Pester Lloyd, April 1886 (Jahrgang 33, nr. 92-119)
1886-04-04 / nr. 94
; | | úg A \ \ " \ ‘ TE a ch ener it von fol: Baron Gab K Romlöng, endtvic, Ignaz Eluzy, = Mie bereits gemeldet, fanden vergangene Woche die Berathungen des serbischen Kongreg-Ausschusses in Karlovik statt. Der Ausschuß gab vor Allen seinem Bedauern über das Ableben Dr. Lovan Subbotics protokollarischen Ausdruch, worauf er zur Verhandlung der laufenden Gegenstände überging. In Folge Anfrage der Administrativ-Ausschüse der Diner und Temesvarer Diözese wurde entschieden, daß für Die - Diözesan-Versammlungen neue Wahlen ausgeschrieben und nicht blos Ergänzungsmahlen vorgenommen werden. Eine aus der Mitte des Ausschusses gewählte Kommission wurde mit der Aufgabe betraut, im Laufe dieses Jahres Sämmtliche Klöster zu visitiren. Auf Grund eines vom Administrative Komite der Verjcheger Diözese unterbreiteten Berichtes über die Ein- Kuno 068 Kongreß-Zuschlages wurde beschlossen, die Administrationsschüfse der übrigen Diözesen zur Einsendung derartiger Berichte, sowie zur energischeren Einhebung des Kongreß-Zuschlages aufzufordern. Hierauf gelangten mehrere Ministerial-Zuschriften und Akten von Privatparteien zur Verlegung und wurden mehrere Gesuche um Stipendien aus den Nationalfonds erledigt, ärmeren Geistlichen Unterstügungen aus dem Erzdiözesan-Fond bewilligt, Verträge über die Verpachtung von Fundationalgründen genehmigt und mehrere Privat-Eingaben erledigt. In der Frontischen Administration fehlt eine den ungarischen Verwaltungsausschüssen entsprechende Institution und deshalb besiegen für alle jene Agenden, welche in der ungarischen Finanzverwaltung durch die erwähnten Ausschüsse erledigt werden, hinsichtlich Kroatiens andere Verfügungen. Da die in Kroatien angenommene Vernwaltungs-N Reform die genannte Institution auch dort einführt, wird, wie „N—t" erfährt, dem Reichstage ein Gelegentmurf vorgelegt werden, demgemäß die fraglichen Angelegenheiten auch in Kroatien dem BVerwaltungs-Ausschufe zugemiesen werden. Die neue Behandlungsmethode, die Fürst Bismarc den MVden gegenüber anwendet, hat — zum Mindesten in der Broschürenliteratur — die polnische Frage wieder einmal in den Vordergrund gerückt, und es vergeht fast sein Tag, an welchem mir nicht mit einem neuen Antrag zur gründlichen Lösung dieser Frage überrascht würden. Viel ernster als alle diese politischen Eintagsfliegen gibt es jedoch eine umfangreiche Schrift, die dieser Tage bei E. Dentu in Paris erschienen und den Grafen Johann Zamoyssi zum Ber fafter hat. Dieselbe betitelt sich „Russie-Pologne“ und verfolgt seinen geringeren 3ried,als dem Ezar die Wiederherstellung Polens im Interesse Nutlands nahezulegen. Es handelt sich für den polnischen Magnaten selbstverständlich lediglich um Kongreßpolen, das zu Rußland in ein Verhältnis träte, ähnlich jenem, wie es zwischen Oesterreich und Ungarn besteht. Der Ezar und die Czarerona sollen sich in der Kathedrale zu Warschau die Krone der Sagellonen aufs Haupt fegen und den polnischen Reichstag feierlich eröffnen. Der Kaiser-König würde als seinen ständigen Vertreter einen Bizefőnig ernennen, der ungefähr die Befugnisse eines Dimister-Präsidenten ausübte. Ein polnisches Heer, Freiheit des Gemissens, des Unterrichts und der Breffe — das sind die Zugeständnisse, die der Autor vom Graf erwartet und als egenanbot garantirt er dem gefrönten König der Polen ein feierliches „Moriamur pro rege nostro“. Es handle sich also nur um die Ausführung des Vertrages vom Jahre 1815 und um die Wiederherstellung des Königreichs Polen, wie es noch unter Alexander I. bestanden. Was diesem mit großer Verve und einer gemilten eindringlichen Wärme geschriebenen Plaidoyer ein besonderes Ynteresse verleiht, das ist der Umstand, daß der Autor sein Projekt dem Czar bereits vorgelegt und zur Ausführung desselben auch andere Schritte schon gethan hat. Bereits im Jahre 1882 hatte er sich iach Kopenhagen begeben, um dem Prinzen Waldemar die Kandidatur für den Bosen des Vizekönigs von Polen zu empfehlen, allein die königlich dänische Familie verufirte, nachdem die Angelegenheit noch nicht weistehten. Seither dürften die maßgebenden Kreise Rußlands aber bereits einer anderen Ansicht geworden sein. Das jenige Polen werde bereit allgemein als eine minde Stelle Rußlands angesehen. Kein Geringerer als der General Gouverneur. Polens, General Albedynski war es, der dem Autor kurz nach der Ermordung Alexander’ II sagte: „Die innere age Rußlands gestaltet sich von Tag zu Tag bedrohlicher. Andererseits scheint Preußen nur noch eine Gelegenheit zu suchen, um und den Krieg zu erklären. Wir sind aber auch entschlossen für den Ball einer Niederlage Bolen aufzugeben.