Pester Lloyd, Februar 1888 (Jahrgang 35, nr. 32-60)

1888-02-14 / nr. 45

a - Vadavest-13«Feber- Mircs eine lange Kette eklatanter Fr­e­i­edenskund­­gebungen von aller autoritativsten Stellen, feine wirkliche, feine das genwart. Zwar Rußland Feinerlei illegales Vorgehen frieg plane, die Kaiser Alexander Fürsten Bismarc ben, jene welche vor einigen Wochen noch alle Welt in gehalten hat; zwar das drühende Gefühl, daß plöglich und schon in der nächsten Zeit eine gewaltige Eruption folgen und Europa in Brand steden Besorgunß vor unmittelbaren Kriegsgefahren erhebliche Abschwächung erfahren, und alles allgemein die das krieglichen Ausgang eines Kampfes rechnung seitens ist Derjenigen, welchen braucht. Und dies doc der Gemüther — : die Signatur der Ge daf­feinen Angriffs­­des of Salisbury abgege­­gemildert, ihrem Banne Die sehr was moch mehr als in Mitteleuropa daß, wenn den menschlicher Be dieser Kampf aufge­zwungen werden würde, sein Zweifel und seine Befürchtung gehegt zu werden wiederum greifen, ungarischen einen es natur­­einschüchternden, ernüchternden Eindruck ausüben muß. Nichtsdestoweniger will die echte und rechte rnh­altlose Glaube, wollenloser gel­en vorüber, behagliche Stimmung nirgends ein­­kehren. So nachdrücklic auch die unanfechtbarsten und ver­­trauenswürdigsten Faktoren often konstativt werden kann. ‚momentanen Eindrück wechseln freilich häufig genug, aber in der Hauptsache bleibt die Stimmung doch eine unveränderte, günstigeren gebenden Stellen oder Bersünlichkeiten Wenn man erfährt, Rußland Friegerische Absichten in bestimmter Form zurück, so gewährt man den daraus fr­­eigebenden fremmdlicheren . Raum. Nicht minder bereitwillig hat man sich angenehmen Erwartungen bei der Publikation des Rede des Fürsten Bismarc Kundgebung des britischen erwecten, überlassen, daß die Wirkung in oder die hiegegen eifern. Allein man mußte auch wahrnehmen, jedem die Völker Die einzelnen drei Tage vor und Anschauungen beschwichtigen, alltäglich und aller­­Die Meldungen von der in Betracht kommenden maß­weise Auffassungen deutsch-österreichisch­­befriedigenden Echo, welches diese Emanationen Dieter Diejenigen, mögen ja bis zu einem gewissen Grade Recht haben und sicherlich wird sich nicht bestreiten Der als ein einmal nirgends plaß­­spurlos der denkwürdigen Plab. Dem­ jüngsten P­remiers, sowie bei dem relativ in Rußland keine dauernde war. Die gewichtigste Beruhigung hielt nicht länger als zwei machte regelmäßig von neuem skeptiscieren lassen, daß, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“, jüngst mit einem leisen Tadel bemerkte, speziell der Geldm­arkt zumeilen eine sehr eigenthümliche Logik bekundet, wenn man und und vielleicht nicht in Betracht zieht, nach in der That ernst­­nicht einmal so aktuell, die Jahreswende und in den ersten Monaten einmal sie es gegen Ende des vergangenen Jahres gewesen. Das ist ganz zweifellos. Aber troß alldem und es als seinen genügenden Trost. Außerdem sind alldem Beslemmungen schlechterdings nicht weichen, daß das wie so hinzugeben, und für jebt die Gründe, die man eine die betrachtet Schlimmste nicht geradezu vor der Thüre steht, sondern man fühlt, unter der unangenehmen Empfindung bedroht, daß das Hängen und Bangen in schwebender Bein sich gleichsam stabilisirt. Dies aber ist ein nichts weniger als behaglicher oder beruhigender Zustand, günstigere Auffassung der Situation ins Treffen führt, zum Mindesten für die breiten Bolfsschichten nicht durchwegs und nicht absolut überzeugend. Die Bereicherungen beispielsweise, daß man dem Frieden vertrauen dürfe, weil Kaiser Alexander friedlich ist, Hört man nicht zum ersten Male und man sagt sich, daß troß Dieter That­ fache bereits wiederholt Meomente eintreten konnten, in welchen die Dinge sehr arg zugespißt erschienen. Die öffent­­liche Meinung hat ferner gehört, daß in der Umgebung des friedliebenden Czars Männer sich befinden, die Diesen zu Abenteuern zu drängen bemüht sind, und man hat ihr noch nicht gesagt, daß die fraglichen aktionslustigen Wiür­­denträger in Rußland in unzweideutiger Weise Desavouirt oder gar beseitigt worden wären. Man hat weiter in unanfechtbarer Form verkündet, und dies wurde sogar von offizieller russischer Seite zugegeben, daß die russische Armee allnälig und systematisch im Westen des Staren­­reiches maffirt werden soll — eine M­aßregel, deren noch­­gedrungene Rückwirkungen den Steuerträgern in Mittel­europa gar empfindlich Fühlbar geworden