Pester Lloyd - Abendblatt, Dezember 1888 (Jahrgang 35, nr. 277-298)

1888-12-03 / nr. 278

EVT: Budapest, 3. Dezember. — Die Nachricht der „Times“, daß die Ruffifen Pontons nach Rent bringen, um eine Brüce über die Donau herzustellen, ist bis sept meber bestätigt u­nd dementirt worden. Die Richtigkeit der Meldung vor­­ausgefegt, müßte sie mit irgend melden, positiven Plänen Rußlands in Verbindung gebracht werden, denn zum bloßen Heizvertreib schlägt man zur Winterszeit Feine Brüce, meldet von heute auf morgen durch den Eisgang zerstört werden . Kann. Sollte damit irgendeine Aktion­ beabsichtigt sein, so konnte nur an­­ eine sollte gegen Bulgarien gedacht werden, allein es liegt zur Stunde schlechterdings nichts­ vor, was einen Anhaltspunkt für­ die Annahme bieten konnte, daß die Petersburger Regierung aus ihrer Reserve gegen Bulgarien heraußtreten wolle. Es wurde ja im Gegentheil, erst vor Kurzem, scheinbar autoritativ erklärt, daß Rußland ich um das undankbare Fürstenthum nicht weiter Tu­mmern werde. Wie dem aber auch sein mag, jedenfalls dürfte die Nach­richt, ‚wenn­ sie sie bestätigt,­­ zunächst den Rumänen mancherlei zu denken geben. Diejenigen rumänischen Politiker, die si noch immer von der ruffischen Patronanz angezogen fühlen, möchten doc angesichts solcher Thatsachen mit sich zu Nathe gehen, ob es ein wünschenswerthes Schichal sei, welchem ihr Land durch eine friedenstörende zuffijche Aktion ausgefegt würde. Denn ob auch eine unmittelbare Gefahr ‚fh­e die Ruhe der Balkanwölfer und den Frieden Europas ‚nicht zu besorgen ist, so macht man doch in Petersburg Fein - Hehl daraus, daß „Verschiedenheiten der politischen Ansichten zwischen den Regierungen und Nationen bestehen". ‚Es ist bezeichnend, daß man sie veranlaßt sah. Diesem Gedanken in der nämlichen Aeußerung Worte zu Teihen, welche. anläßlich des vierzigjährigen N Regierungs-Jubiläums ‚unseres Monarchen den ‚Verdiensten unseres Herrigers um die Wahrung des Friedens gerecht werden will. Tiefe Ver­­schiedenheit der politischen Ansichten bezieht sich aber, wie­­ männiglich bekannt, ausschließli auf die Orientfrage und ‚sie gipfelt im der gegentäglichen Auffjassung z­wischer unserer Monarchie und Rußland über das Schidjal der "Balkan­­staaten. Wir wollen die Freiheit und Selbstständigkeit Dieser Länder — Rußland mill etwas. ganz Anderes. Und da műre es doch wohl das verkehrteste von Der Welt, wenn die Ballanwölfer erst von auswärts über ihr eigenes Inter­­esse belehrt werden müßten und sie nicht von selbst , gegen eine Politis, reagiren sollten, welche ihnen einfach an’s Leben geht, Wenn sich nun auch bald in­­ Serbien, bald in Mu­­­mänien von Zeit zu Zeit die alte Sehnsucht nach den 'Fleis'ptöpfen von Egypten wieder regt, so bleibt fir doc­h nur auf sehr enge Kreise beschränkt und Die Bewegung bringt es über eine blos episodische Bedeutung nicht hinaus. Bei ruhiger Niederlegung siegt doc immer Die nüchterne Erkenntniß über die Parteileidenschaft und die dauernde Iynteressenpolitik über die Verirrungen der Tagesmeinung. — Da gleiche Ursachen auch gleiche Wirkungen hervorrufen, 10 ist er erklärlich, daß nicht blos in unserer, sondern gleichzeitig in allen anderen Armeen, welche das Repetiige mehr angenommen haben, " an eine neue A­usläustung der Fußtruppen adoptirt wird,­­ wobei ebenfalls ziemlich gleichartige Grundlage zur Geltung gelangen.­­ So veröffentlichte vor Kurzem das »Bulletin officiel du ministere­­ de la guerrec eine neue Ausrüstungvorschrift für Die, mit­ dem: "Qebel-Gemehr bewaffneten Fußtruppen, meldet wir entnehmen, daß in Sranfreich gerade so wie bei uns und in Deutschland zwei Gesichts­­punkte maßgebend waren: Erleichterung des vom Soldaten zu­ tra­­genden Bades, in Folge, dessen die­ Möglichkeit , einer, Erhöhung , der­ Munitions­menge, um das Sichverfchießen zu verhütten. Bemerkens­­erth ist auch der Umstand, daß bisher je vier Mann ein Kochgeschirr hatten. Künftighin wird jeder französische­­ Soldat , sein eigenes Kochgeschirr (mecessaire individuel de campagne) haben, wäh­­rend bei uns bekanntlich je zwei Mann ein Kochgeschirr befigen. Das französische Krioggeschirr besteht aus einem kleinen F­eldfessel nebst Ein­­jagnapf und Dedel;; der Einfagnapf paßt genau in den Kessel, so daß beim Tragen seinerlei Klappern zu besorgen ist. Die neue Feldflasche (peau de bouc) ist aus Leder und hat eine birnenförm­ige­­ Gestalt. Der trichterförmige Flaschenhals besteht aus Horn und ist dur­ einen Korkstöpfel geschlossen. Getragen wird die Feldflasche an einem braun­ Tedernen Umhängriemen, also nach alter Art, während sie bei uns in den Brodrad eingeschnallt wird. Die verschiedensten Zweige der fran­­zösischen Industrie sind fest vollauf beschäftigt, die neue Ausrüstung für anderthalb Millionen Soldaten herzustellen. Das ist an einmal nicht anders im Zeitalter, dem „Blut und Gijen“ das Gepräge geben, — Mie wir französischen Fachblättern entnehmen, sind Mitte vorigen Monats 141.826 Rekruten in das Landheer eingestellt worden. Diese Zahl­ interessirt uns gerade jeit aus dem Grimde, weil unser in Berathung stehendes neues Wehrgefeg die Minimal­­iffer des jährlichen N­efrutenkontingents: (für Heer­ und Landwehr zusammen) mit 125.500 Mann normirt. Also auf. unser neues er­­höhtes Nefrutenkontingent it noch immer um beiläufig 16.000 Mann niedriger als das französische, während Die Bevölkerungszahl Dester­­reich-Ungarns, selbst ohne Einrechnung des bosnisch-herzegovinisschen Ofsupationsgebietes, um anderthalb Millionen höher it als jene Frankreichs. Freilich steht Lesteres dafür wirthschaftlich in günstige­­ren Verhältnissen, welche auch die persönlichen Lasten erträglicher machen. d Agram, 2. Dezember. (Drig-Korr) ‚Die einzuführende Schanfftener war bereits Gegenstand der Ausschußberathungen und gelangt morgen, 3. Dezember, vor das Plenum des Hause. Im Ausschuffe erläuterten Banus Graf Rhuen-Hedervaryn und Referent Dr. Alexander E­ge­n­­dorfer das Wesen der neuen Steuer und mwiesen nach), Daß die gemeinsame Legislative auf Grund des §. 8 des Ausgleiches berechtigt sei, in Kroatien-Slavonien neue Steuern einzuführen. Das Recht der Ablösung des Negaleregtes stehe der kroatischen Legislative zu und erde ihr keineimwegs geschmälert werden. Weder dem­ Minister, wo dem Banus Fünne der Vorwurf gemacht werden, daß sie Die Interessen des Landes nit gemahrt hätten. Die Regierung hat bereits in der Enquete eine Renderung zu Gunsten Kroatiens in Bor­ Schlag gebracht, welche auch ‚acceptirt wurde­ , Bon ‚einer ‚Schädigung der Gemeinden könne Teine Mede sei,­­weil die denselben garantirte Ber­ehrungssteuer durch das neue Gefeg nicht tangirt werde und den Gemeinden nach wie vor zur Deckung ihrer autonomen Ausgaben belassen bleibe. Der Oppositionelle Dr. Franz Brbamics produzirte einen­ langathmigen Antrag, dessen Tenor dahin geht, daß sich der Landtag gegen die beabsichtigte Einführung der Schankstener in Kroatien und Slavonien, für die gegen­ jede Verlegung des Ausgleichs­­gesebes feierlichst vermahr­e. Gleichzeitig möge der Land­­tag seinem Bedauern Ausdruch verleihen, daß der zur Wahrung der Interessen Kroatien-Slavoniens in erster Linie berufene Troatisc­­slavonische Minister Koloman Bedelovich nicht im Sinne seiner Pflicht gehandelt, weil er nicht bestrebt war, die beabsichtigte Verlegung des Ausgleichsgefäßes gleich im Anfange zu verhindern und al bei der Verhandlung des Gejegentwurfes im Reichstage nicht seine Stimme dagegen erhob. In Folge dessen möge der Banus aufgefordert werden, mit Rücksicht auf die Dringlichkeit des Gegen­­standes, somie die Gefahr, melde hieraus der Ber­­af­sung K­roatier-Slawoniens und den ma­­teriellen I Interessen der Gemeinden droht, je eher die ent­­sprechenden­ Maßnahmen zu treffen, um­ in­ jeder Beziehung und nach jeder Richtung hin die in dem Ausgleichsriege begrün­­des Bea Srestin-Slaperieng zu Mahren, namentlich, aber, um Skalator de Kroatien-Elssanien. (Einzelne Rummern in Budapest 3 Er., in der Provinz 4 Er. in allen Berichteiglofalen.) EBENE ne­ ­­­­m ma ns enem et mese _ von dem erwähnten, diesen Königreichen unwiderrechtlich vermeinten und die, Sentereffen der­ Gemeinden vernichtenden Gelegentwürfe über die Shantsteuer droht, so dag die Rechte des Landes und seiner Legis­­lative, diesen Gegenstand unabhängig im Sinne "de I­nteressen des Landes warn immer zu regeln, vollkommen unangetastet bleiben. Im Landtage dürfte sich eine rege Debatte, über diesen Gegen­­stand umso mehr entwickeln, als sich, wie verlautet, alle oppositionellen Fraktionen vereinigt haben, um gegen den Antrag des Ausschusses und zu­ Gunsten­ der Repräsentation der Stadt Agram, bezie­­hungs­weise ‚für den­­ Brbanicz'schen Antrag zu kämpfen. Der zur Verhandlung. .. dieser­ Angelegenheit: eingefebte Ausshug ad hoc hat mit allen ‘gegen­ die Stimme’ Brbanics auf Antrag seines Referenten . Dr. Ggersdorfer beschloffen, dem Landtage zu­ empfehlen, er möge