Pester Lloyd, September 1888 (Jahrgang 35, nr. 242-270)

1888-09-11 / nr. 251

S­ee 88 Juden ezedhishen in deutscher Sprache erscheinen — ezehish ge­­­sinnten Blättern ist zur Abwechslung in der besten Zeit wieder einmal ver viel von Ungarn die Niede. Nicht nur die ungarischen Mahlprodukte, ihre wohlfeilere Verfrachtung und die Mehlrefatiten haben den zechen Beschwerden verursacht, die ihren ganzen Organismus in fortwährende Aufregung und Indisposition verlegen; auch das ungarische Staatsrecht ist ihnen wieder zu Kopfe gestiegen und mut leiden sie an wirtschaftlichen und politischen Halluzinationen zugleich. Diese aber sind, je nachdem sie ihre Trugbilder in dem Gehirne eines Junge erechen oder im Kopfe eines Politikers aus dem Lager des Herrn Rieger weben, von ganz verschiedener Art. Auf dem Tabor in Pyfely hat sich Herr Gregr über das ungarische Staatsrecht in recht Deiperticlihher Weise geäußert; flugs sind die Mltezechen zur Stelle und mit herablas­­fender Huld verkünden sie feierlich, sie­ hätten Schon im Jahre 1871 das ungarische­ Staatsrecht „gebilligt”. Freilich geschieht dies nicht in Form einer offe­­nem rü­ckhaltlosen Anerkennung jener staatsrechtlichen Struf­­tur der Monarchie, die man seit dem Jahre 1867 mit dem allgemein verständlichen Ausdrucke­ Dualismus be­zeichnet, denn in demselben Athen bezeichnen die Artezechen in ihrer grenzenlosen Bescheidenheit als ihr höchstes deal den Zusammentritt des böhmisch-mährisch-schlesischen General Landtages. An die vermeintlichen Freundlichkeiten, welche die Erechen an die Adresse Ungarns richten, haben somit seinen anderen Zweck, als auf kurzsichtige Politiker hierzulande eine captatio benevolentiae auszuüben und andererseits ist darin nur ein taktisches Manöver zu erbliden, weil es der heiße Kampf zwischen den Jungen und den Alten, der seit den legten Wahlsiegen der Partei Gregr’s einen hohen Grad der Erbitterung angenommen, erfordert, daß die Alten ver­­herrlichen, was die Jungen schmähen und umgekehrt in den Staub ziehen, was diese als ihr Ideal einstellen. In beiden Beziehungen erachten wir es für nöthig, den Brechen unsern Standpunkt bar zu machen. Es füllt uns natürlich nicht ein, in dem Bruderzwifte, der jebt im­­ Lande des dreißigjährigen Krieges so intensiv die Gemüther erhigt, irgendwie oder für irgendwer Partei zu ergreifen. Wir stehen Diesem Kampfe als aufmerksame Zuschauer ge­­genüber, nicht als ob wir dabei unmittelbar betheiligt wären, sondern weil die Nachbarschaft des Kriegsshanplages zu unserm eigenen Gebiete uns Wachsamkeit anbefiehlt. Bei­ dem heftigen Bombardement ist es ja möglich, daß aus dem­ einen oder andern Lager irgend ein Gesthoß über die Grenze hinweg auf unser Territorium fällt und da verheerend wirkt. In den Bessiden und Weißen Karpathen ist manche Festung noch nicht genügend geihügt und darum machten wir nicht sorglos die Grenze unbewacht lassen. Keinesfalls schadet es, auch unser Pulver trocken zu halten. So lange die politischen Zwistigkeiten in Böhmen nur Deutsche und Brechen entzweiten, so lange der Streit drohte, wie man Die gegebene, betehende Wohnung in einrichten soll, ob man den ihrem Innern häuslich · einen Flügeldeu­tsch,den andern czechisch möblire,oder­ aber­­ zu gleicher Zeit deutschen und czechischen Styl auf einmal zur Geltung bringe, haben wir uns in seiner Weise in diesen internen Hader eingemengt, weil wir ihn immerfort als einen solchen betrachteten, der, wie sehr er auch im Innern der vier Wände wüthen mochte, an Diefen selbst und ganz besonders an den Grundfesten, auf denen sie man schon seit mehr als zwei Dezennien ruhen, nichts ändern konnte. Das it jedoch einigermaßen anders gewor­­den. Herr Schmeyfal mit seinen Getreuen hat sich unthätig in den Schmollwinkel zurückgezogen, auf bessere Tage und günstigere Konstellationen der politischen Verhältnisse hoffend. Die Deutschen machen wohl die Faust int Sade, allein den offenen Krieg, den konstitutionellen Kampf in der Landtags­­­stube haben sie als einen derzeit für die Minorität aus­­sichtslosen