Pester Lloyd, März 1900 (Jahrgang 47, nr. 51-63)

1900-03-01 / nr. 51

,­ 178 ka 18 aj h Er 88 r­ 4 iR. I“ FE BERRT — — . .­­ bi «..­ af neX « Rich .­­ARE­N 1 | 2 A­I ER VAN 7? JE mA a EEE a 7 marjd) der Engländer nach Bloemfontein, Budap­est WFeben X·Nich­t ohne Grund-weil gewitzigt durch die bigs hierigen Erfahru­n­gen des Krieges in­ Südafrika,haben wir gestern­ vor einer Ueberschätzung der Kapitulation Cronje’s, im guten wie im bösen Sinne, gewarnt. Weder ist Der Bert Inft, den die Öperen gestern erlitten, ein so großer, wie man aus der Überschwänglichen Fassung der ersten Londoner Depejchen immerhin annehmen konnte, noch weniger ist heute schon an ein vorsichtiges Ginlenten der englischen Politik, nämlich an den baldigen Abschluß des Friedens zu denken.­­ Die Truppen, welche mit Gronje in Gefangenschaft geriethen, betragen etwa dreitausend Mann, also nicht einmal die Hälfte jenes Boerenforps, welches sich während der Zernt­­rung Kimberleys auf dem westlichen Gebiete des Kriegs­ Schauplatzs befunden hatte. Der größere Theil Dieses Korps hatte ih am 15. d. M. nag verschiedenen Nichtun­­gen nordwärts zertreut und nur Bronje war mit seiner­­ Zeuppe an den Modderfluß geeil, um den Bor­­der Hauptstadt der Oranje-Republik, aufzuhalten. Es ist dies dem trefflichen­­­oerenführer auch gelungen, denn es mußte General Roberts am Pardeberg einen Halt von acht Tagen machen — ein Zeitgewinn für die Armee Roubert’s, der gewiß nicht zu unterschäßen ist. Acht Tage lang hat sich die tapfere Boerenschaar an der Koodoosrandfurt­ gegen eine große Uebermacht gehalten, bei Tag und Nacht einem mörderischen Geschoßfeuer und der Belästigung der in Laufgräben vorridenden Briten ausgefegt. Jede ihrer Be­­wegungen wurde aus dem Fesselballon der Engländer be­­obachtet und es ist nur dem Heldenmuthe, der Zähigkeit und Vfiffigkeit D­ieses Jägervolkes zuzuschreiben, daß sich­­ Eronje eine Woche lang in seiner grubenartigen, von Höhen eingesäumten Position am Modderfluffe halten konnte. Ein deutscher Arzt, der sich lange im Stabe Cronje’s aufgehalten hat, entwirft eine überaus anschauliche Schilderung der Kampfesweise der Beeren, die sich bis vor Tunzer Zeit nur gegen die Stoßtaktik der Engländer so trefflich bewährt hatte. Cronje schichte auf die Gipfel der Kopjes — so heißen die mit Steinblöcken bedeckten Sandluppen der süd­­afrikanischen Hochplateaus — einige seiner Leute mit alten Neartini-Gewehren, die noch rauchendes Pulver haben, und ließ sie dort einige Schiffe abfeuern, während das Gros der betreffenden Beeren-Abtreibung am Buße der­ Kopjes in Schanzen oder tiefen Gräben lag. Sobald die Engländer den Bulverrauch auf den Suppen bemerkten, eröffnete zurexst ihre sehr gut fl­iegende und darum sehr gefürchtete Artillerie ein verheerendes Feuer nach den Gipfeln der Hügel, ohne­­ jedoch besonderen Schaden anzurichten. Bald stürmte die englische I­nfanterie heran ; sie­ wrde ungestört auf hundert Schritte herangelassen und dann erst eröffneten Die Boeren ihr wohlgezieltes Scharfk­htigenfeuer, das vor Allem gegen die Generale und Offiziere gerichtet war. Reihen­­weise fielen die englischen Soldaten, fast alle duch den Kopf geschoffen, todt nieder und was noch von der Drüthe der englischen Armee am Leben blieb, mußte nach Den Boerenz Lazarethen gebracht werden... Der Werth folcher Hilfsmittel , an denen die Taktik der Boeren so weich ist geht weit über die Bedeutung von zufälligen Soldatenfriffen hinaus. Selbst die kontinentalen Armeen, deren moderne Tenertatu­r noch immer der Erfahrung und Erprobung Harrt, werden aus solcher Leitung des Tener­­gefechtes manche Lehre ziehen und fü­r den eigenen Kriegs­­­­fall die Nubanmwendiung treffen künnen. Nach und nach haben ja auch die Engländer ihr anfängliches Dranfivs­­gehen kommt, weil sie am Grenzungspunkte mehrerer eingestellt und es