Pester Lloyd, November 1888 (Jahrgang 35, nr. 302-331)
1888-11-08 / nr. 309
.·«.· ·· , - -·- - » · ER -,- RL 2 « - »· . ,-«.-·—---....—..- ·.,» ·. . «. az b a SRE ...-.« 1 1888. — Az. 309. Abonnement für die österr..ungar. Howardie. Für den „Bester Lloyd” Morgen und Abendblatt 5, (Grigeintang Montag Zräh und am Morgen nach einem Feiertage.) ab fi Für Sudapest mit Postversendung: Ganzjährligfl.22.— vierteljährl. fl.5.50 Pakete v 11.— an égeti Var Halbjährlig „ 12.— Monatlich Mit separater Postversendung des Abendblattes... A. 3.— vierteljährfich mehr. Für die ZMufritte Frauenzeitung-Man pränumerirt für Yudepek in der Administration des „„Defker Lloyd“, Dorotheagaffe Nr. 14, 1. FA Kiadalı Budape mittelst Bofanıei dis bird ale $oftämter. 0 Sanzjährlich fl.24.— Bierteljährl. fl. 6. — jährlich flierteljähr ae zgfet ufvundckywialtuussu fins den wseuthpnchkaal werden 8 men: Dep in Der Anmnifration, Dorotheagafe Nr. 14, ersten Stod, ferner: in den Annoncen-Expeditionen Leopold Lang, Dorotheagasfie 9; Haasenstein - Vogler, Dorotheagafie Nr. 11; A. V. Goldberger, Vaczi utczas 9; Anton Mezei Dorotheagafie 6. Infertionspfeishung aufliegendem Tarif. Unstaniirte Briefe werden nit angenomen. Fünfunddreißigster Jahrring. Redaktion und Administration Dorotheagafse Nr. 14, ersten Stod. Manuskripte werden in keinem Falle zurückgefiell. Einzelne Nummern in Budapest 6 kr., in der Provinz 7 kr. in allen Verschleiglofalen. « —SInferate werden angenommen im Auslande: In Wien: Be A. Oppelik, Stus benbastei Nir.2; BR. Mesuse,lSeilers ftätte Nr. 2; Hansenstein , Vogler, Damichgasse Nr. 109 J. Dannieberg, 1, Kumpigalse 758 A. Niemetz, Altervorstatt, Sergaffe Nr. 12; Heinrich Schalek, 1., Wollzeile 14; M. Dukes, Alois Herndl, 1, Schuletftrage. Paris: John F. Jones, 31 bis Faubourg Montmartre. — Frankfurt a. M.: G. L. Daube & Comp; Abonnement für das Ausland (Morgen- und Abendblatt). BSierteljährlichet uns mit direkter Absuzdansendung: für Deutschland, Bulgarien, Montenegro, Rumänisch und Serbien 9 A. für alle übrigen Staaten 10 fl. 50 fr. Abonnements werden auch aufgenommen für: Belgien beim Poftamte Köln 17 M. 78 DE, entschland bei den deutschen Postämtern 13 M. 78 Bf, Eagland ® und Amerikes beim Ostamte Köln 17 M. und Portugal beim Postamte Straßburg 17 M. 73 Pf., 11 fl. 19 fr., Niederlande beim Boftamte Overbaujen 37 I. 73 Br., zumäniiden Borämgern Italien, Griechenland und Egypten beim Boftamt Triest Rumänien in Den beiden Schweizer Wostämtern 18 res. 30 € te., Serbien und Hrantenegro bei den dortigen Boftämtern 16 X reg. 60 Ete. Witwkek bei den dortigen österreicháden Wortämtern 7 fl. 84 fl, für Ruhland nur önydj Dig kaiserl. zufischen Bohämter 27 fl. 50 Tr. in hold pre anne. 76 Bf, árankreidj, Spanien 17 Frcs. 20 Ctc., Schmeig zzz EZNABE EGET KÉESZIVA . Be Branntmein-Denaturiring. A. B.i. 63 ist ein entschiedener Erfolg der Tnteressenverwetung des Brennereigewerbes, daß es ihr gelang, in Erkennung der mit einer ausgedehnteren Branntweinerzeugung verknüpften Bartheile, die Steuerfreiheit des zu gewerblicher Verwendung bestimmten Branntweines im Rahmen der neuen Steuergefeßgebung durchzufegen. Die Vertheuerung duch die sprunghaft erhöhte Steuer und die biedlch bedingte Konsumeinschränkung drängten die wirtscchaftlichen Interessen der Brennerei bedeutend zurück und er mußte dagegen ein Schuß geschaffen werden. Die Interessenvertretung, vornehmlich die Vereinsthätigkeit des Brennereigenwerkes stellte sich daher die Aufgabe, dem Prinzip, daß es nicht Absicht des Gewebes sein konnte und sollte, die durch ihre Wechselbeziehungen zur Landwirtsschaft so überaus unwerthvolle Branntweinproduktion einzudämmen, Anerkennung zu verschaffen. Sie trat dafür an, daß danach gestrebt werden müsse, die Steuer lediglich dem Gehuffe dienenden Branntweinverbrauche aufzuerlegen und den zu gesdwerblichen und Nut- (Heizungs-, Roh- und Beleuchtungs)zwecken verwendeten Branntwein von der Steuer zu befreien. Das neue Branntweinsteuergefäß acceptirte denn auch dieses Prinzip und beabsichtigt durch seine hierauf bezüglichen Bestimmungen Direkt dem Brennereigewerbe durch Ermöglichung der Verwendung eines Theiles seiner Produktion aufzuhelfen. Die in diesen Bestimmungen geschaffene Einrichtung ist sehr wohl