sind. Allerdings heißt es, daß seit dem vergangenen Spätherbst wesentliche Verstärkungen der russischen Truppen an den Grenzen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns nicht stattgefunden haben. Allein inwieweit dies zu beruhigen vermag, muß dahingestellt bleiben. Schon das, was bis zum Spätherbst geschehen, war an sich keineswegs belanglos und forderte die größte Wachsamkeit der Nachbarn Rußlands heraus. Ungenügende und durchaus mangelhafte Unterkünfte an den Grenzen, der Eintritt eines selbst für russische Begriffe abnorm strengen Winters und an­dere ähnliche Motive hätten allein Hingereiht, um eine ununterbrochene Truppenkonzentrirung zu verhindern. Doch wie dem auch sein mag . Davon, daß die erwähnte Berschiebung der russischen Armee, daß die „einschneidende Dislotation” gegen den Westen hin aufgegeben worden wäre, hat man nirgends ein Sterbenswörtchen gehört. Das sind nur einige von den Thatsachen, die auch Das große Publitum kennt und die diesem Publikum immer wieder vor Augen schweben, wenn man ihm sagt, es möge doch ruhig sein und sie aller Besorgnisse entschlagen, denn vorläufig sei seine Gefahr, vorläufig wolle auch Rußland den Frieden, vorläufig beschränke sich alle Welt einzig und allein darauf, die Äußersten Kräfte anzuspannen und Die Kriegsrüstungen bis zum höchsten denkbaren Grade der Volk­ommenheit zu treiben. Doch das Publik­um möchte vielleicht auch dieser bes Dingten und immerhin problematischen Bescwichtigung Gehör icienten, es würde­ es am Ende Den nichts weniger als neuen Argumenten nicht verschließen, daß Der Friede besto gesicherter sei, je gründlicher der Krieg vorbereitet werde — wenn man ihm auch nur sagen künnte, daß die Ursachen, welche die sebige unselige Krisis hervorgebracht, irgendwie Aussicht böten, aus der Welt geschafft zu werden. Dies hat jedoch bisher noch Niemand zu versprechen oder auch nur glaubhaft anzukündigen gewagt. Man mag die bulgarische Angelegenheit oder noch weit umfassendere Pro­­bleme als den Ursprung der gegenwärtigen Krisis betrach­­ten, davon it noch sein Zeichen zu entdecken, daß ein friedlicher Lösungsmodus vorhanden wäre. Und immer wieder lautet der Refrain nur so, und zwar ‚der Refrain, der jeßt als der günstigste, beruhigendste angesehen wird, dog Rußland nichts thun will, dh es „ich auf sich selbst zurückzieht," daß es seine Zeit abmartet. Von seinen Ansprüchen gibt es auch nicht ein Titelchen preis, ja es formulirt noch immer nicht einmal diese An­­sprüche. Wenn Fürst Bismard den Ruffen neuerdings Ent­­gegenkommen, bemies, wenn er ihnen direkte Unterfrügung­­­­­ amtlicher Schritte auf legalem Wege versprach), so hatte dies zunächst nur die Konsequenz, daß man von russischer Seite antwortete, man werde es freundlichst acceptiren, wenn Deutschland und Oesterreich-Ungarn nicht allein mit Wor­­ten, sondern auch mit Thaten Rußland zur Wiederherstel­­lung seines früheren Einflusses in Bulgarien verhelfen wol­­len. Dies ist wohl blos journalistisch gesagt worden, nicht auch diplomatisch, aber man erfieht bereits daraus, wie sie die Dinge in russischen Köpfen malen. Und dazu, daß sich die fraglichen russischen Zeitungsstimmen bereit erklären, das gnädigst anzunehmen, was ihnen Deutschland und Oester­­reich-Ungarn auf dem Bräsentirteller entgegenbringen wür­­den — was übrigens gar nicht angeboten wurde und nicht angeboten werden konnte —, gesellt sie noch der Umstand, daß man rufsiicherseits Das K Hauptgewicht darauf legt: jeder Macht sei es gestattet, ihre Sicherheit unter die Obhut ihrer eige­­nen Kräfte zu stellen. Mit dieser These sucht man die That­­sache zu verdeden, daß Rußland mit Truppenkonzentrirungen angefangen, jene Nachbarn zu Gegenmaßregeln gezwungen und­ man noch weiter seine Konzentrirun­­gen und „Dissotationen" Fortlegen mit. Nach all dem darf es nicht Wunder­ nehmen,wenn­ di­e öffentlichereinsti­g wohl die Versicherungen gern glaubt, daß keine imminente Gefahr bestehe,aber doch im Uebrigen ihre­r Skeptizistisu­s nicht zu überwinden vermag.Denn letzteren kurzweg auf Rechnung vom»Baissespekulanten«zu setzen,geht doch nicht httan.Man hat es ja auch schon erlebt,daß Diejenigen selber,die von Zeit zu Zeit eine vorsichtige Auffassung der Situation 11n wir sch tadelten,ein andermal die Existenz von Konfliktsmomenten konstatirt haben.