machen die strategischen und taktiichen Neuerungen, welche sie während der legten Moden auf dem unwestlichen Kriegsschauplage eingeführt haben, dem Feldherentalent Lord Roberts’ und seines Generalstabschefs Kitchener alle Ehre. Während General Buller nach alter Methode den Tugelafluß zu foreiven versucht, hat General Roberts durch ein sehr geschicktes Manöver nicht nur Kim­berley entjegt, sondern auf den armen Cronje vatch um­­zingelt, zur Kapitulation gezwungen und so den rechten Flügel der Boeren-Armee thatsächlich zersprengt. Neben der duckhschlagenden moralischen Wirkung des gestrigen Erfolges liegt in der Säuberung des westlichen Theiles des Kriegsschauplages der eigentliche strategische Gewinn der bisherigen Operationen General Roberts’. Deshalb dürfte auch die weitere Bor­üdung in der Richtung von Jacobsdaal gegen Bloemfontain keinen unüberwindlichen strategischen Schwierigkeiten begegnen. Da wird die Bor­­­üdung der Engländer keineswegs so rase erfolgen können, als einige Londoner Blätter in ihrem­ freudig erregten Optimismus anzunehmen scheinen. Das Gebiet gegen Bloemfontein ist ein über tausend Meter über dem Meere gelegenes Hochplateau, auf dem sich zahlreiche Kopjes erheben. Nur wenige Flußläufe durchziehen zwischen tief eh­e geschnittenen Ufern Das Land. Die Vegetation ist eine sehr dürftige, weil sie nur längs der Flüsse und Wasser­­ziffe fortkommt ; eine Sandwü­ste, oft von­­ gefährlichen Sandstürmen heimgesucht, bedeckt den größten Theil des Plateaus. Nach heftigen oder anhaltenden Negengürsen verwandelt sie der Boden in eine gelblich-braune Masse, die wie Gummi an den Schuhen klebt. Auf dem Wege nach Bloemfontein gibt es weder Städte, noch größere Dörfer, denn Emmaus und Petrusburg sind nur große Weiler, welchen nu deshalb militärische Bedeutung zu= Straßen liegen. Der Weg von achtzig Kilometern, welchen General Roberts nunmehr zurückzulegen hat, erscheint also nicht selbst wenn er die ersten Beeren­­abtheilungen in der befestigten Position am Aasvogeltop, westlich von Bloemfontein, antreffen sollte. Jedenfalls werden sich bis dahin die Beeren auf den Guerillakrieg einrichten, den sie ja so vortrefflich verstehen. Der Yubel, der soeben London durchbraust, erscheint als Reaktion gegen die Monate lange Niedergeschlagenheit ganz begreiflich, doch halten wir ihn für einigermaßen vers­teckt. England wird sich mit der Ossupation des Oranjes­treistaates schwerlich begnügen. Iit Dies jedoch der Fall und soll die Politik Chamberlain’s Recht behalten, dan­n gibts noch lange seinen Frieden, sondern nur die Fortlegung des Krieges, dessen Wechselfälle allerdings ganz unberechen­­bar sind, wie ja die Engländer seit dem Oktober vorigen Der Umvweg des Transvaalkrieges war die Aufrichtung und Sicherung der britischen Bordervschaft in Südafrika und Heute sind Kon­servative wie Liberale von Oderselben dee so sehr erfüllt, daß es Lord Salisbury gar nicht wagen darf, an einen vor­zeitigen Friedensschluß zu denken. Der Kampf mit den Boeren wird also zu Ende gekämpft werden, sei es, daß ein zweites Majuba die Freiheit und Unabhängigkeit Dieses Volkes wieder für einige Jahrzehnte rettet und zur Errichtung , in einem langwierigen Kriege die beiden Republiten, wie in der Zeit vor 1877, in botmäßige Kolonien zu verwandeln vermögen. Die englische Imperialpolitik denkt ja nicht allein an die Goldfelder Transvaals, sondern auch an Die große transafrikanische Bahn, welche nach dem ‘Plane Cecil Rhodes’ Egypten mit dem Kapland verbinden, also in ge­­sam­mten Orten des schwarzen Erdb­eils die britische Supre­­matie sichern soll. Der Kampf der tapferen Beeren, welche heute mit vollem Rechte die Bewunderung der gejammten Welt genießen, bildet doch nur eine Episode in der­­ Weltmachtpolitik Großbritanniens, eine Episode, welche sich nur dann als verhängungvoll erweisen kann, wenn England an mehreren Punkten seines ausgedehnten Kolonialdefiges durch andere Großmächte bedroht, zur plöglichen Einstellung des Krieges in Südafrika gezwungen werden sollte, Sahres selbst am beten erfahren haben. Afeskander-Bundes führt, sei es, daß die Engländer Budapest, 98. Febr. §. Von den allgemeinen Bestimmungen unseres Straf­­gefeges über Verbrechen und Vergehen (G.