geeignet, jenen Spiritusverbrauch, welcher nicht gewöhnlichen Konsumzrieden dient, zu ermöglichen und zu heben, umso mehr, als es seinem Zweifel unterliegen kann, daß die Nothunwendigkeit des Verbrauches an denatarktem Spiritus nicht nur vorhanden, sondern nach wesentlicher Steigerung fähig ist. So lange nämlich die Steuer auf Branntmwein außerordentlich gering war, konnte der Verbrauch außerhalb der Konsumumwede die Steuerlast unschwer ertragen, sobald jedoch die hohe Steuer den Spiritus in bisher ungenannter Weise vertheuerte, müßte dieser Verbrauch, der eine hohe Steuer unmöglich vertragen kann, ganz abnehmen, während derselbe bei Befreiung von der Steuer zuversichtlich eine genau präzisicbare Steigerung verfahren kann, welche den Produktions - Interessen des Brennereigewerbes nicht unbedeutenden Spielraum bieten würde. Solange die Steuerfreiheit des zu gewerblichen und Nutzzwecken verwendeten Spiritus im Prinzip erörtert wurde, konnte und mußte sie als Beitrag zur Lösung der Branntweinbesteuerungsn Frage auch ohne Prüfung auf ihren praktischen Erfolg den Beifall allek ander Sache Interessisten erlangen.Nachdem sie aber durch das neue Branntweinsteuer-Gesetz zur Thatsache geworden ist,hängt ihre günstige Wirkung und Existenzfähigkeit von ihrer Anwendung im praktischen Leben ab.Die Art und Weise der Einrüchtung des Prinzips bedingen den praktischen Wert.Es sehen sich jedoch meistens die Thatsachen ganz anders an,als die Erstarteungen und Voraussetzungen,durch welche sie gezeitigt worden sind und so muß der Beifall, mit dem die Aufnahme des Prinzips der Steuerfreiheit für gewerbliche Verwendung des Branntweins in dem neuen Branntweinsteuer-Gefes begrüßt worden it, allmälig einer strengen, vielfach nicht günstigen Kritik der bezüglichen gefeglichen Ber ‚Stimmungen Bla; machen, welcher in Folgenden in sachlichster Form Ausdruck verliehen’ werden soll, und zwar mit ausdrudlichster Betonung heffen, daß die Interessenvertretung für die eventuell aus der ihrerseits beantragten und betriebenen Einführung des mehrfach erwähnten Prinzips der Steuerfreiheit des Branntweins entstehenden ungünstigen Folgen unmöglich verantwortlich sein kann, insolange die Modalitäten dieser Einführung den einschlägigen staatsfinanziellen und industriellen Anforderungen nicht streng angepaßt werden. Aus dem efagten it zu entnehmen, daß es in den folgenden Erödrterungen hauptsächlich auf die Bestimmungen des „Negulativ 8 für den zur abgabefreien Verwendung bestimmten Branntmein“ abgesehen ist, welchem die Fähigkeit, den mißbräuckhligen Vermendungen des Branntmeins Schranten zu geben, nicht ganz zu gesprochen werden kan. Diesen Bestimmungen it unseres Erachtens eine gefährliche Liberalität zu Grunde gelegt worden, — eine Liberalität, die wohl den Zmed befolgt, Handel und Verkehr von allem lästigen Drud zu befreien, welche jedoch Gefahren Thür und Thor öffnet, aus denen weitaus größere Schädigungen entstehen können als diejenigen sind, welche zu verhindern beabsichtigt wird. Das erwähnte Negulativ bestimmt, das der mit dem allgemeinen Denaturirungsmittel Holzggeist und Pyridinbasen, denaturirte Branntwein in den allgemeinen Vereht gefeigt werden kann, ferner wird der Berschleig solchen denaturirten Branntweins allen Bersonen, die solchen Branntwein verschleigen wollen, auf Grund eines Erlaubnißscheines der Finanzbehörde erster Instanz bewilligt. Hieraus folgt, daß Jedermann den Berschleig des denaturirten Spiritus betreiben kann, sofern dies beabsichtigt („gewollt“) wird und hierin liegt unseres Drachten, ein Mangel an Boraussicht und Berrachtsamkeit, der üble Folgen nach sich ziehen kann. Man denke daran, daß während das einzelne Individuum, der einzelne Haushalt fig nur in den allerseltensten Fällen mit der Renaturirung des denaturirten Branntweins abgeben kann, also zur mißbränglichen Verwendung des denaturirten Branntweins wenig Gelegenheit und noch weniger Anreiz haben wird — (mas soll der Gewinn des Steuerersparnisses in solchen Grenzen Großes bedeuten können ?) — solche Gewerbetreibende, die sich mit dem Ausschant von gebrannten geistigen Getränken zu Genußzwecken beschäftigen, also solche, welche vornehmlich Branntweinschänzen und ähnliche Geschäfte betreiben, ausgiebige