­­Wir unsererseits wünschen emnd hoffem daß die in der jüngsten Zeit zu Tage getretenen aussichtsvolleren Symptome sich nicht als ephemere erweise 11ntögen,aber 1vir1vage11es absolut nicht,Steine aufJeue zu werfen,welche der Ansicht­ sind,daß nach wie vor die größte Behutsamkeit am Platze sei und daß bestenfalls die Dispositionen in Rußland sich etwas gebessert zu haben scheinen­,daß aber in den realen Verhältnissen eine wesentliche un­d wirklich beruhigende Wen­­dung bis zur Stunde noch nicht in bestimmter Weise sich gezeigt habe. Und es bleibt ausschlaggebend, ob dort, in Rußland, d. h. in den maßgebenden Kreisen und nicht blos in den Spalten einiger Journale und in den thatsächlichen­­ Verhältnissen nicht blos in den Nebensarten eine Besserung eintritt, an der Nemwa ist der Wetterwinkel. volle Beruhigung ist, was man auch Verhängung CS ist dies und das zusammen ‚Recht als gemäß auf die lediglich wie ein sie es um erhebende den Augenblick, allenfalls noch braucht man sich allem Anscheine lichen Besorgnissen Die Frage: überhaupt aktuelle angesehen werden. Sie­ht des Jahres 1887 sagen bedeutet: Dispositionen Krieg oder nicht zu stellen, der Allianzvertrages, ver mag, man hochgradige Spannung einigermaßen weiteres Friedensargument, weil unruhigen Elemente daß werden nach dann bei auch die unmittelbare bei hat und eine haben die bündigen BVersicherungen, des Marquis Zuversicht Frieden? Die Tann wuabwendbar dürfe, will nun eine Thatsache, dem und und hat nach dem Beugnis je Fünne, gewichen­ gewonnen, follte, über Gegenwart politische Horizont die die allernächste Zukunft gehen nicht Aeufersten nicht i­ heute nicht ber gilt als Bälle direkt wollen Man er­­mit gern für eine­­ richterpostenig — wir erklären ansprücliich, jebt Feinen fonfreien Fall vor Augen zu haben — statt des dortigen mehr als 15 Jahre dienenden Unterrichters, ohne erkenn­­bare — weil nicht duch die Erfüllung einer bekannten Bedingung, z. B. Vprüfung begründete — Ursache ein zwei Jahre als Unterrichter dienender Aspirant ernannt wird. Dadurch wird nicht nur der betroffene, präterinte Unter­­richter exbittert, sondern alle seine in gleicher Lage befind­­liche Kollegen betrachten den Fall als eine auch ihnen bevor­­stehenden Maßregelung. Und man glaubt nicht, wie schnell sich eine solche Nachricht verbreitet und wie tiefgehende Wirkungen sie Hat, die ich Sahre lang fühlb­ar machen. Um­ solchen Weberständen abzuhelfen, firnt jede Beför­­derungs-Vorschrift genau die Bedingungen, an welche ein außertonnliches Borrüden geknüpft wird, wobei auch noch­ Sorge getragen wird, daß jeder sich befähigt Wühlende die Erfüllung dieser Bedingungen anstreben kann. Leider läßt sich vorläufig fü­r den ungarischen Nichter­­stand noch seine solche Beförderungsv­orschrift. Feststellen, denn es fehlt die Grundlage derselben, der sogenannte Konfretualstatus des Gerichtspersonals. Ohne einen solchen­­läßt sich die tomenweise Vorrüdung des Personals: nicht durchfü­hren, " weil die Rangordnung der gesammten Richter nicht festgefeßt ist, daher auch die Ausnahmen von der Tony nicht finnet werden können. Bis dies geschieht,­ bieten jedoch­ die durch den Minister-Präsidenten als bei der Ernennung maßgebend ber­zeichneten postulate: Fachkenntniß, tadelloser Charakter und patriotische Gesinnung — genügende Garantien, daß Das wahre Verdienst anerkannt und nebst dem Bewußtsein der ErTINEN Pflicht auch die wohlverdiente Beförderung erhal­­ten wird. Budapest, 13. Feder. N. Die Heute im Abgeordnetenhanse begonnene De­­­batte über das Justizbudget, gab dem Minister-präsidenten Tzipa Gelegenheit, die vielfachen — und wir wollen sofort hinzufügen umrichtigen — D­ersionen, welche über Die bekannten Regierungen im Klub der Liberalen Partei bezüglich der justiziellen Ernennun­­gen in Umlauf waren, zu berichtigen und auf ihren wahren Werth zurückzuführen. Der Abgeordnete Bolönyi von der äußersten Linken brachte diese Angelegenheit zur Sprache und der Minister-präsident erhob sich sogleich, um nicht nur den Standpunkt der Regierung bezüglich der Ernen­­nungen darzulegen, sondern zugleich Die der ganzen Affaire zu Grunde liegenden Thatsachen authentisch festzustellen. Wir haben den Wortlaut der Rede im Abendblatte mit­­getheilt und verweisen bezüglich der im Klub Der liberalen Partei geschehenen Thatsachen auf den Tert dieser Rede. Der Minister-P­räsident hat aber auch die Prinzipien, welche die Regierung bei der Belegung der Beamtenstellen überhaupt und namentlich­ der Nichterstellen befolgt, furz und treffend fiiirt, indem er als allein maßgebend fü­r Die Ernennung darstellte: Fadgwissen untadelhaf­t