artikel über das jüngste Vorgehen der österreichischen S­egierung in Angelegenheit der DVieheinruhe aus Ungarn ver­­öffentlichten, hatten wir selbstverständlich nit die Absicht, Sr. Er­zellenz dem Grafen Taaffe und dessen verehrten Kollegen ein beson­­deres Vergnügen zu bereiten und mir waren auch gefaßt darauf, daß jene Wiener Blätter, welche mit der österreichischen Regierung in Verbindung flohen, auf den — wir leugnen es nicht — etwas groben log einen ebenso groben Keil fegen werden, während wir andererseits annehmen mußten, daß die „unabhängigen” (so nennen sich nänlich die „deutschliberalen‘­ Wiener Blätter in der Haupt­­sache ung beiflimmen und den von der jenseitigen Negierung began­­genen Fehler ringen werden, allerdings in jenem gedämpften Tone, den ihnen die Breßverhältnisse am anderen Ufer der Leitha als Nothwendigkeit auferlegen. Zu unserer großen Uebeinigung ist gerade das Gegentheil geschehen. Die dem österreichischen Kabinet notorisch nahestehenden Organe, oder vielmehr Diejenigen, von denen sie inspieict werden, sicheinen selber zu fühlen, daß man in der frag­­lichen Angelegenheit von österreichischer Seite da­­nit ganz Torrett und loyal vorgegangen sei und sie lassen die Angriffe der ungarischen Souenale entweder völlig unerwidert, oder gehen mit einigen lauen Morten darüber hinweg. Heute, da der Streit beigelegt ist, künnen wir ihnen für dieses Verhalten zur Dank wissen, denn auch uns wäre eine Fortlegung bes 3wijtes nichts weniger als angenehm. Um dieser anständigen gouvernementalen Blätter willen sei auch jenem einen unanständigen vergeben, welches die Ausbrüche der berechtigten Entrüstung in der hiesigen Presse „Das w­üste Geschrei in den unga­­rischen Organen der P­resburger Pie­marftz-Gesellschaft“ nennt, wer selbst von Trink­geldern lebt, der kann es natürlich nicht begreifen, daß irgend jemand etwas thun könne, ohne dafür ein Ballbu­h erhalten zu haben. Genug davon! Einige V­erwunderung verursacht und jedoch die Haltung jener Wiener Blätter, welche­ sich liberal und unabhängig nennen und welche so getranft thun, als ob der österreichische Ministerpräsident, den wir­ angegriffen haben, nicht Graf Taaffe, sondern Herbst oder Plener hielte. Diesen geehrten Kollegen möchten wir denn doch einige Worte der Er­widerung widmen. Zunächst haben wir an die „Wie­­ner Allgemeine Zeitung“ das vielleicht nicht ganz unbescheidene Ersuchen zu stellen, die Polemik gegen uns, wenn sie uns schon mit einer solchen beehrt, etwas gewillenhafteren Händen anvertrauen zu wollen; denn auf jenen Herrn, der die uns betreffende Entgeg­­nung im heutigen Morgenblatte der genannten Zeitung geschrie­­ben hat, paßt wohl das alte Wort: „Nichts est er, und was er­hieft, vergißt­­ er". Wer uns den Vorwurf macht, wir hätten „gegen die österreichische Verfügung ein anderes Argument, als dasjenige, der Benachtheiligung der ungarischen Interessen nicht angeführt,“ und wir seien der Meinung, „ob die Kinderpest in Ungarn herrsche oder nicht, könne jenseits der Leitha offenbar gleichgiftig sein,o der hat unsern Artikel, entweder nicht gelesen oder als er zur Feder griff, ihn sehen wieder vergessen. Wir haben in dem, von der „Wiener Allg. Ztg.” angegriffenen Vetikel ausdrücklich und wörtlich gesagt: „Man hätte denken sollen, die österreichische Regierung werde denn doch einigermaßen berücsichtigen, daß das ganze ungarische und siebenbür­­­gische Gebiet vollständig seuchenfrei­st, daß daher bei einem vereinzelt vorformenden Todesfall Alles