sowohl die Repräsentation der Stadt Agram, als jene der Städte Ropreinit, Kreuz und Festung­ Ipanics mit der Bemerkung retouwrnmiren, daß der Landtag‘ in An­­betrag heffen, daß die Entscheidung über den die Einführung der Schantsteuer­ ‚betreffenden Gefegentwurf in den Wirkungskreis der gemeinsamen Legislative fällt; daß somit der gemeinsame Reichstag, indem­ er über diesen Gefegentmurf ent­­scheidet, die Rechte Kroatiens Slaponiend nicht verlegt; ferner aus dem Grunde, weil der ermähnte Gefegentrmurf den kroatisch-slavonischen , Gemeinden. seinen Schaden zufügt Der Landtag möge daher einfach aussprechen, daß er­ aus­ den angeführten Gründen seine Veranlas­­sung findet, in d­ieser Sache irgendeinan zu verfügen. — Die Repräsentationen mehrerer G­e­mei­n­­d­en erden der Regierung zur weiteren Amtshandlung abgetreten, weil im Sinne der Erläuterungen, die Banus Graf Khuen-Hedervary jüngst im Landtage gab, die Gemeinden überhaupt das Recht nicht befigen, in Angelegenheiten von öffentlichem Interese zu petitioniren. x. Wien, 2. Dezember. (Orig-Borr) In Berlin wird entschieden abgeblasen und der drastische Wunsch der , Frant­furter Zeitung” : „Hoffentlich ertönt bald der Pfiff, melcher die Meute aus den fremden Sagdgründen abruft“, scheint rascher, als es dieses Blatt wohl selbst erwartet haben möchte, in Erfüllung gegangen­­ zu sein. Die­ alarmirende Zeitungsfehde treifchen ‘den­ reichsdeutschen Journalen auf der einen und österreichischen und ungarischen Blättern auf der anderen Seite ist im Großen und Ganzen w­ohl bereits er­­ledigt, die kleinen, hie und da noch vorkommenden Nachzugsgeplänkel und Scharmügel zählen ernstlich nit mehr, und daß die Fehde ein Ende genommen, heffen man sich diesseits der sehmarzgelben — das Wort hat hoffentlich trob des von gewisser Seite damit beliebten Mißbrauchs wo immer einen sehr guten Klang — Grenzpfähle nicht zu Schämen braucht, dam­it unstreitig in allererster Linie das Verdienst der selbstberaußten, überzeugungstreuen und patriotischen Sprache des „PBeiter Lloyd“. Daß auf die Haltung der Wiener Presse mit ein­er einzigen Ausnahme — und die Gründe für Diese Ausnahme sind gerade in dem speziellen Falle sattsam: bekannt — eine durc­megs miürdige mar, daß Dabei das Barteiinteresse nicht über das Staat3-­interesse triumphirte, muß " gleichfalls rühmend hervorgehoben werden und bildet einen der wenigen Liptpuntte­ in der Tonft aus den­­ verschiedensten Gründen , recht betrübenden Affaire. Auf die Sage noch viel zurückzukommen ist­­ heute kaum mehr nothmendig, ja wegen der dabei im­­ Betracht kom­menden, über die Bedeutung von Journal-Bolemiken weit hinaug­­reichenden höheren Rücksichten nict einmal empfehlensmerth. Ciniger und dazu noch recht unsauberer Bodenrat , ist­ aber auch heute noch zurücgeblieben und dazu zählt in allererster Reihe die rasch zu einer traurigen Berühmtheit gelangte Wiener , Korrespondenz der Berliner „Krengzeitung“, melde es: für gut befunden, in einer hierzulande Gott sei Dank nicht üblichen und auch von. Niemandem , geub­­ten Weise eine sehr hochgestellte und jedem Oesterreicher mit jedem Un­gar gleich t­eure Persönligkeit in die Diskussion zu ziehen.‘ Bisher ist dieser absonderliche Angriff von maßgebenden Berliner Organen nach seiner Aufmerksamkeit gemü­rdigt worden, allein auf Die Länge der Zeit wird man sich wohl auf dort der allerdings recht­ ungemüth­­lichen, um nicht zu jagen unreinlichen Aufgabe nicht entziehen können, der „Kreuzzeitung“ endlich einmal darüber, was internationaler Anstand und Sitte gebieten, ein entsprechendes und gemeinverständ­­liches P­rivatissimum,­­ und zwar hoffentlich nicht mit Ausschluß der Deffentlichkeit­ zw­iesen. Von einer anderen, w­enigstens indirekt betheiligten Seite ist dies, w­ermit Genugthuung »Fonstaliet­ werben muß, bereits geschehen. Eine Wiener Korrespondenz der Prager „Narodni Lifty“ befaßt ich nämlich in ausführliger und recht ausgiebiger Weise mit­­ der erwähnten jüngsten Zei­tung der „Kreuzzeitung“ und deren muthmaßlichem Autor. Von der wohl­­verdienten Züchtigung abgesehen, die dem fragwürdiger Produkte der „Kreuzzeitung“ zutheil wird, it darin die folgende Stelle wehr von allgemeinerem­nteresse: „Schon seit­­ längerer Zeit wird das Haupt der Florifalen Bartei in Oesterreich, Prinz Alois Liechtenstein mit den Wiener Emanationen dieses Blattes („Kreuzzeitung“) in Ver­bindung gebracht und es wäre schon längst an der Zeit gemesen, daß Prinz Liechtenstein