Pester Lloyd, Februar 1909 (Jahrgang 56, nr. 27-38)

1909-02-02 / nr. 27

Re­­ =­ax N . 3­ ­ . I. vorweg abzuweisen, insolange damit die Sicherung gesun­­der Währungsverhältnisse und einer solchen Bankpolitik in beiden Staaten der Monarchie sich erreichen läßt. ; . Urteile nicht zu denken. Es würden also beide Staaten ÉS „unabhängige, gleichartig organisierte, barzahlende „Banken errichten, die sich, nach freiem Ermessen hin­­sichtlich der Führung vereinbaren und in der Abwick­­lung des­­ Verkehrs sich gegenseitig unterstoßen würden. Die Aussicht der Regierungsvertreter müßte in diesem Falle sich auf die formelle Einhaltung der Privilegien beschränken. Unter diesen Umständen ist zu erwarten, daß, „nach Ausscheidung der politischen Gegensätze die öko­­nomiscchen­ J­nteressen­ die Bande des Kartells eher festigen als lösen werden. Nur für den Fall neuer po­­­­litischer Verschiebungen könnten sich beide Staaten eine Einflußnahme in dieser Richtung ausbedingen, reich selten vorkommen dürfte, scheint auch Auf den ersten Augenblic scheint der Namen­­ Ungarns an dieser Vereinbarung größer zu sein, als der­­ Oesterreich 38. Da auf diese Weise bei Geldmangel in „Ungarn die Erhöhung des Zinsfußes für eine gewisse Zeit hintanzuhalten ist, während derselbe Fall in Oester­­der Vorteil der Vereinbarung hauptsächlich auf der Seite Ungarns zu­ sein. Demgegenüber ist aber zu bedenken, daß eine Erleichterung des Wechselportefeuilles der ungarischen Bank, auch dann eintreten kann und eintreten wird, falls Die­­ Banken nicht p arzelliert­ sind. Die österreichische Bank wird auch nach der Banktrennung, gern prima Wechsel aus Ungarn übernehmen, falls solche nur in beschränktem Maße­­ zur Notenteckung verwendet werden dürften. könnte dies doch durc Vermittlung der großen Wiener­­ Banken durchgeführt werden. In diesem Falle müßten die­ emittierten Noten erst­ in Gold eingelöst werden, «bevor sie hierzulande in Verkehr gebracht werden können —— ein Umstand, der die Zinsfußpolitik der österreichischen Bank­ stärker beeinflussen könnte, als die gleiche Menge ‚Direkt nach Ungarn abgegebener Noten, die nur 2/5 Gold­­dedung brauchen. Sollte die österreichische Bank keine barzahlende Bank sein und nur die jetzige Devisenpolitik "befolgen, so­ würde der Wiener Kredit im Auslande Flüssig gem­acht werden, für welches die Bank wieder­­ Devisen abgeben müßte. Auf jeden Fall­­ würde daher der steigende Geldbedarf und Zinsfuß in Ungarn die­­ Lage des Wiener Marktes stark beeinflussen, wobei die Bank zeitweilig ‚ähnlichen‘ Anforderungen ausgeliebt sein „dürfte, wie Die Bank­ von England von den amerikani­­schen­ Plägen. Hingegen würde die Befriedigung solcher Anforderungen duch Notenausgabe für beide­ Teile Er­­leichterung verschaffen und dabei würden sowohl­­ die „österreichische“ Bank“ als auch das österreichische Aerar ihren Namen haben. Endlich ist es aulo nicht unmöglich, daß die ungarische Bank bei industriellen Krisen ähnliche „Dienste für Oesterreich leisten könntez die gemeinsame Bank “wäre im vorigen Winter auch in der Lage ge­­­wesen, Deut­sch­es Goldes zu Hilfe zu kommen, viel reicheren. England mit einem­ Teile - Ms sind­ daher die Vorteile, die beide Banken sich gegenseitig und ihrem Zirkulationsgebiete bieten­ können, eigentlic nicht an eine Kartellierung gebunden, sondern sie sind begründet einerseits in dem wechselseitigen regen. Maren­ und Kapitalverkehr, andererseits in dem Hi­n stande, daß Oszillationen­ im­­ Notenverkehr