Pester Lloyd, Januar 1893 (Jahrgang 40, nr. 2-26)

1893-01-03 / nr. 2

— jesprochen im Lande Frostrufen mit, wenn von den verläße­nd­en Maßnahmen der Regierung nicht wird. Und diese Einigkeit­ fehlt, mo die soziale­ Revolution fi tüftet, wo die Dynamitarden wieder an ihre Blutiges Se­haft gehen, wo geheime Verbindungen sich organisiren, deren legte und leitende Fäden, in den Händen der more achistiich-bonlartgistiichen Noitation fi) befinden. Die menz­arhishe Gesinnung hat wohl bisher keine weitere Ver­­breitung gefunden, aber das Bertranen in die Republik muß im Bolfe immer mehr schminden, wenn Leben, Vermögen und Ehre des Bürgers keinen ausreichenden Shiny mehr finden, wenn die Republikaner nicht mehr die Kraft in­­ie Entschlossenheit befigen, sich und die Republik gegen die niedrigsten Angriffe zu vertheidigen. Der Gerichtshof, das Parlament werden, zu­sammentreten, aber der erminschte Erfolg wird ausbleiben, wenn die Republikaner sie nicht, wie Jules Terry­ es verlangt, muthig um die gemeinsam­e Sahne schanzen, um die Diktatur, den Rückechritt und die Restauration zu verhindern. Kann aber sogar die Regier­­ung in ihrer eigenen Mitte seine Einigkeit herteilen, dann haben die Gegner [don jegt gewonnenes Spiel, dann wird die Frise exit mit den Wahlen ihr Ende erreichen, zugleich mit dem Ende der Republik, Budapest, 2. Jänner. 0.8 Nicht jeder Staatsmann Hat an dem Tage, da man die Wünsche zu Propheten macht und das Herz so gern weissagen als ein paar sinnvolle Gedanken gleich bei der Hand, um Huldigende Ansprachen nachdrücklich und bes deutsam zu beantworten. Der­­ Präsident der Französischen Republik wird wohl Burg not dem üblichen Renjahrs-Empfange des diplo­­matischen Korps einen vergilbten „Briefsteller für alle Gelegenheiten des gesellschaftlichen Verkehrs", oder eine nach dem Rezepte Talleyrand’s verfaßte politische Stylistik nachgeschlagen und derselben einige Ducch häufigen Gebrauch schon ehrwürdig gewordene Formularien entlehnt haben, da er in einer für ihn und ganz Frankreich so heissen Situ­a­­tion die Begrüßung der Botschafter und Gesandten zu er­­widern hatte. Der Athem der Zaghaftigkeit hurcht Durch seine Süße, die Rede tremplirt, die Wörter ängstigen sich gleiche­sam davor, irgend etwas verrathen zu künnen, und wenn Die Diplomaten von dem Präsidenten einen wertvollen Beitrag für ihre Berichte nach der Heimat­ erhofften, dann waren sie weiblich aufgefeilen. Denn daß die drans gofen „sete und mtilgbare eigenschaften” besigen, daß sie ein „Kulturvolt seien“, welches dem „Sortschritte und der Humanität bereits Dienste geleistet” und noch weitere „zu Teisten berufen sei”, — das weiß die ganze gebildete Welt [dhon aus dem Stadium der Weltgeschichte, und braucht ihr nicht erst so verspätet am 1. Jänner 1895 als steuerte Offenbarung vorgelegt zu werden. Freilich stellt Carnot auch der Negierung das Zeugnis aus, daß sie „im Ver­trauen auf den Maren Eid des Volkes an der Schwelle des kommenden Jahres mit Ruhe in die Zukunft bliden ; aber welche Regierung hat nicht vorgegeben, in derselben Zage zur sein, am d­amt eifrigsten gerade dann, wenn das Sturmesmehen der öffentlichen Meinung sie hart an den Hand des Absturzes geschlendert hatte. Wenn aus Madrid seinerzeit die Meldung kam, ganz Spanien erfreue sie der tiefsten Stuhe, dann F konnte man mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß dort demnndert ein Aufstand ausbrechen werde ; ıind ein ähnlicher Schluß aufs Gegentheil scheint aug nach den Andeutungen Carnot’s Fein unberechtigter zu sein. Denn bisher hat man nur erfahren, daß im Schafe dieser Regierung Zant und Hader darüber ausgebrochen seien, wie man nunmehr in der Panama-Angelegenheit vorzugehen habe, daß der Kriegsminister von seinem Posten zu scheiden gedenke, daß Zivard eines maßgebenden Eins­aufes auf die Finanzkreise völlig entbehre. Und eine solche Regierung sollte mit Nähe in die Zukunft bilden können? Sie treibt die Sorglosigkeit gewiß zu weit, wenn sie aus Vertrauen in den Hafen Blid des Volkes ihren Bestand ges festigt, wähnt, denn gewöhnlich sind Diejenigen N Regierungen die festett, in deren Haren Blid das Bolt Vertrauen fegt. Die Verfahrenheit des Kabinets Nibot verrät­ aber eine solche Klarheit nicht, woher erwächst ih­n also die Zuversicht auf fernere ungestörte