Pester Lloyd - Abendblatt, Juli 1891 (Jahrgang 38, nr. 147-173)

1891-07-01 / nr. 147

N > S gé ‚(Einze ne Nummern ín Budapest 8 ff., in der Provinz a Er. in allen Berfchleißofalen WR, nn .­­ Budapest, 1. Juli. = Nun, da die Erneuerung des Dreh­bundes als eine bereits vollzogene Thatsache anerkannt wird, verlegt sich Die­ politische­ Spekulation darauf, Die Heußerungen, die der Deutsche Kuaifer über dieses Thema ehegestern auf dem­ Dampfer „Cobra“ gethan, mit­ den Erklärungen zu vergleichen, die Marchese di Rudini an demselben Tage im Senat und Tags zuvor­ in der Kammer abgegeben hat. Es gehört ein ganz ausgesuhter Sinn für, politische Züüfteleien dazu, um zwischen diesen beiden Kundgebungen irgend­eine Verschieden­­heit oder gar einen Widerspruc) ‚zu entdecken. Die Regier­­ung hat dafüre: gefolgt — so Die Worte Rudini’s —, daß der neue Bund lange vor dem Ablaufe des alten eine vollendete­ Thatsache sei. Der Deutsche Kaiser hinm wiederum gab Herrn Woldemar Nissen gegenüber seiner Brende darüber Husdrud...daß: der Bertrag über den Dreibund am 28. Juni Abends. auf weitere sechs Jahre verlängert wurde. B Wahrsceinlich sol mit Diesem Datum der Zeit­punkt markt sein, an welchen der­­Bertrag vom Deutschen Kaiser formell ratifizier wurde, denn die Verein­­barung und­ Feststellung des Vertrages mag wohl schon Früher erfolgt sein und hat allen­­ Anzeichen nach auf seiner Seite irgend­welchen ernsten Schwierigkeiten begegnet. Der Deutsche Kaiser sol gesagt haben, dass die Verlängerung des Dreibundes auf weitere sechs Jahre gelte und man findet diese Ziffer von sechs Jahren auffällig, da die Dauer der bisher in Geltung gewes­enen Verträge stets nur auf fünf Jahre bemessen gewesen it. Die Sache findet jedoch ihre einfache Erklärung. Der bisher geltende Vertrag reicht bis zum Jahre 1892. Nudini sprach im Senate von der zehn­­jährigen Erfahrung, die jeden Zweifel an dem fried­­fertigen Charakter des Dreibundes ausschließt. Die Grün­dung des Dreibundes datirt vom Jahre 1882; der zweite Turnus desselben geht also im Jahre 1892 zu Ende. Wenn nun heute schon, ein volles Jahr, vor dem Erlöschen des Bündnisses, dasselbe auf eine dritte Periode von fünf­­ Jahren prolongirt­­ worden, so­ll der­ Bestand desselben bis zum Jahre 1897, also von heute ab wo auf jech­s Jahre gefigert und darin finden die Worte des Deutschen Kaisers von der Vertragsverlängerung auf jede Jahre­­ sinngemäße Erläuterung. Dem europäischen Frieden it fonady eine weitere lange Frist gegeben; denn that­ Tähhlich bedeutet der Dreibund den Frieden. Man wird ich au, in Italien, mo die Wuth der Madifalen darüber, daß ihnen­­ mit einem Male ein Strich)­­durch ihre groß­­angelegte ‚Agitation gemacht wurde, zu unerhörten Ertesjen in der Kammer führte, mit der vollzogenen Thatsache bald Die überwiegende Majorität der Kamm­er, befreunden. ‚neun Behuttheile derselben, hatte die Ankündigung Rudint’s von dem­­ entschiedenen und treuen Festhalten Italiens an dem Bündnisse mit den Zentralmächten mit donnerndem Beifall und mit Hochrufen aufgenommen, und selbst unter den Unversöhnlichen gibt es Einige, welche besonnen genug sind, für ‚gute Nachbarschaft mit­­ Oesterreich-Ungarn einzutreten. . Das Journal der Radikalen, der „Don Ehisciotte”, hat­ erst vor einigen Zügen im Namen ‚jener Gesinnungsgenossen erklärt: „Wir sind fried­­­liche Männer und wollen mit Jedermann, auch mit Oesterreich - Ungarn , gute Nachbarschaft Halten. ‚Unsere Wünige und Ideale ‚geben wir nicht preis, aber um ihrer willen wird sicherlich Fein Krieg entzündet werden. ‚Der Friede, das ist unser Wille, unser heißestes Bestreben’!“ ‚Wenn’s nichts Anderes ist: den Frieden kann eben seine Institution, ein Bindung in dem Maße sichern, wie es die ‚ZTm­pel-Allianz bisher gethan hat und noch ferner thun wird.