“ — „Sollte Rußland — sagt nun Graf Zamoyski anstatt Polen aufzugeben, nicht eher aus demselben ein sicheres Bollwerk gegen jeden von Westen andringenden Feind machen? Stellt die Personal-Union zwischen Polen und Rußland her und der Czar-König wird niemals solche treue Unterthanen gehabt haben. Hat nicht aus Ungarn eine eigene Regierung, eigene Minister, ein besonderes Parlament und eine ungarische Landwehr, auf melde er stolz it? Und wer hat je daran gedacht, Ungarns vollkommene und rühalisiose Ergebenheit für die habsburgische Dynastie in Zweifel zu ziehen? It es nicht vollommen sicher, daß sich Die Honveds, diese würdigen Nachfolger der Patrioten, denen Ungarn seine Selbstständigkeit verdanft, sich bis zum feßten Manne tödten ließen, um, ihren König zu fcinigen, ebenso wie sie ihren Testen Blutstropfen vergessen, um die Interessen des Meices zu verteidigen? Das Neid St. Stefan’ kämpfte mit männlicher Energie, insolange, als die Wiener Staatsmänner in demselben nichts an eine Provinz des Kaiserthums Oesterreich erbliden wollten und es mollte sich um seinen Preis germanisiren lassen. Sei dem man ihm aber seine nationalen Institutionen, seine historischen Freiheiten und seine magyarische Sprache wiedergegeben, sind seine Klagen mie doch einen Rauber verschmunden. Solche Charaktere thun nie etwas zur Hälfte, entmedern sie verweigern ihre Freundschaft oder sie geben sie ganz und gar. Und wenn man die Polen die Franzosen des Dostens nennt, kann man sie mit nicht weniger Recht die Ungarn des Nordens nennen?“ Leider scheint Alexander III.zu1.Stunde durch seinen Namensbruder auf den bulgarischen Thron in einer Weise in Anspruch genommen zu sein, daß er weder Luft noch Zeit finden dürfte, die mohlgemeinten Vorschläge des edlen Grafen Johann Zomoyski nach Gebühr zu würdigen. . . As dem Reichstage, 1. A Der alte Erfahrungstag der Sändergasse, Daß auf heiße Wochen gemeinhin togllcfche Tage folgen, hat sich au an der Debatte über das Gemeindegejieß bewährt. Wären nicht einige sensationelle Petitionen gewesen, auf deren Verhandlung die Opposition schon seit geraumer Zeit mit heißem Verlangen wartete, so würde das Haus das wunderbare Schauspiel erlebt haben, daß Die General- Debatte in einer einzigen Sigung zu Ende ging. Die Berrathung war übrigens eine fachliche und angemessene und dem war es wohl zu danken, daß das hohe Haus in seiner überwiegenden Majorität die Bonloirs bevölkerte. Ganze Bänke wiesen zumeilen nicht einen einzigen Jurasjen auf und das zahlreiche Damenpublikum, das in Erwartung einer „großen“ Sigung gekommen war, mußte sich damit bescheiden, den Kübsheiten aller Referenten des Hauses, den eleganten Alexander Darday zu betrachten, der nach einigen Furzen einleitenden Süßen sofort in den unwohlverdienten Ruhestand treten konnte und ferner durch kein rauhes Wort mehr aus demselben aufgescheucht wurde. Selbst der Redner der äußersten Linken, der sonst ziemlich seyneidige Julius Suyth, begnügte sich mit einer gangtrodenen Auseinanderlegung, welche die ursprüngliche Stimmung der Berssammlung nur zu befestigen vermochte. Die gemäßigte Opposition hat heute ein Zeichen amerfennensmwert der Objektivität gegeben, indem sie — wenn auch nur bedingungsweise — die Vorlage zur Grundlage der Debatte annahm, obgleich Bela Bra 10 in ihrem Namen eine Anzahl sehr gewich. Das Haus frägt in ihm ein gemandten und schlagfertigen Redner, der auch in kr Behandlung gefährlicherer Sujets, wie das heutige, den Talent bewährt. Mit aller Sachlichkeit sprach ferner Dilor Bezer&dj, der auch diesmal denselben Erfolg htte, wie bei Berathung des Munizipalgejeges. Da die Anhänger der Regierung sich unter den Rednern in der Mehrzahl befanden — vielleicht‘ der erste Fall in unserem Hafe —, blieb dem Minister-Präsidenten wenig Stoff für die Polemik. Eine größere Bewegung riefen DIS seine Bemerkungen über die Städte hervor, als er mit der Entschiedenheit den Vorwurf abwies, das Städtewesen sei ihm fremd. Und nun kam das unkrbhe Honter Komitat an die Reihe! Haben wir rechte, so handelt es si um etwa anderthalb Dusend Strafaneigen, gegen öffentliche Beamte des Komitats, die sich die Brschiedensten Deistethaten haben, zu Schulden kommen lassen, die Beschränkung der Wahlfreiheit, millfirische Terließung des Zensus und mnehrerbietige Aeugerungen amtl Ggerden gegen die Vertreter Der Gegenmeinung. In Hont speint die Opposition nämlich außerordentlich Delifat zu sei und wenn sie ihren Gegnern irgend ein Gefäß applizirt, so it er immer mit Kölner Wasser gefüllt. Der Neferet des Petitions-Ausschusses, Edmund Gajdary stellte die diese Klagen mit vollendter Objektivität dar, wobei er i seinen Vortrag einige Föstliche Masken einflocht, die das ganze Haus ergegten. Herr Sakaloffy, ein Honter Gugelhorner