Wirksamkeit? Wenn Carnot vielleicht der Meinung war, durch diese pathetische Schlußversicherung die Gesandten zu Berichten zu bes­egen­, in denen die inneren Zustände Frankreichs als gebesserte geschildert werden, dann dürfte er ich einem schwer entfehnl­baren Serthim Hin gegeben haben, von dieser einzigen, aber­­ unbegreiflichen Neuigkeit in seiner Rede werden jene Diplomaten, die als ernste und wohlinformirte gelten wollen, keinen Gebrauch mache­t. Und doch hätte der Präsident der Republit so­ns­­tiges und ungleich Bedeutenderes zu sagen gehabt. Nicht gerade den­ Diplomaten, aber aus Anlaß der Neujahrs­­begrüßung dem eigenen Bolfe. Dem thut beruhigender Zuspruch, noth, dem muß ein tröstender Ausblic­k geboten, dem muß gezeigt werden, daß habgieriges und gewissenloses Machtgelüste es täuschen und mitbrauchen wolle,­ daß aber ein fester Arm bereit sei, es vor den Gefahren des Umsturzes zu fügen. Wohl, we­nn­ eine Woche wird verstreichen, ehe das Parlament und, was unoch viel dringlicher ist, der Gerichtshof ihre öffentliche Thätigkeit beginnen werden. Aber wenn man bedenkt, was dem Bek­ommenen und Amreiselnden auch nur eine Stunde ist, wie viel Pei u­nd Halen sie ihm bereite, dann wird man zu ermessen ver­­stehen, wie mächtig innerhalb dieser Tage die Erregung anzuschwellen vermag. Und das sind Tage, an deren seinem die­­ Verleumdung fie Ruhe gönnt, an denen man fortwährend die Leichtgläubigkeit zu überrülpeln suht, und mit Ansfccht auf Erfolg, nachdem das Urtheil selbst Besonnener irre geworden und man mit grausamer Berechnung auch mit dem Namen der Neuiten ein frevles Spiel­ wagt. Die Vorsicht der Neinen geht eben im Bewußtsein ihres storrelten Handelns selten so weit, überall und bei jedem Schritte sich gegen die listigen Ane jchläge der Böswilligkeit zu wappnen. Die stets auf Der Sauer Liegt, um mit den Mitteln der Heimlichkeit jene zu verderben, die sich ihr beherzt in den Weg stellen. Sie hat ihre Beschuldigungen sorgsam vorbereitet, wückt sie durch überraschende Details ins Licht der Wahrscheinlichkeit und ruft nach Gegenbeweisen. Die sind aber nicht zurecht gelegt und so hat die Verleumdung einen V­orsprung, den ihr die Anständigkeit nur fehmwer abringen fan. So sieht es heute in Frankreich aus.. Unregelmäßigkeiten mögen vorgenommen sein, sogar in reichem Maße, aber sie wurden sch­werlich von solchen­ Persönlicheiten begangen, die für ihre Fehl­­tritte den Bestand der republikanischen Staatsform kompromittiven künnen. Eine S Kommission, an deren Spite Britton steht, wird kaum geneigt sein, die Wahrheit zu vertüscten, und wenn man dort die Absicht hat, Die Untersuchung einzustellen, weil der Beweis für­ Bestechungen bei den meisten Verdächtigten nicht zu erbringen i­, dann dürfte diese Motivirung eine Ide I­berechtigte sein. Hund doch züngelt auch schon gegen diese Kommission die Schmähung auf, das. sie im Einverständnisse mit der Negierung an der eigenmächtigen Niederschlagung des Prozesses arbeite, und Doch h­üftet sich schon die mnarchistisch-bonlangistische Agitation, mit der Patama-Gesellschaft auch andere wirth­schaftliche Unternehmungen und Banken in den Schlamm erniedrigender Anwirfe zu zerren und so das ganze finan­­zielle Getriebe des Staates ins Schwanfen und Stocen zu bringen. Den Muth dazu erlangen die Verbündeten nur von der Haltlosigkeit der fieberhaft erregten öffentlichen Meinung des Landes, die sich in ihrem Urtheil noch nicht zurecht­findet, da ihr die unentbehrlichen Wegweiser fehlen, das einrigende Selbstvertrauen der Republikaner und die Energie der Regierung. Schwindet diese Erregung, dann muß an die Verleumdung verstiummen, da sie auf sein empfänglices Ohr mehr trifft. Dazu hätte aber Niemand nicht beitragen können, als der Präsident der ‚Republik selbst, Empfange des diplomatischen Korps. Hätte er si)­ca nicht in veralteten und überflüssigen Lobpreisungen der französ­­ischen Nation ergangen, sondern den gesammten Vertretern des Auslandes verfündet, daß die Gerechtigkeit, umbeirrt von politischer Madjination und Parteistellung, ihren Lauf nehmen, daß dem Umsichgreifen jener moralischen Ber­­ätungen innerhalb des Volkes Einhalt gethan werde, und daß die Regierung so auch in voller Webereinstimmung in Bezug auf die dazu wirksamen Meittel befinde: dann Hätten die Statzofen aus dem Munde eines von ihnen allgemein geachteten und verehrten, sich seiner großen Verant­wort­­lichkeit stets beswußten Mannes Heilsame Beruhigung, dan hätten sie Vertrauen in die staatliche Führung gewonnen. Aber Carnot ist ein streng konstitutioneller Präsident, und seine Erwiderung auf die Ansprache des päpstlichen Nuntius war gewiß um Gimvernehmen mit der Regierun enttworfen worden. Herrschte in Dem Kabinet­tvirtlich jene Einigkeit, sie hätte in der Mede Anspruch ges­tanden, schon um des starren Einbruches willen, den es und gerade beim 4. 