Pester Lloyd, Dezember 1904 (Jahrgang 51, nr. 292-318)

1904-12-01 / 292. szám

—--.-0.-»-»1-.««»«,.. -.1, Abonnement für die österr.-ungar. Monarchie. Für den Pester Lloyd“ (Morgen- und Abendblatt) (Erscheint auch am Morgen nach einem Feiertage). Für Budapest: Mit Postversendung: Ganzjährlich ... 44 Kronen — Heller Ganzjährlich ... 48 Kronen — Heller Halbjährlich.. __. 22 Kronen — Heller Halbjährlich.. -.-- 24 Kronen — Heller Vierteljährlich­_.. 11 Kronen — Heller Vierteljährlich ... 12 Kronen — Heller Monatlich _.. -..- 4 Kronen — Heller­­ Monatlich ... --- 4 Kronen 40 Heller Mit separater Postversendung des Abendblattes vierteljährlich 2 Kronen mehr. Man pränumerirt für Budapest in der Administration des , Pester Lloyd‘, Dorottya­utera Nr.14, I. Stock, ausserhalb Budapest mittelst Postanweisung durch alle Postämter. — Für Wien auch bei Herm. Goldschmidt (I., Vollzeile 11), wo­­selbst einzelne Nummern zu haben sind. Inserate werden angenommen: Budapest in der Administration des „PESTER LLOYD“ ferner: in den Annoncen-Expeditionen Haasenstein «, Vogler, A. W. Goldberger, A. Mezei, Bern­­hard Eckstein, I. Blockner, J. D. Fischer, Tenzer Gyula, Leopold Gyula, Rud. Mosse. Im Auslande: @. L. Daube & Comp. Frankfurt a. M. Com­­pagnie Générale de Publieite Etran­­gére Johm F. Jones & Cie., Paris,31,ruedu Faubrg.Montmartre. Gin undfünfigster Jahranna. Redaktion und Administration: V., Dorottya­uteza Nr. 14, I. Stock. Manuskripte werden in keinem Falle zurückgestellt. Uni­ankirte Briefe werden nicht angenommen. Einzelne Nummern in Budapest 0@Heller.­\.\; in der Provinz HAt Heller in allen Verschleisslokalen[S“ a Er ] Ns SAUER Inserate werden angenommen In Wien : Bei A... Oppelik, Grünanger­­gasse; Rudolf Mosse, I., Seiler­­stätte Nr. 25 Haasenstein , Vogler, I., Walfischgasse Nr. 10; M. Pozsonyi, IX., Hörlgasse 5; J. Danneberg, II., Praterstrasse 3; Meinrich Schalek, I, Nyzkile Nr. 14; M. Dukes, IL, Wollzeile Nr. 6—8. Donnerstag 1.Dezember,­­ Abonnement für das Ausland (Morgen- und Abendblatt.) Vierteljährlich bei uns mit direkter Kreuzbandsendung: für Deutschland, Serbien und Montenegro 18 K., für den Sandschak u. Novi­ Bazar 16 K., für alle übrigen Staaten 21 K. Belgien bei den belg. Postamt. 15 Frcs.98 Vts, Bulgarien b. d. bulg. Deutschland b.d.deutsch., I1M. TOPL, Egypten beiden egyp. Griechenland b.Postamte Triest 18 „ 74, Italien bei den ital.Postämtern 14 PPM m „„schweiz.„ 15 Montenegro b. Postamte Cattaro 14 K. 64“,­­Türkei b.d.dort.öst.-ung.„ 18 Für Amerika, England, Frankreich, Spanien und Portugal kann der "Pester Lloyd" durch Vermittlung der Postämtern nicht abonnirt und muss derselbe direktbal uns bestellt werden. Vertr. für Deutschl., Frankr., Engl., Italien etc. Saarbach’s News Exchange, Mainz. Abonnements werden auch aufgenommen für: Niederlandeb.d.nied.Postämt. 15 Fres, 98018. „ 16 „45 „ 80 „ Rumänien Br Rn piatgtó . supilins.»,k.russ., 17Fres. 470ts. Serbie j2ersen |Schweiz in 15 BRAD 75 ae 4Rub.58Kox­. 1AFres.138/Ci LETTER „ 40 5 „ 98 „ S « “ Die neuen Usancen im Getreide Terminhandel. An einigen Wochen treten die neuen Usancen der Budapester Waaren- und Gifeffenbörse in Kraft, und mollen wir im Mad:­stehenden jene Renderungen anführen, welche aus diesem Anlasse in Bezug auf das Getreide-Termimgeschäft eintreten. Die Giftigkeit der neuen Waaren-Usancen beginnt be­­fanntlig am 1. Jänner 1905, und zwar für die von diesem Tage ab­entritten Geschäfte. Nachden die bezüglichen Bestimmungen sich von den bisherigen wesentlich unterscheiden, würden vom Neujahrstage ab zwei Kategorien von Schlüffen in Umlauf sein, da bis Ende Dezember die Geschäfte in den­­ April, Mair, August- und Oktober-Sichten auf Basis der alten, vom 1. Sänner ab jedoch auf Grund der neuen Usancen gemacht werden. Dies würde zu Kompliza­­tionen führen, da es den Arrangement-Bureau unmöglich ist, verschiedene Gattungen von Schlüffen zu kompensiven. Die Interessenten haben daher obligatorisch erklärt, daß sie Geschäfte in Broduften diesjähriger Fehlung, ohne Rücsicht darauf, ob selche nach dem 1. Jänner entrivt werden, auf Grund der alten, und solche in Getreide des Jahres 1905, ohne Rücsicht darauf, ob diese Schlüffe vor dem 1. Jänner 1905 gemacht