Pester Lloyd - Abendblatt, Juni 1891 (Jahrgang 38, nr. 122-145)
1891-06-01 / nr. 122
Sz- (Einzelne Nummern in Budapest 2 ff., ín der Provinz Afr. in allen Berfehleifloralen.) und? RANTUZZ NRZ, x-.ÉS INTÉZET p «—— «mrd in seiner am 4.d.111n = Der Finanz Ausschug des Abgeordnetenhauses 5 Uhr Nachmittags stattfindenden Lisung wo folgende Gesechtsvorlagen in PBerhandlung ziehen : 1. Verwendung der aus den krontischen Grundentlastungs-Zuslägen aufgehäuften Weberschüffe, 2. Inartikulitung des Weria-Vertrages, 3. Aufhebung des bisherigen Lloyd-Vertrages, 4. Einführung der Zuder- und Mineralölfteuer und der Zuder- und Bierlonsumsteier in dem bisherigen Zollausschlußgebiet von Fiume. 5. und. 6. Gin beziehung der bisherigen Freihafengebiete von Fiume und Triest in das gemeinsame Zollgebiet. . . ; s « . Budapest,1.Juni.Ueber den momentanen Stand der Getreidezoll-Angelegenheit in Deutschland erhalten wir von einem gut unterrichteten Berliner Korrespondenten folgende Mittheilungen : Berlin, 30. Mai. Bis zur Stunde liegt weder beim Bundesrath ein Antrag auf Nenderung der Getreidezölle vor, noch sind in der Neichtregierung, oder im preußischen Staatsministerium entscheidende Beischlüffe gefaßt. Inzwischen nimmt die Bewegung für Maßregeln gegen die augenblldliche Getreidesteuerung immer größeren Umfang an; bis zu einem geriissen Punkte vereinigen si Agrarier mit Freihändlern. Den Agrariern sind die hohen reife unbequem nur sowohl deshalb, weil die Landwirthe von ihnen gegenwärtig im Mangel von Vorräthen doch einen Bettheil haben, als weil die Theuerung einen trefflichen Vorwand zur Bekämpfung der Getreidezölle überhaupt bildet. Den Freisinnigen kann aber die zeitweilige Aufhebung oder Grmäßigung der Getreidezölle nicht lange genug dauern, während die Konservativen die Maßregel nicht über den unmittelbaren Zweck der Beseitigung der gegenwärtigen Getreidenoch hinaus ausgedehnt zu sehen wünschen. Die leitenden Kreise tehen im Allgemeinen auf dem konservativen Standpunkt. Sie lehnen eine Dauernde Ermäßigung im autonomen Tarif entschieden ab, einmal aus inneren Gründen, dann mit Rücksicht auf ihre Polität der Handelsverträge, die nur den Vertragsstaaten Vergünstigungen zusammen lassen und so in den höheren allgemeinen Lagen Kompensationsobjekte für etwaige weitere Vertragsverhandlungen vorbehalten will. Stände der Exlaß eines Nothgeheges grundläglich Schon fest, so würde die Art der Ausführung noch sorgfältige Erwägungen erfordern. € 5 bieten ss in Bezug auf Grad und Dauer der Ermäßigung verschiedene Möglichkeiten.ereinfacht wäre die Angelegenheit, wenn die Regierung daran dächte, den Zoll später allgemein auf den im Wiener Abkommen verabredeten Sat herabzumindern. Dann könnte dieser niedrige Sat setz schon provisorisch bis zur Zeit der allgemeinen dauernden Ermäßigung eingeführt werden. Aber wie gesagt, it das nicht die Absicht, und wir glauben daher, daß für den Fall der Entscheidung zu Gunsten eines Nothgesäßes diesee früher ablaufen würde, als die Handelsverträge in Kraft treten. Der unmittelbare Zwei würde am vollständigsten durch eine Aufhebung der Getreidezölle erreicht, da dann sicher zu erwarten wäre, daß der Inlandspreis im Verhältniß viel mehr läufe, als der Weltmarktpreis in Folge der vermehrten Nachfrage Deutschlands stiege. Eine solche Maßregel könnte natürlich nur auf kurze Dauer bescränft sein und dürfte nicht über den Reitpunkt der Marktfähigkeit des fest auf den Halme stehenden Getreides mähren ; andernfalls würde sich die Spekulation im Herbst und Winter auf Massenzufuhren in neuem Getreide werfen, um von der Preissteigerung, die mit den demnächst wieder erneuerten Zöllen in Aussicht stände, Bortheil zu ziehen. Diese Scierigkeiten machen es begreiflich, daß die Regierung nur dann an ein Nothgefeg herangehen will, wenn sie in Gemäßheit genauer Ermittlungen über die vorhandenen Vorräthe und mangels anderer Ausmege eine dringende Nothunwendigkeit hiezu erkannt hat. Immerhin ist der Zeitpunkt genommen, da Entschlüffe gefaßt werden müssen, und wahrscheinlich wird mit diesen Briefe die telegraphische Nachricht eintreffen, daß und mie die Entscheidung, die für fort bekanntgegeben werden sol, gefallen ist. Tritt der Reichstag zusammen, so erscheint vielleicht auch der Abgeordnete Fürst Bismard in Berlin. Freisinnige