Pester Lloyd - Abendblatt, April 1900 (Jahrgang 47, nr. 76-99)

1900-04-02 / nr. 76

· .«(Einzeln­e Nummern in Budapest 6 Heller,in der ProvinzS Heller in allen Vierschleiflofalen.)­­ > Montag, 2. April. LEERE TEEN Budapesft, 2. April. Das Gerücht, Fir. Ferdinand von alten wolle zur orth­odoren firche veten um die Möglichkeit zu gewinnen, eine in orthodoren Glaubensbekenntnisses zu heirathen, in der Wetersburger „Roffija, und zwar als elegramm aus London publizirt worden. Daß man in London solche Dinge zuerst wissen sollte, ist nicht ausibel. Bulgarien heit gegenwärtig als Objekt Sensationsmeldungen besonders en vogue zw fein. eulich gingen sehr geräuschvolle Gerüchte über eine hende Unabhängigkeits-Erklärung Bulgariens bild , die von Sophia und Petersburg glei­ nachdrücklic veder­gestellt wurden. "Nun kommt " die " "Fabel Glaubensmechtel des Fürsten. Es ist doc wohl Sabel ; "denn wenn es dem Fürsten "Ferdinand schwer geworden — so betheuerte er mwenigstens­­ 2 —, seinem einmündigen Sohn der Orthodoxie zu­­te, so ist wohl nicht anzunehmen, daß er selbst sich in solchen Mederzeugungsopfer Herbeilaffen werde, il Ich gar nicht Die große politische Errungenschaft ehe ist, Die der Preis eines solchen Glaubens abfalles­­ 10 Der Petersburger „Herold“ hält es allerdings t ft ausgeschlossen, daß Fürst Ferdinand, um seinen analo Den verschiedensten Nichtungen zu befetigen, en ‚Aubenswechsel vornimmt, aber — so fügt er hinzu (as Faltum nicht ein, bleibt es bei dem Dloßen knd, dürfte die Lage des Fürsten sich eher versch­m­­it b erbeitert, indem bei der panslavistischen Partei Öffnungen erregt worden sind und Diese­n­ das Scheitern von Hoffnungen stets mit großer Breit empfindet. Da erfahren wir also auch, zu meh und Frommen die Konversion des Fürsten wäre: us und Stommen der panslavitischen Partei. Der Iger Prinz hat es ion dahin gebracht, der Liebling­e­partei zu sein. Sie reflamirt für ihn ohnem weiters Bejit von Mazedonien, oder wenigstens von vier Fünfteln mazedonischen Gebietes, auf welches Bulgarien nach Worten der „Rofiija“ „gejegliches Anrecht“ befike, welches Gefeg dies „gefegliche Anrecht“ sich srüßt, das die „Rofiija“ nicht, aber sie erklärt emphatisch, im ihe Hände dürfe Mazedonien nicht fallen und Damit ! Die Erfolge Ruslands in den klein­atischen Bahnkonzessionen Haben die­tlihe Meinung in England in höherem Maße irritirt, diese sie anfänglich den Anschein gegeben hat. Ursprüngli­­aupteten die " times", England betrachte diese Dinge mit ofjophischem Gleichimuth. Neuestens sagt der „Standard”, b britische Auswärtige Amt werde in Dieser Sache nit­hätig bleiben, denn es dürfe nicht vergessen werden, daß Großbritannien wichtige Interessen in Kleinasien habe. Bemühungen desselben „Standard“-Artikels, nachzus­efen, daß Deutschland die Kosten der russischen Errungen­­art trage, werden von der „Kölnischen Rettung“ zurück­­tiefen, die bei dieser Gelegenheit feststellt, daß­­ fid­eutschland die ihm bereits eingeräumten echte voll­­men gewahrt hat, und daß überdies ein grade dies die Form, in welcher der Sultan die russischen Orderungen zugestanden hat — nicht den Charakter eines amtsvertrages hat wie der Zirman, sondern lediglich eine Änderungsfähige Kabinetsordre ohne bindende staatsrecht­­he Güftigkeit ist. — Ein Londoner Wochenblatt hat­ vor res, die Engländer davor gewarnt, die Dinge auf dem EAN gie» eines Tages die Hauptlinien der brillsgen Kolitis wesentlich " affiziein können, leicht zu nehmen und über die Bedrohungen der Türkei sich ohne weiters hinweg­­megen. Als besonders bedenklich werden Die Absichten des Fürsten Ferdinand von Bulgarien bezeichnet. „Er ist ein Koburger — Heißt es von ihm — und hat das Koburg’sche Blnd und die Koburg’sche Ambition. Seine Rücksichts­­losigkeit wird mehr duch Intelligenz als auch Jugend zurückgehalten. Er ward kürzlich sehr erregt durch die Wahr­­nehmung, daß Mlerander von Serbien in Wien als ein gefröntes Haupt angesehen und behandelt wurde, während er selbst nur als der de facto­e Herrscher seines Landes begrüßt wurde. Von dem Momente, in dem seine Ambition ihr Ziel erreicht, wird Ruslands Macht über die Türkei enorm gesteigert sein. Ein König von Bulgarien, ohne erblichen Titel, fannwen nicht gleichzeitig mit der Gegnerschaft der Türkei, dem Mißvergnügen zurückgedrängter Parteien im eigenen Lande aufnehmen und gleichzeitig noch Pläne bezü­glich M­azedoniens führen, wenn er nicht der freundschaftlichen Unterftügung Rußlands sich versichert.