werden, auf Basis der neuen Usancen entriven. Die Merkmale des Termingeschäftes sind mit gering­­fügigen Abweichungen d­ieselben geblieben, wie solche in den alten Usancen angeführt erscheinen. Namentlich haben Terminabstüsse auch fernerhin bei Weizen, Hafer und Mais über 1000, bei Roggen, Gerste und Deliaaten über 500 Meterzentner zu lauten. Die Schlußbriefe selbst können auch über das Mehrfache dieser Duanten ausgestellt werden; in diesem Falle ist jedoch anzuführen, daß die Abwicklung in Abschnitten von 1000, respektive 500 Meter­­zentnern zu erfolgen habe. Der Lieferungsort ist Budapest, die Er­­füllungszeit ein in vorhinein zu fü­irender Kalendermonat. Die Dualität der Madre muß ohne jede weitere Umschreibung als nsance­­mäßig bezeichnet werden. Der Kaufpreis versteht sich gegen Baarzahlung. All dies wurde beiläufig auch in den bisherigen Nuancen modifizirt, die neuen Bestimmungen heben jedoch hervor, daß die Kontrahenten keinerlei andere Bedingungen vereinbaren dürfen. Selche können daher weder einen anderen Lieferungsort, oder eine andere Er­füllungsperiode, noch ein größeres oder kleineres Duantum, oder eine andere Dualität stipuliren, als im Obigen präzisirt wurde, überhaupt dürfen seinerlei Konditionen vereinbart werden, welche in den auf das Termingeschäft bezughabenden besonderen Bestimmun­gen der Nuancen nicht enthalten sind. Das K­ündigungsverfahren selbst wurde im Meditum kaum modifizirt. Die K­indigung, respektive die Liquidwung geschieht weiterhin im Wege der Waarenliquidations-Ordnung. Lestere Ttatui­t, daß die Abrechnungs- und Lieferingsagenden duch das unter der Leitung des Budapester Gio- und Kafservereins­­tehende Waaren­­iquidations-Bureau besorgt werden. Die Kündigungszeit beträgt unverändert fünf Tage in der Weise, daß der Kündigungs- und Lieferungstag innerhalb des Lieferungsmonates fallen muß. Der Kündigungstag wird in die Kündigungszeit nicht eingerechnet und legt ere Durch die zwischenfallenden Sonn- und Feiertage nicht unter­­brochen. An Somm- und Feiertagen, solwie am Charfreitag und am traelitischen DVersöhnungstage it Die Kündigung uns statthaft. Gegenstand der Kü­ndigung — fann nur bereits ‚im dntravillan der bauptftädtifchen IV., V., VL, VIL, VII. md IX. Bezirke befindliche Waare sein. In den neuen Usancen wurden über­­dies diese Verfügungen damit ergänzt, daß die Räumlichkeiten der Buda­­pester öffentlen Lagerhäuser als zum ntravillan gehörig betrachtet werden, was ich Hauptsächlich auf die außerhalb der Mauthlinie liegenden Franzstädter Räumlichkeiten der Entrepots bezieht. Dies war übrigens u Volge Vlenardezision des Börsenrathes auch bisher in Geltung. Die Vorlage der Waare geschieht beiläufig auf Basis der bisherigen Bestim­mungen, laut welchen der Lieferer verpflichtet i­, das gekündigte Getreide um H Uhr Morgens des dem Kündigungstage folgenden Werktages zur Vorlage bereit zu halten und dem Käufer die genaue Besichtigung, sowie die Entnahme eines Musters im Gewichte von einem Kilogramm zu gestatten. Sollte der Verkäufer die Vorlage zu dieser Zeit und in dieser Weise verweigern, verfällt derselbe einer, dem K­ünfer­att­entrichtenden Konventionalstrafe von einem Berzent des­­ Waarenmwerthes, welcher auf Grund des Liquidationskurses berechnet wird. Falls der Uebernehmer die Waare schon gelegentlich der Vor­weisung derselben beanstandet, sind die Barteien verpflichtet, ein gemein­­schaftliches Muster zu ziehen und dasselbe spätestens an dem Werktage, welcher dem Stichtage vorhergeht, Der Börsenerpertise zur Beguts­achtung vorzulegen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Waare in mehreren _Lolalitäten _ vorzulegen; beispielsweise­ in einem Schiffe, jedoch im verschiedenen Kammern desselben. Bisher war der Lieferer nicht verpflichtet, in voraus anzu­geben, welches Dmantım aus den euelnen _Lofalitäten zur Medergabe gelangen wird, wodurch der Uebernehmer oft nicht in der Lage­ war, die Waare antizipando zur verlaufen, da er doch nicht wissen konnte, welche Mengen von den verschiedenen Duralitäten der einzelnen L­ofalitäten ihn zuge­wiesen werden. An den neuen Whancen wire jedoch ausgesprochen, daß der Lieferer schon gelegentlich der Vor­­weisung annähernd zur