­­Die unbefangenen Politiker in Frankreich und in Rußland . "werden wohl auch diesen Standpunkt gelten lassen müssen ‚und si von dem Wahne losmachhen, daß der Dreibund den ‚Frieden bedrohe, oder daß es der Dreibund sei, um dessen willen die eu­ropäischen Mächte die kostspielige Bürde noch ‚nie dagemesener Rüstungen auf sich: laden miüssen. ‚Eine Erfahrung­­ von mehr als einem Dezennium muß doch ‚Seden, der politischer Erkenntniß zugänglich is, darüber ‚belehren, daß Deutschland und Oesterreich-Ungarn nur, um ‚ihren Völkern den Frieden zu wahren, mit­einander sich ‚verbündet haben und daß auch der Beitritt Italiens nur in ‚der gleichen Tendenz erfolgte. Ein­ranzösischer Staatsmann ‚des allerbesten Rufes, Herr Waddington, Hat Fürzlic in ‚einem Interview, das er einem­­ Korrespondenten Des in Manchester Kramm­er“ gewährte, von den guten Aussichten .. beg Zriedens gesprochen, über den Ezar gesagt, daß derselbe ‚in religiöser Hinsicht allerdings bigott und noch unter dem­­ großen Einflusse seines alten Lehrers Pobjedonoszeff steht, jedoch auf­ die Erhaltung des Friedens bedacht ist, und über­­­ dies hinzugefügt, daß alle Mächte geneigt sind, unter­einander gute Beziehungen zu unterhalten. Von Frankreich­ and Rußland ist Dies erfreulich zu hören, von den Mächten des Dreibundes ist es niemals anders erwartet worden, daher das bisherige Verwaltungssystem fast völlig unberührt hafie. Redner hält diese Reform nur für ein Webergangsstadium, für­ nichts Definitives; mit Müdüdt darauf, daß die endgültige Gestaltung unseres Ver­waltungssystems eine Aufgabe der Zukunft sei, hält er es für gerathen, den Kern der Frage, das Verhältniß z­wischen zentraler Staatsgemalt und utonomie,­­ jachlic” zu erörtern. Redner " jest seine diesfälligen Ansichten auseinander und vindizirt,entschieden‘ für:den Staat die richterliche Gewalt und die Verwaltung. . Er meint nachh,­­daß die Noministration ihrer inneren Natur nach in weit höherem Maße ein staatliches Attribut sei als selbst die Justizpflege. Nedner­­ zieht eine Scharfe Grenzlinie ' ziviligen Autonomie­­ und Selfgovernment ; zei Begriffe, die bei uns fast immer vermegselt werden.» Er bedauert, daß die Regierung auf halbem Wege stehen geblieben, daß nicht ein Organ geschaffen wurde, welches das in der Vorlage ausgedrückte Prinzip mirffsam ausgestalten sollte. Auch hätte die ‚Reform nur beim Komitat, sondern bei der Gemeinde begonnen werden sollen. Wir‘ sind, eben gemeint, die Welt aus­ dem Fenster des­­ Komitatshauses zu betrachten. Icht daß mit dem Komitat‘ nicht radikal aufgeräumt wurde, läßt den Redner unbefriedigt, sondern daß die Regierung im Komitat nichts Anderes als die Beamter­wahl zu reformiren fand. Unter dem Beifalle der Rechten erörtert Redner das Verhältniß zren­chen der Pietät für die altehrunwürdige Institution des Komitats und den unabteissigen Biligten gegenü­ber den nationalen Zielen und­ den Anforderungen moderner Entwicklung. Heute sei der Parr­lamentarismus das Bollwerk der Berfaffung; durch Gefege und In­­stitutionen könne das Parlament ja Bürgichaften dafür errichten, daß die Vollstrecer der Staatsgewalt in Administration und uftiz stets forrest und ge­wissenhaft vorgehen. Das Komitat, für das die Reform­­gegner ihmärmen, sei längst todt und werde­­ nie wieder zu neuem Leben gemecht werden. Wozu also um des todten Komitat millen die staatlichen und nationalen Aufgaben der Gegenwart und die Bez­dingungen einer gedeihlichen Zukunft­­ preisgeben ? Redner, wirft ferner die Frage­­ auf, ob­ die gegenwärtige,­­ Territorial­­eintheilung der Komitate eine­­ solche sei, daß sie eine verläßliche, genaue und prompte Funktion der Bermaltung gestatte ? Redner verneint diese Frage und heilt eine territoriale Neu­­eintheilung des Landes nag den Geboten der „politischen, und natio­­nalen Nothunwendigkeit und im Einklange mit dem Interesse der Ver­­waltung und mit den geographischen Verhältnissen.