Blätter nehmen ohne Weiteres an, daß er dem Nothgesebe entgegentreten werde. Dafür liegt jedoch 518 sei nicht Der mindeste Anhalt vor. Vielmehr konnte er nur Die Regierung und die Konservativen, überhaupt die Schußzollmehrheit im Reichstage, in dem Entschlusse fest machen wollen, an dem System der Getreidezölle nicht rütteln zu lassen. In den Testen Verhandlungen des Abgeordnetenhauses und ebenso auch in den „Hamburger Nachrichten mit Tebhaft das Verlangen geäußert worden, die Negierung möge den Schleier über dem Wiener Ablommen lüften und namentlich die zugestandenen Getreideolfermäßigungen duch authentisge Eröffnungen dem öffentlichen Urtheil unterbreiten. Die Regierung erkennt eine Berechtigung für dieses Verlangen mit an; sie hält sich vielmehr formell den anderen Regierungen gegenüber und aus materiellen Gründen zur Geheimhaltung für verpflichtet. Die legteren Gründe liegen einmal darin, daß das Wiener Abkommen nur als Ganzes beurtheilt werden kann und selbst nur der größere Theil eines weiteren Ganzen sein wird, dann aber sollte nicht vergessen werden, daß die bisherigen Berabrechungen nicht in allen und vielleicht auch nicht in den Getreide zöllen, endgültig sind, sonden ausdrücklich je nach dem Ausfall der weiteren Verhandlungen mit dritten Staaten Modifikationenerleiden können. (©. Telegr.) Bun iten, Aus den Beicjetage. Die Debatte über die Komitatsreform der Tage ließ sich heute sehr Tangeweilig an. Mocsary hielt zum foundrovierten Male seine stereotype Rede für das avitische Komitat, was über zwei Stunden lang währte, worauf Andor Badnay in gefälliger und beifällig aufgenommener Rede das zukünftige Komitat gegenüber den Befürchtungen der äußersten Linien in Schuß nahm. Die Opposition, die des Renners Ausführungen gegen die Beamtenwahl recht ungnädig aufnahm, sparte nicht mit ihren demonstrativen Zustimmungskundgebungen, als Vadnay die Nothmendigkeit der lokalen Selbstverwaltung und der Erledigung der autonomen Agenden durch autonome Organe nachwies und mit einem bezüglichen Bitate aus Stein’s Werfen sclok. Den Tag befgloß Dito Herman, der vor dieser gefährlichen Vorlage warnen zu müssen glaubte und den erregten Widerspruch der gemäßigten Opposition dadurch hervorrief, daß er die Katastrophe Bela Grünwald’s mit deffien Furt vor der Vermirklichung der von ihm progagirten Verstaatlichungsidee in Zusammenhang brachte. Um 2 Uhr wurde die Debatte hierauf auf morgen vertagt. Den Detailbericht tragen wir im Morgenblatte nach. “ am Abgeordnetenhause wurden heute die folgenden Geseentmwürfe eingebracht: Gesehentums über die in Vollzug des G.A. XVI.1889 in Betreff der behufs Einbeziehung des Freihafengebietes von Fiume in Daß: Österreichisch-ungarische Sollgebiet zu treffenden Verfügungen. .§. 1. Das Gebiet des Freihafens Fiume wird mit 1. Juli 1891 in das österreichisch-ungarische Zollgebiet einbezogen. Bei diesem Zuge an treten in der bisher vom Zollgebiete ausgeschlossenen Gegend all jene auf das Grenzzollgefälle bezüglichen Gehege und Verordnungen in Kraft, welche zu jener Zeit auch auf dem übrigen Gebiete der Länder der ungarischen Krone in Kraft sein werden. Vom 1.uli 1891 an werden zollpflichtige Waaren auf das Gebiet von Fiume und seiner Nachbargemeinden zollfrei blos zum Bmede der, Magazinirung oder Aufarbeitung angerissen, im Einvernehmer mit der Regierung der im Neichgrab vertretenen Königreiche und Wander im‘ Berordnungsmege zu bezeichnenden und auch jüngerhin als Zolllustgliffe anzusehenden abgesonderten Orten, außerdem aber nur in die unter zollamtliche Gegensperre, beziehungsweise Kontrole gestellten öffentlichen und Privatmagazine eingeführt werden können. $. 2. Die Regierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Regierung der im Reichsrab vertretenen Königreiche und Länder in Betreff der zollfreien Magazinirung und Aufarbeitung der zollpflichtigen Waaren in den im $. 1 ermähnten und im ehemaligen Siumaner Bollausschluffe befindlichen, unter zollamtlicher 'Gegensperren and Kontrole stehenden Magazinen, sowie hinsichtlich der allgemeinen Rollregeln in Betreff der zollamtlichen Kontrole des Schiffsverkehres im Nothfalle Erleichterungen ins Leben treten zu lassen. 8.3. , Mit 1. Juli 1891 treten im allgemeinen Rolltarif des österreichisch- ungarischen Zollgebietes folgende Nenderungen, beziehungsweise Erweiterungen in Kraft. 