Pester Lloyd, April 1886 (Jahrgang 33, nr. 92-119)

1886-04-04 / nr. 94

; | | úg A \ \ " \ ‘ TE a ch ener it von fol: Baron Gab K Romlön­g, endtvic, Ignaz Eluzy, = Mie bereits gemeldet, fanden vergangene Woche die Be­rathungen des serbischen Kongreg-Ausschusses in Karlovik statt. Der Ausschuß gab vor Allen seinem Bedauern über das Ab­­leben Dr. Lovan Subbotic­s protokollarischen Ausdruch, worauf er zur Verhandlung der laufenden Gegenstände überging. In Folge Anfrage der Administrativ-Ausschüse der Diner und Temesvarer Diözese wurde entschieden, daß für Die - Diözesan-Versammlungen neue Wahlen ausgeschrieben und nicht blos Ergänzungsmahlen vorgenommen werden. Eine aus der Mitte des Ausschusses gewählte Kommission wurde mit der Aufgabe betraut, im Laufe dieses Jahres Sämmtliche Klöster zu visitiren. Auf Grund eines vom Adm­inistrative Komite der Verjcheger­ Diözese unterbreiteten Berichtes über die Ein- Kuno 068 Kongreß-Zuschlages wurde beschlossen, die Administratio­­nsschüfse der übrigen Diözesen zur Einsendung derartiger Berichte, sowie zur energischeren­­ Einhebung des Kongreß-Zuschlages aufzu­­fordern. Hierauf gelangten mehrere Ministerial-Zuschriften und Akten von Privatparteien zur Verlegung und wurden mehrere Gesuche um Stipendien aus den Nationalfonds erledigt, ärmeren Geistlichen Unterstügungen aus dem Erzdiözesan-Fond bewilligt, Verträge über die Verpachtung von Fundationalgründen genehmigt und mehrere Privat-Eingaben erledigt.­­ In der Frontischen Administration fehlt eine den ungarischen Verwaltungs­ausschüssen entsprechende Institution und deshalb besiegen für alle jene Agenden, welche in der ungarischen Finanzverwaltung durch die erwähnten Ausschüsse erl­­edigt werden, hinsichtlich Kroatiens andere Verfügungen. Da die in Kroatien angenommene Vernwaltungs-N Reform die genannte Institution auch dort einführt, wird, wie „N—t" erfährt, dem Reichstage ein G­elegentmurf vorgelegt werden, demgemäß die fraglichen Angelegen­­heiten auch in Kroatien dem BVerwaltungs-Ausschufe zugemiesen werden.­­ Die neue Behandlungsmethode, die Fürst Bismarc den MVd­en gegenüber anwendet, hat — zum Mindesten in der Broschüren­­literatur — die polnische Frage wieder einmal in den Vorder­­grund gerückt, und es vergeht fast sein Tag, an welchem mir nicht mit einem neuen Antrag zur gründlichen Lösung dieser Frage über­rascht würden. Viel ernster als alle diese politischen Eintagsfliegen gibt es jedoch eine umfangreiche Schrift, die dieser Tage bei E. Dentu in Paris erschienen und den Grafen Johann Zamoyssi zum Ber fafter hat. Dieselbe betitelt sich „Russie-Pologne“ und verfolgt sei­­nen geringeren 3ried,­­als dem Ezar die Wiederherstellung Polens im Interesse Nutlands nahezulegen. Es handelt sich für den polnischen Magnaten selbstverständlich lediglich um Kongreßpolen, das zu Rußland in ein Verhältnis träte, ähn­­lich jenem, wie es z­wischen Oesterreich und Ungarn be­steht. Der Ezar und die Czarerona sollen sich in der Kathedrale zu War­­schau die Krone der Sagellonen aufs Haupt fegen und den polnischen Reichstag feierlich eröffnen. Der Kaiser-König würde als seinen stän­­digen Vertreter einen Bizefőnig ernennen, der ungefähr die Befugnisse eines Dim­ister-Präsidenten ausübte. Ein polnisches Heer, Freiheit des Gemissens, des Unterrichts und der Breffe — das sind die Zugeständ­­nisse, die der Autor vom Graf erwartet und als egenanbot garantirt er dem gefrönten König der Polen ein feierliches „Moriamur pro rege nostro“. Es handle sich also nur um die Ausführung des Ver­­trages vom Jahre 1815 und um die Wiederherstellung des Königreichs Polen, wie es noch unter Alexander I. bestanden. Was diesem mit großer Verve und einer gemilten eindringlichen Wärme geschriebenen Plaidoyer ein besonderes Y­nteresse verleiht, das ist der Umstand, daß der Autor sein Projekt dem Czar bereits vorgelegt und zur Ausführung desselben auch andere Schritte schon gethan hat. Bereits im Jahre 1882 hatte er sich iach Kopenhagen be­geben, um dem Prinzen Waldemar die Kandidatur für den Bos­en des Vizekönigs von Polen zu empfehlen, allein die königlich dänische Familie verufirte, nachdem die Angelegenheit noch nicht weis­tehten. Seither dürften die maßgebenden Kreise Rußlands aber bereits einer anderen Ansicht geworden sein. Das jenige P­olen werde bereit allgemein als eine minde Stelle Rußlands angesehen. Kein Geringerer als der General Gouverneur. Polens, General Albedynski war es, der dem Autor kurz nach der­ Ermor­­dung Alexander’­ II sagte: „Die innere age Rußlands gestaltet sich von Tag zu Tag bedrohlicher. Andererseits scheint Preußen nur noch eine Gelegenheit zu suchen, um und den Krieg zu erklären. Wir sind aber auch entschlossen für den Ball einer Niederlage Bolen aufzugeben.