­ Redner­­ besprit sodann den­ Verwaltungsapparat, wie solchen die Reform schaffen würde; er findet denselben zu shrerfällig und folglich zu Fortspielig. Die Idee der Bezirksräthe nennt Redner eine der glücklichsten der Vor­­lage, doch bedauert er, daß diese Institution und ihr Zusammenhang nach oben und nach unten hin nicht eingehender umschrieben seien. Mag eingehenden Erörterungen über­ die Anforderungen des ‚Self governments, bespricht Redner kritisch die Details des Vermaltungs­­apparates der neuen Komitate. Er wendet sich gegen den Obergespan und gegen den Bermaltungs-Ausschuß; der Vizegespan und der ständige Ausschuß wären vollkommen hinreichend. Zum Schlufse zieht Medner eine interessante Parallele zwischen der jüngsten britischen Bermwaltungsreform und dem Inhalte dieser Vorlage, und er erklärt, daß diese Reform, obz­war sie nicht weit genug gebe und nicht syste­­matisch genug sei, dennoch einen Fortschritt bedeute. Sie werde einen tüchtigen Beamtenkörper erziehen, den demokratischen Geist der Nation stärken. Dur ihren Zusammenhang mit der Dienstpragmatik, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Kurialgerichtsbarkeit­ in Wahl­­fahren werde die Reform einen Uebergang zu besserer Zukunft bee­­­deuten, und da es eine moralische Unmöglichkeit sei, anzunehmen, daß die Regierung ihre diesfalls eingegangenen Engagements nicht­ eine halten werde, nimmt Nedner die Vorlage im Allgemeinen zur Grund­­lage der­ Spezialdebatte an. ’··« "­­- «««Die liberale Partei und die gemäßigte Opposition­ begrüßten mit t. herzlichem Beifall diese in ihrer Form Haffish entzo­tfene und rein­ungsvoll vorgetragene Rede, nac­h melder­ der Präsident die üb­­liche Mittagspause eintreten ließ. Der erste Redner nach der Pause war Koloman Törs,der ausführte,­daß die Staatssouveränetät Ungarns eine"fragmentarische, daß der Staatswille einmal nach Rom,ein andermal nach Wien appetlirbar sei,den diesfälligen Auseinandersetzungen ließ Redner Expektorationen über nationale Selbstständigkeit und Autonomie,langs­ah­mige Zitate aus Kossuch Schriften folgen und erschloß mit der Erklärung,daß er die Vorlage ablehne.­­Adamsdorváth begründete sodann kurz die folgende Inter­­pellation: 1.thes·wah­r,daß der Herr Minister-Präsident,beziehungs­­weise die Regierung mit den Sachsen als Nationalität sich in Unter­­handlungen eingelassen und einen Ausgleich geschlossen hat? -2.·theswahr,daß in Folge dieses Ausgleiches einzelne,amt­­liche Personen fallengelassen wurden?. »,s3.ist der Herr Ministerpräsident"geneigt,diesen«Ausgleich dem Abgeordnetenhause mitzutheilen ? 83; 4. Bil hiat e8 der Herr Minister-Präsident und ist es mit seinem Wilsen und Willen geschehen, daß die ungarische Nation von diesem Ausgleich mit Umgehung der le Gejeggebung doch die Münchner „Allgemeine Zeitung” Kenntniß erlangt hat? Der Minister-Präsident ermiderte hierauf,­ er habe mit den Sachsen weder einen geheimen Pakt, noch eine öffent­liche Abmachung geschlossen ; daher sei er auch nicht in der Lage, dem Hause die nicht einftirenden Bedingungen solcher Vereinbarungen vor­­zulegen ; die „Münchener Allgemeine Zeitung“ sei befam­tlic, nicht das am­tliche Blatt der ungarischen Regierung und mithin lehne er, die Verantwortung ab dafü­r, was in dieser Zeitung veröffentlicht ist. Was speziel die Sachsen betreffe, so fordere­ die Regierung von diesen mie von allen Bürgern des Landes Gehorsam gegen die Staatsgefege und Respektirung der Verfassung. Dies fordere die Regierung von allen Staatsbürgern, nit mehr, aber auch nicht weniger ermarte sie auch von den Saclen. Das gejammte Haus­ nahm diese Antwort mit ein­helliger Zustimmung auf und auch der, Interpellant selbst erklärte, sich Damit, zufrieden zu geben. .. Damit­ schloß um 21 Uhr die Sitzung. Den Detailberiggt tragen mir im Morgenblatte nach, « « . » — | Aus dem Beicsinge, Leere Bänke, verdrosfene Mienen, wie eine Wolfe von fhmeren Dünsten brütet die Langmeile auf dem Hause. Go mar es geftern, fo­­­tt es heute, und nicht anders wird es morgen werden. In diese une ‚erfreuliche Monotonie brachte zu Beginn der heutigen Galtung­ des Abgeordnetenhauses einige kurzmeilige Abmechslu­ng (der im Wege des Antragbuchs angemeldete Vorschlag des ehren­­werthen Sigmund Esatár auf Veröffentlichung der steno­­graphischen­ Protokolle des Parlaments im Amtsblatte: eine Zu­­­­muthung, die auf allen Seiten heitere, aber durchaus nur in voran­­­ ablehnende Aufnahme fand. Nachdem Sofef Ronkoly seine Bedenken gegen die Me orm mit löblicher Kürze vorgebracht, kam ein Jungfernredner, der Gräbergespan Graf Gabriel Bethlen, seit etlichen Mocen Abgeordneter für Balavasar, an die Neihe. Er befannte sich als lang­­­jähriges, getreues Mitglied der liberalen Partei; und er fühle, daß "er, indem er dieses Geseß ablehnt, si durchaus nicht in Widerspruch , mit dem Geiste und den Empfindungen dieser Partei fege.. Folgt die Henßerung­ einer Reihe von allerlei Bedeuten. Der Verstaatlichung ‚ hätten “ Seiebe, die den MUebergang vermitteln sollten, voran» gehen Sollen. Ohne solchen MUebergang sei eine heilsame Me­­ta undeutbar; überhastete Reformen seien so schlimm mie­­ Revolutionen. Was sei die Tendenz der Vorlage ? Die­­ Begründung gouvernementaler Allmacht. Das sei der einzige Gedanke ‚der Reform ; dieser lettern könne Nedner daher nicht zustimmen.