Pester Lloyd, November 1888 (Jahrgang 35, nr. 302-331)

1888-11-08 / nr. 309

.·­­«.· ·· , - -­­·- - » · ER -,- RL 2 « - »· . ,­­-«.-·—---....—..- ·.,» ·. . «. az b a SRE ...-.«­­ 1 1888. — Az. 309. Abonnement für die österr..ungar. Howardie. Für den „Bester Lloyd” Morgen und Abendblatt­ 5, (Grigeint­ang Montag Zräh und am Morgen nach einem Feiertage.) ab fi Für Sudapest mit Postversendung: Ganzjährligfl.22.—­­ vierteljährl. fl.5.50 Pakete v 11.— an égeti Var Halbjährlig „ 12.— Monatlich Mit separater Postversendung des Abendblattes... A. 3.— vierteljährfich mehr. Für die ZMufritte Frauenzeitung­­­­-­­Man pränumerirt für Yudepek in der Administration des „„Defker Lloyd“, Dorotheagaffe Nr. 14, 1. FA Kiadalı Budape mittelst Bofanıei dis bird ale $oftämter. 0 Sanzjährlich fl.24.— Bierteljährl. fl. 6. — jährlich fl­ierteljähr­ ae zgfet ufvundckywialtuussu fins den wseuthpnchkaal werden 8 men: Dep in Der Anmnifration, Dorotheagafe Nr. 14, ersten Stod, ferner: in den Annoncen-Ex­peditionen Leopold Lang, Dorotheagasfie 9; Haasenstein - Vogler, Doro­­theagafie Nr. 11; A. V. Gold­­berger, Vaczi­ utczas 9; Anton Mezei Dorotheagafie 6. Infertionspfeishung aufliegendem Tarif. Unstaniirte Briefe werden nit ange­­nomen. Fünfunddreißigster Jahrring. Redaktion und Administration Dorotheagafse Nr. 14, ersten Stod. Manuskripte werden in keinem Falle zurückgefiell. Einzelne Nummern in Budapest 6 kr., in der Provinz 7 kr. in allen Verschleiglofalen. « —­­SInferate werden angenommen im Auslande: In Wien: Be A. Oppelik, Stus benbastei Nir.2; BR. Mesuse,lSeilers ftätte Nr. 2; Hansenstein , Vogler, Damichgasse Nr. 109 J. Dannieberg, 1, Kumpigalse 75­8 A. 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Die Interessenvertretung, vornehmlich die Vereinsthätigkeit des Brennerei­­genwerkes stellte sich daher die Aufgabe, dem Prinzip, daß es nicht Absicht des Gewebes sein konnte und sollte, die durch ihre Wechsel­­beziehungen zur Land­wirtsschaft so überaus unwerthvolle Branntwein­­produktion einzudämmen, Anerkennung zu verschaffen. Sie trat dafür an, daß danach­ gestrebt werden müsse, die Steuer lediglich dem Ge­­huffe dienenden Branntweinverbrauche aufzuerlegen und den zu ges­dwerblichen und Nu­t- (Heizungs-, Roh­- und Beleuchtungs)­­zwecken verwendeten Branntwein von der Steuer zu befreien. Das neue Branntweinsteuergefäß acceptirte denn auch dieses Prinzip und beabsichtigt durch seine hierauf bezüglichen Bestimmungen Direkt dem Brennereigewerbe durch Ermöglichung der Verwendung eines Theiles seiner Produktion aufzuhelfen. Die in diesen Bestim­­mungen geschaffene Einrichtung ist sehr wohl geeignet, jenen Spiritus­­verbrauch, welcher nicht gewöhnlichen Konsumzrieden dient, zu ermöglichen und zu heben, umso mehr, als es seinem Zweifel unter­­liegen kann, daß die Nothunwendigkeit des Verbrauches an dena­­tark­tem Spiritus nicht nur vorhanden, sondern nach wesentlicher Steigerung fähig ist.­­ So lange nämlich die Steuer auf Branntmwein außerordentlich gering war, konnte der Verbrauch außerhalb der Konsumumwede die Steuerlast unschwer ertragen, sobald jedoch die hohe Steuer den Spiritus in bisher ungenannter Weise vertheuerte, müßte dieser Verbrauch, der eine hohe Steuer unmöglich vertragen kann, ganz abnehmen, während derselbe bei Befreiung von der Steuer zuversichtlich eine genau präzisicbare Steigerung verfahren kann, welche den Produktions - Interessen des Brennereigewerbes nicht unbedeuten­­den Spielraum bieten würde. Solange die Steuerfreiheit des zu gewerblichen und Nutz­­zwecken verwendeten Spiritus im Prinzip erörtert wurde, konnte und mußte sie als Beitrag zur Lösung der Branntweinbesteue­­rungsn Frage auch ohne Prüfung auf ihren praktischen Erfolg den Bei­­fall allek ander Sache Interessisten­ erlangen.Nachdem sie aber durch das neue Branntweinsteuer-Gesetz zur Thatsache gewor­­den ist,hängt ihre günstige Wirkung und Existenzfähigkeit von ihrer Anwendung im praktischen Leben ab.Die Art und Weise der Einrü­chtung des Prinzips bedingen den praktischen Wert.