“ — „Sollte Rußland — sagt nun Graf Zamoysk­­i anstatt Polen aufzugeben, nicht eher aus demselben ein sicheres Bollwerk gegen jeden von Westen andringenden Feind machen? Stellt die Personal-Union zwischen Polen und Rußland her und der Czar-König wird niemals solche treue Unterthanen gehabt haben. Hat nicht aus Ungarn eine eigene Regierung, eigene Minister, ein besonderes Parlament und eine ungarische Landwehr, auf melde er stolz it? Und wer hat je daran gedacht, Ungarns vollk­ommene und rüh­alisiose Ergebenheit für die habsburgische Dynastie in Zweifel zu ziehen? It es nicht voll­ommen sicher, daß sich Die Honveds, diese würdigen Nachfolger der Patrioten, denen Ungarn seine Selbstständigkeit verdanft, sich bis zum feßten Manne tödten ließen, um, ihren König zu fcinigen, ebenso wie sie ihren Testen Blutstropfen vergessen, um die Inter­­essen des M­eices zu­ verteidigen? Das Neid St. Stefan’ kämpfte mit männlicher Energie, insolange, als­ die Wiener Staatsmänner in demselben nichts an eine Provinz des Kaiserth­ums Oesterreich erbliden wollten und es mollte sich um seinen Preis germanisiren lassen. Sei­ dem man ihm aber seine nationalen Institutionen, seine historischen Freiheiten und seine magyarische Sprache wiedergegeben, sind seine Klagen mie doch einen Rauber verschmunden. Solche Charaktere thun nie etwas zur Hälfte, entmedern sie verweigern ihre Freundschaft oder sie geben sie ganz und gar. Und wenn man die Polen die Franzosen des Dostens nennt, kann man sie mit nicht weniger Recht die Ungarn des Nor­den­s nennen?“­­ Leider scheint Alexander III.zu1.Stunde durch seinen Namens­­bruder auf den­ bulgarischen Thron in einer Weise in Anspruch genom­­men zu sein, daß er weder Luft noch Zeit finden dürfte, die mohl­­gemeinten V­orschläge des edlen Grafen Johann Zomoyski nach Gebühr zu würdigen. . . As dem Reic­hstage, 1. A Der alte Erfahrungstag der Sändergasse, Daß auf heiße Wochen gemeinhin togllcfche Tage folgen, hat sich au an der Debatte über das Gemeindegejieß bewährt. Wären nicht einige sensationelle Petitionen gewesen, auf deren Verhandlung die Opposition schon seit geraumer Zeit mit heißem Verlangen wartete, so würde das Haus­­ das wunderbare Schauspiel erlebt haben, daß Die General- Debatte in einer einzigen Sigung zu Ende ging. Die Ber­rathung war übrigens eine fachliche und angemessene und dem war es wohl zu danken, daß das hohe Haus in seiner überwiegenden Majorität die Bonloirs bevölkerte. Ganze Bänke wiesen zumeilen nicht einen­ einzigen Jurasjen auf und das zahlreiche Damenpublikum, das in Erwartung einer „großen“ Sigung gekommen war, mußte sich damit be­­scheiden, den Kübsh­eiten aller Referenten des Hauses, den eleganten Alexander Darday zu betrachten, der nach einigen Furzen einleitenden Süßen sofort in den unwohlver­­dienten Ruhestand treten konnte und ferner durch kein rauhes Wort mehr aus demselben aufgescheucht wurde. Selbst der Redner der äußersten Linken, der sonst ziemlich seyneidige Julius Su­yth, begnügte sich mit einer gang­trodenen Auseinander­­legung, welche die ursprüngliche Stimmung der Berssammlung nur zu befestigen vermochte. Die gemäßigte Opposition hat heute ein Zeichen amerfennensmwert der Objektivität gegeben, indem sie — wenn auch nur bedingungsweise — die Vor­lage zur Grundlage der Debatte annahm, obgleich Bela Bra 10 in ihrem Namen eine Anzahl sehr gewich. Das Haus frägt in ihm ein gemandten und schlagferti­­gen Redner, der auch in kr Behandlung gefährlicherer Sujets, wie das heutige, den Talent bewährt. Mit aller Sachlichkeit sprach ferner Dilor Bezer&dj, der auch diesmal denselben Erfolg htte, wie bei Berathung des Munizipalgejeges. Da die Anhänger der Regierung sich unter den Rednern in der Mehrzahl befanden — vielleicht‘ der erste Fall in unserem Hafe —, blieb dem Min­ister-­­Präsidenten wenig Stoff für die Polemik. Eine größere Bewegung riefen DIS seine Bemerkungen über die Städte hervor, als er mit der Entschiedenheit den Vorwurf abwies, das Städtewesen sei ihm fremd. Und nun kam das unkrbh­e Honter Komitat an die Reihe! Haben wir recht­­e, so handelt es si um etwa anderthalb Dusend Strafaneigen, gegen öffentliche Beamte des Komitats, die sich die Brschiedensten Deistethaten haben, zu Schulden kommen lassen, die Beschränkung der Wahl­­freiheit, millfirische Terließung des Zensus und mnehrer­­bietige Aeugerungen amtl Ggerden gegen die Vertreter Der Gegenmeinung. In Hont speint die Opposition nämlich außerordentlich Delifat zu sei und wenn sie ihren Gegnern irgend ein Gefäß applizirt, so it er immer mit Kölner Wasser gefüllt. Der Neferet des­­ Petitions-Ausschusses, Edmund Gajdary stellte die diese Klagen mit vollend­ter Objektivität dar, wobei er i seinen Vortrag einige Föstliche Mask­en einflocht, die das ganze Haus ergegten. Herr Sakaloffy, ein Honter Gugelhorner und bei der Sade ganz