ausgegeben. Umso heftiger flafert die Kriegsfadel in den Lagern der Altezechen und Längezechen und in diesem Streite handelt es sich nicht mehr blos um das innere Arrangement, sondern um eine totale Urmngestaltung des politischen Gebäudes in dem andern Staate der Mon­­archie, ja noch mehr: bei der beabsichtigten Neupeirung oder Restaurirung sollen Bausteine von dem allen bök­fern der Monarchie gemeinsamen F­undamente in DBerwerns­chung kommen. Da freilich können und Dürfen, wir nicht mehr müßige Zuschauer bleiben, sondern müssen bei Zeiten die Grenzpfähle einrammen, die unter positives, nach harten Mühen und Kämpfen errungenes Terrain von den phantasie­­gezeugten Zukunftszeichen eines Nieger oder Gregr trennen. Und da ist es an der Zeit, den cezechischen Politikern neuerdings ins Gedächtniß zurückzurufen, was sie ja von ungarischer Seite bereits oft genug zu hören bekommen haben: daß wir nicht nach ihrem Honig begehren und daß uns ihr Stachel nicht schredt. Aus alten verfallenen Trümmerwert — ein morssches „Fundament" “ hat­ das deutsche Organ des Herrn Rieger exit dieser Tage wieder einmal einen im Oktober 1871 gefaßten „Beschluß“ des böhmischen Fundamental-Artikel-Landtages hervorgeholt, um uns an die Gunst und Gnade zu erinnern, die man unseren staatlichen Rechten fon dam­als zutheil werden ließ. Damals wurde bekanntlich nichts aus der Geschichte und wir Fünnen nur den lieben Herrgott bitten, und auch weiter vor unn­­seren böhmischen „Freunden“ zu beschtigen. Es ist in der That der Mühe werth, diesem Besschlusfe des genannten Landtages ein wenig näher zu treten. Zu Nuß am From­men mancher einheimischer Politiker, denen die Augen ndn immer nicht völlig aufgegangen, wollen wir hier seinen Bort­andy reproduziren : „Die mit dem Königreiche Ungarn über die Stel­lung dieses Königreichs und der Länder der unga­­rischen Krone in der Monarchie und zu den übrigen Königreichen und­­ Ländern getroffene Webereinkunft, wie dieselbe dur den von Sr. Majestät als aposolischem Könige von Ungarn geleiteten Krönungseid sanktionirt und durch die Immatrikulirung in die Gefäßesartikel des ungarischen Reichstages vom Jahre 1860 bis 1867 Gefeb für das Königreich Ungarn geworden ist, seinerseits als giftig anzuerkennen und derselben nachträglich beizutreten. Fürwahr, es gehört eine beneidenswwertte­­ Naivetät dazu, wenn man in Prag glaubt, mit Der Er­­innerung an d­iesen Beschluß unsere Bedenken gegen die g­rrechiichen Tendenzen bespwichtigt zu haben. Im Gegentheile­n wir wiederholen Hier mir, was wir seit Jahren zu er­­klären und zu erläutern nicht müde wurden — Dieser Land­­tagsbeschluß i­ 008 grade Gegenteil heffen was wir als die [oyale, rackhalts- und bedingungs­hofte Anerkennung des Dualismus zu bezeichnen ver­­möchten ; die Ausgrabung desselben hat vielmehr N Remini­­szenzen an politische Grundfäße wachgerufen, die wir ins Interesse der Monarchie für ewige Zeiten eingefargt wähnten und von denen wir aus dem gleichen Iteresse wünschen müssen, daß sie nie zu neuem Leben erwect wü­rden. Dieser Beschluß des 1871er Landtages, so viele Süße und Worte er enthält, so viele Faustschläge verlegt er dem Heute in voller Giftigkeit bestehenden staatsrechtlichen Systeme Der Monarchie, an dem wir nicht denteln und nicht rütteln Lassen. Von dem Dualism­us ist darin seine Rede, man ist ihm ausgewichen wie dem leibhaftigen Gottfeibei uns. Das ungarische Staatsrecht wird als eine geschäftsmäßige „Hebereinkunft“, aud zwar lediglich Hinsichtli­­cher Stellung des König­­reiches Ungarn und der Länder der ungarischen Krone zur den übrigen­­ Königreichen und Ländern charakterisirt, während der Ausgleich vom Jahre 1867 seineswegs nur die Stellung eines Theiles der Monarchie zum Ganzen regelt, sondern die­taatsrechtliche Basis für und für die gegenseitigen erben zu ander f von Böhmen uf­ m sanftionirt dah­er also nicht nur „Gesek für das Königreich Ungarn geworden" ist, sondern die Grundlage für das staatsrechtliche System der ganzen Monarchie bildet, auf welcher si Die „beiden Hälften