‘ Ein König von Bulgarien muß in solchen Verhältnissen eine Redette Rußlands sein und Fürst Ferdinand nimmt bereits eine solche Stellung ein. Sein Oberkommandant ward in Rußland ausgebildet, seine Stabsoffiziere sind meist Nuffen, “seine besten Gewehre sind aus russischen Arsenalen und man erzählt auch sehen, daß er im Begriffe it, von Rußland ein Ansehen zu bekommen Er wird ein Aichrter Rußlands sein in dem Sinne, in welchem der Nizam ein Aichrter Großbritanniens ist, und wiewohl diese Thatsache nicht gerade beitragen mag, Rußlands Welt­­stellung zu stärken, wird sie jedenfall geeignet sein, seine Stellung dem türkischen Neid­e gegenüber wesentlic zu stärken. Wenn Bulgarien uffisch ist, dann verschwindet das Jangebirge. Eine russische Armee rönnte darüber ohne Iitand. Hinwegkommen. Weberdies wäre Burgas als ngsplas der russischen Armee frei und es gäbe dann in Rußland und Konstantinopel sein Hinderniß­­ als Leben, die muselmanische Fanatifer umsonst opfern­den. Fanatismus ist eine große Kampfesmacht, aber Marim-Gesdüte und Melinit-Granaten wirkungslos."­e Darstellung mag als P­erspektive einer fernen Zukunft aberhin zutreffend sein, für den Moment hat­­ie Zweierlei Jem sic: die Friedensliebe des­ gegenwärtigen Czars und den auch in dem 1897er Einvernehmen mit Oesterreich­­ngarn niedergelegten Willen zur Erhaltung des status quo europäischen Orient, sondern auch den Protestantismus und den Staat selbst bedroht und sie kämpft­­ für die Wiedergeburt­ des Christenthums, indem sie die Revision der kirchenpolitischen Gefege fordert. Insolange dies nicht geschieht, hat sie kein Vertrauen zur Negierung und lehnt die Vor­­lage ab. Zu derselben Konklusion tant aus anderen Motiven Franz KRofjuth, der als Präsident der Unabhängigkeits-partei jeder Regierung gegenüber Mißtrauen liegt, welche auf der 1867er Barte steht. Ueberdies funktionire der G.­A. XII . 1867 gar nicht und­ der Minister-Präsident mandle nicht in den Spuren Deals. Wir gaben Oesterreich in Allem nach; auch im Innern des Landes wird, der öffentliche Geist nicht besser. Da die Regierung Ungarn nicht un­abhängig hat und seine Rechte nicht gehörig vert­eidigt, ersucht der Präsident der Unabhängigkeits-partei das Haus, einen Beichlußantrag anzunehmen, laut welchen die Annahme der Vorlage verweigert würde. Dem Beispiele Kofsuth­s folgte auch Abtpfarrer Molnár, der von jeher ein Freund von Refohrtionsanträgen war. Sein Beschlußantrag ging dahin, die Regierung möge angemieten erden, einen Gelegenuuwurf über die Schaffung eines steuerfreien Existenz­­minimums einzureichen. Erst jegt konnte der dritte Parteiführer Gabril Ugron der Auffassung seiner — mit Ausnahme eines einzigen — abmesenden Gesinnungsgenossen in der auf dem Tapet befindlichen Frage Ausdruck geben. G Selbstredend lehnten an sie die Vorlage ab. Gleich der Mutterpartei sind auch sie mit den Zuständen in Oester­­reich und der mit diesen in Verbindung stehenden Unsicherheit Der Lage in Ungarn unzufrieden. 