­­ Nicht doch Starke Regierungen, sondern dich­ die nationale Kraft, die­­ in der Autono­mie­n wurzelt, habe Ungarn sich nur ein Jahrtausend behauptet. Nedner bezweifelt, als ob die Reform die Nationalitäten ihn versegnen, oder die Nationalitätenfrage friedlich zu lösen vers­t möchte. Die Verwaltungsautonomie sei ein sostbares Gut, das in der Hut der Nation bleiben müsse, denn die Nation feilt die nie, die Negie­­rungen, aber feiligen immer. Nach einer polemischen Grfursion, Deren­­ Spise gegen den Doktrinarismus sich kehrte, erörtert Nedner die Nac­htheile des Bureaufratism­us, welchen die Vorlage schaffen werde. Seine "Nede machte nicht allzu lebhaften Eindruck, die Opposition hatte Mühe,­­ dem Neuling zu einem mäßigen suce­s d’estime zu verhelfen. Unter großer Aufmerksamkeit nahm­ nun Balthasar Horvät das Wort, seine Rede sofort mit einigen polemischen Bemerku­ugen einleitend. Zu sehr sehne sich die Vorlage an das bestehende Komitat an , nicht auf­­ den" künstlerischen Werth des Gemäldes, auf den Rahmen werde das Hauptgericht gelegt. Die Ernennung der­­ bisher gewählten Beamten Sei das Um und Auf der Reform. melde Die Sonntagsende, sAm 15.Juli tritt das Gesetz ü­ber,die Sonntagsruhe in Kraft, am 19.Juuli wird der erste Soforttag sein,an welchem im ganzen Lande die Wirkungen der neuesten That auf dem Gebiete unserer Sozialgeseßtgebung sichtbar zu Tage treten werden. Allerdings nicht überall, nicht in allen Zweigen unwirthschaftlicher Thätigkeit, denn die Gefehgebung hat in richtiger Erkenntniß­­ der Lebensinteressen der Industrie und der­­ Bedürfnisse der Bevölkerung, dem Handelsminister die Ermächtigung ertheilt, die Grenzen der M Wirksamkeit des Gesetes enger­­ zu sehen, und im Wege der Ausführungsperednung die Aus­­nahmen oft stipuliren, die Industrien und die Gewerbe zu bezeichnen, welche den­ Betrieb entweder gare nicht oder nur theilweise zu unter­breen haben. Handelsminister Varofs hat vor Erlaß der Verordnung alle kompetenten Faktoren einvernomm­en, er hat eine Unzahl von Metitiorten und Geruchen empfangen , und endlich nach reiflicher Er­­wägung die Verordnung festgelegt, die mit dem­ Wortlaute nach ver­­öffentlichen. Die Zahl der vom Handelsminister stipulirten Aus­­nahmen ist eine sehr große, sie umfaßt die wichtigsten Inöustriegmeige und Gemerke­­renden Bublitums und des Verkehrs und endlich auf­ die Lage des eigentlichen Kleinge­werbes. Weiter konnte der Kreis nicht ausgedehnt wemden, innerhalb dessen Die Sonntagsruhe seine Geltung haben sollte, denn sonst wäre das Geies in seinen Wirkungen geradezu illusorisch bemagt worden. Es war eine sehmierige Aufgabe, den Humanen­ Inten­­tionen­ des Geheges zu entsprechen und andererseits die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit unserer Industrie nicht zu Schmälern, denn die Bestimmung der Arbeitsenthaltung an einem Tage der Woche bedingt unzweifelhaft eine Vertheuerung­ der Produktionskosten; mir glauben jedoch, daß der Minister die richtige Mitte eingehalten hat und daß das Gefeg sich mit gutem Erfolge bemühren werde. 0 Die Verordnung des Handelsministers hat folgenden Wortlaut: f fie nimmt NRüdifiht auf die­ Bedürfnisse des fonfumie . . ’ . ·« 8. 3.de3 6.