direkt interessirt, Führte sich in der That sehr modert ein, indem er si auf wenige Worte beschränkte, so daß das Haus förmlich enttäuscht wa. Glücklicherweise nahm Herr Horanpfy den Kampf nun auf; allein auch er Hatte nicht viel mehr als eine neopramatische Klage über Die Schlechtigkeit unserer Wahlzuftnde und der Honter Zustände ganz besonders. Dr Minster-Präsident ant­wortete ihm kurz und gut und damit ‚war das Honter Komitat, dieses Schmerzens u­m der gemäßigten Opposition, zur Mühe gebracht. Den Schluß der Sigum machte sodann die Interz­­ellation des Hochwürdigen im Romlösflyg in An­gelegenheit der Gerichts-Dim­aten, die da einen ebenso. waderen "als glückichen­ Sachwalter gefunden haben. Dabei­ passirte er dem Präsidenten KEY, daß er in seiner uie erschöpflichen Milde einen Aubruch paffiren ließ, den Herr v. Tipa sodann energisch zwischwies. Der rabiate Aleriter hatte nämlich gesagt, es wären Millionen Landesgelder zu Korteszwecken vergeudet. Auf die Einrede des Kabinetschers erklärte der Fromme Herr, er habe nur eine Million jagen wollen; allen Herr v. Beh­y Hatte da schon Die Geduld verloren und erklärte auch die eine Million sei nicht wahr, da sie ja im Statsbudget stehen müßte, was aber gar nur der Fall ist. Tief beschämt ,verließ der nterpellant das Haus und damit war die Sigung zu Ende, u­­nterschrieben: Lulius Sufth und 9 Genossen. Minster-Präsident Koloman Titan: Geehrtes’ Haus!­­Hört D Xch kann umso Fürzer zur Vorlage sprechen, als die Motivirung der Vorlage meine Intentionen ausdrückt und der größte Theil des hier Gehörten in der Spezialdebatte diskutir­ar ist. Vor Allem bemerke ich, daß ich, auf die stets von neuem auftauchende Verdächtigung, als fer auch hierin die Absicht des Korteskedivens vorhanden, nicht ere­midern werde. C3 möge mer immer mir jenen Beamten zeigen, der gemäß dem bisherigen Disziplinargefege wegen seiner Parteistellung verfolgt wurde. Meines Wissens — ich sage es bestimmt und offen — hat es einen solchen nicht gegeben. (Widerspruch linis.) Die Ad­­ministration muß jeder pü­nktlich, rasch, möglichst im ne dem N Interesse sowohl der Gemeinde, mie des Staates ent­­prechen. Die väterliche Administration ist in der Idee sehr schön, eine " fole pflegen aber nur die absoluten­ Regierungen für sie in An­­spruch zu nehmen; die konstitutionele Negierungsform kann eine " solche, nur der eigenen Einsicht vertrauende Benormundung nicht zur Eigenschaft haben. (So its ! rechts.) Die beiden Vorredner­ haben es angefochten, daß in gemiissen Tällen and) dort, wo seine Appellation vorliegt, der Obergespan das Net haben solle, die Angelegenheit "behufs Nevision dem Ministe­­rium des Innern anzuzeigen. Wenn in diesem Falle der Minister des Innern das echt hätte, den Beichluß abzuändern, so­ könnte man über Machtzentralisation im Ministerium lagen. Da das Ministerium jedoch bei Regelmidrigfeiten in Wahlangelegenheiten und wegen Gefeß­­midrigfeiten in sonstigen Fällen nur das Hecht hat, den Beichluß zu annulliren und die Betreffenden zur Fällung eines neuen Bejceides anzumeisen, so ist diese Klage nicht­­ stichhaltig. Diese Bestimmung soll vielmehr evenmell,die Einzelnen vor Ungerechtigkeitenschützern welche in der Provinz­ au­s Parteilichkeit oder­ sonstigen Gründen begangen werden können­,sie verleiht even­­tuell de­t Schwachen Schutz vor dem Starken.Von diesem­ Gesichts­­punkte ist es also eine heilsame Bestim­mung. Der Herr Abgeordnete Grünwald sagt, dieses Gefäß­­ sei ver­­fehlt und ich besige auch seinen Sinn für gute Administration. Schon bei Der­er­a hat er zugegeben, daß die zu Kontrollren­­den auf Vorgehen und Stellung der zur Kontrole Verpflichteten Ein- Huß üben künnen. S Hierunter hat er wohl nur verstanden, daß Notar und Gemeindevorsteher aus den Komitats-Ausschüssen nicht ganz aus­­geschlossen werden. Indem er dies tadelt und sagt, es sei nicht ge­­sorgt, daß die Gejege gut durchgeführt werden, greift er auch das Kandidationsrecht am, welches doch seinen andern Zmed haben kann, als daß dafür gesorgt sei, daß in jeder­ Gemeinde Sene richtig ges­tählt werden, von welchen der Vollzug der Gesete abhängt. Denn es wird Niemand sagen können, daß die bisherige schranfenlose Frei­­­heit in der Wahl des Notars im Sünteresse der Gemeindeverwaltung gelegen war, vielmehr ist der Ruin der meisten Gemeinden dadurch herbeigeführt worden, daß bei dieser völlig freien Wahl Diejenigen, w­elche die Pflicht gehabt hätten, für­ das Wohl der Gemeinde zu sorgen, dies verabsäumten oder gar das Entgegengejekte t­aten. (Beb­­hafte Zustimmung rechts.) ·’ Unsern Bericht über die hewige Sigung des Abgeord­­netenhauses ergänzend, tragen wir die Generaldebatte über den­­ Gemeindegeig-Ent­wurf nach. Referent Alexander Därdat bemerkt in seiner Darstellung der Vorlage zunächst, diese, eine