bezeichnen habe, welches Ouantum aus den einzelnen Näuetlichkeiten zur Uebergabe gelangen werde. Die Lebernahme des Getreides beginnt am Stich­­tage um 8 Uhr Morgens, zu welcher Zeit die M­nare zur Uebergabe bereit sein muß und hat die Uebernahme, respektive Uebergabe von dieser Stunde ab ohne Unterbrechung vor sich zu gehen. Nur Sonn­­und Feiertage, Negentage, solwie eventuelle Elementarereignisse sus­­pendiren die Arbeit. Am Negentag wird jener Tag betrachtet, an welchem es bis zehn Uhr Morgens wie lang immer oder von zehn Uhr ab bis Nachmittags zwei Uhr zummpeft eine Stunde hindurch regnet. Wenn der Käufer die Waare überhaupt nicht besichtigte oder selche nach Besichtigung gut befunden hat, oder wenn Die Börsenerpertise das Getreide als lieferungsfähig deklarirte, hat der Käufer unbedingt zu­­mindest fünfzehn Perzent der Waare zu übernehmen, bevor weiterer Anstand erhoben werden kon. Während bisher das im Schlußbriefe angeführte Duantum an einem Tage übernommen werden mußte, was oft zur physischen Unmöglichkeit wurde und überdies mit den Gepflogenheiten des Wlates im Wider­­spruch Stand, bestimmen die modifizirten Ujancen, daß von dem schluß­­briefmäßigen Quantum per 1000 Meterzentner nur 500 Meterzentner an einem Tage zur übernehmen sind und muß dem Käufer daher gegebenenfalls auch über die Erfüllungsperiode hinaus Zeit gelassen werden. Beispielsweise von den am­ 31. Oktober zu übernehmenden 1000 Meterzentnern Getreide kann die zweite Hälfte (da am 1. Novem­­­ber Feiertag it­­au am 2. November übernommen werden, trogden der lette Tag des Uebernachbmsmonats als Stichtag betrachtet wird. Die Dualität des usancemäßigen Getreides wird in den­­ ebenfalls in Umarbeitung befripftehen „Besonderen Bestimmungen“ präzisier werden. Die Spesen, welche mit der Lebernahm­e und Uebergabe verbunden sind, trägt zu zwei Dritteln der Käufer, zu einem Drittel der Verkäufer. Falls die Uebernahme durch Negew­­etter verzögert wird, ist der dadurch­ eventuell auflaufende Lagerzins von beiden Kontrahenten zu gleichen Theilen zu bestreiten. In Bezug auf die Pflastermauth wurde präzis ausgesproc­hen, daß diese Gebühr den Verkäufer belastet, der auch in allen Fällen, in welchen die Manth später oder überhaupt nicht eingehoben wird, den entfallenden Betrag dem Uebernehmer zu bezahlen hat. Was die sogenannte Meerpedition betrifft, wurde eine ganz neue, dem Käufer zugute kommende­­­erfügung getroffen, indem die Whancen statuiren, daß falls in öffentlichen Lagerhäusern befindliche Waare un weitertransportirt wird, das hieraus resultirende Necht auf theilwweise Frachtradvergütung dem­ Käufer zusteht. Wenn­ beispielsweise das Getreide von Mezőtur in die Budapester Entrepots gelangte und der Webernehmer dasselbe nach Wien weiterführt, ergibt sich ein Anspruch auf Neerpeditionsvergütung. Die Fracht nach Budapest beträgt nämlich per Meterzentner 88 Heller, von hier nach Wien 98 Heller, zusammen­ daher 186 Heller. Der direkte Lag Mezőtu — Wien ist jedoch 176 Heller und bonifizit daher die Bahn die duch den gebrochenen Verkehr ent­­standene Mehrfracht von 10 Heller. Diese gebührt dem Käufer, welcher jedoch die geringen Kosten des Neexrpeditionsverfahrens trägt. Der Käufer ist weiterhin berechtigt, Die Uebergabe von ausländischen Getreide verzollt oder unverzollt zur fordern. In lebterem Falle hat der Lieferer dem Käufer den Zoll, sowie die mit der Verzollung verbundenen Kosten zu bezahlen. Der Nachtritt vom Kontrakte im­ Falle eines Betzuges in der Uebergabe oder Uedernahme war bisher eines der Prärogative der vertragstreuen Warter. Diese Option wurde in den neuen Usancen einfach gestrichen, was als eine einschneidende, jedoch unvermeidlich gewordene Reform bezeichnet werden kann. E 3 haben sich nämlich in der Praxis einige dem folgenden Grempel. ähnliche Fälle ereignet. Die Firma A verkaufte der Firma B 1000 Meterzentner Oktober-Weizen d k 9.—. Am 27. Oktober, respektive am Bestimmungs­­tage des legten Liquidationskurses wice nun dieser Schluß auf Basis von k 10.