und bei der Sade ganz direkt interessirt, Führte sich in der That sehr modert ein, indem er si auf wenige Worte beschränkte, so daß das Haus förmlich enttäuscht wa. Glücklicherweise nahm Herr Horanpfy den Kampf nun auf; allein auch er Hatte nicht viel mehr als eine neopramatische Klage über Die Schlechtigkeit unserer Wahlzuftnde und der Honter Zustände ganz besonders. Dr Minster-Präsident antwortete ihm kurz und gut und damit ‚war das Honter Komitat, dieses Schmerzens um der gemäßigten Opposition, zur Mühe gebracht. Den Schluß der Sigum machte sodann die Interzellation des Hochwürdigen im Romlösflyg in Angelegenheit der Gerichts-Dimaten, die da einen ebenso. waderen "als glückichen Sachwalter gefunden haben. Dabei passirte er dem Präsidenten KEY, daß er in seiner uie erschöpflichen Milde einen Aubruch paffiren ließ, den Herr v. Tipa sodann energisch zwischwies. Der rabiate Aleriter hatte nämlich gesagt, es wären Millionen Landesgelder zu Korteszwecken vergeudet. Auf die Einrede des Kabinetschers erklärte der Fromme Herr, er habe nur eine Million jagen wollen; allen Herr v. Behy Hatte da schon Die Geduld verloren und erklärte auch die eine Million sei nicht wahr, da sie ja im Statsbudget stehen müßte, was aber gar nur der Fall ist. Tief beschämt ,verließ der nterpellant das Haus und damit war die Sigung zu Ende, unterschrieben: Lulius Sufth und 9 Genossen. Minster-Präsident Koloman Titan: Geehrtes’ Haus!Hört D Xch kann umso Fürzer zur Vorlage sprechen, als die Motivirung der Vorlage meine Intentionen ausdrückt und der größte Theil des hier Gehörten in der Spezialdebatte diskutirar ist. Vor Allem bemerke ich, daß ich, auf die stets von neuem auftauchende Verdächtigung, als fer auch hierin die Absicht des Korteskedivens vorhanden, nicht eremidern werde. C3 möge mer immer mir jenen Beamten zeigen, der gemäß dem bisherigen Disziplinargefege wegen seiner Parteistellung verfolgt wurde. Meines Wissens — ich sage es bestimmt und offen — hat es einen solchen nicht gegeben. (Widerspruch linis.) Die Administration muß jeder pünktlich, rasch, möglichst im ne dem N Interesse sowohl der Gemeinde, mie des Staates entprechen. Die väterliche Administration ist in der Idee sehr schön, eine " fole pflegen aber nur die absoluten Regierungen für sie in Anspruch zu nehmen; die konstitutionele Negierungsform kann eine " solche, nur der eigenen Einsicht vertrauende Benormundung nicht zur Eigenschaft haben. (So its ! rechts.) Die beiden Vorredner haben es angefochten, daß in gemiissen Tällen and) dort, wo seine Appellation vorliegt, der Obergespan das Net haben solle, die Angelegenheit "behufs Nevision dem Ministerium des Innern anzuzeigen. Wenn in diesem Falle der Minister des Innern das echt hätte, den Beichluß abzuändern, so könnte man über Machtzentralisation im Ministerium lagen. Da das Ministerium jedoch bei Regelmidrigfeiten in Wahlangelegenheiten und wegen Gefeßmidrigfeiten in sonstigen Fällen nur das Hecht hat, den Beichluß zu annulliren und die Betreffenden zur Fällung eines neuen Bejceides anzumeisen, so ist diese Klage nicht stichhaltig. Diese Bestimmung soll vielmehr evenmell,die Einzelnen vor Ungerechtigkeitenschützern welche in der Provinz aus Parteilichkeit oder sonstigen Gründen begangen werden können,sie verleiht eventuell det Schwachen Schutz vor dem Starken.Von diesem Gesichtspunkte ist es also eine heilsame Bestimmung. Der Herr Abgeordnete Grünwald sagt, dieses Gefäß sei verfehlt und ich besige auch seinen Sinn für gute Administration. Schon bei Derera hat er zugegeben, daß die zu Kontrollrenden auf Vorgehen und Stellung der zur Kontrole Verpflichteten Ein- Huß üben künnen. S Hierunter hat er wohl nur verstanden, daß Notar und Gemeindevorsteher aus den Komitats-Ausschüssen nicht ganz ausgeschlossen werden. Indem er dies tadelt und sagt, es sei nicht gesorgt, daß die Gejege gut durchgeführt werden, greift er auch das Kandidationsrecht am, welches doch seinen andern Zmed haben kann, als daß dafür gesorgt sei, daß in jeder Gemeinde Sene richtig gestählt werden, von welchen der Vollzug der Gesete abhängt. Denn es wird Niemand sagen können, daß die bisherige schranfenlose Freiheit in der Wahl des Notars im Sünteresse der Gemeindeverwaltung gelegen war, vielmehr ist der Ruin der meisten Gemeinden dadurch herbeigeführt worden, daß bei dieser völlig freien Wahl Diejenigen, welche die Pflicht gehabt hätten, für das Wohl der Gemeinde zu sorgen, dies verabsäumten oder gar das Entgegengejekte taten. (Bebhafte Zustimmung rechts.) ·’ Unsern Bericht über die hewige Sigung des Abgeordnetenhauses ergänzend, tragen wir die Generaldebatte über den Gemeindegeig-Entwurf nach. Referent Alexander Därdat bemerkt in seiner Darstellung der Vorlage