sich umso leichter ausgleichen, je umfangreicher. Das Zirtulations­­gebiet ist. Das Kartell würde nur dazu beitragen, die Ausgleichung leichter und billiger herbeizuführen. Ein weiterer Vorteil für beide Teile würde­­ darin bestehen, „daß sie "gegenseitig Einflußnahme auf die Bankführung ausüben könnten; hiedur< wird es möglich sein, „die „Regelung der wechselseitigen Handels- und Verkehrsbedin­­gungen zu fächern“ auf Grundlage einer beständigen Va­­luta und unter Vermeidung extremer Kursschwankungen­­­“ bezüglich deren gerade in Oesterreich Befürchtungen­­ gehegt­ werden. Wenn daher die Aufrechterhaltung­ der ge­­meinsamen­­ Bank im Wege­­ eines Kompromisses nicht­­­ möglich­ sein sollte, scheint kein wirtschaftlicher Grund vor­­handen zu sein, die Möglichkeit­­ parzellierter Banken Ministerpräsident Dr. Wekerle in Wien. (Telegramme des Pester Lloyd“) ; j Wien, 1.­Februar. Ministerpräsident Dr. Wekerle, der mittags aus Budapest hier eintraf, hat heute nachmittags die Minister Aehrenthal und Burián besucht. Die Kon­ferenzen verfolgten einen informativen Zwel. Bekanntlich hat der Abgeordnete Bo3­s­ky eine Interpellation über die Rede des Ministerpräsidenten Freiherrn v. Bie­­nerth im ungarischen Reichstage angemeldet, die Ministerpräsident Dr. Wekerle gewiß baldigst beantworten wird. Ebenso hat die Rede des Leiters des österreichischen Finanzministeriums Freiherrn v. Jorkas<-Koch über die Gründung der Agrarbank in Bosnien unlieb­­sames Aufsehen in Ungarn gemacht und es unterliegt ‚seinem Zweifel, daß der­ ungarische Ministerpräsident auch hierüber Informationen einholte, um gegen etwaige Re­­frrminationen im ungarischen Parlament gerüstet zu sein. Bei der morgigen­ Begegnung Dr. Wekerles mit Freiherrn v. Bienerth dürften gleichfalls die vor­­genannten Fragen zur Besprechunng gelangen, aber auch die Anbahnung des, wie es heißt, noch im Laufe der Woche bevorstehenden Beginns der Bankverhand­­lungen. In den hiesigen politischen Kreisen hat man noch seine offizielle Kenntnis davon, ob die ungarische Regierung gleich von allem Anfang an die Verhandlung auf Basis der Privilegiumserneuerung der Oesterreichisch-Ungarischen Bank ablehnen und sofort verlangen wird, daß lediglich auf Grundlage des Kartellbankprojektes 38 verhandelt werde. Man glaubt nicht, daß die ungarische Regierung eine solche Taktik befolgen werde, man meint vielmehr, daß sie at im Zaufe der Verhaudlungen mit d­iesem Brojekt herausrüden werde, und zwar derart, daß sie solche Aenderungen an dem Bant­­statut in Vorschlag bringt, die im­ Effekt dem Wesen der Kartellbant gleichkommen. Man hält hier eine rasche Er­­ledigung der Angelegenheit nicht für wahrscheinlich, glaubt vielmehr, daß sich die Verhandlungen längere Zeit hinziehen dürften. Die morgige Au­dienz Dr. Wekerler beim König wird hier mit der allgemeinen politischen Lage in Ungarn, aber nicht mit einer Spezialfrage in Verbindung gebracht. In ernsten politischen Kreisen hält man die Situation in Ungarn nicht für so krisen­­haft, wie sie in manchen Blättern dargestellt wird. Man hat hier großen Respekt vor der taktischen Gesehilichkeit des ungarischen Ministerpräsidenten und meint, er werde, wie schon wiederholt, so auch seht, den Ausweg für den, um den Weiterbestand der Koalition, die­­ noch einige wichtige Ausgaben zu lösen, berufen ist, zu „ermöglichen. : 7 in Bien, L­­iebrudr, 21. Ministerpräsident Dr. Alexander Wekerle wird im Laufe des morgigen Vormittags­ von Sr.. Majestät in besonderer