­A. V . 1878) werden in dem jegt neu ausgearbeiteten Entwurfe einer Strafgeseßnerwerke, wie wir dies in unserem jüngsten Artikel”) erwähnt haben, auch noch Die auf die A­ntragsdelikte und auf die Geldstrafen bezüglichen Verfügungen wesentlichen Aenderungen unterzogen. Hinsichtlich der Antragsdelikte erscheinen, drei neue Momente gebührend berücksichtigt. Die Rechte von Verlegten, die wegen Geisteskrankheit, Schwachsinnigkeit, Taubstummheit oder­ Ber­ Ichwendung unter Kuratel stehen, werden strenger gewahrt. Wenn diese Verlegten das 16. Lebensjahr noch nicht über­­schritten haben, so steht das Antragsrecht nur ihrem geieß­­lichen Vertreter, beziehungsweise jenen Personen zu, unter deren Obhut sie stehen. Hat aber der Betreffende Die er­­­wähnte Altersgrenze ( schon hinter sich), dann wird den genannten Personen ein von dem bezüglichen Nechte des Berlegten vollkommen unabhängiges besonderes Antragsrecht eingeräumt. Seit dem Ansiebentreten des G.­A. V.1878 hat schon häufig die Anomalie allgemeine Entrüstung hervorgerufen, daß mit Ausnahme der Fälle von Verleumdung und Ehrenbeleidigung das Antragsrecht mit dem Tode des Berlegten ebenfalls ins Grab stieg. Oft mußten aus diesem Grunde Angeklagte freigesprochen werden, deren Delitt vollkommen ermiejen war. Diejem­ Mebelstaude will nun die Novelle dadurch ab­­helfen, daß Das Antragsrecht, wenn der Berlegte vor Ablauf der für den Antrag festgestellten gejeglichen Frist stirbt, auf die Abcendenten und Descendenten, wie auch auf die Ge­schmitter und auf den Ehegenossen des Berlegten übergeht. Für diese beginnt Die erwähnte gejegliche Frist an jenem Zage, an welchem sie von dem Delift Kenntniß erhielten, beziehungsweise erfuhren, wer Dieses begangen hat. Schließlich wird auch noch die Nevolation des Antrages neu geregelt. Bisher kann dieser bis knapp vor Verkündigung des erstrichterlichen Urtheils zurückgezogen werden. Dieser Umstand machte den Gerichtssaal nicht selten zum Schau­­plage widerlicher Szenen. Während der Senat im Be­­rathungssaale sich abmiühte, in Erwägung aller vorgebrac­hten Umstände im Namen Sr. Majestät ‚ein möglichst gerechtes Urtheil zu fällen, feilschten im Verhandlungssaale Ber­­iegter und Angeklagter miteinander über die Höhe der Entschädigung, gegen welche die Anklage zurücgezogen und damit das bereits gefällte Urtheil gegenstandslos gemacht werden sollte. Man sah immer mehr ein, daß den Gerichten hier eine ihrer unwirdige Rolle zugetheilt war . Dieser sollen sie künfzighin enthoben werden. Die Novelle beschränkt nämlich dieses Recht insoweit, daß die Anklage nie bis zu jenem Momente zurückgezogen werden könne, wo die mehrste Mission des Gerichtes beginnt, das ist bei Gerichtshöfen der Beginn der geschlossenen Lisung behufs Urtheilsfällung und die Feststellung der an die Geschwornen zu richtenden ragen, bei Bezirksgerichten der Schluß der Verhandlung und beim Strafmandat dessen Ausfertigung. Bei den Geldstrafen bezweckt die Novelle eine entsprechende Bemessung und richtige Umwandlung in Freiheitsstrafen. Dabei räumt sie dem Verurtheilten auch das Recht ein, die Geldstrafe im Falle der Uneinbringlichkeit durch öffentliche Arbeit abzutragen. Auch wird ausgesprochen, daß die Geld­­strafe aus dem Nachlasse des Berurtheilten nicht eingetrieben werden kann. Die nun folgenden Paragraphen betreffen schon einzelne Bestimmungen des speziellen Theiles unserer Straf­­gelege. Hier gibt sich das Bestreben fund, nach Thunlich­­keit