63 sei ebenso gefährlich, Den Agra­­rismus dem Merkantalismus gegenüberzustellen, wie den Konfessionalis­­mus in die Politik hineinzutragen. In festerer Beziehung könnte nur ein­ Gefeg­ abhelfen, welches das Verhältnis sämmtlicher Kirchen zum Staate in gleicher Weise regeln wü­rde. Da die Regierung nicht mit der Vergangenheit abschließen und das Land nicht zur Selbst­­ständigkeit und Unabhängigkeit entwickeln wils, votlrt ihr Ugron die Appropriation nicht. Der legte Redner war Bihler, melcer auf die Reden des Grafen, Zichy und Algron’s verleftigte. Die österreichische Regierung für die Verzögerung der Balutaregulirung verantwortlich machte und sich idon fest Dagegen verwahrte, daß Die neugemählte ungarische Dupten-Deputation mit der alten Österreichiischen Deputation Verhandlungen pflege. Hierauf wurde die Debatte geschlosfen. Der Saal fü­hkte ich im Momente, als Minister-präsident Széll sich erhob, um nach einigen einleitenden Sägen die Duptenfrage zu berühren und zu erklären, daß das­ österreichtische Herrenhaus in Folge des Ablebens Dırnba’s, dem er Worte warmer Anerkennung widmete, ein neues Mitglied wird mahlen müssen, in welchem Falle der Reichsrath in der Lage sein wird zu­­ entscheiden, ob er die alte Deputation betrauen oder eine neue wird wählen wollen.­­ Dann wandte er sich Ugron zu und bestritt, daß die Regierung von der geieglichen Basis abgewichen sei, denn die Berührung mit Defterreich sei auch heute no eine durchaus verfassungsmäßige. Die Ungewuißheit der Lage habe wohl auf unsere unwirthischaftlichen und finanziellen Verhältnisse zurückgemirkt, dies beweise aber nur, daß wir gut daran gethan haben, die wirthischaftliche Trennung von Oesterreich nicht zu vollziehen, da sonst das Nebel noch größer gewesen wäre. Der Minister-präsident nahm aus diesen Anlasse auch die Oesterreichisch- Ungarische Bank gegen die ungesechten Bor­würfe Ugron’3 in Schuß und ging dann auf die Einwendungen Kossuth’3 über, welchem gegenüber er in Abrede stellte, daß Die Regierung . Etwas von unseren Rechten preisgegeben habe, indem er auf die vorjährigen Ausgleichsvorlagen Hinwies, melde das Gegentheil beweisen. Am effektvollsten waren die auf die­ Boltsz­partei bezüglichen Ausführungen des Kabinetschers. Bon Gab zu Sat afflamirte die Rechte des Hauses die Erklärungen, daß Graf Ziddy anders gebe und anders handle, daß die Volkspartei, deren Programm die Revision is, nicht berechtigt sei zu sagen, daß sie Brüden zur Ver­ständigung Schlagen und Wunden heilen wolle, daß die Negierung an den Errungenschaften der liberalen Politik nicht rütteln lasse, daß sie wohl Gewicht auf die Religion lege, aber die Gliederung der Gesell­­schaft nach Konfessionen nicht wünsche, sondern­ jeder Konfession Die gleichen Nechte einräumen wolle. Begeisterte Elfenrufe erbrauften, aß Herr. v. St­EL seine glänzende Rede mit diesen Worten schloß und ohrenbetäubende Applaus­­fallen wohnten seine liberalen Erklärungen. Allerdings­ verhielt sich die linke Seite des Hauses dabei ganz still und es­st auf der Rechten allenthalben vermerkt worden, daß auch die ehemaligen Mitglieder der Nationalpartei fi vollkommen ruhig verhielten ; allein desto kräftiger seßten sie die alten Mitglieder der Regierungspartei dafür ein, ihrem Beifall je ostentativer Ausdruch und dem Minister-Präsidenten Bemeife ihrer Zustimmung zu geben. Nahezu fünf Minuten mwährte die Gratulationscoug bei Herrn v. 5­3 & LI, welchen­ gegenüber sich die meisten der Gratulanten in übersehmänglichen Worten über den großen Erfolg äußerten. Als Herr v. Széll sich dann auf einen Augenblick aus dem Saale entfernte, erschollen neuerdings lebhafte Elsenzufe. Ministter Sartác 8 konnte in Folge der großen Bewegung, melde die Nede des Minister-präsidenten bhervorgerufen, erst nach einer Pause erklären, warum er den Molnar'sechen Beichlußantrag ab­­lehnen müsse. Seinem Beispiel folgte dann auch die Majorität, welche unter gleichzeitiger Ablehnung des Kossuth’schen Beichlußantrages Den Budgetgelegentw­urf im Allgemeinen und in den Details annahm. Unter neuerlichen Glieneufen auf Herrn v. SzE1L flog damit die Sigung um 144 Uhr. Im der morgigen Sibung, welche um 10 Uhr beginnt, findet die dritte Zeiung statt. Außerdem wird das Haus den Bericht des Wirthschafts-Ausschusses über das Budget des Hauses verhandeln und Minister Hegedüs die bereits erwähnten