Pester Lloyd, Oktober 1898 (Jahrgang 45, nr. 240-262)

1898-10-11 / nr. 245

GEIST-des Enxseinkommen­ gegenüber den«­berechtigten Beschwerde der Deutschen gethan und ‚Zugehörigkeit mit einem Griffe über die auf nationaler basischen Parteiverbände Hinaus eine Konzen­­teieung all jener zah­lreichen Elemente des Hauses versucht werden, die für die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Ungarn einzutreten bereit „Ausgleichsministerium“ kommen, sind. Be­archie und dieser selbst zum Nugen gereicht.“ — „Herr Abgeordneter, ich unterdrücke die Möglichkeit eines „Gottesfriedens“ im­ österreichischen Parlament vor erfolgter Verständigung zwisgen Deutschen niftern verhandeln, im Besibe eines die seit Juli 1896, Uebeneinkommens für den österreichischen Mi­­betreff3 Lage in Oesterreich behindert und beirrt werde, neun Vierteljahren, der Hauptpunkte des Ausgleichs sich befinden und bei zuhause der das Fnderluste­rschreben des Ausgleichs an der Inangriffnahme einer jeden größeren Aktion behindert sind 2” — „Ungarn hat billiger Weise Anspruch darauf, zu dem Ausgleich daran it, betreffs dessen die Ungemeißheit ebenso lähmend auf Ungarn wie auf Oesterreich wirkt. Die Beschwer­­den, dag Ungarn von diesem Gesichtspunkte aus doch entbehren nicht einer zu den 2aften des Reiches beizusteuern, nicht aber eine Ber­­aftungsgunote an den inneren Wirren Oesterreichs zu tragen, denn diese bilden ein trauriges Privileg der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. CS ist daher natürlich, daß in Ungarn die jeweilige Situation in Oesterreich­­dermalen ausschließlich aus dem Gefigtemittel der Chancen des Ausgleiches betrachtet wird. Das it verständlich. Nicht so leicht begreiflich aber ist es, daß man, seit dem Abschlusse der Vereinbarungen mit dem Grafen Badeni eine Art von Rechts­­anspruch auf diese formulict. Die öffentliche Meinung in Ungarn hat si mit dem Inhalte dieser Vereinbarungen vertraut gemacht, sich dieselben moralisch angeeignet. 63 muß zugegeben werden, artige­lides Bräjudiz in Folge Regierungen wohl fein recht« für die Vertretungskörper schaffen, immerhin jedoch ein fattisch­es Dieses duch geschaffene Präjudiz­it durch die im heutigen Sommer erfolgten Abmachungen des Grafen Thun noch verstärkt worden. Diese Umstände schaffen in Ausgleichsfragen für U­ngarn eine noch günstigere Position, als dies der allgemeinen politischen Verhältnisse ohnehin der Fall ist. In diesen Sinne betrachtet man in Ungarn die dermaligen Ausgleichsvorlagen,­­beziehungsweise den „Geheimvertrag“ als einen „Besisstand“ und darum jede Abänderungstendenz Erklärung für die staatsrechtlich selbstredend ganz unzulässige Theorie , de3 c’est A­prendre ou a laisser, eine Theorie, doch melde die Inferenz des Parlaments bezüglich der Ausgleichsmaterie auf einen rein formalen Akt herabgedrückt würde. Dieser Standpunkt kann in Ungarn, wo man einen so feinen Sinn für die Rechte der Bolts­­vertretung hat, ernstlich nicht vertheidigt werden. Er müßte demnach jede österreichische Negierung, auch das von mir ge­wünschte „Ausgleichsministerium“, geradeso wie das Ministerium Thun, ein entsprechend langes Provisorium von Ungarn verlangen; nur würde meiner Ansicht nach jene andere, mir vorschwebende Re­gierung mehr Aussicht haben, den Ausgleich thatsächlich parlamentarisch durchzuführen, als die gegenwärtige. Denn die­jenige Regierung mag, wofern die Linke aus tak­ischen Gründen es rathsam erachtet, wohl mehr oder minder tief in die Ausgleichs­­berathung hineinkommen, — an eine parlamentarische Sinalifirung derselben kann bei Fortbestand der dermali­­gen Verhältnisse im Abgeordnetenhause k ein ernsthafter Politiker glauben.” Damit f­loß die Unterredung. Ti B a. Hlerander TOR eo 3, Anton Out &e 8, Alexander Matletovitő und Nugut ButlRi­ng sind, an­weise, die Verhandlungen mit dem österreichischen Siebener-Komite wieder aufzunehmen. Zwischen den beiden Präsidenten ist vereinbart worden, daß der Zusammentritt der beiden Siebener-Komites morgen, Dienstag, um 5 Uhr Nachmittags zu erfolgen habe. Da die ungarische Deputation, in ihrer verlegten, Ende Juni, gehaltenen Sagung der österreichischen Deputation bei voller Wah­­rung ihres prinzipiellen Standpunktes eine Tontreue Berechnung auf dieser Basis in Vorschlag brachte und die österreichische Deputation auf diesen Vorschlag seine Gegenproposition machte und ihrerseits an die ungarische Deputation das Ersuchen richtete, die Eestattung der österreichischen Gegenproposition für­ die Herbstverhandlungen vers­iegieben zu dürfen, Schlägt Brästident vor, daß nachdem der Standpunkt der­ österreichischen Deputation dem Texten ungarischen Borschlage gegenüber unbekannt ist, das Giebener-Somitd anzumweisen Sei, sich mit dem österreichischen Subsomite in Verbindung zu geben, dessen Gegenvorschlag ad