diese Raupe von feinem Rode abs­üttele und dem feßten Heßartikel Der „Kreuzzeitung” war es nur einmal nothe wendig, daß Prinz Liechten­stein besonders versicherte, wie er dies un­ (dem Kor­­­respondenten) gegenüber get­ban, „ aß er niemals mit diesem Blatte umd Dessen Korrespondenten etwas zu thun hatte“ Das it­eine­are, deutliche und nicht mitzuverstehende Sprache. Allerdings hätte es­ wohl nicht leicht einem­­ Vernünftigen einfallen können, irgend­eine ernst zu nehmende österreichische Partei mit den Emangtionen der „Breitgeitung“ in einen Topf zu werfen und gegen d­erlei speziell ein Mann mit Prinz Liechtenstein zwar Beifuhe­mehl durch­­ feine dynastische Gesinnung, feinen Esprit, aber auch durch seinen guten Geigmach gefeit; ‚allein in der heutigen Zeit führen leider manchmal auf die Linver­­nünftigen das­ große Wort und wenn die Unvernunft in jüngster Zeit sowohl in Oesterreich als in Deutsgland so weit ging, die publizisti­­schen Bersuche eines bisher wie ein Veilchen im Verborgenen blühen­­den Winkelblättchens ernst zu nehmen und dieselben den Fraktionen der Reichsrat­s-Majorität in die Schuhe zu schieben, so war insbeson­­dere nach den Akluren, welche sich die Wiener S Korrespondenzen der „Kreuzzeitung“ zu geben verstanden, auch die Gefahr nicht aus­­geschlossen, daß man dieselben eines schönen Tages von der einen oder anderen Seite auf das Konto der österreichischen Kleinfalen und ihrer parlamentarischen Korporation geschrieben hätte. Einer solchen An­­schuldigung hätte zwar — das muß jeder­­Vernünftige einsehen — jede innere Berechtigung, ja sogar­ jede M Wahrscheinlichkeit gefehlt, allein, wie gesagt, heutzutage hat man nicht blos mit dem Bernü­nf­­tigen und Wahrsceinlichen, sondern weit mehr noch mit Unvernunft und Unmahrfepeinlichkeit, vor Allem aber mit der Böswilligkeit zu rechnen und schon deshalb hat Prinz Liechtenstein mit seinem Desaren politisch Tag und verdienstlich gehandelt. Wenigstens meiß fest alle Melt von der autoritativsten Seite, daß die „Kreuzzeitung“, wie immer sie fre­au drapi­en mag, nur für ihre eigene Rechnung und Gefahr arbeitet und daß sie von Seite des österreichischen Zentrumsclubs auf keinerlei Suffurs zu zählen hat. | mean e a Aus dem­ Reichstage. 8. 11 der­­ Regalien- Entschädigungs­vorlage besgäftigte auch heute noch das A­bgeord­­netenh­aus Madgdem Bolónyi den vierten Theil der Sigungsdauer mit der Aufbietung seines gesammten stupenden juristi­­schen und politischen Wissens und seiner­ shranfenlosen Beredsamkeit gegen den gefährliciten aller Paragraphen ausgefüllt, fand Leyterer in Sr­eprig Harfanyi, einem der seltensten Redner und ge­achtetsten Mitglieder des Hauses, einen gerwichtigen Vertheidiger, der sie namentlich auf das finanzpolitische Moment berufend, ausrief: "Fiat justitia sed he bereat partial" sc Auf einen furzen Sprech A. Ugroms folgte sodann das Don dem gesammten Hause mit der Schmeichelhaftesten Aufmerksamkeit angehörte Plaidoyer Edmund Bajáris für die fragliche Gefegesbestimmung, das den Kernpunkt der Frage mit großer Klarheit bloßlegte. Ueberzeugend führte er aus, daß Diejenigen, welche die bisherigen Paragraphen der Vorlage angenommen, unmöglich an eine Bestimmung des Geldnwerthes der Negalien durch Rid­erspruch gedacht haben konnten. Auch bei dem Katastergefege fiel es Niemandem ein, in der analogen Bestellung des höchsten Forums in Entschädigungs-Angelegenheiten eine Verlegung kardinaler Rechs­­prinzipien zu finden. Nachdem au noh Greciäs den Para­­graphen bekämpft, ergriff der Minister-präsident 098 Wort, um abermals, in eingehender­ Nede. auszuführen, daß ‚die ins Auge gefaßte Bestimmung im­nteresse ebenso des Staates wie der Einzelnen gelegen set, während aus Tangmierigen Prozessen nicht die Regalien befiser, sondern ganz andere Leute Vortheil ziehen möchten, — melden deutlichen Wink übrigens das zahlreice Auditorium sofort begriff. z f Auch Demtó trat noch für den Paragraphen ein, ehe die Reihe an Gmeridh 9680559 tam, bdessen Wlaidoyer die Oppo­­sition‘ mit hocgespannten ‚Erwartungen entgegengesehen ' hatte. Der Präsident der hauptstädtischen Wond­atenkammer suchte zunächst den Beweis zu erbringen, daß die Einzelnen gegen Willkü­r nicht gefehtigt, würden, wenn das höchste Forum eine intereffirte Partei wäre und der Finanzminister als Vertreter und Personifikation des Fiskus müsse als intereffirte Partei betrachtet werden. Bei einer großen Anzahl von Brozessen­ brauche man nicht zu fürchten, denn