Audienz empfangen werden, um „über die politische Situation sind laufende Angelegenheiten Vortrag­ zu halten. Der Ministerpräsident beabsichtigt, morgen abends nach Budapest zurückzukehren. Der diesmalige Aufenthalt des Ministerpräsidenten Alexander Wekerle in­ Wien hat nicht den Zweg in einer der schwebenden Fragen eine Entscheidung herbeizuführen. Sowohl die Audienz des Minister­­präsidenten, beim Monarchen, als die Beratungen des Kabinettschefs mit Staats­männern sind, nicht darauf an­­­gelegt, eine Aenderung in der Situation hervorzurufen und es darf diesen daher bloß ein informativer Charakter beigemessen werden. („Bud. Korr.“) Dienstag, 2. Februar. 1909 ; „ Kritische Situation in Oesterreich. Telegramm des Pester Lloyd“) Wien, 1. Februar, Mittwoch also ist der große Tag, an dem die Gen­rchentwürfe über den Sprachengebrauch bei den landesfürstlichen Behörden in Böhmen und über die Kreiseinteilung dieses Kronlandes im Reichsrate eln gebracht werden. Man kann nicht sagen, daß der Minis­­terrat in voller Einmütigkeit alle Bestimmungen gut­ges heißen hätte. Gar mancher Paragraph begegnete bald der Anfechtung­ des deutschen, bald der des tschechischen Landsmannministers. Dr. Schreiner und Dr. Za­­cset haben ihre divergierenden Anschauungen­ nach­­drücklich vertreten und ihre Separatanträge wurden dem Ministerratsprotokoll einverleibt. Allein in den meisten Fällen haben sich diese Anfechtungen wechselseitig aufs­gehoben und die große Majorität des Ministerrates hat den Schiedsspruch, den die Gesetzentwürfe darstellen, akzeptiert und zum Beschluß erhoben. Die beiden Landes­mannminister­ wurden in manchen Punkten überstimmt, allein die Beschlüsse sind doch solcher Art, daß sie ein tolerani posse gestatten. Das ist jedenfalls ein Fortschritt gegenüber­­ den Situation im Ministerium Bed. Damals standen die bei­­den Landsmannminister Prade und Prasch in bezug auf den Inhalt des Sprachengesetzes einander schroff gegen­­über und als die Mehrheit des Ministerrates Den­ Deuts­schen Standpunkte sich zuneigte, gaben Prafer und sein tschechischer Kollege Fiedler die Demission. Die partielle­ Ministerkrise führte dann zur Demission des­­ Gesamt­­kabinetts. Jetzt ist die Situation doch eine­ wesentlich andere. Es kommt zu keiner teilweisen Krise und es ist demnach Hoffnung vorhanden, daß es zu seiner­ Gesamtkrise kommen wird. Freilich hängt alles davon ab, wie das Haus in seiner Totalität die Geseße aufnehmen wird, was schon am Donnerstag bei der Abstimmung des Budgetausschusses über das Kaa­pitel Ministerrat klar werden dürfte. Dabei wird es sich nicht darum handeln, mit dem Votum etwa zu mani­­festieren, daß man mit allen Bestimmungen der Geseß­­entwürfe einverstanden sei, sondern nur zu zeigen, daß man den guten Willen der Regierung, endlich einmal auch auf diesem dornenvollen Gebiete einen Schritt vor­­wärts zu machen, anerkennt und entsprechend würdigt. Allein selbst die Abstimmung im­ Budgetausschüsse wird für die fernere Gestaltung der Situation nicht so entscheidend sein, wie die Haltung Der tidedhi­schen Parteien. Obgleich viele Bestimmungen des Posterlasses und des Sprachengesezes ihnen gegenüber großes Entgegenkommen befunden, stehen sie doc An schärfster Opposition zur­­ Regierung.