referendum zu nehmen und über denselben der ungarischen Deputation am Mittwoch um 10 Uhr Vormittags Bericht zu erstattern, worauf die lethtere in der Lage sein werde, um Gemäßheit des zu erstattenden Berichtes zu dem österreichischen Vor­schlage Stellung zu nehmen. Die Deputation machte sich die Vorschläge des Präsidenten ohne Debatte zu eigen, womit die Gißung schloß. Der Sikung wohnten­ auch Miniter-Präsident­­ Baron Bánffy und Finanzminister Dr. Ladislaus Lufács bei. — Finanzminister Dr. Kaizl, der heute Mittags hier ein­­getroffen it, hat Nachmittags dem Finanzminister Dr. Luflach einen Besuch abgestattet. Ruhigungspolitik Bolt zu Volk. Finalisirung wie es mit wohl in Folge Badens aber ich frage, treibt und haft zur Vollendung des geriffen Berechtigung. Vereinbarungen welches nach allen damit eine Art Werkes, welche von ihnen tontemplirte „Ausgleichsministerium“ bieten, die nun schon seit drei Jahren mit des also seit des längeren Zeitablaufes al „Befu­gstörung“. Dies ist die Es müßte ein Zweifel über psychologische Seiten Gzehen von „Gottesfrieden“ betreff3 der raschen das beiden Staaten der Mon Öarantien fönnte das meine und vorgelegten Ausgleichs Ungarn ist wohl gehalten, von vielleicht den die von Ungarn willen, innere daß der­­eine Duote den Grafen­­ Koloman.­­ — Die ungarische Quoten-Deputation hielt heute­­ um 5 Uhr Nachmittags unter Vorfis Koloman SzEIl’5 eine Sigung, P­räsident meldete, daß der neueinberufene österreichische­­ Reichsrath die Duotene Deputation gewählt habe, melde aus den­­selben Mitgliedern mie die frühere bestehe, deren Mandat mit dem Schluß des Reichsrathes thatsächlich aufgehört habe. Die Duoten- Deputation habe sich bereits Konstituirt, wovon Präsident Graf Schönborn ihn verständigt habe mit dem Bedeuten, daß die österreichische Deputation erklärte, die nun abermals aufzunehmenden ‚Verhandlungen als die Fortlegung der im Juni b. 5%. abgebrochenen Verhandlungen zu betrachten und bereit sei, diese Verhandlungen mit der ungarischen Deputation, und war auf mündlichem Wege in Budapest wieder aufzunehmen. Präsident beantragte Daher, daß die ungarische Deputation gleichfalls die nun wieder aufzunehmenden Verhandlungen als die Fortlegung der im Sommer abgebrochenen Verhandlungen betrachte und daher das damals in Funktion gewesene Siebener-Komite, dessen Mitglieder Koloman Széll Mar 3alt. [ Das hocstäm­mige Föhren­wäldchen, welches die Villa de8 „Limes“-Korrespondenten umgibt, hat Blocht vor einer Reihe von Jahren in einem Reifeloffer aus Paris nag Petites-Dames gebracht. Seitdem sind die jungen Setlinge so hoch aufgeschoffen, daß man nur durch ihre wiederholtes Beschneiden die Aussicht auf das Meer frei­­halten. Tann. Bom Schreibtische seines­­ im ersten Stade gelegenen Arbeitskabinett aus — ein faalgroßer Raum, dessen zweite Hälfte seinem Befiter als Schlafzimmer dient — entzüdt das Auge ein herrliches Panorama, das noch umfallender wird, wenn man den sich vor den Fenstern entlang ziehenden Balkon betritt. I­n der weiten, blauen Ferne, wo die Fluthen der Manche den Saum des Himmels zu bilden scheinen, sieht man die langen, dunkeln Hauhmolfen großer Dampfer und die Segel stattlicher Zwei- und Dreimaster. Woge auf Woge rollt, von glngernden Gifc­d­ämmen überragt, dem Felsengestade entgegen. An die grünen Halden Ie­nen sich in der von einem Blumen­­teppi­ überzogenen Tiefe die gefälligen, riosetten Villen des Thale­geundes an, während knapp Hinter dem von Thürnen gezierten Schlößchen das Didlicht des Forstes fich erstrebt. „Wie gut muß es si) hier arbeiten lassen“, bemerke ich, zu dem behäbigen Hausberen gewendet. „Glauben Gie es nit! Man wird angesichts der Pracht dieser Natur zum beschaulichen Orientalen und möchte nur sie bewun­­tern“, antwortet Herr v. Blomit. Er ließ seine mit fürstlichen Komfort eingerichtete Villa, deren höchste Zierde der ftodhohe, von einer breiten Galerie umgebene Billardsaal bildet, den von ihm ent­­worfenen Blänen gemäß erbauen. Wer weiß, ob in diesem berühmten Journalisten nicht ein großer Architekt verloren gegangen ist ? Drunten steht die Stapelle, mitten in einer Waldeslichtung , still und einsam, als ich sie an einem Nachmittage zum ersten Male besuchte, aber überfüllt und mit dem Hellen, melodischen Geläute ihrer Glocken die Luft des engen Thales erfüllend, als ich am nächsten Sonntag zur Frühmesse eilte. Petites-Dalles hat glücklicherweise noch sein Zotalblatt, ja noch nicht einmal einen Gemeindetrommler. Will jemand etwas verkünden, so klebt er sein Plakat auf die Anschlag­­tafel des Badehotels. Dort wurden aber die Badegäste und die Saraffen von Petites-Dalles in einem zu Herzen dringenden Aufrufe eingeladen, ihre wohlthätigen Spenden gelegentlich jener Frühmesse zu Gunsten zweier armen Witwen, denen das Meer in kurzem Zeit­­raume alle erwachsenen männlichen Familienmitglieder entriß, den Sammelnden Damen zusommen zu lassen. Eine Orgel bes ist die Kapelle der aufstrebenden Billen-Kolonie noch nicht. Aber die Töne, welche übrigens ganz musikfeste Pariser Dilettanten dem Harmonium und der Violine entlodten, wirkten in dieser baldumgebenen Kapelle erhebender auf und, als die berühmte Kirchenmusik im Gotteshause von St.