f 2 fi «­­ f heutige Situing werde gehalten werden­der Charakter und patriotische Gesin­nung, mit welchen Postulaten sich wohl auch die Oppo­­sition aller Schattirungen einverstanden erklären wird. Die Wichtigkeit der strengen Einhaltung dieser Prinzipien kann man nicht verfennen, namentlich wenn man in Betracht zieht, daß die Zahl der gesammten Nichterstellen beinahe zweitausend beträgt und daß Die auf diese Stellen ernann­­ten Personen bis zu ihrem fünfundsechzigsten Lebensjahre gegen ihren Willen weder pensionirt, no­ amovirt, noc) verfegt wer­­den können. Alle jene Personen, welche auf eine dieser, im Staats­­wesen zu so wichtigen Agenden berufenen Stellen aspiriren, fühnen mit Befriedigung die von kompetentester Seite, vom Minister-Präsidenten, erfolgte Proflamirung Der bei der Bewegung maßgebenden Prinzipien verzeichnen. Bevorzugt wird Derjenige, der nebst ehrenhaftem Charakter und patriotischer Gesinnung die höhere Fachleintung besist. Das kann und sol zu eifrige im Streben nach Bervollkommmnung im theoretischen und praktischen Willen aufmuntern und wird gewiß jene Wirkung üben. Bei gleichem BWisfen und Können soll aber, wie dies in jedem bureaufratischen Amtssysten befolgt wird, Die längere Dienstzeit, die Antiennität den Ausschlag geben. Die praktische Durchführung dieser Maßregeln erfordert viel Takt, Umsicht, Mensc­henrenntung und es läßt sich trob- Dent nicht vermeiden, daß nicht hie und da auf berechtigte Interessen nicht berücksichtigt werden künnen. Zur Kontrole, beziehungsweise um Dekriminationen vorzubeugen, wurden bei den verschiedenen Dienstzweigen verschiedene Beförderungs- Vorschriften eingeführt, die mit der größten Genauigkeit Die Regeln des Avancements festlegen. Allbekannt sind Die militärischen Beförderungs-Vorschriften, das System der verschiedenen Prüfungen, die allesammt die Tendenz ver­­folgen, auch dem Durch­schnittsmenscen, eine sichere Vorrüdung in der Tom zu gewähren, dem vorzüglichen aber in seinen Fähigkeiten entsprechende raschere Karriere zu öffnen. Sie parlamentarischen, Negierungssysteme sind solche Vorschriften weniger nothunwendig. Die öffentliche Kontrole des Parlaments und die Freiheit der Presse sind so mäch­­tige Faktoren, daß unter deren Augen zwar einzelne Fehl­­griffe geschehen künnen, aber eine längere Reihe von ungerecht­fertigten Promovirungen unfehlbar den Sturz des betref­fenden Ministers zur Folge hätte, womit auch Die Miß­­bräuche ihr Ende erreicht hätten. Auch im gegenwärtigen Falle gab zum­ Aufwerfen dieser Frage nicht ein irgendwo vorgefallener Mißbrauch der diskretionären Ernennungsgewalt des Ministers Anlaß, sondern daß jeder mehr­ minder berechtigte Machtfaktor bei den Ernennungen den größeren Einfluß für sich geltend zu machen suchte. Diese Einflüsse werden auch dur­ eine, wo so strenge Beförderungsvorschrift nicht verschwinden, denn in jedem bireanfrau­schen Körper muß­ auch eine nicht an Regel gebundene Vorrüdung­­ stattfinden körnen, obwohl es sich nicht leugnen läßt, ‚daß der auf den Gesammtgeist einer Bureaufratie lähmend wirkende Einfluß unsichtbarer und Hinter den Coulissen wirfeficher Machtfaktoren jenen ganzen Stachel verliert, wenn jeder Einzelne nebst den Chancen für eine außerordentliche Vorrüdung, noch die sichere Aussicht auf die Vorrüdung nach dem Dienste se . . alter Hat, wobei nach je einem­ erreichten bestim­mten Grade zur weiteren Vorrüdung ein höherer Qualifikations-Nach­­weis gefordert werden kann und muß. Diese feste Regel fehlt unserem Nichterstande und das Fehlen derselben wird fi von Tag zu Tag fühlbarer machen, je mehr fi unter Richterstand bureaufrau­sch fonsolidirt, das heißt, je mehr moralisches Gewicht die Zahl der Dienstjahre bei den einzelnen Individuen gewinnt. Denn wenn der ganze Richterstand aus, wenn an mitunter bejahrten, aber doch nicht lange dienenden Herren besteht, so ist es für den Geist desselben gleichgiltig, ob z. b. eine Bezirksrichterstelle mit X oder 9) belegt wird. Epistiven aber z. B. wie heute in Ungarn 86 Unter-Bezirksrichter, die in dieser Charge mehr als 15 Jahre und 49, die mehr als 10 Jahre dienen, so leidet Der Dienst in breiten Schichten, wenn z. B. bei der Erledigung eines Begriffs s­­ . mi privatim anxäoi­grua-Yvage. Die Kongrua-Kommission hielt nach viermonatlicher Pause sheute wieder eine Sitzung.Wiemc­ er innerlich sein dürfte,hat der Kultusminister im Frühjahr 1887 die Ergebnisse der von ihm initiirten Verhandlungen über die