Veranlassung dafür finden könnten, den zu Bersschleißzmeden bezogenen denaturirten Branntwein mißbräuchlich, etwa zu Milchunzen mit storfaromatischen Naturbranntweinen zu verwenden. Einmal deshalb, weil’ der solcherweise erzielbare Gewinn an Branntweinsteuer selbst bei kleinerem Umlage des Ausihanfes ganz lohnende Summen bietet und dann deshalb, weil die Kontrole des Verschleißes denatutirten Branntweins sich darauf nicht erstrebt, ob die durch die Verlaufsstelle bezogenen Mengen auf wirklich nur jenen Verbrauchzwecken zugeführt wurden, welchen das Gefeg die Abgabefreiheit zusichern will. Hiebei muß doch auch berücksichtigt werden, daß es, hauptsächlich in, Städten, scmweraug nur annähernd) geschägt oder beurteilt werden Fan, wie viel von ‘dem , doch ‚den Bersdteig im freien Verkehr gebrachten denatutirten Spiritus zu Nutzmeden (Bit-, Heizungs, Koch- und Beleuchtungszwecken) verebraucht wird oder verbraucht werden kant. No jgwermwiegend er ist, daß diese Nug-Verbrauchsarten meistentheil auf die wohlhabenderen Bevölkerungsklassen fallen, daß ferner in Ungarn nicht die Mehrzahl der Bevölkerung eine Einkommensteuer zahlende ist, und daß schließlich die ärmere Boltstraffe den „innerlichen“ Gebrauch, des Branntmeins, an wenn die Dualität seine besonders gute ist, vorzuziehen pflegt. Schon diese wenigen Umstände drängen zu der Ueberzeugung, daß das gewählte System des Inverkehrregens von denaturirtem Branntwein für unsere Verhältnisse ultra-liberal ist, besonders in Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem platten Lande, wo der fast ohne Kontrole ermöglichte Abfat denaturirten Branntmweins gar bald ungeahnte Dimensionen annehmen könnte. Wir fühlen wohl, daß man ung dessen zeihen wird, daß wir päpstlicher sein wollen als der Papst und daß wir die Erwerbsthätigekeit einer Berufsklasse beeinträchtigen wollen, die derzeit genug der Unbill zu erleiden hat. Aber no die Verhältnisse beständig so Liegen, daß das Absurdeste eine Zeit lang dauern kann und das Vernünftigste seine lange Zeit zu dauern vermag, dort it das Maßhalten nicht immer am Plage, am allermenigsten im Kampfe in re optima. Und das Iteresse des Brennereigewerbes, welches hier auf dem Spiele steht, ist wirklich eine gerechte und wichtige Sache. Die Produktionsfreiheit dieses hochwichtigen wirthschaftlichen Gewerbes ist eingedämmt ; der Konsum, welcher die Steuer tragen sollt der Gefahr der Abnahme ausgefegt. Wie fol und darf die Möglichkeit dafür belassen werden, daß durch mißbräuchliche Auswügung einer Begünstigung gleichzeitig einer der wichtigsten Industrien des Landes und den finanziellen Iteressen des Staates die schwersten Schädigungen erwahren? Die absolute Berhbinderung mißbräuchlicher Verwendungen it zwar unmöglich, aber umso mehr, muß die Möglichkeit des Ueberbandnehmenzd solcher Mikbrauche verhindert werden. Es müßte mit Ridfigtans obige Berältnisse die Bewilligung des Berichter Bes von Denaturirtem Spiritus prinzisiell verweigert werden allen Bersornen, die direkt oder indiriekt das Geschäft des Erzeugen und Ausfhäntens von geifigen $lüffigkeiten für den Konsum betreiben oder die an solchen Unternehmungen beteiligt sind; es müßte ferner die Kontrole auch darauf erstreckt werden, ob der Bedarf für denaturirten Spiritus richtig DOT"handen ist, wobei hauptsächlich auf dem platten Lande die materiellen Verhältnisse der Bevölkerungsklassen mit berücksichtigt zu werden hätten. Eine Kontrole des Bedarfes ist umso leichter möglich, obs man eine Handhabe zur Beurtheilung dessen, ob Mißbräuche vorliegen oder nicht, besigt, da es z. B. offenkundig ist, daß in einer Ortschaft, wo die ärmere Bevölkerung überwiegt, dieser Verbrauch nicht jene Höhe erreichen darf und dann wie in DOrtschaften, wo die vermögenderen Bevölkerungsklassen dominiren, im Kreise derer der Branntweinverbrauch zu Nusgung , zmweden jedenfalls eine gewisse normale Höhe einhalten wird. Es müßten die Berlaufestellen nur in beschränkter Anzahl und nur solchen Personen bewilligt werden, die ausschließlich dieses Geschäft betreiben und hiedurch einer strengeren Kontrole zugänglicher sind. Die Kleine Unbequemlichkeit, die hieraus für das Bublitum ermüdet, kann nicht ausschlaggebend sein. Ist doch in Städten für manche andere