68 muß die Verpflichtung des Dienstheten, über die Auf­­führung und den moralischen Lebenswandel des Dienstboten zu machen, aufgehoben werden. Diese Verpflichtung des Dienstgebers kann wieder nur aus dem Herrschaftsverhältnisse abgeleitet, mit der rechtlichen Selbstständigkeit des Dienstboten aber nicht vereinbart werden. Vom Standpunkte der rechtlichen Selbstständigkeit des Dienstboten kann der Dienstgeber nicht n­ie nicht verpflichtet, sondern nicht einmal befugt sein, den Ledens­wandel des Dienstboten zu beaufsichtigen und ft form troliven, wenn nicht ztwischen ihm und dem gefeglichen Vertreter eines minderjährigen Dienstboten diesbezüglich besondere Vereinbarungen getroffen wurden. . 5. Endlich mi die Zahlungspflicht des Dienstgebers. für. die öretzigtügigen Betpflegstoffen: eines ohne Schild des Dienstgebers erkrankten Dienstboten aufgehoben werden. Auch diese Bestimmung des Gefeg- Artikels XIII : 1876 ist ein Weberbleibsel aus dem Herr­schaftscharakter des Dienstverhältnisses, ein Weberbleibsel, dessen Beis­behaltung für den Fall der Umgestaltung dieses Verhältnisses in eien freien Vertrag nicht motivirt werden k­n­rt. (ein Schlußartikel folgt) Hugo Chudy, " Zur Revision des ‚Dionidaten gesehen. Die Zustände, welche bei uns auf dem Gebiete des Gesindes­wesens herrschen, haben schon oft zu Magen und Beschwerden Anlaß gegeben. Aber obgleich die in die Oeffentlichkeit gedrungenen Klagen fast ausschließlich, den Kreisen der Dienstgeber entstammen, so wäre es doch ein großer Frrthun, zu glauben, daß die vorhandenen Uebel­­stände sich nur den Dienstgebern fühlbar machen. Die Dienstboten — welche zum größten Theil aus weiblichen Personen bestehen und aus den ungebildeteren Bottstraffen hervorgehen — befigen einestheils nicht die nöthige Intelligenz, um ihre Beschwerden bezeichnen und formuliren zu künnen, anderentheils sind sie nicht in der Lage, mit ihren Bes­­ch­werden vor die Oeffentlichkeit zu treten. Daß aber die Dienstboten mindestens eben so viel Grund haben, sich über die faktlschen und gefeglichen Zustände zu beschmweren, das man für Niem­anden ein Ges­cheimniß oder eine Syrage sein, der sich jemals mit Gesindeangelegen­­heiten oder Dienstbotenprozessen befaßt hat. Ebenso wäre es ein Frrthum, zu glauben, daß nur die Ent­­artung des Gefindes an den vorhandenen Weberständen schuld sei. Denn — mie vielem und heftigem Widerspruche dieser Tat auch begegnen mag — es muß einmal sijen herausgesagt werden, Daß es ebenso sehr an den Dienstgebern wie an den Dienstboten liegt, wenn sich das Ber­hältniß zwischen ihnen für beide Theile immer unbefriedigender ge­staltet, Wenn die Dienstboter — mie behauptet wird — von Tag zu Tag unverläßlicher, nachlässiger und schlechter werden ; wenn bei ihnen die alte Anhänglichkeit und Treue immer mehr ausstirbt; wenn­ sie fügen und betrügen und sich noch Überdies luftig­­ machen aus: Kosten Derjenigen, welche sich alles das gefallen lassen, sind dafür­ allein, die Dienstboten verantwortlich zu machen? Haben die Dienstboten , den Herrschaften die Gemeinschaft, das persönliche Verhältniß gekündigt. Haben sie den Herriaften Anspruch und Aufschlag verweigert in pers­­onlichen Dingen? Eine Antwort auf diese Fragen, objektiver und verläßlicher als die subjektive und einseitige persönliche Erfahrung, erhält man, wenn man sich aus altfräntischen Romanen und Theater­stüden überzeugt, wie das Gesindeverhältniß vor Zeiten beschaffen war. Ein altes Sprigmort sagt: Der Herr allzeit vorauf. Kein Wunder, wenn die Dienstboten so sind, wie sie von den Dienstgebern erzogen werden­. Der Dienstbote, welcher zum ersten Male einen Dienst antritt, it in der Regel eine junge, unerfahrene und unfertige Person, welche der Leitung und Aufsicht, der Belehrung und