drei Interpellationen beantworten. Den Detailbericht tragen wir im Morgenblatte nach §­3 Mit dem Vollzuge diese­r Gesetze­sndeder F­i­nanz­­minister beixsat1t. Budapest, 2. April 1900. Ladislaus Vuracs m. p., königlich ungarischer Finanzminister Motinirung zudem Gelegentmurf über die Aufhebung ders Stempelpflicht der KR Kalender’­er Kündigungen Zeitung,Inserate auslän­­dischen Zeitungen und periodischen Zeit T.O TAT tem. e : Die Stempelpflicht der Kalender, Ankü­ndigungen, Zeitungs- Inserate, ausländischen Zeitungen und periodischen Zeitschriften für Ungarn wurde durch das kaiserliche Patent vom 6. September des Jahres 1850 eingeführt. Diese Stempelpflicht besaß, aufrechterhalten durch­ die G.­N. XXIII: 1868; XVI:1869; LVIII: IS70: EXHT: 1871; IX : 1873; XVI und XXV :1875 und so ließih XXVI:1881, bis fest ihre Giftigkeit. ; 63 ist unzweifelhaft, daß die in­ Nede stehenden Stempel­­gebühren, sowohl die Herstellung, als auch den Verzehr der Dur­­fte belasteten Literatur- und Preßerzeugnisse nachtheilig beeinflussen, daß sie auf die damit im Kenner stehenden­­ Industriez­weige und auf den Handel lähmend einwirfen und daß diese Gebühren in die heutigen geänderten Verhältnissen nicht hineinpassen. _ Theilmweise it es diesem Umstande zuzuschreiben,­ daß die auf ähnlichen Titeln beruhende Besteuerung heutzutage schon in jedem gebildeteren Staate fallen gelassen und daß meiestens auch in Desterreich die Kalender- u ud Zeitungs-Stenpelgebühren abgeschafft wurden. Die Ankündigungs- und Zeitungsinserats-Gebühren wurden in Desterreich schon vor längerer Zeit abgeschafft. Unter solchen Umständen, da eine ähnliche Besteuerung­­ den in seinen, einzigen gebildeteren Staate erüä­rt. Da die Abschaffung der erwähnten Stempelgebühren eine Störung des Staatshaushaltes nicht nach sich ziehen kann, konnte man sich dem immer drängenderen Wunsche der öffentlichen Meinung nit verschließen, daß Die unter der Bezeichnung Konsum-Stempelgebühren bekannten Stempel­­gebühren — mit Ausnahme der Karten-Stempelgebühren — ab­­geschafft werden sollen. An Anbetracht­ auch­ dessen, daß das zu­­ gemärtigende finanzielle Resultat nicht im Verhältnisse steht zu jenen Nachtheilen, welche aus der Aufrechterhaltung dieser Gebühren für Handel und Industrie erwahren würden, erigeint die Aufhebung dieser Stempelgebühren zvwellmäßiger, zumal das faktische finanzielle­ Resultat der anderen Zweige des Stem­pelgefäll­e von Jahr zu Jahr im Steigen begriffen Tt, was zu der Hoffnung berechtigt, daß ihre intensivere Auswägung und eventuell ihre Erhöhung nach anderer Richtung das dur Di­ Aufhebung der Konsum-Stempelgebühren entfallende Einkommen erregen­ wird. Demzufolge macht die Abschaftung des Kalender-Stempels hauptsächlichh Der Urstand ratbsam, daß dadurch die ärmste Bolts­­affe schwer bedrückt ist, da für diese Wolfsklaffe der Kalender jozu- Sagen die einzige Lek­tive bildet, und da den größten Theil des Kauf­­preises der Fommunirten Kalender billiger Dualität die Kosten des Kalender-Stempels darstellen. Schließlich darf nicht außer Acht gelassen werden, daß das Aufhören des Kalenderstempels zu der Verwirklichung der vollkommen freien Kolportage von Drudsachen wesentlich beitrage. Die Aufhebung des Kalenderstempels wird ferner seinen empfindlichen Ausfall ver­­ursachen, weil von der unter diesem Titel für das Jahr 1900 prä­­liminirten­ Bruttoeinnahme von 240.000 Kronen die Manipulations­­speien in Abzug zu bringen sind, so daß das zu gemärtigende Rein­­erträgniß in unserem­ Budget seine erhebliche Rolle spielt. Der Ankündigungsstempel, der nach den bestehenden Bestimmumun­­gen für jedes Start je nach der Größe des Bogens 2, resp. 4 Heller be­­trägt, bildet namentlich für die Heineren Industriellen und Kaufleute eine Schwere Last, ist aber auch für den Großindustriellen und Kaufmann drndend, da die Leistung bedeutend höher itt als die Herstellungs­­orten der Ankündigungen. Diese Last wird umso