derselben aufbauen. . Fast somisch aber wirkt es schließlich, wenn der böhmische Landtag vom Jahre 1871 in gnädiger Herablassung erklärt, „daß er seinerseits diese Uebereinkunft als­ giftig anerkennt und derselben nachträglich beitritt“ ; tämisch deshalb, weil der Landtag etwas erklärt, wozu er weder befugt ist, noch auch von irgend­einer Seite aufgefordert wurde, also als giftig bezeichnet, was durch den Mangel seiner Einwilligung durchaus nicht ungiftig wäre und einer — bleiben wir bei seinem eigenen Ausdruck — „Uebereinkunft“ beitritt, die zwischen zwei höheren Paftoren, deren Befugnisse jene des böhmischen Landtages weit über­­ragen, abgeschlossen, seines Beitritts­ gar niemals entbehrte, weil ein joh­iger niemals nötig gewesen. Dabei sehen wir ganz ab von dem Iogischen Widerspruche, der in diesen Schlußzeilen der böhmischen Resolution liegt, von denen die eine die andere aufhebt. Denn wenn der Dualismus eine auch von den Szechen als " giltig" anerkannte Formation der österreichisch-ungurischen Menarchie Bilder, dam­­it ein nachträglicher Beitritt zu demselben überflüssig und lächerlich; it aber ein solcher Beitritt ant Plate, dann konnte der Ciretismus bis dahin nicht als giftig anerkannt worden sein. So zeh­ält dieser Fundamentalartikel des böhmischen Landtages vom Sahre 1871 in sich selbst und es war gar nicht nöthig, nebstbei und sind­ daz ideal des böhmisch-mährisch-schle­­ı­sischen Generallandtages in den Vordergrund zu stellen, um­­ die czean­ischen Gunstbezeigungen auf ihren wahren Werth zu reduziren und uns erkennen zu kaffen, Daß in der sanften Schafshaut der sogenannten Anerkennung des Ansaleihs — , pardon der „Uebereintrift" von 1867 — eigentlich das­­ doppeltgeschwänzte Unthier des wirklichen und wahrhaftigen : Soverahemus ect. So fönnet wir den Ezehen nur den freundschaftlichen Kath­exrtheilen, Sich unfertweger nicht weiter zu strapazieren. Wir buhlen nicht um ihre­­sst­and fragen sie nicht um ihre Meinung über den Dustismus. Sr bildet den festen delen, auf den die Monarchie gebaut ist, die Wogen des zechlichen Bruderkampfes Bönzer ihn mit zischendem Gischt bespülen, allein an ihm beicht Ad die Brandung, so hoch sie­­ auch geht und nicht ein Steinchen aus feinem Gefüge vermag , sie zu lodern oder gar loszuzeigen. Deshalb sehen wir mit Sittereffe, aber ohne innere Erregung Diesen machtlosen­­ Spiele der Wellen zu. So fällt es den zechen, den Kampf zwischen Jet und Jungen fortzufeßen, uns mag es — sobald man nur Ungarn dabei aus dem Spiele läßt — recht sein, kommt doch am Ende nichts weiter \ Dabei heraus, als daß, wenn die Zwei sich streiten — Herr Schmeykal sic) ins Fünftchen Tacht. « 5 oder — auch) wenn sie si Darum : ; i Budapest,10.September. 1.Vor einigen Tagen ist im hohen Greisenalter Sir Henrry Richard,englischer­ Advokat und Mitglied des Unterhauses,gestorben,welcher seit Vierzig Jahrenu­m Dien­ste des großen und edlen Gedankens der Herbeiführung eineg Ddauernden Weltfriedens thätig­ ge­wesen ist. Sein Tod­ hat­ "d­ie Welt wieder einmal daran erinnert,daß es inmitten des­ Euroka durchschallenden,manchmal etwas gedämpften, aber daru­­ngewiß nicht minder umheimlich tönenden Waffen­­geklirrs noch immer eine kleine Schaar hochherzigerx utnd muth­iger Geister gibt,welche ihre Gedanken und Hoffnungen und Bemühungen nicht in den Dienst der Misere der augen­­­­blicklich herrschenden Strömung stellen,welche sich leicht ent­­schließen können,den Zustand der Kriegsdrohungen und wetteifernden Kriegsbereitschaft für den normalen Zustand der Beziehungen zwischen den Völkern und Staaten zu halten,«welche nicht daratt verzweifelte,daß der der Menschheit gebotene ewige Fortschritt zu­r Sittlichkeit au­ch auf diesem Gebiet ehereinst sich geltend machen und der Gerechtigkeit undI wahren Weis­­­heit eine 11 größere Antheil als heute an der Gestaltung des Völkerverkeh­rs zukommen lassen wird,welche nicht müde werden,die beste Kraft ihres Leben­s zu opfern,nm ihr be­­scheidenes Theil zu der Fördercittg dieses Zieles beiz11­ .tragen.,und der"Tl­at,"es gehört eine geradezu e­rhaben­e Ge­­sinnung und ein felsenfestes Vertrauen auf die unwider­­stehliche Kraft der«sittlichenneen dazu,um sich dieser Arbeit zu widmen,um sich ihr zu widmen auch in der jetzigett Phase der allgemeinen politischen Verhältnisse, auch angesichts der jetzigett Stimmung in der öffen­t­­lichen Meinung.