zunächst, diese, eine fortlegung der jüngst votiscten Munizipalgeieg-Vorlage enthalte seit Neuerung, sondern es würden nur die Lüken ausgefüllt, welche die praktischen Erfahrungen an dem bestehenden Gemeindegefäß gezeigt haben. Besonders wurde das legtere mit dem seither geschaffenen Gehege über das Staatsbürgerrecht in Einklang gebracht. Die beiten Petitionen der Gemeinden bezogen sich auf die Lasten, welche di unbeschränkte Freizügigkeit und das Niederlassungsrecht den Gemeinden auferlegen. Wenn der Ausschuß aus den im Geheg enthaltenen Beschränkungen noch weitere Erschmwerungen anzufügte, konnte er dennoch nicht so weit gehen, mie gemisse Petitionen die jene Prinzipien der Breizügigkeit und des Niederlassungsrechts illusorisch gemacht hätten, und da eine allzu engherzige Auffassung dieser auch vom internationalen Gesichtspunkt wichtigen Prinzipien nigt gestattet war. Mit Rücksicht darauf, daß die Funktion der Geminde-Repräsentanten " als seine politische, sondern als mehr vermögerrechtliche und rein lofale ber trachtet wurde, stellt die Vorlage hinschtlicher Biblisten die Zulässigkeit der persönlichen Vertretung auf. Die Errennung der Polizeihauptleute in Städten mit geoonetem Magistrat wurde nicht im Mindesten deshalb beschlossen, wel die meisten Polizeihauptleute der Städte mit geordneten Diagiftrat darum petitionirten der betreffende Beschluß des Ausschusses war damals bereits gefaßte, sondern in Folge der Gleichheit der Kompetenz dieser Polizeihauptleute mit jener der Städte. Die mit Munizipalrecht bekleidet sind, wurde an Stelle der Erwählung nach eingehender Berathung die Ernennung der Polizeihauptleute in den Städten mit geordnetem Magistrat betroffen. In der Frage der Verantwortung der Gemeinde-Beamten war der Standpunkt des Ausschussses der leiche, wie bezüglich der Verantwortung der Munizipal-Beamten. Wesentliche Zusage enthält die Vorlage beim Disziplinarverfahren ; Dieselben bestehen nicht nur in Beschärfungen, sondern berücksichtigen auch die Billigkeit, wie z. B., daß dem Gemeinde-Beamten auch wähend des Disziplinarverfahrens eine Gehaltsquote belassen wird. CS wird die Regierung ermächtigt, gewisse, vom staatlichen Gesichtspunkt bedenkliche, Gemeindertepräsentanzen mit Anhörung des Fompetent- Munizipiums auflösen zu dürfen. In einem solchen Yale aber nur binnen einem Jahre die Neuwahl ausgeschrieben werden. Zwedmäßig sind die Bestimmungen über den Gemeindehaushalt und mitder Voranschläge und bei den Rehnungs-Ueberprüfungen die Mitwirkung der Virilisten-Elemente dur Zulassung der Vertreter der Komitats-Repräsentanten gesichert. Auf die Kontrole wird den Munizipien großer Einfluß gesichert. Der Reerent empfiehlt gleichzeitig mit der Annahme des Gelegentwurfes zur Grundlage der Spezialdebatte auch die Annahme des Ausschuß-Unzuges, wonach Die Regierung aufgefordert wird, in der Vorlage über Zofalpolizei den Gemeinden eine gewisse Subsdition einzuräumen. (Zustimmung rechts.) Bela Grünwald: Zur allgeminen Charakterisirung. Dieses Gelegentwurfes kann man sagen, daß ierselbe mit jener in der Mortivirung enthaltenen und von deferentn wiederholten Behauptung nicht übereinstimmt, als wäre dieser Gegentwurf hauptsächlich berufen, die im praktischen Leben wahrgenommenen Mängel der Gemeinde-Ordnung zu fanien. Denn so manche Uebel haben in der Vorlage seine Berückichtigung gefunden während andererseits manche Beringung darin enthalten it, welche dir die Praxis nicht gerechtfertigt erscheint. Allerdings enthält die Novelle so manche Bestimmung, welche berufen ist, einem fühllaen Mangel abzuhelfen ; so sind in Betreff der Zuständigkeit und er Organisation der Gemeinen präzisere und zweckmäßige Verfügungen in die Vorlage aufgenommen. Die Neuerung, wonach der WBoligshauptmann ernannt wird, ist nothwendig ; dagegen müssen für die Freiheit der Wahl der übrigen Vorstands-Mitglieder alle Garantin gefordert werden. Die zur Kontrole des Gemeinde-Haushalts nothwendigen Verfügungen sind in dem Gefegentwurfe vorhanden ; darum ist denn auch die Wartet, welcher Nedner angehört, nicht gegn die Annahme des Gefegentwurfs im Allgemeinen, aber gegen jede Verfügung, die nicht zweckmäßig oder nothunwendig ist ; die Bartet macht daher die definitive Annahme des Gelegenumwurfs von die Annahme jener Modifikationen abhängig, die sie in der Spezialdipatte einbringen wird. Es sind Verfügungen da, mele tie Freiheit Der enternde Verwaltung ohne Noth beschränken,, so, enthält. §. 