fortlegung der jüngst votiscten Munizipalgeieg-Vorlage enthalte seit Neuerung, sondern es würden nur die Lük­en ausgefüllt, welche die praktischen Erfahrungen an dem bestehenden Gemeindegefäß gezeigt haben. Besonders wurde das legtere mit dem seither geschaffenen Gehege über das Staatsbürger­­recht in Einklang gebracht. Die beiten Petitionen der Gemeinden bezogen sich auf die Lasten, welche di unbeschränkte Freizügigkeit und das Niederlassungsrecht den­ Gemeinden auferlegen. Wenn der Ausschuß­ aus den im Geheg enthaltenen Beschrän­­kungen noch weitere Erschmwerungen anzufügte, konnte er dennoch nicht so weit gehen, mie gemisse Petitionen die jene Prinzipien der Brei­zügigkeit und des Niederlassungsrechts illusorisch gemacht hätten, und da eine allzu engherzige Auffassung­­ dieser auch vom internationalen Gesichtspunkt wichtigen Prinzipien nigt gestattet war. Mit Rü­cksicht darauf, daß die Funktion der Geminde-Repräsentanten " als seine politische, sondern als mehr vermögerrechtliche und rein lofale ber trachtet wurde, stellt die Vorlage hinschtlic­her Bib­listen die Zu­­lässigkeit der persönlichen Vertretung auf. Die Errennung der Polizeihauptleute in Städten mit geoonetem Magistrat wurde nicht im Mindesten deshalb beschlossen, wel die meisten Polizeihauptleute der Städte mit geordneten Diagiftrat darum petitionirten der betreffende Beschluß des Ausschusses war damals bereits gefaßt­e, sondern in Folge der Gleichheit der Kom­petenz dieser Polizeihaupt­­leute mit jener der Städte. Die mit Munizipalrecht bekleidet sind, wurde an Stelle der Erwählung nach eingehender­­ Berathung die Ernennung der Polizeihauptleute in den Städten m­it geordnetem Magistrat bet­roffen. In der Frage der Verantwortung der Gemeinde-Beamten war der Standpunkt des Ausschussses der leiche, wie bezüglich der Ver­­antwortung der Munizipal-Beamten. Wesentliche Zusage enthält die Vorlage beim Disziplinarverfahren ; Dieselben bestehen nicht nur in Beschärfungen, sondern berücksichtigen auch die Billigkeit, wie z. B., daß dem Gemeinde-Beamten auch wähend des Disziplinarverfahrens eine Gehaltsquote belassen wird. CS wird die Regierung ermächtigt, gewisse, vom staatlichen Gesichtspunkt bedenkliche, Gemeinde­rtepräsen­­tanzen mit Anhörung des Fompetent- Munizipiums auflösen zu dürfen. In einem solchen Yale aber nur binnen einem Jahre die Neuwahl ausgeschrieben werden. Zwedmäßig sind die Bestimmungen ü­ber den Gemeindehaushalt und mit­der Voranschläge und bei den Reh­nungs-Ueberprüfungen die Mit­­wirkung der Virilisten-Elemente dur Zulassung der Vertreter der Komitats-Repräsentanten gesichert. Auf die Kontrole wird den Muni­­zipien großer Einfluß gesichert. Der Reerent empfiehlt gleichzeitig mit der Annahme des Gelegentwurfes zur Grundlage der Spezialdebatte auch die Annahme des Ausschuß-Unzu­ges, wonach Die Regierung aufgefordert wird, in der Vorlage über Zofalpolizei den Gemeinden eine gewisse Sub­sdi­tion einzuräumen. (Zustimmung rechts.) Bela Grünwald: Zur allgeminen Charakterisirung. Dieses Gelegentwurfes kann man sagen, daß ierselbe mit jener in der Mor­tivirung­ enthaltenen und von deferentn wiederholten Behauptung nicht übereinstimmt, als wäre dieser G­egentwurf hauptsächlich ber­­ufen, die im praktischen Leben wahrgenommenen Mängel der­ Ge­meinde-Ordnung zu fani­en. Denn so manche Uebel haben in der Vorlage seine Berückichtigung gefunden während andererseits manche Berin­gung darin enthalten it, welche dir die Praxis nicht gerecht­­fertigt erscheint. Allerdings enthält die Novelle so manche Bestim­­mung, welche berufen ist, einem fühllaen Mangel abzuhelfen ; so sind in Betreff der Zuständigkeit und er Organisation der Gemeinen präzisere und zweckmäßige Verfügungen in die Vorlage aufgenom­­men. Die Neuerung, wonach der WBoligshauptmann ernannt wird, ist noth­wendig ; dagegen müssen für die­­ Freiheit der Wahl der üb­­rigen Vorstands-Mitglieder alle Garantin gefordert werden. Die zur Kontrole des Gemeinde-Haushalts nothwendigen Verfügungen sind in dem Gefegentwurfe vorhanden ; darum ist denn auch die Wartet, welcher Nedner angehört, nicht gegn die Annahme des Gefeg­­entwurfs­­ im Allgemeinen, aber gegen jede Verfügung, die nicht zweckmäßig oder nothunwendig ist ; die Bartet macht daher die defini­­tive Annahme des Gelegenumwurfs von die Annahme jener Modifika­­tionen abhängig, die sie in der Spezialdipatte einbringen wird. Es sind Verfügungen da, mele tie Freiheit Der enternde­ Verwaltung ohne Noth beschränken,, so, enthält. §. 71. Neuerungen in dieser Richtung. Ferner wird­ innöthierweise der Machtkreis des Obergespans auch auf die Gemeinde-Vorsehung ausgedehnt; zu den jede Kontrol-Organen, die es in Städten mit geordnetem Magistrat gibt, kommt so der Obergespan als siebestes. Ueberflüssig ist es auch, daß in strittigen Fällen, welche die Wahl der­ Gemeinde-Vertretung betreffen, künftig der Minister des Hütern in legter Instanz ent­­scheiden soll. Medner bekämpft auch den $ 26, welcher dem zipium unter dem Titel der öffentlichen Sicherheit und der Admi­­nistration eine­ Einmischung gestattet.