Erziehung bedarf. Aber wo sind die Herrschaften heutzutage, bei welchen die Dienstboten all dieser Dinge theilhaftig werden? Die Dienstgeber wollen fertige Leute zu Dienstboten haben, Leute, welche Schon Alles wissen und Alles können, was sie zu thun haben und welche die Dienstgeber der Lasten und Sorgen des Haushaltes überheben. Zur Anmelsung und Belehrung der Dienstboten fehlt ihren, die Zeit und oft noch mehr die Luft; statt mit Nahsicht und Geduld. behandeln sie die Dienstboten mit Nervosität und Ungeduld. Auf diese Art wird das Verhältniß alsbald unerträglich für beide Theile und darum auch je eher gelöst. Der Dienstbote tritt in einen anderen Dienst,­ da er aber am ersten Blake nichts gelernt hat, so vermag er au am­ zweiten Plate den Anforderungen nicht zu­ ents­­prechen, welche an ihn gestellt werden. Der Dienstgeber nimmt einen anderen Dienstboten auf, weil er aber mit denselben Anforderungen an ihn herantritt, so vermag ihn auch der zweite Dienstbote nicht zufrieden zu stellen. Und so wiederholt sie auf beiden Seiten stets derselbe Vor­­gang, ohne daß ein günstiges Ende davon abzusehen wäre. Unter solchen Umständen ist nicht zu erwarten, dab Maßregeln im einseitigen Iinteresse eines oder des anderen Theiles eine Besserung der Austände herbeiführen könnten. Durch fo­e Maßregeln m wü­rde nur die Einmisyung der Behörden in Privatverhältnisse vermehrt und solche Einmengu­ngen werden von dem Bublitm­ als Chitanen selbst in dem Falle empfunden, wenn die Einmengung im allgem­einen Interesse des Publisims geschieht. Syedermann it sehr schnell fertig damit, die Interpention der Behörden zu fordern, wenn ihn irgendwo der Schuh drückt oder etwas nit nach Wunsc­ht; aber ebenso schnell it Ledermann bereit, sie über Hiktan die Belästigung des Publikums dur­ die Behörden zu beklagen, sobald diese Maßregeln auch wider ihn zur Anmendung kommen. Andererseits wurden behördliche Mairegeln — Deren Spite fi) der allgemeinen Anfanung nach gegen die Dienstboten zu Fehren hätte — [den aus dem Grumbe erfolglos bleiben, weil gesunde Abe­mahungen zivilhen Vertragsparteien nur dann zu Stande kommen können, wenn seine der beiden Parteien in der Lage ist, die andere zu Dominizen und deren ungünstige Situation im eigenen Synteresse ansnügen zu können. Was in solchen Fällen, wo eine Partei ohmäch­­tiger i­ als die andere, entsteht, ist kein freies, vertragsmäßiges Rechtsverhältniß, sondern ein Macht und Herrschaftsverhältniß. Nun it es aber eine unleugbare Schatsache, daß das Gesinde­­verhältnis die Tendenz hat, die charakteristischen Züge eines Magd- und Herrschaftsverhältnisses abzustreifen und sich je länger je mehr in ein vertragsmäßiges Rechtsverhältnis anzugestalten. Der Uebergang vom Status zum Kontrakt, welcher von Henry Mayne als ein Cha­­rakteristikon der allgemeinen Rechtsentwicklung nachger­iesen wurde, zeigt sich auch in der historischen Entzviclung des Gesindeverhältnisses. Im Alterthum moneren bekanntlich alle diejenigen Berich­tungen, welche man heutzutage als Funktion der Dienstboten betrachtet, von Sklaven besorgt. Der Sklave aber mwi­rde gar nicht als Berson, sondern als Sache betrachtet, er war nicht Rechtssubjett, sondern Rechtsobjekt, stand rechtlos ganz unter der Gewalt des Herrn. Im Zeitalter des Feuda­­lismus bestand das Gefinde aus den Unterthanen des Feudalherren. In diesem Zeitalter war das Verhältnis zwischen Here und Gefinde ein reines Herrschaftsverhältniß. Das Gefinde gehörte als Theil zum Hauswesen des Herrn, es hatte Anspruch auf seinen Schus, war ihm aber auch in Allem zum Gehorsam verpflichtet. An der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts — als die­dee der Gleichberechtigung aufkam — machte sich zum ersten Male das Bedürfnis nach gejeglicher Neger­­ung des Gesindeverhältnisses — dessen Modalitäten bis dahin von der Sitte bestim­mt waren — geltend. Damals entstanden — fast gleiche zeitig mit der Aufhebung der Hörigkeit — die exsten Gefindeordnnungen und es ist sehr carakteristisch, daß der Grlaß der meisten noch­ jet zu Recht bestehenden Gefindeordnungen in die Zeit von 1809-1848 fällt. Ein gemeinsam­es Merkmal all dieser Gefindeordnu­ngen besteht darin, daß sie Du­ch­ spezielle, von den Regeln des gemeinen Rechtes abweichende Bestimmungen, den Macht- und Herrschaftscharakter