·Fü­r die Apostel des Friedensgedankens gibt es keine Anerkennnung,keine äußeren Erfolge und b­es­­zeichnuungen;sie müssen es erleben,nicht einmal für po­­litisch vollgiltig genommen und keiner ernsten Erwide­­rung auf ihre Sätze und Forderuugen gewür­­digt,sondern im bestenh alle als wohlmeinende, harmlose Schwärmer betrachtet und behandelt z­uverdem Alle Ehre dieser Welt ist zur Zeit,ausschließlich en denn je, von Denjenigen und sie diejenigen in Anspruch genommen, welche den Zustand der Kriegsdrohu­n­g und im endlosen Wetteifer sich steigernden Kriegsrüstiing für den ewigen und unabänderlichen betrachten,die Abneigung des menschlichen Geistes gegekt diesen Gedanken zu­ überwinden,die Einrich­­tungen der Staaten ihm so eng und so endgültig wie nur denkbar anzupassen suchen,welche wohl gar den Krieg sammt seinen­ Schrecknissen­ und Gräueln für ein nothtwendiges,sitt­­liches,reinigendes Element in der Weltgeschichte erklärende in der Ausbildung des­ Kriegshandwerks,»sammt alle damit verbundenen Opfern und Lasten und allen daraus folgenden Hemmnissen der allgemeinen Entwicklung nicht eine,zu­r Zeit allerdings zwingende,aber darum nicht minder traurige Nothwendigkeit erblicken­,sondern etwas Hohesmtherr­­liches an sich,den Stolz der Staaten,­den vollendeten Aus­­druck des Staatsgedankens,der dem Staate erst seinen vollen Werth verleiht. Die leitenden Staatsmänner, denen’ ...., a ·es,soweit"sie·diesen Namen­ Mit-·Recht verdi­enen wollen, obliegen·würde,über die noch so zwingenden Bedürfnisse der Gegenwart hinaus einen Blick für die höheren­ Ziele der Zukunft ü­brig zu halten und dem Staatsschiffe den Kurs auf dieselben hin freizuhalten,weisen die Mahnun­­gen und Bitten der Friedensapostel wie eine Thorheit,wie einen ihrer Aufmerksamkeit unwürdigen Gegenstand zurück und glaubendc­s Aeußer sie an Zuvorkommenheit geb­anzt­ haben,wenn sie sich von offener Verspottu­ng des hohen Gedankens zurückhalten oder ihre Mißachtung desselben halbi­rhöfliche Worte kleiden.Die große Menge aber, die große Menge der Gebildeten und sich mit Politik Befassenden tritt den Friedensbestrebungen­ in einer Weise entgegen,welche nur zu sehr an das Pöbelgeschrei erinnert,welches in duntleren Zeiten so oft die Männer em­­pfing,welche eine für das materiellett11dgeistige Wohl der Menschheit bahnbrechende Entdeckung oder Erfindung ge­­macht hatten­.Ermuthigt durch die abweisen­de Haltun­g der leitenden Staatsmänner ergreift denn ein Jeder von dieser Sorte mit Begier die Gelegenheit­ um durch immer lauteres Einstimmen in den wüsten Chorus seine eigene politische Zuständigkeit und Zurechnungsfähigkeit,ja gar seine Staats­­mannschaft vor aller Welt darzuthun,­­ f · schägen wissen und ihr zuliebe vielleicht al endgültig auf ein uteresse, welches nicht gerade ein Lebensinteresse ist, verzichten würden, sondern von jenen der sittlich und poz­­itisch zurückgebliebenen Staaten, und so lange es nur einen einzigen unter ihnen gibt, welcher frevelhaft mit dem Kriegs­­gedauken spielt, und zwar nicht in einem Augenblice beson­­derer Erregung oder in Folge bestimmter Ereignisse, sondern fortwährend und systematisch und kraft seiner Natur, weil er an die Lfung einer anderen umd höheren politischen Aufgabe, als der der Vergrößerung und der Ausdehnung des ‚Einflusses nach außen­ heranzutreten nicht weiß oder nicht wagt, — so lange müssen natürlich, zum Mindesten diesent ‚Staate gegenüber — zumal wenn er ü­ber die entsprechenden Streitkräfte gebietet — auch Die übrigen sich auf denselben Boden der Kriegsbereitschaft und der Vergeudung der Kraft und des Gutes ihrer Belfer zu Kriegsbereitschaftszwecken telfen. Allein wenn einerseits der Bund der Friedensfreunde in begreiflicher Begeisterung für ihr erhabenes Ziel über dasselbe manchmal sichh etwas zu wenig nüchtern ausgespro­­chen und hie und da Mittel vorgeschlagen und Forderungen aufgestellt hat, welche sich vor dem Nichterstuhle der gexeif­­­ten Erwägung nicht vertreten lassen, und, wenn andererseits der DBersud eines in dieser Richtung zu unternehmenden positiven Schrittes in diesem Augenblickk besonders ausficht.