­A. XIII. 1891 über die Sonntagsruhe der gewerb­­lichen Arbeiter lgutet wie folgt: »Der Handelsminister wird ermächtigt,im eigenen Wirkung­­s­­kreise im"Vero­rd­nungsweige zu bestimmen .a)diejenigen Gewerbe,bei welchen aus dem Grunde,weil die Unterbrechung­ unmöglich ist Lide der kontinuirliche Betrieb im Interessei des konsumirenden Pulikums oder der Ansprüche­ des öffentlichen Verkehres halber,oder zu Zwecken der­ Armee und im sonstiger­ öffentlichen Interesse,insbesondere aber aus gewerblichen Motiven unbedingt erforderlich ist,—die gewerbliche Arbeit auch an dem Ruhetage bewerkstelligt werdet-kaum .b)"diejenigen Modalitäten,­unter welchen diejenigen..Klein­s gemerbetreibenden, die für sich allein, ohne Gehilfen und Lehrlinge, in ihren Wohnungen arbeiten, von der Sonntagsruhe zu­‘ ent­­heben sind. » ·­­­ « «Bei der«Feststellung dieser Verordnung geht der Handelss­minister­ im Einvernehmen mit den Ministern des Innern und des Aderbaues und — für Kroatien und Slavonien — mit dem Troatisch­­slavonischen Banus vor. Der Handelsminister ist gehalten,­­ diese Ver­­ordnungen,­ sowie die an denselben später vorzunehmenden Mopdifi­­kationen ‚nachträglich dem Reichstage vorzulegen.“ ..­­Als Grundlage dieser reichstägigen Ermächtigung,sowies des Einvernehmens bestimme ich untenstehende Gewerbe,bei welchen die gewerbliche Arbeit unter den angegeben Modalitäten an Sonntagen und am Eft. Stefanstage vollzogen werden kann, und zwar: „1 Teil die Unterbrechung des Betriebes unmöglicht: .­ 1»Beis der Thon-,Porzellan-,Majolika-und Steingutfabrikation, ebenso bei der Kalk-,Gyps-,Cement-und Ziegelbrennerei:aus­­f·ch·lie­ß­ l—ich«für die Br»einarbeiten. v-« 2-Bei-sderz Lederindustrie für die Mengungs-und"Leder­­wexchungs-Arbeiten,jedoch längstens bis suhr Vor­­mittag­s.­­» »· 3.­Bei·"der Zuckerindustrie für die mit der Zuckerfabrikation und Raffinerie verbundenen Arbeiten. 4. Bei der Essigindustrie für­ die bei der Auffüllung und Gährung auszuführenden Arbeiten.­­ i­ 5. Bei der Bleicherei-Industrie für die bei der Chlorirung­ und Zaugung­­ vorzunehmenden Arbeiten, jedoch längstens bis 109 Uhr vormittags. 6. Bei der Hanfröstung. 8.Bei der Petroleum­-Raffinerie für jedechheil der Arbeiter­, Ban: in Folge der Natur der Erzeugung eine Unterbrechung nicht ulden. " · 9.Bei­ der Leuchtgas-Industrie ausschließlich für zur Herstel­­lung des Leuchtgases zum Anzünden und zum Ablöschen de­—G­as­­lampen i nothwendigen Arbeiten. le Bei den Mühlen für die Mahlarbeiten. 11.B­ei der Gärtnerei für die mit der Produktion und Bes­arbeitung in»Verbindung stehenden unausschiebbaren,dringenden Arb­eiten.· . , 12.Bei­ der Papier-,Wanken­appe-und Cellulose-Industr­ie für die eine·"Unter"brechung nicht duldenden Arbeiten.«­ 13.Bei der Surrogatkaffee-und Cichyrientrocknungsindustrie für jene Arbeiten, die im Herbste zur Aufarbeitung und Trocknung der KRühe oder Wurzeln unbedingt nothwendig sind. 14. Bei der Käsebereitungs-Industrie und 15. bei der Salami-Fabrikation für die nicht duldende Arbeit. 16. Bei­ der Seiden-Industrie : a) während der Di der Seidencocond-Einlösung die Weber­­nahme der Gocons, die Beförderung und Erfü­dung derselben ; b) die Arbeit für Anfertigung der Grains. "17. Die Bierbrauerei, Mälzerei und eine Unterbrechung 18. die Spiritusbrennerei, Raffinierie und Preßhefe-Erzeugung, ebenso die Bersendung der Prekhefe. 19. Bei der Tarb- und Brandruderei für diejenigen Arbeiten, die im Sinteresse des ununterbrochenen Betriebes nothwendig sind. 20. Bei der Mehlspeisfabrikation die mit Trocknung verbundene Arbeit bis 12 Uhr Mittags. " » « sp 21.Bei­ der Glas-Erzeugung,insofern dieselbe mit Regenerativs Oefen betrieben wird.Die Heizungs-,Glasschmelzs und Glasbläsers Arbeiten,dies keine Unterbrechung erdulden. »22.V«e­iden Eisen-1 und Stahlfabriken·,all jene Arb­eiten,die eine Unterbrechung nicht erleidenk ist,wem insbesondere die Eisen-und Stahl csch"n­elze"·,--,,Pudd­elung,Raffxte­rung,«Röhrenschmelzofen Walzs werks-Arbeit«en,die mit«sc"årifekben inj Verbindung stehenden und f ist die Kontinuität des Betriebes nothwendigerc gesammten­erkstätten, die Gas-und Dampf entwickeluntgss,Koh­lenbrennerei-,Koaksbrennerei-, Holztrocknun­gs-,Röstungs-und Gießereibetriebe,die lokalen Trans­­portbahnen und sonstigex­ Nebenbetriebe,­sowie deren Einrichtungen. 23. Bei der chemischen Industrie jene besonderen Arbeiten des Betriebes, die nicht zu unterbrechen sind, beispielsweise die bei den Schmeiß-, Flammen­ und Schmelzöfen, Bleiflammern und den Retorten laufenden Arbeiten. N . 