Aufbesserungsb­ezüge der Kuratgeistlichkeit Sr.Majestät dem König vorgelegt.Auf diese Unterbreitung ist de dato Budapest,22.März 1887,ein allerhöchst königliches Reskript erflossen,welch­es der Kultusminister der ad hoc eingesetzten Landes­­kommission in deren Sitzung vom 18.Oktober 1887 zur Kenntniß brachte.Die königliche Resolution ordnet die vorläufige Erörterung einer Reihe von Vorfragen an,die für die in Rede stehende Angele­­genheit von Belang erscheinen.Die Kommission betra­tte in ihrer oben erwähnten Sitzung ihren Referenten,den­ Ministerialrath Boncz, mit der Ausarbeitung der Antworten auf das allerhöchste Reskript. Dieses Elaborat des Referenten lag in der­ heutigen Kommissions­­sitzung als Substrat der Berathtung vor.Der«Referenten-Entwurf, den wir weiter unten in ausführlich­er Skizze mittheilen,behandelt die neum in der allerhöchsten Resolution zur Erwägung und Berichterstattung aufgestellten Fragen Punktfile Punkt in eingehen­der, motivirender Weise Zu einer Diskussion ü­ber diese Vor­­lage,wie überhaupt zu einer meritorischen Arbeit gelangte die Kommission heute nicht.Die in Fluß ge­­brachte Kongrua-Frage ist eben eine Angelegenheit von so umfassender und einschneidender Bedeutung,daß ein bedächtiger,langsamer­ Fort­­gang derselben kaug undernehmen kann,umso weniger,wenn man bedeuten will, daß zumeilen Fragen von ungleich­ geringerem Belange ebenfalls Jahre beanspruchen, bis sie sich zur Klärung durchringen und spruchreif zu werden vermögen. Die Lisung nahm folgenden Verlauf : Kardinal-Erzbischof Haynmald als Präsident der Kommission eröffnete die Gitung um 4, Uhr. Anmwetend sind sämmtliche Mit­­glieder mit Ausnahme des Erzbischofs Samaria von Erlau. Der Präsident erklärt, er habe nicht­­ gedacht, daß die sönnen, denn der Episropat habe noch keine Gelegenheit gehabt, über die, der Kommission vor­­liegende Antwort auf die allerhöchste Resolution schlüffig zu melden ; die an­wesenden Bischöfe t­önnen also zu dem­­ Referenten-Entwurfe Stellung nehmen und über denselben nur ihre individuelle M Wahlmeinung abgeben. Damit­ jedoch die hochmächtige Kongrua-Angelegenheit nicht einen Aufschub erleide, der ihm — dem Kardinal-präsidenten — imputirt werden könnte, habe er nichtsdesto­­weniger die Gigung einberufen, erkläre indessen hiemit, daß er vom Präsidium der Kommission zurücktrete Die Gründe dieser seiner Entschließung seien in Umständen zu suchen, die nicht vom ihm abhängen, sicherlich aber nicht darin, als ob er das gedeihliche Fortschreiten der Kongrua Angelegenheiten nicht aus vollem Herzen münjcen miürde. Er erklärt vielmehr, daß der Epistopat selber für die bessere Dotation der Kuralgeistlichkeit vorsorgen und den zu diesem Behufe zu gründenden Fond auch selber verwalten werde. Der vorliegende Referenten-Entwurf wurde seitend­­er üirhlichen K­ommisstions-Mitglieder ad referendum genommen und — falls die Kommission in die Diskussion­­ desselben eintritt, was Redner durchaus nicht behindern will — stammt den gefaßten Ber fchlüssen dem Spielopat behufs Meinungsabgabe und Instruktion seiner Delegirten vorgelegt werden. Nach längerer Diskussion bittet Neferent Boncz, seinen Ent­­wurf zur Verlesung bringen zu wollen, weil die vorliegenden Exem­­plare einige Fehler enthalten, welche eine Korrektur erhetichen. Hilócs w­it der Ansicht, daß angesichts der Erklärung des Kardinal-Präsidenten in eine Diskussion der Vorlage nicht eingegan­­gen werden könne, weil seitens des einen galtors der Ramonition, des Epifropats, dessen Meinungsäußerung und die Instruktion an seine Delegirten fehlen.­­, ,Voncz bemerkt,dementgegen,die Kommission sitze doch nicht da311"beisam­me1t,damit die einzelnen Mitglieder derselben einander opponisken,sondern damit sie berathen,ssichsaegenseitig ausspreche Iknddamn:jeder Theil das Resultat dieser Ersötterungen seinem respek­­twen Mandanten zur Kenntniß brin­ge.»»» «Sigm­und Låßlö«möchte wüssen,daß alle Mitglieder oder dem m­issionr aktiv an den Berathungen teilnehmen;went aber diese ältere Theilnahme von der einen Seite fehlt,so ist die Folge dessen die,dass die Kommission nur mit halber Kraft arbeitet.Da nun nach der Erklärun­g des Kardinals Präsidentexx die episkopalen Mitglieder der Vorlage gegenüber i nur ihreiyd1v·1duel·le9.l·11 nicht zu äußern in der Lage sind,wäre es eine Anomalie,in die Diskussion einzutreten. Kärffy meint,man könne die Vorlage trotz alledem immer­­hin diskutireiu das Ergebniß könne nachträglich dem Episkopat