drückender, als in Desterreich Der Ankündigungsstempel , schon lange aufgehoben it, Handel und Industrie in Desterreich daher in dieser Hinsicht von der weniger entwickelten Industrie und dem weniger entwickelten Handel in Ungarn bedeutend im Vortheil sind, welcher Bortheil in Folge des bestehenden wirthschaftlichen Bundes auf Schritt und Tritt fühlbar ist. "Wenn wir nun in Betracht ziehen, daß die unter dem Titel des Ankündigungsstempels zu ge­wärtigende Einnahme — wobei noch die Manipulationsspesen zu berücsichtigen sind — für das Jahr 1900 mit 70.000 Kronen präliminirt ist, so wäre die Aufrechterhal­­tung dieser Gebühr nicht zu motiviren. Die Aufhebung des Zeitungs-Anferatenstempels macht, abge­­sehen von den bereits aufgezählten allgemeinen Gründen, ebenfalls der Umstand zeitgemäß, daß Diese Gebühr Handel und Industrie ebenfalls schwer belastet, weil sie die Publikation von Anferaten, deren günstige NRachwirkung auf die Hebung von Industrie und Handel nicht bestritten werden kann, sehr kostspielig gestaltet und dadurch erschwert- Ein beachtensunwerther Umstand it auch, daß in Oesterreich der Zeitungs-Inseratenstempel schon seit Langem aufgehoben it, und daß in jüngster Zeit dort auf der Zeitungsstempel aufgehoben worden it, was die dortige kommerzielle Welt in Bezug auf das njeriven gegenüber der unserigen konkurrenzfähiger macht. In Bezug auf den finanziellen Effek­­t die Aufhebung des Zeitungs-Inseratenstempels nicht zu unterschä­gen, da die Einnahmen unter diesen Titel im Budgetvoranschlag Pro 1900 mit 460.000 Kronen figuriren. Nadessen läßt die Aufhebung­­ des nferaten­­stempels eine bedeutende Besserung der Situation des heimischen Handels und der heimischen Industrie erwarten, und die in Folge dessen erhöhte Steuerfähigkeit, respeftive die Zunahme des Erwerbs der Industriellen und Kaufleute, welcher die Basis der Erwerbsteuer bildet, wird das entfallende Einkommen mabrid einzig reichlich erseßen. Die Aufhebung der Stempelgebühr fü­r ausländische Zeitungen und ausländische periodische Zeitschriften erscheint an sich durch den u­mstemd begründet,dass die unter diesem Titel zu gewärtigende Einnahme nicht ansehnlich ist;es ist daher­ die fernere­ Aufrecht­­erhaltung dieser­ unter den heutigen Verhältnissen auch sonst nicht geziemende Leistung durch nichts begrü­n­det. Zu bemerken ist,daß in­ Oesterreich­ die ausländischen Zeitun­­gen(und ausländischen periodischen(Zeitschriften vom 1.Jänn­er 191­ s.) angefangen der Stempelgebühr nicht unterliegen. Der § 1 des Gelegentwurfes stellt die Termine fest, zu welchen die Stempelverpflichtung der Kalender beziehungs­weise der Ankün­­digungen, Zeitungseinschaltungen, ausländischen Zeitungen und perio­­dischen Zeitschriften erli­ht. Er verfügt ferner, daß die bis zu diesem Termin fällig werdende Gebühr dieser Art pünktlich abzustatten i­ und nicht erlassen werden kann. Diese legtere Verfügung fließt aus der Natur der Sache, und findet ihre Begründung darin, daß durch die Nichtabstattung der bis zum 30. uni 1900 beziehungsweise 31. Dez­zember 1900 fälligen Gebühren, beziehungs­weise das Erlassen der­­selben Einzelne, auf Kosten Anderer, unberechtigte Vortheile nicht bean­­spruchen können. « Der § 2 sorgt dafür, daß die abgestatteten Stempelgebühren nach den auf das­ahr 1900 lautenden abgestatteten, doch nicht abgelegten Kalendern die Herausgeber, wenn sie die Kalender bis zum 1. Dezem­ber 1900 einliefern, und wenn an ihnen seine Spur der Benütung vorhanden it, in baarem Gelde zurückbekommen können. Er schließt zugleich die Möglichkeit aus, daß die Restitution der Stempelgebühren nach den auf das Jahr 1900 lautenden Kalen­­dern von den Parteien "unter einem andern Titel beansprucht erden künne. Der § 3 enthält die­ Durchführungsbestimmung, Budapest, im März 1900. Zadislaus Zufacz m. p., füniglich ungarischer Finanzminister. Tagesuenigkeiten. Anus Tirhliden Kreisen­ Durch allerhöchste Entschließung wurden im