zu mildern, a­ndererseits aber Strafen für alle „modernen“ Delikte festzustellen, damit die Strafgewalt des Staates diesen nicht ohnmächtig gegenüber stehen oder will­ Eh­lich vorgehen müsse. So wird die Theilnahme an Vereinen, Versammlungen, Auf­­zügen und Weierh­feiten im Ans- Lande, deren Zweck es ist, gegen eine ungarische Staat­­sie­nstitution, gegen eine in Ungarn existirende Natio­­nalität, Klasse oder Konfession Habt zu erwecken, mit Staats­­gefängniß bis sechs Monaten und mit einer Geldstrafe bis 500 Gulden bedroht. Auch die Wappen, Fahnen und Embleme der Monarchie und der Behörden werden gegen jede Beleidigung geschürt, wobei schon bedeutend strengere Strafen zur Anwendung kommen. Die netten Gesete erscheinen in den Bestimmungen berück­­sichtigt, in welchen die Partei, die im Zivilprozesse als Zeuge vernommen wird und falssche Aussagen macht, gleich­ einem Falschen Zeugen zu bestrafen ist, wie auch in den auf die staatliche Meatritelführung bezü­glichen Bestimmungen. Eine bedeutende Erweiterung erfahren ferner die Delikte gegen die Sittlichkeit und gegen die Ehre. Hier wird auch die fünfmännische Ehre und der Kredit intensiver gefrügt. Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit einer Geldstrafe bis zu 500 Gulden wäre nämlich im Sinne der Novelle auch eher zu bestrafen, der willentlich eine­ un­wahre Thatsache behauptet, Die geeignet it, den Kredit eines Dritten zu erschüttern, Die Ber­­leumdung des Mitgliedes einer vom Gewebe geschaffenen Körperschaft oder Behörde, oder eines öffentlichen Beamten it mit Gefängniß bis zu einem Jahre und mit einer Geld­­strafe bis zu 1000 Gulden zu ahnden, wenn sie sich auf die Berufsausübung des Betreffenden bezieht. Bei den körperlichen ÜBerlegungen werden die Strafen mir Gene prägiter geregelt, die ein derartiges Delikt gemeinsam bes­tangen haben. Hervorzuheben ist des Weiteren, daß die strlfbare Verlegung des Amtsgeh­eimnissses aus­geschlossen wird, falls die Betreffenden die ihnen bekannt gewordenen Thatsachen den Behörden pflichtgemäß anzeigen, oder auf Befragen mittheilen. Vielen Mißbräuchen dürfte auch durch die nee Bestimmung ein Ende gemacht werden, die unter ziemlich scharfer Strafe verbietet, Akten ohne Er­laubniß der Behörde zu veröffentlichen, welche auf den mit Ausschluß der Oeffentlichkeit zu führenden Theil des Straf­­verfahrens Bezug haben. Dasselbe Verbot bezieht sich auch auf geschlossene Gerichtsverhandlungen. Von den Delikten gegen das Eigen­thum werden die Diebstahl, Erpressung und Betrug betreffenden Bestimmungen wesentlich abgeändert. Ueberall werden Hauptsächlich die kommerziellen Gesichtspunkte gewürdigt und will Die Novelle die Kaufleute nach­ Thun­lichkeit gegen böswillige Benachtheiligungen festtigen, gegen welche die bisherigen Gefäße sich als machtlos erwiesen haben. Die Strafe für qualifizirte Urkundenfälschung wird für den Fall auf das Doppelte erhöht, wenn der Werth 2000 Gulden übersteigt. Der Begriff der Schädigung fremden Vermögens wird auch auf Unbem­eglichkeiten aus­­gedehnt, andererseits aber nur dann als Vergehen bezeichnet, wenn der verursachte Schaden mehr als fünf Gulden aus­­macht. Besonderen Schuß erhalten in Folge der Er­fahrungen, welche in der jüngsten Vergangenheit Dies­­bezüglich im Sn, ‚wie im Auslande gemacht wurden, atterlei VD ent mia­ler, OS ba DE­NT ez BIEDes und andere Kunstgegenstände, deren Be­schädigung mit Gefängniß­, deren Ddolofe Vernichtung aber mit Kerkerstrafen bedroht wird. Die technischen Fortschritte kommen darin zum Ausdruch, daß au das Telephon und die elektrischen öffentlichen Signalapparate unter denselben strafrechtlichen Shut gestelt werden, welcher vor fünfundzwanzig Jahren naturgemäß mit dem Tele­graphen gewährt werden konnte. Der von den verschiedenen gemeingefährlichen Delikten handelnde XXXIX. Abschnitt Des G.A. V . 