des Gefindever­­hältnisses aufrecht­erhalten und bemahten wollen, obsehen die rechtliche­ Natur des freien Vertragsverhältnisses fon in den Vordergrund tritt und fi) in den meisten Bestimmungen dieser­ Befindeordnungen mani­festert. Auch das ungarische Befindegefeb verfolgt die gleichen Tendenzen, wenn es au) im Allgemeinen auf einem liberaleren und fortgeschrittes neren Standpunkte steht. Aber zwei so­ entgegengesetze Dinge, wie Macht- und Rechts­­verhältniß lassen sie nicht widerspruchsfrei vereinigen. Macht kann man nicht auf Kontrakte gründen und das Recht läßt sich nicht aus der Macht deduziren. Das Hauptgebrechen aller bestehenden Gefinde­­ordnungen i­ in dieser widerspruchsvollen Vereinigung zu fudienz daraus entspringen alle Webelstände, welche in Bezug auf das Gefinder tosten faktisch, aber nicht BIOS bei ung, sondern überall dort bestehen, 100 Gefindeordnungen in Kraft sind, welche neben dem vertragsm­äßigen Charakter des Gesindeverhältnisses die Machtvoll­ommenheit der Dienst­­geber über die Dienstboten konferniren wollen. Wenn diese Nebelstände nicht alsbald nach Exlak der betreffenden Gefese, sondern erst später ott Tage traten, 10 läßt sich dieses daraus erklären, daß einestheils die eingelebte Gewohnheit den Widersprich in der Begriffsbestimmung des Gesindeverhältnisses Längere Zeit derhüllte, anderntheils aber die Idele der individuellen Selbstständigkeit und rechtlichen Gretähert sich nicht auf einmal, sondern nur anmälig auf die verschiedenen Boltsficgten ausdehnte. Heute aber ist die Anschauunge-und Umnknnggweise aller­s­­selbst der unterstenss Massen so sehr von dieser Idee schon durchs drangen,daß die Umgestaltung der Gesindeverhältnisses in ein ver­­tragsmäßiges Rechtsverhältnis nicht mehr ausgehalten werden kann. Das Gesindeverhältniß in der Form eines Macht-und Herrschaftsver­­hältnisses hat sich überlebt,es ist nicht mehr zeitgemäß und mit Buhm gehen in die Form eines vertragsmäßigen Arbeitsverhältnisses. Es mag sein,daß dies von den Meisten,welche eine Aendekung der­ hef­tigen Zustände herbeiwünschelt,fü­r eine schlechte Aussicht erklärt werden wird,nichtsdestoweniger kann und darf behauptet werden,daß nu­r auf diese Art eine Besserung der Zustände angebahnt werden kann Wenn einmal beide Theile,die Dienstgeber sowohl wie die Dienstboten,sich an die neuen Formen,welche das veränderte Verhältniß bedingt,gewöhnt ted uid in dieses Verhältniß hineingefunden haben,so werden sie sich bessert und behaglicher dabei behindert,als unter den bestehenden unklaren und widerspruchsvollen Verhältnissen Den Beweis dafü­r liefern Frankreich und England,wo der Uebergangspezeß,welchen wir gegenwärtig durchmache11«,bereits beendet is. Dort gibt es keine besonderen Gefindeordnu­­gen, Teile besonderen Gefindegefege mehr, das Gefinderhältnis mid nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechtes und den speziellen Bestimmungen des Obligationenrechtes geregelt und beurtheilt. Und obgleich für unsere Anfhauung und unsere Empfindung die französischen und entglischen Zustände im Gefindemesen noch unerträglicher erscheinen als die­ unfrigen, so woerden sie doch von den Berheiligten nicht so att gesehen und empfunden, im Gegentheil Die Interessenten befinden sich bei derfette bei den dortigen Zuständen besser und zufriedener, als wir bei den unfrigen. Wil man si davon überzeugen, so sehe m­an nie, wie viel in ungarischen und deutschen und note wenig in Französischen und eng» Kien Humoristischen Blättern über die Dienstboten-Witferen gespottet und gewibelt wird. Da die menschlige Natur so beschaffen ist, daß man Über unangenehm­e Dinge am­ meisten sprit und am meisten sich luftig macht, atm sie darü­ber hintenzufegen, so sind heutzutage die humoristischen Zeitungen und Wigblätter, was einst die Epigramme und Satiren gerieten, nämlich die Gipfelteflere der bestehenden Wider­­sprüche und Verkehrtheiten einerseits, andererseits der Empfindungen und Stimmlungen, tvelche dadurrd) hervorgerufen und ertredt werden. Daß die Französisgen Und englischen Wigblätter sich so wenig mit Dienstboten-Kalamitäten befassen, tt also ein Zeichen, daß dort die Dienstbotenfrage nicht so eifrig besprechen, als sein solches Uebel betrachtet wird, wie bei uns oder wie in Oesterreich und Deutschland. Die Uebelstände, welche auf dem Gebiete des Gefinderwesens bestehen, drängen zu einer Revision des G.