1: Bei der II. Tarifllaffe (Spezereien) ist folgende Bemerkung 2 aufzunehmen : Bemerkung.Spezereien zur Anfertigung neben der Oele und Essenzen sind bei ihrer Einfuhr zur See auf Grund von Erlaubnißscheinen und unter den im Verordnungswege festzustellenden Bedingungen und Kontrolmaßnahmen zollfrei. 2.Bei der III.Tarifklasse(Südfrüchte)ist die auf die Tarifnummer 11(Zitronen,Orangen)folgende Bemerkung zu streichen.An ihre Stelle kommt folgende Bemerkung-Von den aus den Produktionsorten über See nach Fiume und Triest eingeführten und behufs Klassirung ausgeladenen Südfrüchten(Tarifnummer 11) können,insofern sie laut den Handelsverträgen nicht zollfrei sind, 30 Perzent als Ausschuß zollfrei eingeführt werden. Nach der Tarifnummer 14a(Mandeln u.s.w.)ist folgende Bemerkung aufzunehmen : Dieselben sind für die auf dem Gebiete der ehemaligen Freihäfen von Fiume und Triestan bemerkstelligende Fabrikation von Mandelöl auf Grund von Erlaubnißscheinen unter den im Verordnungsnwege festzustellenden Bedingungen und Kontrolleißnahmen zollfrei.. 3. Bei der VIII. Tarifflaffie (Gemüse, Obi, Pflanzen und Pflanzentheile) ist nach der Tarifnummer 33 (nicht besonders benannter Dekamen) folgende Bemerkung aufzunehmen: Nicht besonders benannter Delsamen ist mit Ausnahme von Reps (Nepssamen) und Mohnzelltrei; b) nach der Tarifnummer 37 (nicht besonders benannte Pflanzen und Bflanzentheile, getrodnet oder präparirt u. |. w.) it ung nehmen. Dieselben sind getrodnet oder zerstüdkelt bei der Einfuhr zur See zollfrei, : »· · "4.Be"i derX.Tarifklasse(thierische Produkte)»ist die Tarifnummer 59(Schwämme 100 Kilogr-15fl.)zu streichen«und statt derselben"aufzunehmen:a)feiner und grober Schwammymn natürlichem Zustande,nicht bearbeitet 1 und nicht»gereinigt;grobe Schwämme,"gereinigt,bearbeitet,aber nicht gebleicht 100 Kilogrammn-15fl. - - ; « Anmerkung-Feine und gewöhnliche Schwämme,"welche ohne Bearbeitung«zum Gebrauch ungeeignet sind,können,wenn behufs Bearbeitung eingeführt,auf Grund besonderer Bewilligung unter denim Verordnungswege festzustellenden Bedingungen zur See zollfrei importirt werden."«» b) Andere es ist Schwämme 190 Kilogramm 60 fl. 5. 9n Tarifklaffe XI (gettwaaren) it die Anmerkung zu Tarifnummer 70 (Balm- und Kofusnußöl) zu Löschen. "6,0 Z Tarifklaffe XII (fertige Deleit die Anmerfung zu Tarifnummer 72 wie folgt zu modifiziren: Anweifung: Das unter Tarifnummer 72 angeführte Baum und Erdnußel,, unter amtlicher Kontrole zum menslichen Gebrauche absolut ungeeignet gemacht, wenn die Zollbehandlung bei dem hiszu besonders ermächtigten Hauptzollamte stattfindet: 100 Kilogramm 80 Kreuzer. -7.-.In Tarifklasse xx-(Gummis und Harze)ist bei Tarifnummer 118(Kopalharzec.)neu aufzunehmen: ’.Artmerkung:Bei Einfuhr zur See zollfrei. §.4.Am 1.Juli 1891 tritt G-A.XXXVI.1868,durch welchen die Zollbehandlung einzelner Waaren mit Rücksicht auf die Zollausschlüsse festgelegt wurde,außerst und an seine Stelle werden folgende Bestimmungen in Geltung gesetzt: Die in die Zolltarifwaffe MI. (Südfrüchte), ferner die unter Tarifnummer 30 fallenden Waaren (Nüsse und Haselnüffe), sowie die unter Tarifnummer 34 fallenden Artikel: Anis, Koriander, Güßfimmel, Kümmel, Sleefamen, Senfsamen (angemahlener Senf in Fässern), ferner die nicht besonders benannten Sämereien, die Waaren der Tarifnummer 51. (frische Stiche) und der Tarifflasse XII (fettige Dele), der unter Tarifnummer 104 fallende Bärenzuder und die unter Tarifnummer 342 a) geweibte gewöhnliche Seife feniert, so lange und sofern diese Waaren bei der Einfuhr aus meistbegünstigten Ländern „vertragsmäßig, nicht, als Grenzbeatmitigung beschränkte Zollermäßigung oder Bollfreiheit genießen, auf solche Zollbehandlung auch bei dem maritimen Import über Flume und Triest Anspruc erheben und zwar ohne Nachsicht auf Provenienz oder darauf, ob die Einfuhr unmittelbar in das Bollgebiet, oder nach Einlagerung ,auf dem Territorium des Zollausschlusses geschah. Die Regierung wird ermächtigt, im Einvernehmen ‚mit ‚der Regierung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder anläßlich der Modifizirung, der vertragsmäßigen Zollfage das Register der im vorhergehenden Armen erwähnten Waaren entsprechend zu ergänzen. Von der oben festgelegten Begünstigung sind Die dort beannten Waaren ausgeschlossen, wenn sie aus Ländern stammen, deren Provenienzen bei der Einfuhr in das österreichisch-ungarische Bollgebiet laut Artikel III des in dem G.A. XVI.1882 enthaltenen Rolltarif-Gesebes einer dem bezüglichen Sate des Generaltarifs übersteigenden Bollgebühr unterliegen. ‚=: 85. Spätestend am 1. August 1891 und falls , eventuell früher, an einem im Verordnungswege festzulegenden Tage tritt unter den hinsichtlich des Zollgebietes geltenden oder nach dem $. 