-Eustache. Hat man das sturmgepeitschte Meer, wüthen und toben gesehen, während die Frauen und Kinder der mit den Wogen kämpfenden Seeleute am Gestade verzweifelt die Hände ringen, so­­ begreift man die innige Religiosität der Küstenbewohner. Manches Auge wurde feucht, als sich in den die Milde des Himmels anrufenden Gesang das reife Schluchzen der unglücklichen Witwen misshte. Ferdinand Borostyany. . " m Hinsichtlich der Unabänderlichkeit der Ausgleichs­­vorlagen äußert sich heute „Magyar Újság" in folgender Weise: . Dies it der Sinn dessen, daß die ungarische Negierung sie an die Unabänderlichkeit des Wesens der Ausgleichsporlagen Hammert: Al das Kabinet Bánffy, gestürt auf ihre Majorität, die, auf dem Tapet befindlichen Vorlagen als Ergebniß der Vereinbarungen acceptirte, that sie es in der Vorauslegung, daß hinsichtlich derselben an das Kabinet Thun die Solidarität übernehme. Sobald sie sich in dieser einzig richtigen und berechtigten Auffassung täuscht, sobald er sich herausstellt, daß die Majorität des österreichischen Parlaments für jene Vereinbarungen nicht einsteht, welche das Kabinet Thun auf sie die Majorität­ rechnend, abschloß, ergibt sich für Die ungarische Regierung die Situation, als­o wäre­ hinsichtlich des AUusaleihbs überhaupt seine Verein­barung zu Stande gekommen und dann obliegt ihr im Sinne des Gefeißes die Pfligt der selbstständigen Verfügung. — Der Führer der Nationalpartei Graf Albert Apponyi ist heute in­ Budapest eingetroffen und verbrachte nach der­ Sikung der­ Duoten-Deputation den Abend im Klub der Nationalpartei in­­ Gesellschaft seiner politischen Freunde. Graf Apponyi wird einige Tage in der Hauptstadt bleiben und sich von hier am Sonntag, 16. d., in Begleitung zahlreicher Mitglieder der Nationalpartei nach ‚Saßbereng begeben, um seinen Rechenschaftsbericht zu erstatten.­­ ‚In seiner Rede wird sich Graf Apponyi Apponyi — wie „Bol. Ert." meldet — auch mit den allgemeinen, prinzipiellen Gesichtspunkten befallen,­­ welche­ bei der Beurtheilung des Ausgleichs vor Augen zu halten sind. Der Abgeordnete Géza Bolönyi wird in der zweiten­­ Hälfte dieses Monats in Hajdu-Szobopló seinen Rechenschaftsbericht erstatten. . Saison werden also reichlich genug belegt sein. T. Berlin, 9. Oktober. Orig­­iKorr­ Die Fassung­ der offiziösen Mittheilung, ouech welche gestern die Abkürzung der Orientreife des Kaisers bekannt gemacht wurde, läßt über die Gründe der kaiserlichen Entschließung seine Zweifel auf­­kommen. Eine Reihe wichtiger, geiesgeberischer Maßnahmen steht für die fommende Reichstagssession, die erste des neuge­wählten Reichs­­tages, bevor. Um nur einen besonders bedeutsamen Gegenstand hervor­­zuheben: vor dem 31. März 1899 muß durch ein neues Gefech Die zweijährige Dienstzeit, melde in der Militärvorlage von 1892 zunächst nur für die Zeit der Festießung der erhöhten Präsenzstärfe, also vom 1. Oktober 1893 bis 31. März 1899 stipulirt wurde, über diesen Zeitpunkt hinaus festgestellt werden. Neben dieser militärischen, auch auf das Gebiet der V­erfassung hinüberspielenden Trage stehen bekanntlich andere, nicht minder schmerzwiegende Ange­­­egenheiten mistschaftlichen Charakters, sowie des öffentlichen und privaten Rechtes vor ihrer nothwendigen legislativen Erledigung, und die Tagesordnungen der kommenden parlamentarischen Ohne Zweifel haben die Berathungen des legten Kronrathes, in denen sicherlich dia Arbeitsprogramm der Reichsregierung und des preußischen Staats­­ministeriums für die nächste Zeit behandelt wurde, eine vollkommenere Mebersicht über die ausgebreitete, der Regierung und den Parlamenten obliegende Thätigkeit gegeben, als dies bisher der Fall war. Mehrfach wird heute zuverlässig bestätigt, was der „Better Lloyd“ seinen Lesern bereit mittheilen konnte, daß nämlich die kaiserliche Ent­schließung der eigenen Initiative des Raffe­rs entsprungen und seinerlei an­d­erseitiger Anregung zuzuschreiben is. Wie man hört, it auch den betheiligten Persönlichkeiten die bezügliche Entscheidung des Kaisers erst am Samstag eröffnet worden, sie lebt also mit dem am Freitag stattgehabten KRrorrabhbe nur in einem indirekten S fammenhange. Diese Thatsache gibt einen neuen Beweis für die hohe Auffassung von Regentenpflicht, welche dem Kaiser Wil­­helm eignet, und sie hat nicht verfehlt, auf allen Geitenden besten Eindruck zu machen. Unter dem internationalen Gesichts­­punkte betrachtet, erfährt der