­Es sehen sich jedoch meistens die Thatsachen ganz anders an,als die Ers­tarteungen und Voraussetzungen,durch welche sie gezeitigt worden sind und so muß der Beifall, mit dem die Aufnahme des Prinzips der Steuerfreiheit für gewerbliche Verwendung des Branntweins in dem neuen Brannt­weinsteuer-Gefes begrüßt worden it, allmälig einer strengen, vielfach nicht günstigen Kritik der bezü­glichen gefeglichen Ber ‚Stimmungen Bla; machen, welcher in Folgenden in sachlichster Form Ausdruck verliehen’ werden soll, und zwar mit ausdrudlichster Beto­­nun­g heffen, daß die Interessenvertretung für die eventuell aus der ihrerseits beantragten und betriebenen Einfüh­rung des meh­rfach erwähnten Prinzips der Steuer­freiheit des Brannt­weins entstehenden ungünstigen Folgen un­­möglich verantwortlich sein kann, insolange die Modalitäten d­ieser Einführung den einschlägigen staatsfinanziellen und industriellen Anforderungen nicht streng angepaßt werden. Aus dem efagten it zu entnehmen, daß es in den folgenden Erödrterungen hauptsächlich auf die Bestimmungen des „Negula­­tiv 8 für den zur abgabefreien Verwendung bestimmten­ Brannt­­mein“ abgesehen ist, welchem die Fähigkeit, den mißbräuckhligen­­ Ver­­mendungen des Branntmeins Schranten zu geben, nicht ganz zu gesprochen werden kan. Diesen Bestimmungen it unseres Erachtens eine gefährliche Liberalität zu Grunde gelegt worden, — eine Liber­­alität, die wohl den Zmed befolgt, Handel und Verkehr von allem lästigen Drud zu befreien, welche jedoch Gefahren Thür und Thor öffnet, aus denen weitaus größere Schädigungen entstehen können als diejenigen sind, welche zu verhindern beabsichtigt wird. Das­­ erwähnte Negulativ bestimmt, das der mit dem allgemeinen Denaturirungsmittel Holzggeist und Pyridinbasen, denatu­rirte­ Branntwein in den allgemeinen Ver­eht gefeigt werden kann, ferner wird der Berschleig solchen denaturirten Branntweins allen Bers­o­nen, die solchen Branntwein verschleigen wollen, auf Grund eines Erlaubnißscheines der Finanzbehörde erster Instanz bewilligt. Hieraus folgt, daß Jedermann den Berschleig des denaturirten Spiri­­tus betreiben kann, sofern dies beabsichtigt („gewollt“) wird und hierin liegt unseres Drachten, ein Mangel an Boraussicht und Ber­rachtsamkeit, der üble Folgen nach sich ziehen kann. Man denk­e daran, daß während das einzelne Individuum, der einzelne Haushalt fig nur in den allerseltensten Fällen mit der Renaturirung des denaturirten Branntweins abgeben kann, also zur mißbränglichen Verwendung des denaturirten Branntweins wenig Gelegenheit und noch weniger­ Anreiz haben wird — (mas soll der Gewinn des Steuer­­ersparnisses in solchen Grenzen Großes bedeuten können ?) — solche Gewerbetreibende, die sich mit dem Ausschant von gebrannten geistigen Getränken zu Genußzwecken beschäftigen, also solche, welche vor­­nehmlich Branntweinschänzen und ähnliche Geschäfte­­ betreiben, aus­­giebige Veranlassung dafür finden könnten, den zu Bersschleißzmeden bezogenen denaturirten Brannt­wein mißbräuchlich, etwa zu Milchun­­zen mit storfaromatischen Naturbranntweinen zu verwenden. Einmal deshalb, weil’ der solcherweise erzielbare Gewinn an Branntweinsteuer­­ selbst bei kleinerem Umlage des Ausihanfes ganz lohnende Summen bietet und dann deshalb, weil die K­ontrole des Verschleißes denatu­­­tirten Branntweins sich darauf nicht erstrebt, ob die durch die Ver­­laufsstelle­ bezogenen Mengen auf wirklich nur jenen Verbrauch­­zwecken zugeführt wurden, welchen das Gefeg die Abgabefreiheit zu­­sichern will. Hiebei muß doch auch berü­cksichtigt werden, daß es, haupt­­sächlich in, Städten, scmwer­­aug nur annähernd) geschägt oder beurteilt werden Fan, wie viel von ‘dem , doch ‚den­­ Bersdteig im freien Verkehr gebrachten denatutirten Spiritus zu Nutzmeden (Bit-, Heizungs, Koch- und Beleuchtungszwecken) vere­braucht wird oder verbraucht werden kan­t. No jgwermwiegend er ist, daß­ diese Nug-Verbrauchsarten meistentheil auf die wohlhabenderen Bevölkerungsklassen fallen, daß ferner in Ungarn nicht die Mehrzahl der Bevölkerung eine Einkommensteuer zahlende ist, und daß schließlich die ärmere Boltstraffe den „innerlichen“ Gebrauch, des