— .liquidirt, daß heißt Der D Verkäufer bezahlte dem Käufer die Differenz von einer Krone per 50 Kilogramm. Am 31. Oktober, dem Stichtage, notirte jedoch der Wiance-Weizen k 950,­­ worauf B — falls U nicht­­ Kieferte­­—— vom Vertrage pur et . simple zuviel war, teugden ihm von der Differenz von einer Krone rechtmäßig nun eine halbe Krone gebührte. Aus diesen Grunde wurde das Recht zum­ einfachen Abstehen eliminirt. Nur in jenen Ausnahmsfällen, welche jedoch in der Praxis faum vorkommen, wenn nämlich der eine Kontrahent vor der Anmeldung des Schluffes beim Liquidationsbureau erklärt, daß er nicht erfüllen werde, steht er der anderen Bartet frei, vom­ Ver­­trage zurückzutreten, als wenn derselbe gar nicht geschloffen worden wäre. G­em PBerzugsfalle — insofern die Schlüffe bereits beim Waaren-Liqquidationsbureau angemeldet sind — kann der ver­­tragstreue Kontrahent, so wie bisher, die Erfü­llung des Vertrages und den Erlat jenes aus dem Betzuge entstandenen Schadens fordern. Dieser Anspruch erkircht jedoch, wenn­ derselbe binnen dreißig Tagen nach Ablauf der Vertragsfrist nicht gerichtlich geltend gemacht wird. Die vertragstreue P­artei kann jedoch — nach ihrer Wahl — für Rech­­nung des Vertragsbrücigen auch die Waare ankaufen, respektive vers­ faufen und den Erlaß der Mietsdifferenzen, sowie des eventuellen sonstigen Schadens beinypruchen. Bei d­iesem Punkte wurde in Bezug auf die Differenzen eine sehr wichtige Neuerung eingeführt. Bisher war nämlich die Dasis des diesfälligen Anspruches jene Differenz, welche, sie zwischen dem Originalfontrastpreife und dem­ höheren Dedungs-, respektive niedrigeren V­erlaufspreise ergab, füh­­rend für die Folge nicht der, Kann des Vertrages, sondern jener des Kündigungsbriefes maßgebend sein wird. Diese­ wesentliche Reform war deshalb unumgänglich nothivendig, weil bei dem­­m Geltung befindlichen V­ertheilungsmodus des Waaren-Liquidationsbureaus nicht die ursprünglichen Kontrahenten, sondern zwei einander fremde Barz teien als Lieferer und Mederreönter gegenüber zu stehen kommen. Wir wollen dies mit einem praktischen Beispiele i­usteh­en. A verkauft an B Weizen zum Breite vonk 10, Legterer gibt den Schluß an B weiter. S in der Liquidation wird jedoch dem Lieferer A der Uebernehmer E zu­gewiesen, und zwar zum Abrechnungsrufe von k 11.—. Wenn man A nicht liefert und E zum Preise von­­ K 11.50 exekutirt, hat Leterer nun auf die Differenzen von k 11.— und nicht von k 10.— aufwärts Anspruch, da doch die Differenzen von k 10.— auf k 11.— bereits beglichen wurden. Ferner wurde ausgesprochen, daß wenn die Grefation zu Gunsten des säumigen Kontrahenten Differenzen ergibt — was auch vorkommen. fann, wenn beispielsweise hinter den erwähnten Auspizzen die Dedung zum Kurse von k 10.50 erfolgt —, daß also in Diesen Falle der Ueberschuß der jäunigen Baxter gebührt, fann dem vertragstreuen Kontrahenten durch den Verzug keinerlei Vortheil ermachten. Diese seitere Verfügung war übrigens auch fon in den bis­­herigen Usancen enthalten, jedoch ohne»praktischen Effekt, nachdem ge­­gebenenfalls — wie wähnt — die vertragstreue WBartet einfach zurü­cktritt, was munm­ehr um möglich ist. Der säumige Kontrahent muß übrigens seitens seiner Gegenpartei spätestens an dem auf den Eintritt des Betzuges folgenden Werktage davon verständigt werden, auf welches der Nechte der vertragstreue Theil optirt. Wenn indes Lebterer Diese Anzeige versäumt, oder wenn derselbe überhaupt gar nichts veranlaßt, haben trogdem beide Parteien gegenseitig jene Differenz zu verrechnen, welche sich zw­ischen dem Liquidationsturfe und dem am Erfüllungstage notirten Börsenpreise ergibt.­­ Mit einen Worte: das einfache Zurücstehen vom Vertrage ersc­heint unter allen Umständen womöglich. Disziplinar-Berfügungen­­ wurden in Die neuen Ufanien nicht aufgenommen, da der Börsenrath die bezüglichen Dis­­positionen im Rahmen der Statuten zu Fodifiziven beabsichtigt. Aus diesem Grunde wurde auch jener Paragraph der alten Mancen elimi­­nirt, laut welchem Scheinkündigungen, sowie der Umtausch bereits ber­­ichtigter Waare Disziplinarvergehen involviren, welche durch den Börsenwald mit einem bis zu 2 Kronen per Meterzentner reichenden Bom­le, im Wiederholungsfalle mit zeitweiligem­ oder definitiven Aus­­schlüffe von der DBörse zu abhinden sind. Ferner wire aus derselben Ursache auch jene Berfügung der Whancen in Die neuen Mancen nicht aufgenommen, laut