Charakter diverse Reife dur. die neu erfolgte Dispo­­sition seinerlei Abänderung. Das beruhigende Symptom, daß der Kaiser mit dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und dem preußischen Kultusminister für längere Zeit sich von den Gebiete des Deutschen Reiches entfernt, wird doch den Wegfall des Abstechers nach Egypten nicht abgeschwächt. Noch immer wird die Tatierliche Neffe beinahe vier Wochen dauern, was nicht möglich wäre, wenn in riefigen leitenden Kreisen irgend­welche Besorgnisse oder auf nur Bedenken bezüglich der internationalen Lage vorhanden wären. Auch die Aspekte der ganzen Reife sind in seinem Punkte verschoben, so daß all die thatsächliche Wider­­legung, welche den phantastischen Zeichendeutern an der Seine und anderwärts von vornherein gewiß mar, nirgends ausbleiben wird. Insbesondere wird die Grundlosigkeit der Annahme sich zeigen, daß die Deutsche Politik bei dieser Gelegenheit den an der Kreta-Frage betheiligten Mächten in Konstantinopel entgegenwirken könnte. Dies­jenigen, die solche Ausstreuungen vornehmen, vergessen, daß sich das Deutsche Reich in­­ dieser Angelegenheit von jeder Verantwortlichkeit zurückgezogen hat und daß es seinen Grund gibt, warum plöglich eine solche Verantwortlichkeit in irgend einer Form wieder übernommen­­ werden sollte. Doch­ die besprochene kaiserliche Entschließung wird aber die Gemeißheit nicht vermindert, daß der gemollte Zwed dieser Reife troß aller gegnerischen V­ersuche erreicht werden wird.­­ Gleich­­zeitig erscheint sie aber als eine bedeuutungs­volle An­­k­ündigung eines besonders­ unwichtigen Abschnittes der D­eutschen inneren Politik, En­­­­ + + + Sichung der Zentral-Kongenakonmen­sion, . Die Katholische Zentral-Kongrua-Kommission hielt heute nach mittags 4 Uhr in ihren eigenen Loyalitäten eine Sißung, in welcher der Erzbischof von Erlau, Dr. Sofef Samafj.a, d führte; außer dem Zentralreferenten, Ministerialrath Timon waren anwesend: von den geistlichen Mitgliedern der Erzbischof-Metropolit von­ Blasendorf Viktor Mihályi der Neutraer Bischof Dmerich Bende und der Bischof von Stuhlweißenburg Dr. Philipp Steiner, ferner der Graner Abt-Domherr Dr. Julius Walter, der Erlauer Abt-Domherr Ludwig Szmrecsányi, der Kaloczaer Domherr und päpstliche Prälat Dr. Julius Bárosi­y, der Sadler Abt und Graner Dombherr Graf Nikolaus Szechenyi, der Großmwardeiner griechische katholisc­he Abt-Domherr Dr. August Lauran, der Hahöter Abt Dr. Tran Dunft, der Giefeler Dechant-Pfarrer Stefan Ro­so, der Titular-Domherr und Kaáler Dechant- Pfarrer Gabriel ECs3etó, der Zomborer Abt-Pfarrer Julius ejer, der Ugocsaer Gridekant und griech-lath. Abt- Pfarrer Johann Rabär, der Presbyter der Graner Cry Diözese und Universitäts-Bibliothekar Ludwig Crescens Ded­et. Von den weltlichen Mitgliedern die Geheimräthe und Magnatenhaus- Mitglieder Alois Daruv­ary, Graf Aurel De­­­femffy, Markgraf Conan Balla­v­icini, die Magnatenhaus-Mitglieder Klemens Exraupt und Eugen Szabó, der Weltprimer Ober­­kiren Franz Fenyvesfy, Ministerialraty und Direktor des Odenkreditinstituts Julius Forster, die­ Abgeordneten Kornel Györffy, Johann Klobusisgfy, Johann Nedeczey, Raul Ruffy und Graf Johann Zi­ch­y junior, ferner der Sekretär des Budapester Katholikenklubs Dr. Edmund Gyürky, die hauptstädtischen Wovd­aten Vinzenz­ Spett und Alois Unger und der Großgrundbesiger Zoltan Szentiványi. An Vertretung des Finanzministeriums Sek­ionsrath Géza Bar­tonyi und der Causarum-regalium-Direktor Julius Tonházy, in Vertretung des Ministeriums des Iünern Staatssekretär Ignaz Széll, in Vertretung des Justizministeriums Kurial-Senats­­präsident Dr. Béla Bapril und Ministerialrath Dr. Gustav Töry, in Vertretung­ des Kultusministeriums Grektionsrath Dr. Árpád 8. Barady. Das Protokoll führte der Konzept­-Adjunkt im Kultusministerium Dr. Ferdinand Wolff. Erzbischof Foleg Samaffa eröffnete die Sigung mit einer längeren gehaltvollen Nee, gab feiner #Hoffnung Auscheud, daß 4 + = . Er begrützte die in so großer Anzahl erschienenen Mitglieder und die Zentral-Kongrua­­fonm­ission welche nach der am 17.Mai 1895 stattgehabten Sitzung ihre Thätigkeit vorläufig suspendirt hatte und durch die laut der mct allerhöchster Entschließung von­ 18.Julil.J.geneh­­migten Namens­­­liste vom Kultusminister eingeladenen neuen Mitglieder wesentlich erzweitert wmrde,mit Liebe und Eifer für die Sache die Lösung der wichtigen Fragen zur allgemeinen Beruhigung fördern werde, die ihrer harten­ P­räsident schildert dann mit der ihm eigenen Präzision die Geschichte der katholischen Kongruaregulirung vom S­ahre 1885 bis auf den heutigen Tag und schloß seine Nede wie folgt: Re: Die Konskription der Einkommen der katholischen Benefizien ist nunmehr in das Stadium gelangt, daß der­ Zentral-Kongrua­­kommission die Aufgabe zufällt, die