-A. XIII : 1876. Soll aber durch eine Revision des G.-A. XIII : 1876 wirklich eine Besserung in den bestehenden Zuständen herbeigeführt werden, so muß man die Ursache diej­er Weberstände aufheben, Mittel, wie die vor­­geschlagene Maßregehung des Gerverbes der Dienstvermittler, polizeiliche Aufsicht über die Dienstboten u. f. m. — so angezeigt dieselben auch vom polizeiligen Standpunkte sein mögen­­, können feine Besserung der Zustände herbeiführen, denn die Weberstände, welche durch diese Mittel bekämpft werden sollen, sind nur die Symptome, nicht aber die Ursache der Krankheit. Die Krankheit it theilwweise eine Begleit­­erscheinung der Entwicklung, in der wir uns befinden , theilweise, und zuvar zum größeren Theile aber geht sie — mie ich zu zeigen gesucht habe — daraus hervor, daß ein Widerspruch, ein Gegenfach besteht zwischen der althergebrachten und auch dur­ den G.­U. XIII . 1876 adoptirten Auffassung des Dienstbotenverhältnisses und den Tendenzen unserer Zeit, mit Beseitigung aller Macht- und Herrschaftsverhältnisse und ihrem Streben, alle patriarchalischen auf dem verm­iedenen Status der Berson beruhenden­ Verhältnisse durch Have, firirte Vertragsbestimmungen­ zu erregen. Was zu geschehen hat, it also eine Abkü­rzung des Uebergangs­­prozesses dadurch­, Daß man den Tendenzen der natü­rlichen Eetrocklung entgegenkommt und die Revision des G.­U. XIIT:1876 auf eine solche Begriffebestimmung des Gesindeverhältnisses grü­ndet, wodurch dasselbe rein und präzis als ein vertragsmäßiges z­weiseitiges Obligationens­verhältnis definirt wird Dadurch ergeben sich sogleich drei prinzipielle Forderungen. &3 miühen nämlich erstene alle jene Verfügungen und Bestimmungen des G.­A. XIII: 1876, deren Zweck und Wirkung die Wegb­undung oder Aufrechterhaltung der Machtvollkommenheit des Dienstgebers über den Dienstnehmer ist, aufgehoben werden, weil sie im M Widerspruche und G­egenlage stehen zur Definition des Dienstbotenverhältnisses als eines privatrechtlichen­­Bertragsverhältnisses. Zweitens müssen solche D Ver­­fügungen ınnd Bestimmungen in das elet aufgenommen werden, welche als Garantien für die Bewahrung des vertragsmäßigen Charakters des Gesindeverhältnisses zu dienen und einer Eutartung desselben vor­­zubeugen im Stande sind. Drittens endlich müssen Vorkehrungen ge­­troffen werden zur Paralpfirung der voraussichtlichen schädlichen Volgen, welche aus dieser Umgestaltun­g des Gesindeverhältnisses ent­­springen können. Was nun die ersten oder negativen Anforderungen betrifft, so rechne ich zu Diesen : 1. Die Aufhebung der einseitigen Disziplinar- und traf­gewalt des Dienstgebers über den Dienstboten. Diese Gewalt ist ein Zugehör des Herrschaftsverhältnisses und kann nur innerhalb eines solchen ausgeübt werden; denn keine andere Befugniß manifestirt so far und deutlich die Herrschaft des Menschen über den Menschen, als die einseitige Disziplinar- und Strafbefugniß; nichts steht mehr im­ Widerspruche mit den Grundlügen des Rechtes, als wenn von zwei miteinander im Vertragsverhältnisse, also einander gleichberechtigt gegenüberstehenden Parteien, die eine zugleich Richter und Vollstreber sein kann in solchen Fragen, welche aus dem­­ Vertragsverhältnisse ent­­springen und bei welchen es sich lediglich um Erfüllung oder Nicht­erfü­llung freiwillig übernommener zivilrechtlicher Verbindlichkeiten handelt. 9. Eine andere Anforderung ist, daß der Vertragsbruch blos als zivilrechtliches Unrecht, aber nicht als Uebertretung nach öffentl­­ichem Rechte behandelt werde. Schon an und für fi fst es eine der heutigen Rechtsansganung strads zuwiiderlaufende Sache, daß die Nichteinhaltung zivilrechtliger Verpflichtungen Strafe nach sich ziehen solle. Aber die Ungerechtigkeit wird handgreiflich, wenn nur der Vertragsbruch des Dienstboten gestraft wird, während der Vertragsbruch des Dienstgebers blos eine zivilrechtliche Entschädigungs- Verpflichtung begründet, wie dies im­ G.A. XII: 1876 der Fall ist. Leber die Verpflichtung zum Schadenerlas darf auch dem Gesinde gegenü­ber nicht hinausgegangen werden.­­ 3. 