24.Die beiden elektrische Kraft respektive elektrische Ströme herstellenden Werkstätten nothwendige geswerbliche Arbeit 25.Bei der Email-Ewigeschen-Industrie die Schmelz-, Brenn- und Glasurbrennerei-Arbeiten. · Weil­ die Ansprüche des Publikums die U­nterhaltung des ständigen Betriebs erfordern: 1. Bei dem Barbier- und­ Fak­teurgemerbe im offenen Geschäfte nur bis 12 Uhr Mittags; . von da ab weiter nur in Wohnungen, Theatern oder gelegentlich bei ähnlichen öffentlichen‘ Vorstellungen ins Haus gerufen.­­ . « .. 2. Bei den Bade-Anstalten. 3. Bei den Zuderbädern, Badwerf- und Lebzelter-Gemerben. 4. Bei den Fleischhauern, Seldern und Wursterzeugern für die Herstellung und den Verlaufß bis längstens 11 Uhr Vormittags. 5. Bei den Wildprethändlern der Verlauf bis 11 Uhr Vor­­mittags. Für das Höfer- und Frau­lergemerbe,­ insofern Die Maaren an Unterhaltungs- und Erholungsplägen oder­ außerhalb der Stadt oder der Gemeinde unter Betten oder in sünftiger gewohnter Weise, an Tu­chen oder auf der Erde gelagert, verkauft werden. .­. = 7. Bei dem Bädereigewerbe, die Anfertigung bis. 12 Uhr Mittags, der Verlauf au) von da weiter. -- 8.Die Fabrikation und den Verkauf von Sodzawasser. 9.Diedotels,Gasthöfe,­Bier-,Weins,Kaffeeschäukens und Kaffeehäuser. 10.Milch-·Obst-und Brodverschleiß· 1I.Deer Irkauf lebender-Blumen. 12.Vei dem Druckereigewerbedie Herstellung der keinen Ver­­zug duldendefk staatliche­n und-behördlichen,Drucksachen,Theaterzettel, Repertoires,Traueranzeigen und die zum Austragen dieser,sowie der Zeitungen unbedingt erforderlichen Arbeiteri. . 13.Bei der.«Maschinenindustrie die dringlichen und unaufs­­chiebbaren Reparatursarbeiten höchstejts bis 10 Uhr Vor­ittags, , 14. Bei Kleingemerbetreibenden Die zur Bollendung der als dringli geforderten Reparatursarbeiten bis 10 Uhr Vormittags ; dringliche Umgestaltungsarbeiten bei­­ Mohnungen in der Woche vor und nach der behördlich geregelten Ziehzeit­­en 15. Bei Spezereiwaaren­, Wein-, Thee-, Delikatessen- - und Mehlhändlern, sowie bei dem Greielerei Betriebe bis 11­ Uhr Vormittags. «» 16.Bei alles­ anderen kaufmännischer be­­ziehungsweise Verkaufsgeschäften,­sowie bei Dienstvermittlungs-Gesgäften Höchstens bis 10 Uhr vor­mittags, , «­­ » 17.Die Ka­nzleiarbeiten der kaufm­än­ni­­sche­n gewerblichen und Fabriks-Angest­ellten bis 10 Uh­r Vormittags.­­ 18.Wenn irgendein Geschäft zum Verkaufe staatlicher Mos­nopols artikelberech­tigt ist und daneben auch mitdechmf und Verkauf anderer Artikel sich befaßt oder in demselben Geschäftslokale auch ein anderes Gewerbe betrieben wird,so untersteht«dasselbe bezü­glich des letzteretc Geschäftskreises«ebenso wohl dem­ 52Axill.1«d591,wie der gegenwärtigen Verordnun­g. «.. . 19. Die Zubereitung von Lebensmitteln und der Transport derselben Mann.schon um 1­ Uhr Nachts des auf den Ruhetag fol­­genden Tages begonnen werden. 2 Der Verkauff auf-Ja"h­rmärkten,­welche auf gesetzliche Arbeitsruhetage­ fallen,"ist durch­ die gegenwärti­ge Bek­­ordnung nicht beschränkt und an diesen Tagen kanm der am Ort des Jahrmarktes befindliche«,kaufmännische und gewerbliche Verkale unbeschränkt stattfinden.An­ Wochenmärkten,­die an einen gesetz­­lichen Arbeitsruhetag fallen,kann der Verkauf nur Vormittags bis 10 J Uhr stattfinden.Es versteht sich von selbst,daßhie durch die hins­­ichtlich einzelner Jahrmärkte bestehenden Gesetze und Verordnungen nicht berührt werden,1 und daß namentlich der(191GAL 111.1)2768 zu beobachten sein wird. II1.Weil der öffentliche Ver­ehr mili­tärische oder andere döffentliche Inter­­essen den kontinuirichen Betrieb unbe­dingt erreichen: 1. Den Eisenbahn- und Schifffahrtbetrieb, sowie die beim Daft, Telegraphen- und Telephonbetriebe vorkomm­ende " gemerbliche dheit. .. »- 2.Aus militäri­schen Gesichtspunkte dringlich echte-, rüstungs- oder gewerbliche Lieferungsarbeiten. sz­ ú: Chuparbeiten gegen Hochmaster oder andere Elementar­­ereignisse, sowie die zur Abwendung oder Heilung der Folgen solcher Elementarereignisse unumgänglich erforderlichen Arbeiten. 4. Gewerbliche Arbeiten, melde im Synteresse des öffentlichen Ver­ehrs oder der­ öffentlichen Sicherheit seinen Verzug erleiden. 5. Dekorationsarbeiten bei Feierlichkeiten. 