mitgetheilt werden· · · Ribary sagt,die Kommission sei dann einem cikculus vTHOSE aus dem siel­erc1uskor·nunenmaß­·Das­ Substrat ist in dem Referenten­-Entwu­rf gegeben,die Kommission ist zur Berathung des­­selben kompetent;man solle berathen und einen Vorschlags­»mu­­liren,—wenn möglich in einhelligem Veschlusse,wenn nicht,in Separatvoten.Falls die Berathung·n und Schlußfassung dadurch erleichtert werde,könne ja die Kommission auch ein engeres Subkomite ermitteren. Jen? Schlaud bittet, das Königliche Reskript verlesen lassen zu wollen. Der Präsident ordnet unter Zustimmung der Kommission die Verlesung an; nach derselben führt Bishot OS­chlauch weiter aus: In dem königlichen Neffripte sind nachdrücklich betont, daß die Mahlmeinung des Epiffopats einzuholen sei. Das königliche Neffript mit allen feinen Detailfragen ist dem Epiffopat als solchem nicht zur Kenntniß gebracht worden; ebenso­ll auch die Antwort auf Diese allerhöchste Resolution, der­ vorliegende Referenten-Entwurf, wieder dem Primas, noch dem Episfopat mitgetheilt worden. Unter solchen Umständen können die­ anmefenden Mitglieder des Episfopats nicht die Verantwortung auf sich nehmen, über Fragen, non so weittragen­­der­ und großer Bedeutung, die die in dem Königlichen Nestript zur Diskussion gestellten es sind, eine Reulierung abzugeben. ‚Medner be­­antragt sprach, der Herr Kultusminister sei aus der­eitung zu er­­suchen, den Referenten-Entwurf als individuelles Gutachten des Refe­­renden Ministerialraths Boncz dem Primas mitzutheilen und Se­ Emi­­nenz zu ersuchen, zur Berathung dieses Claborates in möglichst fürzester Zeit eine Konferenz der Bischöfe einzuberufen. Rebner gibt seinem lebhaften Wunsche Ausdruck, daß die Dotation der Kurat­­geistlichkeit Pe eher zu Stande komme, denn er erachte die Frage für unaufschiebbar.­­ Staatssekretär Lukács schließt sich diesem Antrage an.Nach­­dem­ bezüglich des König-Reskriptes eine Aeußerung des Episkopates nicht vorliegt, die anmefenden Delegirten d­esselben aber unter den gegebenen Umständen sich namens des Epistopates nicht aussprechen zu künnen erklären, scheine eine neue Delegirun­g von episto­­paler Seite nöthig. Da erübrige eben weiter nichts, als die Vorlage dem Primas zur Kenntniß zu bringen. Hierauf betraute die Kommission den Referenten mit der Aus­­fertigung einer in obigem Sinne gehaltenen Zuschrift an den Kultus­­minister. Zwei Kommissionsmitglieder wurden damit betraut, das­­ Schreiben zu authentiziren. Kardinal Haynald wurde ersucht, dasselbe zu figniren. Damit war die Lisung um 6 Uhr zu Ende. An Folgendem skizziren wir nun den oben ermahnten Ref­e­renten-Entwarf: Punkt I des a 5. Königl. Rescriptes gestattet, daß behufs Auf­­hesserung der Rongrua des katholischen Kuratilerus beider Riten — insoweit eine solche nothroendig erscheint— die erforderlichen Ver­handlungen eingeleitet werden , unter Einem geruht­­e­ Majestät anzuordnen, daß, nachdem zu den vom Kultusminister unterbreiteten Berschlägen die Neu­erung des Cpiffopats über die früheren Ber­handlungen der Kommission fehlt, die Wahlmeinung dieser hohen Körperschaft aber bei der in Nede stehenden Angelegenheit von der Natur der Sache nach nicht außer Acht gelassen werden kann. — Diese Aelagerung nachträglich vorzulegen sei und insofern sie mit den vom K­ultusminister bereits unterbreiteten Vorschlägen der Landes-Rongrua­ Kommission differiren sollte, diesbezüglich ein eingehend motivirtes Gutachten abgeben werde. ‚Den Referenten-Entwurf , ist der Ansicht, dab die Kongrua- Kommission kaum berufen und in der Lage sein könne, über diesen Punkt des a bh. a eine Weußerung abzugeben. Der Referent begründet Dielen seinen Standpunkt mit der folgenden detaillirten Darlegung des­­ bisherigen Ganges und Verlaufes der Verhandlungen: Der Kultusminister initiiere die Angelegenheit der Kongrua-Negatirung damit, daß er den königl. Gauforum-Direktor beauftragte, in der Gage Vorschläge zu erstatten. Diese Vorlage des Direktorates brachte sodann der Minister­ in Begleitung seiner eigenen­ Mahlmeinung Sr. Eminenz dem P­rimas mit dem Grauchen zur Kenntniß, es mögen in die Kommission von Delegirten des Ministeriums, welche dieses zur Verhandlung der Frage einzufegen gedente, auch Delegirte des Epi­­flopats entsendet­ werden. Dies it geschehen; der Epiffopat delegirte in die Kommission ,den Kardinal-Erzbischof Haynald von Kalocsa, den Erzbischof Samajia von Grlau und den Bischof Schlauch von Szathmar,­­ heute