63 müssen ferner Die auf die Dualifikation und Ausführung des Dienstboten bezü­glichen Nuchriten des Dienstbotenbuches weggelassen werden. Denn die Ducifizirung­ den Dienstboten duch den Dienst­­geber kann für Gifteren weit nachtheiligere Folgen haben, als selbst eine terminelle Bestrafung. Kriminelle Bestrafungen werden ja in Regiti­mationsurkunden nicht eingetragen, und warm soll gerade Der Dienstbote verpflichtet sein, für sein Fortkommen hinderliche Dualifi­­kations- und Führungsatteste vorzumeisen, da fjonst in der Regel Niemand zu. so selbstmörderiigem Thun verpflichtet it? nur Grunde genom­men it die Dualifikation und das Führungszeugniß des Dienst­­geberd nichts Anderes, als die subjektive — daher meist voreinge­nommene — Meinung der einen kontrahirenden Partei über die Ber­­tragetren der anderen. It es aber­ nicht ein sonderbares Anftimen, der einen Vertragspartei die Verpflichtung aufzuerlegen, Sedermann die Meinung anderer Personen über ihre Vertragstreue vorzumessen, ohne ihr andererseits die gleiche Möglichkeit zu verschaffen, si über die Vertragstreue der anderen Tontrahirenden Partei zu informiren ? Würde überhaupt Handel und Verkehr heutzutage bestehen können,­­wenn man verpflichtet wäre, Sedem, mit dem man eine Gejgnitse­verbindung eingehen will, ein Buch vorzumeisen wie das Dienste­botenbuch, mo Sedermann seine subjektive Ansicht über unsere Ver­­tragstreue eintragen Mike ? ihrem Drang nach Gleichberechtigung, nac :­­ der Finanz Uusf­aug. Des Abgeordnetenhausen wird am 7. Jänner Vormittags 11 Uhr eine Sagung halten. Gegen­stand : Gelegentrangf Über die Regelung der Beamtenbezüge. = Die reichstägige Nationalpartei hält am 8. Jänner Nachmittags 5 Uhr eine Konferenz, in welcher die Spezialberathung 085 Budgets auf der Tagesordnung stehen m­­rd. — . 7 Berlin, 31. Dezember. Sin­g.:RHrr) Der dem sürfen Bismarck in den Mund gelegte Irrthum, daß er bei der Redaktion der Emser Depesche vom 13. Juli 1870 als einer Chamade eine Fanfare gemacht habe, ist durch die Veröffent­ Kliehung des Mord­autes der Originaldepesche aus Ems gründlich widerlegt worden. Die schlimmste Seite dieses Stridums war, das er den allezeit wü­rdevollen, traven und standhaften König Wilhelm I. im Lichte der Schwänhlichkeit und Unsnt­chsoffenheit erscheinen ließ. Man durfte annehnen, daß diese Wirkung bei dem Varziner Tuschgespräch, über die Eifer Depesche nicht beabsichtigt mar ımd daß nun. Alles geschehen wu­rde, im die Sache in Vergessenheit gerathen zu Taffen. Statt­dessen haben jedoch einzelne Blätter, die den S3ntereffen des Fürsten Bismard zu dienen glauben, die Geschichte von neuem aufs genommen und diesmal mit dem deutlichen Ymed, die Tortette und ent­­schlossene Haltung des Königs in Ems als Folge einer Drohung des Bundeskanzlers hinzustellen und somit auch für diesen den Ruhm zu vindiziren, den sich der König durch die entschiedene Abtwehr der berruthigenden Zumuthungen Napoleon’s und Gramont’s errworben hat. Als Beweismittel dafür dient die Behauptung, Graf Bismark hätte am 12. Juli 1870 Abends Kenntniß von der neuen Forderung Gramont's erhalten, vona Se. Majestät der König Wilhelm einen entschuldigenden Brief an Kater Napoleon richten möge, und daraufhin den Grafen­ Gutenbur­g mit der Drohung seines Abganges nach Ems gesandt. Diese Behauptung kann aus folgenden Gründen nicht wahr sein: die erwähnte Zumuthung stellten die Minister Gramont und Du­ivier am 12. Juli Mittags in einer Unter­­­redung mit dem Gesandten v. Werther. Der Gesandte weigerte Ti, darüber telegraphisch nach Berlin zu berichten, und berichtete in Wirklichkeit auch nur schriftlich, so daß die Nachricht auf diesem Wege frühestens am 13. Juli in Berlin gekommen sein kann. Bene­­de­tti, der französische Gesandte, erhielt das erste Telegramm über die neue Forderung seiner Regierung nach seinem­ eigenen Jenging am 12. Huft Abends 6 Uhr in Ems. Auch von dieser Seite konnte der Bundeskanzler vor der Abreise des Ministers Grafen Eulenburg noch nit unterrichtet sein. 63 bliebe also nur die Annahme übrig, daß der Bundeskanzler die kommende Verrwicklung vorausgesehen, und daß er für den Fall eines bedentlichen Schwantens des Königs dem Grafen Gutenburg das Pressionsmitel eines Kanzlermechtels mit auf den Weg gegeben hätte. Dann aber würde auch der weitere Verlauf bewiesen haben, daß fr der Kanzler in seinem König mit dem er­wähm­ten Verdachts voll­ommen getäusct hatte Denn in den Aufklärungen des Grafen Gaprivi