Branntmeins, an wenn die Dualität seine besonders gute ist, vorzuziehen pflegt. Schon diese wenigen Umstände drängen zu der Ueberzeugung, daß das gewählte System des Inverkehrregens von denaturirtem Branntwein für unsere Verhältniss­e u­ltr­a-liberal ist, besonders in Be­­rücksichtigung der Verhältnisse auf dem platten Lande, wo der fast ohne Kontrole ermöglichte Abfat denaturirten Branntmweins gar bald ungeahnte­ Dimensionen annehmen könnte. Wir fühlen wohl, daß man ung dessen zeihen wird, daß wir päpstlicher sein wollen als der Papst und daß wir die Erwerbsthätig­­e­keit einer Berufsklasse beeinträchtigen wollen, die derzeit genug der­­ Unbill zu erleiden hat. Aber no die Verhältnisse beständig so Liegen, daß das Absurdeste eine Zeit lang dauern kann und das Vernünftigste seine lange Zeit zu dauern vermag, dort it das Maßhalten nicht­­ immer am Plage, am allermenigsten im Kampfe in re optima. Und das Iteresse des Brennereigewerbes, welches hier auf dem Spiele steht, ist wirklich eine gerechte und wichtige Sache. Die Produktions­­freiheit dieses hochwichtigen wirthschaftlichen Gewerbes ist eingedämmt ; der Konsum, welcher die Steuer tragen sol­­lt der Gefahr der Ab­­nahme ausgefegt. Wie fol und darf die Möglichkeit dafür belassen werden, daß durch mißbräuchliche Auswügung einer Begünsti­­­­gung gleichzeitig einer der wichtigsten Industrien des Landes und den finanziellen Iteressen des Staates die sch­wersten Schädigungen erwahren? Die absolute Berhbinderung mißbräuch­­licher Verwendungen it zwar unmöglich, aber umso mehr, muß die Möglichkeit des Ueberbandnehmenzd solcher Mikbrauche verhindert werden. Es müßte mit Ridfigtans obige Ber­­ältnisse die Bewilligung des Berichter Bes von Denaturirtem Spiritus prinzis­­iell verweigert werden allen Bersornen, d­ie direkt oder indiriekt das Geschäft des Erzeugen und A­usfhäntens von geifi­gen $lüff­igkeiten für den Konsum betrei­ben oder die an solchen Unternehmungen bet­eiligt sind; es müßte ferner die Kontrole auch darauf erstreckt werden, ob der Bedarf für denaturirten Spiritus richtig DOT"­handen ist, wobei hauptsächlich auf dem platten Lande die materiellen Verhältnisse der Bevölkerungsklassen mit berücksichtigt zu werden hätten. Eine Kontrole des Bedarfes ist umso leichter möglich, obs man eine Handhabe zur Beurtheilung dessen, ob Mißbräuche vorliegen oder nicht, besigt, da es z. B. offenkundig ist, daß in einer Ortschaft, wo die ärmere Bevölkerung überwiegt, dieser Verbrauch nicht jene Höhe erreic­hen darf und dann wie in DOrtschaften, wo die vermögenderen Bevölke­­rungsklassen dominiren, im Kreise derer der Brannt­weinverbrauch zu Nusgung , zmweden jedenfalls eine gewisse normale Höhe einhal­­ten wird. Es müßten die Berlaufestellen nur in be­schränkter Anzahl und nur solchen Personen bewilligt werden, die ausschließlich dieses Geschäft betreiben und hiedurch einer strengeren Kontrole zugänglicher sind. Die Kleine Unbequemlichkeit, die hieraus für das Bublitum ermüdet, kann nicht ausschlaggebend sein. Ist doch in Städten für manche andere Bedarfsartikel nur eine geringe Anzahl von Bezugsstellen vorhanden und gleichwohl der Kons­um nicht zurüde haltend ; deshalb soi dies bei denaturirtem Spiritus, dessen Ver­brauch so bedeutende Ersparnisse im Haushalte ermöglicht, nicht eben­­falls eingeführt werden können? CS müßten ferner diese Verlaufs­­stellen zur F­üh­rung von Kontobüchern verhaltn werden, aus denen der jeweilige Sitbestand des zu Verschleißzwecken bezogenen Branntmeins ersichtlich wäre und auch, an welche Personen der denaturirte Branntmwein abgegeben wurde. Freilich kann diese Kontrole seinen Anspruch auf Vollkommenheit erheben, da der Ber fchleißer für eventuelle unrichtige Angaben der Käufer nicht verant­­wortlich gemacht werden kann, aber der Hauptzweck richtet sich ja biebei nicht darauf, den, mißbräuchlichen­ Verbrauch und die sies­­bezüglichen Irreführungen absolut zu verhindern, sondern darauf, dass Mißbräuche im Grafen nicht betrieben werden sollen,­­ in­­dem hauptsächlich hierin­ die Gefahr liegt, während kleine Mißbräuche nicht in die