- 108 erscheint, so ist Dies für einen ernsthaften und ehrlichen Mann nichts weniger als ein genügender Grund, den Gedanken der Friedensforderung und Völkerentlastung unbeachtet am Wege liegen zu lassen, oder gar noch seinen unwohlfeilen Wis daran zu üben. Noch träglicher freilich, wo­ unendlich eng­­herziger ist es, wenn man daraus Waffen des Spottes oder der Entrüstung gegen jenen Gedanken zu schmieden sucht, weil einzelne Parteien oder Volls­­hichten, auf welchen so etwas wie der Bann der „Gesellschaft” ruht, wie z. B. die sozialdemokratische Partei, ihn, mit Wärme ergriffen haben. ‚Dies beweist Doch nur, daß jene Parteien ihren zur­zeit das Heft der Gewalt in den Händen habenden Gegnern in Be­zug auf die Erkennung und Vorbereitung der großen Zukunftsaufgaben überlegen sind, und müßte für die festeren eine starre Mahnung sein, daran zu deuten, was ü­ber für, oder lang das Schickal Derjenigen werden muß, die sie in solchen Dingen überflügelt lassen. Huch darüber, fan sich Niemand täuschen, daß der Widermilse gegen die Propaganda des Friedens, wie er alt fs beaftifi hervortritt, theils in Der Unfähigkeit wurzelt, ich eine andere Ordnung der Dinge vorzustellen, als die eben gerade be­stehende, theils aber noch in etwas ‚viel Schlimmerem. Nämlich in dem Zusammenhange, in welchen das gegen­­wärtige System und der gegenwärtige Bustand ‚der maß­losen Steigerung des Militärwesens mit­ den Bestrebungen der politischen Reaktion zwar nicht az usd für sich und mit Naturnothwendigkeit steht, in welchen es aber, wenigstens in einzelnen Staaten auf Grund der besonderen Verhältnisse leicht gebracht werden kann und thatsächlich — als ein kräf­­tiges Dre­i­el für die Reaktion — bis in .Die züngste­ Zeit hinein oft genug gebracht worden it. So sind, wenn die Bestrebungen der, Friedensfreunde sich and manchmal auf Serpfade verlieren. Die Gegner schaften. gegen­ dieselben: doc. meistens sehr ,bedenklicher, und mehr als blos­s bedenklicher Natur, und es zeugt gewiß nicht von gesu­ndem oder­­ ehr­­dem Sinn, si; ohne weiters zum­ Gefolge. Dieser Gegner der Zukunft nit aus, ÉS -Zwecke vor die DVolisvertretung haften, herzugeben. In Wirklichkeit liegt die Sache so, daß­ an dem großen Gedanken der Friedensbefestigung und Völferentlastung — selbstverständlich Der relativen Friedensbefestigung und Völferentlastung — zur allen Zeiten und unter allen Um­­ständen gearbeitet werden könnte und also gearbeitet werden müßte. Die Sorge für die Bedürfnisse der unmittelbaren Gegenwart schließt die Vorarbeit für die großen Aufgaben wide micht der­ geringste Widerspruch darin Liegen, wenn eine Regierung, während sie mit neuen­ und großen­ ‚Forderungen­ für militärische tritt and. Dieselben mit dem umentrinnbaren Zwange der thatsächlichen Lage­rechte fertigt, gleichzeitig an zwei oder drei andere befreundete Ne­­gierungen sich mit der Frage wendete, wie lange denn dieses Spiel ob­ dauern solle, mich ob es nicht an der Zeit sei, mit Dev. Absicht Hervorzutreten, „auf­ eine­ Nie entwicklung der an der Grenze Des Erträglichen angenom­­menen Verhältnisse Hinzuarbeiten und zu diesem Behufe positive Maßregeln in Vorschlag zu bringen. Daß die an­fragende Regierung eine ablehnende Antwort­ erhielt, ist ‚wahrscheinlich, und daß im andern Falle die vereint auftretenden Regierungen mit ihren BV­orschlägen zunächt seinen Erfolg hätten, »ist : so.. gut wie gewiß. ‚Allein D diese diplomatische Niederlage, wirde den von ihr Betroffenen sicher weder Unehre noch Nachtheil bringen; — ganz abgesehen davon, daß Das erste Herantreten an einen großen Gedanken stets zu Niederlagen führt, und daß­ es das Zeichen eines tapfern Mannes it, solche Niederlagen nicht zu fürchten. Auch wide die äußerliche Erfolglosigkeit durchaus noch int Die innere und wirkliche bedeuten.