1878 wird durch mehrere neue Bestimmungen be­reichert, deren 3weil die Bestrafung der mit Sprengstoffen begangenen Verbrechen ist. Das absichtliche Sprengen­­­ieser Stoffe eben oder Vermögen Anderer aus von 5—100 Jahren, wenn einer Person herbeigeführt , haus bestraft, wenn der Tod wurde, ohne daß ein Mord vorliegen würde. Für Die Vor­­bereitungen zu diesem Verbrechen und insbesondere für das Eingehen eines Bündnisses zu solchem Zwece werden ent­­sprechende Strafen­ angedroht, wobei jedoch Demjenigen, der das Zustandekommen des Komplots der Behörde rechtzeitig zur Anzeige bringt, Straflosigkeit zugesichert wird. Auch die Aufreizung zu ähnlichen Verbrechen, geschehe diese min in Wort oder Schrift, wird streng geahndet, wie auch die tırlppte körperliche Verlegung der­ Gebühren mit Spreng­­stoffen strenger bestraft wird, als ein in anderer Weise be­­gangenes ähnliches Delift. Die im XLI. Abschnitte des G.­U. V .1878 ent­­haltenen Berbrechen und Bergehen gegen die bewaffnete Macht werden im Rahmen der Novelle neu geregelt, nachdem Die bezüglichen Bestim­­mungen durch das im Jahre 1889 geschaffene Wehrgeseb außer Kraft gesegt worden waren. Schließlich werden noch die auf die Amtsdelitte bezüglichen Verfügungen ergänzt, wobei aud­ enem Staatsgefängniß bis zu sechs Monaten angedroht wird, der ein Amtsgeheimniß in dem Bemwußtsein veröffentlicht, daß es ihm duch Mißbrauch der Amtsgewalt mitgetheilt wurde und daß die Veröffentlichung dem Staate oder P­rivaten zum Nachtheil gereichen kan­t. Im II. Abschnitt nimmt die Novelle ähnliche Nende­­rungen an den Bestimmungen des Strafgesetes für eber­tretungen (XL : 1879) vor. Besonders zu bemerken ist hier der neue § 39 a), nach in welchem mit Haft bis zu einem Monate und mit einer Geldstrafe bis 200 fl. zu be­­strafen ist, wer ohne Erlaubniß der ungarischen Regierung von einer ausländischen Gesellschaft oder Person mate­­rielle Unterstübung für fichen,Schul­­eder Nationalitätenzmwede verlangt oder annimmt. Die bedingte Verurtheilung wird auch auf Ueber­­tretungen ausgedehnt und kann sie nach den im III. Abschnitt enthaltenen gemischten Verfügungen von Gerichten jeder Instanz angewendet werden. Wir werden während der bevorstehenden Engqueter­verhandlungen Gelegenheit haben, uns eingehender mit den Details dieses Entwurfes zu befassen. Schon die hier gebo­­tene Skizze beweist jedoch, daß der Justizminister bestrebt ist, die geltenden Strafgefege derart­ umzugestalten, Daß sie der Allgemeinheit einen wirksamern Schuß, dabei aber an dem Einzelnen gebührende Schonung gewähren. 9 ohne Schwierigkeiten, ar +­ 6. Mgbl. b. , B. EI." vom.21. Feber I. 3. Nr. 44 — Heute Nachmittags fand ein Ministerrath statt, an­melden sämmtliche in der Hauptstadt anweilenden Mitglieder des Kabinets theilnahmen. — Der Minister des Aeukern Graf Golubowerfi wird, wie "Bol. Ért." meldet, noch einige Tage in Budapest verbleiben. Doch steht sein weiterer Aufenthalt in unserer Hauptstadt nicht mit amtlichen Angelegenheiten in Verbindung, sondern ist nur ganz privater Natur. — Das Abgeordnetenhaus wird morgen seine Berathun­gen wieder aufnehmen und die Verhandlungen über das Budget des Ministeriums des Innern fortlegen. Zum ersten Titel, „Hauptstädtische Staatspolizei“, sind drei Redner vorge­­merzt: Kurt Kalman, Géza Bolónnyi und Bib­or Pichler; bei dem Titel „Deffentliche Wohlt­ätigkeit“ wird abermals Karl Kalman und dann Franz Övary sprechen; bei der Bot „Allgemeine Verwaltung“ wird Béla Komjáthy die Neihe der Redner in der Debatte über das Budget des Ministeriums des Innern schließen, gleichwie er sie eröffnet hat. Wahrscheinlich wird morgen auch das Budget des Handelsministeriums an die Neihe kommen, zu welchem von der liberalen Partei allein sieben Redner vorgemerkt sind, und zwar: Berthold W­ei­ß, Koloman Serb­cesta Paul­kovács Joan Ivanovits, Graf