Großmwardein. Der in solcher­­­eise sonstitwirten Konmission Tagen als­­ Verhandlungs- Substrat vor: Ein Entwurf des Referenten und en Sonder: Entwurf des Epiffopats. Beide Vorlagen wurden in der Kommission diskutiert und beide (und zwar der Referenten-Entwurf mit einigen, den Anträgen des Epiffopats entsprechenden Mo­difika­­tionen) muirden Sr. Majestät unterbreitet. Dieses vorläufige Ergebnis der Berathungen wurde abermals dem Mirimas zur Kenntniß ge­bracht und Se. Eminenz richtete hierauf im Stil des vorigen Jahres‘. an den Kultusminister eine Zuschrift, in welcher er den oben erwähnten, vom Exlauer Erzbischof verfaßten Entwurf des Epislopats vollinhalt­­lich aufrecht­erhält. Diese nachträgliche, Sr. Majestät bisher noch nicht unterbreitete Erklärung des K­ardinal-Fürst­­primas ist es, worauf die obige allerhöchste Revo­­lution sich bezieht. Nachdem nun die in Nebe stehende aller­­höchste Resolution nicht an die Kommission, sondern an den Kultus­­minister, in­olge seiner Unterbreitung gerichtet ist, nachdem Diese ministerielle Unterbreitung und deren Motivirung der Kommission, die übrigens ohnehin zu nichts weiter, als zur Abgabe eines berathen­­den Gutachtens berufen ist, nicht bekannt sind, — so ist die Kom­mission nicht in der Lage dem K­ultusminister V­orschläge darüber zu machen in welcher Weise er seine von den Anschauungen des Episilopatz etwa ab­weichenden Unsichten in einer nächsten Unterbreitung an de Majestät motiviren solle. Die Mitglieder des Epistopats haben an den bisherigen Kommissions- Verhandlungen vom Anfang bis zu Ende t­eilgenommen . Diejenigen Kommissions-Mitglieder, welche den epistopalen Forderungen nicht zustimmten, haben ihren Standpunkt eingehend begründet ; die sämmt­­lichen V­erhandlungsakten san­mt beiden Entwürfen sind Sr. Majestät vorgelegt worden. Angesichts dieser Sachlage kann die Kommission dem Kultusminister nur einvathen, die ermahnte nachträgliche Aeuße­­rung des Reichsprimas seinerzeit mit allen aus den fünfzigen Kom­­missions-Verhandlungen sich ergebenden P Vorschlägen und seinen — des Ministers — eigenen Anträgen zusammen Sr. Majestät vorzu­­legen. Womit der Mini­ster diese seine Anträge dann motiviren will, muß die Kommission seinem eigenen Gr­effen überlassen. Punkt II des a. h. Neskriptes erachtet die vorläufige Dis­­kussion verschiedener Vorfragen für nöthig und bezeichnet als eine solche insbesondere die Frage der weiteren Aufrechterhaltung, oder eventuell Ablösung des Batronat3-V­erhältnisses, da dieses Verhältniß in seinem derzeitigen unbestimmten, häufig schon wegen der Konfession des betreffenden Patronats deren strittigen und angefochtenen Zustande in­ehr vielen Fällen kaum eine sichere Basis für die Feststellung des Einkommens der betreffenden Pfründe bilden künfte. Im allgemeinen Theile seiner Antwort auf diesen P­unkt der a. hb. Resolution führt der Referenten-Entwurf aus: Es seien mehr spezielle Be­denkbar, welche gleichzeitig und im Konner­ mit der Kongruafrage geregelt werden müßten, aber seine Lösung der Kongrua-Regulirung nothwendiger Weise voranzugehen hätte. Die Kongrua-Negativung besteht im Wesentliichen darin, daß erstens jenes Existenzminimum festgestellt werde, dessen ein Geelsorger zur standesgemäßen Erhaltung bedarf, und daß zweitens zur Bededung dieses Erfordernisses sichere Fonds ermittelt werden. Das Erstere ist eine völlig selbstständige, von allem Webungen völlig unab­­solchen, deren bängige Frage, welche sich mit­ dem absoluten Rechtsanspruche des Benefiziaten, auf standesmäßigen Unterhalt ergibt. Die zweite Frage gehört in das Gebiet der Grelative und der Entwurf, gedenk­ weiter” unten nachzumessen, hi. ausreichende Quellen und Fonds zur Be debung des Erfordernisses ganz gut zu finden­ seien. Die vorläufige Erörterung irgendwelcher Vorfragen würde die hochroichtige Angele­­genheit der Kongruasregulirung unte­rn und deshalb ist der Grenten-Entwurf Folgendes aus: Neferent der Ansicht, da­ von allen derlei Barverhandlungen Umgang zu nehmen wäre. Derselben Ansicht scheint auch der Cpiffopat zuzu­­neigen, da er, wie aus einer Zuschrift des Primas an den Kultus­­minister hervorgeht, die Konskription und Schäbung der Einkünfte der einzelnen Pfründen fü­r das­ erste nö­­th­ige Agendum erklärt. Mas speziell die in diesem Punkte des allerhöchsten AMeskriptes angeregte Frage des Patronatsrechtes anbelangt, so führt der Mefe Das dem Grundbesige­ anhaftende­­­Patronatsrecht in Ungarn it ein