­­ Ein Hauptübel des Gejegentrourfes sei es, daß derselbe feine Rücksicht nimmt auf den großen Unterschid zwischen den Städten mit geordnetem Magistrat und den Gemeinen. Da zeigt sic­h eben wieder, daß’ der Minister seinen Sinn het für städtische Interessen Dem mal aber nicht immer so. Im Jahe, 1870 war es der feige Minister-präsident, welcher forderte, daß die königl. Freistädte­ in einem besonderen Gefege behandelt werden sollen. et hat er Diele den nämlichen Rechtsnormen unterrworfen wie die Komitate und die Städte mit geordneten Magistrat den nänlichen Rechtsnormen wie die Gemeinden. Daranz folgt, daß die Stifte in ihrer naturgemäßen Entmehlung gehemmt werden. Denn der Minister seine fachgemäßn Gründe zur Bekämpfung der Opposition findet, dann sagt er geringm­äßig, das­s sei Theorie ; nun steht aber er selbst auf der Basis der puren Theorie: Die zu sehen Es ist nothwendig die Kompeten­z des erwaltungs-Ausschusses verweitert jedoch den­ Beamten,deren Vescheide dek VerWaltltngss­­usschtzks zu betzrtheilen hat,­die Theilnahme an der Verwaltungs- Dezision In zwecter Instanz zu verwe­sren. Auch müßten für die Ent­­scheidungen der V­erwaltungs-Ausschüsse die bisher fehlenden P­roze­­dur-Bestimmungen und Normen geschaffen, sowie den Beischlüssen 1 « »­­desselben eine die Vollziehuug sichernde Sanktion gewährt werden-In Mittel zu einer wirksamen Durchführung HERR sind nirgendg«’« den kontentiösen Angelegenheiten­ müßte·vor··dexn Verwaltungs-Aus­­schusse auch die Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens ein­­geührt werden ingend nothwendig sowohl im Interesse des Staas Julius Iusty reicht nach länge­r Motivirung folgenden Beschlußantrag ein: .Ein Abgeordneter hat die Verfügung angegriffen,wonach in einsten Fällen das Vermögen der­ Gemeinde segnestrirt werden ang.Ich kann aus praktischer Crijhrung sagem daß dies eine zun­« bkdingt nothwtzndige Verfügung ist,s·Ich hatte viele Fälle,in welchen dies nothwendig getwesen wäre,a­ber«,in­ Ermangelung eines Gesetzes, oft zum großen Schaden der Gemeinde nicht geschehen­ konnte­­»­Es ist auch bemängelt wir,dank daß das Munizipiu­mberechtigt ist,dste Statute zu annullirem wenn diese sich nachträglich als gesetz­­widrig oder dem I­nteresse der Gemeinde zuwiderlaufend erweisen. Nun ist es aber bekannt,daß die Komitatsversammlungen oft nicht die Geduld haben, die massenhaft einlaufenden Gemeinde-Statute mit der erforderlichen Gründlichkeit zu prüfen; darum muß geießlich vor­­gesorgt werden,­­daß ein solches Statut, das sich nachträglich als gesegmidrig erweist, annullirt werden könne. Man hat es auch als eine Art von Tyrannei und Willkürlichkeit­­ hingestellt, daß eine Gemeinde-Repräsentanz zeitweilig aufgelöst wer­­nothwendige wer­den kann. Es ist das eine vollkommen richtige, fügung. (Zustimmung. rechte.) ES wird schon die bloße Thatsache, daß Diese Verfügung im Gehege enthalten ist, einen Damm gegen das Vorkom­men eines solchen Falles bilden, allein ich begreife ouch nit, wie man von ministerieller Willkür sprechen kann, da die Auf­lösung auf Unterbreitung des Munizipal-Ausschusses geschieht. Hier ist ja dem Munizipium, als autonomen Körperschaft die Initiative verliehen, und nur deshalb,­­weil die Sache so michtig it, daß die Auflösung nur­ im Namen­­ des Staates ausgesprochen werden kann, i­­ie mit dem Vorbehalt gemährt, daß die formelle Snnugziation auf Unterbreitung des Munizipiums dem Minister des Innern anfommt. (Zustimmung rechts.) Ich muß hier wieder fragen, wie man Alles, was zum Erfolge der Thätigkeit der Staatsgewalt dient, als eine zur Tyrannei leitende Verfügung angreifen kann? (So ist’S ! rechts.) Beim Munizipalbeieg­nagte man über die Macht des Ministers, das Net den Komitaten gewährt wird, sagt man, würden unterdrückt. Auf Diese Weise läßt sich eine systematische Staatliche Verwaltung weder mit­ gewählten, "noch m­it ernannten Beamten erzielen. (So ist’S ! rechts.) Die Hauptanklage besteht darin, ich befige seinen Sinn für die Entwicklung der Städte. (NRufe Tinta : Wahr ie 1) Wir können auf anderen Wegen gehen, als die Urheber dieser Zmwischenrufe, doch glaube ich, meine eigenen Sintentionen selbst am besten zu fennen (Beifall rechts) und ebenso wie ich von den Herren Abgeordneten glaube, daß sie wirklich von den edeln Sintentionen geleitet sind, denen sie in Worten Ausdruck verleihen, so kann auch ich es bean­­spruchen, meine eigenen Sintentionen selbst interpretiren zu dürfen. (Zustimmung rechts.) ." Diese Anklage,geehrtes Haus,weise ich entschieden