nur Fene merden an das oberste Forum­ appelliren, melde mit den zwei ersten­­ Instanzen nicht zufrieden sind. Sole Berufungen dürfe man­ aber nicht an Senen ver­weifen,­­der bei der Entscheidung inter­­essirt ist. Von einer auf die Vermehrung der P­rozesse gerichteten Tendenz könne da seine Rede sein, weil es vom Standpunkte der Vertretung gleichviel it, ob die Lage zum Minister oder zum Finanzgerichtshof geht. Von materieller Gerechtigkeit aber künne feine’Rede dort sein, wo das Forum ein Interesse daran hat, die Ablösungssumme unter ein geriisses in vorhinein festgestelltes Maß hinabzudrücken. Die Opposition könne si daher­ nur bei der Annahme ‚des Unger’schen Antrages beruhigen, Pe Hingegen [eb fh Bo fros “auf eine sehr­ anziehende Grörterung über die Natur des Negaterechtes ein, um nachzuwesen, daß bei­ demselben die Attribute reines striften Privatrechtes gar nicht zutreffen und daß man dasselbe dem öffentlichen Rechte gar nicht gegenüber stellen dü­rfe. Die Entschädigung für dieses veraltete Recht, das duch administrative Maßregeln ganz werthlos hätte gemacht­­ wer­­den können, erfolge daher blos aus politischen Gründen, wo es sich um Kommunen, und aus Billigkeitsgründen, wo es sich um private handelt. Was nun die Infinuation der Willkü­r betrifft, so sollte die parla­­mentarische Kontrole, welcher­ der Finanzminister untersteht, wohl genügen. Die Befürchtungen hinsichtlich der Parteilichkeit des Finanz­­ministers als obersten Forums wären als deshalb schon unbegründet, r­eil der Minister, wollte er parteiisch sein, einen giftigen Ausgleich von in der ersten Instanz bemilligen künne. Der häufig von Beifalls­­fundgebungen der Rechten unterbrochene, Redner schloß mit einer enthusiert­­gen Vertrauenskundgebung für den Minister-Präsidenten, in welche die Rechte stürmisch einstimmte. Nach einer Bemerkung Unger’s in persönlicher Sache sprach noch der Justizminister, der einige oppositionelle Bemerkungen noch heute beantworten wollte. Namentlich ließ es si Herr C. Fabiny angelegen sein, nachzumessen, daß ein Gerichtsforum. mit, diesen in zmei­nstanzen von Verwal­­tungsbehörden erledigten Saden nichts anzufangen wüßte. Ganz anderer Natur seien die ordentlichen­­ Agenden des Finanzver­wal­­­tungs-Gerhtshofes, welche bereits gehörig vorbereitet zu demselben gelangen. «——­­ vSchlik«splich.axktwoytete"«der von Posönyi persönlich provozierte Buschkach in eigener Sache,worauf die Debattes(um2"«14Uhc)a­uf morgenvertagt w­erde. --. - ..» Präsident Thomas Pöckig eröffnet­ die Sitzung des Abgeordnetenlaafes um 10 Uhr Vormittags -Schrift­­führer:Szatk­ ncáry,Nagy,Madaräß.—Auf den Minister- Fauteuils:Tipa,Graf Szechen­yi,Fabiny,Bart­ss. Das­ Protokoll der jüngsten Sitzung wird verlesen u­nd authentizirt. Handelsminister Graf Széchenyi legt einen­­ Gefegentwurf über die Snartifulirung des mit der Schmelz abgeschlossenen Han­­­delsvertrages vor. Da der alte Vertrag am 31. Dezember abläuft und der neue am 1. Jänner 1889 ins Leben treten sol, wird der volkswirthschaftliche Ausschuß, an welchen die Vorlage ge­­leitet wird, ange­wiesen, seinen Bericht baldigst vorzulegen. Jana. Darau­f legt die Berichte des Finanz Ausschusses und des Kommunikations-Ausschusses über die Vorlage betreffend die Verlängerung der schmalspurigen Eisenbahn Mostar-Rama­­mündung bis Sarajevo vor. Dieselben werden seinerzeit auf die Tagesord­nung gestellt werden. Alexander Hegedüs legt den Bericht des Finanz-Aus­­schusses über das 1889er Staatsbudget vor. Der­­selbe wird in Druck gelegt und seinerzeit auf Die Tagesordnung ge­stellt werden. Folgt die Tagesord 1111119:Fortsetzung der Spezial­­debatte über die Regalienvorlage.’ Ztrq11 spricht GezaPol-TUM.Er sieht,daß der Justizminister 1mr bestrebt ist,Ungarn aus der Reihe der Gerichtsstaaten zustreichetc und jed­e­ Macht zu Gunsten der Finanzm­inistern zu fünfiósztzen. Wenn man schon die ordentlichen Gerichte nicht mit der Judikatur in Ent­­schädigungsfragen betrauen wollte, hätte man dieselbe i wenigstenő­dent Börsen-Schiedsgerichte übertragen sollen. Ueber den vom Staats­­sekretär geltend gemachten Gesichtspunkt Der Zweckmäßigkeit hat schon Bluntjält das schärfste Verdikt gefällt. Unter dem­ Mantel der Zived­­mäßigtert hat Alles Blut, selbst die Guillotine. Da Nedner die Will­­kür nit inartifuh­ren will, nim­mt er den Antrag Unger’ an. Friedrich Harfanyi: «Hört! Hört!