2 dieses Gefeges besonders zu bestimmenden Bedingungen zwischen dem Gebiete des bisher bestandenen Freihafens bezüglich aller Waaren und in jeder Nichtung der freie Verkehr ein. Während der Zeit vom 1. Juli 1891 bis zu dem im Obigen in Aussicht gestellten Termin wird der Beriehr aus dem Gebiete des bisher bestandenen Freihafens nach dem österreichische ungarischen Zollgebiet nur unter den folgenden Bedingungen "gestattet : a) Bezüglich der der Konsumsteuer unterliegenden Gegenstände, und zwar: 1. In Bezug auf den im $. 1 des G.A. XXIII . 1888 angeführten inländischen RZuder von bestimmter Dualität (Rübenzuder, Rohrzuder) mit alleinigem Ausschluß der für den menschlichen Genuß nicht geeigneten Strupe, dann, wenn nach je 100 Kilogramm, foldten Zuders die Konsumsteuer von 11 fl. in vorhinein bezahlt wird und wenn die im §. 2 des zitirten Gesäßes gestattete Ausfuhrprämie zurückgezahlt wird; ; 2. in Bezug auf anderen Zuder inländischer Provenienz, wenn die darnach kommende Konsumsteuer in vorhinein bezahlt wird, und zwar nach je 100 Kilogramm für feiten Zuder 3 fl.; nach je 100 Kilogramm Zuder in flüssigem Zustande 1 fl.; 3. in Bezug auf solches Mineralöl, in welches duch Naffinirung (Reinigung) im Inlande hergestellt wurde und dessen Richtigkeit bei 12 Grad Adaumur nicht größer ist als 880 Grad ("oo Der Dichtig- Teit des reinen Wassers), wenn die Konsumsteuer von 6 fl. 50 Er. nach je 100 Kilogramm in vorhinein bezahlt wurde ; · » b) ohne jede Gebührenzahlung in Bezug auf alle jene anderen Maaren, deren inländische Provenienz dur beglaubigte Handelsbücher, Original-Waarenrechnungen oder andere Beweise beglaubigt nach gemieten, beziehentlich in anderer Meife außer Zweifel gestellt wird, schließlich ; c) ebenfalls ohne jede Gebührenzahlung in Bezug auf alle jene Waaren, ausländischer Provenienz, welche seinem Einfuhrzoll unterliegen oder welche selten verzollt worden sind, deren Zoll beziehentlich amtlich in Vormerk genommen wurde. «...Die am 1.Juli 1891 auf dem Gebiete des Fruttxaner Freihafens vorfindlichen zollpflichtigen Waarenvorräthe , ausländischer Provenienz sind nach den, an diesem Tage für die Einfuhr in das österreichisch ungarische Zollgebiet giltigen betreffenden B Zolljägen (mit inbegriffen die im §. 3 dieses Geleges festgestellten Modifikationen des Zolltarifs) zu verzollen. Bei Gelegenheit der Verzollung und Bormettung der Ende Juni 1891 auf dem Gebiete des Fiumaner Freihafens vorfindlichen Waaren wird von denselben die Abstammung aus einem zur Meistbegünstigung berechtigten Staate alsermwiesen angesehen. Die Zudervorräthe inländischer Provenienz, solcie auch die im nlande raffinirten Mineralölvorräthe, von höchsstens 880 Grad Dichtigkeit aber sind in dem Falle, wenn die im §. 5 a) angeführten Bedingungen vorhanden sind, nach den dort bestimmten Steuerfägen zu versteuern. · · 2.Trotzdem steht es Jedermann frei,die einer nachträglichhen Zoll- beziehungsmeile Steuerzahlung unterliegenden Waaren entweder im Ganzen oder zum Theil ins Ausland oder an einen der in § 1 dieses Gewebes angeführten Blüte, beziehungsweise in eines der unter Kontrole stehenden Lager bei regelmäßigem Nachweis des erfolgten Erports oder der erfolgten Einlagerung an die erwähnten Pläne oder Magazine zu erportiven. Im Falle einer derartigen Ausfuhr einer M Waare ins Ausland oder in ein öffentliches Lagerhaus wird die leer treffende Waare von der dieselbe belastenden Zoll- respektiven Steuerpflicht befreit. In dem Falle,wenn die Waare in ein unteramtlkchten Gegensperre beziehungsweise Kontrolestehendestivatmagazin eingelagert wird,tritt in Betreff der die Waare belastenden Zolls und Versteuerungspflicht eine höchstens auf 2 Jahre sich erstreckende Zahlungserstreckung ein und die Zolls und Steuerschuld ist in jenem Verhältnisse ratenweise zu bezahlen respektive in Abschreibung zu bringen,in welchem die Waare mit den Privatlagern dem freien Verkehr des Zollgebietes übergeben oder aber nach dem Auslande·oder morgend ein Öffentliches Lagerhaus ausgeführt wird. 3. Der Finanzverwaltung bleibt auch das Recht vorbehalten, solcten Parteien, welche ihre Waaren unter Gegensperre, beziehungsreife Kontrole nicht einlagern lassen wollen, welchen aber die Enteiichtung der ihre Waaren belastenden Zoll- respektive Steuergebühren auf einmal beschwerlich fiele, eine Zahlungs-Fristerstrebung, welche jedoch ein Jahr nicht übersteigen kann, zu gewähren. §. 