eingelangten Einkommenfallionen des niederen Klerus zu überprüfen, über die gegen diese eingereichten Appellationen zu entscheiden, und das Einkommen der größeren kirch­­lichen Benefizien in erster Instanz festzustellen. Die Aufgabe ist sowohl an sich von großer Bedeutung, als auch in ihrer Wirkung für die Kirche und das Vaterland von großer Tragweite. Unser Hauptbestreben wird sein, das zur beruhigenden Erledigung dieser Angelegenheit nothwendige Material derart vor­­zubereiten, daß durch die endgültige Regelung und Entscheidung die nie zu gefährdende Unabhängigkeit der Kirche überhaupt seinen Abbruch erleide. G Selbst im öffentlichen Leben pflegt die Stimme einer Berson umso größeres Gewicht zu haben, je unabhängiger diese Berson u­. To können auch die Konfessionen bezüglich heilen, was sie im Interesse der bürgerlichen Ordnung und Gewalt, lehren, empfehlen, gebieten, auf umso größeren Glauben, umso willigeren Gehorsam rechnen, je unabhängiger und selbstständiger sie sind. In dem Gemissen der Gläubigen lebt noch die Kraft jener Wahrheit, welche schon vor Jahrhunderten der römische Dichter mit den Morten ausgedrückt hat: qui pauperiem veritus potiore metallis libertate caret, dominum vehet improbus atque serviet aeternum, quia parvo neser et uti — wer in der Furt vor Armuth der jeden Scham an Kostbarkeit überragenden Freiheit­ entsagt, der wird gezwungen, einen Herrn zu dulden und ewig zu dienen, weil er mit wenigem sich nicht­ begnügen konnte. Und deshalb halte ich es für einen großen­ Fehler und Irrthum, die Berbefferung der materiellen Lage der Seelsorger in einer Weise durch­zuführen, welche­ sie bei der Relision, der Pflichttreue und der materiellen Interessen schweren Bem­ühungen ausfegt, wodurch auch die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Konfessionen bedroht wird, denen es dann leicht so gehen kan, wie jenen markigen und­ wagenden Bäumen, welche in den Urwäldern Indiens von Schmarogern umschlungen, unter deren ersü­denden Hingen zugrunde gegen. Diese Rede wurde mit stürmischen Elsencufen aufgenomm­en. Auf­ Antrag des­­ Präsidenten wurde­ dann einstim­mig A­ois Daruvary zum zweiten Präsidenten gewählt, der für das in ihn gefechte Vertrauen seinen Dant aussprac). S­achdem­ hierauf der­ vom Zentralreferenten Dr. Alos betrachtet und zur Kenntniß genommen wurde, stellte der Präsident folgenden Antrag: ‚Mit Rücksicht auf­ das­ seither geschaffene Gefeh über. Die Kongrua der nichtkatholischen Seelsorger wäre es billig, daßs auch die katholischen Seelsorger der in diesem Gefege gewährten Begüinsti»­gungen theilhaftig werden. 68 wäre daher mit­ Intervention Des Ministers für Kultus und Unterricht die allerhöchste Bewilligung St. Majestät zu erwirken, daß bei der Revision die Pfarrkonstrip­­tionen, abweichend von den bisher genehmigten Vormotiven, folgender­­maßen ausgebessert werden: Das Einkommen für Matrikelauszüge und die Trau und Stolagebühren wären zu streichen, daß­s Marinum­ des Bausaals für Pferdehaltung wäre mit 200 fl. anstatt 126 fl. und die Rotten für den Unterhalt eines Kaplans mit 258 fl. anstatt mit 200 fl. festzustellen. Die K­ommission nahmn diesen Auftrag an, worauf­ Er űr Sident ihn als Beichluß enuneiecte. « Zentralreferent Dr.Akos Ti1uon hält es für not­wendig, daß,bevor die Kommission ihre weitere Thätigkeit aufnim­­t,ein Organisationsstatut und eine Geschäftsordnung geschaffen werde,­­da die Verhandlu­ng der 5278 Konskriptione­r der Pfarreinkünfte im Plenum mit großem Zeitverlust verbunden­ wäre Redner gleubt daher,es wären eventuell fünf Sektionen m­it je zehn Mitgliedern zu bilden und der Wirkungskreis derselben.znumschreibein Auch bezüglich der Fragen,welche im Sinne der­ allerhöchsten Ent­­schließung vom­ 22.März 1887 mit den Konskriptionen zugleich zu­ verhandeln sind,namentlich bezüglich der Frage II der Patroniats­­herrschaft,der Regelu 1 1a der Lektikals und Stolargebühren­,der Regelung der griechisch-katholischen­ Pfarre­t und der Einbeziehung der siebenbürgischen Diözese sollen Fachausschüsse entsendet werden. Redner legt ferner die von ihm ausgearbeiteten Entwürfe des Organisationsstatuts und der Geschäftsordnung vor und bittet, zur Verhandlung derselben unter dem D­orfige des Präsidenten der Kongrua-Kommission ein siebengliedriges Komité zu entsenden. Die Kommission nahm den Antrag Dr. Alos Timons an und wählte zu Mitgliedern des unter dem Präsidium des Erz­bischofs Sofef Samaria entsendeten Giebener-Komites: Johann Rabar, Ludwig Czmrecsányi, Alois Daruváry, Julius Forster, Ferdinand Horansky, Dr. Bela Bavrit und Dr. Alos Timon. Hierauf ergariff­ das Wort der Blasendorfer gr.