­ Wenn ich zu dieser Frage das Wort nehme, thue ich dies aus Dem Grunde, weil diese Srage von der Opposition und vielleicht auch andermorts par excellence für eine Rechtsfrage gehalten wird. Ich bin entgegengelegter Ansicht ; ich halte sie für, eine michtige finanzielle und voltsmwirthschaftliche Frage und ich bitte Sie, mir zu gestatten, daß ich meine von Der bes­seren Abgeordneten Bolónyi ganz abweichende Ansicht äußere. Bei der Durchführung, dieser, großen Finanzoperation ist es ein sehr wich­­tiger Faktor, dag wir im Stande seien, Der kompetenten Finanz­velt ein klares Bild über­ die Größe Der geplanten­ Operation zur bieten. Wir machen im Leben wie in der Politik die Erfahrung, daß Die­jenigen sehr irren, Die bei der Durchführung einer großen Aufgabe den Nebenrüdlichten eine Beachtung über Gebühr zumenden und darob das Hauptätel rissiren. (Zustimmung Techte.) Und was ist hier der Hauptzweck ? Diese Kreditoperation durch­­zuführen und die Entschädigu­ng den Anforderungen der Gerechtigkeit entsprechend in vollem Maße auszufolgen. Zur praktischen Dar­führung dessen bedürfen mir des Geldmarktes. Nun ist aber ein großer Unterschied, ob der Geldmarkt, einer in ihrer Größe für­ über­­sichtlichen Operation gegenübersteht, oder ob D derselbe mit einem Faktor zu­ rechnen hat, der wegen der vielen, lautgi­erigen Progesse unberechen­­bar wird. (Bebhafte Zustimmung redvő.) Gestatten Sie mir — Gie werden mich vielleicht für einen Bestimm­ten halten —, daß ich es ausspreche: neben vielen guten und eolen een haben wir auf unsere Schmähen und zu diesen gehört ohne Zweifel die Prozeßsucht. (Zustimmung reits.) Ein Beweis dessen sind die im Justizressort von Fahr zu Sahr steigenden Kosten und die immer mehr steigende Zahl der bei den Gerichten anhängigen Prozesse. Ein weiterer Beweis dessen ist die Wahrnehmung, daß eine auch in der Prozessordnung enthaltene Institution, das Schiedsgericht, nur selten in Anspruch genommen wird. Wir sehen, daß man in ein­­­ Jahre lang Prozeß führt und nur in den seltensten Fällen zum Schiedsgerichte seine Zuflucht nimmt. (Zustimmung rechts.) Die Verwirklichung des Loeals der Rechtspflege, welche der Herr Abgeordnete Bolónnt hier betonte, gehört nicht in den Rahmen dieser Operation. Nicht blos von der Aburtheilung zmsschen Mein und Dein ist hier die Mede ; der Staat kann bei dieser Operation nicht mit jedem Privaten in eine Linie gestellt werden. Der Staat löst hier ein viel zu großes volksunwirthschaftliches Problem, als daß au besorgen wäre, daß er Einzelne in kleinlicher Weise zu schädigen " Die Absicht haben könnte. Dies ist nicht der erste Fall, daß der Staat bei der Durch­­führung der abstraften Rechtsidee von den gebräuclichen Formen abweicht. Wollen sie er nicht als Unbescheidenheit ansehen, wenn ich zur Stillfteilung dessen auf einen älteren Fall zurückgreife. (Hört!) 39 bedaure, daß mein Herr Abgeordneten-Kollege Balthasar Horvát, an den die größte Verehrung und Sympathie mit Tnüpfen,­­ gegen die­ Vorlage Argumente ins Treffen Mir bat, die im Wider­­­pruch stehen mit einer an von ihm gutgebot­enen ritterlichen Irr­­stitution, welche der Herr. Abgeordnete Géza Bolónyi erwähnte, dem­­ Börsen-Schiedsgerichte. Gehört ja auch dieses nicht in den Rahmen der ordentlichen Gerichte. Vor 20 Jahren etwa, als ich ein bescheidener Beamter des Handelsministeriums war, wurde diese Angelegenheit ver­­handelt; damals wurden allerlei Argumente gegen das Börsen-Schieds­­gericht vorgebracht ; es wurde gesagt, daß es Dort seine ordentlichen, fachmäßig gebildeten Richter gebe; man stellte es als einen argen ‚sehler Hin, daß Kaufleute das Gerichtskollegium bilden, daß­ es seine Appellation gibt und dab das ganze Verfahren von der regelmäßigen Judikatur abreicht­­„ " Und doc, schulden wir großen Dant dem Manne, der damals unser Sujlizamt, mit so vieler, Dingebung zur Sache leitete, ‚daß er den Fortbestand dieses ex lex Gerichtes trog alledem gestattete. (Harn ins.) Metheilen ja dort in der Hegel: Kanflente und­ nicht Rühter vom Fa. (Widerspruc links.) Sie werden Doch seine regelmäßige, nach Korporation zu geben, Instanzenzüge eingerichtete Gerichte­ : Instanz an eine­ höhere appelliten fann ; man pflegt dort breviter et bene zu urtheilen. 