7. Die Regierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Regierung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder die Modalitäten der im vorherigen Paragraphen geregelten nachträglichen Verzollung, respektive nachträglichen Versteuerung, sowit in Betreff der einer solchen Verzollung beziehungsweise Versteuerung zu unterziehenden Waarengattungen und Duantitäten hinsichtlich eventuell zu gemährender Befreiungen im Verordnungsmege zu verfügen. 8. 8. Bei der Feststellung der Waarenvorräthe sind die folgenden Prinzipien maßgebend : : 1. Sede Bartel haftet für die Vollständigkeit und Nichtigkeit jener Faffion, melde durch sie auf Grund des §. 7 dieses Gefäßes und entsprechend der von der Finanzverwaltung hinauszugebenden Verordnung einzureichen ist. Das Versäumen der Falsio ungleich wie die Verheimlichung, respektive Fahung der Waarenvorräthe wird nach den Bestimmungen des geltenden Gefälls-Strafverfahrens, und zwar in Betreff der ausländischen unverzollten Waaren als durch gefäßwidrigen Import begangener Schmuggel, hinsichtlich Zuders und raffinirter Mineralöle inländischer Provenienz aber als Gefällsübertretung schwerer Art bestraft werden. »2.Den mit der Kontrole betreunten Organen sind sämmtliche vorhandenen Waarenvorräthe und sämmtliche Lokalitäten—gleichviel ob dieselben zur Waaren-Einlagerung·benützt werden oder nicht—zu zeigen,respektive auf Wuktsch zugänglich zu machen A 3. Der Eigenthümer der Waaren verpflichtet, die zur Weiterprüfung der Waare erforderliche Hilfe zu leiten oder für deren sofortige Beistellung zu sorgen und die zur einstellung der Quantität oder des Gewichtes der Waare erforderlichen und in feinem Befige Waagen und Gewichte zur Verfügung " befindlichen Gefäße, Maße, zu stellen. 8. 9. Das gegenwärtige Gefäß tritt am 1. Juli 1891 in Kraft und werden mit dem Vollzuge desselben der Handels- und der Finanzminister betraut, folgende Bemerkung aufzu« 73 | San nn Gefeigentmmf ‚betreffend die Zustimmung zu jenen Bestimmungen, " welche seitens der im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder hinsichtlich der Einbeziehung von Triest in das österreichisch-ungarische Zollgebiet zu treffen sind. 8. 1. Auf Grund des GW. XVI.1889, nach dessen Bestimmungen die Einbeziehung der Freihäfen von Fiume und Triest in das österreichisch-ungarische Zollgebiet am 1. Juli 1891 durchzuführen ist und auf Grund des §. 2 des 6.A. XXIV . 1887, nach welchem Die beiden Regierungen die zur Einbeziehung der Territorien der genannten Freihäfen nöthigen Vollzugsmodalitäten feststellen melden, wird Die Regierung ermächtigt, den feitend der Regierung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder im Vollzug der obigen Bestimmungen hinsichtlich, der Einbeziehung von Triest zu Be und gegenseitig festzustellenden Bestimmungen zuzustimmen. 8. 2. Dieses Beleg tritt am 1. Juli 1891 ins Leben und werden mit dem Vollzug desselben die Minister für Handel und für Finanzen betraut. Gesehentuurf eneleben treten der auf die Zuder in die Zuderüber das fteuer, die Mineralölsteuer, sowie an und Bierfonsumsteuer bezüglichen Gefege in dem bisherigen Rollanschlag Fine, $ 1. Der auf die Zudersteuner bezügliche G.A. XXIII : 1888, ferner der auf die Mineralölftener bezügliche Theil des 6.A. XVII: 1882, sowie die auf die Zucer- und Bierfonsumstener bezüglichen &.4. IV: 1881, V : 1883, und beziehungsweise XLVII : 1887 werden in ihrer Wirksamkeit auch auf den bisherigen Zollausschluß Ftume ausgedehnt. y 8.2. Das gegenwärtige Gejeg tritt am 1. Juli 1891 in Kraft und wird mit dessen Ausführung der Finanzminister betraut. Budapest, 1. Juni 1891. Hierander Weierle, fön. ung. Finanzminister. _ refehlentums über die Sicherung der für den Bau und Die Betriebseinrichtung der von Hermannstadt bis elet reichenden: Linie Der Vizinalsbahn Hermannstadt-Rothenthurmpaß nothmendigen Kosten.