Bedarfsartikel nur eine geringe Anzahl von Bezugsstellen vorhanden und gleichwohl der Konsum nicht zurüde haltend ; deshalb soi dies bei denaturirtem Spiritus, dessen Verbrauch so bedeutende Ersparnisse im Haushalte ermöglicht, nicht ebenfalls eingeführt werden können? CS müßten ferner diese Verlaufsstellen zur Führung von Kontobüchern verhaltn werden, aus denen der jeweilige Sitbestand des zu Verschleißzwecken bezogenen Branntmeins ersichtlich wäre und auch, an welche Personen der denaturirte Branntmwein abgegeben wurde. Freilich kann diese Kontrole seinen Anspruch auf Vollkommenheit erheben, da der Ber fchleißer für eventuelle unrichtige Angaben der Käufer nicht verantwortlich gemacht werden kann, aber der Hauptzweck richtet sich ja biebei nicht darauf, den, mißbräuchlichen Verbrauch und die siesbezüglichen Irreführungen absolut zu verhindern, sondern darauf, dass Mißbräuche im Grafen nicht betrieben werden sollen, indem hauptsächlich hierin die Gefahr liegt, während kleine Mißbräuche nicht in die Waagschale fallen. Wenn z. B. jährlich 100.000 Hektoliter denaturirten Branntweins in Verkehr gebracht werden und hievon selbst 10.000 Hektoliter dennoch getrunken werden, so leiden weder die Industrie noch der Staat, wenn aber 200.000 Hektoliter in Verkehr gelangen und hievon 100.000 Hektoliter dem Trinkkonsum zugeführt würden, dann könnte leicht die Kontingentirung der Erzeugung für den Konsum ihre Wirkung verfehlen und auch die finanziellen Erwartungen würden arg beeinträchtigt. Ein weiteres Uebermaß an Liberalität äußert sig in den Bestimmungen des Negulativs bezüglich der Anwendung der „beronderen“ Denaturirungsmittel, welche zur Denaturirung von Branntwein für Essigfabrikation gzmede, für Lade und Rolituren ze zulässig sind. Der industrielle Verbrauch von Spiritus it in Ungarn zufolge der verhältnismäßig geringen Industrie-Entwiittlung nicht bedeutend; es wird wohl noch viel Zeit vergehen, ehe die Holz, Korbflechter-, Färbe-, Lade- und hauptsächlich die Chemikalien-Industrie einen größeren Verbrauch an denaturirtem Spiritus beanspruchen wird. Vorläufig it es Hauptsächlich die Essigbereitung, die biebei in Betracht kommen kann. Wie bekannt, wird der gewöhnliche Eifig nicht mehr aus Bier oder Wein, sondern auf wohlfeilerem Wege, unter Einwirkung eines Fermentes unter Luftzutritt, aus verdünntem Spiritus durch Derydation hergestellt. Das neue Branntmweinfeuergefäß gestattet nun die abgabefreie Verwendung, des Spiritus zu solcher Giffigerzeugung, gleichfalls jenem Prinzip gerecht werdend, daß Essig fein geistiges Getränk it und somit zur Tragung an einer nur theilweisen Steuerlast nicht herangezogen werden kann. Die Richtigkeit dieses Prinzips ist unbestreitbar und es kommt hier wieder nur auf die Ausführungsverhältnisse an. Die Eiligerzeugung wird in Ungarn in den allerseltensten Fällen als selbstständige Industrie betrieben ; es sind zumeist Liqueur- und Branntweinerzeugungsstätten, wo die Essigfabrikation — mitunter recht primitiv — mitbetrieben wird. Nun schreibt wohl das Regulativ vor, daß, wo diese Betriebe bisher vereint waren, eine Trennung derselben erforderlich sei, damit die mißbräuchliche Verwendung des zur Effigerzeugung mit dem unmirksamsten, resp. vom Standpunkte der Untrinsbarkeit unschädlichsten Mittel, nämlich mit Effig selbst denatutirten Spiritus verhindert werden könne. Man bedenke jedoch, wie leicht eine Irreführung der Kontrolorgane bezüglich des wirklichen Verbrauches an Spiritus zur Giffigbereitung möglichst; man bedeute , daß unfhmer die doppelte und dreifache Menge des wirklichen Verbrauches mit Eijfig denaturirt werden und ein großer Theil dieser Menge ohne viel Mühe weggeschafft, Genußzwecken mit „Umgehung der Steuerlast verbraucht werden ann! Die Möglichkeit Hiefür ist wieder duch den Mangel mirtsamer Kontrole vorhanden. Die Kontrole begnügt ss mit dem leicht zu beschaffenden Nachweife, daß die betreffende Effigfabris z. B. jährlich wirklich circa 200 Hektoliter Spiritus verbrauchen kann, während die Hauptsache darin zu suchen wäre, ob der Eifigabjas dieser Effigfabrik jener Verbrauchmenge von Spiritus entspricht, welche für die Effigerzeugung derselben denaturirt wurde. Auf ein Plus oder Minus von einigen Heftolitern Spiritus