welcher, sobald der Webernehmer die MWnare besichtigte, jede Manipulation der­­selben verboten ft, welche­­ geeignet wäre, den Käufer in Bezug auf die Qualität wiezuführen, beispielsweise Meistern, Schaufeln oder Zuführen anderen Getreides. Die Börsenleitung abstrahirte auch davon, jenen­ Paragraphen der neuen Wiener Usancen zu rezipiven, nach welchen „bei allen Geschäften der Grundlaß zur gelten hat, daß Treue und Glauben im Handelsverkehr streng zu beobachten sind“, denn daß Jedermann anständig­­en muß. Dies is — wie der Börsenvate Julius Klein in seiner bezüglichen, bekannten Denkschrift sehr richtig bemerkt — eine selbstverständliche ‚Sache. Wilgelm Balla Bolkswirthschaftliche Madrid­en. Das Scheitern Der Vertragsver­band­ Lungen.­ Der Bevollmächtigte der deutschen Reichsregierung, Graf BojadomzsLy, hat heute mit sämmtlichen Sachreferenten Wien verlassen, ohne daß ein einziger der Vertragsunterhändler zurück­­geblieben wäre. Damit ist für alle Welt daraethan, was übrigens auch gestern deutlich ersichtlich gewesen, daß die Verhandlungen behufs Abschlusses des deutsch-österreichisch-ungarischen­ Han­delsvertrages ergebnißlos geblieben sind. "Diese­r Miterfolg wird aber, weder in Oesterreich, noch in Ungarn der Negierung aufs Kerbholz geschrieben, das negative Resultat wird als Beweis dafür betrachtet, daß Die Regierungen beider Staaten der Monarchie in vollständigster Ueberein­­stimmung die den Deutschland’ angebotenen Bedingungen. m. ent­­schiedener Metje abgelehnt haben, noch das Bestreben, zu einem V­ertrage zu gelangen, haben so weit prävalirt, daß ein materielles Anteresse geopfert wurde und Die Regierungen haben jeder DVerlockung wider­­standen, die zu einem ungünstigen Veitrage geführt hätte. Die deutschen Staatsmänner und Zollpolitiker haben sie seit V­erfassung des neuen D­eutschen Zolltarifs um die Warnungen der wohl­­wollendsten auswärtigen Freunde des Vertragssystens nicht ge­kümmert, sie haben die­ hohen Agrar- und Industriezölle einseitig festgelegt in der Meinung, daß die angrenzenden Staaten sich­­ den­­selben wohl oder über fügen werden. Die Warnungen gingen immer dahin, daß auf Basis des deutschen Zolltarifs ein Handelsvertrag mit Oesterreich, und Ungarn nicht möglich je, und um haben sich die deutschen Unterhändler mit dem Grafen­­ Bojadowsky von­ der Nichtigkeit dieser Behauptungen überzeugt. Es st­ehen seine österreichische und keine ungarische Negierung denkbar, die es unternehmen­­ könnte, in den­­ Ausschluß der heimischen Agrarprodukte vom D­eutschen Ablasgebiete zu willigen, dagegen aber Der­ Ddeutschen, Spmpdustrie die­­ Thore offen zu­ halten. Ueber den Umfang der Differenzen liegen auch heute mir unkonfeptivbare Angaben vor, wir glauben, aber behaupten zu können. Daß Alles, was bisher in die Deffentlichkeit gedrungen ist, von der ganzen Wahrheit noch weit entfernt ist; insbesondere ist es um richtig, daß hinsichtlich der Kmdustrialzölle eine Verständigung erzielt war oder zu erzielen gewesen wäre. Das war schon deshalb nicht möglich, weil die deutschen Unterhändler für viele Artikel weit geringere Süße gefordert haben, als im deutschen Zolltarife enthalten sind. Sie wollten demnach einen höheren Schuß ı für ihre eigene kräftigere Industrie behaupten, dagegen eine Erleichterung der Aus­­fuhr erreichen. Die deutsche Negierung VL von Ffal sehen Vorauss­­ellungen ausgegangen und sie hat man erfahren, daß der Aufbau ihrer Zollpolitik den Absc­hluß von Verträgen mit jenen Staaten, die hiezu durch außerordentliche Umstände nicht gezwungen werden können, unmöglich macht. Der Tarif Des Deutschen R­eiches bindet der Negierung die Hände, sie hat den fremden Gtdaten nichts zu bieten und mit leeren Hinden kann auch­ Graf Posadowsky einen Vertrag nicht erreichen. Deshalb dürfen wir auch sagen, daß sich bei den langwierigen Verhandlungen sein Entgegenkommen von deutscher Seite gezeigt hat; die Sachdelegirten und auch Graf Wojadowsky wiesen stets auf Die WUmmöglichkeit Hin, größere Konzessionen zu gewähren und auch darauf, daß der selterde Vertrag den Sturz des Grafen Gaprivi herbeigeführt habe. Außerhalb der ex­tremen Schuß­­zöllnerischen Kreise Deutschlands besteht auch, wie die telegraphisch