-katholische Erzbischof-Metropolit Bil­or Mihályi und erklärte, daß die Vertreter des Epislopats die entschiedene Weisung erhalten haben, im Sinne des­ von Sr. Majestät genehmigten Statut nur an der Superrevision der Einkommenkonstriktion theilzunehmen. Medner beantragt deshalb, daß die Kommisiton, bevor sie Sr. Majestät eine Unterbreitung machen würde, exit die Zustimmung des Epistopats zum Vorschlag des Präsidenten einholen möge. Der Bereisende E­rzbischof Dr. Kosef Samaffa erklärt hierauf, sein Antrag diene zum Besten der Kuratgeistlichkeit, so daß nicht vorausgeseßt werden könne, daß der Antrag, bei dem Episfopat Redner erklärt deshalb,­­ den bereits einnzitten Beschluß aufrechtzuerhalten. Bischof von Stuhlweißenburg. Dr. Philipp Steiner Schließt sie dem Antrage des Erzbischofs von Blasendorf an und betont, der Gpilfopat habe erklärt, daß die Lösung der Frage der K­ongritaregelung zu seinem Wirkungstreffe gehöre. Nach den Bemerkungen Dr. Yulius Gyö­rffys und Dr. Béla Barrif3 wurde der gefaßte Beschluß aufrechterhalten. Die Situng wurde sodann geschlossen. "Wie wir vernehmen, wird das in der heutigen Geltung der K­onmission gewählte Siebener-Komite am Mittwoch in der Wohnung des Erzbischofs Sofef Samaffa zu einer Berathung zusammentreten. "auf Widerstand stoßen würde. E73 Der obenerwähnte Bericht 068 Zentralreferenten Dr. Aros Timon lautet im einleitenden Theile wie folgt : Em. Grzellenz Here Präsident ! Sehr geehrte Kommission ! © e. Kaiserl. und anostolisch Tönigl. Majestät hat als oberster Patronatsherr sämmtlicher auf dem Gebiete der heiligen Stefanskront befindlichen Kirchen mit allerhöchster Entschließung vom 16. April 1895 auf Grund eines Vorschlages Sr. Exzellenz des Ministers für Kultus und Unterricht Dr. Julius Malaffics Hinsichtlich der Konskription der kleineren und größeren kischlichen Benefizien die von der Kongrua- K­ommission ausgearbeiteten Normative mit einigen Abänderungen von geringerer Bedeutung genehmigt und­ angeordnet, daß ent­­sprechend den genehmigten Normativen detaillirte Snstruktionen aus­­­­gearbeitet und die Konskription uverzüglich in Angriff genommen , werden soll. Auf Grund dieser aller­öchsten Entschließung­ hat Se. Erzellenz der Herr Minister für Kultus und Unterricht, die Grund­­verordnung vom 17. März 1896 Zahl 878 Br. erlassen, mit welcher er Hinsichtlich der Konstriktion der Einkünfte der Pfarrer und Hilfsseelsorger verfügt, ferner die Verordnung von 21. April 1896 Zahl 1252 Pr., welche die Konskription der Einnahmen und Ausgaben der größeren kirchlichen Benefizien verfügt. Im Sinne der eben erwähnten Verordnungen haben die Einkommen­ Konskriptionen, welche auf urkundlich erklärten Zahlionen beruhen, am 20. in 1896 begonnen und­ wurden die kleineren­­ Benefizien­ verpflichtet, bis 20. August die Konskriptionshefte auszufüllen und die ver tiebenen Bert­fsrate zu beschaffen, während den größeren Defizien für, al dies der 20. September als Termin bestimmt wurde. Gleichzeitig bat Se. Erzellenz der Herr Minister für Kultus und Unterricht in Berücksichtigung des V­eischlusses der Kongrua- Kommission und des auf diesem beruhenden, eingehend begründeten und für mich so auszeichnenden Vorschlages Sr. Erzellenz des Präsidenten dieser Kommission mit allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät im Monate Juli 1896 meine Wenigkeit mit der zentralen Leitung der­­ Einfommen-Konskriptionen derart betraut, daß von da an jede Angelegenheit, welche die Einfommen-Konskription insbesondere, oder die K­ongruaregulirung im Allgemeinen berührt, mir bedafs Ber Gutachtung übermittelt werde. “ Dieser, meiner Million entsprechend Habe ich sofort die Schaffung einer Kongrusskanzlei in Angriff genommen, und man ich bestrebt, mit den mir zur Verfügung stehenden Kräften Alles­­ zu veranlassen, damit diese Konskriptionen in der Durchführung seine Störung erfahren. Es ist zweifellos, daß bei noch aro prägn­en, Earen­­ und vollkommenen Normativen und Verfügungen die Schaffung einer so hochsichtigen, das ganze Land umfalsenden Angelegenheit, wie die Konskription des Einkommens der gesanmten katholischen firchlichen Benefizien, also die Anlage, eines solchen Satasters, die sowohl für die kirchlichen, wie all für die staatlichen und die Ver­waltungsorgane ein Novum bildet, nicht ohne Schwierigkeiten möglich ist. Diese Schwierigkeiten, in deren Detaillirung ih mich nicht ein» “Waffen mill, waren jedoch derartige, daß sie mit einem gemeilten Wohl­­wollen und Sacverständniß zerstreut werden konnten, und so haben diese das Endresultat, das Zustandekommen des Einkommen-Rataflord nie gefährdet, sondern nur verzögert. Es wäre weder richtig, noch zuwedentsprechend, in welcher Nichtung immer anklagend aufzutreten und Einzelne für Die Verzögerung zur Verantwortung zu ziehen. Denn mir dürfen es nicht außer Acht lassen, daß all jene Valtoren und Organe, welche an dieser großen Arbeit oft mit wahrhaft hin­­gebendem­ und aufopferndenm Eifer im ganzen Lande sich