Szatmarer Grzfapitel befördert: der Can. leetor Dr. Franz Köhler zum Großpropst; der Can. eustos Norbert Szabó zum Can. leetor; der Diözesan-Erz­­dechant Dr. Ambrosius Kádár zum Can. cantor, und der Can. mag. Jofef D ám­on zum Can. eustos. Die janach erledigte Stelle eines verlegten Can. mag. wurde dem Titular-Propst Karl Hehelein Godehant von Ung und Pfarrer von Ungvár verliehen. Die Kämmerermorde­ erhielten: Der Gesandt­­schafts-Attache bei der der T. u. £. Gesandtschaft in Athen Graf Otto Gzernin und das erbliche Mitglied des ungarischen Magnaten­­hauses, Reserve-Hußaren-Lieutenant Graf Diongg Drassovich, tatfrei. Iffizielle Ernennungen und Vet­leibungen.­ Durch allerhöchste Entschließung wurde verliehen: dem Stuhlmeißenburger Gerichtshofrichter Stefan Madarajsy, dem Becskeméter Gerichtshofrichter Karl Sebastiani, und dem Neuhäusler Bezirksrichter Dr. Georg Szirányi der Titel und Charakter eines Fön. Tafelrichters, und dem Oedenburger Staats­­anwalt Michael Baghy der Titel und Charakter eines Ober­staatsanwalts-Substituten. Ernannt wurden zu Unterrichtern: der Gerichtsnotar Johann Fis­ch­er am Temesvárer Gerichtshofe, Der Malaczkaer Bizenotär Georg Rönay am Szoidniker, der Rimas Bombater Bizenotär Biltr Langhoffer am Rima Bombater, der Beregbáber Vizenotär Dr. Ladislaus Kiss und Der Klausen­­burger Vizenotär Karl Balás am Szamos-Ujvárer Bezirksgericht. (Ein nernes Porträt der Königin Eli­sabeth., Die stärkste Attraktion der am 10. d. zu eröffnenden F­rühjahrs-Ausstellung im Kümstlerhause wird — so schreibt „Mi­­csarnof" — ein neues, Porträt umserer vereinigten Königin sein, welches Meister Benczur für Frau Ya v. Ferenczy gem­alt hat. Das interessante und ganz besonders gelungene Bild ist bereits im K­ünstlerhause abgeliefert worden. (Die neue Protektorin des Verein vom Nothscten Kreuz) Die Direktion des Ungarischen Vereins vom Rothen Kreuz hat an die von Sr. Majestät neu ernannte Protektorin des Vereins Erzherzogin Marie Valerie eine Huldigungsadresse gerichtet. Die in ichmungvollem Style verfaßte Adreife, die vom P­räsidenten Grafen Andreas C3eronics und vom Oberjurator P­rofessior Dr. Dito v. Schmarger unterzeichnet ist, hebt die hehre Rolle hervor, die den Frauen in der Ausübung der M Wohlthätigkeit zusommt. An der Seite der im Dienste des edlen Zmedes stehenden Damen befindet sich nun die Erzherzogin, welcher der Verein seinen huldigenden Gruß entbietet und um deren wohlwollende Unterftügung er ansucht. (Bersonalnagridten) Baron Otto Seefried und Gemahlin trafen am Samstag in Warasdin ein, fuhren dann mit der Bahn nach Zepoglava und von dort mit Gquipage zum Besuche des Grafen Drassovic­e nach Shhlok Trakoscan. Baron Seefried beabsichtigt, das Schloß Trafoscan anzulaufen. — Rön. Burghaupt­­mann Ludwig Ritter v. Y­b­s, welcher zur Derstellung seiner ange­­griffenen Gesundheit mehrere Wochen in Abba­zia gemeilt hatte, it gestern im besten Wohlsein wieder nach Budapest heimgekührt. (dófai in Szegedin) Aus Szegedin wird tele­­graphirt: In der am nächsten Donnerstag hier stattfindenden General­­versammlung der­ Provinzjournalisten wird Mor­ SHE­ai eine Berlefung halten. Der Dichter, der mit seiner Gattin nach Szegedin kommen wird, wird feierlich empfangen werden. m Theater wird Fofar’s „Helvila“ zur Aufführung gelangen. (Baron Bela A Bél) . Gezherzog Josef hat anläßlich des Ablebens des Barons Bela Abel an den Obergespan Grafen Béla Hugonney aus Fiume folgende Depesche ge­­richtet: „Empfangen Em.­­Hochgeboren anläßlich des Ablebens ihres Cousins den Ausbruch meiner aufrichtigsten Theilnahme. Erzherzog Josef.