§. 1. Das Ministerium wird ermächtigt, im Interesse der Sicherung des Baues der Linie Hermannstadt-Feld der B Vizinalbahn Hermannstadt-Rothenthurmpaß, den, in der am 4. März 1891 statte gehabten außerordentlichen Generalversammlung des Munizipal- Asschusses des Hermannstädter Komitats einstimmig erbrachten Beschluß (nach welchen das Komitat zur Dedung der Annuitäten jenes zur theilweisen Dedung der Baukosten der genannten Bahn zu emittirende Prioritäts- Aktien zu laufen, nad) den im §. 9 des G.-A. XV : 1883 aufgezählten Staatssteuern — ausgenommen die nad) den im Sinne des &.-N. VII. 1883 bei Geldinstituten plachten und nad) den in den Britten a) b) c) des 8. 6 des G.-A. XXII : 1875 erwähnten Kapitalien laufende Kapitalzins- und N Rentensteuer, — einen bhödistenő 9"e Berzent der Staatssteuer betragenden Steuerzuschlag auswirft) zu genehmigen. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verlautbarung 111 Kraft. Mit seiner Durchführung werdens der Handelsminister,der Minister deannernI und der Finanzminister betkafft. Budapest,29.Mai 1891.Gabriel Barossm.p. "Anlehens, welches aufgenommen werden soll, um Gagesbeuigtgestetlt (Minister-Präsident Graf Szapáry) ist gestern,wie er stets zu thun pflegt,vor der Konskriptions-Kommission erschienen,um sein Wählerzertifikat zi übernehmen. (Minister in Debreczin)Außerdem Justizsminister,derbehufanspiriung der kön.Tafel nach Debreczin geht, trifft dort auch Minister Baross zur Eröffnung der Debreczin- Füzesabonyer Bahn ein.Die Eröffnung wird nach der Rückkehr des Ministers aus Orfova erfolgen.Zum Empfange der Minister werden umfassende Vorbereitungen getroffen. (Bischofndassy in Lebensgefahr.)Als der Bischof von Steinamanger,Kornel Hidassy,am 25.d.Janczöd zur Kirche ging,um das Sakrament der Firmung zu spenden,fiel der schwere Klöppel der einen Glocke unmittelbar vor dem Bischof zur Erde.Es ist einander zu nennen,s daß Niemand verletzt wurde. Wenn der Bischof noch einen Schritt vorwärtsthut,ist eine Katastrophe unvermeidlich."Der Kirchenfürst und seine Begleitung verrichteten ein Dankgebet für die wunderbare Rettung. Die Soldaten des Erzherzogs Eine Halbkompagnie des Regiments Neiher (früher Rodic), das fest im Lager zu Pilis-C3aba ist, war etwa drei Wochen im Marienthale bei Alcsuth, wo Erzherzog Josef August täglich Uebungen mit ihnen hielt. Damit wurde [chon beim Morgengrauen begonnen, aber für die braven Soldaten mar. auch in einer Weise gesorgt, mie noch selten für arme Sinfanteristen. Reich beschenkt rüdten sie gestern, wie wir im „Bud. Hirl.“ seien, wieder in Pili3-CSaba ein. An ihrer Stelle treten demnächst Hußaren. (Personalnachricht.)Der Gouverneur des Franz- Josef-Internats,Professor Bäla Erödi,hat sich im Auftrags des Unterrichtsministers für einige Tage nach Kalocsa begeben. Wes-Abschied des bisherigen Vizepräsidenten.Der bisherige Leiter des Budapester Strafgerichtshofes, Franz Szélács der zum Kurialriter ernannt wurde, verabschiedete sich heute Morgens um 80 Uhr im Senats- Saale der Zivilabtheilung von den Richtern und dem Hilfspersonal des Budapester sen. Gerichtshofes. Präsident Ludwig v. Bogisich hob in seiner Ansprache hervor, daß er an GSzétács allezeit einen opfermilligen Mitpräsidenten, in persönlicher Beziehung einen hingebungsvollen Freund, die Strafrebtheilung aber einen Leiter von weitem Gesichtöfreife bereisen habe. Er gab dem Munsche Ausdruch, der Himmel möge dem Sceidenden Kraft und Gesundheit verleihen, um sein schweres Amt an der obersten Gerichtsstelle mit demselben ersprießlichen Erfolge versehen zu können, wie er dies in seiner bisherigen Stellung gethan. (Lebhafte Elfenrufe.) Zugleich übergab er Szeläcs das Ernennungsdekret, seinem bisherigen Amte. Hierauf sagte . somie die Enthebung von . Vizepräsident S3 fand zunächst Dant dem Präsidenten für dessen wahrhaft Freundschaftliche Unterstügung. Niemals — Tod führte er aus — sei während der 5 Jahre seiner Amtsthätigkeit als Vizepräsident 928 Budapester f. Gerichtöhnfes die Harmonie zwischen ihm und dem Präsidenten ernstlich geträubt worden. Tauchten auch bie und da Meinungsabmeidungen auf, so fand die Weisheit des Präsidenten stets Die richtige Lösung. Ein