kann es biebei natürlich nicht ankommen, da doch der fattische Verbrauch je nach Betriebseinrichtung der Essigerzeugungsstätte etwas verschieden sein kann. Aber die Kontrole dafür, mag der mit Gijig denaturirte Spiritus im Erzeugniß der Gijigfabrik wirklich enthalten ist, sollte nict aus der Hand gegeben werden. Man darf nicht vergessen, daß ein mißbräuglicher Verbrauch von nur 100 Heftoliter Spiritus für den Betreffenden einen Steuergewinn von 3500 Gulden bedeutet, und daß schon dieser Betrag genug it, um direkt oder indirekt zur Defraude zu verleiten. Die Beschärfung der Kontrole bis an die äußersten Grenzen jener Verwendung, in welcher die Abgabefreiheit zugesichert werden will, ist somit unerläßlich nothwendig. Dur Diese Nothwendigkeit erwarten der Finanzverwaltung seine übergroßen oder nicht zu bemältigerden genden, es muß eben nur eine ernste, wohlbedachte, energisch bis ins Wesentliche eindringende Kontrole geübt werden, welcher ich, die bezüglichen Gemerke, denen die große Begünstigung , Gesellsgaft, Graf Ivan Tordt zum Regierungskommissär der Die Berstaatlichung der Ungarisch Galizischen Eisenbahn und der ringartigen Bestbahn, sol nach Art und Weise des Uebereinkommens zreichen der ungarischen Regierung und der Alföldbahn erfolgen. · ··· ·· .Jede der beiden Regierungen würde·den Betrieb auf ihrem Gebiete renatumt und mißlsminchlicher Verwendung zugeführt,also ler führen,die Rechnungslegung an die Gesellschaftt würde aufhören und die Regierungen hätten ihren bisherigen jährlichen Garantiebetrag «zur Verzinsung der Prioritäten und Aktien zu bezahlen,respektive die Coupons an der Staatskasse selbst einzulösen.Der Vernhaltungsstab der Gesellschaften bestünde fort,bis die Aktien getilgt sind.Die ungarische Regierung hat sich für diese(ihrem Vorgehen konforme) Modalität ausgesprochen,das österreichische Handelsministerium hat dieselbe gleichfalls acceptirt und in letzter Zeit soll-wie die ,,N.fr.Pr.«berichtet—-auch das österreichische Finanzministerium seine Zustimmung gegeben haben,sodaß nunmehr die Verstaatlichung bald durchgeführt werden kann, der Steuerfreiheit für gemisse Ntigungs- und industriellen Verwendungen zugesprochen ist, umso bereitwilliger anbequemen werden, je größere und unwillkommenere Sicherheiten dafür geboten werden, daß die Konkurrenzfähigkeit derselben mit gleichen Mitteln ausgestattet sich entwickeln kann. Wir waren in diesen Betrachtungen bemüht, die bisher laut« gewordenen Besorgnisse und die bereits gesammelten Erfahrungen in der Art zu vermerken, daß die Thatsachen klargestellt seien und haben ir die Logik dieser Thatsachen selbst für sich sprechen lassen. Wer die Beseitigung der Defrauden, die Stärkung der Industrie und die größere Wertigung des finanziellen Erfolges der neuen Branntmeinstener Gereggebung will, wird sich der Nichtigkeit dieser Logik kaum verschliegen können. Volkswirthschaftliche Aacchrichten, Finanzielles, Bomn Geldmarkfte) Die nach dem jüngsten Ultimo erwartete Erleichterung der Geldmärkte is thatsächlich eingetreten, Geld ist flüssiger geworden und daher auf der Zinsfuß angenehmer. An den ausländischen Plägen steht die offizielle Matte der Notenbanken im Widerspruche mit den thatsächlichen Verhältnissen ; sie wird nur aufrechterhalten, um den Banktresor gegen die Goldentnahmen zu früren. Die englische Bank wagt es nicht, die Rate zu ermäßigen, weil sie den Goldabgang nach Argentinien fürchtet, und diese Furcht ist so groß, daß selbst der Umstand, da auf offenem Markte Geld zu 2%/s Perzent erhältlich war, die Baarleitung nicht veranlaßt hat, von dem bisherigen Einffuß von 5 "Perzent abzuweichen. Die Thatsachen beweisen übrigens, daß der hohe Sat Argentinien nicht behindert, si Baargeld remittiren zu lassen, denn gerade in legter Zeit wurde für argentinische Mednung die Summe von 400.000 Pfund erhoben. — Auf den deutschen Blütgen besteht ein ähnliches Mißverhältnis zwischen Bankrate und den Offerten auf offenem Markte; Geld ist zu 2% und 2 °/s Berzent erhältlich, während die Neidbank bei dem Safe von 4, Berzent verbleibt. — Bei ung war der Kulminationspunkt des Bedarfes am Ultimo wahrnehmbar, an welchem Tage die Reserven der Notenbank bis auf 10 Millionen fanfen. Nach demselben braten die starken Eingänge