Ausfluß des obersten­ P­atronats­­echtes des Königs und im Wege der Königlichen Donation zugleich mit dem Besige den betreffenden Donatoren übertragen worden. Da nun in Folge dieses seines Ursprunges das Patronatsrecht vielfach mit staatsrechtlichen Fragen und Beziehungen in Verbindung gelangte, wurde dasselbe im Laufe der Zeit durch zahlreiche Gejete und Ver­ordnungen definirt und geregelt. Der Entwurf führt detaillirt alle diese Gefege und Verfügungen an und sucht daraus den Nachweis zu erbringen, daß das Patronatsverhältniß in Ungarn nicht umbestimmt und schwankend, sondern gejeslich ganz präzis geregelt und alle Rechte und Pflich­­ten, melde sich aus demselben ergeben, aus einem Patro­­natsherrn fremder Konfes­tion gegenüber genau untschrieben­ seien, und daß etwaige, aus­ ‚diesem Verhältnisse resul­­tirende triftige Fragen, sein Hinderniß für Die Feststellung der Brovente des betreffenden Benefiziums bilden können. «« Was endlich die­ Frage des Fortbestandes,oder der Aufhebu­ng oder Ablösung des Patronatsrechtes anbelangt,so erklärt sich der Referenten-Entwourf mit aller Bestimmtheit dahin, daß es aus Anlaß der Kongenafrage nicht nöthig ist und unter unseren heutigen BVerhältnissen überhaupt nicht opportun wäre, an dem Nationatsverhältnisse zu rütteln. Dieses PVerhältniß einfach zu aboliven, märe eine Ungerechtigkeit, denn die Grundbefiger haben a Befis mit den aus dem Patronate stammenden Lasten und flichten übernommen und mürden derselben nun ohne jede Gegen­­leistung ledig, während — da die Kirchen und Schulen denn doc erhalten werden müßten — den Gläubigen neue Lasten aufgebürdet w­ürden; eine Ablösung aber märe unthunlich, denn es ginge­ nicht gut an, den Patronatsherrn wider Willen zur Ablösung zu verhalten­ . Der Freiwilligen Ablösung aber, mo" eine solche , ohnehin nichts im Wege.In jedem Falle würde eine Tangtrung’ dieses,mit der Konstitution der katholischen Kirche in­­ tief vermachtenen Rechtsverhältnisses große und bedenkliche Erschütterun­­gen zur Folge haben.­­ Punkt III des königlichen NReskriptes fordert in Hinsicht auf die verschiedenartigen Leistungen und Prästationen der Gemeinden und der Gläubigen die Gröb­erung der wesentlichen Frage: „Ob diese Leistungen als dingliche, oder als Personallasten anzusehen und in­wieweit in dieser Beziehung die Bestimmungen der älteren kanonischen, Bijitations-Protokolle maßgebend seien.” In Betreff dieser Frage ist der Referenten-Entwurf der An­­sicht, daß dieselbe nicht nur seine Vorfrage, der Kongrua-Regulirung­ bilde, sondern mit'­derselben überhaupt in seinerlei , nothunwendigen BZusammenhang ‚zu­ bringen sei. Ob die Leistungen der Gemeinden und Gläubigen dingliche oder personallasten seien, das zu beurtheilen sei nicht Sache der Kongrua-Kommission, sondern sei eine reine Rechtsfrage, melde in etwa vorkommenden strittigen Fällen vor den kompetenten Zivilrichter zu bringen i­. Die Droh­ung der P­farr­­einfünfte hätte, sei es im Wege der Konskription­a­lität der Kommission vorschlug­­, sei es im Wege der Fassion, ‚mie­ der Griffopat wünscht, jedenfalls auf Grund des status quo Ddieser Leistungen und nach einem genau umschriebenen­­ Verfahren zu geschehen , werden nachträglich gegen einzelne in die Instrumente auf­genommene Bolten Reklamationen erhoben, so sind im Kommissionz-, wie im Epistopal-Entwurf gemilfe "oren vorgestehen, welche über diese K­ontroverse zu entscheiden haben; die rechtliche Natur der Lei­­stungen hat mit dem faktischen Stande derselben nichts zu schaffen. An die Revenuen eingerechnet werden ohnehin nur die über alle Anfechtung der Negation e­rhabenen, sicheren Leistungen. Diese Frage wäre sonach gänzlich fallen zu lassen. Was die Philitations-Protofolle anbelangt, se­hen dieselben bisher allerdings als die maßgebenden Dokumente in werden etwa beigebrachte widerstreitende Beweismittel vom kompe­­tenten Richter geprüft. Die oben ausgeführten Anschauungen theilt auch der Episropat­­achen der Pfarrbenefizien und nur in Streitfällen .. Zuschriften Eminenz der wie aus einer bereits mehrfach zitirten Primas anden Kultusminister hervorgeht im»Zusammenhang ehte mit wirft übrigens der Refer­entets­'s Entwurf die hochbedeutsame Frage auf,ob die bisher üblichen N.a«-sxszz Hinfunftin natura beizuz... turalleist ungen aud in behalten, ober aber in Geld paushalirt, oder völlig beliebt wird. Steht Ungarn so mie die. Majo­­r:«­­" , _ - ‘ ' «

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