Waagschale fallen. Wenn z. B. jährlich­ 100.000 Hektoliter denaturirten Branntweins in Verkehr gebracht werden und hievon selbst 10.000 Hektoliter dennoch getrunk­en werden, so leiden weder die Industrie noch der Staat, wenn aber 200.000 Hektoliter in Verkehr gelangen und hievon 100.000 Hektoliter dem Trinkkonsum zugeführt würden, dann könnte leicht die Kontingentirung der Erzeu­­gung für den Konsum ihre Wirkung verfehlen und auch die finan­­ziellen Erwartungen würden arg beeinträchtigt. Ein weiteres Uebermaß an Liberalität äußert sig in den Bestimmungen des Negulativs bezüglich der Anwendung der „b­er­­onderen“ Denaturirungsmittel, welche zur Denaturirung von Branntwein für Essigfabrikation gzmede, für Lade und Rolituren ze­ zulässig sind. Der industrielle Ver­brauch von Spiritus it in Ungarn zufolge der verhältnismäßig geringen Industrie-Entwiittlung nicht bedeutend; es wird wohl noch viel Zeit vergehen, ehe die Holz, K­orbflechter-, Färbe-, Lade- und hauptsächlich die Chemikalien-Industrie einen größeren Verbrauch an denaturirtem Spiritus beanspruchen wird. Vorläufig it es Haupt­­sächlich die Essigbereitung, die biebei in Betracht kom­­men kann. Wie bekannt, wird der gewöhnliche Eifig nicht mehr aus Bier oder Wein, sondern auf wohlfeilerem Wege, unter Einwirkung eines Fermentes unter Luftzutritt, aus verdünntem Spiritus durch Derydation h­ergestellt. Das neue Branntmweinfeuergefäß gestattet nun die abgabefreie Verwendung, des Spiritus zu solcher Giffigerzeugung, gleich­falls jenem Prinzip gerecht werdend, daß Essig fein geistiges Getränk it und somit zur Tragung an einer nur theilweisen Steuer­­last nicht herangezogen werden kann. Die Richtigk­eit dieses Prinzips ist unbestreitbar und es kommt hier wieder nur auf di­e Ausfüh­rungsverhältnisse an. Die Eilig­­erzeugung­ wird in Ungarn in den allerseltensten Fällen als selbst­­ständige Industrie betrieben ; es sind zumeist Liqueur- und Brannt­­weinerzeugungsstätten, wo die Essigfabrikation — mitunter recht pri­­mitiv — mitbetrieben wird. Nun schreibt wohl das Regulativ vor, daß, wo diese Betriebe bisher vereint waren, eine­ Trennung derselben erforderlich sei, damit die mißbräuchliche Verwendung des zur Effig­­erzeugung mit dem unmirksamsten, resp. vom Standpunkte der Un­­trinsbarkeit unschädlichsten Mittel, nämlich mit Effig selbst denatu­­tirten Spiritus verhindert werden könne. Man bedenke jedoch, wie leicht eine Irreführung der Kontrolorgane bezüglich des wirklichen Verbrauches an Spiritus zur Giffigbereitung möglich­st; man bedeute , daß unfhmer die doppelte und dreifache Menge des wirklichen Verbrauches mit Eijfig denaturirt werden und ein großer Theil dieser Menge ohne­ viel Mühe weggeschafft, Genußzwecken mit „Umgehung der Steuerlast verbraucht werden ann! Die Möglichkeit Hiefür ist wieder duch­ den Mangel mirt­­samer Kontrole vorhanden. Die Kontrole begnügt ss mit dem leicht zu beschaffenden Nachweife, daß die betreffende Effigfabris z. B. jährlich wirklich circa 200 Hektoliter Spiritus verbrauchen kann, während die Hauptsache darin zu suchen wäre, ob der Eifig­­abjas dieser­ Effigfabrik jener Verbrauchmenge von Spiritus entspricht, welche für die Effigerzeugung derselben denaturirt wurde. Auf ein Plus oder Minus von einigen Heftolitern Spiritus kann es biebei natürlich nicht ankommen, da doch der fattische Verbrauch je nach Betriebseinrichtung der Essigerzeugungsstätte etwas verschieden sein kann. Aber die Kontrole dafür, mag der mit Gijig denaturirte Spiritus im Erzeugniß der Gijigfabrik wirklich enthalten ist, sollte nict aus der Hand gegeben werden. Man darf nicht vergessen, daß ein mißbräuglicher Verbrauch von nur 100 Heftoliter Spiritus für den Betreffenden einen Steuergewinn von 3500 Gulden bedeutet, und daß schon dieser Betrag genug it, um direkt oder indirekt zur Defraude zu verleiten. Die Beschärfung der Kontrole bis an die äußersten Grenzen jener Verwendung, in welcher die Abgabefreiheit zugesichert werden will, ist somit unerläßlich nothwendig. Dur­ Diese Nothwendigkeit erwarten der Finanzverwaltung seine übergroßen oder nicht zu