de3 November- Termin eine wesentliche Erleichterung. Auf offenem Markte war Geld für erstes Papier in Wien zu "e Berzent unter der Banfrate, auf unserem Plate eine Kleinigkeit über der Mate erhältlich. Für unseren Plaß it es von Wesenheit, daß die seitens des Finanzministeriums bei hiesigen Instituten placiten Summen, melde Anfangs des nächsten Monats hätten zur NRüdzahlung gelangen sollen, nach den neuesten Dispositionen nicht benötigt und daher weiter belassen werden. (Serbenlojse) Das unter Negide des Wiener Bankvereins für den Verkauf der 10-Francs-Serbenlose gebildete Syndikat hat sämmtliche Lose verkauft und wird sich demnächst nac Vertheilung eines beträchtlichen Gewinnes auflösen. Steuern und Zölle. (Spiritus-Ausfuhr) Die Beiden Finanzministerien haben eine Instruktion über die monatliche Nachweisung der mit dem Anspruche auf Ausfuhr-Bonifikation, beziehungsweise Abgabenradvergütung über die Zolllinie ins Ausland ausgeführten Alkoholmengen, dann Wenderung in der Einrichtung der monatlichen Branntweinsteuer-Ausmeise an die Zollämter hinausgegeben, um in verläßlicher Weise zu erfahren, welche Mengen von Branntwein ercportirt und erzeugt worden sind. Behufs der Nachwessung sind drei Formulare verwendet worden, die genau auszufüllen sind. Die wichtigsten Nubrifen des ersten Formulars sind: 1. Angabe der Menge : a) des ausgeführten Ligquweurs in Litern, b) des ausgeführten Branntmweines in Speltolitergraden (Litern) Alkohol. 2. Entfallende Bonifikation: a) nag dem Gate zu 5 fr. per Liter Alkohol, b) nag dem Gate zu 1 ° Fr. per Liter Liqueur. 3. Angewiesener Betrag der Bonifikation. 4. Betrag der entfallenden und angewiesenen Abgabe-Restitution. Das zweite Formular hat Ausschluß zu geben über die zur Anmeldung, beziehungsweise Bersteuerung geslangten Alkoholmengen, die entrichtete Breßhefen- Abgabe und die zur Auszahlung angewiesenen Bonifikationen, und zwar nach folgenden Unter-Abtheilungen: I. Konsum-Abgabe. II. Produktions: Abgabe : 1. im Wege der Baufhaltrung ; 2. im Wege der Abfindung ; 3. nach den Anzeigen eines Kontrollebapparates. III. im Gegenstandsmonate zur Auszahlung angemietene Bonifikationen. IV. Breßhefenverbrauch 3-Abgabe. Das dritte Formular hat über den zur abgabenfreien Verwendung bestimmten Alkohol zu berichten. Banken und Aktiengesellschaften. BRulner Sparklassfe) In der Situation dieses Auftitts ist eine ungünstige Wendung eingetreten; es wurden neuerdings Fehlbeträge konstativt (nach einer telegraphischen Meldung über fl. 90.000), so daß der Konfurs nun unvermeidlich geworden ist. Die Verwaltung wird morgen um die Eröffnung des Konfurjes anruhen. Wenn sich diese Nachricht, wie wir nicht zweifeln, bemahrheitet, dann Stehen mir vor dem Faltum einer nahezu unbegreiflichen Gebahrung. Bei einem Institute, welches über kaum mehr als 300.000 Gulden eigenen und fremden Kapitals verfügt, konnten 180.000 Gulden unterschlagen werden, ohne daß Direktion und Aufsichtgrab etwas bemerkten. Das it etwas „Starker Tabal” und es wird sich wohl empfehlen, hier mit aller Strenge vorzugehen und baldigst, so lange der Tal no Frisch im aller Welt Gedächtung ist, ein Krempel zu statuiren. Vekehrswesen. Stromregulirung, (Theißthal-Gesellsshaft) Der ZentralAusschuß hielt gestern unter Borsig des Grafen Stefan Szapäry eine Giltung. Bei diesem Anlasse wurde auch der Bericht der Rechnungsführung vorgelegt, laut melchem der Kassestand fl. 15.113.38, beträgt und mit den Gebühren nur die Spanieneser Buchtungsgesellshaft im Nüdstande ist. E 3 wird ferner berichtet, daß der Rüdstand der Gesellschaft fl. 450.960.92 beträgt, demnach um fl. 142.468.26 weniger als im vorigen Halbjahre. Die Bodrogközer Gesellschaft ist mit fl. 173.603, die obere Torontaler Gesellschaft mit fl. 208.592 im Nadstande ; beide Gesellschaften werden aufgefordert, die Gründe für diese großen Radstände darzulegen. Minister Baross hat der Gesellschaft 35 Exemplare der neuesten Eisenbahn- und Wasserkarten, Abgeordneter Julius Horváth 40 Exemplare seiner Gedenkschrift, Enea Lanfranconi 50 Exemplare seines Werkes über den Inundationsschuß in Ungarn zum Geschenfe gemacht; Sr. Grzellenz und den benannten Herren wird der Dant ausgesprochen. — Es wurde ferner gemeldet, daß Albert v. RKallay zum