39 führe dies nur an, um zu zeigen, daß die Verwirklichung der Rethig­­tee zwar wünschensmwerth­it, aber nicht immer an, gemeinte Formen gebunden wird. Ich gebe es zu: »Justitia est regnorum fundamentum«, = aber ich fan nicht zugeben: >Fiat justitia, ‚"pereat patria«, Stimmung. rechts.) Meines Erachtens wird der Hauptzweck erreicht werden,«wenn wir euch­ ders Administration jeue Ingerenz gewähren,welche’s bei’«« einer zweikmeißigen Durchführung dieser Operation nunumgänglich nothwendig ist-Ich halte das parlamen­tarische Regime,vielszuh«och, umzugsgubecy daß wenn Fehler geschehen,diese nicht verbessert werden könnten. Wenn der Minister seine Pflicht nicht erfüllen sollte, so haben mir ja den Reichstag. (Rebhafter Widerspruch inte. Beifall, rechts.) Und glauben Sie,ja nicht, daß, auf Dieser Seite des Hauses lauter Solche fißen, die — mie Sie si ausdrücken — wie Mame-­rufen stets für die Regierung stimmen. (Lärm links.) Mirden mir sehen, daß die Intention der Regierung seine patriotische sei, daß nicht das Gemeinmahl ihr leitender, Dechant sei, mas bei dieser Vor­­lage durchaus nicht gesagt werden kann, dann mirden mir nach unserer Ueberzeugung, wenn nöthig auch gegen die Vorlage stimmen. (Lebhafter Widerspruch links.) nur ausnahmsweise im äußerten Nothfalle rühren.­­ Wenn wwheer den Zweck erwähigen wollen,lassen Sie uns von den starren Formen abgehen und diese Vorlage annehmen.(Leb­· hafter Beifall rechts.) »Akosygrotegikcubtz die Finanzwelt werde kein klares Bild dqrckber erhalten,wie viel die Ablösung kosten wird.Der JustiHs stamtstey der nur Phrasen sag»t,habe in der an dennisch dess Hausess niedergelegten Vorlage über i die richterliche Unabhängigkeit diese­ direkt« Redner polemistrt mit dem Justizministerward-lehnt deh- Paragraphen­ ab. DEN «""-"« »Edmund Gaiär»ikannd«ie Aufregung der·Opposition nur begrecsetx,wenn er annimmt,daß sie von der Auffassung emstig die Judifatur erde duch diesen Paragraphen mit Verlegung aller modernen Rechsprinzipien Verwaltungs-Organen übertragen. Wäre das, was die Anhänger der Opposition aus den Bestimmungen der Vorlage erklären wollen, thatsächlich in denselben enthalten, dann, würde Redner den Paragraphen ebenfalls ablehnen. Die Vermengung der Staatlichen Machtkreise kann seine Regierung und seine Legislative ungestraft manch; denn dies führt zur Geschütterung des Vertrauens zu den staatlichen Institutionen. An Bestimmungen, welche die Medertragung der staatlichen Gewalt enthalten, darf die Legislative Dies voransichidend, geht Medner auf die in Nede stehende Frage ü­ber.Hier stehen­ nich­tPrivatrechte Privatrechtenge sondern das Staatsrecht ist derc Privatrechten gegenübergestet.­Der Schweipu­nkt der«F·rage liegt jedoch nicht in der Verschiedenheit"de­r bezüglichen Anhastungen,sondern dam­it,welche Bestimmung die Legislative dieser Vorlage und den in diesem Paragraphen enthaltenen­ Verfügungen zuschreibt.Wir wollen eine behufsbesserer Ausnützung der Konsumstexte in not­wendige finanzielle Norm schaffen,tm aber die erworbenen Rechte nicht zu verletzen­,wird gleichzeitig dafür geson, daß Diese entschädigt werden. Die Legislative hätte das Recht gehabt, das, Schanfgefälle ohne jedwede Entschädigung einzuführen, und die­ Entschädigungsfrage nach jenen Prinzipien zu lösen, melde je für die geeignetesten hält. Hätte die Legislative die Entschädigung für eine Angelegenheit rein privater Natur gehalten, dann hätte es genügt, in Dieser­orlage­,­­einfach die FR ee­it des Staates zu befreib­en und einige acht Regeln für das Verfahren festzustellen, auf Grund melcher die duch . bar. Schanfgefälle alterirten Privatrechte, vor dem Richter " nach " dem Prinzipe Des PEOIFEORCHUngEnia­gen Bewweisverfahrens entschädigt worden wären. Allein in den bisher angenommenen Paragraphen. it der meritorische Theil­ der Gntschädigung aus dem­­ Kreise Des prozeßordnungsmäßigen freien Beweisverfahrens vollkommen aus­­genommen. &3 sind die Normen festgestellt, nach melden der Scha­­den und der Gegenmerk­ für denselben bestimmt mw­urden. Es wurde also nicht der formelle, sondern der materielle Theil der Entschädigung geregelt, was bemeint, daß die Legislative vom Beginne an von dem Prinzipe ausging, Daß die Legislative den Konflikt zwischen dem tis áagala Interesse und den Privatinteressen auch meritorisch, regeln müsse. ».