gegen und so gut wie gar nichts für die Annahme eines Seuchenfalles spricht.” Da hat die­ „Wiener Allg. 3ta." das Argument, welches sie wünscht und indem wir sie damit Heimfchiden, geben wir igt nur un­d die gute Lehre mit auf den Weg, ein anderes Mal in solchen Dingen denn doch etwas vorsichtiger und — loyaler zu sein. — Die „Neue freie P­resse” ist heute ebenfalls wieder einmal regt „schlimm”. Sie legt die Hände auf das in der Hohbrust pochende Herz und versichert, sie gehöre auf Gott und Ehre nicht zu den Freunden des Ministeriums Zaaffe; aber was dieser „Better Lloyd“ gegen dasselbe schreibt, das treibe ihe — der „N. fr. Pr.” nämlich — denn doch die Schamröthe ins Gesicht. Und womit haben wir denn eigentlich diese mächtige Erregung des Schamgefühls bei der „N. fr. Preffe” Hervorgerufen ? Wir haben gesagt — nein, wir haben Derartiges nicht gesagt ; nur die „N. fr. Breffe“ behauptet: „Bernirtheit sei no einer der mildesten Ausdrücke, deren man (dieser „man“ ist der „D­efter Lloyd‘­ sch gegenüber Desterreich bedient.“ Wir v 9n der morgigen Sigung des Oberhauses wird der A Hörekausichuß den Vdregentiwurf vorlegen, dessen Berfasser Baron Ladislaus Majthényi if. = Derselben französischen Sans­ter, welche schon drei Ministerien gestürzt und auch dem „großen“ Ministerium Gambetta’s nicht länger als ein Vierteljahr ai­ leben gab, präsentirt sich das Kabinet Yules Ferry’s nunm­ehr zur dritten Jahressession. Das gerechtfertigte Selbstbewußtsein, welches diese Thatsache an und für sich dem Kabinet und seinen Freunden einflößt, bildet naturgemäß auch die Grundlage der zuverfitlichen Hoffnung, wonach es tro der vielfachen Schwierigkeiten des Augenblices und der rastlosen Ber­­ühungen der Opposition gelingen werde, die Errungenschaft eines fonsolitlichen republikanischen Negintes auch in der nächsten Zukunft zu erhalten. Menestens hat man dem Kabinet Terry auf aus seinen Beziehungen zu Deutschland ein Berbrechen des „verrathenen Nationalgefühls“ zu machen versucht. Dies geschah nicht nur von Seite der Chauvinisten, sondern auch von Seite jener oppositionellen Politiker, welche bei anderen Gelegenheiten „die Stolirung Frankreichs“ bejammert haben. Besonders den Mon­archisten, welche in der leitern Richtung am m weitesten gingen und die Republik als das einzige Hinderung des „Zusammengehens mit dem monarc­chen Europa" ausgaben, steht es schlecht an die diplomatischen Erfolge, welche Ferry dur­fee Anleh­­nung­en die Kontinentalmächte erringen, in der bezeichneten­­ MWeife zu befriteln. Die geringe Wirkung, welche das Sturm­­­läuten in der Presse ob der angeblichen „Demü­tigung” Frank­reis vor Deutschland erzielt, bietet indessen die Gewähr dafür, da K aug die Kammer (in welcher Elementrau und Sloguet über die Beziehungen zu Deutschland Sinterpellationen vorbereiten) nüchterner über die auswärtige Position der Republik denken werde, als es den Oppositionsparteien im Interesse ihrer, auf den Sturz des Kabinets gerichteten Pläne erwünscht sein mag. Die verschiedenen Komplikationen, welche die naturgemäße Folge der äußeren Unternehmungen der Republik bildeten, haben an eine Reihe innerer Fragen zur Ritualität gebracht und die diversen Oppositionsparteien — mögen sie auf dem Boden der Republik stehen, oder irgend einer Prätendentenfahne folgen — wollen seineswegs­ abwarten, bis der baldige Abflug der Kolonial-Entreprise eine ungetrübte Beurtheilung heffen gestattet, was das Land hiebei gewonnen oder verloren. In ihrem guten Medie, der