Regierungskommissär der Csongrad- Bercsoraer Oberen Szabolcser Gesellschaft zum Regierungskommissär der Titeler Gesellschaft ernannt wurden. Ferner woird berichtet, daß am 24. uni Umwendungen unter Borfit des das administrative Sublimite Berathung des von b. $. in Angelegenheit Grafen Julius gelegt ; dasselbe blieb unverändert und zu bdeffen "la Ír. nach 3,639.176 Joch einverlangt zum Schute des in der eine Konferenz wird eber Andrasiy eine vertrauliche Berathung abgehalten wurde und daß die zum Ausdruch gebrachten Ansichten durch den Vorfigenden dem Minister zur Kenntni gebracht wurden. Nach Zutheilung mehrerer Angelegenheiten Vormittags im Kommunikations-Ministerium Neskript pro 1889 vorwird endgültiger publizirten Gesegentwurfes am 18. b., 11 Uhr stattfinden, zu welcher die ordentlichen Mitglieder des Zentral-Ausschusses eingeladen wurden, das ministerielle zur Kenntniß genommen. Schließlich wurde bestimmt, daß die diesjährige A u zweiten Hälfte de Monats Dezember stattzufinden hat. Die Bestimmung des Tages wurde dem Präsidenten Grafen Julius Andrasfy vorbehalten, uns bereit, Theißthales und Feliev. würde das werden. Barczetics V Bededung Behufs Budget wird der Danend an Geschäftsberichte. Budapest, 7. November. Witterung : trüb. Thermometer — 3,0 ° €, Barometer 762 Mm., Wasserstand abnehmend. Bei vorwiegend nordöstlichen mäßigen Winden hat die Temperatur nur geringe Wenderungen erfahren; der Luftbruch ist kleiner geworden. Das Wetter it trüb, an zahlreichen Drten mit Schnee. Bei mäßigen östlichen Winden ist vorwiegend trübes, frostiges Wetter mit Schnee zu gemärtigen. Effektengeschäft.Berliner Meldungen.Rubel-Rückgang beeinflußten die Perse in ungünstiger Richtung und waren es besonders Spekulationspapiere,welche nicht unempfindliche Ermäßigungen erfuhren, auch auf Menten blieb die mattere Tendenz der Börse nur ohne Einfluß, Kurse schließen etwas billiger. Der Verkehr konnte nur eine mäßige Ausdehnung gewinnen. Traxisports Effektem sowie Prioritäten derselben(die verstaatlichten schließen etwas höher.Von Lokalpapieren wurden Eskomptebank sehr lebhaft zu höheren Kursen gehandelt,zum Schlusse trat jedoch eine Ermittung ein.Mühlenpapiere theilweise billiger.Valuten und Devisensteifer. An der Vorbörse wurden Oesterreichische Kredit-Aktien zu 309.80,ungarische Gold-Rente zu 1·01.521 2,ungarische Papier- Rente zu 9255,Ungarische Eskompte-und Wechslerbank zu 97.50, 97.75 und 97.40,Ungarische Hypothekenbank zu 1383xs geschlossen. ·An der Mittagsbörse varierten Oesterreichische Kredit- Aktien zwischen ZOsBO und 309.60,Pester Kommerzialbank zu 730 bis 734,Ungarische Eskompte-und Wechslerbank zu 98 bis 97.70 gemacht.Unarische Gold-Rente per Medio zu 101.45 bis 101.30, ungarische Rapier-Rente zu 92.45 bis 92.60, per Medio zu 92.55 bis 92.50 gemacht, blieb erstere per Medio 101.80 G., festere 92.50 G. Spartasten fester. Landes-Zentral zu 470, Hauptstädtische zu 480, Konkordia-Mühle zu 530, Bannonia zu 855, Siebenbürger Bahn zu 187, 4 Aperzentige Bodenkredit-nstituts-Pfandbriefe zu 100.25, Aperzentige zu 96.50 geschlossen, volleingezahlte Interimsscheine der Kommerzialbani-Aktien zu 695 geschlossen, blieben 690 98. Zn Erklärungszeit: Desterreichische Kredit-Aktien 309.40, ungarische Gold-Rente 101.45. . Bremsengeschäft. Kursstellung in Desterreichischen Kredit- Aktien auf morgen 1.25 bis 1.75, auf acht Tage 5.— bis 6.—, auf einen Monat 11.— bis 12.—. Die Nahbörse war flau. Desterreichische Kredit- Aktien zu 308.60, 308.80 und 307.80, Ungarische Goldrente zu 101.30 bis 101.20 Ungarische Rapier-Rente zu 92.37]; gehandelt. Die Abendbörse war ruhig. Desterreichische Kredit-Aktien zu 308.20 bis 307.80, ungarische Gold- Rente zu 101.15 bis 101.07, ungarische Rapier-Rente zu 92.25 bis 92.20. Getreidegeschäft. Termine. Bei mäßigem Verkehr zogen sämmtliche Termingattungen bei ausgesprochen freundlicher Tendenz und mangelnder Abgabeluft mit einigen Kreuzern an. Gehandelt wurde Weizen per Frühjahr von fl. 8.34 bis fl. 837, Mais per Mai-Suni von fl. 5.24 bis fl. 5.25, Hafer per Frühjahr von fl. 5.59 bis fl. 5.60. — Abendsnotizen: Weizen per Frühjahr fl. 8.36 Geld, fl. 8.37 Waare; Mais per Nai-Suni fl. 5.24 Geld, fl. 5.26 Waare; Hafer per Frühjahr fl. 5.59 Geh, fl. 5.61 Waare. Schlachtviehnte acht, Paris (La Billette), 5. November. Der Auftrieb betrug: 2564 Dochsen, 1089 Kühe, 210 Stiere, 1062 Kälber, 21.000 Hammel, 3282 Schweine — Unerfaust blieben: 71 Ocfen, 40 Kühe, 10 Stiere, 11 Kälber, 3025 Hammel, 37 Schweine — Man bezahlte: Ochsen prima 1.42, fefunda 1.20, tertia 1.