Bela Serenyi, Nikolaus Konkoly-Thege und Georg Jar . Das Zempliner Komitats-Munizipum hat in seiner gestern gehaltenen, sehr gut besuchten Frühjahrs-Kongregation einhellig be­schlossen, an den Minister-Präsidenten Koloman Széll und die seiner Leitung unterstehende Regierung anläßlich der ‚Jahresmende ihrer Konstinirung eine Begrügungs­ Adresse zu richten und die Regierung ihres Vertrauens zu versichern. A rendszerváltozás kibontakozása, Irta: az utolsó Tiszaista (Die Löfung des Gyítemmedjels. Bon dem lebten Tißaiften) — unter diejem Titel ift foeben eine Brojdüre erjchienen, die offenbar so ernst genommen sein will, wie ein kleiner und dünner Schneidergeselle, der ei als Herkules mastirt und die wahrscheinlich auch den gleichen Effekt machen wird. CS wird darin nämlich die Mission Koloman Szell kurz und präzis dahin zusammengefaßt, zielbewußt einem Ministerium Apponyi Die Wege zu ehren. Ginitweilen aber hätte Széll als Johannes­ des Grafen Apponyi folgende Personalfragen zu lösen: Graf Albin CE 3 AaEy wird Präsident der Magnatentafel, Desider Szilágyi Präsident des Abgeordnetenhauses, Ferdinand Horansky Minister des Innern, Graf Stefan T­­­a Finanz­minister, Graf Albert Apponyi Miniter a latere. Das wäre der Uebergang zu dem Ministerium Apponyi, nur müßten auch noch Neuwahlen stattfinden und das Preßbureau ordentlich organisirt werden. So habe Szell das Reich der nahen Zukunft vorzubereiten, „und — so heißt es in der Broschüre wörtlich — diese Thätigkeit muß jedem Ungar, der Patriot und Staatsbürger guten Glaubens it, ehrmü­dig erscheinen, und kommen wird die Zeit, in welcher die politische Biographie Szell’s das schönste Kapitel in der Geschichte der ungarischen Staatsmänner bilden wird“. Das glauben mir auch, aber der Weg, der Herrn v. Széll zur Ruhmeshalle führt, dürfte denn doch­ etwas verschieden sein von demjenigen, welchen Der Ver­­fasser der Brosehaire ihm­ vorzeichnet. London, 28. geber. (Drig.-Y gelegt) Aus Bardeberg werden noch folgende Details über die Kapitulation Bromse's telegraphirt: Um 7 Uhr Früh sab man eine kleine Gruppe von Männern zu Pferde aus­ dem Beerenlager über die Ebene gegen das britische Hauptquartier reiten. Dem die Meldung erstattet wurde, daß Gronje angenommen sei. Lord Roberts stand vor seinem Wagen, in dem er auch schläft. Er beorderte eine Abtheibung schottischer Hochländer, Spalier zu bilden. Wo die Gruppe der Berittenen näher kam, konnte man zuerst den englischen General Bretyman bemerken und ihm zur Rechten Schweigsam zu Pferde einen älteren Hexen mit grauem Barte und Kopfhaar und von­ der Sonne fast schwarz gefärbten Antlige. E83 war dies der gefürchtete Cronje. Er war in einen dunklen, rauhhaarigen Weberrad gekleidet, mit breitem Beerenhute auf dem Kopfe. Das Spalier der Hochländer mit aufgepflanzten Bajonneten schloß fie im Kreise um die Gruppe, nachdem Diese zu Roberts und seinem Generalstabe getreten war. Lord Roberts war in seiner grauen Uniform. Gr­eek kronte einen Lessel zur Rechten anmeisen und nahm hierauf die Kapitulation durc­ Vermittlung von Cronje’s Sek­etär, der als Dolmietsch fungirte, entgegen. Die Unterredung war kurz. Cronje verblieb dann und frühstüdte mit den Mitgliedern des englischen Generalstabes, welche fast vollzählig anwesend waren. Nach dem Frü­h­­stüd acceptivte und rauchte er eine ihm von einem Offizier angebotene Bigarre. m Uebrigen verhielt sich Gronje außerordentlich still, in sich gekehrt und sprach nur wenig. London, 28. geber. Ueber die Begegnung Lord Robert­ mit Er Cronje wird berichtet: General P­retyman stellte Cronje mit den Worten vor: „Kommandant Cronje!“ Bei diesen Worten grüßte Kronje militärisch. Roberts erwiderte den Gruß und fünst­­­­liche Reiter stiegen von den Pferden. Hierauf trat Roberts England und Eransm­al. Die Kapitulation Kronje’s. ; | SI BRET mar a FETTE . |..