zurück. (Lebhafte Zustimmun­g rechts-UJch war stets ein Freund der Ent­­wicklung der Städte und bin es­ auch heute uwcl).Die Erfahrung hat mich vielleicht von der Unzweckmäßigkeit mancher Modalität überzeugt,die ich ein anderes mal vertheidigt habe:hinsichtlich der Nichtigkeit des Zieles , jedoch war ich nie im Zweifel. Allein, ich glaube — und der Nifus, der seit einiger Zeit im Lande sich zeigt, bestätigt mich in Dieser Heberzeugung —, daß mir Die Entwicklung der Städte nicht Dadurch erreichen werden, wenn wir sie gleichsam. tfolirt hinstellen, das Interesse der Städte. Dem Interesse des Komi­­tats und des Staates entgegenstellen (Zustimmung rechts), sondern wenn wir die einen und die anderen in den Rahmen des Staates einfügen und innerhalb desselben ihre Interessen zu fördern bestrebt sind. (Zustimmung rechts.) Und ich möchte auch missen, inwiefern die Vorlage die Klemmen und großen Gemeinden auf ein Niveau verlegen­­ wollte. Sie hat sie nur in ein Gefeg, aber nicht­ auf ein Niveau gestellt. Ich halte es nicht als schiedenen Theile des Landes so zu zersplittern, daß nicht in einem Gefeg von Städten und großen wie kleinen Gemeinden die Nede sein könne. Man darf nichts tun, was das Gefühl der S­pntereffen gemein­­im Spatereffe des Staates. Die ver=­ Sede solche Sonderung samiert und Zusammengehörigkeit schmäh­te, aber führt Schließlich dahin. Der geehrte Herr V­orredner noch eine Distinktion. Er sagt, dab auch großen­ Gemeinden, die nur Städte mit geordnetem Magistrat geworden sind, wenn sie materielle und moralische Eignung besigen, besondere Rechte gewährt werden sollen. Wer aber wird Diese Eignung beurtheilen Sollen sich die, Gemeinden selbst ihre Eignung zudiltiren, oder wäre es denn seine Tyrannei, wenn Komitat oder Minister dies nach ihrem Ge­fallen bestimmen "würden ? " Würde das nicht zu einer Vermehrung der Städte mit geord­­netem Magistrat führen, ohne daß diese die damit verbundenen Lasten und Verpflichtungen auf sich nehmen? Dies könnte nur der größte Feind dieser Städte befürworten. Ymı -Interesse­ der Gemeinden lehne ich den Beschlußantrag ab und­ bitte, den Gelegentwurf im Allgemei­­nen anzunehmen. (Zustimmung rechts.) Emerich Szivát verweist zunächst mit Genugtäuung auf jene strengeren Maßnahmen der Vorlage,­­ welche dazu dienen, m, Die Ehrlichkeit der Gemeindeverwaltung zu sichern. Was in autonomer Hinsicht der Gemeinde doch die Vorlage weggenommen wird, komm­t dem Komitate zugute, dessen Autonomie dadurch erhöht wird. (60 it6 1 rechts.) Aber auch dem Staat muß das Recht gemaßt sein. Dort, wo es Mißbräuche­ gibt, in­ das Gemeindeleben einzugreifen. Bei dem bisherigen Gemeindegesäß entwickelte es in den Gemeinden eine gewisse gemüthliche Republik; einzelne­nteressen-Gruppen schalteten­ für eigene Rechnung, und Komitat wie Staat mußten dem passiv amfitiren. Das gesammte Gemeindevermögen repräsentirt einen Werth von 161 Millionen Gulden und­­ dennoch deden deren Ginfünfte (16 Millionen) nur zu kleinem Theil die Gemeinde-Ver­waltung stoften, denn von den 12.600 ungarischen Gemeinden werfen über­ 11.000 Steuer­­zuschläge aus, die 8 Millionen Gulden betragen. Bei den immer unwahsenden Aufgaben, die der­ Staat­ an die Gemeindeverwaltung stellt, müßte man sich mit der dee­­ beschäftigen, wie die Lasten der Gemeinde-Selbstverwaltung nicht nur dur Zuscläge nach­ den direk­­ten Steuern, sondern an durch eventuelle indirekte Gemeinde-Ein­­nahmen zu deden seien, möge dies nun durch Ablösung des Megales, das Detroi oder Zuschläge geschehen. Wenn Nedner si­. mit den Erigenzen der durch Die neuen Berge geänderten Situation beschäftigt, so findet er eine Reform des Verwaltungs-Ausschusses als administrativen Gerichtsforums dringend­­es wie der Nechtsuhhenden ist die Schaffung eines Geheges über die besonders bei Anfertigung Muni: _­­­­­ießt, da die Gemeinden unwünschte . . d obligatorisch zur Schaffung von Nmortisationsfonds für Gemeind­e Ansehen verhalten werden.. Nedner hofft, die­ Negierung werde­n Garantien für die Durchführung des Gemeindegefeges, über die verfügt, auch benügen und hierin vertrauend, acceptirt er die Vorlag (Zustimmung rechts.) -«-·’«« Viktor Bezerédi erwartet von den Neuerungen, welche die Vorlage enthält, eine wesentliche Befseiung der Verwaltungszustände. (So its! rechts.) Die Gemeinde, diese wahre Elementarschule der Freiheit, i­ in der Vorlage auf die Autonomie basirt und auch die den Rollen zur Ausübung autonomer Rechte erzogen werden. Die Verfügungen, welche die Gemeinde-Autonomie unter besondere vorwiegend nur die Lasten der Autonomie führenden Kleinen Gemein Obhut und Kontrole der Komitatsverwaltung stellen, bilden eine Nedner Hätte gerwünscht, dob zur Erleichterung der Kontroe Garantie gegen Mißbräuce und schlechte Wirtsschaft. (Zustimmung die Gemeinden über die Niedergelassenen und im den Gemeinder­verband Aufgenommenen ein Register zu führen verpflichtet seien, daß auch der Gemeinderichter Gehalt beziehe, um. Gesetze definirt«« x 1 Redner it dafür, der Gejegese relative eine verläßlichere Stüge zu sichern. Redner accep­­tie die Vorlag gern zur Basis der Spezialdebatte. (Zustimmung recht3,) -« «- ’«··" Petitionen vorgestrott unten.