—, äußerste reife 0.90 bis 1.50, Kühe prima 1.36, fefunda 1.10, tertia 0.90, äußerste Breite 0.80 bis 1.42, Stiere prima 1.24, fefunda 1.08, tertia 0.88, äußerste Preife 0.76 bis 1.30, Kälber prima 1.90, fefunda 1.72, tertia 1.48, äußerte Breite 1.24 bis 2.12, Hammel prima 1.68, jefunda 1.46, tertia 1.34, äußerste Preife 1.20 bis 1.74, Schweine prima 1.20, jefunda 1.16, tertia 1.12, äußerste Breite 1.06 bis 1.24. (Alles in Francs per Kilogramm.) — Der Hammelmarkt war wohl gut beschickt, nachdem aber von früher keine Vorräthe vorhanden waren, steigerte sich der Preis um 4 bis 3 Gentimes per Kilogramm.Troß dieser Besserung des Preises wird noch immer über die Konkurrenz des Yammelfleisch- Importes gefragt, welcher namentlich von Deutschland und von Oesterreich-Ungarn lebhaft betrieben wird. Es wird von der lebhaften Beunruhigung gesprochen, welche die Französischen Schafzüchter ergriffen hat und es wird bereits die Behauptung anögestreut, das importirte Sleifh műre gesundheitsschädlich. Borstenvliehmarst. Steinbruch, 7. November. (DOrig-Telegr.) Belegt der Borstenviehhändler- Halle in Steindbruch. Die Käufer sind zurindhaltend. — Borrath am 5. November 91.347 Stüd. Am 6. November wurden 898 Stüd aufgetrieben. Hingegen wurden abgetrieben 1023 Stüd. Es verblieb demnach am 6. ein Borzrath von 91.222 Stüd Borstenviegh. — Wir notiren: Ungarische alte schwere Waare von 47— fr. bis 48 (fr, junge ungarische schwere von 49— fr. bis 49%, Er., mittlere von 49— fr. bis 50— fr, eichte von 49— fr. bis 50— fr. — Bauernwaare, schmere von 47— fr. bis 48— fr, mittlere von 47— fr. BIB 48 te. „leipte von AT ELET Dia AI Rumänische Baronyer, scmee von — fr. bis — fr. tranfito, mittelschmere von — fr. bis — fr. tranfito, leichte von — fr. bis — fr. tranfito, div. Stacheln schmere von — Fr. bis — Tr., tranfito, mittel von — fr. bis — fr. tranfito. — Serbische schwere von 47/e Er. bis 48"), fr. tranfito, mittelschwere von 47— Fr. bis 47%, Er. tranfito, leichte von 44— bis 46 fr. tranfito. Futter Schmweine, einjährige von — fr. bis — fr. Maisfutter Schmeine von — fr. bis — fr. Gibelfutter Schmeine zweijährige von — fr. bis — fr. mit 4% von der Bahn gewogen. Semeoing der Feuchtschiffe, vom 6. November. — # Angekommen in Budapest , Mohács" des Karl Szoner, beladen in Berkáp für Schlesinger u. Polarovics mit 220 Tonnen Weizen. — „Sulianna” der ©. Xöbl’s Erben, beladen in Szivat für die Eigenthümer mit 335 Tonnen Weizen. — „Schiff Nr. 6“ der Geiringer u. Berger, beladen in Torzja für Schlesinger u. Polakovics mit 225 Tonnen Weizen. — „Schiff Nr. 7“ bei Geiringer und Berger, beladen in Baja , für Schlesinger u. Bolafovics mit 283 Tonnen Weizen. — „Anton“ des ©. Fernbach, beladen in Szivak für den Eigenthümer mit 330 Tonnen Weizen. — „Siidusfa, der Freund u. Trebitich, beladen in UBod für Anton u. Philipp Freund mit 147 Tonnen Weizen, 10 Tonnen Gerste, 37 Tonnen Hafer. — „Rudolf“ des Anton Gaußer, beladen in Rezeptur für Hermann Popper u. Söhne mit 270 Tonnen Weizen. — „Schlepp Nr. 37 der 3. Eggenhofer u. Komp., beladen in Bancsova für Sigmund Weiß und Komp mit 204 Tonnen Weizen. — „Salomon“ der Freund und Trebits, beladen in Kovil für 3. Auffo Söhne mit 264 Tonnen Weizen, 16 Tonnen Hafer. — , Julia" der Freund u. Trebits, beladen in Beichfa für 3. Nuffo u. Söhne mit 258 Tonnen Weizen. — „Hans“ der 3. u. M. Werk, beladen in Duna-Foldvar für ©. Guttentag mit 148 Tonnen Weizen — „Barlament“ der $. u. M. Weiß, beladen in Groß-Beesterei für Hedrich u. Strauß mit 407 Tonnen Hirte. — „Bözlef“ des M. Haga, beladen in Balanka für D. Schreiber u. Söhne mit 208 Tonnen Weizen, 7 Tonnen Hafer. Nach Naad tranfitirzenz „Sözief“ de M. Weindl, beladen in Gombos für Den Eigenthümer mit 360 Tonnen Hafer. — „Sema“ des Wilhelm Fuchs, beladen in G3ervenfa fir den Eigenthümer mit 140 Tonnen Weizen, 190 Tonnen Hafer. — „Szent- Tamás" des 2. Dunjersiy, beladen in Babata für den Eigenthümer mit 330 Tonnen Weizen.