­­Bei Feststellung dieser Normative haben wir die Aufgabe des eigentlichen­ gerichtlichen Verfahrens erfüllt,und dazu ist die Legis­­lative berechtigt.Jedes einzelne Mitglied der Gesetzgebung hat ge­­wußt und gefühlt, daß in den vorhergehenden Paragraphen eigent­­lich von der Höhe­ der Entschädigung die Rede har. Iyn dem in Rede stehenden Paragraphen werden nur jene Organe bezeichnet, welche berufen sein werden, Die von der Legislative festgestellten Werthmeiser auf das Ausmaß der Entschädigung anzuwenden. Das it sein gerichtliches Verfahren. Wäre nur die Steuer zur Basis der Entschädigung angenommen worden, so könnte es gar nicht den Gegenstand der Distussion bilden, daß die Feststellung und An­­meisung der Eutschädigungsbeträge blos administrative Agenden bilden. Das Verfahren wäre dann vollkommen analog mit dem von denselben Organen bei den Ermerbsteuern befolgten Vorgehen. Allein an die Auffassung, melde in der gegenwärtigen Gestalt der Vorlage zu Tage tritt, ist seine ganz neue. Als das Katastergebet ins­ Leben trat, wo ebenfalls von der Befriedigung, eines Anspruches auf Schadloshaltung die R­ede war, hat­­ auch der­ Finan­zminister in fester nstanz über die Höhe der Entschädigungsbeträge der­ Strom­­schus- und Wasserregulirungs-Geselliggaften entschieden, und es ist Niemanden eingefallen, hierin eine­ richterliche Funktion zu erbliden. Redner gibt zu, daß die vom Einundzwanziger-Ausschuß an der Vorlage, insbesondere aber am §. 10 vorgenommenen Renderungen den in Diesem Paragraphen bezeichneten Organen eine nicht ganz gewöhnliche ,istrationäre Gewalt übertragen, daß es sich auch um die­ Erwägung von Beweisen handeln kann. Allein deßhalb wurden diese Renderungen vorgenommen? Aus Billigkeit zr­schichten. Und solche sprechen auch hier dafür, daß, der Zweck der Vorlage nicht alter i­t, daß das finanzielle Resultat in Frage gestellt und doch die Ungewißheit der Dauer der Abwicklung denen ein materieller Schaden zugefügt werde, welche auf Grund der Steuer sehr leicht hätten ent­­scädigt werden können. Der Abgeordnete Bolónyi fragte, was geschehen wü­rde, wenn diese Angelegenheit den Gerichten zugemieten­­würde? 63 würde zunäcst voraussichtlich geschehen, daß es viele Brozesse geben würde. SH gebe zu, daß dies Vielen im Lande zur Befriedigung gereichen­­würde. (Zustimmung regt.) 3 m würde ferner geschehen, daß ein Geschäftsobjekt für dubiose Forderungen entstehen würde. Aus der Auffassung, mit welcher mir­ die bisherigen Paragraphen der Vorlage votirt haben, folgt, daß nachdem wir das bei der Entschädigung in Anwendung zu bringende Maß festgestellt haben, die Anwendung dieses Maßstabes nicht Sache des gerichtlichen Verfahrens sei, sondern­ in den Kreis der Grelative der Staatsgewalt gehöre. Redner gibt zu, daß die Voti­ung dieses Paragraphen auch ein prägnantes Vertrauensvotum involoire; aber Redner findet Be­­ruhigung in dem Gedanken, daß dieser Paragraph kein solches prin­­zipielles Gravamen enthält, gegen welches die Opposition. 10.­igene Reden halten zu sollen glaubte. Er votirt den Paragraphen. (Zustim­­mung rechts.)­­ , « sp«.­»«: zelnen Familien «­ ‚angegriffen. ement ist, wo man von der unteren Weiteres im Morgenblatte, daß Dies Br. Bea­en I BR­­­enüber, , s­ ­­ei 4154 Allgemeiner Bericht des Finanz Ausschusses des Abgeordnetenhauses über das Staats­­budget für 1889. Gleich der erste Eindruck, melden das Präliminare des Staatshaushaltes fir 1889, auf den aufmerksam Prüfenden macht, it ein günstiger, denn es zeigt im Vergleiche zum Budget des Jahres 1888 in der Bilanz ein um 5,121.035 fl. geringeres Defizit, trog dem die Ausgaben um 9,483.388 fl. höher präliminirt sind. CS ist nur natürlich, daß diese Erhöhung der Ausgaben sofort die Kritik heraus­­fordert; die Erhöhung fällt im Vergleiche mit dem Präliminare des Jahres 1888 sofort auf, da dieses Ieptere nur um einige hundert­­tausend Gulden höher war, als jenes des vorhergegangenen Jahres. Und ebenso fordert der zweite Faktor des günstigen Endergebnisses, die Behedung, welche mit 14.604.423 fl. höher veranschlagt wird, eine eingehende Untersuchung auf Grund der faktischen Resultate und der Möglichkeit der Verwirflhung heraus. Wir haben diese Kritik pflichtgemäß geübt, sowohl dem Annahmen- als auch dem Ausgaben-Präliminare gegenüber; — und daß mir weder von den Ausgaben per 354,574,235 Gulden, noch von den mit 347,252,154 Gulden präliminirten Einnahmen etwas zu streichen vermochten, — das werden wir in unserem Detailberichte eingehend engen. Hier wollen wir nur­ im Allgemeinen bemerken, dak diese Posten den faktischen Bedürfnissen, beziehungsweise den that üblichen Ergebnissen entsprechen ; insbesondere sind die präliminischen Einnahmen duch die Ergebnisse der 1887er Schlußrechnungen, die fak­ischen Resultate der ersten drei Duartale des Jahres 1888 und 7 7 ae vs §

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