bemü­ht haben, sich, nicht, mit, mit der Anfertigung, dieser Konstriptionen befaßt haben, sondern gleichzeitig auch andere kirchliche un staatliche öffentliche Angelegenheiten erledigen mußten. Wenn ich auch dieser richtigen Standpunk­t hervorhebe, muß ich dennoch, um jedes Mise­verständniß auszuschließen, erklären, daß für die eingetretene Ver­zögerung die zentrale Zeitung in keiner Hinsicht ein DBerräumniß belastet,­­­ denn Se­­­rzellenz der Herr Minister, für Kultus und Unterricht hat den Gang der Einlommen-Konskriptionen stets mit reger Aufmerksamkeit verfolgt und er hat immer mit der größter Bereitwilligkeit jeden Porschtag unterttübt, welchen ih . behufs Beschleunigung der Konstriptionsarbeiten und behufs Urgirung der Säumigen gethan habe, wie dies aus den in der Kanzlei der Rongrua-Kommition befindlichen Urkunden zur Genüge hervorgeht. Die auf Zerstreuung der aufgetauchten Schwierigkeiten gerichteten Bestrebungen und die wiederholten Urgenzen führten denn auch das günstige Resultat herbei, das ich heute schon mit Freude Konstativen kann, daß die Einkommen-Konskription der Kleineren und größeren Katholischen kirchlichen Benefizien, bereits im ganzen Lande, ans­gefertigt ist. h « Von den Konskriptionen der 5278 Pfarrbenefizien befinden sich 4767 schon im Archiv der Zentral-Kongr1sa-K011111 Mission.««Cz fehlen daher nur noch die Konskriptionen von­ ZU Pfarrbenenzken, und zwar aus der Grazzer Erzdiözese 219,aus der Raabeerözese 3, aus der Stuhlweißenburger 3, aus der Steinamangerer 14, aus der Weßprimer 92, aus der Eperiefer 23, aus der Munfäcser 4, aus der Siebenbürger 4, aus der Großmwardeiner (lat) 7,­ aus der Szatmarer 8, aus der Gradiözese Karlburg—Fogaras 47, aus der Szamos-Altvarer Diözese 15, aus der Großmardeiner griechischen­ 64, aus der Agramer 5 und von der Bannonhalinaer Erzabtei 3­­m Sinne der Berichte, welche die Präsidenten der munizipalen Ueber­­prüfungskommissionen in der jüngsten Zeit erstattet haben, wurden diese fehlenden Pfarrkonskriptionen seitens dieser Kommissionen schon verhandelt. Nur bezüglich 5 Pfarren der Graner Erzdiözese wurden die Konskriptionen der Ueberprüfungskommission wo nicht­­ erm­ittelt, wie auch die Großmwardeiner griechisch-Tath. Diözesanbehörde den­­ größeren Theil der fehlenden 74 Konstriktionen der Konmission­och nicht vorgelegt hat, und zwar aus dem Grunde, weil Die Zugehörigkeit Dieser griechisch-tath. Pfarren zum P­atronat des Religionsfonds strittig ist und Diese mag auch fest noch in Ver­­­handlung steht. Nach den Berichten der Vizegespane der Komitate Behprim, Neutra, Torda-Aranyos und Hont werden die aus Diefen­ K­omitaten mangelnden etwa 240 Konskriptionen in einigen­ Tagen­­ der Zentralkommission vorgelegt werden, aus den Komitaten Neograd,­­ Maros-Torda, Komorn, Preßburg und Arad aber i­ laut den Berichten der Bizegespane das Einfangen der fehlenden etwa 100 Konskriptionen für Mitte November zu erwarten. Die Einkommen-Konskription , der größeren­­ Benefizien sind alle eingelangt, mit Ausnahme des Oedenburger Kollegiatkapitels, bei welchem die Konstription noch im Zuge it. Sobald die­ Konstriptionshefte bezüglich der Pfarreins fünfte von den Munizipal-Ueberprüfungskommissionen einzulaufen begonnen hatten, sorgte ich sofort dafür, daß sie entsprechend placi­t und in das Stammbuch eingetragen werden, wie auch dafür gesorgt wurde, daß die K­onskriptionen der größeren kirchlichen Benefizien in besonderen geschloffenen Kästen untergebracht und in besondere Stammbücher eingetragen werden: · . Das Studium­ der eingelangten Konskriptionshefte rief bald die Ueberzeugung hervor,daß bei einem Theiledchonskriptionen der größeren­ kirchlichen Benefizien hinsichtlich der­ Feststellung der Einnahmen-und Ausgabenposten verschiedenartige Unregelmäßig­­keiten wahrzunehmen sind.Ich habe es deshalb behufs Erleichte­­run­g der weiteren Wirksamkeit der Kongru als Kommission für zweck­­m­äßig erachteh zu verfügen­,daß auch die nicht appellirten Kons­­kriptionshefte,bevor sie in dem Archiv untergebracht werden,unter Beobachtung der Verfügungen der erlassenen Verordnungen über­­prüft und die gefungenen Unregelmäßigkeiten auf besondere Blätter vorgemerkt weiden­.Diese wurden dem Konskriptionshefte bei­­­geschlossen.Schließlich wurden für jedessldunizipium besondere Bemerkungen zuscäumengestellt.All die Sterbeiten wurden hinsichtlich der gesamu­ten Gixib­iti 111en-Konskription fertiggestellt.Mit beson­­derer,anerkennenswerther Sorgfalt und mit großem­ Sachverstände hat der Ministerials Konditsadjunkt Dr.Ferdin­an­d Wolff auf Grund der von mir erhaltenen Weisungen die formalen Bemer­­kungen hinsichtlich der größeren kirchlichen V Benefizien, fertiggestellt- Für die appellirten Konstriktionen habe ich außer­ dem Haupt­­stammbuc behufs leichterer Manipulation auch ein