bemältiger­den genden, es muß eben nur eine ernste, wohlbe­­dachte, energisch bis ins Wesentliche eindringende Kontrole geübt werden, welcher ich, die bezüglichen Gemerke, denen die große Begü­nstigung , Gesellsgaft, Graf Ivan Tordt zum Regierungskommissär der Die Berstaatlichung der Ungarisch Galizischen Eisenbahn und der ringartigen Bestbahn, sol nach Art und Weise des Uebereinkommens zrei­chen der ungarischen Regierung und­ der Alföldbahn erfolgen. · ··· ·· .Jede der beiden Regierungen würde·den Betrieb auf ihrem Gebiete renatumt und mißlsminchlicher Verwendung zugeführt,also ler führen,die Rechnungslegung an die Gesellschaftt würde aufhören und die Regierungen hätten ihren bisherigen jährlichen­ Garantiebetrag «zur Verzinsung der Prioritäten und Aktien zu bezahlen,respektive die Coupons an der Staatskasse selbst einzulösen.Der Vernhaltungss­tab­ der Gesellschaften bestünde fort,bis die Aktien getilgt sin­d.Die ungarische Regierung hat sich für diese(ihrem Vorgehen konforme) Modalität ausgesprochen,das österreichische Handelsministerium hat dieselbe gleichfalls acceptirt und in letzter Zeit soll-wie die ,,N.fr.Pr.«berichtet—-auch das­ österreichische Finanzministerium seine Zustimmung gegeben haben,sodaß nunmehr die Verstaatlichung bald durchgeführt werden kann, der Steuerfreiheit für gemisse Ntigungs- und industrielle­n Verwen­­dungen zugesprochen ist, umso bereitwilliger anbequemen werden,­­ je größere und unwillkommenere Sicherheiten dafür geboten werden, daß die Konkurrenzfähigkeit derselben mit gleichen Mitteln ausgestattet sich entwickeln kann. Wir waren in diesen Betrachtungen bemüht, die bisher laut« gewordenen Besorgnisse und die bereits gesammelten Erfahrungen in der Art zu vermerk­en, daß die Thatsachen klargestellt seien und haben ir die Logik dieser Thatsachen selbst für sich sprechen lassen. Wer die Beseitigung der Defrauden, die Stärkung der Industrie und die größere Wertigung des finanziellen Erfolges der neuen Branntmeinstener­ Gereggebung will, wird sich der Nichtigkeit dieser Logik kaum ver­­schliegen können. Volkswirthschaftliche Aacchrichten, Finanzielles, Bomn Geldmarkfte) Die nach dem jüngsten Ultimo erwartete Erleichterung der Geldmärkte is thatsächlich eingetreten, Geld ist flüssiger geworden und daher auf der Zinsfuß angenehmer. An den ausländischen Plägen steht die offizielle Matte der Notenbanken im Widerspruche mit den thatsächlichen Verhältnissen ; sie wird nur aufrechterhalten, um den Banktresor gegen­­ die Gold­­entnahmen zu früren. Die englische Bank wagt es nicht, die Rate zu ermäßigen, weil sie den Goldabgang nach Argentinien fürchtet, und diese Furcht ist so groß, daß selbst der Umstand, da auf offenem Markte Geld zu 2%/s Perzent erhältlich war, die Baarleitung nicht veranlaßt hat, von dem bisherigen Einffuß von 5 "Perzent abzu­­weichen. Die Thatsachen beweisen übrigens, daß der hohe Sat Argen­­tinien nicht behindert, si Baargeld remittiren zu lassen, denn gerade in legter Zeit wurde für argentinische Mednung die Summe von 400.000 Pfund erhoben. — Auf den deutschen Blütgen besteht ein ähnliches Mißverhältnis zwischen Bankrate und den Offerten auf offenem Markte; Geld ist zu 2% und 2 °/s Berzent erhältlich, während die Neid­bank bei dem Safe von 4, Berzent verbleibt. — Bei ung war der Kulminationspunkt des Bedarfes am Ultimo wahrnehmbar, an welchem Tage die Reserven der Notenbank bis auf 10 Millionen fanfen. Nach demselben braten die starken Eingänge de3 November- Termin eine wesentliche Erleichterung. Auf offenem Markte war Geld für erstes Papier in Wien zu "e Berzent unter der Banfrate, auf unserem Plate eine Kleinigkeit über der Mate erhältlich. Für unseren Plaß it es von Wesenheit, daß die seitens des Finanzmini­­steriums bei hiesigen Instituten placi­ten Summen, melde Anfangs des nächsten Monats hätten zur NRüdzahlung gelangen sollen, nach den neuesten Dispositionen nicht benöt­igt und daher weiter belassen werden. (Serbenlojse) Das unter Negide des Wiener Bank­­vereins für den Verkauf der 10-Francs-Serbenlose gebildete Syndikat hat sämmtliche Lose verkauft und wird sich demnächst nac Vertheilung eines beträchtlichen Gewinnes auflösen. Steuern und Zölle.