­..,3... , ·»« H; vor,reichte Cronjes die Hand und sprach so ihm: „Sie haben sich tapfer vertheidigt, mein Herr." Durch Diese Worte schien Roberts sich die Achtung Cronje’s erworben zu haben. Sodann ud Roberts den Gefangenen ein, etwas Nahrung an fi zu nehmen. — Bis jegt zählte man 3700 Gefangene, ferner zwei eroberte Marimgesclige, zwei Krupp- Geshüge und ein Brenzot-Gesc­hing. London, 28. geber. Orig-Telegr) Lord Noberts telegraphirt aus Bardeberg an den Kriegsminister: Bronje ist gestern in Begleitung des Generals Bretyman unter Efforte einer Abtheilung berittener „Freiwilligen der Londoner­ City abgegangen. Später wurden auch die übrigen Kriegsgefangenen unter Esforte abgesendet. Den Frauen und Kindern wurde ge­stattet, nachhause zurückzukehren. Ich höre, daß eine starre Unzufriedenheit in Cronjes Lager dadurch entstanden war, weil er mein V­erbieten freien Geleites für die Frauen und die Kinder, sowie ärztlicher Hilfe für die Verwundeten abgelehnt hat. Von den Verwundeten sind jebt 170 in unseren Spitälern, Biele in schredlichem Zustande in Folge Bernachlässigung ihrer Wunden. Ich inspizirte gestern das verlassene Boerenlager und mar frappirt von der Geschichlich­­keit und der Thatlraft, mit welcher diese Positionen für einen Infanteriesturm für uneinnehmbar gemacht worden waren. , Brüffel, 28. Zeber. (Orig.:Telegr.) Aus Boerenquelle wird gemeldet, daß 6000 Mann mit acht Kanonen aus Kronjes Armee entkommen und zur Divi­­­sion Bothas gestoßen seien, welche Cronje Hilfe bringen sollte. Sie kam nicht zu spät, sondern war numerisch zu schwach, um Kronje zu befreien. Petersburg, 28. Zeber. (Meldung der „NRuffischen Telegraphen-Agentur”.) Die Nachricht von der Kapitula­­tion Bronje i it hier von allen Bevölkerungs­­schichten mit tiefem Kummer aufgenommen worden. Soweit heute Stimmen der Presse vorliegen, ergreifen alle gegen England leidenschaftlich Partei. Sämmtliche leitenden Blätter sprechen die Meinung aus, Europa dürfe der weiteren tohen Vergewaltigung nicht länger zusehen. Der Moment zur Intervention sei gekommen und jene Macht, welche die I Initiative ergreife, werde sich mit unvergänglichen Ruhme bedeben. Einstimmig wird dem u­nvergleichlichem Helden­­muthe der Boeren begeisterte , inh­altslose Anerkennung gezollt, während man in dem endlichen Siege der Ueber­­macht seine Heldenthat erblich. Ein Blatt meint, daß den Doeren unfrägbares V­erdienst gebühre, das Phantom von der Unbesiegbar­eit Englands zerstört zu haben. Im Uebrigen wird die Ansicht ausgesprochen, daß die Kapitulation für den Krieg nicht entscheidend sein werde. M­Mtew-DŰvrt, 28. Feber. („Reuter“) Die New-Yorker Blätter rühmen die glänzende Strategie des Feldmarshall Roberts, in­ dem sie gleichzeitig dem unerschütterlichen Heldenmuth der Beeren volle Anerkennung zollen. "New­ M­­ort Tribune" schreibt: Wir zweifeln nicht, daß der großmüthige Geist der Briten in der Zeit des­­ Triumphes vorherrschend bleiben wird. Lord Roberts selbst gibt ein schönes Beispiel Dieses Geistes, indem er den besiegten Gegner mit Höchster Hochachtung behandelt. Wenn dieser Geist auch im Westminster allgemein it, dann kann der Jahrestag von Majuba zur gegen­­seitigen Verständigung und Achtung der beiden Namen führen. „Advertiser“ Führt aus, für Großbritannien scheine eine vortreffliche Gelegenheit gekommen zu sein, lebt, da das britische Prestige wieder hergestellt ist, Großmuth zu zeigen. Die „New-Mortier Staatszeitung“ Resultat des Krieges sei man nicht mehr zweifelhaft, weil Gronje bemerkt, das Nicht deshalb, gezwungen wurde, sich zu ergeben, sondern weil die Boeren sich durchaus unfähig gezeigt haben, die Offensive zu ergreifen. „New-Yoxr’t Herald“ Schreibt: Die Uebergabe Cronje’s geschah in einem für Großbritannien wichtigen Augenblice, infomweit als Die Haltung der­­­ereinigten Staaten in Betracht