wirklicher Erfolg an diesem Gerichtshofe sei nur durch ein einträchtiges Zusammenmitten des Leiters mit dem Richterpersonale zu erreichen. Diesem Zusammenwirken habe er es auch zu danken, daß die angehäuften Nestanzen, die er vorgefunden, aufgearbeitet oder noch m wenigstens beträchtlich vermindert werden konnten. Das Scheiden sei hier nur räumlich zu nehmen, denn er merde geistig auch weiter unter ihnen meilen und so wie er ihrem Namen auch in Hinkunft begegnen wird, so werden auch sie seinem Namen begegnen. (Lebhafte Elfenrufe.) Eine halbe Stunde päter verabschiedeten sich im Schwurgerichtssaale die Richter der Strafabtheilung separat noch von ihrem bisherigen Chef. Gerichtsrath Anton Brinkmann gab den Gefühlen des Schmerzes, welcher beim Sceiden des allverehrten bisherigen Chefs alle Mitgliederieser Abtheilung erfüllt, in einer schwungvollen Mode Ausdruck. Er versicherte dem Scheidenden, daß sein Andenken nimmer aus der Erinnerung der Richter schminden werde. Stürmische Elfenrufe folgten dieser Rede, worauf Szefacs tief ergriffen Dant jagte und Die Herren versicherte, er werde stets an die hier verbrachte Zeit mit hoher Freude zurückdenken und die Nichter dieser Abtheilung nicht nur als jene Freunde, sondern « Unter Ehrenrttfen auszähåcs ging sodann die Versammlung auseinander. Sektionsrath Albbert Alery)im Justizministerium soll, wie „Bud. Hirl.” erfährt, zum Sestionschef ernannt und in dieser Eigenschaft nach Konstantinopel als Mitglied des internationalen Appellationsgerichtshofes delegirt werden. Wahlbewegung. In einer gestern gehaltenen Konferenz der Wähler des Zolsvaer Bezirkes verabschiedete sich der bisherige Vertreter Obergespan Hamos und wurde — wie „N—t“ berichtet — der Nofenauer Oberstuhlrichter Géza Kubinyi fandidirt. In seiner Programmrede benannte er sich als Anhänger der liberalen Partei. Die Wahl findet am 15. d. statt. Die hauptstädtische Finanzkommission hielt heute unter der Zeitung des Magistratsrath des Markus eine Litung, deren Angelegenheiten wie folgt erledigt wurden : Zwei in der Gegend des Justizpalastes befindlichen Grundstüce wurden an die bisherigen Bächter Paul Luczenbacher’s Nachfolger und Adolf Kohn gegen einen um 25 °, erhöhten Bachtzins unter den bisherigen Bedingungen verpachtet. — Auf eine von früher gestellte Interpellation des Repräsentanten Adolf Fenyvesty erwiderte der Vorsigende, daß der Kaufmännische franzen-Unterflüßungsverein sein Spital in der Lindengasse an Moriz Lindenbaum um 170.000 fl. verkauft habe und nunmehr noch heuer oder doch spätestenz im nächsten Jahre das neue Spital auf dem zu diesem Behufe überlassenen städtischen Grunde erbauen werde. Dernterpellant nahm diese Antwort mit dem Bemerzen zur Kenntniß, daß der Oberfisial darüber anzuhören sei, wie der Verein zur Einhaltung seiner, der Kommunie gegenüber eingegangenen Verpflichtungen, den Bau des Spitals varheitens ausführen zu lassen, verhalten werden konnte. Der VBorfolgende erklärte, diese Angelegenheit zu weiteren eventuellen Veranlassungen dem Magistrat vorlegen zu wollen — Die beim Zubau des Elisabethinerinen-Spitals vorgekommtenen Mehrausgaben im Betrage von 8800 fl. werden besilligt, dagegen wırde die Bewilligung von 8000 fl., welche für die Herstellung eines Schurmbeines gefordert werden, abgelehnt. — Auf Antrag der Stadt wähdchen Kommission wurde beschlossen, die beiden Städtchen Stadtwäldchen Wirthshäuser mit sechsjähriger Dauer zu verpachten und die Offertausschreibung zu veranlassen. — Zur Vollendung der Mathias-Kirche sind 494.400 ff. erforderlich. Zu Diesem Betrage trägt der Religionsfond in eben aufeinander folgenden Jahresraten 190.000 ff. bei, während der Nettansehensweise, gegen Vergütung von 5 °, Kapitalszinsen, den in Berwaltung der Kommune stehenden Fonds entnommen werden soll. Die Kommission acceptirte Diesen Antrag. — Eine Vorlage über die Ordnung eines Abschnittes des Leopoldringes wurde genehmigt. Die Kosten belaufen si insgesammt auf 23.000 ff., welche auf Rechnung des nächstjährigen Budgets der Hauptstadtliike Baurath der Kommune vorstrebt. Reform der Depeidengebühren Wir wir erfahren, stehen hinsichtlich der Depeichengebühren und der Instellung der Telegramme wesentliche Veränderungen bevor, welche den vaterländischen, wirthschaftlichen und kormerziellen Spatexeffen zu