­ ­ (Spiritus-Ausfuhr) Die Beiden Finanz­m­inisterien haben eine Instruktion über die monatliche Nach­weisung der mit dem Anspruche auf Ausfuhr-Bonifikation, beziehungsweise Abgabenradvergütung über die Zolllinie ins Ausland ausgeführten Alkoholmengen, dann Wenderung in der Einrichtung der monatlichen Brannt­weinsteuer-Ausmeise an die Zollämter hinausgegeben, um in verläßlicher Weise zu erfahren, welche Mengen von Branntwein erc­portirt und erzeugt worden sind. Behufs der Nachwessung sind drei Formulare verwendet worden, die genau auszufüllen sind. Die wich­­tigsten Nubrifen des ersten Formulars sind: 1. Angabe der Menge : a) des ausgeführten Ligquweurs in Litern, b) des ausgeführten Branntmweines in Speltolitergraden (Litern) Alkohol. 2. Entfallende Bonifikation: a) nag dem Gate zu 5 fr. per Liter Alkohol, b) nag dem Gate zu 1 ° Fr. per Liter Liqueur. 3. An­­gewiesener Betrag der Bonifikation. 4. Betrag der entfallenden und angewiesenen Abgabe-Restitution. Das zweite Formular hat Ausschluß zu geben über die zur Anmeldung, beziehungsweise Bersteuerung ges­langten Alkoholmengen, die entrichtete Breßhefen- Abgabe und die zur Auszahlung ange­wiesenen Bonifikationen, und zwar nach folgenden Unter-Abtheilungen: I. Konsum-Abgabe. II. Produktions: Abgabe : 1. im Wege der Baufhaltrung ; 2. im Wege der Abfindung ; 3. nach den Anzeigen eines Kontrol­lebapparates. III. im Gegenstands­­monate zur Auszahlung angemietene Bonifikationen. IV. Breßhefen­­verbrauch 3-Abgabe. Das dritte Formular hat über den zur abgaben­­freien Verwendung bestimmten Alkohol zu berichten. Banken und Aktiengesellschaften. BRulner Sparklassfe) In der Situation dieses Auftitts ist eine ungünstige Wendung eingetreten; es wurden neuer­­dings Fehlbeträge konstativt (nach einer telegraphischen Meldung über fl. 90.000), so daß der Konfurs nun unvermeidlich geworden ist. Die Verwaltung wird morgen um die Eröffnung des Konfurjes anruhen. Wenn sich diese Nachricht, wie wir nicht zweifeln, bemahr­­heitet, dann Stehen mir vor dem Faltum einer nahezu unbegreiflichen Gebahrung. Bei einem Institute, welches über kaum mehr als 300.000 Gulden eigenen und fremden Kapitals verfügt, konnten 180.000 Gulden­­ unterschlagen werden, ohne daß Direktion und Aufsichtgrab­ etwas bemerkten.­­ Das it etwas „Starker Tabal” und es wird sich wohl empfehlen, hier mit aller Strenge vorzugehen und baldigst, so lange der Tal no­ Frisch im aller Welt Gedächtung ist, ein Krempel zu statuiren. Vek­ehrswesen. Stromregulirung, (Theißthal-Gesellsshaft) Der ZentralAusschuß hielt gestern unter Borsig des Grafen Stefan Szapäry eine Giltung. Bei diesem Anlasse wurde auch der Bericht der Rechnungsführung vorgelegt, laut melchem der Kassestand fl. 15.113.38, beträgt und mit den Gebühren nur die Spanieneser Buchtungsgesellshaft im N­üd­­stande ist. E 3 wird ferner berichtet, daß der Rüdstand der Gesellschaft fl. 450.960.92 beträgt, demnach um fl. 142.468.26 weniger als im vorigen Halbjahre. Die Bodrogközer Gesellschaft ist mit fl. 173.603, die­ obere Torontaler Gesellschaft mit fl. 208.592 im Nadstande ; beide Gesellschaften werden aufgefordert, die Gründe für diese großen Rad­­stände darzulegen. Minister Baross hat der Gesellschaft 35 Exem­­plare der neuesten Eisenbahn- und Wasserkarten, Abgeordneter Julius Horváth 40 Exemplare seiner Gedenkschrift, Enea Lanfran­­coni 50 Exemplare seines Werkes über­ den Inundationsschuß in Ungarn zum Geschenfe gemacht; Sr. Grzellenz und den benannten Herren wird der Dant ausgesprochen. — Es wurde ferner gemeldet, daß Albert v. RKallay zum Regierungskommissär der Csongrad- Bercsoraer Oberen Szabolcser Gesellschaft zum Regierungskommissär der Titeler Gesellschaft ernannt wurden. Ferner woird­ berichtet, daß am 24. uni­­ Umwendungen unter Borfit des das administrative Sublimite Berathung des von b. $. in Angelegenheit Grafen Julius gelegt ; dasselbe blieb unverändert und zu bdeffen "la Ír. nach 3,639.176 Joch einverlangt zum Schute des in der eine Konferenz