6. Das Omnibus- und Zahnmagengemerbe. 7. Das Dienstmanns- und Trägergemerbe. 8. Die Zeichenbestattungs-Unternehmungen. IV. Laut Britt b­ §. 3, bes zitirten Gesekes können an dem bezeichneten Tage gewerbliche Arbeit melde und » allein, in jedem und zwar anderer Hilfsarbeiter Wochen genießen, 31 . A verrichteten jene selbsttändigen Kleingewerbetreibenden ohne Gehilfen ohne Inanspruchnahme in ihrer Wohnung arderten.. . v.Die in dieser Verordnung für einzelne Arbeiten,beziehungs­­we­ise,Operationen bewilligte,Au­snahme bezieht sich lediglich auf jene». Arbeiterurkd Hilfspersonerh welche beiden betreffendet"Arbeiten,"be­­ziehungsweise Operationen thatsächlich beschäftigt sird­. « Bei jenen Getrerbetreibe jcden,"bei welchen die gewerbliche­ Arbeit laut Obigemaxch­ an Sonntagen besorgt werden kann,ist der betreffende Gewerbetreibende verpflichtet,für eine derarti­ge Ablöijtung der bei­den Arbeiter ei­teren Arbeiten angestellt 10 zgen. VII. Diese Verordnung tritt zugleich mit dem G­ U. XM:1891 am 15. Juali 1891 in Wirk­samkeit. Budapest, 1. Juli 1891. * * ’ 3 \ AB Ä 5 * · a Der Finanzminister hat in Betreff der Sonntagsruhe im Berg- und Spatzenbetriebe, in­ der saatlichen Mün­z in den saatlichen Monopolsbetrieben und den damit verbundenen Unternehmungen eine Überordnung erlassen: ‚Die gewerbliche Arbeit in den unten angeführten Nenntern, ‚Betrieben, Unternehmungen und Magazinen kann alle an Sonntagen, sowie am Gt. Stefanstage besorgt werden, u. zw. I. weil die Unter­­brechung des Betriebes unmöglich it: 1. Beim Bergmerks- und Hütten­­gewerbe: a) bei den Arbeiten zur Entmusterung und zum Ziede­ner Luftleitung ; b) Ausbesserungsarbeiten in den Gtollen, Gängen, Schächten, an Maschinen, Dampfkesseln und anderen Motoren, Trans­­portbahnen und dazu gehörigen Einrichtungen, ferner die wegen solcher Arbeiten erforderlichen Werkstättenarbeiten, inserzeit alle hier angeführ­­ten Arbeiten an Wochentagen nicht besorgt werden können; c) Die eine Unterbrechung nicht - gestattenden Arbeiten in den Metall­­vorbereitungs- und­­ Metallaufarbeitungsmerken, sowie in den mit ihnen verbundenen chemischen Werten, Salzsiebereien und Spalsöfen. 2. Bei der Münze solce Reparaturarbeiten, welche ohne längere­­ Unterbrechung des Betriebes an MWocen­­tagen nicht besorgt werden können. 3. It Geschäftstreife des Salzgefälles die Beendigung der bereits begonnenen Salzeinlagerung. 4. Bei den Tabakgefälls-Untern und -Betrieben: a) bei den Tabak­­einlösungs-Aemtern die Manipulirung des am Samstag eingelösten Zabats ; b) die Umlegung der erwärmten Blätter während der Zeit der Gährung ; c) in den Tabakfabriken die Vorbereitung der am Montag oder am Tage nach St. Stefan zu effertairenden außer­­ordentlichen Bestellungen ; in der Zigarrenfabrikation die durch die Kontinuität der Fabrikation erforderlichen Arbeiter, endlich die Über­­nahme und Aufgabe von Eisenbahn- und Schiffssendungen; d)ın den Talent­­verschleiß-Magasinen die Beendigung der bereits begonnenen Einlagerung. I. Weil das Interesse des fonfumirenden Publikums die Kontinuität des Betriebes erheirscht: 1. können im Geschäftsbereiche des Salzgefälles fortgelegt werden: a) bei größeren Bestellungen die in der Produktion und Lieferung vorkommenden gewerblichen Arbeiten bis 12 Uhr Mittags; b) die ausschließlich Sal verschleißenden Geschäfte bis 10 Uhr Vormittags; c) bei­­ Geschäften, melche neben dem Salz auch andere Artikel verkaufen, unter den für diese Artikel bestehenden Beschränkungen ; 2. für Tabaftrafiten, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob in denselben neben den Tabatfabrikaten auch andere Artikel geführt werden oder nicht, werden die auf den Verschleiß bezughabenden Vorschriften mit dem Zusage unverändert in Geltung erhalten, daß den Trafifanten, melde in ihrem Geschäfts­­total auch andere­ Artikel verlaufen, wenn sie die ihnen obliegenden Verpflichtungen zur Erudirung der G.