besonderes Stammbuch anlegen lassen. Außerdem wurden die appellirten Konstriptionen alle sorgfältig durchgesehen, mit Bemerkungen aud mit besonderen Neferatsbogen versehen. Von den bisher eingelangten Einkommen-Konstriptionen stehen 530 unter Appellation. Dem weiteren, die Details der Konskribirungen behandelnden Theile des Berichtes, welcher in fünf Punkte zerfällt, entnehmen mir Folgendes : L.Konffription der Dotationen der Bfarrer und Rapläne « = Die im Zentrum bewerkstelligte sorgfältige Mederprüfung der Konskriptionen führte den Zentralreferenten zu der Meberzeugung, daß dieselben im Allgemeinen genügend verläßlich seien. Migisdeftor weniger sind in einem Theile der Konskriptionen verschiedene Mängel oder Fehler wahrzunehmen. Diese Mängel oder Fehler lassen ss in drei Gruppen theilen : 1. V­orschriftsunwidrige Feststellung einzelner Einkommen- und Ausgabenposten; 2. fehlerhafte oder mangelhafte Ausfüllung der K­onskriptionshefte; 3. Anwendung vorschriftgwidrig ausgestellter Bescheinigungen. Unter Punkt 1 zählt der Zentralreferent alle jene Vorschrift3­­widrigkeiten auf, welche bei der Feststellung der Einkommen- und Ausgabeposten den Munizipien zufolge in den Konskriptionen wahr- I sind. Die vornehmlichsten dieser Regelmidrigkeiten sind: Bei der Zeitstellung der Einkünfte : · "Den Pfarrern ist nach·s dem Einkom­men der Gläubigen in Produktettt und Arbeitsleistungen unter dem Titel Eintreibungskosten der sechste Theil abzuziehen­.Dieser Abzug ist in mehreren Kons­­kriptionen nicht vorgenommen worden,wendet­ gegenwärtige Pfarrer darauf verzichtetk oder weil die Eintreibung keine Kosten verursachte.Nu­n ist aber’­«dieser abzktg ein solches Recht,auf»das der gegenwärtig Bestallte’"o­hne:Schädigung der Interessen seines­­ Nachfolgers nicht verzichten kann #68 kommt der Fall­ vor,­ daß «einige Ueberprü­fungskom­issionen bei den Stolgebühren diethaugnrations-und Hauseinweis­ung»­. Stolgebühren mit der««Begri’n­ dlungstrick-indieswirk­en nicht stols pflichtieckte,wiewohl im Sinne der Grundverordnung auch diese Stolgeühretk aufzurechnen sind und in die Reihe der festzustellenden Einkomm­ext geh­ören.»-«—--s-:k—-M·wes-«­­.­Vorsch­riftswidrig verfuhren einige Ueberprüfungskom­­issionen, dass es das Risikotrixnetz nach Matrikelauszügen,entgegen der­ ausdrück­­lichen Verfügung der Grundverordnung,einfach­ strichen. Mehrere Munizipal-Ueberprüfungskommissionen stellteniche Religionsunterrichtsgebühren mit der Begründung nicht fest,daß diese kein Seelsorger Einkommen bilden,wiewohl auch dieses,im Sin­e der Grundverordnung, ein festzustellendes Einkommen bildet. Schließlich kommt auch der Fall vor, daß die Weiterprüfungs­­kommissionen ohne alle Begründung nach den Symmobilien ein gerin­­geres Einkommen feststellen, als nach den Bachtverträgen dem Seel­sorger zukommt. Bei der Feststellung der Ausgabeposten : Die Häufigsten Vorfehlistümwidrigkeiten zeigen sich bei dem Pferdehaltungspauschale und bei der Feststellung der Fuhrwerksipefen.­­ Die munizipalen Revisionsfontmissionen haben nämlich aug in zahlreichen solchen Pfarren Pferdepauschalien festgestellt, welche entweder gar feine Filialen haben oder deren Filialen so nahe liegen und deren Gläubiger sich in so geringer Zahl befinden, daß es nicht nothwendig ist, sich behufs Versehung der Pfarrersagenden einen Wagen zu halten. Auch kommt es vor, daß weit mehr als der im Fundamentalstatut festgestellte Maximal-Pferdepauschalbetrag von 126 ff. festgestellt wurde. Mehrere Kommissionen haben die auf die Gebäude-Erhaltungs­­kosten bezüglichen Bestimmungen falsch interpretirt. Diese Kosten können nur dann eingerechnet werden, wenn Die einzelnen Kosten 20 fl. übersteigen ; troßdem wurden auch geringere Beträge unter diesem Titel festgestellt, oder es wurden ohne postenweise Auf, als in im Allgemeinen kleinere oder größere Summen fest­­gestelt. Mehrere Kommissionen haben unter dem Titel des Kaplans statt der in der Verordnung festgestellten 200 fl. 250 fl., 300 fl. bis 400 fl. angenommen. Unter dem Titel der Matvifelführungssorten können im Sinne der Verordnung nur 1000 der Matrikeleinti­nfte festgestellt werden. Demgegenüber hat manche Kommission einen gewissen Rauschalbetrag — 15 fl. — festgestellt. Schließlich wurden in zahlreichen Konskriptionen an solche Ausgabeposten festgestellt, welche die Verordnung nicht gestattet. Solche sind: Luhrmwerke waten der Pfarrsprengel, das Bringen und Wegbefördern des Kaplans, Weinverzehrungssteuer, Beschaffung von­­ Mebwein und Brod, Rauchfangkehrergebühren u. s. m .., In Verbindung mit der Aufzählung all dieser Ordnnungs«­widrigkeiten stellt der Zentralreferent folgende Anträge : Sortierung in der Beilage, Emmer, Julius. »S­imon ausgearbeitete Bericht als verlesen ,­al halten

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