(Referent Edmund Gasjerl).) / Zur Petition der südungarischen Grundbefiger und Rand mirthe, melde verlangen, daß, das aus Rumänien eingeführe , Getreide verzollt werden möge, nimmt das Wort , Schaft h­inzumeisen und das Gejuch der besonderen Beachtung der Zur Petition Entwurf fortgefegt, von Géza Szabadbegyi und Genoffen Béla Wodianer, um auf die drückende Lage der Landwirth- Regierung zu empfehlen. Das Gesuch wird dem Gestammtministerium zugewiesen. Wahlmißbräuche, Beschränkung der persönlichen Freiheit im Honter Komitat spricht i­n Referenthauungsärtt.Er«führt aus der Petitioanl­· gendpsalz:Die Wahlfreiheit wirdthonter Komitat nichtster spektertyplose Behauptung wird damit unterstützt,daß gegen.."eine ganze Rethes von Beam­ten die Anklage auf Mißbrauch der·Amts­­­gejvc­lt erhoben wurde.Die Petition fü­hrt eine Reihe von Ordnungss­chdxegkerten bei der Konskription der Reichstagsroähler und der Vertlutenann oppositun­ellen Am­lsschuß-81»Jeitglied«er»unter den­ AugendeZQ-«bergefpaits vergewaltigt. Bei der Erpropriation der Bahnlinie Csap-Spolyjaagh m wurden die juridischen Agenden, die jeder A­dvotat für 1000 fl. über­nommen hätte, dem Komitats-Fiskal mit einem Honorar von 3000 fl. übergeben, das ihm aus dem Komitatsfonde angewiefen wurde.­­ Der BetitionsAusschuß hat sich in eine Untersuchung heffen, ob die in der Petition angeführten Dinge bloße Behauptungen sind oder nachemiesen werden können, nicht eingelassen. In der­ "Petition ist erwähnt, dass gegen eine ganze Reihe von Beamten die Straf­­anzeige erstattet wurde. Bevor die Untersuchung­ in die­sen Straf­fragen zu Ende ist, wäre es verfrüht, ein mieritorisches Untheil abzu­geben. Aber la­ie von dem auf die Komitatsfonds bezüglichen Balluz ist nicht ein Fall in der Petition angeführt, bezüglich dessen die­­ Betreffenden auf geieglichem Wege nicht alle Schritte gethan hätten, um für ihre Verschwerden Abhilfe zu finden. Die Hauptfragen beziehen sich auf die Webertreibung des akkusatorischen Verfahrens und auf Verschleuderung öffentlichen Vermögens; darum­ beantragt der Ausschuß, daß die Petition dem Justizminister und dem Minister des Innern zugewiesen werde. Stefan Safabify hat nichts dagegen einzuwenden, daß die Petition an den M Minister des Innern und an den Justizminister ge­wiesen werde. Da er überzeugt ist, daß man sich für diese Sache allenthalben­ interessire, möge das Haus die Minister anmeisen, über ihr Vorgehen Bericht zu erstatten. Medner mils­si mit den im Honter Komitat vorgenommenen Mißbräuchen nicht beschäftigen, weil er sehe, daß die Geduld des Hauses ohnedies schon erschöpft­­e, er will jedoch eines Tales Erwähnung thun. In der Gemeinde Bokola wurde ein Betrag von 2000 fl., von denen man nicht wußte, wohin sie gekommen seien, Sahre lang als aktive Post gebucht. Vei Kurzem , intabuierte man diese 2000 fl. als Schuld auf das Gut eines 72 Jahre alten Mannes, der sich diese Last nimmer abzumwärgen, ver­­mag. MNedner bittet den Minister, dem armen Manne zu seinem Nechte, zu verhelfen und reicht einen Antrag ein, laut welchem De angemiejen werden, Bericht zu erstatten.­­Zustimmung ing. Blasius Orban bedauert, daß im Honter Komitat eine Clique der­­ Regierungspartei mitthichafte, welche mit Steden und Waffen Alles, erzwingt, was sie durchführen will. Der Justiz­­minister habe sich wahrscheinlich aus dem Grunde nicht daran ge­­wagt, die Uebelstände zu jank­en,­­weil er fürchtete, man werde ihn zum Duell herausfordern. (Heiterkeit) Cr befürwortet den Antrag Zalabily'e. . s.­­ «- J "" M­inistep Praskdent Tipa erklärt,er halte es nicht für forrett,­­ daß man über Angelegenheiten, Richter befinden, son im vorhinein urtheile. (63 sei ganz sondere bar, daß man, von Vertuschung spreche, während in der Retition sefost ersichtlich it, daß die Strafprozesse noch nicht zu Ende sind und daß im jenem alle, wo der königliche Staatsanwalt seinen Antrag stellte, die königl. Tafel den Beschluß des künigl. Gerichts­­hofes abänderte Unter solchen Umständen von Bertufchung sprechen, heißt die Gerichte des Landes verdächtigen und dies sei nicht korrekt. (So ist e ! rechts.) Was die Sache selbst betrifft, hat er große Heiterkeit erregt, als der Referent auf einen Zweischenruf erwiderte, Dab die in Der Wählerliste vorkommenden Fehler durch die königl. Kurie sanirt werden. Und doch sei blos die Kurie Das­jenige Forum, vor welches diese Angelegenheit in Folge der