fäme. Bei einer Regierung wie die amerikanische, sei den Druck der öffentlichen Meinung ein Faktor, der nicht übersehen werden dürfe. Als sicher sei anzunehmen, daß England die Sympathien der mächtigen finanziellen und konservativen Kreise der Vereinigten Staaten hefite, doch sei das fremde Element im Lande auffallend thätig, um für die Sache der Beeren zu wirken. "Kei-Yort World" führt aus, es sei noch zu früh, die Wirkung der Uebergabe Gronjes vorherzusagen, doch sei es ein müßiger V­ersuch, die Wichtigkeit des Ereignisses herabzugeben. Die Sümpfe un­ Ladyjmity. London, 28. Feber. „Reuter’s Office" meldet aus Ed­enjo vom 25. d.: Die Brigade des Generals Hart griff vermutlich, am Freitag das Beerenlager am P­ieterhill bei Sonnenuntergang an. Die miskilling- Süffliere starmten Die steile Bergseite bis zu einer Ent­­fernung von einigen Hundert Yards vor der P­osition des Feindes hinauf, mußten sie aber angesichts des heftigen Kugelregens zurücziehen. Das feindliche Feuer war so furchtbar, daß, als die Infanterie aus der ihr von den Bäumen gewährten Deckung Hervortrat, fast jeder Mann in der anführenden Halbkompagnie verwundet niedertant. Die Infanterie verschanzte sie Nachts auf halben Wege den Hügel hinauf und machte einen erneuerten, aber vers­teblichen Berjuch, die Stellung zu erobern. London,28.Feber.(»Renter.«)Eine Depesche des Generals Buller theilt mit, daß seine Truppen gestern mittelst Bajonnetangriffes den Bieterhill ge­nommen und sich auch der Hauptstellung des Feindes mit glänzender Bravour bemächtigt haben. Dabei seien 60 Gefangene gemacht worden. London, 28. Teber. Die Meldung des Generals Buller über seinen gestrigen Erfolg lautet ausführlich : „Hauptquartier in der Stlangnane-Ebene, 28. geber. Barton’s Brigade sü­rmte und nahm gestern Abendsz den Gipfel des Pieterhill und umging so in gemissen Grade den Linken Flügel des Fein­des. Die 4. und 11. Brigade unter Warren machten einen Angriff gegen die Hauptstellung des Feindes und nahmen sie bei Sonnen­­untergang in glänzender Weise. Es wurden 60 Gefangene gemacht. Der Feind wurde nach allen Richtungen zersprengt. Anscheinend blieb eine bedeutende Anzahl feindlicher Sol­daten auf den Bulwana-Bergen zurück. Ich hoffe, daß Die britischen Verluste nicht groß sind. London, 23. Teber. (Orig.:­Telegr.) Die heutige Depesche des Generald B­ul­er, welche die Hinweg­­räm­mung des verlegten Hindernisses des Entraßes von Ladysmith meldete, erregte bei ihrem Eintreffen einen womöglich noch größeren Enthusiasmus, als die gestrige Meldung von der Kapitulation Cronje’s. Schon lange hat man in London nicht so stürmische Szenen auf der Straße gesehen. Hunderte von Menschen umdrängten aufgeregt die H­eitungsjungen, denen die Ex­tra-Ausgaben aus den Händen gerissen wurden. Die Depejche Buller’s ist aus dem Haupt­­quartier am Nordufer des Tugela datirt, ist jedoch ziemlich unklar, was die Operationen im Detail betrifft. Anscheinend hat nunmehr Buller nur noch die Beeren beim Bulmana­­berge im Südosten von Ladysmith zu schlagen, um Ladysmith zu entjegen. Hensburg wieder bejest. London, 28. Feber. „Evening News" melden, das Bl Zuuppen Rensburg“wieder bejegt aben. Der Krieg dauert fort. Brüsfel,28.Feber.(Orig.-Telegr.)Gegen­­­über allen­ Friedensgerü­chten hält die hiesige Tran­s­­vaal-Gesandtschaft an der Ueberzeu­gung fest,­­daß der Krieg unbedingt fortgesetzt wird.Präsident Krüger werde jeden Frieden­ zurückweisen­, durch welchen die volle Unabhängigkeit beider Beerenstaaten alterirt würde,solange letztere nicht völlig wehrlos auf dem Boden liegen.Die Gesandtschaft hält jede andere Friedens­­vermittlung als die Mac­Kinley’s für aussichtslos. Intervention der Mächte, Berlin, 28. Zeber. (Orig.-Telegr.) Aus mehreren europäischen Hauptstädten langten Meldungen ein, —

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