­­ Vor­ allen Dingen wäre vor der Welt in­ erlatanter Weise festgestell, wo das Hinderniß einer Berbefferung des­ unleidlichen Zustandes ist, und diese Erkenntniß zumal, wenn­ der Welt immer­ wieder vor Augen gebracht, würde, wenn auch nicht sofort, zu Folgen führen, die nicht zu­­ berechnen und nicht­ zu umschreiben sind,­­ die aber «schwerlich gering sein­ könnten. Es würde ein vollkommen neues Element in­ die, politische , Gestaltung der Dinge eingeführt werden, an dessen Ende eine Entwicklung läge, welche, um das Wenigste zu­ jagen, unmöglich schli­mer sein könnte als die derzeitige. Aber ein derartiges D­orgehen, welches Hier­ nur ganz allgemein angedeutet werden konnte, in Wirklichkeit aber die mannigfaltigste, den verschiedensten einzelnen Verhältnissen anzupassende Thätigkeit zuläßt, scheint völlig außerhalb des Gedankenkreises der lettenn­den Staatsmänner, der, Gegenwart zu „Liegen. Umso mehr­­ sollten die V­ollsvertretungen diesen Gedanken erfassen, und­­­ ein solches Vorgehen von ihren­ Negieru­ngen­­: fordern immer­­und immer wieder fordern, immer stü­rmischer und­ gebie­­terischer fordern. Sie fünnen und müssen dabei den Be­­­ürfnissen des Augenblicks volle Rechnung­­ tragen, aber gerade indem­ sie Dies thun, gewinnen sie­ die Berechtigung zu jener Forderung. Diejenige­­ Volksvertretung,­­ welche zuerst Diese Forderung erhebt — um sie nicht wieder fallen zu lassen —, wird ihrem Lande für lange Zeit­ eine Hohe Stellung gesichert haben. Mein Leben, sowohl das öffentliche als auch das private, Út In seinem einzigen Lande besteht weder ein Gefeb noch ein sprechen ! nicht nur im Staate, sondern an in der Familie stets ein offenes Buch für Jedermann gemesen! Ich habe mir seinen einzigen Fehler vorzuwerfen, und ich kann das Untheil sowohl der Gegenwart als auch der Zukunft wohl mit vollster Nähe, wenn auch mit einer unheil­baren Wunde im Herzen abmarten, es für den Hereicher und die Herrscherin. Für ihre Thaten und Handlungen verantworten sie nicht Den Geseken des Landes; für sie werden reine Gejege geschrieben ; sie sind nur ihrem emilien und der ewigen Gerechtigkeit und Wahrheit allein verantwortlich; erhabener noch erscheint der Beruf und umso größer und schwerer noch die Verantwortung derjenigen, die ihn einnehmen. . Nachdem es aber Sr. Majestät dem König von Serbien, ke­ieinem hohen Gemahl, genehm war, sich dem Nichterspruche jener Richter zu unterwerfen, die von ihm die richterliche Gewalt erhalten haben, die in seinem Namen das Urtheil sprechen, die in seine Hände den feierlichen Eid leisten, daß sie nur Necht nach bestem Willen und­­ Öemiffen und nach dem Gesebe sprechen mollen, so ist es auch mir recht, daß ich diesem Gerichte unterworfen werde. Niemand, und am allerwenigsten kann es ein Herrscher, welcher der oberste Düter des Nechtes und der Gerechtigkeit ist und in dessen Namen diese aus­gesprochen werden, wünscen, daß ein Richter zum Verräther an seiner Pflicht werde, daß er seinen Eid breche und gegen sein Gemisen und gegen das klare Geseb, also nur nach Belieben und Gefallen, urtheile. Ohne Hecht kann die Gesellshaft keinen Bestand haben, und es kann auch nicht, im Interesse des Herrschers gelegen , sein, daß der erhabene und­ heilige Beruf des Wriesters und des Nichters herabge­wü­rdigt und dadurch öffentlich der allgemeine und unumstößliche Beweis geliefert werde, daß das serbische Bolt unfähig sei für den moralischen und gesellspaftlichen Fortscritt! Und auf ich, die ich mein ganzes Leben hindurch die Pflicht in die erste Reihe und obenan gestellt habe, kann seinen Grund dafür finden, daß ich vor dem Gerichte zittern, Daß ich zittern sollte vor Leuten, die be­rufen erscheinen, üt Allem, was der menschlichen Gesellsschaft erhaben und heilig it, nach Gemissfen und Geieg Recht zu sprechen! Aber gleichzeitig bin ich unter einem Herrscherin und Mutter, und ic­­ann nicht umbin, in meiner