gemeldeten Auslassungen des „Berliner Tageblatt“ zeigen. Die­ richtige Auffissung der Sachlage , da wird rundheraus gesagt, daß Die wahre Schwierigkeit in der ungeheuerlichen Begehrlichkeit der Aararier gelegen it. Gemwiß, mir dort und nirgend anders, denn wären die AUararzölle nicht so furchtbar in die Höhe geschraubt, müßten nicht die Syndustriellen Die... Verthewerung j anmutlicher Lebensmittel und Dadurch Die Steigerung der Arbeitslöhne befürchten, dann würde es auch keine hohen Industriezölle geben. Aber wie dem auch sei, wir stehen vor der Thatsache, daß die Beh­andlungen sein Resultat ergeben haben, daß über die Wiederaufnahme derselben sein Mensch etwas Bestimm­tes zu sagen vermag und daß die Kündigung Des geltenden Vertrages nahe gerü­ckt ist. Und doch blicken wir mit Nube in die Zukunft. Schon deshalb, weil wir willen, daß die Vertragslosigkeit nicht viel Schlim­­meres bringen kann, als uns durch einen Vertrag zugemuthet würde, und weil auch wir, die Hoffnung hegen,­­ daß Deutschland nicht einen­­ Verkehr­ zerschneiden­ werde, welcher zwei Milliarden umfaht. Man wird in Berlin zur Erfenntniß fom­men, Daß es sie doch um einen zu hohen Einfag handelt und da es gewagt wäre, die Handelsbeziehungen zu zerreißen. Auch im Jahre 1879 wurde Aehnliches unternommen und nach wenigen Jahren wurde doch eingeleuft und im Jahre 1891 die Saph­or’sche Bolitit inaugurirt. Aus ‚Ber­li­n wird ums telegraphixt:: Von einer in hervorragender Stellung­­ befindlichen­­ Bersönfischtent wird über ‚den ‚Abbruch der Handelsvertrags-Verhandlungen mit Oesterreich-U­ngarn erklärt: Wir konnten nicht weitergehen, wir mußten den deutschen Bielestand gegen eine ungenügende sanitäre Kontrole fehügen. Zunächst ist f ein Weg erkennbar, auf welchen ein besseres Resultat zu erreichen wäre. Auch noch andere Schwierigkeiten ergaben sie bei den Verhandlungen. Erntte Differenzen bestanden auch bei ein­­zelnen Imdustrieröffen, bei denen ich Graf Bojadowsky ver­­gebens bemühte, zu Gunsten der deutschen Industrie Ermäßigungen der österreichisch ungarischen Zölle nirh­zufegen. Daran aber wären die Verhandlungen nicht vescheitert. Die Entscheidung brachte die Differenz Hinsichtlich der D­eterinärkonvention. Was nun geschehen wird? Der Handelsvertrag mit Desterreich-Ungarn wird gekündigt werden. Endigt dieser am 31. Dezember 1905, ohne daß inzwischen ein neuer Vertrag mit Desterreich-Ungarn zu Stande gekommen wäre, so endigt naturgemäß auch die Meistbegünstigungsklausel und der ver­schärfte autonome Zolltarif vom­ 15. Dezember 1902 wid in Saft treten müssen. Ob man dies dann einen Zollftieg wird nennen wollen, das­st ein bloßer Streit um Worte.­­Weiter wird uns aus Berlin telegraphirt: Weder den Abbruch der österreichisc­h-ungarischen Handelsvertragsverhand­lungen mit Deutschland schreibt die " Nationalzeitung": Von einem end­­gültigen Scheitern könnte erst dann die Rede sein, wem es nicht bis 31. Dezember nächsten Jahres gelingen sollte, bezügliche Verein­­barungen zu treffen.­­ Die Thatsache, daß Graf Soluhbomski noch zulegt mit Bojadowsty fonferirte, gestattet den Schluß, daß nicht alle Briefen abgebrochen sind, so daß die Verhandlungen in letzer Stunde in Berlin wieder aufgenommen werden sömtten. Allen Ar­scheine nach handelt es sich bei den obwaltenden Differenzen nicht blos um agrarische Forderungen, sondern auch um industrielle Tariffüße. " Die , Bolt" bemerkt: Die Lage ist einfach die, daß von einer Reterinärkonvention, die unsere Negierung zum Schuße unseres Vieh­­bestandes gegen Verseuchung von Auslande in irgend einer Weise hindern könnte, absolut nicht die Nede sein kann und daß wenn ein Handelsvertrag auf einer fir uns annehmbaren Basis nicht zu Stande komm­t, die Kündigung des jegigen Han­delsvertrages und die Inkraft­­gebung des neuen Holltarifs gegen Oesterreich-Ungarn eine unabwend­­bare Folge i­. Wenn man sich davon im Wien und Budapest exit völlig überzeugt haben wird, dürften auch die Schwierigkeiten für das Zustandekommen­­ eines ‚verständigen Handelsvertrages zwischen Deutschland und seinem Nachbarlande nicht mehr unü­berwindlich sein. Das ungariieo Mehl. In Dalmatien­ Xüngst haben wir von einer V­ersam­mlung der Fiumaner Kaufleute