71. Neuerungen in dieser Richtung. Ferner wird innöthierweise der Machtkreis des Obergespans auch auf die Gemeinde-Vorsehung ausgedehnt; zu den jede Kontrol-Organen, die es in Städten mit geordnetem Magistrat gibt, kommt so der Obergespan als siebestes. Ueberflüssig ist es auch, daß in strittigen Fällen, welche die Wahl der Gemeinde-Vertretung betreffen, künftig der Minister des Hütern in legter Instanz entscheiden soll. Medner bekämpft auch den $ 26, welcher dem zipium unter dem Titel der öffentlichen Sicherheit und der Administration eine Einmischung gestattet. Ein Hauptübel des Gejegentrourfes sei es, daß derselbe feine Rücksicht nimmt auf den großen Unterschid zwischen den Städten mit geordnetem Magistrat und den Gemeinen. Da zeigt sich eben wieder, daß’ der Minister seinen Sinn het für städtische Interessen Dem mal aber nicht immer so. Im Jahe, 1870 war es der feige Minister-präsident, welcher forderte, daß die königl. Freistädte in einem besonderen Gefege behandelt werden sollen. et hat er Diele den nämlichen Rechtsnormen unterrworfen wie die Komitate und die Städte mit geordneten Magistrat den nänlichen Rechtsnormen wie die Gemeinden. Daranz folgt, daß die Stifte in ihrer naturgemäßen Entmehlung gehemmt werden. Denn der Minister seine fachgemäßn Gründe zur Bekämpfung der Opposition findet, dann sagt er geringmäßig, dass sei Theorie ; nun steht aber er selbst auf der Basis der puren Theorie: Die zu sehen Es ist nothwendig die Kompetenz des erwaltungs-Ausschusses verweitert jedoch den Beamten,deren Vescheide dek VerWaltltngssusschtzks zu betzrtheilen hat,die Theilnahme an der Verwaltungs- Dezision In zwecter Instanz zu verwesren. Auch müßten für die Entscheidungen der Verwaltungs-Ausschüsse die bisher fehlenden Prozedur-Bestimmungen und Normen geschaffen, sowie den Beischlüssen 1 « »desselben eine die Vollziehuug sichernde Sanktion gewährt werden-In Mittel zu einer wirksamen Durchführung HERR sind nirgendg«’« den kontentiösen Angelegenheiten müßte·vor··dexn Verwaltungs-Ausschusse auch die Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens eingeührt werden ingend nothwendig sowohl im Interesse des Staas Julius Iusty reicht nach länger Motivirung folgenden Beschlußantrag ein: .Ein Abgeordneter hat die Verfügung angegriffen,wonach in einsten Fällen das Vermögen der Gemeinde segnestrirt werden ang.Ich kann aus praktischer Crijhrung sagem daß dies eine zun« bkdingt nothwtzndige Verfügung ist,s·Ich hatte viele Fälle,in welchen dies nothwendig getwesen wäre,aber«,in Ermangelung eines Gesetzes, oft zum großen Schaden der Gemeinde nicht geschehen konnte»Es ist auch bemängelt wir,dank daß das Munizipiumberechtigt ist,dste Statute zu annullirem wenn diese sich nachträglich als gesetzwidrig oder dem Interesse der Gemeinde zuwiderlaufend erweisen. Nun ist es aber bekannt,daß die Komitatsversammlungen oft nicht die Geduld haben, die massenhaft einlaufenden Gemeinde-Statute mit der erforderlichen Gründlichkeit zu prüfen; darum muß geießlich vorgesorgt werden,daß ein solches Statut, das sich nachträglich als gesegmidrig erweist, annullirt werden könne. Man hat es auch als eine Art von Tyrannei und Willkürlichkeit hingestellt, daß eine Gemeinde-Repräsentanz zeitweilig aufgelöst wernothwendige werden kann. Es ist das eine vollkommen richtige, fügung. (Zustimmung. rechte.) ES wird schon die bloße Thatsache, daß Diese Verfügung im Gehege enthalten ist, einen Damm gegen das Vorkommen eines solchen Falles bilden, allein ich begreife ouch nit, wie man von ministerieller Willkür sprechen kann, da die Auflösung auf Unterbreitung des Munizipal-Ausschusses geschieht. Hier ist ja dem Munizipium, als autonomen Körperschaft die Initiative verliehen, und nur deshalb,weil die Sache so michtig it, daß die Auflösung nur im Namen des Staates ausgesprochen werden kann, iie mit dem Vorbehalt gemährt, daß die formelle Snnugziation auf Unterbreitung des Munizipiums dem Minister des Innern anfommt. (Zustimmung rechts.) Ich muß hier wieder fragen, wie man Alles, was zum Erfolge der Thätigkeit der Staatsgewalt dient, als eine zur Tyrannei leitende Verfügung angreifen kann? (So ist’S ! rechts.) Beim Munizipalbeiegnagte man über die Macht des Ministers, das Net den Komitaten gewährt wird, sagt man, würden unterdrückt. Auf Diese Weise läßt sich eine systematische Staatliche Verwaltung weder mit gewählten, "noch mit ernannten Beamten erzielen. (So ist’S ! rechts.) Die Hauptanklage besteht darin, ich befige seinen Sinn für die Entwicklung der Städte. (NRufe Tinta : Wahr ie 1) Wir können auf anderen Wegen gehen, als die Urheber dieser Zmwischenrufe, doch glaube ich, meine eigenen Sintentionen selbst am besten zu fennen (Beifall rechts) und ebenso wie ich von den Herren Abgeordneten glaube, daß sie wirklich von den edeln Sintentionen geleitet sind, denen sie in Worten Ausdruck verleihen, so kann auch ich es beanspruchen, meine eigenen Sintentionen selbst interpretiren zu dürfen. (Zustimmung rechts.) ." Diese Anklage,geehrtes