außerordentlichen Vortheil gereichen werden. Die ungarische Regierung hat nämlich auf Grund eines Borsehlages, "welchen der Handelsminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister schon vor Wochen erstattete, beschlossen, bei den Depeschengebühren im Inlande die Grund- und Worttare fallen zu lassen und eine reine MWorttare von 3 Kreuzern einzuführen, so daß die Minimaltare nach 10 Morten 30 Kreuzer betragen wird. Die Zustellungsgebühren werden schon am 1. Juli 1, 3%, die Deperdhentaren spätestens am 1. Jänner 1892 ins Leben treten. Die bezügliche Verordnung wird der Handelsminister demnächst erlassen. Wie wir des Weiteren erfahren, ist eine bedeutende Ausdehnung unseres Telegraphene und Telephonweges beschlossene Gage. Das nachte Budget wird in dieser Beziehung detaillirte Daten enthalten, aus welchen ersichtlich sein wird, ob die daraus für das Aerar entstehende Belastung eine minime sein wird. Von dem Resultat der Verhandlungen, bezüglich welcher der Handelsminister die nöthigen Schritte schon eingeleitet hat, wird es abhängen, ob das obenerwähnte Gebührensystem auch im Verkehr mit den Nachbarstaaten Anwendung finden wird. Für die Ferien-Kolonien hat die verwitwete DBaronin Vinzenz Gerlieczy 100 ff. gespendet. Den gleiten Betrag hat Witwe Anna Brülle Domony „als Kranzspende zum Sahrestage des Ablebens ihres theuren verstorbenen Mannes” demselben mohrthätigen Zmwede gewidmet. Zum Morde in Polizei hat in Angelegenheit der von uns berichteten Anzeige betreffend den Mord in der Tompagasse die sofortige Untersuchung eingeleitet Im Laufe des Vormittags wurden sämmtliche mit der Affaire in Verbindung gebrachten Personen vom Stadthauptmann Bjarnar vernommen; die Verhöre lieferten aber den Beweis, daß man es hier mit einem Weibertraueh zu thun habe, welcher gleich nach der Mordthat folportirt wurde und dessen Grundlosigkeit konstatirt worden is. Die diesmalige Anzeige ist auf die Nachficht der Frau Neiner zurückzuführen, deren Kinder durch die Nachbarin Frau Kalapos gezüchtigt wurden. Reihenfund. Wie uns von kompetenter Seite mitgetheilt wird, war die jüngst bei Promontor aus der Donau gesuchte Leiche nicht die eines Offiziers, sondern vermutlich diejenige eines in beslegten Zeit desertirten Offiziersdieners. Die betreffende Notiz war dem Rendöri Közlönye entnommen. Todesfälle. In Arad starb, wie uns von Dori berichtet wird, Sonntag Früh der als Pädagog in ganz Ungarn bekannte Professor an der Vorbereitungsschule der Arader Präparandie, Anton Urhegyi, in Folge eines Schlaganfalles. Der Verstorbene war wegen seines außerordentlich konzilianten Benehmens und seiner vorzüglichen Methode bei seinen Schülern und Deren Eltern sehr beliebt; für seine Türchtigkeit als Lehrer zeichnete ihre. Majestät mit dem goldenen D Verdierzilreuzge aus. Die Arader Präparandie erleidet einen unerreglichen Verlust. — Am Samstag starb hier nach langem, Schwerem Leiden Fräulein Sıma Esnesto, die Schwägerin des bekannten Professors Gustav Hazslindiy. Die welschen Neste der Berblicjenen werden heute Nachmittags zur Ruhe bestattet werden. Attentat gegen einen Dobergespan) Au Drosháza wird dem „Magyar Hirlap“ unterm Gestrigen berichtet: Gestern Früh fuhr der neuernannte Obergespan und Regierungskommissär Reikig mit dem Oberfiskal Georg Dráh, der mit der Zeitung des Drosházaer Stuhlrichteramtes betraut it, nach Esorvas und von dort mit der Bahn nach Gyula. Diah fehrte zu Magen nach Orosháza zurück; als er in der Nacht an Csorvás vorüberfuhr, schoß man nach ihm. Doch wurde er nicht getroffen. Die Kugel war zweifellos dem Obergespan zugedacht, den man auf dem Magen vermuthete. Kurz darauf kam eine Gendarmerie-Patrouille des Weges, die aber seine Spur mehr von den Attentätern entdeckke, gleichsam als Mitglieder seiner Familie ansehender Tompagaffse) Bü 6eschäftsbücer in solider Ausstattung zu billigen Breiten, ferner Merfantil-Drendsorten in besonders geschmackvoller Ausführung empfiehlt die Geschäftsbücherfahrt. Kanit u. Söhne, Budapest, Dorotheagasse 12. Trockenlegung feuchter Wände übernimmt unter Garantie die Ungar Asphalt-Aktien-Gesellschaft Andrássy út 30, 4 Theater für Bente, Doutag, 3. Suni: National theater: »A tündérujjake. — Bolfstheater: »Sötet titoke. — Christinenstädter Arena: »Szegäny Jonathancent im Stadtwäldchen;z »Nareisse,