“ — In der Innerstädter Pfarrirche fand heute Vormittag in Requiem für Weiland Baron Bela ABEL statt. Aus diesem An­­lasse waren die Wände und die Bankreihen der Kirche Schmalz trapir­. An der Mitte des Hauptschiffes — von tropischen Pflanzen und brennenden Kandelabern umgeben — befand sich der Katafall. In den Banten des Sanktuariums hatten die Angehörigen der Fa­­­ milie, darunter Obergejpan Graf Bela Hugonnay, Bla genommen ; ferner Graf Roloman Esterházy, Graf Emanuel Zihy- Ferraris, Graf Georg Károlyi, Merander Welerle, Akos- Bedethy, Baron Edmund Splenyi x. In Vertretung de Bart Hubs war Sektretär Ludwig Nyirak erschienen. Die Trauermese zelebrirte der Leopoldstädter Abtpfarrer Leonhard 2ollof mit Assistenz des stellvertretenden Pfarrers Johann Böshart und zahlreicher Kapläne. Während der Messe trug der Kirchenchor, unter Leitung des Kapellmeisters Sigmund­ Stautbner, das Engefler’sche Requiem vor. Präsidentenmwahl im Nationalfasino) Das Nationallasino hielt gestern Vormittags um 11 Uhr unter dem Bor fie Graf Stefan Szapary’s eine außerordentliche General­­versammlung, in welcher Graf Michael Esterházy neuerdings zum Präsidenten des Direktoriums gewählt wurde. Graf Michael Esterházy erklärte, sich der wiederholten­­ Vertrauenskundgebung gegenüber zu fügen und die auf ihn gefallene Wahl für dieses Jahr noch zu acceptiven. Georg Brandes) Der gegenwärtig in Budapest weilende Hervorragende Schriftsteller Georg Brandes mahnte gestern der Vorstellung der „Bajazzi im kön. Opernhaufe an. Nach dem ersten Alte sprach Herr Brandes beim Intendanten Grafen Keglevich in dessen Loge vor. Graf Keglevich, empfing den illustren Schriftsteller sehr zuvor kommend und geleitete ihn auf die Bühne, zeigte ihm die maschinellen Einrichtungen des Büh­nenraumes, die Versenfungen und den Schnürboden und führte ihn dann in die Hoflogen und in sein Privat-Arbeitszimmer, wo Brandes die reich­­haltige Bibliothek besichtigte, welche zahlreiche fostbare Unica und Inkunabeln enthält. Herr Brandes äußerte sich sehr anerkennend über die Einrichtung unseres Opernhauses. 18 : Meberden General Louis Botha, den Nachfolger Foubert’S in der Leitung des Boeren-Heeres, meldet man, er wäre von Geburt ein Ungar, der Sohn eines wohlhabenden Land­­­­mannes in Behtereze-Napod. Botha hätte zulegt als Oberlieutenant in einem­nfanterie-Regiment zu Agram gedient und hätte sich in der Gesellschaft der krontischen Landes-Hauptstadt­­ großer Sympathien erfreut. Doch hätte er wegen leichtsinnigen Schuldenmachens quittiren müssen. Später wäre er nach Transvaal gegangen, wo sich seinem militärischen Talent ein weites Feld erschloß. ( Affaire Rothihild-Luberjac) Der ge­reiste Briefwechsel zwischen dem Grafen Luberjac und Baron Robert Rothihild — mir haben über die Affaire in unserem Abendblatte vom jüngsten Samstag berichtet — scheint der Au­sgangs­­punkt einer Reihe von Duellen zu werden. Michael Ephruffs, dessen Name in dem Briefe des Grafen Lubersac an Baron Robert Rot­hichild genannt war, hat nun, wie aus Bar­is berichtet wird, dem Grafen seine Zeugen gesendet. Ebenso in Saint-M­ary den Grafen Dijon wegen eines Briefes, den dieser an den Grafen Luberfac anläßlich der Affaire Luberfac-Robert Rothieild richtete, herausfordern. Schließlich hat Graf Luberfac in einem Dont „Spir“ veröffentlichten Schreiben den Baron Eduard Rothihild, den Sohn des Barons Alphons und Vetter des Barons Albert Rothihild, zum Duell gefordert.­­ öt (Bilgerfahrt nach Rom.) Wie bereits berichtet wurde, findet im Monate April zur Feier des­ Heiligen Jahres und des ‚90-jährigen Jubiläums des ungarischen Führung des Kardinalerzbischofs Fürstprimas Klaudius Baar 4 und zehn ungarischer Bischöfe, eine große Wilgerfahrt ungarisch K Katholiken nach Rom statt, besorgt das „Arrangirungs-, Die Arrangirungs-Algenden fTomité der Landes-Wallfahrt ungarischer Katholiken“, Budapest, Christinenstadt, Pfarrgebäude, das bereitwillig mit Programm­en und Informationen dient. Für die Pilgerfahrt gibt sich im ganzen Lande und in allen Ständen rege I­nteresse und­ namentlich verspricht die Betheiligung der Aristokratie eine imposante zu werden. Die Wall­­fahrer treten die Reise am 24. b. an. Der Aufenthalt in Rom wird in jeder Hinsicht interessant sein. Den Glangpunkt wird der Gottes­­dienst im­ Lateran bilden, in welcher Kirche bekanntlich Silvester II. beigelegt­ ist, der vor 900 Jahren Stefan dem Heiligen­ die Königskrone übersandt hat. In den lechten Tagen des Monats April werden die Vilger vom Bapst empfangen werden. Die Fahrt nach Rom erfolgt mittelst Separatzuges. Die Netourfarten haben 46tägige Giftigkeit. Die Radfahrt kann mit geringer Autzahlung über Florenz oder Mailand erfolgen. sferner können die Theilnehmer auch einen Ausflug nach Neapel machen. Bek­arntrichtung Der Krankentatfen.