Haus,weise ich entschieden zurück. (Lebhafte Zustimmung rechts-UJch war stets ein Freund der Entwicklung der Städte und bin es auch heute uwcl).Die Erfahrung hat mich vielleicht von der Unzweckmäßigkeit mancher Modalität überzeugt,die ich ein anderes mal vertheidigt habe:hinsichtlich der Nichtigkeit des Zieles , jedoch war ich nie im Zweifel. Allein, ich glaube — und der Nifus, der seit einiger Zeit im Lande sich zeigt, bestätigt mich in Dieser Heberzeugung —, daß mir Die Entwicklung der Städte nicht Dadurch erreichen werden, wenn wir sie gleichsam. tfolirt hinstellen, das Interesse der Städte. Dem Interesse des Komitats und des Staates entgegenstellen (Zustimmung rechts), sondern wenn wir die einen und die anderen in den Rahmen des Staates einfügen und innerhalb desselben ihre Interessen zu fördern bestrebt sind. (Zustimmung rechts.) Und ich möchte auch missen, inwiefern die Vorlage die Klemmen und großen Gemeinden auf ein Niveau verlegen wollte. Sie hat sie nur in ein Gefeg, aber nicht auf ein Niveau gestellt. Ich halte es nicht als schiedenen Theile des Landes so zu zersplittern, daß nicht in einem Gefeg von Städten und großen wie kleinen Gemeinden die Nede sein könne. Man darf nichts tun, was das Gefühl der Spntereffen gemeinim Spatereffe des Staates. Die ver= Sede solche Sonderung samiert und Zusammengehörigkeit schmähte, aber führt Schließlich dahin. Der geehrte Herr Vorredner noch eine Distinktion. Er sagt, dab auch großen Gemeinden, die nur Städte mit geordnetem Magistrat geworden sind, wenn sie materielle und moralische Eignung besigen, besondere Rechte gewährt werden sollen. Wer aber wird Diese Eignung beurtheilen Sollen sich die, Gemeinden selbst ihre Eignung zudiltiren, oder wäre es denn seine Tyrannei, wenn Komitat oder Minister dies nach ihrem Gefallen bestimmen "würden ? " Würde das nicht zu einer Vermehrung der Städte mit geordnetem Magistrat führen, ohne daß diese die damit verbundenen Lasten und Verpflichtungen auf sich nehmen? Dies könnte nur der größte Feind dieser Städte befürworten. Ymı -Interesse der Gemeinden lehne ich den Beschlußantrag ab und bitte, den Gelegentwurf im Allgemeinen anzunehmen. (Zustimmung rechts.) Emerich Szivát verweist zunächst mit Genugtäuung auf jene strengeren Maßnahmen der Vorlage, welche dazu dienen, m, Die Ehrlichkeit der Gemeindeverwaltung zu sichern. Was in autonomer Hinsicht der Gemeinde doch die Vorlage weggenommen wird, kommt dem Komitate zugute, dessen Autonomie dadurch erhöht wird. (60 it6 1 rechts.) Aber auch dem Staat muß das Recht gemaßt sein. Dort, wo es Mißbräuche gibt, in das Gemeindeleben einzugreifen. Bei dem bisherigen Gemeindegesäß entwickelte es in den Gemeinden eine gewisse gemüthliche Republik; einzelnenteressen-Gruppen schalteten für eigene Rechnung, und Komitat wie Staat mußten dem passiv amfitiren. Das gesammte Gemeindevermögen repräsentirt einen Werth von 161 Millionen Gulden und dennoch deden deren Ginfünfte (16 Millionen) nur zu kleinem Theil die Gemeinde-Verwaltung stoften, denn von den 12.600 ungarischen Gemeinden werfen über 11.000 Steuerzuschläge aus, die 8 Millionen Gulden betragen. Bei den immer unwahsenden Aufgaben, die der Staat an die Gemeindeverwaltung stellt, müßte man sich mit der dee beschäftigen, wie die Lasten der Gemeinde-Selbstverwaltung nicht nur dur Zuscläge nach den direkten Steuern, sondern an durch eventuelle indirekte Gemeinde-Einnahmen zu deden seien, möge dies nun durch Ablösung des Megales, das Detroi oder Zuschläge geschehen. Wenn Nedner si. mit den Erigenzen der durch Die neuen Berge geänderten Situation beschäftigt, so findet er eine Reform des Verwaltungs-Ausschusses als administrativen Gerichtsforums dringendes wie der Nechtsuhhenden ist die Schaffung eines Geheges über die besonders bei Anfertigung Muni: _ießt, da die Gemeinden unwünschte . . d obligatorisch zur Schaffung von Nmortisationsfonds für Gemeinde Ansehen verhalten werden.. Nedner hofft, die Negierung werden Garantien für die Durchführung des Gemeindegefeges, über die verfügt, auch benügen und hierin vertrauend, acceptirt er die Vorlag (Zustimmung rechts.) -«-·’«« Viktor Bezerédi erwartet von den Neuerungen, welche die Vorlage enthält, eine wesentliche Befseiung der Verwaltungszustände. (So its! rechts.) Die Gemeinde, diese wahre Elementarschule der Freiheit, i in der Vorlage auf die Autonomie basirt und auch die den Rollen zur Ausübung autonomer Rechte erzogen werden. Die Verfügungen, welche die Gemeinde-Autonomie unter besondere vorwiegend nur die Lasten der Autonomie führenden Kleinen Gemein Obhut und Kontrole der Komitatsverwaltung stellen, bilden eine Nedner Hätte gerwünscht, dob zur Erleichterung der Kontroe Garantie gegen Mißbräuce und schlechte Wirtsschaft. (Zustimmung die Gemeinden über die Niedergelassenen und im den Gemeinderverband Aufgenommenen ein Register zu führen verpflichtet seien, daß auch der Gemeinderichter Gehalt beziehe, um. Gesetze definirt«« x 1 Redner it dafür, der Gejegese relative eine verläßlichere Stüge zu sichern. Redner acceptie die Vorlag gern zur Basis der Spezialdebatte. (Zustimmung recht3,) -« «- ’«··" Petitionen vorgestrott unten.