Regierung zu mißtrauen, befssen sie auch die Handhabe, alle Mittel zur Bekämpfung derselben auszubeuten Allein auf innerhalb der republikanischen Blajorität hat der unbefriedigende Stand einzelner Zweige der öffentlichen Verwaltung, besonders der Finanzen und die allgemeine moirt­schaftliche Krise, intensive Bewegungen hervorgerufen , w­elche eine energische I­nitiative der Regierung zur Besserung der Lage fordern. Gouver­­nementale Deputirte, wie Mr. Germain, der einflußreiche General Director der großen Bank »Credit Lyonnais«, verlangen die entschiedenste Nachkehr zur Sparsamkeit auf­­ finanziellem Gebiete; republikanische Journale zeichnen strafende Sittenbilder aus dem Regime der dritten Republik und finden zwischen den jenigen Miß­­bräuchen und der Korruption des Kaiserreiches — gar Teinten Inter» fested. Auf allen Gebieten regen sich die Protestionisten, die eng­herzigsten V­eschränkungen der freien Einfuhr und freiere Arbeit verlangend, so daß die „‚Freihandels- Partei” auf Anregung Leon Say’z zur Abwehr eine fürnliche Liga zu grün Der diesem Anstueg nicht gewachsene Handelsminister Heriffon und wahrscheinlich auch der Finanzminister Tirard verlangen deshalb, ss zurückzie­ehen zu dürfen. Alle diese Bewegungen sind bedenklich genug. Wenn jedoch die Hauptaktion Ferry’s gelingt — und die Chancen hiefür stehen nicht ungünstig­­, werden die gekennzeichneten Erscheinungen voraussicht­­lich bald verschwinden, h . den gedenkt. Gelsar, Deperchen a. „Bester Tog". Haran, 9. Oktober. Landtag. (Vortiebung aus dem Abendblatt) Dr. Spever weit die Nothwendigkeit einer Untere­suchung nach, widerlegt den Borredner Sladovich und meist darauf hin, daß die Verhandlungen der Nationalpartei umnparteiiich, ruhig und gerecht geführt werden. Er rekapitulirt alle Einwände der Bors­redner und erklärt, der Standpunkt der Partei sei ein gerechter. Folmnegovics sagt, es sei Alles so Mal, daß hier nichts wiede­ru untersuchen nöthig­st; er verliert das Anstellungs-Dek­et Kun­i­­csicsa? und erklärt, Kumicsics Habe seiner Militärpflicht hier in Agram genügt, er sei auch in Bosnien gewesen, und verlangt daher die anstandslose Berifilation. Grnftovics rechtfertigt seinen Antrag, der nichts Anderes bezwede als Gerechtigkeit. Neferent Gyurfovtices bedauert, nicht mit den Bors­rednern übereinstimmen zu können; er halte den Antrag der Sektion­ aufrecht und erklärt, er habe das ak­ive Mahlrecht Kumicsics nicht angefochten, weil Kumicsic in den Wahllisten ent­halten sei. Er beftreite aber dessen passives Wahlrecht, weil Kumi­­csics weder seine Heimathäberechtigung noch seine Staatsbürger­­schaft nachgewiesen habe und daher­ als nicht wählbar sei. Redner weist die Art und Weise der Staresevics-Bartei, indem sie „Euere Gefege“, „Euer Landtag“, „Euere Regierung“ jagt, zurü­d und fragt, auf welcher Grundlage wohl die Herren von der Staresevics-Bartei im Landtage figen, wen sie die Gefege nicht auch als die ihrigen anerkennen. Redner führt schließlich aus, dab Kımic sich in seinem heimathlichen Stellungsbezirke ofjentirt wuurde und bei den hiesigen Regimente nur zugetheilt war. Es erfolgt hierauf die Abstimmtung, wobei der Antrag Grafovics angenommen wurde. Wien, 9. Oktober. Drig-ZTelegr) Das Ha­ndelsministerium hat an die ungarisce Res­gierung das Ansuchen gestellt, die ungarischen Mitglieder der Holl­onferenz zu cmr gemeinsamer Sibung für Mitte­lftober, wahrscheinlich den­­ 22., nach Wien zu entsenden.

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