­ Handelsminister He­ged ü 8 hat anläßlich der Verhandlung seines Budgets im Abgeordn­etenhause die Reform der Krankenwaffen als eine der dringendsten Aufgaben seines Refsorts bezeichnet. Wie , Rel. Ért." meldet, wird die Frage der Verstaatlichung der Krankenwaffen bereits in der im nächsten Monate zu haltenden Ligung des Landes-Inoustrie­­rathes verhandelt werden. Außerdem wird in dieser Angelegenheit auch eine Enquete im Handelsministerium stattfinden. Zaufe . Katholizismus unter der­­ Bapit / SL Zugdemokeitiiøtaga Die heutige Sitzung des Abgeordnetenhauses egakm mit lebhaften­ Eljenrufen.Sie galten dem Finanzminrister Lukács,welcher dem Hause die schon seit Langemurgirte Vor­­­lage über die Aufhebung des Zeitungs-Inseraten-und Kalender­­stempels unterbreitete. Auf der Tagesordnung der Situng, in welcher­ahlreiche Ausschußberichte vorgelegt wurden, stand die Appro­ erster Reihe der neue Präsident der Volkspartei seinen Stand­­punkt gegenüber dem Gesetz. Graf Johann 3id­o verwies uf die Klagen, melde in jüngster Zeit aus protestan­­chen Streifen auf Imurden und gab der Unsicht Auschend, daß nicht reaktionäre Strömungen und nit der Ultra­­montanismus an den heutigen Zuständen seduld seier, sondern der stand, daß sich die Protestanten durch die liberalen Schlagworte führen ließen und daß sie fest Die Uebelstände der Konfessions- Bi­om fchmwerften zu empfinden haben. Die Volkspartei sieht Reformen nicht nur den Katholizismus. — Der Ständige Berificationg-Nusshup des A­bge­­­ordnetenhauses überprüfte heute unter dem " Borfibe Yrpad Kubinyi" das Mandat des jüngst im Radnaer Bezirk gewählten Abgeordneten Julius Bancsó. Da das als Mandat dienende M Wahlprotokoll fornwohl hinsichtlich des Inhaltes, als aus der Aus­­fertigung den Anforderungen des Gefeges und der Hausordnung entspricht, erklärte der Ausschuß den Abgeordneten Bancsó mit Vorbehalt der vorgeschriebenen dreißigtägigen Frist für verifizirt. Mit der­ Anmeldung dieses Beschlusses im Hause wurde Ludwig Pitt betraut. — Der Finanz: Ausschuß des Abgeord­netenhauses Hält am Samstag, z. d., um 11 Uhr vormittags eine Sikung. Zur Verhandlung gelangen die Gefegenumwürfe über die Besteuerung der Börseneffekten und über die Aufcbebung des Infjeraten und Kalenderstempels. Gefekentwurf über die Aufhebung der Stempelpflichtigkeit der Kalender, Kundmachungen, Zeitungs-Einf­altungen, ausländischen Zeitungen und Zeitschriften. $ 1. Die Stempelpflichtigkeit der Kalender erlisht am 31. Dezember 1900, die Stempelpflichtigkeit der Kundmachungen, Bettungs-Ginshaltungen, ausländischen Zeitungen und Zeitschriften erlisht am 30. Juni 1900. " Die bis zu diesen Zeitpunkten einschließ­­lich fällig werdenden Stempelgebühren sind jedoch vorschriftsmäßig zu entrichten und künnen nicht erlassen werden. § 2.. Die nach den unverlauften gestempelten Kalendern pro 1900­­ bezahlten Stempelgebühren sind — insofern der Herausgeber die Kalender dem kompetenten Finanzamte bis zum 1. Dezember 1900 einliefert und an denselben seinerlei Spuren des Gebrauches zu sehen sind — in Baarem zurückzuerstetten. Unter einem anderen Rechts­­titel können­­ die nach Kalendern pro 1900 entrichteten Stempel­­gebühren wieder theilmeise, noch im Ganzen zurückerstattet werden. Die für das Jahr 1901 laufenden Kalender künnen schon im f des Jahres 1900 ungestempelt ausgegeben und­­ verkauft Mauer ern. /

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