Mittheilung gemacht, in welcher die Gefährdung des ungarischen Mehlexportes nach Dalmatien besprochen und der Beschluß gefaßt wurde, sich an den Handelsminister um Abhilfe zu­ wenden. Der Bund der ungarischen Fabriksindustiellen hat, in wichtiger Erfassung seines Berufes, zu dieser Stage ebenfalls Stellung genommen und hat in einen Memorandum an den Handels­­minister alle Bortheile befeuchtet, welcher die dalmatinischen Mü­hlen von Seite des Fiskus zum Nachtheile der Konsumenten, des Handels und der Gefuhr ungarischen und österreichischen­ Mehles theilhaft­ werden. Der Bund richtet an den Minister das Ersuchen, jei ganzen Einfluß in die Waagischale zu werfen und bei der österreichisch Regierung die Revision der Konsumistener­ Vestim­mungen fir Mehl in Dalmatien ab ermwirten. . . (Ungarischer Salzexport nach Russland) Wiebekanixt,h­atte dass ungarische Salz-Einsteinen sehr grossen Markt auf der Ballan-Halbinsel, von wo es jedoch im Laufe der neunziger Jahre durch die rumänische Konkurrenz vollständig verdrängt wurde. Ext vor vier Jahren ist es der Ungarischen­­ Handels- A­­ktiengesellschaft welche von der ungarischen Re­gierung mit der Belebung unseres Salzerporto betraut wurde, ge­­lungen, das ungarische Salz neualich in Bulgarien einzu­bürgern und seither kann Bulgarien, wenn auch um den Preis einer schweren internationalen Konkurrenz, wieder als ein sicherer Markt für ungarisches Salz betrachtet werden. Unser Salz wird dahin in der Weise verfrachtet, dab es aus den siebenbürgischen Bergmeisen mittelst Extrazüge nach Drfova und von dort­ mittelst Sonderschiffe nach den bulgarischen Donauhäfen gebracht wird. An jüngster Zeit hat die Ungarische Handels-Aktiengesellschaft auf den Gebiete des Salzerports einen neuen Erfolg erzielt, indem­ sie im Wege einer zu diesen Werke organifirten Agentjdajt das ungariijhe Salz ande n fü­drussischen Märkten eingeführt hat und es bereits­ in dieser Relation auchn beachtenswerthes Resultat hinweisen­ kann.Der anli Ruszland grauiitzende Salzexport wird von den Mämnmroser Bergwerke abgemickelt,von welchen die erste Probe­­sendung,zehn Waggonlad­ungen Steinsalz,im Laufe der vorigen Mode abgelassen und in voller Ordnung über die österreichische Zoll­grenze nach Rußland gebracht wurde. Das ungarische Salz hat an den russischen Märkten die Konkurrenz von England, Deutschland und Rumänien zu besiegen. Verkehr. i .­­Der Kampf der Seeschifffahrtgesellschaften i­sst heute definitiv beigelegt worden. Meinister-Präsident Graf Stefan Tiba hat das zwischen den am atlantischen Schifffahrt­verkehr betheiligten­ Gesellschaften getroffene Uebereinkommen genehmigt und damit in die eigentliche Streitfrage aus der Welt geschafft. Nach den Vereinbarungen wir der Auswandererverkehr nach wie vor über Flum­e geleitet, nan derjenige Theil , der­ Aus­­­wanderer, dessen V­erschiffung in der­ ungarischen Hafenstadt nicht­ bewältigt werden kann, wird seinen Weg nac) den Nordseehäfen nehmen und von der H­amburg-Amerika-Linie und von Norddeutschen Lloyd befördert werden. Die deutschen Gesell­­schaften unterwerfen si in Allenı den Bestimmungen des ungarischen Auswanderungsgejeges. Bei der heutigen Schlußverhandlung waren die deutschen Gesellschaften durch den Generaldirektor des Norddeutschen Lloyd Dr. Wiegand, die Cunard Line duch die Repräsentanten der „Adria“ vertreten. Finanzielles. (Der Ultimo) ist ohne bemerkenswert den Zwischenfall vor­übergegangen. Heute hielten sich die MWerhseleinreihungen bei der Oesterreichisch-Ungarischen Bank bereits in engeren Grenzen, betrugen aber noch immer in Budapest 9­ Millionen Kronen bei 8 Millionen Fälligkeiten und in Wien 1212 Millionen Kronen gegenüber­ einen Suraffo von rund 15 Millionen Kronen. Privatdistonz unverändert bei 37/16 bis 31/2%0. Banken und Aktiengesellschaften. Maschinenfabrikts-Aktiengesellschaft RN Herb in Stodera­u.­ Der Verwaltungsrath der Gesell­­schaft hat für den 15. Dezember eine außerordentliche Generalversamml­­ung der Aktionäre einberufen, in welcher angesichts der fortschreitend günstigen Entwiclung des Unternehmens der Beichluß gefaßt werden soll, das Aktienkapital von zwei auf drei Millionen Kronen Nominale zu erhöhen. Die Maschinenfabrik­-Gesellschaft A. Heid ist eine Gründung der Oesterreichischen Kreditanstalt; sie hat im vorigen Jahre eine neunperzentige Dividende vertheilt. Börse.