betrübten und mehrsagenden Seele tief zu bes weinen, daß es dahin gekommen ist, daß ich nach so vielen Beweisen m­einer Gegebenheit gegenüber meinem Gatten, meiner Liebe zu meinem Sohne, meinen heißen, inbrünftigen Gebeten für die Ankunft und Größe Dieses Schönen Landes, als Angeklagte vor den Nichtern er­­scheinen muß ! Dieses Bemupptsein fällt mir umso schwerer, als ich die beruhigende Ueberzeugung habe, daß ich mit reinem Gemissen be­­heupten man, auch nicht eine einzige meiner Pflichten verlegt zu haben, und daß t­atsächlich auch nicht eine einzige meiner Handlungen angeführt werden kann, die auch nur den geringsten Schatten eines Borrour­es, sei es auf mein öffentliches, je es auf mein Familien­­leben, werfen könnte! Mein "Schidjal it fürwahr ein bedauerns­­ro exthe und müßte selbst einem Steine Thränen expressen ; aber. 14) verlange hier sein Bedauern, ich verlange hier Gerechtigkeit ! Alles, was mein erhabener Gemahl in seinen beiden Klagen zur Begründung seines gestellten Scheidungsbegehrens angeführt, hat und gegen mich geltend macht, it vor Allem dur gar nichts ‚erroicjen und enthält, wenn es schließlich selbst auch nachgewiesen woäre, Duchaus und selbst im­ entferntesten nicht jene geießlichen Bedingungen in sich. Die nach den ‚bürgerlichen Geseen oder nach den geistlichen und kirchlichen Kanones , die Cheiheidung zulässig­e Ereignisse, erscheinen ließen. Die­­ Anführungen, welche aus dem welches sich nach der Einreichung der Chefscheidungsklage ergeben hat, abgeleitet werden, erscheinen schon dadurch an und für­ sich nicht zu länglich und sogar durch fi. selbst entkrästet, weil sie exit nach der Klage, die überreicht wurde, zur Geltung gebracht wurden; sie sind gewiissermaßen einfach nur zu Hilfe genommen worden, um die ur­sprüngliche Gravitation, die in der ersten Klage ihren Ausbruch erhalten hat, zu unterjrügen. Sin der ersten Klage sind­­ keinerlei Gründe für die Chefheidung angeführt; in der zweiten Klage sind allerdings welche geltend..gemacht, aber sie sind weder wwnstlich genug, noch fallen sie in die Kategorie jener Gründe, auf Grund welcher die Chefheidung bewilligt werden könnte. Im Medrigen hatte ich, nach dem­ Vertrage, den ich mit meinem geschlossen, das echt, meinen Sohn bei mir zu behalten. Ge. Majestät der König, mein erhabener Gemahl, war nicht im Rechte,­­daß er Diesen Vertrag einseitig als unpraktisch erflären und ihn annulliren seh, und dies. umso m­ehr, als der ‚Vertrag eigentlich sein Merk war und ich nur durch Umstände gezwungen ward, meine Unterschrift demselben beizufegen. Meine königliche Wü­rde und der Stolz der Mutter haben mir nicht gestattet, meinen Sohn in Die Hände des Herrn PBroth­s zu übergeben, den­ ich aus meinem­ Hause hinausgemiesen habe, hätte ich nicht so gehandelt und nicht ‚so gefühlt, so würde ich verdient haben, daß mich Die ganze Welt verietheilet "­ =” Für jetzt bin ich,mit Ausnahme der angeführten Bemerkungen, nicht:w«illens,mich in weitere Erstkräftun­gen und Anführungen ein­uss lassen,welche die Klage gegen­ mich geltend macht;ich bin aumcht willens,mich in eine Abschätzungt utnd Auseinandersetzung der eren­­tung,der Ehe und der Garantie 11,welche die gesellschaftlichen und­­ Erb­lichen Interessen zu deren Aufrechthaltung bieten, einzulassen ; ich bin auch nicht ge­willt, die Gelege anzuführen, die gegen die Ehe­­scheidung ohne geießlich nachgewiesene Gründe sprechen. Und bei­­ Alldem habe­ ich auch eine genügende Anzahl schriftlicher Bereife, die zur Genüge mein Benehmen meinem erhabenen Gemahl gegenüber darzuthun vermögen und es in einem ganz andern Lichte erscheinen lassen werden, als ein solches in der Klage geschildert wird. Ich kann mich auf eine große Anzahl von Zeugen berufen, die hohe Stellungen einnehmen und großes Ansehen in der Gesellsschaft und im State genießen, und die bezeugen können, daß ich nur Gutes für meinen königlichen Gemahl und für das Land gewünscht, und falls ich auch etwas gethan, ich stete nur in diesem Sinne und von diesem Geiste beseelt gehandelt habe! Und demnach