­­ Schon in der Sißung am besten Freitag haben "sie mit der Ueber­­reichung eines halben Dußends P Dringlichkeitsanträge ihre Stellung markiert und in der Sißung am­ Mittwoch wollen“ sie, wie es heißt, wieder mit­­ einem­­­­ ganzen Bündel derartiger Anträge die Tagesordnung brodieren. Einer ihrer Hauptbeschwerdepunkte bezieht sich darauf, daß die Entwürfe die Bestimmungen“­ der Landtags­gebie' von 1875­ und 1883 außer weiß lassten, denen gemäß der Prager Landtag über die Errichtung­­ neuer Bezirks- und Kreisgerichte in Böhmen zu vernehmen sei. Der Landtag braucht die gutachtliche Aeußerung nicht abzugeben und die Regierung braucht sich an­ die Aeußerung, wenn sie erfolgte, nicht zu halten. Es­ han­­delt sich also um ein rein akademisches Recht des Land­­tages, um­ eine politische Etikettefrage, um einen Kanapee­­prozeß. Aber die Tschechen machen­ daraus­ eine­ große Sache und verweisen auf die Partei der­­ Rechten des Herrenhauses, die solche Verlehung der­ Landtagsgeseße nicht dulden­ wird, auch­­ wenn das Abgeordnetenhaus darüber Hinweggehen sollte. Auch bezüglich „einzelner Bestimmungen über die innere und äußere Amtssprache im Posterlasse und in den Geseßentwürfen" erheben "die­ nt Aber das ist da nur die Nebensache, wenn man es mit dent vergleicht, was ihm­ vorhergeht und ihm nach­­folgt. Man kümmert sich um­ die Kinder, bevor sie dent “Verbrechen in die­ Arme getrieben worden sind, und „man kümmert sich um sie, auch, nach dem sie etwa irgend einer Versuchung unterlegen sind. Wo das Jugendgericht eingreift, liegt das Schwergewicht seines Ausspruches, sofern es­ sich mit­ dieser­ Frage überhaupt befaßt, nicht darin, daß es sagt: „Du bist schuldig und verdienst Strafe“, sondern darin, daß es feststellt: „Du entbehrst der­ nötigen Fürsorge, Du wirst nun ein Pflegebefohlener "des „Staates“. Auch das Delinquieren wird, wie Dr. Heinrich Reicher in „einer rechtsvergleichenden Uebersicht“ über­ „die ‚Tendenzen der Jugendfürsorge“ treffend sagt, „somit “zunächst­ nur als eine Erscheinungsform, der Ver­­wahrlosung und als ein Erkenntnisgrund des erziehungs­­„bedürftigen­­ Zustandes, in dem das delinquent c­ild sich­ befindet, behandelt“.­­ gewisse Zustände feststellt, KAREN . . Eine derartige Judikatur, die im­ allgemeinen, nur hat aber nur dann einen praktischen Numen, wenn hinter ihr eine reale Macht steht — sonst ist sie nicht mehr wert als das Vor­mundschaftswesen, wie es in dem alten Europa sich ent­­­­wickelt­ hat ‚und erst­ in jüngster Zeit als ganz unzu­­­reichend erkannt worden ist. Das Prinzip, daß gefährdete „Kinder jemand haben sollen, der ihre Interessen­­ wahr­­“ nimmt, ist ja ein altes, und eine „praktische“ Maßregel „war Schon Die „Drehlade“, mit der die Findelanstalt in ie­m die der Mutter “Den Schuß der Verborgenheit sicherte und dadurch das „Kind „vor der Weglegung oder der einfachen Tötung “schüßen sollte. Freilich, es war ein weiter Weg, der g­rabgelegt werden mußte, bis zu dem Begriff des „abandon -materiel“ der Begriff des „abandon moral" . brößer und für“ junge Leute mit verbrecherischen An­­­­lagen und Neigungen brauche man nicht Gefängnisse, sondern­­­­ Schulen. Aber aug mit dem Gedanken der Reformatory Schools für "actual criminals" und der Industrial Schools für "potential criminals" war schließ­­lich das Entscheidende so wenig getan, wie mit dem Prinzip der Bestellung eines Vormunds oder Kurators für Kinder, bei denen es an der natürlichen Fürsorge der Familie fehlt. “. Jene in England bald nach Mitte des vorigen Jahr­­hunderts errichteten „Schulen“ trafen erst die vorgeschritte­­neren, oft schon Hoffnungslosen Fälle, und die Vormund­­schaft unserer kontinentalen Staaten war gerade in den Fällen, wo ein