(Referent Edmund Gasjerl).) / Zur Petition der südungarischen Grundbefiger und Rand mirthe, melde verlangen, daß, das aus Rumänien eingeführe , Getreide verzollt werden möge, nimmt das Wort , Schaft hinzumeisen und das Gejuch der besonderen Beachtung der Zur Petition Entwurf fortgefegt, von Géza Szabadbegyi und Genoffen Béla Wodianer, um auf die drückende Lage der Landwirth- Regierung zu empfehlen. Das Gesuch wird dem Gestammtministerium zugewiesen. Wahlmißbräuche, Beschränkung der persönlichen Freiheit im Honter Komitat spricht in Referenthauungsärtt.Er«führt aus der Petitioanl· gendpsalz:Die Wahlfreiheit wirdthonter Komitat nichtster spektertyplose Behauptung wird damit unterstützt,daß gegen.."eine ganze Rethes von Beamten die Anklage auf Mißbrauch der·Amtsgejvclt erhoben wurde.Die Petition führt eine Reihe von Ordnungsschdxegkerten bei der Konskription der Reichstagsroähler und der Vertlutenann oppositunellen Amlsschuß-81»Jeitglied«er»unter den AugendeZQ-«bergefpaits vergewaltigt. Bei der Erpropriation der Bahnlinie Csap-Spolyjaagh m wurden die juridischen Agenden, die jeder Advotat für 1000 fl. übernommen hätte, dem Komitats-Fiskal mit einem Honorar von 3000 fl. übergeben, das ihm aus dem Komitatsfonde angewiefen wurde. Der BetitionsAusschuß hat sich in eine Untersuchung heffen, ob die in der Petition angeführten Dinge bloße Behauptungen sind oder nachemiesen werden können, nicht eingelassen. In der "Petition ist erwähnt, dass gegen eine ganze Reihe von Beamten die Strafanzeige erstattet wurde. Bevor die Untersuchung in diesen Straffragen zu Ende ist, wäre es verfrüht, ein mieritorisches Untheil abzugeben. Aber laie von dem auf die Komitatsfonds bezüglichen Balluz ist nicht ein Fall in der Petition angeführt, bezüglich dessen die Betreffenden auf geieglichem Wege nicht alle Schritte gethan hätten, um für ihre Verschwerden Abhilfe zu finden. Die Hauptfragen beziehen sich auf die Webertreibung des akkusatorischen Verfahrens und auf Verschleuderung öffentlichen Vermögens; darum beantragt der Ausschuß, daß die Petition dem Justizminister und dem Minister des Innern zugewiesen werde. Stefan Safabify hat nichts dagegen einzuwenden, daß die Petition an den M Minister des Innern und an den Justizminister gewiesen werde. Da er überzeugt ist, daß man sich für diese Sache allenthalben interessire, möge das Haus die Minister anmeisen, über ihr Vorgehen Bericht zu erstatten. Medner milssi mit den im Honter Komitat vorgenommenen Mißbräuchen nicht beschäftigen, weil er sehe, daß die Geduld des Hauses ohnedies schon erschöpfte, er will jedoch eines Tales Erwähnung thun. In der Gemeinde Bokola wurde ein Betrag von 2000 fl., von denen man nicht wußte, wohin sie gekommen seien, Sahre lang als aktive Post gebucht. Vei Kurzem , intabuierte man diese 2000 fl. als Schuld auf das Gut eines 72 Jahre alten Mannes, der sich diese Last nimmer abzumwärgen, vermag. MNedner bittet den Minister, dem armen Manne zu seinem Nechte, zu verhelfen und reicht einen Antrag ein, laut welchem De angemiejen werden, Bericht zu erstatten.Zustimmung ing. Blasius Orban bedauert, daß im Honter Komitat eine Clique der Regierungspartei mitthichafte, welche mit Steden und Waffen Alles, erzwingt, was sie durchführen will. Der Justizminister habe sich wahrscheinlich aus dem Grunde nicht daran gewagt, die Uebelstände zu janken,weil er fürchtete, man werde ihn zum Duell herausfordern. (Heiterkeit) Cr befürwortet den Antrag Zalabily'e. . s. «- J "" Ministep Praskdent Tipa erklärt,er halte es nicht für forrett, daß man über Angelegenheiten, Richter befinden, son im vorhinein urtheile. (63 sei ganz sondere bar, daß man, von Vertuschung spreche, während in der Retition sefost ersichtlich it, daß die Strafprozesse noch nicht zu Ende sind und daß im jenem alle, wo der königliche Staatsanwalt seinen Antrag stellte, die königl. Tafel den Beschluß des künigl. Gerichtshofes abänderte Unter solchen Umständen von Bertufchung sprechen, heißt die Gerichte des Landes verdächtigen und dies sei nicht korrekt. (So ist e ! rechts.) Was die Sache selbst betrifft, hat er große Heiterkeit erregt, als der Referent auf einen Zweischenruf erwiderte, Dab die in Der Wählerliste vorkommenden Fehler durch die königl. Kurie sanirt werden. Und doch sei blos die Kurie Dasjenige