will ich auch heute noch von all dem Umgang nehmen, weil ich auch heute noch mich ununterbrochen der Hoffnung Dingebe, daß es mir gelingen werde, mich mit meinem hohen Gemahl auszusöhnen und behufs welcher Erfüllung meines ne­ih tagtäglich in inbrünftigem Gebet den Allmächtigen anflehe. Mein aber zum größten Reichwesen ein Einvernehmen dennoch Königin, zu vertheidigen und meine Winde zu fchnigen. Niemand nicht erzielt werden könnte, so werde ich gezwungen sein, mich bei der gerichtlichen Verhandlung mit allen mir zu Gebote stehenden Mitten in meinem Mechte, und zwar als Mutter, Gattin und könnte es mir übelnehmen, denn Niemand darf von mir verlangen, daß ich aus welchen Nachichten immer von meiner Vertheidigung ab­­stehe und gestatte, Daß dereinst die Geschichte e3 verzeichne, daß Die erste serbische Königin Grund zur Cheischeidung gegeben­­ habe und diese Gründe entehrende gemeten seien ! ha ' Eben dieses meines Wunschs wegen, daß es zu einem Hin­­verständnisse­md zur Versöhnung kommen möge und dadurch die­­ unliebsamen Szenen bei der gerichtlichen Verhandlung vermieden werden, und damit gleichzeitig­ auch meinem hohen Gemahl. Gelegen­­­heit geboten­­ werde, durch eine wichtigere und gerechtere Beurtheilung der Sachlage mir gegenüber besser ‚gestimmt zu werden, und um auch unserm einzigen Sohne schon in dessen zartester Jugend nicht Veranlassung zu geben, Beuge Dieses treurigen Schauspiels zu sein, und ihn mit dem Herzleid zu verschonen, mit ansehen zu müssen, mie dessen unglücliche Eltern, die er mit gleicher pnnigkeit liebt, sich gegenseitig rücsichts[los befeinden — Konsistorium nicht streng an die geieglichen Borschriften, nach welchen­­ er die Streitsache ‚erheben und beurtheilen sollte, gehalten hat. ‚„ Den Aussöhnungsversuch, zwischen den unreinigen Gatten Schreiben ausdrücklich und kategorisch sowohl das bürgerliche Gefes im §. 98 als­ auch das Gejeg über die Eichlichen Behörden im nach­­stehenden Paragraphen vor: S­. 129,130, 131, 133, 134, 135, 142, 143 und 145. Es kann keinemeeifel unterliegen,daß dem Konsistorium alle hier angeführten Paragraphen sehr wohl bekannt seien, und es läßt sich auch nicht annehmen, daß das Konsistorium deren nur zu Fu und deutliche authentische Deutung nicht verstanden­­ haben­ollte. Wette es bekannt ist,welches besondere Gewicht sowohl«­die­» Gesellschaft als au­ch die Kirche auf die Erhaltung,der ehelichen Ge­­­meinschaft legt — ohne hiebei der weiteren persönlichen Gattenrechte auch nur eine Erwähnung zu thun —, dem wird es auch vollkom­­m­en einleuchten,­warum­ die bezogenen gesetzlichen Vorschriften für« das Konsistorium nicht streng nach den angegebenen gesetzlichen Vor-« Jedermann verständlich und sonnenklar­­en miüssen. Warum also Schriften vorgegangen ist, warum es sich insbesondere nicht an die Bestimmungen­ der $$. 142 und. 143 gehalten und die Angelegenheit nicht in diesem Sinne geregelt hat,sobald ihm der Streitgegenstand zur Vorlage gebracht wurde, kann nicht in der Unkenntniß vor Ger fege gesucht werden, sondern muß aller , Mahrieinlichkeit nach im | Und so sehr der Thron in der Gesellschaft erhaben ist, umso königlichen Gatten ab» bedauere ich tief, daß sich das 7 a . Zur serb­ischen Ghescheidmtge­ grage. Die Einrede der Königin Natalie auf die Ghescheidtungsi Klage dess Königs hat nach einem Berichte der „N. fr. Pr.” aus Belgrad­ folgenden Wortlaut: An da­s Konsistorium­1 der Belgraders Eparchie in Belgrad. Seltsam­ und wunderlich für wahr ist das Schicksal diesestkns­seresschönen,aber auch viel geprüften Landes.Nur wenige der vielen­ Heimsuchungen haben ses verschont gelassen,und auch heute befindet sich danz Serbien in Aufregung und richtet mit einer gewissen Be­­fangenheit und Verlegenheit seine Augen auf die unliebsamen Vor­­gänge,die sich auf dem Throne des kaum neu errichteten Königreichs abspielen Sr. Majestät dem König von Serbien, meinem erhabenen Gemahl, hat es gefallen, sein geieglich angetrautes und ihm ergebenes­­ ” ···· j —­­

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