wird eber Andrasiy eine vertrauliche Berathung abgehalten wurde und daß die zum Ausdruch gebrachten Ansichten durch den Vorfigenden dem Minister zur Kennt­­ni gebracht wurden. Nach Zutheilung mehrerer Angelegenheiten Vormittags im Kommunikations-Ministerium Neskript pro 1889 vor­­wird endgültiger publizirten Gesegentwurfes am 18. b., 11 Uhr statt­­finden, zu welcher die ordentlichen Mitglieder des Zentral-Ausschusses eingeladen wurden, das ministerielle zur Kenntniß genommen. Schließlich wurde bestimmt, daß die diesjährige A u zweiten Hälfte de Monats Dezember stattzufinden hat. Die Bestimmung des Tages wurde dem Präsidenten Grafen Julius Andrasfy vorbehalten, uns bereit, Theißthales und Feliev. würde das werden. Barczetics V Bededung Behufs Budget wird der Dan­end an Geschäftsberichte. Budapest, 7. November. Witterung : trüb. Thermometer — 3,0 ° €­, Barometer 762 Mm., Wasserstand abnehmend. Bei vorwiegend nordöstlichen mäßigen Winden hat die Temperatur nur geringe Wenderungen erfahren; der Luftbruch ist kleiner geworden. Das Wetter it trüb, an zahlreichen Drten mit Schnee.­­ Bei mäßigen östlichen Winden ist vorwiegend trübes, frostiges Wetter mit Schnee zu gemärtigen. E­ffektenges­chäft.Berliner Meldungen.Rubel-Rü­ckgang beeinflußten die Perse in ungünstiger Richtung und waren es bes­­­onders Spekulationspapiere,welche nicht unempfindliche Ermäßigun­­gen erfuhren, auch auf Menten blieb die mattere Tendenz der Börse nur ohne Einfluß, Kurse schließen etwas billiger. Der Verkehr konnte nur eine mäßige Ausdehnung gewinnen.­­ Traxisports Effektem sowie Prioritäten derselben(die verstaat­­lichten schließen etwas höher.Von Lokalpapieren wurden Eskompte­­bank sehr lebhaft zu höheren Kursen gehandelt,zum­ Schlusse trat jedoch eine Ermittung ein.Mühlenpapiere theilweise billiger.Valuten und Devisensteifer. An der V­orbörse wurden Oesterreichische Kredit-Aktien zu 309.80,ungarische Gold-Rente zu 1·01.521­ 2,ungarische Papier- Rente zu 9255,Ungarische Eskompte-und Wechslerbank zu­ 97.50, 97.75 und 97.40,Ungarische Hypothekenbank zu 1383xs geschlossen. ·An­ der Mittagsbörse varierten Oesterreichische Kredit- Aktien zwischen ZOsBO und 309.60,Pester Kommerzialbank zu 730 bis 734,Ungarische Eskompte-und Wechslerbank zu 98 bis 97.70 gemacht.Unarische Gold-Rente per Medio zu 101.45 bis 101.30, ungarische Rapier-Rente zu 92.45 bis 92.60, per Medio zu 92.55 bis 92.50 gemacht, blieb erstere per Medio 101.80 G., festere 92.50 G. Spartasten fester. Landes-Zentral zu 470, Hauptstädtische zu 480, Konkordia-M­ühle zu 530, Bannonia zu 855, Siebenbürger Bahn zu 187, 4­ Aperzentige Bodenkredit-nstituts-Pfandbriefe zu 100.25, Aperzentige zu 96.50 geschlossen, volleingezahlte Interimsscheine der­ Kommerzialbani-Aktien zu 695 geschlossen, blieben 690 98. Zn Erklärungszeit: Desterreichische Kredit-Aktien 309.40, ungarische Gold-Rente 101.45. . Bremsengeschäft. Kursstellung in Desterreichischen Kredit- Aktien auf morgen 1.25 bis 1.75, auf acht Tage 5.— bis 6.—, auf einen Monat 11.— bis 12.—. Die Nahbörse war flau. Desterreichische Kredit- Aktien zu 308.60, 308.80 und 307.80, Ungarische Gold­rente zu 101.30 bis 101.20 Ungarische Rapier-Rente zu 92.37]; gehandelt. Die Abendbörse war ruhig. Desterreichische Kredit-Aktien zu 308.20 bis 307.80, ungarische Gold- Rente zu 101.15 bis 101.07, ungarische Rapier-Rente zu 92.25 bis 92.20. Getreidegeschäft. Termine. Bei mäßigem Verkehr zogen sämmtliche Termingattungen bei ausgesprochen freundlicher Tendenz und mangelnder Abgabeluft mit einigen Kreuzern an. Gehandelt wurde­ Weizen per Frühjahr von fl. 8.34 bis fl. 837, Mais per Mai-Suni von fl. 5.24 bis fl. 5.25, Hafer per Frühjahr von fl. 5.59 bis fl. 5.60. — Abends­notizen: Weizen per Frühjahr fl. 8.36 Geld, fl. 8.37 Waare; Mais per Nai-Suni fl. 5.24 Geld, fl. 5.26 Waare; Hafer per Frühjahr fl. 5.59 Geh, fl. 5.61 Waare. Schlachtviehnte acht, Paris (La Billette), 5. November. Der Auftrieb betrug: 2564 Dochsen, 1089 Kühe, 210 Stiere, 1062 Kälber, 21.000 Hammel, 3282 Schweine — Unerfaust blieben: 71 Ocfen, 40 Kühe, 10 Stiere, 11 Kälber, 3025 Hammel, 37 Schweine — Man bezahlte: O­chsen prima 1.42, fefunda 1.20, tertia 1.