­­Von den Effektenbörsen folgenden telegraphischen Mittheilungent Berli11:Dersilbbruch der deutsch-österreichisch-un­garische­n Landelsvertragsverhandlungen sind­ im Vereine mit den schwächeren auswärtigen Notizungen bente bei Beginn nerstimmend eingewirktss Auch die Londoner Meldung,daß man in den Kreisend d­ank von England dersinsichtish daß eine Diskonterhöhung vor Jahresschließ nichts hingehen sei,hat die Speku­lation zur L­­iefe«vvevera111aßt.»In Folgedessen war die Tendenz bei Beginn eine schwächere.Am Bankenmarktss warduch schaft fast völlig­ stockend-Am Mon­tainmrktc war die Tendenz gleichfalls schwächer,um Realisationen zur Ab­führung kamen.Das Geschäft war aber im Allgemeinen geringfügig. Bei Transportwerb­en waren Amerikaner bei völliger Geschäftslosigkeit etwas fester. Die übrigen Eisenbahnen waren fast vernachlässigt.­­ Hauptinteresse der Spekulation hatte sich aber den Aktien der Dynamit­­trust-Gesellschaft zugewandt, melde schon in Den legten Tagen anzogen, heute aber­ eine wesentliche Befestigung erfuhren, da ein großes Spekulationshaus und eine erste Bank als Käufer auftraten. Dadurch finfirten Gerichte von den Zustandeformen einer Pulver­­konvention. Ihatsache aber ist, daß die Hejellschaft Fortgefest große Bestellungen erhalten hat. Am Renterm­arkte war. Die Tendenz gut behauptet. Brivatdistont 35/8 Perzent. Paris: Nechdem fü­r die Ultinoregulirung sich Geld etwas b­enver­stellte, konnte doch die feste Tendenz sich behaupten. Ant Nenten­­märkte waren durchschnittlich Besserungen, von Ya bis 1/a Franc verzeichnen. Nio Tinto konnten auf Londoner Anregung 10 Frances,­­ Minen 1 bis 3 Francs anziehen. London:Die Börse verl­iert sich resewirt,da Gerolgen des swvorstehenden großen Goldexporteurs nach Südamerika wieder die Befrachtung einer Diskonterhöhung auftrat. An Nentem­ärkte waren die Kurse gut behauptet. Amerikaner legten auf New­ Yorker Parität fest ein, erfuhren aber später eine leichte­ibschwächung. Nur Stahl­werk­e waren weiter bevorzugt, Minen auf Realisationen niedriger. Stromregulirung. Exoße Neguliruwas arhberten an oe Temes­ Man schreibt uns aus Temespar: Unter Vorsik des Obergespans Dr. Bih­or v. Molnár aß Regierungs­­fonm­issars der Vomes-Begathal-Wafserregulirungs-Gesellschaft fand heute Vormittags 10 Uhr im Sipungssaale des Gesellschaftspalat: wegen Vergebung der Erdarbeiten längs des linken Temes- und des rechten Beyzavalfias eine Offertverhandlung fta . Snsaefanınıt gelangten 6.131.073 Kubikm­eter Erdarbeiten zum Ber­gebung, für welche 19 Offerte eingereicht wurden. Das günstigste Offert war dasjenige der Szegeder Firma Emil und Leopold Dem­tich und der Budapester Juma Escery u. &für den Einzelpreis-Angebot von 51 Heller per Kubikmeter. Auf Grund diesen Offerte minden den beiden genannten­ Firmen die aus­geschriebenen Arbeiten übertragen. schaft gezogen. Insolvenzen. « »((Große Jusolien,and cerHidouse«- Börse.)Aus London wird t mcistelegraphirtz Großes­ Auf­­­sehen machte und er heulig anörfc die Jusobienz der großen­ Börsenkommissions-Firma Londontmrndj P(1riEx«cl)nnge.Die Passiven dieschir111a sollen nichtmenigeraliss1,5(.)0.()0()Pf1111dber­tragen-Die Börse wurde nur wenig in TUi­tleidenschaft gezoge Der Schaden trifft Tausende von Kundschaften dieser Firma aus dem P­ubliku­m­. — Das „Ung. Tel.-Korr.-Bur.” meldet über die Insolvenz Folgendes: Eine große Koulistenfirma, die zur Diesigen und "Rariser Börse zugelassen war, hat heu­te Nachmittags ihre Geschäfts- Loyalitäten geschlossen Die Verbindlichkeiten werden auf 140.000 Pol. St. geschäßt.. I­n einer heute Nachmittags gehaltenen Gläubigerversammliung wurde der Hoffnung Ausdruck gegeben, br eine Negalierng zu Stande ommen werde. Wenn der Zusam­men­­bruch noch erfolgen sollte, werden dadund hauptsächlich kleine Leute betroffen. Die Londoner Fonds börfe i­ in seiner Weise in Mitleiden- Die Geschäftsbericte finden sich im der ersten Beilage. x­­ » . . fichten, Handel. Meder die politisden Nad­­­­ erhalten mir. die nach | « T \ ;­­ — 3 | A

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