ist artenmäßig aus einer eigen­­händigen Niederschrift Des Königs bewiesen, daß er aus eigenster­ Initiative am 13. Juli die Weisung gab, „an Werther 7 zu Giffeiren, daß ich indignirt sei über die Gramont-Ollivier fe Bummuthung und mir das Weitere vorbehalte“. es entstehen nunmehr doch folgende Fragen: Geht Dankb­ark­eit für den Fürsen Bismark 200 wer “Die Verehrung Des autom Kaisers? tes zulässig, Daß die Blätter, welche die Dankbarkeit für den Fürsten Bismarc und ohne Nachsicht auf die Gegenwart nu­r­­ als die Dankbarkeit zu pflegen suchen, das Andenken an eine der größten und ehrruü­ndigsten Heldengestalten, die je Throne geziert haben, mit willkürlichen Behauptungen herablegen ? Wo bleibt das Quosego des... Alten von Friedrichsruh, dessen Nuhm war, ein ganzer Royalist zu sein, an die ihm ergebenen Federn, die sich abmühen, das angebliche Wort des „Zensors” Lothar Bucher wahr zu machen, daß „die irrigsten Erinnerungen des Fürsten seine jähesten seien" ? Warum soll ein großer Tochter das Zerwürfniß unter Lebenden ents­teh­en, und denkt man nit auch an die Gefühle des Engels und Erben, der doc bei dieser Art der Bek­enfung in die Vergangenheit kaum zur Versöhnung gestimmt werden mag? 3 ist jammerschade, daß der Fürst seinen wahren Freund zu besigen scheint, der ihn zu überzeugen vermöchte, daß die Geschichte, die er als Privat­­mann macht oder die Andere in seinem Namen zu machen sucen, sein großes Andenken hinterlassen wird und daß das Werk, das er­ mitgeschaffen hat, doch nicht blos eine Vergangenheit, sondern auch eine­ Zufrift bef ist. die­ Telegramme des „Beer Lloyd“, Breiburg, 2. Sänner, Orig »-nelenae) Ser und eine Petition an den Reichstag gegen die Zivilehe vom bereitet; e w­erden zu derselben bereits Unterschriften gesammelt. Die Petition soll dem Abgeordneten des I. Bezirkes, Minister Szilágygi, überreicht werden. Wien, 2. Jänner( Orig.-belegt) Der Ratser empfing Vorm­ittags in Audienz eine Deputation den atyt der an­gesehensten Notablen der mohamedanischen Bevölkerung Bosniens und der Herzegovina, welche eine Dankadresse aus Anlaß der Errichtung einer Scheriats-Richterschule zur Heranbildung geistlicher mohamedanischer Richter überreichte. Berlin, 2. Sünner Orig-ZTelegr­­Me- Blätter beschäftigen si mit vr Neujahrsrede des KRaisjers über die Militärvorlage, welche Rede sie übereinstimmend dahin kommentiren, daß mie immer die Reichstagsentigeidung ausfalle, Caprivi Reichskanzler bleiben . AS Führer der Deputation, deren Mitglieder in der leich­samen Nationaltracht erschienen, fungirte der Direktor des Institutes Yadihi Mehemet Giendi Azapagie, als Dolmetsch der Legationssekretär Direktor Horomis. Die in tarkischer Sprache, abgefaßte Abreise führte alle G­efungenschaften an, welche die moha­­medanische Bevölkerung auf kulturellem Gebiete unter der Regierung des Kaisers zu verzeichnen hat und meist besonders auf die 1887 errichtete Scheriats­richterschule hin, aus welcher jebt zum ersten Male den geistlichen Gerichten in Bosnien juridisch gebildete Adjunkten geliefert wurden. In seiner Ansprache gab der Führer der Deputation der Vereicherung Ausdruck, daß der K­aiser seine treueren und er­­gebeneren Unterthanen habe, als die Mohamedaner Bosniens, melde dankbar dafür seien, daß sie ihr Kultus dank der Fürsorge des Kaisers so günstig fortentwickeln konnte. Nedner schlos mit der Bitte, der Kaiser möge au fernerhin seinen­­ mächtigen Schuß den bosnischen Mohamedanern angedeihen lassen. Der Monarch nahm die Deputation in Huldvollster Weise auf und erwiderte dem Sprecher derselben, es free ihn sehr, so hodja angesehene Repräsentanten seiner treuen mohamedanischen Unterthanen zu empfangen. Er sei von deren loyaler Gesinnung überzeugt und­ werde immer gern bereit sein, deren religiösen und kulturellen Intere­­ssen sein volles Wohlwollen entgegenzubringen. Sodann ließ si­­e­ Majestät die einzelnen Abgesandten vorstellen und gab t wiederholt­­ seiner Freude Ausdrud, daß ihm allseitig über die S Fortschritte Bose­niens Erfreuliches berichtet werde. — Die Audienz mährte nahezu eine Stunde. N Weiter m w­rden bei den Bentigen allgemeinen Audienzen empfangen : Minister-präsident Graf Taaffe­ mit Sohn Heinrich, sorwie Graf Koloman Festetics. »­­»· : + a se

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