Forum, vor welches diese Angelegenheit in Folge der stufenreisen Y Appellation gelangen muß und dem Uebelstande wird noch im selben Sadre, in welchem die Liste zustande kam, von der Kurie abgeholfen, wenn die erforderlichen Schritte zurzeit eingeleitet wurden. Medner will sich nicht zum Vertheidiger der angegriffenen Beamten aufererfen, denn wenn sich eine Angelegenheit vor dem Gerichte befinde, muß das Resultat der Untersuchung abgewartet werden, erst dann könne man sich eine Meinung darüber bilden. (So ist’s ! rechts.) Von den verlesenen Beschwerden erfordert mit Ausnahme des Borgehend bei der Expropriation der Spolyiager Bahn, von der man sagte, man hätte dieselbe billiger durchführen können, seine, einzige eine augenblicliche Verfügung. In dieser einen Angelegenheit wird es dieegierung für ihre Plicht erachten, der Sache nachzugehen und falls ein Fehler geschehen ist, werde derselbe fankt und der Schuldige bestraft werden. (Zustimmung rechts.) Medner ersucht daher das Haus, den Beihlubantrag des PBetitiong-Ausschusses unverändert anzunehmen. Die Regierung werde die Merition in Erwägung ziehen und die nothiwendigen Verfügungen treffen. It dann, Einer die Negierung dann immerhin interpelliven. (Zustimmung rechts.) oder der Andere der Herren Abgeordneten nicht zufrieden, Fann er ja ‚Ferdinand Horandt behauptet, er wäre gewiß nicht so oft das Strafverfahren gegen Beamte des Honter Komitats eingeleitet worden, wenn nicht außerordentliche Mißbräuche vorgefallen wären. Das Honter Komitat sei in einem Zustande, in dem man es nicht länger belassen könne. Nedner empfiehlt dem Hause daher den von afabify eingereichten Antrag. (Zustimmung mit 3.) Minister-präsident Ziga will dem V Vorredner nur bemerken, daß Niemand sehnlicher wünste aber, daß das gute Einvernehmen, im Honter Komitate, insofern es gestört worden, wieder hergestellt werde. Dies hänge aber nur von Seiten ab, welche eine Rolle in dem Komitate pielen. Ferner müsse er sich dagegen verwahren, als ob die Einleitung des Strafverfahrens gegen mehrere Beamten [chon bewiese, daß im Komitate Gott weiß welche Schredenszustände herrschen. (Sp itt’81 rechts.) Antrag Yakabny’3 ab. Wie in Fran Komisny motivirt nun feine Interpellation. Er befragt sich darüber, daß die Negierung die Bezüge der Divinisten, dieser von Wucherern zugrunde gerichteten und vom Schiedsal vers folgten armen Leute, herablege. Sie betreibe hier eine Kreuzerwirthím Das Haus acceptirt den Antrag des Referenten und lehnt den Schaft, während sie Millionen auf Korteszwecke verschmwende. Nedner richtet daher an den Justizminister die Frage, ob er Kenntniß von diesen Umständen hat und weshalb er sich bewogen fühlte, eine die Herabminderung der Diuinisten-Bezüge betreffende Verordnung zu erlassen ? Er fragt ferner, ob der Minister das 2008 der Dirnisten zu verbessern beabsichtige und durch melche Verfügungen dies geschehen werde, und schließlich, ob der Minister geneigt it, die Petition de Landes-Diurnisten-Vereins, die Rechte der Dimrnisten zu regeln und eventuell auch gejeglich zu sichern, zu berücsichtigen ? . . . Die Interpellation wird dem Justizminister zugestellt werden. Minister-Präsident fifa : Auf die Interpellation wird mein g. Freund‘ der Justizminister ammworten. Ich mill man gegen einen Ausbruch des Herrn Abgeordneten protestiven, den der Herr Präsident viele leicht überhört hat. protestire gegen die Behauptung, daß der Ich Staat auf Bortesriede Millionen ausgibt. ES it nicht statthaft, mit _ Komidity Sagt, er habe nur eine Million gemeint... foldjen, der Wahrheit Shnuritrads zuwiiderlaufenden Ringen das Vort an (Lebhafte Zustimmung rechts.) Franz get Minister-präsident Zipa: Gleichviel ob eine Million oder mehrere Millionen. Niemand ist berechtigt, mit solchen Reden das Wolt irrezuführen. (Zustimmung rechts.) « Präsidittx:Ich habe mir die Worte des Herrn Abgeordnesten aufzeichnen lassen.Er sagte:,Der Staat gibt auf Karteszwecke.s muß ich erklären, daß der Herr Abgeordnetene nicht berechtigt is, Solches zu behaupten.. (Lebhafte Zustimmung.) Millionen aus.” Im Interesse der Würde des Abgeordnetenhauses . Franz Kromloffy: Ich meinte die Negierungspartei und mit eine Million. spräsident. Sie sagten: „Der Staat” und konnten niemand Anderen gemeint haben. Die Negierungspartei ist nicht identisch mit dem Staate. Solche Behauptungen sind mit der Würde des Hauses unvereinbar. j SchdltzB der Sitzung um 2 Uhr.—·Nächste Sitzung am Montag 10 Uhr. In derselben wird die Debatte über den Gemeindegeieg, redjte.) . " Hier wird die Debatte abgebrochen und die 2. Serie der den Komitat - Versammlungen werden der Zertreiung in der Beil über melche sich vor dem ordentlichen T . " nothmwendig. IN RER 1 - 7 , 7 «. : « u a