­X. XIII.1891 und der auf Grund desselben erlassenen handelsministeriellen Verordnung benügen, die Tabakverschleiß-Lizenz sofort entzogen wird. III. Weil das öffentliche K­nteresse die Kontinuität erheischt, Fannen besorgt werden: 1. im "Berg- und Hüttenbetriebe, bei Tabakgefälls-Anlagen und -galeriten alle jene Arbeiten, deren Verschiebung die Sicherheit der Anlage, die persönliche Sicherheit oder die Gesundheit gefährden; 2. in den Kohlenbergwerfen die Produktionsarbeiten, wenn außerordentliche Um­­stände die Sortlegung der Produktion erheifchen, wozu indeß eine besondere, für eine „bestimmte Zeit“ lautende bergbehördliche Be Hál oke erforderlich ist. IV. Diese Berordenung tritt am 15. Juli b. 5. in Kraft. 7. Bei der Stärke­ndustrie. ő >, —· «I «. 2 « -s Aus: · Lehrlinge, somie ihre bak biele menigstene Monate einen ganzen oder einen halben Sonntag N · alle e, « einmal zwei Arbeitsrude Barojsmo. folgenden Inhalts - Gagesuenigkeiten. Abreise in Gastein in der Königin wag Gastein) Ihre Majestät hat si gestern Abends in Begleitung des Obersthofmeisters Baron Nopcsa, der Hofdame Gräfin Mikes und des Hofrathes Ritter v. Klaudy mit einem Hof-Separatzuge der Westbahn Wochen dort bleiben. Wie verlautet, 3. Juli, Frith, ein tägigen Aufenthalt nehmen, worauf heute in werden si ein prunkvoller Katafalk errichtet worden, und Zur Rechten während dieser Zeit an Erzherzog Franz Salvator und dessen Gemahlin, Erzherzogin Marie Balerie, zu Besuch in Gastein eintreffen. Se. Majestät trifft in Gastein am mird Dort einen mehr­­derselbe zum­ Sommerauf­enthalt nach Sicht begibt.­­Requiem. Für das Seelenheil meiland Ferdinand’s V., Königs von Ungarn hat der Diner Garnisonsfirche ein Trauergottesdienst stattgefunden. Der Hauptaltar und das ‚Tabernakel‘ der Kirche waren mit schwarzem Tuche bedeckt. Im Hauptschiffe war melher die Insignien des Herrschers und die Wappen Ferdinand’ V. trug. Kronmachen bildeten z­wischen den Bankreihen Spalier, hatten die Offiziere der Garnison Aufstellung genommen. In den vordersten Bankreihen­­ saßen Korpskommandant FMEL, First Rudolf Soblomis, die FMEL, Graf Merfall, Kubinyi und Pfeifer, General Alerius Zoltäan, die Generalmajore Szvetics, Gold um Stanger, ferner Oberbürgermeister Karl Näth, Vizebürger­­meister­ Gerlöczy, Prorektor Dr. Wilhelm Schuler, Dekan Dr. N­apaticz u. A. Propst, und Dechant-Pfarrer Michael B­o­­gifich pontifizirte mit großer Assistenz Die feierliche Messe, bei welcher ein Requiem des NRegenshors Moriz Baprinecz unter Zeitung des Komponisten aufgeführt wurde. Die Soli wurden von den Damen Benza und­­ Baprinecz den Herren Kretsy und Subhaaß in sehr verdienstlicher Weise gefungen. (Kardinal-Erzbischof Haynald) Wie aus Kalocsa telegraphirt wird, trat­ heute Morgens eine erfreuliche Wendung in dem Befinden des Kardinal-Erzbischofs ein. Dr. Haynald erlangte das V Bewußtsein wieder und nahm um 7 Uhr etwas Kaffee und später Tofajer Wein zu sich. Der Bussflag des Patienten war zufriedenstellend. A­bgeordnetenmahl­ Die Ugron-Partei hat einen neuen Zuwachs erfahren , der am 29. 5. in Mezőtur gewählte Abge­­ordnete, Advokat Alexander Ad­am erklärte, daß er sich der Ugron- Fraktion anschließen werde. Verleihbung) Durch allerhöcíte Entschließung wurde dem lutherischen Elementarsaullehrer Johann Benedel in Szabadhegy, in Anerkennung seines mehr als fünfzigjährigen eifrigen und ersprießlichen Wirkens, das silberne Verdienstl­euig mit der Krone verliehen. (Leichenbegängniß­)He1­te Vormittags 10 Uhr fand in der Todtenhalle des israelitischen Spitales die imposante Leichen­­feier des Steinbrucher Rabbin­ers Dr.Abraham Samuel Feuers­­tein statt.Zu derselben hatten sich die hervorragend stets Mitglieder der verwaisten Gemeinde mit ihrem Präsidenten Blankenberg eingefunden.Wir bemerkten ferner den katholischen Geistlichen Turi­­nu­s und den reformirten Seelsorger Török,dann den Bezirkss­physiku­s Dr.Beretzky von Steinbrtschy.Die Rabbinen Dr.­M­it Kayserling und L.Pollak hielten ihrem Amtskollegent wghr­­haft ergreifende Trauerreden.Dr­ Kayserling empfahl in seiner Jede Piqu kinderlose Wmwe des Verklärten dem Schextze der Zwixckersv­­emein --- « « ----’ der Station Penzing aus nach Gastein begeben. Se. Majestät seiner Gemahlin das Geleite auf den Bahnhof, der Helenenburg Wohnung und soll ungefähr von gab Die­ Königin nimmt drei

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