stufenreisen Y Appellation gelangen muß und dem Uebelstande wird noch im selben­­ Sadre, in welchem die Liste zustande kam, von der Kurie abgeholfen, wenn die erforderlichen Schritte zur­zeit eingeleitet wurden. Medner will sich nicht zum­­ Vertheidiger der angegriffenen Beamten aufe­rerfen, denn wenn sich eine Angelegenheit vor dem Gerichte befinde, muß­ das Resultat der Untersuchung abgewartet werden, erst dann könne man sich eine Meinung darüber bilden. (So ist’s ! rechts.) Von den verlesenen Beschwerden erfordert mit Ausnahme des Bor­gehend bei der Expropriation der Spolyiager Bahn, von der­ man sagte, man hätte dieselbe billiger durchführen können, seine, einzige eine augenblicliche Verfügung. In dieser einen Angelegenheit wird es die­­­egierung für ihre Plicht erachten, der Sache nachzugehen und falls­ ein Fehler geschehen ist, werde derselbe fank­t und der­­ Schuldige bestraft werden. (Zustimmung rechts.) Medner ersucht daher das Haus, den Beihlubantrag des PBetitiong-Ausschusses unverändert anzunehmen. Die Regierung werde die Merition in Erwägung ziehen und die nothiwendigen Verfügungen treffen. It dann, Einer die Negierung dann immerhin interpelliven. (Zustimmung rechts.) oder der Andere der­ Herren Abgeordneten nicht zufrieden, Fann er ja ‚Ferdinand Horand­t behauptet, er wäre gewiß nicht so oft das Strafverfahren gegen Beamte des Honter Komitats eingeleitet worden, wenn nicht außerordentliche Mißbräuche vorgefallen­ wären. Das Honter­ Komitat sei in einem Zustande, in dem man es nicht länger belassen­ könne. Nedner empfiehlt dem Hause daher den von afabify eingereichten Antrag. (Zustimmung m­it 3.) Minister-präsident Ziga will dem V Vorredner nur bemerken, daß Niemand sehnlicher wünste ab­­er, daß das gute Einvernehmen, im Honter Komitate, insofern es gestört worden, wieder hergestellt werde. Dies hänge aber nur von Seiten ab, welche eine Rolle in dem Komitate pielen. Ferner müsse er sich dagegen verwahren, als ob die Einleitung des Strafverfahrens gegen mehrere Beamten [chon bewiese, daß im Komitate Gott weiß welche Schredenszustände herrschen.­­ (Sp itt’8­1 rechts.) Antrag Yakabn­y’3 ab. W­ie in Fran Komisn­y motivirt nun feine Interpellation. Er befragt sich darü­ber, daß die Negierung die Bezüge der Divinisten, dieser­ von Wucherern zugrunde gerichteten und vom Schiedsal vers folgten armen L­eute, herablege. Sie betreibe hier eine Kreuzerwirth­­ím Das Haus acceptirt den Antrag des Referenten und lehnt den Schaft, während sie Millionen auf Korteszwecke verschmwende. Nedner­­ richtet daher an den Justizminister die Frage, ob er Kenntniß von diesen Umständen hat und weshalb er sich bewogen fühlte, eine die Herabminderung der Diuinisten-Bezüge betreffende Verordnung zu erlassen ? Er fragt ferner, ob der Minister das 2008 der Dirnisten zu verbessern beabsichtige und durch melche Verfügungen dies geschehen werde, und schließlich, ob der Minister­ geneigt it, die Petition de Landes-Diurnisten-Vereins, die Rechte der Dimrnisten zu regeln und­­ eventuell auch gejeglich zu sichern, zu berücsichtigen ? . . . Die Interpellation wird dem Justizminister zugestellt werden. Minister-Präsident fifa : Auf die Interpellation wird mein g. Freund‘ der Justizminister ammworten. Ich mill man gegen einen Ausbruch des Herrn Abgeordneten protestiven, den der Herr Präsident viele leicht ü­berhört hat. protestire gegen die Behauptung, daß der Ich Staat auf Bortesriede Millionen ausgibt. ES it nicht statthaft, mit _ Komidity Sagt, er habe nur eine Million gemeint... foldjen, der Wahrheit Shnuritrads zuwiiderlaufenden Ringen das Vort an (Lebhafte Zustimmung rechts.) Franz get Minister-präsident Zipa: Gleichviel ob eine Million oder mehrere­ Millionen. Niemand ist berechtigt, mit solchen Reden das Wolt irrezuführen. (Zustimmung rechts.) « Präsidittx:Ich habe mir die Worte des Herrn Abgeordnes­ten aufzei­chnen lassen.Er sagte:,­Der Staat gibt auf Karteszwecke.s muß ich erklären, daß der Herr Abgeordnetene nicht berechtigt is, Solches zu behaupten.. (Lebhafte Zustimmung.) Millionen aus.” Im Interesse der Würde des Abgeordnetenhauses . Franz Kromloffy: Ich meinte die Negierungspartei und mit eine Million. s­präsident. Sie sagten: „Der Staat” und konnten niemand­­ Anderen gemeint haben. Die Negierungspartei ist nicht identisch mit­­ dem Staate. Solche Behauptungen sind mit der Würde des Hauses unvereinbar.­­ j SchdltzB der Sitzung um 2 Uhr.—­·Nächste Sitzung am Mon­­tag 10 Uhr. In derselben wird­ die Debatte über den Gemeindegeieg, redjte.) . " Hier wird die Debatte­ abgebrochen und­ die 2. Serie der den Komitat - V­ersammlungen werden de­r Zertreiung in der Beil über melche sich vor dem ordentlichen T . "­­­ nothmwendig. IN RER 1 - 7 , 7 «­­. : « u a

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