Eingreifen am nötigsten gewesen wäre, eine rein form­ale Maßregel. Irgend jemand wurde zum Vormund bestellt und hiemit war die Sache erledigt. Der Vormund kümmerte sich nicht weiter um die Kinder, deren Erziehung und Entwicklung er hätte überwachen sollen: das Ganze war eine­ Einrichtung geworden für Kinder, die ein Vermögen besaßen. Für die Kinder der Armut gewann die Sache keine Bedeutung, und die Be­­stellung eines Aufsichtsorgans für Kinder, die ohnehin einen Vater besaßen, mochte dieser seine väterlichen Rechte und Pflichten auch noch so seltsam auffassen, blieb über­haupt ein ganz besonderer Ausnahmsfall. Hinter dem Namen und Amt des V­ormundes stand eben seine reale Macht, und so war sie nur eine als Last empfundene und als Last behandelte Formalität. Die reale Macht aber, um die es sich hier handelt, ist das Weld. So lange nicht die erforderlichen Mittel bei­­gestellt werden, jene ungeheure Anzahl von Kindern, die körperlich, geistig, sittlich verwahrlost werden, ordentlich zu ernähren, zu bekleiden, zu betreuen, zu überwachen, zu unterrichten, zu erziehen — so lange ist die ganze „Kinderfürsorge“ nur ein leeres Gerede, nur ein Kokettie­­ren mit Humanität, nur ein leerer Schein. Mit der theoretischen Erkenntnis ist es nicht getan, so wenig wie mit Strafbestimmungen gegen Leute, die­ ihre oder fremde Kinder mißhandeln und quälen, oder ihnen Alkohol oder Nikotin verabreichen. Gewiß sind auch solche Vor­­schriften und Vorkehrungen nötig, aber die Hauptsache sind hier doch die finanziellen Mittel — und hierim fehlt­­ fr. unseren Maßnahmen in Sachen der Jugend­­ersorge. D­lle Große zahlreiche Anstalten sind nötig,­­ so groß, so zahlreich, daß alle Kinder in ihnen Platz haben, denen kein natürliches Heim alles " das zu bieten vermag oder bietet, dessen sie dringend zu“ ihrer Entwicklung, dessen sie dringend dazu bedürfen, daß, sie nicht schon­ in ihrer Jugend physisch oder moralisch zu­­grunde gehen, daß sie nicht entarten, sich nicht zu Geißeln ihrer Mitmenschen entwickeln. Wenn ähnliche Aufgaben an den Staat herantreten, hat er sie­ mit Vorliebe an kleinere und darum leistungsunfähigere Verbände überwiesen, und so kommt, da dieses Beispiel Nachahmung findet, zum Schlusse immer alles, an­­ die kleinsten, leistungsunfähigsten Verbände. Nicht: der Ge­­meinde ist aber die „Jugendfürsorge“ in ihren materiellen Konsequenzen zu überweisen, sondern sie ist“ in exstex und fetter Linie Aufgabe und Pflicht des­­ Staates, denn er­ zieht den Vorteil, aus ihr, und an­­ ihm,­ und an der­­ ganzen Gesellschaft geht das aus,­­was der ihr unterlassen und in dem Schuße der Jugendlichen" ges­­ frevelt wird. " ; ; Die Kinder zu schüßen vor allen schädlichen Ein­­flüssen der Erwachsenen, das wäre: die erste Aufgabe des Staates, und kein materielles Opfer ist zu groß, als daß er es nicht bringen müßte. Und sie so auszu­­bilden, daß alle erfolgreich den Kampf ausnehmen können um die Notdurft des Lebens, und daß sie ihre Kräfte wohlentwielt in den Dienst der Gesellschaft stellen können, die zweite. Und die dritte wäre­ die Sorge für die Siepen und Alten, die solcher Sorge bedürfen — und dann erst käme alles andere: Indusitit, Aderbart, Eichen, Zuchthäuser, Kanonen und wie die Dinge alle heißen. Denn so weit sind wir ja heute schon,­­ daß wir jenes vorangehen­ lassen können. Und darum: müßten wir es auch vorangehen lassen. a die Erscheinung trat, jene Einrichtung, nn sző

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