—, äußerste reife 0.90 bis 1.50, Kühe prima 1.36, fefunda 1.10, tertia 0.90, äußerste Breite 0.80 bis 1.42, Stiere prima 1.24, fefunda 1.08, tertia 0.88, äußerste Preife 0.76 bis 1.30, Kälber prima 1.90, fefunda 1.72, tertia 1.48, äußerte Breite 1.24 bis 2.12, Hammel prima 1.68, jefunda 1.46, tertia 1.34, äußerste Preife 1.20 bis 1.74, Schweine prima 1.20, jefunda 1.16, tertia 1.12, äußerste Breite 1.06 bis 1.24. (Alles in Francs per Kilo­­gramm.) — Der Hammelmarkt war wohl gut beschickt, nachdem­ aber von früher keine Vorräthe vorhanden waren, steigerte sich der Preis um 4 bis 3 Gentimes per Kilogramm.­­Troß dieser Besserung des Preises wird noch immer über die Konkurrenz des Yammelfleisch- Importes gefragt, welcher­­ namentlich von Deutschland und von Oesterreich-Ungarn lebhaft betrieben wird. Es wird von der lebhaften Beunruhigung gesprochen, welche die Französischen Schafzüchter er­­griffen hat und es wird bereit­s die Behauptung anögestreut, das importirte Sleifh műre gesundheitsschädlich. Borstenvliehmarst. Steinbruch, 7. November. (DOrig-Telegr.) Belegt der Borstenviehhändler- Halle in Steindbruch. Die Käufer sind zurindhaltend. — Borrath am 5. November 91.347 Stüd. Am 6. November wurden 898 Stüd aufgetrieben. Hingegen­­ wurden abgetrieben 1023 Stüd. Es verblieb demnach am 6. ein Borz­rath von 91.222 Stüd Borstenviegh. — Wir notiren: Ungarische alte schwere Waare von 47— fr. bis 48 (fr, junge ungarische schwere von 49— fr. bis 49%, Er., mittlere von 49— fr. bis 50— fr, eichte von 49— fr. bis 50— fr. — Bauern­­waare, schmere von 47— fr. bis 48— fr, mittlere von 47— fr. BIB 48 te. „leipte von AT ELET Dia AI Rumänische Baronyer, scmee von — fr. bis — fr. tranfito, mittelschmere von — fr. bis — fr. tranfito, leichte von — fr. bis — fr. tranfito, div. Stacheln schmere von — Fr. bis — Tr., tranfito, mittel von — fr. bis — fr. tranfito. — Serbische schwere von 47­/e Er. bis 48"), fr. tranfito, mittelschwere von 47— Fr. bis 47%, Er. tranfito, leichte von 44— bis 46 fr. tranfito. Futter Schmweine, einjährige von — fr. bis — fr. Maisfutter Schmeine von — fr. bis — fr. Gibelfutter­ Schmeine zweijährige von — fr. bis — fr. mit 4% von der Bahn gewogen. Semeoing der Feuchtschiffe, vom 6. November. — # Angekom­men in Budapest­ , Mohács" des Karl Szoner, beladen in Berkáp für Schlesinger u. Polarovics mit 220 Tonnen Weizen. — „Sulianna” der ©. Xöbl’s Erben, beladen in Szivat für die Eigenthümer mit 335 Tonnen Weizen. — „Schiff Nr. 6“ der Geiringer u. Berger, beladen in Torzja für Schlesinger u. Polakovics mit 225 Tonnen Weizen. — „Schiff Nr. 7“ bei Geiringer und Berger, beladen in Baja , für Schlesinger u. Bolafovics mit 283 Tonnen Weizen. — „Anton“ des ©. Fernbach, beladen in Szivak für den Eigenthümer mit 330 Tonnen Weizen. — „Siidusfa, der Freund u. Trebitich, beladen in UBod für Anton u. Philipp Freund mit 147 Tonnen Weizen, 10 Tonnen Gerste, 37 Tonnen Hafer. — „Rudolf“ des Anton Gaußer, beladen in Rezeptur für Hermann Popper u. Söhne mit 270 Tonnen Weizen. — „Schlepp Nr. 37 der 3. Eggenhofer u. Komp., beladen in Bancsova für Sigmund Weiß und Komp mit 204 Tonnen Weizen. — „Salomon“ der Freund und Trebits, beladen in Kovil für 3. Auffo Söhne mit 264 Tonnen Weizen, 16 Tonnen Hafer. — , Julia" der Freund u. Trebits, beladen in Beichfa für 3. Nuffo u. Söhne mit 258 Tonnen Weizen. — „Hans“ der 3. u. M­. Werk, beladen in Duna-Foldvar für ©. Guttentag mit 148 Tonnen Weizen — „Barlament“ der $. u. M. Weiß, beladen in Groß-Beesterei für Hedrich u. Strauß mit 407 Tonnen Hirte. — „Bözlef“ des M. Haga, beladen in Balanka für D. Schreiber u. Söhne mit 208 Tonnen Weizen, 7 Tonnen Hafer. Nach Naad tranfitirzenz „Sözief“ de M. Weindl, beladen in Gombos für Den Eigenthümer mit 360 Tonnen Hafer. — „Sema“ des Wilhelm Fuchs, beladen in G3ervenfa fir den Eigen­­thümer mit 140 Tonnen Weizen, 190 Tonnen Hafer. — „Szent- Tamás" des 2. Dunjersiy, beladen in Babata für den Eigenthümer mit 330 Tonnen Weizen.

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